1929 / 285 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

MNeichs8- und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6, Dezember 1929, S, 2,

einfah unter den Tisch fallen kann. Wäre alles in Ordnung ge-

wesen, dann hätten wir heute wahrsheinlich den Verlust von , Es a J - Je »

12 oder 17 Millionen nicht zu verzeihnen. Aba. K o ch (D. Nat.): 14 l h Z rze1Qne1 ( s

Halten Sie es niht für erforderli, daß Beamte und Angestellte,

die strafrehtlihe Verfehlungen begingen, strafrechtlich belangt werden? Böß : Das wurde von Fall zu Fall im Magistrat er-

örtert. Abg. K o ch (D. Nat.): Jst Jhnen nicht bekannt, daß in _ Sihung der Finanzdeputation am 19. September 1927 Bürgermeister Scholz eine BVilanzfälshung in der &KVG. fest- gestellt hat? Böß: Jch bin niht Mitglied der Finanzdeputation. Abg. K o ch (D. Nat.): Sie selbst, Herr Oberbürgermeister, haben am 30. September 1927 diese Feststellung an die Hauptprüfungsstelle weitergegeben. Das Schreiben zur Weitergabe trägt Jhre Unterschrift, Böß : Das habe ih offenbar unterzeihnet, ohne es gelesen zu haben, zumal ja die Vorgänge von der Hauptprüfungsstelle immer wieder zurückamen zum Magistrat. Abg. Ko ch (D. Nat): Jst Fhnen bekannt, daß in der Stadtverordnetenversammlung während Yhrer Anwesenheit von den riesenhaften Verlusten der KVG. eingehend gesprohen wurde und daß dabei auch die Bilanz- fälshungen erwähnt wurden? Böß: Sie wissen selbst, wie es in der Stadtverordnetenversammlung zugeht und Sie wissen auch, daß ih dort von einzelnen Stadtverordneten und anderen Herren dauernd mit Fragen bestürmt werde, so daß ih dem Verhand- lungslauf kaum folgen kann. Als Abg. Koch (D. Nat.) dem Oberbürgermeister Teile von Protokollen jener Stadiverordneten- versammlung vorlas, in der die deutshnationale Strafanzeige erörterte wurde, erklärte ß: Es ist ganz unmögli, mir áu- umuten, daß ih einzelne Saße aus Stadtverordnetenreden 1m ckdahtnis haben soll. Das kann ih nicht wissen. Und dann sagt man nachher in der Oeffentlichkeit: Der Oberbürgermeister weiß von nichts! (Abg. Meier [Soz]: Das ist ja der Zweck der Uebung!) Abg. Ko ch (D. Nat.): Fch wollte nar ermitteln, ob sih der Oberbürgermeister daran erinnert, daß er dieser Sißung beigewohnt hat. Der Magistrat hat die Bilanzfälshungen ge- kannt. Was haben Sie als Disziplinarvorgeseßter über alle Dienststellèn gegen die Fälscher veranlaßt? Boß : Mir sind Fälschungen der Bilanz- gar nicht bekannt gewesen. Die Ermitt- lungen - der Hauptprüfungsstelle darüber gingen auch nicht an mich, sondern an die Finanzverwaltung. Abg. Ko ch (D. Nat.): Als Sie aber die Deckungsvorlage über das 800 000-Mark-Defizit der KVG. im Magistrat erörterten, mußten Sie doh aus dem Gutachten wissen, daß Schiebungen und Bilanzfälshungen vor- gekommen waxen, Böß: Dieses Gutachten habe ich damals niht im einzelnen gekannt. Wenn mix damals das alles bekannt aetvesen iväre, was Sie heute wissen, hätte ih die deutshnationale Fraktion nicht nötig gehabt, sondern wäre selbst an die Staats- anwaltschaft mit einer Anzeige gegen die Schuldigen gegangen. m Magistrat sißen aber doch auch deutshnationale Stadträte, die doch bestimmt nicht geschwiegen hätten, wenn sie die Dinge

gekannt hätten. Aber sie haben eben auch nichts gewußt. Weitere

Fragen des Abg. Koch (D. Nat.) zielten darauf hin, die Finanz-

lage der Stadt Berlin zu klären. ß bekundete, das Aktivver- mögen der Stadt Berlin betrage etwa zwei Milliarden, die Ver- s{huldung, feste und s{chwebende Schuld, umfasse eine Milliarde. Mehr als ein Drittel davon sci s{chwebende Schuld. Abg. Koch (D. Nat): Sehen Sie in der Höhe der s{chwebenden Schuld keine große Gefahr? Böß: Zweifellos ist diese Lage schwierig. Sie ist hauptsählih dadurch entstanden, daß wir feine ausländishen Anleihen hereinbekommen konnten. Denn die Stadt Berlin wächst doch nun mal jährlich so ungeheuer, daß man die städtishen Einrichtungen weit über das Normal- maß ausbauen muß. Während z. B. in gewöhnlichen Zeiten 300 neue Stellen täglich bei den Elektrizitätswerken angemeldet werden, steigt diese Zahl in diesen siarken Zeiten auf 1000 neue Anschlüsse. Abg. Ko ch (D. Nat.): Sind nicht ganz erhebliche Etatüberschreitungen vorgekommen? L ö Darüber weiß ih noch nichts. Abg. Ko ch (D. Nat.): Jst Fhnen bekannt, daß es am -1. Dezember kaum möglich war, darlehensweise die Summe zu bekommen, die für die Beamtengehältec nötig war? Böß: Nein! Abg. Drügemüller .(Soz.) kam nochmals auf die Frage der 252 Kommunalbetriebe zu sprehen und führte eine Aufzählung an, wonach darunter neben den Bedürfnisanstalten und zahlreichen städtishen Marktpläßen auch 11 Ratswaagen als estädtishe Betriebe bezeihnet werden, fernex viex Krematorien, 17 Friedhöofe, 2 Schuhmachher- und Schneiderwerkstätten, 8 Baugesellschaften. ß erklärte dazu, daß man bezüglich der Baugesellshaften eine Zusammenlegung erwogen habe. Jm Übrigen sei ja die größte Mehrzahl dieser angeblihen Kommunal- betriebe gar kein Betrieb, sondern müßte einfah auf Grund von Polizeivorschriften bestehen. Abg. Kaufmann (D. Nat.): Jh will keine persönliche Spiße gegen Sie vorbringen. Aber ich will Jhnen Gelegenheit geben, den Mythus zu zerstreuen, dex sich um den Bilderkauf gebildet hat. Was stellte das Bild dar? Böß: JFch bitte darüber keine Auskunfl geben zu müssen. Jh möchte den betreffenden Künstler in der Oeffenilichkeit nit bloßstellen. Abg. Kaufmann (D. Nat.): Jh frage absihtlih niht nah dem Künstler, sondern nur nach dem Objekt selbst. Böß: Es ist eine kleine Landschaft, die ich für 800 Mark cigene Mittel gekauft habe. Das Bild habe i ch erhalten. Abg. Kaufmann (D. Nat.): Diese Mitteilungen sind für die Wohltätigkeitsfrage sehr wihtig! B ö ß : Wir haben uns im Magistrat dahin geeinigt, Künstler niht durch Geldzuweisungen zu unterstüßen, sondern durch Abnahme von Werken (Abg. Obuch [Komm.]: Darum ist Arno Holz verhungert!). Wenn Arno Holz noh lebte, und Sie würden ihn nah mix fragen, würden Sie etivas anderes er- fahren. Damit ist die Zeugenvernehmung von Böß beendet.

