1907 / 91 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

vi | Am vorigen Außerdem wurden gering "mittel fte Verkaufte | e rraufs, | r dsGuitis-) ‘Markttage am Markttage April Marktort Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge wet 1 Dotvel Durth- nag übersälägliche ga M VMEA 2! f 1 nitts- bun Tag niedrigster | höchster | niedrigster | höch niedrigster | höchster [Doppelzentner tner n dem } Dopp el4 R M t d M A K M K M (Preis unbekannt) 7 Noth: Ger fte. 13. Leoblbüy i: 15,00 15,20 15,40 15,60 15 80 16,00 ; : i; : Z E : | ft 2 4A e 46 703 15,28 5, 7 alberstadt . 15/50 16/45 16,45 17,40 17,40 18,30 i h L : Ga ° M ? ilenburg 15,75 15,75 16,75 17,50 17,50 18,00 ; / 2 Erfurt . 18,00 18,00 19,00 19,00 20,00 20,00 h; 7 Kiel . 16/00 16,00 16/50 16/50 17,00 17,00 i 7 Goslar 15,00 16,00 16,00 17,00 17,09 18,00 \ i; * E 1900 | 1900 | 2009 | 1800 | 1850 | 1850 ; | ; ' 7 4 ; / 20/00 20,40 ,40 67 1 334 20,06 21,00 6. 4 l Straubing . 17,76 17,92 19,12 19/60 19/80 20,00 31 584 18/70 i‘ Î " Meißen . 15.00 15,50 27 A 18,00 18/50 i : t M x 4. 50 | : O A 17,00 | 17,50 | 1000 R0O T 1800 | 1820 i : i : lauen i. V, . “_ es 16,00 16/00 18,00 18,00 ; i; | ; ottweil E f L 20,00 21,00 10 209 20,85 20,26 6.4. 4 A: i u 1020| D 19,60 | 20,40 28 155 19/65 j | / : : / , 20, 455 ,65 19,68 6.4. ? l j avensburg 18,00 18,00 18,46 18/46 18/80 19,00 13 240 18,46 18,61 6.4. i ë Saulgau . 20,00 20,00 _— 3 60 20,00 ¿ s : 5 Offenburg . . vi L 18,00 18,00 E s 2 36 18,00 ; : : Bruchsal. 2 v 18,00 18,00 18,50 18,50 : i i ; ¿ ¡ Rostock ; fin e 1650 16,50 200 8 300 16,50 16,40 30. 3, i L Altenburg 16,50 16,50 s ee 17/50 17/50 és M dad E / E 2 Arnstadt . 18,00 18,00 19,00 19,00 19/60 19,60 38 722 18,99 19,08 6,4 è D afer. 13. Insterburg . ais 17,00 17,00 15 255 17,00 4 5 : M A 16,90 16,90 17,10 17,10 17/35 17/35 L : E E S 5 : N 7 i : 18,00 19,20 29 525 18,10 17,60 10. 4. ¿ 3 D E 1800 | 1800 | v0 o | 120 18:80 28 515 18/40 B Ad : ¿ Brandenburg a. H. . 17,50 17,50 1800 | 18/00 18/50 18'50 f i S S A : ¡ rankfurt a, O. ._\; 17/60 17,60 18,20 18,20 19,00 19,00 . ; ; s: Ï ; Z Anflam : A 16,80 16,80 17,20 17,20 15 255 17,00 16,75 6. 4, Ï 7 St n E e As L 17,50 17,50 4 70 17,50 17,50 6, 4. s S argar! . Pomm. . L 16,50 16,50 17,00 17,20 40 674 16,85 1671 10. 4. s 7 chivelbein. . 15,00 15,00 15,40 15,40 15,80 15,80 12 185 15,40 15,20 6.4 L «E 15,20 | 15,60 15,70 16/10 16/50 16/90 ; i i ; : Rummelsburg i. Pomm. N G 16,00 17,00 va ad 10 165 16,50 ; i Ï 2 Stolp. i. Pomm. S 15,80 15,80 16,00 16,00 16,20 16,20 135 2158 15,99 1651 10. 4. L L Lauenburg f. Pomm. fe * 1680 | 16/80 17,00 17,00 11 186 16,90 16,75 10. 4. 12 E 15,80 | 1980 | 0 E | 1620 | 1820 60 978 leo | 198 | 6.4 ; S j / | : 80 60 / i ë Trebnig i. Sqhl. -. 15,00 15,50 16,00 16/40 16,60 1709 ¿ bi vis Es 0 me ; Breslau N 15,80 16,20 16,30 16,50 16/60 17,00 j j | ; f ; ; | 16,60 16,60 16; ; | ' / s Nu, R 15,80 16,00 16,20 16,40 gg E E M E O M 2 ° . D... 17,00 17,00 us 2 380 : y ° Î agan i 16,60 | 1660 | O O 1710 | 1710 , E E E - « Taue. 1600 | 1600 | 1650 | 1650 | 1700 | 1700 ; : ; u Meise 15,20 15,40 15,60 15,80 16/00 16,20 i ; 5 N ¿4 Dalberstabe 1795 18/26 1826 | ‘18,57 18,57 18,87 _ E E aas H 1 7 Eilenburg 16,25 16,25 17,30 18/50 18,20 1900 E ; : i 2 | Erfurt 18,00 18,50 19,00 19,00 19,50 19 50 : : 4 Kiel . 17,00 17,00 17,50 17,50 18,20 18,20 / ä Goslar 18,00 18,50 18,50 /19,00 19,00 19,50 ; L: z ulda . 18 50 18,50 19 00 19,00 19,50 19 50 i; ; E Í v 19,00 19,00 19,50 19,50 200 20,00 0 5 850 19,50 18,75 6.4, f ú L —— 17,80 1050 17,50 / i 7 Z Mün en 14,80 15,20 18,00 19,60 19,80 22,00 1665 32 837 19,72 R I 9 ¿ traubing 17,78 18,52 20,05 20,68 21,70 22,72 48 926 19,49 90/03 6.4 ? s 7 Ee i i, 1, 9,00 « Í i: i E ¿ E. 17 40 17,70 17,80 18,20 18,30 18,70 7 : 7 Z lagen 1 V. . E 18,50 18,50 19,00 19,00 i i 7 7 A E E ad 17,40 17,60 110 1912 17,46 : L ; é ReuSinten —- 19,60 19,60 20,40 20,40 117 2318 19,80 an i L ¿ Rottwe l. 18,40 18,50 18,80 19,00 19,20 20:00 47 885 18,83 19.63 6 U : ¿ ray n 18,60 19,20 19,60 20,00 77 1509 19,60 19/56 6.4. : : He énheim . “s 19,20. 19,40 19,60 20,60 60 1200 19,95 20,17 6.4 : : avensburg . 17,00 17,60 17,85 18/08 18/30 19,00 348 6293 18,08 18/36 6.4. Í ; Saulgau. 18'00 18,00 18/74 18,74 90,00 20,00 H 206 18,73 18/89 6. 4. ; e 30 0 1,0 ),0 1 : L l s muGlal : 19,50 19,50 20,00 20,00 e E id G i: ; i es a L 16,80 17,00 730 12 384 16,96 16,98 6.4 Waren . . . PI a 15,50 16 00 17 0 , c 1 1 . Fe s « | Braunschweig . 1800 | 1800 | 1860 | 1850 | 19%0 | 20 E Aud As M N 40 ; [tenburg 18/00 18,00 e 0B 19,00 19,00 : , i ; ¿ Arnstadt . 19/50 19,50 19,80 19,80 20,00 20,00 29 574 19,79 19,60 6. 4, :

