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halb. der bestimmten / Geh.
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ales von Preußen eingeleitet" wörden ist. Am 22. d. wurden die | séntanten der Landschaft Osterföhr nah Oevenum ‘“zusammen- berufen, angeblich zu einer Berathung über ‘die Einquartirung der außer den dort befindlichen 25 Véann nöch in Ausficht stehenden dänischen Truppen. Der in Begleitung der 25 Soldaten in Oevenum erschienene Landvogt erklärte sofort, es handle sih darum, zu erfahren, wer die Berli- ner Adresse unterschrieben. Als sich heräusstellte, daß die Repräsentanten von Boldixum und Wrixum keinen Antheil daran gehabt, wurden diese entlassen, die anderen aber mußten zur Stelle bleiben und wurden von den’ Soldaten bewacht. Darauf begann das Verhör der Einzelnen, das bis gegen 7 Uhr Abends dauerte. Gegen eine von jedem Einzelnen gestellte Caution von 1000 Thlr. R.-M. sind sie dann vorläufig wieder auf freien Fuß geseht. Ein gleiches Ver- fahren ist gegen die Fleckensvorsteher in Wyck eingeschlagen, auch haben diese je 1000 Thlr. Caution stellen müssen. Die Deputation war glücklicher Weise noch nicht von Berlin zurückgekehrt. In Folge dieser Vorfälle find die Mitglieder natürlich auf dem Festlande ge- blieben, um dem Schicksal der Sylter zu entgehen. Uebrigens hören wir, daß die Föhringer Deputation von der Aufnahme, die sie bei Hrn. v. Bismarck gefunden, äußerst befriedigt is und sich darnach zu den besten Hoffnungen für das Schicksal ihrer Heimath berechtigt hält. (Nd. Ztg.)
— 25. Juni, Mit ‘dem regelmäßigen Postzuge der \üdschles- wigschen Eisenbahn Nachmittags gegen 13 Uhr hier angekommen, begab sich der Prinz, Höchstkommandirender der Alliirten, vom Bahn- hofe zu Wagen nah verschiedenen Lazarethen. Jn einem zweiten Wagen folgte, “ in Begleitung zweier Adjutanten des Prinzen, der Chefarzt des zweiten {weren Feldlazareths des dritten Armee-Corps, Ober-Stabsarzt Dry. Alexander Ochwadt, welcher die' Aufgabe hatte, den Prinzen in den - verschiedenen - (wir haben jezt 16 mehr oder weniger belegte Lazarethstationen) Spitälern als Führer zu dienen. Um 3 Uhr wird S. K. H. nach Rothenkrug (Apenradc), wo das Hauptquartier ist, weiter fahren.
Das englische Dampfschiff »Vigilance« ging gestern Nachmittag 3 Uhr von hier nah Kopenhägen mit Passagieren und Waaren in See, es soll eine ‘regelmäßige Verbindung zwischen hier und der
dänischen Metropole unterhalten, wenn — die Ereignisse es nicht
anders fügen. Gestern nahm ‘es eine Anzahl entlassener dänischer Kranken und die Familien Anderer mit sh. (S. H. S.)
Hannover, 27. Juni. Miquel's Antrag auf Aufhebung oder Umgestaltung der Domainenausscheidung wurde heute von der zweiten Kammer mit 45 gegen 37 Stimmen genehmigt.
(Tel. d. W. B.)
Sachsen. Dresden, 26. Juni. Seine Majestät der König sind gestern Abend 712 Uhr von der in das Erzgebirge unternom- menen Reise wieder in Pillniß eingetroffen.
— 27. Juni. Jn der heutigen ‘Sihung der Ersten Kammer hat Kammerherr v. Zehmen nachstehenden Antrag eingebracht, dessen Ueberweisung an die gedachte Deputation von der Kammer ‘einstim- mig beschlossen wurde:
Die Erste Kammer möge deren dritte Deputation beauftragen, die Frage in Erwägung zu ziehen:
ob nicht’ die politische Lage erheische, in Gemeinschaft mit der Zweiten
Kammer án die Staatsregierung: die Aufforderung zu richten, bei dem
Deutschen Bunde dahin zu wirken, daß sih der gesammte Deutsche
Bund an der Fortführung des Krieges gegen Dänemark betheilige und
somit derselbe zur Bundessache erklärt werde. «
Hierauf beschäftigte sih die Kammer mit Petitionsberathungen.
