1929 / 292 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

É N

[81414]. 3. Aufsorderuug. Chemmiter Fleishzentrale Aktieugesellshaft Chemnitz.

J

shriftlich anzumelden Chennis, am 12. Dezember 1929. Cheurnigzer Fleischzzentrate

Aktiengefsellhchaft in Liquidation durch die Bank für Handet und |

Vertehr Aktiengesellschaft.

Franz, Liquidator.

Ersie Anzeigenbeilage zum Neichs- und Siaats8auzeiger Ne. 292 vom 14. Dezember 1929. S, 2,

Sanatorium Schierke haft, Schier

(Vos (1 haft

Nachdem die Generalversammlung am 8. Mat 1929 die Liquidation der Gesell- | F schaft beschlossen hat, fordern wir hiermit j 1 die Gläubiger der Chemnißer Fleisch- | sammlung zentrale Aktiengesellschaft in Chemnitz auf, | thre Ansprüche unter Vorlegung der dazu | en Bayk nötigen Unterlagen umgehend bei der | Franfturt a. M. Bank für Handel und Verkehr, Aktien- | Frauk gesellschaft in Chemniß, Neumarkt E2, |

lhr nau rat unferer Gej auêgeischied

ite S Haunover, den 11. Dezember 1929, Wirischaftsbank für

Niederdeutschland Aktiengesellschaft.

a] 1 a 1 Daumno!ld.

E Vilanzkouto per 30. Juni 1929.

1 ¿2M

or L verfammlung eingelade: Generaldireft Tageseordon Ministerialrat Generaldireftor Landt.-Abg.

der Gewinn- und Ver- 1g: für 1926, 1927 und 1928

öwber Genebmigung

Landt.. Abg. 2. Beschlußfaffung ! Nievoth, Sch{Glit, Oberb. Braun lohlen-Schwel. Kraftwerk Hefsen-Frantfurt A.-G. (Hefrag). Der Vorstand.

Grund und Gebäude

3. BefschlußfaFung E 20e

rechnung tür das Sabßr Bescblußtassung

[81376]

Metallwarenfabrik vorm. D, Wißner

Aktiengefellfchaft Zella-Mehlis i. Thür.

Die Herrew Aktionäre unserér Gesell- schaft beebrem wir uns bierdurckd, zu der in Berkin ine Sitzungéfaal der Darn: städter und Nationalbank Kommanditge- sellihatt a. L, Berlin W. §8, Behren- straße 68/70, stattfindenden ordentlichen Generalverfammlung für Montag, den 6. Jannar 1930, nachmittags

4 Uhr 30 ergebenst einzuladen. Tagesordnung :

1. Geschäftsberiht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats fowie Vor=- legung der Jahresbilanz und der

Gewinn- und Ver lustre{nung.

2. Be\chlußfaffung über Genehmigung des NRechnungéab|chlufses und über

die Gewinnverteilung.

d. Grteilung der Entlastung an Vorstand

und Aufsichtsrat. 4. Anfsichtsratêwahl.

Tj

Die Herren Aktionäre, die an der Ge- neratversamm!ung teiluehmen wollen, haben ihre Aktien miît einem doppelten Wers zeihnis bis spätestens den 3. Januar 1930 entweder beï der Firma Braun & Co,, Berlin W., oder bet der Commerz- und Privat-Bank Aktiengefell)chaft, Berlin, oder deren Filialen, oder bei der Darm- städter und Nationalbank, K. a. A, Berlin oder deren Filialew eder bei denx Baufkf- haus Hardy & Co., G. m. b. H., Berlin W.. oder bei einer Effeftengirobank eînes deut\chen Wertpapierbörfenplages oder bei der Gefsellsaftéfasse in Zella-Mehlis in

Thir. zuw binterlegen.

Die Hinterlegung hat wäbrend der

üblihen Gelchäftäftunden zu ge}chehen.

Die Hinterlegung if auc dann ordnungs- mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu- stimmung, einer Hinterlegungéstelle für sie bet einer anderen Bankfirma bis zur Be- endigung der Generalverjammlung im

Sperrdeyot gehalten werden.

Eines der eingereichten Verzeichnisse wird, mit dem Stempel der Gefellfcaft oder der Depotftelle versehen, zurück- gegeben und dîfent als Legitimation zum

Eiutritt in die Verfammlung,. Berlîn, den 13. Dezember 1929. Der Aufsichtsrat. Dr. Walter Unger, Vorsißender.

Genehmigung

| Vilanz au 30. September 1929.

ai ile 18 Jahr 1928.

9. Beschlußfaffung über Erteilung der Entlastung für den Vorstand und den Auffichtsrat.

3. Aufsichtsratäwablen.

. Beschlußtaung über die Herabsetzung des Grundkapitals von NVÈ 200000 auf NM 100000 dur Zufammen- | legung der Aktien im Verhältnis 2 : L | zwecks Verminderung des Verlustes | und ent)precende Aendexung des § 3|=— der Saßungen.

Zur Teilnahme an der Generalversamms- | Ausgaben der verschiedenen

lung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre

Aktien spätestens drei Werktage vor dem | Gewinm .

Tage der Generalversammlung bei der /|

Gefellschaftstasse in Scierfe,

deut|chen Notar oder bei der Ostbank für

Handel und Gewerbe, Berlin, Krausen-

straße 38/39, hinterlegt haben. Im. übrigen

wird auf die Vorschriften des § 15 des

Statuts verwie}en.

