1886 / 274 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Nov 1886 18:00:01 GMT) scan diff

9) mit den bei Bauten zur Anwendung geiangenden gewöhnlichen

Rüstungen, s fo mit der Art der Mörtelbercitung, ; 11) mit den Eigenschaften der häufig vorkommenden Bau- aterialien, - E

2 t) mit den bei der Abnahme von Baumaterialien und Bau- arbeiten zu beobahtenden Gesichtspunkten und Grundsäten thunlichft eingehend durch Anschauung bekannt wird.

Die Bauführer des Hohbaufaches haben außerdem:

das Abbinden und Zulegen von Balkenlagen und Da@konstruk- tionen auf dem Zimmerplaße sowie deren Aufbringung auf die Ge- bäude und die Art der Anfertigung von Bauarbeiten in Tischler- und S@élosserwerkstätten dur deren öfteren Besuch kennen zu lernen, während die Bauführer des Ingenieurbaufaches, soweit angängig, auch bei der Ausführuna von Erdarbeiten, Ramm- und Betonirungsarbeiten behufs ihrer Ausbildung zu betheiligen sind i ;

& 8. Bei der Beschäftigung im Vorbereitungsjahre haben die Baubeamten stets im Auge zu behalten, po die Bauführer während dieser Zeit noch ganz als Lernende anzusehen sind. Es soll jedo gestattet sein, dieselben im Einzelfalle mit der Abnahme von Ma- terialien sowie mit dem Aufmessen ausgeführter Arbeiten zu beauf- tragen, sobald sie hierfür nach der Ueberzeugung des Baubeamten die nöthigen Nenntuiiie ih angeeignet und als ausreichend zuverlässig sich erwiesen haben.

& 9. In dem von dem Baubeamten auszustellenden eugniß hat derselbe sich nicht nur im Allgemeinen über die An des Bauführers auszusprehen, sondern ausführlich unter Bezugnahme auf die in §. 7 gesondert aufgeführten Thätigkeiten und unter Bezeichnung der Entwürfe und Bauwerke zu bescheinigen, welche Arbeiten der Bauführer gefertigt hat und in wie weit es demselben gelungen ist, si mit den in §. 7 bezeihneten Einzelheiten der Bau- L iöführung und des Baubetriebes in ausreihender Weise bekannt u machen. U : Den Bauführern des Ingenieur-Baufaches muß außerdem bescheinigt werden, daß die unter 7 in §. 7 genannten Messungén die selbständige Aufnahme und Auftragung einer Fläche von mindestens 5 ha Größe mit verschiedenen Kulturen und Baulichkeiten sowie die selbständige Aufnahme eines Höhenplans von windestens 2 km Länge um- aßt haben. / faß 8, 10. Dem Wunsche eines Bauführers, das praktishe Vor- bereitungsjahr bei cinem nidt unter Staatsverwaltung stehenden Bau- beamten oder einem Privatteniker durchzumacen, ist, wenn nit beson- dere Bedenken entgegenstehen, stattzugeben; jedoch ist stets darauf zu sehen, daß der Betreffende an sich für eine erfolgreiche Ausbildung des Bauführers eine genügende Gewähr bietet, außerdem aber geneigt ist, denselben im Sinne der in den 8. 6, 7 und 8 enthaltenen Bestimmungen auszubilden, au über seine Leistungen ein Zeugniß in der in §. 9 vorgeschriebenen Form auszustellen.

Achtzehnmonatlicher Dienst bei der besonderen Leitung von Bauausführungen.

8. 11. Achtzehn Monate von der vorgeschriebenen dreijährigen praktischen Thätigkeit sind die Bauführer bei der besonderen Leitung von Bauausführungen zu beshäftigen und werden zu dem Zweck eben- falls einem der in §. 5 genannten Beamten für die Leitung einzelner Bauten überwiesen, sofern ihnen niht auf besonderen Antrag gestattet wird, nah Maßgabe der Bestimmungen in §. 32 der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache ander- weit als Bauführer thätig zu sein. E

Bei der Vertheilung der Bauführer an die einzelnen Baubeamten sind die Anlagen und die Leistungen der Ersteren in Betracht zu ziehen und ist besonders zu erwägen, ob und in wie weit der Einzelne nah seiner Veranlagung und seinen früheren Leistungen für den in Frage kommenden Bau geeignet ist. Die tüchtigsten Kräfte sind besonders wichtigen Bauten oder solchen kleineren, von dem Wohnorte des Baubeamten entfernt liegenden Bauten zuzutheilen, welhe von Lekterem nur selten in Augenschein genommen werden können und daher von dem Bauführer mit größer Selbständigkeit geleitet werden müssen. Steht eine größere Zahl von Bauführern zur Verfügung, als in dem Bezirk besoldete Stellen zu vergeben sind, so werden die Veberzähligen bei denjenigen kleineren Bauten zu verwenden sein, für welche zwar eine besondere Bauleitung niht veranschlagt ist, bei denen solche aber im Interesse einer guten Ausführung immerhin erwünsht ersheint und außerdem sich hinreichende Gelegenheit zu einer sahgemäßen Ausbildung bietet. In solchem Falle joll cs den Bauführern jeoR freistehen, sich behufs Erlangung einer besoldeten Stelle an eine andere Regierung, Strombauverwaltung oder Cisen- bahn-Direktion überweisen zu lassen. /

8, 12. Während des actzehnmonatlichen Dienstes bei der be- sonderen Leitung von Bauten sollen die Bauführer durch unmittelbare Theilnahme an den Anordnungen, welche bei deren Einleitung und Ausführung zu treffen sind, insbesondere auch durch Anfertigung der vorkommenden sriftlihen Arbeiten nah und nah dahin gebracht werden, den vorgeschriebenen Geschäftsgang selbständig einzuhalten, außerdem aber durch Ausarbeitung der Einzelheiten, durch dauernden Verkehr mit den Unternehmern auf der Baustelle und in der Werk- statt, sowie durh Ueberwahung sämmtlicher Bauarbeiten und Prü- fung der angeliefserten Materialien mit den einzelnen Theilen der Bauwerke und dem Baubetriebe so vertraut werden, daß sie im Stande sind, mit Erfolg die Ausführung von Bauten selbständig zu leiten, insbesondere auch die Brauchbarkeit und den Werth der Hand- werkerleistungen und der Baumaterialien sicher zu beurtheilen.

