1929 / 227 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Sep 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Stüden zu 3000, 1000, 500, 200, 100, Abfindungsschuldverschreibungen darf 50, 40, 20 und 10 Reichsmark œus-| Geld der Teilungsmasse entnommen gejertigt. werden.

E R P D A iidninindai tin

D I E Br A L, O N n: M D E N E L E ae BES Lott E Us R R R E A ZA E M S N

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[57594] VBekaunntmachung. Der Kur- und Neumärkischen ittersczaftlichen Darlehns-Kasse in | schafts - Di lin ist das Recht zur Ausgabe von | aufsihtsbel

Kur- und Neumärkishen Ritterschast- lihen Reihsmark-Fommunal-Schuld- verschreibungen (Abfindungss{huldver- chreibungen) verliehen worden, die mit

vH jährli zu verzinsen und in Höhe der auf die Deckungsforderungen ein- gehenden Rückzahlungen jährlich nah Auslosung aufzukündigen und zum Nennbetrag einzulösen find. Das Prenftische Staatsministerium.

Regulativ für die Kur- uud Neumärkische Nitterschaft- liche Darlehns-Kasse in Berlin, betrefssend die Ausgabe 5% Kur- und Neumärkischer Nitterschaft- licher Neichömark-Kommunal Schuldverschreibungen (Absindungêsschuldverschreibuugeu ). § 4 Ziffer 6 der Satzung der Nitterschaftlicheu Darlehns-Kafse. - & 1.

Auf Grund der Dritten, Vierten und Fünften Verordnung über die Auf- wertung der Ansprüche aus Pfand- briefen und Schuldverschreibungen landschaftlicher (rittershaftlicher) Kredit anstalten usw. vom 22, März 1928, 25. September 1928 und 10, Juni 1929 Ges. -Samml. 1928 E. 40, 194; Ges.-Samml. 1929 S. 76 händigt liche Darlehns-Kasse zu Verkin den Gläubigern der Kur- und Neumärki- schen Ritterschaftlihen Kommunal- Schuldverschreibungen zu threr end gültigen Abfindung

5% KKur- und

Ritterschaftliche Reich&marfk- Kommunal Schuldver schrei- bungen (Abfindungss\chuldver- schreibungen) aus.

Den Abfindungs-Hundertsaß, welcher auf den Goldmarkbetrag der Kuxr- und Neumärkishen Ritterschaftlichen Kom munal-Schuldvershreibungen entfällt, bestimmt die Ritterschaftlihe Darlehns- Kasse mit Zustimmung der Haupt- Ritterschafts-Direktion und der Staats- aufsihtsbehörde nach dem Verhältnis des Betrags der Teilungsmasse zum Goldmarkbetrag der abzufindenden Schuldverschreibungen. Hinsichtlih der Auszahlung von Spivenbeträgen gilt & 2 Abs. 4.

Neumäaärki sche

S 2.

Die Ritterschaftlihe Darlehns-Kasse hat die Aushändigung der Abfindungs- s{chuldverschreibungen im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger sowie im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Potsdam gemäß § 3 der Verordnung vom 22, Marz 1928 Ges.-Samml. S. 40 anzukündigen und die Gläubiger hierbei unter Hin- weis auf die Folgen der Nichteinhal-

tung der Frist aufzufordern, binuen dreier Monate nah der Veröoffent-

lihung hre abzufindenden Schuldver- schreibungen zur Geltendmachung ihrer Rechte bei der Kux- und Neumärkischen RNitterschaftlihen Darlehns-Kasse oder bei den von ihr bezeihneten Stellen vorzulegen.

Legt ein Gläubiger mehrere Schuld verschreibungen vor, so kann ihm dafür die NRittershaftliße Darlehns-Kasse nach ihrer Wahl eine oder mehrere Ab- findungss{huldverschreibungen aushän- digen. Legt ein Gläubiger mehrere Schuldverschreibungen vor, auf welche je ein geringerer Aufwertungsbetrag als fünfzig Reichsmark entfällt, so kann ex den Umtaush von mehreren Schuld- verschreibungen in eine Abfindungs- shuldvershreibung verlangen, soweit es die Stückelung der Abfindungs\{huld- verschreibungen gestattet. Das Ver- langen muß vor Ablauf dex Frist für die Vorlegung der abzufindenden Schuldverschreibungen (Abs. 1) gestellt werden.

Entfällt auf den Aufwertungs- anspruch des Gläubigers einer Schuld- vershreibung, soweit ex durch Aus- händigung von Abfindungss{huldver- shreibungen berücksihtigt werden soll, nicht ein auf 10 Reichsmark oder ein Vielfaches davon lautender Betrag, #o ist die Nitterschaftlihe Darlehns-Kasse berechtigt, den Spißenbetrag zum Nenn- betrag ohne Zinsen in bax abzulösen.

Die zur Abfindung vorgelegten Schuldverschreibungen sind nah Ab- findung der Gläubiger in Gegentvart des Kurators und eines Vorstands- beamten der Rittershaftlihen Dar- Tehns-Kasse zu vernichten.

G

S: 3, Die Abfindungs\chuldvershreibungen ind Schuldverschreibungen auf den L ber und lauten auf Reichsmark. Sie werden vom 1. Fanuar 1926 ab bis zu dem dexr Einlösung voraufgehenden 31. Dezember mit fünf vom Hundert jährlich verzinst und zum Nennbetrag mgelöst. Die Verginsung der im rxe 1930 erstmalig einzulösenden ndungs\{huldvershreibungen endigt mit dem Tage ihrer Einlösung (vgl.

§6 i Die Zinsen sind ohne Gewährung von Feymsen erst bei Fälligkeit des apitals zu zahlen. Zinsscheine werden nicht ausgegeben.

