1907 / 73 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

munaldienst gestanden hat, so gehen wir bei seinem Uebertritt in den Staatsdienst mit der Anrechnung dieser Zeit durchaus Tiberal vor, aber ohne weiteres, ohne Prüfung der Ver- hältnisse, ohne daß ein Bedürfnis im einzelnen Falle vorliegt, die im kommunalen Dienste zugebrahte Zeit anzurehnen, dazu vermag ih ein sahlihes Bedürfnis nicht anzuerkennen; es würde das dem Prinzip der Staatspension widersprehen, die einen Entgelt für dem Staat geleistete Dienste darstellt. Dabei kommt prinzipiell noch hinzu, daß eine solche Bestimmung durchaus abweichen würde von unserer bisherigen Geseßgebung, sowohl in Preußen wie auß im Neich. Im Kommunalbeamtengeseß heißt es in § 12: „Als pensions- fähige Dienstzeit wird, unbeshadet der über die Anrehnuug der Miilitärdienstzeit usw. geltenden Bestimmungen nur die Zeit gerechnet, welche der Beamte in dem Dienste der betreffenden Gemeinde zuge- bracht hat.“ Ganz mit Recht ist man dabei von dem Stand- punkte ausgegangen, daß die Gemeinde nur die im Dienste der Gemeinde zugebrahte Zeit anzurechnen hat und daß es, will sie darüber hinausgehen, besonderer - Vereinbarungen im einzelnen Falle darüber bedarf, ob die Gemeinde die im Staats- dienste zugebrachte Zeit mit anrehnen will oder nit. Auch das neue Offizierpensionsgeseß bestimmt nur: „Die im Zivildienste des Reichs und eînes Bundesstaats zugebrachte Zeit wird angerehnet.“ Es ist also au da lediglich vom Zivildienst des Reichs oder eines Staates die Nede, nicht aber Kommunaldienst. Wenn wic durch die Vorlage dazu übergegangen sind, die wesentlihen Wohltaten der neuen Militär- pensionsgeseze auch den Zivilbeamten zuteil werden zu lassen, so meine ih, müssen wir auch Wert darauf legen, daß niht ex post wiederum eine Disparität zwishen unserem Geseß und dem Militärpensions- gesetz eintritt.

Was die Sache selbst aber betrifft, so meine ich, würde der Vorschlag des Herrn Freiherrn von Manteuffel zu einer vollkommen ungerecht« fertigten Bevorzugung der früheren Kommunalbeamten und zu einer Benachteiligung der Staatsbeamten führen. Nehmen Sie den Fall, ein junger Mann tritt in den Staatsdiens und bleibt dann dauernd Staatsbeamter; ein anderer aber von demselben Dienstalter geht früh vom Staatsdienst in den Kommunaldienst über, weil er dort ein höheres Gehalt und bessere Aussihten im Aufrücken hat, und tritt dann später aus irgend welhem Grunde in den Staatsdienst zurück : da soll er nun denselben Anspruch auf Anrehnung der ganzen Dienst- zeit, auch der im Kommunaldienst zugebrahten, auf seine Pension haben wie der erste Beamte? Es würde geradezu zu einer Erbitterung bei den Beamten führen, die dem Staate treu geblieben waren, wenn andere, die zehn oder zwanzig Jahre lang Höhere Bezüge im Kommunaldienst gehabt haben, nun bei der Be- rechnung der Staatspension ihnen ohne weiteres gleich und dadurch im Gesamtergebnis besser gestellt werden sollten! Der Effekt, glaube ich, würde niht der sein, den Herr Freiherr von Manteuffel mit seinem Antrage erreihen wollte. Wir würden uns künftig außerordentlih besinnen müssen, ob wir einen Beamten aus dem Kommunaldienst wieder in den Staatsdienst übernehmen, wenn wir geseßlich verpflihtet sein sollten, ihm die volle Gemeindedienstzeit anzurechnen. Da wir eine Diéparität zwischen den beiden Beamten- kategorien vermeiden müssen, so würde der Uebertritt aus dem Koms- munaldienst in den Staatsdienst nicht erleihtert, sondern ershwert werden, und ih glaube nichi, _ daß das der Herr Antragsteller be- absichtigt hat. Ich kann nur wiederholen: In den nit seltenen Fällen, daß ein Beamter aus dem Kommunal- in den Staatsdienst übertritt, wird jeßt in jedem einzelnen Fall eingehend ge- prüft, inwieweit ihm seine kommunale Dienstzeit bei Bes- rechnung der Staatépension anzurechnen ifff, damit er in seinen Pensionsansprüchen nit \{lechter als vorher gestellt wird. Ich glaube, daß es der richtige Weg ist, so die Verhältnisse im einzelnen Falle zu prüfen, aber nit obligatorisch die Anrehnung der Kom- munaldienstzeit ohne Unterschied festzuseßen. Das hieße geradezu eine Prämie ausfeßen für den zeitweiligen Uebertritt aus dem Staatsdienft in den Kommunaldienst, und es hieße diejenigen Beamten benah- teiligen, die im Staatsdienst dauernd verblieben sind. Ich bitte um Ablehnung des Antrages. (Bravo!)

