1929 / 221 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Sep 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Ersie Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staat3aunzeiger Nr. 221 vom L1, September 1929. S. 2,

[56946]

Die Generalversammlung der riedrich Krüger Aft.-Ge). in Ellrib am arz findet am 14, Oktober 1929,

nachmittagës 5 Uhr, im Geschäftslokal

der Firma statt, zu welcher die Aktionäre

hiermit eingeladen werden. Tagesorduung :

1. Vorlage der Bilanz für 1928/29

nebs Gewinn- und Verlustrechnung.

2. Beschlußfassung über die Genehmi-

gung der Bilanz und Gewiun- und

Verlustrechnung.

8, Entlastung des Vorstands

Aufsichtörats.

4. Verschiedenes.

Zur Teilnahme find die Aktionäre be- rehtigt, die )pätestens 3 Tage vor der Generalversammlung ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei dem Ellricher Bank- verein, Mietbe, von Thunen & Co. Ellrich a. H., hinterlegt haben.

Friedrich Krüger Aktiengesell- hast, Ellrih a. Harz.

Der Auffichtsrat. Ebert.

und des

[39062] Porzellanfabrik C. M. Hutschen- reuther Aktiengesellschast.

Hohenberg a. d. Eger (Bayern). 3. Aufforderung.

Auf Grund der '2., 5. und 7. Verord- nung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen fordern wir die Jn- haber von Stammaktien unserer Ge- sellschaft im Nennbetrag von je Reichs- mark 80,— auf, ihre Aktien mit laufen- den Gewinnanteilsheinen und folgen- den sowie den Erneuerungsscheinen unter Beifügung eines zahlenmäßig ge- ordneten Nummernverzeihnisses in doppelter Ausfertigung bis spätestens zum 10, Dezember

1929 einsch[. in Dresden bei dem Bankhaus Gebr. Arnhold oder in Bexlin bei dem Bankhaus Gebr. Arnhold oder bei dem Bankhaus Zlesinger ährend dex üblihen Geschäftsstunden einzureichen,

Gegen Einreihung von 5 Stamm aktien über je nom. RM 80,— wird eine neue Stammaktie zu RM 409,— mit Gewinnanteilsheinen Nr. 1—19 und | Erneucerungsschein ausgehändigt. Die Umtauschstellen sind bereit, den An- und Verkauf von Spibenbeträgen gu vermitteln.

Der Umtaush wird provisionsfrei vorgenommen, wenn die Einreichung der Aktien am Schaltex der Umtausch- pa stattfindet odex wenn die Aktien

m Sammeldepot bei einer Effekten- girobank «Fn

Abraham

liegen. anderen Fällen wird die übliGe Provision in Ansab gebracht. i Diejenigen Aktien unserer Gesell- haft über nom. RM 80,—, die nicht is zum 10, Dezember 1929 einschl. ein- gereicht worden sind, werden nah Maß- abe der geseßlichen Bestimmungen für raftlos erklärt. Das Ee gilt von Aktien, die niht in einem Betrag ein- ereiht werden, der die Durchführung es Umtausches ermöglicht und die nicht zur Verwertung für Rechnung der Be- teiligten zur Verfügung gestellt worden un Die an Stelle der für kraftlos er- lärten alten Aktien auszugebenden neuen Stücke wen nach Maßgabe des Gesetzes E Der Erlös wird ab- üglih der entstandenen Kosten ay die Beraitigten ausgezahlt oder für diese hinterlegt. Die Fnhaber der umzutauschenden Aktien über je RM 80,— können inner- alb von drei Monaten nah Veröffent- ihun dger Bekanntmahung im Deutschen Reich8anzeiger, jedo noh bis zum Ablauf eines Monats nah Er- laß der leßten Bekanntmachung über die e AA zum Umtaush durch riftliche Erklärung bei unserer Gesell- Mi Widerspruch gegen den Umtausch erheben. Außer der Abgabe diejer \s{riftlihen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Gesellschaft ist gur ordnungsmäßigen Erhebung des Wider- pruhs erforderlih, daß der wider- prechende Aktionär seine Aktien oder die Uber sie von einem Notar, einer Effektengirobank oder einer dex oben enannten Umtauschstellen ausgestellten dinterlegungsscheine bei der Gesellschaft interlegt und dort bis zum Ablauf der iderspruhsfrist beläßt. Ein etwa er- enter Widerspruch verliert seine irkung, falls der Aktionär die hinter- Iegten Aktienurkunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist gurückfordert. Der Widerspruch wird nur wirksam, wenn «Fnhaber von Aktien zu je RM 80,—, deren Stücke den zehnten Teil des Ge- ens dieser Aktien erveichen, dem mtaus{ch widerfprethen. ; Da troy etwaiger wirksamer Wider- spruchserhebung ein ame Um- tausch zusa ist, werden die Urkunden derjenigen Fnhaber von Aktien, die ni Widerspruch erhoben haben, als frei- willig zum Umtausch eingereiht an- gesehen und umgetauscht werden, sofern nicht von den Aktionären bei Ein- reihung ihrer Aktien zum Umtausch ausdrücklich das Gegenteil bemerkt ist. Hohenberg a. d. Eger, 18. Juli 1929. Porzellanfabrik? C. M. Hutschenreuther Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

[56674] [ Nah erfolgter Zusammenlegung (laut G..V v. 24. 1. 29) bleiben nur die mit dem Stempel „Gültig geblieben gemäß Beschluß der Generalversammlung vom f bh 24. Januar 1929“ versehenen Aktien Nr. 7001 8800 gültig. Alle anderen Attien werden hierdurch für kraftlos erklärt. Die aus der Zusammenlegung restierenden Spißen werden für Nechnuag der Be- treffenden am Freitag, den 27. September 1929, 16 Uhr, durch den Notar Dr. Ma@ensy, Berlin C. 2, in dessen Büro, Brüderstr. 34/38, versteigert.