8&4. Die Abfindungs\huldvershreibungen verden nah dem anliegenden Muster in

abgusehen auch nit

dex Ritteri im Deuts

zu veröffen tragen Me von zwei stuckden der stellten Be das Vorhar der tim

Kurators lehns-Kasse

Haupt-Ritt

\chriftlihen den Schuld Bescheinigu Unterzeichn verschretbur

Die Jnh

aufgekündig schaftlichen Zinsen in f Den Fnh verschreibun Deekungsfor lichen

das sonstige lichen Dax

märkischen JFnstituts,

Die Ritt findungssch1 Geld nah

der Staatsæ

Anweisung

1929 zu ent gungsleistun

einmal jähr

nuar. Den erstmalig erf

Direktion.

aufzunehme1

termin dur anzeiger U

laufsfähigen

Nummern d

findungsf streichen.

Gesebbuches

nehmigung Dirvek ion.

Vor der

masse gegen öffentlichen gleichem gleichem Zin

von der Ausgabe lung anzuordnen. Die Abschnitte dürfen

und E auf ein Vielsaches von 10 oder 5 Reichsmark lauten. Der Beschluß

ischen Staatsanzeiger sowie im Amts- latt für den Regierungsbezirk Potsdam

Die Abfindungsschuldvershreibungen

vielf@ltignn Kasse gemäß § 14

Deck…ckung eine Bescheinigung, welche mit Io 55 Wege

fältigung Hergestellten Unterschrift des

in ein S I register eingetragen. Die Eintragung heimtgt etn

stellender Kontrollbeamter durch hand-

verschreibungen sind berechtigt, in dem Zeitpunkt, zu welchem ihre Abfindungs- \huldvershreibungen zur

des Kapitals

l Darlehns-Kasse Kövperschaften des öffentlihen Rechts, das als Deckung dienewde Geld sowie

gemeine Garantie des Kur- und Neu

. Die Ahbfindungs\{huldvershreibungen 1nd jeitens

ist verpflichtet, das als Deckung der Ab-

Direktion sowie die

Tage in bar geleisteten Rückzahlungen

findungsschuldvershreibungen durchBar- zahlung 1hres Nennwerts im Wege der Aufkündigung zu verwenden. Die Ein- losung derx aufgekündigten Abfindungs- {huldvershreibungen erfolgt an dem auf die Aufkündigung

die Rittersch Zustimmung der

Das Aufkündigungsverfahren, welches von dem Kurxatox der Ritterschaftlichen “B 2

Darlehnskasse zu Uber welches von thm eine Verhandlung

Ritterschafts-Direktion geregelt.

Die aufgekündigten Stücke sowie Ort und Zeit threr Einlösung sind minde- stens einen Monat vor dem Ginlösungs-

anzeiger einmal bekanntgumachen. Die gekündigten Stücke sind in um-

§7, Die aus dem Umlauf zurückgezogenen Abfindungsschuldverschveibungen sind in Gegenwart des Kuvators und eines Vorstandsbeamten der Nitterschaftlichen Darlehns-Kasse zu i

\{chuldver En uldver]chreibungs-Registex zu

Für das Erlöschen des Anspruchs aus den Abfindungsschuldverschreibungen sind die Vorschriften des Bürgerlichen

ie Ritterschastlihe Darlehns-Kasse kann nah freiem Ermessen eine nah- träglihe Auszahlung mnicht ur Einlösung vorgelegter Abfindungs- schuldverschreibungen

darf zu solcher Anordnung der Ge-

schuldverschreibungen sind der Rei En S Ernten deuts

Neuntwert

in ein besonderes Deckungsregister cin- zutragen. Dabei find die Forderungen mit dem Betvage anzuseßen, mit dem sie bei Auslosung bar einzulösen sind. Zux Abrundung der Deckung für die

Die Rittersthaftlihe Darlehns-Kasse

ist mit Zustimmung der Haupt-Ritter-

rektion und der Staats örde befugt, nach Bedürfnis einzelner Abschnitte oder cine anderweite Stücke-

weniger als 10 Reichsmark

aftlichen Darlehns-Kasse ift en Reichsanzeiger und Preu-

tlichen.

im Wege mechanischer Ver- iq hergestellten Unterschriften zur Zeichnung von Schrifts- Rittershaftlihen Darlehns é ihrer Sabßung be- amten und enthalten über tdensein der saßungsmäßigen mechanisher Verviel- Dare werden

der Ritterschaftlichen versehen is. Sie

L- vom Vorsiyenden der ershafts-Direktion zu be-

Vermerk seines Namens auf vershreibungen. Von dieser ng hängt die Gültigkeit der ung der Abfindungsschuld igen ab.

aber der Abfindungsschuld-

Barzahlung 6 werden, von der Ritter- Darlehns-Kasse die Zahlung und dex verschriebenen Reihsmark zu verlangen,

æbern der Abfindungsshuld- gen dienen als Sicherheit die derungen der Ritterschaft- gegen deutsche

Vermögen der Ritterschaft- lehns-Kasse und die all- Ritterschaftlichen Kredite

8 6,

unkündbar. Darlehns-Kasse

der Fnhaber exshaftiliche

tldvershreibungen dienende näherer, mit Genehmigung ufsihtsbehörde zu erlassender der Haupt - Ritterschafts seit dem 1, Juli richtenden ordentlichen Til- gen und die seit dem gleichen

lih zur Einlösung von Ab-

folgenden 15. Ja- Zeitpunkt der im Fahre 1980 olgenden Einlösung bestimmt jaftlihe Darlehns-Kasse mit Haupt-Ritterschafts-

beaufsihtigen und

1 ist, wird von der Haupt-

Reichs-

Staats-

ch den Deutschen nd Preußischen

1 Zustande einguliefern.

vernichten. Die er vernichteten Abfindungs- sind im Ab-

S8

maßgebend.

rechtgeitig anordnen. ie

der Haupt-Ritterschafts-

8 9, Ausgabe von R eilungs-

Körperschaften des Rechts von Ti und mindestens Sertrage zu entnehmen und

Ersie Anzelgenbeilage zum Neichs- und Staatëauzeiger Nr. 227 vom

8 10.

Die Rittershastlihe Darlehns-Kasse darf über die in das Deckungsregister eingetragenen Forderungen und über die als Deckung dienenden Gelder nur zwecks Befriedigung von Fnhabern der Abfindungsschuldverschreibungen ver- fügen.

8 11.

