1886 / 221 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Sep 1886 18:00:01 GMT) scan diff

e S O: R L E: PII E

der Verträge dem Herrn Vorredner nicht gefällt, so ist das eben seine Sache. Wir glauben, daß sie unseren Interessen T ent-

\sprehen. Auch der Wuns, daß alle Verträge a tempo abgeschlossen und nah einem Muster festgestellt werden, wird \sich von unserer Seite außerordentlih {wer erfüllen lassen. Der Herr Vorredner selbst hat schon seine Bedenken dagegen geäußert, und ih habe diesen Bedenken hinzuzufügen mir erlaubt, daß unsere Vertragsbeziehungen zu den verschiedenen Ländern sich verschiedenartig naturgemäß cestalten müssen und daß es deshalb unmöglich ist, die Verträge nah einem Muster zu gestalten. Nun, meine Herren, ih glaube, Sie können mit den Resultaten der neuen Handelspolitik Deutshlands ganz ufrieden sein, die Stimmen aus dem Lande, die Stimmen unserer

ndustrie gehen ebenfalls überwiegend dahin. Der Herr Vorredner hat selber aus dem Bezirk der Handelskammer von Lüdenscheid eine solche Anerkennung uns vorgetragen, sie geht dahin, daß die Regierung bemüht ist, die Interessen des Handels und der Industrie zu fördern und daß fie auf dem rihtigen Wege ist mit den Verträgen, die sie abgeschlossen hat. Jch bitte Sie also, dem Bedenken des Herrn Vorredners keine Folge zu geben. Die Bitte, dem vorliegenden Ver- trage Ihre Zustimmung zu geben, coincidirt ja mit den Anschauungen des Herrn Vorredners, und ih zweifle daher nicht, daß sih cine große Majorität für diesen Vertrag zusammenfinden wird.

Literarische Neuigkeiten und periodishe Schriften.

Deutscher Landbote. Wochenblatt für Land und Stadt. Berlin W., Unter den Linden 17, Nr. 38. Inhalt: Wochenschau. Josef Arc, der Führer der englischen Agrarier. Der Woll- handel im Jahre 1885. Gegen den vertheuernden Zwischenhandel in Düngemitteln. Der neue österreichishe Handels-Minister und der Bimetallismus. Aus den Bauern-Vereinen. Neuigkeiten. Ernst und Scherz. Beilage: Haus- und Landwirthschaft. Nütz- liches und Interessantes, niht jeder Frau Bekanntes. Wichtige Entscheidungen des Reichsgerichts.

Deutsche Gemeinde-Zeitung. (Verlag von P. Stankie- wicz, Berlin SW.) Nr. 37. Inhalt: Von der Landgemeinde- ordnung. I. Einberufung des Reichstages. Verfügung des Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Königsberg, betr. die Errich- tung von öffentlihen Schlachthäusern. Ueber die Armenpflege in Bayern. Gemeinderathsfißungen unter Ausschluß der Deffentlich- keit. Versicherung von Schulen und Schuleigenthum gegen Feuers- efahr. Versammlung des Deutschen Vereins für öffentlihe Ge- sundheitepflege zu Berlin. Aus dem Verwaltungsberiht der Stadt

erlin: Straßenreinigungswesen. Fortbildungs\hulen. Bewaff- nung der Polizei mit Revolvern in Leipzig. Staatswissenschaftliche Literatur. Beilagen: Ortsgesege. Archiv für Verwaltungsrecht. Deutscher Gemeinde-, Polizei- und Schul-Anzeiger Nr. 37.

__ Deutsche Landwirthschaftlihe Presse. (Berlin 8W., Wilhelmstr. 32.) Nr. 75. Inhalt: Welcher Dünger verdient unter den augenblicklichen Preisverhältnissen zur Düngung der Winter- halmfrühte besondere Beachtung? Von Dr. Stuger-Bonn.

euilleton. Woväl Veih sälen wie hollen? Jagd. Die Reb- ühnerjagd in England sonst und jeßt. Ueber Giftpflanzen. (Mit Abbildungen.) (Fortseßung.) Ein plattdeutshes landwirthschaft-

Bezug von Roggen, Hafer 2c. Seitens der Militär-Magazinverwal-

tung direkt von Produzenten. Correspondenzen. Berlin. Breslau.

Bremen. Aus Westpreußen. Gumbinnen. Aus der

Provinz Posen. St. Petersburg. Landwirthschaftlihe Lehr-

anstalten. Sprechsaal. Fragen. Zwangsversteigerungen.

Handel und Verkehr. Getreide. Vieh. Wolle. Futter- und üngemittel. Spiritus. Butter. Kartoffeln.