Berlin, den 20. September 1929.

Panzer Aktiengesellschaft.

er VorftanD.

[53631] Bilauz þÞper 31. Dezember 1928.

Aktiva. | 2 209 325/51 3 968 207/82 24911119 3/994 808/08 2 000 000|— a 165 592 71 12 362 845/31 . Paffiva. Aktienkapital A . 1 4 000 000|— Hypothek . . 340 000

e 116 578/92 Gläubiger » 7 906 266/39

12 362845]31 und Verlustre{Gnung.

Anlagen é L ;

Kasse, Bank, Postsheck . . S{huldner und We@(hsel- forderungen . . i Nicht eingezahltes Aktien- E a 6A

E a aa

..

Gewinn-

7 Soll, Unkoften

N 3811 437/57 Verlustvortrag aus 1927

áG6 689 14 3 858 127 01 Haben,

E Ew aa s

3 692534/30 165 592/71

3 898 12701

54127]

verjsammiung s, Oktober 10¿ Uhr, vor dem Thür. Amtsgericht, Gotha, Zimmer 49, eingeladen.

IL. Beschlußfassung

ITI.

= | VI. Grfatzwahl des Auffichtsrats. VII. Die zu 3, 4 und der Tagesordnung

VIII. Der Gejellséhaftsvertra

Vechefa,

Vereinigte Chemische Fabriken Eisenach A.-G., Siß Gotha. Die Ætionäre unerer Gejellschaft werden iermit zur aufzerordentlihenGenuerai- auf Dienêtag, Den 1929, vormittags

Tagesordnung:

I. Bericht des Vorstands.

über

führung der Gesellichaft.

Beschlußfassung üver den Vorschlag

des Vorstands, das Aftientapital

von RNM 116840 im Verhältnis

1 zu 20 auf NM 95842 zusammen-

zulegen zwecks Beseitigung der Unter-

bilanz.

. Beschlußfassung über den Vorschlag des Vorstands, das Aktienkapital auf NM 50000 zu erhöhen.

. Beschlußfassung über die Verwertung der Kapitalerhöhung.

Das neugeschaffene Kapital von RM 44 158 soll wie folgt verwertet werden :

Direktor Fri Nades erhält Aktien zum Nennwert von RM 40000 als Gegenwert für die zur Dur(führung des Zwangsvergleihs aufgewendeten Beträge gleich NM 26 973 und als Vergütung für Vermögensgegenstände, welche eingebraht werden tm Betrage von NM 13027. Das restliche Kapital von RM 4158, toll zur Be- schaffung von Betriebskapital einem Konsortium zur Verwertung nit unter 120% des Nennwertes fiber-

eben werder.

die Weiter-

erforderlihe Aenderung des Gesell- schaftsvertrags. 8 1 soll

der Zusatz „Vereinigte Chemishe Fabriken Eisenach® gestrichen wird. Gotha, den 9. September 1929. Der Vorstand,

dahin geändert werden, da

Köln, im Juni 1929, Citroën-Automobil Aktien-Gesellschaft, Köln-Poll, E O R P Ee Pr Ee E E T [56334] Ginladung zur außerordentlichen Generalversammlung der,,Triumph““ Krebskonserven- und Feinkost-Fabrik Ufktiengesellschaft, Bremen, Düstern- ftraße Nr. 103, auf Mittwoch, deu 9. Oktober 1929, nacchmittags 4 Uhr,

und Aerxlebenin Bremen, Sögestraße 62/64. Tagesordnung : :

1. Beschlußfassung über die Herabsetzung und gleichzeitige Wiedererböhung des Grundkapitals unter Aus\{luß des Bezugsrechts der Aktionäre.

2. Diverses. #

Teilnahmeberechtiat an ener

versammlung sind nur diejenigen Aktionäre,

die thre Aktien spätestens 3 Tage vor der

Versammlung bei der Gesellschaft, einem

Notar oder den Rechtsanwälten Dres.

Cramer und Aerxleben hinterlegt und

Eintrittskarten auf Grund der Hinter-

L Inn abgefordert haben.

Bremen, den 18. September 1929,

Dex Vorstand. N. Heß.

E

[56335]

Vilanz per 31. Dezember 1928,

Aktiva. RNRM [4 Grundstück Prostken . . 2 527/94 Debitoren 207 681/38

459/10

Kasse- u. Postscheckbestand asse- u. Postsheckbestan ote

Waren .…. .. “os Lager- u. Fabrikinventar .. 17 863/23 11 742/85

Main x s L

aschinen, parate u

Fahrzeuge 49 560|— Wech)elbestand A5 5 867/19 ies É é E : ; a

enzeidhen, Rezepte usw.

Geßinu- und Verlustkonto 121 278/41 __711 941/39

Pasfiva. Aktienkapital Kreditoren Sparga-K b. H. E n e Darlehn fl. 10000 Dailen Interimskonto : Vorträge .

210 000|— 68 421/86

124 349/97 180 002/88 16 936/30 101 823/49 10 406/89

711 941/39

Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1928. RM 190 460 13 666 137 775 14426 áÂT7 969 30021

434 319

313 040 121 278

434 319101

Der Vorstand. H e ß.

Mitglieder unseres Aufsichtsrats find zur Zeit: Herr Dr. jur. Aerxleben, Bremen, Frau A. von Lüpke, Bremen, Herr Ernst Mülberger, Breiten.

eeTriumph““ Krebs8konserveun- und

Allgemeine Unkosten . . Mieten Ae Gehälter und Löhne . s Zinsen .

Topaganda

MWarenübers{uß . . E

Schilling. Dr. Furbach.

