1864 / 155 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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»daß d zu 1 genannte Eigenthümer in der Disposition nicht

weiter beschränkt is (sind).«

3) +4) daß auf den Immobilien “außer den gemeinen Abgaben und Lasten, so wie etwaigen Real-Servituten keine weiteren dinglichen Ver-

pflihtungen haften, als a) T)

62 B) |

4) daß die Jmmobilien nah ihrem jehigen Werthe so viel, wie oben in

der Kolonne » Taxe« angegeben ist , also zusammen Thlr.

Sgr. Pf. werth, die Gebäude (oben Nr. ) bei Feuer - Versicherungs - Gesellschaft

der : Thlrn. versichert sind.

Schultheiß, Schöffe (Feldgeschworener) Schöffe (Feldgeschworener)

+) Die Nummern 3 und 4 werden nur ausgefüllt, wenn die Jnter- essenten es verlangen. +-+) Hier sind die auf den Jmmobilien haftenden Hypotheken anzu- geben, und zwar nah dem Jnhalt der Hypothekenbücher: 1) Betrag des Kapitals, 2) Zinsfuß, “s 3) Nummern der für jede einzelne Post verhafteten Jmmobilien, 4) Datum der Verpfändungsurkunde und, wenn sie nicht vor dem Realrichter aufgenommen ist, Datum ihrer Anmeldung bei demselben, 5) bei geseßlichen Hypotheken: Datum des Eintragung8gesuchs. +4) Der hier folgende Raum is dazu zu benugzen, etwaige Bemer- fungen über die Uebernahme oder Ablehnung der Haftbarkeit der Unterzeich- ner, so wie über den Umfang dieser Haftbarkeit aufzunehmen.

Berlin , 5. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnä- digst geruht: dem Geheimen Regierungs-Rath, Professor und Ober- Bibliothekar Dr. Rit\chl zu Bonn die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät, so "wie des Groß- herzogs von Sachsen Königlicher Hoheit ihm resp. verliehenen Ritter-

kreuzes des Guelphen-Ordens und des Ritterkreuzes erster Klasse des |

Haus-Ordens vom weißen Falken zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 5. Juli. Ueber die Ereignisse auf dem Kriegsschauplaye entnehmen wir zunächst Telegrammen, die von det »Ostsee-Ztg.« und der »N. Pr. Z.« gebracht wurden, daß. am 2. Juli Mittags fünf preußische Kanonenboote mit einer dänischen Fregatte (die »N. Pr. Z.« sagt dem » Tordenskjold«) und einem Raddampfer nördlich der (im Westen Rügens gelegenen) Jnsel Hiddensce in Kampf gerathen waren. _ Die diesseitige (3.) Division gab 46 Schüsse ab, der Feind etwa 150, wovon viele Granaten in unmittelbarer Nähe der Boote und über denselben krepirten. Offi« ziere und Mannschaften bewiesen sich vorzüglich, mußten aber nach einstündigem Kampfe das Gefecht abbrechen, weil drei Geschütze un- brauchbar geworden. Nach der »Ostsee-Ztg.« war die gezogene Bat- terie der 3. Fuß-Abtheilung der Pommerschen Artillerie-Brigade zur Unterstüßung nah Dranske (auf der Halbinsel Wittow, gegenüber der nördlichen Spihe von Hiddensee) beordert und. aus Swinemünde ging der Dampf-Aviso »Grille« in See.

Am 3. Nachmittags 5 Uhr näherten sich nah Telegrammen aus Stralsund die dänischen Kriegsschiffe » Tordensfjold «, von 34 Kanonen, und =Schleswig«, von 12 Kanonen, auf-3000 Schritt der Jnssel Rügen, um die Küsten der Halbinsel Wittow zu rekog- nosziren. Oberst-Lieutenant von Podewils besehte mit zwei Com- pagnieen des 11. Regiments und mit der 3. Haubiß-Batterie der Pommerschen Artillerie-Brigade Dranske. Die Dänen verhielten si. passivy. Die Geschüße der Preußen gaben 20 Granatschüsse ab, woyon sieben sihthare Treffen. Die Dänen zogen sich beschädigt zurück und waren Abends 10 Seemeilen östlih von Arcona.