8. 13. In dem von dem Baubeamten auszustellenden Zeugniß hat derselbe sich nicht nur im Allgemeinen über die Leistungen des Bauführers auszusprechen und zu bescheinigen, in wie weit Leßterer das in §8. 12 näher bezeichnete Ziel erreicht hat, sondern es muß aus- drücklich hervorgehoben werden, daß der Bauführer zwar nah An- leitung des Baubeamten, aber im Uebrigen selbständig :

1) mindestens eine größere Verdingung von Arbeiten und Liefe- rungen bearbeitet, den darauf bezüglichen Termin abgehalten, die zu- gere G G aufgenommen, auh den betreffenden Vertrag entworfen hat, :

y 2) E dem auf die Bauausführung bezüglichen Schriftwechsel mitgewirkt,

3) eine Abrechnung bezw. den größeren Theil einer solchen zur Zufriedenheit bearbeitet, : ;

4) die bei Bauten vorgeshriebene Buchführung und das Rech- nungswesen rihtig gehandhabt, i ; f

5) in wie weit sich der Bauführer bei der Ausarbeitung von Einzelheiten für wichtigere Bautheile bewährt und endlich

6) ob und in wie weit er es verstanden hat, den Unternehmern gegenüber sich in geeigneter Weise zu benehmen und eine Einhaltung der Verträge in ausreihendem Maße zu erlangen, auh ob er bei der Abnahme von Bauarbeiten und Materialien die erforderlihe Sicher- heit in deren Beurtheilung bewiesen hat. ;

8. 14. Für die Gestattung des Eintritts von Bauführern wäh- rend dieses atzelnmonatlihen Dienstes bei niht der Staatsverwal- tung angehörigen Baubeamten oder Privattechnikern gelten dieselben Bestim en, welche im §. 10 für den einjährigen Vorbereitungs- dienst zur Einführung in das praktishe Bauwesen als maßgebend be- zeichnet sind.

Dreimonatlicher Dienst bei einer Bauinspektion oder bei einem Eisenbahn-Betriebsamt.

8, 15. Zuc Einführung in den praktishen Verwaltungsdienst einer Bauinspektion oder eines Eisenbahn-Betriebsamts sind die Bauführer nur solchen derartigen Stellen zu überweisen, welhe ihnen dur den Umfang und die Vielseitigkeit der zu erledigenden Geschäfte ausreihende Gelegenheit bieten, um den gedachten Dienst in allen Zweigen gens kennen zu lernen. Z z

, 16. Während der dreimonatlichen Thätigkeit soll der Bau-

j dés mit der Einrichtung einer Bauinspektion oder eines Eisenbahn- etriebsamts sowie mit den daselbst vorkommenden Verwaltungs- ch die Art der Be- Demgemäß hat er nah

eshäften sich eingehend vertraut machen, au aen der leßteren praktisch erlernen. Anleitung des betreffenden Baubeamten:

Eisen- sowie Kenntniß sh zu

D mit der Einrichtung der Registratur und des Journals,

1) über die Stellung eines Bauinspektors bezw. eines bahn-Betriebsamts im Alle emeinen zu der vorgeseßten Behörde zu anderen Behörden und Beamten die erforderliche

vers

3) mit den für die Handhabung des Dienstes ergangenen allge- meinen Verfügungen und Bestimmungen i bekannt zu machen und 4) Berichte an die vorgeseßzte Behörde und sonttige dienstliche Schriststücke zu entwerfen. i

8. 17. Damit der bautecnishe Rath der Regierung, Strom- bauverwaltung oder Eisenbahn-Direktion über die Thätigkeit des Bauführers ausreichende Kenntniß erhält, ist der Leßtere bei allen von ihm entworfenen Berichten als Referent aufzuführen. j

& 18. In dem von dem Baubeamten auszustellenden Zeugniß ist ein allgemeines Urtheil über die Thätigkeit des Bauführers abzu- eben und insbesondere zu bezeugen, welchen Grad von Geschicklichkeit 1h derselbe in der Abfassung dienstlicher Sqhriftstücke erworben hat.

Dreimonatlicher Dienst bei einer Regierung, Strom- bauverwaltung oder Königlichen Eisenbahn-Direktion.

8. 19. Während seiner Beschäftigung bei einer Regierung, Strombauverwaltvng oder Königlichen Eisenbahn-Direktion joll der Bauführer einerseits die Zusammenseßung und die Zuständigkeiten dieser Behörden im Allgemeinen, andererseits ihre Einrichtung und ihren Geschäftsgang im Besonderen kennen lernen. Demgemäß wird derselbe au einige Zeit in der Registratur, dem Journal, der Expe- dition und der Kalkulatur unter Anleitung der betreffenden Beamten zu arbeiten und \sich mit den für diese Verwaltungszweige erlassenen Vorschriften, den dort bestehenden Einrichtungen und der Erledigung der dort vorkommenden Geschäfte vertraut zu machen haben.

