1907 / 59 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

Königlich Preußische

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 % 50 A. Alle Postanftalten nehmen Bestellung an ; für Kerlin anßer

und

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Jnhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilftandsakten.

Bekanntmachung, betreffend die Bestellung eines neuen Haupt- bevollmächtigten der Ocean Accident and Guarantee Cor- poration in London.

Bekanntmachung des Kaiserlihen Aufsihtsamts für Privat- versicherung, betreffend die Uebertragung des Versicherungs- bestandes der Hanseatischen Feuerversiherungs-Gesellshaft in Hamburg auf die Nord-Deutsche Versicherungsgesellschaft daselbst und, betreffend die Erlaubnis zur Erweiterung des Betriebes der leßtgenannten Gesellschaft.

Erteilung von Flaggenzeugnissen.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadt München.

Erste Beilage:

Uebersicht des auswärtigen Handels Deutschlands mit Getreide und Mehl in der Zeit vom 1. August 1906 bis zum 28. Februar 1907 und in der gleihen Zeit der beiden Vorjahre.

Königreich Preußen.

Srnennungen, Charakterverleihungen, Standecserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes an den Kreis Habelschwerdt.

Bekanntmachung, betreffend den Wettbewerb um den Preis der Giacomo Meyerbeerschen Stiftung für Tonkünstler.

Ruy für die 46. Sißung des Bezirkseisenbahnrats in Altona.

S A T A T Ä T A G E T E OTONTA E E T E R RBCEU E E GTLTE

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gecuht: dem Königlichen Musikdirektor, Professor Joseph Shwarh zu Cöln, dem Obersekretär beim Landgericht in Koblenz, Kanzleirat Wilhelm Bruns und dem Kaufmann Joseph Tonger zu Bonn den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Landgerichtsrat a. D. Dr. Moriß Berwin zu Breslau den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Telegraphensekretär Hoffmann zu Duisburg- Ruhrort und dem Kirchmeister und Stadtverordneten, Rentner Friedrich Kühnen zu Wesel den Königlichen Kronenorden vierter Klasse sowie dem bisherigen Ortsshulzen Christian Wölfer zu Stangerode im Mansfelder Gebirgskreise, dem Hausbesißer und Kirchenältesten Carl Pfeiffer zu Oberau im Kreise Lüben, dem Forstverwalter August Str ehliß zu Döbern im Kreise Delißsh, dem Regierunagskastellan Karl Apelt zu Posen, dem Schmiedemeister Adolf Ruffert zu Neurode, dem Werkmeister Bernhard Zacharias zu Lippborg im Kreise Beckum, dem Porzellandreher Her- aann Hesse zu Waldenburg i. Schl., dem Fabrikaufseher Johann Mildner zu Altwasser im Kreise Waldenburg, dem Bureau- und Kassendiener August Seidel zu Breslau, dem Fabrikarbeiter Karl Krush zu Brieg, Bezirk Breslau, dem Weber August Tilh zu Nieder - Wüstegiersdorf im Kreise Waldenburg, dem Lagermeister Heinrich Neime, dem Maschinenmeister Friedrich Keller- maun, dem Vorarbeiter und Aufseher Friedrih Vorn- fahl, sämtlih zu Hannover, dem Geschirrmacher Friedri ch Bleidießel, dem Kontor- und Kassenhoten Heinrich Hoh- mann, dem Weber Ludwig Schaper, sämtlih zu Linden (Hannover), dem Mühlenaufseher Eduard Schober zu Neu- eißstein im Kreise Waldenburg, dem Schuhmachergesellen Otto Michler zu Birnbaum, dem Maurerpolier und eFabrik- arbeiter Carl Hoffmann zu Rawitsch, dem Maschinenschlosser Martin Skowronek ebendaselbst, dem früheren Gemeinde- waldwärter Johann Schöttler zu Lügde im Kreise Höxter, dem pensionierten Kreishausseewärter Nobert Rother zu Deinzendorf im Kreise Münsterberg, dem Holzhauer Theodor ieseler zu Roringen im Landkreise Göttingen, dem Kessel- schmied Gustav Lage, dem Kesselwärter Wilhelm Walter, beide zu Saarau im Kreise Schweidniß, dem Aufseher und Schneidermcister im reformierten Waisenhause in Cassel riedrih Siebold und dem Hilfsnahtwächter August l Ae zu Elberfeld das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver- eihen,

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Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

. den Gerichtsassessor Dr. Martin zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Diedenhofen und den Gerichtsassessor Werner zum Amtsri chter bei dem Amtsgericht in Dammerkirh zu ernennen sowie „dem Rentmeister Kippels in Thann den Charakter als Maiserliher Rehnungsrat zu verleihen.

