1907 / 72 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Verichte von deutschen Fruchtmärkten. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt.

Qualität

gering

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

bödster E

niedrigster

6

hödster

niedrigster | höchster 6 6 «t

Verkaufte Menge

Doppelzentner!

Durchschnitts- preis für 1 Doppel- zentner

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Insterburg Luckenwalde . . Frankfurt a. O. S. i Greifenhagen . . , D Stargard i. Pomm. . Schivelbein i A Lauenburg i. Pomm. Bon. L Krotoschin

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise

Mülhausen i. E. .

Insterburg . Deni Gnade, . Frankfurt a. O. Stettin . Greifenhagen o P Siargard i. Pomm. . Schivelbein . , s n, Stolp i. Pomm. .…, Lauenburg i. Pomm., Wo. Krotoschin Breslau . é Miliisch . i Frankenstein i. Schl. iben S, Halberstadt . Eilenburg arne Goslar Lüneburg Paderborn M Dinkelsbüßl , Biberach . . Pfullendorf . ÜUebe!lingen . SaLeT

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15,60 15 60 16 209 15,20 15,45 18 30 16,00 17 09 17 00 17,49

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18 20 18,40 17,50 17.80 21,00

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18 49 18,00

18,20 18 40 17,50 17 80 21,00

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17,60 17,40 16,90 17,60 17,25 17,30 17,40 17,29 17,50

17,70 19,10 19,10 19 50 17,80

21,00

Kernen (enthülfter Spelz, Diukel, Fesem).

19,80 19/90 19.75

16,40 15,20 16,00 16 60 17 00 15 89 16.10 16,50 15 95 18 55 17 00 17,10 17,50 17 69 18 00

18,69 18-20 18 49 18,42 19 20 18 00

|

Doppelzentner und der Verkaufswert auf v

Weizen. 19,00 * 19,00

17,50 17,50 18,10 18.30 18 00 18 40 18,20 18 40 17,80 17.80 17,80 17,80 17,30 18,10 18,20 18 20 17,75 18,00 17,90 18,50 18,20 18 70 17,50 17,50 18/00 18'50 18,00 18,60 18,70 18.70 19,40 19.69

| 18,60 18,60 E IRIO 18/30 A L E

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Nogaen. 100 | 1700 14,00 | 14 00 1060| 16/60

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15.70 | 415,70 1920| 1630 16,00 | 1600 19,80 | 15.80 15.95 j} - 16:20 17.309 17,50 1719| TO20 1650 | 1630 O | LCSO 120 | 1600 1720 1 1790 17 09 17,00 18,60 18 80 F 12400 17 40 Er LOSO 17.20

Gerfte.

15.50 | 15,50

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15,80 | 16.20

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16 00 16,00 15,40 15 60 15 60 _— 15.50 | 15,50 13 50 13,60 14,00 16,50 16 60 17.00 15 50 16 00 16.00 16 60 17,00 17.00 16,30 16 55 16.80 17,40 17,40 18 30 17,10 17,25 17 50 14,50 14 60 14,60 17.09 17,00 18 00 18 60 18,80 19,40

18,00 18,00 20,00 20,00 17,30 17,30 20,00 20,00

Hafer.

is 17 00 17,00 16 90 16,90 18,20 18,20 18,09 18,00 17,60 17.60 16,80 17,00 16,00 16 59 17,00 17,20 15,60 15 60 16,00 16,00 16,20 16,60 17,00 17,00 16,00 16 09 16,40 16,80 16,80 16,50 16,40 16 40

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18 00 18 50 17,20 17.20

18 09 18 50 17,80 18 20 18,50 20 00 17,10 17 60 1920 | 92200

18 80 19,20 19,00 | 19,00 19,00 19 09 20,00 | 9000

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1 800 4 630 1910

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297

olle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den leßten se

14,50

18,53 17,89 18 00 18,71

19,58

17,00 18,20 17,60

16,25 16,69 15,20 15,57 16 22 16 26 17,10 15,80

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18,00 19 29 17,36 20,00 18,26 18,86 18,43 19,20

