1886 / 246 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

resp. aus den Meister-Ateliers, zu Gute kommen, doch sollen hervorragend begabte junge Bildhauer niht durhaus aus- geschlossen sein G 1 des Statuts der Stiftung).

Das Stipendium wird zunächst nur auf ein Jahr ‘be- willigt, darf jedoch auch zwei oder drei Jahre an denselben Bewerber hintereinander oder in Fm bewilligt werden und soll in vierteljährlihen Raten pränumerando zur Auszahlung kommen (§8. 4 des Statuts).

Bei den Bewerbungen, welche an den Direktor der Hoch- \hule für die bildenden Künste zu richten sind, sind folgende Schriftstücke einzureichen :

53 ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,

9) amtliche Zeugnisse über den Besuch der Puignien akademischen Fe für die bildenden Künste oder der akademischen Meister-Ateliers und über Führung, Fleiß und Befähigung des Bewerbers,

3) Studien-Arbeiten und besonders Kompositionen, welche über die Befähigung des Bewerbers Aufschluß geben (8. 6 des De

Die Stipendiaten sind verpflichtet, im Falle sie das Stipendium nicht für ihr Studium auf der akademischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin oder in den Meister-Ateliers verwerthen, über ihren Aufenthalt und ihre Thätigkeit dem Direktor der afkademishen Hochschule für die bildenden Künste quartaliter Bericht zu er- statten. Mit Ablauf des zweiten Quartals haben die Stipendiaten eine Studien-Arbeit oder eine Kopie nach einem hervorragenden Werke der älteren Kunst oder eine Komposition, über deren Würdigkeit der Vorsißende des Ku- ratoriums entscheidet, an die Königliche akademishe Hochschule für die bildenden Künste als deren Eigenthum einzuliefern (8. 9 des Statuts).

Bei mangelhaftem Bell oder \{lechter Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das Ku- ratorium entzogen werden (8. 10 des Statuts).

Das Stipendium beträgt circa 800 # Die Verleihung desselben geschieht am 8. Dezember, die Ratenzahlungen er- folgen jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. DÉÈ tober gegen Quittungen, welhe vorher dem Unterzeichneten zur Bescheinigung vorzulegen sind.

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuhe mit den in Vor- stehendem geforderten Attesten und Arbeiten bis zum 20. No- vember d. J. an den unterzeichneten Vorsißenden des Kurato- riums einzureichen.

Berlin, den 15. Oktober 1886.

Der Vorsißende des Kuratoriums der Dr. Adolf Menzel - Stiftung. A. von Werner, Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Direktor der indirekten Steuern, Wirkliche Geheime Rath Hasselbach, aus der Rheinprovinz.

Bekanntmachung.

Nach Nori eie des dee vom 10. April 1872 (Geseßz-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht :

1) die Allerhöchste aue sona eumde vom 24. Mai 1886, be- treffend den Bau und Betrieb chmalspuriger Eisenbahnen von Altena * nah Lüdenscheid, von Werdohl nah Augustenthal und von Schalks8- mühle nah Halver dur die Kreis Altenaer Schmalspur-Eisenbahn- gesellschaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arns- berg Nr. 39 S. 341, ausgegeben den 25. September 1886;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 16. Juni 1886, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinden Farschweiler und E im Landkreise Trier bezüglih der zur Einrichtung eines neuen

egräbnißplaßzes erforderlichen, in der Katastergemeinde Farschweiler gelegenen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung

zu Trier Nr. 36 S. 328, ausgegeben den 10. September 1886;

3) der Allerhöchste Eclaß vom 23. Juni 1886, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Saarburg zur Erwerbung des behufs Anlage einer Wasserleitung erforderlichen Grundeigenthums der Gemeinde Kahren, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 35 S. 317, ausgegeben den 3. September 1886;

4) das unterm 25. Juni 1886 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft „Lishent“ auf den Bännen Niederstedem, Dockendorf und Wolsfeld im Kreise Bitburg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 32 S. 291, ausgegeben den 13. August 1886;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 21. Juli 1886, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an die Gemeinde Alsbah im Unterwesterwald-Kreise für die zue Persteluno cines Verbindungëweges mit der Station Grenzau der esterwaldbahn innerhalb des Ge- meindebezirks Alsbach erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 35 S. 315, ausgegeben den 2, September 1886;

6) der Allerhöchste Grlaß vom 4. August 1886, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Landkreis Hannover für die zu dem landstraßenmäßigen Ausbau des Weges von der Hannover- Celler Provinzial-Chaussee über Groß-Buchholz bis an den Misgs- burger Damm in der Gemarkung Groß-Buchholz erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Han- nover Nr. 35 S. 359, ausgegeben den 27. August 1886;

7) das unterm 11. August 1886 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainagegenossenschaft zu Lubom im_ Kreise Ratibor dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 37 S. 257, aus- gegeben den 10. September 1886;

8) das unterm 11. August 1886 Allerhöchst vollzogene Statut für die Bewässerungsgenossenschaft zu Hüttingen im Kreise Bitburg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 36 S. 325, ausgegeben den 10. September 1886 ;

9) der Allerhöchste Erlaß vom 16. August 1886, betreffend die Genehmigung des dritten Nachtrags zu dem Statut des Bremenschen O en Kreditvereins vom 4. März 1856, durch die Amts-

ätter

der Königlichen Regierung zu Stade Nr. 37, S. 481, ausgegeben

den 10. September 18386, der Königlichen Regierung zu Lüneburg Nr. 37 S. 441, aus- gegeben den 10. September 1886;

10) der Allerhöchste Erlaß vom 23. August 1886, betreffend die Anwendung des Enteignungörehts bei dem von der Staatsbau- verwaltung auszuführenden Bau einer SEMA ree von der mittleren Oder nah der Oberspree bei Berlin nebst allem Zubehör, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 38 S. 423, ausgegeben den 17. September 183836.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseyes vom 21. Oktober 1878.

