1864 / 156 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1808

und in unser Firmen-Register Nr. 1507 die Firma Robert Kessel hier und als deren Jnhaber der Kaufmann Robert Kessel hier eingetragen worden.

Breslau, den 29. Juni 1864. i i Abalaliches Stadtgericht, Abtheilung I,

Bekanntmachung. In unser Firmen - Register ist heut zufolge Verfügung von heut unter Nummer 246 die Firma »L. Richter« und als deren Jnhaber der Kauf- mann Lazarus Richter in Glaß eingetragen worden.

den 30. Juni 1864. ; Glaß, den 30. J Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Bekanntmachung. i In unser Firmen-Register ist sub laufende Nr. 98 bei der Firma »L. Wiedemann «

der Vermerk: folgender »die Firma ist erloschen «

am 2. Juli 1864 eingetragen worden.

[1517]

othekenbuché von den j 4 8 (61 S Obereigenthum des Ritterguts Schônow [. Antheils, repräsentirt durch einen jährlichen Kanon von 200 Thlr. , die Laudemial- berechtigung und eine in Geld verwandelte Roggenrente von jährlich zwölf Scheffeln Roggen, abge yanr auf 5426 Thlr. 15 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserm V.

S@weidniß, den 2. Juli 1864. : v Bönigliches Kreisgericht. Abtheilung k.

Auf Anmeldung is} heute in das hiesige Handels- (Firmen-) Register unter n 1331 ia worden der Kaufmann und Agent Joseph Urmegzer in Cöln , welcher daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Inhaber der Firma: » Jos. Urmeyer. «

Cöln, den 4. Juli 1864. L i

Der Handelsgerichts-Secretair Kanzlei-Rath Lindlau.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergi.

1870 : | [ A ais Leim der Konkursgläubiger,

n dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Ernft Sommer hierselb is zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine weite Fri j y s dis zum 15. Tul 6: einschließli ch / festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht an- gemeldet haben, werden aufgefordert , dieselben , sie mögen bereits recht8hän- gig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge- dachten Tage bei uns \chriftlih oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 27. März c. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf

den 30. Juli e., Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Wegener / anberaumt ¡ und werden zum Erschcinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Ee riftli einreicht , hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. : /

eber Gläubiger, tele nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. ; 7

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwälte: Justiz-Rath Henkel, Rechtsanwalt Dr. Koehler, v. Stiern , Kutscher und v. Gostkowsfy zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Stolp, den 23. Juni 1864. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Konkurs-Eröffnung. j Königliches Kreisgericht zu Belgard , [, Abtheilung,

[4805]

den 25. Juni 1864, Mittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Joachim Aron ‘hierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 21. Juni 1864 festgeseßt worden. : Qum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Apotheker Kolbe hier- selbs bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert,

in dem auf ; l

i den 7. Juli d. J., Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts - Rath Prog, im Zimmer Nr. 1, anbe- raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge Über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

s Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiye der Gegenstände bis zum 1. August d. S einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles , mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiße befind- lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

ens M Treue AMe Tr

[1871] Bekanntmachung. Ín der Louis Jacobyschen Konkurssache ist der Rechtsanwalt Fellmann hierselbst| zum definitiven Verwalter ernannt.

Nothwendiger Verkauf. : Königliches Kreisgericht zu Berlin. Erste (Civil-) Abtheilung, den 18. Mai 18641.

Das dem Kaufmann Otto Rudolph Theodor Fehringer gehörige, im 4g Rittergütern des Teltower Kreises Vol, VII.

Bureau einzusehenden Taxe, soll am 16. Dezember 1864, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht-

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Der seinem Aufenthalte nah unbekannte Besißer, Kaufmann Otto

Rudolph Theodor Fehringer, wird hierzu öffentlich vorgeladen.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Angermünde,

Abtheilung I1., den 21. Juni 18641. | : Das dem in Konkurs gerathenen Kaufmann Robert Gottlieb Stein- dorf hierselbst zugehörige, vor dem Berliner Thore in der Muderow belegene, mit einer Ziegelei bebaute, im Hypothekenbuche von Angermünde Vol. II, Nr. 65 pag. 169 verzeichnete Kampgrundstück nebst Zubehör, abgeschäßt auf 1793 Thlr. , so wie der demselben gehörige, Vol. II. Nr. 109 pag. 97 desselben Hypothekenbuches verzeichnete Wallgarten, abgeschäßt auf 1/5 Thlr. zufolge der nebst neuestem Hypothekenscheine und Bedingungen in der Re- gistratur einzusehenden Taxe, sollen am 2. November 1864, Vormittags 11 Ubr, vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Scheele an ordentlicher Gerichtsstelle sub- hastirt werden. | |

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastutionsgericht anzumelden.