Es folgte die Vernehmung des Obermagistratsrats Nahl - bac, der über Zuständigkeitsfragen beim Vertiragsabschluß mit den Sklareks und über die Kontrolle dex Durchführung besonders des 300 000-Maxrk-Darlehensvertrages ausfagen soll. Nahlbach er- klärte, im August habe Sklarek bei ihm 300 000 Mark Kredit be- antragt. Es jei ihm aber sofort klar gewesen, daß die Sklareks keinen Rechtsanspruch auf dœs Darlehen aus dex angeblichen Minderwertigkeit der von der BAG., übernommenen Waren hatten. Denn Reklamationen waren nah dem vorliegenden Ver- trag ausgeschlossen. Da Schalldah und Sakolofski die Beshwerden der Sklareks aber für berechtigt hielten und vor allem, weil wir der Stadt nicht das Odium aufladen wollten, Geschäftsleute ge- schädigt zu haben, wurde der Kreditantrag shließlich mit Zu- timmung des Magistrats so abgeschlossen, daß statt der ursprüng- en Forderung der Sklareks nah einem ungedeckten Kredit das gesamte Warenlager der Sklareks dafür verpfändet werden mußte. Jm Kreditausshuß war ih gegen das Darlehen. Aber die fünf Stadträte beschlossen es doch, und untex ihnen befanden sich Gäbel und Degener. Die fünf Stadträte wollten darüber au keine Vorlage an den Magistrat machen. Der Darlehensantrag ist dem zuständigen juristishen Dezernenten Dr. Clement zugeleitet worden. Die Sklareks haben die Raten pünktlich zurückgezahlt. Aber es war schon damals außerdem eine Belastung des Sklarek- {hen Kontos von 367000 Mark vorhanden. Heute hat dieses Konto auf der Debeiseite noch rd. 287000 Mark. Berichterstatter Abg. Koennedcke (D. Nat.): Wußten Sie damals, daß die Sklareks selbst Lieferanten der Waren waren, die sie bemängelten? Nahlbach: Nein! Abg. Koennecke (D. Nat.): Sie haben in den Darlehnsvertrag œusdrücklih aufgenommen, daß nun aber die Reklamationen der Sklareks wegen der übernommenen Waren endgültig erledigt sein müßten? Nahlbach: Jawohl. Abg. Koennedcke (D. Nat.): Wissen Sie, daß troßdem hinterher der Monopolvertrag für Sklareks wieder mit dem minderwertigen Lager begründet wurde? Nahlbach: Nein. Abg. Koennecke (D. Nat.): Würden Sie in der Tatsache dieses Monopolvertrages eine Verleßung Jhres Vertrags erblicken? Nahlbach: Ja! Auch keiner derjenigen, die den Monopolvertrag unterschrieben, Benecke oder Gäbel, hat sih jemals an mih gewandt. Auf Be- fragen durch den Abg. Riedel (Dem.) erklärte der Zeuge, daß

auch Stadtrat Wege (D. Nat.) für den Sklarekshen Darlehns- verirag war, gegen den nur noch der Kämmerer sich gewandt hatte. Aus Antworten Nahlbahs ouf Befragen des Abg. Dbuch (Komm.) ergab sih, daß keine die Sklarek-Verträge zu-

sammenfasseade Akte da war. Nahlbach habe selbst daher die Lleferungsverträge gar niht gekannt. Auf Fragen des Abg.

Drügemüller (Soz.) erklärte Nahlbach, er habe lange Uberlegt, welches Mitglied des Kreditausschusses dagegen war, das 300 000-Mark-Darlehen an Slklareks zum Gegenstand ciner Magistratsvorlage zu machen. Er glaube unter Vorbehalt sagen zu können, daß es Stadtrat Benecke war. Stadtrat Gäbel habe erklärt, es werde alles in Ordnung kommen. Die Sklareks zum Beginn mit der Zahlung der Tilgungsraten zu bewegen, habe außerordentlih s{chwer gehalten. Der Kämmerer habe nur unter sehr ‘starkem Widerstreben in die Herabseßung der Tilgungsraten eingewilligt. Auf die Beschwerde des Zeugen über das ständige Eingreifen Gäbels in seine Zuständigkeitssphäre sei der Kämmerer schr empört gewesen und habe das auch Gabel zum Ausdruck ge- bracht. Jh hatte, so erklärte der Zeuge, das Gefühl, daß Herr Gäbel die Sache vershleppte. Er hat mein: Akten wochenlang bei sich liegen lassen. Auf Befragen durch den Abg. Koch (D. Nat.) bemerkt der Zeuge, das erste Darlehensgesuch der Sklareks sei

durch Stadtrat Wege in Vertretung des Kämmerers abgelehnt worden. Das zweite Gesuch sei dann vom Magistrat mit Zu-

stimmung des Kreditausschusses, in dem auch Herr Wege saß, be- willigt worden.

Die weitere Verhandlung wird auf heute vertagt. Zunächst soll dann eine Gegenüberstellung von ÖObermagistratsrat Brandis von der Hauptprüfungsstelle mit Direkior Brolat erfolgen. Dann

wird Stadtsyndikus Lange, hierauf Bürgermeister Scholb ver- nommen. Weiter sind die Vernehmungen des Buchhalters Leh-

mann und der drei Brüder Sklarek auf die Tagesordnung gesetßt.