Nachdem das unter dem 13, September dieses Jahres auf Grund des §. 1 des Reichsgeseßes gegen die gemeinge-

fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 erlassene Verbot des „Bezirksvereins der arbei- tenden Bevölkerung endgültig geworden ist, wird das Liquidationsverfahren über ge- nannten Verein eröffnet, und in Gemäßheit des S. 7 genannten Reichsgeseßes zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß zum Liquidator der Königliche Kriminal-Kommissar von Raumer, Molkenmarkt 1, Zimmer 18, hierselbst bestellt worden ist.

Hierauf Bezug nehmend, werden Diejenigen, welche dem Verein gegenüber Verbindlichkeiten zu erfüllen oder Ver- mögensobjekte desselben in Gewahrsam haben, oder aare q n an denselben zu E vermeinen, hierdurh aufgefordert, ihre Verpflichtungen beziehungsweise Ansprüche binnen 14 Tagen bei dem genannten Liquidator anzumelden. Die innerhalb obiger Frist sich niht meldenden Gläubiger werden aller etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an Dasjenige, was nah Mteiaun der sih meldenden Gläubiger von der Masse noh übrig bleiben sollte, verwiesen werden.

Berlin, den 14. Oktober 1886. i

Königliches Polizei-Präsidium. von Richthofen.

Nachdem das unter dem 1. September d. s auf Grund des §. 1 des Reichsgeseßes gegen die gemeingefährlichen Be- strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 er- lassene Verbot des Arbeiter-Bezirks-Vereins „Südost“ endgültig geworden ist, wird das Liquidationsverfahren über genannten Verein eröffnet, und in Gemäßheit des 8. 7 des genannten Reichsgesezes zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zum Liquidator der Königliche Kriminal-Kommissar von Raumer, Molkenmarkt Nr. 1, Zimmer 18, hierselbst bestellt worden ist.

Hierauf Bezug nehmend, werden Diejenigen, welche dem Verein gegenüber Verbindlichkeiten zu erfüllen oder Ver- mögensobjekte desselben in Gewahrsam haben, oder Forderungen an denselben zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Verpflichtungen beziehungsweise Ansprüche binnen 14 Tagen bei dem genannten Liquidator anzumelden. Die innerhalb obiger Frist sich niht meldenden Gläubiger werden aller etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an Dasjenige, was nah reaus der sih meldenden C von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden.

Berlin, den 14. Oktober 1886.

Königliches Polizei-Präsidium. von Richthofen.

Nachdem das unter dem 13. September d. J. auf Grund des 8. 1 des Reichsgeseßes gegen die gemeingefährlichen Be- strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 er- lassene Verbot des „Bezirks-Vereins des werkthäti- gen Volkes der Schönhauser Vorstadt“ endgültig geworden ist, wird das Liquidationsverfahren über genannten Verein eröffnet, und in Gemäßheit des §8. 7 genannten Reichs- geseßes zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß zum Liquidator der Königliche Kriminal-Kommissar von Raumer, Molken- markt 1, Zimmer 18, hierselbst bestellt worden ist.

Hierauf Bezug nehmend, werden Diejenigen, welche dem Verein gegenüber Verbindlichkeiten zu erfüllen oder Ver- mögensobjekte desselben in Gewahrsam haben, oder Forderungen an denselben zu haben vermeinen, hierdurch U ent ihre Verpflichtungen Aa Re Ansprüche binnen 14 Tagen bei dem genannten Liquidator anzumelden. Die innerhalb obiger Frist \sich nicht meldenden Gläubiger werden aller etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an Dasjenige, was nah Befriedigung der sih meldenden Sgr von der Masse nohch übrig bleiben sollte, verwiesen werden.

Berlin, den 14. Oktober 1886.

Königliches Polizei-Präsidium. von Richthofen.

Nichtamiliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19, Oktober. Bei Fhren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin fand, wie „W. T. B.“ aus Baden-Baden meldet, gestern anläßlih des Geburtstages Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen große Familientafel und Marschallstafel zu 41 Gedecken statt. An der Kaiserlichen Familientafel nahmen Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog, die Großherzogin, der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin sowie Se. Hoheit der Prinz Ludwig von Baden, ferner der Statthalter in Elsaß-Lothringen, Fürst von Hohenlohe, und Fürst Radziwill Theil.

_Im Laufe des Vormittags hatten Se. Majestät der Kaiser den Fürsten von Hohenlohe in Audienz empfangen und A zum Déjeuner in das Großherzogliche Schloß egeben.

Am Abend fand bei Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin großer Thee statt, zu welchem 25 Personen Ein- ladungen erhalten hatten.

Unter Zahlungseinstellung im Sinne der Reichs- Konkursordnung ist nah einem Urtheil des Reichsg erihts, VI. Civilsenats, vom 9. Juni d. J., eine allgemeine, wenn auch nicht absolute Einstellung der Zahlungen zu verstehen, und sie muß in der Zahlungsunfähigkeit ihren Grund haben.

Der Kaiserliche Botschafter am Königlich großbritanni- hen Hofe, Graf von Haztfeldt-Wildenburg, ist nah London zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Bot- schaft wieder übernommen.

__— S. M. Kanonenboot „Wolf“, Kommandant Kapitän- Lieutenant Jaeschke, ist am 18. Oktober cr. von Amoy in See gegangen.

Das Schulgeshwader, bestehend aus S. M. Kreuzer- O „Stein“ lag). „Moltke“, „Prinz dalbert“ und S. M. Kreuzer-Korvette „Sophie“, Ge- s{hwader-Chef Kommodore von Kall, ist am 18. Oktober cr. in

des Südwestens Berlins“

Phymouth eingetroffen und beabsichtigt, am 23. dess. Mts. die Reise fortzuseßen.

