1929 / 215 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Sep 1929 18:00:01 GMT) scan diff

[54294] Oeffentliche Zustellung. s Der minderjährige unebelihe Rudolf 331f in Götschendorf, vertreten dur den

von dem Jugendamt Templin mit der Ausübung der vormundschaftlihen Ob- liegenbeiten betrauten Leiter des Kreis-

woblfahrts8amts Tamm, klagt gegen den Schweizer Iohann England in Berlin, Auguststr. 80, jeßt unbekannten Aufent- halts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sein Vater sei, mit dem Antrag äuf kostenpflichtige und vorläufig vollstreck- bare Verurteilung, ihm z. Hd. des Jugend- amts Templin von seiner Geburt, d. i. yom 19, 8. 1928 ab, eine Unterhaltsrente von 75 RM vierteljährlich bis zur Nollendung des i6. Lebenstjahrs, und ¿war die rüdckständigen Beträge sofort, die künftig älligen am Ersten jeden Kalenderviertel- jabrs zu zahlen. Zur mündlihen Ver- bandlung des Rechtsstreits wird der Be- lagte vor das Amtsgericht Berlin-Mitte,

bt. 182, Berlin C. 2, Neue Friedrih- iraße 15, 11. Stock, Zimmer 953/55, auf den 14, Oktober 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.

Berlin, den 30. August 1929,

Die Geschäftsstelle

des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 182, [54293] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige, am 30. Dfktober 1914 geborene, Acno Strahlendorf in Nudolstadt, geseßlich vertreten durch das JSugendamt des Landkreises Rudolstadt in Nudolstadt, dieses vertreten durch den Amtsvormund Schmidt, daselbst, klagt gegen den Kaufmann Bernhard Gerson, früher in Berlin, Friedrichstraße 15 bei Wammiel, jeßt unbekannten Aufenthalts wegen Unterhalts, mit dem Antrage auf Tostenpflihtige und vorläufig vollslreckbare Berurteilung, an den Kläger zu Händen seines jeweiligen Vormunds vom Tage der Klagezustellung ab eine im voraus zahl-

bare Unterhaltsrente von vierteljährlich 75 NRM zu zahlen, und zwar die Nück- {tände fofor. Zur mündlichen WVer-

bandlung des Nechtsstreits wird der Be- klagte vor das Amtsgeriht in Berlin- Mitte, Berlin, Neue Friedrichstr. 12/15, II. Stol, Zimmer 253/55, auf den 30. Ok- tober 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. i

Berlin, den 10. September 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Berlin-Mitte. Abt. 182.

[54648] Oeffentliche Zustellung.

Fn Sachen des minderjährigen Kindes | Hildegard Böhm, vertreten dur das städtishe Jugendamt in Breslau, gegen

den Nadler Georg Hütter, früher in | Breslau, Kohlenstraße 7, ist Termin zur | mündliden Verhandlung des NRechts\treits | auf den 8, November 1929, vor-| mittags 10 Uhr, Zimmer 166, bestimmt, zu welchem der Beklagte hiermit geladen wird, E

Breslau, den 10. September 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[54295] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Anneliese Gertrud Harbecke in Westfeld, Prozeßbevollmäch- tigter: Jugendamt in Meschede, klagt gegen den Knecht Otto May, früher in Dortmund, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter als

Vater der Klägerin in Anspru ge- nommen wird, mit dem Antrag auf

Zahlung einer seit dem 9. April 1929 fälligen Unterhaltsrente von 90 NM, zahlbar vierte!jährliÞ} im voraus, und zwar bis zur Vollendung des 16. Lebens- ebep Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgeriht Dortmund, Holländische Straße 22, Zimmer 111, auf den 6, No- vember 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Dortmund, den 6. September 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

{54296] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Irma Westphal (au Westfal) in Güstrow, geseßlich vertreten durd) das Wohlfahrtsamt (Jugendamt) der Stadt Güstrow, Prozeßbevollmäch- ligter: Jugendamt des Amtes Greves- mühlen, flagt gegen den Arbeiter Albert Bartkowiak, früher in Hilgendorf bei Grevesmühlen/Melbg., jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts auf Grund der §8 1708 und 1717 B. G.-G. mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig u verurteilen, dem Kinde, zu Händen des

ormundes, von seiner Geburt, d. î. vom 27. Mai 1926 ab, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, d. i. bis zum 27. Mai 1942 eine Unterbhaltsrente von 32,— NM monatli, und* zwar die rückständigen Be- träge sofort, die künftig fällig werdenden am 27. jeden Monats im voraus zu zahlen. e mündlihen Verhandlung des Nechts- treits wird der Beklagte vor das Amts- geriht in Grevesmüblen-Mecklbg. auf Donnerstag, den 31! Oktober 1929, mittags 12 Uhr, geladen.

Grevesmühlen, den 6.September 1929,

Mecklbg.-Shwer. Amtsgericht.

[54297] Oeffentliche Zustellung. Der andere Heinri Heufendorf in Güstrow, geseßlih vertreten durch das Wohlfahrtsamt (Jugendamt) der Stadt Güstrow i. Mecklbg.,, Prozeßbevollmäh- tigter: F oeramt des Amtes Greves- müblen, Meklbg., klagt gegen den Arbeiter (S(hlosser) Julius (Louis) Heller, früher in Elmenhorst bei Klütz, Mecklbg, ekt upbekannten Aufenthalts, wegen nterhalt auf Grund der 88 1708 und 1717 B. G.-B., mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflihtig zu verurteilen,

dem Kinde, z. Hd. des Vormundes vom 1. 12. 1923 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, d. i. bis zum 16. No- vember 1937, *eine Unterbaltéërente von, und zwar für die Zeit vom 1. 12. 1923

bis 31. 12. 1924 24 RM, für die Zeit vom 1. 1. 1925 bis 31. 12. 1926 28 NRM und vom 1.1. 1927 32 NM monatli, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten jeden Monats im voraus zu zablen. Zur mündli{en Verhandlung des Nechtéstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Grevesmühlen, Medcklba., in das Ge- \{äftszimmer in Klüßz, Medcklbg., auf Donnerstag, den 24, Oktober 1929, vormittags 11 Uhr, geladen. Grevesmühlen, den 6.September 1929. Mecklb.-Schwer. Amtsgericht.

