1929 / 226 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Sep 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 226 vom 27, September 1929. S, L,

lihen oder vermuteten Willen des Betrofsenen handeln. Unter Schiffe verstehe der Entwurf unter Verzicht auf eingehende Be- griffsbestimmungen alle dem Verkehr dienenden größeren Fahr- zeuge. Gegen die Aufnahme der Luftfahrzeuge, in denen zweifellos ein schußwürdiger Hausfriedensbruch begangen werden könne, beständen ketne Bedenken. Den Antrag des Abg. Marum, der den Begriff „befriedetes Besißtum“ aufgeben und dur eine Kasuistik erseßen wolle, begrüße er. Die Rechtsprehung abe in der Auslegung des Begriffs bisher geshwankt. Nach der Rechtsprehung des Reichsgerichts falle nicht nur das Besißtum im Anschluß an Gelände, sondern auch das auf freiem Felde belegene, aber C nvaEe Grundstück darunter. Fm geltenden

Recht käme noch die Uebertretungsvorshrist des § 368 Nr.

hinzu, die sich mit dem Hausfriedensbruch übershneide Es scheine ihm wünschenswert, mit dem Antrag des Abg. Marum den Hausfriedensbruch auf Grundstücke in Zusammenhang mit Gebäuden zu beshränken 1nd die Einfügung etner dem bisherigen & 368 Nr. 9 entsprehenden Vorschrift in den Uebertretuagsteil zu gegebener Zeit zu erwägen. Er schlage vor, in dem Antrag Marum noch „Wirtschaftsräume“ aufzunehmen, um Feldscheunen, Schrebergärten und Lauben mitzuerfassen. Bezüglich des Straf- maßes bitte er, es bei dem Entwurf zu belassen, da die Mög- lihfeit der Zubilligung mildernder Umstände stets gegeben sei.

Auf die qualifizierten Fälle des Absaves U könne mit Rücksicht darauf, daß der Tatbestand des schweren Hausfriedensbruchs vom Entwurf aufgegeben sei, niht verzihtet werden, Eia Antrag Bell (Zentr.) forderte ausdrückliche Aufnahme „Luftfahrzeuge“ hinter „Schiff“ in diesen § 277 Abg. Dr. Maru m (S03.) empfahl in seinem Antrag, „Wirtschaftsräume“ und „Schreber-

gärten“ einzubeziehen. Den Ausdruck „Schiff“ könnte man als

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entbehrlich hier streichen, da er ja agcschübt si als „Wohnraum 2 ç - d. g d C (D

„Wirtschaftsraum“ oder „Geschäftsraum“. Aba. Dr.

li ch (D. Vp.) machte darauf aufmerksam, daß in S

garenzte Blumen- und ÖObstgärten“. Ebenso möge man „Fried- höfe“ und „Kirchen“ gesondert aufführen. Abg. Hergt (D. Nat.) \chloß sih dieser Anregung des Vorredners namentlich bzgl.

der Friedhöfe an. Das Entscheidende müßte d

zweiten Lesung müßte eine bessere Fassung gefunden werden. Abg, Dr. Alexander (Komm.) wiederholte nochmals seine Auffassung von dem Charakter der Klassenjustiz, der sih im § 277 ausdrücke. Oberreihsanwalt i. R, Ebermayer bat, die Schußbestimmung für Schiffe aufrechtzuerhalten. Nach der Abstimmung über die verschiedenen Aenderungs8anträge sind gogen Hausfriedensbruch geshüßt: Wohnung, Wirtschaftsraum, Ge- \chäftsraum, ein mit einer Wohnung oder einem Geschäftsraum oder einem Wirtschaftsraum unmittelbar zusammenhängender

Plah, Hof oder Garten, ein Schif, ein Luftfahr-

geug, eine Kirhe oder ein Friedhof, ein eingefricdeter Garten oder ein abgeshlossener Raum, der zum öffent- lichen Dienst oder Verkehr bestimmt ist. Jm übrigen blieb es bei der Fassung des Entwurfs. § 278 (Bedrohun g) besagt: „Wer einen anderen mit einem Verbrechen bedroht, wird mit

Die

Gefängnis bis zu einem Fahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Tat wird nur auf Verlangen des Bedrohten verfolgt. Vom geltenden Recht weicht die neue Bestimmung dadurch ab, daß die Höchststrafe von einem halben Jahr auf ein Jahr erhöht ist und daß die Bedrohung nur noch auf Anirag verfolgt werden soll. Ein kommunistisher Antrag auf Streichung der

ganzen Bestimmung wurde abgelehnt und 278 in der

Fassung des Entwurfs angenommen.

