1929 / 280 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Nov 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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b) Bestand an DSypotheken u

nd Kommunaldarlehen.

Oeffentlich- Desgleichen ¿ Hypotheken- j Sonsti P E Bezeichnung s V h rehtliche Sonstige Insgesamt E Aktienbanken Kredit- Anstalten 30. September anstalten ") 1929 j Zahl der berihlenden Anstalten... 9 38 n 8 115 8) 116 A. Neugeschäst: a) Hypotheken: 2)? Landwirtschaftliche Hypotheken S 743 210,5 1835 211,6 122 314,6 2 700 736,7 9) 2687 3526 davon aus Mitten der Deutschen Rentenbank -Kredtanstalt , .|. 228 590,3 516 573,6 26 911,7 766 075,6 9 768 576,0 davon auf Roggen lautend . ,. 33 032,6 74 756,8 1 864,6 109 654,0 112 650,6 Sonstige (städtishe) Hypotheken á 3231 3125 1 032 976,0 73 107,3 337 395,8 19) 4 290 039,5 davon auf gewerbl, Betriebsgrundstücken 309 883,7 118 152,3 18 599,4 446 635,4 447 771,0 davon auf Wohnungsneubauten i; 617 098,7 34 246,8 651 345,5 635 368,1 b) Kommunaldarlehen?) . L p 681 2441 1 766 458,9 77 733,4 2 9295 436,4 2 509 392,3 davon auf ‘Roggen lautend ... 19914 10 982,5 12 973,9 13 140,9 Kohle a A 1 350,1 1350 1 1 376,2 B. Aus Aufwertung entstanden: a) Hypotheken: Landwirtschaftliche ¿lie E da wal 1A 75 049,8 368 227,7 68 701,7 611 979,2 516 191,6 E S s «d aa n 1 534 261,3 95 674,3 1 321,6 1 631 257,2 1638 328,5 A Car ebe O a 6 29 427,8 377 662,2 4 224,9 411 314,9 409 575,7 C. Außerdem befanden fich in der Teilungsmasse : °) a) aus Aufwertung entstandon: j | Hypotheken L l 4 S 0.0 0D P 70 640,0 53 007,2 526,2 124 173,4 124 038,0 L 2 683,8 8 472,0 —_— 11 155,8 1316,0 b) aus Bareingängen neu gewährt: Hypotheken E E 22 740,3 22 740,3 23 047,1 O Ce 2 e aud Es _— _— is m 1) Einschließlih Girozentralen. ®) Ohne die aus Aufwertung (oder Ablöfung) entstandenen, #*) Einschließlih Grundrenten- darlehen, 4) Zum Einlösungswert eingeseßt. ®) Soweit Bestände nachgewiesen worden sind. *) Die Anzahl der Hypotheken-

Alktienbanken hat sih infolge Uebernahme der Preußischen Hypotheken-Aktienbank dur die Preußische Pfandbriefbank um eine verringert. ) Die Anzahl der öffentlih-rechtlihen Kreditanstalten hat fih dur die Neueinbeziehung des Leipziger Hypothekenvereins um eine erhöht. B) Die Gefamtzahl hat sich um eine Anstalt erhöht (vgl. Fußnote 7). ®) Berichtigte Zahien. *) Die Erhöhung gegenüber der in Nr. 257 des „Deutschen Reichsanzeigers“ vom 2. November 1929 veröffentlihten Angabe erklärt sich aus der Neueinbeziehung des Leipziger

Hypothekenvereins. Berlin, den 26. November 1929.

Deuisher Reichstag.

102. Sißzung vom 27, November 1929. Nachtrag.

Die Rede des Reichsarbeiisministers Dr. Wissell in der ersten Beratung des Geseßentwurfs über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern lat nah dem vorliegenden Stenogramm folgenden Wortlaut:

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ih auf die leßten Ausführungen des Herrn Abgeordneten Behrens gleich eingehe. Jch muß ihm zugeben, daß durch die starke Kürzung der Reichsnrittel der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge in diesem «Jahre sowohl auf dem Gebiet der Notstandsarbeiten als auch auf dem der Landarbeiterwohnungen erheblihe Schwierigkeiten ent- standen sind. Das hat aber nicht daran gelegen, daß der Herr Reichsfinanzminister die im Etai zur Verfügung gestellten Mittel nicht gegeben hätte, sondern eben daran, daß die im Etat bereit- gestellten Mittel einshließlih der Reste aus den früheren Jahren nicht ausreichten, um die zahlreihen Förderungsanträge berück- sichtigen zu können. Wenn also dem Wunsche des Herrn Behrens Rechnung getragen werden soll, wird nichts anderes übrig bleiben, als den Versuh zu machen, im Etat dem in Betracht kommenden Ministerium, das heißt dem Reichsarbeit3ministerium, die erforder- lichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Um aber die bei der Förderung des Baus von Landarbeiter- wohnungen entstandenen Schwierigkeiten, die ih, wie gesagt, zu meinem Leidwesen offen anerkennen muß, nah Möglichkeit zu be- heben und ihnen entgegenzutreten, habe ih im Einvernehmen mit dem Herrn Finanzminister die zuständigen Ressorts der Länder und auch den Herrn Preußischen Minister für Volkswohlfahrt er- mächtigt, noch in diesem Haushaltsjahre in gewissem Umfang weitere Verpflichtungen füx dia Förderung: der Landarbeiter- wohnungen zu Lasten des Reichs einzugehen, die allerdings, da in diesem Fahr die Mittel ershöpft sind, erst aus den im nächsten Etatsjahr mir zur Verfügung gestellten Mitteln erfüllt werden können, Fnfolge dieses Vorgriffs auf den nähsten Etat ist es möglich gewesen, die Sperre, die in Preußen wegen Erschöpfung der Reichsmiltel für die Förderung des Baus von Landarbeiter- wohnungen verhängt worden war, zum weit überwiegenden Teil wieder aufzuheben. Zahlungen über den Betrag der Haushalts- mittel hinaus können allerdings mit Rücksiht auf die schwierige Finanz- und Kassenlage des Reichs erst; im Jahre 1989 geleistet werden. Da aber die Auszahlung der Förderungsbeträge sih au bei den Landarbeiterwohnungen, für die bereits vor der Sperre eine Förderung bewilligt worden ist, nah den früheren Erfah- rungen auf einen längeren Zeitraum verteilt, werden die dring- bihsten Vorauszahlungen aug für die Bauvorhaþen, die: jeßt nach Aufhebung der Sperre noch anerkannt werden, aus den vor- handenen Barmitteln gedeckt werden können,

Und nun zu dem Geseh selbst. Troß der Kürze und Einfach- heit seiner Bestimmungen handelt es sich um ein .Geseß, das iu arbeit8marfktpolitisher, bevölkerungspolitisher und nationalpoliti- scher Beziehung außerordentlih wichtige Aufgaben zu erfüllen hat. Es soll niht zum mindesten dazu beitragen, die drohende Ent- völkerung des Landes, namentlih im Osten, hintanzuhalten. Aus diesem Grunde ist man ja schon in der Vorkriegszeit dazu über- gegangen, Landarbeiter auf eigenem Grund und Boden anzu- siedeln. Fn welhem Ausmaß das in den leßten Jahren geschehen ist, hat der Herr Abgeordnete Behven3 durch Zahlen zu belegen versucht, J vermute, es werden die preußischen Zahlen sein, die ihm gur Verfügung gestanden Haben. Die Reichszahlen, Herr Behrens, weichen von den von ihnen angegebenen ein wveitig ab. Seit dem Fahr 1921 haben Reih und Länder zum Zweck der An- sltedlung von Landarbeitern Mittel der wertsaffenden Arhbeits- losfenfürsorge zur Verfügung gestellt, und mit ihnen haben bis zum 1. Oktober diesss Jahres 55 330 Wohnungs8bauten für Landarbeiter gefördert werden können. Darunter befinden \ih

Der Präsident des Statistishen Reichsamts. J. V.: Bramstedt.

30366 Eigenheime und 24 964 Werlivwohnungen. Seit der Festi- gung der Wäßoung sind für diésen Zweck etwa 166 Millionen Mark an Reichs- und Landesmitteln verwendet worden.

Es hat sich aber gezeigt, daß es niht genügt, wenn derartige Mittel für die Wohnungsfürsorge verwendet werden, sondern den Landarbeitern muß zweckmäßigerweise auch noch ein Stü eigenes Land zugewiesma werden. Auch da, Herr Behrens, bin ih mit Jhnen der Meinung: das kann niht rein s{hematish für den Westen und den Osten bestimmt werden, das ivird den Ausfüh- rungsbestimmungen zu diesem Geseß überlassen bleiben müssen.

