1929 / 236 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Oct 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Neich8-: und Staatsanzeiger Nr. 235 vom 8, Oktober 1929. S. 4,

Nr. 25 für die Auguste Lücke geb. Harbßmann in Berlin auf Grund der Ürkunde vom 27.,, am 2. April 1886 eingetragenen, mit 5% halbjährlih

rzinslichen, nach vierteljährliher

ündigung zahlbaren Darlehnshypothek von 1200 Papiermark F 15/29 —, 2. die Landwirt Friedrich und Luzie geb. Nowak Wilhelmschen Eheleute in

otshanowiß, Kreis Rosenberg (Ober- shlesien), zur Ausschließung der Gläubiger des auf dem Grundbuch- blatt des ihnen gehörigen Grundstüdcks Nr. 33 Kotshanowiy Abteilung 1I1I Nr. 5 für den Ferdinand Winkler auf Grund des Kaufvertrags vom 10. März 1868 infolge Verfügung vom 14. April 1868 eingetragenen, unverzins\lichen, überwiesenen Kaufgelderanteils von 15 Talern F 10/29 - , 3, die Viertel- bauer Martin umd Rosalie geb. Kaluza Liebnershen Eheleute in Nieder- kunzendorf, Kreis Kreuzburg (Oberschl.), vertreten durch den Rechtsanwalt „Jankowsky in Kreuzburg, Ober- ichlesien, zur Aus\chließung der Gläubiger der auf dem Grundbuch- blatt des ihnen gehörigen Grundstüdcks Nr. 198 Niederkunzendorf Abteilung 111 a) Nr. 1 für den minderjährigen «ohann Fantos auf Grund des am 20. August 1830 gerihtlich errichteten, am 26. Oktober 1830 verkündeten Maria «Fantosschen Testament ausgeseßten, bei der Verheiratung oder Bolljahrigkeit ginsenfrei auszuzahlenden von Blatt 129 Niederkunzendorf am 1. November 1928 hierher übertragenen eingetragenen mütterlihen Erbegelder - von noh 90 Tlr. 23 Sgr. 7 Pfg., b) Nr. 2 für die Geschwister Fohann Susanna und Maria Wziontek im Frei Tschapel mit gleihem Vorzugsreht auf Grund des Erbrezesses vom 7./11. März 1850 auf Blatt 20 Niederkunzendorf ein getragenen, von da auf Blatt 129 Niederkunzendorf und hierher zur Mit- haft übertragenen, mit 5% seit dem

l, Februar 1850 verzinslihen Dar- lehnshypothek von 20 Tlr. 18 Sgr,

c) Nr. 3 für den Kaufmann Friedrich Herßog in Kreuzburg, Oberschlesien, auf Grund der gerichtlihen Verhand- lung vom 2. Oktober 1857 auf Blatt 20 Niederkungendorf eingetragenen, auf Blatt 129 Niederkungendorf und hierher zur Mithaft übertragenen, mit 5% verzinslihen Darlehnshypothek von 200 Tlr., d) Nr. 4 für die minder- jährige Johanna FJantos auf Grund des väterlichen Testaments, veröffent- liht am 3, April 1851, und der Ver- handlungen vom 24, September und 11. Dezember 1851 bei ihrer Ver heiratung oder Volljährigkeit zahlbaren und vom 14. Lebensjahre ab mit 5 % verzinslichen, auf Blatt 20 Nieder- kunzendorf eingetragenen, auf Blatt 129 Niederkunzendorf und hierher zux Mit- N übertragenen vaäterlihen Erbe- ee L 1 L. O Nr 3 für den Rademacher Penkalla in Kreuzburg (Oberschl.) auf Grund des Schuldbekenntnisses vom 8. Mai 1809 auf Blatt Nr. 38 Niederkunzendorf eingetragenen, auf Blatt 82, 83, 20, 129 Niederkungendorf und hierher zur Mit- haft übertragenen, mit 5% vergzins- lihen Darlehnshypothek von 80 Tlr., f) Nr. 6 für den Häusler Fakob Kinder in Borkowiß auf Grund der Hypothek vom 16. Dezembex 1818 auf Blatt 38 Niederkunzgendorf €&ngetragenen, au Blatt 82, 83, 20, 129 Ld und hierher zur Mithaft übertragenen, mit 5 % verzinslichen Darlehnshypothek von 47 Tlr., g) Nr. 7 für den Johann Jantos auf Grund der Abtretung vom 10, Februar 1840 auf Blatt 38 Nieder- kunzendorf eingetvagenen, auf Blatt 82, 83, 20, 129 Niederkunzendorf und hier- her zur Mithaft übertragenen, mit 5 % verzinslihen Darlehnshypothek von 48 Tlr. 22 Sgr. 6 Pfg., h) Nr. 8 für die minderjährigen Fohaana und Thomas Fantos auf Grund des väter- lihen, am 3, April 1851 verkündeten Testantents und der Verhandlungen vom 24. September und 11. Dezember 1851 der Anteil des Thomas Jantos mit 150 Tlr. ist mit den Zinsen vom 1. Fanuar 1878 an die Kaufmanns- frau Ulricke Dittel in Kreuzburg (Ober- \{chle\.) abgetreten, auf der Erbscholtisei Nr. 20 Niederkunzendorf, dem Acker- stück Nr. 93 Niederkunzendorf, Blatt 82 Niederkunzendorf eingetragenen, auf Blatt 20, 129 Niederkunzendorf und hierher zur Mithaft übertvagenen, bei erreichter Volljährigkeit oder Ver- Heiratung zahlbaren, vom 14. Lebens- jahre an mit 5% verzinslichen väter- lihen Erbegelder von je 150 Tlr. F 9/29 —, 4. die Häusler Wilhelm und Elfriede geb. Bushmann Richterschen Eheleute in Georgenwerk, "Kreis Oppeln, vertreten durch Rechtsanwalt Fablonsky in Kreuzburg (Oberschl.), zur Ausschließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des thnen ge- hörigen Grundstücks Nr. 70 Georgen- werk Abteilung Ill: a) Nr. 11/1 für den Kolonisten Wilhelm Grell in Neuwedel infolge Verfügung vom 7. April 1856 eingetragenen, auf Blatt 50 Georgen- werk mithaftenden, vom 7. April 1856 ab mit 5 % in ganzjährigen Raten ver- inslihen und nach dreimonatlicher Pindiguna rüdckzahlbaren 100 Tlr., b) Nr. 11/8 für den Johann und Alex- ander Kubik in Thule zu gleichen Teilen und Rechten auf Grund der gerichtlichen Urkunde vom 1. September 1870 ein- getragenen, auf Blatt 4 und 50 Ge- 'drgentiverk mithaftenden, mit 6% am . August jeden Jahves verzinslichen