Aus Stolpmünde wird der »Osts. Ztg.« unter dem 3. be- richtet, daß am 28. Juni zwei dänische Kriegsschiffe, nah Danzig seuernd, in Sicht gewesen seien, seitdem aber dort keine dänischen Kriegsschiffe beobachtet worden. Capitain Nordboe, Führer des von Stavanger dort angekommenen Schiffes »Rota« j berichtete, auf der Fahrt von Kopenhagen nach Colberg kein dänishes Kriegsschiff ge- sehen zu, haben.

In Verfolg der Einnahme von Alsen hat der kommandirende General des 1. Corps unter dem Datum Gravenstein, 30. Juni, folgenden Corpsbefechl erlassen :

“»Se. Majestät der' König haben Allergnädigst mir zu befehlen geruht, den braven Truppen des Armee - Corps für ihre neue s{chöne Waffenthat vom 29. Juni Allerhöchst Jhren Königlichen Dank zu sagen. Jndem ich so glücklich bin, diesen Allerhöchsten Befehl hierdurch in Ausführung zu bringen, fühle ih, wie sih das Vertrauen der Siegeszuversicht und der An- hänglichkeit zwischen dem Armee - Corps und mir, seinem jeyigen komman- direnden General, mit dem gestrigen Tage festgezogen hat und einen herr- lichen Blick in die Zukunft gestattet, Zugleich aber drängt es mich, nach-

dem durch die Allerhöchste Gnade auch mir persönlich eine hohe Auszeich- nung in der Verleihung des Oxdens- pour le mérite zugewendet worden ist; den Herren Kameraden und dem ganzen Armee-Corps, die mir dies Ehren- zeichen durch ihre Tapferkeit erstritten haben, meinen herzlichen Dank aus- zusprechen und den aufrichtigsten Glückwunsch, zu den ruhmreichen Erfolgen hinzuzufügen, die errungen worden find. Unser sicheres Erkennungszeichen ist und bleibt das Feldgeschrei: »Es lebe Se. Majestät der König!« Der kommandirende General v. Herwarth.«

Die dänischen Berichte gehen bis zum le Juli: Laut Meldung des Kriegsministeriums vom 1. Juli, Morgens, war General von Steinmann Abends zuvor um 7 Uhr in Faaborg gelandet. Er verließ Osterby auf Alsen um 25 Uhr- Nachmittags, um welche Zeit die Einschiffung des leßten Theiles des Materials noch fortgeseßt wurde. Jn dem Bericht des General «Majors von Steinmann über den. Kampf auf Alsen heißt es: » Als es der Marine nicht gelang, die Ueberfahrt zu verhindern und auch das auf der Landzunge bivouakirende Bataillon des 4. Jnfanterice-Regiments nicht im Stande war, die Landung zu beeinträchtigen, welche der Feind auf mehreren Stellen unternahm, wurde der Feind Herr auf der Landzunge und begann er zuglei, nördlich von Rönhave, auf meh- réren Punkten Truppen ans Land zu werfen, ohne daß das Feuer unserer Batterieen dies verhindern konnte. Wohl warf sih Oberst Faaborg mit Abtheilungen vom 4. und 18. Regiment dem gegen die Hölzungen von Rönhave vordringenden Feinde ent- gegen, allein die Abwehrung mißlang, der Oberst fiel. So- bald die Division von der Landung Kunde erhielt, ging dieselbe mit ihrer ganzen disponiblen Stärke, nämlich mit ungefähr 6 Ba- taillons (von der 2. Brigade und vom 5. Regiment) in 3 Kolonnen über Ulkeböl-Nörremark und bei Kjarvig vor, um den Feild zurüdck zu werfen, während das 10. Jnfanterie-Regiment und die Artillerie die Strecke Sonderburg-Kjarvig vertheidigten. Zuerst gelang es auch den Feind aufzuhalten, welcher mittlerweile den westlihsten Theil des Dorfes Kjör und das Rönhave-Gehölz beseßt hatte, allein nach einem heftigen Kampfe, namentlich um das Dorf Kjör, wurde man ge- zwungen, die Truppen in einer Stellung bei Ulkeböl-Sönderkor zu railliren. Da keine weiteren Reserven zu Gebote standen, konnte das weitere Vordringen des Feindes nicht verhindert werden, allein ein geord- neter RÜckzug nach Kekenis wurdezu Stande gebracht. Der Feind verfolgte nicht viel weiter, als bis Hörup-Höruphav. Die Besaßung auf der Nord- westküste Alsens wurde theils eingeschifft, theils mah Kekenis dirigirt. Der Verlust der Division beträgt 2500 bis 3000 Mann, worunter viele Todte und Verwundete. «

Nach Angabe des Kriegsministeriums sind außer dem Obersten v. Faaborg 79 Offiziere getödtet und verwundet worden oder in F 80aangen ann gerathen, darunter 2 Majore und 10 Haupt- eute.