Um aber nun die vermehrten Kosten aufzubringen, die natür- lich die Zuweisung eines ‘Stückes Land neben der Wohnung mit sih bringen wird, empfiehlt es sich nach Meinung der Regierung, neben den öffentlihen Mitteln auch privates Kapital in Anspruch zu nehmen. Auf der anderen Seite ist der Betrag, den der Land- arbeiter für Zinsen und Tilgung aufzubringen hat, ganz eng be- grengt und für die Erfüllung dax Verpflichtungen aus privaten Darlehen selbst bei normalen Geldmarktverhältnissen niht aus- reichend. Das gilt um so mehr bet den heutigen außerordentlich hohen Zinssäßen. Das Geseh soll deshalb die Reichsregierung er- mächtigen, Landarbeitern, die für die Begründung eigener land- wirtshaftlicher Kleinbetriebe Darlehen aufnehmen müssen, Zu- schüsse zu den Zins- und Tilgungsleistungen und nötigenfalls au Disagiogzuschüsse zu bewilligen.

Das Geseß umschreibt zunächst den Kreis der Siedlungs- anivärter und die Art und Dauer der Förderung. Jm Jnteresse der Landarbeiter werden dann bestimmte Bindungen für die zu fördernden Betriebe vorgesehen. Weiter befaßt sich das Gese mit den Darlehnsbebingungen und mit dem Ausmaß der Förderung. Da mit dem Gesey zum großen Teil ganz neues Gebiet beschritten ivird, muß seine Ausführung im einzelnen sich leiht den je- weiligen Erfordernissen und Erfahrungen anpassen können. Des- halb sicht der leßte Paragraph vor, daß die Einzelheiten der Aus8- führung im Verordnungstwwege geregelt werden können. Fm Ver- ordnungsiwege können dann auch die Wünsche, die hier shon ge- äußert worden sind, sowett sie mit dem Ziel und Zweck des Ge- seves in Einklang stehen, Berücksichtigung finden.

Jch möchte Sie bitten, diesem Geseß die Zustimmung zu geben, Sie werden es fa wahrscheinlih einem Ausshuß über- iveisen, JFch glaube, die Beratung kann dort so kurz sein, daß es möglichst noch in dieser Tagung des Reichstags ih hoffe es ivenigstens verabschiedet werden kann. (Beifall bei den Sozial- demokraten.)

Im Laufe der Beratung des Geseßentwurfs über die Trg seungen und des kommunistischen Antrags auf Geivährung voa Winterbeihilfen an Erwerbslose, Sozial- und Kleinrentnêr führte Reich8arbeitsminister Dr. Wi ssell nah dem stenographischen Bericht aus:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausfüh- rungen des Herrn Abgeordneten Fadasch lassen - eine ganz falsche Beleuchtung ‘dieses Gesezentwurfs erkennen. (Zuruf von dén Sozialdemokraten: Wie immer!) Wie immer vielleicht, ih weiß es niht. Jch will Jhnen daher kurz sagen, welches die Motive und Grundlagen dieses Gesetzentwurfs sind. Wir haben in den ersten Nachkriegsjahren unter einem außerordentlich großen Kohlenmangel bei uns in Deutschland gelitten. Allseitig kamen die Klagen, daß niht genügend Kohlen gefördert werden könnten, und allseitig war die Ueberzeugung vorhanden, daß diesem Mißstand nur entgegengewirkt werden könne, ioenn die Möglichkeit g.\haffen würde, in die dichtbesiedelten Gebiete der Bergbaureviere neue Arbeitermassen hineinzubringen. Für diese Arbeitermassen fehlten aber die erfovderlihen Wohnungen, und um diese Wohnungen für diese Arbeiter zu beschaffen, ist damals be- {lossen worden: es sollen aus den Erträgnissen einer Kohlen- abgabe, die die Konsumenten zu tragen haben, diese Wohnungen gebaut werden; daneben hat aver auß noch da3 Reich aus Haus3-

Netich8- und Siaatisanzéiger Nr. 279 vom 29. November 1929, S, 4,

halt3mitteln einen Teil der Kosten für die Erstellung dieser Woh«- nungen übernommen. JFnsgesamt sind in Gold amgerechnet etwa 120 Millionen Mark dafür ausgegeben worden, und zivar ungefähr 80 Millionen Mark auf Grund der Kohlenabgabe und 40 Millionen Mark auf Grund der Haushaltsmittel des Reichs. Dafür sind 33 000 Wohnungen erstellt worden, Selbstverständlih hat diese mit den Mitteln der Gesamtheit erstellte Wohnungsmasse nit etiva in das Eigentum des einen oder des anderen übergehen sollen, sondern sie sollte Gemeinbesiß der Gesamtheit bleiben. Bei den unklaren Verhältnissen der früheren Zeit hat man es für nots wendig gehalten, als Eigentümer Treuhandgesellshaften zu er- rihten, die sich aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleicher Zahl zusammenseßten.