Tagesordnung : Entwurfs Reichs

aushaltsetats zwar: Etat für das Reichs

en Anfang der Sigung ist in der vorgestrigen

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise

Deutscher Reichstag.

28. Sigung vom 13, April 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Fortseßung der betreffend für das Rech amt des Jnn

eines Gesetzes,

Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Smidt - Berlin haftlicher ndustrie zur kurrenz aufhebt und die talistischen Unternehmungen fi 100 auf 150 % gestiegen. und der Großindustrie zu durch Erwerb eines großen Teils auf das Kohlensyndikat zu gewinne die ihm das verdahten un ungeheuren Gewinne 900 9/0, die der N größeren Einfluß au

Bedeutung Kartell-

tun ?

daß die Kohlenpreise in die

Ilôöhne nit steigen.

preubiden Negterung so estrebungen auf V

s nicht soztald nnung.

Man spricht immer von der Undankbarkeit der weisen doch einmal Dankbarkeit gegen so verdient - gemacht haben, Nicht

aarreviter

Im S

zweiten Beratung des Feststellung des nungsjahr 1907, und

lin (Soz.) (fort ist heute die und Syndikatbildun Preise heraufschraubt. nd in den letzten Was ist gegen die Als der frü der Hibernia n suchte, d auf seinen Stu ziehen die Bohrgesell\ ation entzogen werden. f das T e E gewi

fahrend) : Von großer wirt- Entwicklung der Groß- , die die freie Kon- Die Aktien der kapi- Jahren zum Teil von Macht der Hocfinanz here Minister Möller -Aktien einen Einfluß waren es seine Freunde, rz hinarbeiteten. haften ? Géwinne bis zu Wenn der Staat nnt, fo ist zu befürchten, d die Arbeiter- Bergbauvereine nicht, der gen wegen ihrer werfen. sondern sfozialistishe Ge- [rbeitgeber in seinen Gruben fast größeren Terroxismus als die gleute auf die Straße nzen Anzahl ihrer

