1907 / 66 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Personalveränderungen.

Königlich Preufische Armee.

Offiziere, gau rie usw. Berlin, 12. März. Man au, Hauptm. im

und Oberquartiermeisteradjutant, unter Ueberweisung zum

1907 a korps, Auer v. Herren 2. Gardedragonerregiment vom 15. ärz 1907 ab

Kaiserin Alexandra

auf ein

der Marine ausgeschieden und im 4. Magde

Regt. Nr. 154, aus dem Heere ausgeshieden und im I. angestellt. v. Bierbrauer

Berlin zum Besuch 30. September 1907 belassen.

Nachgenannte Abiturienten der Hauptkadettenanstalt in der Armee ebruar 1907 angestellt und zwar ortepeeunteroffiziere: Bürkner, im Feldart. Negt. von Holtzens- (1. Rhein.) Nr. 8, Lauenstein, im Lauenburg. Feldart. Regt. Oberlt. im 2. Oberschles. Feldart. Negt. Nr. 57, Frhr. v. Negri, Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Barfuß 4. Westfäl.) Nr. 17, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der

s Fähnriche mit Patent vom 28. ie dor Nr. 45, Corsepius,

rmeeuniform, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärjustizverwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums.

tabe der 39. Div., zu dem der 35. Diy. verseßt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. bruar. Gardin, IT Mey (Montigny), zum Lazarettoberinfp. ernannt.

3. März. Prof. Tereg

Stabsveterinär im Hus. Negt. Nr. 5, Schulte (Naugard),

verliehen. Königlich Bayerische Armee.

Mün 11. März.

hen, Königs.

ffizieren und Fähnrihen: im aktiven Heere: am 8. d. zu entheben: von der Stellung als Regts. Kommandeur die

Arndt (1) des 13. Inf. Negts. Kaiser Franz Joseph von Oester-

von Rußland, beide unter Beförderung Mantey Frhrn v. Dittmer des 6. Inf. Negts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Verleibung des Charakters als Generalmajor, von der Stellung als Kompagniechef die Hauptleute Geiger (14) des 7. Inf. Negts. Prinz Leopold, Hannappel (16) des 12. Inf. Negts. Prinz Arnulf, Haus (10) des 15. Inf. Regts. König Friedrih August von Sachsen und Kast (3) des 19. Inf. Regts. König Viktor Emanuel III. von Italien, sätntlihe unter Beförderung zu Majoren (überzähl.); zu ernennen: zum Kommandanten der Festung Ingolstadt den Obersten Meyer, Kommandeur des 10. Inf. Negts. Prinz Ludwig, zum Kom- mandeur des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig den Obersten Kief- haber des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, zum Kommandeur des 6. Inf. Negts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, den Oberstlt. Göringer (6) beim Stabe des 11. Inf. Regts. von der Tann, zum Kommandeur des 13. Inf. Negts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreih den Oberstlt. Dollacker (9) beim Stabe des 8. Inf. Negts. Großherzog FriedriÞh von Baden, zum Kommandeur des 16. Inf. Regts. Großherzog Ferdinand von Toskana den Oberstlt. Kießling (1) beim Stabe dieses Regts., die leßteren drei unter Be- förderung zu Obersten, zum Kommandeur des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus von Nußland den Major v. Hößlin beim Stabe des 5, Chev. Regis. Erzherzog Albreht von Oesterreih unter Beförderung zum Oberstlt. (11), zu Bats. Kommandeuren die Majore Vetter des 1. Jägerbat3. im 1. Inf. Regt. König, Sh mauß, Adjutanten bei der 6. Div., im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Distler des 6. Inf. Negts. Kaiser Wilbelm, König von P in diesem Regt., Prennsteiner des 17. Inf. Negts. Orff im 9. Inf. Regt. Wrede und Frhrn. v. Tautphoeus des 8. Inf. Regts. Groß- berzog Friedrich von Baden im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, dann unter Beförderung zu Majoren die Hauptleute und Kowp. Chefs Tutschek (24) des 2. Inf. Regts. Kronprinz in diesem Regt. und Gloß (1) des 19. Inf. Negts. König Viktor Emanuel Ill. von Jtalien im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zum Adjutarten bei der 6. Division den Hauptm. Großmann, Komp. Chef im 11. Inf. Regt. von der Tann, unter Be- förderung zum Major ohne Patent, zu Komp. Chefs die Haupt- leute Karl Bauer des 8. Inf. Regts. Großherzog Friedrich von Baden im 2. Inf. Regt. Kronprinz und Johann Bauer des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern im 11. Inf. Regt. von der Tann, ferner unter Beförderung ¿zu Hauptleuten die Oberlts. Mün ch des 22. Inf. Negts. im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Nüber des 12. Inf. Negts. Prinz Arnulf in diejem Nect., Dorr des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreih, Stapf des 15. Inf. Regts. König Friedrih August von Sachjen in diesem Regt, Cramer des 17. Inf. Regts. Orff und Gere des 23. Inf. NRegts., beide im 19. Inf. Regt. König Viktor

manuel TIL. von Italien, zum Eskadr. Chef im 2. Chev. Regt. Taxis den Rittm. Kanzler, Atbjutanten bei der 3. Kav. Brig., unter Verleihung eines Patents seines Dienftgrades, zum Adjutanten bei der 3. Kav. Brig. den Oberlt. Münsterer des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor; zu verschen: die Majore und Vats. Kommandeure Gr. v. Mont- elas (1) vom 9. Jaf. Regt. Wrede ¡um Stabe des 2. Inf. Regts.

ronprinz, Huller (7) vom 2. Inf. Regt. Kronprinz zum Stabe des 8. Inf. Regts. Großherzog Friedri von Baden, Knorr (10) vom 1. Inf. Regt. König zum Stabë" des 11. Inf. Regts. von der Tann, Da (13) vom 6. Inf. Negt. Kaiser Wilbelm, König von

reußen, zum Stabe des 16. Inf. Regts. Großherzog Ferdinand von Tosfana, v. Heydenaber (6) vom 3. Infanterieregiment Prinz Karl von Bayern zum Stabe des 20. Infanterieregiments und Wagner (8) vom 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen zum Stab: des 23. Inf. Regts., sämtlihe unter Beförderung zu Oberstlts., den Major König vom 1. Ulan. Negt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, zum Stabe des 6. Chev. Regts. Prinz Albreht von Preußen, den Rittm. Ritter v. Mann Edlen v. Tiechler, Eskadr. Chef im 2. Chev. Regt. Taxis, zum Stabe des 5. Chev. Regts. Erzherzog Albrecht von Oesterrei unter Beförderung zum Major ohne Patent, die Oberlts. Konstantin Shmitt vom 15. Inf. Regt. König Friedrih August von Sachen zur Zentralstelle des Generalstabs, bisher fommandiert dortselbst, unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, Baumann vom 2. Pion. Bat. zur Fortifikation Ingolstadt unter Belassung im Kcemmando als Direktionsoffizier und Lehrer an der Art. und Ingen. Schule, diz Lts. Hühnlein vom 1. Pion. Bat. zum Telegraphendeta@ement und Weyh, kommandiert zur Art. und Ingen. Schule, vom Telegraphendeta&ement zum 1. Pion. Bat.; zu befördern: zu Gen. Majoren die Obersten mit dem Range usw. eines Brigadekommandeurs Frhrn. v. Gebsattel (3), Militärbevoll- mächtigten in Berlin und Bevollmächtigteu zum Bundesrat des Deutschen Reichs, und Benzino (4), Chef des Generalstabs I1I, Armetko: ps,