Nun ist plößlich ein Streit entstanden. Frgendein Arbeits geber hat diese auf Grund einer Verordnung des Reichskohlenrats geforderte Kohlenabgabe nicht bezahlt. Er ist dafür vom Staats- anivalt in Anspruch genommen tvorden, bis dann \{ließlich in der yöhsten Fnstanz das Reichsgericht erklärt hat, zu dieser Ver- ordnung sei der Reichskohlenrat nicht befugt gewesen, der Mann müsse also freigesprohen werden; er have niht gegen cine ihn bindende Verordnung verstoßen. Wenn die Rechtslage aber so ist, ivenn also nah der Meinung des Reichsgerichts eine feste geseh- liche Grundlage nicht besteht, darm ist rein theoretisch und viel leiht au praftisch die Möglichkeit gegeben, daß diejenigen, die in der Meinung, daß die Verordnung des Reichskohlenrats zu Recht bestehe, den Mehrerlös als Kohlenabgabe abgeführt haben, jeßt kommen und sagen: Jch habe ja diese Abgabe zu Unrecht be- zahlt, denn eine bindende gefeßléGe Verpflichtung bestand für mich niht. Wenn diese Anschauung etwa in weitere Kreise dringt, dann besteht unter Umständen die Gefahr, daß Rückzahlung ver- langt wird. Und von wem würde diese Rückzahlung verlangt iverden? Von den Besißern der Häuser, d. h, von den Treu- handgesellshaften. So besteht dié Möglichkeit, daß dieser Besiß der Allgemeinheit, der doch in der Hauptsache aus Steuermitteln oder aus der Abgabe bezahlt worden ist, die die Kohlenkonsu- menten getragen haben, in den Besiy von einzelnen übergeht.

Um diese rechtlihe Zweifelsfrage zu klären, um gar keine Meinungsverschiedenheit darüber aufkommen zu lassen, daß es ih hier um Eigentum dex Gesamtheit handelt, ist diese Vorlage eingebraht worden, damit weitere Prozesse vermieden werden. Veber diese Sachlage ist sonst überall Einmütigkeit vorhanden, nur auf jener Seite (zu den Kommunisten) begriff man nicht, daß das einzige Ziel dieses [Geseßes das ist, das, was der Allgemeinheit gehört, der Allgemeinheit zu erhalten.

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es bet 33 000 Wohnungen natürlich mögli, daß im Einzelfall gelegent- lih Meinungsverschiedenheiten darüber entstehen können, wem eine Wohnung gehört. Grundsäß war bisher immer, daß die Siedlungen für die versiherungspflichtigen Arbeitnehmer des Kohlenbergbaus verwendet werden sollen, Wenn nun ein Arbeiter dauernd den Kohlenbergbau verläßt, dann ist es unter Umständen zweifelhaft, ob er noch das Recht hat, in dieser Woh- nung zu bleiben, Aber in den ganzen Fahren sind dem Reichs- arbeitsministerium ganze vier derartige Fälle zur Kenntnis gebraht worden, worunter auch der ist, den der Abgeordnete Jadasch erwähnt hat, Nun frage ih: Kann bei 33 000 Wohnungen eine Meinungsverschiedenheit in vier Fällen einen Angriff gegen