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18,88 18,22 19 53 19,60 19,43

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19,80 19,92 19,72 19,63

17,00 17,00

16,90

16,50 16,46 16,00 16,20 15 88 15,68 15,60

16,25

17,25 16,52 18,10

15,50

16,04 16,C0 15,20 14,80

14 90

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19,56 |

17,00 18,00 17,27

16,00 16 90 15 60 15,61 16 60 15,80 17,00 15,90

17,10

19 27 17,33 18,00 18,26 18,66 18,62

22,85

12, 3.

wird aus den unabgerundeten Zahlen berehn chs Spalten, daß entsprehender Bericht fehl

Nichtamkliches.

Preußen. Berlin, 21. März.

Gabenliste Nr. 37.

Bei der Hauptsammelstelle der freiwilligen rankenpflege zu Hamburg für das Südwestafri- fanishe Expeditionskorps sind bis zum 15. Fe- pruar d. J. einshließlih die nachstehend aufgeführten Seldspenden und sonstigen Gaben eingegangen:

Deutsches Reich. Königreich Preußen. Provinz Brandenburg.

3413) , Täglide Rundschau“, Berlin, 2 Ballen Zeitungen. N „Die Woche*, Berlin, 1 Ballen Zeitungen.

2422) 1 Ballen Zeitungen. . 3423) Frau General von Michelmann, Grunewald- Halensee,

1 Paket Lie eëgaben. 2430) „Täglide Rundschau“, Berlin, 1 Ballen Zeitungen. 2431) „Die Wohhe“, Berlin, 1 Ballen Zeitschriften. Provinz Westpreußen.

2407) Aus dem Erlss einer Geldsammlung unter den Arbeitern der Waggonfabrik Danzig gelegentlih der diesjährigen Feter des Ge- hurtstages Seiner Majestät des Kaisers und Königs, 1 Kiste Zigarren.

Provinz Schlesien. 2415) Sammelstelle des Provinzialvereins vom Roten Kreuz,

lau, 2 Kisten Bücher, Zeitschriften. Bre 196) „Die lustige Wothe", Neurode i. Schl., 6 Kisten Druck-

lade 29) Versand Königlihen Mineralwassers von Oberfalzbrunn Furbach u. Brieboll, Bad Salzbrunn, 10 Kisten Mineralwasser. Provinz Hannover. 9416) Vaterländischer Frauenzweigverein, Hameln, 1 Kiste wollene

Socken. | Provinz Westfalen. 3433) Ortsverein zum Roten Kreuz, Münster, 2 Kisten Bücher,

E d Rheinprovinz.

2421) A. F. Emde, Düsseldorf, 1 Kiste Tabak und Zigarren.

2434) Vaterländisher Frauenverein, Merzig, 5 Kisten Liebesgaben.

9435) Bürgermeister zu Hückeswagen, 50

Provinz Sachsen.

2419) Sudenburger Liedertafel, Magdeburg, 24 4

2424) Vaterländischer Frauenverein für Merseburg-Land, Merse- burg, 1 Paket Liebesgaben.

2436) Kreisaus\s{chuß des Kreises Gardelegen, 200

Provinz Hessen-Nassau. 2405) Alldeutsher Verband, Hö&st a. M., 4 Kisten Liebesgaben. 93418) Vaterländisher Frauenverein, Hofgeismar, Vaterländischer rauenverein, Bebra, Vaterländisher Frauenverein, Cassel, 1 Kiste

iebesgaben. Königreich Sachsen. 2409) Carl Otto Kemnigzer, Treuen, 3 Kisten Rauhwaren, Vollwaren, Kerzen, Kakao. Königreich Bayern. 9110) Kreisfammelstelle für Oberbayern, München, 40 Kisten Bier,