Der Berichterstatter Abg. Mar u m (Soz.) wies darauf hin, daß die Nötigung si vom der Erpressung dadurch unterscheide, daß die Nötigung strafbar sei, auch wenn der damit verfolgte Zweck berechtigt sei. Der Tatbestand sei erfüllt, wenn das zur Er- reihung dieses Zweckes angewandte Mittel unberechtigt sei. Der Entwurf weiche hinsichtlich des Tatbestands von dem geltenden Rechi nux darin ab, daß auch die „Drohung mit Gewalt oder mit einem Verbrechen oder Vergehen“ aufgenommen sei, § 280 bedroht mit Gefängnis, in besonders schweren Fällen mit Zuchk- haus denjenigen, der duxch Drohung mit einer Strafanzeige oder mit dev Offenbarung einer Tatsache, die geeignet ist, den Ruf zu gefährden, nötigk, sich einer gegen die guten Sitten ver- \toßenden Zumutung zu fügen. Abg. Marum erklärte, dev Nötigungsparagraph sei oft bei Arbeitskämpfen gegen Streik- posten verwertet worden. Die Sozialdemokratie beantrage die Streichung der Strafbarkeit des Versuchs. Sie lvende si auch dagegen, daß nach dem neuen Entwurf die Gefängnisstrafe nicht mehr auf höchstens ein Fahr beschränkt werde und daß für be- sonders schwere Fälle sogar Zuchthausstrafe eintreten solle. Ab- geordneter Dr. Alexander (Komm.) beantragte die Streichung des § 279, Der Nötigungsparagraph werde immer zur Ver- folgung streikendexr Arbeiter gemißbraucht. s 280 müsse so qge- faßt werden, daß nur dec Unternehmer und Vorgeseßte getroffen werde, der seine Arbeiter oder Untergebenen nötige, Abg. Be li (Zentr.) betonte, die Nötigungsfälle beschränkten sich doch nicht bloß uf Arbeitskämpfe. Der Versuch müsse strafbar sein. An- aesihts der allgemeinen Erhöhung des Strafmaßes könne auf Zuchthausstrafen für besonders {were Fälle verzichtet werden. Oberreichsanwalt i. R. Ebermayer bat, im § 279 an dem im Entwurf angegebenen Tatbestend nichts zu ändern. M 280 fci notwendig, um die Fälle der sogenannten „Chantage“ zu treffen, die eine besondere Gemeinheit der Gesinnung verrieten. Eine Erhöhung des Strafmaßes sei geboten, um die vielen chweren Fälle der Nötigung ausreichend zu ahnden. Der Ver- s müsse strafbar sein, um die Fälle zu treffen, in denen der gemeine Nbtiger auf einen starken Charakter treffe, der seinen Zumutungen widerstehe. Ein auf diese Weise mißlungener Ver- such dürfe nicht straflos bleiben. Nach Ablehnung des tom munistishen Streihungsantrags wurde § 279 in der Fassung des Entwurfs angenommen mit der Aenderung, daß die Zuchthaus- strafe für besonders schwere Fälle gestrichen wird. Beim § 280 wurde zunächst der sogialdemokrætische Antrag auf Beschränkung der Höchststrafe auf ein Fahr mit Stimmengleichheit abgelehnt. Von den Sozialdemokraten wurde nunmehr die positive Ak- stimmung über den ersten Absaß des § 280 verlangt. Nach furger Geschäftsordnung®debatte, in der auf das Beispiel der Abstim- mung über die Todesstrafe verwiesen wurde, wurde nuamehr der Absay T und damit der ganze § 280 abgelehnt. Abg. Dr. Ehlermann (Dem.) beantragte, um die so entstandene Lüdke auszufüllen, die Aufnahme eines neuen § 280, der den Text des ersten Absaßes des Entwurfs wiederholt mit der Aenderung, daß die Gefängnisstrafe auf 2 Jahre im Höchstmaß begrenzt wird Dieser Antrag wurde angenommen. Die Zuchthausstrafe für be- sonders {were Fälle wurde abgelehnt. Die Strafbarkeit des Versuchs wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt. Die Abgg. Wegmann (Zentr.) und Wanderlich (D. Vp.) verlangten nunmehr eine neue Abstimmung über den ganzen §8 280, denn E sie sei der Paragraph unannehmbar ohne Strafbarkeit des ersuchs. Fn der Geschäft8ordnungsdebatte, die sich daran knüpfte, erklärte Abg. Dr. Ehlermann (Dem.), sein Antrag Js den § 20 ohne Strafbarkeit des Versuchs wiederhergestellt, erschiedene Redner erklärten, sie hätten den Antrag Ehlermann bei der Abstimmung anders aufgefaßt. Die Abstimmung über den Antrag Ehlermann wurde wiederholt. Hierbei wurde der Antrag mit 15 gegen 13 Stimmen angenommen. Damit ist also im § 290 neben der Zuchthausstrafe auch die Strafbarkeit des Versuchs weggefallen. Berichterstatter Abg. Marum (Soz.) betonte, nun sei eine Fnkongruenz dadur entstanden, daß im

279, der die gleihe Materie berührt, die Strafbarkeit des Ver- E [estgelegt sei. Vors. Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) erklärte, iese ongruenz könne erst in der zweiten Lesung beseitigt

Wunder- chrebergärten- kolonien auch manche Gärten einer Laube entbehrten, die andere hätten. Man sollte deshalb extra sagen „abgeteilte“ oder „abge-

die „Stufungs- möglichkeit“ des Eigentümers sein, die zu shüyen sei, Bei der

L S 219 behan- delt die Nôtigung, § 250 die Ehrennötigung.