S. Aviso „Loreley“, Kommandant Kapitän- Lieutenant Draeger, is am 18. Oktober cr. von Buyukdéré in See gegangen.

Der Dampfer „Salier“ mit der abgelösten Be- saßung S. M. Kreuzer „Albatroß“ ist am 18. Oktober cr. in Suez eingetroffen und beabsichtigt, am 19. Oktober cr. die Heimreise fortzuseßen.

Sigmaringen, 19. Oktober. (W. T. B.) Jhre Majestät die Königin von Sachsen is zu längerem Aufenthalt hier eingetroffen.

(Dr. J.)

Sachsen. Dresden, 18. Oktober. : Der König ist mit dem Prinzen Georg gestern Nachmittag nah Sibyllenort gereist.

Die Königin hat sih, nah hier eingegangenen Nach- On heute von Luzern nah Schloß Sigmaringen

egeben.

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 18. Oktober. (Th. C.) Das Staats-Ministerium, Departement des Innern, hat in einer Verfügung über das Verweilen von \chul- bez. fortbildungs\chulpflihtigen jugend- lihen Personen und Kindern bei Tänzen beschlossen, daß Diejenigen, welche fortbildungsschulpflichtige junge Leute zu öffentlichen Tänzen mitbringen oder das Verweilen derselben dort dulden, wenn sie ihrer Aufsicht unterstehen, mit Geldstrafe bis 60 V oder mit Haftstrafe bis 14 Tage belegt werden können. Dieselbe Strafe trifft die Besißer öffentlicher Tanzlokale oder die Veranstalter öffentliher Tänze, wenn sie das Ver- weilen solcher jungen Leute bei denselben gestatten. Wer überhaupt Kinder zu Tänzen in geschlossenen Räumen mit- bringt, wird mit der nämlihen Strafe belegt, ebenso die Veranstalter von Tänzen in geschlossenen Räumen wie die Besiger der Lokale, welche die Gegenwart von Kindern dulden.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Meiningen, 18, Oktober. (Th. C.) Der Landtag des Herzogthums ist zur Berathung des Staatshaushalts für die Finanz- periode auf den 30. Oktober einberufen worden.

Oesterreih-Ungarn. Wien, 17. Oktober. (Wn. Ztg.) Das ungarische Abgeordnetenhaus wird, wie die „Pol. Corr.“ erfährt, gegenwärtig in seiner Thätigkeit eine furze Pause eintreten lassen. Graf Szapáry wird zwischen dem 25. und 30. d. M. dem Hause das Budget vorlegen. Der Finanz - Ausshuß wird sich jedoch mit dem Budget erst nah Beendigung der merito- rischen Arbeiten der Delegation, somit nicht vor Mitte November, befassen. Die Nachricht, daß Graf Szapáry ein neues finanzielles Programm entwickeln werde, ist unrichtig; Graf Szapáry wird die Geleise seiner bisherigen Finanz- politik nicht verlassen und nur größere und strengere Maß- regeln bezüglih der Durchführung der Grundsäße der Sparsamkeit ergreifen.

Frankreih. Paris, 16. Oktober. (Fr. Cr.) Der Gesetzentwurf, betreffend die Verstärkung der Flotte, welhen der Marine-Minister, Admiral Aube, in der Deputirtenkammer eingebraht hat, wird wie folgt begründet: „Der Bau dex neuen Schiffe, welche für unsere Flotte unentbehrlich sind, wird zum mindesten 140 Millionen kosten, zu welchen sich noch 60 Millionen für die Betriebsmittel gesellen. Während der lezten 10 Jahre wurden dur(hschnittlih 30 Millionen jähr- lih für Schiffsbauten bewilligt. Wenn nun die Hälfte dieser Summe für die neuen Bauten bestimmt würde, so könnten die 140 Millionen in 9 Jahren realisirt sein. Wäre es aber klug, eine so weite Frist anzunehmen, wenn es gilt, einer drohenden Gefahr zu begegnen? Die Antwort ist nicht zweifelhaft. Hier is} die Zeit mehr als Geld, denn es han- delt sich um das Höchste, um die Sicherheit des Landes. Sechs große Schiffsbaugesellshaften existiren gegenwärtig in Frankrei, mit denen der Staat gewöhnlih unterhandelt. Diese Gesellschaften haben sich nun verpflichtet, in spätestens 4 Jahren die Bauten herzustellen, welche in der Beilage auf- gezählt sind. Die Zahlung würde in 15 Fahresraten mit Berehnung 4prozentiger Zinsen erfolgen. Danach müßten alljährlih 9 Millionen den gewöhnlihen Krediten entnommen werden, d. i. etwas mehr als die Hälfte der Kredite, welhe der FJndustrie für Neu- bauten, und etwas mehr als ein Viertheil derjenigen, welche der Judustrie und den Arsenalen zusammen für Neu- bauten bewilligt sind. Auch müssen wir uns hier noch auf einen anderen Standpunkt stellen, dem das Parlament seine Aufmerksamkeit nicht versagen darf. Durch die heutige Krisis sind auch die großen Schiffswersten in ihrer Existenz bedroht. Die Arbeiten, für welche sie mit großem Kostenaufwand ein- gerichtet wurden, fehlen ihnen fast gänzlich, und ausgezeichnete Arbeiter, welche 6 bis 8 Fr. täglih verdienen, mußten um die Hälfte, ja um drei Viertheile in ihrem Lohn herabgeseßt wer- den. Es ist um so mehr unsere Pflicht, ihnen beizustehen, h sie eines dex wesentlichen Elemente unserer Seemacht ilden.“

