1929 / 238 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Oct 1929 18:00:01 GMT) scan diff

« a a Gaa Wo d Aga

1. Untersuhungs- und Strafsachen,

2, Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust- und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7, Aktiengesellschaften,

Öffentlicher Anzeiger.

8. Kommanditgesellshaften auf Aktien, 9. Deutsche Eten,

10. Gesellshaften m. | 11. Genossenschaften, 12. Unfall- und Invalidenversicherungen,

13. Bankausweise 14. Verschiedene Bekanntmacungen.

um D

2, Zwangs- veritfeigerungen.

[61839]

Fm Wege der FZwvangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Berlin (Wedding) Band 54 Blatt Nr. 1265 eingetragene, in Berlin, Reinidcken- dorfer Straße 39, belegene Grundstü am 6. Dezember 1929, vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin N, 20, Brunnenplayß, Zimmer Nr. 87, [l1, versteigert werden. Karten- blatt 23, Parzelle Nr. 1155/79, Grund- steuermautterrolle Art. 5337, Gebäude- steuerrolle Nr. 5337. Das Grundstück umfaßt: a) Vorderwohnhaus mit Hof, b) Seitenwohnhaus rechts, e) Doppel- quergebaude, d) Stall und Remriise, é) Stallgebäude links, f) Remise, 10 a 30 qm groß, Gebäudesteuernußungs wert 8480 A. Der Versteigerungs- vermerk ist am 27. Fuli 1929 in das Grundbuch eingetragen. Als Eigen- tüuner war damals der Kaufmann Albert Flögel in Charlottenburg ein- getragen. 6. K. 79. 29.

Berlin N. 20, den 2. Oktober 1929. Amtsgericht Berlin-Wedding. Abt, 6.

3. Ausgebote.

\61840]

Das Aufgebot nebst Zahlungssperre betreffs der Schuldverschreibungen der An- leiheablöfungs|chuld des Deutschen Neichs von 1925 Nr. 1039374 über 12,590 NM, Nr. 1149028 über 25 NM, Nr. 1012421 über 590 NM fowie der Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Gr. 30- Nr. 8374 über 1250 NM, Gr. 34 Nr. 28028 über 29 NM und Gr. 24 Nr. 2921 über 590 NM it eingestellt bzw. aufgehoben.

Amtsgericht s Abt. 216,

T T Bo

(61841) Aufgebot.

1, Der Verficherungsbeamte i. N. Nobert Friese in Erfurt, Epinaystraße 38, 2. die Bogtländische Bank, Abteilung der All- gemeinen Deutschen Kreditanstalt in Plauen i. V., haben das Aufgebot zu 1 der Aktie Nr. 3663 der Versicherungsgesell- schaft Thuringia in Erfurt, umgestellt auf 100 NM, zu 2 des Wechsels 4d. d. Erfurt, den 8. Mai 1929, fällig am 8. August 1929 über 128,75 RM, zahlbar in Erfurt, ausgestellt vor Albert Badelt in Erfurt, angenommen von Willy Fern in Erfurt, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Mai 1930, um 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 78, anberaumten Auf- gebotstermine ihre Nechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Aktie bzw, des Wechsels erfolgen wird.

Erfurt, den 3. Oktober 1929,

Amtsgericht. Abteilung 9.

[61842] Aufgebot. Der Landwirt Hinrich Veith in Negenbargen hat das Aufgebot des auf ihn ausgestellten Sparkassen'buhs Nr. 1670 der Kreissparkasse des Kreises Wittmund, lautend über 2409,07 RM., das angeblih verloren gegangen ist, beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, Rae: fbans in dem auf den 8. Mai 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- ets die KraftlozerKävung der Ur- unde erfolgen wird. Amtsgeriht Wittmund, 1. 10. 1929.

[61843]

Der Termin für die in Nr. 126 und 163 des Blattes unter Nr. 22424 und 37795 veröffentlihten Aufgebote wird auf 21, Januar 1930, 11 Uhr, verlegt. Geschäftsstelle 7 des Amts3- gerichts Halle- (Saale).

[61844] Aufforderung. Am 26. September 1928 ist zu Lieg- nd die unverehelihte Bertha Schubert gestorben. Da ein Erbe des Nachlasses bishex nicht ernrittelt ist, werden die- jenigen, welchen Erbrechte an dem Nach- zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 3. Dezember d. J. bei dem unterzeihneten Geriht anzumelden, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der a Ai Fiskus nicht vorhanden i: er reine Nachlaß beträgt ungefähr 750 RM. Amtsgericht Liegnitz, 3. Oktober 1929.