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Patienten aufgehoben sei, wenn erx die neuerdings üblichen Re

vertagt.

kaufS8rechte der großen Grundbesitzer, die zum Teil noch aus der Zeit der Bauernbefreiung stammten, sofort

seit dem Ablösungsgesetz von 18650 aufgehoben seien. Es be- stünden aber in allen Landesteilen noch zahlreiche Vorkaufsrechte

Siedlungstätigkeit von diesen Vorkaufsrehten ein die Siedlung shädigender Gebrauch gemacht werde. Der Ausschuß beschloß unter Ablehnung des kommunistishen Antrags auf Antrag der Deutschen Volkspartei, das Staatsministerium um eine Pruúfung zu ersuchen, ob im nteresse der Siedlung auf diesem Gebiete Maßnahmen nötig seten.

Jm Raiffeisenuntersuchungsausshuß des- Preußischen Laudtags gab der Staatsfinanzrat bei dex Preußenkasse, Dr. Ogrowsky, nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Ver- eins deutsher Zeitungsverleger, noch einmal eine Darstellung der Bedenken, die von thm und von Geheimrat Gläser zum Aus- druck gebracht worden seien wegen weiterer Kredite an. Raiff- eisen, besonders auch gegen die Sanierung nah Erstattung des ungünstigen Revisionsberihtes im November 19925. Trotzdem seien die Kredite weiter erhöht und überzogen worden. Seiner Ansiht nach hätten dabei auch gesellschaftlihe Beziehungen zwischen dem früheren Präsidenten Semper und den Herren der Naiffeisenleitung eine Rolle gespielt. Nah Bekanntwerden der ungünstigen Nachrichten über Raiffeisen sei mit allen Mitteln besonders durch Geheimrat Böhnisch, allerdings ohne Erfolg, versucht worden, Gelder oder weitere Sicherheiten von Raiff- eisen hereinzubekommen. Präsident Klepper behandelte auf Einwände des Abg. Rau (Komm.) die Frage der Ueber- ziehungen. Die Raiffeisenbank konnte sie nicht abdecken. Man wollte aber mit Rücksicht auf die allgemeinen Folgen Raiff- eisen niht in Konkurs gehen lassen. 1998 habe die Preußenkasse allgemein eine s{härfere Wechselkontrolle eingesührt, Das habe ließlich auch zur Liquidation der Raiffeisenbank geführt und damit eine beabsichtigte Wirkung erzielt. Abg. S ch ulzes- Stapen (D. Nat.) wünschte Feststellung des Zeitpunktes wann Raiffeisenwechsel von der Preußenkasse auf Grund der Haltung der Reichsbank zurückgewiesen worden seien. Der Zeitpunkt soll aus den Akten festgestellt werden. Eine längere Erörterung entspann sih sodann über die Denkschrift, die seinerzeit Freiherr von Braun verfaßt hætte zur Begründung weiterer Kredite. Einzel- heiten dieser Denkschrift waren von dem Zeugen Dr. Ogrow ky als bedenklich bezeihnet worden. Auf die Frage des Abg. Steuer (D. Nat.), der Ueberbrückunoskredit bereits gegeben sei, als die Denkschrift vorgelegt worden sci, konnte der Beuge eine Auskunft niht geben. Er habe selbst die Denkschrift nicht gelesen. Dr. Ogrowssky erklärte auf Befragen, daß ein ein- stimmiger Beshluß des Direktoriums ohne den Prôäsidenten Semper gefaßt worden sei, Raiffeisen keine weiteren Kredite zu gewähren. Diesem Beschluß sci aber vom Präsidium keine Folge gegeben worden. Präsident Semper bekundete, er habe den Herren vom Direktorium damals erklärt, er halte den Zeitpunkt für ein Eingreifen noch nicht für gekommen. Dabei hätten die Herren sich beruhigt. Jh lege, so erklärte der Zeuge, größten Wert auf die genaue Feststellung der Tatsachen. Die

Bedenken der Reichsbank oegen beanstandete Wechsel von selb-

ständigen Unteranstalten der Raiffeisenbank sind nachher aus- geräumt worden. Reformvorschläge bezüglih der Raiffeisen- reorganisation seien nah feiner Erinnerung von Geheimrat Gläser gemacht worden. Jhnen sei aber keine Folge gegeben worden, und die Herren hätten \sich dabei beruhigt. Präsident Semperc äußerte sich dann über die Denkschrift des Freiherrn von Braun. Dr. Ogrowsky habe ihm eines Tages mitgeteilt, in der Raiffeisenbank würden Pläne gefaßt, die den Bestand der Preußenkasse ernstlich zu gefährden geeignet seien. Jn der Ueberraschung hätten dann auch die anderen Herren dem Be- {lusse zugestimmt, die Kredite zu sperren. Jh habe, so er- klärte der Zeuge, den Herren gesagt: Diesen Beschluß führe ih nit aus, das würde der Raiffeisenbank sofort jede Lebensmög- lichkeit abshneiden. Die Herren sahen s{chließlich selbst ein, daß das so nicht ging. Fh habe aber gehört, daß Dr. Ogrowsky ge-