Das Hudert aber die

ztaldemokratische erftaatlihung der Grube vorzu emokratishe Gesinnung, mgekehrt übt der Staat als egen mißliebige Arbeiter einen rivatbetciebe. eworfen wegen ‘nihtiger Vorwände, die ein ameraden das Leben gerettet u

wurden Ber nd 30 Jahre t wesen waren. rbeiter. Arbeiter, die \ich einmal Konsumbvereinen

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Konsumvereine die S Wenn die Ar Arbeiterwohnungen eine Anlage sehen. etwas übrig, Konsumbvereinen verboten werde reden,

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das tun eine folch

aber man

kapitalistishen

darüber

verboten würde. nalen Aufgaben. die Landarbeiter erträ schaffen werden. \ aftskammer für die sekretär hat einen Fall wirtschaftlichen Berufsgen eines NRentenempfängers verallgemeinert werden. t, daß die Aerzte haftigkeit, ja Einseitt doch nicht immer blo daß die Renten nicht zu hoh sind, \ Sie nicht, weil Sie fürch e Frage kompromittieren. der Ueberlastung der Uns ist es glei Hauptsache ist, daß ndwirtschaft die La Es gibt

wie der

a

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ollte si hüt empfiehlt \chließlich, die Ausbeutung Staates, den Handw

follen die Arbeiter angehören. n vorgeworfen , paremagen zum Bau von Arbeiterwoh eiter das tun, so b

wenn das au Man spricht immer mit E zu gehörte vor allem, da glide Verhältnisse, en sprach si

Der Abg. Naab daß sie

Einführung von

woher die den Landarbeitern ge st nicht tragen, „git Arbeiter, die ein beträgt die Höchstrente Frau, die 60% 108 M. Rente, 9 M monatli.

Krankheit noch die Hälfte für die bin der fol der die

angeführt, ossenschaft all beurteilt hat. Wir unsererseits haben imme mit außerordentlicher Peinli gkeit die Rentenansprühe y ß diejenigen,

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Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgeru hat die Bedeutung,

Sparkassen gebildet und

eweift das nur, l sihere und Für die Rabattsparvereine Abg. Raab.

den

k, las Ei e westpreu

Kulis QUAl in de

Davon mußte Armenun Wokhltaten der fozia en, diese Wohltaten zu übers Privatversicherung, die he und Spekulation sei, u erkern usw. wirkli

;

len Gefe

o9nungen verwandt haben. daß sie in dem Bau ozialpolitisch lohnende aben wir ebensowenig Wenn er verlangte, daß sle Dividenden zahlen, Aktiengesell haften mphase von natio- ß im Osten für ohnungen ge- he Landwirt- Der Staats- m ein Arzt einer land- ¿u wohlwollend die Ansprüche Fall darf nicht die Erfahrung chkeit und Ge- | rüfen. die ein Interesse daran haben, e : s d Ah Tee e TÉônnten fi on dur Der Staatssekretär | s landwirtschaftlihen Berufsgenossenschaften. genommen werden; die holfen wird. so muß der Staat eintreten. Einkommen von 300 A hab ¿wet Drittel, also 200 A Eine der Erwerbsfähigkeit verloren hatte, bekam sie für die Zeit der

Dieser eine

terstüßung abtragen. Jch ‘Bgebung verkennt, âßen. Der Redner ute ein Objekt der nter der Autorität nuygbar zu machen.

ndet mitgeteilt. daß der betreffende Preis nit vorgekommen ift, ein Punk

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hat unseren

daß den so ließe

Fragen Aber

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aben, - davon alte gebre-

Der Durchschnittspreis wird aus den unab t (.) in den legten sechs Spalten,

gerundeten Zahlen berehnet.

daß entsprehender Beri cht fehl t.

Staatsminister , Staatssekretär

von Posadowsky -

Wehner:

des Jnnern Dr. Graf

Ich habe von dem Herrn Vorredner eine Aeußerung gehört, die mih

gefreut hat, weil er als Mit

glied der soztaldemokratishen Partet den

Segen der sozialpolitishen Gesfeßgebung anerkannt hat; solhe Aeuße-

rungen haben wir von den Ver bis jeßt meines Wissens ni demokraten.) Nun, sie bei nähster Gele Erkenntnis.