Schierke, dew 13. Dezember 1929,

Sanatorium Schierke Attiengefellschzaft. Der Vorftaud,

1cchuyung für qu e echnung fi Ztammfagpital

Reservefonds . . « | Gewinnvortrag ! Gewinnvortrag

unò® Gebäude 275 368/25

E: P G: G

Grundftrüde

Kassenbestand

Effekten u. Beteiligungen

Bürgschaften 32 554 5

Gewinn- uno Verlustfonto per 39. Juni 1929,

E 500 000¡— Reservefonds . . Sonderreservefonds . . » Aufwertung3ausgleichstto, Hypotheken Teilschuldversechreibumgen .

o D S S0 G A

202 402/20

Einnahmen denen Konten

der verschie-

Getwwtnn- 1md Verlustkonto: L L L Vortrag am 1. Oktober e e ea S Ss Auf ‘at. H. Stammer. Der Borstaud. Dew Jahresabschluß für 1928/29 habe ih laut Bericht geprüft und mit dem orónungämäßig büchern übereinstimmend gefunden. Eilenstedt, den x1. Oktober 1929, A. Simon, vereidigter Büchervevifor.

C E E E: D R C ur P La S E A E E R

Reingewiun v. 1. 10, 28 bis.30,9,29 104 357,52

Bürgschaften 32 554,52

977 517/44 Gewinn= und Verlustrechmnung aur 30. Septeurver 1929.

Aktiengefellsha\t Jsselburger Hütte Nering Bögel ie. im Jffelburg. Zweite Aufforderung zum Umtausch der Aktien über RM 150,—. Generalversammlung Gesellschaft vom 31 Oktober 1929 hat beschlossen, statt zwei Aktien über je RM 150,— eène Aktie über RM 300:— auszugeben.

Auf Grund der Verordnungew zur Durchführung der Verordnung über Goldmarkbilanzen und gemäß Beschluß der Generalversammlung unserer Ge- sells{aft vom 31. Oktober: 1929 fordern wir hierdurch die Juwhaber von Aktien erer Gesellschaft über RWM 150, re Aktien zweck8s Unttausches in [— eênzureidchen.

Ï b E Hildesheimer Aktienbrauerei. Herstellungs- u. Vertriebs. Vilanz per 30. September 1929,

Abschreibungen . + e e -

7 Did. Gebäu Bilanzkonto: Grundsftüde, Gebäude und

Vortrag am 1, Oktober Brauereigeräte . Lager- und Versandfasta Flaschen und Kastew

Reingetvinn v. 1. 10, 28 bis 30,9, 29 104 357,52

und Etnrich-

e eo ea

Grundstücke

|

Vortrag 3. Oktober 1928 . Betriebsertrüge . Sonstige Erträge « « e «

Außenstände, Darlehen und Hypotheken

Kassenbestand, Bank- und Postscheckguthaben

Wertpapiere und: Beteili-

Stücke über RM 300 j Der Umtausch erfolgt wah Maßgabe folgender Bestimmungen:

915 878/16

954 635/66 Lübe, den 10. Dezember 1929, Branereï zur Walkmühle H. Aktiengesellschaft.

Der Vorstand,

RM 150,— nebst Gewtnnanteilscheimen für die Geschäftsjahre 1929/30 folgende und Ernmewerungss gleitung eines der Nunrmer mach geord- |

. . o ® . 0

/ L E ind in BVe- | Vorräte . « «

[80990]

Thüringer Export-Bierbrauerei Aktiengesellschaft, Neustadt a d. Orla.

2. Aufforderung zum Aktienmumtausch gemäß der I. Durchführunugsverordnung zur Gaoldbilanzverordnung.

Wir fordern hierwit unsere Aktionäue auf, ihre Aktien, die sämtlih über nom. RM 250,— lauten, nebst den dazu- gehörigen Getwwinnanteilscheinbogen mit laufenden Gewäinnanteilscheinen unter Beifügung eines arithmetisch geord-

neten Nummernverzeihnisses bis zum f

18. Dezember 1929

bei der Allgeweinew Deutschen | Hypothekenaufwertungs-

Credit-Amstalt. in Leipzig oder deren Filiale in Gera

zum Umtausch îm neue Aktienurkunden |

wber NRM 1000,— und RM 100,— cein- zureichen

Gegen Eiulieferung von je vier alten Stammaktien wird eine neue Stamms= aftie über RM 1000,— zuxückgegeben. Für eingereîichte Aktien, deren fjamt- nennwert, RM .1000,— .niht erreicht, und für sogenannte Spigzenbeträge stehen eïnige Stücke zu RM 100,— zur Verfügung.

Für den Umtausch der Vorzugsaktien gilt das Entsprechende.

Dex Umtausch isk provisionsfrei, weun die Einreichung der Aktien an den Schaltern der obengenannten Stellen erfolgt; im allen anderen Fällen wird die itbliche Provision berechnet.

Diejenigen Stamm- und. Vorzugs.

aktien unjerer Gesellschaft, die uicht bis j zum 18. Dezember 1929 eingereiht | Grundstücsfounto, Abschreibung . Mobilienkto., Abschr. Hypothekenanfwer-

toorden sind, iverden nah Maßgabe dex

geseßlichem Bestimmungen für fraftlos8 |

exflärt werden. Das gleiche gilt von eingereïchten Aktien unserer Gesellschaft, die nicht iu dem zum Ersaß dux neue Aktienurkunden erforderlichen Gesamt- uennbetrag eingereiht und uns uicht zur Verwertung für Rechnung der Be-

iligtew zur R rey gestellt werden. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden nenen Aktien werden nah Maßgabe des Gelees verkauft. Dex Erlös wird abzüglih der entstehenden

d e te BEE. E eustadt a. d. Orla Sep- tember 1929. f E Export-BVierbrauereè h tieugefellschaft. Paul Boettcher.

|Z1S |

Heinrich Lück. Hugo Lück. neten Verzeichnisses bis zum K7. Fe- | bruar 19306 bet der Deutschen Bauk und Discouto: Gesellschaft Filiale Bocholt während. der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Gegen Ablieferung von zwei Aktien übex je RM 150,— wixd eime Aktie 1 mit Gewinnanteil- cheinen füx die Geschäftsjahre 1929/30 olgende und Ermeuerungs\

Akllienlawtal .… .… « « Reservefonds . Hypothekaranleihe Anleihezinsen .

