1929 / 256 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Nov 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Preußischer Staatsanzeiger.

Deutscher Reichsanzeiger

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Berlin, Freitag, den 1. November, abends.

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mark für d Dez ember (vierten Ka À auf Grund von

Ir. 256. n

eichsbankgirokonto.

JFnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich,

Ernennungen 2c. Bekanntmachung, betreffend die Um auf Reichsmark Dezember 1929, Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die tosten im Oktober 1929. Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufpreise.

für

Der

saßsteuerumrehnungs\äßze

die Umsätze im Oktober, November und

Preußen.

Ernennungen "und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Ministerialrat im Reichsfinan

zum Präsidenten des L Nachfolger des nach präsidenten Peif fer ert

Lebenshaltungs-

zministerium von Heim- andesfinanzamts Schleswig-

Stuitgart verseßten Landes-

nannt worden.

Vekanntmachun ag.

Die Um

nsaßsteuerumrehnun gsf ie Umsäze

im Ok

Fassung der Bekanntmachung vom 8.

lendervier

äße tober,

auf Reichs- November und teljahr) 1929 werden S 8 Abs. 8 des Umsaßlleuergesetes in der

Mai 1926 (NGBl. L

S. 218) in Verbindung mit 8 45 der Durchführungs- bestimmungen zum Umsaßsteuergeseß vom 2, Juni 1926 (NRGBI. 1 S. 323) wie folgt festgeseßt: Lfd. Nr. Staat Einheit | RM 1 | Aegypten 1 Pfund 20,88 d G18 100 Goldpesos 400,4 2 | Argentinien 100 Papierpesos 176,08 3 | Belgien 100 Belga 58,35 4 | Brasilien 100 Milreis 49,80 9 | British Hongkong 100 Dollar 202,17 6 | British Ostindien 100 Nupien 151,33 7 | Briti:h Straits- 100 Dollar 235,43 | Seltlements j 8 | Bulgarien 100 Lewa 3,04 9 Canada 1 Dollar 4,17 10 | Chile 100 Pesos 51,58 11 | China-Shanghai 100 Tael (Silber) 241,31 12 | Dânemark 100 Kronen L SL E 13 | Danzig 100 Gulden 81,41 j 14 | Estland 100 Kronen 111,77 15 | Finnland 100 Mark 10,55 16 | Frankreich 100 Francs 16,44 17 j Griechenland 100 Drachmen 5,43 18 | Großbritannien 1 Pfund Sterling 20,36 19 | Hollaud 100 Gulden 168,34 20 ¡ Island 100 Kronen 92,03 21 | FStalien 100 Lire 21,96 p | Japan 100 Yen 195,35 23 | Iugoslawien 100 Dinar 7,38 24 | Lettland 100 Lat 80,72 20 Litauen 100 Litas 41,69 26 Luxemburg 500 Francs 58,35 27 | Meriko 100 Pefos 201,80 E Norwegen 100 Kronen 111,82 29 | Oesterreich 100 Shilling 59,10 30 ‘f Peru 1 Pfund 17,04 31 | Polen 100 Aloty 47,06 32 Portugal 100 CEsfudos 18,78 393 | Numänien 100 Lei (Noten) 2,49 34 Schweden 100 Kronen 112,47 39 Schweiz 100 Franken 80,80 36 Spanien 100 Peseten 61,47 37 Ticheho-Slowakei 100 Kronen 12,42 38 | Türkei 1 Pfund 2,01 39 | Ungarn y 100 Pengö 73,22 40 | Union der Sozialisti- 10 neue Rubel 21,60 | then Sowjetrepubliken] (= 1 Tscherwonez) 41 Uruguay 1 Peso 4,10 42 | Vereinigte Staaten 1 Dollar 4,20 von Amerika

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Berlin, den 1. November 1929. Der Reichsminister der Finanzen. Je Ae! H&ATDEN.

Die Reichs inderziffer für die Lebenshaltungskosten im Oktober 1929.

Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- eleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) ist nah den Feststellungen des Statistischen NReichsamts für den Durchschnitt des Monats Oktober mit

Wohnung,

2 Ä)

Heizung,

1535 gegenüber 1536 im Vormonat nahezu unverändert geblieben.

Die JIndexziffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913/14 = 100): für Ernährung 153,8, für Wohnung 126,5, für Heizung und Beleuchtung 1526, für Bekleidung 170,8, für den „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 192,2.

Berlin, den 31. Oktober 1929.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Plagzzer.

VEbranntmacGung, Gemäß Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 30. Ok-

tober 1929 gelten in Abänderung der Bekanntmachung vom 2. O 1928 (Reichsanzeiger Nr. 48 vom 25. Fe- bruar 1928) mit Wirkung vom 1. November - 19929

unter den im Deutschen Neichsanzeiger Nr. 297 vom 31. De-

zember 1923 und Nr. 83 vom 7, April 1924 befkannt- gegebenen Bedingungen folgende Verkaufspreise je Tonne in Reichsmark:

Rheinifches Braunkohlensyndikat.

HausbrandbrileckWS .._. RM 15,— ab Werk mit Fractgrundlage Liblar. Auf den vorstehenden Preis werden folgende Sonderrabatte gewährt:

April s S E. R E h NRNM 2,— Mat E T ECE O o 2,50 Juni «0's G S 2,90 Zult C0 006 S 2,— August eo oooooo o 1,—

ATÌ e e 0 0E ee ga Q RO

Außerdem nach Jahres\{luß Sondervergütung von NM 2, pro Tonne auf die geringste Monatsabnahme des Sahres. Doof-Briketts jeweils NM 2,— höher. Industrie-Briketts : d NM 11,92 für Jahresabschlüsse bei gleiGmäßiger Motatsabnahme.

NRohbraunkohle niht über 25 % des Briklettpreises ab Werk.

Berlin, den 31. Oktober 1929, Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Dr. Lintl.

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Preußen. Ministerium des Fnnercn.

Der Polizeipräsident a. W. Mai ist zum Polizeidirektor, der Kreisdeputierte Lehrer Treibert in Frißlar ist zum Landrat ernannt worden.

A E R R C I E i il L L A C R A BSEX S ESRILES 2E S E S: (A D A) Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsiß des Staats- ekretärs Zw eigert eine öffentliche Vollsizung ab. Eingegangen fb die Entwürfe eines Milchgeseßes und eines Republikschußt- geseße3, die den zuständigen Ausschüssen überwiesen wurden. Zur Erledigung kamen in der Vollsizung nur kleinere Vor- lagen, u. a. auh Denkschriften und Bemerkungen des Rech- nungshofs des Deutschen Reichs zu den Reichshaushaltsrech- nungen von 1918—1924. Nach dem Bericht des Nachrichten- büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurden sie durch Kenntnisnahme erledigt; die vom Rechnungshof festgestellten Etatsüberschreitungen wurden nachträglich genehmigt. Ferner wurde angenommen die Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Verordnung über Zollerlaß-für Rohzucker um zwei Jahre. Danach soll Rohzuker, der als Verbrauchszucker wieder ausgeführt wird, zollfrei eingeführt werden dürfen, Jm übrigen wurden noch eine ganze Reihe von Eingaben erledigt, die fich auf Brennereifragen bezogen.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Haushaltsausschuß des Reichstages gab Reichsfinanz- mini}ter Dr. Hilferding am 30. Oktober einen Ueberblick über die Etatslage des Reiches. | beshleunigte Beratung des Entwurfs eines Ge eßes zur Aende- | rung der Reichshaushaltsordnung. Dem Reichstag werde in | dieser Herbsttagung noch ein Nachtragshaushalt für 1929 und auch | der Haushaltsplan für 1930 zugehen. Die Beratungen der Reichs- | haushaltésordnung müßten dann abgeschlossen sein, damit an diese | Entwürfe sofort herangegangen werden könne. Daß ein Nach- trag für 1929 notivendig sein würde, darauf habe er shgn bei den Haushaltsberatungen für 1929 hingewiesen. Einmal sei durch die von ihm begrüßte Sparoktion des Reichstags ein Teil der Etats- ansäße nah feinem Etatvorschlag so eingeengt worden, daß ge- Ta Korrekturen notwendig seien. Er habe rücksihtslos über- und außerplanmäßige Ausgaben gedrosselt, wie sich aus den von

