1929 / 284 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Neihs-: und Staai8anzëiger Nr. 284 vom 5, Dezember 1929, S, 2,

nihts mehr Genaues sagen. Abg. den bisherigen Zeugenausfagen Schädigung der Sklareks infolge

ih kann aber heute darüber Koennedcke (D. Nat.): Nah will uns scheinen, daß von einer unvorteilhafter Lagerübernahme niht gut die Rede sein kann. Böß: Es ist unmöglich, einzelne Zahlen aus einer Bilanz noch im Gedächtnis zu haben, die einem vor sechs Fahren einmal vor-

gelegen hat. Es ist ja nicht durchführbar, daß ein einzelnes Magistratsmitglied

oder auch der Vberbürgermeister nun die einzelnen Zahlen einer Nachprüfung unterzieht. Abgeordneter koennedckè (D, Nat): Fs die Behauptung der Sklareks, sie

eien ungünstig weggekommen, nur so allgemein aufgestellt oder im besonderen begründet worden? Böß: Das habe ih nit mehr so genau in der Erinnerung. Nach meiner Erinnerung war dieser Eindruck der gleiche im ganzen Magistrat. L Zeuge betonte weiter, er sei überzeugt, daß die Verträge nit von dem Magistrat, nicht von der BAG. abgeschlossen worden sind. Es ist mir, so erklärte er, vollkommen unverständlih, wie ein Beamter, der es mit seinen Pflichten ernst nimmt, ohne Keuntnis des Magistrats derartige Verträge abschließen konnte; das ist auh nicht vereinbar mit der Städteordnung. Abg. Koennedcke (D. Nat.): Mir fällt auf, daß der Magistrat den Darlehens- vertrag über 300 000 Mf der Stadtverordnetenversammlung nicht in einer Vorlage zur Kenntnis gebracht hat, Dieser Vertrag er- scheint doch nicht als laufendes Geschäft, er geht ja bis zum «Fahre 1930. Wie ist Jhre Auffassung über diesen Vorgang. Böß: Jch persönlih bin mit diesem Vertrag niht befaßt ge- wesen; ih bin în der betreffenden Sißung des Magistrats und œuch in dem Ausschuß niht anwesend gewesen. Gelegentlich habe ih aber in der Unterhaltung davon gehört und auch davon, daß der Stadtkämmerer sich energisch gegen diesen Kredit gewendet hat. Man hätte diesen Vertrag wohl als ein laufendes Geschäft betrachten können. Jch hätte aber sih&lich Bedenken gegen diese Behændlung ohne Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung gehabt. Fch verstehe es auch nicht, daß dieser Vertrag nicht von dem zuständigen Dezernenten getätigt worden ist. Wenn der eine der Dezernenten von Unregelmäßigkeiten auf dem Gebiete eines anderen Dezernenten erfährt,, so hat er die Aufgabe, diesen davon zu unterrihten und zu veranlassen, daß die Sache in Orduung gebraht wird. Sonst verleßt er seine Pfliht und macht sich mit- schuldig. Ob die Stadtverordnetenversammlung von der gegen- teiligen Ausführung ihres Beschlusses, die Lager der KVG. nicht

Der

im ganzen an eine private Firma zu verkaufen, sondern sie vor allem durch Einzelverkauf an Beamte, Angestellte und Arbeiter zu verwerten, Kenntnis erhalten hat, kœnn ih nicht genau sagen, aber ih nehme es an. Jn dem Ver- trag steht diese Bedingung des vorzugsweisen Ver- kaufs an Beamte, Angestellte und Arbeiter darin.

Aba. Koennecke (D. Dat.): Das steht darin, aber praktis ist die Sache doch niht durchgeführt worden. Der vorbereitende Ausschuß \priht sich ausdrücklich geoen den commissionsweisen Verkauf an Dritte aus. Zeuge Böß : Der Vertrag enthält aber doch Bestimmungen und Bedingungen, die dem betreffenden Stadt- verordnetenbeshluß nach Möglichkeit Rechnung tragen. Abg. Koennedcke kam dann auf die Strafanzeige gegen die BAG. u sprechen, die mit dem Vermerk „verschlossen“ an den Berliner Magistrat zu Händen des Oberbürgermeisters gerihtet war. Die Strafanzeige, so führte er aus, kam an Gäbel, und der gab sie weiter an Schalldach von der BAG. Die Beschuldigten wurden nun vernommen. Auch Firmen im Lande, die in die Stvafanzeige verstrickt waren, erhielten davon Kenntnis. Wenn es hiex also eiwas zu verdunkeln gab, so hatten die Beschuldigten Zeit, das ganze Gelände aufzuräumen und zu säubern. Halten Sie dies Verfahren für richtig? Zeuge Böß: Jh glaube nicht, daß hier falsch verfahren worden is. Bei dem Umfang der Berlinec Stadtverwaltung halte ih es für ganz unmöglich, daß der Ober- bürgermeister solche Ernrittlungen selbex anstellt. Herx Gäbel war ja nicht beshuldigt. Abg. Koennecke: Erscheint Jhnen die Weitergabe der Strafanzeige, die Jhnen doch nur zux Kennt niènahme zugeleitet war, niht ungewöhnlich? Zenge Böß: Der Oberbürgermeister kann sih doG gar nit anders Über dic Sache unterrichten, als das zuständige Magistratsmitglied zur Verfolgung der Sache und zum Bericht darüber zu ersuchen. Ganz abgesehen davon, daß einer dex ersten Grundsäße der Selbst- verwaltung ist, die einzelnen Dezernenten ihre Geschäfte selbständig erledigen zu lassen. Fn einer so großen Verwaltung wie dev der Stadt Berlin i} ein anderes Verfahren ganz unmöglih. Jn dieser großen Verwaltunasmaschine kann der Oberbürgermeister den einzelnen Fall unmöglich selber verfolgen. Wenn es sih um ein Magistratsmitglied gehandelt hätte, dann wäre es richtig gewesen, daß ih die Sache selber in die Hand nahm. Es handelte sich aber nur um Angestellte einer Gesellschaft. Daneben gebe 1ch ohne weiteres zu: Das Verfahren des Stadtrats Gäbel und Schalldahs wax nicht sehr geshickt. Die (Feststellungen der Staatsanwaltschaft in den Strafverfahren sind zweifellos dur den Magistrat an die Gesellschaften geaangen. Aufgabe der Ge- sellschaften ivar es dann, das Entsprechende zu veranlassen. Daß ich selbst von den betreffenden Akten Kenntnis genommen habe, daran kann ich mich nicht erinnern. Jn jeder Magistratssißung werden 40 bis 60 fast alles wihtige Vorlagen beraten und erledigt und daneben noch andere laufende Angelegenheiten. Daß der Tirigent selber oder einer der Mitzeichnenden die Akten im ein- zelnen durchsieht, ist unmöglich. Ein Fehler kann im einzelnen Fall vorkommen überall, wo Menschen arbeiten. Deshalb glaube ih aber nit, daß man sagen kann, das System im ganzen ist {huld daran. Wenn hier von Mängelo der Organisation gelprgden worden ist, warum haben denn die einzelnen Dezernenten solhe Mängel nicht gur Kenntnis gebraht? Jch habe als Chef der Verwaltung nichts davon erfahren. Afktenmäßig müßte dos einmal festgestellt werden, was auf diesen Beshluß der Finanzdeputation erfolgt ist. Abg. Koennetcke : A Es heißt da: Herr Kieburg hat den verantwortlihen Prokuristen rektifiziert. Herr Liebert blieb aber im Amt, ist “heute noh im Amt. Zeuge ‘Peris, Dann handelt es sih um die Verfehlung einer einzelnen Per önlichkeit, man kann aber wiederum niht das System dafür verantwortlich machen. Abg. Koennedcke: Sthhalldah ist mit Bestimmtheit dabei geblieben: Jh habe den Oberbürgermeister über die Ver- längerung der Verträge unterrichtet. Zeuge B0ß : J habe ver- Quer mich über die Vorgänge qu unterrihten. Daß Herr Schall- ah mir auf meine wahrscheinlih an ihn gerihtete Frage wegen der Benahhteiligung von Gewerbetreibenden von den Verträgen Mitteilung gemacht hätte, halte ih für ausgeshlossen. Wenn Herr Schalldah mir diese Mitteilung wirklih gemacht hätte und er sah, daß sih wirklich nihts ereignete, dann wäre er verpflichtet gewesen, mich mündlich oder ncch besser Ae darüber zu unterrihten und mix eine Vorlage zu machen. Stadtrat Gäbel muß mich bei der Unterredung mit ihm in irgendeiner Weise Über diese Sache beruhigt haben. Es ist nicht mögli, die vielen mündlich an mich herangebrahten Sachen alle im Auge zu be-

