1929 / 266 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Nov 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhauvelsregifterbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 12, November 1929, S, 4,

schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten ; niedergelegt. Das Amtsgericht Dillenburg. Fischhausen., [71461] Neber das Vermögen des Kaufmanns Reinhard Falk aus Fischhausen wird das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses heute, um 19 Uhr, er- öffnet. Als Vertrauensperson wird der Bücherrevisoc Seehafer, Fishhausen, be- stellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorshlag wird auf den 92. November 1929 (Freitag), 10 Uhr, bestimant. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst jeinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittluagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fishhausen zur Ein- sicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgeriht Fischhausen, den 5. November 1929.

Gilgenburg. Beschluß. [71462] Ueber das Vermögen des Ritterguts- besibers Otto Schaak in Seemen bei Gilgenburg, Ostpr., wird heute, am 7. November 1929 um 15 Uhr, das Ver- aleih8verfahren gur Abwendung des Konkurses eröffnet, Zur Vertrauens- person wird der Rechtsanwalt und Notar Alfred Reinhold in Gilgenburg, Ostpr., bestellt. Termin zur Verhand- lung über den Vergleihsvorshlag wird auf den 2, Dezember 1929, vormittags 14 Uhr, vor dem Amtsgericht, Zim- mer 4, bestimmt. Gilgenburg, den 7, November 1929. Das Amtsgericht. Görlitz. [71463] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen: 1. des T manns Karl Rudolf, 2. des Kau manns Bruno Wauer, beide in Gör- lib, Mühlweg 17, 3. der oes Han- delsgesellshaft W. Rudolf, Granitwerk, Görliß, und 4. der offenen Handels- gesellshaft Alfred Sholb Nachf., Görliß, is am 9. November 1929 um 11 Uhr das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Syndikus . Dr. Alfons Kotterba 1n Breslau, Derfflingerstraße 4, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- \chlag ist auf den 5. Dezember 1929 um 10 Uhr vor dem Amtsgericht in Görliß, Zimmer Nr. 32, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver- fahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. (14 V. N.14/29.) Görliß, den 9. November 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Heilbronn, Neckar. [71464]

Ueber das Vermögen des Carl Ramge, Kaufmanns in Heilbronn, Jn- haberz der Firma C. Ramge, Holz- U. Kohlenhandlung in Heilbronn, wurde am 5. November 1929, vormittags 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Vertrauensperson wurde Rechts- anwalt Dr. Haasis in Heilbronn be- stellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist bestimmt auf Freitag, den 15. November 1929, vor- mittags 9 Uhr, Sitzungssaal (im Hintergebäude Reis). Der Antrag auf Eröffnung bes

Vergleichsversahrens nebst Anlagen und das Ergebuis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge- \chäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt, Heilbronn, den 7. November 1929. Amtsgericht.

Heilbronn, Neckar. [71465] Ueber das Vermögen des Alfred Felinek, Kaufmanns, Alleininhabers der Firma Alfred Felinek, Fahrradteile- großhandlung in Heilbronn, Bahnhof- straße 39, wurde am 6. November 1929, vormittags 12 Uhr, das Vergleihsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, Zur Vertrauensperson wurde der beeidigte Bücherrevisor Moger in Heilbronn bestellt. Termin zur Ver- handlung über den Vergleichsvorschlag ist bestimmt auf Donnerstag, den 5. De- zember 1929, vorm. 9 Uhr, Sißungs- go im Hintergebäude Reis, Eingang: orbogen innere Rosenbergstraße Nr. 24. Der Äntrag auf Eröffnung des Ver- gleihsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle pur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. _ Heilbronn, den 8. November 1929. Amtsgericht.

Kalbe, Saale. _ [71457]

Ueber das Vermögen des Schlosser- meisters Hermann Elzholz in Kalbe a. Saale, Bernburger Straße 34, wird heute, am 4. November 1929, 6 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da er zahlungs- unfähig ist. Der Kaufmann Th. Wei- gand in Schönebeck wird zur- Ver- trauensperson ernannt. Zu Mitgliedern des Gläubigerausshusses werden * be- tellt: 1, Robert Els, Loburg, 2. Frib telhior in Magdeburg, 3. Prokurist Mathes in Kalbe a. S. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor- schlag wird auf den 25. November 1929, vorm. 10 Uhr, vor dem untenbezeich- neten Gericht, Zimmer 9, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver- gleihsverfahrens nebst seinen Anlagen