Im Uebrigen is der Bauführer im Bureau des betreffenden bautechnischen Raths zu den daselbst vorliegenden Arbeiten der Ver- waltung und techuishen Prüfung heranzuziehen, außerdem hat der- selbe den Sißungen einer oder der anderen Abtheilung regelmäßig beizuwohnen, auch einige der ihm zur Bearbeitung überwiefenen Sachen in der Sißung zum Vortrag zu bringen und feine Ansicht in freier Rede zu entwickeln. | Berlin, den 15. November 18865 :

ZDer Minister der öffentlihen Arbeiten.j Mayba ch.*

Evangelischer Ober-Kirchhenrath.

Der zum Ersten Pfarrer an der Domkirhe zu Königs- berg i. Pr. berufene bisherige Superintendent der Diözese Luckenwalde, Ober-Pfarrer Schlecht in Luckenwalde, ist un Superintendenten der Domdiözese Königsberg i. Pr. bestellt worden.

Die Nummer 37 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter _ :

Nr. 9167 die Verordnung, betreffend die Kaution des Wirthschaftsdirigenten bei dem Hauptgestüt Beberbeck. Vom 27. Oftober 1886; unter O

Nr. 9168 die Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsbehörden betreffs der Beitreibung kirhliher Abgaben in der evangelischen Kirche im Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden. Vom 1. November 1886; und unter

Nr. 9169 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuhs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Stade und Tostedt. Vom 12. November 1886.

Berlin, den 20. November 1886.

Königliches Geseßz-Sammlungs-Amt. Didden.

Bekanntmaqhunzg.

Die Prüfung für den Unterricht in weiblihen Hand- arbeiten wird in Berlin im Lokale der Königlihen Augusta- Schule Kleinbeerenstraße 16/19 vom 5. Mai k. F. ab stattfinden. /

Bewerberinnen, denen kein abweisender Bescheid zuge- gangen ist, haben sich zu der genannten Zeit in dem bezeich- neten Lokale ohne weitere Aufforderung einzufinden. Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regie- rungen zu Potsdam und Franksurt a. O. und das hiesige JIntelligenzblatt. :

Berlin, den 16. November 1886.

Königliches Provinzial-Schulkollegium. Herwig.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der D: 11 und 12 des Reichsgeseßes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 91. Oktober 1878 (R.-G.-Bl. S. 351) wird hierdurch die hier een Drudckschrift: „Was wollen die Sozial- demokraten? Ein nicht gehaltener Vortrag von A. Godau. Verlag von A. Godau. Königsberg, Druck von Heinr. Thier- bah Nachflgr. 1886“, durh die unterzeichnete Landes- Polizeibehörde verboten. Königsberg i. Pr., den 17. November 1886. Der M ens, udt.

Auf den Grund des §. 11 des Geseßes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozial- demokratie wird verfügt: Die Druckschrift mit der Ueberschrift: „Den Jun- kern und Strebern“ und der Unterschrift: „Die Wacht am Main“ wird verboten. Mannheim, den 19. November 1886. Der Großherzoglich badische Landeskommissär für die Kreise E “Gas und Mosbach. r ech.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preusten. Berlin, 20. November. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll. .

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der

Kronprinz empfing gestern Morgen 78/4 a J ine ln

lihe und Sonialithe Hoheit die Kronprinzessin iche

Um 2 Uhr statteten die Kronprinzlichen Majestät de aiser und König einen Besu abn Sr. Abends 9 Uhr erschienen Höchstdieselben im Opernhause,

Der Bundesrath hielt am 19. d. M z Plenarsitzung ab. Zu derselben führte zunächst in Behinde rung des Staats-Ministers, Staatssekretärs des Jn von Boetticber, der Königlich bayerishe Gesandte en von Lerchenfeld - Köfering, später der Staats-Mini von Boetticher den Vorsig. Es gelangten nalstehende Etatsentwürfe für 1887/88 zur Erledigung: der waltung des Reichsheeres, des Reichs: Fnvalidenfonds Allgemeinen Pensionsfonds, des Auswärtigen Amts' ded Reichs-Eisenbahnamts und der Reichs\huld, ferner der Y soldungs- und Pensions-Etat der Reichsbank-Beamten. Geseßentwürfen wegen Feststellung des Reichshauthaltz. Etats für 1887/88, betreffend die Aufnahme einer An leihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheerez der Marine 2c., und über die Kontrole des Reichshaushaltz und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für 1886/87 wurde die Zustimmung ertheilt. Mit der Wiedervorlegung der in der vergangenen Session des Reichstages unerledigt gebliebenen Geseßentwürfe wegen Errichtung eines Seminarz für orientalishe Sprahen und über den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte erklärte \ih die Versammlung einverstanden und beschloß, einer Eingabe des Magistrats zu Schlochau, betreffend die Verseßung der Stadt Schlochau in eine höhere Servisklasse, keine Folge zu geben. Die Vorlage, betreffend die Dechargirung der Red nung der Kasse des Rechnungshofes für 1884/85, wurde dem Ausschuß für H en überwiesen. Endlich wurde noch in einigen Zoll- und Steuer-Angelegenheiten sowie über die * Vas Behandlung mehrerer Eingaben Beshluß gefaßt.

Der Ehebruch wird nah §. 172 des Strafgeseßbuts an dem schuldigen Gatten und dessen Mitschuldigen dan bestraft, wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist. Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs geritt, T1. Strafsenat, durch Urtheil vom 8. Oktober d. J., aus: gesprochen, daß im Geltungsbereih des Preuß. Allg. L. R. die gedachte Vorbedingung für die Einleitung des Straf: verfahrens wegen Ehebruchs erfüllt ist, wenn die Scheidung wegen eines, die dringende Vermuthung der verleßten ehelichen Treue begründenden unerlaubten Umganges erfolgt ist. Da: gegen genügt diese dringende Vermuthung nicht zur Ver urtheilung wegen Ehebruhs, vielmehr hat der Strafrichter selbständig festzustellen, ob ein Ehebruch thatsächlich erfolgt ist.

