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Zweiie Zentralhandelsregisterbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr, 238
vom 11, Okiober 1929, S, 4,
Remscheid-LennepD. Koukur&verfayrett, n dem KonkurSvers( n Uber Vermögen der Ehefrau des Kaufmanns OTONIECT,
August Wittenstein, Marta geb. Bro] Schluß-
Lennep, ist zur Abnahme rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksihtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger Uber die Erstattung der Auslagen und dte Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausshusses3 der Schlußtermin auf den 9, November 1929, vorm. 10 Uhr, vor dem Amts- gericht hierselbst, Zimmer Nr. 10, bestimmt.
Remscheid-Lennep, 27. Septbr. 1929.
Das Amktsgericht.
Siegburg. {62184] Fn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fnhabers der Mecha- nishen Drahtflehterei und Draht- weberei Franz Kruse in Troisdorf ist Termin zur Prüfung der nathträglih angemeldeten Forderungen auf den 18. Oktober 1929, 12 Uhr, vor dem piesigen Amtsgericht, Zimmer 8, an- erauntt. Siegburg, den 8, Oktober 1929. Das Amtsgericht.
Viechtach, [62185] Bekanntmachung.
Das Amtsgericht Viehtach hat in dem KonkurZ3verfahren über dasz Vermögen des Bäckermeisters Josef Wenzl in Arn- bruck auf den vom Gemeinschuldner ein- ercichten Zwangsverg eihsvorschlag Bergleichdtermin, der zugleih zur Prü- fung der nahträglih angemeldeten Forderungen bestimmt ist, auf Freitag, den 25. Oktober 1929, vormittags 9 Uhr, im diesgerihtlihen Sißungssaal Nr. 3/1 anberaumt. Der Vergleihsvorshlag und die Erklärungen des Konkursverwalters und des Gläubigerausshusses sind aus der Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 2/1, zur Einsihtnahme der Beteiligten nieder- elegt. 9 Viechtah, den 1. Oktober 1929.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Wertheim. : [62186] Fn dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Bankiers Heinrih Beck in Wertheim wird eine Gläubigerverjamm- lung bestimmt auf Donnerstag, den 94. Oktober 1929, nahmittags 4 Uhr, in das Amtsgerichtsgebäude ‘Wertheim, Zimmer Nr. 8. Tagesordnung: 1. Be- riht des Konkursverwalters über den gegenwärtigen Stand, 2. Stellungnahme zur Forderung der Deutschen Effecten- und Wechselbank für den Fall geriht- liher und außergerihtliher Erledigung der bestehenden Streitpunkte. Wert- heim, 4. Oktober 1929. Amtsgericht.
Winzig. Beschluß. [62187] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen dexr Landwirtsfrau Dorothea Freifrau von Saurma-xFeltsch geb. Goldschmidt in Osselwiy wird von dem Konkursverfahren über das Vermögen des Landwirts Konrad Freiherr von SaUrma-Jeltsch in Osselwiy abgetrennt und erhält das Aktenzeichen: 2. N. 13/29. Der das Konkursverfahren anord- nende Beschluß vom 25. September 1929 gilt weiterhin für beide Konkurse. Gläubiger beider Gemeinschuldner wollen ihre Forderungen zu jedem Verfahren besonders anmelden. Amtsgeriht in Winzig. — 2. N. 13/29.
Aue, Erzgeb. [62188] Zur Abwendung dés Konkurses über das Vermögen des Holzhändlers Willy Becher in Aue i. Erzgeb., wird heute, am 9. Oktober 1929, mittags 12 Uhr, das gerichtlihe Ver- gleihsverfahren eröffnet. Ver- trauensperson Herr Rechtsantvalt Siegel, Aue. Vergleichstermin am 7. 11. 1929, nahmittags 3 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Aue, den 9. Oktober 1929.
Berlin. [62189] Vergieichsverfahren.
Ueber das Vermögen der Fivma Ge- sellschaft für maschinentechnische Aus- führungen mit beschränkter Haftung „Gefma“ in Berlin W. 9, Linkstr. 32, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Spiel ist am 8. Oktober 1929, 13 Uhr 15 Minuten, das Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Kon- kurses eröffnet worden. — 83 V. N. 76. 29 —. Der Kaufmann von Schle- brügge, Berlin-Charlottenburg, Bredt- \chneiderstr. 13, ist zur Vertrauens- person ernannt. Termin zux Verhand- lung über den Vergleichsvorschlag ist auf den Ll. November 1929, 11:4 Uhr, vor dem Amtsgericht "in Verlin-Mitte, Neue Friedrichstr. 13/14, III Stock, Zimmer Nr. 111/112, Quer- aana 9, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlunaen sind auf der Geschäfts- stelle zur Einsicht dex Beteiligten nieder- gclegt.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte, Abt. 83
I 1 e l as AlleininY CLS 15 Nachf. S. Jacob, Berlin 8. 14, straße 9 (Bürstengroßhandlung) 8. Oktober 1929, 1% Uhr, das aleichsverfahren zur Abwendun
Konkurses eröffnet worden.