Die Zweite Kammer beschäftigte sich heute mit der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Geschentwurf, einige Abänderungen und Zusäße zu den Gesehen über Militairleistungen Und dafür zu gewährende Vergütungen vom 7. Dezember 1837 und 11. September 1843 betreffend. (Dresd. J.) :
heil Das’ heutige »Dresdner Journal« bringt die nachstehende Mit- eilung:
‘Nachdem einige süddeutsche Blätter; im Jnteresse der von- ihnen vertretenen handelspolitishen Richtung; sich bemüht haben, dem' am 1lten v. M. über die Fortsezung des Zollvereins zwischen Sachsen und Preußen abgeschlossenen Vertrag eine un- richtige Deutung zu geben, sind wir in die Lage gesezt worden, die- sen Vertrag in Nachstehendem zu veröffentlichen, was wir- mit der Bemerkung thun, daß die am Schlusse enthaltene Ratification inner- | Grist von beiden Seiten erfolgt ist :
Berlin, den 11. Mai 1864. Gegenwärtig: für Sachsen: der K. sächs. inanzrath v. Thümme l; ‘
für Preußen : der'K. preuß. General-Direktor der Steuern, v. Po mm er-
Esche; der K- preuß. Ministerial-Direktor Philipsborn; der K. preuß.
Ministerial-Direktor Delbrü.
‘1/4 Die obengenannten, für die Verhandlungen über die Fortsezungen des
L.
N ias von Sachsen und Sr. Majestät des Königs von Preußen haben sich Us Wr
[l- und Handelsvereins_ ernannten Bevollmächtigten Sr.- Majestät des
auf: Grund. der ihnen ertheilten Vollmachten und der von - ihren hohen Re- gierungen empfangénen besonderen Jnstructionen über die nachfolgenden Punkte géäinigt: E R 48 i
__§. 1. Sachsen und Preußen werden den, behufs eines gemeinsamen
*
“erlegen.
Zoll- und Handelssystems“ zwischen ihnen errichteten Verein ‘untér si{ch und
mit den, den gegenwärtigen Verabredungen beitretenden Vereinsstaaten auf
weitere zwölf Jahre, vom 1.- Januar 1866 anfangend, fortsezen. Es blei. ben daher für, diesen Zeitraum die Zollvereinigungs-Verträge vom 30. März 1833, 8... Mai 1841 und 4. April 1853 einschließlih der zu diesen Verträ- gen getroffenen besonderen Verabredungen, wie solche zur Zeit bestehen zwischen ihnen in Kraft. §. 2. Der von Preußen bei den Verhandlungen über Fortsegung des Zollvereins vorgelegte Zoltarif für 1866 soll mit denjenigen Abänderungen und Ergänzungen, welche im Laufe dieser Verhandlungen die Zustimmung beider Regierungen erhalten haben , und vorbehältlich weiterer, im gemeinsamen Einverständniß etwa zu treffender Abänderungen, mit dem 1. Januar 1866 in Kraft treten. F. 3. Die gemeinschaftlichen Ausgangsabgaben sollen vom 1. Januar 1866 ab nat den nämlichen Grund}äten, wie die gemeinschaftlichen Eingangsabgaben ver- theilt werden. Mit demselben Tage treten die, wegen Theilung der erstern getroffenen, im Artikel 22 des Zollvereinigungs - Vertrages vom 4. April 1853 unter Nr. 2 enthaltenen Verabredungen , ‘so wie die besondere Ueber- einkunft von demselben Tage , betreffend die Theilung der gemeinschaftlichen Aus- gangs- und Durchgangsabgaben, außer Kraft. §. 4. Durch die im §. 