C7

E Y Ss 20 Pi w 4

[61845)

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Aus\{lußurteil vom 30. September 1929: 1. die Obligationen des Großkraftwerks Franken zu 44 9% zu je 1000 Æ Nr. 1593, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1599, 1600, 1601, 1602, 2. die 4% Boden- freditobligation der Vereinsbank Nürnberg zu 200 Æ Serie 39 Lit. C Nr. 153812, 3. den zugunsten der Nürnberger Lebens- versiherungsbank in Nürnberg auf das Anwesen Hs. Nr. 14, Wunderburggasse in Nürnberg, vom Amtsgericht Nürnberg am 11. VII. 1912 ausgestellten Hypo- thekenbrief zu 20000 Grundbuch für Nürnberg 8. Bd. 27 Bl. 345 —, 4. die 349%, Bodenkreditobligationen der Nereinsbank Nürnberg: Serie 18 Lit. C Nr. 48779 zu 500 M, Serie 18 Lit. C Nr. 48780 zu 500 Æ, Serie 26 Lit. C Nr. 80559 zu 500 Æ, Serie 18 Lit. D Nr. 59539 zu 200 Æ, Serie 24 Lit. D Nr. 90130 zu 200 %, Serie 18 Lit. E Nr. 54540 zu 100 Æ, Serie 18 Lit. V Nr. 54541 zu 100 4, Serie 18 Lit. E Nr. 54543 zu 100 Æ, Serie 18 Lit. E Nr. 54546 zu 100 Æ, Serie 18 Lit. E Nr. 54548 zu 100 4, Serie 18 Lit. V Nr. 54549 zu 100 4, Serie 18 Lit. E Nr. 54550 zu 100 M, Serie 18 Lit. E Nr. 54551 zu 100 4, Serie 18 Lit. E Nr. 54552 zu 100 4, Serie 18 Lit. E Nr. 58620 zu 100 4 für kraftlos erklärt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[61846] Beschluß.

Der Witwe Ernestine Krüger ge- borene Specht verwitwet gewesene Howel in Karlshof Nr. 109, Kreis Cottbus, ist am 18. Juli 1927 zu Händen des Rechtsanwalts Dedolph in Cottbus ein Erbshein vom unterzeich- neten Nachlaßgeriht erteilt worden, worin bescheinigt wird, daß der am 12, September 1925 in seinem rat A sib Carlshof gestorbene Fleischermeister Gustav Krüger außer von anderen auch von seiner Tochter Frau Marie Manea geborene Krüger beerbt worden ist. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird daher, weil er nicht sofort zu er- langen ist, für kraftlos erklärt.

Cottbus, den 4. Oktober 1989.

Das Amtsgericht.

4. Vessentliche Zustellungen.

[62226] Berichtigung.

œ&n der Nr. 229 d. Bl. muß es beim Landgericht Dresden unter der Ünter- abt. 4 Soll.-Nr. 59104 in der 2. Zeile statt Mavia richtig Maria Bräuer und in der 3. Zeile statt geb. Henig richtig geb. Hänig heißen.

[61847] Oeffentliche Zustellung.

Die Pußmacherin Marie Bulla geb. Rother in - Falkenberg, O. S., Neisser Straße 93, Progeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Skowronek in Beuthen, O.S., klagt gegen ihren Ehe- mann, den Lhrhauer Max Bulla, früher in Beuthen, O.S., Dyngos- straße 11, jeßt unbekannten Aufent- halts, auf Scheidung der Ehe auf Grund des 1567 Abs. 2 Ziffer 2 B. G.-B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mändlihen Verhandlung des Rechts- streits vor den Einzelrihter der 2, Zivilkammer des Landgerichts in Beuthen, O. S., auf den 16. De- zember 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, S durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Recht8- anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 4 R. 96/29.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61848] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Minna Bävrwolf geb. Schönau in Bad Tennstedt, Progzeß- bevollmächtigter: Rechtsantwalt Juttiz- rat Müller in Eriuet, flagt gegen den Arbeiter Alfred Värwolf, früher in Bad Tennstedt, jeßt unbekannten Auf- enthalts, auf Ehescheidung aus § 1567 B. G.-B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.-B.

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mäündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 29. No- vember 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 99, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Erfurt, den 5. Oktober 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landegrichts.