Herr Dr. Hamm: Jh möchte mich dem Antrage anschließen. Nach den gegenwärtigen ge\seßlihen Bestimmungen ruht bei einem in den Kommunaldienst übertretenden Staatsbeamten während dieser Zeit die Staatspension, während dies bei einem inPrivatdienst übertretenden nit der Fall ist. Der Staat hat also einen Vorteil, wenn einer seiner früberen Beamten in den Kommunaldienst übertritt. Begründet wird dies damit, daß der Dienst bei den Gemeinden als mittelbarer Staatsdienst dem unmittelbaren gleihzustellen sei. Wenn dieser Gedanke konsequent angewendet werden soll, so müssen wir, da die Regierung nunmehr im § 27 des Geseßzentwurfes eine Aenderung dieses gegenwärtigen Zustandes vorschlägt, unbedingt zu dem Antrage Manteuffel kommen, oder wenn die Staatsregierung Bedenken trägt, diese Konsequenz zu ziehen, wird ihr nihts anderes übrig bleiben, als den § 27 wieder zu streichen und es bei dem jeßigen Zustand zu belaffen.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Jh kann dem Schlusse doch nicht folgen, daß diese beiden Dinge gleih behandelt werden müßten. Zunächst ist es nit ganz rihtig, daß wir etwas Neues einführen wollen, sondern die neuen Militärpensionsgeseßze enthalten bereits dieselbe Bestimmung, daf, wenn ein Militärpensionär in den Kommunaldienst eintritt, eine Anrechnung seiner Pension auf das Gehalt stattfindet, das er im Kommunaldienst bezieht. Wenn wir nun alle Wobltaten der Militär- pensionsgeseße auf die Zivilbeamten übertragen wollen, dann werden wir auch diefen kleinen Nachteil mit in den Kauf nehmen müssen. Ferner besteht bereits eine entsprehende Regelung im Kommunal- beamtengeseß. Ich habe die betreffende Bestimmung son vorher verlesen; es hieß dort: „Als pensionsfähige Dienstzeit wird nur die Zeit gerehnet, welhe der Beamte in dem Dienste der betreffenden Gemeinde zugebracht hat." Trotzdem wird die Kommunalpension auf das Gehalt angerehnet, das der Pensionär bei seinen etwaigen Ein- tritt in den Staatsdienst erhält, denn § 13 des Kommunalbeamten- gesetzes besagt: „Das Recht auf den Bezug der Pension rubt, wenn und solange ein Pensionär im Staats- oder Kommunaldienst ein Diensteinkommen oder eine neue Pension bezieht, insoweit usw.“ Ob- gleich also bei der Bercchnung der Persion in der Kommune nur die Zeit angerehnet wird, die der Beamte in der betreffenden Gemeinde zugebraht hat, wird seine Kommunalpension auf ein etwaiges Gehalt angerechnet, das er später im Staatsdienst erbält. Ganz ähnlich im Offizierpension8geseß: Au dort wird zur die im Zivildienste des Reichs oder eines Bundeëstaats zugebrachte Zeit angerehnet, und nur im Snadenwege kann auch die Zeit ange- xe{hnet werden, die der Beamte im Kommunal-, Kirchen- oder Schul-

dienste zugebracht hat, und gleihwohl findet die Kürzung der Militär- pension bei späterem Eintritt in den Dienst niht nur des Reichs oder eines Bundesstaats, sondern auch eines Kommunalverbandes und der anderen in unserem Entwurf genannten Institute statt. Nirgends ift also aus der Kürzungsbestimmung die Konsequenz gezogen, daß die im Kommunaldienste zugebrahte Zeit angerechnet werden muß, sondern es ist deren Anrehnung in jedem Falle der gnadenweisen Be- stimmung bezw. bei der Kommune der besonderen Vereinbarung über- lassen.

Ich kann nur dringend bitten, keine Disparität in die Pensions- geseßgebung einzuführen, sondern es bei der Vorlage belassen zu wollen.

Freiherr von Manteuffel: Eine solche Disparität tritt do kaum ein, weder bei den ständischen Instituten, noch bei den Kommunen. Jedenfalls empfinden die betreffenden Beamten die Schwierigkeiten, welche jeßt wegen der Anrehnung des Kommunaldienstes bestehen, fehr bitter, und warum soll man ihnen diese Schwierigkeiten über-

e bereiten? Mir \{heint, gerade im Interesse der kleineren eamten, der Sekretäre usw. ift das Richtigere, den Antrag an-

zunehmen.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Ich habe mi vorher dielleiht nicht genügend deutlich ausge- drückt: ih habe niht sagen wollen, daß eine Disparität gegenüber dem bisher für die Zivilbeamten tatsächlich bestehenden Zustande ein- treten würde; denn auch jeßt {hon erfolgt ja dort, wo ein Bedürfnis vorliegt, die Anrechnung auf dem Gnadenwege in weitem Umfange, Worauf ih hinweisen wollte war, daß eine Disparität in der Gesetz- gebung eintreten würde, gegenüber dem Kommunalbeamtengesez und gegenüber den Militärpensionsgeseßen. Nehmen wir zum Beispiel einen Offizier. Dieser hat nach § 15 des Militärpensionsgesetzes lediglich einen Anspru darauf, daß die von ihm im Zivildienste des Reiches oder eines Bundesstaates zugebrahte Zeit bei Be- messung seiner Pension angerechnet wird. Keinen Anspruch dagegen hat er darauf, daß ihm auch die im Kommunal- oder ständischen Dienst zugebrahte Zeit angerehnet werde. Eine solche Anrehnung kann nur im Wege der Allerhöchsten Gnade erfolgen. Der Antrag des Herrn Freiherrn von Manteuffel würde eine davon abweichende Konstruktion insofern herstellen, als danach den Zivilbeamten die anderwärts zugebrahte Zeit angerechnet werden muß. Ich meine, es würde zu einer Ungerechtigkeit führen gegenüber ten dauernd im Staatsdienste verbliebenen Beamten, wenn demjenigen, welcher zehn oder zwanzig Jahre dem Staatsdienste den Rücken gekehrt hatte, diese Zeit ohne jede Prüfung des einzelnen Falles angerehnet werden müßte und er unter allen Umständen ebenso gestellt würde, wie wenn er im Staatsdienste verblieben wäre. Aus diesem Grunde und um die erwähnte Disparität zu vermeiden, empfiehlt sch die Annahme des Antrages des Herrn Freiherrn von Manteuffel nit.

Oberbürgermeister Dr. Struckmann: Es will mir do seinen, als ob die Regierung den Kommunaldtenst sehr verschieden behandelt. Einmal soll er angerehnet werden, ein anderes Mal soll er nit an- gerehnet werden, beide Male zum Vorteil des Staates. Damit werden Kommunen und Beamte benachteiligt.

: M des Reichsbankdirektoriums Dr. K o ch hebt hervor, daß die Beamten der Neichsbank durch den Antrag Manteuffel nicht ge- troffen werden.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! I bitte um Verzeihung, wenn ich noch einmal das Wort nehme. Ich habe bisher die rechtliche Seite der Sache hervorgehoben und möchte nun, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, noch ausdrücklich betcnen, daß wir auch künftig in der bis- herigen wohlwollenden Art den § 19 des Pensionsgeseßes handhaben und dafür Sorge tragen werden, daß wir die Beamten, die wir über- nehmen, in ihren Pensionsverhältnifsen nicht verkürzen.