Feiukosi-Fabrik Ee | He ß»

[65931]

Rheinische BauernHbank

Unitausch

führung8verordnung verordnunqg unserer : Í h t unjerer Anteilsheine zu RM 5— auf, im Büro der Rechtsanwälte Dres. Cramer are Stücke zum Umtausch in Aktien zu

31. Dezeniber 1929 unter Beifügung eines nach Nummern geordneten Verzeihntisses der und ‘Anteilsheine während der üblithen Geschäftsstunden bei unserer Gesell-

der General- | gereithten Aktien sind die Gewinnanteil- Fieiatbonen mit inen und Erneuerungs8scheinen

genommen, daß

um Zug. Der Umtausch ist bei unseren Niederlassungen provisionsfrei.

find börsenmäßig lieferbar.

gereihten Anteilsthetne die noch nicht erhobenen Dividenden für die Geshäfts- ihre 1926 = 6%, 1927 192 zusammen also 28% abzüglich 10 % Kapitalertragstener in ba: zur Aus- zahlung.

zember 1929 einschließli eingereiht worden sind, werden nah Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen für kraftlos ertlart. n ‘A und Anteilsheinen, die niht in einem Betrag Durchführung mögliht und die uns niht zur Vex- wertung für Rechnung der Beteiligten

die für kraftlos erflärten Aktien und

A.-G., Köln.

von Aktien und Anteil- scheinen,

Auf Grund derx 2. und 7. Duxch-

zux Goldbilanz-

fordern wir die Per

Aktien gu RM 50— jowie

M 100,— bzw. RM 20,— bis zum einschließlich

Aktien

chaftsfasse einzureihen. Den cein-

laufenden Gewinn-

gen. Z E x Umtaus{h wird in ‘dex Weise vor-

a) für Kleinaktien im Gesamtnenn- trag von RM 190,— eine Aktie im Nennwert von RM 100,— mit Gewinnanteilshein Nx. 6 nebst rae ei ausgegeben wird. Auf besonderen Wunsh werden au Aktien zu RM 20,— aus- geben, as nur "insoweit, als ies zur Vermeidung des gänzlithen oder teilweisen Verlustes Aktienrechten erforderlih ift; b) auf je 4 Anteilsheine zu RM 5,— eine Aktie zu RM 2W0— mit Ge- winnanteilschein Nx. 6 nebst Er- neuerungsshein ausgegeben wird. Beta durch HZu- und Verkäufe, die zuan Pen Tageskurs ausgeführt werden, be- sorgen die Umtausch(hstellen provi- stonsfrei. A Der Umtaus{ch erfolgt möglihst Zug

von.

Die zur Ausgabe gelangenden Aktien

Gleichzeitig gelangen anf ‘die €ein-

1924 1925 5%,

1928 —6 %,

5%,

qus 0/ _— (0,

Diejenigen Aktien unseres Fnstituts u RM 50,— ‘und “Anteilsheine zu 5,—, die niht bis zum 31. De-

Das gleiche gilt von Aktien

die er-

eingereiht werden, der des Umiausthes

ux Vexfügung gestellt werden. Die auf

Anteilscheine entfallenden neuen Aktien

zu RM 100,— oder RM 20,— werden

nah Maßgabe des Gesebes verkauft.

Der Erlös wird abzüalich dex entstehen-

den Kosten an die Berechtigten aus-

gezahlt bzw. für diese hinterlegt. Kölu, den 20. September 1929. Rheiuis Vauernbank A.-G.

er Vorstand.

[55077] Bilanz ver 31. Dezember 1928. GM |4

5000|—

Kafiakonto

i Paffiva, |

Aktienkapital A 5000|

Gewiunn- und-Verlustrechnung per 31. Dezember 1928.

Debet. | f Kredit. ] —-

Berliu, den 23. Mai 1929. Textilwarenexport- Aktiengesellschaft.

Ignaz Timax=x. Veränderungen des Aufsihtsrats. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichts- rats sind fâmtiih auége!cieden. An ihrer

Stelle sind gewählt worden:

1. Bankier Gustav König,

2. Bankdirektor Hermann Zeidler,

3. Major a. D. Walter von Plessen zu Berlin.

A Er R L E L E E E R S L E D g B L E I

[54135].

Cacsar Winkelmann & Co, Aft Ges. i. L., Dresden.

Reichsmarkbilanz

per 31. Dezember 1928.

Soll, |Haben. 10 478/1 6 000|—

3 628/76 641/40

Grundfstück . , Aktienkapital . Kontokorrentkonto . Dypoam . Gewinn-u. Verlust- R

207/94

10 478/10] 10 478/10 Verlustkonto.

Soll. ] Haben. 199/34 458/60

Gewinn- unD

Bilanzvortrag . « Grundstücksertrag . Unkosten

Vortrag auf 1929 ,

450|— 20794 657/94] 657/94 B S E E R R E E E [56350]. d Victri Aktiengesellschaft Altona-Elbe, Kreuzweg 61/67. Vilanz per 39. Jui 1929. i Aktiva. RM Grundstück und Gebäude 704 000,— Abschreibung 16 000,— JFnventar und Maschinen: Vortrag 1. 7. 1928 295 000,— Bugang « « 8246,35 “303 246,35 Abschreibung 33 246,35 Kasse Bank und Postscheck « « Effékten . D Debitoren und Anzahlungen NDaTenDENDe . e o.o

688 000

270 000 4 184 383 519 J

167 100 243 142

1 405 948

Passiva. eilt Rebe. e Konsolidierte Schulden . Warenkreditoren Sonstige Kreditoren . Nicht eingelöste Dividend I B Gewinnvortrag L. Juli 1928 d 335,72

1 000 000 15 000 194 518 82 289 17 808

-

88

Gewinn per

30. Juni 29 90 907,75 96 243

1 405 948

nung 929.