Der Heeresausschuß seßte gestern die Vorberathung des Nekrutirungsgesetßes fort und genehmigte den Vor- \{chlag des Ministers, den Zöglingen der Polytechnishen Schule und der Forstakademie ihr bisheriges Vorrecht zu lassen, den Militärdienst in den beiden Anstalten abzumachen, welche ste mit dem Offizierspatent verlassen. Dagegen lehnte der Aus- {uß mit 14 gegen 4 Stimmen den Vorschlag ab, dieses Vor- recht auch auf das Oberlehrerseminar (Ecole normale supé- rieure), die Ecole des chartes und die Schule der lebenden morgenländischen Sprachen auszudehnen. Die Hörer dieser drei Anstalten sind also in Bezug auf ihren Militär: dienst den sonstigen Studirenden gleichgestellt. Das bisherige Militärmaß von 154 ecm wurde für den aktiven Dienst festgehalten, do sollen kleinere Rekruten in den Hülfs- dienstzweigen verwendet werden. Apotheker erster Klasse und wissenschaftlich ausgebildete Thierärzte werden den Doktoren der Medizin gleichgestellt und sollen also wie diese bei einem Truppenkörper oder in einem Spital eine einjährige Dienst- zeit abmachen und dann als Reserveärzte, beziehungsweise -Apotheker oder -Thierärzte entlassen werden können. Die Zahl der jungen Leute aber, welche diese Vergünstigung gé- nießen, soll jährlich vom Kriegs-Minister festgeseßt werden.

Der vom Handels-Minister Lockroy in der Kammer eingebrahte Geseßentwurf über den Verkauf von Erzeugnissen von ausländishem Ursprunge schreibt vor, daß jeder Verkäufer den Ursprung der Waaren angeben

(V Se | Kaluga 'she Fnfanterie-Regiment

| Sr. Majestät des gottes dien st Kaiser als Chef des Regiments, sowie an Fhre Majestät | die Kaiserin | Dem Commandeur des Regiments, Obersten Korsakoff, ist | hierauf folgende telegraphische Antwort zugegangen:

dähtniß Meines 25jährigen Krönungstages fehr dankbar.

Sie diesen Meinen Dank persönli ausfprecen. | Königin {ließt Ihren Dank dem Meinigen an.

| erkannt.

soll, und belegt mit 1000 bis 5000 Fr. Geld- und Gefängnißstrafe on drei Monaten bis zu drei Jahren oder bloß mit einer dieser Strafen 1) alle diejenigen, die entweder Artikel, welche im Auslande hergestellt wurden oder welche von dort kommen, mit Umhüllungen, Bändern oder Etiquetten versehen , die den Glauben erwecken fönnen, daß sie in Frankreih er- zeugt seien oder von hier herstammen ; 2) diejenigen, wehe zu demselben Zweck Kunstgriffe oder Kombinationen anwenden ; 3) diejenigen, welche wissentlih Erzeugnisse dieser Art ausstellen, einführen oder verkaufen ; 4) diejenigen, welche in dem Falle, daß die Handelsartikel in einer Stadt des Aus- landes fabrizirt werden, welche den gleichen Namen mit einem französischen Orte hat, unterlassen, die Nationalität des Ursprungs anzugeben. RNükfälle werden mit der doppelten Strafe belegt. Uebertretern des Geseßes kann das Recht entzogen werden, sich an den Wahlen zum Handelsgericht und zur Handelskammer zu betheiligen.

17. Oktober. (Köln. Ztg) Der neue, von dem Ausschuß genehmigte Plan Wilson's zur Herstellung des Gleihgewichts im Budget ist folgender : 10 Mil- sionen Mehreinnahme durch Erhöhung des Eingangszolles auf fremdes Getreide, 29 Millionen Mehreinnahme durch Besteue- rung des Nachlasses, der ein Testament erfordert, 16 Millionen

| Kerwaltungsersparnisse, 30 Millionen Ersparnisse durch Herab-

sezung des Tilgungsbestandes, 15 Millionen Mehreinnahme dur Einführung einer Einkommensteuer, die 1/, Proz. auf das Einkom- menvon 3000 Fr. an betragen soll; die neue Steuer joll vom 1. Juli 1887 ab in Wirkung treten. Die Umwandlung der Rente ist vorläufig vertagt worden. Aus Hanoi, vom heutigen Tage, wird telegraphish gemeldet: „Die Kom- mission zur Bestimmung der Grenze gegen Yünnan is nah Hanoi zurückgekehrt, da die Grenzbestimmung auf der Seite von Laokai beendigt ist. Die Kommission zur Grenz- hestimmung gegen Kuang-si wird ihre Arbeiten unverzüglich beginnen. Der sehr strenge neue Zolltarif tritt am 1. No- vember in Krast.“

18. Oktober. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißzung der Deputirtenkammer interpellirte Maret wegen der Vorgänge in Vierzon und tadelte die Haltung der Behörden bei denselben. Andere Redner von der raditalen Partei äußerten sich in demselben Sinne. Der Minister des Jnnern, Sarrien, rehtsertigte das Verhalten der Regierung, die sich darauf beschränkt habe, die Ordnung auf- rechtzuhalten und die Freiheit der Arbeit sicher zu stellen. Die Radikalen beantragten darauf, das Bedauern der Kammer über die Anwendung von Gewalt in Vierzon aus- zusprechen. Ein Gegenantrag von Proal verlangte ein Vertrauensvotum für die Regierung. Die Kammer nahm, obgleih der Minister Sarrien fich dagegen erklärte, nur die

einfahe Tagesordnung an. Sarrien verlies darauf

| den Saal, indem er mittheilte, daß er seine Entlassung

nehmen werde.

