1907 / 75 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

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JFnhalt des amtlichen Teiles: Drdensverleißungen 2c. |

Deutsches Reich.

Ritteilung, betreffend die Antrittsaudienz des neuernannten siamesishen Gesandten. equaturerteilung.

Urkunde, betreffend die Stiftung einer Denkmünze für die an der Niederwerfung der Aufstände in Südwestafrika beteiligt gewesenen deutshen Streitkräfte nebst Ausführungs- bestimmungen.

Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Bekanntmachung, betreffend die Bestellung eines neuen Haupt- bevollmächtigten der Jnternationalen Aktiengesellshaft in Wien für das Deutsche Reich.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standesgerhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs- rechis an die Stadtgemeinde Erfurt.

Bekanntmachung, betreffend die Jmmatrikulation bei Friedrih Wilhelms-Uaiversität in Berlin.

Ykanntmachung, betreffend die „Allgemeine Verlosungstabelle“.

der

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberstleutnant z. D. Eugen Kießlich, bisherigem Kommandeur des Landwehrbezirks Weßlar, den Roten Adler- orden dritter Klasse mit der Schleife, dem städtishen Musikdirektor, Organisten und Gesang- lehrer, Professor Dr. Lorenz zu Stettin den Roten Adler- orden vierter Klasse, dem ordentlihen Honorarprofessor in der medizinischen alts! der Universität in Berlin, Geheimen Medizinalrat r. Hermann Senator den Königlihen Kronenorden zweiter Klasse, dem Fregattenkapitän a. D. Poock zu Hamburg, bis- hericem Mitgliede der Schiffsbesichtigungskommission, dem Konsistorialsekretär, Rehnungsrat Emil Paucke zu Berlin, dem Postmeister Schulte zu Niederlahnstein und dem Stadt- sekretär a. D. Ernst Stahn zu Sorau N.-L. den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Lehrer Karl Konze zu Berge im Kreise Homberg den Adler der Jnhaber des Königlihen Hausordens von Hohenzollern, dem Schußmannswachtmeister Friedrih Baecker, den Schußmännern Friedri Hoerske, Wilhelm Knobel und Leopold Schneider, sämtlich zu Berlin, und dem Guts- obervogt Christian Ruthert zu Brausendorf im Kreise Meseriß das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Patronatsältesten, Bauergutsbesizger Wilhelm Danßmann, dem Kirchenältesten und Gemeindevorsteher, Vauergutsbesizer August Danßmann, dem Mühlen- besizer Karl Wischer, sämtlich zu Dyroß im Kreise Osthavelland, dem auf Wartegeld stehenden Kammer- lafai weiland Jhrer Königlihen Hoheit der Frau Prinzessin Friedrich Karl von Preußen Ernst Fabian zu Berlin, dem Regierungskanzleigehilfen August Henkeler zu Arnsberg, dem Schußmann Karl Gebauer zu Berlin, dem Zimmerpolier Rudolf Kollmann zu Star- gard i. Pomm. dem Buchhandlungslagerverwalter Ern st Korn zu Berlin, dem Lagermeister Wilhelm Schacht zu Cassel, dem Schekrmeister The odor Moelders zu Bocholt im Kreise Borken,“ den Holzhauermeistern Wilhelm Becker zu Kremmin im Kreise Saaßig und Julius Born zu Jakobs- hagen in demselben Kreise, dem Gutshofinspektor Wilhelm albeck zu Gambin im Landkreise Stolp, dem herrschaftlichen lener Friedrich Kehl zu Großenhagen im Kreise Naugard, dem bisherigen Gemeindediener und Nachtwächter Christian ahn zu Mauskow im Kreise Oststernberg, dem Holzhauer riedrich Klingbeil zu Schwanenbeck im Kreise Saaßzig, dem Vorkneht Karl Behrendt, dem Vorarbeiter und Vrennereiheizer Wilhelm Tillkowsky, beide zu Eichwerder bei Soldin, dem Gutsvogt Wilhelm Moriz zu Klein-Vorwerk bei Obergörzig im Kreise Meseriß, dem Gutswegewärter ohann Genge zu Obergörzig in demselben Kreise und dem Utsarbeiter Konrad Beckmann zu Mahlerten im Kreise ronau das Allgemeine Ehrenzeichen jowie L dem Fährmann und Badeanstaltsbesißzer Wilhelm Brust U Cracau im ersten Jerihowshen Kreise und dem Kanonier oseph Brüggemann ‘im Gardefußartillerieregiment die Plettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht :

__ den nachbenannten Beamten 2c. im Geschäftsbereih des Aus- wärtigen Amts und der Reichskanzlei die Erlaubnis zur An- legung der ihnen verliehenen fremdherrlihen Orden zu erteilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Württembergischen Friedrihsordens: __ dem seemännischen Beirat des Gouverneurs von Deutsch- Ostafrika, Regierungsrat Chrapkowsfki:

des Nitterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich

Oldenburgischen Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

___ dem Vorsteher der Bolschaftskanzlei in Paris, Geheimen

Hofrat Thielemann;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Oberleutnant Frank im 2. Rheinischen Husaren- regiment Nr. 9, kommandiert zur Botschaft in Paris; ferner: des Kaiserlih Russishen St. Annenordens dritter Klasse: dem Konsul in Baku Röhll;

des Komturkreuzes des Kaiserlih Oesterreihischen Franz Josephordens: dem Konsul in Riga mit dem Charakter als General- konsul Dr. Ohnesseit;

des Großherrlih Türkishen Osmaniéordens vierter Klasse: dem Sekretär bei dem Konsulat in Smyrna Baerecke;

der zweiten Klasse der dritten Stufe des Kaiserlich Chinesishen Ordens des doppelten Drachen: dem kommissarishen Zweiten Sekretär bei der Botschaft in St. Petersburg Grafen von Luxburg;

des Königlich Großbritannischen Viktoriaordens vierter Klasse: dem Hauptmann Ostertag im Großen Generalstabe, Militärattaché bei der Botschaft in London;

des Ritterkreuzes des Königlich Dänischen Danebrogordens: dem Oberleutnant Grafen von Bernstorff im Königin Elisabeth Gardegrenadierregiment Nr. 3, kommandiert bei der Gesandtschaft in Kopenhagen ;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Schwedishen Wasaordens:

dem Konsul in Helsingör Lun d;

der Königlich Norwegischen goldenen Verdienst- medaille: dem Botenmeister in der Reichskanzlei Schink, dem Hausinspektor in der Reichskanzlei Shnürpel;

der Königlih Norwegischen silbernen Verdienst- medaille mit der Krone:

dem Geheimen Kanzleidiener im Auswärtigen Amt Fit\ch;

der Königlih Norwegischen silbernen Verdienst- medaille: den Geheimen Kanzleidienern im Auswärtigen Amt Petrush, Schrader, Miliß und Thiede, E dem Geheimen Kanzleidiener in der Reichskanzlei Witt;

des Kommandeurkreuzes des Ordens der Königlich Rumänischen Krone:

dem Major Freiherrn von Hammerstein-Gesmold im Großen Generalstabe, Militärattaché bei der Gesandtschaft in Bukarest;

des Offizierkreuzes des abessinishen Ordens

„Stern von Aethiopien“: dem Verweser des Konsulats in Aden Meyer.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser und König haben heute, den 25. März, Mittags 123/, Uhr, im hiesigen König- lihen Schlosse den neuernannten Königlih siamesishen Ge- sandten Phya Sridhamasasana im Beisein des Staats- jekretärs des Auswärtigen Amts, Wirklihen Geheimen Rats von Tschirshky und Bögendorff, in Antrittsaudienz zu empfangen geruht.

óniglich Preußischer Staatsanzeiger.

Juserate uimmt au: die Königliche Expedition

des Deutshen Reichsanzeigers

und Königlich Prenßishen Staatsanzeigers Berlin SW., Wilhelmftraße Nr. 22.

| a L a D Berlin, Montag, den 25, März, Abends.

1907.

___ Dem Königlich niederländishen Generalkonsul Jonkheer d. H. F. van Panhuys in Frankfurt a. M. ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

runde betreffend die Stiftung einer Denkmünze für die an der Niederwerfung der Aufstände in Südwest- afrika beteiligt gewesenen deutshen Streitkräfte.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. haben beschlossen, den an der Niederwerfung der Aufstände in Südwestafrika beteiligt gewesenen deutshen Streitkräften in Anerkennung ihrer hervorragenden Tapferkeit und bewunde- rungswürdigen Ausdauer im Ertragen von Anstrengungen und Entbehrungen eine Auszeihnung zu verleihen.