Die Brigg »Die Eiche«, Capt. C. Schütze, aus Rostock, von Windau nach London mit Holz bestimmt, ist am Donnerstag von dem im Sunde stationirten Kreuzzollfahrzeuge aufgebracht und nach Helsingör geleitet worden.

Die englische Brigg »Sarah Leslie«, aus Sunderland, mit Kohlen beladen, ist wegen Bruches der Ostsee-Blokade unweit Swine- münde durch den dänischen Kriegsschraubenschooner »Fylla« aufge- bracht und langte am 29. Juni in Kopenhagen auf der Rhede an.

Berlin, 5. Juli. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz, tyelher am 1. Juli Abends 11 Uhr in Colberg eingetroffen und am 2ten dort, nach abgehaltener Jnspizirung der dortigen Garnison, dem Gottesdienste und dann der Enthüllungsfeierlichkeit des Denkmals des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm 111. beigewohnt hatte, ist gestern nah Stettin zurückgekehrt. z

Von Seiten. der Königlich preußischen und Kaiserlich öster- reichischen Regierung is} eine identishe Note an die diplomatischen Vertreter dieser beiden Mächte an: den Höfen yon London, Paris, St. Petersburg und Stockholm gerichtet worden, welche der »Nord. Allg. Ztg. « zufolge also lautet:

Mein Herr! Als die Regierung des Königs Theil an den Konferenzen in London nahm, war sie von dem eifrigen Verlangen beseelt, durch einen dauernden und festen Frieden dem blutigen Konflikt ein Ziel zu sehen, wel- cher zwischen den beiden deutschen Großmächten einerseits und Dänemark andererseits ausgebrochen war. Fest entschlossen, Deutschland die gerechte Genugthuung zu verschaffen, welche seine Ehre und seine Juteressen zu fordern das Recht hatten, suchten wir doch zu. gleicher Zeit eine für das Gleichgewicht des eurxopäishen Nordens ungefährlihe Lösung, Wir hielten fest daran, daß das Blut unserer braven Soldaten nicht vergebens geflossen sein dürfe; aber wir wollten zu gleicher Zeit den Kampf nicht verlängern über den Punkt hinaus, den wir von Anfang an festge- stellt hatten. Unsere Haltung in den Konferenzen is immer diesen Sägen gemäß gewesen. Wir würden geneigt gewesen sein, eine Combination an- zunehmen, welche, den Herzogthümern eine besondere politische Existenz sichernd, doch ein dynastisches Band zwischen ihnen und dem eigentlichen Dänemark hätte bestehen lassen. Da ein Arrangement dieser Art weder bei der dänischen Regierung, noch bei den neutralen Mächten Anklang fand, so mußten wir nach einer anderen Basis suchen. Als wir dar- auf verlangten, daß die Herzogthümer zu einem ungbhängigen Staate unter einem - besonderen Souverain erhoben würden, waren wir geneigt, Dänemark einen Theil Schleswigs abzutreten, obwohl die Ver-

einigung des ganzen Herzogthums mit Holstein mit stets gleichem Eifer durch

, 1791 :