Friedreich’s Blätter für gerihtliche Medizin und Sanitätspolizei. V. Heft: September und Oktober. (Nürnberg, Friedrich Korn.) Inhalt: Zur Geschichte des Versehens der Schwangeren von Dr. I. Ch. Huber, L Landgerichts-Arzt zu Memmingen. Zwei Fälle von Erstickung. Mitgetheilt vom Königl. Landgerihts-Arzt Dr. Rauscher in Deggendorf. Ueber Simulation von Geistessörungen. Mitgetheilt von Dr. Kelp, Ober-Medizinal- Rath in Oldenburg. Die ärztlihen Beziehungen der Reichs- und Königl. bayerishen Geseßgebung über die Arbeiter-Kranken- und Unfallversiherung von Bezirksarzt Dr. IJgn. Mair in Ingolstadt. (Schluß.) Geistesstörung nah Kopfverleßungen, von Dr. Graf, Assistenz-Arzt an der Königl. Kreis-Irrenanstalt Werneck. Ein seltener Fall von tödtliher Leberruptur, von Dr. Hugo Heinzelmann, Assistenz-Arzt am städtishen Krankenhaus r. d. J. in München. Ueber den Einfluß des Morphinismus auf die civil- und \trafrecht- liche Zurechnungsfähigkeit, von Dr. Benno Schmidbauer, praktischer Arzt in München. Referate und Recensionen.

Die landwirthscchaftlichen Versuchs - Stationen. Heft 4. (Berlin, Paul Parey.) Inhalt: Ueber Asclepias Cor- nuti und die verwandten Arten. Von Dr. Georg Kaßner. Mit- theilung aus dem chemischen bodenkundlichen Laboratorium der Königl. forstlihen Versuch8anftalt an der Universität München. Ueber die

liches Handbuch. Der Vacuum-Motor von Henry Davey.

Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl.

Preuß. Staats - Anzeiger und das Central - Handels-

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs -Anzeigers und Königlich

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Zwangsvollstreungen, Aufgebote, Vor-

Bestimmung des im Boden enthaltenen Ammoniak-Stikstoffes und über die Menge des assimilirbaren Stickstofs im unbearbeiteten Boden. Von Dr. Anton Baumann. Ueber N-Bestimmungen nah Varrentrapp-Will und Kjeldahl im Herbivorenharn und Mil. Von H. Weiske. Ein Beitrag zur Kenntniß der Eiweißbildung in der Pflanze. Von Carl Oskar Müller. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte.

Der Chorgesang. Herausgegeben von A. W. Gottschalg, Großherzogl. Hoforganist und Lehrer an der Musikshule zu Weimar. Nr. 23. Inhalt: a. Text: Zu Dr. Franz Liszt's Gedächtniß. Von A. W. Gottschalg in Weimar. Unsere Notenschrift. T. (Schiuß.) Von H. J. Vincent. Geschichtlihe Musikaufführungen mit erläu- terndem Vortrag. Von Th. Erxleben in Niesky. Die Sänger der Zukunft. Von A. Hirß in Köln. Das 20. Provinzial-Gesangfest des Märkischen Central-Sängerbundes in Neu-Ruppin Schwä- bisches Liederfest. Das 7. fränkishe Sängerbundesfest in Coburg. Wiener Kapellen. Chorishe Aufführungen. Vereinsumschau. Budh- und Kunstmappe. Personalien. Vermischtes. Briefwechsel. b. Musik: „Qui Mariam absolvisti“. Für Bariton- e R Chor und Orgel oder Harmonium komponirt von

r. Fr. Liszt.

Vir 24. Inhalt: a. Text: Prof. Dr. Aug. Ed. Grell. Von Grnst Böhmer in Berlin. Bekanntmachung des Ergebnisses unseres Preisausschreibens in Nr. 2 des „Chorgesang“ vom Jahre 1885/86. Unsere Notenschrift. 11. Von H. J. Vincent in Wien. Zwei Briefe über die gesangsunterrihtliche Praxis in der Volks\{chule. Neber die Aussprache des G, gg, gh. Winke für Chordirigenten.

