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rathes und zwei» facsimilirten Unterschriften der Mitglieder desselben, sowi i j 1 ; ; l ¡ sowie 4) Bericht der Revisoren über d i : 4 L, É a dem S der Gesellschaft ARLdMeeRE, j f des verflossenen trat und f a deu A un, nas ay Bilan L der übrigen Fetipuares gewählten Bevollmächtigten vertreten zu lassen, dessen N IV. . Ceti e Ausreichung neuer Dividendenscheine und Talons erfolgt gegen 5) Beschlußnahme über diejenigen Angelegenheiten , welche d onita; f Vollmachtsauftrag ur schriftliche (entweder von einem Mitgliede des Ge- Von den Repräsentanten und Beamten der Gesellscha ft. inlieferung der mit den abgelaufenen Dividendenscheinen und Coupons Versammlung von dem Verwaltungsrat B e der Gener, E sellschafts - Vorstandes oder von einem Beamten, der ein öffentliches Siegel A. ausgegebenen Talons an den Jnhaber der- lehteren ohne Prüfung seiner [nen Actionai terwaltungsrathe , den Revisoren oder jy f u führen berechtigt ist) beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Verwaltungsrath Legitimation 3 JOENE TIO ionairen zur Entscheidung vorgelegt werden ; — P ¡iese Vollmacht ß spätestens ei I : ; E 1ng ; A i 6) Feststellung der den Mitgliedern des Verwaltungsrathes zu gewäh A e o Geselischaft niedergelegt, A E lation, des BollüiaHid- wed, Amn Gl Ati A0 en Remuneration. ur M Gl egi o weck, Umfang, S1ÿ-. Zahlung der Dividende. j Ausstellers auf die im Z. 33 vorgeschriebene Weise geführt werden. Der Verwaltungs bi d der Gesellschaft, er reprä- __ Die Auszahlung der Dividenden erfolgt von der Gesellschaftskasse gegen Anträge dae A cti ; | l clionalre weiblichen Geschlechts dürfen den ats Versammlungen \entirt und vertritt Nic l cfelsdast L Tan Mlleven As A Rechten, Einlieferung der entsprechenden Dividendenscheine nach geschehener Feststellung Besondere Anträge einzeln À ti L überhaupt nicht beiwohnen ; doch können sie sih durch ihre Ehemänner oder soweit dies niht ausdrücklih der General-Versammlung vorbehalten ist. der Bilanz des betreffenden Betriebsjahres. ral-Versammlung E Vorsigend ry des N müssen so zeitig vor der Gem | durch Bevollmächtigte aus den Actionairen vertreten lassen. Ein Ehemann Er besteht aus funfzehn Mitgliedern, von denen wenigstens acht in : Zinsen für die Actien während der Bauzeit und Dividenden, die niht | getheilt werden , daß dieselb G zerwaltungsrathes {riftli mik bedarf zur Veriretung seiner Ehefrau keiner besondern Vollmacht. Juristische Preußen ihren Wohnsiß haben müssen, und ist beschlußfähig, wenn min- binnen vier Jahren, von den in den §F. 21 und 22 angegebenen Zahlungs- noh in die öffentlich vi S A S Hank elt geseybüce| | Personen fönnen durch ihre verfassungsmäßigen Repräsentanten, Handlungs- destens 7 Mitglieder, mit Einschluß des Vorsißenden oder seines Stellver- tagen ab O erhoben worden sind, verfallen zum Vortheile der Gesell- | genommen werden können, widrigenfalls die Beschlußna Ens auf E häuser durch ihre Prokuristen, Bevormundete durch ihre Vormünder ver- | treters, anwesend oder vertreten sind. schaft, vorbehaltlich der Bestimmung s 6. 