Vilanz per 31. Dezember 1928 der Berliner Odd Fellow-Hallen- Vauverein Aktieu-Gesellschaf Berlin SW. 68, Alte Jakobstr. 1

0:

S S

Getwvinnauteile über RM 300,— gelösteDividendenfcheine) Grundstücsfonto 14 % Abschr. v. 680000 d. Wehr-

fürsorgerüdlage . « . «

S 6 Co

einen aus-

Die nicht duxch RM 300,— teilbaren entsprechenden abgerundet werden oder sind uns zur Verwertung ung zu stellen. ift beveit, den Spißzeugus-= glei zu vermitteln.

Die Aushändigung der neuen Aktien- erfolgt ua: deren Fertig-

,_Aktiem ausgestellten einigungen bei der oben- enannten Umtauscstelle. cheinigungen sind nicht übertragbar.

Die Stelle ist berechtigt, aber nit ver- 63 Legitimation des Vor- Empfangsbescheinigungen zu

4 179 729/98 Gewiun=- und Verlustkonto vom 1. Dft. 1928 bis 30.

Mobilienkouto 15%, Abschr. v. 13500 Buchwert

Spißenan- Sept. 1929,

Vertviebsunkostem . . . . Betriebs3unkusten und Re-

Löhne und Gehälter Bier= und sonstige Steuern Rohgetvinn RM 418 371,66 davow: Abschreibungen . Reingewinn « e « «

Abschreibuug ellung gegen etngereitent

' Kassenbestand } Empfangsbesi

Mietekfonto . . Verlustvortrag:

Vortrag per 1. Oktober1928 Bier, Nebenprodukte und fonstige Einnahmen (ab- Fügl. Materiakverbrauch)

Aktienkapitalkonto . Hypothekenkonto 4% Obligationenkonto 414 % Oblüigationenkonto . Obligationssteuer . « « Delkrederemiete E

Der Umtausch ist provisiousfret, falls die Einreichung Aktiew an den Schaltern der obigen Stelle andernfalls wird die übliche Pr in_Anrehnung gebracht.

Die Aktien unserer Gesellshaft über [RM 150,—, die micht bis zum X7. Fe- | bruax 1930 bei der

Deutschen Bank uud Disconto:

_ Gesellschaft Filiale Bocholt E De l ny gen nah Maßgabe der g ichen für kraftlos es eingereichten Aktien, welche Ersaß durch Aktien unserer Gesell ,— erforderliche Zahk nicht | x iht zur Verwertung Ur Rechnung der Beteilîigtem zur Ver= | ügung gestellt werden. der für kraftlos erklärten alte Aktien wen Aktien unsere

Die Auszahlung der Dividende füx das vorstehende abgelaufene Geschäftsjahr er- | folgt gegen Einlieferung des fälligen Divi= dendenscheims mit RM: 14,— für die Aktie über RM 200,— unò mit RM 70,— für die Aktie über RM 1000, (abzüglich Kapitalertragsteuer):

in Hildesheim : bei der Hildesheimer

Bank, Filiale der: Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft, der Fiuma: August Dux & Co.,

in Einbeck: bei der Deutschen Bank

und ced-Gesaldhai Zweig-

in Hannover: bei deu Bankhause rzfeld E Co. In der am 7. Dezember: 1922 stattge- ndenen: 38. ordentlichem Generalver- mamnlung wurden die aus dem Aufsichts- rat saßung3gemäßz; ausscheidenden Herren Bankdixektor O. Meyerhof und Rentier Wilh. Ohlmer wiedergewählt. Vom Be- triebsrat find zum Au die Herren Maschinenmeister und Vöttcher Karli Kreibohn. Der VorstanD.

Gewinn= und Verlusirechzuung.

‘immungen Dasselbe gilt von

tungsfonto . . über RM 300 Unkostenkonto erreichen und pothekeuzinsenkto. ltrederemietefto. Mietekto. 36 330,71

ftand . 12 000,—

Zinfewr . ( î Verlust 1928 Kosten an die Berechtigten ausgezahlt 4

Die amn Stelle |

benden ne Gesellschaft über nach Maßgabe des Gesezes für Rech- der Beteiligten verkauft. abzüglich der entstehenden em an die Berechtigben ausbezahlt . für diese hinterlegt.

dew 15. November 1929. Der Vorstand. Kleinholz. Fischer.

Erlôós wird

651 60 499/65 Dex Vorstand.

Max Frankenbach. ans Dannenberg.

: ufficht Lonis Müller, BVorsihender,

fichtsrat zugewählt i Heum., Dieß

Vürstenfabrik Emit Kränzlein Aktiengesellschaft, Erlangen.

81378] I1, Bekanutmachung. Hierdurch fordern wix gemäß der Verordnung zux Durchführung: der erordnung Uber Goldbilanzen vom “L, r cs . - A Juli 1927 die Fnhaber unserer über

RM 40.— und # à RM 40— = M 200.— (Globalaftien) lautenden Stammaktien zum pa Male auf, lhre Aktien nebst de

Gewinnanteilscheinbogen mit laufenden Gewinnanteilsheinen zusanimewm mit einem arithmetisch geordueten Nummerns verzeichuis zum Umtaus in Stücke über RNM 1000;— bzw. RM 100;— einzus

reichen.

n dazugehörigen

Der Umtausch erfolgë während derx

üblichen Geschäftsstunden bis zum 2. Aprik 1930 einschließli

bei unserer Gesellschaftskasse in Er- langen,

beï der Commerz. und: Privat-Bank Aktiengesellschaft in Berkin, Frank- furt a. M., Münshew und Niirn» herg,

bei der Bayerischen Staatsbank in Erlangem uns München.

Für einen Nennbetrag von Reich3«

mark 1000.— wird cine AÆtie im Nenns wert von RNM 1000:— mit Gewinns auteilshein Nx. 1 u. f. nebft Erneues rungsscheinm ausgereicht. Soweit Afk- tionäre Beträge besißen, die Reichsmark 1000.— nit erreichert oder nicht durch RM 1000.— teilbar find, werden für den nicht in RM 1000.—-Abschnitten, aber im RM 100.—-Abschuitten darstells baren Teilbetrag Stücke zw nom. RM 100:— mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 nebst Erneuerungs\scheinen aus- | gegeben. Besondere Stückel'ungs- wünsche werder von dem Umtaufch- |ftellen nach Möglichkeit berücksichtiat werden.

Den Aktionären, die ihre Akticm dem

Sammeldepot angeschlossen haben, wird keine Provision berechnet. Ebenso ist der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreichung der Aktien an dew Schaltern der obigen Stellen erfolgt. Jn anderen Fällen wird seitens: der Banken die übliche Provision in An- rechnung gebracht.

Die Aushändigung der neuen Aktien-

urkimden erfolgt möglichst umgehend gegen Rückgabe der Uber die cinge- reichten Aktien ausgestellten Empfangs84 bescheinigungen beëi derjenigen Stelle, von der die Bescheinigunger ausgestellt worden sind. Die Bescherntguugemn sind! niht -übertragbar. Die Stellen sins berehtigt, aber niht verpflihtet dis Legitimation des Vorzeigers der Emy- fangsbescheinigungen zuw prüfen.

Diejenigen Aktien unserer Geselle

schaft, die nicht bis. zum 2. April 1930 eingereiht worden sind, werden uach Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen für kraftlos exklärt werden. Das gleiche gilt von eingereichten Aktien, die die zum Ersaß durch Aktien über RM 100.— erforderliche Zahl niht ere reichen und uns nit zux Verwertung für Rechnung der Betetligten zur Ver- fügung gestellt werden. Die anf die für Trastlos erklärten Aftien ent- fallenden Stücke werden nach Maßgabe des Geseves verkauft. Der Erlös wird abzüglich der entstehenden Kosten au die Berechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt.

Die Jnhaber dexr umzutauschenden

Stammaktien über je RM 40.— bzw. der Globalaktien über RM 200:— (5 à 40.—) können innerhalb von drei tonaten nach Veröffentlichung der T, Bekanntmachung îm Reich3anzeigex jedoh noch bis zum Ablauf cines Monat® nach Erlaß der leßten Be- kfanntmahung über die Aufforderung zum Umtausch, dur schriftlihe Er- klärung bei unserer Gesellschaft Wider- pru gegen dex Umtausch evheben, Außer der Abgabe dieser fchriftlihen Widerspruchserklärung gegenüber un- serer Gesellschaft is zux ordnungs- mäßigem Erhebung des Widerspruches erforderlich, daß der widersprechende Aktionäx seine Aktien oder die über sie vou. eineur Notar, der Reïch3bhank (in diesem Fall . mit Sperrbescheinigung) odex bei einer Effektengirobank au3ge- stellten Hinterlegungsscheine eutweder bei unserex Gesellschaftskasse in Er- langen oder bei einex der oben bezeih- ‘neten Stellen hinterlegt und dort bis zunt Ablauf der Widerspruchsfvist be- aßt. Ein etwa erhobener Widerspruch verliert seine Wirkung, falls der Ak- tionär die hinterlegten Aktiewurkunden [vor Ablauf der Widevrspruchsfvist zurückfordert.

Erreîchen die Anteile der Juhaber ‘der Stammaktien über je RM 0:—, die rechtmäßig Widerspruch eingelect haben, Zsammen den zehnten Teil des Gesamt

: wird: der rspruch wirksam: und: der ' Umtausch der Aktien der widersprechen- | den Aktionäre untexbleißt. Die Ur- | funden derjenigen M ber von j t pr er 0 en, werden au in diesem Falle als freiwillig nact in Urkunden [Uber RM 100.

umgetauscht, sofern niht von den Akttonären bei Einreichung ihrer Stammaktien zum Umtausch ausdrück- li, das: Gegenteil bemerkt ist. Erkaugen, den 14. Dezember 1929.

tv der tammaktien, so

M 40.—, die

bzw. RWM 1000¡—

Vürftenfabrik? Emil Krüänzlein Aktieugeselschaft.

vi V Ñ as s A A E E —. L R E 1 Malt, M E L Hen I E T G Ai E E I EIIE M e E S N E E E E E I L S S

Srfte Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

Ir. 292, Berlin, Sonnabend, den 14. Dezember 1929

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- Mr Jnhaltsübersicht, preis vierteljährli 4,50 R Alle Postanstalten Anzeigenpreis für den Raum einer f andelsregister, nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer fünfgefpaltenen Petitzeile 1,05 ÆK T acer nig auch die Geshäfisftelle 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. » BETeindregiiet, ' De S Befristete Anzei issen 3 T 4. Genossenschaftsregister, Einzelne Nummern kosten 15 F Sie werden aur CITEIDELE: WRIEYgEN msen Os 5. Musterregister, gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages vor dem Einrückungstermin bei der F De A inie dais Geschäftsstelle eingegangen sein. - Konkurse und Vergleichssachen, einshließlich des Portos abgegeben. g 8. Verschiedenes,

Sntscheidungen des Reichsfinanzhofs.