Konkursverwalter Gebler in
W. 30, Bayerischer Play 13—14, ift zur Vertrauensperson ernannt. — 84 VN.
j " 5 - vi Ala Uber den Veraleihsvorschlag
den S. November 1929, 10!4 Uhr, vor dem Amktsgeriht Berlin-Mitte, Neue Friedrihstraße 13—14, TTT:
Zimmer Nr. 102, Hauptgang Am Quergang 9, anberaumt.
Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittelungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be
teiligten niedergelegt
Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Berlin-Mitte. Abt. 84.
Berlin,
Ueber das Vermögen der
manditgesellsha|t Theodor
Berlin C. 2, Poststr. 2, Zweignieder- lassung in Burgstädt, Strumpf- und Wirkwaren, ist am 8. Oktober 1929, 14 Uhr, das Vergleihsverfahren zur
Abwendung des Konkurses
worden. — 154. VN. 43. 29 —. Kaufmann Th. Baudach, Berlin-Ober-
schöneweide, Helmholbstr. 18, Vertrauensperson ernannt.
zur Verhandlung über den Vergleichs- vorshlag ist auf den 6. November 1929, 10% Uhr, vor dem Amts- aevicht Berlin-Mitte, Nene Friedrih-
straße 13/14, Il. Stodck,
Nr. 137/138, Hauptgang A, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver- fahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht
der Beteiligten niedergelegt.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte, Abt. 154.
Duisburg.
Eröffnungsbeschluß über das Ver- mögen der Firma Schleiferei- und Edel- stahlverarbeitung, G. m. b. H., in Duis- bura, Bismarckstr. 117, wird heute, am 3. Oktober 1929, 11 Uhr, das aleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauens- person wivd der Bankdirektor
Walter Kochs in Duisburg,
straße 40, bestellt. Termin zur Ver- handlung über den Veraleichsvorschlag wird auf den 22. Oktober 114 Uhr, Saal 85, Evdgeschoß, an-
beraumt.
Amt3geriht Duisburg.
Gotha.
Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen der Gustav Stange in Gotha wird zur Ab- wendung des Konkurses heute, 7. Oktober 1929, vormittags 11 das gerichtliche Vergleichsverfahren er- öffnet. Als Vertrauensperson wird der Diplomkaufmann Rudolf Christ
Gotha, Moßlerstraße, bestellt.
zur Verhandlung über den Vergleichs? vorschlag wird auf Montag, den 4. No- vember 1929, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 46, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleihsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 45,
zur Einsicht der Beteiligten geleat.
Gotha, den 7. Oktober 1929. Thüringisches Amtsgericht.
Hagen, Westf.
Ueber das Vermögen des Manufaktur- warenhändlers Leo Schneebaum, nigen Jnhabers der Firma Leo Schnee- baum zu Hagen, Nordstr. 21, wird heute, am 8. Oktober 1929, E Ver- gleihsverfahren zur Abwendung dor ted fnèt Der Treuhänder Hermann Westermann zu Remstheid, Linienstraße 54, wird zur Vertrauens- person ernannt. Termin zur Verhand- lung über den Vergleichsvorschlag 1 auf den 9, November 1929, 10 Uhr,
vor dem unten bezeichneten
Zimmer 251, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen ist auf Zimmer 153 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Hagen (Westf.), den 8. Oktober 1929.
Das Amtsgericht.
Hamburg. E Uebex das Vermögen der
Handelsgesellshaft in Firma Kaufhaus mit Kreditbewilligung L. Krämer, Geschäftszweig: Abzahlungsgeschäfte, Ge- schäftslokal: Gr. Neumarkt 50, ist zum “Zwede der Abwendung des Konkurses das gerihtlihe Vergleihsverfahren am 8. Oktober 1929 um 11 Uhr 12 Minuten eröffnet worden. Zur Vertrauensper)on ist bestellt worden: beeid. Bücherrevijor Johannes von Bargen, Esplanade 43. Zur Verhandlung über den VergleichS- vorshlag ist Termin auf Freitag, den
8, November 1929, 12 Uhr,
Anmttsgericht in Hamburg, Verwaltungs- gebäude, Drehbahn 36 IV, Zimmer 440, bestimmt. Der Antrag auf Eröfsnung dez Vergleichsverfahrens nebst jeinen Anlagen und das Ergebnis der Ermitt- lungen sind auf der Geschäftsstelle,
TT A ( F trt nto x EtnnihtnaYyme der Bermögen des Kaufmanns
Salo € 0b, Berlin W., Gunyzeljtr. 3, |
Hannover.
g“, Hannover, Dreyer- d heute, am 7. Oktober 1929, 13!4 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Bücherprüfer Dr. Kalender in Han- Badenstedter zum Vertrauensmann bestellt. i zur Verhandlung über den Vergleihs- vorshlag am 4. November 1929, 10 Uhr, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erd- Antrag auf
straße 11/12,
75. 29 —. Termin zur Verhandlung
Eröffnung
Ermittlungen
auf der Geschäftsstelle der Abt. 12/2 zur
Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Hannover.
Naumburg, Saale.