Der L cie Get bat um

Posftschectkonto: Berlin 41821,

1929

ihm vorgelegten beiden Uebersichten über das 1. und 2. Viertel- jahr ergebe. Fn gewissem Umfange müßten aber erhöhte Aus- gaben nachträglich etatisiert werden. Auch müßten die Einnahmes- ansäße nah dem bisherigen Aufkommen rihtiggestellt werden, Außerdem erfordere die im Falle der Annahme des Young-Plans eintretende Reparationserleihterun ebenfalls einen Nachtrags- etat. Er werde den Nachtrag vorlègen, wenn die Haager Ver- handlungen über den Young-Plan abgeschlossen seien. Der Nachs tragshaushalt werde in erster Linie vorschlagen, das im Jahre 1928 entstandene Defizit in Höhe von 154 Millionen abzudedcken. Dadurch werde gleichzeitig die Kassenlage um diesen Betrag ers leichtert. Fn zweiter Linie fe das Defizit des Jahres 1929 abs gedeckt werden, das zum Teil dur einige von ihm shon während der Reichstagsberatungen angezweifelte Streihungen durch den Reichstag und zum Teil dur überhöhte Einnahmeansäte ent- stehe. Schließ lid müßten auch eine Reihe von Ausgaben zur Ers- füllung gesebliher Verpflichtungen oder Vertragsverpflihtungen, die erst im Laufe des Rechnungsjahres entstanden wären, ein- gestellt werden. Der Nachtragsetat werde ein in sich balancierender tat sein. Unverständlih sei ihm die an dieser seiner Absicht in einem Teil der Presse geübte Kritik. Es könne keine Rede von einer angeblihen Vershleppung der Vorlage des Nachtragsetats und von einer dadurch eintretenden Verpulverung von Reichs- geldern sein. Denn solange der Nachtrag nicht vorgelegt sei, könne au keine Ausgabe erfolgen. Er werde also den Nachtrag vorlegen, wenn die Haager Konferenz mit einem positiven Er-

gebnis abschließe. Dasselbe gelte für den Etat 1930 und sUr die Finanzreform. Beide seien innig verbunden, da

der Etat 1930 auf der Finanzreform aufgebaut sein werde. Die Finanzreform habe eine Senkung der Steuerlast zum Ziele, die notwendig sei zur Steigerung der Produktivität der Volks- wirtschaft. Eine rSe Steigerung sei zugleih beste Sozialpolitik, denn sie führe zur Y inderung der Arbeitslosigkeit und sei zugleich Vorausseßung Lünftiger soziaïpolitisher Maßnahmen. Die Finanz reform werde an einer Senkung der Einkommensteuer, die si