lungen ist in der Geschäftsstelle, Zim- mer Nr. 11 des Amtsgerichts, zur Ein siht niedergelegt. j Kalbe a. Saale, 4. November 1929. Das Amtsgericht. [71466] Klingenberg, Unterfranken. Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Facob Weinberg in Eshau wurde am 7 November 1929, nahmittags 3 Uhr, zur Abwendung des Konkurses das Ver- aleihsverfahren eröffnet. Als Ver- trauensperson wurde Herr Männe, Leiter der Creditbank in Obernburg, bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorschlag ist auf Dienstag, den 3. Dezember 1929, nachmittags 214 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt bestimmt. Klingenberg a. M., 7. November 1929. Amtsgericht. Koblenz. [71467] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Sachtler in Koblenz, +Fesuiten- plaß 1, wird heute, am 5. November 1929, vormittags 12 Uhr 30 Minuten, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Bücher- revisor Max Zesh in Koblenz, Löhr- straße 100, wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlun über den Vergleihsvorshlag wird au den 23. November 1929, vornrittags 10 Uhr, Saal 6, bestimmt. Der Antra zur Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen is auf der Geschäfts- stelle des Amtsgerichts, Zimmer 60, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 5 Vn. 17/29 Koblenz, den 5. November 1929. Preuß. Amtsgericht.

Köln. Vergleichsverfahren. [71468] Ueber das Vermögen der Kaufleute: a) Emil Hoede, Köln, Duffesbah 22, b) Wilhelm Schmiß, Köln-Braunsfeld, Linnicher Str. 53, handelnd unter der niht eingetragenen Firma Hoede U. Schmiß, Köln, Moastrichterstr. 22, ist am 5. November 1929, 12,15 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Di- rektor Krausmann in Köln, Appellhof- plaß 7, ist zur Vertrauensperson er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorshlag is auf den 9 Dezember 1929, 11,30 Uhr, vor dem Amtsgeriht in Köln, Justizgebäude, Reichenspergerplaß, Zimmer Nr. 223, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis dex weiteren Ermitt- lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Köln, den 5. November 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 78.

Königsberg, [71469]

Uebex das Vermögen des Kaufmanns Kurt Heimann, hier, Kurfürstendamm 12 (Drogen), i am 7. November 1929, 9 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet. Ver- trauensperson: Kaufmann Emil Loewen- stein, hier, Tragheimer Gartenstr. 3. Termin zur Verhandlung über den Ver- gleihsvorshlag is auf Sonnabend, den 30. November 1929, 9 Uhr, Zimmer 133, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis dex weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt. ; Amtsgericht Königsberg, Pr., Hansaring.

Lüdensecheceid,. [71470}

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Wenk in Lüdenscheid, Wilhelm- straße 20, wird heute, am T7. November 1929, 9 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da der Schuldner zahlungsunfähig ge- worden ist. Der Bücherrevisor Wilhelm Schnepperx in Lüdenscheid wird zur Ver- trauensperson ernannt. Ein Gläubiger- aus\chuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleich8- vorshlag wird auf den 5. Dezember 1929, 10 Uhr, hierselbst, Zimmer 70, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen is auf der Geschäftsstelle, Zimmer 86, des Amtsgerichts zur Ein- siht niedergelegt.

Lüdenscheid, 7, November 1929.

Das Amtsgericht.

Mülheim, Ruhr. [71471]

Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Richard Zobel, Kolonial- und Delikateß- warengeshäft, Mülheim, Ruhr-Saarn, auf dem Saarnberg 15, ist am 7. No- vember 1929, 17 Uhr, das Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Kaufmann C. H. Denkhaus, Mülheim, Ruhr, Friedrich- straße 81, Tel. 43 704, ist zur Vertrauens- person ernannt. Termin zur Verhand- lung über den Vergleichsvorschlaa ist auf den 5. Dezember 1929, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Mülheim. Ruhr, Zimmer Nr. 24, anberaumt. Der Au- trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsiht der Be- teiligten niedergelegt. Mülheim, Ruhr, 7. November 1929.

Oldenburg, Oldenburg. [71472] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der einge- tragenen Handelsfirma Paul Raddayh, Gößfke u. Co. Nachf.,, Oldenburg, PVistolenstr. 1, alleiniger Fnhaber Kauf- mann Paul Raddayt, dafs., ist am 8. No- vember 1929, vormittags 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Auktionator Gent, Oldenburg, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvyor- schlag ist auf Freitag, den 6. Dezember 1929, nahm. 12!4 Uhr, vor dem Amts- gericht in Oldenburg, Abt. VII, Zim- mer Nr. 23, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt. V. N. 18/29. Oldenburg, den 8. November 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. VII.

Æudolsíadt. Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Konditorei- besizers Walter Morgenroth in Bad Blankenburg ist am 5. November 1929, vormittags 11 Uhr, das gerichtliche Ver- gleihéverfahren zur Abwendung des Kon- kfurses eröffnet, da der Schuldner zahlungs- unfähig ist und einen dem Gesetz ent- sprechenden Vorschlag unter Beifügung der vorge!/chriebenen Anlagen gemaHt hat. A186 Vertrauenéperfon ist der Kaufmann Walter Milde in Bad Blankenburg bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvors{lag is auf Freitag, den 29. November 1929, vormittags 94 Uhr, bestimmt. Der Antrag auf Er- öffnung des Vergleichsvertahrens nebst den Anlagen und das Ergebnis der Er- mittlungen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hier aus. Nudo!stadt, den 5. November 1929, Thüringisches Amtsgericht.