RM

172 554 31 698 44 102 49 246 96 243

393 845

Gewinn- und Veríu vom 30. Juni

Verlust. andlung3unfkosten E S infen E, i s D _6

Abschreibungen auf Werk .

i 2 6-0. 02:0

Gewinn. Getwvinnvortrag L. 7. 1928, Bruttogewinn

5 335 388 509/55

393 845127

Der ausgewiesene Reingewinn wird wie folgt verteilt : RM Zuweisung zum Reservefonds 10 000,— Rückstellung für Steuern 16 900,— 6% Dividende auf

RM 1/000 000— Sazungsgemäße Tantieme an

den Aufsichtsrat . . . . . 8024,35

Vortrag auf neue Rechnung . 7219,12 96 243,47

Vorstehende Bilanz für das Geschästs- jahr 1928/29 nebst Gewinn- und Verlust- rechnung wurde in der heutigen General- versammlung genehmigt.

Die Dividende von6%% abzüglich Kapital- ertragsieuer ist sofort zahlbar bei: dem Barmer Bank-Verein Hinsberg, Fischer & Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf, nebst dessen sämtlichen Zweig- stellen, der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berkin, nebst deren sämtlichen Zweigstellen, dem Herrn Siegfried Falk, Düsseldorf und Köln, der Gesellschaftskasse, Altona/Elbe, Kreuz- weg 67.

Es fommt Gewinnanteilshein Nr. 2 für die Aktien mit den Nummern 1801 bis 4140, 21 469 bis 31 000 in Betracht.

Altona, den 17. September 1929.

Victri Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

60/000,—

-

Gebr. Poeuns Aktiengesellschaft Maschinenfabrik, Düsseldorf-Rath. 1, Aufforderung zum Afktienumtaufcch. __ Die außerordentli Generalver- Ey vom M. September 1929 at beschlossen, die Aktien der Gesell- [haft 1n der Weise zusammenzulegen, daß an Stelle von vier Aktien über je RM 250— eine Aktie über RM 1000 Nenntwwyert tritt. Auf Grund der 2./5, Durhführungs- verordnung zur Goldbilanzverordnung fordern wir hiermit die Inhaber der

4 Stammaktien unserer Gesellshaft über

nominal RM 250— auf, ihre Aktien nebst den dazugehörigen Gewinn- anteilscheinbogen mit Taufenden Ge- winnauteilsheinen in Begleitung eines arithmetisch geordneten Nummernver- ithniffes in doppelter Ausfertigung is zum 25, Dezember 1929 (ein- scchlie#lich) zum Umtaush in Stamm- cktien über nominal R 1000,— bet der Gesellschaftskasse in Düsseldorfß-Rath oder bei den Bankhäusern A. Scthaaffhausen\her Bankverein Düsseldorf A.-G. in Düsseldorf, B. Simons & Co. in Düsseldorf \o- wie bei Delbrück von der Heydt & Co. in Köln während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Gegen Ablieferung von vier Stamms- aktien über je RM 259,— wird eine neue Aktie über RM 1000, mit Ge- winnanteilsheinen Nx. 1 und ff. aus- gereiht. An- und Vexkauf bzw. Ver- wertung von Spiyenbeträgen werden von den genannten Umtauststellen be» sorgt. Der Umtausch der Aktien ist Pre, wenn die Einreichung er Aktien an den Schaltern der oben- genannten E erfolgt. Jn onderen Fällen wird die übliche Pro- vision in Anrehnung gebraht. Diejenigen Stammaktien unserer Ge- sellshaft über RM 250—, die nicht bis zum 25. Dezember 1929 zum Uni- tausch éiugeraits f, ferner au die- jenigen Aktien, die die zux Durch- führung des Umtaushes erforderliche Zahl nit erreihen und nit zur Ver- wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, werden ür kraftlos erklärt. Die auf die für kraftlos exflärten Aktien entfallenden Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 1000,— werden nah Maßgabe des Gefeßes E Der Erlÿs wird ab- üglih der entstehenden Kosten an die erehtigten ausgezahlt bzw, für diese hinterlegt. : Diisseldorf-Rath, 18, Septbr. 1929. Der VorstanD. Dr. S. Poens§gen. F. Krise.

[55079] ¿ Kuhnert & Kühne Aktiengesellschaft, Bilanz vex 30. Juni 1928.

Aktiva. Maschinen-u. Inventarkonto Grundstückéfkonto . . Kassa- und Bankkonto . . Holz- und Materialkonto . Debitorenkonto

35 700 73 900 |— 1211/62 324.736/98 53 093/19 488 641 79

Passiva. E Daillonlo 88 790/50 Kreditorenkonto 165 381 [79 ypotheterikonto » « 30 750 fzeptekonto 122 812/96 Aktienkapital 80 000|— Gewinn- und Verlustkonto 906/94

488 641|7

Gewinu- und Verlustkonto.

Debet, Konto Dubio Lohnkonto . Unkostenkonto . Gehälterkonto . Provisionékonto Dispositionskonto Steuerkonto NBüroutensilienkonto Autounkostenkonto . . Frachten- u. Fuhrlohnkonto N a wo ck Hypothekenzinsenkonto . Abschreibungen auf: Maschinenkonto Geräte- u. Werkzeugkonto Tao Aufwertungsausgleichskonto |

516/24 246 374/42 74 219/10 73 292/22 7785/70 13 884/40 17 650/67 717/34

9 134/37 6648/19 34 762/98 1460/21

1922/6! 505/40 1000 26 541 50S Gewinnvortrag 1926/27 . 10 556,50 | Reservefonds - 8000— T5 55650 1764956 906/94

517 327/89

“- Verluft

506 771/39 10 556/00 517327189 Verlin, den 30. Juni 1928. Kuhnert & Kühne A.-G. Der VorstauD. Eri Kuhnert. Friy Marxcu® Die Uebereinstimmung worstehende! Bilanz sowie Gewinn- und Verlu rechnung mit den ordnungsmäßig gefübre Geschättébüchern der Gejells{haft

stätigt die n Paul Kowalfki Treuhand-Gesellschaft m. b. H. Paul Kowalski,

Kredit, Tischlereikonto Gewinnvortrag 1926/27

Pauly. Shwedlerx. Leysieffer.

