1864 / 161 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1870

/ Bekanntmachung der vereinigten SAMEE g Ag AUEGEL Dampfschifffahrt s- ompagnie.

Wir benachrichtigen hiermit die Besiger von Prioritäts-Actien unserer Gesellschaft, daß bei der heute stattgefundenen Verloosung von 60 Stück Prioritäts-Actien folgende Nummern gezogen find :

997. 252. 273. 310. 319. 890. 1018. 1048. 1120. 1139. 1222. 1223. 1296. 1415. 1487. 1501. 1618. 16851. 1654. 1696. 1736. 1764. 1939. 1959. 2007. 2066. 2067. 2170. 2177. 2193. 2205. 2294. 2379. 2453. 2459. 2632. 2686. 2729. 2828. 2881. 2902. 2926. 3154. 3232. 3243. 3311. 3427. 3539. 3774. 3817. 4223. 4263. 4268. 4284. 4338. 4433. 4505. 4626. 4704. 4785.

Die Auszahlung dieser ausgeloosten Actien geschieht am 2. Januar 1865 und ist das Über die Ziehung aufgenommene notarielle Protokoll in unserem Comptoir einzusehen.

Nachrichtlich bemerken wic noch, daß die Verzinsung dieser ausgeloosten Actien mit dem 2. Januar 1865 aufhört.

An ausgeloosten und zinslos gewordenen Actien sind noch nicht ab- ehoben:

g 337. 414. 516. 787. 1516. 2201 B. 2822. 3485. 3905. 4479. 4765.

Magdeburg, den 2. Juli 1864.

Die Direction der vereinigten L Rate Dampfschifffahrts-Compagnie. : Graff.

[Ad Nr. 1838] Berich gung

Bei Abdruck unserer Bekanntmachung vom 1. d. Mts., betreffend die Ausloosung der Oberschlesischen Eisenbahn - Stamm - Actien Litt. B. in der Beilage zu Nr. 155, S. 1797, des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers hat sih ein Druckfehler eingeschlicen;

statt Nr. 20,059 muß es heißen 20,098.

Breslau, 8. Juli 1864.

Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn. Offermann.

[1933] Bekanntmachung.

Die Pensions- und Unterstügzungskasse der Warschau-Wiener und Warschau-Bromberger Eisenbahn-Gesellschaft bringt hiermit znr öffentlichen Kenntniß, daß, in Gemäßheit des rechtskräf- tigen Erkenntnisses des Warschauer Handels-Tribunals vom 14. /26. Januar 4864 die verloren gegangene Actie der Warschau-Wiener Eisenbahn Nr. 3200, im Nominalwerth von 100 Rubel Silber, nebst den dazu gehörigen 410 Stück Dividenden - Coupons, vom Tage der Ausstellung derselben ge- rechnet, für amortisirt erklärt auch im Erkenntnisse gleichzeitig festgeseht worden ist, daß auf Grund des §. 17 der Statuten der Warschau - Wiener Eisenbahn für die gedachte Pensions- und Unterstüßungskasse als Ersaß ein Duplikat dieser Actie nebst den erforderlichen Coupons ausgefertigt wer- den soll. Es werden deshalb die etwaigen Jnhaber dieser Actie nebst Cou- pons hiermit aufgefordert, ihre vermeintlichen Ansprüche daran innerhalb dreier Jahre, von dem Tage gerechnet, wo diese Bekanntmachung in der Zeitung erscheint , bei dem Verwaltungsrath der Warschau - Wiener Eisen- bahn - Gesellschaft hierselbst mit geseßlih zulässigen Beweismitteln geltend zu machen, widrigenfalls die in dieser Angelegenheit von der Pensionskasse bei der Bank von Polen deponirte Caution reklamirt resp. ausgeantwortet

werden wird. Warschau , den 28. Juni 1864.

Der Vorstand der Pensions- und Unterstühungskasse der Warschau - Wiener |

und Warschau-Bromberger Eisenbahn-Gesellschaft. Dittmann.

[1856] Löbau- Zittauer Eisenbahn.

Nachdem von den Gesellschafts-Organen beschlossen worden ist , auf die Actien Lit. B. für das Jahr 1863 eine Dividende von 4 Prozent zu ge- währen, machen wir solches mit dem Hinzufügen öffentlich bekannt, daß somit die am 2. Januar und 1. Juli a. c. zahlbaren Dividendenscheine Nr. 10 und 11 der Actien Lit. B. mit 15 Ngr. pro Stück von heute ab bei unserer Hauptkasse allhier, so wie im Laufe des Monats Juli c. bei den Herren Vetter und Comp. in Leipzig, Herrn Michael Kaskel in Dresden und Herrn H. C. Plaut in Berlin ohne Abzug zur Einlösung gelangen.

