1929 / 251 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Oct 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Jnhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Anzeigen, betreffend Ausgabe der Nummern 49 und 50 des Reichsgejeßblatts, Teil II.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Goldmark- fommunalobligationen durch die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg.

Bekanntmachung, betreffend die vierte Auslosung der Mecklen- burg-Strelißschen Anleiheablösungsstüccke für das Jahr 1929.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Dampfschiffahrts- gesellschaft „Hansa“ in Bremen.

Preußen. Efxnennungen und sonstige Personalveränderungen.

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Amtliches.

Deutsches Reich. Béküiüntmäahßung

zu der dem Juternationalen Uebereinkommen über

den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen- und Schiff- fahrislinien, auf die das Internationale Uebereinkdommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deut cher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 228 vom 29. Sep- tember 1928), wird mit Wirkung vom 1. November 1929 wie

folgt geändert:

Unter „Schweden“ wird in Abschnitt A1 als neue Ziffer 54

nachgetragen : N 54. Ámäl-Arjängs Eisenbahn.

Die bisherigen Ziffern 54 bis 57 werden abgeändert in

55 bis 58. Berlin, den 24. Oktober 1929. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Grunow.

Vetänntmach U

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 49

des Reichsgeseyblatts, Teil IIL enthält:

die Bekanntmachung über das Genfer Vebereinkommen, betreffend die Gleichbehandlung einheimisher und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen, vom 8. Oktober

1929

Liste, vom 8. Oktober 1929,

die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Neberein- fommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom 10. Of-

tober 1929,

die Bekanntmachung über die Verlängerung des deuts{-polnishen Abkommens über Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr, vom

10. Oktober 1929,

die Bekanntmachung über die Ratifikation des Vertrags zwischen dem Deut)chen Reiche und dem Königreiche der Serben, Kroaten und

Slovenen über Sozialversiche1ung, vom 12. Oktober 1929,

die Bekanntmachung über die am 30. September 1921 in Genf unterzeichnete Internationale Uebereinkunft zur Unterdrückung des

Frauen- und Kinderhandels, vom 17. Ofktöber 1929, und

die Bekanntmachung über den Beginn der Abtertigung nah Maßgabe des teuts - niederländisden Abkommens über Zusammen- gs der Grenzabfertigung Un Nhein\chiffs8verkehr, vom 18. Of-

er 1929. Umfang §4 Logen. Verkaut!épreis 0,15 NM. Baclin, den 25. Oktober 1929. Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

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Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 50 des Reichsgeseßblatts, Teil II, enthält: Natifikation des Internationalen Abk

rverbote und -beshrän ehörenden Ergänzungsabkommens

ommens zur

das Geseh zur fungen vom

Abschaffung der Ein- und Ausfuh 8. November 1927 sowie des dazu vom 11. Suli 1928, vom 17. Oftober 1929.

Umfang 54 Bogen. Verkaufspreis 0,90 RM. Berlin, den 26. Oktober 1929.

Reich3verlagsamt. Dr. Kaisen berg.

Bekanntmachung.

Die Staatliche Kreditanst n ermächtigt, 8 proz. Serie IIT im Gesamtbetrage v 2790 kg Feingo

alt Oldenburg ist vom Goldmarkkommunal- on 5 Millionen ld) in Stücken 5000,— GM aus- ür zu erlassenden

Staatsministeriun obligationen (Goldmark (eine Goldmark = ! —, 1000,—, 2000,— und insen halbjährlih nah den daf und zwar am 1. A erstmalig am 1. April 1930.

eitens der Gläubiger unkündbar. osung mit jährlich mindestens Die Staatliche Kreditanstalt Goldmarkkommunalobligation ung, vom Tage der Aus-

Die Auslosung ist ftoher 1931 zulässig. i\inme der Emission Erhöht sih danach die

so fann sie insoweit

1961 beendet sein.

zu 100,—, 500, zugeben, deren 3 estimmungen zu zahlen sind, 1. Oktober eines jeden Jahres, Die Anleihe ist | Tilgung erfolgt im Wege der Aus! H der begebenen Summe. Oldenburg zahlt den Betrag der drei Monate nah erfolgter Auslof zum Nennwert zurü.

losung gerechnet, 1931 zum 1. D

erstmalig am 1. Juli Eine verstärkte Auslosung bis zur Ge ist vom 1. Juli 1934 an zulässig. jährlihe Auslosung über 1 vH hinaus, Nückkauf geschehen.

ilgung muß bis zum 1. Oktober Oldenburg, den 8. Oktober 1929.