c) Nr. 1? für den Zimmermann Gott fried Thiel in Geovgenwerk auf Grund der Verhandlung vom 11. August 1886 eingetragenen, auf Blatt 50 Georgen- werf mithaftenden, vom 11. August 1886 mit 5% in ganzj&hrigen Raten ver- zinslihen und nach einvierteljähriger Kündigung zurückzahlbaren Darlehns- hypothek von 300 Papiermark F 14/29 —, 5. der Häusler Friedrich Beier in Georgenwerk, Kreis Oppeln, vertreten durch den Rechtsanwalt Fablonsky in Kreuzburg (Oberschl.), zur Aus\s{hließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des ihm ge- hörigen Grundstücks Blatt 45 Georgen- werk Abteilung 111 Nr. 1! für die Ge- s{chwister Wilhelm, Karoline, Katharina, Christiane, Heinrich und - August Schreiber für ein jeden mit 53-Tlr.: zu gleihen Rechten auf Grund des- Erb- rezesses vom 6. März 1836 ein- getragenen, auf Blatt 60 Georgenwerk mithaftenden, mit 5 % verzinslichen und gegen dreimonatlihe Kündigung rück- zahlbaren väterlihen Erbegelder von 318 Tlr. F 18/29 —, 6. die Aus- züglerin Marie Ochmann geb. Maronna in Kotschanowib, Kreis Rosenberg (Oberschl.), vertreten durch den Recht s- anwalt Fablonsky in Kreuzburg (Vber- {l.), zur Ausschließung der Eigen- tümer des Gtundstüks Nr. 138 Kot- \chanowibß, in der Gemarkung Kotscha- nowiß gelegener Aker in den Erbpacht- ländereien von 55,90 a Größe und 1,31 Tlrx. Grundsteuerreinertragq F 12/28 —, 7. der Häusler Fviedrih Bartos (Vater) in Ober Ellguth, Kreis Kreuzburg (Oberschl.), vertréten ‘dur den Rechtsanwalt Fankowsky in Kreuz- burg (Oberschl), zur Ausschließung der Eigentümer des Grundstücks Nx. 22 Schloß Ellguth, in der Gemarkung Ober Ellguth belegene Wiese an der“ Stober von 1560 a Größe und 0,31 Tlr. Grundsteuerreinertraq F 11/29 —, 8. die Klempnermeister Hermann und Anna geb. Lossow Krexshen Eheleute in Kreuzburg (Oberschl.), vertreten durch Rechtsanwalt Fablonsky in Kreuz- burg (Oberschl.), bezüglich des verloren- gegangenen Hypothekenbriefes vom 9, Juni 1878 über die auf dem Grundbuchblatt Nr. 151 Kreuzburg (Oberschl.) in Abteilung T1l1 Nr. 9 für den Zahnarzt Dr. Paul Lossow in Hamburg, Hammtorstraße 271, ein- getragenen 1498,79 Goldmark als Auf- wertungsbetrag der vom 1. Fuli 1878 ab mit 6 % verzins[ich eingetragen ge- wesenen 6000 Papiermark Darlehns- hyvothek F 13/29 —, Aufgebots- termin vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer 29, wird zu 1 bis 7 auf den 25. November 1929, 10 Uhr, zu 8 auf den S8. Januar 1930, 10 Uhr, anberaumt. Zu A bis 5: Die Gläubiger

werden aufgefordert, spätestens im Termin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird. Zu G und 7: Die Eigentümer der Grundstücke werden aufgefordert, spätestens im Ter- min ihre Rechte anzumelden, widrigen- falls ihre Ausschließung erfolgen wird. Zu Nr. 8: Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Termin seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 3 F 15/29.

Amtsgericht Kreuzburg (Oberschl.),

den 23. September 1929.

[61240] Aufgebot, Der Besißbex Wilhelm Littek in Georgensreuth, vertreten durch den Rechtsanwalt Davidsohn

in Velen heim, hat das Aufgebot zur Aus- schließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des ihm gehörigen Grundstüks Schwirgstein Blatt 26 Abt, IIl Nr. 5 für die Altsißer Michael Ruttkowskishen Eheleute, für Luise Kockernak geb. Ruttkowski, für Friedrich Ruttkowski, für Anorthe Ruttkowski, für Gottlieb Ruttkowski und für Samuel Ruttkowski. zuleßt wohnhaft in JFohannisthal, aus dem Jahre 1869 ein- getragenen Kaufgeldforderung von zu- sammen 22 Taler 23 Silbergroschen ae- mäß § 1170 B. G.-B. beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, \pä- testens in dem auf den 31. März

1930, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzu-

melden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird.