insbesondere auch bei den unteren Stufen durch Erhöhung des a E Existenzminimums auswirken werde, und an den Real- teuern niht vorübergehen. Die Senkung der Realsteuern werde aber nr in Rahmen etites-reteere Finangzausgloihe m8glih join Er hoffe auch, daß es möglich sein werde, eine Senkung der uer stewer und der Rentenbankzinsen vorzunehmen. Ziel der Finanzso reform werde eine Entlastung der Volkslwirtschaft und aller ihrer Träger sein. Dieses Ziel werde seiner Auffassung nah nicht da- dur verkleinert werden, wenn beispiels‘veise die Biersteuer in einem Umfange erhöht würde, tvie ste für den Etat 1929 geplant gewesen sei. Denn eine solche Erhöhung würde durch die Er- höhung des steuerfreien Existenzminimums überkompensiert sein. An Monopole werde gegenwärtig nit gedacht. Große Reichs4 monopole bringen Komplikationen mi sich, die die Reform autf- halten kövnten. Auch verbiete die Geldmarktlage augenblicklih die Durchfübcung solcher Bestrebungen. Die Finanzrefoum habe zur Vorausfeßung eine echte Balancierung des -ordentlihen Etats und eine fortschreitende Sanierung des außerordentlihen Etats, Diese Sanievung habe gewisse Forthritte gemacht dur die steuerfreie Anleihe von 1929 um rund 180 Millionen Mark und werde fort- schreiten durch die Einstellung des Defizits für 1928 mit 154 Millionen Mark. Die Sanierung der Kassenkage, soweit sie auf dem ungedeckien Extraordinarium beru e, könne durch Anleihen erfolaen. Als 192 6 im Reichstag das Arbeitsbeschaffungsproacamm bewilligt worden sei, seien \ich alle Parteien des Reichstags darin einig gewesen, daß dieses große Programm durch langfristige Anleihen gedeckt werden sollte. Diese Erwartung habe getäusht. Es müsse aber jevt der Versuch gemacht werden, mindestens einen Teil der kurzfristigen Kredite in langfristige umzuwandeln. Als sich die Möglichkeit zu der Anleihe von einer halben Milliarde Mark geboten habe, habe er nicht gezögert, diese Anleihe mit Kreuger & Toll abzuschließen, die zu günstigen Bedingungen angeboten worden sei. Die durh die Anleihe eingehenden Beträge würden nur zur Abdeckung der kurzfristigen Kredite benußt werden. Das bedeute einen weiteren großen Forischritt in der Sanierung der Kassenlage. Jn diesem Winter würden zwar nochmals Anforderungen durch die Arbeits- losenversiherung kommen; er glaube aber, daß die Anforderungen erträglih sein werden. Jn der gegenwärtigen Situation sei es notwendig, darauf hinzuweisen, daß von der Finanzreform ein gewisser Auftrieb der Wirtschaft zu erwarten sei. Man müsse mit einem gewissen in Deutschland vorhandenen Pessimismus aufhören. Fn einem Jahre, in dem die Reparationsfrage und die Verminderung der Dawes-Lasten so im Vordergrund ge- standen hätten, sei dieser Pessimismus erklärlich gewesen. Feßtk müsse das aber aufhören. Der Produktionsumfang sei nicht ge- ringer als in einem der Nathkriegsjahre. Die Arbeitslosigkeit sei cine Folge der rasch fortshreitenden Rationalisierung und teh, nishen Erneuerung. Unsere Fndustrie sei durch diese Erneue- rung wieder wettbewerbsfähig geworden. Dies zeige die auf- steigende Kurve unseres Exports und die Aktivität der Handels- bilanz. Eine erhebliche Neuverschuldung der Wirtschaft sei nit eingetreten. Wir sollten S in der Entmutigungskampagne nun endlih haltmahen. Der Minister wandte sih dann der Vorlage

! zu, deren hauptsählihster Fnhalt sei: Außerordentliche Ausgaben

dürfen, soweit Einnahmen aus Anleihen nicht zur Verfügung stehen, mit Zustimmung des Reichsfinanzministers nur dann ge- leistet werden, wenn durch die Unterlassung oder Hinaus\chiebun der Ausgaben erhebliche wirtschaftlihe Nachteile für das Reich entstehen würden. Diese Bestimmung solle dem weiteren An- wachsen eines ungedeckien Extraordinariums vorbeugen. Verträge, durch die das Reich zu Leistungen im Werte von über eine Mil- lion Roich8mark verpflichiet wird, dürfen nur noch von dem Leiter der Behörde oder seinem ständigen Stellvertreter ab- geschlossen werden. Es entsprehe auch einem alten Wunsche des Hauptauss\chusses, daß die Deckungsfähigkeit übertragbarer Mittel nur noch ausnahmsweise durch den Haushaltsplan zugelassen

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