Gr. zu eneralstabe des XIV. Armeekorps, vom ärz 1907 ab zum Großen Generalstabe, v. Hahnke, Daupem, roßen Generalstabe in den Generalstab der Armee verseßt und vom 15. März zur Tag beim Generalstabe des XIV. Armee- irchen (Helm uth), Oberleutnant im

von Rußland, ahr zur Gesandtschaft in Rio de Janeiro, kommandiert. enl Lt. im I. Seebat., aus urg. Inf. Regt. Nr. 67,

v. Zerboni di Sposetti (Edgar), Lt. im 5. Nieder]Älef. Inf eebat., zu Brennstein, Lt. im Inf. Negt. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, in dem Kommando nah des Seminars für ortentalische Sprachen bis

6. März. L nt\chovius, Kriegsgerichtssekretär, Militärgerichts\{hreiber vom

26. Fes Lazareityerwalt. Insp. beim Garn. Lazarett

(Hannover), Stabsveterinär des Be- urlaubtenstandes, der Charakter „Oberstabsveterinär“, Brinkmann, Stabsveterinär im 2. Litthau. Feldart. Negt. Nr. 37, Reinhardt, ürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) tabsveterinär des Beurlaubtenstandes, Zlapel, Engel, Barnick, Stabsveterinäre a. D., der Charakter „Oberstabsveterinär“ mit dem persönlihen Range der Näte 5. Klasse

Im Namen Seiner Majestät des Seine Königliche Hoheit Prirz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, nah- nee Personalveränderungen Allergnädigst zu verfügen: a. bei aen

Obersten

reich, gur rn. v. Hirschberg (2) des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus zu Generalmajoren, und

Burckart (6) Kommandeur der 5. Feldart. Brig., und Scanzon

v. Lichtenfels (5), Kommandeur der 6.

Müller (4) beim Sta

e des 18. Inf. Negts. A Schmid

(8), Kommandeur des 2. Kommandeur des 7.

rinz eldart. orn, Seekirchner rinz-Regent Luitpold,

¿u Oberstlts. die Majore Wenninger (2), 1. Shweren Reiterregts. Prinz Karl von Bayern, v. H

Kommandeur des 1. Feldart. Regts. Prinz-

gent Luitpold, Paul Kommandeur des

Neiterregts. Erzherzog Franz

Kommandeur des 2. Pion. Bats., Frhrn. v. Scha des Telegraphendetahements, und deur der Equitationsanstalt, zu

berg, Schulz (18) im 14. Inf. Regt. im 16. fanterieregiment Großherzog und Schmidbauer (26) im 20.

nfanterieregiment, den Hauptm. Kleemann (27) f

der Kriegsschule, im Krieg®8ministeriuum, Hierthes, y. Bomhard, Eisenbahnkommifsär, kommandiert zur bahnabteil. des Königl. preuß. Großen Generalstabes,

stein, Adjutanten bei der 2. und

Div., der Kriegsschule,

Krat, leßteren Üüberzählig,

Kaiserliche Marine.

Offiziere usw. Ernennungen, Beförderungen, seßungen usw. 9. März. Klinckfi

stellung im Zivildienst zur Disp. gestellt und zum Mitglied der Schiffsbesichtigungtkommission ernannt.

Befördert: zu Kapitäns zur See die Freg. Kapitäns: Weniger, Direktor der Delkoffiziershule, Wuthmann, Vorstand des Zentral- refsorts der Werft und Assist. des Oberwerftdirektors zu Danzig;

der Marine in Berlin, Behncke (Paul) vom NReichsmarineamt, Behring, Chef des Admiralstabs des Gouvernements Kiau1ischou; zu Korv. Kapitäns die Kapitänlts.: Sarxrer vom Neich8marineamt, b. Levetow, Navigationsoffizier S. M. Linienschiffes „Wittelsbach*“, Frommann, Erster Offizier S. M. Lintenschiffes „Württemberg“, Heine (Wilhelm) vom Reichsmarineamt, v. Krosigk, Navi- gationsoffizier S. M. Linienschiffes „Preußen“; zu Kapitänlts. die Oberlts. zur See: MNReymann,- zugeteilt der Torpedoinsp., Goehle, Erster Offizier der 7. Res. Halbflottile, Schlubach vom Stabe S. M. Linienschiffes „Lothringen“, v. Knorr, kommandtert zur Dienstleistung beim Admiralstabe der Marine in Berlin; zu Oberlts. zur See die Lts. zur See: S{chröôöder (Erich) von der 2. Marineinsp., bisher vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Bussard", Wolff (Paul) vom Stabe S. M. Spezialschiffes „Zieten“, Ganzel vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Undine“, Rasch, Wolff (Richard) von der 4. Res. Halbfiottille, Andrée von der 2. Marineinsp., bisher vom Stabe S. M. Flußkanonenbootes „Tf\ingtau“.

Ritter y. Mann Edler v. Tiechler, Korv. Kapitän a. D., zulegt zur Verfügung des Chefs der Hochseeflotte, unter Zuteilung zur Marinestation der Ostsee mit einem Patent vom 6. März 1904 im aktiven Seeoffizierkorps wiederangestellt und zur Verfügung des Chefs der Marinestation der Ostsee gestellt.

Ferner befördert: Thiel, Marineoberingen. von der Werft zu Kiel, zum überzähl. Marinestabsingen.,, Dbenhack, Marineingen., Oberaspir. von der Marirestation der Nordsee, zum überzähl. Marine- ingen., Dr. Z\chech, Marineassist. Arzt von der Marinestation der Nordsee, zum Marineoberassist. Arzt, Dr. Deh me, Marineunterarzt yon der Marinestation der Ostsee, zum Marineassist. Arzt. Dr. Fürth, Marineas\sist. Arzt der Res. im Landw. Bezirk T Hamburg, im aktiven Mearinesanitätskorys mit dem 1. April d. J. mit einem Patent un- mittelbar hinter dem Marineassist. Arzt Agena und unter Zuteilung zur Marinestation der Oftsee angestellt.

Mit der geseßlihen Pension zur Disp. gestellt: Janke, Kapitän zur See von der Marinestation der Ostsee, unter Verleihung des Charafters als Kenteratmiral, v. Wibleben, Kapitän zur See von der Marinestation der Nordsee, Rollmann, Korv. Kapitän von der Marinestation der Nordsee. Derselbe ist dem genannten Stations- fommando bebufs Verwendung in einer Stelle für pensionierte Offiziere zur Verfügung gestellt. Dewiß, Korv. Kapitän von der Marinestation der Nordsce. Die Erischeidung über seine Verwendung in einer Stelle für pensionter!e Offiziere bleibt vorbehalten.