Jm Raisffeisen-Untersuchungs2ausschuß des Preußi- schen Landtags verlas vorgestern der Berichterstatter Abg. Kuttner (Soz.) Stellen aus den von der Bankfirma Markiewicz dem Auss{huß übermittelten Akten über die rumänischen Anleihegeschäfte der Raiff- eisenbank und den von Dr. Dietrich behaupteten Verlust der rumänischen Wertpapiere. Die Akten ergäben, wie der Berichterstatter dem Nach- richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge hervorhob, überall Widersprüche zu den Aussagen des Geheimrats Dr. Dietrich. Dieser wolle die Papiere am Tage des Rathenaumordes, am 24, Juni, verloren haben. Auf Mahnungen der Bank erfolgte lange Zeit nichts, das Aufgebotsverfahren wurde erst am 21. Oktober betrieben. Dr. Diet- rich ersuchte ausdrücklick, es im Namen der Bank und nicht in seinem Namen zu betreiben. Warum sih Dr. Dietrich resigniert in den Verlust gefügt habe, ist dem Betichterstatter unerfindlih. Es hätte leicht sein müssen, gegen Ausseßung einer Belohnung die Stücke wieder zu be- fommen. Abg. Dr. Baecker (D. Nat.) wandte sih gegen den Bericht- erstatter mit dem Bemerken: „Werden Sie erst mal 75 Jahre alt und sehen, ob Sie sih dann an alle Einzelheiten erinnern können.“ Ver- dächtigungen solle man nicht aussprechen. Vors. Dr.Deerberg(D.Nat.) bat, diese Sache jeßt nicht weiter zu behandeln, Es solle darüber in nichtöffentliher Sißung verhandelt werden. Berichterstatter Abg. Kuttner (So3.) verwahrte sich gegen den Vorwurf der Verdächtigung; er habe nur Widersprüche festgestellt. Auch der Vorsißende {loß sich der Ansicht an, daß diese Widersprüche in den Aussagen Dr. Dietrichs geklärt werden müßten. Nunmehr wurde der Zeuge Möhring ver- nommen, der von der Dresdner Bank zur Raiffeisenbank (Effekten- abteilung) als Prokurist kam. Auf Fragen des Vorsißenden erwiderte der Zeuge, daß er keine Kredite bewilligt habe. Der Vorsißende fragte, ob der Zeuge nicht der Orientalischen Handelsgesellschaft einen Kredit bewilligt habe. Der Zeuge erwiderte, er habe nur ein Teegeschäft dieser Gesellschaft abgewickelt. Er glaube, daß dieses Geschäft von der Direktion nicht genehmigt war. Der Vorsibende bemerkte, dann hätte der Zeuge gegen seine Vorschriften a Das gab der Zeuge zu. Er bemerkte aber, daß die von der Gesellschaft gegebene

Bürgschaft eingeklagt und bezahlt worden sei. Die Bürgschaft war |

aber, wie der Vorsizende feststellte, niht ordnungsgemäß ausgestellt. Der Vorsißende fragte, aus welhem Grunde der Zeuge den Kredit bewilligt habe. Der Zèuge erwiderte, es sei geschehen, um Provision zu verdienen, nicht für sih, sondern für die Bank. Der Vorsißende stellte nochmals fest, daß der Zeuge hinter dem Rücken ‘der Direktion gehandelt habe. Jm Fall des Geschäfts mit Anna und Julius Ebel will der Zeuge im Einverständnis mit der Direktion gehandelt haben. Hier wurde eine Erbschaft abgetreten, die in Hinterindien lag. Der Zeuge gab aber zu, daß der von ihm gegebene Kredit „den Rahmen des von der Direktion bewilligten Kredits überschritten habe“. Der Zeuge hat eigene Geschäfte bei einer Tochtergejellschaft der Raiff- eijenbank, der Landmann-Bank, gemacht, wo er ein Konto hatte und in Effekten spekulierte in einer Höhe, die im Mißverhältnis zu seinem Konto stand. Der Zeuge bezog jih zur Erklärung auf einen „Betrug, den Hamburg mit einer Anleihe von 1919 und 1923 verübt habe“, Die weitere Vernehmung des Zeugen bezog sich auf die rumänische Angelegenheit. Die Direktion habe, so erklärte der Zeuge, die be- treffenden Stücke vom Bankhaus Markiewicz gekauft. Bericht- erstatter Abg. Kuttner stellte eine Reihe von Fragen an den Zeugen, die sich darauf bezogen, daß für die Papiere 225 000 französische Franken an Markiewicz angewiesen wurden, Ueber die banktechnischen Einzel- heiten der ganzen Transaktion konnte der Zeuge nur ungenaue Aus- kunft geben. Der Zeuge ist selber einmal bei Markiewicz gewesen und hat der Direktion berichtet. Auf Grund seines Berichts fand eine Auseinanderseßung in der Direktion statt, deren Ergebnis war, daß das Konto des Geheimrats Dietrich mit der genannten Summe be- lastet wurde. Zeuge Dr. Schwarz bemerkïte dazu, er habe Möhring wiederholt ersucht, die Sache in Ordnung zu bringen. Möhring habe mit Dr. Dietrich darüber gesprochen und Dr. Dietrich habe gesagt, er werde die Sache erledigen, Zeuge Möhring bestätigte dies. Weiterhin wurde der Zeuge vom Vorfißenden über die Hereinnahme der falschen russishen Wechsel befragt. Der Zeuge erklärte, in dieser Sache nicht verantwortlich zu sein, er habe pflihtgemäß gehanbelt und nicht wissen können, daß die Wechsel der „Russischen Handels- vereinigung in Moskau“ gefälscht waren. Diese Wechsel sind im Austausch gegen Wechsel einer staatlichen russischen Handelsgesellschaft ohne tveitere Kontrolle hereingenommen worden. Der Vorsißende erblickie darin eine Leichtfertigkeit, die der Raiffeisenbank Verluste ge- bracht habe. Auf Anregung von kommunistischer Seite wandte sich die Verhandlung nochmals dem Fall Hurwiß von der Preußenkasse zu. Wie der Vertreter der Preußenkasse, Dr. Bloch, mitteilte, is Hurwiß „beurlaubt“ worden. Von mehreren Seiten wurde angeregt, Hurwiß zu vernehmen.

Hierauf wurde Direktor Wiegelow vernommen, der 1926 E ) s Ds zur Sanierung der Raiffeisenbank berufen wurde, Wie er

aussagte, wurde er berufen, um die Bank als solche zu führen und die Filialen zu überwachen. Mit dem Abwicklungskonto hatte in der Hauptsache die juristishe Abteilung zu tun. Die Buchführung war schwerfä!llig und mußte mit Mühe modern gestaltet werden. Die Filialen mußten von jedem Abhängigkeitsverhältnis befreit werden. Der Zeuge hat im engen Vertrauensverhältnis mit der Preußenkasse gearbeitet, Der mutmaßlihe Verlust wurde auf 40 Millionen ge- schäßt. Mit der Preußenkasse zusammen mußte der Weg der Selbst- hilfe beschritten werden. Die Preußenkasse erhielt Sicherheiten, ins- besondère durch Bürgschaft der Genossenschaften, Der Zeuge gab eingehend Auskunft über die EinzelhèXen der Sanierungsaktion. Die Verluste seien jeßt auf 63 Millionen berechnet, 45 Millionen davon seien auf Abwicklungskonto der alten Verluste eingeseßt worden, Die schlechte Lage der Landwirtschaft sei namentlich in den Jahren 1925—27 ein Hindernis der Abwicklung gewesen. Die“ Preußenkasse habe zu- nächst auf 12 Jahre Kredit gegeben mit Prolongationsmöglichkeit. 12 Jahre genügten nicht, zumal Raiffeisen 40 Millionen totes Kapital hatte. Zujammenfassend könne gesagt werden, daß die Durchführbar- keit des Sanierungsplanes sich in den ersten drei Jahren als möglich erwiesen habe, namentlich auch infolge der Unkostensenkung. Durch die Zinserhöhung der Preußenkasse um ?/, Prozent Mitte 1928, die nur den Raiffeisengenossenschaften auferlegt wurde (Hört, hört !), sei die Raiffeisenbank schwer getroffen worden. „Hätten wir gewußt,

