1864 / 135 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1534 —— DHeffentlicher Anzeiger.

Handels - Negister.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin.

Die Gesellshafter der hierselbst unter der Firma Lühnenschloß u. Stéinbock (Oelfarbendruck - Jnstitut und Kunst-Verlag, jeßiges Geschäftslokal : Kommandantenstr. Nr. 45) ‘am 15. Februar 1864 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: 2 Kaufmann Ernst Sigismund Heinrih Lühnenschloß, 2) Landschaftsmaler Hans Rudolph Steinbock zu Berlin. Dies i} in das Gesellschafts-Register des unterzeichneten Gerichts unter Be. 1464 zufolge Verfügung vom 9. Juni 1864 am selben Tage einge- ragen. i G Berlin, den 9. Juni 1864. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

HandelsseRegisler. Qufolge Verfügung vom 3. Juni 1864 is in unser Handels-Register eingetragen :

1) Die sub Nr. 45 des Gesellschafts - Registers eingetragene Gesellschaft -»Gebrüder Krause« i} in Folge gegenseitiger Uebereinkunft aufgelöst, und der Gesellschafter Kaufmann Ferdinand Friedrich Augustin Krause zum alleinigen Liquidator bestellt.

Die Liquidations-Firma ist: Gebrüder Krause, F. A. Krause.

2) Im Firmen-Register Nr. 273:

Inhaber: Kausmann Ferdinand Friedrih Augustin Krause zu Brandenburg a. H.,

Ort: Brandenburg a. H.

Firma: F. A. Krause.

3) Jm Firmen-Register Nr. 274:

Inhaber: A N Friedrich Julius Ernst Krause zu Branden- burg a. H. Ort: Brandenburg a. H., Firma: Ernst Krause jun. Brandenburg, den 3. Juni 1864. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

Hand e.[8 Register. In das Firmen-Register des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 84 der Tabaksfabrikant Friedrich Wilhelm Methke zu Schwedt, Ort der Niederlassung : Schwedt a. d. Oder, Firma: W. Methke, auf Verfügung vom 7. Juni 1864 eingetragen worden am 9. Juni 1864. Schwedt, den 9. Juni 1864. Königliche Kreisgerichts - Deputation.

Bekanntmachung. Kreisgericht Bartenstein. i Unter Nr. 201 unseres Firmen - Registers ist am 2. Juni 1864 ein- geiragen : Firmen-Jnhaber: Kaufmann Eduard Rohde in Bartenstein. Ort der Niederlassung: Bartenstein. Firma : E. Rohde.

Bekanntmachung.

WZufolge Verfügung vom ' 8. Juni 1864 ist am 9. ej. m. in unser Handels- (Prokuren-) Register (unter Nr. 63 Col. 8 und unter Nr. 116) eingetragen, daß die in Betreff der Firma

Alexander Makowski et Co.

1) dem J. Röhr, :

2) dem’ Rich. Magsig ertheilte Kollektiv-Prokura (beider Prokuristen) erloschen is und nunmehr “der Kaufmann Alexander von Makowsfki hierselbst als Jnhaber der vor- A Li (Ade be R aut

en Rich. (Adolph Wilhelm) Mag M ;

2) denACarl) Pagowstfi, (zu Danzig, V hat, diese Firma per procura zu zeihnen und zwar gemein-

aftlich.

Danzig, den 9. Juni 1864. Königliches Kommerz - und Admiralitäts-Kollegium,

Handelt o Negister, In unser Firmen - Register is bei Nr. 713 heute eingetragen worden, daß die Firma »H. Kirsten Wittwe« durch Vertrag vom 1. Juni 1864 auf den Kaufmann Herrmann Kirsten in Posen übergegangen ist. Posen, den 7. Juni 1864. Königliches Kreisgericht, L. Abtheilung.

J ser Fi E s Zu n unser Firmen-Register sind solgende Eintragungen erfolgt : I. Bei Nr. 18 Kol. 6. N N s Y die Firma ist durch Erbgang auf die Frau Kaufmann Ernestine Boas, geb. Heimann, zu Schwerin a. W. übergegangen j cfr, Nr. 121 des Firmen - Registers; eingetragen zufolge Verfügung vom 4. Juni 1864 am 6. Juni 1864; IT, sub Nr. 121: die Firma Jacob Moses Boas zu Schwerin a, W. und als deren

Jnhaber die Wittwe Ernestine Boas, geb. Heimann, zu Schwe

rin a. W., ist am 6. Juni 1864 eingetragen worden.