[54298] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Herbert Heinz Döring, geb. am 6. April 1921 in Bremen, geseßlich vertreten durch das Jugendamt Amtsvormundschaft Bremen, klagt gegen den Heizer Ferdinand Markowsky, ge- boren am 24. Oktober 1898 zu Brösen, zuleßt in Hamburg, Desenisstr. 85 I1, bei Koshanowski, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver- urteilen, dem Kläger an Stelle der bis- berigen Unterhaltsrente von jährli 360 NM eine Unterhaltsrente von jähr-

li 420 NRM vom Tage der Klage- zustellung bis zur Vollendung des sech-

zehnten Lebensjahres des Kindes, viertel- jährli im voraus, zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären. Kläger behauptet, die bisherigen Beträge reihen nicht mehr aus. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Amts- geriht in Hamburg, Zivilabteilung 9, Biviljustizgebäude, Sievekingplay, Erd- acshoß, Zimmer Nr. 109, auf Dienstag, den 5, November 1929, 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Hamburg, den 9. September 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[54299] Oeffentliche Zustellung.

Der Amtsvormund beim Bezirksjugend- amt Lauf a. d. P. als geseßliher Ver- treter des minderjährigen Kindes Alfred Macher in Lauf a. d. P., klagt gegen den led. Müller Franz Xaver Braun, früher in Lauf a. d. P.,, nun unbekannten Auf- enthalts, wegen Vaterschaft und Unter-

| haltóforderung, mit dem Antrag zu er-

kennen: I. Es wird festgesiellk, daß der Beklagte der Vatér des von der led. Arbeiterin Grete Macher in Lauf a. d. P. am 4. April 1929 unehelich geborenen Kindes ist, 11. Der Beklagte ist s{uldig, dem Kinde von der Geburt bis zur Voll- endung des 16. Lebensjahres eine je für drei Monate vorauszuzahlende Unterhalts- rente von wöchentlih acht Neichsmark zu gèwähren. I1I. Der Beklagte hat die Kosten des Nechts\treits zu tragen. TV. Das Urteil ift vorläufig vollstreckbar, soweit die Unterhaltsbeiträge für das Kind für die Zeit nach der Erhebung der Klage und für das der Erhebung der Klage vorgus- gehende legte Vierteljahr zu entrichten sind, Termin zur mündlichen Verhandlung ift auf Mittwoch, den 30, Oktober 1929, vormittags 9 Uhx, vor dem Amts- gericht Lauf a. d, P, Sitzungssaal Nr. 7, bestimmt und wird der Beklagte hierzu geladen. Die öffentliche Zustellung der Klage wurde mit Gerichtsbeschluß vom 3, September 1929 bewilligt. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lauf a. d. P.

[54301] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Zacharias Sigismund Johannes Hampel in Pirna, vertreten durch den Vormund, Arbeitersekretär Paul MNinke, Pirna, Ziegelstraße 3 b, klagt gegen den Schlosser Willy Noack, zuleßt in

irna, Lange Str. 12, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des Klägers sei, mit dem Antrag, den Beklagten in

vorläufig vollstreckbarer Form zu ver- urteilen, dem am 7. 3. 1928 geborenen

Kläger vom 7. März 1928 ab bis 6. März 1944 als Unterhalt eine im voraus zu entrihtendeVierteljahresrente von 105NM, und zwar den Nückstand sofort, die künftig fälligen Beträge am 7. 3, 7. 6 und 7. 12, jeden Jahres zu zahlen und die Kosten des Nechtsstreits zu tragen. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor das Amts- geriht Pirna, Amtsgerichts\staße 4 I, auf den 25, Oktober 1929, vor- mittags 8} Uhr, geladen.

Pirna, den 29. August 1929.

- Amtsgericht Pirna.

[54303] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Waltraud Haadck, geb. 28. 6, 1928, vertreten dur den Amtsvormund des Kreises Randow in Stettin, Gr. Domftr, 1, klagt gegen den Schlosser Artur Fredrich, früher in Stettin, Saunierstr. 8, bei Ernst Fredrich, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr Vater sei, da er der Mündelmutter in der Zeit vom 30. 8. bis 29, 12. 1927 wiederholt beigewohnt habe, mit dem An- trage, den Beklagten kostenpflihtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin vom 28. 6. 1928 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus am Ersten jeden Geburtsvierteljahrs fällige Geldrente von vierteljährlich 90, RM, und zwar die rüdckständigen Beträge sofort zu zahlen. Zur mündlihen Verhandlung des Nechts- streits wird der Beklagte vor das Amts-

1 . e

Neich3- und Staat8anzeiger Nr. 215 vom 14, September 1929, S, 4,

A » p ° ) Dana f 1 neridt in Stettin immer 100, auf

den

Z 00, a1 31, Oktober 1929, vorm. 10+ Uhr, ! geladen. j

Stettin, den 2. September 1929. | Die Geschäftéstelle 18 des Amtsgerichts. |

|

[54304] Oeffentliche Zuftellung.

Die minderjährigen Geschwister Nösener : 1. Heinz, geb. 29. 4. 1921, 2. Günther, | geb. 14. 10. 1922, 3. Elli, geb. 27. 4. 1925, | vertreten durch den Pfleger, das Bezirks- |

jugendamt Berlin - Lichtenberg, dieses | wiederum vertreten durch den Stadtvor-

mund Werckmeister in Berlin-Lichtenberg, Türrshmidtstr. 25, Prozeßbevollmächtigter : das Jugendamt Stettin, Amtsvormunds- | {aft in Stettin, Magazinstr. 1, klagen | gegen ihren Vater, den Händler Hermann | Nöfener, früher in Stettin, Lindenstr. 10 | bei Leonhard, auf Zahlung der Unterkbalts-

fosten, mit dem Antrage, _den Beklagten fostenpflihtig und vorläufig vollstreckbar |

zu verurteilen, an die Kläger eine monats- | lihe Unterhaltsrente von je 20 M, zu- | sammen 60 Æ, seit dem 16. 1. 1926 und | künftig monatlich im voraus zu zablen. | Zur mündlichen Verhandlung des Nects- | streits wird der Beklagte vor das Amts- geriht in Stettin, Zimmer 98, auf den 29, Oktober 1929, vornmittags 10 Uhr, geladen. Stettin, den 2. September 1929.