alten. Wichtig erscheint noch: Ohne mein Zutun if zu meiner

enntnis gekommen, daß, als im September des Jahres Stadt- rat Gäbel durch das Magistratskollegium zur Verantwortung ge- gogen wurde, er dort eine ganze Anzahl Erklärungen abgegeben, niemals aber gesagt hat, daß er über diese Verträge mit mir ge- prochen hat. Jh habe weder durh Herrn Schalldah noch dur derrn Gäbel Kenntnis von der Verlängerung der Verträge er- alten. Auch von den Krediten der Firma Sklarek habe ih keine Kenntnis gehabt. Nur 1925 hat mir Handelsminister Dr. Sc reiber mitgeteilt, daß die Stadtbank hohe Kredite gegeben habe, die nicht esihert seien. Jh möchte .doh aur Abstellung sorgen. “Der Stadtkämmerer und ih haben die Nahweisungen der Stadtbank uns vorlegen lassen und dem Stadtbankdirektor Schmidt erklärt, sein Grundsaß, die Sicherheit einer Firma nah der Höhe ihres Umsates zu beurteilen, sei niht rihtig. Jh habe in einer Akten- notiz auêdrüdcklih betont, daß ih allzubóbe Kredite überhaupt nicht für angebracht halte. Daß der Verwaltungsrat sih inm einzelnen mit den Krediten der Stadtbank befaßt, halte ih niht für mög- lich. Man kann aber auf dem Standpunkt stehen, daß es richtig

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amit befaßte.

de daß er jährlich oder halbjährlich sich d ndet, er hätte, obwohl

oennecke: Siadirat Gäbel hat beku

T4 14 | er Mitglied des Verwaltungsrats der Stadtbank war, von diesen | Krediten an die Sklareks nihts gewußt.

