1886 / 308 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Dec 1886 18:00:01 GMT) scan diff

weis liefert, welche Vollkommenheit die Typographie in Berlin er- reiht bat. Der Kalender ist mit einer ovalen Einfassung umgeben und der Raum zwischen diesem ovalen und dem viereckigen Rand des Kalenders dur reizende, die vier Jahreszeiten versinnbildlihende Arabesken ausgefüllt. :

Auch aus der Offizin des Hrn. Albert Lewent, Berlin SW., Lindenstraße 93, liegt uns ein mehrfarbig gedruckter Wandkalender vor, der an Sauberkeit der Ausführung und Geschmack in der Kom- position und Zusammenstellung der Farben nichts zu wünschen läßt.

Laud- und Forstwirthschaft.

(Fr. C.) Das Resultat der heurigen Weinernte Frankreichs ist kein zufriedenstellendes: sie betrug im Ganzen 25 063 345 hl, d. i. um 34 Millionen weniger als im Vorjahre und 115 Millionen Hekto- liter unter der Durschnittsernte der leßten zehn Jahre. Die atmo- sphärishen Störungen, die noch zu den zwei Krankheiten der Reben, der Phylloxera und dem Mildew, kamen, sind die Ursachen des Aus- falls. Angesichts dieses ungenügenden Ergebnisses mußte man mehr als in den Vorjahren zu fremden Weinen greifen. Während der elf ersten Monate 1886 sind 9438 000 bl (1885 6 831 000 11) in Frankreich eingeführt worden. Unter diesen 9 438 000 h1 figuriren \panishe Weine mit 5 187 000 hl und italienishe mit 1 697 000 hl. Des Weiteren wurden in diesem Jahre 2842 000 hl Wein aus Rosinen und 2 688 000 h1 dur Vermischung von Trebern mit Zuker- wasser hergestellt. Die Departements, welche die größte Weinproduk- tion haben, sind folgende: Hérault 2995 126 hl, Aude 2372 910 h1, Puy-de-Dôme 1 126 842 h1, Pyrenées-Orientales 1 175209 h1, Gironde 1 108 685 hl. Indeß die Produktion in Frankrei abnimmt, wächst sie in Algerien. Die Gesammtproduktion der drei algerischen Departements betrug in diefem Jahre 1569 284 Ul. Während der S ersten Monate 1886 sandte Algerien nach Frankreich 398 000 h1

ein.

Gewerbe und Handel.

Heute Vormittag fand in dem schönen, mit Oberlicht ausgestatteten Geschäftsraum der Waarenbör fe die feierlihe Einweihung des Instituts durch Uebergabe an die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin statt. An der östlihen Seite des Saales stand inmitten eines Haines prächtiger Topfgewächse die Büste Sr. Majestät des Kaise:s. Nach einem einleitenden Musikstück ergriff der Direktor der Waarenbörse, Hr. Bodstein, das Wort zu einer längeren Rede, in welcher er die Entstehung, den Zweck und die Bedeutung derselben für den Handel Berlins beleuchtete, und erbat alsdann von dem an- wesenden Staats-Minister von Boetticher die Erlaubniß zur Ueber- ute der Börse an die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. Im

amen der leßteren übernahm der Geheime Kommerzien-Rath Franz Mendelssohn das Institut und {loß seine kurze Ansprache mit einem Hoh auf Se. Majestät den Kaiser, in weiches die Versamm- lung begeistert dreimal einstimmte und alsdann \tehend das „Heil Dir im Siegerkranz“ sang. Den Schluß der Feier bildete ein Rundgang dur die neuen, heute festlich ges{chmücckten Räume.

Das am 14./26. November 1886 von Großbritannien und Numänien abgeschlossene Abkommen, betreffend Ab- änderungen des zwischen beiden Ländern bestehenden Handelsvertrages vom 24. März / 5. April 1880, lautet in deutscher Ueberseßung wie folgt:

Art. 1. Die Bestimmungen des Art. 3 des Vertrages vom Qn /5. April 1880 werden durch folgende Vereinbarungen erseßt:

Die nachstehend genannten Gegenstände unterliegen bei der Ein- fuhr nah Rumänien folgenden Zollsäßen:

für 100 kg Franken. 1) Theebiskuit, nicht mit Zuckerzusaß . 29 2) Pech, Kolophonium und Theer 5

3) Farben, ordinäre, mit Oel zubereitet (Grundfarben),

zu Bauten, Wasserfahrzeugen 2c. dienend . I 8 I ed e Gde ad 5) Teppichfilz, ohne Unterschied der Farbe, bedruckt

oder nicht, nah Maß oder abgepaßt 20

6) Baumwollengarn, einfaches, gekrempeltes, roh oder gebleiht, in Rumänien „eretz, cretzisor und extracretz“ m E,

7) Baumwollengarn, zwei- oder mehrfach gezwirnt, roh Do E 20

8) Baumwollengarn aller Art, gefärbt... 45

9) Iutegewebe, ganz ordinäre, und Säcke aus der- I 2

10) Cement, natürliher und künstlicher L OGO

11) Thonwaaren, gemeine, und zwar:

1) Fayence, ecinfarbig oder weiß, sowie weiß, nur mit farbigen, weder vergoldeten noch versilberten Streifen verziert ;

9) Teller, ordinäre, zweifarbig bedruckt, in Körben ein-

S

12) Kupfer, Messing und Bronze, roh, ohne Unter- schied der Form; Bruchstücke von Kupfer-, Mesfsing- und

Bronzewaaren; Kupferfeilspähne; alles dieses niht ver- GUIDET NIOIT vere. 5 d 13) Kupfer, Messing und Bronze in Platten oder

Draht (einschl. des Drahtes zu Saiten für Musikinftru- mente); Kupfer oder Messingdraht zu Geweben und Sticke- reien, alles dieses unvergoldet, unversilbert; Zapfen und Lager für Maschinen frei

