i iominattiin d B deutscherseits zum 15. Februar 1930 gekündigt worden Anlaß zu der Kündigung hätten die in dem Ve1 stgelegte1 Zindungen für Getreide und lebendes Vieh gegebe T ï liegende Zusavabkommen trage den deutschen uf Be frelung von diesen Zol dun n weiten Rehnung Diese sei jedoch, wie zu arten gewesen, nur gegen Gewährun ausgleihender Erleicht nagen fu die gleihfalls notleide1 s{chwedische Landwirtschaft zu erreihen gewesen. Eine Verhand lung über industrielle Wünsche habe nicht stattgefunden. Da neue Abkommen sehe die vollständige Befreiung von der Bindung der Getreidezölle, ferner die Befreiung von der Bind de Zolles für lebende S und für frishes Fleisch vor. Aud Zollsaß für Rindvieh, der bisher vertragsmaß1g je Doppelzentner betragen habe, allgemein auf 24,50 RMe zsmäßiag erhoht. Zchweden habe jedo ran die Be
C c 5 C f Lm Ah oh geknüpft, daß ihm ein Kontingent für lebendes Rindvieh
zu Schlachtzwecken zum bisherigen Zollsay von 16 RKWVé ein-
geraumt werde Ohne die Erfüllung dieser shwedischen Forde rung sei eln “neues Abkommen mit Schweden nicht zu erreichen gewesen. Es habe daher durch ein Entgegenkommen in diejem Punkte der vertraaglose Zustand mit enem Lande vermieden werden mussen, desjen indel mit Deutschland stets stark aktiv für uns gewesen sei. Für diese Entscheidung wäre auch der Um stand maßgebend gewesen, daß das Schweden zugebilligte Kon tingent nur einen geringfügigen Bruchteil der “ gejamten Rind vicheinfuhr nah Deutschland ausmahe und daß dieses Kon tingent im Wege der Meistbégünstigung nur von ein be {chränkten Anzahl von Ländern 1n Anspruch genommen werden könne, die in der Lage seien, lebendes Rindvieh Uber eine deutsche Scegrenzzollstelle zul sofortigen Abschlahtung in einem See grenzschlachthaus einzuführen ln die Erklärungen des Regierungsvertreters |chloß sih eine lebhafte Aussprache, die je doch 1 egen des Beginns des Reichstagsplenums zunächst ohne Be
schlußfassung vertagt werden mußte.
Jm Steuerausshuß des Reichstags wurde gestern die Be ratung des Tabaksteuergesebes fortgeseßt Abg. Dr. Neubauer (Komm.) bemängelte, daß der Entwurf eine Reihe unpräzise1 Bestimmungen enthalte und hielt es für sicher, daß nah dem Ge seß der Konzern Reemtsmaa s{hrankenlos in Deutschland herrschen
werde. Er beantragte, die Artikel 2—5 zu streihen. Abg. Köster (Wirtsh. P.) erklärte, das Geseß ablehnen“ zu musjen. Das Schlimmste sei die Kontingentierung, da der Konsum dex Zigarettenmarken Modesache sei. Die Termine seien nicht gerecht.
Darauf wurden die Artikel 2—5 angenommen. Damit er hœlten KLigarettenherstellungsbetriebe, die am 1. Oktober 1929 in Betrieb waren, als FZigarettenkontingent die von ihnen in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1929 versteuerte Zigarettenmenge zugetkili Die Mindestmenge des Kontingents
beträgt 500 000 Stück. Zum Ausgleih von Härten kann der Reichsfinanzminister das Kontingent anderweit festseßsen. Das Kontingent darf nux im ganzen und mit dem Betrieb auf einen anderen übertragen werden, der schon ein Kontingent erhalten hat. Eine solhe Uebertragung bedarf der Zustimmung dev Reichsregierung und soll niht genehmigt werden, wenn das Steuerauffommen dadurch gefährdet wird. Für Zigaretten, die über das Kontingent hinaus versteuert werden, ist ein Steuer zushlag von 100 Prozent der Tabaksäße zu entrichten. Dér Reichsfinanzminister wird ermächtigt, die bei {Fnkrafttreten des Gesebes schon hergestellten Zigaretten der Nachversteuerung zu unterwerfen. Zur Sicherung und Föcderung des deutschen Tabakbaues soll jährlich ein Beirag: zur Verfügung gestellt werden, über dessen Verwendung Finanzminister und Er- nährungsminister gemeinsam entscheiden. Der Finanzminister soll wesentlihe Preiserhöhungen oder unbillige Beschränkungen des Handelsnußens verhindern. Angenommen wurde * auch Artikel 6 des Entwurfs, der noch Bestimmungen über die Art und den Zeitpunkt der Entrichtung der Tabaksteuer bringt. Die Kontingentierung wurde auf 14 Fahr bis 31. März 1931 be- fristet. Damit war das ganze Geseß angenommen. — Neu ein gefügt wurde die Bestimmung, daß die dur die Tabaksteue1 novelle arbeitslos werdenden mindestens 26 Wochen lang Arbeitslosen- oder Kurzarbeiterunterstüßung erhalten. Ange nommen wurde fernex eine Entschließung, bei den notwendtgen Verhandlungen mit Fndustrie und Handel auch den F rienttabak handel zu beteiligen.
Der Sklarek-Ausschuß des Preußischen Landtags hielt gestern feine leßte Sißung vor der bis Mitte Januar dauernden Wei nachtspause ab. Als Zeugen sind zunächst vier BezirksbUrger meister geladen, um sie über die Berbindung der Bezirke mit den Sklareks zu befragen. Sämtliche Ubrigen Begirksbürgerme!]ter haben das Ersuchen erhalten, sh zum evtl, Erscheinen vor dem Ausschuß bereitzuhalten. Vors. Schwen! (Kommt.) eilte zut nächst eine Zuschrift des Bürgermeisters Schol mit, worin auf das Protokoll des Unterausschusses des _Haushaltsaus|chu}jes, del Stadtverordnetenversammlung vom 2. Dezember 1927 VETIVeIEN wird, demzufolge bei Aufdeckung der gefal|chten Bilanz de BAl( ); dex Unterausshuß eine Strafversolgung des verantwortlichen Geschäftsführers Kieburg verlangte. iejes Verlangen scheiterte aber daran, daß Stadtrat Gabel und Schalldach erklarten, es jl keine Handhabe für cine solche Verfolgung gegeben. LVann wurde der Bezirksbürgermeister vom Bezirk Tiergarten D 0 flein (D. Nat.) gehört. Er bekundete nah dem Bericht des Nachrichten büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger u. a.: Wir haben verschiedentlih beim Magistrat dagegen protestiert, daß wix bei den Sklareks kaufen mußten. Die Kriegerhinterbliebenensur|orge sträubte sih besonders gegen den Zwang und wies nach, daß sie 4. B. bei Maassen billiger kausen konnte, und zwar au bessere Qualitäten als bei Sklareks. Darauf erschien eines Lages es es kann noch in diesem Jahre gewesen sein — der Stadtamtmann Sakolofski, angeblih in persönlihem Austrage des Oberbürger- meisters und erklärte, es helfe alles nichts, wir müßten bei Sklareks ee Unsere Eingabe beim Magistrat gegen den Kauszwang bei der KVG. half dann auh nichts. Auf Fragen des Borsißenden Schwenk gab der Zeuge an, daß sein Bezirk gemäß der An- weisung des Magistrats den ganzen Textilbedar} bei As deckte. 1927 kaufte er für 64307 RM, 1928 für 123 ¡21 NM und 1929 füx 51 289 RM. Schwenk: Haben Sie als Mitglied des Verwaltungsrats der Stadtbank jemals Aufschluß über die Höhe der Sklarek-Kredite erhalten? Dosflein: Niemals. Fch habe auch von den Revisionsberichten und den Unregelmäßigkeiten erst nah dex Verhaftung der Sklareks Kenntnis bekommen. (Auf Frage des Abg. Riedel [Dem.]): Davon, daß mein Bezirk an- geblich Zahlungen versehentlih an Sklareks geleistet haben soll, die die Sklareks dann an die Stadtbank weiterleiteten, 1|t mir gleihfalls von der Stadtbank uichts mitgeteilt worden. Abg. Meistermann (Zentr.): War sür Sie das angebliche Bank- geheimnis nicht shon dadurch enthüllt, daß auf den Sklarekï- Rechnungen der Vermerk stand, „An die Stadtbank zu zahlen r Daraus mußte sih doch_ ergeben, daß Sklareks bei der Stadt- bank Schulden hatten. Doflein: JFawohl. Abg. Hillger (D. Nat.): Stadtbankdirektor Schmiit hat doch einmal bei Fhnen telephonish angefragt, ob Sie tatsächlih bei Sklareks noch so hohe Außenstände hätten, wie die Sklareks sich bevorschussen lassen wollten? Doflein: Fawohl, und ih habe telephonisch mit- eteilt, daß noch cine kleine Rehnung zu bezahlen wäre. Rillger: Am nächsten Tage ging dann áber cin größerer Geldbetrag ein, den angeblih Fhr Amt abgesandt haite. Es wäre besser gewesen, Sie hätten damals schriftlich festg M s Sie noch zu bezahlen hatten und sih nicht auf A E gespräh beschränkt. (JFnzwishen war auch der FU per aur BiliottnatantersuGunk, Tapolski, ershienen und wohnte, s weiteren Vernehmungen bei.) —- Der nächste Zeuge, Bezirks-
Neichs8- und Staat8anzëöiger Nr. 298 vom 21, Dezember 192
8 Geschäftsganages
62 000 Mark s (Dem.) teilte dez
ck o - nmenden Teil de 3 F
: leferunge Mark, 1927 flihtet wäre wegen gen word
x S e m Ubr1g21 in dem in 75rage ft
bis 20 000 Mark Bezirksbürgermeistern sei nie eine
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Disziplinarkommissar ine interessante graphische Verbindung L y a ‘l Sfklarek Kredite auf 10,5 Millionen anwuchsen, die tatsächlihen Bestellungen zurückgegangen angenomnten
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Am Schluß dev
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dex städtischen
t A 9 S , während die
Sachverständige
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uns nicht b
Alm aon Rechnunaen eFal1chungen
( im Werte von aber über 20,5 Millionen
ordnungsmäßige
aber horte, l Bestellungen Wiederaufnahme Weihnachtspause am 13. Januar Er will sich dann zunächst einen Ueberblick über die Dazu jollen gehört werden Schol und der Oberpräsident. egten Befragung des preußischen Finanz- sbanfkfpräsidenten Schacht Uber ihre Aus- hführung der Finanzwirtschaft Abstand genommen. weiter über dex Fnhalt der die für das Thema des Aus-
Totalumsaß lungen, seine zu beginnen j schaft Berlins verschaffen. Bürgermeister
Charlottenburgs
t höchstens 3,6 Millionen jähr für Kleiderkäufe ausseßen kann. nicht stimmen. (Hört, hört!) ob den Sfklare Zeairksäntter sind die Bezirksfkassen bei auf eine Absage bei den übrigen Behauptung gemacht und dabei ex fahren, daß fast Überall die Regelung von Rechuungen innerhalb Tagen erfolgt ist. (Hört, hört!)
Das bedeutet, daß Berlin insgesant lih aus den Wohlfahrtsmitteln s 10 Millionen konnte also Behauptung völlig falsch, als
Bon der gleichfalls ange
U dne DIE der Lander und Städte wurde zunächst berichtet Abg. Koennedcke (D von ihm inzwischen bearbeiteten Akten, das T chusses von Bedeutung sind. Er äußert sih zunächst über das verfahren gegen Nowarra, demjenigen Geschäftsführer im Amt war.
zahlten oder (Geldanforderungen gestoßen. (Hört, hört!) Bezirksämtern wegen
Kammerer
Am 24. März 1921 hat Friß Merker, der selbst s{cheinbar Nachfolger Nowarras als Ge- Nowarra die i Auss{hußverhandlungen erörterte Strafanzeige wegen angeblicher Unterschlagung und Betruges gestellt. Gefängnis wurde Nowarra doch freigesprohen. Später hat der Staatsanwalt seinen Revisionsantrag ausdrüdcklih zurückgezogen. ä untersuchung hatte u. a. ein Zeuge Meier behauptet, alle höheren Stadtbeamten hätten duxch Nowarra besondere Vergünstigunger erhalten, besouders die Frau Stadtrat Andere Zeugen hatten Nowarra dagegen erheblih ent- Viele Zeugenaussagen scheinen nur daraus zu erklaren zu sein, daß eine Art Wettrennen um Nowarras Nachfolge ent- Jnteressant sei, daß das Verfahren gegen Nowarræ zwar von Merker angezettelt wurde, daß aber die Seele des Ver- fahrens Kohl und Sakolofski waren. Nowarra erheblich belastet.