Die Verpflichtungen der Schuldner der Deckungsforderungen vegeln si nach den Vorschriften des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Zuli 1925 R.-G.-Bl. S. 137 und den dazu erlassenen Ausführungs- bestimmungen des Reiches und Preußens,

Von dem Zeitpunkt ab, an welchem die Aushändigung im Deutschen Reichs- anzeiger und Preußischen Staats- anzeiger angekündigt wird (§8 3 Abs. 1 der Verordnung vom 22. Marz 1928 Ges.-Samml. S. 40 —), werden Kur- und Neumarkische Ritterschaftliche Kommunal-Schuldverschreïbungen zur Schuldtilgung nicht mehr angenommen.

Abfindungsschuldvershrewbungen kön- nen zur Rückzahlung von Deckunags- s{chulden nicht verwandt werden.

& 12.

Jm übrigen finden, soweit sich nicht aus. diesem Regulativ oder aus der Gesebgebung Abweichendes ergibt, für die Abfindungsschuldvershreibungen und Deckungsforderungen die Bestimmungen des Regulativs der Ritterschaftlichen Darlehns-Kasse betreffend die Hergabe und Abwicklung von Darlehen an Körperschaften des öffentlichen Rechts usw. vom 24. Juni 1901 nebst Nach- trägen entsprehende Antvendung.

Die Ausführungsbestimmungen zu

diesem Regulativ werden von der Haupt-Ritterschafts-Direktion erlassen. 5 vom Hundert. ._.. , Reichsmark.

E A 5 % Kur- und Neumärkische Ritter- schaftliche Reichêmark - Kommunal- Schuldverschreibung (Abfinvungsschuldverschreibung) Uber . .. , , Reichsmark.

Die Kur- und Neumärkische Ritter- haftliche Darlehns-Kasse zu Berlin schuldet dem Jnhaber diejer Schuld- verschreibung die Summe von ..… ,.. Reichsmark, zu 5 vH jährlich seit dem 1. Januar 1926 verzinslich. Ausgefertigt nah Jnhalt der Saßzung der Kur- und Neumärkischen Ritter- schaftlihen Darlehns-Kasse und des von der Staatsaufsichtsbehörde unter dem .., «_. 1929 genehmigten Regula- tivs betreffend die Ausgabe 5% Kur- und Neumärkisher KRitterschaftlicher Reichsmark - Kommunal - Schuldver- schreibungen und nach dem Gesebe über die Pfandbriefe und verwandten Schuld- verschreibungen öffentlich - vehtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 R.-G.-Bl. I S. 492 sowohl gur Sicherheit des Kapitals als auch der Zinsen auf Grund einer Forderung an deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts von gleihem Betrage, unter unbedingter Haftung des gesamten Vermögens der Darlehns-Kasse sowie unter allgemeiner Garantie des Kur- und Neumärkishen MRitterschaftlichen Kredit-ZJmstituts, unkündbar seitens des JFnhabers, einlöësbar seitens der Dar- lehns-Kasse zum Nennwert nach gu- vorigex Auslosung und Aufkündigung.

e Ben sind ohne Gewährung von Zinseszinsen erst bei Fälligkeit des Kapitals gzu gahlen. Die Verzinsung endigt mit dem der Einlösung vorauf- gehenden 31. Degember, für die im Jahre 1930 erstmalig einzulösenden Abfindungsshuldverschreibungen mit dem Tage threr Einlösung.

Die Gültigkeit der Unterzeihnung

dieser Schuldverschreibung hängt da-

von ab, daß der Kontrollbeamte dur

Hhandschriftlihen Vermerk seines Namens

auf der Schuldvershreibung ihre Ein-

tragung im Abfindungsschuldverschrei-

bungsregister bescheinigt.

e ae

Kur- und Neumärkische Ritter- schaftliche Darlehns-Kasfe.

(L. S.)

(Faksimile der Unterschriften von zivei Vorstandsbeamten.) Das Vorhanden- Eingetragen im

sein der saßungs- Abfindung8- mäßigen Deckung Schuldversthrei- bescheinigt. bungs8register Berlin, den . PeA e Der Kurator. Dex Kontroll. (Faksimile der beamte. Unterschrift.) (Handschriftlicher Namensvermerk.)

Das vorstehende von dem Engeren Aus\s{huß der Generalversammlung des Kux- und Neumärkishen Ritterschaft- lichen Kredit-Fnstituts beshlossene Re- gulativ für die Kur- und Neumärkische Ritterschaftlihe Darlehns-Kasse in Berlin, betr. die Ausgabe 5% Kur- and Neumärktsher Ritterschaftlicher Reichsmark - Kommunal - Schuldver- schreibungen (Absindungsschuldverschrei- bungen), wird hiermit genehmigt. Verlin, den 7. September 1929. Das Preußische Staatsministerium. Zugleich im Namen des Justizministers: Der Prenußishe Minifter für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. gez.: Steiger. Berlin, den 21. September 1929.

Kur- und Neumärkische Haupt-Ritterschasts-Direktion.

28, September 1929, S, 2,

[5 T5G5]

575 Bekanutmachuug über die Ausgabe 5% Kur- und Neumärkischer Ritterschaftlicher Reichêmark-Kommunal-Schuld- vershreibungen (Abfindungs- \chuldverschreibungen).

1, Ankündigung der Ausgabe 5% Abfindungs\{chukdverschreibungen. _Vit Zustimmung der Staatsauf- sichtsbehörde und auf Grund der Preußi- |chen Verordnungen vom 22. März 1928 und vom 10, Funi 1929 (Geseÿ- sammlung 1928, S. 40, 1929 S. 76) wird die Kur- und Neumärkische Ritter- shaftlihe Darlehns-Kasse dem Gläu- bigern der Kur- und Neumärkishen Ritterschaftlihen Kommunal-Schuldver- [chreibungen zur endgültigen Abfindung ihrer Aufwertumngsansprüche 5 % Kur- und Neumärkische Ritter- schaftliche RNeich&mnark-Kommu- nal-Schuldverschreibungen (Ab- findung&shuldverschreibungen)

in Höhe von 9 vH ‘des Goldmark- beirags ihrer Schuldverschreibungen

aushändigen, wobei die auf die etn- zelnen Schuldverschreibungen entfallen den, in vollen 10 Reichsmark nicht dar- stellbaren Aufwertungspivenbeträge ohne Zinsen in bar gezahlt werden.

