1907 / 65 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

bei dem Unternehmer, nahdem sie die sich Meldenden sorg- fältig darauf eprüft haben, ob sie für die Kanalarbeiten tauglich sind. Die Arbeiter erhalten von den Ortsnachweisen eine Legitimation, die von den Polizeibeamten (s. Ziffer 1) bei der Prüfung besonders zu respektieren ist. Falls die Zentralarbeitsnahweise in Düsseldorf und Dortmund Ps verstehen, den Arbeitern eine Beihilfe (eventl. O zu den Reisekosten zu geben, kann ihnen ein jährlicher Zu\shuß aus Baumitteln für diesen Zweck (etwa bis zu je 300 M) ge- währt werden.

Die Bauleiter haben sich in geeigneter Art und Weise fortlaufend darüber zu unterrihten, ob und inwieweit sowie mit welhem Erfolge die Unternehmer den Arbeitsnahweis in Anspruch nehmen, und haben sich in ihren Jahresberihhten darüber auszusprechen.

b. Mitwirkung der Arbeiterkolonien 2c.

Es sind, soweit erforderlih, Vereinbarungen mit ihnen wegen Uebernahme der bei ihnen gemäß Ziffer 1 Aufnahme suchenden Arbeiter zu treffen. Event. sind Zuschüsse aus Bau- mitteln zu gewähren.

Ob und inwieweit und in welher Weise Strafgefangene und Jnsassen von Arbeiterkolonien bei den Bauten beschäftigt werden können, ist von Fall zu Fall zu entsheiden. Die Be- schäftigung von Korrigenden is niht in Aussicht genommen.

c. Aufnahme und Ausstattung Mittelloser.

Mittellose aber sonst geeignete Arbeiter, denen die nötige Kleidung und das nötige Arbeitsgerät fehlt, können zur Arbeit angenommen werden. Zur vorshußweisen Zuweisung des nötigen Arbeitsgeräts werden fich in der Regel die Unter- nehmer bereit finden lassen. Wegen ihrer Ausstattung mit der erforderlichen Kleidung sind gemeinnüßige Vereine an- zugeben.

B. Arbeiterflt} ora.

I. Fürsorge für Unterkunft, Verpflegung usw. 1) Beherbergung und Verpflegung in Baracken und Kantinen oder in Privatquartieren.

a. Jn Baracken und Kantinen.

Den Bau und Betrieb von Baracken und soweit solche erforderli find der Kantinen übernimmt die Bauverwal- tung oder überträgt sie, wo dies zweckmäßiger erscheint, Unter- nehmern oder gemeinnüßigen Vereinen. Wo der Staat Bauten im Eigenbeiriebe ausführt, muß er die Baracken und Kantinen selbsi bauen und betreiben.

Falls Bau und Betrieb der Baracken und Kantinen dem Unternehmer oder einem gemeinnüßigen Verein überlassen wird, muß er an bestimmte, von der Bauverwaltung zu er- lassende Vorschriften gebunden werden. Es sind genaue Be- stimmungen zu treffen über Ausführung, Mindestgröße, Belegungszahl der Baracken, die notwendigen Räume (Schlaf-, Speise-, Aufenthalts-, Baderäume, Revierstube usw.) und deren Einrichtung sowie die Art der Betriebs- und Wirt- schaftzführung. Für jede Baracke und Kantine, event. für jedes Barackenlager, is ein besonderer Plan nebst Kosten- anshlag nach den von der Bauverwaltung zu entwerfenden Normalien aufzustellen und zur Genehmigung einzureichen. Auf die Lage der Baracken in freundlicher Umgebung, wenn möglih im Grünen, ist Gewicht zu legen; die Herstellung von grünen Pläßen, Lauben u. dergl. bei den Baracken ift zu fordern. ;

Die Kantinen dürfen von dem Unternehmer oder gemein- nüßzigen Verein nur in eigener Regie, durch Verwalter, die

egen festes Gehalt angejtellt sind, niht aber durch

Bächter betrieben werden. Die Verwalter erhalten zweck- mäßig eine bescheidene Tantieme (nah der Kopfzahl, vom Vertrieb alkoholfreier, nichi aber alkoholisher, Ge- tränke). Jhre Annahme unterliegt der Genehmigung der Bauverwaltung, auf deren Verlangen sie auch, falls fie ih als ungeeignet erweisen, entlassen werden müssen. Verpflegung (Frühstück Und Mittagessen) is nach den genauen Vorschriften der Verwaltung und zu den von ihr festgeseßten Preisen zu gewähren. Diese Preise sowie die der sonstigen Lebensmittel, die ebenfalls festgeseßt werden, sind durch Anschlag in der Baracke (Kantine) bekannt zu machen. Erlaß einer Hausordnung.

Durch den Bau kleinerer Baracken ist dem Bedürfnis be- stimmter Arbeitergruppen (Holländer, Jtaliener) nah ge- meinsamer Wirtschaftsführung sowie * demjenigen einzelner Arbeiterfamilien Rechnung zu tragen. Für die Beschaffung von Kochgelegenheit und für sonstige Erleihterung der Wirt- schaftsführung ist (eventl. unter Stellung eines sogenannten Kalefaktors) zu sorgen.

b. Jn Privatquartieren.