14) Bettstellen von Metall aller Art, wie Eisen, Messing, Bronze 2c., mit oder ohne Verzierungen, ange- strichen, ladcktirt, mit Malereien, bronzirt 2c.; eiserne Zimmermsöbel, auch vergoldet oder versilbert, tapezirt C S

15) Zinn, roh, ohne Unterschied der Form, in Platten, Stangen 2c. ; Zinnfeilspäne; Bruchstücke von alten Gegen-

ea 16) Eisenbahnschienen von Eisen und Stahl, ohne

Unterschied der Form, und Eisenbahnwechsel a O D e Ma 18) Eisenplatten und Walzeisen, nicht besonders genannt frei 19) a n ea D/00 20) Gegenstände, verschiedene, Theile und Zubehör von

Maschinen, aus rohem Gußeisen frei

21) Ketten, eiserne, mit Ausnahme derjenigen für Se 22) Gegenstände, nicht besonders genannte, aus

Schmiedeeisen und Stahl, gemeine, einfa, verzinnt, email- lirt, jedo nicht polirt; Werkzeuge und Instrumente von Schmiedeeisen, unpolirt, mit oder ohne hölzernen Griff . 15 23) Gegenstände von Eisen und Stahl, mittelfeine, polirt; Werkzeuge und Instrumente von Stahl, sowie von Eisen und Stahl, polirt in oder ohne Verbindung mit anderen Materialien, wie Weißblech und lz ..., 15 24) Gegenstände von Weißbleh oder S{hwarzbleh, an- gestrichen, emaillirt oder galvanisirt L S 25) Messershmiecdewaaren, ordinäre, von Eisen oder Stahl, ordinäre Scheeren, auf Holz, Knochen, Horn oder sonstigen gemeinen Materialien montrt ...... . 20 = 26) Hüte von Wollenfilz, montirt oder niht, ohne Bei- mishung anderer Stoffe wie Thierhaare, Rauchwerk, e its ves vonn Aut In Uebereinstimmung mit Art. 5 des rumänischen Zolltarifgeseßes ist das zollpflichtige Gewicht nah der Wahl Desjenigen, weer die Waaren vorführt, in der Weise festzustellen, daß entweder die Waaren nah Abnahme ihrer Umschließung gewogen werden, oder daß vom Bruttogewicht der durh den rumänishen Generaltarif festgeseßte E Abzug gebracht wird. Art. 2, Der Vertrag vom 24. März/5. April 1880 (dessen Be-

stimmungen, soweit sie dur die Vereinbarungen des gegenwärtigen Vertrages nicht abgeändert sind, sämmtlich in Kraft bleiben) sowie der gegenwärtige Vertrag selbst sollen bis zum 28. Juni/10. Juli 1891 in Kraft bleiben. i

Falls keiner der beiden vertra \{ließenden Theile seine Absicht, die Wirksamkeit des gegenwärtigen Vertrages und des Vertrages vom 24. März/5. April 1889 aufhören zu lassen, zwölf Monate vor dem genannten par y mitgetheilt haben follte, werden die Verträge bis zum Ablauf eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, an welchem der eine oder der andere der vertrag\chließenden Theile dieselben kün- digen wird, in Kraft bleiben.

Art. 3. Die Ratifikationsurkunden des gegenwärtigen Vertrages sollen zu Bukarest so bald als möglich ausgetausht werden.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unterschrieben und ihre Siegel beigedrüt.

So geschehen in doppeltem Original zu Bukarest am 14./26. No-

vember 1886. (L. S) M. Pherekyde. (L. 8.) Percy Sanderfon.

Protokoll.

Im Begriff, zur Vollziehung des Handelsvertrages zu schreiten, haben die Unterzeichneten in Anbetracht, daß {on am Tage der Er- öffnung der Unterhandlungen zwischen den beiden Regierungen der Wunsch zu erkennen gegeben worden ist, insbesondere in Folge des Rechts der rumänischen Regierung, die unter den Bedingungen des Gesetzes vom 16. Juni 1886 abgeschlossenen Verträge sofort in Anwendung zu bringen und in Folge des der britischen Regierung nach ihren konstitu- tionellen Prärogativen zustehenden Rechts, die vereinbartenBestimmungen sofort in Kraft treten zu lassen, vereinbart, daß der heute, am 14. (26.) November, abge\chlossene Vertrag, gleichviel, ob ratifizirt oder nicht, unverzüglich in Wirksamkeit geseßt werde, damit die Interessen des Handels, fo lange die Schiffahrt auf der Donau noh ofen ift, niht beeinträchtigt werden. Dieses Abkommen soll bis zum 90. Dezember 1886 (1. Januar) gültig sein.

(L. 8.) M. Pherekyde. (L S,)

Percy Sanderson.

_— In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der Königsberger Pferdebahn-Gesellschaft ist die Dividende für das Geschäftsjahr 1885/86 auf 2 9/ festgeseßt worden. Der Rein- gewinn beträgt 63747 M, wovon 32500 H auf Abschreibungen, 2484 M. auf Tantièmen an Aufsichtsrath und Vorstand und 27 000 #4 zur Vertheilung als Dividende verwendet werden. Im Vorjahr belief ih der Reingewinn auf 74575 M