Rose. Alberti.

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L 2. 3. - 5. 6. E 8.

Sntscheidungen des NReichsfinanzhofs.

83. Zur Frage der Zugehörigkeit von Wertpapieren zum Betriebêvermögen. Der Beschwerdeführer betreibt die Kleiderfabrikation. Strittig ist, ob die Wertpapiere zum Geschäfts- oder Privatvermögen gehören. Die Vorbehörden haben sie zum Betriebsvermögen gerechnet und deshalb dem gewerblichen Gewinn einen Betrag als Mehrwert der Effekten am Schlusse gegenüber dem Stande zu Beginn des Steuerabschnitts zu- geshlagen. Die Rechtsbeshwerde wendet sich zu Unrecht gegen diese Heranziehung. Das Finanzgericht stüßt seine Entscheidung auf die im Urteil VI A 786/27 vom 14. Dezember 1927 (Steuer und Wirtschaft 19288 Nr. 44 Reichssteuerblatt 1928 S. 60 Nr. 130) festgelegten Grundsäße. Fm vorliegenden Falle sei der Effektenbesiß shon seit Fahren in die Bilanzen eingestellt, ohne daß erkenntlih gemacht wäre, daß es sich um Privatvermögen handle. Erstmalig in den für die Einkommensteuer 1926 vor- gelegten berihtigten Bilanzen habe der Pflichtige die Wertpapiere niht ausgewiesen mit dem offenbaren Zwetck, die Effektengewinne der Besteuerung zu entzichen. Nah der Buchprüfung sei au noh für 1926 der Effektenverkehr aus dem Bankkonto ersichtlich, das mit seinem Saldo in der Bilanz erscheine; ebenso seien Zinsen und Dividenden dem Bankkonto gutgebracht, \o daß also auh der Ertrag der Wertpapiere dem Geschäftsvermögen zugeflossen sei. Die Rechtsbeshwerde glaubt dagegen, es müsse auf die Rolle, die der Effektenbesiß spiele, abgestellt werden. Kaufe cin Kauf- mann aus gerade disponiblen Geschäftsmitteln Effekten, um das Geld nicht nußlos liegen zu lassen, und verkaufe er sie nah kurzer Zeit wieder bei Geldbedarf, so blieben die Effekten in den Kreislavf des Geschäfts gespannt, Entnehme er aber Geld und kaufe er damit Effekten, ohne diese für Geschäftszwecke zu benußen, 3. B. als Beleihungsunterlage, so handle es sich um Privat- vermögen, dies um so mehr, wenn wie beim Beschiwerdeführer

- der Effektenbankverkehr von dem Geschäftsbankverkehr noch sorgfältig getrennt sei. Für den Geschäftsverkehr habe, wie auh die Geschästsbriefbogen bewiesen, nur das Konto bei der Bank Y. gedient, während das Konto bei der Bank X. ausschließlich den Privatverkehr ausgewiesen habe. Jn den Bilanzen habe der Beschwerdeführer in Beachtung der Rechtsprehung des Reihs- gerichts bis 1926 auch sein gesamtes Vermögen, nicht nur sein Betriebsvermögen, nachgewiesen,

Die Rechtsbeshwerde ist unbegründet. Es kann dem Be- s{werdeführer niht darin gefolgt werden, daß es darauf an- fomme, ob die erworbenen Wertpapiere zu besonderen Geschäfts- ¡wecken positiv benußt werden. Eine derartige Nußung ist, wie der Senat gerade auch in dem von der Vorbehörde angeführten Urteil bereits ausgeführt hat, nicht entscheidend für die Zu- rechnuyg. Gegenstände des Privatvermögens werden nicht etwa [hon allein dadurch zu Teilen des Betriebsvermögens, daß sie zur Erlangung von Geschäftskrediten benußt werden. Anderer- seits folgt daraus, daß nicht etwa n iht derart genußte Papiere Privatvermögen werden. Es kann auch nit darauf ankommen, wie lange Zeit der Kaufmann die Papiere behält. Es ist nicht einzusehen, warum mit Geschäftsmitteln erworbene Effekten, die er län gere Zeit, unter Umständen Jahre oder jahrzehntelang, niht benötigt, nicht als Geschäftsvermögen mehr behandelt werden sollen. Es kommt vielmehr insoweit, als niht etwa schon aus der Natur des Gegenstandes oder der Sachlage die Zu- gehörigkeit zum Betriebsvermögen zu folgern ist oder cine ZuU- gehörigkeit ausgeschlossen erscheint vgl. Becker, Steuer und Wirtschaft 1929 Spalte 449 ff, auch Entscheidung in Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 501 —, auf den Willen des Kaufmanns an. So gerade im allgemeinen bei Wertpapieren. Dieser Wille muß, {hon mit Rülsicht auf die handelsrechtlihe Vermutung, daß die von einem Kaufmann vorgenommenen Geschäfte zu seinem Vandelsgeiwverbe gehören, klar zum Ausdruck bringen, daß Wert- papiere niht zum Geschäftsvermögen gehören; andernfalls ist es nicht unrichtig. sie zum Geschäftsvermögen zu rechnen vgl, auch Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 505 —, Diese Zurechnung ist insbesondere dann nicht zu beaustanden, wenn die buhmäßige Behandlung die Vermutung bekräftigt und den Schluß zuläßt, daß es sich um mit Geschäftsmitteln erworbene, größtenteils erst 1m umstrittenen Wirtschaftsjahr angeschaffte Wertpapiere, deren Früchte dem Betrieb anfallen, handelt. Das ist hier offenkundig der Fall. Es ist nicht erkennbar, daß der Beschwerdeführer ctwa Gelder entnommen hätte, um danach Wertpapiere privat zu er- werben, die dann klar getrennt von den Geschäftêswerten gehalten wurden. Sind diese Papiere aber mit Geschäftsmitteln erworben, so hätte es einer besonderen Buchung bedurft, wenn sie späterhin als Privateffekten hätten behandelt werden sollen. Daß der Efsektenverkehxr mit Hilfe einer nit auf dem Geschäftsbriefbogen angegebenen Bank erfolgt, ist kein Beweis für eine Ausfonderung. «In diesem Falle wären die Wertpapiere auch als Entnahme zum Kurse des Entnahmetages als geshäftsgewinnmäßig realisiert zu betrachten gewesen. Solherlei Buhungen liegen niht vor. Jm Gegenteil sind die Wirkungen des Effektenverkehrs ejnshließlih der Zinsen und Dividenden, des Gewinns aus den An: und Ver- fäufen und aus den Verkäufen der Bezugsrechte im Bankkonto festgehalten. Daß dieses Bankkonto selbst zum Betriebsvermögen zu rehnen ist, ergibt sich klar aus der Endbilanz. Auch nach der nachträglichen Herausnahme der Effekten aus den Vilanzen hät der Beschwerdeführer im übrigen die Bankschuld bei der Bank X. troßdem dieses Bankkonto angeblich nur Privatzwecken dienen joll, denno weiter als Geschäftspassivum Anfang 1926 behandelt. ckemgegenüber kann die Behauptung, der Beshwerdeführer habe lh auf Grund der Rechtsprehung des Reichs8gerihts für ver- pilihtet gehalten, auch sein gesamtes Privatvermögen einzuseßen, keine Bedeutung haben.