Er habe keine Richtlinien mit in den Verwaltungsrat bekommen. Zeuge Böß: Das ist durhaus rihtig. Es ist aber doch die Aufgabe jedes einzelnen der in irgendeiner einem Ausschuß oder einer Deputation arbeitet, sih selbst das für seine Arbeit notwendige Material zu beschaffen. Ministerialdirektor Dr. von Leyden (Pr. JFnnenministerium): Sie haben selbst bekundet, daß es Jhnen unbekannt war, daß einzelue Dezernenten ohne V-rständigung des Muagistrats- follegiums die Verträge mit den Sfklareks abshlossen. Stadt- syndikus Lange hatte zunächst erklärt, daß dies in Berlin üblich lei, aber auf Fragen des Oberpräsidenten zugeben müssen, daß es objeftiv falsch wäre. Halten Sie es für denkbar, daß tatsählich eine solche Unkenntnis über die Abgrenzung der Zuständigkeiten geherrscht hat? Jst irgend etwas durh Sie oder den Bürger- meister geshehen, um die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder über ihre Rechte und Pflichten zu unterrihten und glauben Sie, daß in dem bewiesenen Vorgehen ein bewußt unrihtiges Verhalten der Betreffenden erblickt werden muß, oder halten Sie es für denkbar, daß die in Frage kommenden Magistratsmitgliedar ih in einem Frrtum über ihre Rechte befanden? Fehlte es bei der Stadtbank an jeder Jnstruktion für die Vertwwaltungsrats- und die Kreditausshußmitglieder? Hat es in der Verwaltung des Magistrats eine Stelle gegeben, die dazu war, die wichtigen Bortommnisse in den einzelnen Verwaltungszweigen zu ver- folgen? Nah der Städteordnung ist das ja Aufgabe des Bürger- meisters. Aber ih kann mir denken, daß in einer so großen Ver- ivaltung wie der Berliner, wo der Bürgermeister mit Geschäften anderer Art, au repräsentativer Art, überlastet ist, vielleicht eine andere Stelle dazu da war? Böß: Die Unkenntnis über die Zuständigkeiten ist häufig im Magistrat erörtert worden besonders, weil der Magistrat nah Schaffung des neuen Groß Berlin imner mehr Angelegenheiten vorgetragen erhielt, so daß es allmählich unmöglich wurde, die einzelnen Sachen gründlich zu behandeln. Es wurde deshalb über Vereinfachung der Arbeiten im Magistratskollegium beraten. Zur Vereinfahung gehörte au eine auf meinen Vorschlag geschaffene besondere Einrichtung: Es sind zwei Tagesordnungen eingerihtet worden. Auf die Tagesordnung T1 wurden die weniger wichtigen, klaren Sachen geseßt. Auf die Tagesordnung 11 kamen die Dinge, die un- bedingt mündlich vorzutragen waren. Jm Laufe der Sißung wurde jedesmal gefragt, ob einer der Posten der Tages- ordnung I zu beanstanden wäre. Erfolgte eine Beanstandung, so wurde die betrefende Sache mündlih vorgetragen. Auf diese Weise wurde eine Kontrolle ausgeübt, Jm November 1921 ist aber auch im Magisirat ausdrücklich beschlossen worden, wchlche Dinge unbedingt in den Magistratssibungen vorzutragen waren. Die ehrenamtlihen Mitglieder des Magistrats sind nit persön- lih über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt worden, wohl aber in der Tat durch die vielfachen Beratungen im Magistrat und durch den eben erwähnten besonderen Beschluß, Es ist sehr \hwer, eine Dienstanweisung über die Dinge aufzustellen, die unbedingt im Magistrat vorgetragen werden müßten. Sie ein- zeln aufzuzählen, ist völlig unmöglih. Man ist darauf angewiesen, daß der gewissenhafte Arbeiter im Magistrat \ih selbst klar darüber wird, ob er eine Sache vortragen muß oder nicht. Der- jenige, der vorsichtig arbeitet, wird lieber eine Sache mehr als eine zu wenig dem Magistrat vortragen. Es sind auch häufig nicht wihtige Sachen vor den Magistrat gekommen. Ob in den konkreten Fällen bewußt falsch gehandelt wurde, kann man ver- schieden beurteilen. Fch will niemanden beschuldigen; aber man kann die Auffassung haben, daß der Weg eines Dezernatsvertraczes überhaupt nur gewählt worden ist, um die Beratung in den Organen der Anschaffungsgesellshaft zu vermeiden. Wären diese Verträge in den Organen der BAG. beraten worden, so wären sie vielleicht oder wahrscheinlih nicht abgeschlossen worden. (Abg. Obuch [Komm.]: „Die ganze Gesellschaft war doc korrupi!“ Vors. Schwenk ügt diese Aus8drucksweise.) Jch glaube nit, daß Ste mih hierhergerufen haben, um Urteile abzugeben. Ministerialdirektor von Ley zen: Ein Monopolvertrag hätte auch nicht von den Gesellshaft8organen, sondern mußte vom Magistrat verabschiedet werden. Böß: Der Vertrag hätte natürlih nah Beschluß durch die Gesellshaft an den Magistrat gehen müssen. Fch glaube nit, daß besondere Jnstruktionen für die Verwaltungsratsmitglieder der Stadtbank bestanden. Solche Fnstruktionen würden vielleiht auch nur auf dem Papier stehen. Man würde wohl gerade für Berlin besondere Bedenken gegen solche JFnstruktionen haben. Denn es bestehen an sih \chon vie! zu viele Dienstanweisungen aller Art. Jm Magistrat war eine starke Tendenz vorhanden, vom Erlaß solcher „bürokratischen Anweisungen“ abzuschen und die Verwaltung mehr auf die lebendig-tätige Mitwirkung der Verwaltung#träger einzustellen. Die Stadt Berlin ist an si sehr einfach und klar aufgebaut. Sie hat als Zentralverwaltung den Magistrat und daneben die Bezirksämter mit ihren Organen, sowie, wiederum geschlossen für si, die Gesellshaften. Jn jedem Organ arbeiten Magistrats= mitglieder und Stadtverordnete, die ihre Verwaltungserfahrungen im Magistrat verwerten können. Es ist aber au ein besonderes Dezernat für organisatorishe Angelegenheiten des Magistrats vorhanden. Für die Gesellschaften besteht ein besonderer Aus8- {uß, der ‘alle Gesellshaften unter sih hat und deren Berichte bekommt. Die Berichte des Gesellshaftsauss{husses wieder werden im Magistrat und von den Stadtverordneten überprüft. Damit ist nach menschlihem Ermessen alles geshehen, um ein einwand- freies Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten. (Abg. Vbuch [Komm.]: „Troßdem dieses Ergebnis!“) Weil wir alle Menschen find. Die weitere Vernehmung von Böß wurde auf Donnerstag vertagt.

Nr. 52 des M inisterial-Blatts jür die Preußische

innere Verwaltung vom 4. Dezember 1929 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. NdErl. 29. 11. 29, Bekfannt-

machungen von Zwangsversteigerungen. NdErl. 23. 11. 29, Staats- archiv f. d. Prov. Grenzmark Pojen-Westvreußen. Kommunal - verbände. NdErl. 29. 11. 29, Nückßzahlung überzahlter Hsz.- Steueranteile. —- NdErl. 29. 11. 29, Besoldete Gemeindevorsteher u. Schöffen. NdErl. 28. 11. 29, Bestätigung d. Wahl zu komm. Aemtern von Personen, die für das Volksbegehren eingetreten sind. Ortsnamenänderungen. Polizeiverwaltung. RdErl. 29. 11. 29, Gewerbebetrieb d. Kunstshüßen. RdErl. 26. 11. 29, Ausfeßung von Belohnungen. NRdEtl. 29. 11. 29, Verrehmung in Strafsachen, welche Verfehlungen von Lehrern gegen Schulkinder zum Gegenstand haben. Ungültigkeit eines Prüf.-Zeugnisses f. Lichtspielvorführer. RdEiul. 23. 11. 29, Geschäftsverkehr zwischen Justizbehörden und Landjäg.-Beamten. RdErl. 28. 11. 29, Berichtig. v. Gesezestexten in d. Landjäg. NdErl. 29. 11. 29, Urlaub der Shugpol.-Beamten. NdErl. 23. 11. 29, Verpfleg. bei d. Schußpol. NRdErl. 26. 11. 29, Umbau v. Sch.Lkw. d. staatl. Pol. RdErl. 26. 11. 29, Reitausbildung d. Pol. NdErl. 29. 11. 29, Lehrg. f. Krim.-Komm.-Anwärter. Paß- u. Fremdenpolizei. NdErl. 27. 11. 29, Serbisch- kroatisch - |lovenishe landw. Wanderarbeiter. Verkehrswesen. NdErl. 19. 11. 29, Naupenkrattfahrzeuge. Neuerscheinungen. zu beziehen dur alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 1,80 RM für Aus- ge Fj dwelseitig bedrudt) und 2,40 NM für Ausgabe B (einseitig cdruckt).