diese Lande selbst, sowie durch ganz Deutschland angeéstrebt wurde. Wir wür- den eine reale und wichtige Concession gemacht haben, indem wir zuließèn,; daß ein Theil Schleswigs in Dänemark incorporirt wurde, da es gerade diese Jn- coxporationsversuche sind, die, gegen übernommene Verbindlichkeiten gemacht, den Streit zwischen Deutschland und Dänemark vergiftet und den gegenwärtigen Streit herporgetul haben. Als êndlih die Unmöglichkeit sich zeigte, - über eine gerechte Demarcationslinie einig zu werden und als England vorschlug, die guten Dienste einer befreundeten Macht in Anspruch zu nehmen, haben vir erklärt, daß wir diesen Vorschlag um so mehr annähmén , als derselbe den Bestimmungen des Pariser Vertrages gemäß sci. Es waren die däni- {en Bevollmächtigten, welche in der Sihung vom 22. v. M. durch eine fategorische Zurückweisung diesen lezten Versuch zur Versöhnung zum Schei- tern brachten; es waren ebenso die - dänischen Bevollmächtigten, welche in derselben Sizung sich weigerten, auf die Verlängerung des Waffenstill- stäándes einzugehen, welche die Bevollmächtigten Preußens und Oester- reichs verlangten. Wir müssen diese Thatsachen feierlich feststellen; denn sie beweisen, daß, wenn die Londoner Konferenzen nicht zum gewünschten Resultat geführt haben, daran lediglich das Kopenhagener Kabinet die Schuld trägt. Wenn das Friedenswerk unterbrochen und die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten nahe bevorstehend is, so kann eine Ver- antwortlichkeit dafür nicht auf die deutschen Mächte fallen. Die Verant- wortlichkeit lastet ganz und gar auf Dänemark, welches das leßte Vermit- telungs-Anerbieten abgelehnt und jede Verlängerung des Waffenstillstandes verweigert hat. Unsere Bevollmächtigten sind beauftragt, eine Erklärung in diesem Sinne bei Eröffnung der Sißung am 2östen abzugeben. Sie, mein Herr, wollen Jhrerseits sih gütigst auf das berufen, was auf der Londoner Konferenz geschehen is, um klar zu machen, welchen Antheil jeder an den stattgehabten Ereignissen hat. Erinnern Sie die Regierung, bei welcher Sie akfreditirt sind, daran, wie groß die Mäßigung unserer Haltung bis zum leßten Augenblicke war, und wie wir immer bereit gewesen sind, einen Krieg aufhören zu lassen, den die Treulosigkeit Dänemarks ganz allein hervorge- rufen, und den wir, nur durch seine Hartnäckigkeit dazu gezwungen, bis jeht fortseßen. Empfangen Sie u. st. w. von Bismark.

Magdeburg, 4. Juli. Von den zur Auswechselung abge- sandten Dänen sind wie der »Magdeb. Corresp.« meldet Sonnabend Nachmittag 49 hierher zurückgekehrt, weil das dänische Ober - Kommando sich geweigert hat, die früher zugesagte Aus- wechselung der Matrosen von den gekaperten Handelsschiffen, welche wie Kriegsgefangene in Kopenhagen festgehalten werden, jeyt in Ausführung zu bringen.

Neisse, 3. Juli. Mit dem heutigen Morgenzuge langten 110 gefangene Dänen nebst 6 Offizieren, welche auf der Junsel Alsen gefängen genommen worden, hier an und wurden sofort nah Fort Preußen gebracht. Die Offiziere wurden zunächst in Kaserne Nr. 2 einquartiert:

Mecklenburg. Neustreliy, 2. Juli. Die Frau Groß- herzogin is gestern Abend von London kommend in erwünschtem Wohlsein bier wieder eingetroffen. (Meckl. Ztg.)

LübeckE, Montag 4. Juli. Der Prinz Johann von Schleswig - Holstein - Sonderburg - Glücksburg, jüngster Bruder des Königs von Dänemark, ist mit dem Dampfschiffe »Bager« hier ein- getroffen ; derselbe reist dem Vernehmen nach nach Berlin. (T. d. W. B.)

Sachsen. Koburg, 3. Juli. Der Prinz Arthur von Eng- land ist gestern zum Besuch unserer höchsten Herrschaften hier ein- getroffen und wohnté heuté Morgen dem Gottesdienste in der Schloß- kirche bei. Der Herzog wird morgen aus Tirol hierher zurück- kehren. (Lpz. Ztg.)

Die im Großherzogthum Weimar in einigen Kreisen auf den lsten d. ausgeschriebenen Urwahlen zum Landtage sind, wie dem »Frankf. J.« geschrieben wird, so weit bis jeßt bekannt, fast durch- weg von so wenig Wählern vollzogen worden , daß die Ausschreibung eines zweiten Wahbltermins erfolgen muß.

Anhalt. Dessau, 3. Juli. Jhre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Friedrich Karl von Preußen is mit den jungen Prinzessinnen gestern Abend zum Besuche am Herzoglichen Hofe hier eingetroffen und wird einige Wochen hier verweilen , der auf den 18. d. M. festgeseßten Taufe des neugeborenen anhaltischen Prinzen beiwohnen und sih dann zur Kur nach Wiesbaden begeben. Der von Dortmund ausgegangene Plan, eine direkte Verbindung zwischen Rhein, Weser und Elbe durch einen auch für Dampfschiffe passirbaren Kanal herzustellen , findet in vielen Kreisen auch hier um so mehr Unterstühung , da er unser reiches Salzlager Leopoldshall berühren würde; die entgegenstehenden Bedenken und Schwierigkeiten verlan- gen selbstverständlich die eingehendste Erwägung, (Lpz. Ztg.)