[61849] Oeffentliche Zustellung. Frau Ottilie Shula geb. Himmel- reih in Breslau X, Bismarckstraße 17,

*

Le EES

hg S E f E A H Y f k A, 4 A R Î f 1 N 4 - . S T [N 3 O D p i SPA) x 9 E E E F y | A: W f . ¿ R k “s, e C j Es S S E E E E E E E I E N P B E E D E E E E S E E E E E

I}

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt | richter) des R in Hannover,

Heisterbergk in Freiberg, klagt gegen

Zimmer 218, auf den 7. Dezember

den Schneider Georg Schula, zuleßt in | 1929, 11 Uhr, mit der Aufforde- Großhartmannsdorf, jeßt unbekannten | rung, sich dur etnen bei diesem Gericht

Aufenthalts, auf Grund von § 1568

flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil- kammer des Landgerichts zu Fretberg auf den 14. Dezember 1929, vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Freiberg, den 4. Oktober 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Freiberg. [61850] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Karl Borchardt, Anna geb. Lochow, verw. Lohow in Berlin- Friedrihshagen, Kirchstr. 9 a, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt ‘Dr. Kaubes 1n M.-Gladbach, klagt gegen den Karl Borchardt, früher in M.-Gladbach, Margarethenstr. 1, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des & 1568 B, G.-B., mit dem Antrag auf Scheiduag der Ehe mit dem Be- klagten, Dic Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil- kammer des Landgerichts in Gladbach- Rheydt auf 26. November 1929, 109 Uhr, Zimmer 49, mit der Auf- forderung, fch durh einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als D vertreten gzu lassen.

Gladbah-Rheydt, 28. Septbr. 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Abt. 2. [61851] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Olga Schubert geb. Sich u Grone, Mühlenstraße bei Quentin,

rozeßbevollmächhtigter: Rechtsanwalt Justizrat von Morsey in Göttingen, klagt gegen ihren Ehemann, Dienst- knecht Ernst Paul Schubert, früher in Adelebsen, jeßt unbekannten Auf- enthalts, auf Ehescheidung aus § 1563

_G.-B. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts in Göttingen auf den 3. Dezember 1929, vorniittags 9 Uhr, mit dec Aufforderung, ih durch einen bei diesem Gevicht zuge- lassenen Rechtsanwàlt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Göttingen, den 8. Oktober 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61853] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Minna Mignon Lingner geb. Lehnert in Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. von Döhren, daselbst, klagt gegen ihren Ehemann August Otto Linguer, unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 des B. G.-B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Landgeriht in Hamburg, HZivil- kammer 9 (Ziviljustizgebäude, Sieveking- plaß), auf den 18. Dezember 1929, 914 Uhr, mit der Auffordexung, \ih duxch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hamburg, den 5, Oktober 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61854] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Marie Anna Martha Meierdiercks, geb. Baucke, in Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Holste, klagt gegen ihren Ehemann, den Steward Max August Wilhelm Ludwig Meierdiercks, unbekannien Aufent halts, auf Grund § 1565 B. G.-B. mit den Antrag, die Ehe der Parteien zu \cheiden und den Beklagten für den alleinshuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Landgericht im Hamburg, Zivilkammer 8 (Ziviljustizgebäude, Sievekingplab), auf den 3. Dezember 1929, vormittags 9!4 Uhr, mit der Aufforderung, ih durch etnen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Hamburg, den 7. Oktober 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61855] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Machran geb. Bux in Hamburg, Thalstraße 75, Érd- aeschoß bei Kregel, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Holste in Hannover, klagt gegen den Asphaltierer Albert Machranu, früher in Hannover, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus L 1568 B. G.-B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die V. Zivilkammer (Einzel-

U U s pi N t A

1 P R

i 568 | zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- B, 'G.-B,, mit dem Antrag auf Ehe- | scheidung. Die Klägerin ladet den Bes |

bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hannover, den 4, Oktober 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61856]

Gertrud Bergmann geb. Schaub in Stockach, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Stoffler in Stockach, flagt gegen ihren jeßt an unbekanntem Orte sich aufhaltenden, früher zu Kon- stanz wohnhaften Ehemann Musiker Gottfried Bergmann, Beklagten, auf Grund der §8 1565, 1568 B. G.-B, mit dem Antrag, die am 6, Funi 1925 in Konstanz ges{hlossene Ehe sei aus Ver- schulden des Beklagten zu scheiden und diesen zur Kostentragung zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihew Verhandlung des Rechts- streits vor die Zivilkammer des Land- gerichts Konstantz auf Freitag, den 20, Dezember 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, ch durch einen bei diesem Gericht zu- geaen Rechts@nwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Konstanz, den 3. Oktober 1929.