Schäfer, Kapitän zur See, zugeteilt der Insp. des Torvedo- wesens, mit der geseßlihen Pension und der Erlaubnis zum Tagen der bisherigen Uniform, Nuland, Marineingen von der 2. Werftdiv., mit der geseßliden Pension nebst Autsiht auf Anstellung im Zivil- dienst und der Erlaubnis zum Tragen der bisberigen Uniform“ Poodck, Freg. Kapitän ¿. D., Mitglted der Schiffsbesihtigungskommission, mit der geseßlihen Penfion nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubnis zum - Tragen der bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Liebmann, Oberlt. zur See, von der 1. Marineinsp., bisher vom Stabe S. M. Linienschiffes „Kaiser Friedri TI1.“, \cheidet auf sein Gesuch aus dem aftiven Seeoffizier- korys ous und tritt zu den Offizieren der Nef. des Seeoffizierkorps über. Wolff (Ernst), Fäbnr. zur Seer von der Marineschule, behufs VSnvalidisierung nah den Bestimmungen des- Mannschaftsversorgungs- gesetzes aus dem Marinedienst entlaffen.

Deutscher Reichstag. 17. Sißung vom 13. März 1907, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Tagesordnung: Erste und eveniuell zweite Beratung des am 19. September 1906 in Bern abgeschlossenen zweiten Zusaßzübereinkommens zum Jnternationalen Ueberein- fommen über denEisenbahnfrahtverkehr vom 14. Of- tober 1890, Fortseßung der Besprehung der Jnterpellationen der Abgg. Graf von Hompesh und Bassermann, betreffend Nevision der Strafprozeßordnung und des Gerichts- verfassungsgeseßes, ferner Jnterpellation der Abgg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim, Dr. Stresemann, betreffend die Ver- ältnisse der Privatbeamten, und Jnterpellation der Abgg. Albrecht und Genossen, betreffend Eingriffe von Behörden 2c. bei der NReichstagswahl.

Ueber den Anfang der Sißung is in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

die Obersten Ritter v. Denk (7), Kommandeur der 1. Feldart. Brig.

eldart. Brig., zu Obersten die Oberstlts. Seither g ), Abteil. Chef im Kriegsministerium, Ludwig

Regts. Gr eldart. Regts. ayer (5), Kommandeur des 2, Fußart. egts., und Breitkopf (2), Kommandeur der Militärschieß\hule, Komman E des elling- rath (4), Kommandeur des 4. Chev. Regts. König, Gyßling E 5, Feldart. Regts. König Alfons X{II. von Spanien, Mark (9), Bats. Kommandeur im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, v. Staudt (12) beim Stabe des 2. Schweren Ferdinand von Oesterreich - Este, Simmerer (16), Bats. Kommandeur im 1. Fußart. Negt. vakant Bothmer, v. Grundherr zu Altenthan u. Seer baus Io) y au n-

feld (17), Kommandeur des Eisenbahnbats., Fuchs (15), Führer rhrn, v. Nedwit (14) Komman- ajoren die Hauptleute und Komp. Chefs Renk (17) im 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württem- artmann, Becker (25) erdinand von Toskana, dann

1 sämt- lihe überzählig, zu Majoren ohne Patent die Hauptleute Macher Eisenbahnlinienkommissär in München, Drausnick, Eisenbahnlinienkommifsär in BULI geaen, isen- Müller, Adjutanten beim Generalkommando I. Armeekorps, Frhrn. v. RNeitzen- Lehrer an dann den Rittm. Ritter v. Poschinger, Adjutanten beim Generalkommando II1. Armeekorps.

Ver- eck, Freg. Kapitän a. D., zuleßt dem Kommando der Marinestation der Ostsee zugeteilt, unter Fortfall der ibm bei seiner Verabschiedung erteilten Ausfiht auf An-

zu Freg. Kapitäns die Korv. Kapitäns: Mauve vom Admiralstabe

i

Präsident des Reichseisenbahnamts, Wirklicher G Sulz fortfahrend: Abgelehnt wurde ein von Oesterrei nee De

verfolgt, die Zoll-, Steuer-, polizeilihen Vorschriften, solange auf dem Wege befindet, der Eisenbahn zu A H falls nie s sender in dem Frachtbriefe s selbst oder cinem darin zu bezeihnen be Bevollmächtigten ‘die Erfüllung vorbehält. Die Mehrheit der quen mission war der Ansicht, daß der Antrag mit dem Grundsaße ni im Einklang stehe, wonach demjenigen die Verantwortlichkeit ‘uit in dessen Verwahrung sich die betreffende Sache befindet. Eg h sich übrigens nirgend das Bedürfnis nah einer solchen Verfügun gezeigt, da sih der Verkehr regelmäßig klaglos abwickelte. Von seite Rußlands wurde insbesondere hervorgehoben, daß sh laut statistisger Erhebungen bei mehr als 100 000 Sendungen nur sieben Klagen qu Anlaß der Zollbehandlung ergeben haben, von denen übrigens n zwei als stihhaltig angesehen werden konnten. Endlich sei nicht J verkennen, daß die Haftpfliht der Eisenbahnen durch Zulafsun Q Verkehrs fremder Personen auf dem Bahnkörper unter Umstände erhöht werde. Ich empfehle Ihnen die Vorlage zur Annahme.

Abg. Stolle (Soz.): Die Zusaßkonvention bringt internationalen Eifenbahnverkehr (ama Écieichteruagen als an S Hemmnisse. Leider ist ein von Oesterreih-Ungarn gestellter Antra: auf Erweiterung des Eisenbahnfrachtverkehrs durch Ausftellung vor übertragbaren Transportpapieren nah Art der im Schiff fahrtsverkehr gebräuhlihen Papiere mit 7 gegen 4 Stimmen von der Konferen abgelehnt worden. Bei der Mehrheit befand \sich auch der deuts Vertreter ; es ist mir zweifelhaft, ob damit dem deutschen Handels, verkehr nicht ein {chlechter Dienst erwiesen worden ist.

Damit schließt die Generaldiskussion. Jn zweiter Lesun wird die Zusaßkonvention und das Vollitunadprototol i einzelnen unverändert angenommen.

Das Haus seßt hierauf die Besprehung der Inter: pellationen Graf Hompesh und Bassermann, berett di Reform der Strafprozeßordnung, fort.