An Zöllen und gemeinschaftlichen Ver: brauchssteuern sowie anderen Einnahmen sind im Reihe für die Zeit vom 1. April 1886 bis zum Schluß des Monats Oktober 1886 einschließlich der kreditirten Beträge (und verglihen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 142 264065 (+ 5 844056 A6), Tabadsteuer 4149 653 M (+ 2242504), E 16 676 617 M (+4 33 933 326 6), Saly teuer 21 597333 M (+ 434369 4/6), Branntweinsteuer 11254344 M (— 1795712 M), Uebergangsabgabe von Brannkwein 53 378 #6 (— 3966 4), Brausteuer 12 061 98 + 545 742 M6), Uebergangsabgabe von Bier 1 221 116 + 142 322 6); Summe 115 925230 M (+ 99324 387 M). Spielkartenstempel 542 266 M6 (— 6264 H), Wechselstempel: steuer 3 819 998 M (— 103512 M), Stempelsteuer für a. Werth papiere 3 141 911 M (+ 982 090 M), b. Kauf: und o Anschaffungsgeschäste 4 353 488 u 92 536 297 A6), e. Loose zu Privatlotterien 493 968 s (+ 164 088 6), Staats lotterien 2 908 305 /6 (— 250 099 6).

Die zur Reichskasse gelangte Js -Einnahme ab züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be trägt bei den nachbezeihneten Einnahmen bis Ende Oktober

1886: Zölle 123979554 M (+ 4350276 M), Taba: steuer 103796 Æ (— 6088542 M), Zuersteuer 15 358 299 M (+ 1282 157 6), Salzsteuer 20 405 621 4

(+ 547 906 M), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 21 917 516 6 (+ 1 094 296 A), Brausteuet und Uebergangsabgabe von Bier 11 259 571 4 (+ 581 694 4), Summe 200024 357 M (+ 7167 787 M). Spielkarten stempel 519 718 M (+ 3985 M).

Das Handbuch über den Preußischen Hof und Staat für das Jahr 1886/87, welches in diesen Tagen zl Ausgabe gelangt ist, stellt s{ch äußerlih unverändert in derselben Ausftattung dar, welche cs wie in früheren Jahren durch die Kaiser lihe Reichédruckerei empfangen hat. Dagegen zeigen sich in sa liher Beziehung mehr oder minder erhebliche Veränderungen. id

Fortgefallen sind zunächst: der Gerichtshof für firlide Angelegenheiten, dessen Aufhebung Art. 9 des Gesetes vom 21, 20 1886, betreffend Abänderungen der kirchenpolitischen Gesebt ft stimmt hat, sowie die Prüfungs-Kommissionen für die wissen! 0 lihe Staatsprüfung der Kandidaten des geistlichen Amts in, Ven Königsberg, Braunsberg, Stettin, Posen, Breslau, Halle, Kiel, Ha nover, Emden, Münster, Kassel, Herborn, Koblenz und Bonn, ° Art. 1 des vorangeführten Gesetzes die Ablegung einer wissen idt lichen Staatsprüfung zur Bekleidung eines geistlichen Amts für La erforderlich erklärt. Ferner ist niht mehr aufgeführt : das V i missariat zu Posen für die erzbischöflihe Vermögensverwaltung, e s aufgehört hat, nahdem der bisherige Ehren-Domherr zu Fraue i Propst Juliús Dinder zu Königsberg i. Pr., dur Allerhö ia Ürfunde vom 26. März 1886 als Erzbishof von Gr und Posen landesherrlich anerkännt worden war und A Amtsthätigkeit begonnen hatte. Ferner fehlen in dex A Ausgabe die Heimaths-Deputationen in Kassel und Wit fl Die Geschäfte derselben sind mit dem 1. Juli 1886 an die D Ausschüsse der Regierungen zu Kassel und Wieébaden übergegan welhe wie der Provinzialrath mit dem Inkrafttreten der Kreis0k n j vom 7. Juni 1885 und des Geseßes vom 8. Juni 1885 über Einführung der Provinzial-Ordnung vom 29. Juni 1875 in der

die allgemeine Landesverwaltung und über die Zuständigkeit waltungs- und Verwaltungsgerihts-Behörden am 1. Augusk l! den früheren Heimaths-Deputationen obliegenden Geschäfte m! nommen haben.

Staats-Ministerium die auf Grund des Geseges vom 26. April Westpreußen und Posen, durch Allerhöchste Verordnung vom 21

und Posen in Posen (S. 54). Bei dem Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten

in Gemäßheit der Neuordnung des Statuts der Königlichen Vi durch Allerhöchsten Erlaß vom 16. November 1885 das

owie Jhre König Hoheit die Prinzessin ‘Victoria bei hrer Altätehr nach Berlin auf dem Arbeiter Bahnhof.

Abtheilungs-Dirigenten derselben (S.87), sowie das meteorolo

quo vinz Hessen-Nassau konstituirt sind und auf Grund der Gesepe L st 1883 di

t über

Andererseits ersheinen neu in der Ausgabe 1886/87: bei

betreffend die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den Provin

1886 ins Leben gerufene Ansiedelungs-Kommission für Westpreuß

sind 8 dem Abschnitt: „Wissenschaftlihe Anstalten in Berlin“ neu auge Ruratoriu der Königlichen Bibliothek in Berlin, der General-Direktor h fl

j

vorhanden. Das Staats-Handbuch führt solche in

Ï Bureau

itut, welches durch Allerhöhsten Erlaß vom 5. Mai d. J. qus 2nsiessort des Ministeriums des Innern bezw. deé Statiftis@ns Bureaus an das Ministerium der geistlihen 2c. Angelegenheiten berwiesen ist und eine selbständige Stellung unter einem besonderen Direktor erhalten hat (S. 89); ferner im Ressort des Ministers

