1929 / 283 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

heblihe Erschwerung des Auslieferungsgesebes erblicken können Es ist nicht mögli, die Strafsysteme der verschiedenen Länder miteinander zu vergleihen; diese Strafsysteme sind sehr ver- shieden. Wenn dieser Antrag angenommen wird, so würden wir vor der Frage stehen, ob wir zum Beispiel die nach dem

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französishen Strafgesebbuh zulässige Strafe der travaux forcés,

der Deportierung in allen Fällen ausschließen müssen, ebensc natürlich Strafen, die in den Strafsystemen anderer Länder vor- handen sind, mit den unsrigen aber nicht übereinstimmen. Wir würden dadurch vor die Schwierigkeit kommen, daß ausländische Staaten Gegenseitigkeitsmaßnahmen ergreifen, die uns unter Umständen in eine sehr unbequeme Lage bringen könnten. Der Herr Kollege Marum hat besonders darauf hingewiesen, daß die Todesstrafe, wenn sie bei uns abgeschafft werden sollte, und Leibesstrafe mit dem Antrag ausgeschlossen werden sollten. Jch bin mit ihm in dieser Zweckverfolgung durhaus einig, glaube aber, daß das Ziel erreiht werden kann, auch ohne daß eine der- artige Bestimmung in das Gese selbst aufgenommen wird. Das kann einmal geschehen bei Abshluß der Auslieferungsverträge dort, wo es notwendig ist, und es kann praktisch auch bei den einzelnen Fällen der Auslieferung erreiht werden. Der Herr Kollege Marum hat selbst auf den Vorgang hingewiesen, den wir einst in Spanien bei den Dato-Mördern gehabt haben, und wir haben auch den umgekehrten Fall gehabt, daß wir Spanien in cinem Falle eine entsprechende Zusage gegeben haben. Bei aller Anerkennung dessen, daß wir sowohl bei Verträgen wie bei einzelnen Auslieferungsfällen den vorgetragenen Bedenken Rechnung tragen können, kann daher die Reichsregierung nur bitten, den Antrag abzulehnen, weil er für das Geseh eine meines Erachtens sehr erhebliche Ershwerung bedeuten würde.

Herr Kollege Marum hat weiter einen Antrag befürwortet, wonach die Höchstdauer der Auslieferungshaft vier Monate und, soweit ein außereuropäisher Staat um die Festnahme ersucht hat, sechs Monate betragen soll. Der Herr Kollege Marum glaubte, diesen Antrag dadurch begründen zu können, daß der Schnecktengang der Diplomatie beschleunigt wird. Es ist mir sehr fraglih, ob das möglich ist. Jch darf auch darauf hin- weisen, daß es sehr leiht denkbar ist, daß Fälle sih sehr lange hinziehen. Wir haben doch s\trafrechtliche Ermittlungsverfahren gehabt und haben sie, die sich über sehr viel größere Zeiträume erstreckten als vier und sechs Monate, troß aller Energie, die die Landesjustizverwaltungen in diesen einzelnen Fällen dahinter- seßten. Fch glaube, daß etne derartige Bestimmung uns in Schwierigkeiten bringen wird. Fch darf auch bemerken, daß troß der Schnelligkeit des Verkehrs und der modernen Verkehrs- mittel die gewiß kleiner gewordene Erde doch immerhin Ent- fernungen hat, die gerade in solhen Fällen in Rechnung ge- zogen werden müssen, und es niht ermöglichen, untex allen Umsiänden in einer derart geseßten Frist diese Dinge zum Ab- {luß zu bringen.

zu den Ausführungen des Herrn kommunistischen Redners darf ih nur bemerken, daß ih bitte, diese Anträge abzulehnen. Sie sind eingehend alle im Auss{huß erörtert worden. Es ist nicht einer dabei, der niht dort {on besprohen worden wäre. Die Herren von der Kommunistishen Partei stehen iw diesen ganzen Fragen der Auslieferung auf einem anderen Stand- punkt als die Reichsregierung. Der Herr Kollege Marum hat bereits hervorgehoben, daß das Asylreht in dieses Geseß über- haupt niht hineingehört, sondern vielleiht später einer be- sonderen Regelung bedarf.

Jh bitte daher das hohe Haus, nah den Beschlüssen des Ausschusses der Vorlage zuzustimmen.

Abg. Emming er (Bayer. Vp.): Troß mancher Schönheits- fehler bringt das Geseß doch gewaltige Verbesserungen, ¿. B. die Erseßzung des Verwaltungs- durch ein Gerichtsverfahren. Um fo mehr bedaure ich, daß der Entwurf mit der verfassungs- ändernden Bestimmung des § 43a belastet worden ist. Reichs- justizministerium und bayerische Regierung haben in eingehenden Gutachten ihren entgegengeseßten Standpunkt dargelegt. Die Justizpolizei ist nun einmal Landessache. Und wenn Minister von Guérard jagt, es habe bisher keine Reibungen gegeben und es werde doch alles beim alten bleiben, indem die Ausführung den Ländern zurückübertragen werde, so L die vom Aus\{huß eingefügte Bestimmung völlig überflüssig. Um dicsen § 43 a ein- deutig als verfassungsändernd festzustellen, beantragen wir seine Streichung.

