1864 / 140 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1594

daß über den Betrag der Forderung westpreußische Pfandbriefe ausgefertigt worden und demzufolge der Landschaft eine Disposition. über die Serderung' zwar zum Zwecke der Einlösung von Pfand- briefen neuen Formulars, außerdem aber nur insoweit zustehe, als ein entsprechender Betrag von Pfandbriefen aus dem Verkehr zu- rügezogen und fkassirt, oder nach geschehenem Aufgebot hinsichtlich des Pfandbriefsrechts präkludirt worden sei. ,

Die Provinzial-Landschastsdirection drückt demnächst den Pfand- briefen das Landschaftssiegel bei, läßt sie in das über die Pfandbriefe neuen For- mulars besonders zu führende Landschafts - Register eintragen und das Folium und die Nummer desselben G den Pfandbriefen vermerken.

Die Provinzial- Landschafts - Direction fügt \chließlich den Pfand- briefen die Zins - Coupons nebst dem Talon nach anliegendem Formu- lar (B.) bei. i (Mesentliche Merkmale der Zins - Coupons sind: die Bezeichnung der Littera und der Nummer des betreffenden Pfandbriefs, der Kapitals- und Kinsenbetrag, der Zinstermin, die Stempel der Provinzial- und General- Landschafts 7 Direction und die Unterschrist des mit der Ausfüllung beauf- tragten Beamten. cs

Wenn der Gutsbesißer eine nah §. 1 f. eingetragene Pfandbriefsschuld ablôsen will , so hat er einen gleich hohen Betrag Pfandbriefe neuen ¿For- mulars von demselben Zinsfuße nebst den dazu gehörigen n 0 h nicht fál- ligen Coupons und dem Talon einzureichen. Dieselben werden kas- \sirt und in dem Landschafts-Register gelöscht. Auf demHyPpo- theken-Dokumente wird von der Kontrol-Kommission atte- stirt, daß ein der zu löschenden Summe entsprehenderBetrag von Pfandbriefen kassirt oder nach geschehenem Aufgebot hinsichtlih des Pfandbriefsrechts präfludirt worden ist. Demnächst wird der abgezahlte Betrag im Hypothekenbuche zur Löschung gebracht, auf dem Hypotheken-Dokumente ab- geschrieben und leyteres im Falle gänzlicher Ablöfung der Pfandbriefs\chuld kassirt.

s #0.

Der Gutsbesitzer is befugt, über die bezahlte Pfandbries8post, wie über jede andere Hypothekenforderung, die er bezahlt hat, zu verfügen, jedoch ohne die Vorrechte der Landschaft. Macht er von dieser Befugniß Gebrauch, so werden nur die eingezahlten Pfandbriefe kassirt, ein Vermerk darüber auf das Hypothekendokument geseßt und bei voller Einzahlung letzteres dem Gutsbesißer herausgegeben, bei theilweiser Zahlung aber eine Partialcession unter Vorbehalt des Vorzugsrechts für den auf dem Gute verbleibenden Rest der Pfandbriefspost von der FOGeN ertheilt.

a) Pfandbriefe neuen Formulars, welche durch Vermerke, Beschädigung oder Befleckung zum Umlauf ungeeignet geworden sind, dennoch die we- sentlicden Merkmale der Aechtheit und der Identität, nämlich die Be- zeichnung der Littera, der Nummer, des Kapitalbetrages, des Zinsfußes, der Provinzial-Landschaftsdirection und der Kontrolkommijsion nebst den Unterschriften dieser Bebörden erkennen lassen, werden gegen Er- stattung der Auslagen, einschließlich der Schreibgebühren, unter derselben Nummer und über dieselben Beträge umgefertigt. Der umgefertigte alte Pfandbrief wird in Gegenwart der Kontrol - Kommission kassirt und dies im Landschafts-Register neben der betreffenden Nummer vermerkt. Ebenso werden für völlig vernichtete Pfandbriefe, wenn die Thatsache der Vernichtung in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nach-

gewiesen worden, neue Exemplare unter derselben Nummer und Über dieselben Beträge gegen Erstattung der Auslagen ausgefertigt , und ist diese Erneuerung ebenfalls in dem Landschafts - Register neben der betreffenden Nummer zu vermerken.