25. nächsten General-Versammlung s De L hme darüber bis jy F treten werden, ohne daß diese Vertreter Actionaire zu sein brauchen. avm atiA A, Den De Gal frei, s i è ‘ Las l evollmächtigten aus der Mitte des Derwa ungsrathes ver- Oeffentliches Aufgebot und Mortifizirun' : §. 30. §. 39. treten zu lassen; doch darf kein Mitglied m [s zwei | i Ms , N Ç i - h U / c T «A : wei Vertretungen gleich- Sind Actien, Dividendenscheine oder Talons beschädigt oder unbraucb- E Desagumiun Versammlungen. | i Entscheidung über das Stimmre t. i ¡eitig Ma ch darf fei itglied mehr als zwei gen gleich bar geworden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen dergestalt erhalten, daß | in denen der Verwaltungsratkl die Ar R A E Ey if n Gen R n I. O es o A ati S: A0 über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, fo ist der Verwaltungsrath er- | für nöthig erachten, auf trag Der “Beit oder die E si bührt der Generalversammlung. Wahlfähigkeit. MEREE! aen hang ‘der beschädigten Papiere auf Kosten des Jn- | delsge'esbuches, wenn ein solcher S e: Bi Aar rg ire des Har N g. 36. Jedes Mitglied des Verwaltungsrathes muß im Besih von vierzig ha A eile gleichartige Papiere auszufertigen und auszureichen. der emittirten Actien und unter Angabe der he V : t s zehnten Theil | Gang der Verhandlungen. Stamm- oder zwanzig Stamm-Prioritäts-Actien sein, welche für die Dauer Außer diesem Falle is die Ausfertigung und Ausreichung neuer | Verwaltungsrathe gestellt i nd des Zweces bein Der Vorsißende des Verwaltungsrathes oder dessen S : i des Amtes bei der Gesellschaftskasse niederzulegen sind. Actien in Stelle b D O g gestellt ist. Der Vorsitzende des Verwa tungsrathes oder dessen Stellvertreter leitet : L zuteg [ctien in Stelle eschädigter oder verloren gegangener nur zulässig nach ge- In der Einladung muß der Gegenstand d ; die Verhandlung, bestimmt die Fol eordnung der zu verhandelnden Gegen- N ich t wahlfähig sind: richtlicher Amortisation derselben, die im Domizil der Gesellschaft bei dem | kurz angedeutet Via de Cdien sid: Her 1e VarPanLelaes A e theilt das Wort und bt d 8 bei i Absti i beobach : Beamte der Gesellschaft, j G E . . f 1059 / 4 4 // . , ." , ‘ t e . de al N N este Me / i; 3 E G 31 L Pi f A R env s M i e der S und unter Kuratel stehende Personen, sowie diejenigen, | erd mortisation beschädigter oder verloren gegangener Di- Noth L Ae : e * hriftlicer Absti n Sti welche ihre Zahlungen eingestellt und sich nicht voll ändig mit ihren videndenscheine findet nicht statt; der Betrag derselben wird jedoch demjenigen, Außer a 9 E einer General-Versammlung, f ilti E O Tcidei- bit I Mags ph E Da s Gläubigern regulirt lata A A / der die Beschädigung oder den Verl A / x V d. genannten Gegenständen is} der Beschluß ein gültig sind, müssen dieselben, dei ermeidung der Ungültigkeit, vom Stimm 4 e AUSCT ¿ ; 6a eshädigung oder den Verlust derselben innerhalb des im §. 24 ge- | General-Versammlung überhaupt erforderlich : zu n geber unterschrieben und mit der Zahl der Stimmen, welche er repräsentirt Personen, welche nicht im Vollbesiße der bürgerlichen Ehrenrechte sind, achten vierjährigen Zeitraumes bei dem Verwaltungsrathe angezeigt und 1) gur Ausdehnung des Unternehmens 1b e e versehen sein Perjonen, welche mit der Gesellschaft in Kontraktsverhältnissen stehen. seinen Anspruch durch Einreichung des in seinen wesentlichen Theilen be- ck hin nehmens über den im §. 