Abg. Frick (Nat. Soz.): Jeder französishe Offizier der Besaßbungs8armee kann die Auslieferung eines jeden Deutschen aus dem unbeseßten Deutschland verlangen. Die Beseitigung dieses Zustandes wäre wichtiger als dieses ganze Auslieferungs- geseß. Den Antrag seiner Partei begründet der Redner mit der nah seiner Meinung „auf ganz gemeine Art“ zustande ge- kommenen Auslieferung von Fahlbush und Eckermann, die „etne

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shamlose Fudenpresse zu Fememördern gestempelt“ habe. Reichsminister der Justiz von Guérard: Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Frik hat aus einer Reihe ihm sehr nahestehenden Blätter Darstellungen über den Fall Eckermann gegeben. Jch muß sagen, daß ih diesen Dar- stellungen von vornherein sehr skeptishch gegenüberstand (Abge- ordneter Dr. Frick: erst untersuchen, erst untersuchen, bevor Sie ein Urteil abgeben!), sie können keineswegs unbedingteste Glauhb- würdigkeit für sich in Anspruch nehmen. Jm übrigen, Herr Abgeordneter Dr. Frick, warten Sie doch erst meine Antwort ab; Sie werden schon Antwort auf das bekommen, was Sie soeben gesagt haben. Nichtsdestoweniger hat die Reichsregierung Ver- anlassung genommen, durh das Auswärtige Amt den Dingen nachzugehen. (Abgeordneter Dr. Frick: Das sind ja die Ange- klagten! Der Minister macht eine bezeichnende Geste an der Stirn. Große Heiterkeit!) Jch bitte, mir die Bemerkung zu gestatten, daß ih Sie (zu den Nationalsozialisten) ab und zu gänzlih unverständlih finde. (Lebhafte Zustimmung liaks und in der Mitte.) Jch fahre fort: Die Ermittlungen haben bisher ergeben, daß fast alle vom Herrn Abgeordneten Dr. Frick hier vorgetragenen Einzelheiten unrichtig sind (hört, hört!); die Eï- mittlungen sind indes noch nicht völlig abgeschlossen. Die Reichs- vegierung sieht keine Veranlassung, vor dem völligen Abschluß der Ermittlungen hier Stellung zu nehmen, ist aber bereit, das zu tun, sobald die Ermittlungen endgültig abgèschlossen sind. (Abge- ordneter Dr. Frick: Die Angegriffenen haben Beleidigungsklage zu stellen, und ein unabhängiges Gericht kann dann darüber ur- teilen, ob die Beschuldigungen wahr sind oder niht!) Das interessiert die Reihsregierung gar nit; darum kümmern wir

V E A va T s EE À

M G Mey O [4 Q f - A RT 1] A & ck f G T E A T SEAAN f L k E E S E R E E Ae I SIuEe; A D R

Neis: und Staats8anzeiger Nr. 282 vom 3, Dezember 1929, S, 4,

neter Dr. Frick, bedanke ich mi. der Mitte.)

Abg. Ko ch-Weser (Dem.): Den vom Dr. Frick kritisierien man am besten, man die Besaßung beseitigt. Dafür haben wir uns eingeseßt; die Partei des Dr. Frick hat aber nichts dafür getan. niht ein Geseß schaffen, in dem man niht bestimmt, wer für Wir dürfen uns nicht um eine Auch Minister hat das Reich für zuständig erklärt. Erst auf Widerspru hat er nahgegeben und bei der Einbringung des Gescbes die Lüdke ge- | ¡Fn Wirklichkeit ist es mit dem Streit zwishen Reih und Ländern gar nicht so shlimm. Die Handhabung der Auslieferung ist immer eine Angelegenheit des Reiches gewesen, {hon unter Anders darf es auch gar nicht sein, den jede Aus- lieferur.g hat erhebliche außenpolitische Bedeutung, und die Ver- der außenpolitishen Beziehungen aus-

Zustand im beseßten Gebiet

Man fkann

seine Ausführung zuständig ist.

Entscheidung herumdrüdcken.

die Pflege [chließlich in die Hand des Reiches.

Damit schließt die allgemeine Aussprache. fommunistishen Anträge werden gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. wird jedoch mit den Stimmen der Sozialdemo- fraten und Kommunisten bei Stimmenthaltung der Deutsch- nur auszuliefern, | Gefängnis | Dieselbe Mehrheitsbildung ergibt sih bei der Ab- stimmung über den sozialdemokratischen Antrag, | die Auslieferung nur zuzulassen, wenn Gewähr dafür besteht, | daß keine nah deutschem Strafreht unzulässige Strafe voll- Bei der Auszählung bleiben jedoch die Deutsch- Für den Antrag werden Das Haus is} also nicht

Die umfangreichen genommen

nationalen fommunistische

bedroht ist.

streckt wird. nationalen außerhalb des Saales.

112, dagegen 92 Stimmen gezählt. beschlußfähig.