Ob der vorerforderte Beweis der Vernichtung des betreffenden Pfandbriefs wirklich geführt sei und ob im Falle zu a. die wesent- lichen Merkmale des Pfandbriefs noch zu erkennen seien, bleibt ledig- lih der Beurtheilung der Provinzial-Landschafts-Direction vorbehalten. Menn der Beweis der Vernichtung eines zu erneuernden Pfandbriefs nicht geführt werden kann, oder wenn die wesentlichen Merkmale eines blos umzufertigenden Pfandbriefs nicht sämmtlich erkennbar sind, sowie in allen Fällen, wenn der Pfandbrief dem Inhaber entwendet oder sonst abhanden gekommen ist, findet die Wiederherstellung der Pfand- briefe nur nah vorgängigem Aufgebot und gerichtlicher Amortisation des betreffenden Pfandbriefs, und in diesem Falle immer unter einer neuen Nummer statt. Jm Landschafts - Register wird der amortisirte Pfandbrief mit dem Vermerke, daß derselbe gerichtlich amortisirt sei, gelöscht und an Stelle desselben der neu ausgefertigte Pfandbrief mit der darauf geseßten neuen Nummer eingetragen. Der Kontrol- Kommission i vor der Bestätigung des neu ausgefertigten Pfand- briefs das rechtskräftige Wider gag reten vorzulegen,

Auf den Antrag des Besißers können die auf sein Gut lautenden Pfandbriefe alten Formulars in Pfandbriefe neuen Formulars mit einem gleichen oder höheren Zinsfuß, das lehtere jedo unter Vorbehalt der Rechte der bereits eingetragenen Gläubiger, umgeschrieben werden. Diese Umschreibung is auf Vorlegung der älteren Pfandbriefe, welche zu fassiren und im Landschafts-Register zu löschen sind, mittelst eines neben denselben im Hypothekenbuche einzutragenden Vermerks zu vollziehen pril ‘s Ausfertigung der Pfandbriefe neuen Formulars stempelfrei zu ewirken. i

Der Gutsbesiher is befugt, der Provinzial-Landschaftsdirection die Her- beischaffung der Pfandbriefe alten Formulars vermittelst derjenigen neuen Formulars zu Übertragen. Jn diesem Falle und sobald die Provinzial- andschaftsdirection bescheinigt :

daß die nah §§. 1 ff. zu emittirenden Pfandbricfe neuen Formu- lars nur zur Einlösung derjenigen alten Formulars verwendet werden und so lange îm land]chaftlichen Depositorio verbleiben sollen, bis die Einlösung der älteren Pfandbriefe erfolgt sein werde,

hat das Gericht die Umschreibung auf Grund des Antrages der Provinzial. Landschafts - Direction im Hypothekenbuche vorläufig protestativisq rp gus und die Kontrol - Kommission die neuen Pfandbriefe zu he, ätigen.

Tach erfolgter Einlösung sind die älteren Pfandbriefe dem Gerichte zu überreichen, welches deren Umschreibung und Kassation nachträglich de. finitiv im Hypothekenbuche zu vermerfen hat. ]

Die Jnhaber von Pfandbriefen alten Formulars sind berechtigt, gegen Einreichung der älteren Pfandbriefe deren Umschreibung in Pfandbriefe neuen Formulars zu demselben Qinsfuße auf ihre Kosten zu verlangen,

Für sämmtliche in diesem Paragraphen vorgesehenen Fälle wird daz Hypotheken-Dokument aus dem Antrage der Provinzial - Landschafts - Dire, tion , welcher die Nummer und den Betrag der umzuschreibenden älterey Pfandbriefe enthalten muß, und aus dem Hypothekenbuchs-Auszuge gebildet auch auf dem Antrage die Umschreibung und Cassation , beziehentlich di Amortisation der darin bezeichneten Pfandbriefe notirt. :

Die General - Garantie der Westpreußischen Landschaft besteht für di Pfandbriefe neuen Formulars in derselben Weise, wie für die Pfandbriefe alten Formulars. Auch finden auf exstere und auf die denselben zun Grunde liegenden Hypotheken - Dokumente sämmtliche Privilegien der Land. haft und die Bestimmungen des Revidirten Reglements nebst den Ergän, zungen desselben Anwendung, soweit sie nicht vorstehend abgeändert sind.