Es ift auf den Erlaß von Polizeiverordnungen über das Kost- und Quartiergängerwesen im Baugebiet hinzuwirken, soweit solhe noch nit bestehen. Das Maß der durch fie zu ftellenden Anforderungen muß fich dem Bedürfnis der Kanal- arbeiten und den orilihen Verhältnissen nah Möglichkeit anpassen. Jn Anlehnung an die Vorschriften der Polizei- verordnung macht die Bauverwaltung vor Beginn des Baues in den betreffenden Ortschafien bekannt, welchen Anforderungen die Privatquartiere hinsihtlich Lage, Be- shaffenheit, Luft, Licht, höchster Belegungszahl, not- wendiger Einrichtung usw. entsprehen müssen. Befizer geeigneter Quartiere melden diese zu einem von der Verwaltung u führenden Verzeichnis an. Nach erfolgter Besichtigung und Festsezung der höchsten zulässigen Belegungszahl werden diese Quartiere den Arbeitern empfohlen.

Die Quartiere sind von der Polizeibehörde gemeinsam mit dem Wohlfahrtsaufjseher (j. C. 3) und dem Streckenarzt, eventl. unter Beteiligung eines höheren Beamten der Bau- vermaltung, regelmäßig zu revidieren. Diejenigen, welche als nit den- Vorschriften entiprehend befunden werden, sind dur polizeiliche Anordnung zu räumen.

2) Auf der Baustelle sind Unterkunftshütten (Wärme- hallen) zu shaffen, ebenso Gelegenheit zum Kochen oder Er- mwärmen mitgebrahter Speisen oder zum Heranführen warmer Spþeisen (Speisewagen, Heukiste). Es ift ein Aufenthaltsraum auch für die in Privatquartieren liegenden Arbeiter für den Sonntag und die wegen ungünstiger Witterung arbeitsfreien Tage zu beschaffen, damit sie nicht zum Besuch des Wirts-

auses verleitet werden. In der Regel wird dazu der Aufent- jaltisraum der näâchstgelegenen Baracke dienen fönnen. IL. Seelsorge.

Mit den kir{lihen Behörden find Vereinbarungen wegen Einrichtung der erforderlihen Gottesdienste und der Ausübung der Seelsorge unter den Arbeitern zu treffen sowie wegen der Anstellung besonderex Geistlichen, falls die Ortsgeistlichkeit dazu nichi ausreicht oder die.Unterkunftsstelle zu weit vom Kirchort ent-

[et ist. Nóötigenfalls sind geeignete Räume für den Gottesdienst eitzustellen (Speiseräume der Baracken). Es find aus Bau- mitteln zu den sählihen Kosten (Beshaffung von Harmonium und Gejangbüchern), soweit nötig auch zu den persönlichen, Zusuüsse zu gewähren, jedenfalls sind die Reisekosten der eistlihen zu übernehmen. Für die Sicherung möglichst un- eingeshränkter Sonntagsruhe if Sorge zu tragen.

TTIT. Gesundheitlihe Fürsorge.

Für die Krankenversicherung sind leistungsfähige Betriebs- franfkenkassen der Unternehmer zuzulassen, sofern die Prüfung ihrer Saßungen keinen Anstand ergibt. Soweit solhe nit vorhanden find oder niht ausreichen, find staatlihe Bau- frankenkassen zu errichten, und nur, wo auch dieses nicht tunlih, ist die Versicherung der Arbeiter bei den Ortskranken- fassen zuzulassen. Eventuell sind Zuschüsse für diese aus Bau- mitteln zu leisten.

Vertragsmäßige Anstellung von Streckenärzten (orts- ansässigen Aerzten, die niht zugleih Aerzte der Betriebs- kranfenkassen sind), mit bestimmt abgegrenztem Bezirk. Genaue Dienstanweisung. Ueberwachung des hygienishen Zustandes auf der Baustrecke. Regelmäßige Sprechstunden in einem be- sonderen Barackenzimmer oder einem Zimmer im Bureau des Unternehmers, in dem die notwendigsten Medikamente und Verbandmittel, Desinfektionsmittel 2c. vorhanden sind. Revier- stube für Leichterkrankte. Wegen Aufnahme \{chwerer Er- frankter Verträge mit benachbarten Krankenhäusern, nötigen- falls unter Gewährung von Zuschüssen zu ihrer Erweiterung. Soweit leßteres niht möglih, Einrichtung eigener Lazarette. Ausbildung einzelner Arbeiter für, die erste Hllfeleistung bei Unglüdsfällen. .

Sorge für gutes Trinkwasser, für ordnungsmäßige Be- seitigung der Fäkalien, für Badegelegenheit im Freien.

Tunlichste Einschränkung der Arbeitszeit. Sicherung genügender Nachtruye.

IV. Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs.

a. Jn den Baracken und Kantinen: Einschränkung des Ausschanks geistiger Getränke (Morgens vor der Arbeit, Abends von einer bestimmten Stunde ab, Verbot der Verab- reihung an VBetrunkene). Jm übrigen Einschränkung der Abgabe von Branntwein an den Einzelnen nah verständigem Ermessen des Verwalters. Entlassung des leßteren ill verlxaglih zu sichen, wen éx zuwiderhandelt. Billige, soweit möglich, unenigelt- lihe Abgabe alkoholfreier Getränke, Herstellung solcher in eigener Regie. Verwalter erhält Tantieme von dem Verkauf solcher Getränke. Unentgeltlihe Abgabe von heißem Wasser für Kaffee u. dergl.

h. Auf der Baustelle: Verbot des Mitbringens und Ge- nusses von Branntwein. Ausnahmen sind nur vom Bauleiter unter besonderen Umständen zuzulassen. Dann eventl. Ver- abreihung auf Kosten der Bauverwaltung. Entfernung Be- trunkener, in Wiederholungsfällen Entlassung. Fernhalten fliegender Händler mit alkoholishen Getränken mit Hilfe des StreÆengendarmen. Angebot alkoholfreier Getränke (Mäßig- feitswagen, Kaffeetopf). Ünentzeltlih heißes Wasser.