Präsident b e beraumt eine etivas umgestellter Tagesordnung.

Nach Wiedereröffnung der Sißung wird zunächst die erste Genossenschafts- geseß vorgenommen, die die Rationalisierung im Genossen- Und zwar dürfen künftig Re- visionsverbände vershmolzen werden und Vershmelzungen von Genossenschaften brauchen niht mehr notariell oder ge- rihtlich beurkundet zu werden.

Abg. Sch röt e r - Merseburg (Komm.): Das Genossenschafts- geseß ist ein reaktionäres Geseß, das shon längst einex Um- Die Vorlage bringt jedoch keine Verbesse- Deshalb beantragen wir etne : Streichung der Be- stimmung, daß Konsumgenossenshaften nur an Mitglieder ver- Zollnovelle Lebensmittel für die Konsumgenossenschaften und bei der Finanz- reform Umsaßbsteuerfreiheit Borrmann

neue Sißung

Novelle

schaftswesen erleichtern soll.

arbeitung bedurfte. rungen im 7Fnteresse der Arbeiter. von Aenderungen,

(Wirtsh. P.): Genossenschafts- geseß hat sih 40 Fahre durchaus bewährt, es bedarf nur einer gründlichen Neubearbeitung. Die Rationalisierung ist notwendig, deshalb begrüßen wir die Vorlage.“ Ablehnen müssen wir dagegen fommunistishen Anträge. nur an Mitglieder verkaufen.

dürfen natürlih Wir fordern aber, daß die Ge- nossenshaften nah denselben Grundsäßen besteuert werden wie | andere Gewerbetreibende.

Abg. Peine (Soz.):

Konsumvereine

/ Eine Genossenschaft ist doch kein Ge- (Unruhe bei der Wirtschaft

Damit {ließt die Aussprache. Die Vorlage wird samt den kommunistischen Anträgen dem volkswirtschaftlichen Aus- \chuß überwiesen.

Es folgt die gesetes. Das

werhebetrieb.

ratung des Berufs8ausbildungs- faßt alle bisher stimmungen über Lehrverhältnisse und dergleichen zusammen und regelt diese Verhältnisse für solche Berufsgruppen, in denen bisher solche Vorschristen noch nicht galten. Von einer Begriffsbestimmung wurde jedoch abgesehen, weil der Begriff „Lehrling“ nicht erschöpfend umschrieben werden kann. genommen von dem Geseh sind die Beamten, die landtwwirt- schaftlichen Arbeiter, Angestellten und Lehrlinge, die Prakti- kanten in Apotheken, die Lehr- und Arbeitsverhältnisse, bei die Eltern Arbeitgeber Reichsregierung weichende Anordnungen treffen. besißt die Reichsregierung für die See- und Binnenschiffahrt.

Reichsarbeitsminister Wissell Seine Rede wird im

verstreuten

, ördenbetriebe und oberste Landes Die gleiche Ermächtigung

ortlaut veröffentliht werden.

Abg. Blenkle (Komm.) bekämpft die Fugendpolitik des ozialdemokratishen Reich8arbeitsministers, die nur eine eßung der bisherigen Bürgerblock-Regierung sei, Von Fort ei keine Rede; das Geseh sei durhaus reaktionär. Fnsbesondere hle jede. Bestimmung über den so wichtigen Arbeiterschuß. en eines Kulturstaates unwürdigen Zuständen in den Berufs- \{ulen ändere der Entwurf gleichfalls nichts.

Die Vorlage geht an den Sozialpolitischen Aus\{huß. Darauf vertagt sih das Haus auf Dienstag 3 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen das Auslieferungsgeseß und kleinere

Vorlagen. Sechluß 624 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Reichstags einigte sih gestern darauf, daß die bereits auf der Tagesordnung des Reichstags stehenden Gegenstände heute weilerberaten und erledigt werden sollen. Mittwoch wünscht die Mehrheit die erste Lesung des Republikschußz- Die Deutschnationalen dagegen fordern für Mittwoch die Beratung der polrnischen Liquidation8abkommen. Am Donnerstag sollen dann die Richtlinien für den Wohnun Nach vievtägiger Pause will der Reichs erst am Dienstag der nähsten Woche wieder zusammentreten.

gesehes vorzunehurten.

bau beraten werden.

Preuftische Staatsrat nimmt heute seine Plenar- | In den beiden ersten Tagen des Sitzungsabschnittes enstände erledigt werden.

ushalts anschließen.

sfißungen auf. follen kleine Ge erste Lsung des

foll fich dann die Auf der Tagesordnung der Eröffnungssißzung steht die Vorlage über die Verstaatlihung der Polizeiverwaltung in Uerdingen a.