Nach Einsicht des entsprechen. den Hypotheken - Instruments be. stätigt von der Control-Commission des Königlichen Kreisgerichts 1

Anlage A. Litt. A. „AZ 1. a Thaler. Der Westpreussischen Landschaft prtfilezlretèrOfandbrief Se L über Thaler Courant, à 30 Thaler per Pfund fein gerechnet, und Procent jährliche Zinsen, unkündbar von Seiten des Inhabers, fundirt auf eine Hypothek für einen gleichen Betrag und auf die Ga- rantie der zu der Westpreussischen Landschasft verbundenen Güter. den 16. Königliche Westpreussisc he Provinzial-Landschafts- Direction. (L. S.) (Unterschrist des Directors.) Eingetragen in dem Landschafts- Register Fol E n (Unterschrift des Secretairs.)

age B.

(Drei Unterschriften,)

D

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U 1; Johannis 18... Í Von dem Westpreußischen Pfandbriefe Litti A)! A über Eintausend Thaler Kapital werden hierauf an halbjährlidu Zinsen gezahlt 17 Thlr. 15 Sgr., bei sämmtlichen Landschafts fassen vom 1. bis 14. Juli 18... , bei der Agentur in Bein vom 1. bis 14. August 18..

Königliche Wesipreußische Provinzial-Landschafts-Direction

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rockenes Siegel der General» (Unterschrift des Secretairs.)

Landschafts- Direction.)

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bei der unterzeichneten Pr vinzial - Landschafts - Direction im Weihnachts - Zinsenzahlunz® Termine 186. ausgereicht werden,

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"Königliche Westpreußische Provinzial-Landschafts-Direction 0225 (Siegel)

(Trockenes Siegel der General- (Unterschrift des Secretaits) |

Landschafts - Direction.)

WMinisteriunr sür Handel, Gewerbe und wfFeutliw! Arbeiten.

Der Forstversorgungsberechtigte, ehemalige Feldwebel Wilhe! Franz Epha is zum Königlichen Dünen-Plantagen-Jnspelto p Cranz im Regierungsbezirk Königsberg ernannt worden.

B Ma Qu n.g.

Vom 15. Juni d. J. ab soll mit der Einführung von zum Frankiren telegraphischer Korrespondenz in der Weise der W such gemacht werden, daß derartige Marken zum Frankiren dek I der Telegraphen-Station im Börsengebäude hiersel! zur Aufgabe gelangenden Telegramme, sowohl nah Or des Jnlandes und des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen-Vert® als nah Orten des Auslandes benußt werden dürfen. |

Die zum Frankiren bestimmten Marken sind länglich ul

Qu dem Pfandbriefe der Wesipreußischen Landschaft Litt 4E F 1. über Eintausend Thaler Courant soll dem Präsentantn F dieses Talons die neue Coupons-Serie A2 auf die Jal F

19 Thlr. 11 Sgr.

über 10,162 Thlr. 9 Sgr. 9 Pf. W Sgr. 2 Pf. :

1595

enthalten in der Mitte auf dunkelgrauem Grunde den Werthbetrag in großgedruckten weißen Zahlen und in dêm die Mitte umgebenden Rande auf weißem guillochirten Grunde {warz gedruckt die Be- „ihnung fte K. Pr. Telegraph. Marke *%, fo wie die Werth- hezeihnung »Silb. Gr.«

Solche Marken sind vorläufig zu den Wertbbeträgen von 10, 12 und 15 Silbergroschen angesertigt worden. Die Marken sind auf der Kebrseite mit einem Klebestosfe versehen.

Oer Verkauf der Marken findet vom 15. Juni d. J. ab, vor- läufig aus\cließlich bei der Börsen - Station, gegen Erlegung des dur dieselben ausgedrückten Werthbetrages statt.

Das Frankiren der Telegramme geschieht in der Art, daß auf der rechten Seite der Original - Depesche resp. des Aufgabe - For- mulars von dem Absender selb} eine oder so viele Marken, als zur Deckung der tarifsmäßigen Gebühren erforderlich sind, auf- lebt werden, was durch Anfeuchten der Marken auf der Rückseite ind Aufdrüken derselben auf die Depeschen geschieht.

