1734
unzureichend frankirte Briefe 2c. nach Portugal, Madeira und den Azorischen Jnseln gelangen nicht zur Absendung.
Gewößnliche Briefe und Kreuzbandsendungen nah den portu- giesishen Besißungen in Afrika, nämlih den Capverdischen Inseln, den Jnseln St. Thomas und Principe, sowie nah Angola, fönnen auf Verlangen des Absenders via Portugal befördert wer- den. Die Sendungen unterliegen dem Frankirungszwange und müssen vom Absender mit dem Vermerk »via Portugal« verschen werden. Das Porto beträgt:
a) für den einfachen bis # Loth inkl. \{chweren Brief 83 b) für die einfache bis 25 Loth inkl. {were Sen- dung gedruckter Sachen unter Band 15 Sgr.
Die Postverträge mit Spanien und Portugal finden zugleich auf die übrigen deutshen Vereins-Postgebietc, so weit deren Korrespondenz mittelst der preußischen Briefpakete befördert wird, volle Anwendung.
Berlin, den 29. Juni 1864.
General - Post - Amt. Philipsborn.
Sgr.
Angekommen: Der Erb-Schenk im Herzogthum Magdeburg, Graf vom Hagen, von Mötern.
VWtichtamtiiches.
Preußen. Berlin, 29. Juni. Das Königlich dänische 70 E hat die nachstehenden Bekanntmachungen er- assen :
Das Marine - Ministerium bringt hierdurch zur öffentlichen Kunde, daß Veranstaltung getroffen ist, um baldigst möglich folgende Häfen zu blokiren, nämlich :
Pillau, Danzig , Colberg, Cammin, Swinemünde, Wolgast, Greifswalde, Stralsund und Barth.
Vorstehendes ist zur Kenntniß der am Hofe Sr. Majestät des Königs accreditirten Repräsentanten gebracht worden, und diese Be- fanntmahung wird von den Lootsen allen durch den Sund und die Belte passirenden Schiffen, welche ihre Hülfe in Anspruch neh- men, mitgetheilt werden.
Marine-Ministerium, Kopenhagen, den 25. Juni 1864.
(gez) O, CUITEN.
Das Marine-Ministerium bringt hierdurch zur öffentlichen Kunde, daß Veranstaltung getroffen is, um baldigst möglich alle Hâfen und Einläufe an der Ostküste der Herzogthümer Schleswig und Holstein zu blofiren, jedoch mit Ausnahme von den Inseln Alsen und Aeroe, so wie den übrigen Plägyen, die unter der Autorität Seiner Mazestät des Königs verblieben sind.
Die Blokade wird nach und nach für jeden Plat, sobald
- derselbe der Gewalt der Königlichen Regierang zurückgegeben wird, wieder aufgehoben und darüber weitere Bekanntmachung erlassen werden.
Marine-Ministerium, Kopenhagen, den 25. Juni 1564.
| (Ac) QuuiQU Tot)
Stettin, 29. Juni. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz traf heute Abend 64 Uhr mit dem Stargarder Zuge hier cin und fuhr mit Jhrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, welche bald darauf mit dem Abendzuge von Stralsund hier ankam, nah dem Gebäude des General-Kommandos, wo sie Wohnung genommen haben. Zwei Bataillone des 14. Regiments sind heute Morgen nach Stralsund abgerückt. — Bei Rügen sollen \ich gestern eine Anzahl dänischer Transportschiffe gezeigt haben. (Osfi\. Ztg.)
Königsberg, 29. Juni. Das erste Bataillon des Regiments »Kronprinz von Preußen« und zwei Schwadronen des 3. Kürassier- Regiments rückten Montag früh von hier nach der polnischen Grenze aus. Von der Infanterie wurden zwei Bataillone auf der Eisen- bahn bis Insterburg besördert. Das zweite Bataillon des Regiments » Kronprinz« verbleibt in Pillau, das Füsilier-Bataillon hier. Außer- dem soll das 5. Ostpreußische Jnfanterie - Regiment Nr. 41 wieder von Thorn nach hier zurücverlegt werden; doh wird nur das erste Bataillon hier verbleiben, die beiden anderen werden die Garnison in Pillau bilden. Das Regiment trifst heute oder morgen hier ein.