und die Beschlußfassung über

; für Jhre guten Ratschläge, Herr Abgeord- | Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, eingehend mit denr (Lebhafter Beifall links und in

| Finanzausgleich. Dabei trug er seinen schon mehrfach in der | Oeffentlichkeit erörterten Plan vor, wona die Reichseinkommen-

und Körperschaftssteuern niht mehr an Länder und Gemeinden | überwiesen werden, die statt dessen einen normalisierten Beitrag

zu den Personal-, Schul-, Polizei-, Wegebau-, Wohlfahrtslasten | zu erhalten haben. Finanzminister Dr. Hoöpker Aschoff wies darauf hin, daß gegenüber den Vorschlägen von Dr. Kavser starker Widerspruch von den Hansestädten und Sachsen zu erwarten | sei. Bei der Reichsfinanzreform zeige sih wieder einmal, daß die | bundesstaatlihe Verfassung Deutshlands größtes Unglück set. | Weder die Reichsfinanzreform noch irgendeine andere große | Maßnahme sei unter ihrer Herrschaft zu mahen. Man be- |hâstige sich immer mit dem eFFinanzausgleih, aber man übersehe die Möglichkeit eines organischen Ausgleihs durh Ucbernahme von Verivaltungsgweigen auf das Reich. Die Unzweckmäßigkeit der bundesstaatlihen Verfassung zeige sich auch bei der Vor- bereitung der Reichsfinanzreform, über deren Einzelheiten mit den Ländern nicht verhandelt werde. Bei aller Anerkennung der sorgfältigen und sahkundigen Arbeit des Reichsfinanzminksteriums könne man die Befürchtung nicht von der Hand weisen, daß bei dem Fehlen einer direkten Verbindung zwischen Reih und Ge- meinden die Gemeinden nicht die gebührende Berücfsihtigung | stnden werden. Fedenfalls scheint nah den in der Oeffentlichkeit bekanntgewordenen Plänen des Reichsfinanzministeriums eine Zurückdrängung der Länder von den direkten Steuern ins Auge | gesagt worden zu sein. Preußen hat einen ausgleihenden Mittel- | weg zivishen Ländern und Gemeinden gefunden durch das im | Sommer beschlossene Polizeilastengesez und will auf diesem Weg | durch den in Vorbereitung befindlichen neven Volks\hullasten- ausgleih fortshreiten. Fn der Aussprache forderten Dr. Rum pf (AG.) und Frhr. von Gay l (AG.) die unverzügliche Durh- führung der Verwaltungsreform, soweit sie durch innere obligatorishe Maßnahmen möglich sei. Oberbürgermeister Brauer (Soz.) seßte sich für die Reihhsreform ein. Landrat von Maiboom und Dr. Graf zu Ranhau-Rastdorf | (AG.,) trugen Wünsche der Grenzgebiete vor. Abschließend er- | klärte Finanzminister Dr. Höpker Aschoff, daß über die in den Haushalt eingestellten Fonds hinaus. besondere Beträge für die Grenggebiete nicht zur Verfügung gestellt werden könnten. Weitere Maßnahmen seien vom Gang der Verhandlungen mit dem Reich abhängig. Fn Ergänzung von Ausführungen des Oberbürgermeisters Brauer beschäftigte sich der Finanzminister ließli) noch mit dem § 35 des Finanzausgleihsgeseßes, der den eistungs]|chwachen Ländern ein gewisses Maß von Ueberweisungs- steuern garantiert. Diese Bestimmung wirkt sih für Preußen nur nachteilig aus. Wenn das preußische Staatsgebiet nicht als Einheit, sondern wenn jede Provinz gesondert behandelt würde, so würde sich ergeben, daß in der Einkommen- und Körper- schafts\steuerkraft unter 80 vH des Reichsdurhschnitts stehen: Osts preußen, Brandenburg, Pommern, Posen-Westpreußen, Nieder- [hlesien, Oberschlesiea, Hannover, Hohenzollern. Diese Gebiete umfassen zusammen 15 Millionen Einwohner. Für sie wird ein Reichszuschuß nicht gewährt, vielmehr müssen die preußischen Ueberschußgebiete herangezogen werden. Für die außerpreußischen steuerschwachen Länder brauchen dagegen die außerpreußischen Uebershußländer, nämlih Sachsen und die Hansestädte, nichts abzugeben, sondern der Busbuk wird vom Reich, also zu drei Fünsteln auch wieder zu Lasten Preußens, gezahlt. Würde Preußen entsprehend seinen Zuschußgebieten nah Maßgabe des § 35 Reichszuschüsse erhalten, so würden sich diese auf 72 Millionen Reichsmark belaufen.

Der Slklarek-UntersuchungsausshuF des Preußischen Land- tags nahm am 2. d. M. seine Verhandlungen wieder auf. Während der Montag für die Entgegennahme weiterer Berichte bestimmt war, sollen am Dienstag die Zeugenvernehmungen fort- eseßt werden. Für Dienstag sind Direktor Novarra, Pro- urist Liebert, Oberrehnungsrevisor Sakolofski, Ober- magistratsrat Schindler und Bücherrevisor Schwarz geladen. Am Mittwoh werden Stadtrat Benedcke, Betriehs- ratsmitglied Kullmann, Betriebs8ratsmitglied Liedtke, Obermagistratsrat Dr. Clemeny, Direktor Brolat und Oberbürgermeister Böß vernommen. Für Donnerstag ist lediglich die Vernehmung des Buchhalters Lehmann und der Brüder Leo, Max und Willy Sklarek in Aussicht ge- nommen. Bisher hat der Ausschuß keine Mitteilung darüber erhalten, daß eine Vernehmung der Sklareks nicht mögli Ly würde. Am Freitag werden die Mitglieder des Kreditausschu ses, nämlich die Stadtverordneten Bunge, Rosenthal und Mäühlmann sowie die. Stadtbankdirektoren Schmitt und Soliman n gehört, am Sonnabend \chließlich Stadtkämmerer Dr. Lange und Stadtrat a. D. Wege. Die Sißungen werden mit Unterbrechung während der Landtagsplenarsißung his zum 21. Dezember fortgeseßt.

