1929 / 224 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Sep 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Ire P inet: E S N E A V R p e

um 1, 190 1990 lig zinéscheine der wert- beständigen 6°/% Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. vom Jahre 1926 über 6 Millionen Mark Gold erfolgt zum Umrechnungskurs von 1 RM für 1 (GM.

Fraukfurt a. M., den 20. 9. 1929.

RNechneiamt Finanzverwaltung.

tan ho {(FInioluI Der

f 1 werdenden

[57592]

Für die Berehnung des Gegenwerts der am 1. Oktober 1929 fälligen Zins- scheine der 5°%/9 Roggenrentenbriefe Neihe 12/18 der vormaligen Land- wirtschafilichen Pfandbriefbank (Noggenrentenbank) Aktiengesell- schaft, ist der mittlere Durh|chnittspreis für märkishen Noggen an der Berliner Börse in der Zeit vom 15, September bis 22, September 1929 maßgebend. Dieser Durchschnittspreis beträgt

NM 9,17 für den Zentner, wovon die 10 9/9 Kapital- ertragsteuer in Abzug kommt.

Die an demjelben Tage fällig werdenden Zinsscheine der Goldrenten- und Gold- hypothekenpfandbriefe der genannten Gesellschaft werden zu dem aufgedrudckten Betrag in Reichsmark abzüglich 10 %%/% Kavitalertragsteuer eingelöst.

Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt kostenfrei vom Fälligkeitstage ab an der Kasse unserer Bank in Berlin W. 9, Voßstraße 1, jowie an den Verkaufs- stellen unserer Emissionspapiere.

Berlin, den 23. September 1929.

PBreußishe Pfandbrief-Bank.

[57197] Bekanntmachung.

Von den Schuldverschreibungen des Provinzialverbandes Hannover, Aus gabe 1925, Reihe 1B, sind in Gegen- ivart eines Notars zur Tilgung der An- leihe die in dem nachstehenden Ver zeihnis unter 1 aufgeführten Schuld- verschreibungen ausgelost worden. -

Diese Schuldverschreibungen werden Fanuar 1930 gekündigt. Eine Dezember

zum 2. Verzinsung nach dem 31. 1929 findet nicht mehr statt.

Vom 2. Fanuar 1930 ab erfolgt die Rückzahlung des Kapitals

in Hatinover: durch die Landes-

baf der Provinz Hannover, Am Schiffgraben 2;

in Berlin: durch die Deutsche Landesbaunkenzeuntrale A. G., Hinter dem Gießhause 3, und durch die Preußische Zentral: geitossenschaftskasse, Am Zeug- haus 1/2,

Rückgabe der Schuldverschrei- dazugehörigen, nach dem 2. Fanuarx 1930 falligen Zins- scheinen. Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt.

Die Rüdzahlung des Kapitals er- folgt in Reichswährung, wobei der Dollar nordamerikanisher Währung nah dem Durchschnitt der Mittelkurse der amtlichen Berliner Notierung für Auszahlung New York in der Zeit vom 1. bis einschließlich 14, Dezember 1929 umgerechnet wird. Der Einlösungskurs wird seinerzeit veröffentlicht.

Ferner machen wix bekannt, daß von den früher gelosten und bereits ge- kündigten Schuldvershreibungen der- selben Reihe die unter 2 aufgeführten Stücke noch niht zur Einlösung vor- gelegt sind. Die Einlösung geschieht auch durch die oben genannten Stellen. Die Verzinsung dieser Schuldverschrei- bungen hat bereits aufgehört. Das Ende der Verzinsung ist aus dem V zeichnis zu ersehen. Für die fehlenden Zinsscheine wird der entsprehende Be- trag bei der Einlösung der Schuldver schreibungen vom Kapital gekürzt.

Hannover, den 19, September 1929.

Das Landesdirektorium. Hartmann. 1. Verzeichnis der zum 2. Januar 1930 gelosten Schuldverschreibungen des Provin- zialverbandes Hannover, Reihe 1B.

Buchst. A über 1000 Goldmark Nr. 4 9 50 71 136 153 442.

Buchst. B über 500 Goldmark Nr. 24 29 508 517 609 625 739 740 741 742 T45 914 826 830 834 1438 1472 1773 1778 1838 1839 1846 1847 1958 1984 2018 2019 2045 2046 2047 2057 2877 2948 2949.

Buchst. C über 300 Goldmark Nr. 184 318 339 462 861 894 910 2059 2100 2225 2687 2688 2694 2696 2698 2700 2701 2702 2708 2704 2708 2710 2712 2713 2714 2717 27239 2724 2725 2730 2731.

Buchst, D über 200 Goldmark Nr. 624 628 898 900 1042 1291 1292 1293 1294 1378 1376 1377 1403 1425 1431 1445 15083 1514 1528 1524 1535 1542 1548 1550 1668 1670 1671 1728 1733 1779 1780 1787 1788 1789 1848 1862 1868 1874 1888- 1911 1912 1926 1930 1937 1946 1949 1953 1954 1960 1961 1965 1966 1967 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 2004 2054 2059 2080 2139 2147 2149 2372 2381 2498 2574 2721 2799 2851 2967 2991 3008 3054 3061 3103 3138 3164 3446 3453 3454 3502 3549 3654 3696 3710 3715 3716 3719 3794 3805 3809 3810 3840 3841 3860 3866 3883 3900 3931 3932 3934 3936 3939 3944 3953 3956 3959 3963 3964 4011 4012 4037 4042 4225 4245 4249 4256 4262 4299 4317 4375 4379 4433 4434 4467 4478 4500 4512 4527 4528 4530 4563 4571 4696 47182 4714 4715 4719 4821 4855 4856 4866 4870 4875 4938 4950 4951 4953 4986

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2538 6505 6430) 6574 6T65 6855 6953 T7030 7310 T7460 T46T7 Buchstabe E über 100 Goldmark. r. 19 26

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Buchst.