Die Behauptung, daß die lang ihre Rechnungen Hochstens wenn einmal eine Differenz imm Einzelfalle die Berichterstatters
schäftsführer zahlt hätten, ist unrichtig. Während der Staatsanwalt Uber eine Einzelrechnung da war, Koennedcke Fn der Vor-
AUAUffin: gewundert,
anrief und Qualitätsbemängelungen Sklarek-Waren gutlih zu regeln. Wo im übrigen etwaige Organisationsmängel in Berlin liegen, ist innerhalb dex Bezirke schon ziemli klargestellt. Das preußische Funenministerium will ja jebt den Bezirken Gelegen des Abg. Ko ch (D. Nat.) nach der Art der Fnformation durch Schüning über die Ursachen der Verträge Fh hatte den Eindruck, als wollte Shüning andeuten, daß bei von der städtischen KVG. die Sklareks Stadtrat Max Bunge, der die Char- ekleidungsstelle leitet, äußert sich über Einzelheiten des Geschäftsverkehrs mit den Sklareks. Dabei sagt er u. a.: Die Knabenaænzüge, die wir von der BAG, für 14,50 Mark erhielten wurden uns von Sklareks mit 19—24 Mark in Rehnung gestellt. Als wir das entschieden bemängelten, wurden die Bald danach bekamen wir die gleichen daß neue Preis\schilder über Wir meldeten diesen Vorgang der Haupt- gleichzeitig
bei der städtischen KVG
heit geben, zu äußern. Auf Fragen ” standen war erklärt A ugust in: Kohl und Sakolofski hätten Sakolofski habe sih plöblih als Sach- verständiger aufgespielt, immer Sachverständigenhonorare bezogen und sei auch in der Hauptverhandlung merkwürdigerweise alleiniger Sachverständiger gewesen. Ein vereidigter Sachverständiger Graß dagegen, der in der Voruntersuchung hervorragend günstig sUr Nowarra im Gegensaß zu Sakolofski geurteilt hatte, erschien in den Akten niht mehr. Eigenartig sei, daß am 9. Mai 1928 plößlich die Personalabteilung des Magistrats Einsicht in die Akten des Ver= fahrens gegen Nowarra verlangte, vielleiht wegen der Eingabe Oberbürgermeister h: Um darzutun, welchen hervorragenden Leumund Nowarra ges noß, verliest dex Berichterstatter mehrere Anerkennungsschreiben,
Uebernahme der Waren Dummen waren. - lottenburger L
(Hört, hört!) Anzüge zurückgenommen. 16,50 darauf waren. Rehabilitierung. prüfungsstelle beim Magistrat Auskunft, ob uun der Verkauf des Liquidationslagers noch nit und wix noch weiter bei Sklaxeks kaufen der Oberrechnungsrevisor Sako- lofski bei uns und teilte mit, die Nachprüfung habe ergeben, daß die Sklareks deshalb einen Preisnachlaß von mehr als 600 Mark für die Knabenanzüge geben konnten, weil die neue Lieferung minderwertigere i
beendet fei L e Mehrere Tage Reichspräsidenten begrüße den Gedanken Nowarras, die Fdee, die der städtischen KVG. zugrunde liege, zu verallgemeinern und auf Ene großere Ministerialdirektor Reichspräsidenten), d Schreiben unterzeichnet hat, ersucht Nowarra, Vorschläge und Richtlinien über seine Fdee beim Reichsprästdenten einzureichen. Ex wolle den Reichspräsidenten persönlich dafür interessieren und auh bei der Reichsregierung das nötige Fnteresse zu erwecken ] Empfehlungen „auch an Jhre werte Gattin“, woraus der Berichterstatter „auf cine Bekanntschaft zwischen Nowarra und Meißner s{hließt. Aus ven dann vom Berichterstatter zitierten Akten über die städtische Gesellschaftsvertrag
präsidenten.
Sachbearbeiter
Behauptung
zurückgeliefert Handelskammer
Qualitäten Staatssekretär
Die Handelskammer benannte uns zwei Gutachter für die Sklarek- ie Sachen wurden als zu teuex bezeichnet. Stadtrat Gäbel wurden wix aufgefordert, uns für den Winter Ein Sachverständiger aus Liegniß, war, bezeihnete die Konfektions
[hen Sachen.
recht ausreichend einzudecken. der von den Sklareks bestellt je N haftung Nowarras sind shon die neuen Geschäftsführer Kieburg und Kistenmacher bestellt worden, während Kohl Aussichtsrats- Fn den neuen Bestimmungen sei ausdrUck- lih die Aufnahme von Darlehen für die städtishe KVG. und die ja gleihfalls von Kieburg ge- leitet wurde, von der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig gemacht. Bekannilich sei aber diese Bestimmung niemals beachtet i Kehl und Kieburg sowie der zeitweilige Mitdirektor Justizrat Krüpfgans bie _Y ohne Wissen des Aufsichtsrats verschafst. Finanzabteilung 2 E U euge vernommene Nalbach), die die Krediie für die städtische hervor, daß der Kammerer 7. 1924 für solche Kredite
Schreiben, daß die Preise aiht zu hoh wiederholt auf Bestellungen. Bezirkswohlfahrtsdezeraenten die Klagen zur Kenntnis und versprach Abhilfe und sagte, man müsse noch einmal Sachverständige hören. wir die Mitteilung, daß bedeutend höhere fordert wurden, als sie vorhex gef der KVG. F
Später liefen die Beschwerden der
: p vorsißendex wurde. Bürgermeister
Schloß nahm i 9 Oktober 1928 später auch für die BAG.,, Am 19, Oktober T9Sè
Stoffe verwandt Kämmerer ; 7 Magistrats Der Bürgermeister vom Er sagte aus: Sklareks die Auswahl Einkäufe in Frage.
sodann gehört. stand ein Eiakaufsaus\{huß, 3G. und BAB. leitete, in einem Zeitraum vom 1. 20 Prozent 1 b l hohe Zinssäße üblih gewesen. Anfang 1924, als eigentlih nach den Wünschen des Magistrats die städtische KVG. schon erheblich abgebaut werden sollte, um zux Liquidation kommen zu können, seien gercde die wesentlichsten Neueinkäufe erfolgt. _Kieburg und Sakolofski hätten allein mit Zustimmung des Aufsichtsratsvox- der zu gleicher Zeit {on Köpenicker Bürgermeistex war, ohne den Aufsichtsrat als solchen zu die Zahlungen i 1 Fn den städtishen Etat für 1927 seien zu-
bei drei städtischen Gesell- Davon entfielen 1,3 Millionew 500 000 Ref auf die Neuköllner
So beliefen sih die Beträge im Fahre 1928 iehungen mit den Sklareks Er habe die Auffassung vertreten, daß der den Sklareks niht wünschenswert sei, ex ein Rundschreiben an sämtlihe Bezirksämter die Bezirksämter Belieferung heranziehen sollten. A ( auffällig habe ex es empfunden, daß sich Stadtrat Gäbel in diese interne Angelegenheit der Bezirksämter, die ihn absolut nichts mis Fndiskretion von diesem wämlich an ihn, den
Rersönlid genommen Perjonliche habe erx niht gehabt. Monopolvertrag folgedessen habe
jibenden Kohl
übernommenew anging, einmishte. Gäbel, der Rund\chreiben erfahren hoben mußte, habe t Zeugen, ein Schreiben gerichtet, in dem er unter Bezugnahme auf das erwähnte Rundschreiben exklärte, daß die Stadt aus „zwingen- den Gründen“ den Monopolvertrag mit den Sklareks habe ab- schließen müssen und daß daher eine Heranziehung anderer Liese- Der Zeuge habe sih gegen dieses unberehtigte Eingreifen des Stadtcats Gäbel verwahrt, / Händen Material übergeben, in dem von ver- Sklarekschen Gäbel habe dieses Material, ins- besondere die Beanstandungen des Bürgermeisters Leid vom Be- zicksamt Reinickendorf troß der vertraulichen Ueberlassung gegen die betreffenden Bezirke ausgenußt. Di : arbeit zwischen Magistrat und Bezirksämtern trage einen großen Teil dex Schuld an dem Verlust, den die Stadt durch die Sklareks Die wichtigsten Dinge, die die Zentralverwaltung ihren die Bezirksämterx oft exst durch die Zei- Auch der zuständige Dezernent des Bezirksamts Kreuz- Zeugen, sein Mißtrauen gegenüber dem eit s{chriftlich
Bestände gestundet. Kapitalverlust [haften 2,7 Millionen eingesé§ßt. auf die städtishe KVG., über Großhandelsgesellschaft Schlackensteinwerke. Kapitalverlusten i Damit ind, die Ausführungen des Berichterstatters be- Oberregierungsrat Tapolski an Hand dex im Sißungszimmer aufgehängten Kurventabelle einen Vortrag über die Lieferungen und Fälshungen der Sodann vertagte sich der Auss{chuß. — Die nächste Sißung soll am 13. Fanuar 1930 stattfinden.
Zinsverlust
ihm aber zu treuen t Bezirksämtern Beanstandungen niedergelegt waren.
Schluß hielt erläuternden Slarecks. — Die mangelhafte Zusammen-
———_————_AR
erlitten hat L s e S L T igs beschäftigten, erfi Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs-
maßregeln.
Der Ausbruch und das Erlôld und Klauen)eucdche ist vom Zentralviehhof in Ausbruch der Maul- ] und Viehhof in Chemniy am 19, Dezember 1929 amtlich gé-
meldet worden.
berg Me ges N s s aren f
larekfschen Monopolvertrag {hon vor längerer F van A L Auf Befragen des Abg. Ko ch (D. Nat.) teilte der Zeuge mit, daß die Briefe Gäbels die Aufschrift trugen „Vorsißender des Aufsichtsrats der Berliner AnshaÆungs-G. m. Daß der Monopolvertrag Gegen : 1 L der Bezirksversammlung gewesen sei, erinnere er sich niht. Eine gewisse generelle Regelung sei unerläßlich.
Erlöschen der Mauls- Berlin und der
zum Ausdruck gebracht. de vom Séhlacht-
und Klauen!eu
stand der Erörterung in
Jn der lebten Zeit
Ne. 298.
4. Veffentliche Zustellungen.
[83220] Oeffentliche Zustellung.