Dagegen wird auf- die Dividendenscheine Nr. 11 und 12 der Actien Lit. A. für das Jahr 1863 keine Dividende vertheilt.

Zittau, am 4. Juli 1864.

Das Direktorium der Löbau-KZittauer und Zittau-Reichenberger Eisenbahn - Gesellschaft. Exner. Helfft: pig.

[1788] Bekanntmachung.

Berlin-Stettiner Eisenbahn.

© i C.

“In Ausführung des General-Versammlungsbeschlusses vom 28. Mai 1863 bringen wir hiermit zur öffentlihen Kenntniß, daß zunächst zum Zwecke der Herstellung des zweiten Geleises auf der Bahnstrecke Angermünde—Berlin,

einsließlich der Erweiterung des Bahnhofes Berlin, sowie zur Vermehrung

erfordert wird. Es werden diese Actien in: Stüdcken zu 200 Thlr. unter Litte. A. von Nr. 30,236 anfangend, desgl. zu 100 Thlr. unter Littr. B. von Nr. 42,736 a. anfangend,

der Transportmittel und Erweiterung resp. Verlegung des Bahnhofes zu î Stettin die Ausgabe von 1,950,000 Thlr. der neu creirten Stamm - Actien *

Ms fes E

unter dem 14. Februar 1864 ausgefertigt, mit Zins- und Dividenscheinen | Serie IIT. Nr. 9 (am 2. Januar 1865 fällig) bis Nr. 24 und Talon aus. |

gegeben werden.

Die zeitigen Actionaire unserer Gesellschaft, also die Inhaber von jeßt im Umlaufe befindlihen Stamm- Actien, | sollen bei dieser neuen Ausgabe den Vorzug der Betheiligung in der Weise | genießen, daß ihnen auf je vierhundert Thaler des Nominalbetrages ihres K Stamm-Actienbesißes hundert Thaler Nominalbetrag in neuen Stamm-Actien * zum Pari-Course überlassen werden, falls sie die Abhebung der leßteren bis | zum 15. August dieses Jahres, welchen Tag wir als Präklu- sivtermin für die Realisirung dieses Geschäfts hiermit fest- |

fegen, bewirken. Die Präsentation der jeßt im Umlaufe befindlichen Stamm-Actien un- serer Gesellschaft und die Entgegennahme der darauf zustehenden neuen Actien,

gegen Zahlung des Nominalbetrages und der Zinsvergütigung von 4 Prozent *

für den Z 100 Thlr., kann bereits vom 1. August d. J. ab, jedoch

eitraum vom 1. Juli bis 15. August er. mit 15 Sgr. für je |

in Stettin nur während des Zeitraums vom 1. bis 6. August er. cin- : \{cliéßlih, und vom 12. bis 15. August er. einschließlih in unserem |

Verwaltungs8gebäude ; in Berlin nur während des Zeitraums vom 8. bis 11. August. ex. ein- \{ließlich in unserem dortigen Empfangsgebäude, in den Stunden von Morgens 9 bis Nachmittags 1 Uhr erfolgen. Die in diesen Terminen präsentirten Actien, welche mit einer, von dem Präsentan- ten unterschriebenen, , die Anzahl und die Nummern der präsentirten Actien

enthaltenden Declaration, lehtere auf einem ganzen Bogen, ohne Zins- und

Dividendenscheine, vorzulegen sind, werden abgeftempelt und dem Präsen- tanten mit einer Bescheinigung behufs Erhebung der neuen Actien sofort zurückgegeben werden.

Auf einen Schriftwechsel mit auswärtigen Actionairen können übrigens |

wir so wenig wie unsere Hauptkasse bei diesem Geschäfte eingehen. Stettin, den 25. Juni 1864. Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft. Fretdorsf: Zenke. : Stein.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[1857] Beka ma wmung Thüringische Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft werden hierdurch auf Grund der §§. 29 und 30 des Gesellschafts-Statuts eingeladen, zu der am Freitag, den 29. Juli d. J., Vormittags 105 Uhr, in Merseburg im Saale des Thüringer Hofes stattfindenden ordentlichen Gera Vesamiluea sih einzufinden. | i Gegenstände der Tagesordnung für die General - Versammlung werden ilden :

1) Die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes für die ausschei- denden Herren :

Kommerzien-Rath Kallmeyer, Vorstands-Vorsißenden Morgenroth aus Erfurt und Landtags-Syndikus Gabler aus Weimar.