Vincent in Wien. Kosmopolitismus und Chauvinismus. i P. I. Vincent in Wien. Altdeutsches Wiegenlied von Joh. Di, old in Freiburg i. Br. Das erste Gelegenheitësgediht Von Y Ger in Karlsruhe. Johannes Gottlieb Naumann vor der Ing sition in Venedig. Von Benedikt Widmann in Frankfurt a. M 9 Ein einheitlihes Tempo beim Chorsingen. Von A. Ahrenßen in A, tona. Scchlummerlied. Von K. & Dreyer in Stolp i. P, © Vereinsumshau. Buch- und Kunstmappe. Personalien. Ver mischtes. Humoristishes. Briefwechsel. b. Musik: Tenebrys factae sunt. Achtstimmige Motette von Aug. Ed. Grell. S{zy die Welt, Gedicht von Jul. Altmann. Für Männerchor von C. i

Unteroffizier-Zeitu'ng. (Berlin, Liebel’sche Buchhand[ Ne. 37, Suhalf: Gedenktage. Hofnatbrichten. 28) russische Heer von heute. Militärishe Mittheilungen. Ny unserm Büchertisch. Joachim Christian Nettelbeck. Von Herman Petrich. (Schluß.) Offene Stellen für Militär-Anwärter, Beilage: Ein Patrouillenritt. Eine Erzählung aus dem deutsh, franzöfishen Kriege 1870/71 von Hermann Kempfke. (Fortsetung.) Lose Blätter. Extra-Beilage: Unterrichtsbriefe, deutsche Sprahe Milch-Zeitung. (M j

Hausthierkrankheiten. Die Bedeutung der Rindertuberkulose nq wissenschaftlicher und statistisher Erforshung. Allgemeine Berit Der freie Verband württembergisher Butter- und Käseproduzenten, Rindviehtypen in Schleswig-Holstein. Löninger Produzenten Verein e. G. Erfahrungen in der Praxis. Ueber Milchunte, fuhung. (Schluß.) Die Viehwirthschaft und der milchwirtb\ch{af: liche Betrieb der milchwirth\chaftlichen Versuchsstation zu Kiel fi; das Meiereijahr 1884/85. (Schluß.) Geräthe-, Maîschinen- und Baukunde. Ein neuer Molkerei-Apparat. Biologie. Versuche üb die Wirkung von Alkoholaufnahme bei Herbivoren. Verschieden Mittheilungen. Rußland. Impfstation nah Pasteur’scher Methode E ree OOO ae 4 3 : _ Die gefiederte elt. eitshrift für Vogelliebh -Züchter und -Händler, herausgegeben von Dr. Karl Ruß (Mage: burg, Creuß’s{e Buch- und Musikalienhandlung, R. & M. Kret, mann). Nr. 37. Inhalt: Die ästhetishe Bedeutung des Vogel Wissenschaftlihe und wirthshaftlihe Stubenvogelzüchtung (Fort: seßung). Ueber Sprosser. Entwicklungsstörungen im Vogele (Schluß). Aus Haus, Hof, Feld und Wald. Neue und seltene Erscheinungen des Vogelmarkts. Anfragen und Auskunft, Bücher- und Shriftenschau. Erklärung. An die Züchter fremd ländischer Vögel. Briefwechsel. Die Beilage enthält : Aus de, Vereinen: Dresden (Schluß). Anzeigen.

Isis. Zeitschrift für alle naturwissenschaftlihen Liebhabereien herausgegeben von Dr. Karl Ruß (Magdeburg, Creußz'\he Buh- u Musikalienhandlung, R. & M. Kretshmann). Nr. 37. Inhalt; Zoologie: Ueber Beobahhtung des Ameisenlebens. Seewaser Aquarien im Zimmer: VI. Das Einfangen und Einsammeln de Pflanzen und Thiere una, Botanik: Die Gitterpflanz, Einige empfehlenswerthe Orchideen (Schluß). Die allgemein große Gartenbau-Ausstellung zu Weißensee. Nachrichten aus de Naturanstalten : Hamburg. Vereine und Ausstellungen: Magde: burg (Schluß). Vrieflihe Mittheilungen. Bücher- und Schriften- hau. Anzeigen.

Von Josef Pembaur in Innsbruck. Das Treffen. Von H. J.

Großhandel.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

e-Juvalidendank“‘, Rudolf Mosse, Haasenstein « Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

G - Brambach. c, VEA

D: A

R etreffend den Bau und Betrieb \chmalspuriger Eisen-

E lugusten Ü l i Heinsius in Bremen.) Nr. 38 Inhalt: Sengshweine. Von G. Dangers in Hamburg. Ansteckeny,

- jftiengesellschaft unter der Firma: Kreis Altenaer Schmalspur-

M isenbahn- Mst dieser Vat g M 4 , Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im fentlichen Verkehr projektirten Bahnen von Altena na Lüdenscheid,

5 u ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nah Maßgabe

ierdurch ertheilen.

1880 000 M. festgeseßt.

