1929 / 254 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Oct 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 254 vom 30, Oktober 1929, S, 2,

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags nahm gestern unter dem Vorsiß des Abg. Heimann (Soz.) seine Sißungen für die Bintersession wieder auf. Vor Eintritt in die Tagesordnung verlangte Abg. Graf von Westarp (D. Nat.), daß in erster Linie dec Reichsfinanzminister über die trostlose Lage der Reichs- finanzen und darüber, wann die Regierung den Nachtragsetat 1929 und den Etat 1930 vorlegen wolle, Auskunft geben möge. Ministerialdirektor Dr. Graf von Krosigk (Reichsfin.) er widerte, daß der Reichsfinanzminister ohnehin die Absicht gehabt habe, in der heutigen Sißung bei Beginn der Beratung der Reichshaushaltsordnung eine Darlegung des gegenwärtigen Standes der Vorarbeiten für den Nachtragshaushalt zu geben. Fn der sahlihen Beratung wurde zunächst ein Schreiben des Reichsjustizministers genehmigt, wonach eine Anzahl von tehnishen Angestellten des Reichspatentamts in das Beamten verhältnis übergeführt werden soll. Weiter wurde die Veräußerung eines reihseigenen Grundstückes, des ehemaligen Reichs- pverpflegungsamts in Riesa, genehmigt. Alsdann wurde der Be- ciht des Rehnungsunterausschusses festgestellt, der sich mit den Mitteilungen, Denkschriften und Bemerkungen des Rechnungs- hofs des Deutschen Reiches zu den Reichshaushaltsrechnungen 1918 bis 1924 beschäftigt. Dann wurden Schreiben des Reichs- ministers des Jnnecn und des Reichsministers dèr Finanzen, betr. Umänderung der Bezeihnung „Geseßsammlungsamt“ in „Reichsverlagsamt“, nach kurzer Debatte vom Ausshuß zur Kenntnis genommen, worauf er sich vertagte.

Der Reichstagsausshuß für das Reichsstrafgeseßbuch seßte

am 29. d. M. seine Beratungen beim § 300 (unzüchtige Schriften und Abbildungen) fort. Vors. Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) empfahl, bis zum Schluß der Sihung zu überlegen, ob niht der Abschnitt, der sich auf die Vermögens delikte bezieht, besser in einem Unterausshuß vorberaten werde, da er zu grundsäßlichen gegensäßlihen Darlegungen wohl kaum Anlaß biete. Zur sahlihen Beratung des § 300 erklärte Abg. Dr. Schetter (Zentr.), laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, niht jedes Werk der Kunst oder Wissenschaft eigne sih zur öffentlihen Ausstellung, es müsse sich um ernste Wissenschaft und künstlerishe Werte handeln. Der Fugendschuß dürfe niht auf N unter 16 Fahren beschränkt bleiben. Der Kampf gegen Schund und Shmußz im Straßen- handel allein im Verwaltungswege genüge niht; der Geseßgeber dürfe dabei niht versagen. Abg. E 4 e n (Dem.) be- kannte sih zur entgegengeseßten Auffassung. Kunst und Wissen- [haft müßten unter allen Umständen durch den Gesetzgeber ge- | üßt werden; er müsse eine möglichst sharfe Definition dafür )affen. Auf die „Kinder“ könne man Kunst und Wissen chaft

wirklih nicht abstellen. Die Kinder davor zu bewahren, sei Sache dex Eltern. Die Urkräfte alles Daseins seien immer die stärksten Gegenstände der Darstellung von Kunst und Literatur gewesen, und Erotik und Sexualleben würden immer die stärksten Antriebe für Kunst und Literatur bleiben. Alle Theaterdirektoren seien von diesem Kautschukparagraphen bedroht. Seiner Meinung nah müsse der: „Zweck“ entscheiden; den künstlerishen Wert zu be- stimmen, sei für den Richter eine häufig unlösbare Aufgabe, weil auch Sachverständige darüber verschieden urteilten. Der Antxag des Abg. Landsberg, der die „Absicht, einen geshlehtlihen Reiz hervorzurufen“, zum Kriterium der Strafe mache, kretse nicht ganz die Meinung des Redners, obwohl sie ihr nahekomme. Wenn der Antrag aber dahin erweitert würde, daß insbesondere der Zweek gekennzeihnet werde, so könne Redner ihm zustimmen, evtl. pflihte er dem Antrag Dr. Wunderlich bei, der \chlechthin Werke der Kunst oder Wissenschaft niht unter diese Vorschrift fallen lassen wolle. Abg. Dr. Bell (Zentr.) führte zur Be- gründung der Zentrumsanträge folgendes aus: Gegenüber den vielfach geäußerten Befürchtungen, die der öffentlichen Sittlichkeit dienenden Bestrebungen würden zur Reglementierung und zur Fesselung künstlerisher und wissenschaftliher Richtungen und Er- zeugnisse, zur Knebelung von Kunst und Wissenschaft führen, sei nahdrücklich zu betonen, daß wahrer Kunst und reiner Wissen- haft niemals Kampf, sondern stets nur Förderung und Schuß gelten. Dabei seien auch seine Freunde sih bewußt, daß für die edle Kunst, wie die unsterblihen Werke der christlihen Kunst be- wiesen, Studium und Nachbildung des Naten unentbehrlich bliebe. Dex Kampf der Sittlichkeitsbestrebungen und die Normen des Strafrechts sollten also keineswegs in die Werke der klassischen Kunst und Literatur, namentlich auch nicht in die Museen Und Kunstgalerien, eindringen. Wo immer falsche Prüderie sich geltend mache, da sei sie entschieden abzulehnen. Der Kampf richte sih vielmehr gegen die groben Ausschreitungen und ver- derblihen Auswüchse einer den sexuellen Anreizen, namentli für die heranwahsende Jugend, dienenden Richtung, möge sie in Schundproduktionen oder in rein technish vollendeten Dar- stellungen auf den Markt gehen, den Weg zu Schaufenstern oder Straßenauslagen finden. Solche Mißbräuche, die sich von wahre Kunst weit entfernen, dienten niht einer edlen, Kunstzwecken ge- widmeten reinen Darstellung des Nackten, sondern einer zu unlauteren Geschäftszwecken bestimmten und shamtos betonten Herausstellung des Ausgezogenen, und so müsse denen gerade im Interesse wahrer Kunst und Wissenschaft, zum Schutze des Volk3- empfindens und der Jugendentwicklung nachdrücklihst entgegen- getreten werden. Die Zentrumsanträge wollten, was aud der besondere Absaß zum Schuße der Kunst und Wissenschaft dartue, ih in den notwendigen Grenzen halten, die hon vor Fahren int Reichstag ein Regierungsvertreter dahin scharf umrissen habe: „Was wir wollen, is nicht, die Kunst zu fesseln und zu reglemen- tiexen. Das wäre ein Mißgriff. Aber die Schaufenster säubern von Zote und Gemeinheiten, die mit der Kunst nichts zu tun haben, das betrachte die Regierung als ein Bedürfnis und eine Pfliht des Cesebgebers.“ Jn diesem Sinne erwarteten seine Freunde, daß sich der Ausshuß mit der Regierung über eine zweckdienlihe Formulierung verständige. Abg. Dr. M of e s (Soz.) wandte sih gegen den Begriff „ernsten wissenschaftlichen Wert“ der im Zentrumsantrage verwendet werde. Um z. B. die Abtreibungsseuche zu bekämpfen, gebe es keine bessere Waffe als die Verhütung der Empfängnis und die Mittel dazu. Seien nun ärztliche Schriften, die Mann und Frau darüber belehrten, ernste Wissenshaft? Er befürchte, daß alle diese Schriften, die präventiv die Empfängnis zu verhüten lehrten, aus bevölkerungspolitishen Gründen vom Staatsanwalt verfolgt würden; schon jebt seien die Verbote überaus groß. Abg. Marie Kunert (Soz.) führte Fälle an, wo Redakteure, z. B. des „Vorwärts“, bestraft worden seien, die eine Annonce niedriger chängt hätten, niht aber die Zeitung, die das Jnserat gebracht