dieses Geseh rechtfertigen? Aber selbst wenn es so wäre, wie es der Abgeordnete Fadash gesagt hat, so berührt das nicht den Kern des Geseßes, berührt niht das Ziel, das mit diesem Gesetz erreiht werden soll. Mag man ih babe gar keine Bedenken und bin niht dagegen im Aus\huß Sicherungen irgendwelcher Art schaffen, die einen länger dauernden Besiß und die weitere Benußzungsmöglichkeit des Gebäudes gestatten. Fh habe nichts dagegen; denn es berührt nit die Tendenz dieses Gesetzes, dessen Ziel es ist, der Allgemeinheit das zu erhalten, was nach dem Willen derer, die damals diese Verordnung erlassen haben, gedacht ivar. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Meine sehx verehrten Damen und Herren! Daß noch außer- ordentlich viel Beklagensivertes auf dem Gebiete des Wohnungs3- wesens und der Sozialpolitik, auf kulturellem wie auf hygienischem Gebiet zu verzeichnen ist, (Zuruf des Abgeordneten Miller [Hannovér]. Glocke.) das wird kein Mensch in diesem Hause im Ernst bestreiten wollen, und die Regierung ist am wenigsten gewillt, das Vorhandensein von Mißständen auf allen diesen Ges bieten bestreiten zu wollen. (Zurufe von den Kommunisten.) Die Regierung bemüht sich, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehen- den Mittel gu helfen, wo sie ivgend helfen kann. (Erneute Zu- rufe oon den Kommunisten.) Wir haben nicht, wie der Herr Vorredner sagt, bisher stets einmalige Beihilfen gegeben. Fm vorigen Fahre ist ez niht geshehen. Es geshah zuleßt im Winter 1927, (Zuruf von den Kommunisten.) Nein, damals war ih noch gar nicht Minist@c. (Erneuter Zuruf von den Kommunistea: Seit Sie da sind, gibt es uihts mehr!) “Jm vergangenen Fahre hat jedoh die Regierung und haben die Regierungsparteien von ciner einmaligen Notstandsmaßnahme zugunsten bestimmter Gruppen von Hilfsbedürftigen Sie haben sie genannt: Sozialrentner, Kleinrentner, langfristig Ens werbslose usw. Abstand genommen. Die Fürsorge im Fahre 1927 hat bei einem Betrag von neun Reichsmark für den Empfänger von Fnvaliden-, Witwen- usw. -renten und von drei Reih8mark für Empfänger von Kinderzushuß- und Waisens renten eins{ließlich einer Million Reich3mark, die von der Reich3anstalt für Angestellte aufgewendet wurde, einen Betrag von 27 Millionen Reihsmark erfordert. . Jm vorigen Fahre hat

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantiwvortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyr ol, Charlottenburg.

Verantioortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Men gering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußishen Druckerei- und Verlags3-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

(einschließl, Börsenbeilage und zivei Zentralhandel3registerbeilagen),

Deutsher Reichsanzeiger Preußisher Staatsanzeiger.

Erscheint an gem Wochentag abends.

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einschließlich des Portos abgegeben. Fecnsprecher: F 5 Bergmann 7573.

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Fuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen 2c. Zweite Verordnung über die Erhöhung der Säße für die Ver- mahlung von Jnlandsweizen. Preufßzen.

Ernenuungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Oberst a, D. Ludwig Schuster ist zum Vizekonsul des Reichs in Großwardein (Oradea Mare), Rumänien, ernannt worden. r

Der Ministerialrat im Preußischen Justizministerium Hartung ist zum Reichsgerichtsrat ernannt.

Der Reichsgerichtsrat Dr. h. c. Oelschlaeger ist in den Nuhestand getreten.

Well 5 VBérordnung Über die Erhöhung der Säße für die Vermahlung von Inlandsweizen. Vom 29. November 1929.

Auf Grund des Artikel T § 3 des Gesezes über die Ver- mahlung von Julandsweizen vom 4. Juli 1929 (RGBl. L S 129) wird hiermit verordnet:

Jede im deulschen Zollgebiet liegende Mühle, die ausländischen Weizen vermahlt, hat im Dezember 1929 und im Januar 1930 von

der Weizenmenge, die fie in jedem dieser Monate vermahlt, mindestens je 99 vom Hundert Inlandsweizen zu vermahlen.

Berlin, den 29. November 1929. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dietrich.

Preufen. Finanzministerium.

Das Preußische Staatsministerium hat die für die Zeit bis EndE- Dezember 1931 erfolgte Wahl des Ministerialdirektors Dr.-Jna. Gährs im Reichsverkehrsministerium zum Diri- E der Abteilung für das Jugenieur- und Maschinenwesen owie des Ministerialrats Grube im Preußischen Finanz- ministerium zum Dirigenten der Abteilung für den Hochbau der Akademie des Bauwesens bestätigt.

Ministerium für Landwirtshaft, Domänen und Forsten. Zum 1. Januar 1930 ist die Oberförsterstelle Taubenberg im Regierungsbezirk Köslin zu beseßen. Be- werbungen müssen bis zum 15, Dezember 1929 eingehen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der finnishe Gesandie Wuolijoki hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Yöntilä die Geschäfte der Gesandtschaft.