Freiherr von Manteuffel zieht hierauf seinen Antrag zurü.

u Art. 7 kommt

berbürgermeister Dr. Struckmann auf seine am 14. März bereits gemahte Ausführung zurück, daß für die Kommunalbeamten mit dieser neuen Bestimmung eine bedeutende Verschlechterung eingeführt werde, indem das höhere Gehalt, das sie bei der- Kommune erhalten, \tückweise von der Staatspension abgezogen werden foll. Die neue Anstellungsbehörde habe dann natürlich gar kein Interesse daran, dem in den Kommunaldienft über- tretenden Beamten überhaupt ein höheres Gehalt zu geben, weil sofort der Staat die Pension entsprehend abzieht, und der Beamte dann überhaupt nichts mehr bekommt, es müßte denn auf Umwegen in Gestalt von Remunerationen und dergleichen gemaht werden, was aber immer gewissermaßen eine Geseßzes- umgehung wäre. Warum folle überhaupt gerade bei dieser Gelegenheit, wo man den Penfionären Wohltaten erweisen wolle, eine solche Vershlehterung eintreten? Der Hinweis auf die gleihe Bestimmung für die Offiziere in dem Reichsgeseß sei nicht durchs{lagend; dort sei die Frage doch anders geordnet. Einen entsprehenden Antrag habe die Kommission des Herren- hauses als zu weitläufig und für die Zivilbeamten nicht zutreffend ab- gelehnt. Jedenfalls werde hier aus Gründen, die niht s\tihhaltig seien, eine Ungleihbeit geschaffen. Hoffentlich greife das Abgeordneten- haus die Frage auf und beseitige diese Ungleichheit, indem es das gleiche Necht für alle wieder hberftelle.

Darauf werden beide Geseßentwürfe mit den redaktionellen Aenderungen der Kommission einstimmig angenommen und die dazu eingelaufenen Petitionen für erledigt erklärt.

Schluß 22/4 Uhr. Nächste Sißung unbestimmt, aber nicht vor dem 25. April.

Haus der Abgeordneten. 39. Sißung vom 21. März 1907, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sihung iff in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus seht die zweite Lesung des Staats- haushaltsetats für das Rehnungsjahr 1907 und zwar die Beratung des Etats des Ministeriums der gei st- lihen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten im Kapitel „Elementarunterrihtswesen“ fort.

Zur Unterstüßung von Witwen und Waisen von vor dem 1. April 1900 verstorbenen Volks\{hullehrern sind 400 000 ausgeworfen.

Abg. Eickhoff (frf. Volksp.): Unter der Spitzmarke „Die Not- lage einer 83 jährigen Lehrerin“ hat eine Notiz die Runde durch alle Zeitungen gemacht. Nah dem „Boten aus dem Riesengebirge" lebt in Königszelt in Schlesien eine seit drei Jahren völlig erblindete 83jährige Lehrerswitwe. Sie bezieht vom

bekam fie den Bescheid, daß dieser Bitte wegen Erschöy i nicht stattgegeben werden könne. Das ift eine beschämende Taijegonds etroas dürfte in einem Kulturstaat wie Preußen ni t mögli Rd gle hierfür angeseßte Fonds von 400 000,6 ist ‘eben zu gering, eg handel: ch um 7000 Witwen; der Fonds müßte mindestens verdoppelt werd elt

Geheimer Oberregierungôrat Altmann: Es ist doch überrase.t daß Herr Abg. Eikhoff aus einem Fall die Unzulänglihkeit des gend

folgert. Wir prüfen alle in der Dei borgebrahten Fälle und haben au

in dem erwähnten Fall festgestellt, daß jene Witwe im ganzen Unterstüßungen zusammen über 400.46 bekam. Die entralinslan {L dabei aber nit beruhigt und eine weitere Unterstüßung bewil 2 Aus den verschiedenen Fonds, die uns für solche Qivecte zur No, fügung stehen, erhalten diese Lehrerwitwen durchshnittli% etwa 380 Es sollen aber Erhebungen darüber gepflogen werden, ob dieser Fonds vicht noch weiter verstärkt werden kann und muß.

Abg. Dr. Arendt (freikons.): Diese Shwierigkeiten ergeben ih überall da, wo wir für die Erhöhung der Pensions- und Reli engel ie eine rückwirkende Kraft nicht haben erreichen können. Jh erinnere mi noch der Peti wo wir in der Unterrichtskommission von einer Lehrer witwe die Petition erbielten, sie möchte doch die 259 4 erlangen. Jeden, falls möhte i die Verwaltung bitten, daß, wenn eine folhe arme Witwe an sie herantritt, ihr die Bewilligung der Unterstü ung nit erst nah ihrem Tode zuteil wird. Ih kenne ähnliche Fälle, wie sie der Abg. Eickhoff angeführt hat. Wir kennen ja alle die große Not und die Teuerungsverhältnifse, unter denen diese armen Witwen ihr Leben fristen müssen. In besseren Jahren können sih ja die Witwen etwas pin verdienen oder fich in der Familie nüßlich machen; mit steigendem Alter aber, wenn sie krank und siech werden, fteigert si natürli ihre Hilfsbedürftigkeit, und H sind zu größeren Ausgaben gezwungen Ich schließe mich dem Wunsche des Abg. Eickhoff durchaus an, daß die Unterrihtsverwaltung dahin wirken möchte, daß der Etat im nächsten Jahre fo erhöht wird, daß der Not, die in diesen Kreisen ¡weifellos vorhanden ist, wirksam gesteuert wird.

Geheimer Finanzrat Löhlein: Dieser Titel ist etatsmäßig zur Unterstüßung der Witwen und Waisen der Lehrer bestimmt, die vor dem 1. April 1900 gestorben sind. Dadurch sollen die Vorteile des neuen Neliktengeseßes auch den Witwen der vor dem Reliktengesetz verstorbenen Lehrer zuteil werden. Die Bet a ale und dergl. kommen also bet diesem Titel niht in Betracht. Es müßte, um den Wünschen des Vorredners nah dieser Nihtung zu entsprechen, der allgemeine Unterstüßungsfonds erhöht werden.

Abg. Dr. Dittrich ents Dem Wunsche, der Notlage dieser Lehrerwitwen zu steuern, kann ich mich namens meiner politischen Freunde nur durhaus anschließen. Die Erfahrung lehrt, daß in vielen Fällen den Unterstüßung8gesuhen dieser Witwen von den D CDenaeden nit entsprochen werden kann, weil der Fonds er,

pft ist.