abe. Aba. Dr. H el pa ch (Dem.) bemängelte den Tatbestands-

begriff „Absicht, das eshlehtsgesü l der Jugend aufzureizen“. Demgegenüber erscheine 1hm die bis ern Fassung von der gröb- lihen Verleßung des Schamgefühls wirksamer zu sein. Jn dem Ausdruck „unzühtig“ schiene thm {hon für die Beurteilung des Richters das Nötige zu liegen. Er gebe zu bedenken, wie z. B. die jetzige Damenkleidung vor 30 Jahren noch anstößig, ja un- züchtig ershienen sei. Vor einem Menschenalter habe in medi- inishen Büchern noch alles, was mit den Genitalien zusammen- Mina: mit dem lateinischen Namen benannt werden müssen. Er empfehle deshalb die kürzeste Fassung, etwa eine Kürzung der Regierungsvorlage auf den Tatbestand, der das Schamgefühl verleße und auf den Schuß der nicht Sechzehnjährigen. Abg. Dr. Alexander (Komm.) bemerkte, daß diese Aussprache eigent- lih für seinen Antrag spreche, den Paragraphen zu streichen, da keiner der Anträge den Kvitikern genügt habe und doch die Meinung vorherrsche, daß sih der Begriff unzüchtig nicht definieren lasse. Ministerialdirektor S ch ä fe x (RFM.) wandte si gegen den Streichungsantrag dec Kommunisten mit der Begründung, daß gegenüber Pornographien unbedingt eine Strafnorm ge-

geben sein müsse. Schwierigkeiten beständen nur hinsihtlih der Gestaltung der Grenzfälle, und der Entwurf, an dem er festzu- halten bitte, shiene ihm die rihtige Linie gefunden zu haben. Es sei rihtig, wenn sich der Geseßgeber auf Einseßung des Begriffes „unzüchhtige Schrift“ beshränke und die Auslegung einer ver- nünftigen Prayis bei den Grenzfällen unterstüße durch Kuzist- aus\chüsse oder sonstige Sachverständige. Hiermit würde auch unseren Verpflihtungen gegenüber dem internationalen Berner Abkommen zur Bekämpfung der unzüchtigen Schriften am besten genügt. Ueber die Strafwürdigkeit des behandelten Tatbestandes sollte wenigstens für den Fall des Sayes, der die Absicht der geshlechtlichen Anreizung oder Jrreleitung enthält, grundsäßlih Einverständnis herrshen. Zu solher Absiht müsse auch strafbar sein, wenn der Jugend Schriften zugänglich gemacht würden, die zwar am Maßstab des Erwachsenen gemessen nicht unzüchtig seien, die aber geeignet seien, das Geshlehtsgefühl der Jugend zu über- reizen. Das Verabfolgen solcher Literatur sei häufig ein Mittel, jugendlihe Menschen zur Unzucht gefügig zu machen. Dem Abg. Moses müsse er antworten, daß unter Umständen auch ein wissen- shaftlihes Werk, ohne selbst unzühtig im Sinne des Geseßes zu sein, durch die Art seiner Verwendung unter den Tatbestand des vorliegenden Paragraphen fallen könne. An der im Entwurf vorgesehenen Altersgrenze bitte er festzuhalten. Nah mehrfahen Aenderungen des Tatbestandes in den Vorabstimmungen wurde § 300 in der Endabstimmung gegen 4 Stimmen abgelehnt, weil sich eine einheitlihe Formu- lierung, auf die sich eine Mehrheit des Ausshusses hätte einigen fönnen, nit finden ließ. Es wird versuht werden, bis zur zweiten Lesung eine Einigung herbeizuführen. Es folgte die Beratung der 88 301 und 302 (Sachen zum unzüchtigen Gebrauch). Abg. Dr. Moses (Soz.) brahte die Geschichte vom „gefesselten Storch“ zur Sprache. Es handelt sich dabei um eine der be- kanntesten empfängnisverhütenden Präparate, das Speton, das von einex unserer ersten Firmen aus der chemis{ch-pharmazeu- tischen Fndustrie vertrieben wird, und gegen das von seiten der Staatsanwaltschaft eingeshritten wurde. Der Redner führte an, daß, wenn man die Abtreibungsseuhe bekämpfen wolle, man niemals einen Kampf gegen die empfängnisverhütenden Mittel führen dürfe, um so mehr, als das Reichsgericht entschieden habe, es gebe feinen Gegenstand, der nur zum Zwecke des ehelichen Geschlechtsverkehrs Verwendung finden könne. Die Bestimmung zum unzüchtigen Gebrauch sei gegeben, da der Geschlehtsverkehr außerhalb der Ehe im Sinne des Geseßes unzüchtig sei. Der Redner verlas dann noch eine Entscheidung des Patentamts, das einen Schuß abgelehnt habe mit der Begründung, daß von einem auch in der heutigen Zeit vorhandenen ernsthaft denkenden Teil des Volkes die Darstellung eines gefesselten Storches als gegen Sitte und Anstand verstoßend empfunden werde, zumal sie ja nur als Kennzeichen einen Sinn haben könne, und bezeichnete ein solches Zeichen als durch seinen frivol \{herzhaften Fnhalt als ärgerniserregend. Der Redner kam dann noch zu sprechen auf den Kampf, der von gewissen kirhlihen Seiten gegen die Verbreitung empfängnisverhütender Mittel geführt würde. Es wurde sogar verlangt, den Verkauf oder die Anpreisung solcher Mittel mit Zuchthaus zu bestrafen. Er fragte zum Schluß, wie man der Abtreibungsseuhe entgegentreten könne, wenn man niht gleihzeitig auch der Verbreitung empfängnisverhütender Mittel keine Schwierigkeiten mahe. Jn der Abstimmung wurde 8 301 in folgender Fassung angenommen: „Wer eine zu un- züchtigem Gebrauch bestimmte Sache feilhält, verkauft, verteilt oder sonst verbreitet oder sie zur Verbreitung herstellt, sich ver- schafft, vorrätig hält, ankündigt oder anpreist, oder wer sie an einem öffentlichen Orte ausstellt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Fahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 302, der die Mittel zur Verhütung von Geschlehtskrankheiten behandelt, wurde un- verändert nach dem Text der Regierungsvorlage angenommen. Der Text des § 303 wurde ebenfalls nah der Regierungs- vorlage - genehmigt. Die Ueberschrift dieses Paragraphen wurde jedoch aus sprahlichen Gründen nach einem Antrage des Abg. D. Strathmann (D. Nat.) geändert in „Ankündigung zur Her- beiführung unzühhtigen Verkehrs“. Hiermit war die Beratung des Gesevabschnitts „Unzucht“ beendet, und der Auss{huß vertagte sih auf den 30. Oktober.