Vom \chlesis{chen Montan-Markt wird der „Voss. Ztg.“ unter dem 29. Dezember geschrieben: Unter sämmtlichen Montanprodukten begegneten Flammkohlen für industriellen und Heiz- bedarf in erster Linie erhöhtem Interesse, nahdem der Markt in Folge der vorherigen Zurückhaltung des Konfums einen langsameren Gang angenommen und der Verkehr über die Feiertage geruht hatte. Von den Zinkhütten wird in 1887 eine weniger als im ablaufenden Quartal thätig fein, wodurch, wenn man von den Betriebsveränderungen auf anderen Werken gleicher Art, welche theils eine Erhöhung, theils eine Verminderung der Metall-Erzeugung im Gefolge hatten, absieht, ein in den Vorjahren ungefähr 23 000 Meter-Centner betragendes Quantum Rohzink und etwa 300 kg Cadmium (pro Jahr) in Abgang kommt. Der Versandt unverarbeiteter Metalle wie fertiger Fabrikate bewegte sich während der Berichtszeit in engem Rahmen. um so mehr, als die Hütten und Fabriken an die Aufnahme der Vorräthe 2c. herangingen. Die be- \hränkte Geschäftsthätigkeit bot zu bemerken8werthen Preisverände- rungen wenig Anlaß. Das Roheisengeschäft verharrte in seiner festen und weiter nah oben strebenden Tendenz. Nachdem sich die exportirten Roheisenmengen auf mehr als 700 000 Meter-Centner erhöht hatten, war dem in Folge des Stillstandes der Puddlings-Werke, Eisengießercien u. \. w. entstandenen, auf ca. 15 000 Doppel-Ctr. täglih zu bemessenden Ausfall im Roheisenkonsum kaum eine Be- deutung beizulegen. Ueberdies stehen für das nächste Jahr weitere Bezüge in Aussicht. Als künftige Preise für Koks-Roheisen werden, je nah den Marken, 4,60—4,80—ò5 A, bei besonderen Sorten dar- über hinausgehende Forderungen gestellt. Für den Absay ver- schiedener Walzeisenfabrikate und Eisenblehe blieb der endende Monat, ungeachtet der Unterbrehung der Abladungen während der Feiertage, in Anbetraht des allwöchentlichen Durhschnittsversandts ungleih günstiger als im Vorjahre. Dasfelbe is von der Stahlbranhe zu sagen. Im Gegensaß zu der vorjährigen Lage ist die Preishaltung für Eisen- und Stahlerzeugnisse anziehend und einheitliher, indem man darüber einig ist, spätere Lieferungen von Walzeisen auf Zeit außerhalb Schlesien und Pofen niht unter 9,50 M neben Zuschlag von È der gebräuchlichen Ueberpreise abzu- schließen und für Schlesien und Posen den Grundpreis auf 10,50 bei vollen Ueberpreisen festzustellen. Auswärtige Eisenwerke {ließen fih der Preiserhöhung an. Der Begehr. nah Hausbrandkohlen gestaltete sih lebhafter. - Ebenso wurden Kesselkohlen in erheblich größeren Posten angefordert. Der Gesammtversandt auf den Eisen- bahnen stieg werktäglih von ca. 450 000 auf 500—600 000 Doppel- Centner und mebr. Die Preishaltung war fester.

Bradford, 30. Dezember. (W. T. B.) Wolle Garne gefragter, hauptsächlih zweifädige, Stoffe ruhig.

New - Vork, 27. Dezember. (W. T. B.) Weizen - Ver- \chiffungen der leßten Woche von den atlantishen Häfen der Ver- einigten Staaten nah On 91 000, do. nah Frank- reich —, do. nah anderen Häfen des Kontinents 46 000, do. von Kalifornien und Oregon nah Großbritannien 64 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents Qrkts.

Verkehrs - Anstalten.

Hamburg, 31. Dezember. (W. T. B.) Der Postdampfer „Rüugia“ der Hamburg-Amerikanischen Padckdetfahrt- Aktiengesell\chaft ist, von New-York kommend, heute früh 4 Uhr auf der Elbe eingetroffen.

fester,

Sánitäts8wesen und Quarantänewesen.

Oesterreich-Ungarn.

Zufolge Verfügung des Königlich ungarischen Ministeriums für Ackerbau, Industrie und Handel vom 19. Dezember 1886 ist 1) die 24\tündige Observation für Provenienzen aus Venedig aufgehoben, 9) die für Provenienzen aus italienishen Häfen vom Kap_S. Maria di Leuca bis zum Golfe von Venedig angeordnete 3tägige Observation in eine 24\tündige abgekürzt, 3) die für Provenienzen aus Genua, aus dem Küstengebiet vom Kap S. Maria di Leuca bis zum Golfe von Gaëta und aus Sardinien in Kraft stehende Observation von 7 Tagen in eine 3tägige umgeändert worden.

Berlin, 31. Dezember 1886.

(N. A. Z) Das „graue Meeres\ch{loß“. bei Königs- berg. Wer jemals eine Fahrt mit der Bahn von Königsberg nah PUO gemacht hat, wird hinter Fischhausen rehts auf 70 Fuß hoher

üne eine Ruine erblicken ; es ist das von dem deutschen Orden 1264 erbaute Vertheidigungs\{loß Lochstädt. Vertheidigungsburg deshalb, weil ehemals hier das Tief vorüberfthrte, welhes See und Haff ver- bindet, und die heidnishen Samländer ihr Unwesen in demselben gegen wehrlose Schiffe trieben. 1311 begann das Tief zu versanden und wurde {hon nach wenigen Jahren unfahrbar. Es bildete sch ein neues Tief bei Balga; auch das versandete, bis schließlich am 16. September 1510 dur einen furchtbaren Sturm eine neue Dee R E ane bei dem heutigen Pillau gelVassen wurde, die noh heute bestcht. Lochstädt aber behielt feine Bedeutung für Samland auch ferner bei, wurde Siß des Hama rgen Bernsteinmeisters, ging dann in Königlichen und später in Privat esp über. Jett teht nur noch der südwestlihe und südöstliche Flügel ; beide befinden sich wieder