eistlihen 2c. Angelegenheiten: die Kuratoren für die liniversitäten Greifêwald und Marburg (S 302 und 560), die Kom- mission zu Münster für die Staatéprüfung der Apotheker (S. 525), wodur die E der p ilosophischen Fakultät bei der Akademie zu ünster von Neuem erweitert ist, eine größere Zahl von ständigen Kreis-Schulinspektoren im Regierungsbezirk Oppeln (S. 350), die Diözesan-Synodal-Verbände im Regierungsbezirk Kassel zur Aus- ührung der Presbyterial- und Synodal-Ordnung für die evangelischen Kirchengemeinshaften im Bezirk des Konsistoriums zu Kassel vom 16. Dezember 1885 (S. 561). Das auf Grund Allerhöchsten Erlasses yom 19. Mai d. I neu errihtete Konsistorium für Westpreußen in Danzig, welches zufolge Bekanntmachungen des Evangelischen Dber-Kirchenraths vom 6. November und des Ministers der geist- lichen 2c. Angelegenheiten vom 10. November 1886 am 15. November in Thätigkeit getreten ist, hat in der Ausgabe für 1286/87 ebenfalls bereits Aufnahme gefunden (S. 230/31)

Bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe, dem Ministerium des Innern sowie dem Justiz-Ministerium finden sih keine Verände- rungen, wenn man von der Erneuerung der Mitglieder des Volkswirth- daftéraths (S. 103 u. ff.) durch Neuwahl absieht. Dagegen weist die neue Auégabe des Staats- andbus eine wesentli veränderte Organisa- tion der Abtheilungen und der Geschäftskreise derselben im Kriegs- Ministerium nach_ (S. 111-115). An Stelle der früheren. Abtheilungen A und B für die Armee-Angelegenheiten, der Abtheilung für Artillerie-Angelegenheiten u. \ w. sind die Armec-Abtheilung, die Jnfanterie-Abtheilung, die Kavallerie-Abtheilung, die Artillerie-Ab- heilung, die Ingenieur- Abtheilung und die technische Abtheilung ge- treten. Das Militär-Dekonomie-Departement, welches früher 4 Ab- theilungen hatte, zählt jeßt deren 9, indem diesem Departement die früher jür sich bestehende Bau- Abtheilung zugewiesen ist. Auch das Departement für das Invalidenwesen hat eine andere Organisation erhalten. Statt der früheren zwei sind in demselben jeßt drei Abthci- lungen vorhanden, und zwar die Pensions- Abtheilung, die Unterstütungs- Abtheilung und die Anstellungs-Abtheilung, welche leßtere neu gebildet ist.

Für den Gebrauch der neuen Ausgabe wird es voraussichtlich als sehr förderlih erachtet werden, daß Vorbemerkungen bei den einzelnen Abtheilungen den nunmehrigen Geschäftskreis derselben genau angeben. Außer den E Veränderungen in der Geschäfts- eintheilung im Kriegs-Ministerium dürfte noch zu erwähnen sein, daß in der neuen Ausgabe des Staats-Handbuchs auch die mit dem 1. Juni 1886 ins Leben getretene und von dem Ingenieur-Comité ressortirende fein Bause in Berlin und die Direktion der Militär-

isenbahn in Schöneberg (S. 133) Aufnahme erhalten haben.

Das Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zeigt lediglich Veränderungen in den Personalien.

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind hervorzuheben : die Errichtung einer besonderen zweiten Abtheilung bei der chemis{- tehnishen Versuchsanstalt in Berlin für die mikroskovishe Untersuchung von Konstruftionsmaterialien und die Herstellung von Shliffen für mikro- \kopische Untersuchungen (S. 158), die Auflösung der Königlichen Direk- tion der Braunschweigischen Eisenbahn und die Errichtung eines von der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Magdeburg ressortirenden Eisen- hahn-Betriebsamts in Braunsckweig (S. 160 und 413), die auf Grund der Vorschriften über Ausbildung und Prüfung für denStaatsdienst im Baufach vom 6. Juli 1886 eingesetzten technishen Prüfungsämter, das technishe Ober-Prüfungsamt zur Abnahme der zweiten Haupt- Prüfung für die Befähigung zur Anstellung als Baubeamter im Staatsdienst und die tehnischen Prüfungsämter zur ersten Haupt- prüfung im Bau- und Maschinenfah, endlih der für die Jahre 1886/89 ncugewählte Eisenbahnrath.

Bei den Provinzialbehörden haben außer Angeführten nur geringe Veränderungen stattgefunden. Dieselben beschränken sich auf die anderweite Abgrenzung bezw. Ver- mehrung von Forstmeisterbezirken in den Regierungsbezirken Bromberg und Erfurt, auf die Verlegung einiger Haupt- Steuerämter und die Bildung einiger besonderer Land- und Stadtkreise. Gewerbekammern sind noch nicht in alleu Provinzen vorhan } i den Provinzen Slesien, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hannover auf. In den übrigen waren solche entweder noch nicht gewählt oder hatten sich

noch nit konstituirt.

Der neuen Ausgabe i} eine von dem Statistischen besorgte Uebersiht des Flächhenraums und der Ein- wohnerzahl des preußischen Staats sowie cin alphabetishes Ver-

¡eichniß der Städte und der im Stande der Städte vertretenen

dem bereits

# Fleden auf Grund der endgültigen Ergebnisse der Volkszählung vom

1. Dezember 1885 beigegeben. Nah Maßgabe der leßteren hat auch die

Feststellung der Zahl der Gerichtseingesessenen bei den Ober-Landes-

und Landgerichten \tattgefunden. Ein ausführlihes alphabetisches

le er sowie ein Namen- Verzeichniß fehlen auch dieser A..s- nit.