Abg. Dr. Müller - Meiningen (fr. Volksp.): Es if wohl nur Zy fall gewesen, daß der Staatssekretär gestern nur auf die Ausführungen des ersten Interpellanten, nicht aber auf die mehrfach interessanter des zweiten Interpellanten geantwortet hat. Wir sind nah wie ho der Meinung, daß die Schwierigkeiten, die der Reform entgegen, stehen, im Berliner Kastanienwäldhen ihren Siß haben, daj Preußen mit seinem Hilfsrihterunwesen weiter wirts{haften will un kein Geld für eine Verbesserung der Zustände auf dirsem Gebiete übrig hat. Wir können uns ja der Beibehaltung der Schwurgerihte freuen, doch haben die gestrigen Erklärungen des Staatsfekretärs nit jeden Zweifel zerstreut, ob niht doch an eine andere Zufammenseßung derselben gedacht wird. Der zweite Interpellant sprach gestern davor, daß von der Ausdehnung des süddeutschen NReservats wegen der Be urteilung der Preßfachen durch Schwurgerichte nicht die Nede fein könne, Ich weiß nicht, wie der Abg. Heinze dazu kam. Es wäre do ein traurige Sache, cine capitis deminutio, wenn Norddeutschland nit reif fein sollte für eine Einrichtung, die in Süddeutschland di allgemeine Sympathie hat. Auch hat der Staatssekretär eine be stimmte Erklärung in dem Sinne des Abg. Heinze niemals abge geben. Kann Preußen eine derartige freiheitlihe Norm seinerseits niht annehmen? Es würde doch einen eigentümlihen Eindrudck in ganz Deutschland machen, wenn Preußen auch in diesem Punkte zurüd. bleiben wollte. Jch möchte den Reichskanzler dringend bitten, gerad: diefen Punkt seinem Reformprogramm einzuverleiben. Fnteressant waren ja auch die Erhebungen der preußischen Oberlandesgeri(ts präsidenten bezüglih des taualihen Schöffenmaterials. Nach welden Grundsäßen sind diese Erhebungen erfolgt ?- Und find wobl di Nesultate solcher Erhebungen in den anderen deutschen Staaten ebenso ungünstig wie in Preußen? Wenn sogar Sachsen in diesem Punkte liberaler auftritt und den Bahnen Badens und Bayerns folgt, so fönnte auch Preußen etwas liberaler in der Ausdehnung Kreijes sein, aus dem Geshworene und Schöffen ausgewählt werde. Ueber die hiermit fehr eng zusammenhängende Frage der Diiw gewährung an Geshworene und Schöffen \chweigt sich der Su jekretär hartnädckig aus. Nur mit Gewährung von Diäten if in richtige Zusammenseßung der Geshworenenbank und der Schöffen u erreichen ; nur dann wird die Intelligenz und die moralische Quali- fifation zu Grunde gelegt werden und der bisherige Pplutofkratiste Zug in der Auswahl der Geschworenen und Schöffen verschwinden In der Verurteilung der bisherigen Ordnung des Vorverfahrens find sich weite Kreise einig. Auf der „Internationalen krimina- listisGen Vereinigung“ wurde der Untersuhungsrichter als „ein verkappter Staatsanwalt und als ein s{lechtec dazu“ bezeintt, eine Anschauung, die auch in Deutschland weit verbreitet ift. Was foll man zu einem Prozesse sagen, in dem der Angeklagte 17 Jahre ‘in Untersuungshaft \sißt, dann zu 300 F EGeld- strafe verurteilt wird und die Kosten des Prozesses 60 000 #4 bé- tragen? Es ist gestern auch \{chon an den Prozeß der Stiftsoberin Heußler erinnert worden, auch der bekannte Polizeiprozeß in Hw- burg gibt für den Richter zu einer Reihe s{chwerer Bedenken Veron- lassung, über die noch später zu sprehen sein wird. Dringend nötig ist au eine gründlihe Reform des Eideswesens. Der Gewissent- zwang für Dissidenten muß aufgehoben werden; Verunglimpfungen, wie fie sih der Professor Forel in dem Simplicissimus-Prozeß dur den Staatsanwalt gefallen lassen mußte, müssen in Deutschland unmdög- lih gemacht werden. Wir haben auch eine Habeas corpus-Afte dringend notwendig, wobei auch die Immunität der Abgeordneten berücksihtigt werden müßte. Es darf nicht mehr vorkommen, daß ein einzelner Rbgeordneter das Parlament derartig wiederholt bloßstellen darf, wie es leider in der leßten Zeit geshehen ist. Was den uns gestern neu vorgetragenen Organisationsplan betrifft, so ist über d? Zusammensetzung der Strafkammern über die wichtigste Frage n nihts geäußert worden. Bei Festhaltung der Fünfzahl würden zwei Nichter und drei Schöffen die Zusammensetzung bilder. Der Oberbürgermeister Adickes hat recht, wenn er die Befreiung der Richter von Verwaltungsgeschäften und die Herautheburg der Richter aus der Beamteneigenschaft verlangt. Jm übrigen kuriert did wobl mehr auf Symptome hin und seine Hinweise auf England sind niht überall für deutsche Verhältnisse brauWbar. Der englisde Richter wächst aus der Praxis heraus; daher die Biegsamkeit und Schmiegsamfkeit des englishen Rechts. Warnen möchte ich namentli vor einer Beschränkung der Rechtsmittel; dern England nähert fh gerade jeßt dem deutschen System in bezug auf eine Erweiterung der Nechtsmiitel. An der Forderung der Berufung gegen Urteile der Stra} kammern halten wir nah wie vor fest. Die Fisfalität Preußens il es auch hier wieder, die einen Widerstand entgegenseßt. Unbeilvol würde es aber scin, wenn man die Berufung an das gleiche Geri! zuließe. Das würde das Vertrauen zur Rechtsprehung erschüttern. Im übrigen kommt es nicht auf das papterne Recht, sondern auf Me Anwendung des Rechts an. Vor allen Dingen kommt s dara an, die Gerichte mit ordentlißea Richtern zu befepen. Ein nervoser Nichter kann sich theoretish nit fortbilden und mit dem praktischen Leben keine Fühlung nehmen. Das abhängige Hilfsrichtertum, ?& sonders in Preußen, muß möglichst bald beseitigt roerden. Sre Hauptquelle der Mitläufersczaft für die Herren auf der äugerle Linken ist die \{lechte Behandlung der Zeugen. Dem Reichskanye steht in allen diesen Fragen ein reies Gebiet fruhtbarer Tâtig E ofen. Eine der größten Aufgaben der Rechtspflege in Fcimige” olitisher Beziehung is der Shuy der Jugend vor c teckung. Da tauht die Forderung der bedingten oi urteilung wieder auf. Leider sind wir hierin keinen G weitergekommen. Der jeßige Strafvollzug verfolgt repressive E präventive Zwecke und erstickt so häufig den guten sittlichen t der in vielen Verbrehern doch immerhin vorhanden éa Kleinliher Fisfalismus muß bei der Lösung aller dieser Zu b ferngehalten werden. Hoffentlih gelingt es dem Reichskaniler | dem Staatssekretär, wenigstens einen Teil dieser Aufgaben in

Eine zu Lösen, daß auch die liberalen Parteien damit zufrieden sein önnen.

stellter, von uns unterstüßter L EUNG 10, ‘der u. a. den K E)