Die. gestrige Sibung leitete mit einem längeren Vortrag über den weiteren Afkteninhalt der Ausschußberichterstatter Abg. Koennecke (D. Nat.) ein. Er sprach dem Nachrichten- büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger daforge über das seirerzeit fehlende Material, soweit es ihm bisher zugegangen ist, sowohl hinsichtlich der KVG. wie der BAG. und Uber dite leßten Fahre der Tätigkeit der BAG. Auch heute noch, so er- flarte erx u. a., liegen nicht vor der Gesellshaft8vertrag und, die Dienstvorschriften der KVG. Dagegen geht aus einem Prüfungs- bericht der Hauptprüfungss\telle vom 1. Dezember 1924 über das erste Tätigkeitsjahr der KVG. nach der Jnflation hervor, daß in diesem einen Jahr die Goldmarkkredite der Gesellschaft bei der Stadt Berlin von 53 000 auf über 1,7 Millionen RM gestiegen waren. Fn keiner Bilanz ist von diesen Goldmarkkrediten die Rede. Auffallend ist arch die von der Stadt gewährte Herab- seßung der Zinsen in Höhe von über 77 000 Mark. Vor allem erscheint aber bemerkenswert, daß die KVG. ihre B ten mit aiht weniger als 45 Prozent des Umsabes angegeben hat. (Hört, hört! rechts.) Die Aufteilung dieser Geschäftsunkosten ist um so eigenartiger, als zunä@st alle Posten spezifiziert Gebe ührt werden, z. B. allein 13 Prozent des E für ehâ

ter und dann außerdem noch eine Position von 11 Prozent für „allgemeine Unkosten“, ohne daß ersichtlich ist, was sih darunter verbirgt. nfolge der verminderten Se els der Bevölkerung 2a ein Umsaß in dem erwarteten großen Umfange nicht ex*olgew önnen. Der Jay una muß im Verhältnis zum investierten Kapital als zu gering bezeihnet werden. Das Fnventar wird als mit 4000 Mark zu Buche stehend bezeihnet, für den Fell der Liquidation sei aber ein höherer Erlös zu erwarten. Sklarek hat dann das Fnventar für nur 2000 Mark, also zu 50 Prozent, über- nommen. Fn dem Gutachten hetßt es dann: „Grundsäzlih muß aber daran festgehalten werden, daß die in Gesellshaftsform ge- führten Betriebe der Stadt, selbst bei gemeinnüßiger Grund- lage, sih selbst erhalten müssen.“ Am 23. Fuli 1925 verhandelte

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

die Wahl des Nachfolgers von Dr. Vögler, der fein Staatsrat niedergelegt hat. Als Nachfolger kommt der Gewerkschafts- sekretär Haas aus Weidenau (Sieg)-Westfalen in Frage, der der Fraktion der Arbeitsgemeinshaft der Deutschen

gehört und bisher Stellvertreter von Dr. Vögler im Staatêrat war. |

Volkspartei an-

Jm verstärkten Hauptausshuß des Preußischen Staatsrats | ) M. der Haushalt der

Finanzverwaltung beraten, mit dem die Generaldebatte | über den Haushaltsplan verbunden war. Dr. Kayser (Zentr.) beschäftigte sich, dem Nachrichtenbüro des

ivurde am 30. v. Allgemeinen

Der Berichterstatter

| Verantwortk. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Me n gering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 832.

Sechs Beilagen

k:

Deutscher Reichsanzeiger Preußisher Staatsanzeiger.

Bezugsbþreis wvierteljährli Bestellungen an, in Berlin

Erscheint an g Woqhentag abends. S8W, 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 f, einzelne Beilagen kosten 10 #/ Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

eins{ließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573,

Ir. 28Z. Reichsbanegirotonoo. Verlin, Mittwoch, den 4. Dezember, abends.

Anzeigenbreis für den Naum einer fünfgespalt

einer dreigespaltenen Eivheitszeile 1,75 8

Geschäfts\telle Berlin 8SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge

find aut einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,

insbesondere ist darin auch anzugeben, dur Worte etwa durch Sperr - e

9 ÆÆ Alle Postanstalten nehmen ür Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

einmal unterstrihen) oder dur ervorgehober werden sollen. Befristete vor- dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

enen Petitzeile 1,05 ÆAÆ Anzeigen nimmt an die

A (¿zweimal unter- ristete Anzeigen müssen 3 Tage

Dm T E E E S E E E E E E E

Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich, Exequaturerteilung. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Aufhebung des Verbots eines Filmstreifens. Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin, betreffend Zu- _lafsungsfarten. Bekanntmachung, betreffend die 1. und Ill. Mecklenburg- Schwerinsche 5/4 Rogaenwertanleihe.