Die Abfindungsshu!"dvershreibungen werden iw Stücken zu 3000,-—, 1000,—, 500,—, 200,—, 100,—, 50,—, 40—, 20,—, 10,— Reichsmark ausgefertigt und vom 1. Fáänuar 1926 ab mit 5 % jährlih verzinst. Die Zinsen sind ohne Gewährung von Zinseszinsen erst bei Fälligkeit des Kapitals zu zahlen. Zins- scheine werden nicht ausgegeben.

_Die Abfindungs\huldverschreïbungen sind gemäß dem von der Preußischen

Staatsregierung unter dem 7. Sep- tember 1929 genehmigten Regulativ

lir die Kur- und Neumärkische Ritter- haftliche Darlehns-Kasse usw. und ge- mäß dem Reichsgeseß vom 21. Dezember 1927 (R.-G.-Bl. I. S. 492) durch mit 5 % jahrlich verzinslihe nach den Vor- \chriften des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Fuli 1926 (R.-G.-Bl, I. S. 187) zu tilgende Dar- lehnsforderungen der Ritterschastlichen Darlehns-Kasse gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts gedeckt.

Die Abfindungsschuildverschreibungen sind seitens der Fnhaber unkündbar, jeitens der Ritterschastlihen Darlehns8- Kasse werden sie nach Kündigung zum Nennbetrag eingelöst. Zu solcher ÉEin- lösung werden sämtlihe auf die Deckungsforderungen eingehenden Rück- zahlungen verwandt. Die eingulösenden Stücke werden einmal jährlich durch Auslosung bestimmt und die ausgelosten Nummern sowie Art und Zeit threr Einlösung mindestens cinen Vonat vor dem Einlöfungstermin im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats8- anzeiger veröffentlicht.

Die Abfindungsschulldvershreibungen zu 50,— Reichsmark und darüber sind zur Einführung an der Berliner Börse bestimmt. Kleinere Stücke von zu- sammen 50,— Reichsmark oder cinem Vielfahen davon werden von der Ritterschastlichen Darlehns-Kasse, soweit möglich, kostenlos in Stücke von 50,— Reichsmark aufwärts umgetauscht.

2. Aufforderung zur Vorlegung der aufzuwertenden Schuldverschreibungen. Die JFnhaber der Kur- und Neu- märkischen Ritterschaftlichen Kommunal- Schuldverschretbungen werden hierdurch aufgefordert, binnen dreier Monate nah dieser Veröffentlichung, d. h. bis zum 31. Dezember 1929, ihre Schuld- verschreibungen zur Geltendmachung ihrer Rechte bei der Kur- und Neu- märkishen Ritterschaftlihen Darlehus- Kasse in Berlin W. 8, Wilhelmplay 6, unter Benußung dex von dieser kosten- frei ausgegebenen Vordvucke, welche auf Wunsch: zugesandt werden, vorzulegen. Mit den Schuldverschreibungen sind die zugehörigen Erneuerungsscheine (Talons) einzureichen; soweit dies nicht geschieht, behält si) die Ritterschaft- lihe Darlehns-Kasse eine Prüfung der Legitimation dexr Schuldvershreibungs- inhaber vor.

Den Wünschen nah bestimmter Stückelung der zuzuteilenden Abfin- dungsschuldverschreibungen wird die Ritterschaftliche Darlehns-Kasse soweit wie möglih entgegenkommen, jedoch be- hält sie sich zwecks Vereinsahung der Verwaltung die Zuteilung möglichst großer Stücke vor.

Werden mehrexe Schuldverschreibun- gen vorgelegt, auf welche je ein ge- vingerer Aufwertungsbetrag als 50,— Reichsmark entfällt, kann von dem Shuldverschreibungsinhaber an Stelle ntehreverx Abfindungsschuldverschrei- bungen die Zuteilung einer Ab- findungsshuldvershreibung verlangt werden, soweit es die Stückelung ge- tatiet. Das Verlangen muß spätestens is zum 31. Dezember 1929 gestellt werden, widrigenfalls die Ritterschast- liche Darlehns-Kasse die Stückelung frei bestimmt.

Werden Schuldverschreibungen nit bis zum 31. Dezember 1929 vorgelegt,

fann die Ritterschaftlihe Darlehns- Kasse die Abfindungs|\huldverschrei- bungen und etwaigen baren Spiyen-

beträge, die auf die niht vorgelegten Schuldverschreibungen entfallen, hinter- legen, sofern nicht innerhalb der Frist der Antrag auf Einleitung eines Auf- gebotsverfahrens oder auf Zahlungs- sperre g ia ist.

Que Beschleunigung des Umtausch- verfahrens wird gebeten, die aufzu-

von Arnim.

in den ersten Wothen der gestellten Frist T S, Wilhel rlin W. S, Wilhelmplab 6, 23. September 1929, E s Kur- und Neumärkische Mitterschaftliche Darlehns-Kasse.

7, Aktien- gesellschaften.

[58924] Neichss

Berichtiguug. Die im D

anzeig. vom 2%. 9, 1929 1. Anz.-Beil. S. 2 für Heimstr. 23 Grundst.-A. G. ersi Einlad. betr. Brenn 8 Grun t A. G., Berlin.

Der Vorstand. Sch{ernwal. [57617]

Sauerstoffwerk Werschen Aktiengesellschaft,

Laut Generalversammlungsbes{chluß vom 23. 9. 1929 ist unsere Gesellshaft aufg, lôst. Die Gläubiger der Gesellshaft werde gemäß § 297 H.-G.-B. aufgefordert, ihrè Ansprlice anzumelden.

Der Liquidator: Beda F inkbeiner.

(58632] Emil Fache Aktiengesellschaft, Breslau.

Die in Nr. 223 des Deutschen MNeichs- anzeigers vom 24, 9, 1929 guf tên 14. Oktober 1929 einberufene General- versammlung " unserer Aktionäre wird auf den 17, Oktober 1929, mittags 12 Uhr, verlegt. Zu dieser Versamüt- (aeg werden unsere Aktionäre in die Ge- {chäftsräume der Gesellshaft in Breslau, Gartenstraße 96, eingeladen.