Abg. Dr. Arendt: Dem Regierungskommissar gebe ih voll» kommen zu, daß dieser Etatstitel als solher mit der Teuerung nits zu tun hat, wohl aber haben die Lehrerwitwen mit der Teuerung zu tun, und ob die Zulage ihnen nun aus diesem oder aus einem andern Ne bewilligt wind, ist thnen ganz gleihgültig, wenn sie sie nur er-

alten.

Der Titel wird bewilligt.

Zu dem Dispositionsfonds für das Elementars- unterrihtswesen, 384000 M, bemerkt

Abg. von Schenckendorff (u Ich hatte vor etwa Jahres, frist cinen Antrag an die Königliche Staatsregierung gerichtet, der von zablreihen Mitcliedern aller Parteien unterstüßt war, in dem ih um weitergehende E der erziehlihen Knaben- bandarbeit bat. Die Königlihe Staatsregierung hat diesem Antrage in dem vorliegenden Etat, wenn au in mäßigerem Umfange als beantraat war, entspro@en. Es sind: weitere 22 000 A in den Etat eingestellt, aus denen den um Beihilfen angegangenen Regierungen erhöhte Summen zur Verfügurg gestellt und die auf Veranlassung des Ministeriums an den Königlichen Kunstshulen zu Berlin und Breslau für den Handfertigkeitsunterriht eingerihieten Lehrkurse unterstüßt werden können. Im ganzen sind damit etwa 60000 # für diese Bt strebungen bereits in den Etat eingestellt, die sich allerdinas auf die einzelnen Regierungen verteilen und für die Lehrkurse und Vereine si auf kleine Posten \{chließlich reduzieren. Jh babe aber Veranlassung, dem Kultusminister und dem Finanzminister für diese erneute Unter- stüßung zu danken. Insbesondere sind wir darüber erfreut, daß der Kultusminister selbst in die Förderung dieser Bestrebungen dur Ein- rihtung von Lehrkursen eingreift. Jch hake nur die Bitte, daß der Herr Minister auch weiterhin dicse Bestrebungen unterstüßt.

Bei den Ausgaben für das Taubstummen- und Blindenwesen fragt

Abg. Ernft (fr. Vag.) an, welche Stellung die Taubstummen- anstalt in Berlin zu den Taubstummenanstalten in der Provinz ein- nehme, ob si? den leßteren übergeordnet oder gleichgestellt sei.

Geheimer Oberregierungsrat Altmann erwidert, daß beide Arten bon Taubstummenanstalten im wesentlihen gleich ständen und die gleiße Aufgabe zu erfüllen hätten. Der einzige Unterschied sei der, daß die Lehrer an der Berliner Taubstummenanstalt unmittelbare, in den Provinzen mittelbare Staatsbeamte seien. :

Abg. Nzesnigek (freikons.) weist auf die ungenügende Beschulung der sculpflichtigen Taubstummen in der Provinz Shlesien hin und ersu@t den Minister um Abhilfe durch Einwirkung auf den Minister des Innern und die Provinzialorgane, denen die Fürsorge für die Taukbstummenanstalten obliegt. Die An- stalten in D Breélau und Ratibor genügten dem Bedürfnis so wenig, daß Ostern 1906 eiwa 500 Kinder im Alter von 7 bis 15 Jahren unbeschult geblieben seien, deren Beschulung 45—0 neue Klassen vorausseze. In unterrihtliGßer und crziehlicher Hirsiht sei deren Angliederung an die bestehenden Anstalten niht argängig, ebensowenig die Einrichtung eines großen. Inter- nats. Kleine Externate seien die besten Unterrihts- und Er- ziehungéanstalten für die Taubstummen. Da sich das Fürsorge erziehung8geseß troy der vor kurzem erfolgten Entscheidung Kammergerichts als unzureiher.d erwiesen habe, sei die Einführung des Schulzwanges mit achtjährigem Schulbesuch in Erwägung ?

ziehen.

Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat von Bremen erwidert, daß die von dem Vorredner aufgestellte Statistik nicht unbedingi verlässig sei, weil sie die bildungsunfähigen Kinder nicht berücksih G die in Abzug gebraht werden müften. Es seien aber die Bortun® saftsgerihte ersuht worden, die Verhältnisse im Auge zu Lens L und mit allen thnen zu Gebote stehenden Mitteln für die Beshulung der taubstummen Kinder zu sorgen. j

Der Rest der dauernden Ausgaben für das Elementar- unterrihtswesen wird ohne Debatte bewilligt. ù

Bei den einmaligen Ausgaben, ünd zwar bei dem Fon

ür Beschaffung von Lehrmitteln, bedauert l Abg. Bus (Zentr.), daß bei der Beschaffung der ehrte für die Seminare niht die Geschäftsleute am Orte beru E würden, die doch die Kosten diefer Anstalten durch ihre Steuern 2, zutragen bätten. Es feine die Beschaffung der Lehrmittel ger fiert zu sein. Es würde aber praktische Mittelstandépolitik sein, man die Geschäftsleute am Plage mit Aufträgen berüdfichtigte. ift an Geheimer Oberregierungérat Altmann: Eine solhe Klag der Zentralftelle noch nit bekannt geworden. Es besteht ‘ritten Verfügung, die auf eine Zentralifation des Bezuges von e Pro- hinauétliefe. Die Beschaffung der Lehrmittel ift vielmehr Es wird vinzialshulkollegien und den Seminardircktoren überlassen. m Orte allerdings zu erwägen sein, ob nit leistungsfähige Geschäfte a selbst berücksihtigt werden sollen. E Das Kapitel „Kultus und Unterricht gem!" ter: wird ohne Debatte bewilligt. Eine zu dem Fonds für 1895

stüßung von Witwen und Waisen von vor dem 1. Ap horen-

Staate jährli 250 A Pension. Im vorigen Jahre wandte ih diese Matrone um Unterstüßung an die Regierung; nah 7 Monaten

verstorbenen Geistlichen vorliegende Petition der f witwen Jentsh und Genossen ja Herischdorf u. a. O. um Ér

E ai ihres Witwen eldes wird nach dem Kommissionsantr Bl leeung als Material überwiesen. da L Die Kapitel „Allgéèmeine E „Evangelischer ishe Konsi

it 9: besonders gingen Erzeugnisse der Land- und Forstwirt-

erkfirhenrat“, „Evangel torien“, „Evan- etisde ‘Geistliche und A „Bistümer“, Katholische Geistliche und Kirchen“ „Altkatholische Geistlihe und Kir hen“ werden ohne Debatte bewilligt.