“i,

[71495]

Sonthofen, [71473] Das Amtsgericht Sonthofen hat s, vormittags 11 Uhr, über das Vermögen des Schuhmachermeisters Wilhelm Herzog in Oberstdorf das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet und als Ver- trauensperson den Rechtsanwalt Erich Probst in Sonthofen bestellt, Termin zur Verhandlung über den Vergleichs- vorshlag ist anberaumt auf Mittwoch, den 27. November 1929, vormittags 9 Uhr.

Sonthofen, den 9. November 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Verden, Aller. Beschluß. Ueber das Vermögen der Firma H. Niemann Naÿfolger in Verden, Kolonialivaren, cleiniver JFnhaber: Hermann Koch in Verden, Brückstraße, ist Heute, am 8. November 1929, mittags 12 Uhr, das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Vertrauensperson ist der Bankdirektor a. D. Rosenbrock in Verden bestellt. Es ist ein Gläubiger- aus\{huß gebildet, dem folgende Herren angehören: Syndikus Dr. Gerhard, Hannover, Rathenauplay 5 Il, Kaus- mann Ed. Hagedorn in Bremen, Schweizer Straße 3d, Senator Renke in Verden, Kaufmann Ernst August Ahrens in Verden, Vergleichstermin wird auf den 3. Dezember 1929, mittags 12 Uhr, anberaumt. Der An- trag nebst Anlagen ist zur Einsicht auf der Geschäftsstelle niedergelegt. Amtsgeriht Verden, A., 8. Nov. 1929.

[71474]

Waltershausen. 71475) Beschluß. s

Ueber das Vermögen des Hotel- besibers Willy P. Zimmermann, «Jn- habers des Hotels Lange in Friedrich- roda, wird heute, Donnerstag, den 7, November 1929, 11,20 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er- öffnet. Als Vertrauensperson wird der Rechtsanwalt Baumgart in Erfurt, Schlösserstraße 15, bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor- {lag wird auf 6. Dezember 1929, 9 Uhr vorm., bestimmt, Waltershausen, 7. November 1929. Das Thüringishe Amtsgericht, I.

Wolgast. [71476! Ueber das Vermögen des Hotel- besißers Wilhelm Wöller in Koserow, Kreis Usedom-Wollin, wîrd auf seinen Antrag, heute, am 8. November 1929, nahmittags 18 Uhr, das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag wird auf den 7. Dezember 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Wolaast, Zimmer 7, anberaumt. Als Ver- trauensperson wird der Kaufmann Max Funk in Koserow ernannt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleihs- verfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 9 des Amtsgerichts, zur Einsicht nieder- geleat. Wolgast, den 8. November 1929. Die Geschäftsstelle des Amts3gerihts. Abt. 5.

Berlin-Schöneberg.

Vergleichsverfahren. |

© A

Inhaber Oscar Goldstein, denau, Nheinstraße 49, ist infolge Bestä- tigung des Vergleichs aufgehoben worden, Berlin-Schöneberg, 6. November 1929. Geschäftéstelle des Amtsgerichts. 9 V. N. 23. 29.

Breslau. {71478] Das Veralei{3verfahren über das Ver- mögen des Kauimanns Martin Cobn in Firma Hermann Schönberg iu Breslau, Schweidnißer Straße 21 (Sport und Mode) (Wohnung: Kleiststraße 6), ist nah Bestätigung des angenommenen Ver- aleihs durch Beschluß von heute aufge- hoben worden. (41 V. N. 44/29.) Breslau, den 8. November 1929. Amtsgericht. Darmstadät. [71479] Bekanutmachung in dem Vergleichs- verfahren über das Vermögen der Firma Glasgindustrie Darmstadt Leonhard Rast & Co. G. m. b. H. in Darmstadt V N 12/29 —: Beschlusßt. 1. Der in dem Vergleichstermin vom 28. Oftober 1929 angenommene Vergleih wird hier- durch bestätigt, 2. infolge der Bestäti- gung des Vergleihs wird das Verfahren aufgehoben. Darmstadt, den 4. November 1929, Hessisches Amtsgericht L

Darmstazdät. 771480] In dem WVergleihëverfahren über die Firma Mar Freund A. G., Zigarrenfabrik in Pfungstadt, wird auf Antrag der Schuldnerin gemäß § 48 der Vergleichs- ordnung ein Gläubigeraus|chuß bestellt, da bei Umfang des Unternehmens dies geboten erscheint. Als Mitglieder des Gläubigeraus\husses werden bestellt: 1. Heinrih Korthe, Frankfurt a. M., Feuerbachstr. 38, 2. S. Wertheimer, daselbst, Martuecweg 2 in Lima Wert- heimer & Co., 3. Rechner Delp von der Bezirks\parkasse Zwingenberg a. d. B.

Darmstadt, den 7. November 1929.