Die dem Aufenthalte nah unbekannten Gläubiger:

a) die verwittwete Schlächtermeister Prillwiß, Wilhelmine, geb. Klewe,

jeßt deren Erben, ; i i;

b) die Henriette Junge, verehelichte Bürger Richter, früher zu Zehden,

c) der Lohgerber Ludwig Klewe,

d) der Mühlenbescheider Ferdinand Klewe, E

e) der Bäckermeister Johann Ludwig Klewe, früher zu Zehden, werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

[1872]

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Carthaus, den 20. Juni 1864. i Das dem Johann Priczkowskfi gehörige zu Staniszewo sub Nr. 3 der Hypothekenbezeichnung belegene Grundstü von circa 143 Morgen und einer Meideabfindung von circa 1959 Morgen, abgeschäßt auf 8500 Thlr. 10 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein- zusehenden Taxe, soll am 23. Januar 1865, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. / : Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte anzumelden.

1521 i eit Verkau f. Sprzedaz konieczna. Königliches Kreisgericht zu Królewski Sad powiatowy w Kosten. Koscianie. Abtheilung I. Wydziat I. Kosten, den 2. Mai 1864. Koécian, dnia 2go Maja 1864. Das im Kostner Kreise belegene, Polozone w powiecie Koécianskim dem Franz von Bojanowski gehörige dobra rycerskie Frañciszka Boja- adelige Rittergut Woyniesé nebst nowskiego to jest Woyniesé wraz dem Dorfe Gnieworo, abgeshägt auf zwsia Gniewowem oszacowane na 61,466 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf. zufolge 61,466 tal. 25 sgr. 6 fen. wedle der nebst Hypothekenschein und Be- taxy mogacé] byé przejrzana wraz dingungen in der Registratur einzu- z wykazem hipotecznym i warun- sehenden Taxe, soll kami w registraturze, ma by am 19. Dezember 1864, dnia 19. Grudnia 1864, Vormittags 11 Uhr, im neuen przed potudniem o godzinie Gefängnißgebäude hierselbst subhastirt 11 téj, w tutajszym nowym werden. gmachu sadowym sprzedane. Die dem Aufenthalte nah unbe- Niewiadomych z pobytu wier- kannten Gläubiger zycieli 1) Frau Johanna Auguste Caro- 1) pania Joanne Auguste Karó- line Christiane von Bayer, line Krystyane Bayer, 2) verwittwete Wirthin Antonina 2) owdowiala AÁntonine Drze- Drzewieccka aus Strzelno, wiecka gospodynia dominialna z Strzelna zapozywamy niniejszém publicznie. jerzyciele, którzy wzgledem pretensyi realnéj, z ksiegi hipo- tecznéj niewynikajace]j, Z ceny kupna E byé zaspokojeni, z pre- tensya ta do nas zgtosié sie winni.

[1873]

werden hierzu öffentlich - vorgeladen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtli- chen Realforderung aus den Kaufgel- dern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden.

[1544] Nothwendiger Verkauf.

Der im Kreise Bütow belegene, in öffentlicher Subhastation -von den Kaufleuten Jsaak Goldstandt und Ephraim Sontowski aus Löbau erstan- dene Gutsäntheil Polczen D. , landschaftlich abgeschäßt auf 7584 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf., soll

Inowraclaw, den 27. Juni 1864. L Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

am 14. Dezember 1864, Vormittags 11 Uhr, Beilage

1809 Beilage zum Königlih Preußischen Staats - Anzeiger.

S 156.

Donnerstag 7. Juli

1864.

an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden: Taze und Hypothekenschein find in unserer Registratur einzusehen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem unterzeichneten Sub- hastations-Gerichte anzumelden. Die ihrem Aufenthalte nah unbekannten Realgläubiger Geschwister Richard und Mathilde Bandow aus Moddrow werden zu obigem Termin hierdurch öffentlich vorgeladen. Bütow, den 1. Juni 1864. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[1192] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Oppeln.

Die dem Gutsbesizer Carl Gottlieb Lehmann aus Waldau gehörigen 61 Kuxe der im Berggegen- und Hypothekenbuche Abtheilung Oberschlesien Band á0, S. 241 folgend, eingetragenen Braunkohlengrube Heinrich Amalie bei Polnisch Neudorff, Oppelner Kreises, zufolge der nebst Hypothekenschein und taxvertretenden Beschreibung in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 31. Oktober 1864, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Nothwendiger Verkauf Königliches Kreisgericht Rothenburg O. /L.: 1. Abtheilung.