Verzinsung zember 1928, Nr. (Goldmark. Buchst. E über 100 Goldmark. Nr. 2 5.

O 0)

967

5504

55966 559

6118 6140

GOTE

6242 6306 6494 65T9 6815 6858 M 7041

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aus früheren

a) Gelost zum 2. Verzinsung endete zember 1926. Buchst cu, 124 120. b) Gelost zum Verzinsung zember 1927, Buchst.

endete

über

Dn. 187 Ae, c) Gelost zum

endete Buchst. A über 1000 Gold- Buchst. B über 500 749

173.

Nr.

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6263 6440 6515 GOZG 6824 6936 G9IR T7166

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3870 3895

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._A über 1000 Gold-

. Januar 1928; die dem über 1000 Gold-

31.

Goldmark.

. Januar 1929; die dem

9 O1,

750

Beschluß

M: Rotstein.

7. Altien- gesellschaften.

398]

Bekanntmachung. des Aufsichtsrats vom Juni 1929 ist Herr Tadeusz Niklewicz aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Chryskraft Aktiengesellschaft

für Automobilvertrieb, Berlin, Der Vorstand.

D MILLEWATH.

[57393] Das Aufsichtsratsmitglied Carl Hirs ist durch Tod ausgeschieden.

Meisenheim- Schmeifbacher Mälzerei Akt.-Ges., Mannheim, Der Vorstand.

(8 Mas D puá

1929 eite 2 und beil

E S a

) der dritten Anzeigen- beilage veröffentlichten

Nheinishen Hypothekenbank in heim find

RM

I T 4

Mann- 6 000 000 neue auf den

mit halber Dividendenberechtigung

Mannheimer Börse zugelassen worden.

Mannheim, im September 1929. Nheinische Sypothekenbank.

[57388] Elbtalwerk Elektrizitäts - Aktien- gesellschaft.

Kraftloserklärung von Pabpiermark- afttien,

Versteigerung von Neichsmarkaktien. _ Unter Bezugnahme auf unsere im Deut- schen Reichsanzeiger Nr. 227 vom 28. 9. 27, Nr. 248 vom 22. 10. 27 und Nr. 277 vom 26. 11. 27 veröffentlichten Aufforderungen zum Umtausch unserer Papiermarkaktien erklären wir hiermit sämtlihe noch in Umlauf befindlihen Papiermarkaktien unserer Gesellshaft für fraftlos. _Die an deren Stelle auszugebenden Neichsmarkaktien im Betrage von nom. NM 1280,— werden gemäß H. G.-B. S 290 am 10. Oktober 1929, 13 Uhr, im Saale der Dresdner Börse, Dresden-A., Waisenhausstr. 23, durch. den amtlichen Versteigerer, Herrn Kursmakler Friedrich Merteas, öffentlich versteigert werden; der Erlös (abzüglih Versteigerungskosten), wird bei der Dresdner Handelsbank, Aktien- gefellshaft, Dresden, hinterlegt und zur Verfügung der Beteiligten gehalten werden.

Heidenau, Bez. Dresden, 21. Sey- tember 1929.

Elbtalwerk Elektrizitäts - Aktien-

gesellschaft. Der Vorstand. Schauer.

[57607]

Vereinigte Ultramarinfabriken Aktiengesellschaft vormals Leverkus, Zeltner & Conforten Köln.

Einladung zu der am Samstag, den

19, Oktober 1929, vormittags 10 Uhr, im Geschäftshause zu Köln, Hohenzollernring 85, stattfindenden or- dentlichen Hauptversammlung.

s Tagesordnung :

1. Geschäftsberiht für 1928/29 und Vorlage des Nechnungsabschlusses.

2. Beschluß über die Genehmigung des Nechnungsabschlusses und die Gewinn- verteilung.

3. Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Eintrittskarten können in Empfang ge-

nommen twerden gegen Hinterlegung dec Aktien bis einschließlich 17. Oktober an unserer Gesellshaftskasse in Köln, Hohenzollernring 85, bei den Bankhäusern Delbrück Schickler & Co. in Berlin, Baß & Herz in Frankfurt a. M., Deich- mann & Co. in Köln, der Deutschen Bank Filiale München in München und der Bayerischen Staatsbank in Nürnberg. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für fie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot ge- halten werden.

Köln, den 23. September 1929,

Der Vorstand.

in

der

5093 5103 5134 5135 5138 5196 5253

[57397]

In den Aufsichtsrat der Deutschen Lichtspiel-Syndikat A. G., Berlin, der Generalversammlung 5. September 1929 folgende Herren neu- gewählt worden: Nechtsanwalt und Notar Dr. Richard Frankfurter, Berlin, Kauf- mann Or. Alfred Nölle, Berlin, Direktor Heinrih Auerbach, Berlin.