Mecklenburg - Schwerin. Schwerin, 19, November. Wie noch nahträglih mitzutheilen ist, legte Se. Ka iser- lihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz vor- N auf den in der Heiligen Blutskapelle im hiesigen Dom eigeseßten Sarg des hochseligenGroßherzogs Fried- rid Franz 11. einen Lorbeerkranz nieder. Nicht minder ehrten Jhre Königlihe Hoheit die Herzogin Wilhelm und Fhre Hoheit die H erzogin Charlotte die Erinnerung an den hohseligen Großherzog am Mittwoch Vormit- lag durch andähtiges Verweilen an dem Sarkophage. Heute Morgen sind Se. Königliche Hoheit der Erb- großherzog von Oldenburg und Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg wieder abgereist. Auch die sugendlichen Brüder Sr. Königlichen Doe des Großherzogs le Herzöge O Wilhelm und Adolp Friedrich, verließen am heutigen Vormittage die Residenz, um nah Dresden zurückzukehren.

Vrauvschweig. Braunschweig, 19. November. V. T. B) Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz- égent und Gemahlin sind heute Mittag zum dauernden interaufenthalt hier eingetroffen.

Oesterreich-Ungarn. Pes, 19. November. (W. T. B.)

M M gestrigen Abendsizung des Budget-Ausschusses die U rretischen Delegation konstatirte Chlumecky viel ebereinstimmung beider Delegationen in den an der orientalischen Politik und den Bedin- tei für die Friedenserhaltung, ebenso au die gleich d f Bereitwilligkeit, Opfer zu bringen. Der Redner rühmte 8 dyale Haltung Bulgariens und sprach seine Befriedi- en Mas über die guten Beziehungen Oesterreih-Ungarns zu deg Bitt ten, namentlih au seine Freude über die Stärkung ustà q es mit Deutschland. Coronini schilderte die à fai e Bulgariens und die ges der bulgarischen die ere und ersuht um Vorlage der Correspondenz über 9A erei in Burgas. Graf Kálnoky theilte betreffs mit D unsten der kompromittirten Offiziere ge tun Schritte reider die Aufregung in Sofia über die Verhaftungen zahl- ompromittirten, deren Hinrichtung man befürchtete, bedeu- (Rálnbgnelen sei. Auf die bezügliche Meldung habe er oty) den Vertreter Oesterreihs in Philippopel

angewiesen, telegraphish dem Fürsten mitzutheilen, daß Klugheit und Vorsicht geboten seien, um den Einmarsch der Russen zu verhindern, so sehr auch die Verschwörer die strengsten Strafen verdienten. M eine bezüglihe Anfrage erklärte der Minister: er hoffe auf ein gutes Ergebniß der mit Rumänien wiederangeknüpften Verhandlungen. Rieger verwahrte sich aufs Entschiedenste gegen die ihm zuge- schriebenen Aeußerungen bezüglich der Mission des Ge- nerals Kaulbars und des Vorgehens Rußlands. Er glaube, Rußland gehe niht mit Klugheit vor und werde zu der Einsicht gelangen, sich niht ein zweites Polen zu schaffen. Redner, ebenso nah ihm Dumba und Graf Franz Thun, sprachen das Vertrauen aus, daß der Minister sein Pro- gramm durchführen werde. Dieser Vertrauenspassus soll von dem Referenten in den Bericht aufgenmmen werden. Hier- auf wurde der Etat des Auswärtigen genehmigt.

Der Heeresauss{chuß der ungarischen Dele- gation nahm die noch rückständigen Titel des außeror- dentlichen Heereserfordernisses an. Der Kriegs- Minister berichtete dabei über das Resultat der zum Zweck der Befestigung Siebenbürgens gemachten Studien und gab Aufklärungen über die Befestigungen Pola's.

19. November, Abends. (W. T. B.) Der Budget- ausschuß der österreihishen Delegation hat nah längerer Berathung den Okkupationskredit unverändert genehmigt und auch einen Antrag Cuyn's angenommen, der dahin lautet: die Regierung :nöge die Mittel zur Her- stellung der strategisch überaus wichtigen Eisenbahn- verbindung Wien-Agram-Serajewo- Novibazar er- wägen. Die Verhandlung über den leßtgedahten Antrag wurde in der heute Abend stattgehabten Sißzung wieder aufge- nommen, der Antrag aber abgelehnt und statt desselben ein Antrag angenommen, in welchem die Regierung aufge- fordert wird, die Ersprießlihkeit einer Eisenbahnverbindung Banjaluka—Serajewo zu erwägen. Die Zollgefälle wurden unverändert nah der Regierungsvorlage GerCbriat

Großbritannien und Jrlaud. London, 19. No- vember. (W. T. B.) Die Zeitungsmeldung, daß aus Anlaß der für den 21. d. auf dem LTrafalgar- Square beabsichtigten sozialistishen Kundgebung große militärishe Vorkehrungen getroffen wären, wird amt- liherseits für unrichtig erklärt.

19. November. (W. T. B.) Jn Bezug auf das Gerücht: der Staatssekretär Lord Jddesleigh habe eine Anfrage des russishen Botschafters von Staal: ob England die Kandidatur des Fürsten von Min- grelien für den bulgarischen Thron unterstüßen würde, in verneinendem Sinne beantwortet, wird, dem „Reuter?! schen Bureau“ von autorisirter Stelle mitgetheilt: Lord Jddes- leigh habe eine solhe Antwort nicht ertheilt; die eng- lische Regierung sei im Einvernehmen mit den Mächten, welche sih für eine Lösung der ige interessirten, bei der die Frei-

eiten des bulgarischen Volks gewahrt würden, und erwarte

etreff}s der Kandidatur dieses Fürsten zunächst irgend eine Erklärung von Seiten der Bulgaren selber. Das „Reuter'she Bureau“ bezeichnet ferner die Nachricht, daß die Verhandlungen zwischen England und Rußland zur Regelung der afghanishen Grenzfrage um die Mitte des Monats Dezember wieder aufgenommen werden würden, alsirrth ümlich.