Staatssekretär des Neichsjustizamts Dr. Nieberding:

Her Herr Vorredner hat vermißt, daß zu gewissen Fragen der Strafprozeßreform, die er bezeihnet hat, und die, wie ih anerkenne, Bedeutung besigen, mi gestern niht ausgesprochen habe. Wenn ih das nicht getan habe, so liegt das in der ganzen Natur und in dem Zweck einer Fnterpellationsverhandlung. Ih habe mich über die-

igen Punkte, die von den Herren Interpellanten dem hohen Hause riftli mitgeteilt waren, wie ih glaube, klar und ausführlich aus- gesprochen. (Sehr rihtig!) Meine Aufgabe dabei war, dem Hause die Sicherheit und darin lag ja der Zweck der Interpellation zu pvershaffen, daß in der Tat die verbündeten Regierungen dabei sind, die Strafprozeßreform in ernster Weise durchzuführen. Ich glaube, um das Haus hiervon zu überzeugen, brauhte ih mehr, als ¡h gestern gesagt habe, nicht zu sagen. Ih würde auch glauben , den Rahmen der Interpellation - zn überschreiten, wenn ich zu den wihtigen Fragen Stellung nehmen wollte, die der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) am Schluß seiner Aus- führungen erwähnt hat. Ih bin gar nicht legitimiert, im Namen der verbündeten Regierungen zu diefen Punkten zu sprechen. Ich be- shränke mi darauf, einige Fragen zu berühren, die der Herr Abge- ordnete angeshnitten hat als in den Rahmen der Junterpellation ges hörig und die vielleicht zu einer Mißdeutung Anlaß geben könnten, wenn ih niht einige Worte darauf erwiderte.

Zunächst, meine Herren, hat der Herr Abgeordnete der Besorgnis Ausdruck gegeben aus Anlaß der Erklärungen, die ich abgegeben habe über die Aufrechterhaltung der Schwurgerichte, als könnte es fich hier darum handeln, die Sc{{wurgerichte niht in der Gestaltung zu er- halten, wie wir sie jeßt haben, sondern aus ihnen Gerichte zu machen, die von Laien und von Richtern gemeinschaftlich beseßt sind. Ich kann den Herrn Abgeordneten in diefen Punkten beruhigen. Die Nb- siht der Königlich preußishen Regierung geht dahin nicht. Die Ab- iht der Königlich preußischen Regierung, wie sie in ihren Vorschlägen, die an den Bundesrat gelangen sollen, zum Ausdruck kommt, geht dahin, daß die Shwurgerißte ganz in derselben Art gebildet fein sollen wte jeßt: auf der einen Seite die Geschworenen, die über die Schuldfragen allein entscheiden, auf der anderen Seite die Nichter. Also ih glaube, der Herr Abgeordnete wird in dieser Beziehung an meinen Ausführungen nichts zu vermissen haben.

Der Herr Abgeordnete hat mir dann vorgebalten, daß ih mich gestern über den Inhalt der Strafprozeßordnung gar nicht ausge- sprochen hätte. Meine Herren, - ih habe gestern ausdrücklih erklärt, daß die Grundlage für die neue Strafprozeßordaung sein müsse der Aufbau der Gerictsverfassung so, wie ih die Ehre hatte, gestern im Hause darzulegen, als die Absicht der preußischen Regierung. Ih habe aber dabei ausdrücklih erklärt, daß es unmöglich sei, vor der Gerichtsverfassung an die Aufstellung eincs Entwurfs der Strafprozeß- ordnung zu gehen, soweit, daß die Zustimmung auch nur einer der verbündeten Regierungen eingeholt werden könnte und derart, daß ih mi für legitimiert erahten dürfte, hier im Hause im Namen irgend einer der Regierungen über die Gestaltung der Strafprozeßordnung zu sprechen. Ich habe aber ausdrücklich noch hinzugefügt, daß das Reichs- Justizamt die Zwischenjahre, die jeßt verflossen sind, dazu be- nußt hat, um die Stcafprozeßordnung in ihren Einzelheiten aus- zuarbeiten und um so den Aufbau diefer neuen Prozeßordnung ras fertig zu bringen, sobald über die Grundlage der Gerichts- verfassung entschieden sein wird. (Sehr richtig! rechts.) Was wir im Schoße des Neichsjuslizamts in dieser Beziehung vorbereitet haben, wel&e Wünsche wir nach der Richtung hin hegen und was wir be- absichtigen, der preußishen oder den übrigen Bundesregierungen vor- zulegen, darüber, meine Herren, kann id Ihnen keine Auskunft geben. Das gehört nicht vor dieses Haus, das kann ih hier niht reht- fertigen, das unterliegt zunähst der Prüfung und der Billigung der Regierung. Wenn ih mich also darüber nit ausgesprochen habe, fo darf daraus nach meiner Meinung ein für die Regierung nachteiliger Sgluß niht gezogen werden.

Ich lasse mih deshalb auch nicht darauf ein, die Frage der Vor- untersuhung, die Frage des Zeugniszwanges, die Frage des Legalitäts- prinzips, die der Herr Abgeordnete berührt hat als solde, die ih hier hâtte behandeln müssen; hier zu erörtern. Diese Fragen werden ihre Erts{eidung im Rahmen der Strafprozeßordnung finden. Sie sind von uns “au bereits, wie ih das wiederholen darf, vorbereitet, und wenn ih mich jeßt darüber nit geäußert habe, so können Sie jedenfalls nicht das dar- aus ließen, daß die Ansichten der Reichejustizverwaltung in diesen Punkten si mit der Anschauung der Mehrheit dieses hohen Hauses nit vereinbaren ließen.

Ebenso hat der Herr Abgeordnete auch berührt die Frage der Diäten für Geshworene und die Schöffen und hat darauf hingewiefen, daß der vorige Rei&stag in seiner vorleßten Session einen der Be- willigung von Diäten für Geshworene und Schöffen günstigen Be'hluß gefaßt habe und daß die Regierung \ih darüber noŸ niä;t ausgesproden habe. Meine Herren, ih bitte, hier zu unterscketden. Was die Gewährung von Entschädigung an Geshworene und Swhöffen im Rahmen der neuen Straf- und Prozefordnung betrifft, so kann ich mi darüber naturgemäß noch nicht aussprechen, deshalb, weil die Frage erst im Nahmen diefer Prozeßordnung zur Entscheidung bei den verbündeten Regierungen kommen wird; wenn aber der Beschluß, ten der Reiistag gefaßt hat zu Eunsten der Bewilligung bon Diäten an Schöffen und Ges{hworene, dahin geht, daß folie Diäten au bewilligt werden sollen jeßt {on vor der Fertigstellung der neuen Strafprozeßordnung an diejenigen Geschworenen und Swhöffen, die auf Grund dez jeßigen Strafprozeßgeseßes fungieren, so kann i tarauf nur sagen: dieser Beschluß liegt zur Zeit noch dem Bundesrat vor, wie das verfassungsmäßtg geboten ist. Der Bundesrat hat in der Sache cinen Besh!uß noch nit gefaßt und ih bin aus diesem Grunde niht in der Lage, irgend eire Erklärung hierzu abzugeben.