Frankfurt a. M. Der Prinz von Noer, Oheim des Her- zogs Friedrich VIII., hat, wie die »Frankf. Postz.« meldet, von Paris M an den Deutschen Bund eine Rechtsverwahrung geschickt, worin es heißt: i

__ Während Deutschland das Mißlingen der Konferenz beklagt , is es wiederum Rußland, welches die Lösung dieser Frage zu erschweren sucht. Daß die Ansprüche, welche der Großherzog von Oldenburg auf Grund an- geblicher von Rußland ihm abgetretener Rechte am Deutschen Bunde er- hoben, eben so nichtig sind, wie die des Herzogs, welchen der Londoner Trak- tat den Herzogthümern zu oktoyiren versuchte, bedarf eben so wenig meiner- seits eines Beweises, als id, nah dem Gutachten, das so viele ausgezeich- nete Staatsmänner und Rechts8autoritäten abgegeben, die Rechte der Herzog- thümer ungetheilt, ungetrennt und unvermindert zu bleiben , oder das un-

mittelbare Successionsrecht des Schleswig - Holstein - Sonderburg - Augusten- burger Hauses, dessen gegenwärtiges Haupt der Herzog Friedrih VIIL. isl E dessen nächster Agnat jüngerer Linie ich bin, von neuem darzuthun. rauhe Baden. Karlsruhe, 2. Juli. Das am 28. Juni von der Zweiten Kammer nach mehrtägiger Debatte angenommene Schul- gesey hat nachfolgenden Wortlaut :

§. 1. Die örtliche Aufsicht über die Volks\{hule wird durch den Orts- \hulrath besorgt. §. 2. Der Ortsschulräth für die konfessionellen Volksschulen besteht aus: a) dem Ortspfarrer der betreffenden Konfession. Sind mehrere Pfarrer dieser Konfession an einem Orte angestellt, so kann dié Kirchenbe- höôrde denjenigen Ortspfarrer bezeichnen, welchèr zum Eintritt berêchtigt ‘ist / b) dem Bürgermeister oder einem von dem Gemeinderathe aus seiner Mitte zu bezeichnenden Stellvertreter; c) dem Schullehrer oder, wo mebrere ange- stellt sind, dem von der Schulbehörde zu bezeichnenden Schullehrer ; d) drei, vier oder fünf gewählten Mitgliedern, je nachdem die Schulstelle erster, zweiter oder dritter Klasse ist. Eines dieser Mitglieder wird durch den Gemeinderath und kleinen Ausschuß, die anderen werden durch die vér- heiratheten und verwittweten Männer der Schulgemeinde aus den mindestens 29 Jahre alten Orts-Einwohnern der betreffenden Konfession gewählt. Der Pfarrer ist zum Eintritt in den Ortsschulrath berechtigt, die unter b. bis d. Genannten sind dazu verpflichtet. §. 3. Der Orts\chulrath für eite gemischte Schule besteht aus: a. den Ortspfarrern (§. 2a.), je einem für eine bé- theiligte Konfession; b. dem Bürgermeister oder dem Stellvertreter desselben (§. 2 b.)j c) den Schullehrérn, je einem für eine betheiligte Konfession (§. 2c.); d, aus zwei, vier oder sechs durch die Orts - Einwohner der Schulgemeinde (F. 2d.) in der Weise gewählten Mitgliedern, daß jede betheiligte Kön- fession durch eine gleihe Zahl“ vertreten is. Y§. 4. Die Wählen in det Ortsschulrath (§. 2 und 3) finden für je sechs Jahre statt. Die Verwei- gerung der Annahme der Wahl ohne einen genügenden Entschuldigungs- grund zieht eine für Ortsschulzwecke zu verwendende Geldstrafe von 25 bis 20 Fl. nach sich, welche auf den Antrag des Ortsschulraths von der Staats- Berwaltungsbehörde ausgesprochen wird. §. 5. Der Vorsizende des Orts- shulraths wird aus der Mitte desselben für je sehs Jahre durch die Staats- Regierung ernannt. Die Schullehrer können nicht zu Vorsißenden des Orts- hulraths ernannt werden. Auch haben sie den Berathungen niht anzüwoh- nen, wenn es sich um ihre persönlichen Verhältnisse handelt. Wegen dienst- widrigen Verhaltens können einzelne Mitglieder des Ortsshulraths aus dem- selben ausgeschlossen und der Vorsißende von der Vorstandschaft entfernt werden. §. 6. Der Ortsschulrath verwaltet das örtliche Shulvermögen. Bei gemischten Schulen wird das fkonfessionelle Schulvermögen unter Zuzug des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters durch die betreffenden Konsessions- Angehörigen in dem Ortsschulrath verwaltet. §. 7. Zur Beaufsichtigung einer größeren Anzahl von Schulen werden Kreisschulräthe ernannt. Die- selben sollen zugleich den dienstlichen Verkehr der Ortsshulräthe und derx Lehrer mit der Ober - Schulbehörde vermitteln und. ein ersprießlihes Zusam- menwirken zwischen der Schulbehörde und den Kreißbversammlungen für Kreisschulanstalten, Waisenhäuser und Rettungsanstalten (Geseg übér die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863, §. 41, 3) herstellen. Die Ober-Schulbehörde ist berechtigt, auh andere sachkundige Männer mit der Prüfung der Volksschulen aushülfsweise zu beauftragen. C. 87 Jede Kirche kann für die Ueberwachung des Religionsunterrichtes ihrer Angehörigen in der Volksschule ihre eigenen Aufsichtsbeamten ernennen und durch dieselben Prüfungen des Religionsunterrichtes vornehmen und sich Bericht erstatten lassen. Die Anberäumung diéser Prüfungen und die an die Schullehrer gerichtete Verbescheidung derselben, so wie überhaupt die Verfügungen der Kirchen in Betreff des Religiönsunterrichtes in den Volks- schulen gèscheben durch Vermittlung der oberen Schulbeböëden, welchè dié- selben, sofern sie nihts mit den allgemeinen Schulordnungen Unvereinbares enthalten, zur Nachachtung eröffnen.