Jm ganzen Baugebiet für alle Ortschaften Festsezung einer niht zu späten Polizeistunde. Verbot des Aus|chanks und Verkaufs geistiger Getränke zu bestimmten Zeiten (Morgens vor 8 Uhr, Abends nach einer festgeseßten Stunde). Lohn- zahlung niht in Wirtshäusern.

Keine Erteilung neuer Schankkonzessionen in der Nähe der Baustrecke. Androhung der Konzessionsentziehung bei Mißbrauch.

Belehrung über das Verderbliche des Alkoholmißbrauchs, mündlih dur den Geistlichen, den Barackenverwalter, fhriftlih durch geeignete Druckschriften (Flugschriften), Plakate usw. Populäre Ansprachen durch einen Arzt oder wortgewandten Arbeiter.

Ÿ. Belehrung und Unterhaltung.

Belehrung durch gute Lektüre (auch unterhaltende Schriften), ¡jedoch ohne aufdringliche Tendenz, sowie dur geeignete Vor- träge. Geeignete Vereine (Schriftenvereine 2c.) stellen unter Beihilfe des Staats die erforderlichen Kräfte und das Material. Kleine Büchersammlung zum Ausleihen. Unterhaltung ebenfalls durch Vorträge sowie durch Ge- sang 2c.

N Mittätigkeit der Arbeiter bei der Leitung derartiger Ver- anfstaltungen.

VI. Die Einrichtung von Arbeiterausschüssen als Vertretung der Arbeiter is, wo sie irgend an- gängig erscheint, zu fördern. Die Unternehmer sind nah Mög- lihkeit dafür zu interessieren. Die Bildung der Ausschüsse ift durch Vereinfachung der Wahlhandlung u. dergl. zu erleichtern. Das passive Wahlrecht ift abhängig zu machen von einer längeren Beschäftigungszeit (3—4 Monate) in dem betreffenden Betriebe und von dem Beherrschen der deutishen Sprache.

VII. Förderung der Sparsamkeit.

Sowohl der Verwalter der Baukasse als der lohnzahlende Beamte des Unternehmers ist verpflihtet, Ersparnisse in Ver- wahrung zu nehmen und im Arbeitsbuch darüber zu quittieren, ferner Geldsendungen an die Angehörigen der Arbeiter ab- ufertigen. Die Streckengendarmen sind anzuleiten, den Arbeitern bei der Aufgabe von Geldsendungen mit Rat und Tat beizustehen. Einrichtung besonderer Rezepturen von Spar- kassen, verstärkter Postdienst an Lohnzahlungstagen -find an- zustreben.

C. Ausführung und Kontrolle.

1) Die Grundsäße für die Arbeiterwohlfahrtseinrihtungen werden dem zentralen Wasserstraßenbeirat sowie den für die einzelnen Kanalteile bestellten lokalen Wasserstraßenbeiräten zur Begutachtung vorgelegt werden. Aenderungen, welche auf Grund dieser Begutachtung, sei es in grundsäßliher Beziehung, sei es in Hinblick auf die besonderen Verhältnisse des einzelnen Baubezirks, notwendig erscheinen, bleiben vorbehalten. Be- sondere Kommissionen der Wasserstraßenbeiräte treten bei der Durchführung den Kanalbaudirektionen (Hauptbauamt) als beratende Organe zur Seite. Die Ausführung der Wohlfahrtseinrihtungen nach den vorstehenden Grundsäßen unter Anpassung an die besonderen Verhältnisse des einzelnen Baugebiets licgt den Kanalbaudirektionen (Hauptbauamt) und unter deren Aufsicht innerhalb der einzelnen Bauämter den bauleitenden Beamten ob. Namentlih die lehteren sind für die sorgfältige Durchführung im vollen Umfange verantwort- lih. Sie konnen fih unbeschadet ihrer Verantwortlichkeit des Nates der Streckenärzte, Geistlihen und sonstiger sahverftändiger Personen bedienen.