Die Tagesordnung bleibt wie bekannt-

gegeben. Der Vorftaud. Emil Fache. [08581] Kraftiosertlärung.

Unter Bezugnahme auf die im Reichs- anzeiger vom 4, Mai, d. Juni und 4. Juli 1928 veröffentlihten Bekanntmachungen betreffend den Umtausch der über 40 R [lautenden Aktienurkunden nnserer Geselle jaft gemäß der 7, Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Gold- bilanzen vom 7. Juli 1927 erklären wix hiermit sämtlihe noch im Umlauf befind- lien Stücke über 40 NM für kraftlos, Die auf die für kraftlos erklärten ent- fallenden neuen Aktien werden gemä 8&8 290, 291 H.-G.-B. börsenmäßig vet- kauft und der Erlös abzüglich der ent- standenen Kosten für Rechnung der Be- teiligten binterlegt werden. _Sannover, den 27. September 1929. Haekethal-Draht- und Kabel-Werke Aktiengesellschaft.

[57359] Aufforderung. Die Inhaber unserer Stammaktien zu RM 40,— werden hierdurch aufgefordert, die Aktien bis spätestens 31. Oktober d. J. zum Umtausch in Aktien zu RM 100,-= oder RM 1000,— bei der Rheinischen Creditbank, Mannheim, einzureichen. Dié nicht fristgemäß eingereihten Aktien werden für fraftlcs erklärt. Die Inhaber der umzutauschenden Aktien können bie zum 31. Oktober d. J, dur \chriftlihe Erklärung bei unserer Gese {haft Widerspru gegen den Umtaus erheben. Der widersprehende Aktionär muß seine Aktien bei der Gefellschaftskasse in Wertheim oder bei der Rheinischen Creditbank, Mannheim, binterlegen und dort bis zum Ablauf der Widecspruczofrist belassen. Erreichen die Aktien, für die Widerspruch eingelegt wird, zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrags der Stamms- aktien, so wird der Widerspru wirksam. Wertheim a, M., im September 1929, Eisenwerk Wertheim A.-G. vorm. Wilh. Kreß. Der Vorstand.

[58615] Spezialgießerci Aktiengesellschaft „„Speag““ in Stuttgart.

Die Aktionäre der Ge}ellsh. werden auf

20. Oktober 1929, 12 Uhr, in das

Büro Bismarckhütte, Stuttgart, Friedrich-

straße 32 I], zur ordentl. Gen.-Verf,

für das Geschäftsjahr 1928 eingeladen. Tagesorduung:

1. Vorlage und Genehmigung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung |o- wie des Berichts des Vorstands und Aufsichtsrats. L

2, Entlastung des Vorstands und Aufs- sichtsrats. E

Zur Teiln. an der Gen.-Vers. find die-

jenigen Aktionäre bereckchtigt, welche ihre

Aktien nah § 14 des Ges.-Statuts recht-

zeitig hinterlegen.

Stuttgart, den 26. September 1929.

Der Vorftand.

[58574] Badische LandDeselektrizitäts- versorgung Aktiengesellschaft (Badenwerk), Karlsruhe. Wir kündigen hiermit gemäß Artikel 37 der Durchführungsverordnung zum Auf- wertungsgeseß fämtlihe noch umlaufenden Teilsculdver)]chreibungen unserer Anleihe vom März 1922 zur Barablösung auf den 31. Dezember 1929. Alles Nähere über die Einlösung dieser Teilschulkd- verschreibungen werden wir im Laufe des Monats Dezember d. J. bekanntgeben. Karlsruhe, im September 1929. Badische Landeselektrizitäts- versorgung Aktiengesellschaft (Badentwerk).

wertenden Schuldverschreibungen bereits

O. Helmle. Fettweis.

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Zweite Anzeigenbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Irr. 227. _ 7. Aktiengesellschaften.

Zinsscheine der Hypothetenbank in Hamburg. [589580] Fällig am 1. Oktober 1929. Die Einlösung der Zinsscheine unserer E j 7 °/gigen Goldhypothekenpfandbriefe Emisfion A und B und der 4; En r r F n P erfolgt vom Fälligkeitstage an y 5 Ga: in Ée mten an unserer Kasse, Hohe Bleichen 18, bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, bei der Vereinsbank in Hamburg, bei L. Behrens & Söhne, : bei Foh. Berenberg, Goßler & Co., bei Simon Hirschland, bei F. Magnus & Co., _ bei M. M. Warburg &C, in Berlin au nuserer Es, Franzöfishe Straße T, bei der Deutschen Bank, L : bei F. W. Krause & Co. Bankgeschäft Kommanditgesellschaft auf Aktien, in Essen bei Simon Hirschland, s : in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt, in Halle a. S. bei H. F. Lehmann. i Die Zinsscheine der Emissionen V8, L und M werden mit den aufgedruckten Neichsmark- bzw. Goldmarkbeträgen (1 Goldmark =1 Reichsmark) abzliglih 10 9% Kapitalertragsteuer eingelöst, die Zinsscheine der ; Emission A nach Abzug der 10 9/9 igen Kapitalertragsteuer mit RM 1,33 für 0,5268 g Feingold (Stüde zu 21 GM) L E 4 E ¿D , 2,6340 g z E a Samburg, im September 1929. Hypothekenbank in Hamburg. ARELRE i S M I A E SIPRI E R D M C E U C I P D C E S R R SCTOA R R

[57662]. Elsenthal Holzstoff und Papierfabrik Aktiengesellshaft in Grafenau in Bayern.

Vilanz vom 30. Juni 1929.

Berli

n, Sonnabend, den 28. September

[54471] Fulius Berger Tiefbau-Aktien- gesellschaft, Berlin.

TIT, Umtauschaufforderung.