Zu dem Kapitel „Provinzial-S chulk olle gien bemerkt

Abg. Dippe (nl.): Im vergangenen Jahre hat der Magistrat yon Naumburg a. S. an das Provinzialshulkollegium in Magde: burg Berichte über zwei Lehrer, einen Professor an dem Dom- gymnasium und einen Realshullehrer, die beide Stadtverordnete waren, eingereiht. Was darin stand, entzieht |{ch meiner Kenntnis; siher ist nur, daß den beiden erren ein fleines formales Versehen vorgehalten wurde. Beide Herren waren vor 9 Jahren in die Stadtverordnetenversammlung gewählt und hatten yom Provinzialshulkollegium dieGenehmigung zur Annahme des Mandats auf 6 Jahre erhalten; dann waren sie ausgeloft und wieder gewählt worden. Aus Unkenntnis versäumten sie, nohmals die Genehmigung der vor- eseßten Behörde zu erbitten. Der Professor soll allerdings auf seine Yufrage die Antwort erhalten haben, daß ein nochmaliges Gesuch darum niht nötig set, Der Professor nahm in der Stadtverordneten - persammlung eine hervorragende Stellung ein, aber er war dem Magistrat in dieser Stellung unbequem geworden. Auf die er- wähnten Berichte antwortete niht das Provinzialshulkollegium, sondern dessen Vorsißender in einem Schreiben an den Direktor des Domgymnasiums, worin gewünscht wurde, daß der Professor sein Stadtverordnetenmandat niederlegen möge, und um diesem Wunsch mehr Nahdruck zu verleihen, war hinzugefügt, wenn er nahträglih um Genehmigung einkomme, werde er sie niht erhalten. Infolge- dessen wurde er veranlaßt, am Ablauf des Jahres sein Mandat ceiwillig niederzulegen, das Wort „freiwillig“ ist aber hter in Aen eve zu segen. Dieses Verfahren kam zur öfentlihen Kenntnis, und die Stadtverordnetenversammlung beschloß gegen eine Stimme, beim Provinzialshulkollegium vorstellig zu werden, daß den beiden Lehrern gestattet werden möge, das Mandat bis zum Ablauf der Wahlperiode zu behalten. In gleicher Weise petitionierte auch der Vorsitzende einer Interessenten- pereinigung im Auftrage einer stark besuchten Bürgerversammlung. Alle diese Eingaben sind unbeantwortet geblieben. Dieser Fall hat cine prinzipielle Bedeutung, da der Professor wegen seiner Opposition gegen den Magistrat gemaßregelt zu sein scheint. Da wäre es doch besser, wenn von vornherein prinzipiell die Ge- nehmigung für solche Mandate nicht erteilt würde. Es geht nit an, da R S nut oie E O zu übernehmen, wenn fie artig sind, aber niht, wenn sie in der osition stehen, so sahlih und berehtigt diese auch sein möge. ppost Ia

Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- angelegenheiten Dr. von Studt:

Ich bitte um freundlihe Nachsicht, wenn ih die von dem Herrn Vorredner vorgebrahte Angelegenheit noch niht sachlih beantworte. Mir hat der ganze Vorgang Anlaß zu einer Rückfrage in Magdeburg gegeben, die noch nicht erledigt ist. Jh werde nah Wiederaufnahme der Verhandlungen bei dem Titel „Höhere Lehranstalten“ den Herren die nôtige Auskunft erteilen. Einstweilen aber bitte ih, auf die Ver- mutungen, die der Herr Abgeordnete zu Anfang seiner Ausführungen geäußert hat, und auf die daraus gezogenen Schlüsse noh keinen so

maßgebenden Wert zu legen, daß dadur eine gewisse Voreingenommen- hät eczeugt würde, die zu bedauern wäre. Jh glaube, daß in durh- aué cbjektiver und sachliher Weise der Fall aufgeklärt werden kann.

Abg. Freiherr von Wolff -Metter i; i weitere utecitno der rb eten a E e

Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- angelegenheiten Dr. von Studt:

Meine Herren! Die Angelegenheit bedarf in der Tat einer sorgfältigen Prüfung. Ih habe die Ehre gehabt, {on in der Budgetkommission zu erklären, daß ih der Sahe meine volle Auf- merksamkeit widme und eine Feststellung der tatsählichen Verhältnisse in den einzelnen Provinzen veranlaßt habe. Bekanntlich liegt der Ausgangspunkt der Einrichtung der Rektoratss{hulen überwiegend in Westfalen und in der Rheinprovinz. Dort haben sih diese Schulen entwickelt in kleineren Gemeinden, die von dem berechtigten Wunsche beselt waren, ihre Kinder so lange wie möglich im Hause zu behalten, ihnen aber gleihzeitig eine Vorbildung zu gewähren, welhe die Mözlichkeit der Aufnahme in die oberen Klassen höherer Unterrihtsanstalten gewährt. Der Wunsch erscheint, nament- lid bom pädagogischen Standpunkt aus, berehtigt. Aber im Laufe der Zeit hat sih naturgemäß bei der mangelnden Leistungéfähigkeit der betreffenden Gemeinden und hin und wieder auch der niedrig besoldeten Lehrkräfte ein Zustand entwickelt, der doch Shwierigkeiten bietet; vielfah haben sich Institute entwickelt, dee {chließlich die Leistungsfähigkeit der Gemeinden über- mäßig in Anspru genommen haben. Da ergibt sich die Notwendig- leit der Erwägung, wie den Uebelftänden abzuhelfen is, und wie bielleiht durch eine bessere Organisation der ganzen Einrichtung Remedur geshaffen werden kann. Hierüber sowie über die Frage der Verehtigungen sind die Provinzialbehörden zu einer Aeußerung ver- inlaßt. Zuglei wird festgestellt werden, ob nicht in anderen Landes- tellen dieselben Erscheinungen wle im Westen der Monarchie Ver- anlassung zu einheitlichen und grundsäßlichen Maßnahmen bieten, die das ganze Rektorats\{chulwesen in einer den Aufgaben der Unterrichts berwaltung wie den Interessen der beteiligten Gemeinden und Familien Rechnung tragenden Weise zum Abschlusse bringen.