Die Geschäftsstelle 19 des Amtsgerichts.

[54305] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Olga Keßler, geb. Seeber, | in Nohr, Haus Nr. 86 a, Prozeßbevoll- mächtigter: Schuhmacher Willi Seeber, Rohr, Haus Nr. 22, klaat gegen thren Ehemann, den Scchneidemüller Friß Keßler, früher in Nohr, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte unbe- kannten Aufenthalts sei, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von wöchentlich 10 Reichsmark Unterhalt ab Klagezustellung. Zur münd- lien Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Suhl Zimmer 11 auf den 17. OfF- tober 1929, vormittags 9 Uhr, ge- laden. Zum Zwecke der oöffentlihen Zu- stellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgema@cht. Aktenzeichen 1 C. 705/29. Die Ge\chäftsstelle des Amtsgerichts Suhl.

[54646] Oeffentliche Zustellung.

Der Maurermeister Gustav Heinrich Wilhelm Löper in Hamburg, Hoheluft- ckchaussee 167, Kläger, vertreten durch die Nechtsanwälte Justizrat Dr. Wolff und Magens in Altona, klagt gegen den Privatier August Johannsson (Johannsen), früher in Altona, Adolfstraße 104 11, später Kirchenstraße 17, in der Herberge von Hansen, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Feststellung mit dem Antrag, festzustellen, daß der Teilbetrag von 1150 4 nebst Zinsen seit dem 1. Juli 1914 der im Grundbu von Wiemersdorf Ge Segeberg) Band II Blatt 36 in Abteilung IIT unter Nr. 8 hypothekarisch eingetragenen Darlehns- fovderung nebst allen Nechten, insbesondere der Hypothek, aus\{ließlich dem Kläger zusteht und der Beklagte keinerlei Nechte aus der Hypothek geltend machen kann, insbesondere auch nicht wegen angeblicher Nichtigkeit der Zessionsurkunde vom 10. Juni 1914, und den Widerspruch des Beklagten gegen das klägerische Net und gegen die Auszahlung des tm Zwangs- versteigerungsverfahren des Amtsgerichts Bad Bramstedt 1 K 9/27 auf die kläge- rische Hypothek entfallenden Betrags von 287,560 RM nebst Hypotheken- und Hinter- legungszinsen für unberechtigt zu erklären, und den Beklagten zu verurteilen, darin zu willigen, daß diefe Geldbeträge an den Kläger ausgezahlt werden. Zur mündlichen NBerhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona (Elbe), Zimmer 186, auf den 5. No- vember 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. Die Sache ist zur Fertiensache erfärt. 3o C. 9330/29,

Altona, den 28. August 1929.

[54635] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Jünger & Diedrich G. m. b. H., vertreten durch den Geschäfts- führer Kaufmann Arthur * Belkner, Berlin SW. 11, Hedemannstr. 6, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dv, J. Bileski, Berlin W. 9, Linkstraße 21, klagt gegen den Kaufmann Hermann Weis;{berger in Berlin-Wilmersdorf, Kaiserallee 28, jeßt unbekannten Auf- enthalts, auf Grund einer Bürgschafts- verpflihtung mkt dem Antrag, den Be- klagten fostenpflihtig und evtl. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck- bar zu verurteilen, an die Klägerin 665,63 RM (sechshundertfünfundsechzig Reichsmark 63 Pf.) nebst 2% Zinsen über den jeweiligen Reichsbankdiskont von 661,25 RM seit dem 25. Funi 1929 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Os des Rechtsstreits vor die 6. Kammer für

Handelssachen des Landgerichts TIT in | Weg |

Berlin-Charlottenburg, Tegeler 17—20, auf den 2. November 1929, vormittags 10 Uhr, Saal 147, mit

der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen

treten zu lassen. 6a. 0. 7214. 29. Charlottenburg, 10. Septbr. 1 Die Geschäftsstelle des Landgerichts 1H.

[54649] fentliche Zustellung. S (0 L : En ene O „Karawan“ |fikate X B Nr. 28 039, haben sich wieder

«Fn Sachen der Firma Russisches Teehandelshaus G. m. b. H.,| vertreten durch Konkursverwalter |

Rechtsanwalt Gramlih in Frankfurt è

Rechts8- | anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- L

| [55041] 1929. |

m df ck y y Y ck15 a N. Klagerin, egen Frau

G E r Drs T ce 4 e pre mann, Karussellbestberin in BUd m, Bahnhofstraße, j unbekannten Auf Laie J Ï 5 c e TFTovmtr 217 enthalts, Beklagte, ift der nin zur

9, 1E, TIL Q A 1111111 mundlichen

Ba ch

À 4. 2 » 45 do E Ds At A Verhandlung des Rechts

| streits vor dem Amtsgeriht in Frank-

M. auf den 7. November

surt a 1929, vormittags H Uhr, Zim- mer 109, Gerichtsstraße 2 (Neubau), an- beraumt, Zu diesem Termin wird die Beklagte hierdurch geladen

Frankfurt am Main, den 9, Sep- tember 1929.

Geschäftsstelle des Amtsger Abt. 4.

[54641]

Der Kaufmann und Kunsthändler Fo- hannes Albert Windsch in Leipzig S. 3, Südstraße 32 I, Prozeßbevollmächtigter : Necbtsanwalt Dr. Paul Bach in Leipzig, klagt gegen den Kunstmaler Paul Bießk, früher in Leipzig S. 3, Bayershe Straße Nr. 104 I1V bei Pfeifer, jept unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm aus Darlehen ein Betrag von Reichs- mark 200,—, f. Anh., zustehe, mit dem An- trage auf Verurteilung zur Zahlung von NMY 200,— nebst 4 v. H. Zinsen seit 27. April 1929 und Tragung der ‘'techts- streitkosten. Der Kläger ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig auf den 16. No- vember 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, ih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptung des Klägers vorzubringende Einwendungen und Beweiëmittel unverzüglißh dur den zu bestellenden Anwalt in einem Scrift- saß dem Kläger und dem Gericht mit- zuteilen.