Geschäftsstelle des Badischen Landgerichts.

[61858] Armensache. Oeffentliche Zustellung.

Die Taglöhnerfrau Katharina Wiener in Gemming, Klägerin, vertreten dutth Nechtsanwalt Graf Spreti in München, Weinstr. 5 11, klagt gegen den Taglöhner Friy Wiener, zuleßt in Geisenbronn b. Starnberg, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: L. Die am 1. Juli 1921 vor dem Standesamte in Germering ge- \{lossene Ehe wird geschieden und der Beklagte für den alleins{huldigen Teil er- flärt. Il. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IT. Zivilkammer des Landgerichts München IT auf Dienstag, den 10. De- zember 1929, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 453/1, Just.-Gebd., mit der Aufforderung, einen beim Landgericht München 11. zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht.

München, den 7. Oktober 1929.

Der Urkundsbeamte des Landgerichts München II.

[61859] Oeffentliche Zusteliung.

Die Ebefrau Helene Augustinowit, geb. Slgenstein, in Volkenshagen (Mel.- Schw.), Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Hagenkötter in Neustrelitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Stanislaus Augustinowitz, früher in Wendorf (Meckl.-Strelißz), jeßt unbekannten Aufenthalts, mit der Behauptung, daß der Ebemann die Klägerin böswillig ver- lassen habe und hat beantragt, die zwischen den Parteien am 30. Oktober 1925 ge- \chlossene Ehe zu {heiden und auszusprechen, daß der Beklagte Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündliGen Verhandlung des Nechts- streits vor die erste Zivilkammer des Meckl.-Strel. Landgerihts zu Neustreliß auf Mittwoch, den 18, Dezember 1929, vorm. 10 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei deim genannten Ge- rit zugelassenen Anwalt zu seinem Ver- treter zu bestellen. Zuri Awes der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekanntgemacht.

Neustrelitz, den 1. Oktober 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts,

(61861] Oeffentliche Zustellung. Frau Anna - Konkowski geb. Schwierz

in Eberswalde, Alte Schweizerstraße 1,

Heinri in Prenilau Rechtsanwalt Dr.

einrich in Prenzlau, klagt gegen den

rbeiter Thomas Konkowski, ihren Che- mann, unbekannten Aufenthalts, früher in Eberswalde, wegen Ebebruchs und Ehe- zerrüttung, mit dem Antrage auf Ehe- scheidung. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 16, De- zember 1929, 9 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Geriht zugelassenen Rechtsanwalt als Ner E vertreten zu lassen.

Prenziau, den 2. Oktober 1929. Der Urkundsbeamte des Landgerichts.

[61862] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau Auguste Enders, geb. Nahn, zu Geestemünde-W., Gärtnerstr. 15, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Nehts-

anwalt Friedrihs in Verden, klagt gegen

L »

E N h

ihren Ehemann, den Anschreiber Hans Enders in Wesermünde-Wulsdorf, Gärts nerstraße 15, jegt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, mit dem Antrag auf hes scheidung. Die Klägerin ladet den Bes agten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor die II1. Zivilkammer des Landgerichts in Verden (Aller) auf den 30, November 1929, vorm. 9} Uhr, mit der Aufforderung, \sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts» anwalt als Prozeßbevollmächtigten vers treten zu lassen.

Verden, den 5. Oktober 1929.

Die Geschäftsstelle 5 des Landgerichts.

[61863] Oeffentliche Zusiellung.

Die Kaufmannsehefrau Alma Erna Tilke geb. Stets in Werdau, Katharinen- straße 22, Prozeßbevollmächtigter : Neht8e anwalt Otto Hofmann in Werdau, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Alexander Georg Karl Tilke, früher in Werdau, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Äntrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münds- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts zu Zwickau, Sa., auf den 3. Dezember 1929, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesém Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen,

Zwickau, den 7. Oktober 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht Zwicau.

[61864] Oeffentliche Zustellung.

Die Bergarbeiterehefrau Emma Emilie Schönfelder geb. Wappler in Cainsdorf, Hohestraße 18, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heiling in Zwickau klagt gegen den Bergarbeiter Alfred Emil Schönfelder, früher in Niederplanißz, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts zu Zwickau auf den 26. November 1929, vor- mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, ih durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Zwickau, den 7. Oktober 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht Zwickau.