im Besiß des Königs, sind fest überdaht, um sie vor \{ädigen- den Witterungseinflüssen zu \{chüßen. Der ganze Bau ift ein Seitenstück des Marienburger Ordens\{hlosses und enthält im südwestlihen Flügel noch deutlihe Spuren herrliher Orna- mentif, ferner bewundernswerthe Sterngewölbe, Granitsäulen und reiche, höchst kunstvolle Blätterverzierungen®* um die hohen Fenster. Um zwei Fensternishen findet man in aus gebranntem Thon hergestellten Buchstaben die Inschriften: Benedigit si dei Name Jhesu Christi und Mase ist ezu allen Dingin gat Die Schloßkapelle it gleih- falls in Stand geseßt worden und dient der Lochstädter Gemeinde zuy gotte8dienstlihen Versammlungen. Der andere Flügel \cheint aus- \chließlich Prunkgemächer enthalten zu haben, worauf die Ueber- reste herrliher Schnitzwerke, die fkünstlihen Kragsteine, die in feine Pfeilerchen auslaufen, ferner der kunstvoll mit Ziegeln ausgelegte Fußboden deutlich hinweisen. Aber auch die Um- chrift um das dem Eingange der Sakristei zunächst gelegene Fenster: „Maria gute hab uns in diner huld“ ift von großer Kunstfertigkeit und zeugt von dem Geiste, der in den Rittern lebte und zu frommer Ausschmückung des Gotteshauses antrieb, Was nun dieses „graue Meeres[{chloß“, im Volksmunde so genannt in leßter Zeit so besonders interessant gemacht und viele Besucher angezogen hat, ist, wie der „Ges.“ mittheilt, die Entdeckuñng einer Grabkammer unter der Safkristei der Kapelle. Sie is mit einer Reihe doppelter Holzsärge gefüllt, die- zumeist männliche Leichen bergen; nur ein Schild deutete darauf hin, daß auch weibliche Per- sonen hier eine Ruhestätte gefunden; es enthielt die Inschrift; Charlotte Anna von Auer, geb. 1697, gest. 1767.

London, 29. Dezember. (A. C.) Ueber die Verheerungen des Schneesturmes, welcher in der Naht vom Sonntag auf den Montag gewüthet hat, treffen noch immer weitere Einzelheiten ein, Von den 590 Drähten, welche den telegraphischen Verkehr Londons mit der Außenwelt vermitteln, waren am Morgen nur sechs noch zu benußen. Man ging natürlih an die unverzügliche Re- paratur, und bis Dienstag Abend war die Verbindung von 29 Drähten hergestellt. Die Akcienbörse verlor alle ihre Drähte, und das Geschäft erlitt dadurch gestern große Störung. In ähnlicher Lage befindet sich die Submarine Telegraphen-Gesellschaft, denn es ruht der telegraphische Verkehr mit Frankreich, Belgien und Holland noh immer. Die größten Verheerungen sind in einem Radius von 100 Meilen rings um London angerihtet. In Maidenhead sind beispielsweise alle Telegraphenstangen umgeweht worden. Nörd- lich von Birmingham und in Schottland und Irland sind die Drähte niht beschädigt. Die Telegraphenverwaltung hat ihr Möglichstes gethan, um den Betrieb \chleunigst wieder herzu- stellen, und das Kriegs - Ministerium hat ihr zu dem Ende große Abtheilungen des Ingenieur-, Eisenbahn- und Feldtele- graphen-Corps zur Verfügung gestellt. Das Thauwetter hat vielfahe Ueber schwemmungen verursaht. Jn der Gegend von Windsor hat die Themse eine riesige Fläche Landes überschwemmt. Die enormen Verheerungen, welche der Schneesturm bei den ober- irdishen Telegraphenleitungen anrichtete, haben natürlih die oft be- \sprochene Frage der Einführung unterirdischer Leitungen wieder auftauchen lassen.

Von der Direktion des Zoologischen Gartens geht uns folgende Mittheilung zu : In unserem Zoologischen Garten hat sich beute früh ein \chwerer Unfall ereignet, dem leider ein blühendes Menschen- leben zum Opfer gefallen ist. Der Hülfswärter Brauer, dem \{on seit Jahren die Reinigung der Behälter der Nilpferd e obliegt, war damit beschäftigt, dies auch heute zu thun. Seiner Instruktion gemäß hatte er beide Thiere abgesperrt und konnte ohne Gefahr seine Arbeit verrihten. Aber jeßt öffnete er in unbegreiflich un- vorsihtiger Weise die Thür der Abtheilung, in welcher ih das männliche Eremplar befand und wollte zu dem Thier hinein- treten. Dies griff den Mann alsbald an, und trotz sofortiger Unter: stüßung der beiden außer ihm im Hause thätigen Wärter und anderer auf seinen Hülferuf herbeigeeilter Personen gelang es nur, ihn sterbend aus dem Käfig des mächtigen Thieres zu entfernen Cin Zahn hatte dem Un- glülihen an der reten Seite des Halses eine tiefe Wunde beigebracht und durch Zerreißung der großen Halsschlagader eine rasche Ver- blutung veranlaßt. Die sofort angestellten eingehendsten Ermittelungen haben keinen Anhaltpunkt dafür gegeben, daß die traurige Kata: strophe durch eine andere Veranlassung als die eigene Unvorsichtigkeit des Verunglückten herbeigeführt worden ist. Derselbe hinterläßt eine Wittwe und zwei Kinder.