Wimmers & Vogelsang A.-G., [55773] Wir laden hierdurch unsere Aktionäre zur am Freitag, dem nachm. 5 Uhr, Geschäftêlokal, Hochdahl, staitfindenden Generalversammlung ein. Tagesordnung : 1. Vorlegung des Geschäftsberichts 1928, Bilanz Verlustre{chnung. . Genehmigung der Bilanz nebst Ge- winn- und Verlustrechnung. 3. Erteilung der Enilastung an Vorstand und Aufsichtsrat. Aktionäre haben zur Ausübung ihres Stimmrechts ihre Aktien spätestens drei Tage vor der Generalversammlung bei der Gesellschaftskasse oder bei einem Notar Im lebteren Fall ift die vom Notar darüber ausgestellte Beschei- nigung mit den Nummern der hinterlegten Stücke spätestens zwei Tage vor der Ver- sammlung der Gesellshaft einzureichen. Außerdem is der Gesellschaft drei Tage vor der Verfammlung schriftlich die Hinter- legung mitzuteilen. Hochdahl, den 15. September 1929. Der Vorstand.

zu hinterlegen.

Hochdahl.

in

18, Oktober unserem Millrath 51,

Gewinn-

während der einzureichen.

wird cine Akiie zu NM 300 mit laufen- den Gewinnanteilsheinen ausgegeben.

spesenfrei. p beträgen zu Regulierungszwecken besorgen auf Wunsch die Umtauschstellen.

[57389] Bremen - Besigheimer Oelfabriken, Bremen.

Freiwilliger Aktienumtausch. Wir * fordern hiermit die Inhaber unserer Aktien zu NM 20,— auf, ihre Stücke mit Gewinnanteilscheinen Nr. 35 u. ff. zum freiwilligen Umtaush in Aktien zu NM 300,— in Bremen: bei der Bremer Bank,

Fil. der Dresdner Bank,

bei der Deutschen Bank, Fil. Bremen,

s dex Commerz- und Privat-Bank in Hamburg, Berlin, Frankfurt,

Main : bei der Dresdner Bank, bei der Deutschen Bank,

E e Commerz- und Privat-Bank in Frankfurt, Main, außerdem bei

dem Bankhaus E. Ladenburg, in Stuttgart; bei der Dresdner Bank

Fil. Stuttgart, /

bei der Württembergishen Vereins-

bank Fil. der Deutschen Bank,

bei der Commerz- und Privat-Bank __ A. G. Fil. Stuttgart, in Mannheim : bei der Süddeutschen

Disconto-Gesellschaft A. G-,

bei der Dresdner Bank, Fil. Mann-

heim,

bei der Commerz- und Privat-Bank

A. G. Fil. Mannheim,

üblihen Geschäftsstunden

15 Aktien zu

Gegen je NM 20,—

Der Umtausch erfolgt provisions- und An- und Verkauf von Spigten-

Bremen, den 28. August 1929.

Bremen - Besigheimer Oelfabriken.

1G aft die Aktien- im 9 Ï 14 Ci 4 (44

Prospekts der

Inhaber lautende Stammaktien

für 1929, 5000 Stück Serie 11 Lt. A über je NM 1000 Nr. 5001—10 000, 10 000 Stück Serie Il Lit. B über je NM 100 Nr. 10 001-—20 000 der Rheinischen Hypötheïenbank in Mannheim

zum Handel und zur Notierung an der

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 223 vom 24, September 1929. S, 4,

57409 3. Aufforerung.

DIe!e! l AiiIOI O Jtennbetrag besitzen, hiermit gemäß der Durchführungsverordnung zur joldbilanzverordnung auf, diese Aktien is spätestens am 31. Dezember 1929 bei unjerer Gesfellshaft in Breslau 5, Neue Graupenftraße 7, einzureichen. Für recht- zeitig eingerecichte Aftien tauschen wir den gleichen Nennbetrag ein in Aftien von je 20 NM. Die nicht rechtzeitige Ein- reichung der Aktien hat nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen ihre Kraft- loserflärung zur Folge.

Gleichzeitig fordern wir alle unsere Aktionäre auf, ihre Aktien von je 50 NM oder je 20 NM bei uns in Sammelstüce von je 100 NM freiwillig umzutauschen:

Breslau/Berlin, den23.Septbr. 1929.

Der Vorstand der Th. Schatky Aktien-Ges.

[56604]

Brikettwerle Friedland Akt.- Ges. i, Liqu.

Cinladung zur ordentlichen General- versammlung am Mittwoch, dem 23. Oktober 1929, nachmittags 3 Uhr, im Sitzungssaal der Mecklen- burgisen Genossenschaftsbank e.G m.b.H. zu Nostock, Wallhaus.

Tagesordnung :

1. Bericht der Liquidatoren über die ab- gelaufene Geschäftsperiode und den gegenwärtigen Stand der Liquidation.

2. Vorlage des Buchabscchlusses per

31. Dezember 1928 und einer Zwischen-

bilanz per 7. 9. 1929. Vorlage des

Bücherrevisionsberichts.

2. Beschlußfassung über die Genehmi- gung des Ab\chlusses und die Ent- la]stung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats.

4. Verschiedenes.

Die zur Generalversammlung anzu- meldenden Aktien sind bis Dienstag, den 22. Oftober 1929 bei der Meklenburgischen Genossenshaftsbank e. G. m. b. H., Nostock, Wallhaus, zu hinterlegen, sämtliche jungen Aktien gelten als hinterlegt. Brikettwerke Friedland A.:G, i. Liq.