18. Oktober, Abends. (W. T. B.) Der Minister

| des JFnnern, Sarrien, hat sih bereit finden lassen, seine | Demission zunächst noch zu e da viele Deputirte )

erklärten, daß bei der heutigen Abstimmung der Kammer

| ein Mißverständniß obgewaltet habe.

Jtalien. Rom, 18. Oktober. (W. T. B.) Die Königlihe Familie sandte Sr. Kaiserlichen und

| Königlihen Hoheit dem Kronprinzen die herzlichsten

Glückwünsche zum Geburtsfest. Bei dem deutschen Votschafter von Keudell fand aus diesem Anlaß heute

| ein Diner statt, an welhem auch Se. Königliche Hoheit

der Prinz Alexander von Preußen theilnahm.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. Oktober. B) Das in Simbirsk garnisonirende hatte aus An- Jahrestages der Krönung Wilhelm einen Fest- Se. Majestät den

laß des gestrigen 29. ( _ Königs veranstaltet und an

eine Glücwunsch-Depesche abgesandt.

Ic bin Ihnen und Meinem braven Regiment für das Ges Wollen Die Kaiserin und

Wilhelm, Feldmarschall und Chef.

Zeitungsstimmen. Das „Deutsche Tageblatt“ schreibt in einem zweiten

| Artikel über die Angriffe auf die deutsche Schußzollpolitik:

Die Klagen, welche jeßt in den Handelskammerberichten über die

| gedrückte Lage des Handels und der Industrie geführt werden, unter- | stüßen die Ansichten der Freihändler, daß Schutzzölle schädlich wirken, Ï durchaus nicht. Zunächst haben viele von denjenigen Handelskammern, J welche heute in das allgemeine Klagelied mit einstimmen, in früheren Berichten ausdrücklich die günstige Wirkung der Schutzölle auf die

ntwickelung unserer Industrie und des Arbeitsverdienstes selbst an- Diese Anerkennung geschieht auh heute noch in Bezug auf die neuesten Zollerhöhungen. So lesen wir in dem íüIahresberict der andelskammer zu Trier (S. 17) in Bezug auf die Entwickelung der haumweinfabrikation nah Einführung des höheren Zolls: _ «Abgesehen von der allgemeinen Kalamität, die fast auf den meisten Geschäften lastet, verdankt die Scaumweinfabrikation dem

| erhöhten Schutzoll auf diese Artikel einen wesentlichen Aufshwung.

ie Konsumtion insbesondere der billigen Marken, bei welchen der Eingangszoll dem Kaufpreise fast gleihkommt, ist hierdurch genöthigt

| worden, mehr wie bisher si von den ausländischen Fabrikaten abzuwenden.

ls eine weitere Folge des Schutzolles ist zu erwähnen, daß viele deutsche Fabriken sich in größerem Maße auf die Verarbeitung französischer Champagnerweine verlegt Haben, indem sie aus Lagen er Champagne gezogene Weine faßweise hierher bezichen.“ i Nun sind wir aber auch keineswegs geneigt, den allgemeinen Klagen der Handelskammern in ihrem ganzen Umfange uns anzu- ließen. Der Geschäftsmann wird sich selten bewogen finden, ofen auézusprehen, daß er gute Geschäfte gemacht hat. Wenn er sagt: „S bin zufrieden“, dann kann man sicher annehmen, daß fein Ge- {äft sehr gut geht. Das Urtheil, ob die Geschäfte gut oder \Plecht egangen, konstruirt sich die Handelskammer aus den Berichten und vzaben der Interessenten, die si im Einzelfalle {hon sehr oft als unzu- jerássig erwiesen haben, ebenso unzuverlässig, wie bei der Steuerveran- agung die Selbsteinshäßnng. Dem Fabrikanten selbst fehlt es oft an dem richtigen Maßstab, um die Lage feines Geschäfts treffend zu peurtheilen. Viele Industrielle und das ist eine in den Handels- ammerberihten häufig wiederkehrende Klage laffen sich gar nicht erbei, ihrer Handelskammer Berichte über die Lage ihres Geschäfts einzureichen, Und wir glauben sicher zu gehen, wenn wir annehmen, diejenigen, deren Geschäfte am besten gehen, sich am wenigsten

geneigt finden, sich darüber ofen auszusprechen, und daß diejenigen, welcke \ch{lechtere Geshäfte gemaht haben, gern klagen und dann av À wohl die Zollpolitik für diese s{chlechten Geschäfte rerantwortlich machen.

Wir geben aber auch gern zu, daß im Laufe der p verschiedene Etablissements \{lechte Geschäfte machen, aber ebenso gewiß ist es, daß wiederum andere Geschäfte und zwar in derselben Branche fort- gesetzt über den Aufs@wung ihres Geschäfts zu berihten haben. "nter den vielen uns zu Gebote îtehenden, aus den Handelskammerberihten selbst ges{chöpften Beispielen wollen wir nur eins der eklatantesten hier anführen. Fast allgemein begegnen wir in den Handelskammer- berihten Klagen über das Darniederliegen der Tabackbranhe. Da- gegen wird von einem der bedeutendsten Geschäfte berihtet, daß im Laufe des Jahres 1885 die Zahl ihrer Geschäftsfilialen wiederum, und zwar von 19 auf 24, und in Folge dessen ihr Handlungs- und Er personal in Berlin und in den Provinzen von 832 auf 939 gestiegen sei. Daß die Klagen über das Darniederliegen des Taback- geschäfts in Folge des verminderten Konsums, welcher der höhe- ren Belastung des Tabacks zugeschrieben wird, zum Theil weit übertriebene sind, erhellt auch daraus, daß es bisher unmöglich war, auf Grund der ein- und ausgeführten, sowie der im Inlande produ- zirten Tabackmengen einen Minderkonsum in den Jahren nah Ein- führung des Tabasteuergesetßes zu konstatiren. Die Sache liegt viel- mehr so, daß noch fortgeseßt neue Geschäfte entstehen, welche den älteren Konkurrenz machen und die Preise drücken. Das aber hat mit unserer Schußzollpolitik nicht das mindeste zu thun.