Leipzig, den 12, September 1929,

Die Geschäftsstelle bei dem Landgericht. [54302] Oeffentliche Zustellung. _

Die Firma Wilhelm Eichhorn, ofene Handels8gesell‘chaft, Inhaber Eheleute Vogell und &hefrau Berberich zu Hannover, Steintorstraße 7, vertreten durch Rechts- anwälte Dierking und Dr. Giesecke in Hannover, klagt gegen den Kaufmann Burghardt Peinecke, früher in Stadt- oldendorf, jet unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für einkafsierte und nit abgelieferte Gelder, mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 818,32NMV! nebst 8% Zinsen seit Klagezustellung und der Kosten zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits wird der Beklagte vor das Amts- geriht in Stadtoldendorf auf den 30. Ok- tober 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. .

Stadtoldendorf, 9. September 1929,

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[54650] Oeffentliche Zustellung. Die evangelishe Kirchengemeinde Bomst, - vertreten durch den Gemeinde- kirhenrat, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Karkut in Unruhstadt, flagt gegen 1. den Hausbesißer FFohann Moder, 2. seine Ehefrau Agnes Moder geb. Wintarz beide früher in Bomst, jet unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, 1. die Beklagten kostenpflichtig u verurteilen, das Grundstück Bomj|t Blatt 228 an die Klägerin aufzulassen und die hierzu erforderlihen Er- klärungen abzugeben, 2. den Beklagten u 1 zu verurteilen, die Erklärungen er Beklagten zu 2 zu genehmigen und die Zwangsvollstreckung in das Ver- mbgen derselben zu dulden. Zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amts- geriht in Unruhstadt auf den 5, De- zember 1929, 9 Uhr, geladen.

_ Unruhstadt, den 5. September 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[54306] Oeffentliche Zustellung einer Klage.

Die Philippine Kraus geb. Seibert in Nußlock(, Prozeßbevollmächtigter: Necht3- anwalt Speckert in Wiesloch, klagt gegen die Gustav Mühlhoff, Ehefrau Anna geb. Huber, früher in Wiesloch, jeßt an unbekannten Orten, unter der Behauptung, daß die Beklagte der Klägerin für Ver- köstigung, Wohnung und aus Darlehen den Betrag von insgesamt 190 RM \{ulde, mit dem Antrage auf erre ung der Beklagten zur Zahlung von 190 NM und zur Tragung der Kosten sowie vorläufige Bollstreckbarkeit des Urteils. Aue münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Wiesloch, Zimmer 1, auf Donnerstag, den 7, November 1929, vormittags 9 Uhr, geladen,

Wiesloch, den 7. September 1929.

Der -Urkundébeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

5. Verlust- und Jundsachen.

Bekanntmachung. Die uns als zu Verlust gegangen ge- meldeten Ratenscheine Nr. 1—4 zu GM 100

| u. 47 0/6 Goldpfandbriefe X D Nr. 66 916,

zu (M 20 u. 42 0/9 Goldpfandbriefzerti-

vorgefunden. F Würzburg, 12. September 1929, Bayerische Bodencredit - Anftalt,

[55040]

Abhanden gekommen: 49% Preuß Komm.-Obl. von 1908 zu 1000 4 Nr. 351.

Berlin, den 13.9. 1929. (Wp. 103/29.) Der Polizetpräfident. Abt. IV. E.-D. J. 4

[54652] Aufgebot.

Schein Nr. 826 941 gur Lebensversiherung des Kaufmanns Dr. Max Dahlsheimer, München, Edlinger Platz 4, ist angeblich

Ovpothefenb

m E ani

abhanden gekommen. Er wird für fraftlos erklärt, falls ein Berech- tigter sich innerhalb zweier Monate

nicht meldet. Berlin, den 14. September 1929.

Fduna Lebensversiherungs-BVank A.-G.,

Walter Klein, Generaldirektor.

[54651] Aufgebot.

Der Versicherungsshein Nr. L 235107, ausgestellt auf das Leben des Herrn Franz Kowalkowski,Schneidermeister inDanzig, ist abhanden gekommen. Falls ein Be- rechtigter \sch innerhalb zweier Monate niht meldet, ist der Versicherungsschein außer Kraft.

Köln, den 11. September 1929.

Gerling-Konzern

Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft.

[54654] Bekanntmachung. Ungültiger Führerschein für einen Kraftfabrzeugführer.

Der dem Kraftrwoagenführer Karl Kloth, aeboren am 31. 10. 1897 in Ebverode, wohnkl,aft in Kl. Freden, am 2. 6. 1921 hier unter Listennummer 52 ausgestellte Fühbrerschein wird hiermit für kraftlos erklärt.

Gandersheim, 11. September 1929,

Die Kreisdirektton.

6, Auslosung usw. von Wertpapieren.

Ablösungsanleihen der Freien und [54659) Hansestadt Lübeck.

Die diesjährige Auslosung findet am 17. Oktober 1929 statt.

[55072] Berichtigung. L Fn unserer Bekanntmachung vom 3. Sep- tember 1929 (Deutscher NReichs- und Preußisher Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6. September 1929) muß im 4. Absag der 3. Saß wie folgt lauten: Dieser Preis ist der auf Grund der Verordnung vom 29. Juni 1923 (NGBl. I S. 482) im Neichs8anzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis, der - für den 15. Tag des der Fälligkeit vorangehenden Monats gilt. Berlin, den 12. September 1929.

Magistrat. [54656] Sant gs l betreffend Schlesische Landschastliche Goldpþpfandbriefe.

Im Termin 24. IX. /1. X. 1929 be- trägt nach saßzungsmäßiger Ermittlung der Geldwert für :

Ä Sa = 1 Neichsmark., Dies gilt fowo N a) für die am 24. September fälligen

Zahlungen (Zinsen, Tilgungs- und

Berwaltungskostenbeitrag) der Dar-

lehnsschuldner, als auß

b) für die am 1. Oktober fällige Zinsen-

zahlung an die Pfandbriefinhaberx, Breslau, den 11. September 1929.

Schlefische _

Genuexallandschaftsdixeftion.

von Grolman.

[55042]

Aufforderung zur Anmeldung und Einreichung von Nentenbankscheinen der Landrentenbank in Greiz zwecks8 Aufwertung.