Der annehmende Beamte der Börsen - Station wird bci der Einlieferung von durch Marken frankirten Depeschen“ prüfen, ob der Werth der verwendeten Marken den Gebühren gleichkommt, welche für die betreffenden Depeschen zu zahlen sind. Sollten De- peschen mit ungenügender Frankatur zur Einlieferung gelangen, so ist der Beamte angewiesen, die fehlenden Beträge vor Absendung der Depeschen von den Aufgebern nachzuerheben.

Das die Börse besuchende Publikum wird hierauf ausdrülich

mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß unter solchen Umstän- | den die Einlieferer

ungenügend frankirter Depeschen auf deren Be- förderung in der gewöhnlichen Reihenfolge nicht zu rechnen haben. Berlin, den 11. Juni 1864. Königliche Telegraphen-Direction. Chauvin.

Bekanntma qh-u n: g: Zu Neuenahr im Regierungsbezirke Coblenz wird am 20sten

| auni er. eine Telegraphen-Station mit beschränktem Tagesdienste

(efr. F. 4 des Reglements für den Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen-

Verein) eröffnet werden.

Berlin, den 15. Juni 1564. Königliche Telegraphen-Direction. El\a\{tt.

Das 21. Stück der Geseg - Sammlung welches beute aus-

gegeben wird, enthält unter

betreffend das Verbot der Zahblungs- leistung mittelst ausländischer Banknoten und ähnlicher Wrerthzeichen. Vom 18. Mai 1864, und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 18. Mai 164, betreffend die Genehmigung eines Regulativs über die Bildung Westpreußischer Pfandbriefe ohne die Bezeichnung der Spezialhypothek. Berlin, den 18. Juni 1864.

Debits-Comtoir der Gesez-Sammlung.

Nr, 5884. die Verordnung ;

O00.

Kriegs - Ministerium.

Bekanntmachung.

An patriotischen Gaben zur Versorgung der Mannschaften der mobilen

| resp. aus ihren Garnisonen abgerücften Truppentheile mit wollenen Unter- } fleidern 2c. so wie zur ( | Kranken und der Hinterbliebenen der Gefallenen, sind, außer den direkt an

die bezüglichen Truppentheile und auswärtigen Lazareth-Anstalten eingesandten

Pflege und Unterstühung der Verwundeten und

Beiträgen, dem Kriegs-Ministerium zur weiteren entsprechenden Verwendung

ferner zugegangen: | ' A, „B01. den Lazareth-Verwaltungs-Behörden für Kranke und Verwundete:

a) Jn Gelde. j 1) Bei der Abtheilung für das Lazarethwesen im Kriegsministerium: / 1) Königliches Kreis - Steueramt zu Heinau, Ertrag einer Sammlung , gr. (Die außerdem eingesandten 48 Thlr. 28 Sgr. sind der Abtheilung für das Jnvalidenwesen überwiesen.) 2) Herr Distrikts - Kom- missarius Krenz zu Exin , Beiträge der Gemeinden Josephnowo und Kowa- lewsfo, 9 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. 3) Königl. General-Kommando 9. Armee- Corps, einen von der Frau Ober - Präsidentin Horn eingesandten Beitrag, 19 Thlr. 4) Kreis-Kommunal-Kasse zu Templin 21 Thlr. Laut der lehten Bekanntmachung waren eingegangen 45,939 Thlr. 4 Pf. Summa 1.

16,004 Thlr. 8 Sgr. 11 Pf.

2) Beim hiesigen Garnison-Lazareth eingegangen: i Der lebten Bekanntmachung zufolge 66 Thlr. Summa 1 und 2.

16,070 Thlr.” 8 Sar. 114 Pf. Disponirt ist laut der legtèn Bekanntmachung | gr. 11 Pf Bleiben zur Disposition 5907 Thlr.

b) in natura: j 1 Bei den Lazareth-Verwaltungs-Behörden in Berlin ein- gélieferti n; \ 1286) Königl, General - Kommando des 6. Armee - Corps in Breslau

1 Palet Verband!einw. 2c., 2 Hemden, 1 Paar wollene Sohlen, 18 Exempl-

Bücher. Verwendungs-Nachweisung über die in der Zeit vom 1. bis einsch{chließlich den 31. Mai 1864 bei den Lazareth-Verwaltungsbehörden in Berlin zum Besten der verwundeten und kranken Mannschaften" der mobilen vaterländishen Truppentheile in natura einge- lieferten Gegenstände:

j Bestand am 30. April 1864: 170 Ctr. 12 Pfd. alte Leinewand, 2 Pfd. 25 Loth Gittercharpie, 9- Ctr. 34 Pfd. 3 Loth feine glatte Charpie, 40 Ctr. 81 Pfd. 6 Loth feine krause Charpie, 3 Ctr. 59 Pfd. 5 Loth grobe kfrause Charpie, 19,715 leinene Binden, 432 wollene Binden, 9369 Kom- pressen, 16 Stück Eßbestece.