: unter VIII Nr. 3 festgeseßte Baufrist abläuft, kann den Inhabern der

Preußischen Staats-Anzeigers : Verlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

ladungen u. dergl. D Seloris, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. st. w. von öffentlichen Papieren.

[29458]

In der heute stattgehabten 30. Verloosung der Anhalt : Dessau : Cöthen'schen Prämienanleihe

sind für die Tilgung

15 Nr. 52 Nr.

am 1. April 1887 die Serien 701—750 2551—2600

u. st. w. von öffentlihen Papteren.

IV. Pro 1. April 1885: Ser. 5 Nr. 223, 224 und 249, Ser. ‘6 Nr. 277, Ser. 42 Nr. 2065, 2066, 2067 und 2092, Ser. 55 Nr. 2725 und 2736, Ser. 64 Nr. 3154, 3156, 3160, 3164 und 3177, Ser. 68 Nr. 3362 und 3374, Ser. 123 Nr. 6134, Ser. 149 Nr. 7433, 7434, 7435, 7436, 7437, 7438, 7439, 7440, 7441, 7442 und 7450, Ser. 188 Nr. 9351, 9364, 9368, 9373, 9378 und

Ser. 351 Nr. 17532, 17545 und 17549,

V. Pro 1. April 1886:

74 Nr. 3651—3700 O

29 Nr. 450 3( 39 : ls r 70017400 Ser. 307 Nr. 15328 und 15344,

r. 8201—8250 Ser. 375 Nr. 18710

169 Nr. 8401—8450 Ser. 380 Nr. 18964. E

5 Nr. —9750 S S M aiv Ser. 10 Nr. 468, 469 und 471,

277 Nr. 366 Nr. 368 Nr.

gezogen worden.

Die Einlösung dieser Schuldverschreibungen erfolgt einshließlich der Zinsen für den Zeitraum vom 1. April 1886 bis 31. März 1887 mit 357 Æ_ für jede Schuldverschreibung vom 1. April 1887 ab an folgenden Stellen bei:

13801—13850 18251—18300 18351—18400

Ser. 25 Nr. 1203, 1216, 1221, 1225 und 1241, Ser. 26 Nr. 1257, 1258, 1259, 1261 und 1289, a Nr. 1506, 1515, 1519, 1520, 1527 und 528, Ser. 72 Nr. 3597, Ser. 135 Nr. 6713 und 6714, Ser. 211 Nr. 10515, 10518 und 10521, Ser. 362 Nr. 18097. Dessau, den 15. September 1886. Herzoglich Anhaltische Staatsschulden-

der Herzoglich Auhaltischen Landeshaupt-

fasse pier : VFrante der Anhalt-Dessauischen Landesbank hier, E E Rauff & Knorr in Berlin, [17139] Bekanntmachung.

S. C. Plaut in Berlin, S. C. Plaut in Leipzig, Dingel & Comp. in Magdeburg,

der Herzo

dem Herzoglichen Steueramt in Coswig) ?

Aus früheren fg lingen find noch r

I. Pro 1. April 1882 : Ser. 263 Nr. 13101. Y I. Pro 1. April 1883: Ser. Ser. 70 Nr. 3459 und 3493, Ser. 243 Nr. 12110, 254 Nr. 12676, 303 Nr. 15110, 15113 und 15119, 317 Nr. 15803 und 15836, 322 Nr. 16069 und 16078.

IIL. Pro 1. April 1884:

Ser. Ser. Ser. Ser.

Ser. Ser. Ser. Ser. Ser. Ser. Ser.

fowie

65 Nr. 3230,

43 Nr. 2147, 126 Nr. 6277, 137 Nr. 6835, 159 Nr. 7907, 192 Nr. 9554,

216 Nr. 10784, 229 Nr. 11404, 11406 und 11413.

glichen Kreiskasse in Cöthen

außerdem bei:

s in Zerbst

ú in Vernburg

Ï in Vallen- stedt

ua(p101 2Quyzlaqualivy 1212J 112010|

in Güsten

ständig :

6286 und 6300,

9560 und 9572,

Bei der am 18, d. Mts. bewirkten siebenten Verloosung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 17, November 1879 ausgegebenen 43 °/%o und vom 1. Juli 1885 ab auf 4% herabgesetten Eberswalder Stadtobligationen find folgende Stücke gezogen worden :

Littra A. Nr. 4, Littra B. Nr. 67, Littra C. Nr. 147 309, Littra D. Nr. 53 62 70 76 80 137 180 263 303 348 408 und 484...

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben mit den dazu gehörigen Coupons und Talons bei unserer Stadthauptkasse oder bei der Deutschen Vank zu Berlin am 2. Januar 1887 einzureichen und den Kapitalwerth in Empfang zu nehmen.

Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit dem 31. Dezember 1886 quf. Rückständig sind noch aus der 6. Verloosung :

Littra D. Nr. 43 und 175 à 200 Eberswalde, den 21. Juni 1886.

Der Magistrat.

[2968] Bekanntmachung.

Bei der heutigen dritten Verloosung Behufs Rückzahlung auf die Obligationen der 41%, jeßt 4°/oigen Anleihe der Stadt Wiesbaden vom 1, Juli 1879 im Betrage von 4650 000 M find folgende Nummern gezogen worden:

Budhstabe G. à 200 4. Nr. 6 38 69 124 134

143 und 215.

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Fe tan 1 In der Börsen-

Vüttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen-Vureaux.

9. Familien-Nachrichten. Beilage.

324 333 387 389 498 597 611 657 698 755 787 824 870 887 915 953 963 und 969.

Buchstabe T. à 1000 A Nr. 14 95 162 225 226 264 363 397 463 519 550 605 692 730 731 783 784 844 891 1045 1094 1173 1236 1316 1317 1540 1591 1677 1825 1894 1934 2001 2100 2126 2174 2276 2309 2362 2398 2431 2525 2576 2601 2643 2664 2713 2759 2832 2847 und 2867.

Buchstabe K. à 2000 A Nr. 47 133 195 333 396 429 492 und 528.

Diese Schuldverschreibungen werden hierdurch zur Rückzahlung auf, den 2. Januar 1887 gekün- digt und findet Hon da an eine weitere Verzinsung nicht mehr statt. Die Rückzahlung erfolgt bei der hiesigen Stadtkasse oder bei. der Filiale der Vank für Handel und Fndustrie zu Frauk- furt a. M.

Aus den früheren Verloosungen sind noch nicht zur Einlösung gekommen Buchstabe T. per 2. Ja- nuar 1885 Nr. 1579 und per 2. Januar 1886 Buhh- stabe G. Nr. 56, Buchstabe H. Nr. 879, Buchstabe I. Nr. 1580 und 1603.

Wiesbaden, 14. September 1886.

Der Oberbürgermeister: v. Ibell.

(29689) Bekanntmachung.

Bei der heutigen 7. Verloosung behufs Rück- zahlung auf die 4 9/0 Anleihe der Stadt Wies- baden vom 1. August 1880 im Betrage von 2 367 000 Æ sind folgende Schuldverschreibungen gezogen worden:

Buchstabe L. à 200 4 Nr. 55 56 98 198 296 485 510 666 796 881 940 1015 1101 1196 1268 1363 und 1565.

Buchstabe M. à 500 Æ Nr. 18 82 144 250 %2%1 260 401 402 461 508 626 664 736 766 798 841 849 876 900 924 925 973 1032 1083 1137 1167 1195 1243 1276 1306 1332 1369 und 1384.

Buchstabe N. à 1000 4 Nr. 10 75 141 234 277 293 330 365 403 438 488 510 562 597 631 672 712 768 818 838 und 921.

Buchstabe 0. à 2000 Æ Nr. 58 und 75. Diese Schuldverschreibungen werden hierdurch zur Rückzahlung auf den 1. Hoivnan 1887 gefkün- digt und findet von da an eine weitere Verzinsung nicht mehr statt. Die Rückzahlung erfolgt bei der hiesigen Stadtkasse oder bei der Deutschen Genuossenschaftsbauk von Soergel, Parrisius u. Comp., Kommandite Frankfurt a. M. _Aus früheren Verloosungen sind noch nicht zur Einlösung gekommen per 1. Februar 1886; Buchstabe L. Nr. 824. Buchstabe M. Nr. 153 458 735 779 815 1206 1298 und 1438. Buchstabe N. Nr. 23. Weiesbadeu, den 14. September 1886.

Der Oberbürgermeister :

v. Ibell.

Buchstabe U. à 500 4 Nr. 27 101 164 221 253

[29686] Ausgelooste Obligationen der à Stadt Wittenberg.

n Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 8, Oktober 1867 und des damit in Verbindung stehenden Tilgungsplans hat am 31. August d. Jahre die Ausloosung der für das Jahr 1886 fälligen, zur Gasaustalts- Anleihe der Stadt Wittenberg gehörigen Obligationen stattgefunden.

Es wurden gezogen die Nummern:

24 32 43 91 97 102 109 122 154 180 189 212 254 267 291 304 340 349 368 407 418 _und 435.

Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß vom 2. Januar 1887 ab in unserer Stadt-Hauptkasse der Betrag der aut geloosten Nummern erhoben werden kann und daj vom 1. Januar 1887 ab cine weitere Ver: zinsung nicht stattfindet.