Auf Grund des § 18 der Verordnung des Thüringischen Finanzministeriums über die Aufwertung von Ansprüchen aus Rentenbriefen, Schuldbriefen und Nenten- banksheinen vom 16. Juni 1929 (Gesehz- sammlung f. Thür. Nr. 17/29 S. 105 werden die Inhaber von Nentenbank- {einen der Landrentenbank in Greîïz hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche auf Aufwertung dieser Rentenbankscheine zur Vermeidung des Verlustes bis zum 30, September 1929 unter Vorlegung der Wertpapiere bet uns anzumelden und, falls wir die Ansprüche nicht \{chriftlich anerkennen, bis zum 31. Oktober 1929 gerihtli% geltend zu machen. E

Der Betrag, der auf Rentenbank|czeine entfällt, die bis zum 1. Dezember 1929 nicht eingereiht worden find, kann hinter- legt werden, sofern nicht innerhalb dieser

rist der Antrag auf Einleitung eines

ufgebotsverfahrens oder auf Zahlungs- sperre nachgewiesen ist.

Greiz, den 12. September 1929.

Thüringisches Rentamt

als Verwaltungsstelle der Land-

rentenbauk Neuf ält. Lin, in Greiz.

Verantwortlicher Schriftleiter F. V.: Weber in Berlin. Verantwortlih für den Anzeigentcil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei und Verlags-Aktiengesellshaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einshließlich BVörsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

L

Ir. 215.

Srste Zentralhandel8registerbeilage

| zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, 6onnabend, den 14. September

1929

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs8- nhaltsüberficht,

preis vierteljährlich 4,50 K Alle Postanstalten Anzeigenpreis für den Raum einer L in

nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer iünfgespaltenen Petitzeile 1,00 K 7 SareryNegiies,

auch die Geshäftssielle SW. 48, Wilhelmsiraße 32. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. 4 Gerb igregifier,

Einzelne Nummern kosten 15 # Sie werden aur Befrislele Anzeigen mússev ê Tage 5. Musterregister,

gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages bor dem Einrückungstermin bei der 6. Urheberrechtseintragsrolle, einshließlich des Portos abgegeben. Geschäftsstelle eingegangen sein T aci und Vergleichsfachen,

82. Einkommensteuerrechtlicze Behandlung der Zu- die cin Stromabnehmer an ein Elektrizitätswerk zu Die Der Betrieb

schüsse, S der Elektrizitätsanlage zahlt. buhführende Landwirtin. die zu Beginn des Wirtschaftsjahrs 19 anlage bejaß, wurde im Wirtschaftsja

landzentrale angeschlossen. Im Zusammenhange mit dieser Um- Beshwerdeführerin im Jahre 1924/25 größere Aufwendungen ag die sie als Unkosten verbucht hat.

stellung hat die

Berufungsverfahren daß diese lage herbeigeführt haben und daher n

gegengehalten, durch die Neuanlage habe nur ein Austausch

das bisherige System stattgefunden. die alte Anlage entwertet worden,

Diese

verausgabten Beträge mit Ausnahme d Elektromotor zur Herrichtung der 3 sormators gedient haben und diese Elektrizitätsgesellschaft geblieben seien. Berufung in diesem Punkt nicht ta

durch die Aufwendungen sei die vorhandene Anlage erheblih ver-

bessert worden. Allein auf die Kost

Niederspannungsleitung und der Errichtung des Transformators RM und 1750 RM. Ein

entfallen 1000 sei daher nah § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Ei zulässig. Jn der Rehtsbeshwerde wen ein, wenn die Aufwendungen

alten Arlage beim Vermogensvergleih müssen. Die alte Akkumulatorenbatteri

die Vermögensaufstellungen auf 1. Jul niht mit aufgenommen worden, eine

müsse aber zulässig sein.

Elektromótor, der in der Vermögens

1925 mit 585 RM erscheine, ausscheiden müssen, da sonst die Auf- der Einkommensermeittlung doppelt er-

wendungen bei scheinen.

_, Die Rechtsbeschwerde ist begründe &Flinanzgerihts auf § ist rechtsirrtümlih. Nach der ständigen finanzhofs zum Éinkommensteuergeseß ausgaben und um solche handelt es Umstellung gemahten Ausgaben

dafür

zugsfähig. Dem steht gegenüber die Aktivierungspflicht der für den Betrieb über das Jahr der Ausgabe hinaus Werte shaffenden

Aufwendungen und, soweit diese Werte der Abnuzung unterliegen, die Fahre der anteiligen liegenden Fall, das Eigentum der Beschwerdeführerin ü

motor), im Jahre der Anschaffung zu aktivieren und von diesem i entsprehende Absezungen für Ab- nußung zu machen find. Bezüglich der Zahlungen der Beschwerde- fsUgrerin an die Elektrizitätsgese!llschaft für Errichtung der Zu-

Betrag der Nußungsdauer

leitung und des Transformators besteht diese Anlagen im Eigentume der Elekt und von der Gesellschaft zu unterhalte

Beschiverdeführerin durch diese Zahlungen ein geldwertes Gut im wirtschaftlichen Sinne ees nämlih den Anschluß an die Elektrizitätsgesellschaft, verbunden mit der Verpflichtung- der Ge- sellschaft, die Anlage dauernd in gebrauhsfähigem Zustand zu er- halten. Auch diese Aufwendungen sind daher bei der Beschwerde- Absezungen für Abuußzung können von BM Pton G s dur niagen und den durch sie vermittelten ß für die Beschwerdeführerin eshaffenen wirt shaftlichen

führerin zu aktivieren. dem so aktivierten Betrage nußung des durch diese A Luihlu f Gutes infolge der Füustandhaltungspfli schaft nit entste 6 : ay gibt, sei es, daß die Gesellshaft ihren V komnit, könnte eine Herab eßung auf ert (Teilwert) vorgenommen werden.

- gleihmäßige Verteilung des Aufwandes auf mehrere Jahre , wenn man die Zuschüsse an die Elektrizitäts-

wäre nur mögli gesellshaft für Errichtung der Zuleitun als eine Art Stromvorauszahlung anse Über die wirtschaftliche Bedeutung der

eines Elektrizitätsverbandes ein S C ( ngeholt. Fn dem Gutachten, gegen werdefübradts Einwendungen nicht erhoben hat, ift

das die Bes

j Baden-Bad 1. Handelsregister. | „dadüzeatteren Aachen [54184] Mendel in Baden-Baden —:

i In das PCOTENE twourde eingetragen am 9. September 192g bei der Firma „Hubert J. Hermens““ in Aachen: Das Handelsgeschäft ist mit dem T der bisherigen Firmen- cnhaberin (24. Februar 1929) auf den peausmann Franz Hermens in Laurens- rg Ubergegangen, der dasselbe unter Unveranderter Firma fortführt. Amtsgericht, 5, Aachen. Bamberg. __. Handelsregistereintrag. q FOoleph Lohneis, Sit Staffelstein: Prokura des Adolf Suttor erloschen. Bamberg, den 10. September 1929. Amtsgeriht Registergericht.