1 angegebenn ta Doschli hon À i i §. 41. uo ; T : Qweck hinaus und auf die im §. 2 vorbehalt N — Die Beschlüsse werden in der Regel durch absolute Stimmenmehrheit l \chädigten Papieres und, im Falle des Verlustes , durch Vorlegung der nußungsart ; rbehaltene anderweitige V Cefaßt, jedo findet davon eine Ausnahme statt bei den nach §. 31 ad 1 ; Der Vorsigende. Actien selbst bescheinigt hat, binnen einer, von Ablauf des vierjährigen Zeil- 2) zur Vermehrung des Grundkapitales der G M dis 5, 7 und 8 gedachten Gegenständen, über welche nur nt Majorität |, g Verwaltungsrath wählt aus seinen in Preußen wohnhaften Mikt- raumes zu berech ; T6 a a) Grundkapitales der Gesellschaft und Kontr bis 9/ geda) genst / h 1 “ i : L 3 zu berechnenden einjährigen präklusivischen Frist, gegen Rückgabe der rung von Anlehen für dieselbe ; ontraji E von zwei Drittheilen der anwesenden oder vertretenen Stimmen enit- gliedern alljährlich cinen Vorsigenden und einen Stellvertreter für denselben. S Uns vom Verwaltungsrathe zu ertheilenden Be- ) zur Fusion der Gesellschaft mit einer andern und Feststellung d A eiden fann. Zur Gültigkeit der Wahl ist erforderlich, daß sie mit absoluter Skim- end O ive T A fallsigen Bedingungen ; Q ng der deb in Bei Skimmengleihheit giebt die Stimme des Vorsigenden den Ausschlag, menmehrheit erfolgt i. : g i: Ta uch eine gerichtliche Amortisation beschädigter oder verlorener Talons zur Uebernahme des Betriebes auf andern Eisenb F : Us enes Hit Geschäfte, empfängt uw® öffnet bie gten findet nicht statt. 4 ; : Pa dia 28 M3 éCQEO, lar (eigenen Baba Alo A, zur Ueber - e U | den Schreiben, beruft die Versammlungen, ladet zu denselben die Mitglieder, Die Ausreichung neuer Dividendenscheine geschieht , wenn der Actien- oder an den Staat ; U eine andere Gesellscha Wahl der Mitglieder, des Verwaltungsrathes und nach Befinden durch schriftliche, den Gegenstand der Besprechung andeutende Inhaber den Talon nicht einreichen kann, gegen Production der Actie. J zu Abänderungen und Ergänzungen des St j : bay Men Loren, Circulare ein und leilet in dex Bens selbst die Nergau n En aber vor Ausreichung der neuen Dividendenscheine der Verlust des Talons als den unter 1 und 2 L AARICA Aden 7 atuts auch in andert} - Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsraths resp. der Revi-e | Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn Lehterer verhindert ist; bei dem Verwaltungsrathe von einem Dritten angemeldet , der auf die ur f E R s E oren findet in den jährlichen ordentlichen General - Versammlungen folgen- überall die gleichen Rechte und Pflichten, wie der Vorsitzende selbst. : g / f ) zur Aufhebung der Beschlüsse „rüherer G \ | jährlich 3 g neuen Dividendenscheine Anspruch macht , so werden lehtere zurückbehalten, 7) zur Auflösung der Geselischaft üherer General-Versammlungen; E des Verfahren statt: d. 42. ¿ i ; dr N a) Die Wahl erfolgt durch zweifaches Skrutinium, so daß zunächst die Versammlungen und Beschlüsse.