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Berlin, Mittwoch, den 6. März, Abends.

r Staatsanzeiger.

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usertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reichsanzeigers

und Königlih Preußischen Staatsanzeigers

___ Dem Kaiserlichen Ministerrefidenten von Haxthausen in La Paz is auf Grund des 8 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesezes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet der Republik Bolivien die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließzungen von Reichs- angehörigen und unter deutschem Schuße stehenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Veklanntmachutng.

Die Ocean Accident and Guarantee Cor- poration, Limited, in London hat an Stelle ihres verstorbenen Hauptbevolmähtigten Herrn Andreas Carl Emmerih Burmester Herrn Wilhelm Heinrih Christian Burmester in Hamburg, Ferdinandstraße 65, zum Haupt- bevollmächtigten für das deutshe Geschäftsgebiet bestellt.

Berlin, den 1. März 1907.

Das Kaiserliche A Ss für Privatversicherung

runer.

Vetranntmaqung. i Das Kaiserliche Auffichtsamt für Privatversiherung hat durch Entscheidung vom 23. Februar 1907 [. die Uebertragung des gesamten Versicherungsbestandes

der Hanseatischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft | in Hamburg auf die Nord-Deutsche Versicherungs- |

Gesellshafi in Hamburg genehmigt (8 14 des Ver- sicherungsaufsihtsgeseßes),

der Nord-Deutshen Versicherungs-Gesell- |

shaft in Hamburg die Erlaubnis zum Betriebe der Feuer-,

der Einbruchdiebstahl- und der Wasserleitungsshädenversiherung

sür den Umfang des Deutschen Reichs erteilt sowie ihr gestattet: 1) den Betrieb der Feuerversiherung in den deutschen Kolonien sowie a. in Europa : in den Niederlanden, in Dänemark, Portugal, Spanien, in der Türkei, in Belgien, Schweden, Norwegen, Eng- land, Desterreih, Lichtenstein, Jtalien und in der Schweiz sowie in Frankreih und Rußland nebst Finnland, „. in Afrika : in Aegypten, Marokko, auf den Azoren, in Portugiesisch- Guinea, Portugiesish - Ostafrika, Madagaskar, den britishen Kolonien und auf den Canarischen Jnseln, , in Asien: in Vorder- und Hinter-Jndien, Siam, in den Straits Settlements, in Niederländish-Jndien, auf den Philip- pinen, in China, den französishen Besißungen und Hongkong, . in Amerika: in Mexiko, Guatemala, Dänish-Westindien, Columbien, San-Salvador, Venezuela, Brasilien, Bolivien, Uruguay, Chile, Peru, Panama, Porto - Rico und in den holländishen Besißungen, . in Australien: auf den Sandwichs-, Tonga- und Fidschi-Jnseln und außerdem durch Einzelzeihnungen in allen außer- europäishen Ländern, 2) den Betrieb der Einbruchdiebstahlversiherung in Holland, Belgien, Dänemark, der Schweiz und in Norwegen, 3) den Betrieb der Wasserleitungsshädenversiherung in Belgien, Dänemark, der Schweiz und in Norwegen aufzunehmen (8 183 a. a. O.). Berlin, den 4. März 1907. Das Kaiserliche N für Privatversicherung. runer.

Flaggenzeugnisse sind erteilt worden von dem Kaiser- lihen Vizekonsulat in Boulogne sur mer unter dem 16. Fe- bruar 1907

1) dem im Jahre 1892 in Boulogne-sur-mer aus Holz erbauten, bisher unter französischer Flagge gefahrenen Segelfischerfahrzeug „Jeanne d'Arc“,

2) den im Jahre 1894 in Boulogne sur mer aus Holz erbauten, bisher unter französisher Flagge gefahrenen Segelfischerfahrzeugen „Turenne“ und „Pierre“

nah dem Uebergang der Fahrzeuge in das ausschließliche Eigentum der Fischerei-Aktiengesellshaft „Neptun“ in Emden, welche Emden als Heimatshafen der Fahrzeuge angegeben hat.

Veran utmaGung,

betreffend Ausgabe von Schuldvershreibungen der Stadtgemeinde München auf den Jnhaber.

Mit Ministerialentischließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde München 4prozentige Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Gesamtbetrage von

25 000 000 Æ, und zwar Stüde zu 5000, 2000, 1000, 500 und 200 M, in den Verkehr bringe. München, den 5. März 1907. Königlich bayerisches Staatsministerium des Innern. Dr. Graf von Feilitzs\ch.

Königreich Preußen.