Ostpr. Ztg.
Neufahrwasser, 29. Juni. Die feindliche E e und 2 Kanonenboote kamen Morgens 8 Uhr bei Hela in Sicht und näherten sich auf 14 Meile dem Hafen. Eine vom dänischen Konsul an den Befehlshaber des feindlichen Geschwaders, Orlogs-Capitain Holm, adressirte Depesche wurde mit Zustimmung der Königl. Kom- mandantur zu _Weichselmünde unter Parlamentairslagge übergeben, worauf die dänischen Kriegsschiffe wieder nordostwärts abgingen.
O. D. | Cöln, 29. Juni. Gestern Abend is eine ae des 1. Rh. Inf.-Regts. Nr, 25, bestehend aus drei Offizieren, nach
Stuttgart abgereis, um dem Leichenbegängniß Sr. Majestät des Königs von Württemberg,
wohnen. — Gestern
nußten nah cinem in den reservirten Räumen der Central-Station eingenommenen Diner den gegen 5 Uhr rheinaufwärts gehenden Schnellzug zur Weiterreise nach Schloß Balduinstein bei Schaum- burg. — Die Leiche Sr. Königlichen Hoheit des
Zur Begleitung befanden si
Unteroffizier-Ehrenwache für die Zeit, daß die sterblichen Ucberreste sich auf der hiesigen Central-Station befanden, und gingen dieselben heute Morgen nach BVingerbrück, um von dort nach Rheinstein zur Beiseßung übergeführt zu werden. (Köln. Ztg.)
Grünberg, 27. Juni. Jm Laufe des heutigen Vormittags hiesigen Kreises mit vielen Vorräthen durch Feuer gänzlich zerstört
belaufen.
Sachsen. Eisenach, 28. Juni. Se. Königliche Hoheit der Großherzog is heute auf der Rüreise von Kissingen hier eingetroffen und hat die Wartburg bezogen. (Leipz. Ztg.)
Anhalt. Dessau, 28. Juni. Der Landtag, der mit der Unterbrechung durch eine vierwöchentliche Vertagung scit November hier versammelt war, is heute entlassen worden.
nunmehr am 1. Oktober die betreffenden Gesehe für ganz Anhalt in Kraft treten. (Leipz. Ztg.)
Neuß, Gera, 28. Juni. Gestern is unser Durchlauchtigster
über Schleiz nah Stuttgart abgereist.
Hessen. Darmstadt, 29. Juni. gestern mit dem Prinzen Adalbert von Bayern von Aschaffenburg hier ein. Zugleich kam der Prinz Alexander von Kissingen an und begab sich nach Jngenheim. Derselbe reist von da heute nach Stutt- gart, um dem Königlichen Hofe das Bedauern des Großherzogs über
zur Thronbesteigung Glück zu wünschen. — Auch der Prinz Adal- bert begiebt sich heute zu gleihem Zwecke Namens des Königs Ludwig II. von Bayern nah Stuttgart. (Darmst. Ztg.) /
Beim Beginn gestriger Sihung Erster Kammer fam die vorgestern von der Zweiten Kammer erledigte Prorogation des fiFi- nanzgeseßes zur Verhandlung. Graf zu Solms - Laubach (Referent) bedauerte, daß die zwcite Kammer ihre Zustimmung zu Artikel 1. der Regierungsvorlage verweigert habe. Auch mit der Prorogation auf nur 3, statt 6 Monate, war Referent nicht einverstanden , da das Budget voraussichtlih doch nicht innerhalb dieser Zeit erledigt werde. Der Antrag des Ausschusses geht wegen der erforderlichen Uebereinstimmung auf Annahme der Prorogation, wie sie von Qwci- ter Kammer beschlossen. E
Baden. Karlsruhe, 24. Juni. Bei uns is das Eisen- bahnbudget, sowohl was den Bau, als den Betrieb betrifft, vom
und Verwaltung unterstellt.