NAender paketkarte

Ausland geändert worden.

direktionen zu

Verkcehrêwesen.

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baben.

Formblätter Zollinbaltserklärunag. Beschlüsse des Weltpostkongresses in London, die am 1. Iuli 1930 in Kraft treten, find die Formblätter zu den Auslandspaketkarten und zu den Zollinhaltserklärungen tür zollpflihtige Sendungen nach dem Der wesentliche Unterschied der neuen Paketkarten gegenüber den jeßigen besteht darin, daß sie auf weißem Steifpapier bergesiellt sind und daß die Vorausverfügung des Ab- senders für den Fall der Unzustellbarkeit seiner Sendung \{riftlich oder durch Unterstreihung oder Vervollständigung des Vor- druds auf der Nükieite der Paketkarte abgegeben werden kann. Muster für die neuen Formblätter sind in einiger Zeit bei den Oberpost- Herstellung und Vertrieb der neuen Zoll- inhaltéerflärungen bleiben wie bisher der Privatindustrie überlassen. Die neuen Pafkeikarten und die neuen Zollinhaltëerklärungen können son vor dem 1. Juli 1930 verwendet werden. Formblätter bisheriger

Art können aufgebraucht werden.

zur

Auslands Durch

Haudel und Gewerbe, Berlin, den 5. Dezember 1929. Telegraphische Auszahlung.

Buenos-Aires . Canada .... Popau U A “E Konstantinopel LONDON e New York ... Nio de Janeiro Uruguay . .… . Amsterdam; Notterdam . At A Brüssel u. Ant- weryen . Bucarest. . Budapest

Danzig. . . „| 100 Gulden Helsingfors , . | 100 finnl, Stalien | 100 Lire Jugoslawien .| 100 Dinar Kopenhagen . „| 100 Kr. Lissabon und

Oporto . , 1100 Escudo Alo « . } 100 Kr, Paris . . , , „(100 Frcs. OTAO ¿s 2 T ROO E Reytkiavik

(Island) . . {100 isl. Kr. O 100 Latts Schweiz 100 Fres. Oa e 2,14 100 Leva Spanien . . , .| 100 Peseten Stockholm und :

Gothenburg . | 100 Fr.

Talinn (Neyal, Estland). Wien

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1 Milreis 1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 estn. Kr. | 100 Schilling

9, Dezember Geld Brief Le Lebe 4136 4,144 2,044 2,048 20,885 20,925 1,888 1,892 20,364 20,404 4,1725 4,1805 0,491 70,493 4016 4,024 168,36 168,70 5,435 5,445 58,385 58,505 2,488 2,492 73,06 73,20 8144 81,60 10485 10,505 21,84 21,88 7,403 7,417 111/00 L15129 1880 18,84 L161: T2083 16,425 16,465 L2,0TT 2097 9214 92832 8046 80,62 81,1056 81,265 3,014 83,02 58,72 58,84 11243 112/65 111,69 111,91 58,72 558,84

4, Dezember

Geld Brief 1208 . 1.708 4,129 4,137 2,044 2/048

20,88 20,92 1,868 1,872

20,36 20/40 4,1715 4,1795 0,490 90,492 4,016 4,024

168,42 168,76 5,43 5,44

98,375 98,495 2,490 2,494

73,02 73,16

8141 8157

10,485 10,505

21,84 21,88 7,400 7,414

HEDL 112,10

1880 18,84

111/81 112,03

16/495 16/465

12,377 12,397

92.14: 9232

80,46 80/62

81,065 81,225 3,014 82,020

58.05 - 58.17

112,40 112,62 11169 111,91 58.11 9883

Ausländische Geldiorten und Banknoten,

Sovereigns .. 20 Fres.-Stüke Gold-Dollars . Amerikanische: 1000—Hÿ Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische Brasilianische . Canadische . Englische: große 1 S u. darunter TürkisWe. © . « Belgische Bulgarische . . Dänische . Danziger, Estn'ishe. Finnische. .. rranzösische . olländische . . Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Ingoslawische . Lettländische. . Norwegische Oesterreich. : gr. 1000S. u.dar. Numänische: 1006 Lei und neue 500 Lei unter 300 Lei Sie ¿n S

weizer: große

100Frcs.1u.dar. Spanische . Tschecho - slow. 5000 u.1000K, 900 Kr. 11. dar. Ungarische .

Ausweis der Bank von Danzi (in Danziger Gulden). Aktiva. fähigem Danziger Metallgeld und an Gold in Barren oder Gold- münzen) 2 738 338, darunter Goldmünzen 10 385 und Danziger Metall- eld 2727 953, Bestand an tägli fälligen Forderungen gegen die Bank von England eins{chl. Noten 15 955 500, Besiand an deckungs- fähigen Wechseln 22 373 191, Bestand an fonstigen Wechseln 92 823, Bestand an Lombardforderungen 60 000, Bestand an Valuten sonstigen tägli fälligen Forderungen Forderungen mit Kündi 41 fra assiva.

11 709 527, 809 462,

| j 1 1 . | 1 Pay.-Pef. 1 Í 1 1

. [100 finnl.

Bestand an Bestand an sonstigen

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Notiz ür l Stück

tilreis nad. §

Uto Uto 3 2A 65 60

1 türk. Pfd. 100 Belga 100 Veva 100 Kr.,

100 Gulden 100 eftn. Kr.

100 Fres, 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Latts 100 Kr.

100 Scilling 100 Schilltng

100 Lei 100 Lei 100 Kr. 100 Fres. 100 fre,

100 Peseten

100 Kr. 100 Kr. 100 Pengò

9, Dezember

(Beld

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4,162 4,159

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20,338

20,33 99

98,21

111,66 81,26

10,41 16.40 168/13

21,78 7,32 80,29 111,65 98,48 98,51

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2,47

112,18 80,99 80,97 98,98

12,33 12,337

Brief

4,93

4,182 4,175

20,418

20,41 1,87

98,45

112,10 81/58

10,45 16.46 168,81

21,86 7;34 80,61 112,09 58,72 58,75

2,49

112,62 81,31 81,29 98,82

12,39 12,397

4. Dezember

Geld 20,46 16,32

4,21

4,16 4,155 1,70 0,47

20,328 20/322 1/82

58,93

111,73 81/93

10,41 16,41 168,12 21,76 21/80 7,32

111,68 58/56 58/57

2,47

112,21 80,94 80,84 57,80

12,33 12,33 72,80

—,—, Bestand an Effekten des Reservefonds 2 809 782,

Grundkapital 7 500 000,

997 881,

verpflihtungen

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darunter Giroguthaben :