Vergleichsverfahren. e Vermögen des Kaufmanns Kurt Hartung Retsch Nahf. Naumburg (Saale) wird auf seinen An- trag heute, am 7. Oktober 1929, 10 Uhr 58 Minuten, das Vergleichsverfa ur Abwendung des Konkurses eröf Der Rechnungsrat Winde in Naumburg (Saale) wird zur Vertrauensperson er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag wird auf den 4. November 1929, 10% Uhr, vor dem unten bezeihneten Gericht, Zimmer 16, anberaumt. Der Antrag auf Eröf des Vergleichsverfahrenz nebst |} Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen ist auf der Geschäftsstelle siht der Beteiligten ausgelegt. burg (Saale), 7. Oktober 1929.
Das Amtsgericht.
Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermö meisters Hermann ] Breslauer Str. 31, wird heut 4. Oktober 1929, 13 Uhr, das Vergleich ahren zur Abwendung des Konkurses da der Schuldner dies hat und die Erforderniss 88 15—21 der Vergleihsordnung ersu! sind. Der Kaufmann Hugo Schetter 1n se, Berliner Straße, wird zur V trauensperson ernann
n des Uhrmaher- chubert in Neisse,
t. Ein Gläubiger-
Verhandlung Vergleichsvorschlag 30. Oktober 1929, 11 Uhr, vor dem oben bezeihneten Geriht, Zimmer anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens n Anlagen und dem Ergebnis der ange- stellten Ermittlungen is auf der Ge- \chäfts\telle des Amtsgerich Beteiligten
£8 zur Einsicht niedergelegt. mte gericht Neisse, 4. 10. 1929. — 2 VN. 7/29.
Vermögen der Firma Carl Kuhrmeier, Möbelfabrik gewerbliche De cia
uhrmeier Peine, wird heute, am 8. Oktober 1 1214 Uhr, zur Äbwendung des Kon- Vergleihsverfahren erossnet.
kurses das ) : : Woltmann in
Dex Bücherrevisor Friß Peine, Schüßenstraße, wird zum trauensmann bestellt. Termin zur Ver- 1g über den Vergleichsvorshlag November 1929, 10 Uhr vorm., Der Antrag auf Eröff- bst Anlagen und das E weiterer Ermittlungen _ ts\telle, Abteilung 5, zur
Zimmer 8.
auf der Geschäftsste Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Peine. Recklinghausen, Zum Zwecke der Abwen e kurses über das Vermögen der (Ehefrau des Anstreichermeisters Ernst Hellmich, Selma geb. Leuhtmaænn, in Reckling-
dung des Kon-
das gerichtliche Vergleihs- Vertrauensperson ist der Auktionator August Verstege in Recklinghausen. Vergleichstermin 1st am 9 November 1929, 11 Uhr, im hiesigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- ahrens nebst seinen Anlagen is auf des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 57, zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt. S
Recklinghausen, den 8. Ofto®o
Die Geschäftsstelle des Amtsge1
Sonneberg, Thür.
Der Beschluß des Thüringischen Amts- gericht in Sonneberg vom 11./14. Sep- tember 1929, durch den das Koukurs verfahren ( offenen Handelsgesellschaft Kurt Koch in Sonneberg Kaufmanns Kurt Koh in Sonneberg und des Kaufmanns Franz Steiff in eröffnet worden
Geschäftsstelle
Vermögen
10. Oktober 1929 fällt weg. offenen Handelsgesell- Sonneberg des Kaufmanns Koch in Sonneberg und des Kaufmanns Franz Steiff in Leipzig, wird heute, am 5. Oktober 1929, vormittags 124 Uhx, Vergleich3verfahren wendung des Konkurses eröffnet. Zur Vertrauensperson
\{ckæft Kurt ihrer Fnhabexr,
Termin zur Verhandlung Uber den von
den Schuldnern vorgeschlægenen Ver- “E c S s
leich wird bestimmt auf Freitag, den
1. November 1929, vorm. 10 Uhr, Zimmer 9, Amtsger1chtsgebaude. Ver E röff
zur Einsicht ausgelegt. Thür. Amtsgericht inm Sonneberg. Abt. II. Stuitgart. [62203] Am 5. Oktober 1929, vormittags 11 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zum Zwecke der Abwendung des Kon- kurses über das Vermögen der Firma Obertürkheimer Möbelfabrik, Jun- haber Sigmund Bender in Ober- türkhceim, eröffnet worden. Als Ver- trauensperson 1st bestellt: Friy Grabert, Syndikus in Stuttgart, Königstraße 36. Vergleichstermin is bestimmt auf Samstag, den 2. November 1929, vor- mittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Stuttgart 11 in Cannstatt, Wilhelm- straße 4, Il. Stock, Siyungssaal. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs8- verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt- lungen isst auf der Geschäftsstelle zur Einsicht dec Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Stuttgart Il in Cannstatt. Tharandt. [62204] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Fabrikanten Her- mann Paul Kühnel in Tharandt, Fulius-Voigt-Straße Nr. 87, alleiniger Pnhaber der Firma Paul Kühnel, amera-Fabrik, Spezialität: Metall-
12 Uhr 15 Minuten, das gerichtliche gleichstermin am 4. Oktober 1929,
por: Herr Syndikus Dr. jur. . Pleißner in Dresden-A., Wilsdruffer Straße 31. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des unterzeichneten Gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. (VV 3/29.)
Amtsgericht Tharandt, 5. Oktobèr 1929.
teiligten niedergelegt. : Amtsgericht, Abt. 3, Trter.