Wir haben zu diesem Zwecke eine Denkmünze gestiftet und bestimmen, was folgt:

1) Die Denkmünze aus Bronze erhalten:

a. alle Offiziere, Sanitätsoffiziere, Zeug- und Feuerwerks- offiziere, Marineingenieure, Beamte und Mannschaften der nah Sudwestafrika entsandten oder bei Beginn der kriegerischen Ereignisse dort bereits anwesenden deutshen Streitkräfte,

b. alle sonstigen Personen, welhe an der Niederwerfung.

der Aufstände in Südwestafrika mit der Waffe beteiligt waren. Die Bestimmung darüber, welhe Persönlichkeiten in Frage kommen, trifft der Gouverneur. von Südwestafcika,

c. die Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege, welche als solhe von Unserem Kommissar und Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege legitimiert und während der Dauer der Niederwerfung der Aufstände in Südwestafrika tätig ge- wesen sind,

d. die Beamten der in Südwestafrika eingerihteten Feld- postanstalten, sowie diejenigen sonstigen Beamten der Reichs- postverwaltung, welhe in Südwestafrika in erster Linie im Interesse der Truppe tätig gewesen sind.

2) Zur Verleihung der Denkmünze aus Stahl können Uns vorgeschlagen werden :

a. diejenigen Angehörigen der Schußtruppen, des Heeres und der Marine, sowie alle diejenigen Per- sonen, welhe an den Vorbereitungen zur Aufstellung und Entsendung der südwestafrikanishen Streitkräfte oder während der Dauer der Niederwerfung der Aufstände in außergewöhnliher, besonders anerkennenswerter Weise im Jnteresse der nach Südwestafrika entsandten Truppen tätig gewesen sind,

b. Angehörige der Besaßungen derjenigen Schiffe deutscher Reedercien, welhe ausschließlich zu dem Zweck gechartert waren, Truppen und Kriegsbedarf nah Südwestafcika oder von dort nach der Heimat zu befördern.

3) Die Denkmünze zeigt auf der Vorderseite den Kopf der Germania und die Inschrift „Südwestafrika 1904—06“ auf der Rückseite Unseren Namenszug, darüber die Kaiserkrone und bei der Denkmünze aus Bronze darunter zwei gekreuzte Schwerter sowie die Jnschrift: „Den siegreihen Etreitern“, bei derjenigen aus Stahl: unter Unserem Namenszuge einen Lorbeerzweig sowie die Jn- schrift: „Verdienste um die Expedition“.

4) Die Denkmünze wird auf der linken Brust an einem an beiden Rändern mit s{hwarzen und weißen Längsstreifen und in der Mitte mit roten und - weißen Querstreifen ver- sehenen 36 m/m breitem Bande getragen und rangiert an der Ordensschnalle unmittelbar vor der Chinadenkmünze.

5) Diejenigen Besißer der Denkmünze, welhe während der Niederwerfung der Aufstände in Südwestafrika an den in der Anlage aufgeführten Gefechten 2c. teilgenommen haben, sind berechtigt, auf dem Bande dieser Denkmünze Spangen mit den gleichfalls aus der Anlage ersihtlihen Namen zu tragen. Die Spange bestcht aus vergoldetem Messing; der Rand und die Jnschrift sind glatt und policrt, die Buchstaben erhaben. Die Znschrift ist in einer Zeile zu fertigen. Die Spangen find an dem Bande so zu befestigen, daß sie wagerecht liegen.

6) Die Spangen „Hereroland“ und „Groß-Namaland“ sind auch solche Persönlichkeiten zu tragen berechtigt, die zwar keines der aufgeführten Gefechte 2c. mitgemacht, aber als Feldsignalisten, -Telegraphisten, Funker, im Etappendienst und im Reichspost- und Reichstelegraphendienst mit dem Feinde gekämpft haben.

7) Ausgeschlossen von der Verleihung der Denkmünze sind diejenigen Personen, welhe während der Dauer der kriegerishen Ereignisse unter der Wirkung von Ehrenstrafen standen oder seitdem unter dieselbe getreten und bis zum heutigen Tage noch nicht rehabilitiert sind.

8) Die für den Verlust von Orden und Ehrenzeichen gegebenen Bestimmungen gelten auh für diese Denkmünze. 9) Den mit der Denkmünze Belichenen wird ein Besitz zeugnis nah dem von Uns genehmigten Muster ausgefertigt.

10) Die Generalordenskommission hat die namentlichen Verzeichnisse der Fnhaber der Denkmünze, welche Wir derselben zustellen lassen werden, aufzubewahren.