Im Königlichen Opernhause gelangte gestern neu ein- studirt das von St. Georges und Coralli herrührende plantastishe Ballet: „Die Willys“ oder „Gisela“ zur Aufführung und fand leb- haften Beifall. Die reizende, von Adam komponirte Musik trägt nit wenig dazu bei, den Genuß, welchen diefes Ballet dem Auge bereitet, auch für das Ohr zu einem hocherfreulihen zu machen, \0- daß die Wiederaufführung des Werkes in jeder Hinsicht als ein glüd-

liher Griff bezeihnet werden muß. Die reizenden Figuren und Gruppirungen, wie wir sie in den „Willys“ fehen, zeugen von ausnehmender Grazie und überrashen insbesondere durh das feine Maß der Bewegungen und den vornehmen Charakter. Die Titelrolle war dem Fräul. Dell'Era an

vertraut und bot der bewährten Tanzkünstlerin reihlich Gelegenheit, ihr hervorragendes Talent in seiner ganzen Bedeutung zu zeigen. Den esteigerten Anforderungen, welche in diesem Ballet an die Dame Veraatpéten: wurde dieselbe vollauf gerecht; der Beifall, welchen die

gebotene Leistung in dem gut beseßten Hause fand, war daher ein wohlverdienter. Die Ensembletänze ließen gleich falls nichts zu wünshen übrig, wie denn überhaupt die

gesammte Aufführung dem neuen Balletmeister, Hrn. Gräb, die er- wünshte Gelegenheit gab, sih auf das Beste bei den Besuchern des Königlichen Opernhauses einzuführen. Gleichen Beifall wie das Ballet fand die bereits neulich in der Weihnahhts-Matinée zur Aufführung gelangte Operette „Des Löwen Erwachen“, zu der Johann Brandl die gefällige Musik geschrieben hat.

Deutsches Theater. Morgen, Sonnabend, werden „Gold- fishe*, am Sonntag „Macbeth“ und Montag wieder „Goldfische gegeben. Die nächste Aufführung von „Romeo und Julia“ findet am Dienstag, den 4. Januar, statt. Außerdem bringt das Wochen-Reper- toire noch Wiederholungen von „Goldfishe“, „Macbeth“ und „Der \hwarze Schleier“.

Im Walhalla- Theater hat der , Vagabund“ seine Melodien bis jeßt vor stets ausverkauften Häusern ertönen lassen. Seit Jahren unterhält keine Operette das Publikum fo vortrefflich wie dieses, von munterster Laune getragene Stück mit feinem Reichthum an frischen Musiknummern und wißigen Couplets.

Der Erfolg, den das Panorama Deutscher Kolonien in dem Massenbesuch während der Weihnachtsfeiertage in Folge des el- mäßigten Eintrittspreises (60 pro Person) zu verzeichnen hatte, hat die Direktion veranlaßt , diesen billigen Preis auch für den fommenden Neujahrstag in Kraft treten zu lassen, so daß alfo zwel billige Tage (Sonnabend und Sonntag) unmittelbar aufeinander

folgen.

Redacteur: Riede l.

Verlag der Erpedition (S ch olz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (ein\chließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

(17814)

] werden, wenn Gegenstände zur Verhandlung stehen, die einen

Ersie Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 308.

Berlin, Freitag, den 31. Dezember

1886.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 16. Dezember 1886 will Jh dem vieder beifolgenden Statut, betreffend Abänderung der land- shaftlihen erfassung und Verwaltung des Fürstenthums Hildesheim, Meine Genehmigung hierdurh ertheilen.

Berlin, den 22. Dezember 1886.

Wilhelm.

von Puttkamer. An den Minister des FJnnern.

S LALRUT,

betreffend Abänderung der landschaftlihen Verfassung und Verwaltung des Fürstenthums Hildesheim.

: S L Die Hildesheimsche Landschaft umfaßt das Fürstenthum Hildes- heim nebst der Stadt Goslar. i 2

Die Landschaft besteht aus den drei Kurien : 1) der Ritterschaft, 2) der Städte, I 3) der nit in der ersten und zweiten Kurie bereits vertretenen ländlihen Grundbesitzer.

Die erste Kurie wird gebildet durch die Mitglieder der Hildes8- heimschen Ritterschaft.

S. 4.

Die zweite Kurie wird gebildet durch 10 Abgeordnete der Städte Hildesheim, Goslar, Alfeld, Peine, Bockenem, Elze, Gronau, Sar- stedt und Dassel, von denen Hildesheim 2 und die übrigen Städte je 1 Abgeordneten und für jeden derselben einen in Behinderungéfällen cintretenden Stellvertreter zu wählen haben.

Die Abgeordneten und deren Stellvertreter werden nah Maß- gabe der Bestimmungen des §. 53, Abs, 1, 3 bis 6 der revidirten Städte-Ordnung vom 24. Juni 1858, jedoch mit der Abweichung, daß in allen Fällen bei Stimmengleihheit das Loos entscheidet, aus der Mitte der Magistrats-Mitglieder mittelst absoluter Stimmen- mehrheit gewählt. Der zweite Abgeordnete der Stadt Hildesheim und dessen Stellvertreter können auch aus den Bürgervorstehern ge- wählt werden.

Die Wahl erlischt, wenn der Gewählte aus dem Magistrat bezw. Bürgervorsteher-Kollegium ausscheidet.

o

Die dritte Kurie besteht aus 9 Abgeordneten derjenigen ländlichen Grundbesitzer, welche niht {hon in der ersten und zweiten Kurie ver- treten sind, und zwar aus: :

je 2 Abgeordneten der Kreise Marienburg und Goslar und je 1 Abgeordneten der Kreise Peine, Hildesheim, Gronau, Alfeld und des Hildesheimschen Antheils vom Kreise Einbeck.

Die zu den Kreisen Marienburg, Peine, Gronau und Alfeld gelegten Theile der Fürstentbümer Lüneburg und Kalenberg sind von der Theilnahme an diesen Wahlen ausgeschlossen.

Die Wahlen erfolgen nah dem, der Kreisordnung für die Pro- vinz Hannover vom 6. Mai 1884 als Anlage C beigefügten Wahl- reglement unter Leitung des Landraths auf die Dauer von 6 Fahren und sind von den Kreistags- Abgeordneten, welche in den vorbezeichneten Wahlbezirken ihren Wohnsitz haben, jedoh unter Ausschluß derjenigen Kreistags- Abgeordneten, welche zur ersten Kurie gehören oder von den Wakhlverbänden der Städte gewählt find, vorzunehmen.