Dos der verehelichten Lindner, Amalie Therese, gebornen Arnhold, ge- hörige Bruchvorwerk Nr. 69 zu Ober-Tormerödorf, welches auf 7153 Thlr. 24 Sgr. 8 Pf. ohne Berücksichtigung der an die Rentenbank zu entrichten- den, nah 44 Jahre amortisirten Rente von jährlih 315 Thlrn. und nach Abzug dieser Rente auf 853 Thlr. 24 Sgr. 8 Pf. abgeshägt worden ist, soll zufolge der nebst Hypotheken-Schein und Bedingungen in unserem Prozeß-Büreau einzusehenden Taxe

am 9. November 1864, Vormittags 11 U hr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer, aus dem Hypothenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations-Gericht anzumelden.

[1174]

Nothwendiger Verkauf beim Königl. preuß. Kreis - Gerichte zu Halle a. d. S. 1. Abtheilung.

Dos im Hypothekenbuche von Halle unter Nr. 2445 eingetragene, dem Bäckermeister Carl Lincke zugehörige Grundstü:

Nr. 1. Eine Baustelle auf der sogenannten Lehmbreite, an der Blücher-

straße belegen und 30 Quadrat-Ruthen enthaltend, worauf ein Wohn-

haus erbaut ist, nach der nebst Hypotheken - Schein in der Registratur (eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 15) einzusehenden Taxe abgeschäßt auf

11,022 Thlr. , foll am 21. Dezember 1864, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 11, vor dem Deputirten Herrn Kreis-Gerichts-Rath von Landwüst meistbietend ver- kauft werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht “ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte anzumelden. :

Zugleich werden die Erben des eingetragenen Hypothekengläubigers, Kalkbrennereibesißers Friedrich Heyne zu Lieskau, zu obigem Termine hiermit öffentlich vorgeladen.

[1071] NUfag ebot

Áuf dem im I. Jerichowschen Kreise belegenen, in unserem Hypotheken- buche der Rittergüter Band 111. Nr. 63 verzeichneten Rittergute Wendlob- bese stehen in 111. Rubrik eingetragen :

a) sub Nr. 4 (früher Nr. 17} 400 Thlr. in Golde aus der Obligation vom 18. Februar 1745 für den von Thümen zu Göbel, welche auf Grund der Cessionen vom 18. August 1772 und vom 31. Mai 1788 auf den Namen des Hauptmanns Ernst Friedrich (sollte heißen: Ernst Rudolph) von Kalkreuth umgeschrieben sind ex deer. vom 1. Juni 1790; sub Nr. 11 (früher Nr." 30) eine Caution, welche der Capitain Lud- wig Wilhelm August von Borch in der gerichtlichen Urkunde vom 1. März 1805 dem Amtmann Johann Christian Rudloff zu Peseken- dorf wegen eines von diesem der Auguste Friederike Agathe Lambrecht, gebornen Hertling, und deren Ehemann, dem Amtmann Ehrich Sieg- fried Lambrecht vorgeliehenen Kapitals von 1400 Thlrn. in Friedrichsd'or nebst 4 Prozent Zinsen in gleicher Höhe bestellt hat, registrirt ex deer. vom 8. März 1805.

Das über die Post 2d a sprechende, angeblih verloren gegan- gene Hypotheken - Dokument, nämlih die Ausfertigung des Erkennt- nisses der Königlichen Regierung zu Magdeburg vom 11. Mai 1790, durch welches die von dem Carl Friedrih von Borch für den Lieu- tenant Johann Friedrih von Thümen zu - Göbel unterm 18ten Februar 1745 ausgestellte außergerichtlicbe Obligation mortifizirt worden, nebst den Cessionen vom 18. August 1772 und vom 18. Juni 1788 und dem Hypothekenscheine vom 1. Juni 1790, ingleichen die Hypothekenpost ad b., wesche in Folge bescheinigter Tilgung der dadurch versicherten Forde- derung erloschen sein soll, werden zum Zwecke der Löschung béi der Jntabulate öffentlih aufgeboten. Es werden demnach alle unbekannten

[1545]

Personen, welche an die bezeichneten Hypothekenposten - resp. die darüber ausgefertigten Dokumente als Eigenthümer, Erben, Cessio- narien, Pfand- oder sonstige Briefs - Jnhaber, oder aus irgend einem anderen Grunde Ansprüche machen wollen , namentlich ‘aber der in unbe- fannter Abwesenheit lebende Carl Friedrih Edmund Theodor Rudloff, ein Sohn des zu Hadmersleben verstorbenen Amtmanns Ernst Rudloff, hier- durch aufgefordert, diese Ansprüche bei uns spätestens in dem auf

___ den 1. September cer., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisgerichts-Rath Fabian anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls die Ausbleibenden damit unter Auferle- gung s C gr L betet das Dokument ad a. für mortifizirt erklärt und beide Posten im Hypothekenbuche werden gelöscht w ;

Genthin, den 19. April Dar 9 E

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. Schulz.