Das Kapitel d i f ; ; Debatte bewilligt. er Prüfungskommissionen wird ohne

, Damit is die Tagesordnung erschöpft, und das s tritt in die Osterferien Ta: Ala Mas

Sdhluß gegen 12 Uhr. Nächste Sißung Mittwoch, den

10. April, 12 Ühr Fortsezun

ly . g der Beratung des ultus- tats b . " F " ehranstalten.) itel der Universitäten und der höheren

Statistik und Volkswirtschaft.

Deut shlands auswärtiger Handel im Februar 1907.

Nah dem Februarheft der vom Kaiserlichen Statisti en Amt peraufgegebenen . Monatlichen Nachweise über den UOTEZEN Handel 365g ga cen Zoll ebiets* beträgt die Einfuhr im Februar d. J, Oûte T t, 79 994 Stück Vieh und andere lebende Ttere, 480 865 Fans Fahrzeuge, 125 492 Uhren, 33 351 Faß Salzheringe fremden

68, 28 935 h1 Bier und 119 940 Flashen Schaumwein. M dgs Ausfuhr beträgt 3419619 t, 3429 Stück Vieh und andere Silbe ziere, 768 619 Hüte, 104 Fahrzeuge, 40 250 Uhren, 459 Faß Di, "E 38 018 Hektoliter Bier und 70311 Flashen Schaumwein, 00009 „S tnfuhr hat gegen den Januar stark nachgelassen (fast um

Metalle und Waren daraus und hiervon namentlich Eisen und Eisen- legterungen zurück, während emishe und pharmazeutische in grôßeren

und hiervon namentlih chemis e Grundstoffe, Säuren usw. in größeren Mengen als im Januar bezogen wurden. Von einzelnen Waren hatten besondere Ausfälle: Roggen, Weizen, Malz-, Futtergerste, Hafer, Mais, natürlicher phosphorsaurer Kalk, Eisenerze, Stein- kohlen, mineralische Schmieröle, Brennerdöl usw. Die Ausfuhr übertraf diejenige des Vormonats. Namentlich O ebe Joie Vial nas In Fond e dele t, Pagen niger Grzeugnisse der Land- und Forstwirtshaft, hemische

und pharmazeutische Erzeugnisse. s

Ergebnisse der Erntestatistik für das Jahr 1906 in Deutschland.

In dem ersten „Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen

Reichs“, Jahrgang 1907, werden die Ergebnisse der Erntestatistik für

das Jahr 1906 mitgeteilt und besprochen. Geerntet wurden im Jahre 1906:

im ganzen vom Hektar Tonnen an Winterweizen . .. 3 570 807 2,04 e Somme, 368 756 2,02 i I 458 954 1,43 e WiNlerrcadan ¿9473479 1,59 e Sommerxotan S 152 259 1,18 ¿ oOmmerde E N, 3111 309 1,89 « U G 8431 379 2,00 * Uo 42 936 702 13,00 davon gesunde . . , . 41 267 643

e M 11 912 726 5,74 e Q 1 698 998 7,05

Ie 28 732 930 4,83.

Dem Vorjahre gegenüber beträgt die Mehrernte an Brotgetreide 280488 t oder + 1,7 v. H. Sommergerste und Hafer, die haupt- \ählich zur tierishen, in gewissem Umfange aber do auch zur menschlihen Ernährung dienen, ergaben zusammen ebenfalls eine Mehrernte von 2 074 233 t oder —- 21,9 v. H. Auch Klee-, Luzerne- und Wiesenheu ergab einen Mehrerkrag von 5114355 & oder + 137 v. H. Dagegen betrug die Minderernte an gesunden Kartoffeln 3 774445 & oder 8,4 v. H.

__ Für das Erntejahr vom 1. Juli 1905 bis 30. Juni 1906 standen für menschlihe und tierishe Ernährung und für gewerblihe Zwedcke auf den Kopf der Bevölkerung zur Verfügung: an Modaen 149,0, an Weizen 92,8, an Spelz 7,0, an Gerste 78,4, an Hafer 112,7 und an Kartoffeln 687,0 kg.

Konkurse in Deutschland im 4. Vierteljahr 1906.

Nach vorläufigen Mitteilungen des Kai erlihen Statistischen Amts zur Konkursstatistik gelangten im 4. terteljahr 1906 im Deutschen Reih 2322 neue Konkurse zur Zählung, gegen 2361 im 4. Vierteljahr 1905. Es wurden 423 Anträge auf Konkurseröffnung wegen Mangels eines auch nur die Kosten des Verfahrens deckenden Massebetrags abgewiesen und 1899 Konkursverfahren eröffnet; von leßteren hatte in 1202 Fällen aus\{ließlich der Gemeinschuldner die Konkurseröffnung beantragt. Beendet wurden im 4. Vierteljahr 1906: 1939 (im 4. Vierteljahr 1905: 1966) Konkursverfahren, und ¿war durch Schlußverteilung 1368, durch Zwangsbvergleih 382, infolge allgemeiner Einwilligung 37 und wegen Massemangels 152. In 771 beendeten Konkursverfahren war ein Gläubigeraus\{chuß bestellt.

Von den : 2322 neuen und den 1939 beendeten ge Ber betrafen: natürliche Personen . . , 1762 1540 Va e 300 273 Handelsgesellshaften . . . 107 87 Genossenschaften . T 10 andere Gemeinschuldner . . 56 29.

Zur Arbeiterbewegung.