Wählbar sind nur solche niht zur Ritterschaft gehörende Grund- besißer, deren. innerhalb des Fürstenthums Hildesheim, jedo außer- balb der zur zweiten Kurie gehörenden Städte belegener Grundbesiß zu einem Kataster-Neinertrage von 609 # eingeshäßt und mit einem Wohnhause versehen ist. :

Das Mandat erlischt durch Ablauf der Wahlperiode, Tod, Ver- ziht oder Wegfall einer der Bedingungen der Wählbarkeit.

Für jeden Abgeordneten ist ein Stellvertreter zu wählen, welcher im Fall der Behinderung des Abgeordneten, sei es für eine einzelne Versammlung oder betrcffenden Falls für die noch übrige Zeit der Wahlperiode, einzutreten hat.

Wirkungskreis.

: 8. 6. Der Wirkungskreis der Landschaft bestimmt si nah §. 1 der Königlihen Verordnung vom 22. September 1867, betr. die Pro- vinzial-Landshaften im Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover.

Verwaltungsorgane.

S. 7. i

Der Sitz der Landschaft ist in der Stadt Hildesheim.

8. 8. E

Die Landschaft tritt regelmäßig in den Monaten März oder April eines jeden Jahres zu einem ordentlichen Landtage zusammen. Außerordentlicher Weise können auf Beschluß des Ausschusses auch zu anderen Zeiten des Jahres landschaftlihe Versammlungen berufen

Aufschub bis zur nächsten ordentlichen Versammlung nicht gestatten. Von jeder Berufung ist dem Königlichen Ober-Präsidenten unter Mittheilung der Tagesordnung sofort Anzeige zu machen.

8. 9, ; :

Den Vorsitz in den landschaftlihen Versammlungen führt_ der Vorsitzende der ersten Kurie, im Fall der Verhinderung sein Stell- vertreter. Er beruft die Versammlungen durch ein an sämmtliche Mitglicder der Landschaft zu erlassendes, die Gegenstände der Ver- bandlung bezeihnendes Einladungsschreiben und untershreibt Namens der Landschaft die von diefer und dem Aus\chuß zu erlassenden Aus8- ertigungen. Z

Den Vorsitz in der ersten Kurie führt der älteste Landschafts-Nath. :

L Den Vorsitz in der zweiten Kurie führen abwechselnd Abgeordnete der Stadt Hildesheim und der Abgeordnete Geslar ad dies officii.

Der Vorsitzende der dritten Kurie und dessen Stellvertreter sind von den Mitgliedern der dritten Kurie nah absoluter, Stimmen- mehrheit auf die Dauer der 6jährigen Wahlperiode zu wählen.

anwesende

der erste der Stadt

8. 10. i

. Die Berathungen und Abstimmungen geschehen stets nach Kurien,

Jedoh in gemeinschaftliher Versammlung. Es kain indeß jede Kurie

eine gie erte Berathung und Abstimmung verkängen. Ÿ

i Gleichheit der Stimmen unter den Mitgliedern der Kurie

ruhet deren Stimme. Was zwei Kurien übereinstimmend beschließen,

gilt als Beschluß der Landschaft. Bei Verhandlungen mit der Re-

gierung kann die überstimmte Kurie die Aufnahme threr Abstimmung “nd deren Begründung in das E beanspruchen.

die Abgeordneten dur

Die Erthet[ung von Instruktionen an dur y i M oder für Wahlen, ist

ihre Wähler, sei es für einzelne Verhandlunget

& 12; Die Vertheilung und Aufbringung der von der Landschaft unter Genehmigung des Regierungs-Präjidenten beschlossenen Beiträge der drei Kurien zu landschaftlihen Ausgaben innerhalb der Kurien bleibt diesen selbst überlassen. 8 13

Zur Besorgung der laufenden Angelegenheiten wird ein Aus\{huß von 6 Mitgliedern gebildet. s F Ausschußmitglieder der ersten Kurie sind deren Vorsitzender und ein zweiter von der Kurie dazu zu bestimmender Landschafts-Rath. Aus\chußmitglieder der zweiten Kurie sind deren Vorsitzender und ein ‘zweites aus den Abgeordneten der übrigen Städte ad dies officii zu erwählendes Mitglied. f E Aus\chußmitglieder der dritten Kurie sind deren Vorsitzender und ein zweites für die Dauer seines Mandats von der Kurie zu erwählendes Mitglied. s 4

Der Ausschuß führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Landschaft, wenn diese nicht versammelt is und ihre Berufung nicht abgewartet werden kann.

führung der Beschlüsse der Landschaft zu besorgen. Ihm liegt die Veberwahung der Rechnungsführung über das landschaftliche Ver- mögen ob; zu dem Ende hat er den jährlihen Haushaltsplan zu ent- werfen und der Landschaft zur Beschlußnahme vorzulegen, au über seine Prüfung der abgelegten Rehnung zum Zweck der Beschlußnahme über deren Dechargirung zu berihten. Die Beschlußnahme über die Vertheilung der Stipendien, Freitishe und der Taubstummen-Freistelle wird ihm übertragen. Er ist die Dienst- und Anstellungsbehörde für landschaftliche Beamte, deren Wahl jedoh der Landschaft zusteht.

„4D, Zur Vorberathung wichtiger Angelegenheiten kann die Landschaft auch besondere Auës{chüsse wählen und die Ausführung einzelner Be- {chlüsse au diesen oder einzelnen Mitgliedern übertragen. In folche Ausschüsse sind in der Regel Mitglieder aus allen 3 Kurien zu wählen. 8,16

Der Sitz des Ausschusses ist in der Stadt Hildesheim, doch können aus besonderen Gründen Auss{hußsißzungen auch an einen anderen Ort berufen werden.