Gemägz der 7. Verordnung zur Durth- führung der Verordnung über Gold- bilanzen vom 7. Fuli 1927 fordern wir die Inhaber unserer über nom. RM 50,— lautenden Aktien auf, diese Aktien nebst den dazugehörigen Gewinnanteilshein- bogen mit laufenden Gewinnanteil- s{heinen 1929 und Erneuerungsscheinen nach der Nummernfolge geordnet unter Beifügung eines arithmetish geordneten Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung zum Umtaush in Stüe über RM 1000,— bzw. “RM 100,— während der üblichen * Geschäftsstunden bis zum 31. Januar 1930 cein- schließlich

E in Berlin: bei der Darmstädter und Nationñal- bank Kommanditgesellshaft auf Aktien,

bei der Deutschen Bank,

bei der Dresdner Bank,

bei dem Bankhause Georg

berg & Co. einzureichen.

Gegen Einlieferung von je 20 Aktien zu nom. RM 50,— wird eine neue Aktie zu je nom. RM 1000,— mit Ge- nebst Erneue-

From-

winnanteilsheinbogen rungsshein ausgereicht.

Soweit Aktionäre Beträge - besißen, die RM 1000,— nicht erreihen odér nicht durch RM 1000,— teilbax sind, werden für den nicht in Abschnitten über RM 1000,—, aber in solchen über RM 100,— darstellbaren Betrag Stücke zu nom. RM 100,— mit Gewinnanteil- \heinbogen nebst Erneuerungsschein ausgegeben.

Die niht durch RM 100,— teilbaren Aktienbeträge können durch An- und Verkauf der entsprehenden Beträge durch Vermittlung der Umtauschstellen abgerundet odex uns zur Verwertung zur Verfügung gestellt werden.

Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot angeschlossen haben, wird | cine Provision nicht berehnet. Der Umtausch ist ebenfalls dann provisions- frei, wenn die Einreichung der Aktien direkt bei den obengenannten Stellen

| «zn allen ay | ublihe Provision berechnet.

Aftiva. RM |5,| RM \H Anlagen Papierfabrik; Gc eelonto » » e «e aao WA— E 1 704,60 20 904,60 c C E R 204,60 20 700|— E « e o o oa R Abschreibung d M T 10,0: Se D: S: 0 0 I 200 52 200 |— WeEVAUDELONIO e 0 0.6 0 6 0.0 0.0.0 0 181-500, Zugang 6 9-0 d-0 0 0.0 096 0 0 34 793,38 316 293,38 Oba » e a eo oed 13 393,38 202 900|— Maschinenkonto e eee oooe e, . 215 9009/— a 6 6G t oes e e O 341 616,66 Abschreibung » d 0+ A S +_44416/66 297 200|_— Utensilientonto e 06 0-6 20064t o. L, Zuganq E E & E E E #0 1218,90 I 219,90 Abschreibung « e e e oe ea. 1 218,90 1|— Fuhrpartfonto S 0009.0 # I,— Nagang - + «au go aco eo LOUDO— 16 001, O E nt 12 500|— Fijchereirechtkonto «oooooooo L,— Zugang E E M: 4 D P S 3 207,10 3 208,10 Abschreibung «29ck ck. 0:09. 60.0.0, 0 I 208,10 2 000|— 587 501|— Anlagen Holzschleiferei: Grundfitückefkonto e A +0 #0 22 780 ,— n E 998,68 23 778,68 O E aae 21 212,18 Abschreibung . «+ « - E 212,18 21 000|— Wallerkraitlontio: ¿»oe o # ¿e e L00000 T6 v eie 0 Cas s O 133 000|— Gebäudekonto « «e o o ooooo) 20700, Zugang. « -. o o 2 ¿e604 10279/40 3997345 Abschreibung 6+ 00 0.0.0. 0 D001 # 2173,45 37 800|— Maieulonlo «e é «e020 c O Zugang e 00 40ck 42 94 912,01 353 612,01 | AbiHresbung.: » - o o 0... 3141201 222 200|—| 414 000|— 1 001 501|— A 351 904/10 Kassa unD Wechjel 2A S L E 2 S 2 E E fs L R 20 018 81 Effekten und Beteiligungen «- oooooooo. 3|— Schuldner . E R H 118 376/09 Bürgschaftsschuldner RM 60 000,— Le 1491 803|— Passiva. Aftienkapital: Vorzugsaktien . « e e o o e040 130 000|— ; L P E 720 009|— 850 000|— E BEIRHDE. 1 us ¿s C Cn) dos 40 000|— SUDOIUE «e ea A e Eibe m E C 144 993/94 | zuzüglich angefallene Hypothekzinjen . « - . - 3 562/50} 148 556/44 ' L E —} 40327406 Unter e s pee 29 558/59 Delkrederefonds E a C 10 000/— Rückstellung für angefallene Steuern «o o o 7 820/45 | Unechobene Dividende . . a ooooo ea o 124/20 Bürgichaften RM 60 000,— Gewinnvortrag vom Vorjahr « e ooooooo 2 157/49 Gori por D os a0: 09 31177 2 469/26 : 1491 803|— Soil. Gewinn- und Verlustkonto vom 30. Juni 1929. Haben. E S RM K RM |N Rohmaterialien . . .. . . . , 11158 776/91] Gewinnvortrag vom Betriebsmateriatien und Unkosten 772454106] Vorjahre . « « 2 157/49 Steuern und Umlagen « « - - 92 144/41]] Betriebskonto « « | 2125 627/43 Abschreibungen . . « o s o o 101 940 Gewinn . ‘Ed E 2469/26] 2 127 784/92 2 127 784/92

Grafenau in Bayern, den 26. August 1929. Der Vorstand. Albert Fischer.

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und nicht im Korrespondenzwege erfolgt. anderen Fällen wird die

Diejenigen Aktien über nom. Reichs- mark 50,—, die nit bis zum 31. Fanuar

1930 eingereiht find, werden gemäß 8 290 H.-G.-B. für kraftlos erklärt.