etwas mehr als 20 Meilen
; / erweitert worden die Heidelberg - Mosbacher, E
Pforzheim - Mühlaerer ,
25 Millionen Gulden, Die für die laufende Budgetperiode bis 1865 zur Ausführung bestimmten Eisenbahnbauten oran cinen Aufwand von etwas mehr als 85 Mill. Der größere Theil dieser Summe entfällt auf die Fortseßung der Odenwaldbahn von Mos- Ï bach bis zur bayerischen Gränze bei Würzburg, und auf die sogenannte J Schwarzwaidhahn y die den Oberrhein mit dem Bodensee durch cine Linie im Thal der Kinzig und Über die Hochebene des Schwarzwalde zu verbinden bestimmt ist, und voraussichtlich, wenn das Lukmanie projeft einst zur Ausführung kommt, eine erste Weltbahn zu werde verspricht. Für den Bau der Eisenbabnbrücke bei Mannheim, der nächstens in Angriff genommen werden soll, ist vorläufig eine Millio bewilligt worden. Die Brücke wird nach dem Horizontalträgersystem" für zwei Bahnspuren, eine Fahrbahn und Fußgängerwege hergestell i Den Pfeiler- und Unterbau hat die badische, den eisernen Oberbau? die bayerische Bauverwaltung zur Ausführung übernommen j die!
Kosten werden zusammen geworfen und hälftig getheilt, (A. A. Z
welcher Chef des Regiments war, beizu- | Nachmittag gegen 4 Uhr trafen der Erzberzog M Joseph nebst Gemahlin, von Brüssel kommend, hier ein und be-
Prinzen Friedri * von Preußen traf gestern Abend gegen 10 Uhr von Berlin hier ein, dabei der General von Knobelsdorff, so wie einige Offiziere; das hiesige Kürassier-Regiment gab eine
ist das Eihmannsche Fabrik-Etablissement zu Rothenburg worden. Der dadurch entstandene Schaden soll sich auf 75,000 Thlr.
2 z : Gestern sind die Berathungen über Ausdehnung der anhalt-dessau-cöthenschen Gesehe * auf den bernburgischen Landestheil zu Ende geführt, und dürften t
Fürst von Thallwiß in Schleiz eingetrofsen und beabsichtigt , von T dort Donnerstag, den 30sten d., die Reise nah Wildbad Gastein an- F zutreten. — Se. Durchlaucht der Erbprinz is heute Morgen 5 Uhr #
Der Großherzog traf
den Tod des Königs Wilhelm auszudrücken und dem König Karl
übrigen Staatsbudget getrennt und einer besonderen Verrechnung | l In der heutigen Sihung der Zweiten Kammer erstattete der Abg. Buhl über das neue Budget der Eisen- bahnbauten einen sehr umfassenden Bericht, der über die rasch fort- * shreitende Erweiterung unseres nun bald das ganze Land nach allen / Richtungen umfassenden Eisenbahnnehes einen flaren Ueberblick giebt, In den lehten zwei Jahren sind unsere Staatsbahnen um 4
darunter * S Sbhut- Constanzer Bahn, mit einem Gesammikostenbetrag E 4 1664
1735
— 25. Juni. Die Erste Kammer erledigte in ihrer heutigen 22. Sigzung das Budget des Finanz-Ministeriums und das Budget der aus dem Domainengrundstock zu {öpfenden Ausgaben, indem sie nach furzer Besprehung den Beschlüssen der Zweiten Kammer beitrat. Eben jo genehmigte das Haus einstimmig das Geseh über Einführung eines provisorischen Festungsreglements in Rastatt und sprach dabei den Wunsch aus, die Regierung möge in Erwägung ziehen, durch welche Mittel der Verwaltung der Realkredit der Ge- marfung von Rastatt und Umgegend wieder hergestellt und einer ungegründeten und übertriebenen Besorgniß vor besonderer Kriegs- gefahr entgegengewirkt werden könne. Den Rest der Sizung füllten
Kommissionswahlen.