1 getroffene Verabredung sind 1) die auf die Besteuerung des Zuckers bezüglichen Ueberein- fünfte vom 4. April 1853, 16. Februar 1858 und 25. April 1861, 2) der Vertrag vom 4. April 1853 wegen Fortsezung des Vertrages vom 8. Mai 1841 über die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse, 3) der Vertrag vom 4. April 1853, die gleiche Besteuerung von Wein und Tabak, so wie den gegenseitig freien Verkehr mit diesen Artikeln und die Geméinschaftlichkeit der Uebergangsabgaben von denselben betreffend einschließlich der zu diesen Uebereinkünften und Verträgen getroffenen besondern Verabredungen, wie solche zur Zeit bestehen, ebenfalls auf weitere zwölf Jahre vom 1. Januar 1866 ab verlängert. Die Verlängerung des unter Nr. 2 bezeichneten Vertrags exfolgt jedoch mit der Maßgabe, daß vom 1. Januar 1866 ab die Thei- lung des Branntweinsteuerauffommens und der Uebergangsabgabe von Branntwein zwischen „Preußen und Sachsen nicht mehr nah Nr. 2 des Separatartikels 2 zu dem gedachten Vertrage , sondern in der nämlichen Weise stattfinden soll ie die Theilung jener Steuer und Abgabe unter Nr 3 dieses Separatartikels zwischen Preußen und Thüringen verabredet . — §. 0. Sachsen und Preußen betrachten es als ihre gemeinschaftliche Aufgabe, das durch den Handels- und Zollvertrag vom 19. Gebruar 1853 begründete Verhältniß zu Oesterreich in einer, ihren innigen Beziehungen zu dem Kaiserstaate und den Jnteressen ihres Verkehrs mit dem letztern entsprechen- den Richtung, auf dem Wege der Verhandlung mit Oesterreich weiter auszu- bilden. — §. 6. Junfolge der im §. 1 getroffenen Verabredung erklärt Sachsen seine unbedingte Zustimmung zu dem zwischen Preußen und Frank- reich am 2. August 1862 unterzeichneten Handelsvertrage und Schifffahrts- vertrage und zu der Uebereinkunft, betreffend die Zollabfertigung des inter- nationalen Verkehrs auf den Eisenbahnen, so wie seinen Beitritt zu der Uebereinkunft zwischen Preußen und Frankreich wegen gegenseitigen Schuhyes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst vom 2. August 1862, dergestalt, daß die Wirksamkeit dieser Verträge und Uebereinkünsfte in Sachsen an dem nämlichen Tage eintreten wird, an welchem sie -in Preußen beginnt. Ueber die Form seines Bei- tritts zu der zuleßt erwähnten Uebereinkunft wird sih Sachsen unmittelbar mit Frankreich verständigen. Preußen wiederholt die in der Sigzung der Zollkonferenz vom 23. März d. J. abgegebene Erklärung, daß es die darin bezeichneten Abänderungen und Ergänzungen der vorerwähnten Verträge und Uebereinkünfte zum Gegenstande der Verhandlung mit Frankreich machen und ernstlich bemüht sein wird , diese Verhändlung zu einem Ergebnisse zu führen / welches den von Sachsen geltend gemachten Wünschen entspricht. Sachsen is mit den Qugeständnissen an Frankreich einverstanden, welche in der erwähnten Erklärung Preußens in Aussicht genommen sind. — §. 7. Der Regierung jedes Vereinsstaates is der Beitritt zu den vorstehenden Verabredungen vorbehalten. Sachsen und Preußen werden sich jedo zuvor über die Maßgaben des Beitritts in jedem einzelnen Falle verständigen.