In der Holzindustrie ist noch immer keinerlei Aus t au Beilegung des Kampfes, vielmehr planen, wie, der «Voss. N B folge, in etner vorgestern in Berlin abgehaltenen Versammlung der Streikenden bezw. Ausgesperrten mitgeteilt wurde, die organisierten Unternehmer, mit einer Gesamtaussperrung aller deutschen Holzarbeiter zum 1. April Cen, Die Aufhebung des paritätishen Arbeitsnahweises im Lapezierergewerbe von Berlin ist, nach demselben Blatte, das Ergebnis der Lohn- bewegung, die durch den E der gestrigen Versammlung der Tapeziererinnung ihr vorläufiges Ende erreiht hat. Die In- nungsversammlung erklärte g den Darlegungen der Geschäfts- leitung, daß sie von weiteren Verhandlungen mit der Leitung des Tapezierervecbandes absieht und den Gehilfen die Verantwortun für ihr Verhalten, das das Gewerbe schädigt, ¡ushiebt. Die Werk- stätten sind seit gestern wieder geöffnet. Es wird jeßt ohne Vertrag gearbeitet, um die dringendsten Arbeiten fertigzustellen. Eine Versammlung der ausständigen Tapezierer hat in einer Versamms lung bes{chlofjen, daß die Organisation Gegenmaßregeln ergreifen foll, wenn die Innung von dem paritätishen Arbeitsnahweis zurück- tritt. Zu den neuen Bedingungen follen 1400 Tapezierer arbeiten, während noch 400 Streikende oder Ausgesperrte vorhanden sind. Zur Beilegung der Streitigkeiten in der Herrenmaß- \chneiderei war bekanntlih vom Zentralvorstand des Arbeitgeber- verbandes beschlossen worden, daß Verhandlungen nur zwischen den beiden Zentralorganisationen stattfinden dürfen. Auf das Angebot des Hauptvorstandes der Arbeitgeber, Verhandlungen tibäbgen, wünschte der Zentralvorstand der Arbeitnehmer, bevor in diese ein- getreten werde, ihm heeimete Vorschläge, die zu einer Verständigung und Beilegung der Streitigkeiten führen könnten, zu machen. Darauf ist, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, gestern vom Zentralvorstand des Arbeitgeberverbandes in München der Bescheid ein- gegangen, daß er nur auf Grund der von mehreren Ortsgruppen den rbeitnehmern erhöhten Larife, und zwar nach dem zwischen den beiden N Aben vereinbarten Tarifvertragshema verhandeln könnte. n dem Antwortschreiben heißt es dann weiter: Falls die Streitigkeiten bis Ende dieser Woche nicht beigelegt sein sollten, findet in der nächsten Woche eine Sißung des Hauptvorstands zwecks * weiterer Maßnahmen statt. Die Sitzung foll am 26. März in München stattfinden. Wie das genannte Blatt weiter erfährt, planen die A OeN A Nen nit Detgeleat werden, eine all- gemeine Aussperrung über ganz eutschland, dur le etwa 25 000 Gehilfen betroffen werden würden. G h Das Frühjahr B in Barmen diesmal besonders ausgedehnte Lohnbewegungen zu bringen. Den Schreinern und Anstreichhern find, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, jeßt die Färber, Gärtner und Seidenbandwirker mit neuen Lohntarifen gefolgt. Die Färber fordern für junge Gesellen im ersten Jahre nah be- endeter Lehrzeit einen Mindestlohn von 21 H, für alle übrigen von 23 A sowie 50 „4 für die erste und 60 4 für jede weitere Ueberstunde. Von den Gärtnern wird in den Staats. und Gemeindebetrieben die Einführung der neunstündigen Arbeitszeit bet einem Wochenlohn von 25 4, in der Landschaftsgärtnerei der DL, Sunvertos bet einem Wochenlko n von 23 K und în gemischten Betrieben die zehnstündige Arbeltözeit bei etnem A von 22 M gefordert. Die Seidenbandwirker streben eine me wprozentige Lohn- erhöhung an. Vet der Firma Gottfried Hammesfahr in Solingen nd, wle ,W. T. B.* meldet, gestern 360 Arbeiter, unter ibnen äm!lihe Schlägeretiarbeiter, in den Ausstand getreten, weil die Firma elnem Schlägeretarbeiter ohne Angabe von Gründen gekündigt hat. Die Firma lag {hon seit längerer Zeit mit ibren dem Deutschen Metallarbeiterverband angehörigen Arbeitern in

, mineralische und fossile WMohstoffe, Mineralöle, unedle

Aus Reichenbach in Schlesien wird dem ,W. T. B.“ telegrapbiert : Der Verband der Textilarbeiter hat gestern abend mie. fammlung beschlossen, in eine Lohnbewegung einzutreten. Wie der Gauleiter mitteilte, soll si diese Lohnbewegung über ganz Schlesien erstrecken.

In Hamburg haben, wie „W. T. B.“ meldet, die Kohlen- arbeiter sowie die Schiffer und Decksleute in ihren Mit- gliederversammlungen beschlossen, den ausständigen Schauer- leuten ihre vollste Unterstüßung zuteil werden zu assen. Gestern sind mit dem Dampfer „Uncoln“ wiederum 200 Arbeiter vonEng- land eingetroffen. Die Zahl der im Hafen liegenden Dampfer it seit Beine etwas geringer geworden und beträgt 223. Zu der Behauptung des Hamburger „Echo“, daß die Hafenarbeiter si der fogenannten Beschwerdekommission des Hafenbetriebs- vereins gegenüber bereit erklärt hätten, in Verhandlungen einzutreten, aber keine Antwort erhalten hätten, bemerkt der Verein der Hamburger Needer in einer längeren Erklärung, daß die Unternehmer unter keinen Umständen in Verhandlungen ein- treten können, solange nit die Schauerleute ihren eschluß;, den vereinbarten Lohntarif ohne Kündigung zu brechen wenigstens insoweit wieder gut machen, daß sie diesen Beschluß in aller Form wieder aufheben. Dann lägen keine Beo denken mehr vor, mit einem Aus\chuß der Arbeiter in Verhandlungen einzutreten. Der Hafenbetriebsverein hofft, innerhalb einer Wohhe E et E U gung et zien: - Ee darau! ge:

, daß dann die außerst beklagens8werten Störungen im Betrieb bald wieder behoben werden. f :

Wohlfahrtspflege.

Gemeindeärzte.