Aba. Dr. Varenh orst (Ry.): Der Abg. Stadthagen hat geftern súwere Angriffe gegen die preußische Justizverwaltung gerichtet; er

at behauptet, es bestehe ein Zwieipalt zwischen den Erkenntnissen der Gerichte und dem Rechtsbewußtsein des Volkes. Er hat dafür niht ein Körnchen des Beweises erbracht; er hat zwei- oder drei- mal die Behauptung wiederholt, aber folhe Wiederholungen sind kein Beweis. Es allen recht machen kann die Justiz nich! ; im Strafvyro wird der Verurteilte wohl immer das Urteil {elten. Die von der Neichéjustizverwaltung eingeseßte Kommission hat keineswegs die Arbeiter, Handwerker und Bauern von dem

hôffen- und Geshworenenamt ausgeschlossen; weiß denn der Abg.

Stadthagen nit, daß namentlich auf dem Lande Bauern und Hand- werker als Schöffen b aamrábit werden? In Berlin werden allerdings

Bauern nicht herangezogen werden und nicht herangezogen werden können. Jch verweise nur auf das leßte Schwurgericht in Stade, wo unter 12 Geshworenen 6 Bauern sich befanden. Dem Abg. Stadthagen ist es gleih, ob wir unser Ret aus England, Frankreich oder anderswo- her nehmen. Das is die internationale Auffassung, die Stadt- hagen hegt ; vir aber wollen ein deutshes, auf deutschem Boden und deutshem Wesen rubendes Necht! Namens meiner Fraktion spreche ih dem Staatssekretär für seine entgegenkommenden Auskünfte unseren Dank aus ; wir erkennen gern an, daß er fo frank und frei dabei vorgegangen ist. Die umfangreichen Vorarbeiten sind zu unserer Freude |chon so weit gediehen, daß die beiden größten Staaten Preußen und Bayern sich bereits über die Zusammenseßung der Gerichte völlig einig find. Die Reform wird also nicht ver- \{oben, sondern mit demselben Eifer wie bisher gefördert werden. Die Einführung der Berufung gegen die Urteile der Strafkammern verlangen wir mit allen anderen Drctelen, Das Experiment der Auf- hebung der Berufung hat fi sehr \{chlecht bewährt ; hon 1882 wurde der Wunsh auf Wiedereinführung wieder laut und 1898 hat der Reichstag einen entsprechenden Antrag einstimmig angenommen. Wie dringend das Bedürfnis einer zweiten Inftanz ist, erhellt obne weiteres aus einem Vergleih der Zivilurteile bei den Land- und bei den Amtsgerihten ; dreimal so viel Urteile der Landgerichte als der Amtsgerichte wurden angefochten. Die Justiz steht auf einer so hohèn Warte, hat so wihtige Aufgaben zu erfüllen, daß die Nücksicht auf die Finanzen der Einzelstaaten dabei zurücktreten muß; denn es handelt fic hier nicht nur um Mein und Dein, sondern um Ehre und Freiheit der Menschen, ein Gut, für das kein Opfer zu teuer sein darf. Die Berufung foll bei den Landgerihten belassen werden. Die Ab- ficht der Erweiterung der Zuständigkeit der Amts3gerihte und der Vereinfahung der Beschleunigung des Verfahrens können wir nur durhweg billigen. Meine ganze Fraktion wünscht aber auch die Erhaltung der kleinen Landgerichte aus hbistorishen und politischen Gründen, namentli der kleinen gemeinsamen Landgerichte, deren Aufhebung ein politischer Fehler sein würde. Viele kleine Städte erhalten durch das Landgericht, namentlich wenn dazu noch eine Garnison tritt, ersst thren Lebensnery. Die Wegnahme der Berufung würde den Geschäftsumfang der kleineren Landgerichte bedentlih einshränken; es s\prehen aber au sachlihe Gründe für die Belassung der Berufung bei den Landgerichten. Die zweite höchs wichtige Frage bei der Revision, die Zuziehung von Schöffen zu den Strafkammern, if von keinem Geringeren als dem damaligen preußis{hen Justizminister, dem Hannoveraner Leonhardt, angereat worden. Die Berufsrichter können auch beim besten Willen unmöglih die Vielseitigkeit des heutigen fsozialen Lebens um- fassen und übersehen; darum ist auch für sie die Zuziehung von Laien notwendig. Die Zuziehung dieses Elementes gibt der Justiz- frage einen mehr ruhigen Gang und das ist ein Vorzug in unserer bastenden, \chnelllebigen Zeit. Dann wird auch der Ruf nah Sondergerihten verhallen, die, gleihviel wie man sonst über fie urteilt, die unangenehme Begleitersheinung zeigen, daß in- folge des Wablmodus, nach dem die Beisißer gewählt werden, die Politik übermäßig hineinspielt. Erfreut hat es uns au, daß der Staatssekretär für die unversehrte Aufrechterhaltung der Schwur- gerichte eingetreten ist; den Auéführungen des Vertreters der Deutsch-Konsfervativen habe ih leider nit eine unbedingte Zustimmung zu diesem Punkt entnehmen können. Wir sind der Auffassung, daß die Schwurgerichte der Volks\cele am nächsten stehen und daß sie vom Vertrauen des Volkes getragen werden. Demgegenüber können ver- einzelte vielleiht auch ungerechte Freisprüche gar niht ins Gewicht fallen. « Daß die Stellung des Verteidigers im Strafprozeß einer erhebliden Stärkung bedarf, können wir nit zugeben, zumal diese Forderung hon zu den wunderbarslten Auswüchsen geführt hat. Die Berufung soll dem Angeklagten wie dem Staatsanwalt gestattet sein, aber es soll stets nur nach jorgfältigster Prüfung davon Gebrauch gemacht werden. _ i i