1 Kiste Zeitungen. 2412) Kreiefammelftelle für Unterfranken und Aschaffenburg,

Wérzbura, 12 Kistzn Wein. 2420) 2 Kisten Zigarren. 2432) Bayrischer Landeshilfsverein, Landshut, 12 Kisten Exrport- flashenbier. - Königreih Württemberg. 2411) Württembergischer Landetverein vom Roten Kreuz, Stutt- gart, 18 Kisten Liebesgaben. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 2417) Spender unbekannt, Malhow, 1 Kiste Bücher, Wäsche. Großherzogtum Baden. 2425) Badischer Landesverein vom Noten Kreuz, Karlsruhe, 1 Paket Liebesgaben. Herzogtum Sachsen-Meiningen. 2427) Frauenverein, Saalfeld, 1 Kiste Wollwaren. Provinz Hannover. 2437) A. Constantin, Hannover, 1 Kiste Zigaretten. Hamburg. 2406) Hamburger Landesverein vom Roten Kreuz, Hamburg, 2 Ballen Zeitungen.

Gs laufen regelmäßig Spenden ein : Königreich Preußen. Provinz Branden burg. 2438) „Norddeutshe Allgemeine Zeitung“, Berlin. 2439) „Deutscher Soldatenhort*, Carl Sigismund, Berlin. Provinz Westpreußen. 2440) „Danziger Zeitung“, Danzig. Königreich Sachsen. 2441) „Universum“, Leipzig. 2442) „Daheim“, Leipzig. Königreih Württemberg. 2443) „Deutsches Volksblatt", Stuttgart.

Hamburg. 2444) „Hamburger Nachrichten“, Hamkurg.

Marx Schinckel, Territorialdelegierter der freiwilligen Krankenpflege.

Indem ih für diese Gaben meinen wärmsten Dank aus- spreche, bemerke ih, daß den von den Gebern hinsihtlich der wendung ausgesprochenen Wünschen diesseits Rechnung ge- tragen werden wird. Berlin, den 18. März 1907. Der Kaiserlihe Kommissar und Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege. Friedrih Fürst zu Solms-Baruth.

Deutscher Reichstag. 8. Sizung vom 20. März 1907, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Vi Tagesordnung : Wahl des Renten und der zepräsidenten für die auer der Session, ¿weite resp. dritte Beratung der Geseßentwürfe, betreffend die

und Mai 1907, zweite Beratung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Bemessung des Kontingents- fußes für landwirtshaftliche Brennereien, und Jnter- pellationen der Abgg. Dr. Will (Straßburg) und Genossen über die Ursachen des Grubenunglücks in Kleinrosseln (Lothringen) sowie der Abgg. Albreht und Genossen, betreffend Veranlassung von Maßnahmen zur Verhütung von Grubenkatastrophen.

Ueber die Wahl des Präsidenten und des Ersten Vizepräsi- denten ist in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet worden.

Bei der Wahl des Zweiten Vizepräsidenten werden 318 Stimmzettel abgegeben, davon sind 124 un- beschrieben, also ungültig. Von den gültigen 194 Stimmen entfallen auf den bisherigen N Vizepräsidenten Abg. Kaempf (fr\. Volksp.) 180; 14 Stimmen zersplittern (Abg. Schwabach erhält 3, Abg. Ortel 4, 7 andere Abgeordnete, darunter Gothein und Stadthagen, je eine Stimme).

Der Abg. Kaempf nimmt die Wahl ebenfalls mit Dank an.

Es solgt die zweite Beratung des Geseßewurfs, betreffend die vorläufige Negelung des Haushalts der Schuß- gebiete für die Monate April und Mai 1907.

Die Budgetkommission hat in dem § 1 des Gesehes folgende Bestimmung neu aufgenommen:

„Soweit die für das Nechnurgsjahr 1906 bewilligten Titel- summen höher find als die für das Rechnungsjahr 1907 ange- forderten, trilt an Stelle des Zwölftels eîn Zwölftel der leßteren. Soweit es \sich um Neubauten handelt, können dieselben nicht in Angriff genommen werden vor Bewilligung des Hauvtetats."