2) Für die Kontrolle der Durchführung der Wohl einrihtungen , namentli für die Kontrolle über die Bear Kantinen und Privatquartiere werden - besondere Organe in der Person von sogenannten Wohlfahrtsaufsehern zu bestellen sein, welhe den Kanalbaudirektionen (Hauptbauamt) un: mittelbar unterstellt sind und in deren Auftrag rx es: mäßige Revisionen vorzunehmen haben. Als solche sind er- sönlichkeiten in der Stellung mittlerer Beamten gedagt welhe sich (als Hausväter in Herbergen , Verpflegungs: stationen u. dergl.) Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeiter: wohl fahrt erworben haben und geeignet sind, sowohl si das Vertrauen der Arbeiter zu erwerben, als auch die ihnen ob. liegenden Prüfungen mit dem nötigen Verständnis und Scharf: blick vorzunehmen. Ueber das Ergebnis ihrer Revisionen haben sie regelmäßig durch die Hand der bauleitenden Beamten den Baudirektionen Bericht zu erstatten. Zu selbständigen An- ordnungen behufs Beseitigung vorgefundener Mißstände sind sie niht befugt. Dieses steht nur den bauleitenden Beamten eventuell auf Anweijung der Baudirektion, zu. L

4/9): Bup Meran der Baubehörden bei der Kontrolle wie namentlih zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Baustrecken, soll angestrebt werden, für bestimmt abgegrenzte Strecken Gendarmen zu bestellen, welhe an der Baustelle oder in deren Nähe stationiert und zu keinerlei anderer Diens; verrihtung als zum Ausfsichtsdienst an dem Kanalbau he stimmt find.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Auf Grund des § 2 der Allerhöchsten Verordnung, he treffend Die Errichtung von Landwirtschaftskammern, vom 3. August 1895 (G.-S. S. 363), wird die von der Land- wirtshaftskammer für die Provinz Schleswig- Holstein am 1. März d. J. beshlossene Aenderung ihrer Satzungen, wonach der 8 8 Gee Fassung erhält:

S .

„Wählbar zu ordentlichen (stimmberechtigten) Mitgliedern der Landwirtschaftskammer sind unter den im § 5 des Geseßes bezeihneten Vorausseßungen:

1) die Eigentümer, Nußznießer und Pächter, deren Grund- besi oder Pachtung im Bezirke der Landwirtschaftskammer bei landwirtschaftliher Nußung zu einem Grundsteuer- reinertrage von 50 F und mehr, bei forstwirtshaftlicher Nuzung von 150 # und mehr veranlagt ist sowie deren geseßliche Vertreter und Bevollmächtigte ;

2) die im §6 Ziffer 2 des Gesegzes bezeihneten Personen“ hierdurch genehmigt. |

Berlin, den 12. März 1907.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Jn Vertretung : von Conrad.

Dem zum Kreistierarzt ernannten Tierarzt Hugo Hoh- mann ist die Kreistierarztstelle zu Pinneberg verliehen worden,

Nichkamkliches.

Deutsches Reich. Preufßen. Berlin, 13. März.

Seine Majestät der Kaiser und König besuchten, „W. T. B.“ zufolge, heute vormittag den Reichskanzler Fürsten von Bülow und nahmen, in das Königlihe Schloß zurü gekehrt, die Vorträge des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rats Dr. von Lucanus, des Chefs des Admiral: stabs der Marine, Admirals Büchsel und des Chefs des Marinekabinetts, Konteradmirals von Müller entgegen.

Den Kammerherrndienst bei Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin übernimmt vom 17. bis 29. März der Zeremonienmeister von Wiedebah und Nostiß- Jänkendorf.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M.S. „Loreley“ von Haifa abgegangen und in Beirut eingetroffen.

S. M. S. „Panther“ is vorgestern in Santiago de Cuba eingetroffen und geht morgen von dort nah St. Thomas in See.

Der Dampfer „Roon“, mit der abgelösten Besaßung des Kiautschougebiets an Bord, ist vorgestern in Singa- pore eingetroffen und hat gestern die Heimreise fortgeseßt.

Braunschweig.

Der Landtag hat gestern einstimmig den Antrag der Regierung angenommen, sein Einverständnis damit zu erklären, daß nunmehr die Wahl eines Regenten in die Wege g& leitet werde. N

Nah dem Beriht des „W. T. B." über den Verlauf der Sigung befürwortete namens der staatsrechtlihen Kommission der Abgeordnete Oberbürgermeister Retemeyer dringend die Annahme des Regierungsantrags, da der Landtag und die Regierung vergeblih alles getan bâtten, um eine definitive Regelung der Thron- folgefrage berbeizuführen. Dann nahm der Staatsminifter Dr. von Otto das Wort zu einer längeren Rede, in der er die Verhandlungen in den Bundesratsauss{hüssen und dem Bundesrat kurz fchilderte und der sahlilen Behandlung und der tin- gehenden Darlegung der Verhältnisse durch den sächsischen Bundes- ratsbevollmähtigten Grafen Viztum von Eckstädt, der als Referent fungierte, volle Anerkennung zollte. Weiter erwähnte der Minister, daß Braunschweig für den Fall der Annahme des Antrags Sachsen folgenden Unterantrag gestellt hatte:

Fn Absay 1 die Worte „ih in einem dem reihsverfafsung?- mäßig gewährleisteten O unter Bundesgliedern widerstreitenden Verhältnifse zu dem L 2 guf Gebietsteile dieses Bundesstaates erhebt“, zu streichen und f 7 dessen folgende Worte einzufügen : „Ansprüche auf Gebietsteile de Bundesftaates Preußen erhebt“.