Dann hat der Herr Abgeordnete sich ge ezug auf die Rentenbewilli Rentenfeststellung gemacht Hause mitgeteilt habe,

Berichte der landwirt)aftlihen Berufsgeno herzogtum Baden entnommen.

daß die dort festgestellten Tatsache ih muß alfo annehmen, darin wird der Herr Vo ¿utreffend und gewissenh

Ein Teil der Ausführun auf die zukünftige Gesetzgebung. Reform der sozialvolitishen Ge Wünschen, die im Laufe der

das Verfahren der hier im hohen

lih berücksihtigt werden. stimmungen müssen bei der

gebend sein, - denn fonst verl und wenn der Herr

der Akten

tretern der foztaldemokratishen Partei cht gehört. (Widerspruh bei den Soztal- dann werde ih folhe Aeußerungen sammeln und genheit gerne verwenden als ein Zeichen besserer

gen eine Aeußerung ge- gung und in bezug auf habe. Die Fälle, die ih waren einem amtlichen senschaft für das Groß- Es ist mir nit bekannt geworden, n einen Widerspruch erfahren haben; daß diese Mitteilung richtig ift. Jch glaube, rredner mit mir einig sein, aft ausgeführt werden.

gen des Herrn Vorredners bezog sih au Darüber läßt sich reden; bei der seßgebung wird eine Reihe von Praxis ih herausgestellt haben, sicher-

das Gesey muß

Aber die bestehenden geseßlihen Be- Ausführung im einzelnen unbedingt maß-

Vorredner gesagt hat Aktenstücken durhgesehen und die Bedenken, dem Material

iert man jeden Boden unter den Füßen, , er hätte Hunderte von die ih geäußert habe, in nicht begründet gefunden, so wird

er auch den Grundsaß kennen: Quod non est in actis, non ost in mundo. Das if eben der Fehler, meines Erachtens, daß schr viele Dinge, die in den Akten stehen sollten, niht darin stehen; das. liegt daran, daß vielfa die Nentenanträge in den unteren Instanzen niht mit der Gründlichkeit und Sorgfalt behandelt werden, die meines Erachtens im Interesse der sozialpolitischen Gesetz- gebung aus moralischen und finanziellen Gründen notwendig ift.

Es fällt mir gar nicht ein, einen unberechtigten Einfluß üben zu wollen auf den Rückgang der Renten; ih will nur einen Einfluß üben dahin, daß nur da Renten festgeseßt werden, wo der Anspruch ein geseßzlich gehörig begründeter ist. Mein Bestreben geht deshalb auch seit jeher dahin, die Vorbereitung der Anträge in den unteren Jn- stanzen wesentlich zu verbessern, und darin, meine Herren, sollten Sie mich unterstüßen! Ich versichere Ihnen, es ist dringend notwendig. Wegen solcher Kleinigkeiten, wie der Herr Vorredner erwähnt hat, sind Renten niht entzogen worden, sondern die Fälle, wo Renten auf Grund der Revision entzogen worden sind, waren sehr flagrante Fälle, wo die Bewilligung der Renten mit den Vorschriften des Gesetzes unbedingt unvereinbar war.

Uebrigens iff mir auch nicht eingefallen , einen Angriff gegen die deutshe Aerzteshaft zu richten; ih habe nur einzelne amtlich festgestellte Fälle hier mitgeteilt und freue mihch auch, daß, während bisher gerade von der Partei des Herrn Vorredners sehr heftige Angriffe gegen die Aerzteschaft gerihtet worden sind, er im Gegenteil heute für die Aerzteshaft eingetreten ift. Ich habe hier oft gehört, daß die Herren gesagt haben, die Aerzte wären befangen, ständen unter dem Druck des Unternehmertums ; heute hat er gerade eine Rede zu Gunsten der Aerzte gehalten und ih kann seinen Aus- führungen im allgemeinen nur vollkommen beistimmen. Dadurch wird aber der Wunsch nicht beseitigt, daß eine bessere Vorbereitung der Anträge der unteren Instanzen stattfinden möge.

Ich möchte nun auf eine Anzahl von Fragen eingehen, die an mi gerihtet worden sind. Jh halte mi für verpflichtet, auf jede Anfrage, die im hohen Hause an mich gerichtet wird, au eine sach- lihe Antwort zu erteilen.

Was zunäthst die Sonntagsruhe in der Binnenschiffahrt an- betrifft, so habe ih mich ja wiederholt geäußert , daß ich eine An- ordnung zu Gunsten der Binnensciffer in dieser Richtung für not-

wendig halte. Die Erhebungen des Beirats für Arbeiter- statistik über die Dauer der täglichen Arbeitszeit in der Binnenschiffahrt sind aber bis jeßt noch nihcht beendet,

und man kann selbstverständliß auch in einer so schwierigen Materie feine Vorschriften über die Sonntagsruhe in der Binnenschiffahrt treffen, wenn niht gleihzeitig die Erhebungen über die tägliche Arbeitszeit in der Binnenschiffahrt beendet sind. Ich will mir an- gelegen sein lafsen, darauf hinzuwirken, daß diese Erhebungen des Arbeiterstatiftishen Beirats mit möglichster Beschleunigung zu Ende geführt werden, da ih die Dringlichkeit, die Frage im Wege der Ver- ordnung zu regeln, mit dem Herrn Vorredner aus der Mitte des Hauses durhaus anerkenne.