Deutscher Reichstag. 104. Sißzung vom 29, November 1929, (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger*.) Präsident Löbe eröffnet die Sizung um 2 Uhr,

Auf der Tagesordnung steht nur die erste Beratung des aus dem Volksbegehren hervorgegangenen Gesehentwurfs gegen die Versklavung des deutschen Volkes. Da- mit verbunden isst die Beratung des Antrages Graf Westarþp (D. Nat.), in der RNeichsstimmordonung le leger

daß Wahlen und Abstimmungen nicht an hohen kirch-.

lichen Fetertagen, nicht am 3, und 4. Adventsonntag, Palm- sonntag und Weißen Sonntag stattfinden dürfen, ferner der

*) Mit Ausnahme der durch Spervdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Antrag Dr. Frick (Nat. Soz.), den Volks3entscheid nicht vor dem 12, Fanuar stattfinden zu lassen.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Curtius: Meine Damen und Herren! Der Reichswahlausscchuß hat in seiner Sißzung vom 25, November einstimmig festgestellt, daß sih 10,02 Prozent der Stimm- berechtigten der leßten Reichstagswahl für das Volk8begehren einge- tragen haben. Junfolgedessen hat verfassungsmäßig die Reichsregierung den volfsbegehrten Entwurf unverzliglih dem Reichstage eingebracht.

Die Reichsregierung bittet den Reichstag, sobald wie möglich darüber Beschluß zu fassen, Sie fordert und erwartet seine Ablehnung. (Bravo! bei den Regierungsparteien.)

Nach der Ablehnung wird ein Voliï3entscheid notwendig sein. Als Abstimmungstag is der 22, Dezember dieses Jahres in Aussicht ge- nommen. (Zuruf bei den Nationalsozialisten und den Deutschnatio- nalen: Unglaublich !) Wirtschaftliche Schädigungen bei dieser Wahl des Abstimmungstags sind nah Auffassung der Reichsregierung ebenso wenig zu befürchten wie eine Beeinträchtigung der Stimmabgabe. (Zuruf rechts: Hört! Hört!) Eine Vorverlegung des Termins is mit Rücksicht auf cine sachgemäße Vorbereitung der Volks3abstimmung nicht möglich. (Zuruf von den Nationalsozialisten: Warum nicht im Januar?) Eine Hinausschiebung würde eine unerwünschte Ershwerung der inner- und außenpolitischen Lage des Deutschen Reiches herbeiführen. (Lachen rechts. Zuruf von den Nationalfozialisten: Lächerlih! Gloe.,) Die Reichsregierung -hat verfassungsmäßig mit dem Entivurf des volk3- begehrten Gefeßes ihre Stellungnahme dem Reichstag unterbreitet.

Auf Vorschlag des Herrn Reichsinnenministers habe ich die münd- liche Darlegung des Standpunktes der Reichsregierung vor dem hohen Hause übernommen.

Es darf nicht der Eindruck entstehen, daß es sih nur um einen Kampf Hugenberg gegen Severing handele, daß eine sogenannie anti- marxistishe Front einer marxistischen Front gegenüberträte. Die Aktion des Reichsausschusses für das Volksbegehren ist geeignet, die verfassungsmäßige Ordnung und Trêènnung der politishen Gewalten des Reichs vollständig zu verwirren. (Sehr wahr! bei den Regierungs- parteien !) Sie ist ein Angriff gegen die Autorität des Staates. Jn der Abwehr ist das Reichskabinett in sich und mit den Regierungsparteien völlig einig. (Lebhafte Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

Jch habe aber die Vertretung der Stellungnahme der Reichs regierung vor dem hohen Hause auch deshalb zu übernehmen, weil inhaltlih der Geseßentwurf des Volksbegehrens die bisherige Außen- politik angreift und radikal neue Methoden der Außenpolitik vorschlägt. (Sehr richtig!) Jh habe die Außenpolitik meines Amt3vorgängers ohne beneficium inventarii übernommen. (Lachen rechts.) Zch habe sie zu verteidigen, ich werde sie fortzuführen und weiterzuentwidckeln haben. (Bravo! in der Mitte und links.)