Es flagen und laden: 1. Die Ebefrau Maria Christensen geb. Gnaß Hamburg, Friedrichstr. 32 1., Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jaffe in Altona, gegen ihren Ehemann Carsten Christensen, {üher in Altona, Kleine
Gâärtnerstraße 181 jeß
i u! 6“)
Bachstr. 87, Klägerin, Prozeßbevollmäch tigter: Nehtéanwalt Dr. Jaffe in Altona
gegen den Kaufmann Otto Förster, zuleßt Alt-Nahlstedt, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 3. die Ghetrau Elsa Dankert geb. Isenburg, Altona, Weidenstr. 69 L, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Necbtéanwalt Dr. Daus in Altona, gegen ihren Ehemann, Seemann Fuiß Dankert, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Betlagten, 4. die Ehetrau Berta Kumpakiichkis geb. Peters, Altona, Gr. Gärtnerstr. 41 T1, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Nechts-
anwalt Justizrat Waldstein in Altona
gegen ihren Chemann, den trüberen- Kodhs- maaten Hermann Kumpakischkis, trüher in Altona, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 5. die Ehefrau Dora Wohlmann
geb. Poock, Altona, Winklersplaß 6 ptr.,
Klägerin, Prozeßbevollmächkigte: Nechts-
anwälte Ahrendt und Krahe in Altona,
geaen ihren Ehemann Andreas Wohl- mann, f1üher in Altona, jeßt unbekannten Au!enthalts, Beklagten, 6. die Ehetrau
Marie Weinert geb. Pfaffe, gesch. Jäger, Hamburg, Osterstraße 112, Klägerin
Prozeßbevollmächtigte : Nechtsanwälte Sieveking. Dres. Junghans und Sieve-
king in Altona. gegen ihren Ehemann, Händler Otto Weinert, früher in Altona jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 7. die Ehetrau Josef Trimborn geb. Kreis, Köln, Großer Griechenmarkt 16a IIIL, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechté- anwalt Frackenpohl in Altona, gegen ihren EGhemann Josef Trimborn, früher Altona Schlachterbuden 4, jeßt unbekannten Auf- enthalts, Beklagten, 8. die Ebefrau Berta Möller geb. Paarmann, Barlt, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte : Nechtsanwälte Sieveking, Dres. Junghaus und Sieveking in Altona, gegen ihren Ehemann, Arbeiter &erdirnand Möller, trüher in Westerdeich, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, zu l und 8 auf Giund des § 1565 B. G.-B,, zu 2, 4 und 5 auf Grund des S 1567 Abj. 2 B. G.-B., zu 3 auf Grund des SS 1567 Abs. 2, 1568 B. G.-B., zu 6 aut Grund des § 1568 B. G.-B., zu 7 auf Grund der S8 1565, 1568 B. G.-B,, alle mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für allein \huldig zu erklären. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des NRechtéstreits ‘vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Altona, (Elbe) auf den 12. Februar 1930, vorm. 11 Uhr, mit der Aufforderung, fich durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.
Altona (Elbe), den 16. Dezember 1929.
Die Geschäftsstelle 4 des Landgerichts. [83228]
Die Ebefrau des Kaminfegers Emil Lenz, Anna Lina geb. Häberlein in Mann- heim, Prozeßbevollmächtigter: Nechtzanwalt Dr. Horch in Mannheim, klagt gegen ihren Chemann, früher zu Mannheim, aut Scheidung der am 12. Mai 1928 in Mannheim ges{lossenen Che nach § 1568 B G.-B. Die Klägerin ladet den Be- tlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Lan gerihts zu Manonheim auf den G. Februar 1930. vorm, 9: Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Mannheim. den 12. Dezember 1929,
Der Utrkundsbeamte
der Geichätiéstelle des Landgerichts.
[83233] Oeffeniiiche Zustellung.
Vie Witwe Louis Haase, Henriette geb. Faulconnier, ge)chiedene Ehefrau Alfons Wun\h in Essen, Mitterstr. 2°, klagt gegen den Kaufmann Altons Wunjch, trüher in Essen, jeßt unbekannten Aut- enthalts, ‘unter der Behauptung, daß der Beklagte “als der allèin für |chuldig er- Uätrte frühere Ehegatte der Klägerin ver- pflichtet, Thr den standesgemäßen Unterhalt zu gewähren, fie lelbft- aver ohne Ein- tommen lei, mit dem Ant1age aut kosten- pflichtige und vorläufig vollitreckbare Ver- urteilung des Beklagten zur Zahlung einer monatlih-im voraus zahlbaren Unterhalts-
P.
rente von 120 RM — Einhundertund- ¿wanzig Neichsmark — ab 1. September
1928. Zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklaate vor das Umitéägericht hier aut den 17. Februar 1930, vormittags 9! Uhr, Zimme1
U 1) Z „(1 143 geladen. eee a WS}en, den 12. Dezember 1929. Vie Geschäftéstelle des Amtsgerichts in ffen O ‘fentliche Zustellung.
Kinder Max Meiberg, geb. 29. 12. 1920, und Johanna Meiberg, geb. 6. 10. 1927, en den Glasërziniger Mar Mei- berg, zuleßt in Berlin wohnhaft gewe!en, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, den Beklagten eine monatliche Interhaltérente von je 20 Neichémark zu j des Nechts-
streits aufzuerlegen, ig vollstreckbar mündlichen Verhandlung wird der Beklagte in Hoya/Wefer 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.
Hoya, den 17. Dezember 1929,
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Nechts\treits Amtsgericht
nbefannten Auf- 20, Februar
enthalts, Beklagten, 2. die Ehetrau Jo- hanna Förster geb. Neimers, Hamburg,
237] Oeffentliche Zustellung.
minderj. Friedrich Wilhelm Nichter in Leipzig, geseßzl1ch vertreten durch seinen Pfleger, Hotelbesizer Friedrich Nichter ten. Prozeßbevoll- Justizrat Dr.
e Löhrstraße 4, mächtigte : Nechtsanwälte
den Koch Friedrich | Richter, früher in New Vork, dann vor- übergehend in Leipzig wohnhaft, jeßt un- bekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts-
100 NM für die Zeit vom 1. Juli 1929 zwar die rückständigen Beträge sofort in ungeteilter Summe, die künftig fällig werdenden aber in vierteljährlichen 1. Oftober, 2. Januar und jedes Jahres fälligen
Der Beklagte wird zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtégericht Leipzig auf den 31. Ja- nuar 1930, vormittags 10 Uhr, ge-
Leipzig, den 16. Dezember 1929. __ Der Urkundsbeamte . der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
am 1. Juli,
[83241] Oeffentliche Zustellung. Zeitlhofer, Margot, geb. 22. 8. 1929, minderj. Kind, ges. vertr. durch das Stadt- iugendamt Freising (Obb.), den Händler Seeckl, Hans, zuleßt in Nürn- berg, Adam-Klein-Straße 137, nun un- befannten Aufenthalts, zum Amtegericht Nürnberg, mit dem Antrag zu erkennen : 1, Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des am 22. 8. 1929 von dem ledigen Biermädchen Zeitlhofer, Maria, Kindes Zeitlhoker,
flagt gegen
bankdiéfont aus 133 RNM ab 15. 7. 1929
Justizpalast, Zimmer Nr. 12/0, geladen.
siraße 1/0, jeßt unbekannten Aufenthalts
Nr. 58/0, geladen. München, den 16. Dezember 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerihts München, Streitgericht.
[83243] Oeffentliche Zustellung.
Margot, ist. 2, Der Beklagte wird ver-
16. Lebensjahre eine vierteljährlich vorauszablbare, zu Beginn des Kalendervierteljahrs fällige Unterhalts- rente von 35 NM monatlich zu entrichten. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Nechts- 4. Das Urteil ift vor- Der Beklagte Hans Seckl wird hiermit zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits auf Dienstag, den 11, Februar 1930, vorm. 9 Uhr, Amtsgericht Nürnberg,
stellung ist bewilligt durch Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 10. Dez. 1929, Die Geichäftsstelle de
Nürnberg.
[83242] Oeffentliche Zustellung. minderjährige aus Beetendorf, vertreten durch den vom Jugendamt, Kreiswobltahrtsamt in Salz- wedel, mit der Ausübung der vormund- schattlichen Obliegenheiten betrauten Kreis- ausschußsekretär klagt gegen den Arbeiter Nichard Kiefer, jeßt unbekannten Aufenthalts, früher in Schönebeck b. Meßdorf, wegen Unterhalts, mit dem Antrag: verutteilen, a) dem Kind z. Hd. des Vor- munds von seiner Geburt, das ist vom eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 90 NRM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rüd-
zum zurückgelegten
streits zu tragen. läufig vollstreckbar.
Amtsgerichts
Salzwedel,
den Beklagten
L. 0, 1929 ab,
fälligen am 1. eines jeden Vierteljahres zu zahlen, b) die Kosten des Nechtsstreits zu tragen; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Verhandlung des Nechts\treits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Osterburg | 1930, 9 Uhr,
Osterburg, den 17. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Geschä'tsstelle des Amtsgerichts.
[83239] Oeffentliche Zustellungen. x Kautmannsgaltin Euringer in München, Kaijerstraße 67 111, Euringer,
Zur mündlichen
26. März
straße 67 111, jeßt unbekannten Aufeut- den Beklagten zu die Klägerin vorauszahlbaren | _ 100 NM zu | Der Beklagte Joset Euringer wird hiermit zur mündlichen Verhandlung Nechtsf\treits 8, Februar 1930, vormittags 9 Uh Amtsgericht palajt, Zimmer Nr.
und beantragt, verurteilen,
SamÄétag,
98/0, geladen.
Elisabethstr. 26/0,
Ver Atbeiter Yeinhold Ba!chin aus G1 Ulendorf, als
En Ee: L
reten durch Rechtsanwalt Schriefer in
Tlagt gegen Gräfin S,E, Vitz-
Pfleger füx die minderjährigen ! Münc
flagten zu verurteilen, dem Kinde z. Hd.
des Kreisjugendamts in Stuhm von feiner Geburt, d. i. vom 24. September 1928 ab, eine Unterhaltérente von 30 RM monatlih bis zur Vollendung des |ech- zehnten Lebensjahres, und zwar die rüc- ständigen Beträge fofort, die künftig fällig werdenden am Ersten jeden Monats zu zahlen und die Kosten des Nechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll- streckbar. Zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagten vor das Amtsgeriht in Stuhm auf den
17. Februar 1930, 9 Uhr, geladen. Stuhm, den 9. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[83231] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Paul Fischer zu Anna- berg, Mandelgasse 11, klagt gegen den Kaufmann Woldemar Fiedrik Klein, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Hambnrg. Er behauptet, er habe dem Beklagten im beiderseitigen Betriebe der Handelsgeschäfte im Oktober oder No- vember 1927 Spitendecken für 170 NM bestellungs8gemäß gelietert. Als Erfüllungs- ort sei Annaberg vereinbart worden. Für die Forderung sei im Einverständnis des Beklagten ein Wechsel ausgestellt, von diefem akzeptiert, dann aber mangels Zah- lung protestiert worden. Dadurch seien ihm noch 16,58 NM an Unkosten eins. 3,19 NM Verzugs)pesen erwachsen, die ihm der Beklagte noch zu ersetzen habe. Der Kläger beantragt: den Beklagten zur Zahlung von 18658 RNM nebst 5% Zènfen jeit dem 1. März 1928 gegen Aus-
| händigung des quittierten Wech)}els vom
30. Dezember 1927 über 170 NM zu ver- urteilen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll- streckbar zu erklären. Der Beklagte wird daher zur Güteverhandlung aut Diens- taa, den 28. Januar 1930, vor- mittags 95 Uhr, vor das Amtsgericht
| Amaberg 1. Erzgeb., “T. Oberge}|choß, | Zimmer Nr. 3, geladen.
Annaberg i. Erzgeb,, 14. Dez. 1929. Der Urkundsbeanite
[der Geschäftsftelle bei dem Amtsgericht.
[83246] Oeffentliche Zustellung.