Nachdem Landgemeinden und kleine Städte dur Gründung vo Einkaufs, und Verkaufsgenossenshaften, Spar-, at fet und Kredits kassen das matertelle Befinden der Gemeindeangehörigen zu erleichtern oder durch Volksunterhaltungsabende, Volksbibliotheken, Gründung von Kinderbewahranstalten, Kinderspielpläßen usw. für Fortbildung und allgemeines Wohl ihrer Familien zu forgen begonnen haben, fangen verschiedene deutshe Gemeinden jeßt auch an, Gemeindeärzte nit nur zur Heilung, fondern auch zur Verhütung von Krankheiten und zu einer besseren allgemeinen und privaten Gesundheitspflege aller Bewohner anzustellen. So wird aus Hessen der «Sozialkorrespondenz*, dem Organ des Zentralvereins für das Wohl der arbeiten Klassen, IpTOeneee E feb

«Gine eigenartige, fehr nahahmungswerte soziale Einrihtung au genofsenschaftliher Grundlage hat die Gemeinde Dubenbote B gut getroffen. Sie ist die erste Gemeinde in Hessen, die einen Kommunal- arzt avygestellt hat. Dies geshah vor beinahe 30 Jahren. Die Einrichtung hat \ich sehr gut bewährt. Der Arzt hat eine hübsche, große Wohnung mit Garten, 2500 G Fixum und noch eine

eringe Entschädigung für die Einzelleistung. Welche vorzügliche

inrichtung für eine abgelegene Gemeinde, einen Arzt am Orte zu haben; welche vorzügliche Einrichtung für einen Arzt, freie Wohnung und 2500 A Firum zu baben! Die Einrichtung hat viel Nachahmung gefunden. Eine Reihe anderer Gemeinden in der Nachbarschaft hat das System aufgegriffen, und es bewährt si überall. Die meisten Aerzte verbleiben Jahrzehnte in diesen Stellungen. In einer Gemeinde von etwa 3000 Einwohnern erhält ein von ihr angestellter Arzt bei freier Wohnung und Garten 6000 4 Fixum. Dafür hat er alles zu maten. Die Leute sind streng an die Spre- stunde und an die Meldezeiten gewöhnt. Er wird selten unnüß be- lästigt. All der Aerger der Rechnungen, des Geldeintreibens, der Kassenebbe sind thm ecspart. Obwohl er streng it, haben ihn seine Bauern gern. Hühner, Eier, Schlachtshüsseln, Hasen und andere gute Sächelhen kommen als Extradank nah {weren Fällen in die Küche geflogen. Daß er in der Lage ift, hygienisch aufklärend zu wir weil er sich selbst das Geschäft nicht verdirbt, sei nur nebenbei emerkt.

Eine andere Art, dem kleinen Mann den Arzt billig zur Ver- fügung zu stellen, hat der Reichstagsabgeordnete Dr. M g praktischer Arzt in Sprendlingen in Hessen, geshafen. Er hat dort eine Arzt- kasse gegründet; jedes Mitglied zahlt 25 wöchentlich. Dies fällt felbst dem kleinen Arbeiter nicht schwer. Dafür haben die Mitglieder nebst ihrer Familie freie ärztlihe Behandlung. Auch dieser Modus hat sih gut bewährt; er ist eine Wohltat für die armen Arbeiter, ebenso für den Arzt, der oft genug in den armen Familien noch etwas dazu gibt in Krankheitsfällen, statt sich von der Krankheit seiner di Y altrare t ist so lei

er Kommunalarz o leiht zu erstellen. Wel errliche Aufgabe könnte er lösen, wenn er so gestellt würde, E ae ibe Nebenpraxis ganz verbieten könnte, wie z. B. in der oben erwähnten Gemeinde von 3000 Einwohnern! Dort ist die Bezahlung so hoc, daß die Gemeinde verlangen könnte, daß der Arzt keine Nebenprarxis treibt. Dann hâtte ein folcher Kommunalarzt genügend Zeit, als praktisher Hygieniker zu arbeiten, z. B, durch Boden- bygiene zur usrottung der Seuchen, Ausbildung der Feuerwehr, der Turn- und Gesangvereine, durch Unterricht über Anlegung eines ersten Wundverbandes, Krankentranéport. So würden wir unsere ganze Jugend nah und nach zu Kriegskranken- pflegern ausbilden. Als Schularzt würde der Kommunalarzt über Gesundheitslehre, Nahrungsmittellehre unterrihten; er würde Lehr- kurse über Säuglingsernährung usw. abhalten, würde so die akuten Krankheiten mehr und mehr verhindern und durch Wohnungs-, Ernährungs- und Enthaltsamkeitshygiene die Grund- lage für die Lng, der chrontschen Krankheiten legen. Aus dem heute nur mit Mißtrauen gerufenen, oft obnmädtigen Arzte würde ein geahteter Hygieniker und Prophylaktiker. Der ärztliche Stand käme wieder in eine hohe soziale Stellung, und die Volks- wohlfahrt würde in ganz andere Bahnen geleitet. Al unter diefen Kommunalärzten kein Brotneid ist, daß gute Kollegialität den idealen Beruf in seiner \{wersten Seite am Bette des Schwerkranken erleihtert und fördert, is die natürlihe Folge. Möchten unfere Enkel doch erleben, e allen Aerzten ihr Beruf kein Geschäft, sondern u Ps sei! Denn „der Arzt wiegt viele Männer auf*, sagt

on Homer.,“

Land- und Forsftwirtschaft.

Viehhaltung in den Vereinigten Staaten vo A i am Anfang des Jahres 1907. A REES

Das Statistische Bureau der Regierung zu W ingt ° öffentliht nach Berichten der Koeresponderten und a Tas Bureaus über die Viehhaltung auf den Farmen und Viehwirtschaften der Vereinigten Staaten von Amerika nacstebende Zahlen:

Prozent der Dur(\nîtts- Viehsorten Angabe Anzabl u preis pro Kopf Gesamtwert

Beginn 190 Î Beerde. A Y e Zu 93,51 1 846 578 E 6 102,5 112,16 428 C6 Milthkühe. . . 20968 102,4 31,00 645 497 Anderes Rindvieh 51 566 98,0 17,10 881 557 Schafe . 53 240 103,0 3,84 204 210 Schweine . . , 54794 99,5 7,62 417 791.

Die Aifern find zwar niht Ergebnisse wirklier Zäblun n aber nah forgsamsten Erkundigungen der Decuftracten V Sta fie (Gen Bureaus mit möglichster Genauigkeit aufgestellt. Mit den rüber veröffentlihten Vorjahrszablen sind sie nit obne weiteres verglei{bar. Das Bureau hatte estgestellt, daß die Shätungen in den früheren Jahren zu niedrige Resultate battén, und hat f daber veranlaßt gesehen, die alten Zahlen richtiger zu stellen. Die obige Bergleihung ist mit den berihtigten Vorjahrsziffern erfolgt. (Na Crop Roportor.) j

Streit wegen Einführung der Nahts{hicht.

vim inna iti Sau: eni

I M E L t inv hn at Lr Lts D tis C A

iee É li i A iti M A C

E B E ERE ema i