Als Prokurist vorstehender Firma i} der Benno Boas in unser Pro,

furen-Register sub Nr. 11 am 6. Juni 1864 eingetragen. Birnbaum, den 6. Juni 1864. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Bekanntmachung. Qufolge Verfügung vom Tten d. Mts. ist heute in unser Firmen - Re, gister unter Nr. 370 eingetragen:

der Kaufmann David Caro,

Ort der Niederlassung: Bromberg,

Firma: David Caro. Bromberg, den 7. Juni 1864.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

Bekanntma ung

Der Kaufmann Daniel Caro zu Bromberg hat für seine Ehe mit Ro- |

salie Stern aus Strzelno durch Vertrag vom 9. Mai er. die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen. Eingetragen zufolge Verfügung vom 7. d. M. an demselben Tage, Bromberg, den 7. Juni 1864. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Bekanntmachung. In unser Firmen- Register is unter laufende Nr. 43 die Firma Louis Nicolaier zu Cosel und als deren Jnhaber der Kaufmann Louis Nicolaier zu Cosel am 7. Juni 1864 eingetragen worden. Cosel, den 7. Juni 1864. Königliches Kreisgericht, Abtheilung 1.

Bekanntma, Una.

Jn unser Firmen - Register ist unter Nr. 271 der Kaufmann Hugo Steiniy zu Liegniß als Jnhaber der Firma H. Steiniz zu Liegniß auf Verfügung vom 9. Juni 1864 eingetragen worden.

Liegniß, den 9. Juni 1864.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

| Bekanntmachung.

Ju unser Firmen - Register ist- sub Nr. 75 die Firma »A. Berudt zu Kunichen bei Sprottau« und deren Juhaberin, die verehelichte Wagenbauer Berndt, Auguste geh. Scholz, zu Kunichen bei Sprottau am 4. Juni a, c. eingetragen worden.

Sprottau, den. 4. Juni 1864,

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

In unserm Gesellschafts-Register ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage Folgendes eingetragen worden: der Gesell?

Nr. 13. Firma der Gesellschaft: Böhnke u. Döring. Siß schaft : Bitterfeld. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: die Han- delsgesellschaft ist eine offene Gesellschaft. Gesellschafter sind: a) der Maschinenbauer David Eduard Böhnke in Bitterfeld, b) der Kupferschmied Carl Friedrich Ernst Döring in Bitterfeld. Die Handelsgesellschaft hat mit dem 1. Mai 1864 begonnen, Delibsch, den 4. Juni 1864. Königliches Kreisgericht , 1. Abtheilung.

Bekanntmachung. / Königliches Kreisgericht zu Wesel, 1. Abtheilung. Eingetragen is zufolge Verfügung vom 8. Juni 1864 am 9. Juni 1864 I. in das Firmen-Register 1) zu Nr. 198: die Firma Wittwe R. L. Bovenkerck is} erloschen; 2) unter Nr, 252 der Kaufmann Hermann Bovenkerck zu Ringenberg, mit Ringenberg als Sig der Nieder lassung und der Firma Seinivttie Bovenker; IL, in das Prokuren-Register zu Nr. 30 und 31: die dem Kaufmann Hermann Bovenkerck zu Ringenberg, so wie die dem Kaufmann Diedrich Bovenkerck daselbst ertheilte Prokura is} erloschen.

[1607]

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

i Bekanntmachung. ÍÎn dem über das Privatvermögen des Fräulein Alexandrine Bockow

eröffneten Konkurse ist der bisherige einstweilige Verwalter, Herr Kaufmann Conradi sen, zum definitiven Verwalter bestellt worden.

Potsdam, den 28. Mai 18641. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.

| stüken nur Anzeige zu machen.