Das gleiche gilt für Aktien, welche nicht in einem den Umtaush in Stücke über

| RM 100, gestattenden Betrag einge-

reiht werden, wenn sie uns nicht zur Verwertung für Réhnung der Be- teiligten zur Verfügung gestellt worden

sind. j u Die an Stelle der für kraftlos er- klärten Aktien neuen

ausgegebenen Aktien werden für Meinung dex Be- teiligten börsenmäßig verkauft. Der Erlös wird abzüglich der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für deren Rehnung hinterlegt. Die Inhaber der umzutauschenden Aktien über RM 50,— können inner- halb dreier Monate nah der 1. Ver- öffentlihung dieser Umtauschbekannt- mahung im Reichsanzeiger durch shriftlihe Erklärung bei der Gesellschaft Widerspruch gegen den Umtausch er- heben. Hierzu ist erforderli, daß der widersprechende Aktionär seine Aktien oder den über sie von einem Notar, einer Effektengirobank oder der Reichs- bank (mit Sperrvermerk) ausgestellten Hinterlegungsschein bei einer der ge- naanten Einrerchungsstellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Wider- spruchsfrist beläßt. Ein etwa er- hobener Widerspruch verliert seine Wir- fung, falls der Aktionär die hinterlegte Urkunde vor Ablauf dec Widerspruhs- frist zurückfordert. Der Widerfpruch ivird nur wirksam, wenn Fnhaber von | Aktien wber RM 50,—, deren Stücke | zusammen den zehnten Teil des Gesamt- | betrags der Aktien über RM 50,— er- reihen, dem Umtaush widersprechen. | Der Umtausch der Aktien der twider-

Erneuerungss{hein bei den vorgenaun- ten Stellen einreihen, wird für zehn Aktien zu nom. RM 100,— eine neue Aktie zu nom. RM 1000,— nebst Ge- winnanteilsheinbogen und Erneue- cungNhon gewährt. Dieser Umtausch erfolgt seitens der Einreichungsstellen provisionsfret.

Der Antrag auf Lieferbarkeit der neuen Aktien über nom. RM 1000,— und nom. RM 100,— wird alsbald ge- stellt werden, so daß diese Aktien neben den alten Aktien über nom. RM 50,— und nom. RM 100,— voraussichtlich demnächst börsenmäßig lieferbar werden. Die alten Aktien über nom. RM 50,— werden voraussihtlich vom dritten Börsentage vor Ablauf der Ur1tausch- frist ab nicht mehr lieferbar sein.

Berlin, im September 1929.

Julius Berger Tiefbau-Aftien-

gesellschaft.

Der Vorstand. Julius Verger.

[58589]

Chemische Fabriken Dr. Joachim Wiernik «& Co. Aktiengesellschaft VBerlin-Waidmaunnsluft. Umtausch der Aktien zu 60 RM. In Gemäßheit der Bestimmungen der 7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen fordern wir hiermit die Fnhaber unserer Aktien zu 60#+RM auf, ihre Stücke zwecks Umtausches in Aktien zu 1200 RM bis zum 31. Dezember 192 (einshließlich) bei der Gesellschaftsfasse in Berlin-Waidmannslust während der

üblichen Geschäftsstunden mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis einzureihen. Die Aktien

müssen mit laufenden Gewinnanteil- scheinen und Erneuerungsscheinen ver- lehen fein,

Gegen eingereihte je 20 Aktien zu 60 RM wird eine Aktie zu 1200 RM ausgegeben. Wir erklären uns bereit, bei Einreichung von nicht durch 1200 teilbaren Aktienbeträgen nah Möglich- keit einen Ausgleih der Spißenbeträge vorzunehmen.

Die Aushändigung der neuen Aktien- urkunden erfolgt nach deren Fertig- stellung gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten Empfangsbescheinigungen bei unjerer Gesellschaftskasse. Die Bescheinigungen sind niht übertragbar. Eine Ver- pflichtung, die Legitimation des Vor- zeigers dex Empfangsbescheinigungen zu prüfen, übernehmen wir niht.

Diejenigen Aktien unserer Gesell- schaft zu 60 RM, die mcht bis zum 31. Dezember 1929 eingereiht worden sind, werden nach Maßgabe der geseß-

lihen Bestimmungen für fraftlos er- klärt werden. “Das gleiche gilt von solhen Aktien, welche die zum Um-

tausch erforderlihe Zahl nicht erreichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver- fügung gestellt werden. Die auf die für fraftlos exrflärten Aktien ent- fallenden neuen Aktienurkunden unserer Gesellschaft werden nah Maßgabe des Geseves für Rechnung der Beteiligten verkauft, wobei der Erlös abzüglich der entsbandenen Kosten den Empfangs- berechtigten nach Verhältnis ihres Be- sies zur Verfügung gestellt oder für dieselben hinterlegt doerden wird.

Die Jnhaber der umzutauschenden Aktien zu 60 RM können innerhalb von drei Monaten nach Veröffent- lichung diejer ersten Bekanntmachung im Reichsanzeiger, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß dec lezten Bekanntmachung über die Auf- forderung zum Umtausch, d. h. bis zum 27. Dezember 1929 (eins{ließlich), vurch shriftlihe Erklärung bei unserer Ge- sellichaft Widerspxuh gegen den Um- tausch erheben. Zur Erhebung des Widerspruchs is ferner erforderli, daß der widersprechende Aktionär seine Aktien oder die über fie von einem Notar ausgestellten Hinterlegungs- iheine bei unserer Gesellschaftskasse in Berlin-Waidmannslust hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruhs- frist beläßt. Fordert der Aktionär die hinterlegten Urkunden vorzeitig zurü, so verliert der . von ihm. erhobene

| sprehenden Aktionäre unterbleibt als- * dann.

Die Urkunden derjenigen * von Aktien über RM 50,—, die niht | Widerspruch erhoben haben, werden | au in diejem Falle, da ein freiwilliger Umtausch zulässig ist, in Urkunden über RM 1000,— bzw. RM 100,— umge- tauscht, sofern nicht von den Aktionären

| bei Einreichung ihrer Aktien zum Um-

| tausch ausdrüdcklich das Gegenteil be- mexft worden ist.