Hessisches Amtsgericht 11.

Duisburg. , [71460] Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Peter Franz, Duisburg, König- straße, alleiniger Inhaber der Firma Peter Franz, Duisburg, wird aufgehoben, da der Vergleich geschlossen und bestätigt worden ist. Amtéêgericht Duiéburg. Eibenstock. [71481] Das Vergleichsverfahreyr zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsge|ellshaft in Firma Ernst Friedr. Dörffel in Eibenstock ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichs- termin vom 4. November 1929 ange- nommenen Vergleichs durch Beschluß vom 5, November 1929 guigeloben wolden, Amtsgericht Cibenstodch, den 9. November 1929, Frankfurt, Main. [71482] Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konfurjes über das Vermögen der Gesellschaft mit be\chr. Haftung in Firma Caté Faßbender, Frankfurt a. M., Schiller- straße 10, wird nah _rechtskräftiger Be- stätigung des am 17. September 1929 an- genommenen Vergleihs aufgehoben. Frankfurt a. M., den 7. November 1929. Das Amtsgericht. Abt. 17 a.

Greiz. [71483] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Geschäftsinhabers Paul Brink- meyer in Greiz-Dölau ist nach Be- stätigung des ge|ch!ossenen Vergleichs auf- gehoben worden. Greiz, den 8. November 1929. Thüringisches Amtsgericht.

Hagen, Westf. [71484] Das Vergleichöverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanos Siegmund Rimpel, alleinigen Inhabers der Firma Siegmund Nimpel zu Hagen, Textilwarengroßhand- lung, ist nah Bestätigung des ange- nommenen Vergleichs autgehoben. Hagen (Westf.), den 2. November 1929. Das Amtsgericht.

Halle, Saale, [71485] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Gustav Ruhe tun. in Halle, Berliner Straße 6, früheren Inhabers des Zigarrenge|\chäfts, Ludwig- Wuzherer-Straße l a, ist bei Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Halle a. S., den 8. November 1929. Das Amtsgericht. Abt. 7.

Hanno0Yer. [71486]

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen ber offenen Handelsge!ellschaft „Erich Schütte & Co.“, Hannover, Lange Laube 14 (Gesellichaîter die Kaufleute Erich Schütte und Paul König), ift nah Bestätigung des Vergleichs aufgeboben. * Amtégericht Hannover, 9. 11. 1929.

Koblenz. [71487] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Hans Jansen in Koblenz, Kaltenbok, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 2. November 1929 angenommene Zwangsvergleich durch rechtsfrättigen Beschluß vom 2. November 1929 bestätigt ist, hterdurch aufgehoben. Koblenz, den 8. November 1929,

vergleih

[71477] Köln. Vergleihsverfahren. [71488]

Das Vergle:bsverfabren zur Abwendung

Das Vergleichsverfahren über das Ver- | des Konkur1es über das Vermögen: 1. der mögen der Firma Kaujthaus Friedenau, | offenen Berlin-Frie- | §

Handelsgesellihaft Feinbürsten hoenix, Albert Horn jun., Köln, Gereon- traße 18, 2. deren Gesellihafter Albert

Horn, Köln, Pfälzer Straße 15, und Paul

iegemann, Köln, Erttstr. 17, ist durhch Beschluß des Gerichts vom 30. Oktober 1929 aufgehoben worden, da der Zwangs- angenommen und bestätigt worden ist. Köln, den 31. Oktober 1929.

Das Amtsgericht. Abt. 78,

Krefeld. [71489] Das Vergleichsverfahren über das Vers mögen des Kaufmanns Ferdinand Nicken ir. in Krefeld, handelnd unter der einge- tragenen Firma Ferdinand Ridcken in Krefeld, ist autgehoben, weil ein Vergleich geschlossen und bestätigt worden ist. Krefeld, den 6. November 1929, Amtsgericht. Abt. 6.

Meiningen. [71490] Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Richter in Meiningen wird aufgehoben, nahdem der am 30. Ofk- tober 1929 angenommene Vergleih am 6. November 1929 bestätigt worden ist. Meiningen, den 6. November 1929. Thür. Amtsgericht. Abt. 5. Nenustadät, Haardt. [71491] Bekanutmachung. Sm Vergleihsver}ahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Oscar «& Rudolf Mayer, Weinhandel und Weinbrennerei o. H. in Neustadt a. d. H. und deren persönlih haftenden Gejell\hatter Oskar und Rudolf Mayer, beide Kaufleute in Neustadt a. d. H., hat das Gericht mit Beschluß vom 8. November 1929, nach- mittags 54 Uhr, an die Schuldner ein allgemeines Veräußerungsverbot erlassen. Neustadt a. d. H., den 9. November 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerichts (Vergl. Ger.).

Oberkausen, Rheinl. [71492] Das Vergleichsverkahren über das Ver- mögen der Firma Werkstätten für Woh- nungskunst, Carl Stader in Oberhausen- Nhld., wird aufgehoben, nahdem im Termin vom 13. 9. 1929 der Vergleich angenommen und am 21. 9, 1929 be- stätigt worden ift.