Denn abgesehen davon, daß es fih um i

em neues tatsählihes Vorbringen in der Rechtsbeschwerdeinstanz ' handelt womit der Beshwerdeführer nah 88 267, 275 der Reichs- | abgabenordnung nit mehr gehört werden fann, folgt daraus |

noch durchaus nicht, daß alles, was niht unmittelbar im Augen- blick dem Geschäfte dienstbar gemacht ist, deshalb Privat- vermögen ist. Die Entscheidung der Vorbehörde läßt sonach einen

|

Rechtsirrtum nit erkennen. 828/28.)

84. Aufwendungen Werbungskosten. Der

(Urteil ‘vom 30. Juli 1929 VI A

für Arzt- uud Kurkosten als Beschwerdeführer ist selbständiger

7 Chemiker. Er hat bei der Veranlagung für das Jahr 1926 be-

antragt, ihm 9000 RM bzw. 25 % seines aus selbständiger Tätig- keit erzielten Einkommens als Werbungskosten zum Abzug zuzu- lassen. Die Vorbehörden haben lediglih einen Werbungskosten- abzug von 4000 RM anerkannt, den mit 5000 RM bezifferten Aufwand des Beschwerdeführers für Arzt- und Kurkosten jedoch niht zum Abzug zugelassen. Bei den als Werbungskosten geltend gemachten Arzt- und Kurkosten handelt es sich um Aufwendungen, die zur Beseitigung bzw. Vorbeugung von Vergiftungserschei- nungen, die sih der Beshwerdeführer durch Beschäftigung mit chemischen Giftstoffen zugezogen hatte, erwachsen waren. Das Finanzgeriht hat zwar niht in Zweifel gezogen, daß bei dem Beschwerdeführer infolge seiner diesen Stoffen Vergiftungserscheinungen aufgetreten seien, es hat jedoch den Abzug der begehrteu Werbungskosten einmal deshalb niht zugelassen, weil nah den bisherigen Entsch. des RFHofs Arztkosten und andere im JFnteresse der Gesundheit gemachte Auf- wendungen grundsäßlich nicht als Werbungskosten anerkannt werden fönnten, und zwar selbst dann nit, wenn die Störung oder Shwächung der Gesundheit auf eine Tätigkeit, die zur Er- zielung von Einkünften vorgenommen sei, zurückzuführen sei. Weiter führt das Finanzgeriht noh aus, daß Beseitigung der Vergiftungsersheinungen Kuren erforderlich gewesen seten.

mehrmalige

sicht auf die besonderen Verhältnisse seines Falles grundsäßlih die Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt wissen will und im Ubrtigen dem Finanzgericht insoweit, als es besondere