Sofern nicht bis zum 1. Oktober d. J. der Beitritt sämmtlicher Vereins- Regierungen erfolgt ist, werden Sachsen und Preußen ungesäumt über die alsdann erforderlichen Aenderungen in der Zollorganisation und Einrichtungen für den Grenzschug in Verhandlung treten. Sie werden, wenn vor dem erwäbn- ten Tage eine entsprechende Verständigung mit den Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden, Großherzogthum Hessen und Nassau zu Stande fommt;, die auf den Verabredungen im Artikel 11 des Zollvereinigungs- Vertrags vom 4. April 1853 und dem Separat-Artikel 10 zu diesem Ver- trage beruhende Uebergangsabgabe von Wein und Traubenmost von dem Tage an unerhoben lasen, mit welchem der im §. 2 erwähnte Zolltarif in Wirksamkeit tritt, und find darüber einverstandèn , daß in diesem Falle die Verabredungen gleichzeitig außer Kraft treten, welche in dem im §. 4 unter Nr. 3 bezeichneten Vertrage über die Besteuerung des Weinhaues und die Uebergangs - Abgabe von Wein“ und Traubenmost getroffen sind. — Endlich sind sie darüber einverstanden, daß der im §. 2 bezeichnete Zolltarif auch vor dem 1, Januar 1866 in Wirksamkeit zu sehen ist, sofern dies durch den Beitritt der Übrigen Vereinsstaaten ermöglicht wird. Jn diesem Falle werden diejenigen Zollsäße eintreten, welhe der von Preußen vorgelegte Zolltarif für die Zeit vor dem 1. Januar 1866 enthält. -—— Gegenwärtiges, in doppelter Ausfertigung aufgenommenes und von den Bevollmächtigten nach geschehener Verlesung unterzeichnetes Protokoll soll sofort den beiden hohen Regierungen zur Genehmigung vorgelegt, und es soll diese Genehmi- gung nach ertheilter Allerhöchster Ermächtigung durch Ministerial-Erklärungen ausgesprochen werden , welche binnen spätestens aht Tagen in Berlin aus-
zutauschen sind. G. w. 0.
___ Württemberg. Stuttgart, 27. Juni. Der heutige »Staats-Anzeiger f. Württemberg« bringt nahstehende Aktenstücke:
1) Ansprache desKönigsansein Volk. Württemberger! Es
hat dem allmächtigen Gott gefallen, uns eine schwere schmerzliche Prüfung aufzu-
Das Band, welches während einer En Reihe von Jahren einen
geliebten König mit seinem Völk vereinigte, hat der Tod gelöst: Die Erin-
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nerung ‘aber an Alles, was'er in furchtlosem Eifer u itterli t für das Wobl scines Landes gethan, lebte uners Mittel in Ale grlidez Tre eingedenk werde J ch ehren, was sein Geist \{huf, seine Werke fle !.Q j besondere die Verfassung des Landes getreu beobachten. Indem L gun ( der Regierung ergreife , vertraue T vor Allem auf C 2e ie Süige Mir Kraft verleihen möge, Mein Leben dem Wohle des Landes d A AEE dem höchsten Jiele Meiner Bestrebungen. Meine Unterthanen wäbai E ch baue darauf , mit Vertrauen und Liebe entgegenkommen , damit das feste auf Recht und Treue begründete Band, das Fürst und Volk Württem- A Juni 186 zwischen uns fest und aufrichtig fortlebe. Stuttgart,
2) K. Manifest, den NRegierungsantritt des adi Majestät betreffend. Karl, von Gottes Gnaden Köni von Württemberg. Liebe Getreue! Die göttliche Vorsehung hat dén Allerdurch- lauchtigsten König Wilhelm von Württemberg, Unseres vielgeliebten Herrn Vaters Majestät, aus diesem Leben abgerufen. Nachdem hierdurch Kraft des in Un- serm Königlichen Hause ‘bestehenden Erbfolgerechts, Uns die Nachfolge in der Regierung angefallen ist, und Wir dieselbe wirklich angetreten, auch die un- verbrüchliche Festhaltung der Landesverfassung in einer dem ständischen Ausschusse übergebenen feierlichen Urkunde bei Unserem Königlichen Worte zu- gesihert haben, — so geben Wir euch Solches hiermit gnädigst zu erkennen und versehen Uns zu allen Unseren Königlichen Beamten , geistlichen und weltlichen Dienern und Unterthanen, indem Wir sie auf den geleisteten ver- fassungsmäßigen Dienst- und Huldigungseid hinweisen, und Erstere auffor- dern, ihre Verrichtungen wie bisher nach ihren amtlichen Pflichten fortzu- sehen, daß sie Uns als ihrem angestammten Landesherrn die schuldige Dienst- pflicht, Treue und Gehorsam so willig als pflichtmäßig leisten werden; wo- mit Wir euch Unserer Königlichen Huld und Gnade versichern. Gegeben Stuttgart, den 26. Juni 1864. Karl. Miller. Wächter-Spittler. Linden. Hügel. Golther. Sigel.