Amtliches. Deutsches Reich.

Dem Wahlvizekonsul von Guatemala beim Konsulat von Guatemala in Wiesbaden, Karl Sichel, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

BVBélanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver- ordnung zur Durchführung des Geseßes über wert- beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (NGBl. 1 S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt {0e Line E Beiigold «2-860 11Ed, für ein Gramm Feingold demnah . « 32,7736 pence, Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Neichsanzeiger in Berlin erscheint, bis eins{ließlich des Tages, der einer im MNeich8anzeiger erfolgten Neuveröffentlihung vorausgeht.

Berlin, den 4. Dezember 1929. Reichsbankdirektorium. Budczies. Fuchs.

tren

Aufhebung des Verbots eines Bildstreifens.

Der laut Bekanntmachung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 268 vom 9. November 1929 durch Entscheidung der Filmoberprüfstelle Berlin vom 7. No- vembér 1929 verbotene Bildstreifen: „Bulldogg Drummond“, Prüfnummer 24063, Antragsteller: Filmhaus Bruckmann & Co., A.G., Berlin, Ursprungsfirma: United Artists Cor- oration, New York, ist auf Grund des § 7 des Reichslicht- pielgeseßes durh Entscheidung der Filmprüfstelle Berlin vom 29. November 1929 unter Prüfnummer 24360 mit dem gleichen Haupttitel 7 Akte = 1890 m zur öffentlichen Vorführung im Deutschen Reich, jedoch niht vor Jugend- lichen, zugelassen worden.

Berlin, den 2. Dezember 1929,

Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Zimmermann.

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.

1. Die Zulassungskarten Prüfnummer 23 788 vom 9. Oktober 1929 Sue ivasstrlorge auf dem Lande“ sind ab 26. November 1929 ungültig. ur die dur erneute Zulassung des Bildstreifens vom 11, November 1929 unter Prüfnummer 24 168 mit dem neuen Haupt- titel „Säuglingspflege aut dém Lande“ erteilten Zulassungskarten find gültig.

2. Die Zulassungskarten emer 23 974 vom 25. Oktober 1929 „An heiligen Wassern“ find ab 26. November 1929 ungültig. Nur die dur erneute Zulassung des Bildstreifens vom 11. November 1929 unter Prüfnummer 24165 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

3. Die Zulossungskarten Prüfnummer 5374 vom 23. Februar 1922 „Das ver|chwundene Haus“ sind ab 27. November 1929 un- gültig, Nur die durch erneute Zulassung des Bildslreifens vom 12. November 1929 unter Prüfnummer 24172 erteilten Zulafsungs- karten find gültig.

4, Die Mulasfungskarten Prüfnummer 23111 vom 9. August 1929 „Vier Teufel“ sind ab 29. November 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 14, November 1929" unter Se U Cinee 24 209 mit gleihem Haupttitel erteilten Zulassungs- arten sind gültig.

5. Die Zulafsungskarten Prüfnummer 23 897 vom 19. Oktober 1929 „Evelyn und ihr Rintintin“ sind ab 26. November 1929 ungültig, wenn sie niht den neuen Haupttitel „Evelyne" tragen.

6, Die Zulassungskarten Prüfnummer 23 728 vom 7. Oktober 1929 „Das Mädel aus der Tanzbar“ sind ab 28. November 1929 ungültig, wenn fie nicht das Ausfertigungsdätum „Ausgefertigt 13.-11, 29" tragen.

Ti De Mate Prüfnummer 23 783 vom 11. Oktober 1929 „Der f uhrmann des Todes“ sind ab 28. November 1929 ungültig, wenn fie nicht das Ausfertigungsdatum Ausgefertigt 13. 11. 29* tragen.

Berlin, den 30. November 1929. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

I. und IITL Mecklenburg-Schwerins\che 5% R oggenwertanlei he. Eine Auslosung erfolgt nicht, da die Tilgung für 1930 durch freihändigen Rückkauf geschehen ist. Schwerin, den 3. Dezember 1929. Mecklenburg-Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.

Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag.

107. Sißzung vom 3. Dezember 1929. Nachtrag.

Die Rede, mit der der Reichsarbeitsminister Wissell die Beratung des Berufsausbildungsgeseßes einleitete, nach dem vorliegenden Stenogramm folgenden Wortlaut:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! zeigt sih wohl in allen Fndustriestaaten das Bestreben, die beruf- liche Leistungsfähigkeit der Bevölkerung und damit auch die Pro- duktivität der Wirtschaft zu steigern. land ist das der Fall; vielleicht kann man sogar sagen: insbesondere Auf diese Tatsache verweisen die Er- örterungen über diesen Gegenstand in der Tages- und Fachpresse; das zeigen auch die Maßnahmen und Einrichtungen, die in den leßten Fahren die Wirtschaft selbst, sowohl die Arbeitgeber- wie die Arbeitnehmerseite, mit dem Ziel getroffen hat, einen gut ausgebildeten, geistig und körperlih geeigneten Nachwvuchs heran- zuziehen. Jn der gleichen Linie liegt die Errichtung zahlreicher Sondérinstitute, die der wissenschaftlihen Forshung und der Er- örterung aller Fragen der Berufsausbildung dienen; ferner die Tätigkeit der Berufsberatungsstellen und endlich derx früher kaum geahnte Aufschwung, den das Berufsshulwesen in den lebten Jahren genommen hat. i