bis der Streit zwischen beiden Prätendenten im Wege der Güte oder des O) derk / ; | Lan D E Mitglieder des Verwaltungsrathes und hicrauf die Revisoren gewählt | Der Verwaltungsrath versammelt sich in der Regel allmonatlich an einem vorher durch Beschluß zu bestimmenden Tage j außerdem aber \o ofte
“ Prozesses igt ist. : C j 7 | A Il. in ina ais Gegenstände können sowohl in ordentlichen, ali werden Von der Aufstellung der Bilanzen, stand der Béräliun A N ae gefaßt werden; der Gege b) Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, auf deren jeden eine der Zahl | als es der Vorsitzende für nothwendig erachtet, oder vier Mitglieder unter g. 26 ladung bezeichnet fin aber in beiden Fällen nach §. 30 in der Vor der zu erwählenden gleiche Zahl Namen wahlfähiger Gesellschafts- | Angabe der Gründe es verlangen. ) i Y : Mitglieder zu sehen ist. Die Sigzungen finden in der Regel in Görliy statt, fönnen aber auch
Das Geschäfts - oder Betriebjahr dex Gesellschaft ist das Kalender) Alle 4 RA E i j jal sell) st dc rjahr. Alle unter 1 bis 5, 7 und 8 gedachten Beschlüsse bedürfen der Genh| c) Stimmzettel, welche formell ungültig sind, bleiben ebenso wie unstatt- auf einer der Stationen, welche die nach §. 1 zu erbauende Eisenbahn be-
Die Bauzeit wi i Zieni j ; ; Z As welchem der S I Bs: ade anes “en a r s A Un A fis die GRUI N ae e hafte Wahlen unberücfsichtigk. rührt, abgehalten werden. Während der Bauzeit wird nach Ablauf eines jeden vollen Kalender- | Nöthige fest t Aut der: Abstinanugg: hes, diese, Gegrnihnde, Jet S 99,0 d) Der Vorsigende ernennt aus der Versammlung Kommissarien, welche Gültige Beschlüsse können nur mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt jahres eine Bilanz aufgestellt, welche nahzuweisen hat, wie weit das Actien- i 39 unter Zuziehung des Syndikus oder dessen Stellvertreters die Stimm- | werden. Für den Fall der Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vor- fapital eingezogen und verwendet ist. Die Aufstellung der General-Bilanz Sti d. 36 zettel sammeln, nach dem jedesmaligen Skrutinium die Unterschriften | sigenden den Ausschlag. über die ganze Bauausfühung erfolgt nach Beendigung des Baues zur Das Sti cht der € O der Stimmzettel und die beigefügte Stimmenzahl nach dem angefertig- Bei Wahlen wird ebenso verfahren, wie im §. 37 sub e. und am nächsten ordentlichen Generalversammlung. “Nach Ablauf der Bauzeit ‘ist olelionaire i Ca: Bs Stamm Hetlongire und der Stamm-Prioritäts ten, von dem Syndikus der Gesellschaft zu verifizirenden und von Ende vorgeschrieben ist. am Schlusse eines jeden vollen Betriebsjahres das Resultat des Betriebes Qi R L S ist gleich. e ibm und den ernannten Kommissarien zu unterschreibenden Verzeich- Mitglieder, welche bei dem Gegenstande der Berathung ein Privat- durch eine Bilanz darzustellen. Sletieni: M enn fi ch L E geben je 5 Stamm-Prioritäts- und 10 Stamw nisse der anwesenden Actionaire prüfen und nach erfolgter Verification interesse haben, müssen sich bei der Abstimmung entfernen. st der Betrieb der Bahn nicht im Anfange, sondern im Laufe eines bundert Slutien in R Besih_ von M 90, beziehung8wei]e von zehn biî A den Jnhalt der Stimmzettel, unter Verschweigung des Namens des Soll in den Sigzungen Kalenderjahres eröffnet, so hat sich die erste Betriebs-Bilanz auf diesen Theil | welche A einer Person vereinigt, eine Stimme und für die Actimn Stimmgebers, laut verlesen und die Resultate der Abstimmung zu- 1) über Feststellung der Jnventur, der Bilanz und der Dividende, des Jahres zu beschränken. E paliebini E die Zahl von funfzig, beziehungsweise hundert besißi — \fammenstellen. 