daß es die Absicht war, Raiffeisen zu zershlagen und in das übliche genossenschaftlihe Haftsystem zu überführen, so wäre uns die Sorge erspart geblieben. Wir wollten aus eigener Kraft wieder gutmachen, Es ist anders gekommen.“ Es sei gelungen, in den drei Jahren einen leidlihen Abschluß zu erzielen. 1928 hätten sih Reich, Rentenbank und Preußenkasse zu Hilfsleistungen für das Genossenschaftswesen entschlossen. Als 1926 der Gedanke der Einigung der Genossenschaften zuerst auffam, mußte das das Ende der Raiffeisenbank sein, aber zum Heil des ganzen Genossenschastswesens. Der Vorsibßende fragte den Zeugen, ob bei der Abwicklung Werte in starkem Maß verschleudert worden seien. Hierauf erwiderte der Zeuge, daß er nur wenig an der Abwicklung selbst beteiligt gewesen sei. Der Zeuge weiß aber 3. B., daß bei Veräußerung von Schmucksachen ein namhafter Berliner Juwelier zur Abschäßung hinzugezogen worden sei. Auf Verlangen des Vorsißenden gab der Zeuge noch Auskunft über die Zinspolitik der Raiffeisenbank in den leßten drei Jahren. Hierauf trat eine Mittagspause ein.

Jn der Nachmittagssißung ergänzte der Zeuge Wiegelow, der inzwischen die Ausfagen des Direktors Siedersleben durchgeschen hat, seine Aussagen über die Bilanz der Raiffeisenbank. Der Zeuge be- kämpfte in mehreren Punkten die Ansichten Siederslebens, u. a. auch hinsichtlich der Zinsberechnung. Die Bank wäre konkurrenzfähig ge- blieben, wenn nicht die erwähnte Sonderbelaftung gekommen wäre, Der eingeschlagene Weg wäre gangbar geblieben, wenn die Preußen- fasse weiter wohlwollend entgegengekommen wäre und die Lage der Landwirtschaft sich nicht katastrophal entwidelt hätte. Troßdem sei es zu begrüßen, daß für die Vereinigung aller landwirtschaftlichen Ge- nossenschaften Plaß geschaffen wurde, Unzutreffend sei es, daß Ver- bandsdirektoren die Bilanz nicht hätten decken wollen. Der Präsident der Preußenkasse, Klepper, äußerte sich auf Aufforderung des Vor- sißenden über die Gründe, die die Preußenkasse zu dec Zin3erhöhun 1928 bewogen hätten. Es sei feine Frage des Wohlwollens sondern dex wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit, Bei Ausgabe von Krediten muß man prüfen, wie es mit der Sicherheit bei der Rückzahlung stände. Jn der Vorkriegszeit sei man von einer gewissen generellen Bewertung deck Landtvirtschaft ausgegangen, und dieses System wandte man zunächst auch nah dem Kriege an, ohne zu bedenken, daß die Grundlagen sich geändert hätten. Das führt? zu unwirtschaftlicher Kreditpolitik. Un- zutreffend sei die Annahme, daß das Wachsen der Einlagen die Ren- tabiliiät der Raiffeisenbank befördert habe. Ebenso sei es unzutreffend, daß die Raiffeisenbank gegenüber anderen Jnstituten ungebührlih hoch belastet worden sei. Das Verschwinden der Raiffeisenbank sei eine in sich selbst gerechtfertigte Maßnahme. Präsident Frhr. von Braun führte aus, das Schicksal der Raiffeisenbank sei durch die Jnflation ver- ursacht worden. Jnfolge des stetigen Geldzuflusses mußten Darlehen an Kommuznalverbände gegeben werden, und die Landwirtschaft habe dadurch 283,4 Millionen Goldmark verloren. Die an sich den Genossen- schaften fremden Kredite wurden 1923 durch die neuen Saßungen legalifiert, Die Durchführung wurde Prokuristen übertragen, denen es an Erfahrung und Schulung fehlte. Bei der wenig harmonischen Zu- saminenarbeit im Vorstand sei die Kontrolle mangelhaft gewesen: Eine Bank mit so großen Mitteln hätte einen beamtenmäßig vor- gebildeten Apparat haben müssen. Gleichwohl habe der Aufsichtsrat seine Schuldigkeit getan, bis die Katastrovhe kam, die z. T. in persön- licher Schuld, z. T. in Verkettung tragisher Umstände ihre Ursache gehabt hätte, Der Redner dankte Wiegelow für seine Sanierungs8- arbeit, Hätte man 1926 bereits alles aufgegeben, so wäre alles verloren gegangen, auch das Geld der Preußenkasse, und die Bauernschaft hätte großen Schaden erlitten. Eine ruhige und besonnene Entwicklung ohne Ueberftürzung sei daë richtige gewesen. Er hat als Präsident des Generalverbandes der Raiffeisengenossenschaften hon vor der Raiff- eisenkatastrophe die Einigung aller landwirtschaftlichen Genossenschaften befürwortet. Um der Einigung willen mußte die Naiffeisenbank als Zentralinstitut geopfert werden, Reich und Rentenbank-Kreditanstalt hätten zusammen 50 Millionen zur Sanierung des Genossenschaft3- wesens hergegeben, aber nux um den Preis der Verkoppelung der Einigung mit der Bereinigung. Dieses Moment sei durhschlagend gewesen für die Einigung. Direktor Siedersleben hielt jeine Ge- winn- und Verlusiberehnung der Raiffeisenbank aufreht. Die Raiff« eisenbank habe mit ihren hohen Zinsberechnungen auf die Dauer nicht fonfurrierenfönnen. 8.B. seien der Tabak-Verwertungs-Genossenschaft in Schivedt 12 Prozen jährlih berehnet worden, Bei der Zins- erhöhung vom Jahre 1928 sei die Raiffeisenbank keineswegs besonders benateiligt worden. Die Preußenkafsje sei vielmehr der Raiffeijenbank bei Kontoüberziehungen sehr entgegengefommen. Eine große Reihe von Verbandsdirektoren hätten sich gegen die Bilanzausstellung ge- wehrt, namentlich gegen die Höhe der Abschreibungen. Der Redner nennt einige dieser Direktoren mitNamen, Auch der Leiter der Preußen- kasse Klepper äußerte sih in demselben Sinne. Der frühere Leiter der Preußenkasse, Dr. Semper, betonte, wie bereits bei seiner ersten Vernehmung, daß es 1924 gar keinen anderen Weg zur Behebung der shweren Kredit- und Wirischaftskrise gegeben habe als den damals beschrittenen, Das Entscheidende sei doch das Kreditengagement an leßter Stelle, beim landwirtschaftlichen Einzelbeirieb. 1924 und 1925 habe man die ungünstige: Entwicklung der Landwirtschaft und der ganzen Wirtschaftspolitik noch nicht übersehen können. Damals seien alle beteiligten Faktoren einig gewesen, und man könne heute niemand einen Vorwurf daraus machen, daß er \. Zt. gerade für die später so scharf fritisierten Maßnahmen gestimmt habe. Direktor Wiegelow betonte, daß es ganz natürli sei, wenn die Filialdirektoren an der Bilanzaufstellung, bei den Abschreibungen immer etwas auszuseßen gehabt hätten. Die Filialdirektoren hätten möglichst viel in Reserve stellen wollen. Daß eine Sonderbelastung der Raiffeisenkasse durch die Zinserhöhung stattfand, habe Herr Klepper in Königsberg dem Redner jelber zugegeben. Die Prolongationsmöglichkeit des Ueberbrüdckungs-