(A. C.) Aus Birma gramme vor: i

Rangun, 17. November. Heute lief hier die Meldung ein, daß Kapitän Vaughan einen glänzenden Sieg über dieFreibeuter- \chaaren in der Nähe von Kyukmyung errungen hat. In einem \charfen Treffen wurden 20 Freibeuter getödtet und eine noch größere Anzahl verwundet. Die nach den Shan-Staaten entsandte Expedition hat Zibinglay erreiht, wo ein angesehener Häuptling seine Unterwerfung anbot. Man glaubt, daß der Wun Tho Thawkwa

ih friedlih unterroerfen werde.

Mandalay, 17. November. General Roberts ist hier an- gekommen. Er wird sih nah Ava und Sagaing zurückbegeben, um die Forts an diesen Orten zu’ inspiziren. Bei seiner Rückkehr hierher wird er seinen formellen Einzug in den Palast halten. Eine Gruppe von Ingenieuren is zur Absteckung der projektirten Eisenbahn zwishen Mythla und Yemethen aufgebrohen. Der Bau der

liegen folgende Tele-

+ Bahn soll im nächsten Monat begonnen werden.

Belgien. Brüssel, 17. November. (Allg. Ztg.) Der Militärreform-Entwurf, welhen der Brüsseler Ab- geordnete Graf d’Oultremont. den Kammern vorlegte, ent- hält im Allgemeinen folgende Bestimmungen: 1) Das Recht der Militärpflichtigen, einen Stellvertreter zur Leistung des Militärdienstes zu stellen, ist aufgehoben. 2) Die Dienstzeit beträgt zehn Jahre, wovon drei im aktiven Dienst, drei in der ersten und vier in der nationalen Reserve abzuleisten sind. 3) Das aktive Kontingent und die beiden Reserven müssen mindestens ein Prozent der jeweiligen Bevölkerung des Königreichs, also gegenwärtig 60 Mann, betragen. 4) Jn N einer besonderen Prüfung können Soldaten {hon nach einem oder zwei Jahren aus dem aktiven Dienst entlassen werden. Die übrigen Bestimmungen berühren Detailfragen.

Frankreih. Paris, 19. November. (W. T. B.) Jn dex heutigen Sißung der Deputirtenkammer zeigte der Vorsißende der Budgeikommission, Rouvier, an, daß die Kommission sich mit der Regierung über ein den Ansichten der Kammer entsprechendes Programm geeinigt habe. Die Regierung habe ciner Abänderung des Artikels 4 dahin zugestimmt, daß auf die Konfolidi- rung der Obligationen mit kurzer Frist verzichtet werde. Die Berathung des Artikels 5 solle ver- tagt werden, um der Regierung Zeit zu lassen, sih nah neuen Ersparnissen umzusehen. Endlih habe die Regierung zugesichert, daß im nächsten Jahre wegen einer ge- wissen Anzahl fiskalisher Reformen der Kammer eine Vorlage gemacht werden solle. Rouvier wies auf den hierbei von dem Pn -Minister bethätigten Patrio- tismus hin und sprach die Hoffnung aus, daß auch die Kammer sjch von dem Geist des Patriotismus leiten lassen und persönliche Meinungen zum Opfer bringen werde, um die Jnkonvenienzen provisorischer Bewilligungen zu vermeiden. Der Artikel 4 wurde hierauf in der abgeänderten Weise angenommen. (Fr. C.) Die neueste australishe Post bringt übereinstimmend \{limme Nachrichten aus Madagaskar. Der dortige General - Resident Le Myre de Vilers fommt um einen Urlaub ein, um der Regierung mündlih die s{hwierigen und verwickelten Verhältnisse dar- legen zu können. Die Hovas-Regierung so wird allen Blättern von ihren Korrespondenten gemeldet weiß nicht,

was es heißen will, einem gegebenen Worte treu zu bleiben, und handen unaufhörlich den geshlosenen Ueber- einkünsten und Verträgen zuwider, begünstigt die Eng- länder, beeinträchtigt die Franzosen und verweigert diesen, wenn sie persöulih geshädigt werden, jede Genugthuung. Als die Seele der Opposition der offenen und geheimen Feind- seligkeit wird der Premier-Minister Rainilaiarivony genannt, welcher im Grunde Alleinherrscher auf Madagaskar sein soll und seit einem Vierteljahrhundert si auf seinem Posten zu behaupten vermochte. Die „Agence Havas“ hingegen veröffentlichte gestern Abend eine Note, wonach die leßten Depeschen des Hrn. Le Myre de Vilers vom 15. Oktober die Lage in Ma- dagasfar als eine befriedigende darstellen. i

_ Die Deputirtenkammer genehmigte in ihrer gengen Sißung die Jnbetrahtnahme eines Antrages des Abg. La- tellier, betreffend die Prägung von Scheidemünzen 1in Nickel zu 20, 10 und 5 Centimes.

_ Griechenland. Athen, 19. November. (W. T. B.) Die meisten oppositionellen Mitglieder der auf- gelösten Kammer waren gestern bei Delyannis ver- einigt und beschlossen, einen Protest gegen die Auflösung zu erlassen. Die ministeriellen Blätter besprechen die Auflösung als eine Folge der Obstruktions-Bestrebungen. Die Spa e eN Zeitungen greifen Trikupis heftig an, indem sie die Auflösung als oerfassungswidrig bezeichnen.