Fn dem Vergleichsverfahren zur Ab
1929, vorm. 104 Uhr, Alsfeld, den 8, Oktober 1929. Hessisches Amtsgericht.
aufgehoben. - ; Das Amtsgericht in Bergedorf.
Breslau, den 3. Oktober 1929. Amtsgericht.
(N
anwalt Doebner in Sonneberg bestellt.
gehoben. Brieg, den 5. Oktober 1929. S Das Amtsgericht. — 6. VN. 4/29.
und Filmpack-Kassetten, daselbst, wird heute, am 5. Oktober 1929, nachmittags
Vergleichsverfahren eröffnet. Ver- vormittags 10 Uhr. Vertrauens-
Trier. Vergleich8verfahren. [62205]
Ueber das Vermögen des Lambert Görgen, Kaffee und Konditorei in Trier, ist am 4. Oktober 1929, 12/4 Uhr, das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Gleich- zeitig ist an den Schuldner ein all- gemeines Veräußerungsverbot erlassen worden. Der Kaufmann Justus Lehr aus Trier ist zur Vertrauensperson er- nannt. Termin für eine allgemeine Gläubigerversammlung gemäß § 9 Vergl.-Ordnung wird auf den 17. Ok- tober 1929, 10 Uhr, berufen, und Termin zur Verhandlung über den Ver- gleihsvorshlag auf den 30. Oktober 1929, 19 Uhr, ‘vor dem Amtsgericht Trier, Dietrichstr. 16 (Nebengebäude), Zimmer Nr. 8, anberaumt. Der An- trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsiht der Be-
Alsfeld, Hessen., [62206]
wendung des Konkurses über das Ver- mögen der Alsfelder Trikotweberei G. m. b, H. in Alsfeld wird die auf Montag, den 14. lfd. Monats vorhbe- stimmte Gläubigerversammlung vor dem unterzeichneten Geriht zur Ver- handlung über den Vergleichsvorschlag wegen jüdishen Feiertags verlegt auf Donnerstag, den 17, Oktober
Bergedorf. [62207]
Das über das Vermögen 1. der Kom- manditgesellschaft in Firma Robert Erlemann in Bevrgedorf, 2. 1hver persönlich haftenden Gesellschafter: a) Robert Richard Erlemann, geboren am 28. September 1877 in Hamburg, b) Wilhelrt Bernhard Evrlemann, ge- boren am 309. Dezember 1885 in Berge- dorf, wohnhaft in Bergedorf, Brauer- straße 36, BVeschäftslokal: Bergedorf: Brauerstr. 36, Geschäftszweig: Bijou- terie- und Knopffabrik, eröffnete geriht- lihe Vergleichsvexfahren is nach gerichtliher Bestätigung des Vergleichs
Breslau. : [62208]
Das Veragleihsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Arthur Hirsh in Firma E. Fröhlich in Bres- lau, Wallstraße 19 (Kolonialwaren), ist nach Bestätigung des angenomnienen Veraleihs durch Beschluß von heute aufgehoben worden. (41. V. N. 40/29.)
Brieg, Bz. Breslau. [62209] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Krau}e in Brieg, Bismarckstraße 5a, cFnhaber der Firma Louis Eckersdorff in Brieg, Lindenstraße, ist nach Bestätigung des Vergleihs vom 5, Oktober 1929 aus-
Eilenburg. [62211] Das Veraleihsverfahren Über das Vermögen der handelsgerichtlich ein- getragenen Firma L. Holzweißig, Piquetfabrik in Eilenburg, Alleins inhaber Fabrikbesiver Max Holzweißig in Eilenburg, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 7. Oktober 1929 auf- gehoben worden. Eilenburg, den 7. Oktober 1929. Das Amftsgericht.
Ettlingen. [62212]
Das BVergleihsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Fa. Gustav Brockhaus, Mühlen- werke in Ettlingen wurde heute, nah Bestätigung des Vergleichs, aufgehoben und damit auch die Verfügungz3be- \{hränkung vom 12. 8. 1929. Ettlingen, den 5. Oktober 1929. Bad. Amtsgeriht.
Hamburg. 5 [62213] Das über das Vermögen des Kauf- manns Walther Hermann Pein, wohn=- haft Lohbrügge bei Bergedorf, Ulmen- straße 21, alleinigen B nhabers der ema Walther in, Geschäftsloka:: amburg, Ernst-Merck-Straße 9—21, Geschäftszweig: Schneiderbedarfsartifel, eröffnete gerichtliche Vergleich3verfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des
rgleihs am 4. Oktober 1929 auf- gehoben.
Hamburg, 7. Oktober 1929.
Das Amtsgericht.
Hattingen, Ruhr. {62214] Bekanntmachung.
Das Vergleihsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Paßmann in Bochum-Linden-Dahlhausen ist, nahdem in dem Vergleichstermin vom 27. Sep- tember 1929 der von dem Schuldner gemathte P OIENA vom 12. August/27. September 1929 ange- nommen und der Zwangsvergleich dur Beschluß vom 4. Oktober 1929 bestätigt worden ist, aufgehoben worden.
Hattingen, den 5. Oktober 1929.