Wittenberg, den 6. September 1886.

Der Magistrat. Dr. Schild.

29066] % [90661 Bekanntmathung.

Bei der am 10. Mai cr. vorgenommenen Au loosung von Anleihescheinen der auf Grund Allerhöchsten Privilegii vom 6. Juli 1881 von der Stadt Mülheim a. d. Nuhr entrirten Anleihe sind folgende Nummern gezogen worden: 2

70 170 234 250 335 339 364 482 583 67d 688 916 926 987 1155 1174 1177 121 1296 1302 1500.

Die Einlöfung der Anleihescheine und die Aub zahlung der Beträge à 500 4 erfolgt vom 2. J nuar 1887 an auf der hiesigen Stadtkasse. i

Mülheim a. d. Nuhr, den 7. September 1886.

Der Vürgermeister. von Bock.

[°9901] Bekanntmachung.

Ausloosung der 49% Halle’ schen Stadtanleihe ; vom Jahre 1882. s Die Inhaber der am 13. März d. J. ausgeloosten

Stücke obiger Anleihe, und zwar:

Litt. A. Nr. 16 34 76 162 171 375 42% #4

487 630 691 703 851 861 892 à 1000 Litt. B. Nr. 934 996 1096 1118 1146 116

1192 1279 1321 1509 1559 1632 1670 1678

: 1693 1770 1790 1821 1824 à 500 M, Litt. C. Nr. 2124 2323 2376 2399 à 200 fordern wir hierdurch wiederholt auf, die Einlösung derselben vom 1. Oktober cr. ab, an wel G Tage die Verzinsung aufhört, bei unserer G hauptkasse gegen Rückgabe der Obligationen n der zugehörigen Coupons bewirken zu wollen. Halle a. S., den 17. September 1886.

Der Magistrat.

M und beizutreiben, sowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge S zu bestimmen.

¡u bestimmen, daß die Einzahlung der gezeichneten Aktienbeträge nicht

L einem Vorstande zu übertragen, welcher die E mit den geseß- lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Borstandes einer Aktien- F gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der

E Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der technischen « ae bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen 7 Arbeiten.

E nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

E erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsinstrufktion des oder der obersten Betriebs-Dirigenten Anwendung.

Ï zwei Drittel ihren Wohnsiß im Deutschen Reichsgebiet haben.

1 e aus den îm Deutschen Reichsgebiet wohnhaften Mitgliedern zu E wählen.

M staatliche Interesse für

4 Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände È enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

| Fällen, in welchen er es für nöthig erahtet, die Berufung außer-

Ÿ in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Grmessen der

| dürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Ue

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.

0

¿ 221.

Berlin, Montag, den 20. September

1886.

Königreich Preußen.

Fonzéesston3-Urkundé,

nen von Altena nah Lüdenscheid, von Werdohl nach stenthal und von Schalksmühle nah Halver durch eKreis Altenaer-Schmalspur-Eisenbahn-Gesellschaft.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer

Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden Gesellschaft die Konzession der für den Betrieb mittelst

on Werdohl nah Augustenthal und von Schalksmühle nach Halver

er gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen

I

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Kreis Altenaer Shmalspur-Cisenbahn-Gesell schaft und nimmt ihr Domizil und den ihrer Verwaltung in Oberrahmede bei Lüdenscheid oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten an einem anderen, an einer der Bahnen gelegenen Orte. 5 Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden eihs- und Landesgeseßen ohne Weiteres unterworfen.

1I, Das zur plan- und anshlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung er Bahnen erforderlihe Anlagekapital wird auf den Betrag von

Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals nit über- steigen. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der aus- zugebenden Aktien ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien hinsict-

der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 5/0 des Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsicht- lich der Vertheilung des Gesellshaftsvermögens cinzuräumen. Im Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Nechte, als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden. : :

Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die

Aktien bis zum Belaufe von 5 °/ des Nominalbetrages ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.

Das Anlagekapital muß ungeshmälert für den Bau und Betrieb der Bahnen verwendet werden. Die Herstellung der Bahnen auf durhaus solider und geseßlicher Grundlage darf keinerlei Beein- trähtigung durch die Verbindung der Finanzirung mit der Bauaus- führung und durch Ausführung in General-Entreprise erleiden.