In den Handelskamnierberihten wird vieles in den Wind ge- \prohen und behauptet. So z. B. wird aus den nmieisten Handels- fammerbezirken, in denen Taback gebaut wird, von den Taba bauenden Interessenten behauptet, daß der Tabackbau zurückgehe und daß dieses eine Folge des Mißverhältnisses zwischen der inländishen Steuer und dem Tabazoll sei. Erstere sei gegenüber dem leßteren zu hoh, und wende si daher der Konsum immer mehr den besseren ausländischen Sorten zu. In dem Bericht der Aeltesten der Berliner Kaufmann- chaft für 1885 wird das Gegentheil behauptet.

Im Einzelfalle dürfte es wohl oft {wer fallen nahzuweisen, daß der geringe Verdienst, den ein Geschäftszweig abwirft, die direkte Folge unserer Schutzölle ift.

Die Klagen fast aller Handelskammern rihten sich auf den Rük- gang der Preise, verminderten Absatz, vermehrte Konkurrenz, Üeber- produktion, plößliches Fallen der Preise für die Rohprodukte.

Nun ist es wohl noch Jedermann bekannt, daß au in der Aera des Freihandels die Geschäftsleute über vermehrte Konkurrenz und Ueberproduktion Klage führten und daß daher diese Momente nicht als eine nachtheilige Wirkung unserer Schußtzzölle aufgefaßt werden fönnen.

Was das Herabgehen der Preise sowohl für fertige Fabrikate wie für Rohprodukte anlangt, so muß zunächst daran erinnert werden, daß die Freihändler allen wirthschaftlihen Segen in den niedrigen Preisen finden und daß sie die Shutßzollpolitik der deutschen Regierung bejonders deshalb bekämpften, weil sie meinten, die Konsumartikel würden da- durch wesentli vertheuert werden. Troß des Bestehens der Schuß- zólle wird jeßt von der Geschäftswelt über niedrige Preise und ver- minderten Verdienst geklagt. Man sieht, daß niedrige Preise auch in einem Lande, welches Schußzollpolitik treibt, sehr wohl zu erzielen find, und zwar erklärt sich dieses dur einen ganz einfachen wirth- \chaftlihen Vorgang. Der Schutzoll verspriht dem Produzenten, dessen Produkte geschützt werden, einen momentanen Gewinn, infolge dessen erhöht er seine Produktion. Die erhöhte Produktion bedingt ein größeres Angebot, und dieses drückt wiederum auf die Preise. Aus zahlreihen Vorgängen unseres wirthschaftlichen Lebens der neuesten Zeit läßt sich dieser Gang der Dinge ecschen. Sobald auf die Einfuhr von Schweinen ein Zoll gelegt wurde und die Zufuhr von Schweinen theilweise verboten war, legten ih die deutschen Landwirthe sofort mehr auf Schweinezucht, so daß innerhalb eines Jahres schon der inländische Bedarf an Schweinefleish von den deutschen Schweinezüchtern gedeckt werden konnte. Jeßt ist das An- gebot bereits so groß, daß die Schweine fo billig sind, wie seit vielen Sahren nicht. Ganz ähnlih steht es mit anderen Produkten der Landwirthschaft, mit Butter, Käse, Getreide 2c. Der Konsument freilih merkt von diesem ungeheuren Rückgang der Preise noch sehr wenig, weil die Detailhändler ihre bisherigen Preise festhalten.

Wir schen somit, daß die niedrigen Preise von den Frei- händlern wenigstens nicht als ein Argument gegen die Schußzoll- politik angeführt werden können.

Was nun den verminderten Absatz anlangt, über den die Ge- \chäftsleute flagen, so läßt sih derselbe aus mehreren Ursachen erklären. Zunächst ist es bekannt, daß die deutsche landwirthschaftliche Bevölkerung durch anhaltend niedrige Preise der landwirthschaftlichen Produkte niht mehr die Kaufkraft von früher besitt. Ferner ist manchem unserer Fabrikanten im Auslande der Markt durh Schuß- zôlle verschlossen worden, welcher fih nun genöthigt sieht, feine Waarenlager auf den inländishen Markt zu werfen ; infolge dessen haben dann natürlich andere Geschäfte geringeren Absay. Auch ist nun noch in Betracht zu ziehen, daß vielfa der verminderte Absatz einzelner Geschäftszweige sich auf eine in den leßteren Jahren vollzogene Veränderung im Geschäftsleben zurüclführen läßt. Die Zwischengeshäfte werden heute vielfah umgangen. Der Fabrikant sucht seine Waare unmittelbar bei dem Konsumenten abzuseßen. Diese Geschäftspraxis ist für beide Theile gewinnbringend und läßt fich bei dem heutigen Stande unserer Verkehrsverhältnisse sehr wohl aus- führen. Es ift dann aber klar, daß die Zwischenhändler geringeren Absatz finden und darüber Klage führen, und daß der Konsument thnen nicht mehr die bisher üblichen höheren Preise zahlen will. :

Die Geschäftsleute, Fabrikanten und Kaufleute tragen aber selbst ein Uebriges dazu bei, um die Preise herabzudrücken. Seit etwa zehn Jahren hat im Geschäftsleben mehr und mehr der Grundsaß Eingang gefunden: Geringer Gewinn, vermehrter Umsaß. So lange nur einige Geshäftsleute nah diesem Grundsaß ihre Geschäfte betreiben, werden sie sicher reihlihen Verdienst finden, sobald aber Jeder hier- nach handelt, entsteht ein Geschäftskampf auf Leben und Tod. Ein Jeder sucht den Andern zu unterbieten. Dieser Konkurrenzkampf führt aber auch dazu, daß alte Geschäfte, welche diese neue Geschäftspraxis vershmähen und in gewohnter Weise weiter wirthshaften, \chließlich zu Grunde gehen, während andere neben ihnen fich einporarbeiten.