äußert Haben soll, das sei ein ungeheuerliher Uebergriff von

werden. § 281, der cine Neuerung gegenüber dem geltenden Strafrecht bringt, richtet sih gegen eigenmächtige Heilbehandlung. Er besagt: „1. Wer jemand gegen dessen Willen zu Heilzwecken behandelt, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2. Ebenso wird ein approbierter Arzt be- , der gegen den Willen einer Schwangeren eine ärztlich gebotene Unterbrehung der Shwangerschaft oder Tötung eines in der Geburt begriffenen Kindes vornimmt. Der Versuch ist strafbar. 3. Die Vorschriften der Absäbe 1, 2 finden keine An- wendung, wenn der Behandelnde oder Arzt nah den Uniständen außerstande war, die Einwilligung des zu Behandelnden oder der Schwangeren rechtzeitig einzuholen, ohne ihr Leben oder ihre Gesundheit ernstlih zu gefährden. 4. Die Tat wird nur auf Ver- lengen des zu Behandelnden oder der Schivangeren verfolgt. 5, Fn besonders leihten Fällen kann das Gericht von einer Strafe absehen.“ Ein auch vom Zentrum unterstüßter Antrag Emminger ((Bayer. Vp.) will die Bestimmungen über die Behandlung von Schwangeren und über die Abtreibung aus dem F 281 streichen. Vorsißender Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) teilte mit, daß die Aerztekommission gegen & 281 schriftlich Bedenken ge- äußert habe mit der Begründung, es könnte in der Oeffentlichkeit der falshe Eindruck entstehen, als wäre die eigenmächhtige Heil- behandlung eine alltäglihe Sache. Abg. Emminge r (Bayer Vp.) begründete seinen Aenderungsantrag. Wenn der Mensch sonst Herr über seinen Körper sei, so könne das nit gelten für die Frucht im Mutterleibe. Die Unterbrechung der Zchwangerschaft könne nicht von dem Willen der Beteiliaten abhängig gemacht werden, sondern dürfe nur unter dem Gesichtspunkt des Not- standes betrahtet werden. Der Redner wies \hließlich darauf hin, daß sein Antrag sich genau mit der entsprechenden Be- stimmung des neuen Oesterreichischen Strafgesebbuches dee. Abg. Dr. Moses (Soz.) widersprach der in dem Schreiben der Aerztekommission geäußerten Auffassung und begrüßte den 8 281. Jn Krankenhäusern sei der Patient manchmal ein willenloses Objekt der Aerzte. Der Redner fragte, ob das Recht des

verse unterzeichne, in denen der Patient si bei der Aufnahme ins Krankenhaus von vornherein mit allen ärztlichen Maßnahmen einverstanden erklärt. Es sei doch sehr bedenklih, wenn so die Zustimmung zu feder Operation erlangt werden sollte. Ober- reih8anwalt i. R. Ebermayer führte aus, daß die Vor- shriften über eigenmäctige Heilbehandlung nicht entbehrt werden könnten, nachdem im Entwurf die ärztlichen Eingriffe zu Heilzwecken und die ärztlich gebotene Unterbrehung der Schwangerschaft begriffli*G nicht mehr als Körperverleßungen aufgefaßt würden. Der Patient müsse in der Lage sein, als Herr über seinen Körper auch dem ärztlih gebotenen Eingriff zu wider sprehen. Er könne daher dem Antrag Emminger niht zu- stimmen, der die Strafbarkeit des Arzbes bei Eingriffen gegen den Willen beseitigen würde. Die Bezugnahme auf Oesterreich gehe fehl, da Oesterreih eine unserem Entwurf entsprechende Regelung der ärztlichen Schwangerschaftsunterbrehung nicht kenne. Auf die Frage des Abg. Dr. Moses erwiderte der Redner, die von ihm erwähnten Reverse seien höchst bedenklich, denn die für eine besondere Operation einzuholende Einwilligung könne nicht durch eine so allgemein gehaltene Ermächtigung ersebt werden. Die Weiterberatung wurde auf den 27. September

Der Rechtsausschuß des Preußischen Landtags verhandelte gestern u. a. über einen kommunistischen Antrag, die Vors-

aufzuheben. Ein Regierungsvertreter erklärte, daß solche Rechte

aus älterer und neuerer Zeit, die auf Privatverträgen beruhten. Die Antragsteller wiesen darauf hin, daß anscheinend bei der