Ber Antrag sei im Bundesrat einstimmig abgelehnt worden- Weiter habe dann das Ministerium unter dem 16. Februar in einer eingehenden Darlegung der Verhältnisse im Herzogtum den Mun ausgesprochen , daß fedenfalls in dem neuen Buntesratsbesch! den Zweifeln ein Ende gemaht werde, die jeßt bezügl

undesftaate Preußen befindet und Ansprühe

ndesratsbes{lufses von 1885 laut geworden seien, E ob dieser Bundesratsbeshluß \sich nur auf die Person Herz von Cumberland beziehe. Diesem Wunsche sei dann A in dem neuen Bundesratsbes{luß entsprochen orden. r Minister trat dann dringend für Annahme des An- Ha s der Regierun ein, da jeyt, nahdem der Bundesrat gesprochen P damit eine Willeaskundge ung des Bundesrats, der höchsten Autorität in dieser Frage, vorliege, kein anderer Weg übrig bleibe, als nunmehr zur Wahl des Regenten zur s{chreiten. Der Minister erwähnte, daß auch im Bundesrat das vom Res ten erwähnte Schreiben des Herzogs von Cumberland 5, Dezember erörtert worden sei, aber niemand habe daran den vom Herzog von Cumberland vorgeschlagenen eg zur Anrufung eines Schiedsgerihts zu beschreiten. Meiter erwähnte der Minister unter anderm das Gerücht, das in der Presse aufgetaucht jei, daß man im Bundesrat über die Person des Regenten verhandelt habe. Das Gerücht sei vollständig töriht. Es ei allein Sache Braunschweigs, sich über die Person des Regenten den Kopf zu zerbrehen; darein würde si kein einziger deutscher Bundesstaat mischen. Die Rede wurde wiederholt von lebhaftem Beifall unter- hrohen. Dann wurde, wie oben gemeldet, der Antrag der Regierung einstimmig und ohne jede weitere Debatte an

genommen.

Oesterreich-Ungarn.

Jm böhmischen Landtag wurden gestern zwei Jnter- pellationen, betreffend die Einführung von Schiffahrts- abgaben auf schiffbaren Strömen seitens der preußishen Regierung, eingebraht und die Debatte über die Anträge, betreffend den Ausgleich zwischen Oesterreich und Ungarn, fortgeseßt.

Sämtliche Redner erklärten nach dem Bericht des „W. T. B.*“, daß das zoll- und handelspolitishe Verhältnis zwischen Oesterreich mnd Ungarn niht in der bisherigen Weise fortbestehen könne, und forderten von der Regierung, daß sie sich in der wirticaftlihen Stellung Oefterreihs gegenüber Ungarn nichis vergebe. Der Abg. Bärnreit her meinte, die wirtschaftlihe Trennung Oesterreihs von Üngarn sei tatsählih bereits vollzogen.

Der Landtag beschloß sodann, alle auf den Ausgleich bezüuglihen Anträge einer 15 gliedrigen Kommission zu über- weisen.

Im Verlaufe der Debatte über das Lehrer- hesoldungsgeseß im ungarishen Abgeordnetenhause befaßte sih der Unterrichtsminister Graf Apponyi eingehend nit der Beschwerde der rumänischen Abgeordneten Vlad und Lajda, die den Zwang zur Erlernung der ungarischen Sprache beklagten.

Der Graf Apponyi wies obiger Quelle zufolge auf die Freiheit aller Nationalitäten hin, Volksschulen mit ihrer Muttersprache als Unterrihtssprache zu errihten. Jede Nationalität, auch die Rumänen besäßen eine große Anzahl solcher autonomen Schulen, wobei sie seitens des Staates eine namhafte Geldunterstüßung genöfsen. „Nicht wir sind es“, {loß Graf Apponyi, „die das Nationalitätengeseß nicht gewissenhaft vollstrecken.“

Der Handelsminister Kossuth überreihte gestern dem Hause eine Geseßesvorlage, die ihn ermächtigt, 90 Millionen Kronen für die Anschaffung von Waggons und Lokomotiven für die Staatsbahnen sowie für Er- weiterungsbauten zu verwenden. Die geforderte Summe wird größtenteils aus den Kassenbeständen gedeckt werden.

Großbritaunien und Jrland.

Im Unterhause befragte gestern Clyn es von der Arbeiter- partei die Regierung, ob sie nihts tun könne, um die Fort- shaffung der 2000 Arbeiter aus Liverpool und anderen Pläßen zum Ersatz für die ausständigenSchauerleute in Hamburg zu verhindern.

_ Nath dem Bericht des „W. T. B.“ beantwortete der Premier- minister Campbell Bannerman die Anfrage dahin, daß er nicht wüßte, wie das gemaht werden solle. Es gebe fein Mittel, den Abzug von Arbeitern aus dem Lande, um irgendwo Arbeit zu über- nehmen, zu kontrollieren, gleihgültig, ob es sih dabei um cinen Aus- lland handle oder nicht.

Frankreich.

Der gestern abgehaltene Ministerrat hat, wie „W. T. B.“ meldet, seine Zustimmung zu den Erklärungen erteilt, die der Arbeitsminister Viviani heute gegenüber einer Deputation der Linken abgeben wird über die Auffassung der Regierung

bezüglich des Geseßes über den wöchentlihen Ruhetag.

Zu Beginn der gestrigen Sißung der Deputierten- kammer gedachte der Präsdent Brisson des verstorbenen Gasimir-Périer, der der Republik ausgezeichnete Dienste Me habe. Er glaube, die Abgeordneten würden zum eihen der Trauer die Sißung aufheben wollen. Der Justizminister L E aigne {loß sich im Namen der gierung den Worten Brissons an. Die Sißzung wurde darauf aufgehoben. Auch im Senat wurde die Sigzung aufgehoben, nahdem der Präsident Dubost dem verstorbenen Casimir-Périer einen Nachruf gehalten hatte.