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Brief 20,54 16,38

4,23

4,18 4,175 1,72 0,49

20,408 20,402 1,84 58,47

112,17 8155

10,45 16,47 168,80 21,84 21,88 7,34

112,12 58.80 5881

2,49

112,65 81,26 81,16 58,04

12,39 12,39 73,10

vom 30. November 1929 Metallbestand (Bestand an kurs-

Reservefonds 4 687 023; Betrag der um- laufenden Noten 38 120 795, sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten a) Guthaben Danziger Behörden und Sparkassen 546 642, b) Guthaben ausländischer L ehörden und Notenbanken 153 813, ec) private Guthaben 294 777, Verbindlih- keiten mit A gungBist

darunter Verbindlichk

Passiva 4 086 056,

eiten in fremder Währung 3278 583, Aval- L | Venn (W. T. B.)

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zum Deutschen RNeichSanzeiger und

Berlin, Donnerstag, den

ITr. 284.

4. Veffentliche ustellungen.

177496) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Marie Weiß geb. Pecher, Berlin, Schdönhauser Allee 68 b. Nackow, verireten durh Rechtsanwälte Dres. Barn- broX und Vierth, klagt gegen ibren Ehe- mann Christian Friederih Weiß, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe- scheidung. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgeriht in Hamburg, Zipil- kammer 15 (Ziviljustizgebäude, Sieveking- platz), auf den24, Januar 1930, 9¿Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekanntgemacht.

Samburg, den 29. November 1929.

[77498] Oeffentliche Zustellung. _Die Ghefrau Ida Krüning aus Altona, Bürgerstraße 48, H. 5, bei Tolkedorf,

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. |

Bortfeld in Hannover, klagt gegen den Arbeiter Hermann Krüning, z. Zt. unbe- kannten Aufenthalts, auf Chescheidung wegen böswilligen Verlassens. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor die Ÿ. Zivil- kammer, Einzelrihter des Landgerichts in Hannover, Zimmer 213, auf den 8, Fe- bruar 1930, 11 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Sannover, den 28. November 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[78046] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Berta Ude geb. Jage- mann in Hannover, Bergstr. 10, Prozeß- bevollmächtigter : Nechtsanwalt Dr. Pfad in Hannover, klagt gegen den Kaufmann Gustav Ude, jegt unbekannten Aufenthalts, früher in Hannover, auf Ehescheidung aus §9 1567/68 B. G.-B. und Schuldig- erklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.-B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den Fanuar 1930, vormittags8 10 Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu laffen. Hannover, den 2. Dezember 1929, Die Geschäftsstelle 3 des Landgerichts in Hannover.

[77499]

Es fklagen gegen die unbekannten Aufenthalts befindlichen Beklagten mit dem Antrag auf Ehescheidung: 1. Peter Ufer, Restaurantangestelltexr in Köln, Prozeßbev.: Rechtsanwalt Dr. Becher in Köln, gegen seine Ehefrau Maria geb, Gaß; “2. Ehefrau Fohann Adolf Führer, Appollonia geb. Schlösser in Köln, Prozeßbev.: Rechtsanwalt Dr. Weinberg in Köln-Mülheim, gegen ihren gen. Ehemann; 3. Ehefrau Albect August Dehn, Euphrosine geb. Stanis=- lawsfa in Vaesweiler, Progzeßbev. : Rechtsanwalt Fonas in Köln, gegen ihren gen. Ehemann; 4. Ehefrau Rudolf Ehrhardt, Maria geb. Kovig tn Engel skirchen, Prozeßbev.: Rechtsanwalt Dr. Stocky in Köln, gegen ihren gen. Ehemann; 5, Ehefrau Georg Gerwing, Anna geb. Haas in Köln, Prozeßbev.: Rechtsanwalt Dr. Rölicke in Köln, gegen den Kaufmann Georg Gerwing;z; 6. Ehefrau Julius Traffehn, Christine geb. Everß in Köln, Prozeßbev. Rehts- anwalt Klefish in Köln, gegen Julius Wilhelm Traffehn, zuleßt in New York; 7. Ehefrau Karl Schenk, Wilhelmina geb. Müße in Rio de Sul, Prozeßbev.: Hehtsanwälte Heidberg, Dr. Söhling und Velder in Köln-Mülheim, gegen den Monteur Karl Schenk; 8. Ehefrau Peter Hött, Wilhelmine geb. Neuhaus in Dortmund, Prozeßbev.: Rechtsanivalt Dr. Hommelsheim in Köln, gegen den Bergmann Peter Hött, früher zu

Knapsack; 9. Ehefrau Josef Jäger, Maria geb. Bongarß zu Lövenich, Prozeßbev.: Rechtsanwalt Elkan in

Köln, gegen den Arbeiter Josef Jäger ; 10. Ehefrau Maria Mert Pfeffer, geb. Preuß in Köln, Prozeßbev.: Rechts- anwalt Dr. Rosenthal in Köln, gegen den Rudolf Friß Albert Franz Pfeffer; 11. Ehefrau Vene Peters, geb. Hinkezin in Köln, rozeßbev. : Rechtéanwalt Dr. Alfer in Köln, gegen den «ohann Peters; 12. Ebefrau Elise Osche, geb. Pelver in Köln-Chrenfeld Prozeßbev.: Rechtsanwalt Justizrat Schulze in Köln gen den Fakob Osche; 13. Ehefrau Kar! VBokskopf, geb. Karola Püß in Köln, Prozeßbev.: Rechtsanwalt Augustin in Köln, gegen den Karl Boskopf; 14. Ehefrau Matthias ischenih, Mar- garete Charlotte geb. Koh in Köln, Pro- geßbev.: Rechtsanwalt Sollors in Köln, gegen den Kellner Matthias f ischenich,

le Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung dez Rechts-

ESrste Anzeigenbeilage

T E E C2 M E E P 7 0E D

zivar: zu 1, 2, 4, 14 vor die 3. Zivil- ammer auf den 21. Februar 1930, 10 Uhr, Zimmer 249, s vor die 3. Zidillammer auf den . Februar 1930, 10 Uhr, immer 249, zu 5 vor die 4. Zivilkammer auf dea 20. Februar 1930, 10 Uhr, Zim- mer 250 a, zu G vor die 4. Zivilkammer auf den 23. Januar 1930, 10 Uhr, Fonte 250, gu 7 vor die 9, Zivil- ammer auf den 10. Februar 1930, 10 Uhr, Zimmer 250, zu §8 vor die 5, Zivilkammer auf den 22, Januar 1930, 10 Uhr, Zimmer 267, zu 9 vor die 5. Zivilkammer auf den 31, Januar 1930, 10 Uhr, Zim- mer 27a, zu 10 und L1 vor die T. F Bilsnmmer auf den 13. Februar 1930, 10 Uhr, Zimmer 253 a, zu 12 vor die 7. Lauten äuf den 11. März 1930, 10 Uhr, Zim- mer 253 a, zu 13 vor die 10. Zivil- kammer auf den 5, Februar 1930, 10 Uhr, Biunimer 251, mit der Auf- forderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als ‘2+ idi t a vertreten zu anen, Köln, den 30. November 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts,

[77500]

1. Frau Anna Frieda Winkler geb. Waack in Leipzig, Fichtestr. 15 kl links, Prozeßbevollmächtigter: Necßhtsanwalt Marx Unger in Leipzig, 2. die Aufwärterin Emilie Marie Oehme geb. Schulze in Leipzig, Körnerplay 4 [V b. Diewte, Pte zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Erich Meyer in Leipzig, klagen vor dem Land- geriht Leipzig gegen 1. den Bauarbeiter Hermann Richard Winkler in Leipzig, Fichtestr. 15 II links, 2, den früheren Tischler Oswald Emil Ochme, beide zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage zu 1—2 die zwischen den Parteien bestehenden Ehen auf Kosten und Ver- {ulden der Beklagten zu heiden. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Necbtsstreits vor die 13. bzw, 14. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig auf den 5. Februar 1930, mittags 12 Uhr, mit der Auf- forderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Leipzig, den 27. November 1929,

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

[77502]

geb. Vikum, in Seckenheim, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bergdolt in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Eugen Goslar, zuleßt wohnhaft in Mannheim, jeßt an unbe- kannten Orten, auf Grund der 88 1568, 1565, 1567 B. G.-B,, mit dem Antrage auf Scheidung der am 15, April 1918 vor dem Standesbeamten zu Damm, Kreis Jüterbog (Luckenwalde) geschlossenen Che zwishen der Klägerin und dem Beklagten aus Verschulden des Be- klagten unter Kostenfolge. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts zu Mann- heim auf Freitag, ven 28. Februar 1930, vorm. 97 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gericht ugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Mannheim, den 27. November 1929, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. Z.-K. 1V.

[77505] Oeffentliche Zustellung. Die Ebefrau Landwirt Stephan Schmaudsta, Frieda geb. Sander, in Bad Pyrmont, Mühlenstraße Nr. 13, Prozeßbevollmächtigter: Rehtsanwalt Dr. Rose in Paderborn, klagt gegen ihren Ehemann, den Landwirt Stepban Schmaukfta, früher in Büren, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Nichtigkeit der Ehe evtl. auf Ehescheidung aus 1326, 1567, 1568 B. G.-B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.-B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil- kammer des Landgerichis in Paderborn auf den 11. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, \ich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Paderborn, den 18, November 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[77506] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Clara Mayer geb. Bonen- berger in Stuttgart, Seyfferstraße 66 B, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Schneider u. Neustadt in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Hugo Mayer, ten zuleßt wohnhaft in Cannstatt, Charlottenstr. 63, jeßt mit unbekanntent

Die Ebefrau Maria Minna Goslar, | k

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| Teil erklärt und hat die Kosten des | Rechtsstreits zu tragen. Sie ladet den | DeBagien zur mündlihen Verhandlung ¡ des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 8 | des Landgerichts zu Stuttgart auf Mitt- woch, den 12. Februar 1930, vor- [mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Geriht zugelassenen | Anwalt zu bestellen. R. 526/29, Stuttgart, den 29. November 1929. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[77507] Oeffentliche Zustellung.

Der Maler und Lackierer Pius Engel in Frankfurt a. M.-Höchst, Fustinus-Kir(- Straße 22, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Justizrat Schreiber in Frankfurt a. M.-Höchst, klagt gegen seine Ehefrau Franzisfa Engel geb. Schmid, früher in Frankfurt a. M.-Höchst, Me Ie 221, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- |heidung aus § 1565 B. G.-B, und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß 8 1574 Abs. 1 H. G.-B, er Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor die Zivil- kammer des Landgerihts in Wiesbaden auf den 22, Januar 1930, vor- mitiags 11 Uhr, Zimmer 51, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Geriht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Wiesbaden, den 23. November 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[77511] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Wilhelmine Müller, Düsseldorf, Ellerstr. 147, vertreten dur den Pfleger Kaufmann Leo Lewin, Düssel- dorf, Gllerstr. 134, klagt gegen den Arbeiter Josef Müller, früher Düssel dorf, Kiefern- straße 10, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Unterhalt, mit dem Antrag, den Be- Élagten zu verurteilen, an die Klägerin seit dem 1. Mai 1929 eine von gerichts- wegen festzusegende Unterhaltsrente zu gewähren, die Kosten des Nechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll- streckbar zu erklären. Der Beklagte wird zum Güteverhandlungstermin auf den 22, Januar 1930, vorm. 94 Uhr, Zimmer 156, vor das Amtsgericht in Düsseldorf, Mühlenstraße 34, hiermit

geladen. Das Amtsgericht. Abt. 3,

[77513] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Rudi Wallbrech{t in Angerstein, Prozeßbevollmächtigter : Kreis- aus\{chußinspektor Feldmann, öttingen, lagt gegen den Schuhmacher Ludwig Wagener, z. Zt. unbekannten Aufent- halts, früher in Göttingen, auf Grund einer Lena, mit dem An- trage, dem Kinde vom Tage der Geburt bis zur Vollendung seines sedch)zehnten Lebensjahres eine vierteljährlich im voraus zu entrihtende Geldrente von 75 RM zu

zahlen, und zwar die rückständigen Be- träge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Kalendervierteljabrs. gur mündlichen Verhandlung des Nechts- treits wird der Beklagte vor das Amts- rine in Göttingen, Baurat - Gerber- traße 3, Zimmer 1, auf den 15. Ja- ay 1930, vormittags 9 Uhr, ge- aden. Göttingen, den 26. November 1929, Das Amtsgericht.