2) Der Verwaltungsberiht für das Jahr 1863, welcher nah §. 55 Ziffer 7 des Statutes vom 14. Juli ab bei den Billetverkauf-Stellen. auf den Bahnhöfen der Hauptbahnen und der beiden Zweigbahnen zu haben ist.

3) Beschlußfassung über das von den beiden sächsischen Staatsregierungen gestellte Verlangen, dem §. 36 Nr. 4 des Statutes statt der in der General-Versammlung vom 15. Dezember 1862 beschlossenen Fassung. folgende .präcisere Fassung zu geben :

»Nr. 4. Personen, welche Über zwei Meilen von der Bahn ein-

{chließlich der beiden Zweigbahnen von Corbetha nach Leipzig i

und von Weißenfels nach Gera entfernt wohnen. Von den Actionairen, welche im zweimeiligen Bereiche dieser beiden Zweig- bahnen wohnen , darf nur je Einer derselben Mitglied des Ver- waltungsrathes sein. «

4) Antrag der Direction , beide Gesellschafts - Behörden zu ermächtigen, mit den drei betheiligten Staats - Regierungen eine Abänderung des des §. 26 des Statutes dahin zu vereinbaren, daß ‘fernerhin nicht mehr der Besiß von 5 bis 10 Actien eine Stimme in der General - Ver- sammlung gewährt, daß vielmehr festgeseßt wird, principaliter, daß erst der Besig von 10 Actien eine Stimme gewährt, event. daß zwar {hon 5 Actien, dann aber auch jede weitere 5 Actien wiederum eine Stimme gewähren.

9) Antrag des Herrn Stadtraths Otto Baue hier:

» Versammlung möge eine Aenderung der §§. 45 und 47 des Sta- tutes dahin beschließen, daß der Verwaltungsrath ermächtigt wird, diejenigen Directions - Mitglieder, welche ihre ganze Thätigkeit der Gesellschaft widmen müssen, unter Zustimmung der drei Staats- regierungen, bis zu 12 Jahren und mit einer gleichen Pensions- berehtigung , wie sie den Magistratsmitgliedern in den preußischen Städten durch die Städte - Ordnung de 1853 eingeräumt ist, an-

zustellen, auch die Fassung der betreffenden Paragraphen den Ge- :

sellschafts - Behörden resp. mit Qustimmung der drei Regierungen zu überlassen. «

6) Interpellationen des Herrn Moriy Franke: a) bezüglich des ‘Kontraktes zwischen der Thüringischen Eisenbahn

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und dem Herrn Geheimen Kommerzien -Rath Cohn in Dessau wegen Einlösung der Zins- und Dividendenscheine,

b) bezüglich der Gehälter der Einnehmer der Bahnverwaltung,

c) bezüglich der freien Fahrt zu den General-Versammlungen.

Der General - Versammlung beizuwohnen und in“ derselben die Rechte der Actionaire auszuüben berechtigt sind diejenigen Besißer von fünf oder mehr Actien, welche die von ihnen besessenen Actien (ohne Dividendenscheine)

1) entweder vier Tage vor der General-Versammlung, also bis einschließ- lich zum 25. Juli, bei unserer Hauptkasse in Erfurt gegen einen von derselben auszustellenden Schein hinterlegt, oder ]

2) bis zu demselben Tage (den 25.) bei einer unserer Billet-Expeditionen vorgezeigt haben, um sie von diesen couvertiren , versiegeln und mit dem Tagesstempel versehen zu lassen, oder endlich :

3) falls sie dieselben unverschlossen im Besig behalten wollen, sie einer unserer Billet-Expeditionen aht Tage vor der General-Versammlung, also bis spätestens den 21. Juli, vorgezeigt und dagegen eine mit dem Tagesstempel versehene Anmeldebescheinigung erhalten haben.

Zur Erlangung der Stimmzettel beim Eintritt in die General-Versamm- [lung werden hiernach im Legitimationsbüreau als geeignet nur angesehen:

im ersten der angeführten drei Fälle: die Depositenscheine der Hauptkasse,

im zweiten: die verschlossenen und abgestempelten Couverts, fo- fern deren Verschluß unverleßtt is, und

im dritten: die offenen Actien nebst der ertheilten und abgestem- pelten Anmeldebescheinigung. = /

Gleiche Geltung wie die Actien selbst haben alle von öffentlichen Jnstituten oder Behörden über die Hinterlegung Thüringischer Eisenbahn-Stammactien ausgestellten Depositenscheine , welche, wie die Actien selbst, bis zu den oben angegebenen Tagen und bei den vorbezeichneten Stellen zu deponiren resp. anzumelden und vorzuzeigen sind.