Der Ge1chättsführer Johann Gasper in
Berlin 80. 36, Skaliyzer Sir. 140, klagt | gegen den Gastwirt Nichard Welbat, früher in Berlin N. 24, WLinienstr. - 154, h. Gberhard, wegen Forderung aus Dienst- vertrag mit dem Antrag auf Zahlung von 1166 66 NM (i. B. Etntaufendeinhundert- | sehsund!echzig Neichêmark und 66 Npf.). | Zur mündlihen Verhandlung des Nechts- | 1930, vormittags 9 Uhr, geladen. streits wird der Beklagte vor das Arbeits- geriht in Berlin, Zimmerstr. 90/91, auf
thum, früher in München, jeßt unbe- kannten Aufentha!|ts, und beantraat, die Beklagte zur Zahlung von 288 NM nebst 29%) Zinten über den jeweiligen Reichs-
aus 130 NM seit 15. 8. 1929 und aus 25 NM jeit 15. 6. 1929 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte Gräfin H.E. Vitz- thum wird biermit zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits auf Donnerstag, den 13, Februar 1930, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgeriht München,
ITL, Die minderjährige Lieselotte Ehr- meier, vertreten durch das Stadtjugendamt München, klagt gegen den Hilfsarbeiter JIo'ef Geigl, früher in München, Krämer-
und beantragt zu erfennen: 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der Haushälterin Therese Ehr- meier am 29. 4, 1929 geborenen Kindes Lieselotte Ehrmeier ist. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebensjahre eine vierteljährlich vorauszahlbare Unterhalts- rente von monatlich 40 NM zu entrichten. Der Beklagte Josef Geigl wird hiermit | zur mündlichen Verhandlung des Nechts- | streits auf Samsêtag, den 15. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer
Das minderjährige unehelihe Kind Paul Kursh in Stangenberg, vertreten durch den von dem Jugendamt Stuhm mit der Ausübung der vormundschaftlihen ODb- liegenheiten betrauten Beamten, klagt gegen den Unters{chweizer Artur Pohl, früber in Krastuden, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die unverehelihte Auguste Kursch in Stangenberg am 24. September 1928 ein Kind unehbelich geboren hätte, das den Namen Paul erhalten hätte. Beweis: Die Akten des Vormundschaftsgerihts Stuhm, 3. VILI. 323 Als Vater des Kindes werde der Beklagte in Anspru genommen, weil er der Kindesmutter in der geseßlihen Empfängniszeit, d. h. in der Zeit vom 27. November 1927 bis 27. März 1928, geshlechtlich beigewohnt urteilt, an die Klagepartei für die Zeit | hätte. Beweis: Eid der Kindesmutter. von der Geburt, d. i. 22. 8. 1929, bis | Beklagter weigere fich, anzuerkennen, mit deia Antrage, dèn Be-
die Vaterschaft
ESrfste Nnzeigenbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, 6Gonnabend, den 21. Dezember
Montag, den 20. Januar 1930, vormittags 9¿ Uhr, Zimmer 28, ge- laden. Berlin, den 14. Dezember 1929. : Die Geschäftsstelle, K. 36 a, des Arbeitégerits.
[83232] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft unter der Firma Burk & Braun, Kakao- und Schoko- ladenfabrif in Cottbus, flagt gegen Herrn Nobert Grünenwald, früher in Schorn- dorf i. Wttbg., Untere Hauptstraße 23, jeßt unbekannten Autenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Cottbus als Er- tüllungëort vereinbart sei, wegen Be- zablung gelieferter Waren und Ersaß der ErmittlungEéauslagen, mit dem Autrage auf fkostenpflihtige Verurteilung des Be- flagten zur Zahlung von 89,85 N'NM —
Zinfen aus 77,70 NM |eit 26. Dezember 1925 an Klägerin. Zur Güte- und münd- lichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Cottbus, Gerichtéplaß 2, Zimmer 74 I auf den“ 12, Februar 1930, vorm. 9 Uhr, geladen. Zum Zwede der öffent- lichen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekanntgemacht.
Cottbus, den 16. Dezember 1929.
Die Geschäftsstelle 6 des Amtsgerichts.
[83221] Oeffentliche Zustellung.
1. Der Frau Wwe. Johann Blömer, Natingen, Oststr. 4, 2. des minderjährigen Bertram Blömer, geseßlih vertreten durch seinen Vormund, den Paul LXTönsmann, Natingen, Oststraße 4, Prozeßbevollmäch- tigte: Nechtéanwälte Gerhard Obuch, Dr. Horstmann in Düsseldorf, klagen gegen den Krankenwärter Hugo Clever, früber in Hagen, Buscheystraße 15 (zeit- roeise im AUg. Krankenhaus in Hagen i. W.), unter der Behauptung, daß der Beklagte am 17. August 1928 ohne jede Ver- anlassung den Ehemann bzw. den Vater der Klägerin auf der Straße niedergeschlagen. Die Folge hiervon war, daß der Ehemann einige Tage später an der ihm zugetügten Verletzung gestorben i\t, mit dem Antrag: 1. an die Klägerin zu 1 300 NM nebst 6% Zinsen seit dem 17. 8, 1928 und weiterhin von diesem Zeitpunkt an eine monatlihe Rente von 50 RM, und zwar bis zum 31. 12. 1968 zu zahlen; 2. an den Kläger zu 2 eine monatliche Nente von 40 NM ab 17, 8. 1928 bis zu seinem 18. Lebensjahr zu zahlen; 3. das Urteil
für das der Erhebung der Klage voraus- gehende leßte Vierteljahr in Frage kommt, tür vorläufig vollstreckbar zu erklären; 4. die Kosten des Rechtsstreits dem Be- klagten aufzuerlegen. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Düssel- dorf auf den 20. Februar 1930, 97 Uhr, mit der Aufforderung, \ich durch
vertreten zu lassen.
Der Urkundébeamte des Landgerichts. [83227] Oeffentliche Zusteüung.
Die Firma Habtast & Strobel, Trikot- warenfabrik in Geislingen, O.-A. Ba- lingen, Prozeßbevollmächtigte: Mechts- anwälte Harr und Dr. Strähler in Balingen, klagt gegen Gustav Kufiel, Fnhaber der Firma Rheinisches Tertilhaus, früher in Wiesbaden, Goethestr. 13, jetzt mit unbe- kanntem Aufenthalt abwe|end, wegen For- derung aus Kauf, mit dem Antrag, für Necht zu erkennen; Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 746 90 NM — Siebenhundertvierzig\ech8 Reichsmark 90 Npfg. — nebst 909/94 Verzugszinsen hieraus seit 24. Funi 1925 zu bezahlen und die Kosten des Nechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist ohne, eventuell gegen Sicher- heitsleistung vorläufig vollitreckbar. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handels)achen des Land- gerihts in Hecbingen auf den 29. Ja- nuar 1930, vormitiags 9,30 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hechingen, den 16. Dezember 1929,
Der Urkundsbeamte der Geschättsstelle 2 des Landgerichts.