Im übrigen wird der Entwurf zur unveränderten An- nahme empfohlen. An Stelle des verhinderten Abg. Semler berichtet der Abg. Dr. Wiemer über die Berdandlungen der Kommission.

Unterstaatssekretär Twele: Namens der verbündeten Negierungen babe ich zu erklären, daß auf deren Seite gegen den Antrag der Kommission erheblihe Bedenken obwalten, und daher zu bitten, die Regierungsvorlage unverändert wieder herzustellen. Wie ift denn die Annahme dieses Antrags in der Kommission zustande gekommen ? Als zum ersten Male Bedenken gegen die Vorlage der verbündeten Regierungen in der Kommission auftauhten, knüpfte sch an diese Bedenken eine Geschäft8ordnungsdebatte, in die einzugreifen den Vertretern der verbündeten Regierungen bekanntermaßen nicht gestattet ist. Als durch die Liebens8würdigkeit des Vorsißenden der Budgetkommission troßdem den Vertretern der verbündeten Regierungen das Wort erteilt wurde, war es natürli, daß sie sich auf möglichs| enge Autführungen beshränkten, um nicht in die Geschäft8ordnungsdebatte als solche einzugreifen. Jn dieser Geschäftsordnungsdebatte tauhte aber aud die Frage auf, ob die Vorlage der verbündeten Regierungen in der vorliegenden Form von der Kommission nicht überhaupt abzulehnen sei. Das mußten natürlich die Vertreter der verbündeten Regierungen, wenn irgend mögli, zu verhüten suchen, weil gar keine Zeit mehr zu Gebote gestanden hätte, den Entwurf eines neuen Notgeseßes für die Schußtzgebtete an das Haus gelangen zu lassen, derart, daß er vor dem Auseinandergehen des Hauses noch hätte verabschiedet werden können. Notgedrungen waren somit die Vertreter der verbündeten Regterungen in der Kommission darauf angewiesen, ihrerseits selbst einen Weg ausfindig zu machen, der wenigstens dieses Schlimmste zu verhüten geeigret war. So ging von ihnen die An- regung aus, daß, wenn wüirklich so erheblige Bedenken gegen die Negierung6vorlage beständen, doch diese Bedenken aus der Kom- mission selbst heraus beseitigt werden möchten. Der Antrag wtrd von den verbündeten Regierungen niht für notwendig erachtet, jedenfalls für keine Verbesserung gehalten, unter Umständen sogar für \{ädlich. Die Veranlassung zu dem Antrage lag ta der von einer Seite vertretenen Befürchtung, daß bei der Form der Regierungs- vorlage in einzelnen Fällen für die Monate April und Mai mehr bewilligt werden könne und werde, als der gesamte Jahresbedarf für 1907 im Etatsentwurf betrüge. Diese Tatsahe als solche kann ih ohne weiteres als richtig zugeben. Ich will nit näher darauf ein- gehen, daß derartiges auh in anderen Fällen {on in früheren Sahren vorgekommen ist, ohne daß seitens dieses Hauses daraus Ver- anlassung genommen wäre, die Notgeseße in der vorgelegten Form nicht anzunehmen. Auch der in zweiter Lesung bereits erledigte Notetats3- entwurf enthält derartige Unstimmigkeiten, ohne daß das Haus bisher daran Anstcß genommen hätte. Die verbündeten Regierungen halten aber die erhobenen Beanstandungen auch sachlich für niht begründet. Nach Ansicht der verbündeten Regierungen ist ein Notgesez keine selbständige für sih bestehende Gtatsvorlage, das ergibt sich ihrer Auffassung nah schon daraus, daß das Etatsnotgesey keine selb- ständigen Forderungen enthält, fondern ledigli folWe, die bereits in dem ordentlihen Etatsentwurf bezw. im Entwurf des Ergänzungs- etats enthalten sind. Nur insofern könnte man vielleiht von einer