Passenheim, den 30. September 1929.

Das Amtsgericht.

[61241] Aufgebot. : . Folgende Hypothekenbriefe über die Kosten: 1. Abteilung TIl Nr. 35 über 20 000 Æ, eingetragen auf Spandau Band 15 Blatt Nr. 593 für den- Rentier Paul Marzahn in Berlin-Friedenau, auf Antrag des Landwirts und Pferde- händlers Max May in Nauen, ver- treten durch Justizrat Max Conrad und Rechtsanwalt“ Dr. Dieke in Nauen 4 F. 17. 29 —, 2. Abteilung Ill Nr. 7 über 12000 M, eingetragen auf Velten Band 11 Blatt Nr. 299 für die Witwe Bertha Kläetsh in Velten, auf Antrag a) der Frau Gertrud Pfeil geb. Klaetsh zu Schwedt a. O., b) des Architekten Hermann Klaetsch in Kattun bei Stäwen (Netekreis) und c) des Lagervevwalters Erich Klaetsh in Velten —- 4- F. ‘19, 29 —, 3. Ab- teilung TIT Nr. 36 über 4000 GM, ein-

arlehn8forderung von 250 Tlr.,

| Nr 467 für den Amtsgerihtsrat Wal- ter Betcke in Berlin-Lichterfelde, auf Antrag der verwitweten Amtsgerichts- | rat Margarete Betcke geb. Guüttig in Berlin-Lichterfelde, Steinmeßstraße 28, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hendel in Berlin NW. 7, Unter den 4

#

Linden 69 4 F. 25. 29 —, 4. Ab- teilung IIT Nr. 3 über 15000 X, ein- getragen auf Velten Band 17 Blatt

Nr. 484 für den Kaufmann Louis Mo- shinsfi and den Kaufmann Moriß Moschinski in Berlin, Fnvalidenstr. 34, auf Antrag des Gläubigers Moriß Moschinski 4 F. %. 29 —, 5. Ab- teilamg III Nr. 11 über 10 000 M, ein- getragen auf Spandau Band 29 Blatt Nr. 1124 für die Spandauer ‘Bank, G. m. b. H. in Spandau, auf Antrag der Witwe Magdalene Weber geb. Preuß in Berlin-Spandau, Streit- straße 60, vertreten durch die Rechts- anwälte Fustizrat Freiherr von Lyncker und Dr. Böhmer in Berlin-Spandau - 4 F. 27. 29 —, 6. Abteilung III Nr. 3 über 138 300 M, eingetragen auf Spandau Band 121 Blatt Nr. 3850 für die Schöneberger Bank, e. G. m. b. H. in Berlin-Schöneberg, auf Antrag der Aktiengesellshaft für Bodenverwertung in Berlin-Spandau in Liquidation, ver-

treten durch den Liquidator Frib Schulye, dieser vertreten durch die

Rechtsanwälte Justizrat Freiherr von Lyncker und Dr. Böhmer in Berlin- Spandau 4 F. 28. 29 —, 7. Grund- \chuldbrief über Abteilung TIl1 Nr. 8 Grundshuld in Höhe des Preises für 11,40 Kilo Feingold, eingetragen auf Velten Band 2 Blatt 42 für den Kauf- mann Michael Weber in Velten in der Mark, Viktoriastraße, auf Antrag des

Gläubigers, vertreten durch Rechts- anwalt Dr. Herbberg in Berlin-Span- dat 4 F. 31. 29 —, Die JInháber

der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Januar 1930, vormittags8 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Spandau, Morißbstraße 9, Zimmer 14, an- beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Spandau, den 21. September 1929.

Das Amtsgericht.

[61243] Aufgebot.

Der Tiefbauingenieur Franz Franke in e Krs. Waldenburg, Schles, als Pfleger der gegenwärtigen und zu- künftigen Deszendenz der Frau Minna Unger geb. Opiß im Lübên, vertreten durch Rechtsanwalt Dr, Becker in Waldenburg, Schl., hat das Aufgebot des Hyvothefenbriefes der im Grund- buch von Neu Salzbrunw Blatt 61 in Aht. 111 unter Nr. 1 für die gegen- wärtige und zukünftige Deszendenz der Frau Minna Unger geb, Opiß “in Lüben eingetragenen Hypothek von 1000 Mark beantragt, Der JFnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Januar 1930, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer 8, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, \vidrigenfalls die Er der Urkunde erfolgen wird.

Waldenburg, Schles, dem 30. Sep- tember 1929, Amtsgericht.

[61242] Aufgebot. 5 Der Raunn Alfred Bude in Katscher, ertreten durch Rechts-

anwalt Dr. Stachnik im Katscher, fe das Aufgebot des Grundschuldbriefes der im Grundbuch von Waldenburg Blatt 656 in Abt. Î[Il unter Nr. 7 ein- getragenew 5000 GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 25. Januar 1930, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, anberaumten Aufgebots- termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgew wird,

Waldenburg, Schles, den 30. Sep- tember 1929. Auitsgericht.

[61246]

Die Ehefrau Anna Hesselbarth geb. Ziege iz Oberkriegstedt, vertreten durch Rechtsanwalt Erlecke in Merseburg, hat beantragt, ihren verschollenen Ehe- mann, den Arbeiter Karl Franz Hesselbarth, zuleßt IINYEI in Bisch- dorf, für tot zu erklären. ex bezeich- nete Verschollene wird aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 25. April 1930, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 32, an- beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er- folgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf- Litboruzia, spätestens im Aufgebots- termin dem Gericht Anzeige zu machen. terseburg, den 30. September 1929.