[77515] Oeffentliche Zustellung.

Der am 16, 2. 1929 gee Erwin Friß Wilhelm Mitschack in Lauenstein, vertreten durch das Kreisjugendamt in Hameln, klagt gegen den Händler Frißz Homeyer, früher in Lachem, unter der Behauptung, der Beklagte habe der Mutter, der unverehelihten Arbeiterin Hedwig Mitschack innerhalb der pet vom 20. 4. bis 19. 8. 1928 beigewohnt, mit dem Anirag auf kostenpflihtige Ver- urteilung zur Zahlung einer vierteljähr- lien Unterhaltsrente von 75 NM vom 16. Februar 1929 bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres des Kindes. Zur mündlihen Verhandlung des Nechts- streits wird der Beklagte vor das Amts- gericht in Hameln auf den 6, Februar 1930, vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 10, geladen.

Hameln, den 25. November 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[78047] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister Ernst Reblaff zu Berlin 0. 27, Blumenstraße 97, vorn im Keller, klagt gegen den Kaufmann Arthur Meyer, frü er in Berlin, Marsilius- straße 13 bei Haus\child, geot unbekannten Aufenthalts, wegen echselforderung, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten, an den Kläger è 90 (neunz Reichsmark) nebst 10 % Zinsen seit 1. Juli 1929 von RM 40, 15, August 1929 von NM 25, 15. September 1929 von NM 25 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgeriht Berlin- Mitte in Berlin, Neue Friedri{straße

Autenthalt abwesend, Beklagten, mit dem Antrage: Die zwischen den Parteien am 17. Oftober 1919 ges{lossene Ehe wird wegen Chebruchs des Beklagten mit etner Lina Kopp in Cannstatt geichieden. Der

Nr. 15, Zimmer 244/46, 11. Stock Quer- gang VI, auf den 11, Februar 1930, 9+ Uhr, geladen. Berlin, den 28. November 1929.

Die Geschäftsstelle

[78044] Oeffentliche Zustellung.

Es flagen: Frau Helene Block geb. Mattin, Berlin, Möckernstr. 113, Prozeß- bevollmächtigter: Nehtéanwalt Dr. Lips, Berlin, esches Ufer 28, gegen Arbeiter Gustav -Block, früher in Berlin, Ka bah- straße 32 1. R. 367/29 —, 2. Ebefrau Edith Wolff geb. Müller, Berlin-Stegligt, Friedrihsruher Straße 14, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Philipp, Berlin, Regensburger Straße 31, gegen Kauf- mann Georg-Adolf Wolff, früher Berlin- Stegliß, Friedrihsruher Straße 14 7. R. 5951/29 —, 83. Frau Erna Spangenberg geb. Ludwig, Berlin- Schöneberg, Hauptstraße 101, Prozeß- bevollmächtigter: Recbtsanwalt Dr. Karnapke, Berlin, An: Karlsbad 16, gegen Tischler Hermann Richard Spangen- berg, früher Berlin-Fri-edenau, Stuben- rauhstr. 7. R. 616/29 —, 4. Kaukt- mann Walter Looke, Berlin, Böckhstr, 15,

rozeßbevollmächtigter : Nechtsanwalt Dr. Arnheim, Berlin, Jägerstr. 63, gegen Ghefrau Selma Looke geb. Pryor, früber Montrox, Sturry, in England 20. R. 986/29 —, 5. Kaufmann Wladimir Pe- troff, Berlin, Flottwellstr. 17, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Philipp, Berlin, Regensburger Straße 31, gegen Chefrau Nadjashda Petro} geb. Zi- \chenko, früher in Berlin, Flottwellftr. 17 38. R. 605/29 —, zu 1—59 auf Gbescheidung, 6. der Bildhauer Blo, Berlin-Steglit, Feuerbacstr. 12, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Corny, Berlin, Behren- straße 50/52, gegen Max Bloch, früher Berlin-Wilmersdorf, Münchener Str. 16, mit dem Antrag auf Zahlung von 2948 NM nebst Zinsen und Kosten 24. O. 295/29 —, 7. das Fräulein Harder, Charlottenburg, Rankestr. 33, Poteß- bevollmächtigter: Nehtsanwalt Dr. Königs- berger, Berlin, Augsburger Straße 46, gegen Syndikus Born, früher in Berlin- Dahlem, Unter den Eichen 115, mit dem Antrage auf Zahlung von 1565 RM nebst Zinsen 24. 0. 575/29 —, 8. Frau Paula Rath, Schöneberg, Apostel-Paulus- Str. 16, und Rudolf Meid, Berlin, Linienstr. 144, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Bittermann, Berlin, König- räßer Str. 108, gegen die geschiedene Frau Regina Hoffmeister, früher in Berlin - Schöneberg, Landshuter Str. 35, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver- urteilung zur Zahlung von 2000,— RM nebst 8 % Zinsen feit dem 1. 5. 1928 39, O. 422/28. Die Kläger laden die Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht 11, Berlin, Hallesches Ufer 29/31, und zwar: zu 1 vor die 1. Zivilkammer, Zimmer 109, auf den 22, 2, 30, zu 2 vor die 7. Zivil- kammer, Zimmer 207, auf den 24. 1, 30, zu 3 vor die 7. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 4. 2, 30, zu 4 vor die 10. Zivil- kammer, Zimmer 207, auf den 25, 1, 30, zu 5 vor die 25. Zivilkammer, Zimmer 109, auf den 28, 1, 30, zu 6G vor die 13. Zivil- kammer, Zimmer 112, auf den 14, 2, 30, zu 7 vor die 13. Zivilkammer, Zimmer 112, auf den 31. 1, 30, zu 8 vor die 22. Zivil- kammer, Zimmer 106, auf den L. 2, 30, 10 Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ais Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 2. Dezember 1929.