Was ferner das Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbe betrifft, so ist eine allgemeine Revision der vom Bundesrat mit Bekannt- machung vom 5. Februar 1895 zugelassenen Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit in Angriff genommen. An Hand der von den Bundesregierungen angestellten Erhebungen und auf Grund kom- missarischer Beratung is in s\ämtlihen in der erwähnten Bekannt- machung enthaltenen Gruppen ein vorläufiger Entwurf aufgestellt und den Bundesregierungen mitgeteilt worden. Nah Ver- arbeitung der hierauf von den Bundesregierungen eingehenden Gut- ahten wird voraussichtlich im kommenden Winter dem Bundes- rat eine Vorlage zur Abänderung der erwähnten Ausnahmebestim- mungen zugehen. Soweit sich übersehen läßt, wird allerdings, wie ih bereits vorgestern ausgeführt habe, eine Reihe von Ausnahmen von der Verpflichtung zur Sonntagsruhe niht mehr aufrechterhalten werden können.

Wie bereits von einem der Herren Vorredner au?geführt worden ist, sind die Gewerbeinspektionen aufgefordert worden, über die Verhält- nisse der Glasindustrie im allgemeinen zu berihten. Den Anträgen, die in dieser Beziehung vorliegen, wird erst dann stattgegeben werden können, wenn jene Berichte eingegangen sind. Ich bemerke aber, daß mit Rücksiht auf die Sonntagsruhe in den Glashütten doch \chon sehr einshneidende Bestimmungen ergangen sind, die meines Erachtens eine wesentlihe Besserung des bisherigen Zustandes bedeuten. So- bald die Berichte der Gewerbeinspektoren vorliegen, werden alle diese Fragen, die hier im hohen Hause und in den vorliegenden Anträgen angeregt worden find, zum Gegenstande der Erwägung gemacht werden.

Ich komme jeßt mit einigen Worten auf die Submissionsfrage, die ja bereits sehr eingehend erörtert worden ist. Ih bemerke zunächft, daß die preußishen Bestimmungen im Neichsdienst bereits Anwendung finden; nur in der Heeres- und Marineverwaltung

sind sie noch nicht angewendet, weil dort eigenartige Verhältnisse vorliegen. Jh habe mich aber erneut an die Herren Chefs der Reichsmarine- und der Heeresverwaltung

mit der Bitte gewendet, die Einführung dieser neuen Submissions- bedingungen mögli{hst zu beschleunigen und mir au die Aenderungen mitzuteilen, die sie gegen die allgemeinen Submissionsbedingungen einführen wollen.

Ich möchte dazu bemerken, daß ein Teil der Wünsche, die hier geäußert find, in den preußishen Bedingungen bereits erfüllt it. So heißt es 3 B:

„Bei der Auswahl der Unternehmer ist nah Möglichkeit zu wehseln. Auch sind dabei die ortsangesessenen Gewerbetreibenden vorzugsweise zu berücksihtigen.“

(Bravo! rets.) Es heißt ferner in den Submissionsbedingungen, die also jeßt auch für das Reich maßgebend sein sollen.

„Bei der Vergebung von Bauten sind im Falle gleicher Preisstellung die am Ort der Ausführung oder dessen Nähe wohnenden Gewerbtreibenden vorzugsweise zu berüdsihtigen, wenn sie die Arbeit im eignen Betriebe ausführen."

Ferner:

Liegen von mehreren Handwerkern gleihwertige Angebote vor, fo sind bei der Zuschlagerteilung diejenigen Bewerber vorzugs- weise zu berücksihtigen, die berechtigt sind, den Meistertitel zu

führen.“ (Sehr gut ! rets.) Es sind aber noch weitere Wünsche geäußert worden. Es ist

sich allerdings in den preußischen Bestimmungen niht findet. Jedoch, meine Herren, {üßt gegen Unterbietung der Leistung folgende Be- stimmung der preußis@en Ausführungsbestimmungen : „Die niedrigste Geldforderung als folhe darf für die Ent- sheidung über den Zuschlag keineswegs dea Auss{lag geben. Der Zuschlag darf nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der betreffenden Leistung oder Lieferung gewährleistendes Gebot erteilt werden. Ausgeslofsen von der Berücksichtigung sind solche Angebote, die eine in ofen- barem Mißverhältnis zu der Leistung oder Lieferung stehende Preis- forderung enthalten, sodaß nach dem geforderten Preis an und für sich eine tüchtige Ausführung nit erwartet werden kann.“ Weiter i\t eine vorzugsweise Berücksichtigung der Genofsenschaften niht vorgesehen. Die Berüeksichtigung der kleinen Gewerbtreibenden ist jedoh dur folgende Bestimmungen gewährleistet : „Die Ausschreibüügen sind tunlichst derartig zu zerlegen, daß auch kleineren Gewerbtreibenden und Handwerkern die Beteiligung an der Bewerbung ermögliht wird. Bei größeren Arbeiten oder Lieferungen, die ohne Schaden für die gleihmäßige Ausführung getrennt vergeben werden können, hat daher die Vergebung in der Regel in den verschiedenen Gewerbs- und Handwerkszweigen ent- entsprehend zu erfolgen ; auch ist in geeigneten Fällen die Ver- dingung nach den Arbeiten und zugehörigen Lieferungen zu trennen.“ Das ist auch eine besonders wihtige Bestimmung