Amtsgericht.

[61247] Aufgebot,

Die verehelihte Bergarbeiter Selma Toinko, geb. Philipp in Neu Walden- burg, Schles, Blücherstr. 18, hat be- antragt, ihren Ehemann, den ver- schollenen Bergarbeiter Martin Toinko,

zuleßt wohnhaft in Seitendorf, Krs. Waldenburg, Schles, und Kriegsteil-

nehmer beim österreichishen Fnf.-Reg. Nr. 47, geb. am 11. November 1886 in Tüchen (Steiermark), der seit dem Jahre 1914 vermißt wird, für tot zu

wird aufgefordert, sich spätestens in vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeih neten Geriht, Zimmer 8 anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird.

An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermogen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge riht Anzeige zu machen.

Waldenburg, Schles., den 30. Sep- tember 1929. Amtsgericht.

[61248] Aufgebot.

Auf Antrag des Fnvaliden Ernst Wenzel aus Olbersdorf wird der am 10. August 1895 in Olbersdorf geborene und daselbst wohnhaft gewesene Schneider Max Gustav Wenzel, zuleßt bis 1916 beim Res.-Fnf.-Regt. Nr. 103, 9. Konmp., aufgefordert, sich sofort, spätestens aber in dem unten bestimmten Aufgebots- termin bei dem unterzeihneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot er- flärt werden wivd. Alle Personen, die Auskunft über den oben genannten Ver- schollenen çceben können, werden auf- gefordert, hierübev sofort, spätestens aber in dem unten bestimmten Auf- gebotstermin dem unterzeihneten Ge- riht Mitteilung zu machen. Termin zur mündlichen Verhandlung über das Aufgebot und zum Erlaß des Aus- \{chlußurteils wird auf Dienstag, den 7. April 1930, vorm. 9 Uhr, an- beraumt.*

Das Amtsgericht Zittau. [61250] Beschluß.

Der am 14. 8. 198 erteilte Erb- schein, in. welchem bescheinigt wird, daß Erben des am 22. März 1928 ge- storbenen Kaufmanns Johannes Met, zuleßt wohnhaft in Berlin-Stegliß, Schloßs\tr. 10, sind: 1. seine Witwe Frau Emilie Meb geb. Bardua, Berlin- Stegliß, Schloßstr. 10, zu 14, 2. Kauf- mann Walter Mey, Berlin-Steglih, Markelstr. 61, 3. die verwitwete Frau Professor Katharina Dictrich geb. Met in Berlin-Neutempelhof, Schulenburg- ring 126, 4. die verwitwete Frau Rech- nungsrat Elisabeth Sparfeldt geb. Meh in Berlin-Friedenau, Moselstr. 3, 5. die verwitwete Frau Martha Wenzel geb. Mes, zuleßt in Berlin-Südende, Mittel- straße 17 wohnhaft gewesen, am 29. Mat 1928, also nach dem Erblasser, ver- storben, 6. der Kaufmann Alfred Meg, zuleßt (in Berlin-Schöneberg, Lands- huter Stx. 34 wohnhaft gewesen, am 1. Mai 1928, also nach dem Erblasser, verstorben, 7, Frau Bankdirektor Ger- trud Ostertag geb. Meß in Berlin- Stegliß, Schloßstr. 10, 8. der Kauf- mann Rudolf Meß în Berlin-Dahlem, Podbielsfki-Allee 77, 9) die verwitwete Frau Rentiere Hedwig Steckelmann geb. Meß in Berklin-Schöneberg, Martîn- Luther-Str. 57, zu 2—9 zu je "/1« des Nachlasses, wird für kraftlos erklärt, da er unrichtig ist.

Berlin-Schöneberg, 2. Oktober 1929.

Das Amts3geriht. Abt. 29.

[61252]1 Durch Aus\{lußurteile vom 26. Sep- tember 1929 werden für kraftlos erklärt : F 158/28: Die 49/0 igen Obligationen der Eisenbahnbank in Frankfurt a. M. PM 200,— E Nr. 7511, PM 200,— E Nr. 7512, PM 200,— E Nr. 7513; F 165/28: der am 5. September 1928 ausgestellte Wechsel über NM 600,— (fechshundert MNeichsmark), fällig am 16. Dezember 1928 in Frankfurt a. M. Aussteller : Firma Ganz & Joseph, Frank- furt a. M., Akzeptantin : Firma Mittel- deutshe Lack- und Farbenfabrik, Gesell- haft mit beschränkter Hafiung, Frank- furt a. M., Weißmüllerstr. 46. Frankfurt a.M., den 26. September 1929, Amtsgericht. Abt. 16.

[61253] Bekanntmachun4«.

Die öffentlihe Zustellung der Kraft- loserflärung der von der Frau Hed- wig Tüllmann in Bad Lippspringe dem Kaufmann Johannsen in Holtenau bei Kiel erteilten Generalvollmacht vom 24. Juni 1929 wird bewilligt. Die Veröffentlihung hat in der geseßlih vorgeschriebenen Form auch im West- fälishen Volksblatt in Paderborn und in der Kieler Zeitung zu erfolgen. Paderborn, den 2. Oktober 1929.