Der Sllarek - Untersuchungsausshuß des Preußischen Land- tags, der die „Miß wirtschaft in der Berliner Stadt- verwaltung“, wie seine offizielle Aufgabe lautet, prüfen soll, nahm am 29. d. M. seine Arbeiten auf. Unter dem Vorsiz des kommunistishen Abgeordneten und Führers der kommunistischen Fecaktion im Berliner Stadtparlament Schwe nk hatten sih die 929 At Be Se, um zunächst cinmal einen Zeugenberiht über den jistorischen Werdegang der Kleider- A EBG I GaE ihre Verbindungen mit den städtishen An- shaffungsstellen und den Sklareks entgegenzunehmen. Vor Ein- tritt in die Tagesordnung teilte der Vorsißende den an ihn ge- langten Wunsch eines Spätabendblattes mit, eine photographische Aufnahme vom Sklarek-Ausshuß machen zu dürfen. Da hier- gegen von Mitgliedern der Rehts- und der Mittelparteien Ein- sprach erhoben wurde, versagte der Vorsißende die Photoerlaubnis. Ex teilte dann mit, daß die Stadt Berlin in einem Schreiben an den Ausschuß erklärt habe, daß der Magistrat seinen Beamten und den Bezirksämtern in vollem Uunfange Aussagegenehmigung erteilt habe. Weiter wies er darauf hin, ias er den Magistrat um Uebersendung des Aktenmaterials ersucht habe. Zunächst habe die Stadt Berlin dem Ausshuß eine kurze Zusammenfassung der Entwicklung ihrer Bs mit den Gebr. Sklarek bzw. den Gesellschaften gegeben. Bezüglich der Akten habe sie erklärt, daß im Augenblick eine Ueberlassung an den Ausshuß nicht erfolgen könne, weil der Magistrat sonst außerstande wäre, die vielen An- Des des Oberprästdenten, des Untersuhungskommissars und er Staatsanwaltschaft in der Sklarek-Sahhe zu beantworten. Schwenk bemerkte, der Ausshuß wolle sich im Augenblick mit dieser Tatsache abfinden, könne aber auf die Dauer niht ohne die Originalakten auskommen. Er fügte hinzu, er habe sich an den Oberstaatsanwalt beim Landgeriht T auch um die Ueber- sendung der Ermittluygsakten bemüht, bisher aber noch keinen Bescheid erhalten. Auf Vorschlag des Vorsißenden wurde fest- gestellt, daß die zu vernehmenden Zeugen jeweils erst nahträg- li ree werden sollen. Hierauf wurde der Leiter des Berliner Anschaffungsamtes, Obermagistratsrat Schalldah, als Zeuge vernommen. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger führte er zunächst in zusammenfassender Darstellung u. a. aus: Jh bin vom Magistrat zur Leitung der G E aus bestimmt worden. Die Kleider-Vertriebs-Gefellshaft ging aus der Berliner Kriegsgesell- schaft für Kleiderverwertung hervor und hatte den Austrag, Heeresgutbestände der minderbemittelten Bevölkerung zu über- geben. Hinter ihr standen zunächst der Verband der Waren- jer, der Verband der Gewerbetreibenden und zwei andere Ver-

ände, die zusammen ein Stammkapital von 20 000 Mark hatten. Als 1920 au dié Reste der Kriegsgesellshaften aufgelöst werden sollten, übernahm die Stadt Berlin die Anteile der Vertriebs- gesellshaft und übertrug sie auf zwei Stadträte und zwei Stadt- verordnete, darunter auf den Bürgermeister von Köpenick, Kohl. 1921 wurde die Kleider-Vertriebs-Gesellshaft ins Handelsregister eingetragen. Direktoren wurden die Herren Kieburg und Kisten- macher; 1922 übernahm Kieburg auch die Anschaffungsgesell- galt: Durch die so entstehende Personalunion kamen An- da fungsgesellschaft und Kleider-Vertriebs-Gesellshaft in Ge-

äftsverbindung. Fn meiner Eigenschaft als Revifor, der vom Magistrat bestellt war, mußte ich nach Prüfung der Bilanz der Kleider-Vertriebs-Gesellshaft am 6. April 1925 die Liquidierung dieser Gefellshast beantragen. * Diesem Antrag gab dexr Magistrat statt. Die Bestände der Vertriebs-Gesellshast sollten nah dem