ewissen Selbständigkeit des Notgeseßes sprehen, weil darin F bart lien enthalten sind, die den çanzien JIahresbetrag be- reits verlangen. Aber es is niht zweifelhaft, daß es sich dabei um Forderungen nicht selbständiger Natur handelt, sondern folhe, die aus dem Hauptetatsentwurf übernommen sind. Diefer leßtere für das kommende Rechnungsjahr bildet das notwendige Korrelat für den materiellen Inhalt des Notgeseßes, während bezüglich der Geldbeträge das Korrelat dur den Etat für das vor- aufgegangene resp. kommende Etatsjahr gebildet wird. Nua ist es etatsrechtlich Tar, daß durch das Notgesez, das nicht länger gilt als für zwei Monate, sahlih nicht mehr gefordert werden kann, als dur den Etatsentwurf selbst beansprucht wird. Das ergibt si, ganz abgesehen von allgemeinen staatsrehtlihen Erwägungen, {on ohne weiteres aus der Bestimmung, daß die aus dem Notgefctz sich ergebende Einnahme und Ausgabe bei den einzelnen Kapiteln und Titeln auf die Einnahmen und Ausgaben des Hauptetats bercchnet werden. Es kann aber selbstverständlih nicht mehr verrechnet werden, a!s in diesem selbst ausgeworfen ist; alles, was darüber hinau®gebt, ist cine Ueber- oder außerordentlihe Autgabe. Es genügt dabei niht etwa einfach die Berufung auf das verabschiedete Not- gesch, sondern diese Ucber- oder außeretatsmäßigen Ausgaben en wie alle anderen nalgewiesen und aus sich felbst

der Kommission, wenn mögli, abzulehnen und die Regierungsvorlage wieder herzustellen.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Nach der eben gehörten -Er- klärung handelt es fih im Notetat niht um selbstäadige Forderungen ; der Notetat findet sein- Korrelat im Etatëentwurf und die vers bündeten Regierungen halten sich nicht für berechtigt, in den Monaten, für die der Notetat gilt, über die Etatesumme hinauszugehen. Dem Bedenken gegen den von der Kommission beshlossenen Zusaß wird man die Berechtigung niht absprechen können; überdies mache ih noch darauf aufmerksam, daß die Worte „für das Rebnungs- jahr 1907“ eventuell die Verwendung von Summen gestatten, die der Reichstag nachher bei der eigentliben Etatsberatung gar nicht bewilligt. Deshalb bitten wir um Ablehnung des Kommissions- antrages; unser Kollege Wiemer hat lediglih als stellvertretender Berichterstatter, aber niht als Abgeordneter für die Kommissions- fassung gesprochen.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Nach den leßten Ausführungen des Vor- redners darf ih ja erwarten, daß der Zusaß niht angenommen wird. Ich lege ihm meinerseits au keine übertriebene Bedeutung bet, aber gegenüber den Ausführungen vom Bundesratstishe möchte ih gegen die Unterscheidung von Ermächtigung und Etatsbewilligung pro- testieren; diese Unterscheidung findet staatsrechtlich nicht statt. In dem Augenblick, wo wir die Ermächtigung erteilt haben, haben wir das Geld au bewilligt; wir können es dann nachher nicht mehr verweigern. Da aber auch seitens der verbündeten Regierungen an- erkannt wird, daß sie durch die Summe in dem Etat für 1907 ge- bunden find, tritt die Bedeutung des Zusaßes noch mehr zurü. Ein Fall wie dieser wird ih zudem niht wiederholen; materiell be- steht also eine Differenz überhaupt nicht.