Meine Damen und Herren! Soweit das volfsbegehrte Geseß eine Aktion gegen die Kriegsschuldlüge fordert, rennt es offene Türen ein, (sehr richtig! links, Widerspruch rechts) es führt zur Täuschung des Volks und gefährdet die allein zum Ziele führenden Maßnahmen. (Sehr richtig! links.) Das ganze Volksbegehren ist auf einer offensicht- lichen Unehrlichkeit aufgebaut. (Lebhafte Zustimmung bei den Re- gierungsparteien. Rufe rechts: Unerhört !} Es stüßt sich, wie auch der Aufruf der Reichsregierung mit Recht sagt, auf die unsinnige Behaup- tung, daß die bisherige deutsche Außenpolitik auf der Anerkennung der Kriegsschuldlüge Deutschlands beruhe, und daß die deutsche Regierung den Kriegsschuldartikel des Versailler Vertrages nur schriftlich zu wider- rufen brauche, um Deutschland von allen Lasten und Fesseln des Ver- failler Vertrages zu befreien. (Zuruf von Nationalsozialisten: Das hat niemand gesagt!) Niemals hat Deutschland den einseitigen Schuld- spruch des Versaüler Vertrages anerkannt, (Sehr richtig! links) Jede deutsche Regierung hat dieses Unrecht in feierlichen Erklärungen zurück- gewiesen, (sehr richtig! links) noch zuleßt die gegenwärtige Reichs- regierung zusammen mit dem Herrn Reichspräsidenten am zehnten Jahrestage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages. (Zurufe von den Nationalsozialisten. Glocke des Präsidenten.) Meine Damen und Herren! Stresemann hat als Reichskanzler und Außenminister wieder- holt gegen das Kriegsschuldurteil feierlih protestiert. Er hat sich die Erklärungen des Herrn Reichspräsidenten v. Hindenburg bei der Zehn- jahrsfeier am Tannenbergdenkmal ausdrüdcklih zu eigen gemacht, daß das deutsche Volk in allen seinen Schichten die Anklage, Deutschland sei huld an diesem größten aller Kriege, einmütig zurückweise. Wie er, so stehe auch ih zu all diesen Proklamationen.

Das Auswärtige Amt hat die Kriegsschuldfrage stets als eines der schwerwiegendsten außenpolitishen Probleme betrahtet und be- handelt. Es hat wie jeder Eingeweihte weiß, alles in seinen Kräften stehende getan, um sie ciner Klärung zuzuführen. (Zurufe von den Nationalsozialisten.)

Meine Damen und Herren! Nach einem Wort des Sokrates muß die Wahrheit „entbunden werden“, Das erfordert besonnene und sorg- same, treue und selbstlose Helfer. Die Wahrheit darf nicht für Partei- ¿weckde mißbraucht werden. (Lebhafte Zustimmung bei den Regierungs- parteien. Sehr richtig! kei den Deutschnationalen und bei den

s.

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 929

Nationalsozialisten.) Die Wahrheit läßt sih nicht durch Abstimmung feststellen. Sie läßt sih vor allem nicht kommanbdieren. (Sehr richtig! rechts.) Die Wahrheit ist auf dem Marsch; sie wird sih durchseßen. (Lachen und Zurufe bei den Nationalsozialisten: Gegen Sie!) Die Deutsche Regierung wird auf dem Wege fortschreiten, den alle bi8- herigen deutshen Regierungen gegangen sind. (Zurufe von den Nationalsozialisten: Jn den Sumpf! Jns Elend!) S ist sih bewußt, daß auch die Zeit für sie arbeitet. Meine Damen und Herren! Wenn die Mehrheit des Reichstags das Volk3begehren ablehnt, so darf daraus nicht geschlossen werden, daß sie sih mit dem Kriegsshuldurteil abfinde. (Sehr wahr! links.) Jn dessen Ablehnung ist die Reichstagsmehrheit mit der Reichsregierung, dem Reichspräsidenten und der überiwvältigenden Mehrheit des deutschen Volks völlig einig. (Zustimmung bei den Regierungsparteien.) Wir alle aber wollen uns nicht der Täuschung s{huldig machen, als ob durh deutsches Geseß und Volk3entscheid allein internationale Verträge außer Kraft geseßt, die Reparationslasten abgeshüttelt werden könnten. (Sehr richtig!) Wir lehnen es ab, dem deutschen Volke Möglichkeitén vor- zuspiegeln, die, wie die Urheber des Begehrens selbs wissen, nicht be- stehen. (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.) Das Volksbegehren fordert die Ablehnung des Young-Plans. Auch zu diesem Teil der Aftion einige Bemerkungen über die politische Methode. Ohne Übertreibung kann gesagt werden, daß diejenigen, die die Formen direkter Volksgeseßgebung in die Weimarer Verfassung ein- gefügt haben, sich niemals vorgescellt haben, eine solche Aktion könne vor das Volk gelangen. (Sehr richtig! links.) Jn den Demokratien, deren Formen unmittelbarer Volksgesebgebung von der Weimarer Ver- fassung übernommen worden sind, hat es auch unsinnige Juitiativen, sogenannte Referendumsstürme, gegeben. Aber noch in keiner dieser Staaten, weder in der Schweiz noch in einem Staat der nordameri- fanischen Union, ist jemals jemand auf den Gedanken gekommen, man fönne Außenpolitif durch Plebiszite machen. (Sehr richtig! links, Widerspruch bei den Deutschnationalen und Nationalsozialisten.) Die größte deutsche Zeitung der Schweiz, der ältesten Demokratie mit unmittelbarer Volksgeseßgebung, urteilt mit Recht: „Über die geistige Primitivität und politische Verantwortungslosigkeit von Leuten, die einem in shwerer Lage lebenden Volk solche sim- plistischen Mittel zur Abschüttelung der Kriegsfolgen vorspiegeln, is kein Wort mehr zu verlieren.