Desterreich. Wien, 1. Juli. Das ungarische Regierungs- blatt »Sürgöny« hat endlich in amtliher Weise das Kaiserliche Reskript über die schon seit längerer “Zeit in Aussicht gèstellte G e- richts-Organisation für Ungarn publizirt; wodur einem der dringendsten Bedürfnisse der Gegenwart abgeholfen wird. Die ait- befohlene Organisation bezweckt eine vollständige Trennung der Justizpflege von der politischen Administration, ordnet stabile Gerichts- hófe mit dem auch in den anderen Provinzen bestehenden dreifachen Instanzenzuge und an denselben vom Könige ernannte und nicht; wie bisher, von den Munizipien gewählte Richter an, welche in Ge- hälter, Emolumenten und Verpflichtungen den Justiz - Beamten in den deutsch-slawischen Provinzen vollkommen gleich zu stechen kommen.

Schweiz. Bern, 4. Juli, Die Bundesversammlung ist eröffnet. Zum Präsidenten des Nationalraths wurden Jaeger aus Aargau, zum Vicepräsidenten Plank aus Graubündten gewählt. Im Ständerath sind Roguin aus Waadt zum Präsidenten, Rütli- uan igs Zürich zum Vicepräsidenten gewählt worden. (Tel. d. W. B.

Velgiíien. Artikel 49 der belgischen Constitution bestimmt; däß auf je 40,000 Bewohner ein Volksvertreter jin die Deputirtenkammer und auf je 80,000 Bewohner ein Mitglied des Senats gewählt werden. Nach der Völkszählung vom 31. Dezember v. J. bestand die bel- gische Bevölkerung aus 4,894,095 Seelen; es bleiben also, nach der Einrichtung der jeßigen Wahltabellen 254,095 Bewohner des Landes übrig, die nicht in den Kammern vertreten sind. Es müssen daher 6 neue Volksvertreter, in Brüssel (2), in Antwerpen, Charleroi, Philippeville und Waremme (je einer) und drei neue Mitglieder des Senats in Lüttich, Löwen ünd Mons (je einer) erwählt werden.

Es ist nun von Herrn Orts, dem Führer der Linken, eine Ge- sezesvorlage eingebraht, nach welcher das Geseh wegen“ Vornahme dieser Wahlen erlassen werde, bevor die Regierung zur Auflösung