L Mis, Lit von 90 NM siebenten

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(F ky L

007377] Frankfurter Rückversicherungs-Gesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 14, Oktober 1929, vormittags 117 Uhr, im Nordsternhaufe in Berlin- Schöneberg, Nordsternplatz, stattfindenden 77, (71. ordentlichen) Generalver- fammlung eingeladen.

Tagesordnung :

1. Entgegennahme des Geschäftsberichts |

des Vorstands, der Gewinn- und Ver-

lustrechnung für 1928 nebst Ver-

mögensaufstellung sowie des Prüfungs- berihts des Auffichtsrats.

. Beschlußfassung über die Jahres- rechnung und Vermögensaufstellung sowie Erteilung der Entlastung des Vorstands und Aufsichtsra]1s.

3, Wahlen zum Aufsichtsrat.

An der Generalversammlung teilzu- nebmen oder sich fn derselben vertreten zu lassen, ist jeder Aktionär berechtigt, welcher als folher in das Aktienbuch ein- getragen ist und sich spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung an- meldet. Die Anmeldung hat \þä- testens bis zum 10, Oktober 1929 bei dem -Bankhause Ferdinand Hauckck, Frankfurt a. Main, oder an das Büro der Gesellschaft in Berlin - Schöneberg, Nordsterußhaus CBadensche Straße 2) zu erfolgen.

Berlin-Schöneberg, den 23.September 1929. Frankfurter

Rückversicherungs-Geselischaft. Der Vorstand. W. Frizlen. Hornig.

[57376] Emil Fache Aktiengesellschaft, Breslau.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 14. Ok- tober 1929, vormittags 11 Uhr, in das Sißungszimmer der Gesellschaft in Breslau, Gartenstr. 96, stattfindenden Generalversammlung eingeladen.

Tagesordrung :

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Vilanz und der Gewinn- und Ver- lustrechnung für das Geschäftsjahr 1928, Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung,

dO

Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung. 2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. : : Teilnahme- und s\timmberechtigt sind

diejenigen Aktionäre, die spätestens am dritten Werktage vor der Generalver- sammlung bis 18 Uhr sich bei der Gesell- schaft zur Teilnahme anmelden und bis zu demselben Termin ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei den Bankhäusern in Breslau: Allgemeine Deutsche Kredit- anstalt, Darmstädter und Nattonalbank, Kommanditges. auf Aktien, E. Heimann oder Städtische Bank hinterlegen und bis zum Schluß der Generalversammlung daselbst belassen. Die Hinterlegung ist ordnungsmäßig, wenn die Aktien mit Zu- stimmung der Hinterlegungsstelle bei einer Bank bis zum Schluß der Generalver- sammlung im Sperrdepot gehalten werden, Die Aktionäre weisen sich in der Ge- neralverfammlung durch Vorlegung der von den Anmeldestellen ausgestellten Hinter- legungsscheine oder Stimmkarten aus.

Der Vorstand. Emil Fache.

IQ j t Ard « ME42 A0 11 wor i r fordern diefenige1 are un!erer |

b) Gebäude:

4. Maschinen

Aktivhypotheken . . .. Wertpapiere und Beteili-

c E : Kasse, Wechsel, Schecks Avale 1 170 772,31

MTEUILOLEE «a 606

Transitorische Posten . Akzepte und Rembourse . Avale 1 170 772,31

Gewinn . .

mo 7 r D]

Westdeutsche Textil A. -G., Bohwinkel.

__Die Herren Aktionäre unserer Gesell- {aft werden bierdurch zu der am Mitt- woch, den 16. Oktober 1929, nach- mittags 4 Uhr, im Sitzungssaale der Gesell|haft zu Vohwinkel - Hammerstein stattfindenden ordentlichen General- versammlung eingeladen. : Tagesordnung :

1. Bericht des Vorstands und des Auf- sichtsrats über das Geschäftsjahr 1927/28 unter Vorlage der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

2. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanz und die Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der Generalversamms- lung find diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am dritten Werktage vor der anberaumten Generalversamm- lung bis 6 Uhr abends

a) ein Nummernverzeichnis der zur Teil- nahme bestimmten Aktien bei der Ge- fellschaft einreichen

b) die Aktien bei der Geselilschaft oder a ciner Effektengirobank hinter- egen.

Vohwinkel-Hammerstein, den 23.Sey- tember 1929.

Westdeutsche Textil A. - G. Dr. Frowein. E. Niepmann. MES E D E E ARTI E A D PLIck M A P M" I 1 G I E M I [57390]. Christian Dierig Aktiengesellschaft. Bilanz am 31. Dezember 1928.

5

Aftiva. RM ‘|5, Anlagen: a) Grund und Boden 351 866,43 Zugang 1928 75 125,56

——-—

426 991/99

1, Fabrikgebäude 6 036 751,—

Bug. 1928 641 597,87 | 6678 348/87

2, Wohnge-

bäude . . 2275 530,16

Zug. 1928 699 892,41 | 2975 422/57 3, Ausw. Ge-

\chäftsge-

bäude . . 1306 375,08

Zug. 1928 430 551,30 1736 926/38

u.Fnventar12 403 429,98 Bug. 1928 3 132 399,87 [15 535 829|85 27 353 5196 235 847/48

660 159/47 23 549 744/81 18 324 323/55

946 64974

E L O aw

71 070 244 Passiva. |

Aktienkapital . . « « « « 130 000 000|— StCTOLVGTUNDS . «s 6 6 Abschreibungsfonds . .. Wohlfahrtsverein für die

3 000 000|— 9 164 440/07

Christian Dierig’schen Be- amten und Arbeiter . . Passivhypotheken . . .„.