__ Abg. Freiherr vonNichth ofen (dkonf.): Für den praktischen Er- folg ist es tatsählih ziemli gleihgültig, ob der Etat in dieser oder jener Form verabschiedet wird. In der Kommission bin ih von der Auf- fassung ausgegangen, daß zur Klarstellung der Sache die Annahme des Antrages erfolgen müßte; diese Klarstellung ist aber au dur die heutige Debatte gegeben worden. Auch der praktishe Gesichts- punkt hinsihtlih der Bauten bestärkt mich jeßt in dem Wunsche, den Kommissiontzusaß abzulehnen. :

Abg. Singer (Soz.): Wir find auch unserseits für die Her- stellung der Regierungsvorlage, womit natürlih niht gesagt sein soll, doß wir für den Inhalt des Geseyes selber sind. Die heutige Er- klärung des Vertreters der verbündeten Regierungen ers{eint mir als größere Bürgschaft für die Wahrung unseres Etatsrechtes, als ein solher Zusay in dem Gesetze.

Damit \hließt die Diskussion.

S 1 der Vorlage wird unter cinstimmiger Streichung des von der Kommission beschlossenen Zusaßes unverändert an- genommen, ebenso der Rest des Gesetzes. :

Es folgt die dritte Beratung des Not-Reichsetat- Gesetzes für die Monate April und Mai 1907. L

Hierzu liegt ein von Mitgliedern der Rechten und Linken gestellter Antrag auf Wiedereinstellung der in der zweiten Lesung abgelehnten Forderung zum Erwerb eines Postgrund- stückes in der Französischen Straße zu Berlin vor. .

Ohne Debatte wird dieser Antrag gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, des Zentrums und der Polen ange- nommen und mit dieser Aenderung der Notetat im einzelnen und sodann in der Gesamtabstimmung im ganzen.

Ebenso gelangt ohne Diskussion der Geseßentwurf, be- treffend die Bemessung des Kontingentsfußes für E e Brennereien, unverändert zur An- nayme. Es folgen die Jnterpellationen der Abgg. Dr. Will-Straßburg und Genossen (Zentr.) und der Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) über die Ursachen des Gruben- unglücks in Klein-Rosseln (Lothringen), beziehungsweise Ver- anlassung von Maßnahmen zur Verhütung von Gruben- fatditcophek wie die auf den Zechen Borussia, Reden und Vuillemin.

Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Ich bin bereit, beide Interpellationen zu beantworten, kann aber erst in einigen Tagen dem Herrn Präsidenten den Tag der Beant- wortung mitteilen, weil ein tehnisher Beamter der elsaß-lothringishen Verwaltung zur Beantwortung zugezogen werden muß, auch der preußische Herr Handel8minister zur Sache zu hören ift.

Der Gegenstand wird verlassen.

Präsident Graf Udo zu Stolberg-Wenigerode: Durch Nachrichten der Presse war zu meiner Kenntnis gelangt, daß die hiesige Polizeiverwaltung eine Versammlung, die in den Räumen des Reichstages stattgefunden hatte, für unges- glich gehalten hat. Ich habe mi verpflichtet gehalten, diese Angelegenheit dem Herrn Reichskanzler gegenüber zur Sprache zu bringen. Der Herr Reich8- kanzler erklärte mir, daß er die Sache prüfen und mir weitere Mit- teilungen machen würde. Diese Mitteilung geht mir soeben zu, und ih will Ihnen vcn dem Inhalt derselben Kenntnis geben. Der Reichskanzler reibt : „Die Annahme, daß die Polizei wegen Ab- haltung der Versammlung eine strafrehtlie En1sheidung bei der Staatsanwaltschaft beantragt habe, oder daß die leßtere Behörde unmittelbar eingeschritten sei, ist nach den von mir angestellten Ermittelungen unzutreffend. Alle:dings hat die Polizei mit Rücksicht auf die über jene Versammlung verbreiteten Nach- rihten Erwägungen darüber angestellt, ob es fich um eine Ver- sammlurg gehandelt hat, wmelhe nah den Bestimmungen des preußis(en Vereins- und Versammlungsrehtes anzumelden gewe)en wäre. Solite die Angelegenheit niht ohnehin als erledigt zu betrachten sein, so wird die Königlich preußishe Staatëregierung Ew. Exzellenz vor weiterem ven dem Stande der Sahe in Kenntnis seyen.“ Ih glaube, die Angelegenheit ist hiermit für den Reichstag zunächst erledigt. Ich% möchte Ihnen vorschlagen, heute cine zweite Sitzung abzuhalten um 43 Udr mit der Tagesordnung: Dritte Beratung des Vertrag: 8 zwishen dem Deutschen Reihe und Luxemburg über den Beitritt Luremburgs zur Norddeutschen Brausteuergemei: saft, dritte