Rumänien. Bukarest, 19. November. (W. T. B.) Die Munizipalwahlen find in 72 Stadtgemeinden, darunter Bukarest, Craijowa, Braila und Jassy, günstig für die nationalliberale Partei ausgefallen. Für die Kandidaten der Liberalen wurden 20445 Stimmen, für diejenigen der Opposition 4800 Stimmen abgegeben. Fn Bukarest zählten die Kandidaten der Liberalen 5017, diejenigen der Opposition 943 Stimmen. Zu Ruhestörungen kam es nur in Bottuschani, wo die Opposition durh eine Ansammlung von nah der Stadt gebrachten Bauern die Wähler einzushüchtern versuchte.

Serbien. Belgrad, 19. November. (W. T. B.) Die feierlihe Eröffnung der Eisenbahnlinie Smede- rewo—Velikaplana ist auf nähsten Sonntag, den 21. d. M., festgeseßt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. November. (W. T. B.) Nah dem „Regierungs-Anzeiger“ verläßt General Kaulbars wegen der Vorgänge in Philippopel heute Morgen Sofia. Auch sämmtliche russische Kon- suln in Bulgarien und Ostrumelien erhielten den Befehl, abzureisen.

Die Zeitungen enthalten folgendes amtliche Com- muniqué: Wie der „Regierungs-Anzeiger“ am 2. November mitgetheilt hatte, war General von Kaulbars an- gesihts der Beleidigungen, welche sowohl russishe Unter- thanen, wie auch russishen Schuß genießende Personen an verschiedenen Orten Bulgariens erlitten hatten, genöthigt ge- wesen, Natschewitsch zu erklären, daß er bei der ersten Vergewaltigung, die irgendwo auf bulgarishem Territorium vorkomme, fich gezwungen sehen werde, mit sämmtlichen russischen Konsuln Bulgarien zu verlassen. Am 5. November fand ein neues Attentat auf einen Kawassen dès General- Konsulats in Philippopel statt, welcher auf dem Gange zum Telegraphenamt behufs Aufgabe von Depeschen von einem Haufen Soldaten sowie von mitStöcken bewaffneten Leuten über- fallen und derartig mißhandelt wurde, daß er besinnungslos ins General-Konsulat gebraht werden mußte. Nachdem General von Kaulbars ermittelt hatte, daß der Ueberfall auf Befehl der Militärbehörden geschehen sei, forderte er von Natschewitsch die Absezung des Commandeurs der Lokalbrigade und des Stadtkommandanten sowie die exemplarishe Bestrafung der bei dem Ueberfall betheiligten Leute und verlangte ferner, daß der russishen Flagge die üblichen militärishen Ehren erwiesen würden. Kaulbars wies in der bezüglichen Note darauf hin, daß, falls die Genugthuung nicht bis zum Abend des 17. No- vember erfolge, er Bulgarien verlassen werde. Da jedoch bis zu diesem Termin weder die geforderte Genugthuung gegeben, noch au überhaupt eine Antwort erfolgt ist, so muß General von Kaulbars heute früh aus Sofia abreisen. Sämmtliche russischen Konsuln in Bulgarien und Ost-Rumelien haben eben- l Befehl, ihre Posten zu verlassen. Das Communiqué chließt mit der Anführung der von dem General von Kaulbars an das bulgarishe Ministerium am 8. d. M. gerichteten As in welcher die Beschwerden Rußlands zusammengefaßt werden.

Amerika. New-York, 19. November. (W. T. B.) Der Prozeß gegen den früheren Schöffen von New- York , M'Quade, welcher beschuldigt ist, in der Ans gelegenheit der Broadway-Straßenbahn ‘ein Geschenk empfangen zu haben, wurde heute wieder aufgenommen. Zwei der angeschuldigten Schöffen bezeugten, daß dreizehn Schöffen für Abgabe threr Stimme zu Gunsten der Kon- s der Straßenbahn je 20 000 Dollars empfangen

ätten.

Die Leichenfeierlichkeiten für den verstorbenen früheren Präsidenten Arthur werden auf Wunsch seiner Familie ganz einfah und ohne militärishe Ehren gehalten.

Süd-Amerika. Uruguay. Montevideo, 18. No- vember. (W. T. B.) Der Präsident der Republik Uruguay hat seine Entlassung gegeben. An seiner Stelle ist General Maximo Tajes von der Generalversammlung zum Präsidenten gewählt worden.

Affrika. Egypten. (A. C.) Aus Kairo meldet der Korrespondent der „Daily-News“ unterm 16. d.:

1200 Derwische stehen in Sarras und Akasha und 1000 in Kaibar. Es sind junge Männer, frisch aus Kordofan. Oberst Cher m- side ist in Wady Halfa. Verstärkungen sind von Assuan ab- gesandt worden. Heute fragte ih einen soeben in Kairo angekom-

menen Mann, der früher Soldat in Hicks Pascha's Armee gewesen, aus. Er entkam aus Chartum und hatte sih, als Derwish verkleidet, durchgebettellt. Er war ganz

fürzlich in Dongola und erzählt, daß dort 5000 junge Kor- dofaner mit Speeren bewaffnet und 2000 Schwarze mit Ge- wehren, zumeist Soldaten der egyptishen Armee, stehen. Diese Truppen verfügen über 7 Kanonen und 40 Ka:neelladungen Munition. Nurikomi und Wad Gubara befehligen die Streitkräfte, die jeßt Be- fehle abwarten. In Berber sind Dattelvorräthe für zwei Monate vorhanden. Sie habèn nur Boote genug, um die Harems der Chefs zu befördern, aber Lebensmittel werden auf Kameelen, die im Ueber- fluß vorhanden sind, befördert werden. Für den Unterhalt der Armee müssen die Berber jeßt Zehnten entrichten. via Abu Amid werden Ver- stärkungen erwartet, mit denen das in Dongola stehende Kontingent eine Vereinigung zu bilden hofft. Die in der Nachbarschaft von Sarras und Wady Halfa herumstreihende Streitmacht nimmt nur Rekognoszirungen vor und wird zurückkehren, um über unsere Stärke