Rußland.

Das russishe Programm für die HaagerFriedens- fonferen z enthält, nach einer Meldung der „Kölnischen Zeitung“, folgende Punkte:

1) Das Haager Abkommen zur friedlihen Erledigung der inter- yallonalen Streitfälle soll in denjenigen Punkten verbessert werden, dle bon der Beständigkeit der Haager Friedenskonferenz und von der internationalen Untersuhungskommission handeln.

g 2) Das Haager Abkommen über die Geseße und Gebräuche des andkrieges soll durch neue Bestimmungen über den Beginn der Feindseligkeiten, über die Rechte der Neutralen zu Lande und über andere Punkte abgeändert werden. Es foll ein Abkommen ausgearbeitet werden über die Gesetze und Gebräuße des Seekrieges, namentlich über folgende Fragen : perationén des Seekrieges, sowie Bombardement von Häfen und eeplägen, Legung von Seeminen 2c. An Es soll das Haager Abkommen dahin ergänzt werden, daß die wendung der Grundzüge der Genfer Konvention auf den Seekrie

n0ch \{ärfer zum Ausdruck gebracht werde, als dies im Jahre 189 gesehen ift.

6 Der russishe Entwurf enthält ferner Vorschläge, die die andelsmarine betreffen, wie die Umwandlung von Handels- iffen in Kriegsschiffen, die Gewährung von Fristen las die Handelsschiffe der Kriegsführenden zum Ver- sen neutraler unb feindlicher Häfen nach Beginn

tr Feindseligkeiten. Ferner sollen éeyantel! werden

de egen des Privateigentums der Kriegführenden auf See, die echte und Pflichten der Neutralen im Seekriege, darunter e rage der Kriegskonterbande, die Behandlung der Schiffe riegführenden in neutralen Häfen und die Versenkung

utraler Prisen im Notfalle.

Wie das „W. T. B.“ meldet, findet die für heute an- beraumte Sizung der Neihsduma niht statt, da die MOAE über ihre Stellungnahme zu der zu erwartenden

egierungserklärung noch niht übereingekommen sind. Die nächste Sißzung wird morgen, möglicherweise auch erst über- morgen abgehalten werden.

Schweiz,

Der Bundesrat hatte im Jahre 1900 bei der Bundes- versammlung beantragt, die Schweiz solle dem Haager Uebereinkommen, betreffend die Geseße und Ge- bräuche des Landkrieges, vom 29. Juli 1899 wegen der Bestimmungen über das Massenaufgebot nicht beitreten. Nach nohmaliger Prüfung der Frage hat nunmehr, wie das „W. T. B.“ meldet, der Bundesrat gestern der Bundes- versammlung einen Antrag vorgelegt, nah dem die Schweiz dem genannten Uebereinkommen beitreten soll.

Niederlande.

Bei Wiederaufnahme der Arbeiten der Ersten Kammer gab der Präsident, „W. T. B.“ zufolge, seiner Trauer über die Katastrophe des Dampfers „Berlin“ Ausdruck und hob lobend das Verhalten der Reitungsmannschaften unter der mutigen Führung des Prinzen Heinrich der Nieder- lande, der ganz im Sinne der Königin gehandelt habe, hervor. Das Haus spendete den Ausführungen des Prä- sidenten lauten Beifall.

Türkei.

Die Pforte hat an den Doyen des diplomatischen Korps, den deutschen Botschafter Freiherrn von Marschall, noh eine Verbalnote bezüglih der Zollämter gerichtet, die dieser den anderen Botschaftern mitgeteilt hat. Jn der Note wird, nah einer Meldung des „Wiener Telegraphen- Korrespondenzbureaus“, erklärt, daß die rascheste Errichtung zweier Kräne und die Anlage von Ladepläßen für drei Schiffe in Bagdad angeordnet worden sei, was einer englischen Forderung entspreche. /

Die Botschaftien haben dringend die Beantwortung ihrer Note vom vorigen Jahre, betreffend die seit 1897 ein- gestellte Durchfahrt der Postshiffe bei Nacht durch die Dardanellen, gefordert.

Serbien.

Die Skupschtina hat in ihrer gestrigen Sißzung das Budgetprovisorium für den Monat März in zweiter Lesung, sowie im Prinzip die Konzession für eine english-serbishe Fleishkonservenfabrik angenommen.

Bulgarien.

Der Fürst Ferdinand, der gegenwärtig zum Besuche des englishen Hofes in London weilt, hat anläßlih der Ermordung des Minifsterpräsidenten Petkow an den Minister des Auswärtigen Stanciow, nah einer Meldung des W. T. B.“, folgendes Telegramm gerichtet:

Ich bin tief ershüitert von dem s{hrecklihen Verbrehen. Wir verlieren einen der besten Söhne Bulgariens; Friede seiner Asche !

Sämtliche diplomatischen Vertreter in Sofia haben der bulgarishen Regierung das Beileid ihrer Souveräne und Regierungen ausgesprochen.