„Bei besonders umfangreichen Ausschreibungen sind die auf die

einzelnen Gewerbs- und Handwerkszweige entfallenden Arbeiten oder

Lieferungen in mehrere Lose zu teilen.“ Meine Herren, das sind aber nur formale Bestimmungen. Ob indes diejenigen Wünsche, die hier im hohen Hause geäußert worden sind im Interesse der Handwerker und die ich vollkommen teile, erfüllt werden, hängt davon ab, wie diese Bestimmungen ausgeführt werden, Man muß \ich hierzu die Mühe nehmen, diesen Verhältnissen nah- zugehen, folhe Fragen müssen mit einer gewissen Liebe, mit einem gewissen inneren Interesse für den Zweck zur Ausführung gebracht werden, nit rein bureaukratisch; man muß immer das eigentliche Ziel vor Augen haben, welches durch diese Submissionsbedingungen erfüllt werden soll. Es ist natürlich für den, der die Arbeiten [eitet, viel leichter, mit einem großen Unternehmer zu verhandeln, der die ganze Sache übernimmt, der alles besorgt, der einem keine Schwierig- keiten maht. Haben wir aber eine Reibe von kleinen Unternehmern, bei denen man dann dafür sorgen muß, daß Lieferungen und Arbeiten rechtzeitig ineinandergreifen, um au die rechtzeitige Fertigstellung des gesamten Werkes zu ermöglichen, so ist die Bauleitung wesentli shwieriger. Das macht dem einzelnen Beamten, der die Arbeit zu leiten hat, natürlih erbheblich mehr Arbeit und verursacht ihm viel mehr Sorge, aber ich meine, sozialpolitisch ist eine liebevolle Detail- arbeit hier sehr wertvol. (Sehr rihtig)) Solhße Be- stimmungen wie die verlesenen können nur einen formalen Cha- rakter haben ; hier kommt es eben darauf an, daß die Bestimmungen auch in dem Geiste ausgeführt werden, in dem fie gegeben sind.

Was die Arbeitsverhältnisse des Bureaupersonals der RNechtss anwälte und Notare betrifft, so ist im Reichstage bereits in der Sigzung vom 3. Februar 1906 mitgeteilt worden, daß die von dem Herrn preußishen Justizminister eingenommene Stellung den übrigen Bundesregierungen zur Kenntnis gebraht worden sei. Die dazu ein- geforderten Aeußerungen der Regierungen liegen aber noch nit voll- ständig vor; deshalb kann ich mich über die Sache auch noch nit endgültig äußern.

Es ift au eine allgemeine Regelung der Beschäftigung von Arbeiterinnen und von jugendlichen Arbeitern bei gesundheitshädlichen Arbeiten angeregt worden. Jh habe mich dieserhalb mit den Bundes- regierungen, insbesondere mit dem preußishen Herrn Minister für Handel in Verbindung geseßt. Der Herr preußishe Minister für Handel erklärt aber, ein Bedürfnis für die Regelung nicht anerkennen zu können. Auch is er der Ansicht, es bestehe auch bei dem jezt in Ausfiht genommenen Vorgehen die Gefahr, daß Beschäftigungen verboten würden, die - im ein- zelnen und nicht etwa nur in vereinzelten Fâllen zulässig seten. Das ift der Standpunkt, den vorläufig der Herr preußishe Minister für Handel eingenommen hat. Ich werde aber die Frage nit fallen lassen, sondern mih weiter mit dem Herrn preußishen Minister für Handel darüber unterhalten.

Eine wichtige Frage, die hier im Hause hon oft behandelt worden ist, ist die Erhebung von Beiträgen einerseits wegen Zugehörigkeit zum Handwerk, anderseits wegen Zugehörigkeit zu den Fabriken, und ferner die Anwendung der Arbeiter- \hußbestimmungen der Gewerbeordnung auf die Einzelbetriebe.

Was zunächst die Anwendung der Arbeitershußbestimmungen der Gewerbeordnung betrifft, so habe ich darüber kürzlih mit dem Herrn Handelsminister mündlich verhantelt und wir haben uns bis jeßt dahin geeinigt, daß es der einfahste Weg ist, um diesen zahllosen Zweifeln entgegenzutreten, die streitige Frage, ob ein Gewerbebetrieb oder ein Handwerkbetrieb vorliegt, nah der Zahl der in den einzelnen Betrieben beschäftigten Gehilfen zu entscheiden. Muaßgebend würde noch sein, ob in den einzelnen Betrieben motorische Kraft verwandt wird oder niht. Jch glaube aber, man wird zu etner befriedigenden Regelung dieser Frage nur kommen, wenn man si shließlich an äußere Merkmale hält, die jeder individuellen Er- wägung entzogen sind.