Cr

i19, Recht des Pächters zur Aktivierung und jähr- f eines Gewerbebetvicbs, val. RFHof Urteil vom 14. August 1928 | sich ergebende Abhängigkeit von Beschlüssen der Mitgliederver- lichen Abschreibung von Vorauszahlungen auf die Pacht. | [A 223/27, Steuer und | Birtshaft 1928 Nr. 792. jammlung so zurüdck, bos, sie niht für die Beurteilung des Ver- Der Beschwerdeführer, buchführender Landwirt, hat ein Landgut Da die Beschwerdeführevin unstreitig ers am 28. August 1928, hältnisses als entsheidend angesehen werden kann, zumal wenn

auf 20 Fahre gepachtet und auf die Pacht Vorauszahlungen ge- also zehn Monate nah dem Verkauf des rundstücks, in Liqui- | die Tätigkeit im Verband in der auptsache in das Ermessen des leistet. Das Gut ist zwangsversteigert worden, Der Pacht- | dation getreten ist, so hat sie sih mit dem Grundstücksverkauf am Vorsißenden oder Vorstandsmitglieds gestellt und seiner Fnitiative vertrag endigte dadurch am 30. Funi 1927. Am 30. uli 1924 | 21. Oktober 1927 gewerblich betätigt. Nicht anders wäre übrigens | überlassen ist und von einer eigentlichen Eingliederung in cine haben Pächter und Verpächhter im Verfolg von Meinungs- | die Sache zu beurteilen, wenn die Beshwerdeführerin sofort nah Organisation oder in einen Betrieb nicht die Rede fein kann. verschiedenheiten über die gegenseitigen Ansprüche vor dem Notar | dem Grun! stück8verkauf liquidiert hätte oder wenn der Verkauf |} Dies wird insbesondere dann gelten, wenn die Stellung in dem

vereinbart, daß die Pacht nunmehr den Wert von 900 Zentner | im Liquidationsstadium erfolgt wäre. Verbande nah der Verkehrsauffassung im wesentlihen als eine Roggen betragen solle. Die Parteien waren sich darüber einig, Hiernach ist im vorliegenden Falle die Umsaßsteuerpflicht | ehrenamtlihe anzusehen ist, was nicht aus\{hließt, daß dem Vor- daß von dem nunmehr gültigen Ho dis / bei Antriit der | gegeben. Die Rechtsbeschiverde ist daher als unbegründet zurück- sißenden oder Vorstandsmitglied eine Vergütung gewährt wird, Pacht ines Lb waren, so daß fn ukunft nur der Wert von | zuweisen. (Urteil vom 28. Oktober 1929 Y A 706/29.) die in der Hauptsache zur Deckung der. durch die Tätigkeit be- Hentner jährlich als Pacht zu zahlen wäre. Finanzamt und 121. Geldleistungen von Personenvercinigungen an | dingten Kosten dient, vielleicht aber au so reihlich bemessen ist,

Finanzgericht haben die Absetzung von F 400 Zentner Roggen-. die Vorsitzenden lohnsteuerabzugspflichtig? Das Finanz- daß für den Empfänger noch ein Ueberschuß verbleiben kann. wert Pachtvorauszahlung für as S ErtMaÿr 1925 abgelehnt. gericht ist unter Zurücweisung der Berufung der Auffassung des | Gerade mit ehrenamtlichen Vertrauensstellungen wird es als Der Dees rer konnte nicht aufklären oder darlegen, ob die Sinanzamts darin beigetreten, daß der Blumenhändler R. in seiner | wenig vereinbarlich betrahtet, einen Nachweis über die einzelnen Beo ungen bereits in den früheren Fahren als Mea als Vorsibender des beshwerdeführenden Bundes der durch die Tätigkeit gemahten Ausgaben zu verlangen, und des- Werbungsko ten abgezogen worden sind. Es ist festgestellt worden, Markthallen-Vereine zu B. Angestellier des Bundes sei und daß | halb wird wohl -vielfah eine Pauschalvergütung gewährt. Zst daß für die Pachtvorauszahlungen kein Aktivposten bei der Ver- | demgemäß die Bezüge desselben, die nit bloß einen Ersaß der | nah diesen Grundsäßen die für einen Verband entfaltete leitende mögensteuervevanlagung 1925 R worden ist, so daß nah | ihm in seiner Stellung erwachsenen Ausgaben, sondern auch eine | Tätigkeit eines dem Verband als Mitglied angehörenden Gewerbe- Ansicht des Finanzgerichts auch in die Einkommensteueranfangs- Vergütung für die für den Bund entfaltete Tätigkeit umfassen, | treibenden oder Berufsangehörigen. noch als Erweiterung der bilanz kein entsprechender Aktivposten nachträglich eingeseßt werden | der Lohnsteuer unterliegen und daß, da ein Steuerabzug unter- gewerblichen oder beruflihen Tätigkeit und demgemäß noch als dürfe, von dem die verlangten Absezungen hätten vorgenommen | blieben sei, der Beshwerdeführer zur Nachzahlung verpflichtet sei. | in den Kreis des Gewerbebetriebs oder des Berufs fallend zu werden können (5 108 Abs. 3 des Einkommensteuergeseßes). Ab- | Das Finanzgericht stüßt seine Ansicht darauf, daß R. in seiner betraten, so kann danach die Behandlung der Stellung des gvgsfähig sei daher nur die im Wirtschaftsjahre 1925 tatsächlich Stellung als Vorsizender durch die Beschlüsse der Versammlung | Gewerbetreibenden oder Berufsangehörigen im Vevbande nicht gezahlte Pachtsumme (500 Zentner Roggenwert). der Organisation gebunden sei und somit in einer Abhängigkeit | mit dex eines Angestellten des Verbandes vereinigt werden, und