4016 033/26 532 353/57 15 405 484/86 494 611/13 942 995/43 6 944 282/68

Sparkonten

570 043/7 71 070 244/71 Verlust- und Gewinnrechnung

am 31. Dezember 1928.

AbiMreibungen « « & « -e Steuern und soziale Lasten

Brultioergebis «i s

Debet. RM [J 2 282 691/53 3 194 255/84

Wohlfahrtsausgaben . . 567 396/42 Wei « «o T 570 043/71

6 614 387/50 Kredit.

6 614 387/50 Mit Ablauf der ordentlichen General-

versammlung vom 14. September 1929 ist das Mandat sämtlicher Mitglieder im Aufsichtsrat erloschen. Jn der erwähnten Generalversammlung herigen Mitglieder wiedergewählt, so daß sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen- seßt: Dr. Wolfgang Dierig, Langenkielau, Vorsißender, Langenbielau, stellvertretender Vorsißen- der, Dr. Raimund Bamberg, Langen- bielau, Oberregierungsrat Friedrich Dierig, Berlin, Dr. G E. Hermann

wurden die bis-

Wilhelm Mittelîtaedt,

Richard Radike, Berlin, Rautenstrauh, Trier, Maurer Müller, Langenbielau, An- estellter Kurt Gebauer, Langenbielau, eßtere beiden vom Betriebsrat entsandt.

Christian Dierig Aktiengesellschaft,

Langenbielau. Der Vorstand.

Verantwortlicher Schriftleiter

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil

Rechnungsdirektor Mengering, Berlin, Verlag der Geschäftsstelle (Mengerin9)

in Berlin.

Druck der Preußishen Druckerei und Verlags-Aktiengesellshaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen (einshließlich Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),

Deutscher Reichsanzeiger

ra A“ E.

Bezugspreis vierteliährlißh 9 Æ& Alle Bestellungen an, in Berlin ( 8W. 43, Wilbelmstraße 32.

Erscheint rg D Wotentag abends.

einshließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573,

Postanstalten nehmen f N O d ür Selbstabholer au die Geschäftsstelle A E

Einzelne Nummern kosten 30 #/, einzelne Beilagen kosten 10 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

f

Preußischer Staatsanzeiger.

einer drei E Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilbelmstraße 32. fe : find auf einseitig bes{riebenem Papier Es druckreif einzusenden, 2 a insbesondere ist darin auch anzugeben, welWe Worte dru ck (einmal unterstr:hen) oder durch s : strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungster:nin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

fo

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 K espaltenen Einheitszeile 1,75 2K Anzei t

en nimm

an die, [le DruckFaufträge

etwa durch Sperr - Fettdruck (zweimal unter-

Ir. 224, Reichsbantgirotonto. Berlin, Mittwoch, den 25. September, abends. Poftschectkonto: Berlin41821, {929

JFuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Neich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung, betreffend die 3. Sißung des Ständigen Aus- \chusses des Landeseisenbahnrats Berlin.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 1. Klasse der 34. Preußish-Süddeutschen Klafsenlotterie.

Amtliches.

Deutsches Reich,

Verant maGunga über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver- ordnung zur Durhführung des Geseßes über wert- beständige Hypotheken vom 29, Juni 1923 (RGBl. T S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt

für eine Unze Feingold. . . . . . . 84 sh 11} d, für ein Gramm Feingold demnach . « 32,7777 penée,

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Leeibanzeiger in Berlin erscheint, bis eins{ließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlihung vorausgeht.

Berlin, den 25. September 1929.

Reichsbankdirektorium.

Dreyse. Ehrhardt.

erra t

Am Donnerstag, dem 24. Oftober 1929, vormittags 11 Uhr, findet im Großen Sißungssaal unseres Geschäftsgebäudes in Berlin W. 35, Schöneberger Ufer 1—4, die 3. A LROA Des Ständigen Ausschusses des Landeseisenbahnrats Berlin statt.

Berlin, den 19. September 1929.

Deutsche Neichsbahn-Gesellschaft Reichsbahndirektion Berlin. Dr. Stapff.

Preußen. Generallotteriedirektion.

Das Einschütten und Mischen der 400 000 Losnummern- röllchen für die 34. Preußish-Süddeutsche (260. Preu- pil che) Klassenlotterie und der 9000 Gewinnröllchen für

ie 1. Klasse dieser Lotterie erfolgt am Donnerstag, dem 17. Oktober 1929, 12 Uhr, öffentlich im Ziehungssaal des

Lotteriegebäudes, hierselbst, Jägerstraße 56.