[61867] Oeffentliche Zustellung. Gisela Ulbricht, ge 1. 6. 1929, vers treten durh den Rat Fugeams in Dresden, klagt gegen den Konditor Horst Prescher, zuleßt wohnhaft in Bremer- haven, Osterstraße 23. Sie beantragt, den Beklagten als ihren Vater zu ver- urteilen, ihr vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine vierteljährliße Geldrente von 106 NM im voraus zu zahlen. Zur Güteverhands lung wird der Beklagte auf den 25. N0- vember 1929, vorm. 97 Uhr, vor das Amtsgericht in Bremerhaven, Gerichts haus, Am Hafen Nr. 9, Zimmer Nr. 7, geladen. Bremerhaven, 4. Oktober 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[61873] Oeffentliche Zustellung. i

Die minderjährige Käte Mülier in Flade, vertreten durch den Leiter des Iugendamts des Kreises Cammin, Kreis verwaltungbinspektor Knak in Cammin, Prozeßbevollmächtigter : Ortsvorsteher Hoff- mann in Stepeniß, Pomm., klagt gegen den Knecht Artur Köhler, früher in Flade, Kreis Cammin, Pomm., jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem An- trage zu erkennen: 1. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vom Tage der Geburt an, das ist vom 13. Juli 1928 bis zur Vollendung des 16. Lebenéjahres, als Unterhalt eine im voraus zu ent- rihtende Geldrente von 75 Reichsmark vierteljährlih zu zahlen. Die rück- ständigen Beträge sind fofort, die künftig fällig werdenden am 1. jeden Vierteljahrs zu zahlen. II. Dieses Utteil ist vorläufig vollstreckbar. III1. Die Kosten des Nechts- streits werden dem Beklagten auferlegt. Die Klägerin ladet den Beklagten vor das Amtsgericht in Stepeniß in Pommern auf den 25. November 1929, vormittags 97 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung für den Beklagten, Knecht Artur Köhler, wird dieser Auëzug aus der Klage bekanntgemacht.

Stepenis, den 7. Oktober 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin, Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei und Verlags-Aktiengesellshaft, Berlin,

ilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen

(einshließlich Börsenbeilage und zwei Zentralhandels8registerbeilagen),

Deutscher Reichsanzeiget / Preußischer Staatsanzeiger.

f

F

# Î f F S, ¿ F 4 F L f «

L

f F y

ard

Erscheint an Bezugspreis vierteljährli Bestellungen an, in Berlin

edem Wochentag abends. ir Selbstabboler auch bie Geht ür Selbstabholer au eschäfts

i SW, 48, Wilhelmstraße 32. S Einzelne Nummern kosten 30 #Æ/

einzeln i Sie werden nur inzelne Beilagen kosten 10 A

gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben. E G Fernspreher; F 5 Bergmann 7573,

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 Æ4 einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 X Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebene Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durh Sperr - dru ck (einmal unterstrihen) oder durh Fettdruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage bor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Ir. P38. Neichsbankgirokonto.

JFuhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Berlin, Freitag, den 11. tober, abends.

Preußen. Ministerium des JFnnern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses 1929 , dem Polizeianwärter Walter

Polizeischule,

Erequaturerteilung. September

Preußen. : Sensburg,

Mitteilungen über die Verleihung der Rettung8medaille bzw. der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Bekanntgabe der vom 1.—30. September zu Wohlfahrtszwecken

offentlichen Sammlungen und Vertriebe von

Marschler medaille am Bande verliehen.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 11. September 1929 dem Oberingenieur Oskar Rete- meyer in Berlin-Charloltenburg die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr verliehen.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 16. September 1929 verliehen: die Erinnerungsmedaille für Rettung E | aus Gefahr an: Friedo Riegel, Büroangestellter, Bleckede, Kreis Bleckede, aul Rohde, Tischlerlehrling, Schwerin a. W Max Sooll, Arbeiter, Berlin, Emil Janecke, Obergefreiter der 6. Komp. J.-R. 12, Quedlinburg a. Harz.

Rettungs-

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Königlich ungarischen Wahlkonsul in Frankfurt a. M., Mankiewitz, ist namens des Reichs das Exequatur

Ministerium für Volks8wohlfahrt.

„n der Zeit vom 1. bis 30. September 1929 genehmigte öffentlihe Sammlungen und Vertriebe n Gegenständen zu Wohlfahrt3zwedcken.