Staatsministerium. Dr. Wille rs.

auch durch

Bekanntmachung vom 21. Oktober 1929, betreffend d -Strel. Anleiheabl öf das Jahr 1929.

Bei der heutigen, für das Kalenderjahr vierten Auslosung der an Stelle von obligationen Altbesißges heraus Anleiheablösungsstücke sind folgen Buchstabe A: 20 = 1 Stück zu 12,50 RM.

Buchstabe B: 40, 88, 140, 145, 167, 246, 262 == 7 Stück zu 25 RM.

Buchstabe C: 407, 419, 421, 438, 477, 538, 542, 549, 565, 568, 981, 602, 609, 627, 631 = 15 Stück zu 100 NM. Dle Auszahlung des Für Zinsen erfolgt am Schlusse des \taatskasse (Nentei) in Neustreliß der bezüglichen Ablösungs- un unterzeichnete Behörde. Neustreliß, den 21. Oktober 1929.

Mecklenburg-Strelizsche Staatsschaßverwaltung.

ie vierte Aus- ungsstücte für

1929 gültigen tralsteuerkassen- eckl.-Strelißschen de Nummern gezogen worden:

losung der Medckl.

1ffachen dieser Beträge nebst Jahres 1929 durch die uvoriger Abli ungsscheine an die

Bektaüntmah Ung.

Der Senat hat gemäß § 795 des Bürgerlichen Emission von 6 proz. der Deutschen a“ über eine durch das New York in den Vereinigten egebende Anleihe im Betrage

die Bekanntmahung zu der dem Internationalen Ueberein- fommen über den Eifenbahn-Personen- und Gepäverkehr beigefügten buchs die Ausstellung und \huldvershreibungen fahrtsgejellshaft „Hanf Guaranty Trust Company in Staaten von Nordamerika zu b von 5 000 000 #8 nordamerifanisher Währung (5 Millionen Dollar) unter folgenden Bedingungen genehmigt: 1. Eine Zulassung der Schuldverschreibungen zum deutschen Börsen darf bis auf weiteres nicht beantr Sollte \päterhin eine Einführung an deutschen so hat si die Deutsche Dampff Stellung der Zulassungsanträge mit

Handel an agt werden. l Börjen er- wünsht erscheinen, gesellshaft „Hansa“ vor dem Senat in Verbindung zu segen.

Deutshe Dampfschiffahrtsgesellhaft Feine die Anleibe betreffenden Zeichnungs-

pflichtet sich, Versöffentlihungen in

aufforderungen oder prospektähnlichen deutschen Zeitungen aufnehmen zu lassen.

. Die Schuldverschreibungen sind in englisher Sprache an-

Eine Gewährleistung des bremishen Staates für die vor“ bezeichnete Anleihe wird durch diese Genehmigung nicht über- nommen.

Die Deutsche Dampfschiffahrtsgesellschaft „Hansa“ hat sich durch eine dem Senat gegenüber abgegebene sriftlihe Er- klärung den unter 1 bis 3 genannten Bedingungen unterworfen, Bremen, den 19. Oktober 1929.

Die Regierungskanzlei.

Preufßzen. Justizministerium.