3) Die folgende Bekanntmachung:
Se. Majestät der Höchstselige König Wilhelm haben im Jahre 1844 dem Geheimenraths-Präsidium ein versiegeltes Paket übergeben, welches von der Hand Sr. Majestät überschrieben war:
dem Geheimenraths-Präsident übergeben, und im Falle meines Todes im Geheimen Rath yeöffnet zu werden. (gez) Wilhelm.
Auf Höchsten Befehl Seiner Majestät des regierenden Königs fand heute die Eröffnung des Pakets im Königlichen Geheimen Rathe statt, und es fand sich darin nachstehende Urkunde:
»Geschrieben den 20, April 1844.
1) So wie meine Seele meinen Körper verlassen hat, wünsche ib, außer meiner Familie, wenn sie es verlangt, nur noch von den Aerzten und dem dienenden Personal gesehen zu werden. 2) Wenn die Auzte es für nüglich halten, so - kann die Obduction mei- nes Leichnams stattfinden. 3) Da mir während meinem Leben nichts. widerwärtiger war, als Ceremonien und Etikette, so wünsche ich weder feierlich ausgestellt zu werden, noch irgend ein Gepränge bei meinem Leichenbegängniß; die mich kannten, werden dies natürlich finden, die Neu- gierigen werden mir aber verzeihen , sie um das Begaffen eitler Ceremonien gebracht zu haben. 4) Mein Leichnam soll in nächtlicher Stille das Schloß verlassen, nur begleitet von dem Hofprediger, dem Hofmarschall und einem dienst- thuenden Adjutanten, außerdem wird mir meine Garde den lehten Liebesdienst er- weisen, meinen Leichnam zu seiner Ruhestätte zu begleiten. 5) Jh wünsche, daß diese Fahrt so eingerichtet werde, daß ich mit dem ersten Sonnenstrahl auf dem Rothen- berg ankomme , ein einziger Kanonenschuß soll das Ende des Begräbnisses andeuten , nur ein kurzes Gebet bei Cinsenkung des Sarges gesprochen 1wer- den; Jch will ruhen in dem schon vor Jahren gebauten (Lrab neben meiner verewigten Gemahlin Katharina, wie Jch es Jhr versprochen hatte. 6) Die Landestrauer wünsche ih auf 3 Monate beschränkt zu sehen und nur 10 Tage nah meinem Begräbniß soll mit den Glocken geläutet werden, meine Personalien ebenso eitifach in den Kirchen gelesen werden. 9 J sterbe als wahrer Christ, verzeihe allen meinen Feinden, danke meiner Familie für ihre innige Liebe, meinen Dienern vom Civil wie vom Militair für ihre treue Anhäng- lihkeit und Eifer in Erfüllung ihrer Pflichten, allen meinen Unterthanen für ihre Treue und Gehorsam gegen die Geseze, Jh habe für die Einig- keit, Selbstständigkeit, Ruhe von Deutschland gelebt, mein Württeniberg über Alles geliebt , Heil meinem Vaterland für 1 D) Wie ta
gez. yelm.«
Se. Majestät der regierende König häben nah genommener Einsicht von obiger Urkunde beschlossen , den darin hinsichtlich des Leichenbegängnisses u, st w. ausgesprochenen Wünschen Jhres Königl. Herrn Vaters möglichst nach- zukommen. Sie erachten Sich jedoch gegenüber von Jhren Unterthanen verpflichtet, von jenen Anordnungen darin Sich etwas zu entfernen, daß die Leiche Sr. Majestät des Königs Wilhelm an einem der nächsten Tage (wahrscheinlich Dienstag) im großen Marmorsaale des Königlichen Residenz- \{losses dahier öffentlih ausgestellt werden soll, damit denjenigen, welche die irdishen Ueberreste eines vielgeliebten Königs noch einmal zu erblicken wün- hen, bevor solche auf immer der Gruft übergeben werden , die Gelegenheit nicht benommen sei, hierin dem Drange ihres Herzens Folge zu leisten.