Abg. Dr. Mieczkowski (Pole): Gerade wir Polen fühlen die Reformbedürstigkeit der Strafprozeßordnung in ganz besonders hobem Maße. Ich hege ja nicht die Illusfion, daß von der Reform alles Heil für uns fommen wird, aber es werden doch hoffentlich die \{limmsten Mangelhaftigkeiten beseitigt werden. Auch unser Hauptpostulat ist die Wiedereinführung der Berufung gegen die Strafkammerurteile. Dem Optimismus des Vorredners bezüglich des Vertrauens în die Justiz kann ih mich durchaus nicht an- schließen; an ihm seinen die Anklagen, die niht bloß von dem Abg. Stadthagen gegen die Justiz erhoben worden sind, ganz spurlos vorübergegangen zu sein. Die Justiz hat das größte Interesse, daß augenscheinlihe Falshurteile nit bestehen bleiben, aber mit der Revision ist meijtens nihts auszurihten. Die Stellung des Ange- flagten ist im geltenden Strafprozeß eine unverbältni8mäßig un- günstige. Vor etwa Jahresfrist ist ein bisher no@ unbestrafter polnisher Redakteur ohnehin bei uns eine rara avis auf Grund eines einzigen Artikels wegen Vergehens gegen § 130 des Strafgeschbuhes zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt worden, ein Urteil, welches in der ganzen Welt berehtigtes Aufsehen erregt hat. Das zweite Postulat if für uns die Abschaffung des Zeugniszwanges für MRedakteure und für das Hilfspersonal. Die Abschaffung des Zeugniszwangs ist ein Postulat, das leider nit Gesetz geworden ist. Wir Polen verlangen ferner, daß die Richter in politishen Prozessen ihre Urabhängigkeit bewahren, dadur, daß fie si am politishen Leben überhaupt nicht beteiligen. Vor allem dürfen Richter nit Mitglieder des Osimarkenvereins scin und müsen alles vermeiden, was auch nur einen Schatten auf ihre Un- befangenheit werfen könnte. Die Urteile in politishen Prozessen bei uns lassen darauf \chließen, daß ein politisher Gegner fie abgefaßt hat. Das ergibt ih z¿. B. aus dem Urteil, das vom Gericht in Kosten gefällt wurde. Ein Gesellenverein wurde als ein politischer bezeichnet, weil die Saßungen in polnischer Sprache abgefaßt seien, die ftatholishe Geistlichkeit, die dem Verein angehöôre, politis wirkte, und vor allem der angeflagte Vorfißende dur seinen Wider- stand gegenüber der Polizeibz-hörde seinen Haß gegen das Deutschtum flar ngezciat habe! Ein Posener Urteil erkannte auf Bestrafung von Eltern wegen Schulversäumnis, weil die Kinder zwar in der Schule anwesend waren, aber auf ¿Fragen beim Religionsunterricht nit geantwortet haben , also geistig abwesend gewejen wären. (Vizepräsident Dr. Paasche ersu@t den Redner wiederholt, von der Sahe niht allzuschr abzushweifen.) Ein Richter in meinem Wahlkreise soll einem polnischen Arzte gesagt haben, in vpolitishen Prozessen könne er_ nicht objektiv fein, da sei er in erster Linie preußischer Staatsbeamter. Mit Rück iht auf die Praxis der Gerichte mühjen wir verlangen, daß in die Gerictsverfassung die Bestimmung aufgenommen wird, daß der Zeuge die Zuziehung eines Dolmetscers Hheanspruchen kann, auch wenn er des Deutschen mächtig ist. Es ist etwas anderes, ob jemand eine Sprache beherrscht, oder ob er in einem Prozesse eine Auésage mach?n soll. Die Bestrafung wegen Ungebühr muß jedenfalls be-

itigt werden. / : n “Abg. Roth (wirtsch. Vgg.) : Es ist bedauerlich, daß die Reform der Strafprozeßordnung noch nicht weiter vorgeschritten ist. Die Kommission hzt zwei Jahre gearbeitet und im vortgen Jahre hat die Negterung eine Beschleunigung versprochen. Seitdem i} nichts ge- \{hehen. Meine politishen Freunde wünschen vor allem, daß auch zu den Sirafkammern das Laienelement hinzugezoaen wird, wie im Schwurgerihtsverfahren, bei Kaufmanns-, Gewerbegerihten. Einem Urteil von setnesgleidben bringt der Angeklogte mehr Vertrauen ent- a’gen, weil der Schôöffe der Lebenspraxis näher steht und au die Sprache des Volkes, die Mundart besser versteht als dec Berufs- rihter. Der Laie geht immec frish an jede Sache heran, während die Berufsrichter oberflählih verfahren. Daß die Laien nicht immer die richtige Strafe finden können, kann ih nicht zugeben. Außerdem verhängen verschiedene Gerichte ja au verschiedene, mildere oder schärfere Strafen. Wir haben nur das Bedenken, ob si genügend Schöffen finden werden, um die Gerihte genügend zu besegen. Vielleicht könnte man dle Zuständigkeit der Amtsgerichte etwas erweitern. Für die Einführung der Berufung gegen Urteile

ibre

der Strafkammern treten auch wir ein. Bei den Militärgerichten

hat man damit {hon sehr ‘gute Erfahrungen gemacht. Ein großer . Fehler ist, daß bei geringen Verfehlungen oft ein Dußend Eide geletstet werden müssen. Das erschüttert das Empfinden des Volkes für die Heilig- feit des Eides. Hier müßte Remedur geshaffen werden. Die Oeffentlichkeit sollte ausgeschlossen werden können, wenn fämtlihe Beteiligten

damit einverstanden find. Das liegt namentlich im Interesse

vieler Geschäftsleute. Die Vorschläge der Kommission in bezug

auf das Vorverfahren billigen wir im allgemeinen. Vor allem

müßte aber auf cine Abkürzung der Untersuhungshaft hingewirkt

und dafür gesorgt werden, daß bestimmte Grenzen für die Voraus-

setzung der Verbäugung der Untersuhungshaft gezogen werden. Mögen

den Worten der Regierung bald Taten folgen, ein Entwurf, der dem

modernen Rechtsempfinden entspricht ! : |

Abg. Dove (fr. Vgg.): Der Wunsch auf. baldige Vorlegung der Strafprozeßreform wird auch von uns geteilt, wie von vielen Rechtslehrern. Ih will auf die Einzelheiten der beabsichtigten Reform niht eingehen, dazu müßten wir erst bestimmte Vorschläge vor uns haben. Die Sache hat aber einen poli- tishen Hintergrund. Der Staatssekretär hat uns die Gründe, welhe der Erfüllung dieses Wunsches entgegenstehen, angeführt. Ich kann mich aber dem Eindruck nicht verschließen, daß bei dem Neichsjustizamt nah dem Wort Hamlets die angeborene Farbe der Entschließung von des Gedankens Blässe angekränkelt ist. Wenn der Staatssekretär aber nihts weiter gebraht hätte, als daß uns die Schwurgerichte erhalten bleiben sollten, so würde ich \chon dafür dankbar fein. Mit Recht sollen die Beschlüsse der Inter- nationalen Friminalistishen Vereinigung nicht erst abgewartet werden. Zufallsprodukte einer Konferenz können nicht die Grund- lage einer folhen großen Reform sein. Die Schrift von Adickes ist gewiß sehr verdienstooll, wenn sie auh nicht viel Neues bringt, aber als ein verzözerndes Moment für die Fertigstellung kann fie nit angeführt werden. Die Vorschläge des Oberbürgermeisters Adickes fönnen auf unsere ganz anders gearteten Rechtsverhältnisse niht ohne weiteres übernommen werden. Hörte man gestern den Abg. Stadt- hagen, so würde nicht bloß eine neue Strafprozeßordnung, sondern au eine neue Staats- und Gesellschaftsordnung nötig fein, wenn alle Mängel beseitigt werden sollen. Mit solchen An- schauungen ist niht zu rechten. Das Haupthindernis für die Reform lieat, wie [chon oft betont worden ist, an Preußen. Möge der Reichskanzler sich nicht auf Wahlkundgebungen und näht- lide Ansprahen vom Fenster beschränken, sondern diejenigen Widerstände ins Auge fassen und sie bekämpfen, die in Preußen der Erfüllung unserer berechtigten Wünsche entgegenwirken. Die Sehnsucht nach praktischer Tätigkeit, nach konkreten Vorlagen ist im Reichstage auf allen Seiten vorhanden ; hoffentlich erleben wir nit beim Etat die zweite Auflage der lediglich akademischen Unter- haltungen, zu denen uns diese Interpellationen führen. Es ist zum Ueberdruß von der Paarung liberalen und konservativen Geistes die Rede gewesen. Ja, für uns kommt es sehr darauf an, wie die Kinder dieser Paarung aus\ehen. Auf dem Gebtete der Justiz- pflege i vor allem notwendig die Beseitigung der Reste des alten überlebten Jrquisitionsverfahrens und ihre Erfsezung durch Be- stimmungen, die den modernen Gesichtspunkten Nechnung tragen.