| kretits sei zweifellos von der Preußenkasjse zugestanden worden. Die

Prolongation würde die volle Sanierung der Raiffeisenkasse möglich gemacht haben. Präsident Klepper erwiderte, ein Unternehmen sei doch nur rentabel, wenn sich sein Kapital zum Landeszinsfuß verzinje. Das "ei der Raiffeisenbank aus eigener Kraft nicht möglich gewesen. Darüber, daß die Raiffeisenbank durch eine Hilfsaktion der Preußen- kasse bei dieser entshuldet werden sollte, könne man im Ernst nicht disfutieren. Eine Frage aus dem Ausschuß nach der Höhe der Verluste der Raiffeisenkasse beantwortete der Redner damit, daß es 63 Millionen seien. Präjident Frhr. von Braun bemerkte, man könne die Gesamt- höhe der Vetluste doch noch nicht übersehen, jondern müsse abwarten, bis alles verkauft sei. Dr. Semper bemerkte, es sei früher immer Grundsaß der Preußenkasse gewesen, sich nicht an den landesüblichen Zinsfuß zu Wen, sondern möglichst unter dem Zinssaß der Reichsbank zu bleiben. Damit war die Erörterung der Frage, ob die Raiffeisenbank besser bestehen geblieben wäre oder nicht, zunächst erledigt. Sie wurde aber wieder aufgenommen infolge Fragen des Abg, Kau fhold (Dnat.) an Direktor Wiegelow über den Zinsfuß, den die Preußenkasse zuerst verlangt habe, Jm Laufe dieser neuen Erörterung gab Präsident Klepper zu, daß die Preußenkasse einen starken Druck auf die Raiff- eisenbank bezüglich der Auflösung der Bank ausgeübt habe, mit dem Be- merken, falls sich die Bank niht zur Auflösung entschließen würde, würde die Preußenkasse auf geshäftlihem Wege die Bank gewaltsam dazu drängen. Hierauf wurde die Verhandlung auf Donnerstag vormittag 10 Uhr vertagt.

Dande! und Gewerbe.

Wien, 6. Dezember. (W. T. B.) W ochenausweis der Oesterreihishen Nationalbank vom 30. November (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zum Stande am 23. November) in tausend Schillingen. Aktiva: Gold, Devisen und Valuten 721 149 (Zun. 38 080), Wechsel, Warrants und Effekten 300 720 (Zun. 40 969), Darlehen gegen Handpfand 358 (Abn. 146), Darlehens\{uld des Bundes 109 484 (unverändert), Gebäude samt Eins rihtung 10 440 (unverändert), andere Aktiva 294 430 (Abn. 23 717), Passiva: Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43200 (uns verändert), Reservefonds 9282 (unverändert), Banknotenumlauf 1 072 227 (Zun. 167 bh Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen 61 431 (Abn. 89 407), sonstige Passiva 26 378 (Abn. 23 707).

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Itr. 285.

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ESrfte Anzeigenbeilage zum Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Freitag, den 6. Dezember

1929

3. Aufgebote.

[78529] : | Albert Klemt 1 in Kalau, Kreis «In der Nachlaßverwaltung der Meseriß, al3 Pfleger der geiste8- «Fosefine Sporkmann is Termin zur s{chwachen Maria Schivarz, z. Zt. in der

Verhandlung über die Shlußrechnung

und Ausfchuüttung der Masse anberaumt

auf den 19, Dezember 1929, vor- Der

mittags 10 Uhr, Zimmer T. Teilungsplan liegt auf der Geschäft3- stelle zur Einsicht auf. Bottrop, den 28. November 1929. Das Amtsgericht.

78313]. Aufgebot.

Der Gerichtstaxator Bruno Koepchen in Elberfeld, Neue Gerstenstraße, hat als

gerichtlih bestellter Nachlaßpfleger des [78532] Wieske, aeb É feitheu in E A am 23, August 1929 in Elberfelo ver- Die Urkunde vom 13. Februar 1850, Gr. T O Le E bet ew ieb storbenen Tiefbauunternehmers Wilhelm welhe über die im Grundbuch von L L

Friedrich Runge, zuleßt wohnhaft in Elberfeld, Schleswigerstr. 7a, das Auf- | gebotsverfahren zum Zwecke der Aus- | Nachlaßgläubigern be- | Die Nachlaßgläubiger werden |

fhließung antragt.

von

daher aufgefordert, ihre Forderungen | erklärt. | gegen den Nachlaß des verstorbenen Tief- | Vechelde, den 29, November 1929. bauunternehmers Wilhelm Friedrich | Das Amtsgericht.

Runge, zuleßt wohnhaft in Elberfeld, | - Schleswigerstr., spätestens in dem auf | L Dienstag, den 29, April 1939, 12 Uhr, | vor dem unterzeichneten Gericht, Zim- |

bei diesem Gericht anzumelden.

zu enthalten; find in Urschrift oder in Abschrift beizu- fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des

Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus |

Pflichtteilscechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung

verlangen, als sih nach Befriedigung der | noch |

nicht ausgeschlossenen ein Ueberschuß ergibt, aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen, sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Elberfeld, den 22. November 1929, Amtsgericht. Abtlg. 12a.

Gläubiger

[78535]

Durch Beschluß vom 2. Dezember 1929 wurde der am 1. Nov. 1928 er- teilte Erbschein nah- dem am 22. August 1928 gestorbenen Bernhard Vogel, Klaviermechaniker îrt Vaihingen a. F., und die am 1. November 1928 der Witwe Maria Vogel erteilte Aus- fertigung desselben für kraftlos erklärt. Württ. Nachlaßgeriht Vaihingen a. F.

[78530] Aufgebot. Durch Aus\{lußurteil des Thüring. Amtsgerichts, 2, in Gotha vom 16. No- vember 1929 sind die angeblich gestohlenen Mäntel der 4% igen Hypothekenpfand- briefe der Shwarzburgishen Hypotheken- bank in. Sondershausen, und zwar: Ser. IV Lit. D Nr. 3894 über 1000 RM, Ser. [I] Lit. D Nr. 2928 über 1000 NM, Ser. II[ Lit. D Nr. 1629 über 1000 NM, Ser. I[1 Lit. D Nr. 1542 über 1000 NM, Ser. III Lit. D Nr. 3420 über 1000 NM für kraftlos erklärt worden. Gotha, den 16. November 1929. Thüring. Aintsgericht. 2.