Zu fördernder

Wokhlfahrtszweck

Name und Wohnort

des Unternehmers Genehmigte Werbeformen

Vorstand der Anstalt „Bethel“ bei Bielefeld

(pangelisch - Kirchlicher Hauptausshuß

Wohlfahrtsarbeit der Anstalt « att Zeitungsaufrufe und Werbe

bis 30. 9, 1930

bom 1. 1. 1930 bis 31. 12, 1930

vom 1. 10. 1929 bis 30, 9, 1930

Wohlfahrtspflegerische Hauskollekte

Deutsch-Evangelischer Volksbund

Co

Werbeschreiben und mündliche Beamten des Vorstands

Vertrieb des Deutschen Kolo- nialkalenders versand und Beauftragte

in seinen Blättern

E Wohlfahrtsauf- Christentums, berg a. Nh.

Deut\che Kolonialgesell schaft, Ausbau der deutschen Kultur-

1 einrihtungen Mandatsgebieten eines Penfions-

dur Post- bis 1. 6, 1930

l _Zeitschriftenverein, Berlin SW, 68, Alte Jakob-

Christlichér

Nubestand verseßten An- gestellten u. Hinterbliebenen Zugunsten ihrer Bestrebungen

o

Berliner Missionsgesellschaft,

L e Provinz Ostpreußen, | Berlin NO. 43, Georgenkir(- ¿ Dsipreußen,

Grenzmark, Nieder- |- und Oberschlesien, | Pommern, Branden- |

Werbeschreiben follekten in den evangelischen Bevölkerungskreisen

Dezember 1930

Zelbsthilfebund bis 30. 4. 1930 behinderten, Berlin

Berlin, den 8. Oktober 1929.

Erhaltung seiner

Werbeschreiben J. A.: Dr. Schneider.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.

rats, als der nach Art. 60 der Reichsverfassung eingeseßten Ver- tvetung der Länder bei der Geseßgebung und Verwaltung des eih Dabei stehen die Vorgänge auf dem Gebiet der aus- wärtigen Politik, insbesondere die im Haag gepflogenen Verhand- lungen, im Vordergrund, denn sie sind, soweit man

aus der Presse unterrihten kann, geeignet, die au Stellung Deutschlands und seine innerpolitishe Entwicklung auf lange Zeit hinaus zu bestimmen. i flehtung deutscher Außenpolitik mit dem inneren Geschehen auf- el nur an Young-Plan und Reform der Unter diesen Umständen hat die ‘V 67 der Reichsverfassung auf- erlegten Pflichten zu erfüllen, den Reichsrat über die außen- politishen Vorgänge auf dem laufenden zu halten und ihm Aus- bunfb über die Einzelheiten der 1m Haag gepflogenen Verhand- lungen zu erteilen. - Daß die Reichsregierung selbst das Bedürfnis gehabt hat, diese wihtigen Vorgänge mit den Ländern zu er- 1 : or, daß sie, wenn die darüber in der Presse verbreiteten Nachrichten zutreffen, am 3. Oktober in einer Sißung der Ministerpräsidenten durh drei

Wirtschaftsminister, den Minister für die be den Reichsfinanzminister, ausführliche Mitteilungen hat machen Fh gehe wohl niht fehl in der Annahme, daß in dieser bemerkenswerten Sißung auh die Herren Gesandten der be- treffenden Länder oder ihre Stellvertreter anwesend gewesen sind, jo daß de facto der größere Teil des Reichsrats versammelt war. Niemand von uns denkt daran, der bestreiten zu wollen, in dieser Form politishe Unterhaltungen mit den D as 1stt ihr gutes Recht, aber die Ver- sasjung kennt diesen Weg nicht und deshalb befreit seine Be- nußung die Reichsregierung niht von der ihr nah Art. 67 der Reichsverfassung obliegenden Pflicht. Das kann ja auch gar nicht der Fall jein; einmal niht aus formalen, verfassungsrechtlichen Gründen, dann aber auch schon deshalb nicht, weil ungefähr der fünfte Teil des Reichsrats, nämlich die 1 verwaltungen und der Stadt Berlin bestellten stimmführenden preußishen Hauptbevollmächtigten ‘von den genannten politischen

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Jn der gestrigen öffentlichen Vollsißung des R e i ch s - rats nahm vor Eintritt in die Tagesordnung der Vertreter Schleswig-Holsteins, folgenden Ausführungen:

Fm Namen der 13 von den Provinzen und der Stadt Berlin nden Hauptbevollmächtigten zum Reichsrat Reichsrat wolle beschließen, die Reichs- für auswartige Angelegen- teihsrat, ge- ührung der Reichs=

ih darüber zenpolitische Schifferer, das Wort Fh bvauche, um die enge Ver- Rude gent, als Beispi e E E ¿s Neichsfinangen zu erinnern. gestellten stimmfü RoiHbderteras Vio ihr in regierung zu ersuchen, den Ausshu heiten zu berufen und in der Ausshußsizun mäß Art. 67 der Reichsverfassung, über die geschäfte auf dem Gebiet der auswärtigen Politik, insbe Uber die Einzelheiten der im Haa Auskunft zu erteilen.“ Jh habe die Ehre, suhr Dr. Schiffer nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs- verleger fort, diesen Antrag im Namen der sämtlihen Provinzial- bevollmächtigten folgendermaßen zu begründen: i abschiedung der Geseße über die Refdcm der Arbeitslosenversiche- hat i ertreter der Preußischem Staatsregierung mit Recht darauf hingewiesen, daß in unserem Volk zur Zeit politische Spannungen von seltener Schärfe und seltenem Ernst vorhanden sind, und daß wir uns mit außerordentlih s{chwierigen außen- politischen _und innenpolitishen Problemen auseinanderzuseten haben. Dieser Hinweis bezweckte damals, zur Vermeidung politischer chrheit für den Kompromißvorschlag in der bei ( g zu gewinnen und er hat, wie Sie wissen, bei einem erheblichen Teil der Provinzialbevollmächtigten, u. a. auch bei mir, seine Eini } nehmen wir heute auf.

g gepslogenen Berhand ortern, geht daraus hervor,

Reichsminister, den seßten Gebiete und

rung hat der

ihsregierumg das Recht

Den / ‘den Ländern zu führen. Erschütterungen eine M n Vie Arbeitslosenversicherun

rkung nicht verfehlt. n t Yei Wir folgern aus ihm, daß der vom Staatssekretär Weismann richtig gekennzeihnete Ernst der Lage die größte Aufmerksamkeit der Stellen erfordert, die ver mäßig dazu berufen sind, unter ihnea in erster Linie des

Diesem Hinweis

Z é s von den Provinzial=-

Poftschecêïonto: Berlin 41821. Í j D

Unterhaltungen gar nicht erfaßt werden. Wir unterstellen der Reichsregierung jelbstverständlih niht, daß dieses Fernhalten der Provinzialbevollmächtigten von wichtigen politischenm Beratungen beabsichtigt ist, d. h., daß die Reichsregierung den Reichsrat unter Ausschluß der Provinzialbevollmächtigten auf dem Umweg über Sißungen der Ministerpräsidenten «und unter Außerachtlassung des min Artikel 67 der Reichsverfassung vorgeschriebenen ver= fassungsmäßigen Weges zu unterrihten versucht. Ein solches Verfahren wäre ja auch politish zu abivegig, als daß man es der Reichsregierung zutrauen dürfte. Aber darüber muß man sich tim klaren sein, und auh der Reichsregierung muß es klar werden: nah außen erweckt das eingeshlagene Verfchren, das ja dieses Mal nicht- zum erstenmal geübt wurde, sondern allmählich zum Normalverfahren geworden ist, den Eindruck, als ob es in der Tat auf eine Ausschaltung der Provinzialbevollmächhtigten ab- geschen sei, ein Eindruck, der aus Gründen, die auf der Hand liegen, auf die ih aber in diesem Augenblick niht eingehen möchte, unbedingt vermieden werden muß und der auhch vermicden werden kann, wenn die Reichsregierung den Weg geht, den zu

gehen sie durch die Reichsverfassung verpflichtet ist, d. h., wenn sle den Auswärtigen Ausschuß des Reichsrats einberuft und in ihm die Auskünft&# erteilt, auf die der Reichsrat ein verbrieftes Recht besißt.

A I -

Der bayerische Gesandte Dr. von Preger hat einmal in einer Stßung des Reichsrats das Recht der Länder auf eine häufigere Einberufung des Auswärtigen Ausschusses betont und diese häufigere Einberufung, namentlich im Hinblick auf die unter- [hiedlihe Behandlung der auswärtigen Ausschüsse des Reichs- rats und des Reichstags nachdrücklih gefordert. Damals ist, wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, eine entsprehende Zu- jage gegeben; sie ist aber, wie die Ereignisse der leßten Zeit zeigen, scheinbar in Vergessenheit geraten. Wir nehmen diese Forderung in Form des von uns gestellten Antrags wieder auf. Ur uns, insbesondere für die Grenzprovinzen, ist es dringend erforderli, über die Vorgänge auf dem Gebiet der auswärtigen Politik unterrichtet zu werden, -wenn anders unsere Mitarbeit im Reichsrat überhaupt noch einen Sinn haben soll. Darüber dürften die Meinungen auch kaum auseinandergehen. Jch ande im Zusammenhang mit dem , Young-Plan und der Räumungsfrage ja nur die Namen „Rheinprovinz“ und „Hessen- Nassau in die Debatte zu werfen, um die Situation zu be- leuchten, die durch eine Ausshaltung der Provinzialbevoll-