zunächst ergangenen Magistratsbeschluß auf die Anschaffungs- gesellshaft übernommen werden. Später ging der Magistrat jedoch hiervon ab und übertrug, wohl auf Antrag der Liqui- datoren, die Bestände den Gebr. Sklarek. Es handelte sich um Waren im Werte von etwa 650000 Mark. Gleichzeitig wurde mit den Sflareks ein Vertrag geschlossen, wonah sie das Recht haben sollten, für zwei Jahre die übernommenen Bestände dahin zu verwerten, daß die Fürsorgeämter mit Textilwaren beliefert würden. Da dieser Beshluß im Mai 1926 gefaßt wurde, lief der erste Vertag mit den Sklareks bis 1. Fuli 1928. Bald reklamierten die Sklareks aber die übernommenen Bestände als so s{hlecht, daß sie für den Gebrauch der Aemter nicht zu verwerten seien. Jnu- folge dieser Reklamation billigte ihnen 1927 der Magistrat ein Darlehen von 300 000 Mark zu, das mit monatlich 30 000 Mark abgetragen werden sollte. Zugleich wurde der Vertrag ver- längert bis zum Ablauf des Darlehens und zur Regelung ciniger bei den Sklareks für die übernommenen Waren entstandenen Rückstände. Ueber das genaue Datum dieser Abmachungen geben die Akfien keine Auskunst, Jedenfalls mußte der Vertrag nun ungefähr bis zum 1. Juni 1930 laufen. Als ich am 21. Januar 1927 mit der Leitung der Anschaffungsgesellschaft betraut wurde, fand ih über diese Verträge hinaus noch eine andere Geschäfts- verbindung mit den Sklareks vor. Danach sollten die Sklareks außerhalb ihrer sonstigen Verträge auch die Anschaffungs- gesellschaft mit Decken für Krankenhäuser usw. beliefern. Dieser zweite Vertrag stand im Widerspruch mit dem mit dem Magistrat zur Belieferung der Aemter geschlossenen Vertrage. Denn wenn die Sklareks auf Grund des Magistratsvertrages bereits die einzelnen Aemter unmittelbar mit Textilwaren versorgten, brauchten sie nicht auch noch die Anschaffungs3- gesellshaft, die ja gleihfalls für die Aemter da war, eins rfe Da dies nun geschehen war, hatten sich bei der Ans chaffungsgesellshaft s{chon bedeutende Waren vestände auf- gehauft. “Es handelte sich hauptsählich um weiße und graue typisierte Decken. Die Sklareks hatten dabei eine Verdtienst- spanne von 1214 vH, wofür sie die Ware einlagerten und ab- fuhren. Dieser Verdienst ist an sich nicht zu hoh. Soweit die Anschaffungsgesellshaft in Frage kam, wickelte sih der Geschäftss verkehr mit den Sklareks glatt ab. Ueber die Anfänge der Sklarekshen Geschäftsverbindung mit der Stadt Berlin kann ih keine Auskunft geben, weil das aus den Akten nicht klar ersichtlich ist. Der spätere Direktor der Kleider-Vertriebs- Gesellschaft, Kieburg, hatte früher die Bekleidungsstelle Neu- fölln geleitet, die schon damals von den Sklareks beliefsert wurde. Als Kieburg nun zur Kleider-Vertriebs-Gesellschaft kam, hat er wohl diese Geschäftsverbindung wieder aufgenommen, denn nah dew Akten belieferte Sklarek die Kleider-Vertriebs-Gesellschaft seit etwa 1922. Damit waren die jeisarnmenlarnien Dars- legungen Schalldachs beendet. Der gleichfalls geladene Direktor Kiebuxrg hatte sich wegen Krankheit entshuldigen lassen. Auf Befragen durch den Abg. Meistermann (Zentr.) erklärte Schalldach, die Preise der Sklareks seien eingehend nachgeprüft durch Feststellung der Einkaufspreise und do Sachverständigengutachhten. Dem Abg. Stendel (D. Bp. erwiderte der Zeuge, daß der Deckenvertrag die Sklareks beauf- tragte, monatlih 5000 Decken für die Krankenhäuser zu liefern. Dabei habe sich ein solches Lager angesammelt, daß man es überhaupt niht mehr überschen konnte. Wenn er, der Zeuge, nah Uebernahme der Anschaffungsgesellschaft gemäß diesem Ver- trage weiter abgenommen hätte, wäre die ganze Gesellschaft in Decken erstickt. Diesen Vertrag habe er daher sofort annulliert. Der zweite Vertrag mit den Sklareks lautete auf eine Lieferung von Waren im Werie von monatlich 50 000 Mark. Diesen Vertrag habe ex umgewandelt dahin, daß nur der notivendige Bedarf geliefert werden solle, und zwar nur zu Preisen, die nicht über denen der Konkurrenz lägen. Auf Fragen des Abg. Ladendorff (Wirtsh. P.) bemerkte Schalldach, maß- gebend für die Ueberlassung der Bestände der Kleider-Ver- triebs-Gesellshaft an die Sklaceks und die Nichtübernahme auf die Anschaffungsgesellshaft sei wohl die Befürchtung der Liquis- datoren gèwesen, daß man bei der Anschaffungsgesellschaft cin zu großes Kapital investieren müßte. Auf weiteres Besragen durch den Abg. Fade as (Wirtsh. P.) erklärte der Zeuge Schalldach, daß die Verlängerung des Vertrages zwischen Magistrat und Firma Sklarek auf Grund des Darlehens- vertrages über 300 000 Mark vom 4. Oktober 1927 im Dezember 1927 erfolgt ist. Auf eine Frage des Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) bekundete der Zeuge, ex habe deshalb sofort die Liquidation der Kleider-Vertriebs-Gesellschaft beantragt, weil die Bilanz mit einem Fehlbetrag von 71 000 Mark abschloß und er den Eindruck hatte, daß sih die Gesellschast aus in Zukunft nicht rentieren, der Fehlbetrag sich vielmehr noch vergrößern würde. - Das Darlehen von 300 000 Mark, das mit 8 vH zu ver- zinsen war, sollte in Monatsraten von 30 000 Mark zurückgezahlt werden. Die aus\schlagggebenden Motive des Magistrats für die Hergabe des Darlehens kennt der Zeuge nicht. Abg. K o ch (D. Nat.) bat den Zeugen um Auskunft über die Bilanzen der Anschaffungsgesellshaft vom 31. März 1926 Und 31. März 1927. Ueber diese haben in der Stadtverwaltung Verhandlungen stattgefunden, die auf gewisse Mißstände in der Anfchaffungsgesellschaft schließen ließen. Fm JFanuar 1927 sei unächst ein Verlust von 340 000 Mark gemeldet worden. Der tagistrat habe damals shviftlich mitgeteilt, daß die Presse- meldungen über Mißstände durhweg Ubertrieben seien. Dems- gegenüber sagt der riht, daß gerade damals eine außer- ordentliche Revision und mehrere Nachprüfungen stattfinden erg Jn einem Nachtragsberiht wurde weitex festgestellt, die Bilanz per 31. März 1926 nicht dew zutreffenden Ver- moögensstand von 1926 zeige, Tenbctn daß damals schon ein Vers lust von 591 000 Mark vorhanden gewesen sei. Am 30. De- ember 1926 soll ein Verlust von 660 000 Mark festgestellt worden sein Dieser Verlust hat sich weiter erhöht durch Richtig» tellung einer e ung bal rund 860 000 Mark. Der Ab- [chluß ber Anschaffungsgesellshaft am 31. März 1927 weist nach Auflösung des Reservefonds von 100 000 Mark einen Verlust von 815 000 Mark nac, das 41 fahe des Stammkapitals. Die Gesellschaft ist übershuldet. Zeuge Schallda ch : Es ist mir in Erinnerung, daß falshe Zahlen in die Oeffentlichkeit gezlangt waren, ehe die Prüfung abgeschlossen war. Auf Grund dieser Prüfung wurde der Vertrag dann fristlos gekündigt. O fonnte, als ih vierzehn Tage da war, dem Aufsichtsrat Miite Februar schon ein ganz klares Bild geben. Jch war der E fassung, daß eine Ueberbewertung der Lagerbestände statt- gefunden hatte, und habe das dem Magistrat mitgeteilt. FO wußte aber niht, o die Gegenstände noch dem Magistrat gehörten oder schon von der Firma Sklarek übernommen waren. Eine Rehnung von Sklarek über 87 000 Mark war nit verbuht worden, offenbar um die Bilanz niht noch mehr zu belasten. Regreßpflichtig ist kein Beamter dafü:- gemacht worden. Man hat wohl niht den Nachweis erbringen können, daß man diese Rehnung mit Absicht herausgelassen habe. Dadurch hätte allerdings niht eine Begünstigung, sondern eine Belastung der Firma Sklarek stattgefunden, aber eine Beo ünstigung der Bilonz der Kleider-Vertriebs-Gesellschaft. Auf weitere Fragen des Abg. Ko ch (D. Nat.) über die Ent- stehungs8gründe der Mißwirtschaft in der Anschaffunasgesellschaft äußerte der Zeuge die Vermutung, daß in dem Betriebe nicht kaufmännish gewirtschaftet worden sei. Man hat, so erklärte er, die Sachen zu teuer eingekauft und sie dann auf Lager gelegt. Auf Reklamationen der belieferten städtishen Anstalten wurden die zu hohen Preise heruntergeseßt. Der Umsay ist niht so hoh gewesen, man konnte au die Lagerkosten gar nicht aufschlagen. Bei derartiger Kalkulation A Verluste eintreten. Es war feine Unkostenverteilung auf die einzelnen Abteilungen vor- handen, es bestand keine Uebersicht usw. Es war ein De igit vors handen, es sollte aber absolut niht in Erscheinung treten! Dex

