1929 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Q [2 L "i f “« f 7 1 Ì L f F ) d C A i D D * ú S T 1 E N S k. ENY a : E D a + N P Lo Mh N R 4 E L h E E E E E E E E E E E E g E E E E E V N L I S T e T S C IOLLIES » C D, 7 GURIE ITTE I S E N

G s N BRS N B) h 5 “s 9 E A N E N, R PEE, ta A N, t, A RAD S r R K C L F M V IE A e N Ar E:

=

2 S.”

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

( D E

v F Ap O

idé

Qo e:

E A 4 X 4 #. é

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bezugspreis wvierteljährlih 9 ÆÆ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 #, einzelne Beilagen kosten 10 #/ Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlih des Portos abgegeben.

Fernspreher: F 5 Bergmann 7573.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespalteren Petitzeile 1,05 ÆK einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 #X Anzeigen nimmt an die Geschäfts\telle Berlin S8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr - dru ck (einmal unterstriden) oder durch Fettdruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

f Ä |

tr. 281. Reichsbankgirokonto.

JFunhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Meich.

Verordnung zur Durchführung des Zweiten Volksentscheids.

Aenderungen der Bestimmungen des Neichsversicherungsamts über berufsgenofsenschaftlihen Schiedsstellen.

Bekanntmachung, betreffend Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Jnnungsverband.

Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 27. No- vember 1929.

Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs- kosten im November 1929,

Berlin, Montag, den 2. Dezember, abends. Poftscheckkonto: Berlin 41821.

Filmverbot. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 53 des Reichs- geseßblatts, Teil 11, Preußen. Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. - Bekanntmachung, betreffend Ausbildung von Volksschullehrern und Volks\chullehrerinnen. Im Nichtamtlichen Teil ist ein zweites Zusaßabklommen zu dem Handelg- und Schiff- fahrtsvertrag zwishen dem Deutschèn Reih ünd dem Königreih Schweden veröffentlicht.

Amtliches. Deutsches Reich.

Vérordnunä zur Durchführung des Zweiten Volksentscheids.

Auf Grund des § 4 des Geseßes über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921 (RGBl. S. 790) und dés 8-18 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 (RGBl. 1 1924 S. 173) wird auf Beschluß der Reichsregierung hiermit verordnet:

S 1,

Nachdem der Reichstag in seiner Sißzung vom 30. No- vember 1929 den im Volksbegehren verlangten, aus der An- lage ersichtlichen Entwurf eines „Geseßes gegen die Versklavung

des Deutschen Volkes“ abgelehnt hat, wird dieser Gesezentwurf zum Volksentscheid gestellt.

Gegenstand des Volksentscheids ist die Frage, ob der im Volksbegehren verlangte, vom Reichstag abgelehnte Entwurf eines „Geseßes gegen die Versklavung des Deutschen Volkes“ Geseß werden soll.

8 2

Die Abstimmung findet am Sonntag, den 22. Dezember 1999, statt.

8 8. Der Stimmzettel erhält folgenden Aufdruck:

f

¿za

Soll der im Volksbegehren verlangte Entwurf eines „Gesetzes gegen die Bersklavung des Deutschen Bolkes“ Geseß werden?

Nein

Die Stimmabgabe erfolgt zweckmäßig in der Weise, daß der Stimmberechtigte, der die zur Abstimmung gestellte Frage bejahen will, das mit „Ja“, der Stimmberechüigte,- der sie ver- neinen will, das mit „Nein“ bezeichnete Viereck durchkreuzt, möglichst in der Weise, daß er ein Kreuz in den vorgezeichneten Kreis seßt.

8 4. Die Stimmlisten und Stimmkarteien sind auszulegen vom 8. bis einshließlich 15. Dezember 1929, in Bayern und in Thüringen vom 12. bis einschließlich 15. Dezember 1929. Die Gemeindebehörde kann die Auslegung schon srüher beginnen lassen.

Berlin, den 30. November 1929. Der Reichsminister des Jnnern. Severing.

Anlage. : Entwurf eines Geseßzes

gegen die Versklavung des Deutschen Volkes.

Das Deutsche Volk hat auf Volksbegehren im Volks- entscheid das folgende Geseyß beschlossen, das hiermit ver- kündet wird. da

Die Reichsregierung hat den auswärtigen Mächten un- verzüglich in feierlicher Form Kenninis davon zu- geben, daß das erzwungene Kriegsschuldanerkenntnis des Versailler Ver- trags der geschichtlihen Wahrheit widerspricht, auf falschen Vorausseßungen beruht und völkerrechtlih unverbindlich ift.

S 2.

Die Reichsregierung hat darauf hinzuwirken, daß das Kriegsschuldanerkenntnis des Artikel 231 sowie die Artikel 429 und 430 des Versailler Vertrags förmlih außer Kraft geseßt werden.

Sie hat ferner darauf hinzuwirken, daß die beseßten Ge-

biete nunmehr unverzüglich und bedingungslos, sowie unter

a E H) P S

ERE, 1 ERCE E Ae R S A de L Es D Fie 0 E L L FMET, I N CLALIE MIRIU (O O / I E i A Se

Ausschluß jeder Kontrolle über deutshes Gebiet geräumt werden, unabhängig von Annahme oder Ablehnung der Be- hlüsse der Haager Konferenz.