4) Die Ordnung für die Hoftrauer wegen des Ablebens des Königs Wilhelm von Sonnabend den 25.. Juni 1864 an 24 Wochen hindurch, bis Freitag den 9. Dezember 1864. Ô
Die Königin Pauline traf gestern Nachmittag um 3 Uhr von driedrichshafen hier ein; die Königin Sophie der Niederlande langte Um 4 Uhr an und verfügte sih von Feuerbach unmittelbar auf N Rosenstein. — Abends um 8 Uhr trafen der König Karl h Königin Olga von Kissingen her in Cannstatt ein und verfüg- ten ih alsbald auf den Rosenstein. — Wie wir hören, hat der König Karl den Revers, die Verfassung des Königreichs bellig halten zu wollen, heute Vormittag ausgestellt. — Heute N ag ll Uhr fand die Beeidigung der hiesigen Garnison auf dem Exer- zlerplage am Pôönitentiarhause in Gegenwart des zeitweiligen Gou- vern i imar, siatt. Die reitenden Waffen
eurs, des Prinzen von Weimar, ial. Müller hielt waren zu Pferde ausgerückt; der Garnisons-Prediger Müller
die einleitende Rede und die Garnison {wur auf den Vortrag des Auditors ihrem neuen Kriegsherrn, König Karl von Württemberg, den Fahneneid in die Hände des Gouverneurs. — Jn den Kirchen wurde ein von der Ober-Kirchenbehörde angeordnetes, - dem hohen Ernste der Sache angemessenes Gebet gesprochen, Kanzeln und Al- täre wgren [ómarz bedasi, 7 _Vayern, ünchen, 26. Juni. Die heutige » Bayerische Zeitung schreibt : »Manche Blätter lässen sich Liebes ali n v Auffassung abbringen, daß vom Gesetßgebungs - Ausschusse der Ab- geordnetenfammer der 1. August - zur Eröffnung der Ausshuß- Sizungen festgeseßt gewesen sei und daß es sich durch das langsame Vorschreiten des Drues des ersten Ausschuß-Referates nunmebr um Anberaumung einer neuen Frist zum Beginne der Auss{hußberathun- gen handle, Richtig is, daß der Dru einer so umfangreichen Ar- beit, wie es der erste Vortrag des Auss{uß-Referenten, Appellations- gerichts-Präsidenten von Neumayr ist, längere Zeit beansprucht, als vielleicht ursprünglich verehnet war, obwohl Alles geschehen ist, um die Vollendung des Druckes möglichst zu beschleunigen. Dagegen konnte weder früher noch bis jet von einer Festsezung des Anfangs- termines der Ausschußfizungen die Rede sein, da sich für den Augen- bli nog me a is K Vollendung des Drues und die Erledi- gung der Übrigen sich daran anschließenden i it eini P absehen läßt. « vit Ma „Würzburg, 25. Juni, “Der zur Eröffnung der Ansbach- Würzburger Bahn heute Morgen 7% Ubr E München E gene Sonderzug is diesen Nachmittag 47 Uhr hier eingetroffen, und sind mit demselben der Chef der Generaldirection der Königl. Ver- kehrsanstalten, Greiherr von Brü, mit einigen seiner höheren Beam- ten, sowie gegen 300 zur Fahrt eingeladene Personen aus den ver- schiedenen Ständen der Residenzstadt hier angelangt. Die Fahrt ging in shönster Ordnung und größtentheils bei guter Witterung vor sih. Die neu vollendete Bahnstrecke von Ansbach hieher, nahe- zu 24 Stunden lang; fährt sich sehr gut; sie führt durch eine sehr interessante Gegend. Durch Vollendung dieser Bahn wird die
_Gahrt von München nach Würzburg und beziehungsweise Frankfurt
um 2 bis 3 Stunden abgekürzt. “Auf der lehten Station vor Würzburg, in Heidingsfeld, wird die im Bau begriffene Heidelberg» Würzburger Bahn einmünden. (A. A. S.)