Es bricht sich immer mehr die Erkenntnis Bahn, daß eine Berufskenntnissen ausgestattete und von Jnteresse für den Arbeitsprozeß erfüllte Arbeitnehmerschaft das Rüdckgrat der neuzeitlihen Wirtschaft ist. Sozialdemokraten.)

Auch der rationalisierte Betrieb bedarf einer Arbeitnehmer- schaft mit gründlihen Berufskenntnissen. Bedarfs an Facharbeitern ist bei der Rationalisierung überhaupt nur insoweit denkbar, als die Betriebe auf bestimmte Methoden der Massénerzeugung abgestellt sind. nur für einen Teil der deutshen Produktion die ausgesprochene Massenherstellung in Frage kommen, weil nur insoweit die Vor- ausseßzungen des Marktes gegeben sein werden. Jnnenmarkt und namentlich die deutshe Stellung auf dem Welt- markt deuten bis auf weiteres niht so schr auf eine Massen- ergeugung als auf höhstmöglihe Qualitätssteigerung hin, und hierfür wird der Bedarf an Fah- und Qualitätsarbeitern mehr Bedeutung haben als in der Vergangenheit.

Aber auch soweit die deutshe Fndustrie zur Massenherstellung mit den Behelfen der Fließarbeit usw. übergeht, wird sie den Facharbeiter nicht entbehren können, sondern unter den mannig- fachsten Gesichtspunkten auf eine ausreihende Fah- und Berufs- ausbildung Wert legen müssen (sehr wahr! bei den Sozial- demokraten), die auch den einzelnen Arbeiter selbst vor vor- zeitigem Verbrauch seiner Kräfte besser {hüßt und damit wieder Wirtschaft und Allgemeinheit vor mannigfahen Schäden bewahrt.

Damit komme ih zu der sehr ernsten sozialen Seite, die eine unzulänglihe Berufsausbildung für Arbeiter und Angestellte mit Die ‘mangelhafte Berufsausbildung is in *vielen Fällen die Ursache dafür, daß der Arbeitnehmer zu seiner Arbeit kein inneres Verhältnis gewinnt. möglichkeit des ungenügend oder einseitig ausgebildeten Arbeiters ist auch oft der Anlaß, daß er bei technishen und organisatorishen Aenderungen -des Betriebes, namentlich auch bei Konjunktur- shwankungen, sofort entlassen wird. mangelhafte Berufsausbildung vielfah die Ursache der Arbeits- losigkeit in den verschiedensten Formen. beiter sind für den Betrieb so wertvoll, daß sie auch in Zeiten s{lechter Konjunktur eher durhgehalten werden als die nicht gut Jedenfalls finden die gut ausgebildeten Arbeiter in den Zeiten der Arbeitslosigkeit erheblih s{chneller neue | Arbeit als die anderen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)

Aus allen diesen Erwägungen heraus hat die Reichsregierung bereits bei ihrem Antritt die baldige Vorlage des Entwurfs eines Berufsausbildungsgeseßes angekündigt, das das gesamte Gebiet der Berufsausbildung einheitlich und umfassend regeln soll. Die

Seit dem Kriege

Auch bei uns in Deutsch-

bei uns ist das der Fall.

AEEE 1E M R Oa B O. A A T R O E E A T A O N er E R a 2e

(Sehr gut! bei den ;

Eine Minderung des

Für absehbare Zeit wird

Der deutsche

sih bringt.

Die geringe Verwendungs-

Jn solchen Fällen i} dic

Gut ausgebildete Ar-

ausgebildeten Kräfte.

Posftscheckkonto: Berlin 41821, Í 929

bisherige Reichsgesegebung auf diesem Gebiet ist zersplittert, ist unzulänglih, {ückenhaft und zum Teil auhch veraltet. Ein Teil dieses Rechtsgebietes ist in der Gewerbeordnung, ein anderer wieder im Handelsgeseßbuh geregelt. Große Teile des hier in Betracht kommenden Gebietes entbehren der geseßlichen Rege- lung überhaupt. Dazu kommt, daß die neuzeitlihe Entwicklung unserer Wirtschaft Lehr- und Ausbildungsverhältnisse auch in Berufen hat entstehen lassen, die ähnlihe Einrichtungen früher niht kannten. Bisher gibt es also kein allgemeines Recht der Berufsausbildung Fugendlicher; man hat auch nie versucht, es zu schaffen. Man begnügte fih damit, gelegentlich den Bedürf nissen der wirtschaftlichen Eniwicklung, die jeweils in dem einen oder anderen Berufe besonders dringlich hervortraten, dur geseh- lihe Maßnahmen Rechnung zu tragen. Selbstverwaltung und Beaufsichtigung des Lehrlingswesens galten nux für die Lehr- lingshaltung in Handwerksbetrieben. Ebenso is auch das Prüs- fungswesen nah dem heutigen Reht grundsäßlih auf die hand- werklihe Lehrlingshaltung beshränkt. Das is sachlich unzureichend und eine ständige Quelle von Schwierigkeiten und Unklarheiten rechtliher Art.