Jn der gestrigen Sißung der Sobranje machte der Kammerpräsident unter tiefem Schweigen den Deputierten Mitteilung von dem tragishen Tode des Minister- präsidenten. Diese Nachriht wurde von den Mitgliedern der Sobranje stehend angehört. Hierauf gab der Minister des Auswärtigen die bereits mitgeteilten Dispositionen des Kabinetts bekannt, die sich aus dem Ableben des Ministerpräsidenten ergeben. Dann gab der Minister Genadjew eine Schildes rung der Laufbahn des Ermordeten.

Wie das „W. T. B.* meldet, bob Genadjew die Tatsache berpor, daß es dem Manne, der im Jahre 1877 als Jüngling eine Hand in den denkwürdigen Kämpfen für die Freiheit des Landes am Schipkapaß verloren hatte, beschieden war, von der verbrecherischen Hand eines Bulgaren zu fallen. Diese blutige Tat würde jedo die Kollegen des Verstorbenen nicht in dem Bewußtsein an ihre Pflicht erschüttern, die für se darin bestehe, für das Wobl des Landes zu arbeiten, felbst auf die Gefahr hin, daß fie alle ermordet würden.

Auf den Vorschlag des Ministers Genadjew nahm die Kammer den Antrag an, daß die Beisezung des Minister- präsidenten auf Staatskosten stattfinden jolle, sowie die Sigzungen bis nah der Beiseßzung zu vertagen.

Das bisherige Ergebnis der Untersuchung gegen den Mörder Petkows deutet darauf hin, daß es sih um ein vorsäßlihes politishes Attentat gegen Petkow, niht um

er ciner Vershwörergruppe angehöre und dur

bemüht, die übrigen Vershwörer ausfindig zu machen,

hat in der Naht zum gestrigen Tage zwei Jndividuen ver-

ha;tet, die verdächtig sind, Komplicen des Mörders zu sein. Die Autopsie der Leiche des MinisterpräsidentenVetkow

hat ergeben, daß die Kugel den linken Lungenflügel und die

Lungenarterie durchbohrt hat und im Herzbeutel stecken ge

blieben ist. Die Ursache des Todes war innere Verblutung

Amerika.

Die geseßgebenden Körperschaften des Staates Cali- en, haben ohne Debatte, „W. T. B.“ zufolge, de- lossen, in dieser Tagung in der japanischen Frage nichts zu unternehmen.

Afrika.

Das diplomatishe Korps in Tanger hat gestern, „W. T. B.“ zufolge, in der Kasbah mit den Delegierten des Machzen eine Plenarsißung abgehalten, in der über das Reglement, betreffend den Handel mit Luxuswaffen, be- raten wurde. Nach einem Meinungsaustausch wurde die Weiterberatung auf nähsten Montag vertagt.

Nr. 9 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, heraus-

egeben im Winisterium der öffentlihen Arbeiten, vom 10. d. M., hat folgenden Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 28. Februar 1907, betreffend Kleiderkassenordnung für die Beamten der Staatseisenbahnverwaltung.

Parlamentarische Nachrichten.

_Die Sqchlußberihte über die srhrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sih in der Ersten und Zweiten Beilage.

Jn der heutigen (17.) Sißung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posa- dowsky-Wehner und der Staatssekretär des Reichsjustize amts Dr. Nieberding beiwohnten, stand zunächst das am 19. September 1906 in Bern abgeschlossene zweite Zusaß- übereinkommen zum Jnternationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 nebst dem Vollziehungsprotokoll zur Beratung.

Präsident des Reichseisenbahnamts, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Shulz: Dur das internationale Uebereinkommen über den CGisenbahnfrachtverkehr, das nun {on seit 14 Jahren in Wirksamkeit ift, wurde für den internationalen Güterverkehr ein einbeitlihes Recht geshaffen; nahdem Rumänien nachträglich beigetreten ist, umfaßt das Gebiet des internatioralen Frahtverkehrs jeßt nahezu alle Staaten des europäischen Festlandes. Die erfte Revision fand 1898 statt, Jeßt wird nun zum zweiten Male dem Reichstag eine zusäßlihe Vereinbarung zur verfassungsmäßigen Bescklußfassung vor- gelegt. Wie gut sich das einheitliche Net in der Praxis bewährt hat, wird {on dadurh bestätigt, daß weder bei der ersten Revision, noch bei der jeßigen zweiten Revision grundlegende Aende- rungen vorgenommen worden sind; man hat \fich auf Einzelheiten beshränkt. Die von Deutschland eingebrahten Anträge, auch die bon ODesterreiWß-Ungarn gestellten, über die vorher eine Vers ständigung stattgefunden hatte, baben den Wünschen der hierüber be- fragten Vertretungen von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft ents \prochen. Es ist gelungen, fie mit wenigen Ausnahmen zur Annahme zu bringen. Die Beschlüsse sind in der der Vorlage beigefügten Denks {rift näher erläutert, und ich darf annehmen, daß es den Wünschen dieses Hauses entsprià;t, wenn ih auf die Einzelheiten niht eingebe.

(Schluß des Blattes.)

Jn der heutigen (3.) Sißung des Herrenhauses, welcher der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben und der Justizminister Dr. Beseler beiwohnten, teilte zunächst der

Präsident Fürst zu Inn- und Knyphausen mit, daß er zum Geburtstage Seiner Majestät des Königs namens des Herrenhauses die Slükwünsche übermittelt habe. Ebenso habe er nah der Kon- stituierung des Hauses die Majestäten gebeten, dem Präsidium eine Antrittsaudienz zu gewähren; diese Bitte sei genehmigt worden, und das Präsidium habe \sih bei Seiner Majestät und bei Ihrer Majestät der Königin seinerzeit gemeldet und sih als neugewählt vorgestellt.