[54188]

at sie dem Standpunkt der Vorbehörden, Aufwendungen eine Verbesserung der bestehenden An-

Infolge der Umstellung sei y è indem ein Gasmotor als un- geeignet und abgenußt, ein Elektromotor als zu Akkumulatorenbatterie als überflüssig ausgeschieden worden Vermögensverminderung habe dur den Anschluß an die Ueberlandzentrale niht einmal einen Ausgleich gefunden, da die

Anlagen im Eigentum der

für den Anschluß an die Uceber-

landzentrale nit abzugsfähig seten, hätte doh der Entwertung der

Auch hätte das Finanzgeriht den neuen

18 Abj. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergeseßzes

Verteilung des Aufwandes auf die Nuzung. Daraus ergibt daß die Aufwendungen

vaft niht Nur wenn der Anshluß für die Beschwerde- führerin feinen Wert verliert, sei es, daß sie den Strombega auf-

den niedrigeren gemeinen

en fönnte. Der

Sntscheidungen des Reichsfinanzhofs.

zu diefer

Beschwerdeführerin ist der Beschwerdeführerin,

24/25 eine eleftrishe Haus-

hre 1924/25 an die Ueber- | weise in

m

6 bestehen! erhalten, iht abzugsfähig seien, ent- gegen

klein und die seien.

es Preises für einen neuen | station.

uleitung und des Trans-

Das Finanzgerticht hat der tigegeben und ausgeführt,

en der - neuherzustellenden

nkommensteuergeseßes nicht det die Beshwerdeführerin

e sonst Strompreise zur Verrechnung kommen müßten, die | bei der Veranlagung zur Vermögenssteuer 1925. Rechnung getragen werden | nicht mehr als wirtschaftli angesehen werden könnten, | Anwendung dieser Vorschrift stößt aber e jet zwar versehentlich in | wenigstens nicht vom Standpunkt des Abnehmers aus. | zwei Gründen auf Schwierigkeiten.

i 1924 und 30. Juni 1925 nachträglihe Berichtigung

aufstellung auf 30. Juni

untvirt t. Die Bezugnahme des Rechtsprehung des Reths=- 1925 sind alle Betriebs- sih bei den anläßlich der als Werbungskosten ab-

(Gegenstände oder Güter)

L sih für den vor- für Gegenstände, die in bergegangen sind (Elektro-

die Eigentümlichkeit, daß rizitatsgesellschaft bleiben, n sind. Trobdem hat die

spricht.“

werden, da eine Ab-

| Umständen t der Elektrizitätsgesell-

erpflihtungen niht nach-

Eine andere Auffassung

und des Transformators nnte. Senat hat Zuschüsse das Gutachten

[54185] Handelsregistereintrag Abt. A4 Bd. 11

50 Firma Wertheimer & der Firma ist nach Karls a (eat trma tit na riSrl verlegt. (9. 9. 1929.) Me G

Baden, den 9. September 1929.

Geschäftsstelle des Bad. Amtsgerichts. I.

Bad Kreuznach. [54187] _Im Handelsregister Abt. A Nr. 159 ist bei der Firma Gebrüder Bechtel zu Bad Kreuznach eingetragen tworden: Der Kaufmann Friß Bechtel ist aus der Gesellshafi ausgeschieden. Die Kauffrau Ehefrau Ernst Vogler, Mag- dalene geb. Holversheid, in Bad Kreuz- nach ist in die Gesellshaft als persönlih haftender Gesellschafter eingetreten. Bad Kreuznach, den 14. August 1929. Das Amtsgericht.

A Frage etiva folgendes ausgeführt: bestimmter et zushüsse vom stromliefernden

sollte, wird das lichkeit ift,

nehmenden Strom im gleiche Nun sind aber

Auf Grund dieser Darlegung zu der Auffassung,

vernünftigen Weise alle Abnehmer, oder die betreffenden Die besonderen Anlag

zugute kommen. tum der betreffe

dasselbe, wie wenn die Anlagen i scheint daher gerechtfertigt, das wirtscha

„FÜLr

etnmaliger Beiträge,

einzelnen Fällen au

Auch soweit eine rechtliche Bindung

nicht mehr gebrauhten

Derartige besonders

Das Elektrizitätswerk selbst kann aber die Ausgabe unwirtschaftlihe Anlagen von übernehmen, da es aus den norm diesen Anlagen zufließen, decken kann und dazu übergehen müßte, die preife zugunsten einzelner Anla | tfhaftlichen Höhe zu steig Mittel und Wege finden, lagen entweder vollständig für das Werk auf eine Basis möglicht, aus den laufenden normalen dienst zu deen. der Abnehmer die Leitung auf hâlt, ist aus technischen Gründen außerdem den Abnehmer nes mehr belasten, als es auf dem jeßt allgemein üblichen zweiten der, daß das Werk die Anlage Grund des zu erzielenden Et und deu Differen sogenannten Baukostenzushusses vergüten Worten, das Werk bemüht \sich, eine Anlage auf den wirtshaftlihen Wert maßen eine Anlage zu schaffen, deren vom Stand

den Kapitaldienst für die

Strompreisen Der erste Weg, das

#“ geschieht.