S-coweiz. Bern, 22. Juni. Heute ist Herr Dr. Kern, der schweizerische Gesandte in Paris, in der Bundesstadt eingetroffen, um dem Bundesrathe über das Resultat der Unterhandlungen über den {weizerish-französischen Handelsvertrag persönlich Bericht zu erstatten.
Im Ganzen besteht der Entwurf aus fünf, Verträgen : - erstlih aus
dem cigentlichen Handelsvertrag, enthaltend den Zolltarif; zweitens aus einem Vertrage über gegenseitigen Schuß des literarifchen und industriellen Eigenthums; drittens aus einem Niederlassungs- Vers, trage; viertens aus einem Vertrage über die Zollverhältnisse des Pays de Gex, und fünftens aus einem Vertrage über die Aufsicht in den Grenzwaldungen. Unter allen Umständen wird der Vertrag den eidgenössischen Räthen in der nächsten Juli-Sizung zur Rati- fication vorgelegt werden. Auch die Unterhandlungen über den neuen Telegraphen-Vertrag / mit Jtalien haben - einen sehr er- freulichen Fortgang genommen und werden vor dem QZusanunen- tritte der Bundes-Versammlung ebenfalls zu dem gewünschten Ziele gelangen. Endlich hat der Bundesrath in seiner heutigen Sihung die Absendung von :Experten nah Berlin und Wien beschlossen, welche die Briefenveloppen - Frage einem genauen Studium unter- werfen sollen. — Laut dem Solothurner Blatte hat. der Schrift- steller Sealsfeald den Waisen-Anstalten von Zürich; Solothurn und Schaffhausen je 2000 Fr. vermacht. Die Hauptsumme des Ver- mögens kommt nah Mähren; die Bedachten sind zwar nicht als geseßliche Erben bezeichnet, doch scheint dieser Umstand -die Bejtäti- gung der Nachricht zu enthalten, daß der Verstorbene ein geborener
Oesterreicher sei. / Brüssel, 27. Juni. Der Senat ist. für den
Belgien. London, Montag,
4. Juli; Nachmittags 2 Uhr, wieder einberufen. Großbritannien und Jrland. 21 Sicherem Vernehmen nah hat Lord Palmerston die
uni. Ectiidtiada der Königin erhalten, das Parlament aufzulösen, wenn die Opposition gegen seine die Erhaltung des Friedens be- zweckende Politik ein Tadelsvotum durchseßen sollte. Es is aber unwahrscheinlich, daß die Opposition die Majorität erhalten wird. (Telegr. d. W. B.)
Frankreich. Paris, 26. Juni, Der »Morgen-Moniteur« zeigt heute ganz kurz an, daß laut einem Telegramm aus London gestern die lehzte Konferenz - Sißung stattgefunden und heute die Waffenruhe ein Ende habe. Der »Abend-Moniteur« fügt hinzu, die gestrige Konferenz sei sehr still Aae die Bevollmächtigten der friegführenden Mächte hätten Erklärungen verlesen, worin jeder von seinem Standpunkte aus die gegenwärtige Lage der Dinge dargestellt
habe; Earl Russell habe dann resumirt; was die Konferenz über-
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haupt gethan, und, unter Zustimmung der Neutralen den Wunsch geäußert, daß, wie auch der Ausgang des Kampfes a I R
hängigkeit der dänischen Monarchie möge bewahrt werden können.
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