Das Andenken des am 14. Januar verstorbenen Grafen Leopold von Kleist-Züßen, des am 2. Januar verstorbenen Burgagrafen und Grafen Alfred zu Dohna-Mallmitz, des am 29. Januar verstorbenen Erbmarschalls Grafen Karl von Bodelshwingh-Plettenberg und des am 6. März verstorbenen Staatsministers Dr. von Boetticher ehrte das Haus in der üblihen Weise.

Neu berufen sind: Graf Nalecz-Raczynski, Graf von der Schulenburg-Angern, Oberbürgermeister Holl e- Essen, e von Blanckenburg und Oberbürgermeister Snay-Goörlig.

Zu Mitgliedern der Staatsshuldenkommission wurden auf Vorschlag des Staatsministers Freiherrn Lucius von Ballhausen die bisherigen Mitglieder Graf von Hutten- Czapsfi, Graf von Redern und Dr. von Schelling durch Zuruf wiedergewählt.

Nach Eintritt in die Beratungen nahm das Haus den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auflösung des Depositalfonds der Hauptverwaltung der Staats- shulden, dem Antrage des Berichterstatters Grafen von Hutten-Czapski gemäß unverändert an.

Ebenso wurden nah den Anträgen der Berichterstatter die Geseßzentwürfe, betreffend die Erweiterung des Landes- polizeibezirksBerlin (Ausdehnung auf Wilmersdorf), die N b- änderung des Geseßes über den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen wegen Uebertretungen vom 283. April 188 und die Bildung von Parochialver- bänden in der Provinz Schleswig-Holstein, unver- ändert angenommen.

no (Schluß des Blattes.)

m Herrenhause ist der Entwurf eines Quellens- ges nebst Begründung zugegangen.

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Theater und Musik,

einen persönlihen Racheakt gegen Genadjew handelt. Den | lezten Depeschen zufolge hat der Mörder S daß | i das Los be- j stimmt worden sei, Petkow zu töten. Die Polizei is eifrig | 5 ] 1 H | zeigte sich gestern wieder bei der Aufführung von „Hedda Gabler".

| Man kennt dieses Stück in der geradezu idealen Darstellung des

Kammerspiele des Deutschen Theaters.

At die Darstellung der auf den gedämpften Ton gestimmten Schauspiele I bsens ift das Kammerspielbaus eine besonders geeignete Stätte; das zeigte sih schon bei der Aufführung der „Gespenster“, das

Lessfingtheaters, man kennt es mit Irene Triesh und Luise Dumont

| in der Titelrolle, die beide interessante Vertreterinnen der problematishen

Natur der Hedda find. Gestern versuchte sich Gertrud Eysoldt zum

| ersten Male an dieser s{chwierigen Aufgabe. Auch sie bot eine | fefselnde Leistung, aber mehr noh als bei ihren Vorgängerirnen

embfand man hier das Ausgeklügelte dieser Gestalt. Soll der Zauber, den Hedda Gabler auf ihre Umgebung ausübt, nicht nur aus den Worten verstanden, sondern auch mitempfunden werden, so darf sie

| nit als herzloses, nur auf das eigene Wohl bedahtes Weib er deinen.

Cine kühle, überlegene Rechnerin greift niht zuleßt zur Pisto e, felbst dann niht, wenn sie 5 einmal verrechnet hat. eta Gsitts Vedda war aber von diefer Art : äußerlih biegsam und s{illernd wie eine Sélange, im Handeln aber nit den dämonischen Eingebungen des Augen- blids gebordhend, sondern allzu selbstbewußt. A ied e Momenten tra fie aber dohch den rihtigen Ton, so bei der ersten Begegnun mi Lövborg und bei der teuflihen Freude an dem Serstörungüwerl das sie vollbringt. Den Lövborg selbst spielte Friedrih Kayßler, der unfrohe Naturen meisterlih zu zeihnen versteht, Nah dieser ihtung hin blieb er dem Charakter nihts \{huldig, nur an die Genialität dieses verkommenen Menshen mohte man nicht so recht glauben, Mit - Albert Steinrücks Richter Brack konnte man \ih einverstanden er- flären, es war eine gui Leistung. An diejenige Sauers im Lessingtheater reichte sie freilichß niht heran; das Bessere ist nun eins mal der Feind des Guten. Völlig auf der Höhe ihrer Aufgabe standen Eduard von Winterstein als unbeholfener, gutherziger Tes- man, Emilie Kurz als” rührende Tante Julle und Lucte Höflich als hingebungsvolle Frau Elvsted. Hermann Bahr hatte als Regisseur mit vollem Verständnis seines Amtes gewaltet. Auch die von Edvard Munch entworfene Zimmerdekoration mit dem Ausblick auf den berbstlihen Wald gab dem Bühnenbilde die rechte Stimmung.

Kleines Theater.

Gestern wurde im Kleinen Theater ein Werk von Hermann Heyermanns, „Allerseelen*, aufgeführt, das etwas verlegen als „Spiel in drei Akten“ bezeichnet ist. Es hat einen dramatish

24ER alicia s B R A K R Dare dia de Ses