Abg. Werner (D. Rfp.): Gestatten Sie auch dem Nicht- juristen in dieser Diskussion einige Bemerkungen. Wir find jahrelang nicht aus dem Stadium der Erwägungen heraus- gekommen; es müssen endlih einmal Taten geschehen. Der Staats- sekretär hat gestern erklärt, die Schwurgerichte “sollen bei- behalten werden. Die Shwurgerihte find vielen gelehrten Juristen ein Dorn im Auge, aber sie find volkstümlihe Gerichte und wir können ihre Beibehaltung nur mit allergrößter Freude begrüßen. Sollen sie aber ihrem Zwecke vollständig entsprehen, so müssen die Geschworenen Diäten erhalten. Auch die Forderung der Diäten für die Schöffen kann nit länger abgewiesen werden, Gerade der Fall des Hauptmanns von Köpenick fordert gebieterisch zur Reform auf; fo gewiß ih gerade diesen Mann niht in Schuy nehmen will, jo sicher ist doch au bezüglih der bisherigen Handhabung und Ge- staltung der Polizeiaufsiht eine geselihe Aenderung nötig. Der Abg. Stadthagen hat immerfort losgeshlagen auf die Staatsanwalt- {haft und auf die Klassenjustiz. Wir sind diese Uebertreibungen von ihm gewöhnt. Was aber bietet hier in Berlin eine Volksversamm- lung in derselben Beziehung thren Hörern dar! Da finden si diese Angriffe in noch viel vershärfterer und aufreizenderer Sprache. (Der Redner verliest einen Bericht aus dem „Vorwärts“.) Das brauchen wir uns von einer Ausländerin nicht gefallen zu lassen; man \chiebe die Rosa Luxemburg über die russishe Grenze, von der sie gekommen ist! Der Anwaltszwang muß aufgehoben werden; wer im stande ist, sich selbst zu verteidigen, foll nicht gezwungen sein, sich eines Anwalis zu bedienen, Die jegige Art der Ansezung von Terminen kann unmögli ciner guten Rechtspflege dienen. JIch war eines Tages zur Zeugenvernehmung geladen, es waren nicht weniger als 57 Sachen angeseßt und ih kam, rahdem ih von {£11 Uhr an gewartet hatte, endlich um §5 Uhr heran! Die ganze Reform muß auf dem alten preußishen Grundsay aufgebaut werden: Jedem das Seine! : i,

Abg. Storz (Dtsch. Volksp.): Die Aufrechterhaltung des Lega- [itätsprinzips i Gegenstand des Streits geworden, Es scheint mir wenigstens zulässig, in Bagatellsaßen der Staatsanwalt- haft ein gewisses freies Ermessen zuzugestehen. Für den Fall, daß ein Prozeß nur angestrengt wird, um dem Ver- flagten Kosten zu verursachen, sollte ein Schikancparagraph geschaffen werden, wie er für das Zivilreht bereits besteht. Auch für die Haussuhung müssen gewisse Kautelen verlangt werden, wie überhaupt im Vorverfahren der Einfluß des Verteidigers erheb- lih gestärkt werden solite. Der Verteidiger hat niht das Recht der Einsichtnahme in die Akten ; erst wenn das Vorverfahren vorbei ist, fann er für den Beschuldigten Anträge stellen. Diese Situation wird den Ansprüchen der Billigkeit nicht gerecht. Ganz unhalt- bar ist die Bestimmung, daß der Verteidiger nit ohne Zeugen eine Besprehung mit dem Angeschuldigten haben darf, daß vielmehr eine „Gerichtsperson“, also vielfah die „Frau Gerichts- diener“ oder das „Fräulein Gerichtsdiener“ dabei sein muß. Auch die Vorschrifien über die Untersuhungshaft find sehr reformbedürstig. WMan- hat Beschuldigte monatelang în Unter- suchungëhaft gchalten, die naher freige})prohen wurden. Cs kommt auch vor, daß ein Beschuldigter, der nah monatelanger Unter- suchungshaft freigesprohen wid, nit die Mittel hat, nah seinem Nrbeitäorte zurücckzukehren ; auch da muß Abhilfe geschaffen werden, der Freigesprohene muß auf Kosten des Staa1s an die Arbeitsstelle zurüdckbefördert werden. Die gegenwärtige Abnahme der Eidesformel entspriht nicht der Würde des Gerihts und nicht der Heiligkeit des Eides, auch hier ist eine Reform unabweisbar. Hoffentlich wird das NVolk niht mehr allzu lange auf die so sehr nötige Strafprozeßreform zu warten haben.

Hierauf wird von den Abgg. von Normann (kons.) und Genossen ein Schlußantrag gestellt.

Die Abstimmung darüber bleibt zweifelhaft, es muß Aus- zählung erfolgen. Diese ergibt die Ablehnung des Schluß- antrages mit 133 gegen 121 Stimmen. Die Verkündung dieses Ergebnisses wird vom ganzen Hause mit stürmischer, niht endenwollender Heiterkeit begrüßt, die noch fort- dauert, nahdem bereits der Vizepräsident Dr. Paasche dem Abg. Stadthagen das Wort gegeben und dieser die Tribüne bestiegen und seine Nede begonnen hat. Gegen den Schluß stimmten außer dem Zentrum, den Polen und den Sozial: demokraten au zahlreihe Mitglieder der Freisinnigen Volks- partei, der Deutshen Volkspartei und der Freisinnigen Ver- einigung.

Abg. Stadthagen (Soz.): Der Abg. Dr. Varenhorst hat meine Ausführungen ganz falsch wiedergegeben ; es ist mir nit eingefallen, zu behaupten, daß die von der Reichsjustizverwaltung eingeseßte Kom-

misfion die Arbeiter, Handwerker und Bauern von dem Amt eines Schöffen und Geschworenen ausgeschlossen habe. Er hat ferner be-