Amtlihe Nachrichten des Reichs-Versicherungs8- amts. Nr. 20. Inhalt: Amtlicher Theil. Gefahrentarif der Rheinisch-Westfälishen Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft. Gefahrentarif der Südwestdeutshen Holz-Berufsgenossenschaft. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik. Zusammenstellung der bis zu dem 1. Oktober 1886 bei dem Reichs- Versicherungs8amt bekannt gewordenen Veränderungen zu der in Nr. 25 der „Amtlichen Nahrichten des R. V. A.“ 1885 S. 291 ff. und in Nr. 8 und 18 der „Amtlichen Nachrichten des R. V. A.“ 1886 S. 52 und 147 ff. veröffentlihten Nahweisung der Namen, Sitze und Bezirke der Be- ruf8genossenschaften der Sektionen und der Schiedsgerichte 2c. Nachträge zu dem „Alphabetishen Verzeichniß der Gewerbszweige, welche zu den gegenwärtig bestehenden 62 Berufsgenossenschaften ge» hören.“ Bescheide und Beschlüsse.

Reichstags - Angelegenheiten.

Sonderburg, 19, Oktober. (W. T. B.) Amtliches Ne- sultat der Reihstagswahl im Wahlkreise Sonder- burg-Hadersleben: Abgegeben wurden 10 790 Stimmen; davon erhielt Johannsen (Däne) 7810, der Kandidat der Deutfchen, Bachmann (nat.-lib.) 2967 Stimmen.

N

Statistische Nachrichten.

Der „Zeitschrift des Königlih bayerishen Sta- tistishen Bureaus“ (Ahtzehnter Jahrgang 1886, Nr. 1) ent- nehmen wir über die Morbidität in den Heilanstalten Bayerns während des Jahres 1884 folgende Daten: Zunächst be- züuglih der öffentlihen Krankenhäuser des Königreihs im Berichts-. jahr 1884 wird mitgetheilt, daß die Zahl der Anstalten sich im Ganzen auf 387 beläuft; in denselben sind aufgestellt 11 151 Betten. Die Zahl der Verpflegungstage im Jahre 1884 betrug in sämmt- lihen Anstalten für erkrankte männliche Personen 863 673, für er- franfte weiblihe Personen 644561, mithin ergiebt \ich cine Summe von 1 508 234. Die Zahl der im Jahre 1884 verpflegten kranken Personen wics am 1. Januar 1884 einen Bestand auf von 9988 mänrlihen und 1670 weiblihen, zusammen also 3958. Der Zugang während des Jahres stellte sfich auf 51640 männliche und 31992 weiblihe, zusammen also 83632 Personen. Der Abgang verpflegter kranker Personen während des Jah- res überhaupt ftelltt sch auf 51652 mnnlihe und 31983 weiblihe Personen, in Summa also 83615 Personen. Davon sind durch Tod abgegangen 2313 männliche und 1309 weib- lie, insgesammt also 3622 Personen. Auf einen Kranken treffen durchschnittlich 16 für die männlichen, 19,1 für die weiblichen Per- sonen.

Ueber die Privat-Krankenanstalten des Königreichs entnehmen wir für das Berichtsjahr 1884 folgende Mittheilungen : Die Zahl der Anstalten belief ih auf 17, in denselben standen 567 Betten zur Verfügung. Die Zahl der Verpflegungstage im Jahre 1884 belief fich für "er- franfte männlihe Personen auf 45 121, für erkrankte weibliche Per- fonen auf 39 889, zu’ammen also auf die Summe von 85 010. Die Zahl der im Iahre 1884 verpflegten kranken Personen weist folgende Daten auf: Es betrug der Bestand am 1. Januar 1884 an mann- lichen Kranken 110, an weiblichen 92, erreihte also die Höhe von zusammen 202 Personen. Der Zugang während des Jahres stellt sich für die männlihen Kranken auf 1538, für dle weiblichen auf 1153, erreihte also die Höhe von 2691 Personen. Der Abgang verpflegter kranker Personen während des Berichtsjahres überhaupt stellt sich demnach folgendermaßen: für die männlichen Kranken auf 1543, für die weiblihen 1155, für beide Geshlechter zusammen also auf 2698. Davon sind durch Tod abgegangen 124 Männer und 115 Weiber, zusammen also 239 Personen. Auf einen Kranken treffen durchscnittlih an Verpflegungstagen: 27,4 für die männlichen, und 32 für die weiblichen.

Ueber die Krankenabtheilungen der Zuchthäuser und Gefangen- anstalten des Königreichs im Berichtsjahre 1884 entnehmen wir dem Hefte folgende Mittheilungen: Die Zahl der Anstalten betrug im Berichtsjahre 18, in denselben standen 614 Betten zur Verfügung. Die Zahl der Verpflegungstage erreichte die Gesammtsumme von 109 252, und zwar kommen davon auf männliche Kranke 88148, auf weib- lie Personen 21 104, Die Zahl der im Jahre 1824 verpflegten franken Personen wies am 1. Januar 1884 einen Bestand von zusammen 9288 Personen auf, worunter 53 weiblihe und 235 männliche waren. Der Zugang während des Berichtsiahres erreihte eine Höhe von zu- sammen 5344 Personen, wovon 3970 dem männlichen und 1374 dem weiblihen Geschleht angehörten. Der Abgang verpflegter kranker Personen während des Jahres 1884 überhaupt stellt sih folgender- maßen: Es gingen ab an männlichen Kranken 3970, an weiblichen 1379, zusammen 5349; davon sind dur den Tod abgegangen zusammen 278, und zwar 219 männlide und 59 weiblihe Personen. Auf einen Kranken treffen dur{chschnittlich an Verpflegungstagen: 20,9 auf die männlichen, 14,8 auf die weiblichen.