Landgerichtsdirektor und Amtsgerichtsrat Biermann in Aurich ist zum Landgerichtspräsfidenten daselbst ernannt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich norwegische Gesandte Scheel ist na Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landta lehnte in seiner Sizung am 25. d. M. einen fommunistishen Antrag auf Bes- ebung der Notlage, die duv Hagelschlag im ahntal verursacht ist, ab, da in dieser Hinsicht die Versiche» rung erforderlich und gevotew ist. Ein deuts{chnationaler Antrag auf et dexr Schuldverpflihtungen an die Raiffeisenbank in Höhe von 300000 M für die Uckders- märkische Tabaksverwertungsgenossenshaft in Schwedt wurde zurückgestellt, bis eine genaue Prüfung dreser Ge- no sensaft in bezug auf ihre Saniterungsfähigkeit durch die Preußishe Zentraloenosjenschaftskasse vorgenommen ist, Ein ns von sechs verschtebenèw Parteien auf Bewilligung einer staatlihen Beihilfe zum Bau krr Wassexlettung imKreiseJork in Höhe von 300 000 f wurde angenommen. Ein Antrag der Deutschen Fraktion auf anderweitige A uf» wertung der landschaftlichen Pfandbriese und der Pfandbriefe der ypothekembanken wurde ab- gran Ein kommunisti her Antrag auf Bewilligung von Millionen Mark anm die Sdvadt Breslau als erste Unterstütungsrate wurde gleichfalls abgelehnt und dafür ein Ent- R antrag angenommen, der das Staatsministerium er- uht, 1. die Wirtscha tslage der Stadt Breslau dur tunliche Be- rüdsihtigung der Breslauer Wirtschaft bei der Vergebung von Staatsaufträgen und dur entsprehende Eintoirkung auf die Reichsregterung für die Vergebung von Reich8aufträger. zu er- leichtern, 2. die in den Haushaltsplänen des Wohlfahrts- und des Handelsministeriums sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für die Unterstüßung konrmunaler wee zur Verfügung stehenden Fonds in höchstmöglichera Maße zu- gunsten der Stadt Breslau in diesem und im folgenden Etatsjahr in Anspruch zu nehmen und die Auszahlung bereits bewilligter Beträge aus dem aufenden Haushaltsplan ofort vorzunehmen, 3. die für die Behebung der in Breslau besonders dringenden Wohnungsnot tätige fommunale Wohnungsfürsorge durch stärkere Berücfsichtigung der Stadt. aus den Mitteln des Wohnungs- fürsovgefonds zu unterstüßen und der Stadt bei der zurzeit über- aus sPwierigen a B erster Hypotheken behilflih zu sein, 4, der Stadt. bei thren Bemühungen um die Umwandlu ohne Es Schuld entstandenen besonders hohen kurzfristigen Verschuldung in eine konsolidierte Schuld nah Kräften zu helfen. Der Ürantrag über die Frage des Dana s für die Pädagogische Akademie in Erfurt soll in einer späteren Sißzung beraten werden.

De Wohnungsausshuß des Preußischen Landtags erörterte in seiner Sizung am 25. d. M. zunächst die vom ohlfahrt8- minister erlassenen Bedingungen für die Gewährung von staatlihen Baudarlehen fir Staatsbedienfteten- wohnungen und von staatlihen Beihilfen an Schullastenträger [ur Lehrerwohmungen. Nach längerer Aussprache, in der von en Rechtsparteien Bedenken geltend gemacht wurden wegen Be- vorzugung gemeinnüßiger Unternehmungen, wurden die Mits teilungen zur Kenntnis genommen; zugleih fand ein Antrag der eutschen Volkspartei Annahme, daß für fkinderreiche amen keine Beschränkung der Wohnfläche eintreten dürfe. er Ausschuß lehnte in der weiteren Beratun eine Reihe von Anträgen der Deutshnationalen und der Wiri DUBA artei über vorzugsweise Berücksichtigung der Privatbauhan Vergebung von Hau ins\steuermitteln, über. Vorlegung einer

ger: und über die gewährten Hauszinssteuerhypotheken und Arbeitgeberdarlehen sowie über die Verbuhung und Verwendung der Rückflüsse an Finsen und Amortisationen aus Hauszinssteuer-

für Handwerker und Gewerbetreibende zur Verfügung gestellt werden können.

zufertigen und dürfen über feinen geringeren Betrag als

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werter bei der

Statistik über das Auskommen und die Verwendung der Haus-

hypotheken ab. # nnahme fand ein Antrag, der das Staats ministerium ersucht, Bestimmungen zu treffen, daß Hauszins- steuerhypotheken auch für Wohnungen mit gewerblihen Räumen