1535

1605] i P #:0ocl ama;

‘Nachdem in dem Konkurse über das Vermögen des früheren Kauf- manné, jegigen Ziegelfabrik-Besigers C. G. Kretschmer hierselbst der Gemein- uldner die Schließung eines Affordes beantragt hat, so ist zur Erörterung

‘iber die Stimmberechtigung der Konkursgläubiger, deren Forderungen in

Ansehung der Richtigkeit bisher streitig geblieben sind, ein Termin auf den 21. Juni cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar auf der Gerichtsstelle hierselb| anbe- raumt worden. Die Betheiligten, welche die erwähnten Forderungen ange- meldet oder bestritten haben, werden hievon in Kenntniß gesetzt. Pr. Holland, den 8. Juni 1864. Königliche Kreisgerichts-Deputation. Der Kommissar des Konkurses.

[1608]

Ín dem Konkurse über das Vermögen des Färbermeisters und Händ-

| lers Cudwig Luedtke in Thorn werden alle Diejenigen, welche an die Masse

Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht , mit dem

dafür verlangten Vorrecht

biszum 14, Zuli d. J, ein Vent hei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prü-

fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderun- gen, #0 wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-

personals

auf den 18. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar , Herrn Kreisgerichts-Rath Henke , im Verhandlungs- zimmer Nr. IIT. des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akord ver- fahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

| und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anineldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und ¡u den Akten anzeigen. Wer- dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem

| Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, | welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz- | Räthe Foerster, Rimpler, Kroll und Rechtsanwalt Simmel zu Sachwaltern

| vorgeschlagen.

Thorn, den 7. Juni 1864. i i Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung.

Konkurs-Eröffnung. : Königliches Kreisgericht zu Schneidemühl. 1, Abtheilung. Schneidemühl, den 9. Juni 1864, Vormittags 9 Uhr. Ueber das Vermögen des Regimentssattlers R. Burghardt hierselbst ist

[1606]

der gemeine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet worden.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse isst der Kämmerer a. D.

Jofer hierselb bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 20. Juni er., Mittags 12 Uhr,

| vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Gerhardt, im anberaumten Termine | ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bestellung eines definitiven Ver- | walters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder

anderen Sachen im Besi oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas | verschulden , wird aufgegeben , nihts an denselben zu verabfolgen oder zu | zahlen, vielmehr von dem Besiy der Gegenstände

bis zum 9. Juli er. einschließli ch

| dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, } mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse ab- | zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubi-

ger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand-

Zugleich werden alle Diejenigen - welche an die Masse Ansprüche als

Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- | selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrechte : E: bis zum 30. Juni er. einschchließlich

| bei uns {riftli oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung } der E ien innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen

auf den 20. Juli’er., Vormittags 11 Uhr,

| vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

e seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. E

Jeder Gläubiger; R nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderungen einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizrath Triepcke, Justizrath Presso, Plesch hierselbst und Roer in Margonin zu Sachwaltern vorge-

r lagen.

Schneidemühl, den 9. Juni 1864.

Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

(1254 Subhastations-Patent. | , as dem Carl Neumann T cigi Grundstü Bialla Nr. Da gericht- lid abgeschäßt auf 5353 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 17. November c./ Vormit- tags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

__ Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung ihre Befriedigung aus den Kaufgeldern suchen, haben

fih mit ihrem Anspruche beim Gericht zu melden. Alle unbekannten Real- prätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung ‘der Präklufion \päte- stens im Termine zu melden. Bialla, den 1. März 1864. i Königliche Kreisgerichts - Kommission.

[1604] Bekanntmachung. i , Der dem Zimmermann Bernhard Rugen gehörige, in Schübben be- legene und unter Nr. 9 des Hypothekenbuches von Schübben verzeichnete

| Bauerhof, gerichtlich abgeschägt auf 5224 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf., soll im Ter- | mine

den 21. Dezember d. J, Vorm. 11 Uhr,

| im Wege der nothwendigen Subhastaïion an ordentlicher Gerichtsstelle

öffentlih an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Büreau einzusehen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations-Gericht anzumelden. Zanow, den 6. Juni 1864. Königliche Kreisgerichts-Kommission.

Oeffentliche Ladung.

Der Bäermeister Ludwig Christian Friedrich Hinßpeter, jeßt zu Putliß wohnhaft, hat gegen seine Ehefrau Marie, geborene Fischer, wegen bög- williger Verlassung die Ehefcheidungsklage erhoben.