— 28. Juni. Am 2ssstten hat in der Zweiten Kammer die Berathung Über den Gesehentwurf über die Aufsichtsbehörden für “vie Volksschulen begonnen Die Kommission, Namens deren Häusser Bericht erstattet , hatte beantragt die unveränderte Annahme des Entwurss, dessen Hauptpunkte in Folgendem bestehen: Der Pfarrer ist fortan nicht mehr der geborene Schul-Jnspeftor j an die Stelle dieses beseitigten Amts tritt cin Ortsshulrath, dem der Schullehrer mitbesließend beiwohnt und in dem der Pfarrer nicht mebr als solcher, sondern ein von der Regierung dazu ernanntes Mitglied den Vorsi führt. Die Bezirks-Schulvisitatoren werden durch Krets-
\chulräthe erseßt. Nach mehrtägigen Debatten ist heute mit 53 Stim-
men gegen 2 das Geseh in namentlicher Abstimmung angenommen.
VZürttemberg. Stuttgart, 29. Juni. Mit Jhrer Majestät der Königin der Niederlande ist auch deren ältester Sohn, der Prinz von Oranien, Enkel, und später Prinz Peter von Olden- burg, Stiessohn ‘des höchsiseligen Königs, geitern hier angekommen. Heute trafen der Herzog Max von Württemberg aus Mergentheim, Sobn des berühmten Reisenden, des verewigten Herzogs Paul Wil- helm von Württemberg, Herzog Alexander von Württemberg aus Wien (Bruder Jhrer Majestät der Königin-Wittwe) die Herzoge Eugen, Wilhelm (der Held von Oeversee und Oberselk) und Nikolaus aus Karls- ruhe und Schlesien und Herzog Ernst von Württemberg, jo wle der Großfürst Konstantin von Rußland ein. Von fremden Prinzen, die zur Condolation erwartet werden, sind angemeldet: die Prinzen Adalbert von Bayern , Wilhelm von Baden, Alexander von Hessen. Ron württembergischen Standesherren j außer denen die zum Landtag und wohl auch noch in diesen Tagen kommen werden, sind theils angelangt oder angemeldet: Fürst Hugo von Hohenlohe - Oehringen; Fürst Hermann von Hohenlohe - Langenburg y Fürst Friedrich Karl von Hohenlohe - Waldenburg und Fürst von Waldburg - Wolfegg- Waldsee, Vice-Präsident der Kammer der Standesherren. — Heute Vormittag waren hier die bürgerlichen Kollegien versammelt , um eine Adresse an Se. Majestät den König zu berathen.
Bayern, Die »Bayer. Ztg.ch« veröffentlicht eine aus Kissin- gen, 23. Juni, datirte, von sämmtlichen Ministern, mit Ausnahme des Kriegöominiiiers, gegengezeichnete K önigliche Entschließung die Verhältnisse der unmittelbaren Staatsdiener be- treffend, wonach bei Anstellung und Beförderung unmittelbarer Staatsdiener künftig von einer Ausscheidung des Standes- und Diecnst- gehaltes in den betreffenden Entschließungen und Defkreten Umgang genommen werden und der Standes- und Dienstgehalt lediglich nach den Bestimmungen der §F. 7 und 8 der IX, Beilage zur Versa|- sungsurkunde bemessen worden soll. Jn der Regel soll jedo der Standesgehalt den Betrag von 3000 Fl. nicht Übersteigen. (Qum Verständniß für niht bayerische Leser bemerken wir, daß der Standesgehalt das is, was in Preußen »Pension« heißt. Der Standesgehalt berechnet sich verfassungsmäßig nach den Dienstjahren und beträgt im ersten Jahrzehnt des Dienstes beim Aufhören ‘der Dienstleistung sieben Zehntel, im zweiten acht Zehntel, für die weitere Dienstzeit neun Zehntel des Gesammtgehaltes während der Dienst- zeit. Durch Verordnung vom 20. Juli 1848 wurde bestimmt, daß bei der Anstellung durch Dekret ausgesprochen werde, was als Stan desgehalt zu betrachten sei und daß abweichend von dem Edikt 1X. zur Verfassung nach Ablauf eines jeden der drei ersten Dienstjahr- zehnte ein Zehntel des also im Dekret bestimmten Standesgehalts (nicht Dienstgehalts) diesem zugeschlagen werden solle. War also einem Beamten, dessen Gesammtgehalt 2000 Fl. beträgt, im Dekret cin Standesgehalt von 1200) Fl. ausgeseßt, \o wuchs dieses lehtere im zweiten Jahrzehnt um 120 Fl. , im dritten und vierten wieder um 120 Fl. Dies is jeßt aufgehoben, und soll der Standesgehalt lediglich nach dem Gesammteinkómmen berechnet werden, #0 daß das eine Zehntel im vorliegenden Beispiele sich nicht auf 120, sondern
auf 200 Fl. künftig stellt.)