Die Staatsregierung ist berechtigt, die Einzablung auf die Aktien, insoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahn-Aufsichtsbehörde zur Fort- ührung und rechtzeitigen Vollendung des Baues für nothwendig erklärt, gleihwohl aber von der Gesellschastsvertretung innerhalb der von der genannten Behörde bestimmten Frist nicht herbeigeführt wird, an Stelle der Gesellschaftsvertretung mit gleiher Wirkung einzufordern

Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht vorbehalten,

an den Gesellshaftsvorstand, sondern an eine von ihm zu bezeichnende öffentliche Kasse behufs Bewirkung der erforderlihen Bauzahlungen zu erfolgen hat. D

Die gesammte Leitung der Bau- und Betrieb8verwaltung ist

taatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verantwort- lich ist. Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge-

Sofern die oberste Betriebsleitung niht dur den Vorstand selbst

IV, e Von den Mitgliedern des Aufsichtsraths müssen wenigstens

Der Vorsißende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind

chO

A ui Die Staatsregierung ist berechtigt, sih in den Fällen, wo sie das betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm- lung der Aktionäre dur einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den

ordentliher Generalversammlungen zu verlangen.

VI. Z Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn-Gefellschaft, welcher die in Rede Aekonde Konzession als ein an ihre Person A denes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, über- haupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche na dem

Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen le Konzession értbeilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung e taatéregierung Gültigkeit. Die Gesellschaft hat alle ihr A, betreffenden Generalversammlungs-Beschlüsse, bevor fie dieselben ein Handelsgeriht behufs Eintragung anmeldet, der : O mt dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung L Bestätigung vorzulegen und sodann der Ann E ericht die C i der Regi veizufügen. Ins : be- dürfen Beg Lee Wor ela, elbe die nabme des Betriebes

auf anderen Cisenbahnen , die Uebertragung des Betriebes der eigenen

\ahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Mesellschaft aussprechen, N ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König-

hen Staatsregierung. n "he Diese Bestätigung ist au) zur Aufhebung der Beschlüsse früherer

VII.

Für den Bau und Betrieb der Bahnen sind die Bahnordnung für deutshe Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu frieden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (efr. §. 55 daselbst) maßgebend.

Die Spurweite der Bahnen soll einen Meter betragen (efr. Art. XVI1.)

VITII.

Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten : die Feststellung der Bahnlinien in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, | S die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahnen bestimmten baulihen Anlagen und Einrichiungen, sowie die Fest- stellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl

Für alle vir die Ausführung der genehmigten Projekte bedingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nah Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor- behalten.

/ 2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei- licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen. :

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb 2 Jahren nah Eintragung der Gesellshaft in das Handels- register in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XVII]I erfolgen.

e die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In- angriffnahme, die Fortführung, dic Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahnen können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rehtzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahnen in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Kouventionalllrate von 5 9/0 des auf 1880 000 M festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Aus\{chluß des Rechtêweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht. : 5

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von 94 000 #6, in Worten: „Vier und Neunzig Tausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Eisenbahn - Prioritäts - Obligationen, unter Berehnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst den noch niht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gericht- licher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu be- stellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zu- steht, durh Verwendung derfelben bezw. durch Veräußerung der_ver- pfändeten Effekten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen Straf- beträge cinzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen E erfolgt nah Fälligkeit der leßteren, kann jedoch von dem

ezeihneten Minister inhibirt werden,;wenn nah dessen lediglih maß-

gebendem Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahnen einen entsprechenden Theil der Kaution {hon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahnen zurückgeben zu lassen. : E |

5) Falls die oben festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen niht innegehalten wird, kann niht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession dur landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor- handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedo die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgeseßten Schlußfrist er-

olgen. [9M IX.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nit verpflichet sein, zur Vermitte- lung des Personenverkehrs mehr als zwei i A in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahnen nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung sind, niht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen P welche der Konzes- sionar s\reiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wah- rung der bahnpolizeilihen Vorschriften und unbeschadet der Rechte der Postverwaltung dem Ermessen des Konzessionars überlassen.

2) Der Tarif für den Personen- und Güterverkehr, sowie die Ab- änderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten. : |

In Betreff des Güterverkehrs werden jedo, so lange die Bahnen nach dem hierfür allein entsheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde von nur lokaler Bedeutung sind, periodish von 5 zu 5 Jahren Maximaltarifsäße für die einzelnen Güterklassen von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgestellt und ist dem Konzessionar unbe- \chadet des allgemeinen staatlihen Aufsichtsrehts überlassen, nach Maßgabe der reihs- resp. landesgeseßlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsäße die Säße für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzuseßen bezw. Erhöhungen wie Er- mäßigungen der Tarifklassensäße ohne die Zustimmung der Aufsichts- behörde vorzunehmen.

reußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin-

chtlid der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsäße zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlihen Arbeiten für crforderlih erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung desBetriebes der sämmt- lichen Bahnstrecken einen Erneuerungsfonds und neben dem in Artikel 185 b -des Handelsgesezbuch8 vorgeschriebenen Reservefonds einen Spezial- Reservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden. f j

Der Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds find sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellshaft getrennt zu halten. E :

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regel- mäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betricbs- mittel. t

In den Erneuerungsfonds fließen: l i

a. der Erlös aus den entsprehenden abgängigen Materialien ;

Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom t - : S taat genehmigt waren.

b. die Zinsen des Fonds;

e. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rücklage. Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ fest»

esetzt.