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Börsenbeilage zeiger und Preußischen Staatsanzeiger e vom 29. Atober

1929

Ièr. 254.

Amtlich festgestellte Kurse.

Franc, 1 Lira, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 NM. 1 österr. Gulden(Gold)= 2,00 RM. 1 Gld.österr.W.=1,70 RM. 1 Kr. ung. oder tshech. W.= 0,85 RM. 7 Gld. südd. W. == 12,00 RM. 1 Gld. holl. W.==1,70RM. 1 Mark Banco = 1,50 RM. i skand. Krone == 1,125 RM. österr. W, = 0,60 RM.

(Gold) = 4,00 NM.

1 Yen = 2,10 NM.

lieferbar sind

Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtlihe PreisfeststeUung gegen- wärtig nicht stattfindet.

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Hiffern bezeichnen den vorleßten, die in der dritten Spalte beigefügten den leßten zur Aus fommenen Gewinnanteil, ergebnis angegeben, so ist es da8jenige des vorlégten

Geschäftsjahrs.

e Die Notierungen für Tele gohlung sowie für Ausländi efinden fich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“. De Etwäige Drueffehler in den heutigen KWurSangaben werden am nächst E in der Spalte „Boriger Kurs“ be- richtigt werden. Jrrtümliche, später amt- lich Mgen Notierungen

_bald am Schluss; des Kurszettels âls „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berkin 7% (Lombard 8%). ae 7 oman 8), elsingfors 7. Jtalien 7,

möglichst

Amsterdam 5%. Brüssel 5. Kopenhagen 5%. London 6%. Madrid 5% Oslo 6. Paris 3%. Prag 5. Schweiz 3%. Skockholm 5%, Wien 8%.

Deutsche festverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schnhzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.

Mit Ziusberecchuung.

1 Nubel (alter Kredit-Rbl.) = 2,16 RM. 1 alter Goldrubel = 3,20 NM. 1 Peso 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM. 1 Dollar = 4,20 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM 1 Shanghai-Tael = 2,50 RM. 1 Dinar = 38,40 RM, 1 Sloty, 1 Danziger Gulden == 0,80 RM. 1 Pengö ungar. W. = 0,75 RM. Die einem Papier beigefügte Bezeichnung F be- sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien

If nur eiu Gewinn-

| Heutiger | Voriger Kurs

6% D:.Wertbest, An1,28 10-1000Doll.,f.1.12,32|

6% do. 10-1000 D,, f. 35 7h Dt.Neich8-A.29 uk34 6h do. do. 27,uf. 37 ab 1. 8. 34 mit 5 8% Dit. Reich8\ch. „K“ (GM) ,ab1.12.29 4%,ab 32 54, 46f.100G M aus" 6h Preuß. Staats-Aul. 1928, au8To8b. zu 110 14 do. Staatsschay 1.F.,T3.100, f. 20.1.31 7% do. do. I], Folge rz. 102, fälfig 20.1. 33 6% % do. do., rz. 1.10.30 6% Baden Staat RNM- Anl. 27 unk. 1. 2. 32 €h Bayern Staat RM- Anl. 27, kdb. ab 1. 9,34 8 % Bayer. Staatsschaß ü 1929, rz. 1.3.32 6 H do. do., rz. 1. 6. 33 £h Braunschw. Staat GM-Aul.28, uk.1.3.33 8h Hessen Staat RM- Anl, 29, unk. 1.1.36 eh Lide Staat NM- Anl. 28, unk. 1. 10. 33 sh Mecklbg. - Schwer. RM-A. 28, uk. 1.3. 33 84 do. do. 29, uf. 1.1.40 Th do. do, 26, tg. ab 27 4 Mecklenb. - Strel, „Staats\ch., ï3,1.3.81 6h Sachsen Staat RM- „gAnl, 27, uk: 1. 10. 35 ¡iq SathseuStaatsschag Neiße 2, fäl. 1. 7.30

7% Thür. Staat8anl.

„1926, unk, 1. 3. 36 To do. RM-A. 27 u. Lit. B, fällig 1.1.32

—— 90,25 G 25h G ,25b G 996

86 G (89,8b

614 Disch. Neichsposi Schatz F. 1 u. 2, r3. 30

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8% Preußisckbe Landes-| rentenbfk. Goldrentbr. Reihe 1, 2, ak. 1. 4. 34

4%%do.Lig.-Goldrentbr|

Ohne Zinsberechnung.

Dt. An1.-A uslosungs8\{,*| in § Dtsch. Aul.-Ablösgs\huld ohne Auslosungsschein AnhaltAnkl.-Auslosgsfch* Hamburger Anl. - Aus losungsscheine* Hamburger Ablöjs. - Anl ohue Auslosungsschein Lübeck Anl.-Auskosgs8\{* Mecklenburg - Schwerin Aul. - Auslosungss\ch{.* Thür. Anl.-Auslosgsscch.* * einschl. 1); Ablösungsschuld (in § d

es Auslosung8w.).