[1393]

Es ist auf Amortisation des dem Wollenwaarenfabrifkanten Eduard Fechner hierselbst angeblich verlorenen Acceptes des Kaufmanns Adolph Rosenstiel jun. hierselbst vom 17. Dezember 1863 über 148 Thlr. 5 Sgr. preuß. Courant, fällig gewesen am 30. April 1864, welchem der Name des Ausstellers noch fehlte, bei uns angetragen worden. /

Der unbekannte Jnhaber dieses Acceptes wird hierdurch aufgefordert, uns dasselbe binnen 9 Monaten, spätestens aber in dem auf

den 8. April 1865, Vormittags 113 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts-Rath Dannenberg im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 58, Zimmer Nr, 12, anberaumten Termine vorzulegen

und seine Ansprüche nachzuweisen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. :

Berlin, den 3. Mai 1864. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit- 2c. und Nachlaßsachen.

[1228] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann D. Landsberger hierselbst hat wider den Königlichen Kammerherrn von Schack aus dem von diesem unter dem 11. Februar 1861 acceptirten Prima - Wechsel wegen des darin verschriebenen Betrages von 300 Stück Friedrichsd'or nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 15. Mai 1861, Í A 15 Sgr. Protestkosten und 5 pCt. Provision die Wechselklage er- oben.

Die Klage is} eingeleitet, und da der jeßige Aufenthalt des Verklagten unbekannt ist, so wird dieser hierdurch offemtlich afaclovber in dem u Klage-Beantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache

auf den 1. September 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden- straße 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlih zu erscheinen, die Klage zu beantworten , etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten A daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden. :

Berlin, den 6. Mai 1864.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation I.

[1867] Bekanntmachung. In folgenden bei uns anhängigen Auseinanderse ungs8sachen, namentli: I. von dem Oekonomie-Kommissarius Zech in Strasburg bearbeitet: a) Stadt Deutsch - Eylau, die Gemeinheitstheilung des Weide- Abfindungslandes der Hausbesißer ohne Land, in specie die Sepa- ration des den Hausbesizern ohne Land zu Dt. - Eylau durch den Rezeß vom 4. April 1835 überwiesenen Weide - Abfindungs- landes, genannt Gajerrek, und der den genannten Hausbesißern dur den Rezeß vom 12. August 1850 zugetheilten Radikal-Aer- ländereien betreffend, Kreises Nosenberg, IT, von dem Regierungs - Rath Neiche der unterzeichneten Regierungs- Abtheilung bearbeitet : a) Stadt Nehden, die Rohr-, Schilf- und Grasnugungs-Ablösungs- sache auf dem MRehdener Schloßsee, Kreises Graudenz, hat der Legitimationspunkt nicht vollständig berichtigt werden können, was in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 12 des Ausführung8geseßes vom 17. Juni 1821, der §§. 35 und 36 der Verordnung vom 30. Juni 1834 und des §. 109 des Ablösungs- und Regulirungsgeseßes vom 2. März 1850 allen etwa nicht zugezogenen unbekannten Jnteressenten mit der Auf- forderung hierdurch bekannt gemacht wird, binnen 6 Wochen und spätestens in dem am 24, August d. Is., Vormittags 10 Uhr, anstehen- den Termine entweder bei uns vor dem Regierungs-Secretair D18szewsfki, oder bei dem die betreffende Sache bearbeitenden sub I, und IL. genannten Kommissarius ihr Interesse zur Sache anzuzeigen und der Vorlegung des Auseinandersezungs-Plan®, des Rezesses und der übrigen auf die Sache be- züglichen Verhandlungen gewärtig zu sein, widrigenfalls sie die Auseinander- seßung in der Art wie sie erfolgt is gegen sich gelten lassen müssen und selbst im Falle der Verleßung mit keinen Einwendungen dagegen weiter ge-

hört werden können. Marienwerder, den 30. Juni 1864. Königliche Regierung, landwirthschaftliche Abtheilung.

Dönniges.