Gemäß Beschluß der Generalver- samuilung vom 11. April 1928 ist neben dem Umtaush der Aktien im Nenn- betrage von RM 50,— in solhe über | RM 100,— bzw. RM 1000,— ein frei- williger Umtaush unserer über nom. | RM 100,— lautenden Aktien in solche über nom. RM 1090,— vorgesehen. | Aktionäre, die von dieser Umtaufch-

=! möalihkeit Gebranch mahex und zu

| diesem Zweck ihre über nom. Reichs- mark 100,— lautenden Aktien nebit laufenden Gewinnanteilscheinen

Fnhaber

und

Widerspru seine Wirkung. . Der Ep wird wirfsam und der Umtaush der Aktien zu 60 RM | in Aktien zu 1200 RM hat zu unter- | bleiben, wenn die. Aktien, . gegen deren | Umtausch rechtmäßig Widerspruch er- | hoben ist, zusammen deu zehnten Teil | des Gesamtbetrages der Aktien gu | 60 RM erreichen. Jndessen werden die eingereihten Aktien zu 60 RM, | soweit deren JFnhaber einen Wider- spruch gegen den Umtaush nicht er- hoben haben, als freiwillig zum Um- taunsch eingereiht- angesehen und in Aktien zu 1200 RM umgetauscht, so- fern niht von den Aktionären bei Ein- reiehung threr Aktien zunt Umtausch aus- drütlih Einspruch erhoben worden ist. Berlin - Waidmaunuslust, den 27, September 1929.

Chemische Fabriken Dr. Joachim Wiernik «& Co. Aktieugefelsschaft. Der Vorftand. Dr. L. Wiernik.

Es

1929

Hallesche Malzfabrik Reinicke

& Co., Aktiengesellschaft,

(585761 Halle a. Saale.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden

bierdurch eingeladen, an der Sonnabend,

den 26, Oktober 1929, nachmittags&

5 Uhr, in der Malzfabrik hierselb}

stattfindenden ordentlichen General-

versammlung teilzunehmen. Tagesordnung :

1. Vorlegung des Jahresberichts, der Bilanz und der Gewinn- und Verlusts rechnung.

2, Bericht des Aufsichtsrats und des Büdcherrevisors über die stattgehabte Prüfung.

3. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustre{nung und der Gewinnverteilung.

4. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

5. Verschiedenes.

Die Ausübung des Stimmrechts is

davon abhängig, daß die Aktien spätestens

bis Mittwoch, den 23. Oktober 1929, ents weder bei der Gesellschaft oder beim Halle»

{en Bankverein von Kulish Kämpf & Co,

hier, hinterlegt werden. i Halle a. Saale, 28. September 1929,

Der Auffichtsrat. Carl Bosse.

[58584 |

Aktiengesellschaft für Federstahl - Fndustrie

vorm. A. Hirsch «& Co., Kassel. Dritte Aufforderung zum Aktienumtausch. Auf Grund der 5./7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen fordern wir die Fnhaber unserer über 120 Reichsmark lautenden Stammaktien auf, ihre Aktien mit laufenden Gewinnanteilsheinen Nr. 24

bis 27 sowie den gugehörigen Er-

neuerungsscheinen bis zum §0, Nos

vember #929 einschließlich in Berlin: bei der Darmstädter und

Nationalbank K. G. a. A, Hannover: bei dem Bankhause Z. S. Gumbpel, bei dem Bankhause Nathausohn «& Stern, Kassel: bei der Nationalbank K. Filiale Kafsel,

bei dem Bankhause L. Pfeiffer während der üblichen Geschäftsstunden, unter Beifügung etnes zahlenmäßig ge- ordneten MNummernverzeichnisses tun doppelter Ausfertigung einzureichen. Gegen Einreihung von 5 Stamms aktien im Nennbetrage von je Reichs- mark 120,— wird eine neue Aktie inm Nennwerte von RM 600,— nebst guge- hörigen Gewinnanteilsheinen mit Er- neuerungsschein ausgegeben. Die ge» nannten Einreichungsstellen sind berett, der An- und Verkauf von Spißen zum jeweiligen Tagesfkurs zu vermitteln.

Soweit die von den Aktionären ein- gereichten Aktien zur Durchsührung der Zusammenlegung nicht ausreichen, den Einreichungsstellen aber zur Ver- wertung för Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind, werden von den sämtlichen in dieser Weise eîn- gereihter. Aktien zu RM 120,— immer 5 Aktienrc vernihtei und hierfür eine neue Aktie zu RM 600,— ausgegeben. Diese wird durch die Geselljhast ur öffentliher Versteigerung verkaust und der Erlös den Beteiligten nah ckem Ber- hältnis ihres Aktienbesives zur Ver=- fügung gestellt. L R

Die Aktien, die nicht fristgemäß eiu- gereiht sind, oder die zwar fri tgemäß eingereiht sind, deren Zahl r zur Durchführung der Zusammenlegung auf RM 600,— nicht ausreicht und den Einreichungsstellen nicht x Ver- wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt fins, werden für fraftlos erklärt. An Stelle der für kraft- los erflärten Aktien werden neue Stämmaktien ausgegeben, und zwar für 5 alte Stammaktien zu RM 120,— eine neue Stammaktie zu RM 600,—. Diese neuen Stammaktien werden durch die Gesellschaft für Rechnung der Betei- ligten in öffentlicher Versteigerung ver- fauft. Der Erlôs wird den Beteiligten nah dem Verhältnis ihres Aktienbesißes ur Verfügung gestellt oder, sofern die Berechtigung zur Hinterlegung vorhan- den ist, für deren Rechnung hinterlegt.

Der Umtaush der Aktien ist pro- visionsfrei, sofern die Einreichung der Aktien bei dew obengenannten Stellen am Schalter erfolàt. Jn allen’ übrigen Fe wird die übliche Provision be- renet.

Die Aushändigung der neuen Stamms- aktien über 600,— erfolgt nah deren Fertigstellung gegen Rückgabe der über die eingereihten Aktien ausge- stellken Empfangsbescheinigung dur die Einreicungsstellen. Diese find zur Prüfung der Legitimation berechtigt, aber niht verpflichtet, Die Bescheini- gungen sind nit übertragbar. :

Kassel, den 27. September 1929.

etecsaht-Indusirie ayi- u irie vorm. A, Hirsh & Co.

Darmstädter und G. a. h

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Der Vorstand.

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