G Ser Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens entsprehen- den Weise erfolgen kann. 7

In den Spezial-Reservefonds fließen :

a. etwaige Ersparnisse aus dem Baukapital, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlih erachtet werden ollte;

| b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

c. die Zinsen des Spezial-Reservefonds; E

d. cine im Regulativ festzuseßende, alljährlich den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rücklage.

Crreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 188 000 M, so fönnen mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen fo lange cessiren, als der Fonds niht um eine volle Jahres- rücklage wieder vermindert ift. h

Die Werthpapiere, welche zut zinstragenden Anlage der verein- nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. 4

Läßt der Uebershuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Uebershüssen des bezw der folgenden Betricbsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge- nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Sens dem Spezial-Reservefonds vor.

Der Konzessionar ist verpflichtet : . :

a, seine Betriebsrechnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebs- rechnungsabs{chluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech- nungsjahr zu Grunde zu legen; e 7

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen.

XI.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlih der Beseßung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militär-Anwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militär-Anwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Der Staatsregierung wird das Recht vorbehalten, bezüglich des Bahnpolizei-Beamten- und des Maschinenpersonals die Normal- gehälter und die Grundsäße für Bewilligung der Gehälter zu be- stimmen. / l

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsäße, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872, für die Staats- eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäße, Lot Wittwen- und Unterstüßungskassen einzurihten und zu den- elben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eiscnbahn-Postgeseße vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Gesetzblatt für 1875 S. 3158) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen , jedo, mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginne des M die Betriebseröffnung fo"genden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 98. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reih S. 380) ge- troffenen Bestimmungen treten. :

Sofern innerhalb des vorbezeihneten Zeitraums 1n den Verhält- nissen der Bahnen resp. der einen oder anderen derselben in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Ans&luß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nah der Entscheidung der obersten Reichs-Aufsichts- behörde die betreffende Bahn die Eigenschaft als Cisenbahn unter- geordneter Bedeutung verliert, tritt für dieselbe das Cisenbahn-Post- geseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein- \chränkung in Anwendung. G

Der Konzessionar ist verpflichtet, sih den, bezüglich der Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reich ergehenden geseßlichen und reglementa- rischen Bestimmungen zu unterwerfen.

Der Telegraphen-Verwaltung gegenüber hat der Konzessionar diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anshluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theil- weise gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzuseßende Fracht- E vorbehalten.

Nach Eröffnung des Betriebs is der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlihen Arbeiten im Interesse des Eisen-

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den 1

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bahnverkehrs, insbesondere: im Interesse der Sicherheit des Eisenbahn- betriebs für erforderlich P s

E Wenn nah dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde für die Eingangs bezeichneten \chmalspurigen Eisenbahnen oder für die eine oder andere derselben die Vorausseßungen, unter denen für sie die Annahme einer \{chmaleren als der normalen Spurweite gestattet worden ist (Art. VII.) —, wegfallen sollten, insbesondere wenn an diese Bahnen resp. an die eine oder andere derselben eine normalspurige Eisenbahn, welche sich nah dem Ermessen der bezeihneten Behörden als eine Fortseßung der betreffenden Shmalspurbahn darstellt, angeschlossen werden sollte, so is die Kreis Altenaer Schhmalspur-Cisenbahn- Gesellschaft verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers anstatt der betreffenden s{chmalspurigen Bahn eine Bahn mit normaler Spurweite zu bauen. S Der bezeihnete Minister kann für die Vorlage der vom Kon- zessionar für diesen Bau anzufertigenden speziellen Projekte, sowie für die Jnangriffnahme, Fortführung und Vollendung des Baues Fristen festsezen Und sih für deren Einhaltung Kaution bestellen lassen. Verweigert der Konzessionar den Bau oder die Bestellung der rbezeichneten Kaution oder hält er die vorbezeichneten Fristen nicht ein, so kann für die betreffende Shmalspurbahn die ertheilte Kon-

zession dur landesherrlichen Erlaß zurückgenommen werden, Im

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die

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