(Sehr wahr! links und în der Mitte.) Wäre die Befreiung Deutschlands aus den Ketten von Versailles eine so einfache Sache, so hätte Stresemann sih nicht für dieses Ziel aufopfern müssen.“

(Lebhafte Zustimmung. }

Meine Damen uno Herren! Die Verlegung solcher politischen Ent- scheidungen wie der bevorstehenden in die Massen is Abdankung des Führergedankens. ‘Sehr ivahr! Lachen und Zurufe von den Deutsch- nationalen und Nationalsozialisten.) Wenn weite Kreise der eigenen

¡ Partei Hugenberg nicht gefolgt sind, so offenbar deshalb, weil sie fühlen,

daß das Volk mißbraucht werden soll und Deutschland mit solchen Methoden ins Chaos versinken muß. (Lebhafte Zustimmung. Wider- spruch von den Deutschnationalen und Nationalsozialisten.)

Nach Artikel 73 Absaß 4 der Reichsverfassung sind Haushaltsplan und Abgabengeseße von Volksbegehren und Volksentscheid ausge- nommen. Gewiß ist formal der vorliegende Gesetzentwurf fein Haus- halt8plan, kein Abgabengeseß im eigentlihen Sinne. Die Reichs- regierung hat deshalb auch nicht daran gedacht, in ausdehnender Aus- legung dieser Verfassungsbestimmung das Volk3begehren nicht zuzu- lassen. Gewiß ist aber, daß das Volksbegehren gegen den Sinn und die Methode dieser Verfassungsbestimmung verstößt. (Sehr richtig! Zurufe von den Deutschnationalen und Nationalsozialisten.) Solche Ausnahmen, wie sie Artikel 73 Absaÿ 4 umgrenzt, enthalten alle Ver- fassungen mit direkter Volk3gesezgebung. Jmmer ist der Sinn der, daß das Volk nicht über große Geseße von finanzieller Tragweite mit not- wendig verwideltem Aufbau und weit verzweigten Einzelheiten ab- stimmen soll, deren Verständnis notwendigerweise über den Horizont des gewöhnlichen Volks hinausgeht. (Lebhafte Zurufe von den Deutsch- nationalen und Nationalsozialisten: Hört, hört! Unruhe. Glockte des Präsidenten.) Niemand wird leugnen, daß es keine ungeeignetere Befragung des Volkes gibt, als diese. Sie übersteigt das Fassungs- vermögen des Staatsbürgers, der nicht alle Zusammenhänge übersehen fann, und legt ihm eine Verantwortung auf, die er nicht tragen kann. (Erneute Zurufe von den Nationalsozialisten.) Die Veröffentlichungen des Jungnationalen Ringes „der Niedergang der nationalen ODppo- sition“, eines Kreises junger Konservativer, hat schon recht, wenn sie eine Volks8abstimmung über „Tributzahlungen“ überhaupt verwirft, Jn dieser Schrift heißt es:

„Es ist Unsinn, durch eine Abstimmung feststellen zu lassen, daß ein Volk nicht bezahlen will. Natürlich will es nicht bezahlen. Es kommt nur darakf an, ob es bezahlen muß, oder ob es nichts zu bezahlen

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