Das Amdktsgericht.
Iserlohn,. _[62215]
Daz Vergleihsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Robert Peters, alleinigen Jnhabers der Firma Albert Peters, Holz-, Baustoffe- u. Kohlenhandlung, Fserlohn, Altstadt, ist nah Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben.
JFi\erlohn, den 27. September 1929.
Das Amtsgericht.
Iserlohn. _ [62216]
Daz Vergleichs8verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Josef Kreft, Kolonialwaren- u. Lebensmittelgroß- handlung in Letmathe, Gennaerstraßz, ist nah Bestätigung des angenommenen Vergleihs aufgehoben.
ZJserlohn, den 2. Oktober 1929.
Das Amtsgericht.
Koblenz. [62217] Vergleichsverfahren.
Jn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hans Fanjen in Koblenz ist Termin zur Verhand- lung über den Vergleihsvorschlag und Abschluß des Vergleichs bestimmt au! den 2, November 1929, vormittag®2 1014s Uhr, vor dem unterzeihnéeten Gericht, Saal 6. Der Vergleichsvorschiag ist auf der Geschäftsstelle des Amts- gerichts, Zimmer 60, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Koblenz, den 7. Oktober 1929.
Preuß. Amt3gericht.
Kk osel, O. S. Beschluß. [62210]
gehoben worden. Cosel, O. S., den 3. Oktober 1929. Das Amtsgericht.
haftender Gesellschafter: Kau
Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1, den 5, Oktober 1929.
_
Bestätigung des Vergleichs am 5. Of tober 1929 aufgehoben worden. Amtsgericht Lobberich.
stätigung des Vergleihs aufgehoben.
u O C
Das Vergleichsverfahven über das Vermögen der Schiffsspediteursfrau Emma Fischotter in Cosel-Hafen ist nach Bestätigung des Vergleihs auf-
Lcipzig. [62218] Das am 2. September 1929 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der han- delsgerihtlich eingetragenen Firma „Röthing & Co.“, Lebensmittel- U. Lande3produktengroßhandlung in Leipzig C. 1, Brandenburger Str. 22 e mann
Walter Strobel in Leipzig) ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleihs- termin vom 4. Oktober 1929 ange- nommenen Vergleihs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.
Lobberich. L x [62219]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Wilhelm Beek in Gref- rath, Wankumer Straße Nr. 5, ist nah
Pforzheim. __ [62229]
Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Leopold Dreifuß, Jn- habers ciner Manufakturwarenhand- lung in Pforzheim, wurde nah Beo
Pforzheim, 30. 9. 1929. Amtsgericht.
Deutscher Reichsanzeiger
Preußischer
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SW 48, Wilhelmstraße 32.
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È Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573,
Ir. 39. NReichsbankgirokonto.
Juhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen 2c. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 37 des Reichs- geseßblatts, Teil I. Bekanntmachung, betreffend Ziehung der Auslosungsrechte des Landes Thüringen.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des verstorbenen Redaiteurs Höllein in Jena den Redakteur Stoeccker in Köln zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Reichspost ernannt.
Der Konsul in Southampton hat Herrn R. S. Coles zum Konsularagenten in Poole bestellt.
Verant mah ung Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 37 des Neichsgeseßblatts, Teil I, enthält:
die Verordnung über die Erhöhung der Säße für die Ver- mablung von Jnulandsweizen, vom 3. Oktober 1929,
die Verordnung über die Außerkurssezung der Fünfzig-Nenten- E -Reihsp)ennigstüdte aus Aluminiumbronze, vom 9. Oktober 929, und
__ die Verordnung über die Ausdehnung der Angestelltenversicherungs- pflicht, vom 8. Oktober 1929.
Umfang !/, Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 11. Oktober 1929. Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.
Die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleihe- ablöfungsschuld des Landes Thüringen für das Jahr 1929 findet .am Mittwoch, dem 30. Oktober 1929, 10 Uhr vormittags, im Sißungssaal des Thüringischen ölnanzminifteriums in Weimar statt, und zwar öffentlich und unter Kontrolle der Thüringischen Rehnungskammer.
Weimar, den 11. Oktober 1929.
Thüringisches Finanzministerium. J. A.: Zaubigzer.