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mir. Die Sache war aber dur die Verhältnisse überholt. Auf Fragen des Vorsißenden, ob ein rein geschäftlihes, ein gesell» schaftliches „oder ein engeres persönliches Verhältnis des Zeugen zu den Direktoren der Raiffeisenbank oder anderen leitenden Persönlichkeiten bestanden habe, erklärte Präsident Semper;: Direktor Schwarz habe ih so gut wie gar niht gekannt. Ge- heimrat Dietrih und Dr. Seelmann habe ih bei großen Ver- anstaltungen, Bierabenden usw. gesehen; nahere Beziehungew haben aber nit bestanden. Gese lshaftlihen Verkehr habe ich mit Freiherrn von Braun gchabt. Vorsitzender Dr. Deers- berg: Waren Sie eng befreundet, so o g vielleiht der Ver- dat daraus hergeleitet werden konnte, als ob sie sich bei ZJhren geschäftlichen Entscheidungen nicht bloß von sachlichen, sondern au von persönlichen Erwägungen haben leiten lassen? Prâä- sident Semper: Jch muß diesen Verdaht auf das aller- entsciedenste _zurückweisen. Die geshäftlihen Beziehungen waren zeitweilig niht ohne Unstimmigkeiten, die sogar zeitweise auf unferen persönlichen Verkehr Einfluß hatten. Zeuge Dr. Ogrowsky schränkte seine Bemerkung über den gesellschaftlichen Verkehr des Präsidenten Semper dahin ein, daß dieser sih an- sheinend mehr zu den Herren von der Raifseisenbank hingezogen efühli habe, währender mehr zu dem Reichsverband hingeneigt habe. räsident Sem per (erregt): Jh habe den Eindruck, als ob ih hier einem ganzen Wust von Verdächtigungen gegenüberstehe. (Mit Entschiedenheit): Es ist gar keine Rede davon, Daß ih mich Hi den Herren von der Raiffeisenbank besonders hingezogen ge- ühlt habe. Jch bin ein alter preußisher Beamter un habe meine Pflicht und Schuldigkeit getan, weiter nichts! Vorsißender Dr. Deerberg (D. Nat.) stellte fest, daß von keinem Mitglied des F Su sses ein derartiger Verdacht gehe t wird. Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat.) betonte unter Ver ung von Teilen der Denkschrift, daß die Denkschrift niht etwa eine Beseitigun der Preußenkasse, sondern im Gentritell cine Vergrößerung un Untermauerung dev Preußenkasse und ihre Ausdehnung auf das Reih bezwecke. Zeuge Dr. Ogrowsky gab nochmals zu, daß er die Denkschrift niht gelesen habe. Nach längerer weiterer Aus= [prache wurde ein Antrag des Abg. Leinert (Soz.), die Denk- [hvift nicht weiter in die Debatte zu_ ziehen, abgelehnt, dagegen ax Anregung des Vorsißenden Dr. Deerberg (D. Nat.) be- 0 ossen, die Denkschrift dem Ausschuß ugängig und zum Gegen- tand der Verhandlungen zu machen. Es soll A stgestellt iverden, ob Präsident Semper sahlih berihtet habe. Der Aus\{huß ers örterte hierauf die Frage der Aus\chließlihkeitserklärung, die bet Aufnahme von Krediten von Raiffeisen gefordert, aber nicht ge- geben wurde. Präsident Semper ist der Ansicht, daß Raiff- eisen ohne Aus\cließlihkeitserklärung nah anderer Seite Be- ziehungen hätte aufnehmen können, jo mit der Dresdner Bank, dem Giroverband f Die Ausschließlichkeitsforderung sei bei der Preußenkasse üblih gewesen; au sei wohl eine solhe Forde- rung bei Banken eine Ausnahme gewesen. Berichterstatter Abg. Kuttner (Soz.) bemängelte, daß rehnerishe Grundlagerlil fün so hohe Kredite im Jahre 1924 niht vorgelegen hätten. Seiner Ansicht nach hätten As so wenig gesiherte Geschäfte nicht gemacht. Präsident Kleppe r äußerte sih seinerseits zW der Ausschließlichkeitserklärune dahin, die Dresdner Bank hätte damals wohl nicht diese Mitte bereitstellen können. Eine Privatbank hätte wohl kaum einen so roßen und langfristigen Kredit gegeben; solhe Mittel hätten ihr wohl nicht jur Ver- fügung gestanden, auch hätte sie wohl kaum ein solches landwirt [haftlihes Risiko übernommen. Die Ausscließlihkeit hätte bei Raiffeisen durhgeprüft werden voi go und auh können. Präsident Semper erklärte hierauf zu der ihm vorgelegte &Frago, ob hier eine Ausscließlichkeitserklärung die Verluste att vermindern können, das Ausmaß der Verluste würde viellei dadurch beeinflußt wordew sein. Jm übrigen hätte eine große Zahl der Vorshußvereine, bei denen fa auch alles kaputt gewesen ci, bei der Dresdner Bank jedenfalls Unterkunft gefunden. Präsident Kle ppe r bezeichnete es als einen besonderen Mangel, daß die Genossenschaften die Sparanlagen niht zur Abtragung der Schulden verwandt hätten. Zweifellos sei die Tragfähigkeit der landwirtschaftlihen Haftsummen im Jahre 1924 übers äßt worden. Die Fragen des Risikos und der Haftsummenberatung wurden noch im eingelnen weiter erörtert. Direktor Sie de r - leben von der Preuhentalis erklärte, daß die Verluste deo Raiffeisenbank vor dem 31. Dezember 1923 1!4 Millionen nicht - überstiegen haben. Präsident Semper: An sich hätte i nach der Geschäftsantweisung den Beschluß über die Kredit perrung an Raiffeisen innerhalb 14 Tagen wiederholen lassen müssen. Das hätte aber keinen Sinn mehr gehabt, denn inzwischen war ih iw der Sizung der Rentenbankkreditanstalt gewesen, und es war wiedev Friede eingekehrt, und ih stand unter dem Eindruck, daß die Herren eine rückwtrkende Kreditsperre nicht mehr aufrechterhalten wollten, Auf eine Frage des Abg. Kaufhold, ob er von einem Geschäft der Raiffeisenbank mit der Eka etwas gewußt habe, betonte Präsident Sem per, die Preußenkasse habe wissent=- lih und absihtlich niemals Gelder an die Raiïffeisenkasse zu nicht genossenschaftlichhen Zweckten gegeben. Damit war die Vernehmung des Präsidenten Semper und Staatsfinanzrats Ogrotvsky beendet. Direktor Siedersleben von der Preußenkasse äußerte sich sodann über die Gründe, aus denen die Bürgschaften der Raiff- eisengenossenschaften preisgegeben worden sind. Er betonte, daß die Verluste der Roifseisenbank mindestens 63 Millionen %be- trugen. Wenn demgegenüber der Ueberbrückungskredit nur au 40 Millionen festgeseßt worden sei, so sei das cin Beiveis dafür, dci man dabei von nicht gegebenen Vorausseßungen ausgegangew wäre. Der Zeuge besprah dann weiter die Gewinn- und erlusts berechnung der Raifseisenbank für 1928 und kam zu dem Er- gebnis, daß” die Raiffe!senbank niht mit einem im Jahre 1926 angenommenen Gewinn, sondern mit einem jährlihen Verlust von anfänglih mindestens einer Million Mark arbeite der is innerhalb weniger Jahve um 20 bis 30 Millionen Reichsmark erhöhen würde. Eine Abrehnungsmöglichkeit müsse also nah menshlihem Ermessen als völlig ausgeschlossen gelten. Das habe der Vorstand der D.R. B. auch schließlich zugegeben. Das Engagement der Breußenkasse habe Anfangs 1928 215 Millionen betragen, sei Ende 1928 auf 180 Millionen und gegenwärtig auf rund 157 Millionen herabgegangen. Die Bürgschaften seien nur unter der Bedingung gegeben worden, daß das Aktienkapital der Raiffeisenbank niht verlorengehen solle. Wären die Bürgschaften in Anspruch genommen worden, dann wären zahllose Äustritte von Genossenschaften erfolgt. Die Grundlagen des kandwirt- schaftlichen Genossenschaftswesens wären aufs [chwerste erschüttert worden. Die Preußenkasse hätte sich in diesem Falle in völlig hilfloser Lage befunden, da sie Bürgschaften frühestens êm 31. Dezember 1938 hätte verwirklichen können. Sehv shwierig ware auch die Bilanzierung der Bürgschaften b Daher habe man von einer Beanspruchung der Bürgschaften abgesehen. Dec entscheidende Gesichtspunkt sei, von obigen Gründen ab- gesehen, natürlich die Durchführung der Rationalisierung des landwirtschaftlihen Genossenschaftswesens gewesen. Sie wäre ohne die vollständige Bereintgung der Bürgschaftsangelegenheit unmöglich gewesen. Hierauf vertagte der Äusshuß die Weiter- beratung auf Dienstag, den 1. Oktober. Es sollen dann die früheren Direktoren der Raiffeisenbank, Geheimrat Dietrich, Rechtsanwalt Dr. Seelmann und Schwarz, gehört werden.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 27. September 1929.