S

Der Vorsitz im Aus\chuß und dessen Berufung, wobei die Ver- handlungsgegenstände anzugeben sind, steht dem Vorsitzenden der Land- schaft zu. Wenn dic Mitglieder einer Kurie oder zwei Ausfchuß- mitglieder cs beantragen, muß der Vorsißgende den Ausschuß berufen.

S, 18.

Der Ober-Präsident is befugt, an den Berathungen der Land- schaft, des Ausschusses und etwaiger besonders bestellter Ausschüsse entweder selbst oder dur einen zu seiner Vertretung abzuordnenden Staatébcamten, jedo) ohne Stimmrecht, Theil zu nehmen.

8, 19,

Zu den Geschäften der Landschaft wird von dieser ein Syndikus auf Lebenszeit, jedoch unter Vorbehalt halbjähriger Kündigung, er- wählt. Er hat die an die Landschaft eingehenden Schreiben zu er- öffnen und dem Vorsitzenden zur weiteren Verfügung vorzulegen. Auf des Letzteren Anordnung hat er über die im Ausshuß oder der Land- schaft zur Berathung zu bringenden Gegenstände entweder \chriftlich oder mündlich Vortrag zu halten, über die Verhandlungen und Be- \{lü}e Protokoll zu führen, die beschlossenen Aufsäße und Schreiben abzufassen und dem Ausschuß zur Signatur, sowie dem Vorsißenden zur Unterschrift vorzulegen. -

Es liegt ihm die Rehnungsführung über das' landschaftliche Ver- mögen ob, wofür er auf Verlangen Kaution zu leisten hat: Die &Fabresrehnungen jind nah Schluß derselben dèm Ausschuß zur Revision vorzulegen. i _

Für Besorgung der Regitraturgeshäfte und Pedellendienste hat er die nôthige Arbeitshülfe anzunehmen.

Vermögens-Verwaltung. L 20: Das der Verwaltung der Landschaft unterliegende Vermögen besteht: 1) aus dem jährlihen vom Provinzial-Verbande der Provinz Hannover zu den landschaftlichen Ausgaben zu leistenden Nversum von 8409 M,

zu Beihülfen für das Feuerlöschwesen, E 3) aus dem Kapitalvermögen der Landschaft felbst und der zu ihr gehörigen Stiftungen, E e 4) aus den Beiträgen der Kurien zu den jährlichen 5) und aus ctwanigen sonstigen Einkünften. S 20 Aus den Jahreseinkünften sind an Ausgaben zu bestreiten: 1) die Verwaltungskosten und Bureau-Ausgaben, 9) die Ausgaben und Baukosten für das landschaftliche Haus, 3) die Beihülfen zum Feuerlöshwesen, : l die von der Landschaft zu bewilligenden Stipendien, 5 d Stiftungen, sowie 6) zur Förderung von Wissenschaft und Kunst.

992

Ausgaben,

Dagegen bleibt es bezüglich der i Beschlusse der betreffenden Städte überlaffen,

den für jeden Sißungstag im Ganzen

nah Einziehung eines Gutachtens des Kreistages. Die Ausscußmitglieder bekommen an Vergütungen: der Vorsißende der Landschaft jährlich 600

unter Wegfall von Tagegeldern und Reisekosten. 8,28.

behalten ihre Visherigen Einkünfte. glieder des engeren Ausschusses ihre Stellung im A1 dem nur sofort die Mitglieder der dritten Kurie hinzutreten, Aus\chußmitglieder der dritten Kurie treten jedoh in den S Vergütungen erst mit dem Wegfall eines jeßt zu zahlenden

eines Aus\{chußmitgliedes ein,

aufgewendeten Reisekosten. fgewe \ a: 94

mitgliedes und des Syndikus des Verstorbenen. Die zur

nicht gestattet. Die Mitglieder der Landschaft haben vielmehr nah

eigener Ueberzeugung ihre Stimmen abzugeben.

Gnaden-Vierteljahr.

Er bes{ließt über die Abhaltung außer- ( L j i: D : L ordentlicher Versammlungen und hat die Vorbereitung und Aus- : vember d. J., betreffend die Anweisung für die praktische

9) aus den Beiträgen der vereinigten landschaftlihen Brandkasse

etwanige Beihülfen an gemeinnüßlihe und milde Anstalten

S 22:

Die Mitglieder der Landschaft erhalten aus deren Kasse keinerlei Vergütung für die Theilnahme an landschaftlichen Angelegenheiten. Mitglieder der zweiten Kurie dem ob und zu welchem Betrage sie ihnen solhe aus eigenen Mitteln bewilligen wollen. Die itgliedern der dritten Kurie zu gewährende Vergütung beträgt 12 M, die Art und Weise der Auf- bringung bestimmt für jeden Wahlbezirk der Regierungs-Präfident

die übrigen Mitglieder des Ausschusses jeder jährli 300 4

Die zur Zeit vorhandenen Ausschußmitglieder sowie der Syndikus Auch - behalten die jeßigen Mit- im Ausschuß bei, zu

Die ihrer chalts und erhalten bis zu diefem Zeitpunkt für Theilnahme an den Ausshuß-Sißungen nur Tagegelder und die

Im Sterbefalle beziehen Wittwen und Kinder eines Aus\{chuß- nur das Sterbe-Vierteljahr des Gehalts Zeit vorhandenen Auss{hußmitglieder

sowie der jeßige Syndikus behalten jedo ihren Anspruch auf ein

25, Die durch die Wahlen der Ftitalieder der Landschaft erwachsenden Kosten werden bezügli der einzelnen Wahlkörperschaften in der im 8. 22 Abs. 1 gedachten Weise UNRECE.