Das Amtsgericht. [61255] Aufgebot. E Durch Auss\{lußurteil vom 21. Sep- tember 1929 ist der verlorengegangene Hypothekenbrief vom 9. Funi 1911 über die im Grundbuch von Huckingen Band XTI Artikel 5880 in Ab- teilung I1T Nr. 2 für den Gemeinde- vorsteher und Zimmermeister Friß Hall- mann aus Huckingen eingetragene, zu 4/4 eventuell 4?/4 % verzinsliche Hypo- thek von 600,— Mark für kraftlos er- klärt worden. Ratingen, den 23, September 1929,

Das Amtsgericht.

[61249]

In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß- gläubigern des am 30. März 1929 in Berlin-Lichterfelde verstorbenen Kauf- manns Paul Schneider hat das Amts8- geriht Berlin-Lichterfelde durch Aus- \{lußurteil vom 28. September 1929 7 Nachlaßgläubigern die von thnen an- gemeldeten Forderungen gegen den Nachlaß vorbehalten. Berlin-Lichterfelde, 28. Sept. 1929.

getragen auf Spandau Band 12 Blatt

erklären. Der bezeichnete Verschollene

dem auf den 22. November 1929, |

[61245]

Der verschollene Sanitätsrat Dr. med. | Moses (gen. Max) Goldschmidt, zulebt wohnhaft in Berlin-Lichterfelde, Drake- straße 9, ist durch Ausschlußurteil vom 28. September 1929 für tot erklärt

ivorden. Als Todestag ist der 11, Ofk- tober 1918 festgestellt worden, Berlin- Lichterfelde, den 28. 9. 1929. Amts-

geriht. 8 F. 38. 28.

4. Deffentliche Zustellungen.

[61273] Oeffentliche Zustellung.

In dem vor dem Landgericht I in Berlin als Prozeßgeriht anhängigen Nechtsstreit der Frau Franziska Müller geb. Sonn- abend in Berlin, Elbinger Straße 12, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Weitzenkorn in Berlin, Große Frank- furter Straße 73, gegen ihren Ehemann, den Schneidermeister Theodor Müller, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist Termin zur Vernehmung der Frau Abraham in Cammin i. Pomm. als Zeugia nach Maßgabe des Beweis- bes{hlusses vom 24. April 1929 vor dem Amtsgeriht Cammin i. Pomm., Zimmer Nr. 9, auf .den . 8, November 1929, 9 Uhr, anberaumt. Zu diesem Termin wird der Beklagte hiermit geladen.

Cammin i. Pomm., 1. Oktober 1929, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts.

[61258] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Elsa -Jepp geb. Lorenz in Elbing, Leichnamstraße 151, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwälte Karlewski und Dr. Erdmann in- Elbing, klagt gegen den Former Walter Jepp in Ponta Grossa Parana, Nuer Pybagg, Postal 84, Bra- silien, auf Ehescheidung aus § 1568 B, G.-B. und Schuldigerklärung des Be- klagten gemäß § 1574 Abs. 1 B.G.:B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits ror ‘den Einzelrichter der I. Zivilkammer des Landgerichts in Elbing auf den 6, Dezember 1929, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. 2 R. 116/28.

Elbing, den 30. September 1929,

Die Geschäftsftelle des Landgerichts.

(61259] Oeffentliche Zuftellung.

Die Frau Jda Popowski geb. Hiri in Hamborn, Quappenstr. 40b, bei Fabian, Prozeßbevollmächtigter: _ Nechtsanwalt Justizrat Passarge in Elbing, klagt gegen den Kohlenhauer Paul Popowski, früher in Luisenwalde, Kreis Stuhm, auf Ehbe- scheidung aus 88 1567/1568 B. G.-B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.-B. Die Klä- gerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Mechts\streits vor den Einzelrichter der I. Zivilkammer des Land- gerichts in Elbing auf den 13. Dezember 1929, vormitiags 9 Uhr, mit der Aufforderung, \sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2 R. 124/29.

Elbing, den 3. Oktober 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 61276] Oeffentliche Zustellung.

Der Straßenbahnführer Heinrich Pappe in Mülheim - Ruhr, Schwarzenberger Straße 25, .klagt gegen feine Ehefrau, früher in Essen, Brahmkampstraße 40, mit dem Antrag auf Aufhebung des Urteils des Amtsgerihts Essen vom 17. Suni 1929. (10 0. 910/29) zu er= fennen. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht hier auf den 12, Dezember 1929, vormittags 9} Uhr, geladen.

Essen, den 25. September 1929.

Das Amtsgericht.

[61262] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Dora Braun geb. Häberlin in Ebingen, Prozeßbevollmächtigter : Nechts- anwalt Justizrat Löffler, Hechingen, klagt gegen ihren Chemann Georg Braun, zuleßt in Esseratsweiler, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehe- scheidung. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in Hechingen auf den 19. No- vember 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderuna, \sih dur einen bet diesem Gericht zugelassenen Nechtsantoalt gr Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. Hechingen, den 1. Oftober 1929. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Verantwortlicher Schristleiter

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil

Rechnungsdirektor Mengering, Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei und Verlags-Aktiengesellshaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

(eins{ließlich Börsenbeilage und

Das Amtsgericht. 8 F. 17. 29.

zivei Zentralhandelsregisterbeilagen).

Ï i

[23

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an b a Wocentag abends.

Bezugspreis wvierteljährli

Bestellungen an, in S8W. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 #,

eins{ließlich des Portos abgegeben. Fernspreher: F 5 Bergmann 7573.