_Strompreises ihm a betrag sich von dem läßt.

punkt der Einzelwirtschaft

sich um Einrichtungen,

werden.

des Einzelfalls abhängig ift, weder in der

Abnehmer zum Ausdruck ge

Würden die

nlagen aus technischen

Berlin, [54191] In unser Handelsregister B ift heute eingetragen worden: Nr. 43 008. Radi- onto - Verlag Gesellschaft mit be- schränkter ftung. Siß: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Der Verlag und Vertrieb von Druckschriften elektromedizinischen und elcktro- pbysitalikhen Inhalts, insbesondere von Druckschriften der Strahlenkunde. Stammkapital: 20 000 RM. EREE führer: 1. Kaufmann Max Anger, Neu Babelsberg, 2. Kaufmann Willy Pelz, Berlin - Waidmanuslust, 3. Diplom- kaufmann Friedrih Scherer, Berlin- Charlottenburg. Gesellshaft mit be- schränkter Haftung. Der Gesellschafts- vertrag ist am 13. August 1929 ah- geschlossen. Sind mehrere Geschästs- führer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemein-

sogenannter Werk, liegen auf seiten des Werkes und auf seiten des Abnehmers besondere wirtschaftlihe Gründe vor, die teilweise ihren Grund in rechtlicher Gebundenheit, teil- allgemeinen volkswirtshaftlihen Erwägungen wobei beide Gründe in Jeder Abnehmer im Versorgungsgebie hat auf Grund des Konzess darauf, den einheitlich für den Be

zusammenfallen. : te eines Elektrizitätswerkes tonsvertrags des Werkes irk festgeseßten Strompreis zu niht vorliegen Werk einsehen, daß es eine wirtschaftlihe Unmbög- } dem einen Abnehmer gegenüber einem anderen bei gleiher Nbnahmemenge einen besonderen Preis für den abzu- 1 J n Orte oder Bezirk zu berechnen. ] die Aufwendungen für die Lieferung des Stromes bei den einzelnen Abnehmern verschieden. Stromes ist Vorausseßung die Zuführung des Stromes dur eine Leitung, bei Hochspannungsanshlüssen außerdem einer Umformers- Die Kosten dieser Leitung usw. Grund der örtlihen B hängig von der Entfernung, dann aber au eine Zuführungskleitung fi kann, oder ob man für eît nehmer eine einzige Zulei dieses Abnehmers wieder vollständig wirtschaft die Wiederentfernung der Abzug der Aufwendungen (fiere Unkosten verursache

Für die Abnahme des

l sind an- sich schon auf edingungen verschieden, so vor allem ab- g dadurch bedingt, ob fur mehrere Anlagen benußt werden nen räumlih entfernt wohnenden Ab- tung verwenden muß, die bei Wegfall ich weritlos ist, da

L e sahen würde, wie der Altmaterialwert der eitung als Wert darstellt. lagen bleiben bei

N der Kalkulation der Strompreise erfahrungs- gemäß außer Betracht

, müssen auch außer Betracht bleiben, da

seinem Standpunkt aus nicht alen Strompreisen,

allgemeinen Strom- gen zu einer für den Abnehmer ern. Die Werke müssen deshalb den Kapitaldienst für derartige An- abzushieben oder den Kapitalaufwand herabzudrücken, die es ihnen er-

j heißt das Verlangen, daß eigene Koften eg un

{wer durchführbar, würde

Der zweite Weg ist oweit felbst finanziert, wie es auf ein möglich ift Abnehmer im Wege des Mit anderen

wirtshaftlih unrentable herabzudrücken, gewisser- Wert dem gemeinen Wert des Unternehmens ent- e en kommt das Gutachten / daß für den Abnehmer des Elektrizitätswerkes der Baukostenzushuß niht als Vorauszahlung auf Leistungen des Elektri Vorschuß auf ist beizupflichten. errichtet werden, handelt es Hauptsache im {Fnteresse eines Errichtung eines Transformators im Gruppe von Abnehmern errichtet Feri an8 derartiger Anlagen können, weil

4 cizitätswerkes, vor allen Dingen nicht als künftige Stromlieferung zu betrachten ist. Dem Bei den Anlagen, die mit Hilfe der Zuschüsse

einzelnen Stromabnehmers bei nteresse einer bestimmten Die Kosten der ihre Höhe von den t, in einer wirtf{aftlich emessung der Strömpreise für noch in der Bemessung der Lom für den ra

( en werden daher ganz oder wenigstens zum Teil auf Kosten derjenigen Abnehmer erriidet deine sie allein hergestellten Anlagen in das Eigen- A. fenden Abnehmer übergehen, so könnte es keinem Zweifel unterliegen, daß cine Aktivierung dieser Anlagen bei den einzelnen -Abnehmern zu O en hätte. Abnehmer, L wenn die

Eigentum der El

Nun erlangen aber die

ektrizitätsgesellshaft bleiben, wir chaftlich genau i Eigentum mi É liche Gut, das die Ab-

shaftliÞch vertreten. Nr. 43 009.

die Erhebung Baukosten- | pflicht seitens des Eleft den Abnehmern entricht vieren, wie wenn die tum übergegangen wäre haben, beizutreten. zugsfähig, dieser Abzug Anspruch i |

[chwerdeführerin geleiste zurückgezahlt werden, li eine entsprechende Minderung

Einkommensteuergesezes Schlufi Berücksichtigung der Ent Leitung oft Einkommensteuergesezes, geseßes auch auf L

„teuere“ Ans-

für derartige | mögensteuerveranlagung

die ihm aus

Herabsezung des g der Anschaffungsfosten) ausgeglihen wird. Dagegen ist der weitere Einwand der Beschwerdeführerin, die Vorent- scheidung habe der im Wirtschaftsjahr 1924/25 durch den Anschluß an die Überlandzentrale eingetretenen Entwertung ihrer elef- trishen Hausanlage nicht Rechnung getragen, berechtigt. einzelnen Teile der im Jahre 1923 errichteten Hausanlage (Gas- motor, Elektromotor, Akumulatorenbatterie) waren des Wirtschaftsjahres 1924/25 mit den nach § 107

aufstellung einzusezen. Nach der Vorschrift des 8

nehmer dur die Errichtung der Anlagen und die Unterhaltungs-

rizitätswerks erlangen, in Höhe der von eten Zuschüsse bei diesen ebenso zu afkti- Anlagen auch formell in ihr Eigen- n. Der Vorentscheidung ist daher, soweit

sie die Zuschüsse nicht zum Abzug zugelassen Hat, im Ergebnis Die Zuschüsse sind zwar als Betriebsansgaben ahb-

wird aber dur eine entsprechende Akti-

vierung fo lange ausgeglichen, als nicht der gemeine Wert des durch den Anschluß erlangten wirtschaftlichen Gutes unter den Betrag der Zuschüsse herabgesunken ist.