R R EPRC R2E S S E I S C E I DANTE “P "1 Q FER G IEZ I V EE T RRSIIE E B I I S E UETR
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich norwegische Gesandte Scheel hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Bull die Geschäfte der Gesandt|chaft.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Reichstagsausshuß für das Reichsstrafgeseßbuch seßte am 11. d. M. unter dem Vorsiß des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) die Donnerstag abgebrochenen Beratungen über den § 289 (NötigungAbhängigerzumBeischlaf) fort. Bericht- erstatter Abg. Dr. Strathmann (D. Nat.) bezeichnete die Fassung des Begrifsfes „Nötigung“ als unklar. Er fragte, nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs- verleger, ob die Vorenthaltung einer Gehaltszulage eine Nötigung darstelle, oder die Drohung mit einer unbequemen Tätigkeit, oder ob die Androhung einer Kündigung unter allen Umständen eine Nötigung sei. Dié Beschränkung der Strafbarkeit auf Delikte an Minderjährigen oder Fugendlichen würde leiht zur Ausscheidung der Jugendlichen aus Betrieben führen, wo cinmal etwas vor- gekommen sei. Abg. Schneider (Dem.) machte auf die Kautschukartigkeit des Ausdrucks „Vorgeseßter“ aufmerksam. Gehöre dazu jeder Werkführer, Vorarbeiter, Korrespondent? Jn manchen Betrieben sei ja schließlich jeder der Vorgeseßte eines anderen. Man müsse doch wohl diesen Begriff hier einschränken e! diejenigen Vorgeseßten, die das Recht zu selbständiger Ein- stellung oder Entlassung haben. Jede Liebelei in cinem Betrieb könne damit der Strafe verfallen, wenn die Betreffenden sich nachher\ entzweiten. Abg. Maslowski (Komm.) betonte, daß dic Diskussion hier den Klassencharakter zeige, in dem man die höher-
1
artei wolle nur bestrafen, wenn es sih um die Verleßung eines
nicht aber fkirhliher Sünden; deren Rechtsgut zu verlebten, set
besonders verwerflich. Er beantrage deshalb, die Fälle der An-
Berlin, Sonnabend, den 12. Atober, abends.
Staatsanzeiger.
drudck
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Geschäftsstelle Berlin 8SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr - i einmal unterstrihen) cder durch Fettdruck (zweimal unter- strichen) ervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein
Anzeigen nimmt an die
drohung der Verschlehterung des Arbeitsverhältnisses, der Ver- weigerung der Einstellung und der Androhung der Kündigung besonders zu nennen. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) fragte, ob man wirklich das Abhängigkeitsverhältnis soweit auslegen dürfe, oder ob man da nicht einer Ausdehnung der Erpressungs- fälle die Bahn öffne. Er warne davor, diese Bahn zu beschreiten. Abg. Dr. Bell (Zentr.) widersprah dem Abgeordneten Mas- lowski, daß hier etwa der kirhlihe Begriff der Sünde eingeführt werden solle. Sittengeseß und Naturreht gingen weit darüber hinaus. Bis zur zweiten Lesung bitte er, für den Grundgedanken eine bessere Fassung zu überlegen. Auch die Agenten, die nur eine Vermittlung des Arbeitsverhältnisses besorgten, könnten sich hier verfehlen. Abg. Hergt (D. Nat.) glaubt gleichfalls, daß hier ein gefährlicher Weg beschritten werde. Es sei shwer verständlich, was man unter „Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses“ begreifen solle. Die Begründung der Regierungsvorlage denke nur an die Androhung wirtshaftliher Nachteile. Diese Androhung brauche aber mit dem Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses nit verbunden zu sein. Ministerialdirektor S ch à fe r vom Reichs- justizministerium erwiderte dem Abgeordneten Strathmann, daß die Drohung mit der Verweigerung der Gehaltszulage, mit der Verseßung auf einen shlechteren Plaß oder mit Verweigerung von Urlaub regelmäßig den Tatbestand der Nötigung erfüllen werde. Vorausseßung sei ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Er müsse indessen dringend warnen, entsprehend dem kommunistishen Antrag, die auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses abzielenden Verbindungen bereits in den Tatbestand aufzunehmen, der hier- durch ins Uferlose ausgedehnt würde. Zur Abgrenzung des Täterkreises sei er der Auffassung, daß der Vorshlag des Ab- eordneten Schneider eine zu starke Einschränkung bedeute. Als âter kämen alle Personen in Frage, die gegenüber Angestellten wirtschaftlihe Machtmittel in Händen hätten. Nachdem der Vor- sißende, Abg. Dr. Kahl (D. Vp.), gebeten hatte, wenigstens eine vorläufige Entscheidung zu trefsen, wurde § 289 in der Gesamt- abstimmung mit 23 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen 2 Stimmen, e E angenommen: „Wek Eine Perfon unter Mißbrauch ihrer dur ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründeten Abhängigkeit zum außerehelihen Beischlaf nötigt, wird mit Gefängnis bestraft. Der Versuch ist strafbar. Ebenso wird bestraft, wer einen Minder- jährigen unter Mißbrauch seiner durh ein Dienst- oder Arbeits- verhältnis begründeten Abhängigkeit nötigt, sh zur Unzucht mißbrauchen zu lassen. Die Tat wird nur