Ir. 236. Neichsbankgirokonto. E Ey s m e

9 @ÆAÆ Alle Postanstalten nehmen erlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

1 einzelne Beilagen kosten 10 Ay/ Sie werdey nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

Berlin, Mittwoch, den 9. Atober, abends.

drudck

K Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgesyaltenen Petitzeile 1,05 ÆK s f einer drei Anzei L L Geschäfts

espaltenen Einheitszeile 1,75

telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welhe Worte etwa durch Sperr - } einmal unterstrichen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

en nimmt an die [le Druckaufträge

ettdruck (zweimal unter-

Posftscheckkonto : Berlin 41821.

JFunhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Vierie Verordnung zum Volksbegehren. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe amtlicher Veröffent- lichungen durch das Reichsverlagsamt.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung der Wahl von Generallandschaftsräten.

E S E 2A Al E P FRE E 2 h E PIE R P EOi I E: f, 2ER I “E ARE C E Amtliches.

Deutsches Reich.

Vierte VerordnungzumVolksbegehren.

Auf Grund des § 167 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 (RGBl. I S. 173) wird für das Eintrags- verfahren vom 16. bis 29. Oktober 1929 zum Volksbegehren mit’ dem Kennwort „Freiheitsgesez“ hiermit verordnet :

Jn Gemeinden, in denen die für die Reichstagswahl vom 20. Mai 1928 benußten Stimmlisten oder Stimmkarteien nicht mehr vorhanden, nicht mehr verwendungsfähig oder wesentlich überholt sind, können als zuleßt abgeschlossene Stimmlisten oder Stimmfkarteien für die Zulassung zur Eintragung ausnahms- weise auch Stimmlisten oder Stimmkarteien aus einer späteren öffentlichen Wahl (Wahl zum Landtag oder zu einem kommunalen Vertretungskörper) zugrunde gelegt werden, sofern der Kreis ihrer stimmberechtigten Personen demjenigen der Eintragungs- berehtigten entspricht.

__ Für Preußen verbleibt es bei der durch die Dritte Ver- ordnung zum Volksbegehren vom 3. Oktober 1929 getroffenen Regelung.

Berlin, den 9. Oktober 1929. Der Reichsminister des Jnnern.

J. A.: Dr. Menzel.

VEranattmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Vers ordn ung zur Durchführung des Geseßes über wert- beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. I S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt jür eine Unze Feingold. . . . . , 84 sh 104 d,

s für ein Gramm Feingold demnach . 32,7455 pence,

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichéanzeiger in Berlin erscheint, bis eins{ließlih des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlihung vorausgeht.

Berlin, den 9. Oktober 1929.

Neichsbankdirektorium.

Fu ch3. Ehrhardt.

Bekanntmachun“.

Jm Verlage des Reichsverlagsamts erscheinen

Neichsgesegblatt, Teile T und II,

Neichésteuerblatt, Anhang zum Reichssteuerblatt,

NReichszollblatt, Ausgaben A und B,

Teilabzüge des Meichszollblatts, Anhang zum Rei(ßszollblatt (enthaltend die Aenderungen im Stand und in den Befug- nissen der Dienststellen der Zoll- und Branntweinmonoypol- verwaltung [ Aemterverzeihnis]),

Beirichtigungsblätter zum Aemterverzeihnis,

Amtsblatt der Neichsfinanzverwaltung, Ausgaben A und B,

Entscheidungen des Neichsoberseeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs,

Seefrochtordnung und die Ergänzungen usw. dazu,

Fingerzeige für die Geseßes- und Amtssprache,

Die Hoheitszeichen des Reichs. :

Die Nummern des Reichsgesezblatts werden vom Jahrgang 1867 an ständig auf Lager gehalten und auch Fugern abgegeben. Von den übrigen Verlagsblättern dem Reichs- steuerblatt, dem Aùnhang dazu, dem Reichszollblait, den Teil- abzügen, dem An zum Reichszollblatt, den Berichtigungs- blättern dazu, dem mtsblatt der Reichsfinanzverwaltung wird nur eine dem jeweiligen Bedarf genügende Auflage her- gestellt. Einzelnummern fönnen also nur soweit vorrätig geliefert werden.

Auf Wunsch werden Einbanddecken zu den abgeschlossenen ahrgängen aller Verlagsblätter sowie auch zu den übrigen rtriebsgegenständen geliefert. Ebenfalls auf Wunsch nd

auch fertig gebundene Stüce lieferbar.

Barverkauf: werktäglih von 8 bis 3 Uhr. Schriftliche Bestellungen werden schnellstens erledigt.

Verkaufspreise für den ahtseitigen Druckbogen der Verlagsblätter im Einzelbezuge durch den Verlag (aus\chließlich der Postversendungsgebühren):

a) für das Neichsgeseßblatt (Teil T und I1) aus früheren Jahren 10 Npf., aus dem laufenden Jahre 15 RNpf.,

b) für das Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung, Ausgabe A, Reichszollblatt, Ausgabe A, Anhang zum Reichszollblatt; Neichs\teuerblatt und den Anhang zum Neichssteuerblatt 20 Npf.,

6) für das Amtsblatt der Neichsfinanzverwaltung, Ausgabe B, und Reichszollblatt, Ausgabe B, 15 Rpf.,

d) für Teilabzüge des Neichszollblatts (einseitig bedruckt) und

0) Berichtigungsblätter zum Anhang des Reichszollblatts Aemterverzeihnis (einseitig bedruckt) je nah Druckumfang,

f) für Einbanddecken 1,70 NM das Stü.