Das neueste »Militair - Verordnungsblatt« N enthält cine allerhöchste Verordnung bezüglich lichung der Offiziere und Militair-Beamten. nehmen ihr die folgenden Bestimmungen: E /
»Art.. 6. Der Offizier darf die Verehelichungsbewilligung nach zurüd- gelegtem 2ásten Lebensjahre nachsuchen. Er muß jedoch mindestens eine sechsjährige vaterländische Militair - Dienstzeit, hierunter eine zweijährige als Offizier , zurückgelegt haben, Art. 9. Die Heirathscaution wird festgeseßt :
Nr. 21 vom 26. d. dex Verehe- Wir ent-
a) vor dem vollendeten 26sten Lebensjahre für einen Unter- und Ober- Lieutenant auf 30,000 Fl. , für den Hauptmann und Rittmeister auf 20,000 Fl., b) nach dem zurüdckgelegten 26sten und vor vollendetem 28sten Lebensjahre für den Unter - und Ober - Lieuténant auf 25,000 Fl., für den Hauptmann und Rittmeister auf 16,000 Fl., e) nach dem zurüd- gelegten 28. bis zum vollendeten 30. Lebensjahre: für den Unter- und Ober- Lieutenant auf 20,000 Fl, für den Hauptmann und Rittmeister auf 13,000 Fl, d) nach dem zurückgelegten 30. Lebensjahre: für den Unter- und Ober-Lieutenant auf 15,000 Fl., für den Hauptmann und Rittmeister bis einschließlich der Generale auf 10,000 Fl. die Kaution muß einen gesicher- ten, mindestens Äprozentigen jährlichen Rentenbezug abwerfen. Sind Ver- mögenstheile vorhanden, deren jährliche Rente weniger als 4 pCt. beträgt, so erhöht sih die Hauptsumme der Heiraths-Kaution auf den Betrag, wel- cher zur Erzielung der 4 prozentigen Gesammtrente jährlih nothwendig ist.«
Hesterreih. Wien, 28. Juni. Die »Wiener Abendpost« enthält folgenden Artikel :
In der Kundmachung des Verwaltungsrathes der Kaiserlich Königlichen Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn vom 26. Juni 1864 ift erklärt worden, daß die Einlösung der am 1. Juli d. J. fälligen Actien-Coupons sistirt werde, weil die Leistung des Zinsenzuschusses für Einlösung jener Actien- Coupons von Seite der Staatsverwaltung abgelehnt wurde. Jn Bezug auf diese Erklärung des Verwaltungsrathes der Süd-Norddeutschen Ver- bind ungsbahn erscheint es zur Vermeidung etwaiger Mißverständnisse über die Ausführung der staatlichen Zinsengarantie angezeigt und nothwendig, auf den Umstand hinzudeuten, daß die Staatsverwaltung — indem sie sich nicht in der Lage befand, den zur Ergänzung des Fehlenden an dem garantirten 5¿prozentigen zum Reinerträgnisse des Anlagekapitals für das erste Semester 1864 erforderlichen Betrag auf Grund der diesfälligen Bestimmungên der Konzessionsurkunde in der Form eines Vorschusses zu verabfolgen — gleich- wohl der Gesellschaft ihre Geneigtheit bekannt gegeben hat , ihr über Ein- schreiten bei der Beschaffung der zur Zahlung der Actien- und Obligationen- zinsen erforderlichen Geldmittel in geeigneter Weise, wie es bei den anderen in demselben Falle befindlichen Gesellschaften geschehen, die entsprechende Mitwirkung und Beihülfe zu leisten y und gleichzeitig auch erklärte, daß die Frage, wer die mit der diesfälligen Geldbeschaffung verbundenen Auslagen zu tragen habe, infolange als eine offene zu betrachten sei, bis nicht bei der endgültigen Feststellung des Anlagekapitals die definitive Auslegung der diesfälligen Bestimmungen der Konzessions-Urkuude erfolgt sein wird, zu deren möglichst beschleunigter Mitwirkung ohnedem die Einleitungen bereits getroffen worden sind.