vorwirft, ist begründet. Es trifft zu, daß der Reichsfinanzhof in seiner bisherigen - Rechtsprehung Aufwendungen eines Steuer- pflihtigen zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit in keinem Falle zum Abzug als Werbungskosten zugelassen hat. Jn einer Entscheidung ist jedoch mit der Möglichkeit, daß in besonderen Fällen derartige Aufwendungen ausnahmsweise doh als Werbungskosten anerkannt werden könuten, gerechnet. Ju einer Entscheidung ist ausgeführt, daß der Grundsay, alle zur Er- haltung und Wiederherstellung der Gesundheit erforderlichen Aufwendungen aus den Werbungskosten auszuscheiden, lebten Endes wohl auf der die Bedürfnisse der Praxis in den Vorder- grund stellenden Erwägung beruhe, daß sich eine Grenze zwischen Ausgaben, die der Gesundheit im allgemeinen dienen, und solchen, die nur die Leistungsfähigkeit im Beruf erhalten jollen, in der Regel kaum ziehen lasse. Auch aus diesen Ausführungen läßt ih nicht entnehmen, daß der Reichsfinanzhof die Abzugsfähigkeit von Bufwendungen für Arzt- und Kurkosten auch in besonders gelagerten Fällen ausnahmslos versagen wollte. Man wird zwar grundsäßlih daran festhalten müssen, daß Aufwendungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit, auch wenn sie im. Fnteresse der von einem Pflichtigen ausgeübten Tätigkeit erforderlich sind, sih im allgemeinen lediglih als Ausgaben zur Erhaltung der Arbeitskraft darstellen, die ebensowenig wie die Aufwendungen für Kleidung und Unterhalt zu den Werbungs- kosten gehören. Daher werden auch regelmäßig Arzt- und Kur- kosten, die mit allgemeinen, infolge der Tätigkeit cines Pflichtigen eingetretenen Abspannungserscheinungen verbunden sind oder ihren Grund in einer im Zusammenhang mit der Tätigkeit ein- getretenen allgemeinen Erholungsbedürftigkeit haben, niht abzugs- fähig sein. Eine Ausnahme muß aber in Fällen gemacht werden, in denen în engstem, unmittelbarem Zusammenhang mit einer vom Pflichtigen ausgeübten, einkommenschaffenden Tätigkeit Storungen der Gesundheit eingetreten oder zu befürhten sind, die ihrer Art nach gerade für die betreffende Tätigkeit t y p 1 \ ch sind. So würde man als Werbungskosten wohl die Aufwendungen infolge gewerblicher Berufskrankheiten, wie sie 3. B. in der Ver- ordnung über die Ausdehnung der Unfallverkeeun auf gewerb- liche _Berufskrankheiten vom 15. Mai 1925, Rei s8gesebblatt I S. 97, aufgeführt sind, ansehen können. Auch Aufwendungen als Folge von Unfällen, die sih aus den besonderen, der beire senden Tätigkeit eines Steuerpflichtigen typischen Gefahren ergeben, dürften hierher gehören. Um eine olche typishe, mit der Be- rufstätigkeit des Beschwerdeführers in unmittelbarstem und engstem Zusammenhang Fene Gesundheits\hädigung handelt es fich im vorliegenden Falle. Die vom Beschwerdeführec zur Be- hebung der Vergiftungserscheinungen bzw. zur Vorbeugun weiterer Gesundheitsstörungen gemachten Aufwendungen sind daher als Werbungskosten anzuerkennen. Die Vorentscheidung mußte daher wegen Rechtsirrtums aufgehoben und die nicht spruh- reife Sache an die Vorbehörde zurückverwiesen werden. Mit Ret hat der Er der Vorentscheidung au vorgeworfen, lie habe insoweit den Sachverhalt nicht genügend aufgeflärt, als ie sich für die Ablehnung der Anerkennung der Werbungs- fosten u. a. darauf berief, das ärztliche Aeuginis niht habe erkennen lassen, daß zur Beseitigung der Vergiftun 8erscheinungen mehrmalige Kuren A gewesen scien. Abgesehen davon, daß der Beschwerdefü rer bereits in seinem Berufungssreiben darauf Me hat, daß er noch weitere Bes einigungen bei- bringen könne, ag es auf der Hand, daß dem Beschwerdeführer durch die vom Finanzgeriht anerkannten Gesundheitsstörungen Aufwendungen erwagien waren. Ueber die Höhe dieser Auf- wendungen werden nunmehr, {# es durch Befragen des Be- [hwerdeführers, sei es dur die Anstellung anderer Ermittlungen, weitere Erhebungen anzustellen scin. (Urteil vom 30. Juli 1929 VI A 839/29.)

Ï 85. Grun derwerbsteuerpfliht der Ueberiragung sämtlicher Aktien einer ein inländisches Grundstück be- sitzenden Gruudstücks-A.-G. zwischen Ausländern im Aus-

beruflihen Beschäftigung mit | 2 S : E Es e H F j |ch igung | Eigentumsübergang eines inländishen Grundstücks anfknüpft und

das vom Beschwerde- |

führer vorgelegte ärztlihe Zeugnis nit erkennen lasse, daß zur | L E ¡ entstanden ift.

zur Beseitigung der Vergiftungsersheinungen erforderlichen |

Auf- | ivendungen nit als festgestellt ansah, mangelnde Sachaufklärung |

lande. Sämtlihe Aktien einer Grundstücks-A.-G., die Eigen- tümerin eines inländishen Grundstücks ist, gehörten einer holländischen Gesellshaft und wurden von dieser durch einen im Ausland geschlossenen Vertrag der Beschwerdeführerin, einer Aus- länderin, übereignet. Die Vorinstanz hat die Beschwerdeführerin gemäß § 3 des Grunderwerbsteuergesebßes zu 3 vH. Grunderwerb- steuer herangezogen, indem sie auf Grund eines Gutachtens des Zentralvermessungsamts und der für Vergleichs8grundstücke erzielten Kaufpreise den gemeinen Wert für den 22. März 1926 auf 50 vH. des Vorkriegswerts berechnete.

Die Rechtsbeschwerde, in der bestritten wird, daß das deutsche Grunderwerbsteuergeses auf einen im Ausland zwishen Aus=- ländern getätigten Aktienverkauf Anwendung Malen könne, konnte keinen Erfolg haben. Es ist zwar grundsäßlich richtig, daß Verträge im Ausland zwishen Ausländern niht der inländishen Besteuerung unterliegen. Anders aber liegt die Sache, wenn der Gesebßgeber die Steuer grundsäßlich an den

zur Vermeidung von Umgehungen bestimmte Tatbestände be- zeichnet, die wie eine Eigentumsübertragung inländisher Grund- stückde bewertet werden sollen. Solche Tatbestände müssen dann steuerlih ebenso behandelt werden wie die Eigentumsübertragung der Grundstücke selbst. Das ergibt sich aus dem Zwecke und der Bedeutung der Vorschriften. Hiernach is es für den § 3 rehts- unerheblih, wo und zwishen wem die Verträge geschlossen sind. Lediglih auf die Lage des Grundstücks im Jnland kommt es an, mit Beziehung auf welches die Steuerschuldigkeit eingeführt und Dementsprechend hat der Reichsfinanzhof hon in einem Urteil vom 7. Oktober 1927 Il A 455/27 die Steuer-