Geschäftsstelle des Landgerichts 11,

[78045] Oeffentliche Puñcliung,

Die Firma „Dresdensia“ Camera-Ver- trieb Ernst Mrofack in Dresden-A., Leub- nißer Straße 9, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Lorenz in Dresden-A,, klagt gegen den Carl Mundorff, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund von Wewselforderungen, und zwar: am 8. Fe- bruar 1929 ausgestellten Wechsels über 1595,45 NM, am 8. Februar 1929 aus- geltellten Wechsels über 106,13 NM, am

über 105,68 RM, am 8. Februar 1929 ausgestellten Wechsels über 124,83 NM, am 8. Februar 1929 ausgestellten Wechfels über 113,63 NRM, am 8. Februar 1929 ausgestellten Wechsels über 49,70 NM, am 8. Februar 1929 ausgestellten Wechsels über 17888 RM, am 15. Juni 1929 ausgestellten Wechsels über 93,60 NM, am 24. Juni 1929 ausgestellten Wechsels über 7650 RM, am

1929 ausgestellten Wechsels 139,05 NM. Die Klägerin ist Jnu- haberin und Ausstellerin der vorge- nannten in Dresden ausgestellten Wechsel, die sämtlih von dem Beflagten akzeptiert worden find und die am 31. Juli 1929, 2, August 1929, 31. August 1929, 15. Sep- tember 1929 und 30. September 1929 fällig und zahlbar waren. Die Wechsel per 31. Juli, 2. August, 31. August, 15, Scnear und 30. September 1929 sind erfolglos zur Zahlung vorgelegt und rotest erhoben worden. Die Klägerin eantiragt, zu erkennen: den Beklagten gegebenenfaÜs gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbarer Form fkosten- pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 1143,45 RM nebst 29/9 Zinsen über NReichsbankdiskont von 605,72 NM seit dem 31. 7. 1929, . von 76,50 RM feit dem 2. 8. 1929,- von 228,58 NM seit dem 3k. 8, 1929 von 93,60 NRM feit dem 15. 9, 1929 und von 139,05 R-M seit dem 30. 9, 1929 fowie 8,26 RM

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streits vor das Landgericht Köln ünd

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Beklagte wird flir den allein s{uldigen

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des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abk. 171.

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Wechselunkosten zu zahlen. Die Klägerin

Februar 1929 ausgestellten Wechsels | b

Preußischen Staatsanzeiger

5. Dezember

1929

ladet den Beklagten zur mündlihen V handlung vor die 10. Kammer für Handel sahen des Landgerikts zu Dresden auf den 29, Januar 1930, vormittags8 9+ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen und etwaige gegen die Behauptungen det Klägerin vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglih durch den zu bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsay der Klägerin und dem Gerichte mitzuteilen.

Dresden, den 26. November 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts Dresden.

[78048] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Quanzlampengesellschaft m, b. H. in Hanau am Main, Frankfurter Landstraße Nr. 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heckert, Hanau a. M. flagt gegen die Firma B. Friedri Solsz, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Neukölln, Wißmannstr. Nr. 12, unter der Behauptung, daß ihr die Bes klagte aus Warenlieferung einen Betrag von 264 NM s{chulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflihtig zu verurteilen, an die Klägerin 264 NM nebst 9 % Zinsen seit dem 10. Oktober 1928 zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll- streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird dis Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Nußs allee 17, Zimmer Nr. 33, auf den 29. Januar 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.

Sanau, den 27. November 1929,

Das Amtsgericht. Abt. IIL.

[78049] :

Der Kaufmann Albert August, Luken- walde, Haag 1, flagt gegen den Bäder meister Theodor Kolbitz, zuletzt in Berlin, Büschingstraße 4, wohnhaft. Ér beantragt, den Beklagten fostenpflihtig und vors läufig vollftreckbar zur Zahlung von 437 NM nebst 8 0/9 Zinsen seit 6. Sepe tember 1928 zu verurteilen. Zur Gütes und Streitverhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Luckenwalde, Linden- allee 16, immer Nr. 14, auf den 14. Januar 1930, 9 Uhr, geladen. Luckenwalde, den 22. November 1929, Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[73050] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Mar Cahn Nachf. In Leopold Paul în Witten, Prozeßbevo 6 mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Steinber in Witten, klagt gegen den Ernst W. Hoffmeister, früber in Köln, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Bes hauptung, daß ihr der Beklagte als Pro- vision für die Vermittlung eines Geschäfts 404,26 Reichsmark \{ulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflihtig und vorläufi vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägeri 484,26 Reichsmark nebst 8% Zin'ea seit dem 20. September 1929 zu zahlen. Zu mündlichen Verhandlung des Rechtsstrei wird der Beklagte vor das Amtsgerich| hier auf den 31. Januar 1930, 10 Uhr, Zimmer 25, geladen. Witten, den 30. November 1929.

Der Urkundébeamte der Geschôftsftelle des Amtsgerichts.

[78051] Oeffentliche Bekanutmachung. Zur Ermittelung unbekannter Teils nehmer wird öffentli bekanntgemaht: Regierungsbezirk Magdeburg. __ Kreis Osterburg : j I. Aufteilung eines Teiles des Nittere gutes Nengerslage zwecks Begründung von 8 Neustiedlungen und sieben Bukaufsstellen, IT. Aufteilung der Bauernwirtsch(aft des Landwirts Karl Sellin senior in Rengerslage in zwei Reutengüter. Kreis Jerichow X:

Aufteilung des Nitterguts Möser . Burg zwecks Begründung von 31 Neu«-

siedlungen und 1 Zukaufsstelle.

Kreis Salzwedel ; Verteilung des aus dem Verkauf der emeinschaftliden Scchweineweide von

interfeld aufgekommenen Erlöses in

Höhe von 21 087,17 NM unter die bes

rehtigten Schweineweideinterefenten. Kreis Gardelegen:

L. Verteilung des aus dem Verkauf

ider im gemeinschaftlichen Eigentum der

Separationsinteressenten von Heßlingen stehenden Parzelle Krtbl. 1 Nr. 351/165 usw. aufgekommenen Erlöfes von 20 832,48 RM unter die berehtigten Separationsinters essenten. T1. Verteilung des aus dem Verkauf der im gemeinschaftlihen Eigentum der Separationsinteressenten von Bösdorf stehenden Parzellen Krtbl. 8 Nr. 59, 79/45, 81/46, 13, 14, 25, 58, 60 und 61 aufè gekommenen Erlöses von 26 329,60 RM unter die berechtigten Separationsinters essenten. Die unbekannten Teilnehmer werden aufgefordert, sih bis zu dem auf Montag, den 3. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, beim Kulturamt in Stendal, Westwall 40, anberaumten Termin zu melden, widrigen«- falls der Ausbleibende, selbs im Falle de Verleßung feiner Nechte, die Auseinander- seßung gegen \ich gelten lassen mu Stendal, den 2. Dezember 1929, Kulturaut,

Der Vorsteher: -

Paul, Negierungs- und Kulturrat.

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