Die Liquidationskuxrte per Ultimo September 1929 stellten si wie folgt: Allg. Dtsch. Credit - Anstalt 125,00, Bank für Brau-Industrie 158,00, Barmer Bank - Verein 126,00, Bayer. Hyp. - und Wechselbank 141,00, Bayr. Vereinsbank 144,00,

Berliner Handels - Gesellschaft 200,00, Commerz - 1 Privat - Bank

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ITr. 2

Boörsenbeilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

_Verliner Vörse vom 26. Sept

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Amtlich festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Lira, 4 Lön, 1 Pejeta=@, 80MM. 1 österr. Gulden(Gold) = 2,09 NM. 1 Gld.ösierr.W.=1,70RM. 1 Kr. ung. oder ts{ech. W. = 0,85 NM. 7 Gld, südd. £. = 12,00 MM. 1 Gld. holl. W.= 1,70NM. 1 Mark Banco = 1,50 MM. 1 skand. Krone == 1,125 NM. 1S@chill 1 Mubel (alter Kredit-Rb1. = 2,16 MM. 1 alter Goldrubel = 3,20 NM. 1 Peso (Gold) == 460 RM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM. 1 Dollar = 4,20 NM, 1 Pfund Sterling = 20,40 RM. 1 Shanghat-Tael = 2,50 NMM, 4 Dinar = 3,40 RM, 1 Sïioty, 1 Danziger Gulden 1 Pengsö ungar. W, = 0,75 RM.

Die einem Papier beigesligte Bezeichnung X be- gn r besimmte Nummern vder Serien

do. A115

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österr. W. = 0,60 NM. d 0.

do do.

1 Yen = 2,10 NM. do.

Da® hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen ® bedentet, daß cine amftlihe Preisfeststelung gegen- wärtig nicht stattsiudet.

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Hiffern bezeichnen den vorleßten, die in der dritten Spalte beigefügten den leyten zur Au Gewinnanteïl. Z| mur eîn Gawinn- ergebnis angegeben, ss ist es daBjenige des vorleßten Geschäftsjahrs.

DEŒ Die Notierungeu für Te hlung sowie für Ans1äu finden fich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“.

Etwäige Druckfehler in den heu ursaugaben werdeu am unächsteu B Spalte „Voriger Kurs“ be- Jrrtaäimliche, später amt- Notierungen werden ld am Schluß des Kurszettels igung“ mitgeteilt.