Deutsche Wertbest. Anl. _ bis 5 Doll., fäll. 2. 9.35

«s Deutsche Schußgebiets-| Uulalhe, ccpésece bt Gekfündigte, ungek., verloste u. unverl. Rentenbriefe.

4,3%} Posensche, agst. b. 31.12.17] —_——

Aunteiheu der Kommunalverbände,

a) Anleihen der Provinzial- und vrezußischen Bezirksverb ände.

Mit Zinsberechuung.

Brandenburg. Prov. RNM-A. 28, kdb. ab 33 do. do. 26, kdb. ab 32

Haun. Prov. GM-A.

R. 1B, tilgb. ab 26 do. NM-A. R. 2B, 4B u. 5, tilgbar ab 27

do. do.R10-12, tgb.,34 do. do. N.3B. rz.103

do. do. Reihe 6

do. do. Reihe 7 do. do. M. 8, tgb. 32 do. do. R. 9, tgb. 33

Niederfschles. Provinz RM 12326, rz. ab 32

do. do. 23, rz. ab 33 OstpreufenProv.RM-

Anl. 27, A. 14, uk.32 Pomm. Pr. 28, fäll. 34 do. do. Gd, 26, fäll. 39 Sachsen Pæov. -Verb.

RM Ag. 13, unk. 33 do. do. Ausg. 18 do. do. Au3g. 14

28(Feing.),tg.33, 34

| Heutiger | Voriger Kurs

Sachsen Prov. - Verb. RM. Ag. 15, Uuk. 26] do. do. Ausg, 16 A.1 do. do. Ausg. 17! do. do. Ausg. 16 A.2| do. do. Gld.A.11,12/ do. RM-A. A14,tg.26 do. A.15 Feing.,tg.27} do. Gld-A. A.16,tg.32} Schchle8w,-Holft, Prov.| Lb.NM-A., A17,tg.32! do. Gold, A.18, tg.32] do. NM., A. 19, tg. 32] do. Gold, A. 20, tg. 32 do. RM,A.21/x,tg.33 do. Gld-A.A.13,tg.30 do. Verband NM-A.

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Auslosungsscheine

Belgard Kreis Gold- Anl, 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24gr., rz. ab 24

Altenburg (Thür.) Gold-A, kdb.ab 31 Augsbg. RM-A. 26, fällig 1.8.1931 do. Schaßanw.28,f31 Berlin Gold-Anl.26 1.1. 2,Außg.,tg.31 do, RM-A.28/ fäl. 381.3.50,gar.Verk-A do. do. 1924, tg.25 do.Schayauw.28,f38 Bochum Gold-A.29, fällig 1. 1. 1934 BonnNM-A26,rz31 Braunschweig.MM- Ankl. 26 N, kdb. 31 Breslau RM- Anl. 1928 1, tdb, 33 do. 1928 IL, kdb. 34 do. 1926, kdb. 31 Dortmund Sthaÿ=- anw, 28, fällig 31 Dresden RM=- Anl. 1928, tgb. 83!

do. do, 26R.1, uk.31| do. do. 26N.2, Uk.32| do. do, 1928, tg. 35 do, Schayanw.,f.33 Duisburg RMsA.| 1928, uk, 33

do. 1926, uf. 82 Düsseldorf RM- A. 1926, uk. 832 Eisenach RM-Anul. 1926, unk, 1931 Elberfeld RM-Anl.| 1928, uf, 1. 10. 38 do. 26, uf. 81.12.31 EmdenG.A.26,rz.31 Essen NM-Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Main Gold-A. 26, rz. 32 do.Schayanw.28,f31 Fürth Gold-Anl, v. 1923, kündb. ab 29 Gelsenkirhen-Buer RM 26 X, Uk, 33 Gera Stadtkrs. Aul. v.26,fdb.ab31.5.32 Görliy RM - Aul. von 1928, uf. 33 Hagen i. W. RM- Anl. v. 28, uk. 33 Kassel RM-Anl. 26, unt. 1. 3. 1931 Kiel RM-Aul. v. 26, unt. kis 1. 7. 81 Koblenz RM - Anl. von 1926, uf. 31 do. do. 1928, uk.33 Kolberg / Ostseebad RM-A.v.27, rz,32 Königsberg i. Pr. Gold Ag.2,3,uk.35 do. RM-Aul.,rz.28 do. Gold-Anl. 1928 Ausg, 1, unk. 83 Leipzig NM-Anl.28 utf. 1. 6. 34 Magdeburg Gold-A 1926, uk. bis 1931 do. do. 28, uf. b,33 Mannheim Gold-

do. do. 26, unk. 81 do. do. 27, unk, 32 Mülheim a. d. Nuhr RM 26, tilgb. 31 München Schagzan- weis. 28, fäll. 1931 Nürnbg.GA.26uk31 do. do. 1923 do. Schaganwsg.28 unf, bis 1931 Oberhaus. - Rheinl, RM-A.27, uk.b.32 Pforzh. GA.26,r3.31 do. RM-A.27,rz.32 Plauen RM - Anl. 1927, rz. 1932 Solingen RM-Aul, 1928, 1k.1.10.1933 Steitin Gold - Aul. 1928, unk. 33 Weimar Gold-Anl. 1926, unt. bis 31 Zwickau NMe- Anl. 1926, uf. bis 29

do. 1928, uk. bis 34

Sch, eins{chl. 1/5; Abl.

Kasseler Bezirksverbd.| Schayanw.,rz.110,33} Wiesbad.Bezirksverb. Schayanweis., rz.110,

fällig L. 5. 33}

Ohne Zinsberechnung-

Oberhessen Prov. - Anl. Auslosungsscheine f Ostpreußen Prov. Anl. Auslosungsscheine®*

do. Ablös.o.Auslos.-Sch] Pommern Provinz.Aul.- Auslosgs\{.Grupp.1* A? do. do. Gruppe 2* x Mhceinprovinz Anleihe- N

sind nah den v als vor dem 1. J

Schleswig - Holst, Prov.-| Anl. - Auslosungs\{. Westfalen Provinz-Anl.- Auslosungsscheine® Î ein\{l, 1/, Ablösung3schuld (in § des Auslosungs5w.). eins{chl./; Ablöfungsschuld (iu % des Auslosung3w)),

b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechuung.

1.1 [mio (18 1.1.7 [78,1 G 10

c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.

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(in § d. Auslosurng3w

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a) Zwedckverbände usw. Mit Zinsberechuung. Emschergenofsen\{.}

A. 6 R.A 26, tg. 31!

do.do.A.6RB27,t32} Schlw.-Holsi. Elktr.! Vb.Gld.A.5, rz.27S| do.Reich8m.-A.A.6}

Feing., rz. 29 S!

do.Gold A.7 ,rz.318

do.do. Ag.s, rz.30 S! do.do. Ag.4, rz.26 S!