[78316]. Ausschlußurteil! Im Namen des Volkes!

Jn der Aufgebotssache des Rentners Wilhelm Middelhoff in Windhagen hat das Amtsgericht in Gummersbach, durch den Gerichtsassessor Grothusen für Recht erkannt: Der über die im Grund- buch von Gummersbach Band 75 Blatt3509 in Abt. TIT Nr. 2 für die Sparkasse der Gemeinde Gimborn in Hülsenbusch ein- getragene Hypothek von 6050 Mark ‘gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Grothusen.

[78317]. Ausschlußurteil! Zm Namen’ des Volkes!

In der Aufgebotssache des Fabrik- arbeiters Gustav Becher in Derschlag, hat das Amtsgericht in Gummersbach, durch den Gerichtsassessor Grothusen für Recht erkannt: Der über die im Grund- buch von Gummersbach Band 104 Blatt 4691 (früheres Grundbuch von Agger Band VI Artikel 202 des Amis- gerichts Waldbröl) in Abt. i1T unter Nr. 1 für den verstorbenen August Rau in Derschlag eingetragene Hypothek von 1600 Mark gebildete Hypothekenbrief, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Grothusen.

et

[78315],

Durch Ausschlußurteil vom 21. No- vember 1929 hat ‘das Amtsgericht Holz- minden durch den Amtsge?ichtsrat Meyer für Recht erkannt: Der Gläubiger des im Grundbuch von Lichtenhagen Band 1 Bl, 35 Abt, TTT unter Nr. 1 für den Voll- meier Friedrich Reese in Pegestorf cin- getragenen Kapitals von 900 Mark 1oird mit seinem Rechte aus der Hypothek aus- geschlossen.

Holzminden, d. 21. November 1929.

mer 38, anberaumten Aa Wendschott Anmeldung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Forderung urkundlihe Beweisstücke

Die Gläubiger |

Ausschlußurteil.

[76531] Im Namen des Volkes!

Fn der Aufgebots\ache des Landwirts

in Schles., hat das

Hypothekenbrief über die im

in Abteilung Lll unter Nr. 2a

wird für kraftlos erklärt. Schwerin a. W., 22. November 1929. Das Amt3geriht.

Bortfeld eingetragene O 450 Æ ausgestellt ist, wird für kraftlos

78533] Der Hypothekenbrief vom | nuar 1901 über die für die Leihhaus- | anstalt zu Helmstedt im Grundbuch von Bd. 1 Bl. 6: in Abe teilung IIT unter Nr. 2 eingetragene Hypothek zu 24 000 PM ist durch Aus- \{chlußurteil vom 27. November 1929 | für kraftlos erklärt. Vorsfelde, den 30. November 1929. Das Amtsgericht. [78536] Beschluß. «Fn der Nachlaßsahe der Eheleute Hermann Weisang und Johanna geb, Hering in Mudersbach isk: 1. der Éhe- frau Hammershmied Ewald Schwunk, | Anna geb. Weisang, in Werdohl, 2, dem minderjährigen Hermann Weisang in Polch, geb. am 25.—Juli 1914, geseblih vertreten durch seine Vormünderin, die Ehefrau Heinrih Becker, Therese geb. Schnotpfeil, in Pol, von dem unter- zeihneten Nachlaßgeriht am 7, April 1928 ein Zeugnis über Fortseßung der Gütergemeischaft erteilt worden, worin bescheinigt ist, daß nah dem am 3. Mai 1920 erfolgten Tode der zuleßt in Mudersbah wohnhaft gewesenen Ehe- frau des Bergmanns Hermann Weisanag, „Fohanna geb, Hering, ihr Witwer, der Bêrgmanun Hermantt Weisang, und ihre Kinder: a) der Fnvalide Josef Weisang in Mudersbach, b) die Ghefrau Hammershmied Ewald Schwunk, Anna geb. Weisang in Werdohl, c) der Her- mann Weisang in Polch, geb. am 25. Fuli 1914, die Gütergemeinschaft nah westfälishem Recht fortge ept hätten. Dieses Zeugnis is unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt. Kirchen, den 25. November 1929. Amt3gericht.

[78320]. Durch Beschluß vom 21. November 1929 ist der Schachtmeister Gottlieb Fredrih, 3: Zt. in den Heilstätten in Beclin-Wittenau wegen Trunksucht entmündigt. 27, E. 22. 29. Berlin V. 20, d. 29. November 1929. AmtsgerichtBerlin-Wedding. Abteilung27.

[78534]

Durch Auss{lußurteil vom 28, No- vember 1929 ist der am 5. Funi 1877 zu Bremervörde geborene Heinrich 2udwig Emil Dauber für tot erklärt. Als Todestag ist der 31. Dezember 1925 festgestellt.

Das Amtsgericht Bremervörde, den 28. November 1929.

[78318].

Durch Ausschlußurteil vom 27. No- vember 1929 is der Kapitän Hinrich | Bothe, geb. am 8. Dezember 1857, früher wohnhaft in Deichshausen, zuleßt Kapitän des Vollschiffes „Auguste“ der Reederei Diedrich Heinrichs in Brener- haven, für tot erklärt worden. Als Todes- tag ist der 31. 1. 1902 festgestellt. Delmenhorst, d. 29. November 1929.

Amt3gericht.

[78319].

Durch Auss{lußurteil vom 15. No- vember 1929 ist der am 26. März 1858 zu Ostbevern geborene Karl Ferdinand Evens für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 1. Januar 1895 festgestellt. WarenDorf, d. 15, November 1929.

Das Amtsgericht.

4. Vessentliche Zustellungen.

[78321]. Deffentliche Zustellung.

Es klagen und laden: 1, Die Ebefrau Anna Orth, geb. Westphal, Uetersen, Seminarstr. 61, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwälte Dres. Raabe, Kober & Heidrich in Altona, gegen ihren Ehemann, Gärtner Paul Orth, früher in Uetersen, jeßt unbekannten Aufenthalts,

Landes=-Heil- und -Pflegeanstalt Lüben Amtsgeriht in Schwerin a, W. für Recht erkannt: Der Grund- buch von Pritti\h Band 1 Blatt Nr. 24 für Maria Schwarz, jeßt in Lüben i. Schles, | eingetragenen Hypothek von 2400 PM

Bortfeld Band 1 Blatt 92 Seite 368 in Abteilung Ill unter Nr. 3 für den Kotsassen Fohann Heinrih Brandes in Hypothek von

15. Fa-

macher, geb. Waxweiler, Köln-Zollstock, Hönningerweg 210, Klägerin, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.Ehlers3 in Altona, gegen ihren Ehemann, Hafen- arbeiter Stefan Ammacher, früher in Altona, Langestraße 52, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 3. die Ehefrau Maria Weihe, geb. Ehlers, jeßt in Thaden Krs. Hanerau, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigte: Rehtsanwälte Dres. Magen & Kaß, Altona, gegen ihren Ehemann, Arbeiter Hinrih Weihe, früher in Berg- stedt, zuleßt in Niendorf bei Hamburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 4. der Arbeiter Max Wieske in Altona- Stellingen, Haßhberg 6, Klägers, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Anz in Stellingen, gegen seine Ehefrau Veronika

unbekannten Aufenthalts, Beklagte, 5. die Ehefrau Wilhelmine Edwardes, geb. Fett, Altona-Nienstedtien, Kanzleistraße 2833, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Fracktenpohl in Altona, gegen ihren Ehemann, Kaufmann Elias Henry Edwardes, früher in Dover, England, jezt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 6. die Ehefrau Ercna Eichmeyer, geb. Gösfsel, Altona, Kl. Freiheit 91 II, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts- anwälte Stahmer & Freiherr vonHammer- stein in Altona, gegen ihren Ehemann, Maler Eduard Eichmeyer, zuleßt in Altona, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, zu 1 und 6 auf Grund des F 1568 B, G.-B., zu 4 und 5 auf Grund des § 1565 B. G.-B., alle mit dem An- trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für allein schuldig zu erflären, zu 2 und 3 wegen Ehescheidung. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Land- gerichts in Altona-Elbe auf den 15. Ja- nuar 1930, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anivalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Altona, den 28. November 1929, Geschäftsstelle 4 des Landgerichts.

[78546] Oeffentliche Zustellung.

Es fklagen 1. die Ehefrau Therese Hollaß ge . Klinger in Frankfurt a. M., Eichival NLane 61, Prozeßbevollm.: Rechtsanw. Dr. Bamberger in Frank-

alleins{Guldigen Teil zu erklären.

Ver Einzelrichter der T. Zivilkammer des Land-

1930, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diefem Gericht zu- gelaffenen Nechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Geschäftsstelle 2 des Landgerichts Hanau.

[78326] Die Ehefrau des Malermeisters Georg Heinrich Scholl, Luise geb. Berwanger in Mannheim, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Pantber, Gerhard, Ludwigs und Hartmann in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Mannheim, auf Scheidung der am 29. Juni 1922 in Mannheim ges{chlossenen Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor díe 2. Zivilkammer des Landgerichts zu Mannheim auf den 30, Januar 1930, vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gericht zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Mannheim, den 28. November 1929, Der Urkundsbeamte.

Die Ebefrau des

zu Seckenheim, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Or. Elbert in Mannheim, ladet ihren Ehemann, früber zu Mann- heim, mit dem Antrage, auf Scheidung der am 9. März 1923 zu Seckenheim ge- \{lossenen Ebe, zur mündlichen Verband- lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil. kammer des Landgerichts zu Mannheim auf Donnerstag, den 9. Januar 1930, vorm. 97 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem Gerichte zuge- lassenen Anwalt zu bestellen.

Mannheim, den 28. November 1929.

Der Urkundsbeamte des Landgerichts. [78591] Oeffentliche Zustellung.

n Sachen der Kaufmannsebefrau

Margareta Stengel in Nürnberg, vertreten durch MNechtsanwalt Fustizrat Zilcher

M, gegen ihren Ehemann ß,

ULT

E olsa rüher in Frankfurt a. M. Pet enr 13, b. Anfra jeßt unbekannten au

E RLENTNaItE Grund der 88 1565, 1568 B. G.-B. au Sang 25 R. 63/29 —; 2. die Ehefrau Anna Maria Michel geb. Bekker in Eo @, M., Moltke- allee 72, vou bevollm. Rechtsanw. Heyum in Frankfurt a. M., gege ihren Ehemann, den früheren Fabrikanten Ps Adam Michel, früher in Frank- urt a. M. jezt unbekannten Auf- enthalts auf Grund der §8 1565, 1568 B. G.-B. auf Ehescheidung 4 R. 94/29 —;, 3. die Ehefrau Hedwig Kinder geb. En in Frankfurt a, M,, Bornwtesenweg 8 T1, Prozeßbevollm.: Rechtsanw, r. Schmidt -Knayz in Frankfurt a. M., gegen ihren Ehemann, den Maschinentehntiker Franz Kinder, Pi in Frankfurt a. M. Born- A, 311, zur Felt unbekannt ivo, auf Grund des § 1567 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffer 2 B. G.-B. auf Ehe- E 10 R. 138/29 —. ie Kläger laden die Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht zu Frankfurt a. M. zu L auf den 27. Januar 1930, vorm. 10 Uhr, Zimmer 367, Neubau, vor die 12. Zivilkammer, zu 2 auf den 31, Januar 1930, vorm. 9 Uhr, Some 126, Neubau, vor die 83. Zivil- ammer und zu 3 auf den 2. Fe- bruar 1930, vorm. 10 Uhr, Zimmer 117, Neubau, vor die 5. Zivil- kammer mit der Aufforderung, \ih durch einen bei diesem Gericht Au- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. g RKHiRes a. M., den 2. Dezember

Geschäftsstelle des Landgerichts.

(78547) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Elsa Henke geb. Gregor in Kofel, Kreis Rothenburg, O. L, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Kuhn in Görliß, klagt gegen ihren Ghe- mann, den Fleisder Arno Henke, früher in Niesky, Neuhof, jeßt unbekannten Aufent- halts, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe wegen Vetrschuldens des Be- klagten. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die IIx. Zivilkammer des Landgerichts in Görliß auf den 17. März 1930, 97 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen

vertreten zu lassen. 3. R. 5 Görlißz, den 30. November 1929,

___ Der Utkundsbeamte der Geschäftsstelle 3 des Landgerichts.

[78324] Oeffentliche Zustellung. Der Bauhiltsarbeiter Ludwig Wolf in Bad-Orb, Siedklung, Sa(senhäuser Straße, | l

Das Amtsgericht.

Bekagtea, 2. die Ehefrau Agnes Am-

Cbezerrüttung, mit dem Antrage auf Ehe-

flagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 10, Fe- bruar 1930, 9 Uhr, mit der Auf- forderung, sich dur einen bei diesem Se rae

rozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Pre ra S Es

[78553] Oeffentliche Zustellung.

Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten eb. Löschner in Marrxdorf, KreisSchweidnit,

6/29. Prozeßzbevollmächfiater. Landsberg in Schweidnitz, klagt aegen den Arbeiter. Paul Teichler, früher in Marx- dorf, auf Ehescheidung aus §§ 1567, 1568 B. G.-B. und Schuldigerklärung des Be- klagten gemäß § 1574 Abf. 1 B.G.-B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd-

ebenda, gegen Stengel Ludwig, Kauf: mann in Nürnberg, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung, ist neuer- liher Verhandlungstermin vor der IV. Zivilkammer des Landgerihis Nürn- berg anberautint auf Donnerstag, den 16. Januar 1930, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 276, Gerichtsgebäude, Fürther Straße 110, 11. Stock. Klägerin ladet hierzu den Beklagten mit der Auf- forderung, einen bei dem Prozeßgericht zu- gelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver- tretung zu bestellen. Nürnberg, den 3, Dezember 1929, Geschäftsstelle des -Landgerichts.