Ueber die Frequenz in den Irrenanstalten in Bayern im Laufe des Jahres 1884 entnehmen wir dem Bericht folgende Zahlen: Die Zahl der Betten in den 14 Anstalten des ganzen Königreichs belief ih auf 3733. Die Zahl der Verpflegungstage erreichte die Höhe von 688 464 für die männlihen und 646 458 für die weiblichen Personen, in Summa also 1334922. Die Zahl der verpflegten Srren betrug am 1. Januar des Berichtsjahres zusammen 3578, davon kamen auf das männlihe Geschleht 1850, auf das weibliche 1728. Der Zugang im Berichtsjahre beläuft sich insgesammt auf 1524, wovon auf das männlihe Geschlecht 807 Personen, auf das weibliche 717 entfallen. Der Abgang im Jahre 1884 betrug 1461, und zwar waren darunter 793 männliche und 668 weibliche Personen. Davon find durh Tod abgegangen 219 Männer und 138 Weiber, zu- sammen also 357 Personen. Die Erblichkeit wurde nachgewiesen bei Bestand und Zugang im Ganzen bei 2216 Perfonen, wovon 1168 männliche und 1048 weibliche waren. :

Was die Frequenz der Entbindungéanstalten in Bayern im Laufe des Jahres 1884 angeht, so giebt das Heft darüber folgende Auf- \chlüsse: Die Zahl der Betten oder Pläße in den fünf Entbindungs- anstalten zu München, Regensburg, Bamberg, Erlangen und Würz- burg belief sich auf 339. Die Zahl der im Jahre 1884 Entbundenen überhaupt beläuft sih auf 1690. Davon erkrankten am Kindbettfieber 44 und gestorben sind davon 6. Die Zahl der im Jahre 1884 mittelst geburtshülfliher Operation Entbundenen belief sich auf 163, davon sind 6 gestorben. Die Zahl der im Jahre 1884 Neu- geborenen betrug 1697, davon waren 915 männlihen, 782 weiblichen Geschlehts. Davon sind todt geboren worden: 51 männliche und 46 weiblihe Kinder, zusammen also 97. Davon gestorben sind 40 männlichen und 21 weiblihen Geschlechts, zusammen 61.

Ueber die Frequenz in den Augenheilanstalten in Bayern im Laufe des Jahres 1884 giebt uns der Bericht folgende Auf- \{lüsse: die Zahl der Augenheilanstalten des ganzen Königreichs beläuft sich auf 14. Dieselben verfügen insgesammt über 279 Betten oder Plätze. Die Zahl der Verpflegungstage beläuft sich im Ganzen auf 60 237, wovon auf die Männer 31 025, auf die Frauen 29 212 entfallen. Ueber die Zahl der verpflegten Personen erfahren wir Fol- gendes: Der Bestand am 1. Januar 1884 erreichte die Höhe von 124, wovon 61 auf die Männer, 63 auf die Weiber entfallen. Der Zu- gang im Jahre 1884 belief sich auf 3469, und zwar 1826 Männer und 1643 Weiber. Der Abgang im Jahre 1884 erreichte eine Höhe von zusammen 3438, und zwar entfallen davon 1809 auf die Männer und 1638 auf die Weiber.

Viehzäblung in der Shweiz. Am 21. April 1886 hat in der Schweiz eine allgemeine Viehzählung stattgefunden, deren vorläufige Ergebnisse kürzlih- in der „Zeitscrift für Schweizerische Statistik“ (22. Jahrgang, 1. Quartalhest) veröffentlicht wurden. Wir stellen die wichtigsten Zahlen mit den definitiven Angaben von 1876 im Folgenden zusammen. Es betrug Qw 6

A 082 UF- ezw.

die Zahl 1886 Abnahme E der Viehbesißer 289 610 284 478 + 95132

P. 98 333 100 935 92602 Maulthiere 2 741 3 145 404 Ul. 2 042 21138 T

Rinder . 1911713 1085:980 4-175 783

Schweine . 394 451 334 515 —+- 59 936

Schafe . 341 632 367 549 %5 917

Ziegen . 415916 396055 +— 19861

Bie 207 180 177825 —+ 29359

Nur bei den Pferden, Maulthicren und Eseln ist eine geringe und bei den Schafen eine beträhtlihere Abnahme zu verzeihnen ; alle übrigen Nutvieharten (einshließlich der Bienenstöcke) haben sich zum Theil bedeutend vermehrt, z. B. die Rinder um 17,0, die Schweine um 17,9, die Ziegen um 5,0 und die Bienenstöcke um 16,5 %/o, wäh- rend die Zahl der Viehbesizer nur um 1,8 °/- zugenommen hat. Unter den Viehbesißern waren nur 35 274 oder 12,2 9% obne Landwirth- \chaftsbetrieb. :

Den kürzlih veröffentlihten Berichten der \chottischen und irischen Gefängnißbehörden entnimmt die Londoner „Allg. Corr.“ die folgenden Daten: Schottland hat 25 Gefäng- nisse, von denen jedes durhscnittlich 2379 _Infassen zählt. Frland hat 38 Gefängnisse, jedes mit 3424 Insassen durhschnitt- li. Jeder Sträfling kostet in Scottland durhschnittlih 25 £ 9 sh. 7 d, in Irland 37 £ 1 sh. 8 d. Am meisten kosten die Ge-

1876