Oberhausen-Rhld., 6. November 1929.

Das Amtsgericht.

Peiskretscham. [71493] In dem Wergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkur]es über das Ver- mögen des Kolonialwarenhändlers Karl Wieder in Peiskretsham wird der im heutigen Vergleihötermin angenommene Vergleich bestätigt. Das Vergleichsver- fahren wird aufgehoben. 3. V.N. 1/29/10. Peiskret|cham, den 4. November 1929. Amtsgericht. Pirmasens. [71494] Bekanntmachung. Das Amtsgericht Pirmasens hat mit Beschluß *vom 9. November 1929 das Nergleichsverfahren zur Abwendung des Konkfur}es über das Vermögen des Nutolf Bauer, Kaufmanns in Pirmasens, Winzler- straße 6la, Alleininhabers der Fa. Nudolf Bauer, Konfektionsgeschäft allda, nach Be- stätigung des abgeschlossenen Vergleichs aufgehoben. : Pirmasens, 7. November 1929. Ge1chäftsstelle des Amtsgerichts.

Schönau, Schwarzwald. [71496] Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Konditormeister Ludwig Müller Witwe Fda geb. Albrecht in Todtnau wurde am 31. Oftober 1929 nach Bestätigung des in dém Vergleichstermin vom 26, Oktober 1929 angenommenen Vergleichs aufgehoben. Die Vergütung der Vertrauensperfon wurde auf 270 NM, die Auslagen wurden auf 30 NM festgeseßt. : Schönau i. Schw., den 6. Nov. 1929, Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Wiesbaden. {71497] Beschluß in dem Verglei{hsverfahren über das Vermögen der Firma Ernst Sqwellenberg, Inhaber Nobert Schellen- berg in Wiesbaden: 1. Der in dem Ver- gleichstermin vom 26. Oktober 1929 an- genommene Vergleih wird hierdurd be- stätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleihs wird das Verjahren auf- gehoben. : Wiesbaden, den 2. November 1929. Amtsgericht. Abt. 8.

Weolienbüttel, [71498] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Georg Meyer, alleinigen Inhabers dec Firma August Denete Nachf. in Wolfenbüttel, Lange- Herzog-Straße 51, is nach bestätigtem Zwanagëvergieih aufgehoben. Woltenbüttel, den 2. November 1929. Ge1chättsstelle 3 des Amtsgerichts. Zweibrücken. [71499] Bekanntmachung.

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Noja Schauder geb. Bieger, Möbel- und Wäschegeschäft in Zweibrücken, ist nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben.

Zweibrücken, den 8. November 1929.

und das Ergebnis der weiteren Ermitt-

r Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Preuß. Amtsgericht.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

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Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

E ‘equaturerteilung. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Preuf;en. Veranntmachung, betreffend die Berufung von Vorstandsmit-

gliedern der Stadtschaft der Provinz Brandenburg. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Ri ast B A A E A C E Si E A I C2 if S A M E E P DEA A 58

Amtliches.

Deutsches Neich. Die Reichsfinanzräte Evers und Grünewald sind zu Senatspräsidenten beim Reichsfinanzhof ernannt. Dem Kaiserlich japanischen Generalkonsul in Hamburg,

Yoshiatsu Murakami, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Beltanntmachun-à über den Londoner Goldpreis gemäß §8 2 der Vers ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert- beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt

sür eine Unze Feingold . A 84 sh 11 d, für cin Gramm Feingold demna . . 32,7616 pence,

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem dieje Bekannt- machung im Neichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einshließlih des Tages, der einer im Neichanzeiger erfolgten Neuveröffentlihung vorausgeht.

Berlin, den 13. November 1929.

Reichsbankdireftorium. Dreyse. Fuchs.

Preußen. Bb maQUÊAg-.

Der Brandenburgische Provinzialausshuß hat in seiner Sißung vom 22. Oktober 1929 für den infolge seiner Er- nennung zum Generaldirektor der Preußischen Zentralstadtschaft aus dem Vorsiand der Stadtschaft der Provinz Brandenburg ciusgeschiedenen Stadtschaftsdirektor Dr. Fris Pabst das bis- herige stellvertretende Vorstandsmitglied, Finanzrat a. D. Dr. jur. Fris Weidling zum ordentlichen Mitglied des Vorstands und den Landesrat Graf von Rothkirch zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands mit sofortiger Wirkung auf die Dauer von 12 Jahren berufen.

Berlin W. 10, Matthäikirchstraße 20/21, den 1. No- vember 1929.

Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg. von Winterfeldt-Menkin.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Den Deutschen Kahücit-Werken A. G. in Gnaschwiß bei Bauten wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Ober- bergamts die in der Zündschnurfabrik Guaschwiß hergestellte Guttaperha-Zündshnuur mit weißem Garnschußtß unter folgenden Bedingungen zugelassen:

a) Beschaffenheit:

Die Pulverseele enthält einen blau-gelben Seelenfaden und ist mit 10 diden Fäden Jutegarn umsponnen. Die Umsptnnung besteht aus 6 Jutetäden und ifi mit einer Guttaperhamasse überzogen. Dieser folgen nohmals zwei Ueberspinnungen von je 10 Baumwollfäden, “die mit Kreide und Leim imprägniert find.

b) Befondere Bedingungen:

Die Zünd)chnur darf niht beim Schießen mit flüssiger Luft verwendet werden. In Gruben mit brennbaren Gasen darf sie verwandt werden, soweit Zündschnur zur Zündung in derartigen Gruben überhaupt zulä}sig ist.

Llausthal-Zellerfeld, den 8. November 1929, Preußisches Oberbergamt. J. V.: Schünemann.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

_ Der Aeltestenrat des Reichstags ist zum 18. November, nach- nittags 674 Uhr, einberufen worden, um über den Geschäfts- plan des Reichstags Beschluß zu fassen.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags begann gestern unter dem Vorsiß des Abg. Heimann (Soz.) die zweite Beratung der Novelle zur Haushaltsordnung. Auf eine erneute allgemeine Aussprache wird verzichtet. Reichsfinanz- minister Dr. Hilferding leitete die Beratung mit etwa folgenden Gedanken ein: Einmal ist hier die Frage erörtert worden (zum S 98), inwieweit dem Rechnungshof die Einsicht in alle Akten der Ministerien allgemein gegeben werden kann. Bisher habe man dem Rechnungshof die Akten der Ministerien schon so weit als möglich zur Verfügung gestellt, obwohl keine Verpflichtung dazu bestand. Aber eine generelle Ermächtigung dazu, alle Ministerialakten einzusehen, könne keine Regierung dem Rechnungshof und seinen Beamten zugestehen. Er erinnere nur an die Akten des Auswärtigen Amts und die Akten über die Reparationspolitik. Man könne die vom Parlament ein- geseßte eigene Exekutive in politischen Dingen nicht der Kontrolle einer nihtpolitischen Behörde unterstellen. Das sei der Stand- punkt auch aller früheren Regierungen gewesen. Bei Einstellung der baulihen Unternehmungen 14) in den Etat bitte er Aus- nahmen von der Bedingung f: riv wil Einreichung genauer Pläne bei Vorhaben bis zu einer Million Reichsmark zu ermög- Tie Bead ge ie nf V on. 250 000 Reichsmark würde eine bindung für den Reichstag bedeuten. Die Streichung der gegen- seitigen Deckungsfähigkeit bei übertragbaren Ausgaben 31 der Vorlage) bitte er nicht zu ber teYen, Auch sie behinderé die Exekutive außerordentlich, behindere aber auch den Haushaltsaus- {uß. Er selbst trete auch für den Grundsaß der Vermeidung einer Uebertragbarkeit ein. Troßdem halte er die Möglichkeit einer Ausnahme für notwendig. Der Haushaltsaus\chuß nehme sich sonst das Recht, in besonders gearteten Fällen die Uebertrag- barkeit aus praktishen Gründen zu genehm*gen. Fm Etat 1929 gebe es ja nur noch sieben Fälle solher Uebertragbarkeits- vermerke. Der Rahmen sei also {hon jeßi sehr eng gezogen. Berichterstatter Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr.): Dem Rech- nungshof darf keine Aenderung der Wesensstruktur zugemutet werden. Wenn erx in eine weitergehende Exekutive auswachsen würde, könnte dcs Verhältnis zu den Reichsressorts gespannt werden. Deshalb verbietet sih eine generelle Berechtigung zur Einsichtnahme in die Akten der Reichsressorts, wenn man auch von Fall zu Fall sein Prüfungsreht voll wahren muß. Jm Bau- vorhaben kann die Regierung nur dann erstmalige Dispositionen von sih aus treffen, wenn dem Reiche ein Schaden erwächst. Ju der Frage der Uebertragbarkeit der Fonds sei er nmcht der Meinung des Ministers. Abg. Heinig (Soz.) pflihtete im wesentlihen dem Abg. Schreiber bei, wenn ex auch noch nit ganz vom Reichsfinanzminister überzeugt sei, daß die Ausschuß- anträge unberechtigt seien. Ministerialdirektor Dr. Graf Schwerin von Krosigk gab Beispiele, wo z. B. bei Bauten.-auf demselben Baugelände die Streichung der Deckungs- fähigkeit der übertragbaren Fonds beinahe einen Widersinn dar- stelle, mindestens unnüße Schwierigkeiten bereite. Abg. Brüninghaus (D. Vp.) trat für die Uebertragbarkeit ge- wisser Fonds ein. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) forderte, daß die Ausnahmen von der Uebertragbarkeit niht im Haushaltsplan, sondern im Haushaltsgeseß festgestellt werden. Abg. Torgler (Komm.) trat den Gründen des Finanzministers auch wegen der Vrüfung der Akten der Mipisterien entgegen. Sonst könne die Prüfung des Rechnungshofs unter Umständen sehr ein- seitig Feslaltet werden. Abg. Dr. Köhler (Zentr.) äußerte Bedenken, daß man unter Umsiänden dem Rechnungshof die Ein- siht der Akten grundsäßlih verweigere. Es könnten doch Fälle eintreten, wo sonst auch rein finanzielle Ungehörigkeiten nicht oufgeklärt werden . könnten. Ein Antrag Dr. Köhler (Zentxr.), Dr. Cremer (D.- Vp.) und “Gen. verlangte, am Schluß des § 31 zu bestimmen, daß in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nichtübertragbarkeit der Ausgaben- mittel durch das Haushaltsgesez zugelassen werden können. Reichsfinanzminister Dr. Hilferdinmg erklärte, sih damit ab- finden J können, daß die Ausnahmen in das Haushaltsgeseß aufzunehmen sind. Der Minister machte nochmals darauf auf- merksam, daß mit der Ermächtigung zur Einsicht in die Akten der Ministerien an den Rechnungshof das A riemen einer rein bürokratishen Behörde, die außerhalb der Re- Ps stehe, cine Fngerenz auf die vom Parlament elbst eingeseßten und von_ im abberufóaren _ Exekutiy- behorden in die Hand _ gebe, die Unerträglic Jei. Abg. Borrmann (Wirtsh. P.) äußerte gleihfalls Bedenken gegen zu weitgehende Vollmaht des Rechnungshofes. Abg. Brüninghäus (D. Vp.) fragte, wo bei Ausgaben der politische Charakter anfange und wo er aufhöre. Abg. Leicht (Bayer. Vp.) widersprah der Aufnahme eines Rehts des Rech- nungshofes in das Geseß, das den Reichstag selbst neben der Regierung binde. Nah weiteren Bemerkungen der Abgg. Schmidt-Stettin (D. Nat.), Dr. Cremer (D, Vp.), a 2 (Zentr.), Heinig (Soz.) machte Direktor Stengel vom ed