2) über Anstellung von Beamten mit längerer als 3monatlicher Kündi- Ag ba Bilanz werden alle Einnahmen des betreffenden Jahres na s Pa Zl e zwanzig Actien eine Stimme, so jedoch, daß aud F ) Als erwählt werden diejenigen erachtet, welche nach Inhalt der be- gung oder über Entlassung derselben, ihrem Baarbetrage, etwaige Ausstände nach ihrem Nominalbetrage, insofern | volle Stimn cht erv A mehr als fünf und funfzig Stimmen (dei treffenden Stimmzettel die größte Ánzahl der Stimmen und zugleich 3) Über Erwerbung oder Veräußerung von Jmmobilien, sie aber unsicher sein soliten, nach gewissenhafter Schäßung Len Seiten bes N für 500, beziehungsweise 1000 Actien) berechtigt. L die absolute Stimmenmehrheit erhalten haben. Jst die absolute Ma- 4) über Verträge, deren Gegenstand mehr als funfzehnhundert Thaler Verwaltungsrathes, und vorhandene Baumaterialien und Vorräthe nach | kann Ie * L ascliclich S S Ag eines andern Actionairs, {F jorität nicht erreicht, so werden diejenigen, welche die meisten Stim- beträgt, : dem Kostenpreise und bei eingetretener Werthsverminderung, unter Berück S eßlich des Stimmrechts des Leßteren niemals mehr als ein E men erhalten haben, in doppelter Anzahl der noch zu wählenden zur gültig Beschluß gefaßt werden, so muß den Mitgliedern mindestens 14 Tage sichtigung derselben, als Activa angeseßt. N Il N Aa 0 v Stimmen haben. j | — engeren Wahl gestellt. vor der Sizung schriftlich angezeigt worden sein, daß darüber verhandelt Dagegen kommen als Passiva in Ansaß alle Ausgaben, die im Laufe | zur Theil E von weniger als fünf, beziehungsweise zehn Actien sind ) Das Resultat der Abstimmung wird hiernächst in das über die Ver- | werden soll. Ueber die Beschlüsse des Verwaltungsraths wird ein Proto- e N avs N nicht aus dem Reserve- oder Erneuerungsfonds E Gel: ahme an der General-Versammlung — jedoch ohne Stimmre! handlung aufzunehmende Protokoll registrirt; die Stimmzettel aber | koll geführt. . 6 und 7) zu bestreiten gewesen sind, mit Einschluß der etwa am Jahres- E werden mit dem Siegel der Gesellschaft verschlossen und asservirk, A \hlusse verbliebenen Rückstände. x N B dai ; d. 30; — g) Bei eintretender Stimmengleichheit bei der Wahl entscheidet über die Ressort S eile 6 A Jahres 0e werden innerhalb der ersten drei Monate Qur U Aa der Stimmberechtigten., O Priorität das Loos, na einer vom Vorsizenden in der Versammlung Der Verwaltungsrath als Vorstand der Gesellschaft (H. 39.) leitet ins- f auf des betreffenden Jahres durch die Gesellschafts - Blätter mit- A ur heilnahme an der General-Versammlung sind nur diejenigen bt| selbst zu treffenden Anordnung. A i: besondere sämmtliche Angelegenheiten der Gesellschaft, bringt seine eigenen, getheilt. i B welche wenigstens drei Tage vor der Versammlung ihre Actien bi Sollte einer oder mehrere der gewählten Mitglieder des Verwaltungs" | sowie die Beschlüsse der Generalversammlungen in Ausführung und er- I. er Gesellschaftskasse deponiren. : rathes die Annahme des Amtes, zu welchem überhaupt ein Zwang nicht | nennt und entläßt die Beamten der Gesellschaft. Von den General-Versammlungen. Die Nummern der deponirten Actien werden in einem, nah d stattfinde, ausschlagen, was angenomne wird, jofern sie sich binnen ° Er verwaltet den Gesellschaftsfonds und die künftig eingehenden Bahn- geschehener Bekanntmachung der Wahl nicht schriftlich zur An- | und Transportgelder, sowie alle sonstigen Einnahmen der Gesellschaft, er-
4 Al. [laufenden Nummer angelegten, Verzeichnisie roth angestrichen und dies unte | Tagen nach h i : E, : t erklärt haben, so rücken nach der Reihenfolge diejenigen ein | wirbt die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes nach ihren Beschlüssen erfor-
Ort der Berufung. der Controle eines dazu bestimmten Beamten zu führende Verzeichniß wir nahme berei vom Syndikus der Gesellschaft verifizirt. / tee welche die meisten Stimmen erhalten haben. derlichen Grundstüce und sonstiges bewegliches und unbewegliches Eigen-