In Beziehung auf die Meitbenutzung des landschaftlichen Hauses und der Dienste der landshaftlihen Beamten verbleiben der Nitter- schaft ihre bisherigen Rechte. is

7

Ein landschaftlicher Beschluß, durch welchen dieses Verfassungs- statut abgeändert werden soll, muß mit Uebereinstimmung aller dret Kurien gefaßt fein.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Im Anschluß an die unterm 6. Juli d. J- erlassenen Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufahe und an den Erlaß vom 15. No-

Ausbildung der Regierungs - Bauführer des Hoch- und Jngenieurbaufahhes , lasse ich Ew. Hochwohlgeboren eine Anweisung für die praktishe Ausbildung der Eleven

und Negierungs - Bauführer des Maschinenbaufaches_ in Ergänzung der in den Prüfungsvorschriften bereits getroffenen Bestimmungen zur gesälligen Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung zugehen. N Zugleih nehme ih auf die in dem Erlaß vom 15. No- vember d. J. gegebenen Hinweise Bezug, welche bei der Aus- bildung der angehenden Staats-Baubeamten des Maschinen- baufaches ebenfalls zu beachten sind.

Ein den Bestimmungen des E Erlasses ent- sprechendes Verzeichniß der während des Vorjahres im dortigen Bezirk beschäftigt gewesenen Regierungs-Bauführer ist alljähr- li, zuerst im Monat Januar 1888, an mich einzureichen.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten.

An die Herren Präsidenten der Königlichen Eisenbahn- Direktionen.

Abschrift lasse ih Ew. 2c. (der 2c.) in Verfolg des Er- la}ses vom 15. November d. J. (M. d. ö. A. 111 19 982/Ila P 9245, M. d. J. I A 7642, F.-M. I 15 142) zur gefälligen Kenntnißnahme zugehen.

Berlin, den 21. Dezember 1886.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Mayba ch.

An die Herren Regierungs - Präfidenten bezw. die Königlichen Regierungen, die Herren Chefs der Strombauverwaltungen und die Königliche Ministerial-Bau-Kommission hier.

Nnwer]lUnds

für die prafktische Ausbildung der Eleven und der Regierungs-Bauführer des Maschinenbaufaches.

Allgemeine Bestimmungen.

Si L.

Die dreijährige praktishe Thätigkeit, welhe in den §8. 6 bis 15 und im §. 29 der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache vom 6. Juli 1886 für die Eleven und Bauführer des Maschinenbaufaches vorgeschrieben ist, zerfällt in:

eine cinjährige, dem Studium auf der Tehnischen Hobscule vorangehende praktishe Beschäftigung als Eleve in einer Maschinen- werkstättie und

eine zweijährige, an die bestandene erste Hauptprüfung sih an- \hließende praktishe Beschäftigung als Bauführer. Diese leßtere zerfällt wiederum in:

ein: dreimonatliche Beschäftigung im Lokomotivfahrdienst, von welcher jedo diejenigen Bauführèr entbunden werden können, welche im böberen Staa!s-Eisenbahndienst demnächst nicht angestellt werden wollen, ferner in:

eine sech8monatliche Beschäftigung im Werkstätten-Aufsichtsdienst und beim Werkstätten-Rehnungêwesen,

eine neunmonatliche Beschäftigung bei dem Entwerfen und der Ausführung von Maschinen und Ma Hinanaiagen sowie bei der Ab- nahme von Materialien und

während der übrigen Zeit in Beschästigung in dem Bureau ciner Maschinenwerkstätte oder eines Eisenbahn-Betriebsamts, sowie bei einer Provinzialbehörde (Königlichen Eisenbahn-Direktion).

S A

Die obere Leitung des Ausbildungsdienstes werden ganz besonders auh die betreffenden technischen Mitglieder der Eisenbahn-Direktion ich angelegen jein zu lassen haben. Von ihnen ist niht nur die Thätigkeit der Eleven und Bauführer während der Beschäftigung bei der Direktion selbst im Einzelnen zu leiten, sondern auch während der Beschäftigung in den übrigen Abschniiten des Ausbildungsdienstes derart zu überwachen, daß sie vornehmlich von der Art und dem Gange der Ausbildung Kenntniß nehmen, auch, soweit erforderlich, den Eleven bezw. Bauführern die im Interesse einer zweckent- sprechenden Thätigkeit nöthig ersheinenden Weisungen ertheilen.

8&3.

Bei der praktishen Beschäftigung der Eleven in einer Ma- \hinenwerkstätte gemäß den 88. 6 bis 15 der Prüfungsvorschriften, sowie bei der Beschäftigung der Bauführer nah Maßgabe der Be- stimmungen im §. 29 der Prüfungs-Vorschriften ift stets im Auge zu behalten, daß die praktishe Ausbildung den aus\chließlichen Zweck der Vorbereitung bildet, demnach jede hierdurb nicht gerechtfertigte, ledig- lih auf Aushülfe oder Erleihterung der Beamten gerichtete Thätig- keit der Eleven und Bauführer zu vermeiden ist.

8. 4.

Die von den Eleven bezw. den Bauführern durchzumachenden Beschäftigungsabschnitte können in verschiedener Reihenfolge erledigt werden ; jedo ist, wenn irgend thunlich, die im §. 29 vor eschriebene Beschäftigung bei einer Provinzialbehörde (Königlichen Eifenbahn- N an den Schluß des gesamuiten Ausbildungsdienstes zu egen.

Einjährige praktishe Beschäftigung der Eleven.

F

S. .9.

Das in den 8. 6 bis 15 der Prüfungsvorschriften vorge\{chriebene Elevenjahr soll dazu dienen, daß. die D Gi ab abe d einen allgemeinen Einblick in das gewählte Fah erlangen, daß - sie über die Eigenschaften und die vexschiedenartige Bearbeitung der im Maschinenbau zur Verwendung kommenden Materialien dur eigene Handhabung der betreffenden Werkzeuge im Allgemeinen unterrihtet werden und die gebräuchlihsten Kraft- und Arbeitdmashiaen durh