hof emaht worden seien. Nah seiner Erinnerun politi che Schwierigkeiten aus der Einsichtnahme des Rehnungs®? hofes in die Akten bisher nicht erfolgt. Abg. Dr. Quaab (D. Nat.) bemerkte, lebt sei das Bedürfnis des Rechnungshofes,

O RECE E D: L P O C RIEI E V I I E L R T E O I A i AIRE E

die Akten der Ministerien einzusehen, stärker geworden, weil

jeßt vielfah die Ministerien Beteiligungen an Gesellschaften hätten, die keine Akten hätten; ebenso könne der Rehnungshof die Erhaltung des Eisenbahnvermögens nur durch Einsicht der Akten des Verkehrsministeriums überwachen. Die Stellung des Keichsfinanzministeriums sei auch jeßt eine andere; in ihm überwiege vielfah die Ressortseele, die Finanzseele. Auch deshalb musse der Rechnungshof den nötigen Spielraum bekommen. Reichsfinanzminister Dr. Hilferding: Die Frage, um die es sih hier handelt, ist keine Frage des Rechnungshofs, sondern der Exekutive. Ein solches Recht hebt tatsählich die Souveränität der Regierung und ihres Parlaments auf. Keine Regierung und kein Parlament kann sih selbst so ihrer Souveränität be- geben. Wir können also nur erklären, daß wir unter Beibehaltun der gegenwärtigen Praxis dem Rechnungshof die Ministerial: akten, soweit angängig, vorlegen werden; ein Reht aber auf Einsichtnahme in alle Akten können wir niht zugestehen. Die Gesellschaften usw., an denen das Reih beteiligt ist, werden béfanntlih von den Treuhandgesellshaften geprüft, und zwar nicht bloß fkalkulatorisch, sondern auch wirtshaftlih. Abg. Torgler (Komm.) exemplifizierte auf Schwierigkeiten, die angeblich das Auswärtige Amt infolge der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Fonds habe machen können. Wenn man so lax sein wolle, brauche man feine Haushaltsordnung. Redner kritisierte die Art ‘der Berichte des. Reihssparkommissars, der z. B. bei Heer und Marine versagte. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) ivarnte vor einer Gestaltung der Ermächtigung an den Rechnungshof, die ihn über die Regierung und das Parlament stelle, und ihm eine Autonomie neben Regierung und Parlament zu geben drohe, die 1922 in keiner Weise beabsihtigt gewesen sei. Er erinnere an das Recht des Auswärtigen Ausschusses auf Vertraulichkeit seiner Verhandlungen, die doch zu wahren sei, Halten.” —"A o Bei at dry tit tener einen Etatsdiktator einzuseßen. Wenn man den niht wünsche oder zu vermeiden suche, müsse man dem Rechnungshof doh freiere Hand gewähren und dürfe niht etiva aus parteipolitishen Gründen ihn von den Ministerialakten fernhalten. Er sche keinen Grund zur Zurückziehung des Ausshußantrages. Abg. Hergt (D. Nat.) erinnerte daran, daß der Sparkommissar als vorübergehende Einrichtung gedacht gewesen sei. Er sei Organ der Reichsregievung. Fhn jeßt hier hineinzuarbeiten in die Haushaltsordnung, davor warne er. Der Rechnungshof sei da- gegen ein vollständig selbständiges Organ und uvabhängig. Er habe gewisse, für sich selbst stehende Pflichten. Wenn der Rechnungshof _nun das Recht zur Vorlegung aller Akten bekomme, müsse man ihm unter anderem auch streng gehcint zu haltende Akten vorlegen. Dann gerate er unter Umständen in einen s{chweren Konflikt der Pflihten. Denn er könne nicht zurück, er müsse zu diesen Geheimakten Stellung nehmen. Der Rechnungshof verleße dadurch unter cnderem die Staats- und Reichsinteressen