Nun weiter die Frage der Beitragskeistung, die noch erheblich \hwerer zu entscheiden is. Jn der Reichstagssizung vom 3. Februar 1906 habe ih ausgeführt, daß es zur Beseitigung der Klagen über die zweifahe Heranziehung einzelner Betriebe zu den Beiträgen sowohl der Zwangserganisationen des Handels als derjenigen des Handwerks vielleicht zweckmäßig sei, eine einheitlihe Schlu fo instanz zu hafen, die sowohl für die Handelskammer- wie für die Handwerkskammerorganisationen zu entscheiden babe. Grund- züge zu einer in dieser Richtung sih bewegenden Gefetzesvorlage \ind ausgearbeitet.

Eine inzwischen bet den Bundesregierungen gehaltene Rundfrage hat aber ergeben, daß das Bedürfnis nah einer geseßlichen Regelung niht überall in gleichem Maße besteht. Zunächst werden nicht in allen Bundesstaaten Beiträge zur Handwerkskammer erboben, sodaß insoweit in den betreffenden Bundesstaaten eine Doppelbesteueruvg nicht vorkommen kann; in einer Reihe von anderen Bundesstaaten entscheiden {hon jeyt die nämlihen Behörden endgültig über die Zus

nah einer geseglichen Regelung von dem Handelsminifter zur Zeit niht anerkannt werden, Nah der neueren Rechtsprehung des Oberverwaltungsgerihts können Handwerksbetriebe nicht aus dem Grunde allein für handelskammerpflihtig erklärt werden, weil sie in das Handelsregister eingetragen sind. Es muß vielmehr für die Handelskammerpfliht noch die unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister festzustellende Tatsache hinzukommen, daß der Betriebsinhaber Kaufmann ift. Die Kaufmannseigen- schaft ist jedoch zu verneinen, wenn dem Betreffenden mit Nücksicht auf seine gesamten Betriebsverhältnisse die Eigenschaft eines Hand- werkers zukommt. Auf diese Rechtsprehung werden die Handels- kammern hingewiesen, und es wird ihnen die Freistellung hiernah ¿weifelloser Handwerksbetriebe anheimgestellt werden. ó

In anderen Fällen, in tenen die Natur eines Betriebs es zweifel- haft erscheinen läßt, ob er zum Handwerke oder zu. den Fabriken ge- hört, will der Handel8minister im Verwaltungswege eine Anordnung treffen, wonach ein Gewerbebetrieb, der dur rechtskräftige Ent- scheidung der Verwaltungsgerihte als Fabrik erklärt ist, von der Heranziehung zu den Organisationen des Handwerks frei zu lassen ift. Gleichzeitig sollen die Regierungspräsidenten angewiesen werden, in allen derartigen zweifelhaften Fällen auf eine Beiladun g der HandwerkskammerndurhdieVerwaltungsgerichte hinzuwirken. Den Handwerkskammern wird damit Gelegenheit gegeben, beim Verfahren mitzuwirken und eventuell au Rechtsmittel einzulegen.

Gndlih kommt in Betracht, daß die hier in Rede stehenden Fragen kaum zu regeln sein werden, ohne daß man übersieht, wieweit gleichzeitig etwa die Wünsche der Handwerker befriedigt werden können, die dahin gehen, die Fabrikbetriebe, die handwerksmäßig ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigen, anteilig zu den Kosten heranzuziehen, die die Handwerkskammern für das Gesellen- und Lehrlingswesen auf- gewendet haben. In dteser Beziehung schweben statistische Erhebungen, die noch nicht zum Abschlusse gelangt sind.

Meine Herren, auch die Frage der Gefangenenarbeit ist gestern be- rührt worden. Wie der Staatssekretär des Reichsjustizamts am 23. Februar 1906 im Reichstage erklärt hat, soll dem Neichstage eine Statistik über Art und Umfang der Gefangenenarbeit mitgeteilt werden. Die statistishe Erhebung ift durch ein Rundschreiben des Neichsjustizamts an die Bundesregierungen vom 19. Juli 1905 mit dem 1. Dezember 1905 als Stichtag in die Wege geleitet worden. Eine Zusammenstellung des Materials ist dem Reichstage und auch dem Reichs- amte des Innern noch niht zugegangen. Die Vertretung der Sache im Reichstage wird bis auf weiteres dem Reichsjustizamte zu überlafsen sein. Auch die Aenderung der Gastwirtsverordnung ift wiederum angeregt. Ich kann nur wiederholen, daß kaum eine Verordnung des Bundes- rats fo eingehend auch von den lokalen Instanzen in den einzelnen Bundesftaaten geprüft worden ist, wie gerade diese Gastwirtsverordnung, und wir konnten zu einer anderen Negelung \chließlich nicht kommen. Wie Sie wissen, wurde auch im preußishen Abgeordnetenhause ein Antrag gestellt, eine Resolution zu fassen auf Aenderung dieser Ver- ordnung; dieser Antrag hat aber die Zustimmung des Abgeordneten- hauses nicht gefunden.