Preisnahlä\\e.

a) 10, 20, 30 vom Hundert beim Bezuge von mehr als 10, 20 und 60 Bogen der Reichsgeseßze, des Amtsblatts der Reichsfinanzverwaltung, des Reichézollblatts, dessen Anhangs, des Neichssteuerblatts und dessen Anhangs,

b) 40 vom Hundert beim Bezuge vollständiger . Jahrgänge des Reichsgeseßblatts Teil T und I1, des Amtsblatts der Neichsfinanzverwaltung, des Reichszollblatts und- des Neichs- steuerblatts,

c) 50 vom Hundert béim Reichsgeseßblatt auf Sammel- bestellungen der Dozenten für ihre Hörer bei einem Einzelbezuge von mindestens 10 Stü.

Den fortlaufenden Bezug vermitteln die Post- anstalten. Die vierteljährlichen u gageele sind in der Zeitungspreisliste veröffeniliht und gelten stets nur für

die laufende Bezugs zeit.

Verkaufspreise für den Buchverlag (ausschließlich der Postversendungsgebühren): Entscheidungen des Reichsoberseeamts Zte Band umfaßt

etwa 10 Hefte) für jedes Heft 3 RM, Anlage 1 und 2 zur Seefrachtordnung 80 Rpf., Fingerzeige für die Geseßes- und Amtssprache etwa 50 bis

Die Hoheitszeichen des Reichs 1,75 RM. Fin ausführlihes Auskunftsheft (Prospekt) steht kostenlos zur Verfügung. Berlin NW. 40, Scharnhorststr. 4, den 8. Oktober 1929. Reichsverlagsamt. J. V.:- Alleckna.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Bekanntmachung.

Die Wahl des Landschaftsrats Momsen in Deezbüll und des Amtsvorstehers Fock in Altengörs zu Generallandschafts, râten auf die Dauer von 6 Jahren wird hierdurch bestätigt.

Berlin, den 25. September 1929. Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Steiger.

E S e R

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der ReiŸstagsausshuß für die Strafrechtsresorm seßte ' am 8. d. M. unter dem Vorsiß des Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) seine Beratungen beim Abschnitt 21 „Unzu ch t“ (F 282: Nötigung zur Unzucht, § 283: Notzucht, § 284: Schändung, § 285: Schwere Schändung, § 286: Unzucht mit Kindern, § 287: Schwere Folgen, S 288: erführung, ferner Blutschande, Sodomiterei, Homo- sexualität, üunzüchtige Schriften usw. bis § 303: Ankündigung zu unzüchtigem Verkehr) fort. Zu diesem S bft lagen eine ohe Reihe von Anträgen vor, insbesondere der Deutschnationalen, des r, der Sozialdemokraten und der Kommunisten. Vors. [bg. Kahl (D. Vp.) machte darauf T pa beute vor einem Jahr die Beratungen des Ausschusses begonnen ret, Er hoffe auf gutes Fortschreiten der Beratungen. Dr. Kahl teilte dann mit, daß Eingaben interessierter Kreise um die Zuziehung von Sachverständigen, insbesondere über die Frage der Homo- sexualität, ersuchten. Er selber halte diése Zuziehung von Sach- verständigen für nicht nötig, da jeder hier sih selbst ein Urteil werde gebildet haben. Abg. Dr. Alexander (Komm.) be- antragte Zuziehung Sachverständiger für den ganzen Abschnitt, ganz besonders aber über die Vorschriften der sogenannten Un- zucht zwischen Männern. Der Auffassung des Vorsißenden schlossen sih die Abgg. Schetter (Zentr.), Dr. Rosenfeld (Soz.) und Dr. Moses (Soz.) an. Der kommunistishe Antrag wurde ab- gelehnt. Vorgeschlagen wurde, nah dem Referat der Bericht- erstatter die allgemeine Aussprache möglichst zu beshränken und die Einzelberatung sofort L beginnen. Berichterstatter Abg. Dr. Strathmann (D. Nat.) betonte dem Nachrichtenbüro des

Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß durch diesen Ab- schnitt die Ueberzeugung gehe, es müßte entsprehend den Ver- fallsersheinungen auf dem Gebiete der Sittlichkeit eine strengere Hand des Strafrichters sih bemerkbar machen. Durch die neue Vorlage seien die strittigen Punkte niht vermindert, sondern verc- mehrt. Eine Reihe wichtiger neuer Delikte seien aufgenommen, wie einfahe Schändung, Ausdehnung der {weren Schändung auf Geisteskranke, Nötigung Abhängiger zum Beischlaf, Miß- brauch der Amtsstellung zu solher Nötigung usw. Éin starkes Anschwellen der Gerichtsverhandlungen aus diesem Abschnitt werden “die Folge sein. Neben Milderungen der Strafen seien starke Verschärfungen vorgesehen. Dabei handele es sich nicht bloß um Erhöhung der Strafen, sondern um eine Ausdehnung des Strafrahmens. Der Redner legte eine Reihe von Uneben- heiten und Diskrepanzen in der Beurteilung der einzelnen Delikte und der Vorschriften vor; die Bestimmungen seien nicht befriedi- gend aufeinander abgestimmt. Redner s{chlug einen logischeren Aufbau der einzelnen Strafbestimmungen vor, namentlih soweit sie die Familie beträfen. Die schweren Folgen von „Verbrechen“ seien von denen der „Vergehen“ niht genügend geschieden. Jun der Vorlage sei ferner das Wort „Unzucht“ im doppelten Sprach- gebräauh verwendet worden, einmal im weitesten Sinne des all= gemeinen Sprachgebrauchs, dann im juristisch enger gefaßten Rahmen. Dem kommunistishen Antrag „geschlechtliche Handlun=- gen“ statt „unzüchtige Handlungen“ zu sagen, könne der Redner nicht beipflichten, weil beides niht dasselbe zu sein brauche. Der Berichterstatter wies auf die Mehrdeutigkeit mehrerer anderer in dem § 282 usw. gebrauhter Bestimmungen hin. Seine Parteb empfehle deshalb, dem § 282 folgende Fassung zu geben: „Wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegen- wärtiger Gefahr für ‘Leib oder Leben ‘zur Duldung oder Vor- nahme einec unzüchtigen Handlung nötigt“, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Fahren bestraft. Ferner wünschte er den Schuß nicht bloß für die „Frau“, sondern beantragte mit seiner Fraktion sie auf alle „Personen“ auszudehnen. Er beantragte ferner, die all- emeine Behandlung der Homosexualität bis zu den betreffenden Vorschriften (§§ 296, 297) aus praktishen Gründen zurückzustellen, um Wiederholungen zu vermeiden. Redner besprach dänn - den § 282 im besonderen und degründete dabei den bereits mit-