2 4 A V +5 « N dio (A, y 9 d KAeitéhs 2 miar D

Beratung des Notetats für die Schußgebiete und dritte Beratung oT 10 D Dan tin pn tett

Bemessung des Kontingentsfußes

heraus begründet wrden. Das Zutreffende diejer Aus führungen ergibt sih aus der weiteren Erwägung, daß das Notgescß feine Bewilligung auésprickt, fondern nur eine Ermächtigung.

in zweiter, beziebung8weise dritter Lesung. Natürlich hat die Ver- abshiedung des Notgesezes auh ihre Bedeutung. Die verbündeten Regierungen machen auf Grund der Ermächtigung Ausgaben, ferner

zu einzelnen Fragen später nicht mehr das Wort ergreifen, aber die

Ert U Die i 1 i dritter Lesung. Auf die Bedenken gegen den Zusaß will ih

im einzelnen niht eingehen; es kann aber dadurch eia Piäjudiz geshaffffen werden, das schr {ädlich wirk:n kann. Eifahrungêe emäß tritt die Notwendigkeit eines Notgeseßes nicht immer on lange im vcraus auf, sondern sie kann bisweilen erst kurz vor

die zwingend\sten Gründe in seiner Aufstellung zu ershweren. Unter

überhaupt unmöglich ist. Ein weiteres Bedenken liegt darin, daß

À,

vorläufige Regelung des Haushalts der Schuh gebiete und des Reichshaushalts für die Monate April

mission ab, Nach alledem lan \ch nux wiederholt bitten, den Antrag

Die tatsächlihen Bewilligungen erfolgen immer erst dur den Etat |

werden die Parteien mit Rücksiht auf das verabschiedete Notgeset |

Bewilligung der angeforderten Jahredbeträge geschieht do immer |! Verabschiedung des Etats in zweiter und j

Ablauf des Etatsjahres übersehen werden. Nah Auffassung der ver- j bündeten Regierungen follte man {h daher hüten, das Notgeset ohne i

Umständen kann es dahin führen, daß setne wechtzeitige Verabschiedurg

man sich, wie ih glaube, aus guten etatsrechtlihen Gründen, bisher ! darauf beschränkt hat, bei der BereWnung der Zwsölftel von dem ver- | abs{iedeten Etat des abgelaufenen Rechnungsjahies au&zugeben. Von | diesem bisher bewährten Grundsatze weit der Vorschlag der Koms |

des Gesetzertwurfs, betreffend die Bem | für landwitschaftlihe Brennereien. - Damit ist das Haus einverstanden. Schluß 4 Uhr.

24. Sizung vom 20. März 1907. 4/2 Uhr. Am Bundesratstiste: Staatssekretär des Reichsshaßamts

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Freiherr von Stengel und stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Dernburg.

Jn dritter Lesung wird der Vertrag zwischen dem Deutschen Reih und dem Großherzogtum Luxem- | burg über den Eintritt Luxemburgs in die Norddeutsche Brausteuergemeinshaft ohne Debatte im einzelnen und im ganzen di: finitiv genchmigt. E ; Ebecn)o nimmt das Haus das Notetatsgeseß für die Schubßgebiete für die Monate April und Mai 1907 in | dritter Lesung ohne Diskussion endgültig im einzelnen und

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sodann im ganzen an. Schließlich wird auch die Vorlage wegen ander-

weiter Bemessung des Kontingentsfußes der land-

| wirtshaftlihen Brennereien ohne Debatte definitiv an-

gcnommen.

| Damit ist die Tagesordnung erledigt

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