auf Verlangen des Verlebten verfolgt. Hat der Täter die verleßte Person geheiratet, so wird die Tat nur verfolgt, wenn die Ehe für nichtig erklärt worden ist.” Als Ueberschrift für diese Bestimmung wurde mit großer Mehrheit „Nötigung Abhäßñgiger zur Unzuht“ gewählt. Der Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) kündigte für die zweite Lesung noch cine Abänderung an. — Es folgte die Beratung des § 290, der über die Blutshande nah der Regierungsvorlage sagt: „Wer mit einem Verwandten absteigender Linie den Beischlaf voll- zieht, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Fahren bestraft. Wer mit einem Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Gefängnis bis zu 2 Fahren bestraft. Ebenso werden Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. Verwandte, die zur Zeit der Tat noch jugendlich waren, sind straffrei, wenn sie zu der Tat verführt worden sind.“ Berichterstatter Dr. Strathmann (D. Nat.) erläuterte die Aenderungen gegenüber dem bisherigen Zustand. Abg. Dr. Schetter (Zentr.) erörterte, ob man den Ausdruck „Fngucht“ statt des shärferen „Blutschande“ wählen solle. Er sei im Jnteresse der Familie für die shärfere Fassung. Abg. Maslow ski (Komm.) beantragte Streihung des § 290 auf Grund des Gutachtens des Professors Mittermeyer. Hier werde eine Unmoral zum Bestandteil des Strafgeseßes gemaht. Man sei heute hierin rückständiger als 1848. Fn den meisten katholischen Ländern, namentlih in talien, sei diesex § 290 — gerade um das Familienleben nicht zu stören — ebenso wie in Sowjetrußland ipmóas Hiermit hänge auch die Freilassung der Abtreibung usammen. Das sei die beste Eugenik. Abg. Rosenfeld (Soz.) egründete einen sozialdemokratischen Antrag, nah welhem der Verkehr zwischen Geschwistern nicht strafbar ein solle. Dex Geset- entwurf, der die Blutschande zwishen Eltern und Kindern bestrafe, halte eine Strafe für notwendig, weil ein Mißbrauch der Autoritätsstellung der Eltern gegenüber den Kindern vorliege. Davon könne bei Geschwistern keine Rede sein. Biologishe Gründe rechtfertigte: die Strafbarkeit des Verkehrs zwischen Geschwistern auch nicht, da wissenschaftlih nachgewiesen sei, daß ebenso großes Unheil angerichtet werde beim Zusammenkommen ungleichartiger Erbeinheiten. Auch sonst käme es vor, daß Eltern sih zusammen- e die keineswegs von allen fkrankhaften Erbanlagen frei eien. Der Staat denke aber mit Recht nicht daran, mit Green einzugreifen. Wenn man aber die Strafe für notwendig halte, weil der Staat für die Sittenreinheit der Familie sorgen müsse, so müsse man doch verlangen, daß ein Staat, der aus diesem Grunde Strafen androhe, zunächst einmal für ausreichende Wohnungsverhältnisse gesorgt haben müsse. Gerade beim engen Zusammenleben zwischen Eltern und auch schon erwachsenen Kindern sei es nur zu leicht erklärlich, wenn es zu einem intimen Verkehr zwischen Geschwistern komme. Zuerst müsse der Staat menschenwürdige Wohnungen für alle schaffen. Erst dann könne eine Strafandrohung in Frage kommen. Ministerialdirektor Schäfer (Reichsjustizministerium) stimmte der Auffassung zu, daß sich über die Frage der Strafwürdigkeit der E sehr verschiedene Auffassungen entwickelt haben, und er belegte dies durch eine T Strass über das ausländische Recht. Der Entwur halte an der Strafbarkeit der Blutschande fest mit Rücksicht Zul die geshüßten Rehtsgüter: Reinhaltung der Familie und Schuß
S hi E ie | vor Znzuchtsfolgen. Nicht dagegen sei, wie Abg. § s estellte Schicht möglihst vor Strafe bewahren wolle. Seine | DOzueyoa!a L gegen sei, wie Abg. Rosenfeld ge
meint habe, der Gedanke des Abhängigkeitsverhältnisses maß-
l n es D | gebend. Richtig erscheine es ihm, daß der Entwurf die Ver- Rechtsgutes handele, und zwar der shlechtergestelltien Abhängigen, | x P S i aß Ld ba
| Beischlaf beschränke. -Redner stellte anheim, das Strafmaximum
chivägerten aus dem Tatbestand ausscheide und die Tat auf den
auf 5 Jahre Zuchthaus zu beschränken, wies aber darauf hin, daß
1929
die Strafdrohung durch die vom Entwurf im Gegensaß zum geltenden Recht zugelassenen mildernden Umstände ohnehin stark abge|chwächt sei. Abg. D. Strathmann (D. Nat.) beantragte, es jolle § 290 Abs. 3 dahin abgeändert werden, daß bei Vers ivandten, die zur Zeit der Tat noch jugendlich waren, das Gericht von Strase absehen kann. -7Fn der Abstimmung wurde unter Ab- lehnung aller anderslautenden Anträge folgende Fassung des § 290 beschlossen: „Wer mit einem Verwandten absteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahreu bestraft. Wer mit cinem Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Gefängnis bis zu 2 Fahren bestraft. Ebenso werden Geschwister bestraft, die miteinander den Beischla vollziehen. “ Verwandte, die zur Zeit der, Tat noch ino ublia waren, sind straffrei.“ Es folgte die Beratung des § 291, der die Unzucht mit minderjährigen Abkömmlingen behandelt. Beschlüsse hierzu wurden zunähst noch nicht gefaßt. — Weiterberatung am Dienstag. ?
Poftschectkonto: Berlin 41821.