8 3,

Auswärtigen Mächten gegenüber dürfen neue Lasten und Verpflichtungen nicht übernommen werden, die auf dem Kriegs- \huldanerkenntnis beruhen. E 3

Hierunter fallen au die Lasten und Verpflichtungen, die auf Grund der Vorschläge der Pariser Sachverständigen und nah den daraus hervorgehenden Vereinbarungen von Deulsch- land übernommen werden sollen.

8 4.

Reichskanzler, Reichsminister und deren Bevollmächtigte, die entgegen der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Verträge mit aus- wärtigen Mächten zeichnen, unterliegen den im § 92 Nr. 3 St. G. B. vorgesehenen Strafen.

8 5, Dieses Gese tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

1929

Aenderungen der Bestimmungen

des RNeichsversiherungsamts vom 29. Januar 1929 über berufsgenossenschaftlihe Schiedsstellen nah

e

Artikel 42 des Dritten Geseßes über Aenderungen 1 in der Unfallversicherung vom 20. Dezember 1928 15 (AN. 8. IV 57). Æ

Le

Die Bestimmungen werden wie folgt geändert: (s

1. Im § 2 Abs. 1 Saß 2 werden zwishen „teilt“ und L „Namen“ die Worte „auf Antrag“ eingefügt. A

2, § 12 erbält folgenden Absay 2: 1

„Der Vorsitzende der Schiedsftelle ist berechtigt, die NE

nah § 10 Abs. 1 und 2 auferlegten Gebühren und Kosten “f niederzushlagen, wenn ihre Einziehung mit Kosten oder 1E Weiterungen, die in keinem Verhältnis zu der Einnahme us

stehen, verknüpft ist oder die Beitreibung eine besondere 4

Härte bedeutet.“

19. Nov. | 27. Nov. | in vH

I. Agrarstoffe.

Berlin, den 28. November 1929. ¡2

Das Reichsversicherungsamt, s

Abteilung für Unfallversicherung. 0

Schäffer. 24

Der Reichsrat hat in seiner Sißung vom 7. November A

1929 beschlossen, dem VBayerishen Bäckerinnungs- N

verband in München auf Grund des § 104g der Gewerbe- Pn

ordnung die Rechtsfäh igkeit zu verleihen, Be

Berlin, den 30. November 1929. as

Der Reichswirtschaftsminister. a

I. A.: Dr. Reichardt. N

Die amtliche Großhandels inderziffer 1E

vom 27. November 1929. A

Die auf den Stichtag des 27. November berechnete 4

Großhandelsinderziffer .des Statistishen RNeichsamts beträgt: 2

1913 = 100 __| Ver- 8

Fndexgruppen 1929 änderung E |

1. Pflanzlihe Nahrungsmittel . . 1186| D2LT 4 2,6 s

E S 127,9 | 1212 | 52 4

0e D E s Cas 153,1 | 153,6 -+ 0,3 A

S: Olm a e Mo é 105,66 | 107,3 +- 1,6 2M!

Agrarstoffe zusammen . .. 128,9 | 127,4 0,5

5 IT. Kolonialwären « « ++ 55 |_HSS8 0,8 I1II. Industrielle Nob‘toffe

und Halbwaren.

S R O 138,5 138,4 0,1

7. Eisenrohstoffe und Eisen 130,3 130,2 0,1

8. Metalle (außer Eisen) . « « 113,4 1123 1,0

E a 130,8 130,5 0,2

10D Und dex «G6 117,9 116,3 1,0

I) s E S 127,3 12. Künsilihe Düngemittel . . . « 82,8 82,8 13. Technische Dele und Fette . „} 128,8 129,1 14 E e C 92,7 92/7 15. Papierstoffe und Papier . 151,3 151,3

+0 SSSO | Od

L E 161,0 0,2 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen . 130,0 129,8 0,2 IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittel . .. «1 139,6 139,6 + 0,0 e 10 G «s «S 169,2 169,1 0, Y Industrielle Fertigwaren zu- Ÿ E s e S 09 156,5 156,4 0,1 j V Gn Es 1359 135,0 0,2

*) Monatsdurchscnitit Oktober.

Hiernach ist die Gesamtindexziffer gegenüber der Vorwoche um 0,2 vH zurückgegangen. An diesem Rückgang sind die Jnderziffern aller Hauptgruppen beteiligt.

« Die Steigerung der Jndexziffer für pflanzlihe Nahrungs- mittel ist hauptsächlih auf die erhöhten Preise für Brotgetreide und Mehl zurückzuführen. “An den Schlachtviehmärkten sind insbesondere die Preise für Schweine bei saisonmäßig steigendent Angebot stark gesunken. Unter den L ae ania haben sih die Preise für Roggen, Kleie, Hafer und einige Kraft- futtermiitel erhöht. 2

Jn der Gruppe Kolonialwaren sind die Preise für Kaffee, Kakao und Erdnußöl zurückgegangen. ;

Jn der Jndexziffer für Kohle wirkte sih ein Preisrückgang für englische Steinkohle aus. Der Rückgang der Jndeziffer für Eisenrohstoffe und Eisen ist durh niedrigere Schrottpreise bedingt. Von den Nichteisenmetallen haben vor allem Zink und Blei im Preise nachgegeben. Jn der Gruppe Textilien lagen die Preise für Baumwollgarn, Rohseide, Jute und Flachs- garn niedriger als in der Vorwoche; der Preis für Baumwolle hat sich leiht erhöht. Die Preise für Häute, Felle, Unterleder and Oberleder haben überwiegend nachgegeben.

R T E

O