Soweit die von der Be- ten Zuschüsse an die Beshwerdeführerin egt eine Einnahme vor, die aber durh Aktivums (nachträgliche

Die zu Beginn

2 Abs. 2 des fh ergebenden Werten und auf den

des Wirtschaftsjahres mit dem Werte, der ihnen unter

wertung noch zukam, in die Vermögens- ] L 108 Abs. 2 des die gemäß § 109 des Einkommensteuer-

e andwirte sinngemäße Anwendung zu finden hat, dürfen zwar Gegenstände des Betriebsvermögens bei der Auf- stellung des ersten Vermögensverzeihnisses na steuergeseß 1925 mit keinem höheren Werte angeseßt werden als

dem Einkommen-

i . Die sinngemäße im vorliegenden Falle aus Der Stichtag für die Ver-

ist der 1. Januar 1925, derjenige für

die Aufstellung des ersten Vermögensverzeihnisses für die Ein- fommenjteuer der 1. Zuli 1924.

Nun ift aber gerade in der

Anlage nicht zwischen den beiden Stichtagen liegenden Zeit eine Veränderung

es Betriebsvermögens zentrale eingetreten, und einzelnen Teile der alte

mögensteuer 1925 keine während sie am 1. Zuli den Kapital- | Vermögensverzeichnisses, Wert besaßen.

unter-

Vermsögensteuer bewertet gesamte Betriebsvermöge

Falle mit

künftige g Abs. 2 ermittelten Wert

die in der

ist zwar zu 1465 R

auf welche einzelnen Ge noh welche na

t werdem.

Endlich wird sich in dem

ründen im zugs der entsprechenden

s er-

Picklin-Baustoff-Gesellschaft mit be- schränkter Hastung. Siß: Berlin. D des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Bau- materialien, insbesondere die Ausübung und Verwertung des Picklin-Verfahrens zur Herstellung einer zur Mauer- verkleidung dienenden Masse, Vertrieb diefer Erzeugnisse im Jnlande und Aus- lande fowie die Errichtung und der Be- trieb aller hiermit mittelbar oder un- mittelbar im Zusammenhang stehenden Anlagen, ferner die Gründung von und Beteiligung an inländischen oder aus- ländishen Unternehmungen, die zum Teil oder im ganzen einen ecarigan Zweck verfolgen, sowie der Abschluß von «Fnteressengemein|chafts- und ahnlichen Verträgen mit solchen Unternehmungen. Stammkapital: 20000 RM. esa 1s: Dee: 1. Bauunternehmer Ernst Pick,

udapest, 2. Kaufmann ilhelm

Nun kann man zwar für die im allgemeinen wertvollften gegenstände des Betriebsvermögens, die |häßungsweise den Prozentsaß ermitteln, der von dem gesantten Einheitswert auf sie fällt. triebsvermögens von untergeordneter Bedeutung, wie fie auch die einzelnen Teile der elektrishen Hausanlage darstellen, wird aber eine auch nur einigermaßen zutreffende Ausscheidung aus dem Einheitswert kaum mögli sein.

die nah Il zu aftivierenden kennen läßt, ob sie die Entwertung der elektrischen Hausanlage entsprechend den Ausführungen zu Ill berüdsihtigt hat aus dem der Borentscheidung zugrunde gelegten Buchprüfungsbericht entnehmen, daß Fnventurminderungen in Höhe von berücksichtigt wurden, es ist aber weder festzustellen,

vom 15. Mai 1929. VI A 856

durch den Anschluß an die Überland- es fönnte sein, daß am 1. Januar die n Hausanlage bereits entwertet waren

und daher bei der Bewertung des Betriebsvermögens für die Ver-

Berücksichtigung ee finden konnten, 1924, dem Stichtag der Aufstellung des für die Einkommensteuer, noch einen

J bejaßen. Aber auch abgesehen von diesem besonderen Um- stand stößt die Ermittlung des Werts, Gegenjstände des laufiwtetla

s , mit dem die einzelnen

ftlichen Betriebsvermögens für die wurden, auf Schwierigkeiten, weil das n im Einheitswert zusammengefaßt ist. e inzel- Grundstücke und Gebäude,

Für cinzelne Gegenstände des Be-

Jedenfalls is im vorliegenden

f Rücksicht auf die oben angeführte weitere Schwäierigkeit, die der Anwendung des 108 Abs. sab der Teile der elektri¡chen Hausanlage ntiit

2 hier I, der An-

em nach § 107 zulässig. Da die Vorentscheidung weder Beiträge ausgeschieden hat, noch er-

genstände sich diese Abschläge beziehen,

II zu aftivierenden Aufwendungen für die Um- stellung in dem für nicht abzugsfähig erklärten Betrag von 4249,53 RM stecken —, mußte sie aufgehoben und die nicht spruch- reife Sache an die Vorbehörde zurü erneuten Verfahren wird die Beshwerdeführerin au Teile der elektrishen Hausanlage, die in die erste aufstellung niht eingestellt waren, nachträglich einsezen können.

civiesen tverden. Fn dem diejenigen

ermögens-

erneuten Verfahren ohne weiteres er-

eben, ob der Einwand der Beschwerdeführerin zutrifft, der neue lektromotor, der mit 585 RM in die Vermögensaufstellung auf 30. Juni 1925 aufgenommen ist, sei infolge

ersagung des Ab- Tor; doppelt berückstchtigt. (Urteil

Philippi, Berlin-Schhöneberg, 3. Kauf-

mann Ladislaus ldmann, Berlin. Gesfellshaft mit beshränktex g Der Gesellschaftsvertrag ist am 20. Juli

1929 abgeschlojfen. Die Gesellschaft wird durch mindestens zwei Geschäftsführer vertreten. Nr. 43 008 und 43 009 Oeffentliche Bekanntmachungen der Ge- sell Gast erfolgen nur dur den Deutschen Reichsanzeiger. Bei Nr. 134466 Märkische Wüäsche- und Strumpfwaren Gesellschaft mit be- schränkter Haftung: Die Firma ist

gelöscht. Bei Nr. 14 126 Korre- \spondenz-Betriebs-Gesellschafi mit beschränkter Haftung: Die s B

erban

gelösht. Bei Nr. 18 975 Deutscher Vaumwoll - Nähfadeu- Fabriken (Nähgaruverbaud) Ge- M Gelellskasteraeihing ven

r u 0 19 li 1929 1st der Geellschafts.

E

“2 c A

Ut,

S

f LEE