__Der Ausshuß des Preußischen Landtages für die Grenzgebiete beschäftigte sich am 11. Oktober mit einer Reihe von Ur- antragen Uber die Grenzhilfe. Annahme fand, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, ein Antrag, der das Staatsministerium ersucht, in den Etats= entivurf des Jahres 1930 für die Grenzgebiete einen Betrag von 10,5 Millionen Mark einzusezen; der deutshnationale Antrag auf Einseßung von 20 Millionen Mark wurde abgelehnt. Ferner soll auf die Reichsregierung nahdrücklichst eingewirkt werden, daß sie dén doppelten Betrag in den Haushaltsentwurf des Jahres 1930 einseßt. Jn den Haushaltspositionen des nächsten Fahres sollen die Grenzgebiete in stärkerem Mgße bevorzugt behandelt werden. Zu einem Antrag der Deutschén Volkspartei und des Zentrums Uber die Bereitstellung von Mitteln zur Verbesserung der Ver- kehrsverhältnisse in den Grengebieten stimmte der Ausschuß einem zusammenfassenden Autrog des Berichterstatters Abg, Riedel (Dem.) zu. Danach wird das Staatsministerium ersucht, zur planmäßigen Stärkung der \schwer ershütterten Wirtschaft in den Grenzgebieten sih bei der Deutschen Reihsbahn-Gesellshaft nach- drücklichst für den alsbaldigen Bau der notwendigen Grenz- und Verbindungsbahnen einzuseßen; den Bau von Kleinbahnen in verstärktem Umfange zu fördern; das eingeleitete Bhgobaie programm noch weiter auszudehnen und seine Durchführung zu beshleunigen; den Ausbau der Wasserstraßen, insbesondere der Oder, und den Bau der für die Verkehrseutwicklung notwendigen Brücken zu fördern; -zwecks allgemeiner Belebung derx Gesamt- wirtschaft die bisherige Wohnungsfürsorge in den Grenzgevbieten, besonders den östlichen, nicht nur fortzusezen, sondern nah Mög- lichkeit zu steigern; durch die Verkehrs- und Wirtschaftsbelebung Forde durch besondere Maßnahmen die Ostsiedlung tatkräftig zu ordern und zum gleihen Zweck verstärkte Maßnahmen zur Bodenverbesserung durchzuführen; die gewerblichen Stände durch niedrig verzinsliche, langfristige Kredite zu fördern und schließlich dahin zu wirken, daß Aufträge für öffentlihe Bauten im Osten möglichst an Firmen dieser Gebiete vergeben werden. Bei diesen Maßnahmen sollen die Gemeinden, die durch Stillegung von Arbeitsstätten, Verlegung von Garnisonen, Ueberschwemrtungen ujw. außergewöhnlich geschädigt sind, in erster Linie berücksichtigt iverden. Ferner sollen Mittel für die planmäßige Förderung deutscher Kultur in den Grenzgebieten bereitgestellt werden. Mit allem Nachdruck soll auf die Reichsregierung dahin gewirkt iverden, daß sie sih mit gleihen und ähnlihen Maßnahmen un- verzüglih und tatkräftig beteiligt. — Ein deutschnationaler Antrag Lukassowißtß über die Fragen des Saargebiets soll später beraten werden.
Nr. 41 des Neichs-Gejsundheitsblatts vom 9. Ofkf« tober 1929 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil I. Fort- laufende Meldungen über die gemeingefährlicen Krankheiten im Jn- und Auslande. — Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. — Geseggebung usw. (Deutsches Reich.) Grundfäßliche Beschlüsse des Reichsausshusses für Aerzte und Krankenkassen. — (Preußen.) Durchsührung des Neichsgeseßes zur Bekämpfung der Gesclechtskrankheiten. — Ein- und Durhfuhr von Tieren für Zoologische Gärten und Tierparke. — (Preußen, Bayern, Württems- berg, Oldenburg, Bremen, Lippe, Lübeck, Schaumburg-Lippe.) Vors schriften über Impfstoffe und Sera. — (Preußen.) Staatliche Aner- kennung tür Krankenpflegeperfonen. — Ehrung kinderreicher Familien. — (Sachsen.) Freiwilliges Tuberkulosetilgungsverfahren. — (Anhalt, Thüringen, Mecklenburg - Streliß.) Verkehr mit Giftwaren. — (Frankreich.) Maltafieber der Schafe und Ziegen. — (Niederlande.) Einfuhr von Fleishwarenproben. — Desgl. in Postpakstücken. — (Dänemark.) Einfuhr, Ausfuhr und Vertrieb von ausländischem Fleis, Schlahtabfall usw. — (Schweden.) Aenderung der Gifts ordnung. — (Norwegen.) Kennzeichnung des U1sprungs von Waren. — (Union Sozialistisher Sowjet - Nepubliken.) -Tierärztliche Zeugnisse für die einzuführende Wolle. — (Finnland.) Bekämpfung von Kranks- heiten der Haustiere. — (Litauen.) Beförderung von Vieh usw. auf der Eitenbahn und den Wasserstraßen. — Vermischtes. Aerzte- und Zahnärzterundfunk. — B. Nichtamtlicher Teil. — C. Amts- liher Teil Il. Wogentabelle über Ebeshließungen, Geburten und Sterbefälle in den deutshen Großstädten mit 100000 und mehr Einwohnern. — Geburts- und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Auslandes.- — Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. — Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin, Juni 1929. — Witterung. — StatistischeSonderbeilage. Monats- beriht über die natürliße Bewegung der Bevölkerung in deutschen und ausländishen Gemeinden im Juni 1929.
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