Alle General-Versammlungen werden in Görliß abgel i gen. gehalten. Die Be- ete „Vverlf Les erfolat dazu unter Mittheilung der Tagesordnung, durh den Ver- | „j E Ens muß jeder Actionair ein von ihm unterschriebenes Verzei) §. 38. thum, bewirkt die vollständige Erbauung der Bahn nach dem genehmigten i Ae fat mittelst zweimaliger öffentlicher Bekanntmachung, von denen A L Nummern seiner Quittungébogen oder Actien in zwei Exemplaren Txotofkoll. Bauplan , so wie demnächst ihre Unterhaltung , desgleichen die Aufführung, e spätestens vier Wochen vor dem Versammlungstage erscheinen muß. ibergeben, von denen das Eine zu den Akten der Gesellschaft gebt, das Ar Das über die Verhandlung jeder General-Bersammlung aufzunehmende | Anschaffung - Unterhaltung der erforderlichen Gebäude, Materialien, S ) { und leitet den Transportbetrieb, schlie
¿ dere mit dem Siegel der Gesellschaft unter dem V ( i ichtli j i asili isi \ . 28. ; t : : em Vermerke der erfolgten De rotokoll wird gerichtlich oder notariell ausgenommen und von den anwe- | portmittel und Utensilien, organisir Ordentliche Gen d. al-Versammlungen U fo L mit der Stimmenzahl versehen, ibm zurücgegeben wird Cu Mtutalledeen des S cicaiinasratbes wn zwei sonstigen Actionairen alle im Jnteresse der Gesellschaft erforderlichen Kauf-/ Verkauf -, Tausch-- Ordentliche General-Versammlungen finden L / beim E als Einlaßkarte zur Versammlung, auf Grund derl unterschrieben. | Pacht- , Mieths-, Engagements-/ Anleihe- und sonstigen Verträge Namens im zweiten Kalender - Quartale eines jeden Driviebdlabris uni |: Mita 4 E N dieselbe dem Inhaber eine angemessene Anzahl von Stim Die Namen der in der General-Versammlung erschienenen stimmberech- der Gejellschaft und repräsentirt die lehtere in allen Verhältnissen nach außen zuerst in dem auf den Ablauf der Bauzeit und die Eröffnun L es s folgt wird, welche mit dem Stempel der Gesellschaft vet tigten Actionaire und die Legitimation der Bevollmächtigten oder Vertreter auf das Vollständigste mit allen Befugnissen und Verpflichtungen, welche die Betriebes auf der ganzen Bahn zunächst folgenden Jahre 3 Gé: 1 Rück j : L der abwesenden stimmberechtigten Actionaire sind durch eine von den in Geseze dem Vorstande einer Actien-Gesellschaft (Art. 227 bis 241 des Han- Regelmäßige Gegenstände der Berathung und der Beschlußnahme der- | bet Q Legen dieses Duplikat-Verzeichnisses erfolgt die Rückgabe det A der General-Versammlung anwesenden Mitgliedern des Verwaltungsrathes delsgesehbuches) beilegen. 2 i selben sind: | : U A eem a E zu vollziehende Präsenzliste, welcher die Stimmenzahl beizufügen ist, fesizu- Insbesondere ist der Verwaltungsrath legitimirt , die Gesellschast in 1) der Bericht des Verwaltungsrathes über die Lage der Geschäfte und ibe V telle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten n) 4 stellen und solche dem Protokolle beizufügen. allen gerichtlichen Handlungen zu vertreten Eintragungen jeder Art in die die Bilanz (§. 26); ( bi liche Bescheinigungen von Staats - und Kommunal-Behörden über dit R Protokoll und Präsenzliste haben vollkommen beweisende Kraft für den Hypothekenbücher und Löschungen in denselben zu bewilligen, Wiederveräuße- 3 di Wal der Mitglieder des Verwaltungsrathes ; ei ihnen erfolgte Deposition der Wia Inhalt der von der Gesellschast gefaßten Beschlüsse. de E E Que zu ließen und Streitigkeiten chiedsrichter- ie Wahl von drei Revisoren f irui On / ° Di j \ in der General-Versammlung er ¡e- | licher Entscheidung zu unterwerfen. E Bilanz; | Me Oi: and, Delsatgaum G Der Es if ei Vertretung der Actionaire. | P nenen dit I biigien -Gekignalte in der Brásenzüste ist Ra Der Verwaltungsrath hat mit Genehmigung des Handels - Ministers ist einem jeden Actionair gestattet, sich durch einen aus der Zahl forderlich. : nah Eröffnung des Betriebes einen General - Bevollmächtigten zu bestellen;