Die Rechtsbeshwerde rügt Verlebung des § 4 der Reichs- | zu ihr stehe. Dem stehe nit entgegen, daß R. für zwei Organi- | können auh die demselben zukommenden Einnahmen nicht als abgabenordnung, weil die wirtschaftliche Bedeutung der Vorgänge | sationen tâtig sei. Daß die dem BVorsißenden gewährten Bezüge | Arbeitslohn, der dem Steuerabzug untexliegt, angesehen werden, nicht rihtig gewürdigt sei und ein großer Vermögensverlust, den | niht bloß Dienstaufwandsentschädigung darstellen, ergebe sich | und es entfällt insoweit auc die Steuerabzugspfliht und Haftung Be werdesühver durh die Zahlungsunfähigkeit seines Ver- | daraus, daß es an einer entsprechenden ausdrücklichen Verein- | des Verbandes. Die Einnahmen sind vielmehr als Einkünfte aus pächters erlitten habe, nah Recht und Billigkeit berücksichtigt barung mangle, daß au niht genügend nachgewiesen sei, daß | Gewerbebetrieb oder aus einer jelbständigen Berufstätigkeit zu werden müsse. 2 die tatsählihen Aufwendungen den Bezügen gleihkommen, viel- versteuern, soweit sie die durch die Tätigkeit erwachsenen Aus-