Die bei der Hauptkasse niedergelegten Actien sind am Tage nach der Generalversammlung gegen Rückgabe des Depositenscheines abzuholen. Die zum Erscheinen in der Gencralversammlung berechtigten Actionaire fönnen sich auch dur einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Be- vollmächtigten vertreten lassen. Jedoch muß Leßterer im Legitimationsbüreau durch eine schriftliche Vollmacht sich legitimiren (§. 28 des Statuts).

Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf Grund eines blos mündlichen Auftrages vor und während der General- versammlung is nicht gestattet. i

Den Theilnehmern an der Generalversammlung wird am Tage der Generalversammlung freie Fahrt auf der Thüringischen Bahn na ch dem Versammlungsort und zurü ck mit allen fahrplanmäßigen Zügen, excl. der Schnellzüge, gewährt, von Eisenach aus aber zu diejem Zweck ein besonderer Extrazug eingelegt werden; und zwar: _ | L

1) gegen Vorzeigung der von unserer Hauptkasse ausgefertigten Depositen- scheine, welche von der Billet-Expedition der Abgangsstation am Tage der Fahrt zur General-Versammlung abgestempelt jein müssen , oder

2) gegen Vorzeigung der von den Billet - Expeditionen in abgestempelten Couverts verschlossenen Actien , oder ; i

3) gegen Vorzeigung der offenen Actien nebst den von den BVillet-Expedi- tionen ertheilten und abgestempelten Anmeldebescheinigungen. p und Minderjährige haben feinen Anspruch auf freie Fahrt

(§. 28 des Statuts). Erfurt, den 2. Juli 1864. Die Direction f der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Warschau-Broniberger Eisenbahn.

Da die auf den 16. (28.) Juni einberufene diesjährige ordent- liche General-Versammlung wegen Mangels an Betheiligung ver- tagt werden mußte, so erfolgt mit Bezug auf §. 33 der Gesellschafts - Sta- tuten bierdur die zweite Einberufung zu Freitag, den 31. Juli (12. August) d. J., früh 11 Uhr, in dem Sizungssaale des Directions- Gebäudes auf dem Bahnhofe zu Warschau. : j

Mit dieser ordentlichen soll eine außerordentliche General- Versammlung verbunden werden, zu welcher die Herren Actionaire zu derselben Zeic und Stunde und in dasselbe Lokal unter Hin- weis auf die Bestimmung der FF. 32 und 35 in den Gesellschafts-Statuten hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß mehrere Abán- derungen der Statuten , so wie Zusätze zu denseiben zur Berathung und Beschlußnahme vorgelegt werden sollen.

Die Herren Actionaire werden hierbei auf die Bestimmungen des §. 36 der Gesellschaft8-Statuten aufmerksam gemacht, wonach die Actionaire, welche der General - Versammlung beiwohnen wollen , wenigstens 14 Tage vor dem Zusammentritt ihre Actien entweder bei der Gefell: \chaftskasse in Warschau, oder bei dem Schlesischen Bankvers- cin zu Breslau, oder bei den Herren Feig u. Pinkus in Berlin, oder bei den Herren Lippmaun Rosenthal u. Co. in Amsterdam, oder bei dem Herrn Anton Höltel in Krakau niederzulegen haben.

Warschau, den 25. Juni (7. Juli) 1864.

Der Verwaltangsrath.

[1939]

Warschau - Wiener Eisenbahn.

Da die auf den 16. (28.) Juni einberufene diesjährige ordent- liche General - Versammlung wegen Mangels an Betheiligung ver- tagt werden mußte, so erfolgt mit Bezug auf §. 33 der Gesellschaftsstatuten hierdurch die zweite Einberufung zu Freitag, den 31. Juli (12. August) d. J., früh 11 Uhr, in dem Sigungssaale des Direc- tions-Gebäudes auf dem Bahnhofe zu Warschau. Z

Mit dieser ‘ordentlichen soll eine außerordentliche General- Versammlung verbunden werden, zu welcher die Herren Actionaire zu derselben Zeit und Stunde und in dasselbe Lokal unter Hinweis

auf die Bestimmung der §§. 32 und 35 in den Gesellschaftsstatuten hier-.

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dur mit dem Bemerken eingeladen werden, daß mehrere Abände- rungen der Statuten, so wie Zusätze zu denselben zur Be- rathung und Beschlußnahme vorgelegt werden sollen.