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4 (Lombard 81. Danzig 7 {Lombard 8). Helsingfors 7. Jtalien 7.

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München Schazyan-

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Dberhauj. « Rheinl. Pforzh. GA.L6,rz.81 f Plauen MM - Anl.

f Weimar Gold-Anl.

DstprenßenProv:NM- Anl. 27, A. 14,32) Pomm. Pr. 28, fll.2 do. do. Gd. 26, fl. 3

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Sachseu Prov. - Verb.)

NM, Ag. 15, uk. 26

do. do. Ausga. 16 A1 do. do. Ausg. 17 do. da. Au8g. 16 A.L do. do. Gld. A. 11,12] S{1lesw, „Holst. Prov./ £Lb.RM-A. A14,4g.26/ g-,t8.27° do. S LLR N Schle8w. t, P:

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Kasseler Bezirksverbd.

Schayanw., rz. 119

Wiesbad. Bezirksverb.. Schaymwets., rz.110, fällig 1. 5. 33]

Dhne Zinsberechnung. Oberhessen Prov. - Ani Aus1ofungsscheine F j Ostpreußen Prov. Anl Ausl Ssheine* „o. Nuslos,-S@{h.] Pommern Provinz. Anl f Aus losgs\{.G rupp.1* x] do. do. Gruppe2* X} Rheinprovinz Anleîhe- Sm Eee x

olst, Prov. Anl. -Auzlosuugss{. ® Westfalen Provinz-Anl.- Ausl1osungsscheine* +{ ein\s{1, 1, Ablösungss{u”kd (in § des AusT * einjchl,/;Ablöjungtshuld (iu À des Au3losungzw)

b) Kreisanleiben,

Mit Zinsberechnung.

Belgard Kreis Gosld- Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24gr., Tz. ab 24/6

c) Stadtanleihben.

Mit Zinsberethnung. Astenburg {Thür.)

Gold-A, db .ab 31

fällig 1.8. 1931

1.1. 2.Ausg.,tg.31

fällig 1. 1. 1934

Anl. 26 X, kdb, 31 1926 1, Tdb, 33

1926, uf. 32 1926, unk. 1931)

1928, AL 1. 10. 33

Au. 19,tilgb.32 Gold-A,2, rz. 32

1923, Endb. ab 29 RM 28, F uk. 33 v.26 Xdb.ab31,5.32 von 1928, uf. 833 Ami. v. 28, uk. 33

Unt. 1.3. 1931; uuf. bis 1. 7. 31;

von 4926, Ut. 81 do. do. 1928, nt.33

RM-Av.27, r3.32 Tz. 1. 10.29

Gold Ag2,3,uk 35 do, L.,rz.2B do. Gold-Anl. 1928

Au», 1, unk. 33

ut. 1. 6.34

1926, ut. bis 1931 do. do. 283, uf. b.33/

Anleihe 25, rz. 30 do. Ddo. 26, unf. 31 do. do. 27, unk, 32

NM 26, tilgb. 31 weij.28, fäll. 1931

RNM-A 27, uk.b 32 do. RM-A.27,rz.52/

1927, Tz. 1932 Solingen RM-Anl. 1928, t.1.10.1933} Stettin Gold - Anl.) 1928, unt. 833

1926, unt. bis 314 Zwickau MM - Anl. 1926, ut, bis 29

do. 1928, uf. bis 34

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d) Zwedckverbän de usw. Mit Zinsberethnung. Emsthergenofsen\ch{.]| A. 6 N.A 26, tg. 31] do.do.A &RNB27,t Schlw.,-Holst. Elkt Vb.Gld.A.s5, rz.27§f do.Reich8m.-AU.A.6) Feing.., rz. 2v S do. Ug. 7, rz. 31 8! do. Ag. L, rz. 30 §1

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gPfandüniese u. Ggr tlih -r icher Kreditanstalten 4 und Körperschaften.

Die dur gekennzeihn. Pfandbr. u. Shuldverséhr. änd on A, von Justituten gernathten Mitteil, als vor dem 1, Januar 1918 ausgegeben anzusehen.

a) Kreditanstalten der Länder.

Mit Zinsberechnung. j Brauus{chwStaatsbk}

NM.14,tilgb.ab 1928 , da. N. 16, tg. 29 . do. N. 20, tg. 33 . do, R. 22, tg. 33 . do, M. 23, tg.35 . do. M. 19, tg.33 . do.R.17,uk.b,32 do.Kom.do.N15Uuk29 do.do.dv. N.21, uk.33 do.do.do. N. 18,uk.32 Hes}s.Ldbk.GoldHyp. Pfb.N.1,2u.7,tg.32 do. do.M.81.9,tg.33 do. do. N. 10, tg. 34 do, daM.34,6,tg.32 do.do.do.NZ, tg. 32 do.do. Gd. Schuldv.