Die Rechtsbeshwerde, in der der Beschwerdeführer mit Rück- | Pfliht einer ein inländishes Grundstück betreffenden Ermäti-

gung, bei der die Ermächhtigungsurkunde von einem Ausländer auf einen Ausländer und im Ausland ausgestellt worden war, nah § 5 Abs. 4 Nr. 5 des Grunderwerbsteuergesebes bejaht. Die Vorinstanz hat daher mit Reht gemäß § 3 des Grunderwerb- steuergejebes die im Ausland erfolgte Uebertragung sämtlicher Aktien der Grundstücsgesellshaft steuerlich als Uebergang des Eigentums an den inländishen Grundstücken behandelt. Die Steuerforderung ist deshalb dem Grunde nah gerechtfertigt. Da die Beshwerdeführerin in der Rechtsbeschwerdeinstanz die Be- wertung nicht mehr angegriffen und sih auch in der Berufungs- instanz nur auf ein Bestreiten der Richtigkeit derselben beschränkt hat, die Bewertung aber bei der Höhe der Vergleichskaufpreise jedenfalls niht als zu ho angesehen werden fann, war die Rechtsbeshwerde als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vout 30. Juli 1929 II A; 346/29.) __86. Tragweite der Werbungskosten abzuzichenden Pauschsäße für Aerzte, Rechis8anwälte und Notare. Die Bescbwerdeführer üben ihre Anwalts- und Notarstätigkeit gemeinsam in Altona aus. Bei der einheitlihen Festseßung ihres Gewinns verlangen sie die An- wendung der höheren Pauschsäße für Werbungskosten, die in der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 28. Januar 1928 (Reichsministerialblatt S. 56) für Rechtsanwälte und Notare in Städten über 400 000 Einwohner vorcgeschen sind. Die Vor- behörden haben als Abzug nur den Sab für Gemeinden unter 400 000 Einwohnern zugelassen. Die Beschwerdeführer machen geltend, doß Altona mit der Großstadt Hamburg cinen zusammen- hängenden Stadtkomplex bilde, dex sih wirtshaftlih und steuerlich mckcht trennen lasse, ohne daß der Grundsaß der steuerliben Ge- rehtigkeit verleßt werde. Sie weisen weiter an daravf hin, daß auch den Anwälten in dem gleihfalls zu É roß-Hamburg gebörigen gemeindepolitisch selbständigen Orte Wandsbek die {ür Hamburg geltenden Paúschsäße zugebilligt wurden.

Die Rechtsbeshwerde ist unbegründet. Jn derx Verordnung vom 28. Januar 1928 ist {ür die Bemessung der für Aerzte, Tier- ärzte, Zahnärzte, Rechtsonwälte und Notare abzuziehenden Pausch- säße für Werbungskosten unterschieden zwischen Gemeinden bis zu 400 000 Einwohnern und Städten über 400 000 Einwohner. Der Höchstabzugssaß bei Rechtsanwälten 3314 vH. der Einnahmen ist tin den ersteren Fällen ahne die ersten 40 000, in den leßteren für die ersten 60000 R der Einnahmen zugelassen. Diese Regelung beruht anscheinend auf der Erwägung, daß bei einer Einwohnerzahl von 400 000 und darüber das Leben teurer ist und deshalb die beruflihen Ausgaben, wie insbesondere iete, Löhne usw., größer sind. Legt man das entscheidende Gewicht lediglich auf die idt qusjdl so läßt sih vielleiht die Ansicht

Verorduung über die als

vertreten, daß es nit ausschlaggebend darauf ankommt, ob die für die Abgrenzung inaßge ende Einwohnerzahl von 400 000 in einer einzigen Tommunalpolitish selbständigen Stadt zusammen- gefaßt ist oder ob si diese O IECeN erst unter L gung eines räumlich und wirtshastlich zusammenhängenden

ohngebiets ergibt, das kommunalpolitish in selbständige Städte R Gegen Les von den Pflichtigen angestrebte Auslegung prehen aber folgende gewichtige Gründe: Diese Auslegung würde dazu führen, die günstigeren Pauschsäte auch dann anzuwenden, wenn es sich um räumlih und wirtschaftlih zusammenhängende Städte als de K handelt, die erst zusammen 400 000 Ein- wohner und mehr haben. Man denke dabei vor allem an das Jndustriegebiet. Die Betonung des räumlichen und wirtschaft- lichen Zusammenhangs als des maßgebenden Gesihtspunkts müßte andererseits die Folge haben, die Anwendung des höheren Pausch=- sayes z. B. für kommunalpolitisch eingemeindete Vororte dann zu versagen, wenn dieser räumliche und wirtschaftliche Zusammenhang nicht oder noch nicht genügend besteht. Das würde s{hwierige Untersuhungen im ets e nötig machen. Demgegenüber ist die Abgrenzung ausshließlih unter dem Gesichtspunkt der kom- munalpolitish Jelbständic en Stadt jedenfalls e hee und wol au klarer. Jm zu entscheidenden Falle wird sih überdies wohl auch sagen lassen, daß die beruflihen Ausgaben der in Altona tätigen Anwälte, vor allem an Miete, doch wohl geringer sind, wie wenn de ihre Geschäftsräume in der Hauptgeschä ‘Sgegens Hamburgs halten müßten. Aechnlih kann und wird es vielfa aber auch in anderen möglihen Anwendungsfällen liegen, (Urtei vom 8. August 1929 VI A 534/29.)