“Einnahme vom 1. bis incl. 31. Mai 1864: 2 Bettbezüge, 2 Kissen- bezüge, 2 Bettlaken, 2 Handtücher, 42 Hemden, 14 Unterjacen, 219 Paar Unterhosen, 49 Paar Soden, 11 Paar Pulswärmer; 10 Halstücber;, 1 Shawl, 11 Sclafröcke, 2 Paar Schuhe, 3 Ctr. 54 Pfd. 28 Loth alte Leinewand, . 46 Pfd. 16 Loth Gittercharpie, 6 Pfd. 4 Loth feine glatte Charpie, 8 Pfd. 19 Loth feine frause Charpie, 243 leinene Binden, 9 wollene Binden, 187 Kompressen, 1 Sigkranz, 90 Pfd. Heftpflaster, 4 Loth Wolle, 1 Fäßchen und 28 Gläfer eingemachte Früchte , Fâß- chen Pflaumenmus , Z Centner 62 Pfund Batobst , 380 Apfel- sinen, 1 Pfund Tafelbouiuüon 60 Pfund Wurst, 57 Pfund Sped und Schinken, 5 Pfd. Chokolade, 12 Schachteln Rafkahout, 43 Pfd. Mehlwaaren, 19, Pfd. gebrannten Kaffee, 17 Pfd. Zucker, 2 Ohm und 540 Fl. Wein, 16 Fl. Liqueur, 12 Fl. Lau de Cologne, 1 Fäßchen und 177 Fl. Frucht- saft, 2 Fässer Vier, 66 Schachteln Malzpulver, 11,550. Stück Cigarren, 31 Pfd. Tabak, 44 Exemplare Bücher, 22 Blätter Zeitschriften, 31 Stück Cßbestee.

Ausgabe. An das schwere Feld-Lazareth zu Flensburg: 42 Hem- den, 35 Paar Socken, 11 Sclafröce, 1 Sißkranz, 50 Pfd. Heftpflaster 1 Fäßchen und 18 Gläser eingemachte Früchte, 1 Fäßchen Pflaumenmi!8/ 1 Ctr. Bakobst, 1 Pfd. Tafelbouillon, 60 Pfd. Wurst, 57 Pfd. Speck und Schinken, 5 Pfd. Chokolade, 12 Schachteln Rakahout, 43 Pfd. Mehlwaaren, 195 Pfd. gebrannten Kaffee, 17 Pfd. Zucker, 1 Ohm und 300 Fl. Wein, 11 Fl. Liqueur, 10 Fl. Eau de Cologne, 1 Fäßchen und 20 Fl. Frucht saft, 61 Schachtelnn Malzpulver, 5500 Stück Cigarren, 31 Pfd. Tabak, 24 Exempl. Bücher. An das Militair-Lazareth zu Kie l: 14 Unterjacen,y 174 Paar Unterhosen, 1 Ctr. Backobst, 100 Fl. Wein, 20 Fl. Fruchtsaft, 1550 Stück Cigarren. An das Militair - Lazareth zu Rendsburg: 40 Paar Unterhosen, 1 Ctr. Bacobst, 1 Ohm Wein, 20 Fl. Fruchtsaft, 2000 Stück Cigarren. An das Garnison-Lazareth zu Berlin: 2 Bett- bezüge, 2 Kissenbezüge, 2 Bettlaken, 2 Handtücher, 5 Paar Unterhosen, 14 Paar Soen, 11 Paar Pulswärmer, 10 Halstücher, 1 Shawl, 2 Paar Schuhe, 4 Loth Wolle, 10 Gläser eingemachte Früchte, 62 Pfd. Backobst, 380 Apfelsinen, 96 Fl. Wein, 2 Fl. Lau de Cologne, 14 F! Fruchtsaft,

| 2 Fässer Bier, 5 Schachteln Malzpulver, 2100 Stück Cigarren, 20 Exempl. | Bücher, 200 Bl. Zeitschriften.