shwer oder er verheimlihe dies dem Reichs- tag und erhalte hier Vorwürfe. Jedes Ministerium habe geheime Alten. Es gehe niht an, vaß der Rehnungshof sich ewa zur Praxis bekenne, daß er sich gegen die Regierung zum Parlament flüchte. Damit s{äâdige man unter Umständen Be IEEReR Inters- essen des Deutschen Reiches. Ministerialrat Dr. Winzerling sevte die gegenwärtigen Rechte des Rehnungshofes auseinander. luf Grund des § 107 erstatte der Rechnungshof Berichte seiner Denkschrift und Bemerkungen selbständig zwar nah vorheriger Verständigung der Ressorts, also niht etwa mit deren Einver- ständnis; der Reichsfinangminister gibt diese Berichte nur als Bote an den Reichstag weiter, der Rehnungshof ist nicht vom Einverständnis der Reichsregierung abhängig; er R seine Be- richte unter unbedingter und selbständiger eigener Vevantwortuz auf. Ebenso stehe es mit den gutachhtlichen Aeußerungen au Grund des § 101 und den Mitteilungen auf Grund des § 109 R.-H.-O., die der Rehnungshof gleichfalls selbständig abgibt. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) bemerkte, daß der Sireit ja gar nicht um Dinge gehe, die der Vorredner ange\hnitten habe. Der Streit gehe ja nur darum, wieweit man den Kontrollorganen, die Dee gemeint seien, auch geheime Akten politischer Art zu- gänglih machen dürfe oder müsse. Die Ministerialakten brauchten deshalb nicht anders. als die Akten anderer Behörden behandelt fi iverden. Redner schlug als etwaige Kautele vor, die Be- Fa einzufügen: „Es sei denn, daß der Reichskanzlec im inzelfa politishen Gründen für untunlih erklärt.“ Abg. Shmidts- Stettin (D. Nat.) forderte Vorlegung der Gutachten des Reichs- sparkommissars über die Prüfung des Finanzressorts. Das dürfe niht einfah in seinem Belieben bleiben. Abg. Ersin (Zentr.) ate aus, in der Demokratie trage der Minister do die höchste Verantwortung für das Allgemeinwohl. Wie könne man dann Pl nun so weit gehen, ihm niht einmal in Lappalien irgendeine selbständige Ausgabe zuzugestehen und ihm jede eigene Verantwortung m Sh machen? Weshalb wolle man nun hier wieder noch den Reichskanzler einschalten, der sich do erst wieder R müsse? Er hoffe und erwarte, daß zu Ministern selbständige Leute genommen würden. Abg. Stei m- kopf (Soz.) erinnerte an éhien früher von ihm gestelliew Antrag wonach die Gutahten des Sparkomniissars int Verlangen des Reichstags pbrUiteena seien. Warum sei diesem Antrage nicht Folge „gegeben? Ministerialdirektor Graf Schwerin von Krosigk entgegnete, der Opa rom star sei Organ der Re-

die Vorlegung der E A eines Ministeriums gus

| _machte Di nungshof i auf einzelne Schwierigkeiten aufmerksam, die dem Rehnungs- | seten ?

ierung. Der Redner wandte îih gegen Einshiebung des Reichs- f nzlers nah dem g Maden des S bg. Dr. Crènier (D.: Vp.). Dantit verde etjva8 Besonderes schwerlich erreiht werden. Ein Minister werde sich kaum der Aktenvorlegung entziehen twegett der Monita des Rechnungshofes —, wenn es s nicht um Akten wichtiger politischer Art handle. Abg. Dr. Cremer (D. Vp. empfahl nochmals seinen Vorschlag. Abg. Heinig Sa) empfahl, statt den Reichskanzler die Zustimmung des Ressort- ministers einzuschieben, um den Rechnungshof zu entlasten, gber

erst morgen darüber zu entscheiden, um vielleiht noch eine

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