Reihe 2, tg. 32 do.do.do.R.1,tg. 32 Dldb, staatl. Krd. A. Gold 1925 uk, 30 . do. S. L, rz. 30 , dô. S. 4, rz. 31 . do. S. 5, rz. 33 . do.S.1 u.3,r3.30 , do. GM (Liqu) do.do.G.K.S.2,rz32] do. do.do, S.1,rz. | Preuß. Ld. Pfdbr. A. m.Pf.M.2, tg.30 do, do. N, 4, tg. 30 , do. R. 11, tg. 33 , do. R. 13, tg. 34/ . do. M.15,tg. 34] . do, N.17, tg. 35} . do. Ns, tg. 32/ « do, R. 10, tg. 33/ , do. N. 7, tg. 832/ , do. N. 3, tg. 30 , do.KomM 12,33 . do,do.M.14tg.34/ , do.do.R.16tg.34| , do, do. R.6,tg.32/| do. do. M.8,tg.82f ing. Stadtsbk.| Gold-Sw{huldv. Württ. WwoHngs8kred. G.Hyp.Pf.R.2, rz,32 do. do.do. R.3,rz.34 do.Shu1dv.26,rz32

Ohne Zinsberechnung, Lipp. Landesbk. 1—9 v.Lipp.Lanmdessp.n.L.

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do. do. Em. 1... do. do, (Liq.-Pf.)

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b) Landesbanken, Provinzial- banken, kommunale Giroverbände. Mit Zinsverechuunng.

Hannov. Ldskr. G. 26 Anteilsch.z.5%Lig.G.

Berl Pfandbr. ASß Berl.Goldfiadtschbr.

. do. N. 10, kdb. 34

, do. R. 4, kdb. 31 Branderib. Stadt. do. N

Mea, Gol.

do. do.Kon.N.1,1b.31 Preuß. Htr-Stadt-

do, do. do. R.3, db 33 Nassau. Londesbank Gd.-Pfb. A8, 9, rz. 34 Ddo, do. Aus8g.10, rz. 34 do.do.A.11,x3.100,uk35 Do. do, B.K.S.5, rz. 28 do. do, do,SH U.7,rxz.34 do.do.do.S8,x3z100ut34 DberschLPrv.Bk Gf.

R. 14, x5. 100, uk. 31 do. do. Kom. Ausg. 1 Buchst.A xz.100,uk.31 J Ostpr. Prv.Ldbk.G.Pf. Ankg.1, Tz.102,u33 Pomm. Prov-Bk.Gold 1926, Ausg. 1, ut. 34 Mheinprov. Landesb.

Gold-Pf., rz. 2.1.30

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do. do. A m.2x rz.22! do.do.Kom.1a,1b,uk31

do. do. do. Ag.3,Uf.39 Sin E R S esw.=Holst. Prov.

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Westf. Landesbank Pr. f Doll. Gold R. 25° Ds do. Pr. Fg.25Uk30

do. do.do.27N.1,uk.32 do. do. do.Kom, N.2j

Westf. Pfbr.A. f. Haus- grund GW.N1,utk33 do. do.26 M. 1, uk.

1.4.10 190,75hG

Do.do. R 8u.11,tg.32 do.do. R.2u.12,tg.32 do.do R.11.13,tg.32 Dhne Zinsberechnung. 4% Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Binstermin 1. 1.4)

e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung.-

*Dents{ePfdbr.-Anft.' Posf.S. 1-5, Uk. 30-34/4 *Dresdn. Grundrenut

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Dhne Zinsberechnung.

Ohne Zinsberechnung.

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(in % d, Auslosungsw.)| 15 Nostock Anl. -

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(in § d. Auslos

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Westf. Pfandbriefamt f. Hansgrundstüe.f4X] 1.4.7

Dt.Komm.-Sammelable Anl.-Au8losgsích. S. 1“) in Y do.

do. do. oßne Ausl.-S@] do. ® eing. Y. Ablösumgsschauld (in 4 des Autlosunydw.)

c) Landschaften. Wit Zinsberechnung. Kur- u. Neumärk.| Kred-JInst.GPf.R1 do. (Abfind.-Pfdbr) do. ritters{astlihe

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do, do.(Abfindpfb.)

Ohne Zinsberechnung. Gefkündigte u. ungek. Stüdcke, verloste u. unver. Stüde, lenberg, Kred. Ser. D (gef, L 10. 50, L O —_——_— S5—15 T= 11. Meumä Ae u, Neumärk, ueu #4 3%,3TKur-u.Neum.K.-Obl.x *4, 3%, 3Y landschaftl. Zentral Säch}. Kreditverein 4 Kreditbr, bis Ser. 22, 26—83 (versch.) do. do. 3LV bis Ser. 25 (1.1.7) Schle8wig=-Holstei [d. Kreditv. (2, ...... *4, 3%, 3% Westpr, ritters{. T-IT *4, 3X, 3% Westpr, neulandsch. 1 m, Dedungsbes{h. 6,31. 12,17, ® au8gest, b. 31. 12,17, + Ohne Kivsscheinbogen u. ohue Erneuerungssch{ein,

d) Gtadtschaften. Mit Zinsberecchnung, Berl. Pdb.A.G.-Pf.

do. do.(m.S.Au.B) do. do.

do. do, Ser. A do. do, S.A Liq.Pf.

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do. do. 26 U.S.1,2 do. do.

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Anst.Pf.S1,2,5,7-1

® do. do, S. 3, 4,6 X *do.Grundrentbr 1 s 7 Ohne Kinsscheinbogen u. ohne Erneuerungssceiu

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Gold-Pfdbr. R. 2 i.Thür.L.H.B.rz29 do. Schuldv M1,rz2s

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