Der Fhnen vorliegende Entwurf eines Berufsausbildungs- geseßes ist vom Reichswirischaftsministerium und vom Reichs- arbeitsministerium gemeinsam bearbeitet. Er macht zum ersten- mal den Versuch, das gesamte Gebiet der Berufsausbildung ein- heitlih zu regeln, mit Ausnahme der Berufsausbildung in der Landtvoirtschaft, von der ih gleih noch sprehen werde, und mit einigen anderen unbedeutenderen Ausnahmen in dèn 88 2 bis 4. Es ist also von dem bisherigen Verfahren der Einzelregelung für besondere Berufe oder Berufsgruppen bewußt abgewichen worden. Damit ist keine shematish gleiche Regelung für verschiedenartige Verhältnisse getroffen. Die ins einzelne gehende Regelung soll den geseßlihen Berufsvertretungen überlassen bleiben. Denn der Entwurf ist in der Hauptsache ein Rahmengesey, das der beruf- lihen Selbstverwaltung der Beteiligten den weitesten Spielrau:n gewährt.

Der Entwurf beshränki sih ferner nihi auf die Berufs- ausbildung im Lehrverhältnis, sondern erfaßt auch, wenn auch im geringeren Umfange, die angelernten und ungelernten Arbeit- nehmer. Es handelt sich also um ein allgemeines Berufs- ausbildungsgeseß, niht nur um ein Lehrlingsgeseß, wel leßteres die Gefahr einer unverhältnismäßigen Zunahme der Gruppen der An- und Ungelernten gegenitber der Gruppe der Lehrlinge mit jih gebracht haben würde. Diese Gefahr bestände nämli, wenn für das Lehrverhältnis auf der einen Seite strenge zesetlihe Vor- schriften aufgestellt würden, während auf der anderen Seite der Arbeitgeber bei der Beschäftigung jugendlicher angelernter und ungelernter Arbeitaehmer das Arbeitsverhältais frei und ohne geseßliche Vindung hätte regeln können. Dur eine solhe Rege- lung hätte die Neigung gestärkt werden können, immer weniger Lehrlinge einzastellen, und zwar zweifellos zum Schaden der Jugend, die einen gelernten Beruf ergreifen will, aber auch zum Schaden der gelernten Berufe selbst sowie zum Schaden der All- gemeinheit.

Dieser Neigung will der Entwurf dadurch begegnen, daß für die Beschäftigqung Fugendliher bestimmte allgemeine Mindest- vorshriften aufgestellt werden. Diese Vorschriften liegen in für- sorgerisher und auch in erzieherisher Richtung. Auf ihren Schuß sollen alle Jugendlihen Anspru haben. Schließlich sei auch noch betoni, daß der Entwurf den eigentlihen Arbeitsshuß, insbesondere den Unfallshuß und die Regelung der Arbeitszeit, dem dem Reichslag ja schon vorliegenden Arbeitsshußgeseß überläßt. Er wird nach der Seite der theoretishen Berufsausbildung auch durch ein zuküñftiges Berufsshulgeseß ergänzt werden müssen. (Sehr wahr!)

Die Grundlagen des Entwurfs sind eingehend mit den Ver- tretern aller Beteiligten erörtert worden. Es ist anzunehmen, daß sih in weitesten Kreisen die Erkenntnis der Notwendigkeit géseß- licher Regelung entwickelt hat.

Wenn ih nun zu den einzelnen Abschnitten das Wesentlichste kurz sagen darf, so möchte ih folgendes betonen: -Der erste Ab- shnitt des Entwurfs betrifft den Geltungsbereih des zukünftigen Geseßes. Das Geseß umfaßt grundsäßlih alle Jugendlichen vom 14. bis zum 18. Lebensjahr, die einer Beschäftigung nachgehen, d. h. die entweder Arbeit gegen Entgelt oder Arbeit zum Zwecke der Berufsausbildung leisten. Er umfaßt ferner die Fugendlichen unter 14 Jahren, die niht mehr zum Besuh der Volks\hule an- gehalten werden können, und er umfaßt auch Lehrlinge über 18 Jahre, wenn das vorher begonnene Lehrverhältnis nah Vollendung des 18. Lebensjahres endet.

Allerdings sind gewisse Aenderungen notwendig gewesen, von denen die wichtigsten die Landwirtschaft und das Arbeitsverhältnis awischen_ jugendlichen Arbeitern und Angestellten und ihren Eltern betreffen. Es kann zweifelhaft sein, ob es vihtig ist, die Land-

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