Die Herren Actionaire werden hierbei auf die Bestimmungen des §. 36 der Gesellschaftsstatuten aufmerksam gemacht, wonach die Actionaire, welche der General - Versammlung beiwohnen wollen, wenigstens 14 Tage vor dem Zusammentritt ihre Actien entweder bei der Gesellschafts kasse zu Warschau , oder bei dem Schlefischen Bankverein zu Breslau , oder bei den Herren Feig u. P nkus in Berlin , oder bei den Herren Lippmann Nosenthakl u. Comp. in Amsterdam, oder bei dem Herrn Anton Höltel in Krakau niederzulegen haben.

Warschau, den 25. Juni (7. Juli 1861.

Der Verwaltungsrath.

) \ dd „Le Conservateur“, unter Aufsicht der Regierung stchende Gesellschaft für gegenseitige Aus- : steuer-, Versorgungs- und Lebensversicherungen. Paris: Rue Richelieu 102. Berlin: Leipzigerstraße 98.

Im 1. Semester des Geschäftsjahres 1864 sind neue Anträge abge- {lossen worden mit einer Prämien-Summe von 10,125,501 Frs. 05 Cs. Im Auftrage der Direction :

S. Behrendt, Ed. Wilm, Gen.-Sub-Direktor für Preußen. Gen .-Bevollmächtigter für Preußen

[1932] Betriebs -Einnahme. Bergisch - Märkische Eisenbahn.

1864 im Juni 272,010 Thlr. , bis Ende Juni 1,500,493 Thlr. 1863 » » «210319 # » » » 1,377,620 » also mehr im laufenden Jahre 122,813 Ihlr.

Nuhr - Sieg - Eisenbahn. 1864 im Juni 84,500 Thlr. , bis Ende Juni 461,338 Thlr. 1+ 9 64,469 » » 379,211 » 82,127 Thlr.

“also mehr im laufenden Jahre Elberfeld, den 9. Juli 1864. Königliche Eisenbahn - Direction.

[1931]

Betriebs- Einnahmen pro Juni 1864. Rhein-Nahe-Eisenbahn. für für Ex tra- Personen Güter ordinair Summa Juni 1863 im Juni 419,086 34,417 4,123 57,626 254,701 1864 » » 20,050 44,112 3,793 67,955 326,674 mithin 1864 mehr 964 me hr 9,695 wenig. 330 mehr 10,329 mehr 44/973 Königliche Eisenbahn - Direction.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papteren. [1928] Berliner Jmmobilien - Actien - Gesellscha ft. Nach Beschluß des Aufsichtsrathes und in Gemäßheit des §. 9 des Statuts werden die Actienzeichner hiermit aufgefordert, die zweite Rate von

dreißig Prozent vom 15. bis 18. August 1864 bei uns, Behrenstraße Nr. 44 bierselbst, einzuzahlen.

Es ist den Actienzeiéhnern gestattet , auch vor dem genannten Termine die zweite Ratenzahlung zu leisten. ;

Der Aufsichtsrath hat ferner beschlossen, daß nach Einzahlung von vier- zig Prozent die Zeichner der Actien von der Haftung für weitere Einzah- lungen befreit sein sollen, so wie auch in diesem Falle, daß Über die ge- [leisteten Einzahlungen auf Jnhaber lautende Promessen oder Jnterimsscheine ausgestellt werden.

Demgemäß wird nach §. 9 lehtes alinea des Statuts békannt gemacht, daß wir der Quittung über die hiermit eingeforderte zweite Rate den Ver- merk beifügen , wodurch die Quittungsbogen als auf den Jnhaber lautende Interimsscheine erklärt werden.

Berlin, den 11. Juli 1864.

Der Vorstand.

[1906] BVBeklanntmamuntg In Vollstreckung der Art. 1 und 3 des Allerhöchsten Ufaz (Ukas) vom

31. Mai l. J. gemäß welchen »alle Pfandbriefe und Coupons, welche

12. April : vim vergangenen Jahre aus der Generalkasse des Königreichs entwendet »worden sind, zu denen der Staat sein Anrecht erwiesen, mit: dem dato des »erwähnten Ukas als Null und nichtig angesehen werden sollen; daß in »dieser Hinsicht alle Nachforschungen nicht mehr fortgeseßt, noch in der Folge »anhängig gemacht werden können und, daß an der Stelle der annullirten » Pfandbriefe andere Pfandbriefe ausgestellt werden müssen«, benachrichtigt die General - Direction das in dieser Angelegenheit betheiligte Publikum, daß die im beigefügten Verzeichniß namhaft gemachten Pfandbriefe und Coupons annullirt worden sind, und in wessen Besiy sie auch sein mögen - feinen Werth haben. i Warschau, den 18. /30, Juni 1864. Wirklicher Staats-Rath und Präsident der General-Credit-Direction : Trzetrzewinski.,

bis ult.

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