8 sichergestellt.

Pfandbriefe und Scchuldverschreib, cchtlicher Kreditanstalten und Körperschaften. Die durch * gekennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. on den Instituten gemachten Mitteil. anuar 1918 ausgegeben anzusehen. a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung. BraunschwStaat3bk

Gld-Pfb.(Landsch) N.14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. R. 20, tg. 33 do. do. N. 22, tg.33 do. do. R. 23, tg. 35 do. do. N, 19, tg. 33 do. do.R.17,uk.b.32

do.Kom.do.R15uk29 do.do.do, R.21, uk.38 do.do.do. M. 18,uk.32 Hess.Ldbk.GoldHyp.

Pfb.R.1,2u.7, tg.32

do. do.R.8 11.9 ,tg.33

do. do. R. 10, tg. 34 do. do.R.3,4,6,tg.82 do.do.do. R.s5, tg. 32 do.do. Gd. Schuldv.

Reihe 2, tg. 32 do.do.do.R.1,tg. 32

Dldb, staatl. Krd. A.

Gold 1925 uk. 30 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 5, rz. 33 do. do,S.1 13,753.30 do. do. GM (Liqu.) do.do.G.K.S.2,r532 do. do.do, S.1,r4.29

Preuß. Ld, Pfdbr. A.

Gldm.Pf.R.2,tg.30 do. do. R. 4, tg. 30

do, do, N. 11,tg.33 do. do. R. 13, tg. 34 do. do. R.15,tg. 34 do. do. R.17, tg. 35

do. do. N. 5, tg. 32

do. do. R.10, tg. 33

do, do. R. 7, tg. 32 do. do. N. 3, tg. 30 do. do.Kom.R 12,33 do. do.do.R.14tg.34 do. do.do.R.16tg.34 do. do, do, N.6,tg.32 do. do. do. N.8,tg.32

Thür.StaatGSchld. Württ.Wohngskred. G.Hyp.Pf.N.2, rz.32 do. do.do. N.3,r3,34 do.Schuldvy.26,rz32 Ohne Zinsberechnung.

Lipp. Lande8bk. 1—9 v.Lipp.Landessp.u.L. do. do. unk, 26/4 | 1.1.7 Pldenbg. staatl. Kred.|4 | versch do. do. unk. 81 f 3!

do. do.

b) Landesbanken, Provin banken, kommunale Girover Mit Zinsberechnung. Hann. Landeskrd.GPf S.4A46.15.2.29,tg.35 do. Schuldvérschr., 26 do, do. 27, tg. 32 do. tg. 31 „GPf.1,Xb30 R.2, kdb. 31 do. do. R.7-9, kdb. 33 do. do. R. 10, kdb. 34 do. do. N. 4, kdb, 31 do. do. R. 6, kdb, 32 do. do. R. 3, kdb, 31 do. do. R, 5, kdb, 32 do. do.Kom.R.1,b.31 do. do. do. R.3, kdb.33 Nassau. Landesbauk Gd.-Pfb. A 8, 9, r. 34 do. do. Au8g.10, rz. 34 do.do.A.11,r5.100,uk35 do. do. G.-K. S.5, 13.33 +do. do, do,S.6 U.7,r3.34 do.do.do,S8,rz100uk34 Oberschl.Prv.Bk.G.Pf. R. 1, rz. 100, Uk. 31 do. do. Kom. Au3g. 1 Buchst.A,rz,100,uk.31 Dstpr. Prv. Ldbk.G.Pf. Ausg.1, rz.102,uk.33 Pomm. Prov-Bk.Gold 1926, Ausg. 1, uk.31 Rheinprov. Laudesb, Gold-Pf., rz. 2.1.30 do. do. do. rz. 1.4.31 do. do, A.1u.2X,x3.32 do.do.Kom.1a,1b uk31 do, do, do. Ag.3, Uk,39 do. do. do. Ag.2, Uk.31 Schle8w.-Holst. Prov. Ld3b.Gld.Pf.R1,uk34 do. do.Kom.R.2,uk.34 Westf. Landesbank Pr. Dol. Gold R. 2 X do. do. Pr. Fg.25uk30 do. do. do. 26, uk.31 do. do.do.27R.1,uk,32 do. do.G.-Pf.N.1 11.34 do. do, do.Kom. R.2 U. 3, unk. 33 Westf. Pfbr.A. f.Haus- grundst.Gld.N1,uk33 do. do.26 R. 1, uk. 32 do. do.27 M. 1, uk, 32

Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tg31 do. do.26A.1,tg.31 do.do.28A.1u2,tg33 do. do. 28 Ausg. 3

1u.29Ag.1, tilgb.34 do. do. 26A. 1,tg.31 do. do. 28 A.1,tg.33 do. do.27A.1x,tg.32 do. do.23A.1,tg.24 do.do.Schaÿ28, rz.31

Mitteld. Kom.-A. d. Spark.Girov.,uk 32 do.26A 2 v.27,uk.33

Ohne Zinsbverechnung. Schle2w.Holst.Ldk Ntb

do. do. Westf. Pfandbrie}amt f. Hausgrundstüe.

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Dt.Komm.-Sammelabl. Anl.-Auslosgs\{. S 1 do. do. r.

k F do, do. ohne Ausl.-Sh * einschtl, 1/, Ablösungsschuld (in2 des Auslosungsw.).

| Heutiger | Voriger Kurs

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Darl,-K. Schuldv. do. do. do. S. 2 do. do. . do. S. 3

do. do. do. S.1 Landsch{ch.Ctr.Gd.-Pf, do. do. Reihe A do. do. Neihe B do.do.LiqPf.oAntsch Anteils{ch. 5.5% Liq.-

Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R.2x, 30 do.Gldkredbr.R.2,31 Lausitz.Gdpfdbr SR Meckl.Ritters{GGPf. do. do. do. Ser.1 do. (Abfind.-Pfbr.) Dsipr. ldsch. Gd.- Pf. do. da do. Ia L K do i Va do. (Abfind.-Pfdbr) Pom. ldsch.G.-Pfbr. do. do. Au8g.1 1.2 do. do. Ausg. 1 do.do.(Abfindpfbr.) do.neuld G.tMtngeo G.Pf.(Abfindpfbr.) Prov.Sächj. lands, Gold-Pfandbr... do. do, unk. 1930 do. do. Au3g.1—2 do, do. Au8g.1—2 do. do. Liqu.-Pfb. ohne Ant. - Sh. Antsh.z.5§Liq.GPf.