geteilten Antrag. Der § 283 (Notzucht) verändere seiner Meinung nah den Tatbestand - gegen bisher nicht. Fmmerhin

bat er um Erklärurgen der Regierung und des Ausschusses hierüber. Vorsißender Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) teilte mit, daß ein Antrag Emminger (Bayer. Vp.) eingegangen sei, einen be- sonderen Paragraphen über die „Erschleihung des Beischlafes“ einzufügen. Berichterstatter Abg. Dr. -SHetter (Zentr) legte dar, daß selbstverständlich für diejenigen, die Sexualität und ihre Betätigung au außerhalb der Ehe nicht für verwerflih hielten, ein anderes Strafrecht, nämlich Abbau der Sexualdelikte, das Ziel sei, während die anderen, die das sechste Gebot für ihre Sittlichkeit zur Richtshnur nähmen, einen stär?eren Schuß gegen den Sittenverfall im Fnteresse der Familie und damit des Staates

wünschten Während die ersteren die Selbstbestimmung des POnguB unter Schuß der Minderjährigen und- der Besundheit verlangten, würden die anderen vom Straf- richter, ohne daß er deshalb Sittenrichter sein sollte,

doch eine Behebung der Mißstände auf diesem Gebiete und einen Rückgang der Krintinalität- durch schärfere Fassung der Delikte verlangen, und zwar dur (Baier Erfassung alles unzüchtigen geschlehtliher, außerehelihen Verkehrs. Die Be- gründung besagt, daß sie sich auf keine Weltanshauung festlegew wolle, sondern verhüten wolle, daß eine Kluft zwischen dem ge- sunden Volksempfinden und dem Strafrecht bestehe. Nach seiner (des Redners) Meinung, wie der des Abg. Strathmann, iti die Parität zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlecht be= züglich ihres Schußes niht genügend gewahrt. Er empfahl des- hæœlb au, überall statt „Frau“ hier „Person“ zu seßen. Jm weiteren Verlauf seiner Ausführungen wies der Referent darauf hin, daß mehr als 20 vH aller Erpressungsfälle auf Tatbestände zurücfgreifen, die auf dem geseblihen Gebiete des Unzuchts- abschnitts liegen. Der Gesebgeber dürfe also den Gedanken nicht außer &ht lassen, daß nach Möglichkeit vermieden werden müsse, das Geseg zum Handwerkszeug übelster Erpresser werden zu. lassen. Auch der Berichterstattung über die Sexualprozesse in der Tagespresse müsse größte Aufmerksamkeit gewidmet werden, da- mit durch das Ueberhandnehmen derartiger Presseberihte die Sittlichkeit vor allem der Fugerd keinen Schaden nehme. Ab- geordneter Rosenfeld (Soz.) führte aus, der Vertreter des Zentrums habe recht, wenn er ausgeführt habe, daß die Stellung- nahme zu den Unzuchtsbestimmungen von der Weltanshauung des Redners abhänge. Daraus ergebe sih schon, daß die Sozial= demokratishe Partei diese Strafbestimmungen anders Geufieile æls der Zentrumsvertreter. Leider mache sih der Geseßentwurf von alten Ueberlieferungen nit frei, die alten Tatbestände kehrten wieder, auch die alten Strafandrohungen, oft sogar in vershärftem Maße. Der Freiheit des Fndividuums müsse Rech- nung getragen werden. Dabei dürfe allerdings der Schuß dcr Gesellschaft und vor allem der Fugend nicht zu kurz kommen. Er- freulicherweise sa es ein Urteil des Landgerichts Chemnitz, welches modernere Anschauungen als die Verfasser des Gesetzentwurfs geäußert hätte. Freimütig werde in dem Urteil anerkannt, daß eine Wandlung der Volksanschauung erfolgt sei, und daß es weitesten Kreisen des Volkes heute als unsittlich gelte, Kinder in die Welt zu seben, die ihrer körperlichen Konstitution oder threr wirts{aftlihen Lage nah o ungünstige Lebensaussichten häben würden, daß sie es aller Voraussicht nah zu Glück und Erfolg nicht zu bringen vermöchten. Gerade auf dem Gebiet der Ver- fehlungen gegen die Sittlichkeit sollte sich der Gesebgeber be- sonders zurückhalten. Mit Strafen sei die Reinheit des Volks- lebens nicht zu erreichen; denn mit Strafen könne man nicht ge- sundes Gmpfinden zeugen oder stärken. Das Strafgesez könne nicht zu sittlichen Persönlichkeiten erziehen, das hänge vielmehr

d a 64RT i a] ae, ä

S Laer

A Pr L B

A i po

E LLE