Die Ziehung der 1. Klasse 34./260. Lotterie beginnt planmäßig am Freitag, dein 18, Oktober 1929, 8 Uhr, in dem

genannten Ziehungssaal. Berlin, den 19. September 1929, Generaldirefktion der Preußish-Süddeutschen Staatslotterie.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Strafrehtsausshuß des Reichstags nahm am 24. d. M. unter dem Vorsiß des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.)- seine Be- Strafgeseybuchentwurf wieder auf, und zwar beim Abschnitt „Zweikampf®. Der E

affen,

durh den ein Ehrenhandel ausgetragen werden e wird mit enso wird be-

er Zweikampf mit Waffen und unter Cn Il mit

ratungen über den neuen

in Frage kommende § 270 lautet: „Der Zweikampf mit

a O nicht unter drei Monaten bestraft. E straft denen eine eines

Lebensgefahr oder die Gefahr

fangnis nicht 1 (Komm.) beantragte folgende Fassung:

tonferenz cinig geworden fei

Dezember die erste Lesung des Strafgeseßbuchentwurfs beendet werde. Er werde deshalb Einladungen für Sibungen des Aus-

\husses von Mittwoh bis Freitag ergehen lassen, wenn kein

erheblichen Schadens für die Gesundheit regelmäßig verbunden is. Hat der Zweikampf den Tod des Gegners zur Folge, so ist die Strafe Ge- unter einem Fahr.“ «Abg. Dr. Alexander er bei einem Zwei- kfompf mit Woffen den Gegner tötet oder körperlich verleßt, wird nah Den Vorschriften über Tötung oder Körperverlezung be- straft.“ Vorz Eintritt in die Tagesordnung teilte der Vorsibende Dr. Kahl mit, daß. man \ih auf der Münchener Strafrechts- darauf zu drängen, daß bis zum

Widerspruch erfolge. (Ein Widerspruch erfolgt niht.) Der Redner widmete dann dem verstorbenen kommunistishen Abg. Höllein einen Nachruf; Höllein habe mit dem redlichsten und kräftigsten Willen seine Ueberzeugung vertreten und fleißig mitgearbeitet. Bei Eintritt in die Beratung des genannten Abschnitts wies der Vorsißende darauf hin, daß im Fahre 1926 dieser ganze Fragen- fomplex schr eingehend anläßlich der Beratung des Geseß- entwurses über die strafgeseßlihe Regelung des militärischen Zweikampfes unter Kameraden usw. im Militärstrafgeseßbuch besprochen worden sei, so daß si vielleicht eine er ebenso ausführlihe Beratung erübrige. Berichterstatter Abg. Dr. Hanemann (D. Nat.) erläuterte dem Nachrihtenbüro des Ver- eins deutscher Zeitungsverleger zufolge den Sinm des § 270, der den Ehrenhandel und den folgenden Zweikampf als Delikt sui generis betrachte. Die Schlägermensur, auch wenn sie niht ein „Ehren- handel“ sei, sei mcht lebensgesährlich und sollte, wie der Box- kampf, lediglich als Sportübung betrahtet werden. Da der Zwang zum Zweikampf inzwischen weggefallen sei, solle man nur dew Zweikampf unter Bedingungen, mit denen eine Lebens- gefahr oder eine erheblihe Gesundheitsshädigung verbunden sei, unter Strafe stellen. Er beantrage deshalb, den § 270 ent- auge zu ändern, und zwar im ersten Saß die Worte „durch den ein Ehrenhandel ausgetragen werden soll“ zu streihen und den nächsten Saß dahin zu ändern, daß derjenige Zweikampf mit Waffen nicht strafbar sei, der unter Zuziehung eines Arztes und unter Bedingungen und Shußmaßregeln vor sih gehe, die d menschlihem Ermessen Leben und Gesundheit niht erhebli chädigen. —, Abg. Dr. Wegmann (Zentr.) wandte sih gegen iesen Antrag, der ein Ausnahmegeseß zugunsten einzelner Ge- sellshafts\hichten darstelle, und kritisierte die Halbheit, die darin liege, daß die studentishen Mensuren troy der Stellungnahme des Reichsgerichts so gut wie nicht verfolgt würden. Das Duell sei nah seiner Meinung ein Verbrechen gegen Leib und Lebem und ein unsittlihes Vergehen gegen dew Mitmenshen. Fn ena seien z. B. katholische Korporationen von gesellshaftlihen Ver- anstaltungen wegen ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Duell ausgeschlossen worden, troßdem ihre Gegner doch bewußt gegen das Gese verstießen. Er könne nicht verstehen, wie