Schles. Ldsch. G.-Pf. do, do, Em.2, uk.34 do. do. Em. 1... do. do, Em. 2... do, do, Em. 1... do, do. (Ligq.=-Pf.)

ohne Aut. -Schch. Anteilsch. 3.54 Liq.-

Schlw., Holst. lich. G. do. do.

do. do. Au8g.1926 do, do, Aus8g.1927 do. do, Au8g.1926 do.Ld\{ch.Krdv.GPf. do i du

do. do. do. Westf. Ld\{ch.G.-Pfd. do. do. do.

| Heutiger | Voriger Kurs

c) Landschaften. Mit Zinsberechnung. Kur- m Neumärk.

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G. Pf. d. Ctr. Ldsch.|f.

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do. do. (Abfindpfb.)

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do, do.

Anteilsch. z.5%Gol

Ohne Zinsberechnung. Gekündigte u. ungek.Stücke, verloste u. unverl-Stüee, "846 Calenberg. Kred. S d, F (get. 1.10.23, 1. s— 15% Kur- u. Neumärkische *4,3% 3% Kur-u.Neun.K.-Obl. X! Sächs. Kreditverein 4YKreditbr. bis Ser. 22, 26—38 (vers{ch.) do. do. 3X4 bis Ser, 25 (1.1.7) *4, 3%, oÿ Schleswig-Holstein ld. Kreditv, N... 2. *4, 31, 34 Westpr.rittersh. T- *4, 32, 34 Westpr. neulands{ch. ! 11m, Decdkung3besch. b, 31. 12,17, ? au8gest, b, 31, 12, 17. + Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungs s{chein.

d) Stadtlichaften. Mit Zinsberechnung.

Berl. Pfdb.A.G.-Pf.

do. do.(m.S.Au.B) 1.1.7 ¡90ebG

1.1.7 |79,25b 117 |—,— B 1.1.7 |71,T5ebG f. Z\RMp.S\16,6 G

do. do. S.A Liq.Pf.

1 1.4.10 |104,75b

Berl.Goldftadtschbr, 1.4.10 (89,25 G

do. do. 26 u.S.1,2

Brandenb. Stadts.

G-BEILa Ca B Pf.d.Brdb.Stadtsh Preuß. Htr.-Stadt- « {haft G.Pf.R.4,30 do. do. R, 5, tg. 30 do, do. N. 7, tg. 31 do. do. R.3,6,91,10,

tilgb. 29, 31 u. 32 do. do.R.1411,15,32 do. do, R. 18, tg. 33 do. do. R. 19, tg. 3B do. do,R20,21,tg.34 do. do. R. 22, tg. 34 do.do. R.81.11,tg.32 do.do. R.21.12,tg.32 do.do. R.11.13,tg.32

Ohne Zinsberehnung,

4ÿ Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Kin83termin 1. 1,7)

e) Sonstige. Ohne Zinsberechnuung. *DeutschePfdbr.-Anst.|

Pos.S.1-5, Uk. 30-34/4 | L171 | —-—- *Dresdn.Grundrent,-

Anst.Pf.S1,2,5,7-1 * do. do, S, 3, 4, 6 N73 *do,Grundxentb-« 1-374 + Ohne Kinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein

G-A DNMmIOSDN

Pfandbriefe und Schuldverschreib,

von Hypothekenbanken fowie

scheine zu ihren Liquid.-Pfandbr. Mit Zins8berechnung.

Bk.f. Goldir. Weim, Gold-Pfdbr. R, 2 j.Thüx.L.H.B.rz29 do. Schuldv.R1,rz28 Bayer. Handéelsbk,- G-Pfb. R.1-5 „uk.33 do, do. R.6, uk. 34

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G.Pf.S. 1-5, 11-25,

36-89, rz. 29, 80,32 do.do. S.90-93, r5.33 do,do.S.94,95, rz.34 do,do. S.96,97, rz.34 do.do. S.98,99, rz.34 do.do.S100-102rz35 do.do, S. 1—2, rz.32 do.do. S.1—2, 13.32 do.do. Kom.S.1-—10 do. do. do. S.1, rz.32

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Berl. Hyp.-B.G.-Pf.!| Ser. 2, unf. b, 30/10 Ser. 3,uk.31{10 B Ser. 4,uk.30/10 , do.S.5Uu.,6,uk.30

(Mobilis.-Pfdbr.) do. do. S. 8 (Lig.-! Pfdbr.) o. Ant. do. K.S.1,uk.31

do,

Braunschw. - Hann. HypB.GPf.25,rz31|10 do.1924,r3.1930| do.1927,r5.1932} do.1928,rz.1934 do. do.1729,x3.1935 do. do.1926,ïz.1931| do. do.1927,rz.1931) do. do. 1926 (Lig.-| Pfdb.) o. Ant.-Sch.) Anteilsch. z.44/3Ligq.-|\ G.Pf.d.Braunschw. Hannov. Hyp.-Bk.|f.

do. do. do.

Braunschw. - Hann. Hyp.B.Gld.K.,uk30 do. do, do., unk, 31 do. do. do. 27, uk.31} do. do. do., uk. b. 28}

Dtsch.Genofs.-Hyp.- Bk. G.Pf.N.1,uk.27 do. M. 5,uk. 33 do. N. 6, uk, 34 do. R. 3, uk, 32 do. R. 4, uk. 32 Gl[dK.R.1, uk.80 do. R, 2, uk. 31 do. do. R. 3, uk. 382

Deutsche Hyp.-Bank Gld. Pf.S.26,uk.29 S, 27, uk. b, 29 S 28-29,uk.b.31 S. 34, Uk, b, 33 S, 36, ul, b, 34 S, 37, uk, b, 35 S. 30, uk. b. 32 S, 31, uk. b. 32 S, 33, Uk, b, 31 , S, 32 b. 261. 29 (Liq.Pf.)o.Ants{.

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ohne Ant. - Sh. do, Gld-K.E.4,r330 do, do. En.14,x5.35 do, do. En.16,r5.35 do. do. Em.86, rz. 32 do. E.9 uk.b.33

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Gold-K. 24, uk. 31 do. do. do, 28,1k.34 do. do, do. 29,uf.35

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Komm. R. do.do.do.R. 2, uk. 34 do.do.do. R. 3, uk. 35 Landwt Gd.HpPf.

Pfaudbr.-Bk.)uk.32 do. do. R.1, uk,32 Leipz.Hyp.-Bk.Gld-

Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em.s5, tilgb.ab 28 do, Em.11,xz. ab do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em.15, rz. ab 34 do. Em, 6, rz. ab 32 do. Eut. 9, rz. ab 33 do. Em. 2, rz. ab 29 do. Em. ® (Liq.-Pf.)

do. do. E.7A(Lgq.Pf.) do. G r3.30 do. do. E. 14, tgb. 34 do. do. Em.3, 5.33

ao NNNINRAR An

Voriger

[100,6b 101b 6 [100,3eb A

3b 6 56 G G 56 G G6 56

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[76b 6 |90,25eb G 90 G

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