[78552] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Chauffeurs Johann Friedrich Kelling, Johanne Margarethe eb. Garms in Friedrichsfehn, Prozeß: bevollmächtigter: Rehtsanwalt Nuschmarn in Oldenburg, E gegen ibren gen. Eÿe- mann, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. - Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits vor

die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf Dienstag, den 18, Februar 1930, vormittags

9} Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Geriht zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum Zweck der öffent- lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Oldenburg, den 3. Dezember 1929.

Landgericht.

[78327] Oeffentliche Zuftellung. Die Frau Ella Seifert, geb. Bielefeldt, in Neu Trebbin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jofeph in Prenzlau, klagt gegen ihren Ehemann, den Müller Nichard Seifert, jeßt unbekannten Auf- enthalts, früher in Neu Trebbin, wegen

scheidung. Die Klägerin ladet den Be-

zugelassenen Rechtsanwalt als

Prenzlau, den 26. November 1929, Die Geschäftestelle des Landgerichts.

Die verehelichte Arbeiter Martha Teichler Nechtsanwalt

ihen Verhandlung des Rechtsstreits vor

anivalt ‘Dr. Eberhard în Hanau, klagt gegen seine Ehefrau Maria Wolf ge- borene Krebs, früher in BatsOrb, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An- trage, die am 19. Februar 1927 vor dem Standesbeamten in Bad-Orb geschlossene Ehe zu scheiden und die Beklagte für den er Es Een ladet die Beklagte zur mündlichen

andlung des Rechtsstreits vor den

gerichts in Hanau auf den 11. Februar

el S(lossers Michael j Carl Griéser, Susanna geb. Mühlbauer |

Landgerihts in S{weidniz auf den 5, Februar 1930, 9 Uhr, mit det Aufforderung, \ih dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevolimächtigten vertreten zu la} Schweidnitz, den 2. Dezember 1929, Geschäftéstelle des Landgerichts.

[78554]

In der Nechts\ache der minderj. Franziska

fisterer, geseßlich vertreten durch das Jugendamt Biberach, gegen Georg Mak, Monteur, trüber in Ebingen, nun mi unbekanntem Aufenthalt abwesend, 1 125/1929, wird der sezung der mündlihen Verbandlung des Rechtsstreits auf Freitag, den 31, Jas nuax 1930, nachmittags © Uhr, vor das Amtsgericht Balingen auf das Nats haus in Ebingen-Ebinger, Gerichtstag, geladen, Balingen, den 2. Dezember 1929.

Amtsgericht.

[18559] Oeffentliche Zuftellung.

Der minderjährige Karl Heinz Hambsch in JIenkwiy bei Bautzen, geseßlich vers treten durch das Jugendamt des Bezirks- verbandes der Amtshauptmannschaft Bauten als Amtévormund, klagt gegen den Arbeiter Hans Schneider, früber in Baußen, Neosensiraße Nr. 16, unter det Behauptung, ter Bekiagte habe dex Mutter des ain 2. 10. 1929 geborenen rlägers, der Dorothea Hambsch in Jenks wiß, innerhalb der gefetzlihen Empsängniss zeit, das ift vom 4. 12. 1928 bis 4. 4. 1929, | beigewohnt und gelte deéhalb als Vater ¡ des Klägers, mit dem Antrag auf Ges währung von Unterhalt in Höhe von 90 NM vierteljährlih, und zwar vom 2. 10, 1929 bis zum erfüllten 16. Lebens8- jahre. Der Beklagte wird zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amts8geriht Baußen, Zimmer 186, auf den 16, Januar 1930, vormittags 11 Uhr, geladen.

Bautzen, den 2, Dezember 1929.

Der Urkundébeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.

[78328] Oeffeutliche Zustellung.

__Die minderjährige Walitraud Henny Kiüger in Dramburg, Jägerstraße 13, vertreten durch den Ämtsausschuß!ekretär Gaebelt in Dramburg, Prozeßbevollmächs tigter: Stadtoberinspektor Breier, Berlin, Waisenstraße 27, tlagt gegen den Baus arbeiter Walter Hegen, früher in Berlin, Landwehrstraße 20, wegen Unterhalts, mit dem Antrage auf kostenpflihtige und vor- läufige vollstreckbare Verurteilung an die Klägerin ab 15. August 1929, dem Tage der Geburt, bis zur Beendigung des 18. Lebensjahres eine im voraus zu ents richtende Geldrente von vierteljährlich 90,— RM zu zahlen. Zur mündli®en Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgeriht Berlins Mitte, Abt. 182, Berlin, Neue Fried:ihs straße 15, Il. Stock, Zimmer 253/55, auf den 10, Februar 1936, vormittags 9 Uhr, geladen. 182. C. 1243. 29/3, Berlin, den 26. November 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgeriht Berlin-Mitte, Abt. 182,

[78556] Oeffentliche Zustellung, Der minderjährige Friy Schubert, geb. am 14. Oftober 1918, zur Zeit in Walden- burg in Schlesien, Prozeßvevollmächtigter: Städtisches Jugendamt Waldenburg, klagt gegen den nusGneder Paul Niegel, rüßer in Berlin-Lichterfelde, Dürerstr. 46, ‘auf Zahlung einer, vom 28. November 1929 ab bis zur Vollendung des 16. Lebens-' jahres, im voraus zu entrichtenden Unters- altêrente von vierteljäßrlich 75 NM in Worten: Fünfundsiebzig Neihsmark an Stelle der im Urteil des Amtsgerichts Berlin-Lichterfelde vom -29. Juni 1920 festge)eßten Unterhaltärente von viertels jährlich 120 PM. Zur œmnündlichen Vers handlung des Nechtsstreits wird der Bes klagte vor das Amtsgeriht in Berlins Lichterfelde auf den 21. Fanuar 1930, vormittags 9 Uhr, geladen. 3. C, 201i. 29 Beriin-Lichterfelde, 2. Dezbr. 1929, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

[78557] Oeffentliche Zustellung. Der am 28. März 1925 außerehelih geborene Erich Hoffmann in Nemscheid, pbertreten durch das Jugendamt der Stadt Remscheid als Amtsyormund, klagt gegen den Schweizer Nichard Kowol, zuletzt wohnhaft gewesen in Uhyst a. T., jezt unbekannten Aufenthalts, unter der Bes hauptung, daß der Beklagte seiner Mutter in der geseßlißen Empfängniszeit befs- govegnt habe, mit dem Antrag, det Beklagten zu verurteilen, an ihn von seiner Geburt an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs als Unterhalt eine im boraus zu entrihtende Geldrente von vierteljährlich 105 NM zu zahlen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bischofêwerda auf 17. Januar 1930, vorm. 87} Uhr, geladen. Vischof8werda, den 4. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.

{78329] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Max Heinrich Kracht

Kläger, Prozeßbevollmächtigter : Rechts- | d

en Einzelrichter der 1. Zivilkammer des

in Heide-Rüsdorf, vertreten dur das

Beklagte zur Forte

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