jemand behaupten könne, die BVestimmungsmensur sei kein ernsthafter Zweikampf. Bis zum Fahre 185 be es teine Bestimmungs- mensur gegeben; bis dahin habe je er Honorige einen ernsten Zweikampf, wenn niht anders durch vorsäßliche Beleidigung provoziert, aufweisen müssen. Diese vorherige Beleidigung sei nun dur die „Bestimmungen“ zum Zweikampf abgelöst worden. Diese Mensur jei aber noch immer eine Abfuhr des anderen, ein ernster Zweikampf. Sie beruhe auf einem falshen Begriff von Ehre und Selbsthilfe. Die Ehrenordnung des Waffenringes deutsher Studenten, die der Redner verlas, fordert bewußt zur Mißachtung des Strafgeseßes auf und schaffe so Standesvorurteile. Das Deliït des Zweikampfes sei in fich widersinnig. Er werde bei der ziveiten Lesung beantragen, daß diese Tat nur dann nicht bestraft werden könne, wenn sie an sich niht gegen die Sitte ver- stoße. Er beantrage, im § 270 die den Ehrenhandel betreffenden Worte sowie den zweiten Saß zu streichen. Jm § 271 (Heraus forderung zunx S, dürfe nur derjenige straffrei bleiben, der vom Zweikampf zurücktrete. Jm § 272 dürften Kartellträger, Zeugew und Sekundanten nicht ohne weiteres straffrei bleiben. Wer einem anderen seine Verachtung bezeige (F 274, Anreizung um Zweikampf), gleichgültig ob öffentlih oder niht, sei zu be- ftrafetg auch wenn er die Herausforderung zum FZwei- kampf abgelehnt habe. Bei LTodeserfolg dürfe micht auf eine Gefangnisstrafe unter 2 Fahren erkannt werden. Angekündigt wurden Anträge der Abgg. Rosenfeld und Gen. (Soz.) zum § 270, die den e Md mit Waffen shlechthin mit Gefängnis niht unter 3 Monaten bestrafen und dem zweiten und dritten Say dieses Paragraphen eine kürzere Fassung mit der Strafandrohung von zwei Fahren geben wollen. Bericht- erstatter Dr. Hanemann (D. Nat.) nannte die Bestrafung des Ehrengerichts (Kartellträger, Sekundanten usw. § 272 —) gefährlih und ungerecht, weil diese doch gerade den Zweikampf zu verhindern bemüht seien. Abg. Dr. Alexander (Komm.) begründete den Antrag seiner Fraktion und erklärte dabei, die Vorlage bedeute eine Privilegierung bestimmter Volksschichten. Tötung und Körperverlezung müsse auch dann, wenn sie im Zweikampf erfolge, nah den allgemeinen Strafbestimmungen geahndet werden. Abg. Landsberg (Soz.) meinte, der kommunistishe Antrag sei niht genügend durhdaht, denn er lasse den unblutigen Zweikampf straffreïi. Nah den sozialdemokra- tishen Anträgen solle jeder Zweikampf strafbar sein, niht nur der, dem ein Ehrenhandel zugrunde liege. Straffrei sollten nur die zugezogenen Aerzte bleiben; nicht die Kartellträger, Zeugen und das CEhrengericht. Strafbar solle auch jeder Ausdruck der Verachtung gegenüber demjenigen sein, der sich niht schlagen wolle. Ohne Rückfsiht auf die Höhe der Strafe solle mit jeder Bestrafung der obligatorische Verlust der Amtsfähigkeit ver- bunden sein, Zweikampfe mit tödlihem Ausgang müßten mit Gefängn1s nicht unter 2 Fahren, bei gewollter Tötung nicht unter 3 Fahren bestraft werden. Die Bestimmungsmensur dürfe nicht straffrei bleiben. Wenn man die Boxkämpfe zum Vergleich heranziehe, dann würde er (Redner) gegen eine Bestrafung dieser Kämpfe nichts einzuwenden haben, denn seit diese aus dem Hinterwald übernommenen Kämpfe Mode geworden seien, hätten wir kein Reht mehr, die Stierkämpfe als roh zu verurteilen. Die Strafverfolgungsbehörden sollten ihre bisherige Nachsicht den Bestimmungsmensuren gegenüber aufgeben. Die Bestimmungen des Entwurfes seien für bestimmte Fälle milder als die des be- stehenden Strafgeseßbuches. Fm England sei der E dadurch vollkommen ausgerottet worden, daß jeder Offizier, der sich d rüdcksihtslos aus der Armee entfernt worden sei. Abg. Dr. Leutheußer (D. Vhy:) begrüßte és, daß dec Entwurf einen Unterschied zwishen dem wirklichen Duell und der studen- tischen Schlägermensux macht. Die MWMensur sei kein Duell,