mächtigten geschaffen würde. Da wir an den Sizbungen der Ministerpräsidenten nicht beteiligt sind und von den Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags nach unserer Auffassung ohne zwingenden Grund —- ferngehalten werden bloibt uns nichts anderes übrig, als die Reichsregierung an die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten zu erinnern und die Einberufung des Auswärtigen Ausschusses zu fordern. Der Notwendigkeit der tatsählihen Unterrihtung der Provinzial- bevollmächtigten gesellt sih als weitercx Grund hinzu die Wahr- nehmung der verfassungsmäßigen Rechte der von uns ver- tretenen Provinzen. Diese Frage hat im Augenblick besondere Bedeutung. Wir stehen vor kommunalen Wahlen, durch die u. a. unmittelbar die Provinziallardtage, mittelbar die Provinzial- aus\schüsse und die Provinzialbevollmähtigten neu gewählt werden. Wir haben die Pflicht, den nach der Wahl in diesen Socal etngziehenden Provivzialbevollmächtigten die Rechte ‘der Provinzen ungeshmälert zu übergeben und nicht durch still- [hweigende Duldung zu hrer Shwächung beizutragen. Endlich handelt es sich hier um die Wahrung der Würde unserer Pro- vinzen und um die Wahrung unserer persönlichen Würde. Wenn wir auch, wie ih bereits betont habe, niht annchmen, daß die Absicht vorliegt, uns beiseite zu schieben, so halten wir uns doch für verpflichtet, hier offen auszusprehen, daß wix uns die tatsächliche Ausschaltung nicht länger gefallen lassen werden. Es ist ja nicht das erste Mal, daß wir vor dieser Situation stehen. Wir haben dazu schon früher und wiederholt Stellung nehmen müssen. Wir haben versucht, durch Besprehungen mit den zu ständigen Stellen eine Aenderung herbeizuführen. Wie die Er- eignisse der leßten Zeit zeigen, leider ohne Erfolg. Deshalb sind wir zu unserem Bedauern gezwungen, unsere bisher ge- Ubte Zurückhaltung aufzugeben, deshalb stellen wix unsere For=- derung auf Beachtung der Verfassung und auf Durchführung er 1 Url, 67 enthaltenen Bestimmungen in öffentlicher Sizung. Wobei ih in unserer aller Namen die Erklärung ab- zugeben habe, daß wir in Zukunft jedesmal dann auf die Dinge zurückkommen werden, wenn der Auswärtige Ausschuß des Roichstags zujammentvitt oder wenn eine Besprechung der Ministerpräsidenten stattfindet, um wichtige Mitteilungen der Reichsregierung entgegenzunehmen. Welhen Wert wir dieser Angelegenheit beimessen, mögen Sie daraus ersehen daß ir, ohne Unterschied der Parteizugehörigkeit und ohne Unterschied unserer sonstigen politischen Einstellung geschlossen hinter dem Fhnen mitgeteilten Antrag stehen. Unser Antrag vird von einer breiten Front getragen, die von rechts nah links, von der Sozialdemokratie bis zu den Deutschnationalen reiht, Jch bin am Ende unserer Begründung. Wix wenden uns zum Schluß besonders an den Reichsminister des JFnnern als an den ressortmäßigen Hüter der Verfassung mit der Bitte, unsere Fnteressen, die mit den Juteressen des Reichsrats identish sind, in der Reichsregierung mit Nachdruck zu vertreten. Wir wenden uns zum Schluß ferner an die Länder mit der Bitte, unsere verfassungsmäßigen Rechte, die mit den ver- rassangsmäßigen Rechten der Länder gleichbedeutend sind, durch die einstimmige Annahme unseres Antrags zu unterstüßen.

Staatssekretär Zweigert gab namens der Reichs- regierung folgende Erklärung ab:

Die Reichsregierung ist bereit, dem Verlangen nah Ein- berufung des Auswärtigen Ausschusses des Reichsrats zu einer Aussprache über die Haager Verhandlungen zua entsprechen.

# N

t

S E L I RCAS G

P r