Die Rechtsbeshwerde is niht begründet Die vom Be- mehr aus der Gewährung von Pauschvergütungen hervorgehe, daß | gaben als Werbungskosten übersteigen. Sie kommen nur bei der shwerdeführer beantragte Absezung des Wertes von 400 Zentner | ein Nachweis der tatsählihen Verwendung der Gelder nicht von Veranlagung des Gewerbetreibenden oder Angehörigen des Berufs Roggen vom Einkommen ist nit möglich, weil dieser Wert 1925 | dem beschwverdeführenden Verbande verlangt und nachgeprüft | în Betracht. iaiht ausgegeben worden ist, und da für die früheren Voraus- | worden sei, weiter au daraus, dáß bei dem geringen gewerblichen Da die‘ festgestellten Umstände so liegen, daß in dem zu zahlungen auch kein Vermögenswert in die Bilanzen eingeseßt | Einkommen anzunehmen je daß der Vorsißende zur Bestreitung | entscheidenden Falle eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, und in die Vermögensteuerbilanz 1925 übernommen worden ist, | des gesamten Lebenzunter alts auf die Bezüge des Verbandes an- | daß auch R. nur als Gewerbetreibender die Stellung eines können auch Abschreibungen von dem fehlenden Aktivum niht | gewiesen sei. Jn der UCEEDLROELRE bleibt der Beschwerdeführer | Vorsizenden des beschwerdeführenden Verbandes bekleidete, so gugelassen werden. Eine Berichtigung der Einkommenlsteuer- darauf bestehen, da, ein Anstellungsverhältnis zwishen dem Vor- | wäre es Sache des Finanzgerichts gewesen, näher zu prüfen, ob Anfaigobilang 1925 wäre nur mögli, wenn die Bera eneueT sibenden und dem Bunde nicht bestehe, da die Stellung des Vor- | niht die Annahme eines Angestelltenverhältnisses ausgeschlossen bilanz auf den 1. Fanuar 1925 noch berichtigt werden könnte. sibenden nur ehrenamtli sei, die eine Bindung auss{ließe. Der | und ob demgemäß die Jnansvruhnahme des Beschwerdeführers Die auf ihr beruhende Veranlagung is aber rechtskräftig. Nah | Vorsißende sei dur das Vertrauen seiner Berufskollegen zu seiner | wegen Lohnsteuer nit gerehtsertigt ist. Die Unterlassung einer § 108 Ab}. 3 des Einkommensteuergeseßzes ist es untersagt, im | Stellung als Geschäftsleiter berufen, könne jederzeit seiner | solhen Prüfung läßt die Möglichkeit u, daß das Finanzgericht Wege der Berichtigung Gegenstände des Betriebsvermögens mit Stellung enthoben werden. Die Vergütung sei so bemessen, daß | die Rechtslage verkannt hat. Daher if aus diesem Grunde die einem höheren Betrag als dem Vermögensteuerwert 1995 in die sie lediglich die durch die Tätigkeit veranlaßten Ausgaben dee. Entscheidung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, damit Einkommensteueranfangsbilanz- 1925 einguseßen. Die Maßgeblich- | Wenn das Fiaanzgeriht und Finanzamt daran ziveifelten, hätte | die Nachprüfung untex Berücksichtigung der obigen Ausführungen leit des Vermögensteuerwerts für die Einkommensteueranfangs- | eine nähere Aufstellung der Kosten verlangt twerden sollen. Daß | nachgeholt werde. Sollte das Finanzgericht micht zu dex Annahme bilanz 1925 beruht auf dem Gedanken, daß diese Bilanz im Gegen- | dies nicht geschehen, bedeute einen erheblihen Verfahrens3mangel, elangen, daß der Blumenhändler R. die Tätigkeit als Vor- sab zu anderen Men erianten auf die Berehnung | weil der Sachverhalt niht genügend aufgeklärt worden sei, R leuder des beshwerdeführenden Verbandes nicht innerhalb seines des Einkommens nur in der Richtung wirkt, daß je höher das in Der R PveSe ist durch Zurüverweisung der Sache | Gewerbebetriebs ausgeübt Habe, so bliebe aber noch die Frage ihr ausgewiesene Vermögen ist, um so weniger Einkommensteuer | stattzugeben. Wie bei Personenvereinigungen das Verhältnis der | offen, ob wirklih eine unselbstäandige Berufstätigkeit gegen Ent- im gegen zu zahlen sein wird. Für die späteren Einkommens- Personen, die zur Besorgung der zur Erreichung der Vereins- | gelt entfaltet worden ist und die Bezüge nicht bloß als pauschaler steuerbilangen gilt der Sat, daß höhere Wertansäße eine Erhöhung | zwecke erforderlichen Geschäfte berufen sind, zu den Vereinigungen | Auslagenersaß gewährt worden sind. Wird einem Vereins- der Einkommensteuer des abgelaufenen Jahres und gleichzeitig | zu beurteilen ist, hängt von den tatsählihen Verhältnissen ab. mitglied, das in leitender Stellung für den Vetein in niht un- eine Ermäßigung späterer Einkommensteuer herbeiführen. Somit | Bei Erwerbsgesellschaften, deren Zweck der Betrieb eines gewerb- | erheblihem Umfang tätig sein soll, eine immerhin beträchtliche kann in der Urteil8begründung des FFinanzgerichts eine Verleßung | lihen Unternehmens ist, kann niht wohl bezweifelt werden, daß | regelmäßige Vergütung gewährt, so spricht dies wohl dafür, daß oder falshe Anwendung geltenden Rechtes, insbesondere nicht des | die zur Betriebsleitung berufenen und für ihre Tätigkeit ent- | damit niet bloß die anläßlih der Tätigkeit entstandenen Aus- è 4 der Reichsabgabenordnung, erblickt werden. Die Rechts- | lohnten Personen als Arbeitnehmer im Sinne des § 36 des Ein- | lagen, sondern auch die Tätigkeit selbst abgegolten werden sollen. eshwerde mußte daher als unbegründet zurückgewiesen werden. | kommensteuergeseßzes A Fen seien, auh wenn sie durch Wahl | Es wird dann Sache der Beteiligten sein, eine solche Vermutung (Urteil vom 16. Oktober 1929 VI A 181/29.) der Gesellschafterversammlung zur Betriebsleitung berufen sind | zu widerlegen und darzutun, daß die Auslagen annähernd die É Y s und in ihrer Geschäftsführung eine weitgehende Selbständigkeit | Bezüge erreichen odec ste übersteigen und daß nach dem Einver- 120. Veräußerung eines Unternehmens n Mauzent | besißen. Au bei Vereinen, die keine Erwerbszwecke, sondern | ständnis der Beteiligten mit den Bezügen nur die Ausïiagen er- gevet bei einer Kapitalgesellschaft zur es Tätig- | ideale ivefe verfolgen, kann den Vereinsleitern die Stellung | stattet sein sollen. Fn solHem Falle würde die Stellung des eit im Sinne des Umsaßsteuergeseßes8. Die Beschwerde- | eines ngestellten zukommen, wenn ihnen eine Vergütung für titglieds in dem Verein als eine ehrenamtlihe und die Tätigkeit führerin, eine Grundstücksgesellshaft m. b. H., deren Zweck auf | ihre Tätigkeit bewilligt ist, gleichviel ob die Stellung nur mit | als unentgeltlih geleistet angesehen werden können, auc wenn rwerb und Verwaltung eines Wohnhauses gerichtet war, hat | Kündigungsfrist oder jederzeit beendigt werden kann. Anders | in einem Zeitraum die Auslagen etwas hinter den Bezügen zurü dieses Grundstück verkauft. Mit dem Exlös ist sie zur Umsaß- | können die Verhältnisse bei BerutMerküindez liegen, deren Zweck | bleiben, da eine von den Beteiligten beabsichtigte Pauschalierung Rener herangezogen worden. Das Berufungsgericht hat die | auf die Förderung der gemeinschaftlichen gewerblichen oder beruf- | des Auslagenersaßes in sich s{chließt, daß kleine Schwankungen j cOtsprechung de bejaht, weil Kapitalgesellshaften nah rger lichen Fmeresen der Mitglieder gerichtet ist. Auch hier können | und Unterschiede nah oben und unten sich im Laufe der Zeit

Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs mit den aus Veräußerungs- | wohl zur Besorgung der Verbandsgeschäfte Personen berufen | ausgleichen sollen. Es würde dann die Geldleistung des Vereins fl âften erzielten Einnahmen ausnahmslos steuerpflichtig ind, | werden, die in einen Angestelltenverhältnis zu dem Verbande | nicht als Arbeitslohn ur paemen sein, auch wenn sie niht aus- sofern sie überhaupt eine nachhaltige, auf SMeung von Ein- | st2hen, wie z. B. als Syndizi, wenn mit ihnen ein Dienstvertrag | drücklih als Rustwoandsentl ädigung bezeichnet ist. Die im § 36 nahmen gerihtete Tätigkeit entfalten, leßteres aber bei der Be- abgeschlossen und ihnen eine Vergütung für die Arbeit zugesagt | Abs. 2 Saß 2 des Ein ommensteuergeseßes erwähnte Verein- chwerdeführerin, .die das Grundstück mehrere Fahre lang dur | ist. Die Bekleidung der Stellung eines Vorfißenden oder Mit- | barung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt nur in Dermietung genußt hat, zutrifft. Die. Rehtsbeschwerde rügt, da lieds des Vorstands einer Wirt afts- oder Berufsvereinigung | Betraht, wenn an sich ein Dienstverhältnis vorliegt. Anderer- das Berufungsurteil nit auf die Ausführungen der Beschwerde- | kann aber mit dem Se IA Erie des so für die Vereinigung | seits würde auh eine Vereinbarung, nah der die Geldleistung führerin eingegangen sei, wona sie ihren Betrieb im ganzen Tätigen in engstem Zujammenhange stehen, so daß die Berufung Entschädigung für dem aen Mtien oder dem Vorstandsmitglied veräußert habe, in welhem Falle nah ständiger Rechtspreung zu der Stellung im Jnteresse des Gewevbebetriebs oder Berufs | erwahsene Auslagen sein follen, das Finanzamt und Finanz- des Reichsfinanzhofs eine Umsaßsteuer niht zu zahlen sei. esfelben gelegen is. Jn solhem Falle kann sich der Gewerbe- geriht nicht darin hindern gu prüfen, ob nicht eine Ärbeits- Die Rechtsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Wohl ist în | betrieb oder der Beruf au auf die Stellung oder Tätigkeit des vergütung verdeckt werden jo te, und bejahendenfalls eine solche der Regel die Veräußerung eines Unternehmens im ganzen | Gewerbetreibenden oder An rigen eines freien Berufs in dem | als Arbeitslohn zu behandeln denn es könnte durh eine unzu- umsabsteuerfrei. Allein bei den einschlägigen Entscheidungen des | Verband als ein Hilfsgeschäft erstrecken, auch wenn dur die | treffende Bezeihnung des Leistungsgrundes die Steuerpflicht Bere linanzhofs war die Erwägung ausshlaggebend, daß die Stellung und Tätigkeit im Verbande du diesem Beziehungen be- | nit beeinflußt worden. Ob nah den Umständen des Falles das Veräußerung eines Unternehmens im ganzen außerhalb der gründet werden, die einem Angeste tenverhältwis sich nähern, Finanzgericht, wie der Beschwerdeführer behauptet, verpflichtet ewerblichen Tätigkeit des Jnhabers liegt. (RFHof | vgl. Dr. Bedcker, Einkommensteuergeses S. 869 und die dort an- | gewesen wäre, von sich aus näher zu ermitteln, ob dem Blumen- d. 6 S. 53.) Diese Unterscheidung zwischen gewerblicher und | geführten Entscheidungen des Reithsfinanzhofs. Eine solche An- händler R. in seiner Stellung beim Beschwerdeführer Ausgaben nicht ge ver artax Tätigkeit (Eigenleben) einer Person kann aber | nahme liegt besonders nahe, wenn ein E gerade | erwahsen sind, die ungefähr den ihm zugekommenen Bezügen bei Kapitalgese patlen niht gemacht werden. i einer Kapital- | wegen seines Ansehens in seinem Berufskreise als orsibender eihkommen, oder ob der Beschwerdeführer von sich aus einen N aft, die riverbszwecke M: endigt die gewerblihe | oder Vorstandsmitglied zur Führung der mit dieser Stellung ver- 50 Nachweis zu liefern gehabt hätte, kann E tellt bleiben. âtigkeit erst mit der Auflösung. So lange daher eine Kapital- | knüpften MOBENte gewählt wird und er selbst Wert auf eine achdem der Beschwerdeführer mit der Rechtsbeshwerde Auf- gesellschaft besteht, ist sie mangels eines anderen Daseinszwecks | solche Stellung legt, weil sie ihm als für seinen Gewerbebetrieb Poungen über die erwachsenen Ausgaben range agt hat, wird ewerblihe Unternehmerin, Auf dem gleichen Standpunkt steht | oder Beruf förderlich erscheint, ihm namentlich Gelegenheit zur as Finanggericht, wenn niht aus O Grunde shon die Frei- s Rei SEML Ra Ege, wuE dessen § 26 Abs. 2 Nr. 1 das | Anknüpfung weiterer geshäftliher Be ichungen gibt und sein | stellung des Be rdeführers zu erfolgen hat, zu prüfen haben, gem Vermögen der dort bezeihneten Erwerbsgesellschaften | Ansehen in weiteren Kreisen er öht. Hier kommt dem E wieweit die Auf E als Nachweis dafür ausreicht, daß die raft ihrer Rehtsform ohne Rüfsiht auf den Gegenstand des f lichen oder T Interesse an der Stellung und Tätigkeit | Geldleistung nicht als ergütung Pa die Arbeitsleistung des R. Unternehmens einen gewerblichen Betrieb und Betviebsvermögen im Verband. eine folhe Bedeutung zu, daß die Stellung und | an useden it und demgemäß die Stellung des Genannten ledi bildet. Fnfolgedessen bleibt nah dem Reichsbewertungsgeseß eine | Tätigkeit im Verband als Ausfluß oder Annex des Gewerbe- lid eine ehrenamtlihe ist, Wäre dies der ger so würde ein ere auch nach Einstellung Ae ube ichen | betriebs oder des Berufs erscheint und von diesem mitumfaßt | den Steuerabgzug be ründendes Dienstverhältnis nicht als gegeben Gewerbebetriebs, solange sie noch Vermögen be ibt, Unternehmerin 1 wird, Demgegenüber tritt die aus der Stellung im Verban zu erahten sein. rteil vom 830, Oktober 1929 VI A 1809/29.)

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