uellierte, j

sondern eine sportlihe Uebung. Auch die rein sportlihen Rings spiele würden ja heute „Austragskämpfe“ genannt, obwohl sie

nihts mit einem Duell zu tun hätten. Die Vertreter der Deutschen Volkspartei würden die Verschärfungsanträge abs

lehnen. Abg. Hergt (D. Nat.) betonte, die Siraflosigkeit des Duells werde auch von den Deutschnationalen nicht verlangt; vielmehr werde von ihnen jeder unmoralische Duellzwang durchaus bekämpft. Von einem Duell-Unwesen in Deutshland könne heute nicht gesprohen werden. Es gebe freilich Fälle der shweren und shwersten Ehrverleßung, bei denen man die davon Betroffenen niht deswegen moralisch verurteilen könne, wenn sie sich auf dew Standpunkt stellten, daß in diesen s{werstew Fällen der ihnen geseßlich gewährte Rehts\huß niht ausreiche, sondern daß sie ihre Ehre auf eine andere zusäßlihe Weise ver» teidigen müßten. Bisher sei der geseßliche und gerichtlihe Ehrenschuß in vielen Fällen unzureihend. Der Waffenring der Studenten sei niht ein Förderer der Zweikämpfe, sondern er verhindere sie in vielen Fällen durch seine Ehrengerichte. Be- stimmungsmensuren dürfe man nicht mit strafbaren Duellen auf eine Stufe stellen. Solange Boxkämpfe erlaubt seien, dürfe man Bestimmungsmensuren nicht bestrafen, denn deren Zweck sei nicht die Körperverleßung des Gegners, sondern die Stählung des Manne8s8mutes. Ministerialdirektor Schäfer (Reichsjustizs ministerium) wandte sih gegen die Auffassung des Abg. Weg- mann, daß der Entwurf eine grundsäßliche S in der Frage der Strafwürdigkeit des Zweikampfes vermissen lasse. Der Entwurf nehme eine klare Stellung gegen den Zweikampf ein, und zwar unter doppeltem Gesichtspunkt: einmal wolle er jeden Zweikampf, mit dem eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Beteiligten verbunden sei, mit Strafe bedrohen, einerlei aus welhem Beweggrund. ein solher Zweikampf erfolge. Dieser Gesichtspunkt finde im zweitea Saß des § 270 Berücksichtigung. Daneben erscheine der Zweikampf strafwürdig, sofern er den Kastengeist und die Ueberheblichkeit züchte und dadurch eine Störung des öffentlihen Friedens hérbeiführen könne. Fn- soweit finde der Zweikampf im Entwurf entshlossene Ab- lehnung im ersten Saße des § 270, der den Zweikampf zweck® Austragung eines Ehrenhandels schlechtweg bestrafe, auch wenn er niht mit tödlihen Waffen CLLOE Nen werde, Das geltende Recht berüdlsi&tige nur den ersten Gesichtspunkt, und der Begriff der „tödlihen Waffe“ habe durch die Rehtsprehung des Reichs- gerihts bekanntlih die Auslegung gefunden, daß es auf di abstrakte Eignung der Waffe zv. tödlihen Verleßungen obne Rücksiht auf die im Einzelfall getroffenen Vorsihtsmaßregeln ankomme. Diese Auffassung sei in der Wissenschaft auf lebhaften Widerspruch gestoßen und habe auch in der Rechtsprehung der Untergerichte nicht die genügende Gefolgshaft gefunden. Zu dieser Frage müsse das neue Strafgeseßbuch klar Stellung nehmen. Der Reichsrat habe dies in der Weise getan, daß er die studentishen Bestimmungsmensuren mit Schlägern und unter BVorsihtsmaßnahmen niht mehr unter Strafe stelle, wenn sie viht zur Austragung eines Ehrenhandels erfolgten. Diese mittlere Linie ersheine dem Justizministerium als eine an- nehmbare Lösung. Falls die Mehrheit des Ausschusses weiter- gehen und auch die Vestimmungsmensur mic Schlägern bestrafen wolle, weil sie der Nährboden für das ernste Duell sei, so behalte sih der Justizminister eine erneute Nahprüfung und Entscheidun des Kabinetts vor. Unter dem geltenden Reht ergebe ein Blick in die Statistik des Jahres 1928, daß in 71 Verurteilungen 61 Bestimmungsmensuren und 10 Ehrenhändel enthalten seien. Die Zahl dieser Verurteilungen entspreche siher niht der Zahl der tatsähliG ausgetragenen Bestimmungsmensuren. Eine weitere grundsäßlihe Frage, wie sie in dem kommunistischen Antrag enthalten sei, sei die Frage der völligen Streihung eines besonderen Abschnittes über den Zweikampf und dessen Behandlung nah D der Vorschriften über Körper- verlezung und Tötung. Es ergebe sih indessen bei einer solhen Regelung eine Fülle von technishen Schwierigkeiten und Lücken, so daß ihm die Beibehaltung eines besonderen Abschnittes wünschenswert ersheine. Er weise nur darauf hin, daß der unblutig verlaufene Zweikampf straflos bleiben werde, daß der Versuch nur in den allershwersten Fällen als Mordversuch straf, bar sein würde, und daß es vom Standpunkt der Gerechtig- keit aus niht erträglih sei, bei einem zweiseitigen Delikt unter Umständen nur den einen Teil zu bestrafen. Ér bitte dger an der Regelung des Entwurfes festzuhalten. Abg. Dr. Be ll (Zentr.) erklärte, seine Freunde hätten sich bei ihren Anträgen die größte Velen Qa auferlegt, aber an diesen Anträgen müßten fie festhalten. Der jebvige Zustand, daß be- stehende Rechtsvorschriften gegen die WMeniuren praktisch nicht angewandt würden, set nicht länger erträglich. Aus einer Ab- ébine der Bestrafungen wegen Zweikampfs dürfe nicht geschlossen werden, daß kein Bedürsnis zu Strafbestimmungen beste ber Während im Volksbewußtsein der Zweikampf immer mehr an Boden verliere, sei die Es gerade zur Förderun des Duellgedankens geeignet und bestimmt. Sie sei nie einfa als sportlihe Uebung anzusehen und dürfe nicht graltee sein. Mit allem Nachdru nee verlangt werden, daß die Straf- e d agg sbehörden einshließlich der Polizeiverwaltungen das Geseß und die Rechtsauffassung des Reichsgerihts auch in der Frage des Mie Streive und der Bestimmungsmensur durchseßten.

enn jeßt die Strafverfolc Un behörden in diesem Punkte vers sagten, so sei das ein Zustand, der mit dem Vertrauen in- die Rechtspflege shlechterdings unvereinbar sei. Die Bestimmungs- mensur diene weniger der Stählung des Mannesmutes, als der Ausbildung des Kastengeistes. És wäre interessant zu erfahren, in welchen Ländern die Bestimmungsmensuren dem Geseh zuwider nicht verfolgt worden seien. Ministerialdirektor S ch à t r teilte mit, daß von den 71 Verurteilungen wegen Zweikampfes im Jahre 1928, die er angeführt habe, beinahe die Hälfte, nämlich 35, wegen Bestimmungsmensuren auf Lippe-Detmold entfielen.

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p. F