Ich möchte nun noh einige allgemeinere Fragen berühren. Gs ist hier wieder über die Schädlihkeit des Hausierhandels ges sprohen. Jch gestehe ohne weiteres zu, daß ein Teil des Hausfier- gewerbes, soweit es sih auf das Angebot von Waren bezieht, eigent- li eine überlebte Einrichtung ist, ebenso überlebt meines Eratens

wie der allergrößte Teil der Jahrmärkte. Jahrmärkte und Warenhausierer stammen aus einer Zeit, wo das Land noth sehr s{chwach bevölkert war, wo wir wenige Verbindungen

hatten ; jeßt kann man aber von jedem Teile des Deutschen Reichs in kürzester Zeit nach irgend einem Playe gelangen, wo wenigstens die mittleren und unteren Volksklassen alle ihre Bedürfnisse an Waren für das tägliche Leben befriedigen können. Daß von den Hausierern vielfach auch mangelhafte, minderwertige Waren verkauft werden, mag richtig fein. Aber andererseits, glaube id, wenn die verbündeten Re- gierungen si entschließen sollten, eine Aenderung zur Gewerbeordnung einzubringen, wonach das Warenhausieren wesentlih erschwert oder ganz verboten wird, würde sich kaum eine Mehrheit in dem hohen Haufe für einen solhen Gesetzesvorshlag finden; beim Hausierhandel heißt es eben au, jeder muß die Augen aufmachen für die Waren, die er kauft.

Es sind hier zwei Fragen erörtert worden, betreffend die Er- richtung neuer Reichsinstitute: erstens die Errichtung einer gewerbli- tehnishen Reichsanftalt. Darüber kann ich heute keine Auskunft geben, weil diese Frage noh so neu ist, daß fie noch nicht genügend vertieft werden konnte. Aber weitere Erörterungen haben \{chon ge- {webt über die Errihtung einer chemish-technishen Reichäanstalt. Ich lafse jeßt den Interessenten meine Ansicht zu der Sache {riftli zugehen; da aber die Frage auch in der Oeffentlichkeit so vielfach erörtert ist, möchte |ch beute einiges aus diesem Beseide mitteilen. Bei solchen wissenshaftlihen Anstalten liegt bei rein bureaufkratiser Organisation immer die Gefahr vor, das die Personen, die an solen

Anstalten arbeiten und die wissenschaftli§e ForsFung im Interesse der praktishen Industrie fördern sollen, idre Füßlung mit der Praxis

und der Industrie verlieren, und daß dadur iß: Grforidungstalent und ihre praktishe Auffassung der Dinge, ißr Verftändnis deen. was die Industrie braucht, allmähli verblaßt. Nebmen Sie einmal an, wir würden rein bureaukratish eine hemis(-teSnisSe ReiSäanftalt gründen; vergleichen Sie damit, wel@e Anregung ein Chemiker in einem großen industriellen Betriebe bat. wo er glied aus die Bes dürfnisse des Publikums kennen lernt, wo er tIglid den wedselnden Bedürfnissen der Judustrie aus eigenfter AuscGauung nahe tritt, wo er täglih neue praktisGe und teuische Erfahrungen erwirbt. Nun wird fo ein Herr in das Laboratorium einer Neisanstalt verpflanzt. Zunächst ist bei allen diesen Dingen ein kleines Yindernis : hbervor- ragende Techniker, hervorragende Chemiker dekoumen Gehälter in der Industrie, die Sie nie bewilligen würden (Sebr rihtig!) und die wir schon mit Rückficht auf die andere Beamtenkategorien nicht bewilligen können. Alfo gerade die dervorragendîten Kräfte für den Reichsdienst zu gewinnen, die man für ein foldes Institut braucht, wird außer« ordentlich {wer seia. JY leide darunter, daß ih inanGmal geradezu hervorragende Kröfte, die ih mih demühe für den Nelchsdienst zu gewinnen, uit bekommen kann, weil es mir nicht mögli ist, ibuen eine Gutscdädigung für das, was sie schon besißen, auf Grund des Etats zu bieten. Sehr viele bervorragende Kräfte

gehörigkeit zu beiden Organisationsgruppen. Au für Preußen, wo

zunähst eine Berücksichtigung der Tarifverträge gewünscht worden, die

verschiedene Behörden entscheiden, kann ein dringendes Bedürfnis

konnte ih deshold für den Reichödienst troß langer Verhandlungen nicht gewinnen. Außerdem keide ih au darunter, daß bisweilen