— 29, Juni: De 1090 telegraphisch erwähnte Artikel der »General-Correspondenz« lautet :
»Die »Köln. Ztg.« läßt sich aus London telegraphisch den bevorstehen- den Abschluß einer Convention zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen melden, wonach sich diese Mächte zu gemeinsaniem Vorgehen in allen euro- päischen Fragen verpflichteten , die polnische Angelegenheit für eine innere erklären und sich wechselseitig ihren Besiystand garantiren. — Wir sind er- mächtigt, diese Angaben für durchaus unbegründet zu exkf'ären, sowohl in Beziehung auf den Abschluß einer Convention zwischen den genannten Mächten, als. die materiellen Angaben , welche den Gegenstand derselben be- treffen sollen. «
Dieselbe Korrespondenz meldet: »Wir erfahren aus guter Quelle, daß die Notiz des »Mémorial diplomatigue« von der Demission des K. K. Jnternuntius zu Konstantinopel, Freiherrn von Profesch- Osten, unbegründet ist. «
Endlich liest man in derselben :
»Es is eine notorische, höchst bedauerliche Thatsache, daß während der lezten Jahre in den einzelnen Theilen der Monarchie das Vorkommen ver- deerender Feuersbrünste außergewöhnlich zugenommen hat. Welche Werthe an beweglichem und unbeweglichem Vermögen durch diese Kalamität ver- nichtet und welcher Schaden dem Volkswohlstande zugefügt wird, dürfte chon aus dem einen Umstande erhellen, daß von den in Oesterreich bestehenden Versicherungs - Anstalten in den lehten sechs Jahren nah authentischen Nachweisungen über fünfzig Millionen Gulden an Brandschadenvergütungen ausgezahlt worden sind. Diese außer jeder Berechnung liegende Ausdehnung der Feuersbrünste hat nun sämmt- liche in Oesterreich für Brandschadenversicherung bestehenden Anstalten ver- anlaßt, sih wegen thunlichster Abhülfe gegen die Ursachen so trauriger Vor- fommnisse gemeinschaftlich an die Regierung zu wenden, und diese hat, wie wir vernehmen, auch keinen Anstand genommen, diesem die Wah- rung des Volkswohlstandes bezweenden Ansuchen bereitwillig zu willfahren. Es wurden aus diesem Anlasse neuestens sämmtliche Landesstellen von Seite des Kaiserl. Königl. Staatsministeriums auf diesen hochwichtigen Gegenstand besonders aufmerksam gemacht und zur strengsten Handhabung der bestehenden Bauvorschriften, zur sorgfältigen Jnvigilirung der Beistellung und Jnstandhaltung der nöthigen Löschgeräthe in allen Ge- meinden, endlich zur wirksamen Controle gegen das leider häufige Vorkom- men fahrlässiger, feuergefährlicher Handlungen angewiesen. «
Aus Triest, 25. Juni, wird gemeldet, daß der dortige Bri- gadier, General-Major Piret von Bihain, in Folge telegraphischen Befehles nah Schleswig abgereist ist, um das Kommando der Bris- gade Gondrecourt zu übernehmen, da General Gondrecourt durch Krankheit verhindert is, den bevorstehenden neuen Feldzug mitzu- machen.
Großbritannien und Jrland. London, 28. Juni. arlamentsverhandlungen vom 27. Juni. Oberhaussizgung. Earl Russell legt die Konferenz-Protokolle auf den Tisch des Hauses nieder. Die verschiedenen Fragen , auf welche die vorgelegten Schriftstücke sih be- zögen, seien sehr verwickelt und lange mit Gleichgültigkeit betrachtet worden ; die Ereignisse der lezten beiden Jahre aber hätten sie zu einer Krisis ge*