Qur Beantwortung derselben und zur mündlichen Verbandlung ist ein Termin áuf

den 6. Oktober 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Zimmer Nr. I, vor dem Kollegio anberaumt worden.

Die Verklagte wird hierdurch aufgefordert, sich Behufs Beantwortung der Klage und mündlichen Verhandlung bei dem unterzeichneten Gericht alsbald und spätestens in dem vorbezeichneten Termine zu gestellen, widrigen- falls eine böswillige Verlassung des Ehemannes für erwiesen erachtet und was Rechtens erkannt werden wird.

Perleberg, den 26. April 1864.

Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung.

[193] Proclama:

Es werden die unbekannten Erben oder Erbnehmer der am 26. Mai 1863 zu Lübben verstorbenen unverehelichten Anna Karoline Krause, einer außerehelichen Tochter der zu Lübben am 8. Juni 1858 verstorbenen verehe- lichten Maurer Lehniger (Thurian), Anna Elisabeth, geborenen Krause, deren Nachlaß nah Abzug der Schulden circa 176 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. beträgt, hierdurch aufgefordert, sih bis zu dem auf

den 5. November 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sißungszimmer anberaumten Termine persönlich oder schriftlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten.

Geschieht dies nicht, so wird unter Präklusion der unbekannten Erben mit ihren Ansprüchen an die Verlassenschaft, dieselbe als herrenloses Gut dem Fiskus überwiesen, so daß jene Erben, wenn sie sih später melden, alle Handlungen und Verfügungen des Fiskus anerkennen und übernehmen müssen, von ihm weder Rechnungslegung, noch Ersaß der Nugzungen fordern fönnen, und sich mit demjenigen begnügen müssen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden ist.

Lübben, den 22. Januar 1864 :

Königliches Kreisgericht , T. Abtheilung.

BekanntmaMmMuUung. L

In unserem Depositorio befindet sih das Testament des Hausmanns Christian Friedrich Lilge zu Steinhöfel vom 29. Februar 1808.

Da feit dessen Niederlegung mehr als 56 Jahre verflossen sind, o werden die unbekannten Interessenten aufgefordert, die Publication des Testaments beim unterzeichneten Gericht binnen sechs Monaten nachzusuchen, widrigenfalls nah Ablauf dieser Frist die Publication von Amtswegen er- folgen wird. “l :

Friedeberg Nm., den 7. Juni 1864.

Königliches Kreisgericht. I[. Abtheilung.

Bekanntmachung.

Auf den Grund der Ferien -Ordnung vom 16. April 1850 p 10 Justiz-Minist.-Blatt S. 129 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß bei dem unterzeichneten Appellationsgérichte und \sämmtli(en Gerichtsbehörden des Departements Erndteferien auf 6 Wöchen, ‘vom 21. Juli bis 1. September d. J., eintreten. : -

Während dieser Zeik ruht der Betrieb aller nicht \chleunigen Sachen, sowohl in Bezug auf die Abfassung der Erkenntnisse als auf die Dekretur und die Abhaltung der Termine. Die Parteien und Rechts- anwälte haben sich daher während der Ferien in dergleichen Sachen aller Anträge und Gesuche zu enthalten und dieselben auf diejenigen Angelegen- heiten zu beschränken, welche einer Beschleunigung bedürsen. Schleun ige Gesuche müssen als solche begründet und als: » Feriensache« bezeich» net werden. Gehen andere Gesuche ein, so werden sie zwar präsentirt und in das Journal eingetragen ; die Gerichte sind jedoch nicht verpflichtet, die- selben während der Ferien zu erledigen. h i

In Betreff der Executions- Verfügungen behält es bei der Vor- \{christ des L: 84 der Verordnung über die Executionen in Civilsachen vom 4. März 1834 (Geseßz-Sammlung vom Jahre 1834 S. 32) sein Bewenden.

Im Einverständniß mit der Königlichen Regierung zu Minden sind die executionsfreien Saat- und Erndte-Zeiten ein für allemal in folgender Art regulirt worden: : ; :

1) Jn den Kreisen Minden, Lübbecke, Herford, Bielefeld, Halle, Wieden-