(83235] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Paul Li\chewfki in Kömgsberg i. Pr.,, Prozeßbevollmächtigter : Nechtsanwalt Dr. Denzin in Königsberg i. Pr., tlagt gegen den Drogisten Aloysius Laschewski, früher in Königsberg i. Pr,
1929
[83238] Oeffentliche Zustellung.
Die Ebefrau Otto Vöpel, Klara, geb. Menzen, in Köln - Klettenberg, Sieben- gebirgsallee 84, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Becher in Mayen, flagt gegen ihren Ehemann Otto Vöpel, fiüher in Niedermendig, wegen Unter- halts, mit dem Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung der Hälfte leines jeweiligen Verdienstes. Zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Maven auf den 13. Februar 1930, vormittags 9: Uhr, geladen.
Mayen, 11. Dezember 1929.
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cs
Josefine, München, Schlör«-
9] Oeffentliche Zustellung. Neitmeier straße 3, Klägerin, vertreten dur Nechts-
neunundachtzig NM 85 Pf. — nebst 13 9% [a é 1 | klagt gegen Giehl, Hans, Kaufmann,
anwalt Dr. Negensteiner in München,
früher in München, Hedwigstr. 11/11, zur Zeit unbekannten Autenthalts, Bes=- klagten, nicht vertreten, wegen Darlehns- forderung, mit dem Antrage zu erkennen : I. Der Beklagte ist schuldig, an Klägerin 5000 NM — fünftausend NReichmark — nebst 74 9%, fiebeneinhalb vom Hundert, Zimen, seit 1. August 1929 zu bezahlen. Il. Der Beklagte hat die Kosten des Nechtéstreits zu tragen und zu erstatten. 111. Das Urteil wird für vorläufig voll- flreckbar erklärt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts München T auf Montag, den 23. Februax 1930, vormittags 9 Uhr, Sitzungs}jaal 146/1, mit der Auf- forderung, einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus- zug der Klage bekanntgemacht.
München, den i6. Dezember 1929.
Der Urfundsbeamte des Landgerichts München I.
(83230] Oeffentliche Zustellung.
Lautenbacher, Fritz, Diplomingenieur în München, Amalien|itraße 43, Kläger, vers«- treten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Marx Feuchtwanger [l in München, klagt gegen Baum,-. Sigmund und Sarah, Kaufmannseheleute, früher in München, zur Zeit unbekannten Aufentha!ts, Bes- flagte, nit vertreten, wegen Forderung aus Darlehens- und Bürg|chaftsvertrag,
binsihtlich der Erhebung der Klage und |
einen bei diejem Gericht zugelassenen | Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten
wegen 40, — NM Darlehns- und 95,599 NM Warenforderung, mit dem Antrage, den Beklagten. kostenpflichtig zu verurteilen, | an. den Kläger 135,59 NRM nebst 10 0/6 | Zinjen seit dem 1. November 1929 zu | zahlen und das Urteil tür vorläufig voll-| sieckbar“zu erklären. Zur mündlichen | Verhandlung des Rechtsstreits “ wird der !
Beklagte. vor das Amtsgericht in Königs- berg i. Pr., Hantaring: Nr. [4/16, Zimmer | Nr. l00, auf Freitag, den 21. Februar |
mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die Beklagten sind - samtverbindlich \chuldig, an Kläger 8300 NM, m. W.: acht- taufenddreibundert Reichsmark, mit Zinjen zu 19 über den NReichsbankdisfont ab 1. 9, 1928 zu bezahlen. II. Die mits- beklagte Sarah Baum - ist weiterhin s{uldig, den Eheleuten Heinrih und Sibilla Essig in Köln anzuzeigen, daß sie dem Kläger die ihr gegen die Eheleute Essig für die Zeit ab i. Mai 1929 zus stehende Mietzinsforderung bis zur Höbe der - eingektlagten Forderung abgetreten hat. ITl. Die Beklagten haben samt- verbindlich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Der mitbeklagte Ehemann hat die Zwangsvollstreckung in das einge- brahte Gut feiner Ehetrau zu dulden. V, Das Urteii ist mit oder ohne Sicher- beitsleistung vorläufig »vollstretbar. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits ver die 3, Zirilkammer des Landgerichts München L auf Freitag, den 28, Februar 1930, vormittags 9 Uhr, Sizungsfaal 87/1, mit der Au!forderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen MNechtäanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug aus der Klage bekanntgemacht. München, den 16. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Ge]chäftsstelle des Landgerichts München I, 3. Zivilkammer.
[83240] Oeffentliche Zustellung.
Frau Anni Buchner in Nürnberg, Adams Klein-Straße 132, vertreten dur Nechts- anwalt Dr. MNosenblatt in Nürnberg, tlagt gegen Buchner, Emil, in Nürn- berg, Fürther Straße 85 wohnhaft, nun unbekannten Autenthalts, wegen Vornahme einer Handlung, mit dem Antrage: 1 Der Beklagte hat bei der Gartenstadt Nürn- berg, eingetr. Genossenschaft m. b. H , den Antrag auf Uebertragung des Bejcheini« gungsbuhs Nr. 6051, lautend aut den Namen Emil Buchner, auf den Namen Anni Buchner, Nürnberg, Adam-Kleins St1aße 132, zu stellen. 11. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. I1I. Das Urteil ift vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Vers handlung des Rechtsstreits in die öffent- lie Sitzung das Amtsgerichts Nürnberg vom Freitag, den 31. Januar 1930, vormittags 9 Uhr, Situngs}faal 314, geladen. Die öffentlihe Zustellung der Klage und Ladung wurde mit Béschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 6. Des zember 1929 bewilligt.
Nürnberg, den 16. Dèzember 1929.“ Ge)chättsftelle des Amtsgerichts Nürnberg.
[83244] Oeffentliche Zusteuung.
Ge)chäfts-Nr. 3. C. 1191/29. Der Dr. tned. Moldenschardt in Werniges
| rode, Prozeßbevollmächtigte: Netsanwälte
Königsberg, Pr., den 12. Dezbr. 1929, | Peters und Pauli, Wernigerode, tlagt Die Ge}|châstsstelle des Amtsgerichts. * gegen die ge|chiedene ‘Frau Lotti Hesse,