An das Garnison?Lazareth zu Perle- berg: 44 Fl. Wein, 5 Fl. Liqueur, 3 Fl. Fruchtsaft, 400 Stück Cigarren. An das Kommando der 2. Jnfanterie-Brigade: 2 Ctr. 33 Psd. alte

Leinewand.

Bleibt Bestand am 31. Juni 1864: 17[ Ctr. 34 Pfd. alte Leine- wand, 49 Pfd. 11 Loth Gittercharpie, 9 Ctr. 40 Pfd. 7 Loth feine glatte Charpie, 40 Ctr. 89 Pfd. -25 Loth feine frause Charpie, 3 Ctr. 59 Pfd. 5 Loth grobe krause Charpie, 19,958 leinene Binden, 441 wollene Binden, 9556 Kompressen, 47 Stü Eßbestecke.

B. Bei der Abtheilung für das Jnvaliden-Wesen eingelie-

fert für die Verwundeten und Invaliden der preußischen

Armee in Schleswig, für die Hinterbliebenen der dort Ge- fallenen, so wie für die Kronprinz-Stiftung.

427) Durch den Gräflich Stolbergschen Regierungsrath Hrn. Kawk zu Roßla vom Ortsschulzen in Questenberg gesammelt für die Wittwe Klinke 4 Thlr. 428) Durch" das Königliche Landrathsamt zu Glaß, von der dortigen Liedertafel, Erlös aus einem Concert, zur Vertheilung an 2 Witt- wen 51 Thlr. 429) Durch das Königliche Landrathsamt zu Lucfau , ge- sammelt im Polizeibezirk Sonnenwalde 29 Thlr. 20 Sgr. und in der Ge- meinde Gröbiß 2 Thlr. 15 Sgr. , zusammen 32 Thlr. 5 Sgr. (Außer diesem zur sofortigen Vertheilung bestimmten Betrage sind noch 24 Thlr. 19 Sar. 9 Pf., im Polizeibezirk Sonnenwalde gesammelt y für die Kron- prinz - Stiftung eingegangen.) 430) Vom Königlichen Landraths8amt zu Bitterfeld durch Sammlung (darunter vom Magistrat zu Düben zur Ver- theilung an 3 Verwundete 30 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf.) 110 Thlr. 17 Sar. 8 Pf. Außerdem für die Kronprinz-Stiftung 80 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf. 431) Durch den Vorstand des Breslauer Vereins für Schleswig - Holstein vom Männergesang- und Theater - Verein in P. Wartenberg y 46 Thlr. {4 Sgr. 8 Pf. Zusammen 244 Thlr. 7 Sgr. 4 Pf. + Dazu die laut leßter Veröffentlihung eingegangene Summe von 34,514 Thlr. 6 Sgr. und 20 Gulden, Summa 34,788 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. und 20 Gulden.

Davon sind verausgabt: 75) an die Wittwe des Pioniers Klinke zu Hornow, Kreis Spremberg , in Folge spezieller Bestimmung der Redaction der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung, welche den Betrag eingesandt, 127 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. 76) An ebendieselbe in Folge spezieller Bestim- mung des Gebers, des Kgl. preuß. Konsuls Hrn. Wegener zu Kiel, 20 Thlr. 5 Sgr. 77) An ebendieselbe, in Folge spezieller Bestimmung der Redaction des »Mainz. Anz., 28 Gd. 54 Kr,, 16 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf. 78) An ebendieselbe, in Folge spezieller Bestimmung des CEinsenders, des Ortsschulzen zu Questenberg 4 Thlr. 79) An die Wittwe Höhne zu Berlin, Mutter des vermißten, wahrscheinlich bei Missunde gebliebenen Musket. Höhne 15 Thlr. Zus. 2003 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. bleibt Bestand 32,785 Thlr. 7 Sgr. 7 Pf. und 20 Gulden. / 9

An Gegenständen sind von dem Kaufmann Herrn Schöbel hierselbst 4 Kinderkleidchen und 2 Jäckchen geschenkt worden. Diese sind vertheilt an die Wittwe des Musk., Tapez. Schulz hier mit 1 Kleidchen, 1 Jäkchen, die Wittwe des Feldwebel Lorenz in Cottbus 1 Kleidchen, 1 Jäckchen , die