Auf Jhren Bericht vom 16. Februar d. J. will Jch dem Kreise Habelschwerdt im Regierungsbezirk Breslau, welcher beschlossen hat, den Weg von Schreckendorf über Gompers- dorf, Alt- und Neu - Gersdorf nah der Försterei Bielendorf chausseemäßig auszubauen und in diesem Zustande künftig zu unterhalten, das Recht zur Erhebung des Chaussee- geldes nah den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (G.-S. S. 94) und des Tarifnachtrags vom 6. Juni 1904 (G.-S. S. 139) einscließlich der in ersterem enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlihen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämtlihen voraus- geführten Bestimmungen verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück.

Wilhelmshaven, an Bord M. S. „Deutshland“, den 21. Februar 1907.

WilhelmR. Breitenbach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Dem Oberlehrer an der städtishen höheren Mädchenschule

| in M-Gladbah Heinrich Kottmeier ist der Charakter als

Professor verliehen worden.

Der Leiter der bakteriologishen Anstali für Typhus- bekämpfung in Mey Dr. Matthes ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarztbezirks Kreis Wittmund beauftragt worden.

Königliche Akademie der Künste. VWeranntmaBGunga, betreffend den Wettbewerb um den Preis der Giacomo Meyerbeerschen Stiftung für Tonkünstler für das Jahr 1908.

Der Wettbewerb um den Preis der Giacomo Meyerbeerschen Stiftung für Tonkünstler wird hierdurh mit Ermächtigung des Stistungskuratoriums für das Jahr 1908 eröffnet.

I, Um zu demselben z afen zu werden, muß der Konkurrent :

l) in Deutschland geboren und erzogen fein und darf das 28. Iahr nicht überschritten baben,

2) seine Studien in einer der zur Königlihen Akademie der Künste gehörigen Lehranstalten für Musik (Akademische Meistershulen für musikalishe Komposition, Akademische Hochschule für Musik, Akademisches Institut für Kirchen- musik) oder in dem Sternschen, dem Klindworth-Schar- wenkashen Konsfervatorium für Musik in Berlin oder in dem Konservatorium für Musik in Cöln gemacht haben,

3) sih über seine Befähigung und seine Studien dur Zeug- nisse seiner Lehrer ausweisen.

IT. Die Preisaufgaben bestehen :

a. in einer ahchtstimmigen Vokaldoppelfuge, deren Hauptthema mit dem Text von den Preisrihtern gegeben wird,

b. in einer Ouvertüre für großes Orchester,

c. in einer durch ein entsprehendes Instrumentalvorspiel ein- zuleitenden dramatischen Kantate für drei Stimmen mit Orchesterbegleitung, deren Text den Bewerbern mit- geteilt wird.

[1]. Die Bewerber haben ihre Anmeldung nebst den betreffenden Zeugnissen (ad I 1, 2 und 3) mit genauer Angabe ihrer Wohnung der Königlichen Akademie der Künste, Berlin W. 64, Pariser Play 4, bis zum 1. Mai 1907 auf ihre Kosten einzusenden. Die Zus sendung des Themas der Vokaldoppelfuge sowie des Textes der Kantate an die den gestellten Bedingungen entsprehenden Bewerber erfolgt in der Zeit vom 15. Mai bis 1. Junt 1907.

[V. Die Arbeiten müssen bis zum l. Februar 1908 in eigenbändiger, sauberer und leserliher Schrift versiegelt an die Köntg- liche Akademie der Künste kostenfrei abgeliefert werden. Den Arbeiten ist ein den Namen des Beweibers enthaltender versiegelter Umschlag beizufügen, dessen Außenseite mit einem ebenfalls auf dem Titel der Arbeiten befindlihen Motto zu versehen ist. Das Manuskript der preisgekrönten Arbeiten verbleibt Eigentum der Königlichen Akademie der Künste. Die Verkündigung des Siegers und Zuerkennung des Preises erfolgt Ende Mai 1908. Die uneröffneten Umschläge nebst den betreffenden Arbeiten werden dem \ich persönlich oder \riftlich legitimierenden Eigentümer durch den Inspektor der Königlichen Akademie der Künste zurückgegeben werden.

V, Der Preis besteht für den diesmaligen Wettbewerb in einem auf 4500 M erhöhten Stipendium, welhes der Steger zum Zwedcke weiterer musikalisher Ausbildung, insbesondere für eine Studienreise nah Maßgabe später erfolgender besonderer Anordnungen zu ver- wenden hat.

Der Sieger ist verpflihtet, als Beweis seiner fortgesetzten künst- lerischen Tätigkeit nah gewissen vorzushreibenden Zeiträumen an die unterzeichnete Sektion der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin