1907 / 91 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Justizminister Dr. Beseler:

Der vorliegende Geseßentwurf entspriht den Erklärungen der Staatsregierung bei der zweiten Etatsberatung. Es handelte fich nun bloß darum, den geseßgeberishen Gedanken auszugestalten und in die Form eines Entwurfes zu kleiden.

Der Grundgedanke ist, den Richtern ersier Instanz die Diensts altersstufen zu gewähren, weil diese Art der Gehaltsreguliterung, wie allgemein anerkannt wird, wefentlihe Vorzüge hat vor der jeßigen Einrichtung. In dem Gesetz is dies nur mit wenigen Worten aus- gesprochen, und deshalb ist die Denkschrift beigefügt, welche die Herren Redner heute {hon mehrfach erwähnt haben. In dieser Denkschrift ift dargestellt, wie -die Gehalts\tufen nach der Meinung der Staats- regierung zu regeln sein werden, und es wird davon auszugehen sein, daß, indem das hohe Haus \ih jeßt au mit dieser Darlegung befaßt, dies für den nächsten Etat grundlegend sein wird.

Neben der Einführung der Dienstaltersftufen is aber auch das Bestreben maßgebend gewesen, die Richter erster Instanz

im großen und ganzen den Verwaltungsbeamten, welche die- selbe Vorbildung wie sie erfahren, gleihzustellen. Deshalb ist das Höchstgehalt von 7200 A in Vorschlag gebracht.

Nachdem sämtlihe Herren Redner sich im allgemeinen zu dem Geseßentwurf zustimmend ausgesprochen haben, werde ich nur mit wenigen Worten noch auf Einzelheiten zurückommen, die ihre Erledigung in den Kommissionsberatungen finden werden. Es ift da hervorgehoben worden, taß die Anrehnung der Affessorens zeit von 5 und 2 Jahren vielleiGt nit glücklich gewählt wäre und anders geregelt werden könnte: etwa auf 4 und 3 Jahre. Die Vor- lage ist gefertigt auf Grund der Erfahrungen, die sich in den leßten Jahren ergeben haben. Es wird in der Kommission zu erörtern sein, ob eine Aenderung angezeigt set.

Ferner ist bemerkt worden, es wäre vielleicht besser, das Anfangs- gehalt der Richter auf 3600 4 zu erhöhen, Ich möte darauf erwidern, daß die Geseßesvorlage nit die Bedeutung einer allgemeinen Gehaltsaufbesserung für die Richter haben foll, sondern daß fie die Gleichstellung der Richter erster Instanz mit den Verwaltungsbeamten bezweckt, und daß die Einführung der Dienstalters\stufen unter Er- höhung der leßten Gehaltsstufen diese Gleichstellung herbeiführen soll. Dadurch erledigt ih vielleißt manches, was heute von einzelnen Herren Rednern an Wünschen geäußert worden ist.

Eins möchte ich noch hervorheben. Der Gedanke, daß den Senatspräsidenten, Oberstaatsanwälten und Landgerichtspräsidenten schneller, als jeßt, höhere Gehalts\tufen zu gewähren seien, ist mir durchaus sympathish. Es ist nicht zu verkennen, daß diese Beamtenkategorien ‘viel zu spät in den Genuß der Höchstgehaltsbezüge gelangen, nit wenige überhaupt nit. Es ift deshalb erwägenswert, einen Modus zu finden, um Besserung zu s{affen. Dazu if} aber das jeßt zu be- ratende Gefeß nicht bestimmt, dagegen wird si vielleiht im Rahmen des Etatsgeseßes ein Weg finden lassen, etwa in der Weise, daß die ‘erste Gehaltsftufe von 7500 A gestriGen wird. Jedenfalls wird die Justizverwaltung die Frage in ernsteste Erwägung nehmen.

Es ist auch betont worden, daß die Staatsanwälte nit besser zu stellen seien, als die Richter. Das ist au nicht beabsichtigt, und ih glaube nicht, daß es nötig sein wird, dies im Gesetz besonders zum Ausdruck zu bringen. Die Justizverwaltung steht auf dem Standpunkt, daß hier durhaus Gleichheit herrschen soll, ‘und es werden daher die Dienstaltersstufen der Staatsanwälte demnächst, wenn das Gefey zur Annahme gelangen wird, im Etat ebenso vorgeschlagen werden, wie es jeßt für die Richter vorge sehen ift.

Eine Erhöhung des Anfangsgehalts, wie sie angeregt worden ift, auf 3600 6 würde eine Mehrauëgabe von 2x Millionen bedeuten, Das würde eine wesentlide Gehaltsaufbesserung sein, und an- solche ist in dem vorliegenden Geseßentwourfe niht gedacht.

Wenn die Vorlage in die Kommission gehen wird, so darf ih Hoffen, daß dort eine Vereinbarung über die einzelnen Punkte, über die noch keine Uebereinstimmung herrscht, zu erreichen sein wird, und ih vertraue, daß auch die Kommissionsberatung demnächst ein Er- gebnis fördern wirb, das dann hier im hohen Hause allseitige Zu- stimmung finden wird. (Bravo!)

Damit {ließt die Debatte.

Die Vorlage wird an eine Kommission von 21 Mitgliedern Überwiesen.

Jn erster und zweiter Beratung werden der Gesegß- entwurf zur Abänderung des Geseßes über den Erlaß polizeiliher Strafverfügungen wegen Ueber- tretungen von 1883, der ledigli die formale Be- deutung hat, daß die Polizeiverwaltungen auch gegen Militär- sonen Geldstrafen eventuell in Haftstrafen umwandeln können, jowie der Gesezentwurf, betreffend die Bildung von Parochialverbänden in der Provinz Schleswig- Holstein, ohne Debatte angenommen.

, Darauf seßt das Haus die Beratung des Etats des Ministeriums der Gen, Unterrichhts- und Medizinalangelegenheiten in dem Kapitel der höheren Lehranstalten fort und verhandelt zunächst über den Antrag der Abgg. Cassel (fr. Volksp.), Dr. Friedberg (nl.) und Broemel (fr\. Vgg.):

„die Regierung zu ersuchen, eine Gleichstellung der Oberlehrer an den höheren Lehranstalten im Gehalt mit e Verwaltungsbeamten und Nichtern zu be- wirken.“

Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) beantragt dafür folgende Fassung die Regierung zu ersuhen, im Rabmen der demnächst bevorstehenden allgemeinen Neuordnung der Beamtengebälter eine . Gleichstellung der Oberlehrer an den höheren Lehranstalten im Gehalt mit den Verwaltungsbeamten und Richtern zu erwirken. Berichterstatter Abg. Dr. von Savigny (Zentr.) teilt aus den Pana mit, daß der Antrag Cassel bereits der Kommission vorgelegen, -und man ih dort ents{hlossen habe, die Entscheidung darüber bis zur Neuregelung der gesamten Gehaltsfrage aller Beamtenkategorien auszuseßen Abz. Cassel (fr. Volksp.) : Unser Antrag stellt keine neue und unerhörte Forderung. Bet der Wichtigkcit der Frage kann ih nur meiner Ueberraschung und meinem Bedauern Ausdruck geben, daß die Königliche Staatsregierung nicht yertreten zu fein \{heint. (Bei Be- inn der Rede des Abg. Cassel ist der Ministertish unbeseßt, jedo R nach einigen Minuten der Minister der geistlichen 2c. Angelezenheiten Dr. von Studt und seine Kommissare den Sinoolaal Es werden von dem Lehrerstand für die höheren ulen nicht bloß Kenntnisse und Wissen verlangt, um diese i der Jugend zu verbreiten; diefer Stand seßt niht nur eine müh- selige und geduldige Arbeit voraus, sondern er muß \ich au für

‘gegenüber den

die verantwortungsvolle Bildung der Jugend auf der Höhe der a nach allen Richtungen hin aat lbnet Gesamtbildung befinden. Schon der Unterrichtsminister Eichhorn hat deshalb die Gleichberehtigung der Lehrer und Richter anerkannt, ebenso der Minister Flottwell 1849 und seit dieser Zeit eine Reihe von verschiedenen Ministern; vor 35 Jahren hat die Staatsregierung in ihrer G-samtheit dieses Verlangen als berechtigt ausgesprohen. Im Verlauf der Gntwicklung ist es aber leider anders mit der Anerkennung geworden. Die Oberlehrer wurden 1879 fogar im Maximum Richtern zurückgestellt, nahchdem sie bis dahin nur im Minimum des Gehalts eine Verschiedenheit aufgewiesen hatten. Der Unterrichtsminister Bosse hat in einem Schreiben es ih später zum Vorwurf gemacht, daß er es wegen der Nichtgleichstellung der Oberlehrer mit den Richtern niht habe zum Bruch kommen lassen, und er meint in bezug auf den Finanzminister von Miquel, der die Lehrer mit ihrem ÎIdealismus vertröstet habe, daß sie doch nicht als Schuhpuyßer behandelt werden sollten. Auf der Schulkonferenz von 1901 hat Geheimer Rat Hinzpeter die Forderung als etne überreife bezeihnet. Was nun das Argument anlangt, daß Richter und Verwaltungsbeamte Hoheitsrehte im Gegensaß zu den Lehrern auszuüben hätten, so gehe ih darauf nicht weiter ein; die Aufgabe eines höheren Lehrers für die Bildung unserer Jugend ist eine gleihwihtige, fie ist auch ebenso \{chwer, wenn auc der Oberlehrer nur ein Examen zu bestehen hat; dean dieses eine Examen ist enan s{hwieriger. Unsere Forderung is eine fo alte und gerehtfertigte, daß man sie nicht weiter verschieben kann ; wird mein Antrag erneut an die Budgetkommission zurückverwiesen, fo ist es doch besser, daß das vom ganzen Hause aus geschieht, als wenn es fich nur um einen von mir in der Kommission gestellten Antrag handelt. Es ist nötig, daß unsere Lehrerschaft nit bloß ideell hoch- ge\s{chäußt wird, sondern daß das auch materiell anerkannt wird. Der Minister Eichhorn hat schon in den 409er Jahren gesagt, daß ihn diese Angelegenheit n eher \chlafen lasse, als bis der gedahte Zweck erreiht sei; es handelt sich um eine Ehrenschuld des preußtschen Staats, die niht bloß im Interesse der Oberlehrer, sondern des ganzen Volkes erfüllt werden muß.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Nach den umfangreichen Ausführungen des Vorredners kann ih mich auf cine kurze Erklärung beschränken. Die Erregung unter den Oberlehrern geht auf eine längere Reihe von Jahren zurück. Die Beshwerdepunkte der Herren richten sich wohl weniger auf die materielle Lage, als darauf, daß threm Stande nicht diejenige Bedeutung zuerkannt wird, die ihm nah feiner ganzen Vorkildung und Leistung zukommt. Ich habe für ein derartiges Empfinden ein gewisses Verständnis. Es hat viel Wahrheit für sich. Wir sind in Preußen allerdings gewohnt, diejenige Tätigkeit, die von der Obrigkeit der Verwaltung ausgeübt wird, als ganz besondere zu betraten, das wird bis zu einem gewissen Grade auch immer so sein, aber die Entwicklung der neuen Zeit hat ja auch der Tätigkeit in Handel und Industrie eine unendlich viel größere Bedeutung für unser ganzes Volkswesen zuerkannt als früher; ih erkenne das durchaus an; aber dann müssen wir dieselbe Anerkennung au gegenüber jenen Faktoren betätigen, die die geistige Ausbildung und die Gesamterziehung unseres

Volkes zu fördern haben. Wenn man dieser Frage so gegenüber-

steht, so ergibt daraus die grundsäßlihe Konsequénz, Prinzip für die O, ub n De Rit “ne e Nortn geschaffen werden muß; es ergibt si aber nit daraus, daß eine absolut zahlenmäßige Gleichstellung erfolgen muß, es soll nur grundsäßlih diese Gleichstellung ausgesprohen werden. Deshalb haben wir unseren Antrag eingebracht, nah dem „im Rahmen“ der bevorstehenden Neuordnung der Beamtengehälter eine Gleichstellung der beiden Beamtenkategorien erfolgen sol. Die Annahme des Antrages Cassel wird {on deshalb nit gut möglich fein, weil wir dadur für die beabsihtigte Neuordnung etwas Bestimmtes festlegen würden, und wir haben ja die Regierung ersuht, uns über diese Neuregelung einen organishen Gefamtvorshlag zu machen. Unser Antrag könnte eine vielleicht einstimmige Annahme der Tendenz des Antrages selbst herbeiführen,“ und: ih glaube, daß das von großem Werte sein würde. Sie sehen aus meinen Worten, daß über die Wertschäßung der Oberlehrer hinfihtlich ihrer Ausbildung und soztalen Wirkung keine Meinungsverschiedenheit herrscht.

Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- angelegenheiten Dr. von Studt:

Meine Herren! Daß ih in der vorliegenden wichtigen Frage die Interessen meines Ressorts stets mit Nachdruck und nit ohne Erfolg vertreten habe, das wollen Sie gefälligst aus der Tatsache entnehmen, daß ih in den Jahren 1901 und 1902 und dann wiederholt Mafß- nahmen herbeigeführt habe, die im Wege der fortgesetzten Ergänzung des Normalbesoldungsetats sowie der Bestimmungen über die Pflicht- stundenzahl, das Dienstalter, die Rangverhältnisse und die Verleihung des Professortitels Schritt vor Schritt eine Aenderung zu Gunsten der Oberlehrer zur Folge gehabt haben.

Meine Herren, die von der Königlichen Staatsregierung hier in Ausfiht genomme:..e Neuordnung der Besoldungsverhältnisse der Richter hatte zur selbstve:ständlichen Folge, daß die Frage der Be- foldung der Oberlehrer von neuem in Fluß kam. Es sei mir ge- stattet, in einem kurzen geshichtlihen NRükblick zunächst hervorzuheben, daß die jegige Höhe des Anfangs- und Endgehaltes der Ober- lehrer auf den im Jahre 1897 bei dex allgemeinen Aufbesserung der Beamtengehälter von diesem hohen Hause gefaßten Beschlüssen beruht. Ih möchte dies namentli hervotheben gegenüber einer Be- merkung, die vorhin der Abg. Cassel hinsiätlih des historisGen Ent- wickelungsganges dieser Frage gemacht hat.

Damals hatte die Königliche Staatsre@erung für die Oberlehrer ein Gehalt von 2700 4 bis 6900 4 einsäließlih der festen Zulage und für die Nichter etn solhes von 3000 bis 6300 6 vorgeschlagen, sodaß sowohl im Anfangs- wie im Endgehalte der beiden Kategorien nur ein Unterschied von 300 4 #ich ergehen haben würde. Nun, meine Herren, wurde bei der Erörterung der Porlage in diesem hohen Hause eine Aenderung zum Naiteile der Olerlehrer vorgenommen. Es wurde nämli beschlossen, das Höchstgeha| der Nichter statt auf 6300 auf 6600 (6 zu bemessen, während es hirsihtlich der Oberlehrer bei dem Saß von 6000 4 verblieb. Seit 197 sind nun mehrere Nachträge, und zwar die von 1899, 1901 utd 1902‘zum Normal- befoldungsetat zu Gunsten der Oberlehrer hinsidtlih der festen Zulage von 900 A und der von 24 auf 21 Jahre h{tabgesegten Auffteige- fcist beshlossen worden; unberührt sind abei stets dabet die An- fangs- und die Endgehälter der Oberlehrer zeblieben. Nunmehr ist für die Richter die Einführung des Alterszula#systems und die Er- höhung des Endgehalts von 6600 auf 7300 4 lach den Verschlägen der Königlichen Staatsregierung in Ausficht geninmen.

Es ist Ihnen bekannt, daß über ankrweitige Gehalts- regulierungen für weitere Beamtenkategorien grn wird.

Die Unterrichtsverwaltung hält \ich dabei gegenwärtig , daß im Zusammenhange hiermit auch bezüglich! der Oberlehrer eine Neuregelung stattzufinden Haben wird.\ Welhe Vor- shläge in dieser Richtung demnächst zu maßen sein werden, darüber vermag ih leider heute eine Erklärung {t abzugeben, da die Verhandlungen der Königlichen Staatsregierung iber diesen Gegen- stand noch schweben. Zunächst wird sih Gelegenheit kieten, diese Frage in der Budgetkommission bei den Beratungen übel eine allgemeine Neuordnung der Beamtenbesoldung zu prüfen. bitte Sie, s{ch

ein besonders \scharfer ist.

dessen yersichert halten zu wollen, daß ich, wie in früheren Jahren, auch jeßt das berehtigte Interesse der höheren Unterrihtsanstalten in dieser bedeutungsvollen Frage im Einvernehmen mit der Königlichen Staatsregierung sorgfältig vertreten werde. :

Ich darf den Ausdruck der Hoffnung hinzufügen, daß die heutigen Verhandlungen dieses hohen Hauses die diesseitige Stellungnahme zu der vorliegenden bedeutungsvollen Frage wesentlih unterstüßen werden. (Bravo!)

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): Jch will nit auseinanderseßen, warum früher in diesem Hause ein gleicher Antrag gescheitert ist, um nit alte Wunden wieder aufzureißea, zumal unsere Anschauungen in diesem Punkte allmählih genähert haben. Noch i. I. 1900 spra Ministerialdirektor Althoff von unerfüllbaren Wünschen der Ober- lehrer, er spra aber doch die Hoffnung aus, daß in der ukunft vielleicht die Gleichstellung mit den Verwaltungsbeamten und Richtern herbeigeführt werden könne. Wir meinen, daß jeyt der Zeitpunkt dazu gekommen sei. Meine Freunde sind mit dem Antrage Cassel im Prinzip vollkommen einverstanden, wtr gehen aber noch weiter und verlangen, daß alle Beamten mit gleiher Vorbildung und gleiher Vorbereitungszeit gleichgestellt werden müssen. Mit den übrigen Rednern erkennen wir die hohe Bedeutung des Standes der höheren Lehrer an, und weil meine Freunde diese hohe Bedeutung allen höheren Beamten beimessen, wünschen wir die Gleichstellung der Beamten mit gleiher Vorbildung. Nah den Erklärungen des Abg. von Heydebrand können wir dessen Antrag nicht vollkommen folgen, denn wir wünschen - eine Gleichstellung nicht nur im Höchst» gehalt, sondern auch in den anderen Gehaltssäßen. Wenn wir aber au für die gleihzeitige Behandlung dieser Frage und der allgemeinen Gehaltsfragen sind, so empfehlen wir damit feine dilatorishe Be- handlung, im Gegenteil, die Regterung muß sobald wie möglich, mindestens im nächsten Herbst alle diese Gehaltsfragen regeln.

,_ Abg. Dr. Röchling (nl.): Meine Freunde sind von jeher An- hänger der Gleichstellung der Oberlehrer mit den Verwaltungsbeamten und Richtern gewesen, wie unsere Redner hon bei früheren Gelegen- heiten, z. B. 1896 der Abg. Seyffardt und später Herr Schmieding, ausgeführt haben. Leiter ist damals ein folher Antrag Schmie« ding abgelehnt worden, aber der damalige Kultusminister Bosse hat fich doch sympathisch darüber ausgesprochen. Die Regierung hat also die grundsäßlihe Gleichstellung als berehtigt an- erkannt. Bisher konnte man gegen die Gleichstellung nur einwenden, daß es an dem nötigen Geld fehle, und daß es bei den Richtern an den Dienstaltersstufen fehle. Die Richter erhalten jeßt die Dienstalte8- stufen, und nun ist kein Grund mehr, die Gleichstellung zu verhindern. Allerdings kommen die Oberlehrer eiwas früher zur Anstellung als die Nichter, aber es hat au Zeiten gegeben, wo es umgekehrt war. Die Nebenverdienste, die literarishe Tätigkeit, die Haltung von Pensionären usw. seitens der Oberlehrer kann niht angeführt werden, im Gegenteil, die Lehrer sollten so gestellt werden, daß sie folhe Nebenverdienste nicht brauen. Die vielen Ferien der Lehrer sind lediglich eine Kompensation dafür, daß der Dienst der Lehrec sonst [ _Man weist auf die geringe Stundenzahl der Oberlehrer hin; gewiß, in der Schule sigen fie nur wenige Stunden, aber sie haben doch sehr viel Hausarbeit bei der gewissen- haften Korrektur der Schülerarbeiten, zumal bei der Uebezfüllung der Klassen mit 50 und mehr Schülern. Das is eine ganz gewaltige Arbeitsleistung der Oberlehrer, die man mit berücksichtigen muß, wenn man von der geringen Stundenzabl spricht. Wir haben im ganzen nur 649 höhere Stellen für die Oberlehrer als Schulräte, Direktoren usw. In dieser Hinsicht stehen die Richter viel günstiger. Wenn man davon spriht, daß die Sache weitere Konsequenzen haben würde für andere Beamtenkategorien, wie Bau- inspektoren usw., fo müssen eben au die Gehälter dieser Kategorien verbessert werden. Uebrigens wird jeder Beamte das Bestreben haben, in eine höhere Stelle aufzurücken, au wenn damit kein höheres. Gehalt verbunden ist ; fo glaube ih auch nicht, daß es für die Stellen der Oberlande8gerihtsräte und Landgerichtsdirektoren an Bewerbern fehlen wird. Wir können also die Bedenken gegen die Gleichstellung der Oberlehrer mit den Nichtern niht teilen. ‘Der Abg. von He yde- brand hat seinen Antrag etwas einyeshränkt, wenn er jagte, daß nit eine unbedingte Gleichstellung nôtig sei, daß man vielmehr auf die geshihtlihe Entwicklung Nücksicht nehmen müsse. Fh bin immer etwas bedenklich, wenn man etwas mit der geshichtlichen Entwicklung begründet; man muß \ich doch viel mehr nah den Erfordernissen der Gegenwart rihten. Der Antrag von Heydebrand an si is uns sympathisch, aber meine Freunde meinen, daß die Forderung der Gleichstellung dér Oberlehrer so dringend ist, daß diese Frage auch gelöst werden müßte, wenn es nicht zu einer allgemeinen Gehaltsregulierung für alle Beamten kommt, Aber praktis ift der Unterschied gegenüber dem Antrag Cassel nicht bedeutend, béide Anträge werden auf dasselbe hinausfommen, und deshalb können wir auch dafür stimmen. Jeder Stand hat seine Bürde, aber man muß sagen, die Nichter entscheiden über Fragen der Gegenwart, in der Hand der Lehrer liegt die Zukunft der Nation. Die Lehrer bilden uns die Truppen für die Zukunft aus, sie sind die Führer, deshalb müssen wir fie auch besser stellen.

Ministerialdirektor Förster: Dem Antrag Heydebrand kann ih durhaus zustimmen, daß die Frage nur im Rahmen der all- gemeinen Gehaltsregelung gelöst werde. Es wäre bedenklich, in diesem einen Punkte hier einen ganz bestimmten Beschluß zu fassen, ehe man weiß, welhe Konsequenzen er für die übrigen Beamten haben wird, und wie weit cs überhaupt mögli sein wird, bei der allgemeinen Gehaltsaufbesserung die Bedürfnisse der Beamten zu befriedigen. Der Antrag erhöht das Endgehalt der Oberlehrer um 1200 4; sie bekommen jeßt 6000 M, die Regierungsrâte 7200 Es wäre fals, sch der JIllusion hin- zugeben, daß eine so bedeutende Aufbesserung um 20 °% ohne Folgen für die übrigen höheren Beamten sein würde. Die Ob-.r- lehrer sind heute außer den Richtern die b:\tbesoldeten Beamten der oberen Instanzen; nur die Richter sind heute besser gestellt als die Oberlehrer, und der Beschluß des Hauses von 1897 hat sogar diesen Unterschied noch um 300 Æ verschärft, denn die Regierung {lug damals ein Endgehalt für die Oberlehrer von 6000 4, für die Richter von 6300 # vor, das Haus beschloß aber für die Richter 6600 MÆ; erböhen Sie das Endgehalt der Oberlehrer um 1200 #, so werden auch die übrigen Beamten erhebliche Verbesserungen wünschen, und dann werden au die mittleren B-:amten weitere Aufs besserungen verlangen. Ein folher Beschluß für eine einzelne Beamtenklasse kann also ganz enorme Konsequenzen haben, die fogar eine Erhöhung der Steuer notwendig machen können. Wenn auch eine Verbesserung nötig ist, fo ist es do bedenklich, im gegenwärtigen Stadtum, wo die Konsequenzen auch für die Steuerkraft des Volkes noch nicht zu übersehen find, einen Beschluß; zu fassen, der zudem auch Konsequenzen für die Kommunen: haben würde. Die Kommunen sind {hon überlastet. Beschließen Sie diese Er- höhung, so müfsen Sie au die Gehälter der Regierungsräte erhöhen, und dann kommen wieder die Richter und wollen wieder gleichgestellt sein, und wenn die Richter erhöht sind, kommen die Lehrer und ver- langen Gleichstellung; so ist das s{hließlich eine Schraube ohne Ende.

Abg. Voríster (frkons.): Die Mehrzahl im Hause wird sagen, A die Bedenken des Finanzkommissars uns nicht abhalten dürfen, auf dem Wege der Anträge voranzuschreiten. Wir wissen, welhe Konsequenzen wir damit übernehmen, auch für eine etwaige Steuererhöhung. Die Kommunen tun gerade {hon fehr viel für die Aufbesserung der Lehrergehältèr und werden ih durch die Erklärung des Kommissars niht bange machen laffen. Meine Freunde halten die Gleichstellung der Oberlehrer mit den Ver- waltung8beamten und Richtern für durchaus wünschenswert und notwendig, und zwar niht auf dem Wege einer rein mechanischen Gleichstellung, sondern im Prinzip überhaupt. Die Gleichstellung. ist notwendig, weil sich ein schretendes Mißverhältnis egen

die Gehälter in allen Erwerbszweigen herausgebildet hat, weil die Vorbereitungszeit der Lehrer mit derjenigen der Richter identisch ist, weil die Tätigkeit der Oberlehrer fast mühevoller ist als die der Richter, und genügender Nahwuchs aus gebildeten Kreisen

Besonders \chreiend ist auch das Miß- Handarbeiterstandes. In den Kohlenwerken Eine Arbeiter-

mehr fehlt.

mehr und x Lage des verhältr bie Löhne seit 1886 um 60 9/6 gestiegen.

l f in der die Söhne mitarbeiten, verdient fast mehr als ein Oberlehrer, und das find auf die Dauer unhaltbare ge Auch

amilie,

älter der kaufmännishen und tehnischen Beamten haben seit Jahren bedeutend verbessert. Die große wirtschaftliche Entwicklung verdanken wir namentliß unseren Schulen und unseren Lehrern. Wer hat dafür wohl mehr geleistet, die Richter oder die Oberlehrer? Wir dürfen die gestiegene Lebenshaltung nicht

die Geh

außer at lassen, die E mee O Md des Lehrers macht

häufig nur die Hälfte dessen aus, was er wkiklih für Miete ausgibt. Bei dieser Gelegenheit möchte ih namentlich die Lage der semina- ristisch gebildeten Lehrer an den höheren Lehranstalten erwähnen, die in einer Petition aus Altona geschildert wird. Diese Lehrer haben häufig ein geringeres Gehalt als die Volksschullehrer. In meinem Mahlkreis bekommen z. B. die seminaristishen Lehrer am Gymnasium im Endgehalt 300 (A weniger als ein Klassenlehrer der Volks\{hule und 830 weniger als ein Hauptlehrer. Der Beruf des Lehrers ift mühevoll; statistisch ist nahgewiesen, daß Lehrersöhne nur selten Lehrer werden, während die Söhne von Juristen meistens wieder Juristen werden, ein Beweis, wie dieser Stand in sih ein gewisses Behagen gibt. Daher kommt die Ueberfüllung der Richterkarriere. Ob fo viele Nichter notwendig sind, lasse ih dahingestellt, Oberbürgermeister Adickes hat jedenfalls nachgewiesen, daß man tin England mit einer weit geringeren Anzahl von Richtern auskommt, und ih kann aus eigener Wahrnehmung bestätigen, daß man dort mit der Rechtspflege sehr zufrieden ist. Die Gehaltserhöhung foll niht dort einseßen, wo Ueberfüllung von Bewerbern, sondern wo Mangel daran ift. Meine Freunde stimmen dem Antrag Heydebrand zu, der praktisch auf das- selbe herauskommt, wie der Antrag Cassel. Jch bitte, den Antrag

eydebrand einstimmig anzunehmen, weil wir dann größere Ausficht Ce daß die Lehrer erhalten, was ihnen zukommt.

Abg. Sch midt - Warburg (Zentr.)! Beide Anträge sagen eigentlich ganz dasselbe, sie wollen beide die Gleichstellung, und diese kann natürlich nur erfolgen, wenn die Beamtengehälter neu reguliert werden. Das soll im nächsten Herbst gescheßen, und früher könnte auch der Antrag Cassel niht behandelt werden. Auf allen Seiten

will man die Gleichstellung, und diese alte Seeschlange, die ich schon seit 1845 durh das Ministerium ünd dieses Haus zieht, muß endlich zur Ruhe gebraht werden. Die-

selbe Gleichstellung werden auch anderé Beamten fordern, z. B. die Eisenbahnbauinspektoren. Man sagt immer, der preußishe Volks- s{hullehrer habe die Shlaht von Köntggräß geschlagen ; es haben aber au viel Oberlehrer tüchtig mitgewirkt, es sind eine ganze Menge Neserveoffiziere dabet gewesen.

Abg. Ca îsel (fr. Volksp.): Ich begrüße es mit großer Genugtuung, daß der Antrag von Heydebrand im Prinzip die Forderung unseres Antrages anerkennt, nach der Debatte s{heint er aber doch eine Abmilderung unseres Antrages zu sein. Hoffentlich kommt die Budgetkommission zu einem einheitlihen Beshluß. Die Rede des Kommissars des Finanzminifters zeigt, welche Widerstände heute noch gegen diese Forderung geltend gemaht werden. Man sollte sch eigentlich wundern, daß nah diesen jahrelangen Erörterungen noch solche Ein- wendungen erhoben werden. Wir halten diesen ganzen Standpunkt des Finanzrefsorts für veraltet. Daß dann andere Beamtenkategorien au erhöht werden müssen, wissen wir auch. Wir haben die Gehälter angemessen festzuseßen; damit hat aber nicht jeder Beamte einen An- spruh darauf, daß er immer zugleich einen ebensolhen Sprung im Gehalt macht. Wenn das anerkannt würde, so wäre das allerdings eine Schraube ohne Ende.

Abg. Dr. König» Crefeld (Zentr.): Leider hat man gelegentlih au argumentiert, daß die Oberlehrer fich mehr aus den unteren Ständen ergänzen, als die Richter. In Preußen bringt man das doch sonst niht in Zusammenstellung. Die Oberlehrer ergänzen ih wie die Richter aus allen Ständen. Was sollen alle diese Gründe; man hôrt aus allem nur das Nein.

Aba. Viere ck (frkonf.): Die nohmalige Ueberweisung des Antrages an die Budgetkommission halte ih nicht für erforderli, nachdem die Kommission die Sache behandelt, einen Beschluß gefaßt und Becicht erstattet hat. Man sollte die Tätigkeit der Oberlehrer und der Richter in ihrer Bedeutung für den Staat niht so abwägen, wie es geschieht, beide sind gleih wertvoll und müßten glei behandelt werden; in diesem Sinne sollte man aber: niht nur die Oberlehrer ansehen, sondern auch die Bauinspektoren, die Oberförster und gleiche Beamtenkategorien.

Darauf wird der Antrag Cassel in der Fassung des Antrages von Heydebrand einstimmig angenommen.

Gegen 4 Uhr wird die weitere Beratung des Kultusetats auf Montag 11 Uhr vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstckge ist eine amtliche Denkschrift zugegangen, die die Entwicklung des Kiautschougebiets im Be- rihtsjahre vom 1. Oftober 1905 bis 1. Oktober 1906 be- handelt und ein lebendiges Bild auch der gegenwärtigen Lage der Kolonie bietet.

Die Entwicklung des Schußgebiets im Berichtéjahre zeigt einen ruhigen, \tetigen Fortschritt auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens. Die Erwartungen, die in früheren. Denkschriften hinfichtlich des Zeitmaßes wie der Art des al den Aufschwungs der Kolonie ausgesprochen sind, haben sich bisher durhaus erfüllt. Die Marine- verwaltung hat von Anfang an nicht in einzelnen sprunghaften Erfolgen, auf die notwendigerweise ein Rückshlag eintreten müßte, sondern eben in jener Gleihmäßigkeit und Stetigkeit des Forts \hritts die wünshenswerte Entwicklung erblickt. Sie sieht ihren Standpunkt durch die bisherige Entwicklung der Kolonie gerecht- fertigt. Die Verwaltung weiß sich hierin in Uebereinstimmung mit den volkswirtshaftlich wichtigsten Jnteressentenkreisen, deren ganzer wirt- \haftliher Betrieb nicht so sehr auf große einmalige Gewinne als viel- mehr auf die Schaffung und stetige Konsolidierung gesicherter, dauernd ertragreiher Beziehungen zu dem großen oftasiatishen Wirtschaftsgebiet

erihtet ist. Die Marineverwaltung bringt auch in der vorliegenden

Denkschrift zum Ausdruck, daß der erfreulihe Aufs{chwung der Kolonie wesentlich beruht auf dem verständnißvollen Zusammenwtrken der staatlihen Organe mit den berufenen T E N der wirtshaft- lihen Interessentengruppen ; sie betont, daß sie bei den leßteren Ver- ständnis und Unterstüßung für thre wirtshaftspolitischen Bestrebungen aefunden hat, wie sie umgekehrt ihrerseits stets bemüht war, thren Organen die Förderung des kolonialen Wirtschaftélebens unter Ver- meidung bureaukratischer Tao ng zur obersten Pflicht zu machen. Der Aufschwung der Kolonie im Berichtsjahre zeigt \ich charakteristisch in den Abschlußziffern aller Zweige des wirtsGaftlichen Lebens, und zwar sowohl der fiskalishen als au der allgemein volks- wirtschaftlihen Entwicklung.

Die Einnahmen des Shubßgebtets sind von 1001170 auf 1370485 H, d. h. um rund 37 v, H. gestiegen Hiervon ent- fallen 236 867 Æ auf die Einnahmen der Monate Januar bis Juni 1906 aus dem neuen Deutsh-Chinesishen Zollablommen, sodaß unter Abrechnung dkieser neuen Einnahmequelle noch eine Steigerung von 15. y. H. übrig bleiben würde, Der Wert des Handels von Tsingtau ift nah der chinesischen Zollstatistik von rund 32,4 Mil- lionen auf rund 39,4 Milltonen Dollar gewahsen. In dieser Ziffer ist entsprehend dem neuen Zollabkommen feit dem 1. Januar 1906 auh der bis dahin zollfreie und statistisch niht gefaßte eigene Ver- brau der Kolonie an seeseits eingehenden Waren einbegriffen, Der- selbe läßt sih, da nunmehr die gesamte Einfuhr einhetitlih behandelt wird, niht genau ziffernwmäßtig nahweisen; es kann N mit Sicher- héit angenommen werden, daß er nit entfernt der Differenz des gesamten

Handels geqeniber dem Vorjahre gleihkommt, daß vielmehr leßtere zum erheblichen Teil durch eine Steigerung des Durhgangshandels nach und von dem weiten chinesishen Hinterlande verursacht ist, auf dem die wirtschaftlihe Bedeutung des Handelsplayzes Tsingtau wesent- lih beruht. Der Schiffsverkehr des Hafens von Tsingtau hat um mehr als 56 000 Registertonnen zugenommen und betrug im Berichtojahre bereits 476 646 t. Ein kesonders charakteristishes Merkmal der wirtsck{aftlihen Entwicklung niht nur der Kolonie, sondern au des weiten Hinterlandes, auf das sie einen ras zu- nehmenden wirtshaftlihen Ein uh ausübt, bildet der Verkehr der

Gantung-Eisenbahnge ellshaft. Sowohl der Persouen-, als namentlich der Frachtverkehr der Eisenbahn ist in bemerkens- werter Weise angewachsen; der erstere ist von 780228 auf 811 285 Personen, der leßtere von 279 740 auf 377649 & gestiegen. Unter den beförderten Gütern nehmen Steinkohlen und Steinkohlenkoks die weitaus erste Stelle ein. Jhre Versendung hat sich im Berichtsjahr auf 13716 Wagenladungen gehoben. Bet. den wesentlichen Fort- schritten, welhe die Arbeiten der Swhantung-Bergbaugesellshaft während des Jahres 1906 sowohl in Fang tse als auch im La: aufzuweisen haben, herrscht bei der deutschen

ergbauunternehmung die Erwartung, daß die Bahn in der nächstey Zeit in noch erheblich stärkerem Maße zur Kohlenbeförderung herangezogen werden wird. Zwar nicht in gleich hervortretendem Maße, aber doch in erfreulihem Umfange sind an der Steigerung des Güterverfehrs au die Ackerbauprodukte und Jndustrie- erzeugnisse der Provinz Schantung beteiligt. Wenn diese Er- gebnisse namentlich im Vergleihe zu den Vorjahren in unzwei- deutiger Weise kundtun, daß die D von Schantung si des ihr dur die Bahn geschaffenen Absaßgebietes zur Erweiterung des Marktes für die Erzeugnisse des Ackerbaues und des Gewerbe- fleißes der Provinz mit großem Eifer und stetig steigendem Umfange zu bedienen versteht, so geht aus den Ziffern der auf der Bahn beförderten Güter nicht minder deutlih ein Wachstum der Einfuhr hervor, die über den Hafen von Tsingtau in die Provinz eindringt. Die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonie wird von unparteiishen Sachkundigen durchaus günstig angesehen, insbesondere z. B. von der Hamburger Handelskammer in threm jüngsten Jahresberihte. Als Anzeichen für die zunehmende Bedeutung Tsingtaus als Handels- play darf ferner der Umstand betrahtet werden, daß auch fremde Nationen in zunehmendem Maße der deutschen Kolonte thr Augenmerk zuwenden. Aus dem Berichtsjahre liegen nicht nur eine Neihe hôchs anerkennender Urteile fremder Besucher vor, sondern es haben auch bereits ausländishe Großunternehmer begonnen, ih aktiv an Handel und Gewerbe der Kolonie zu beteiligen. Die deutshe Verwaltung steht dieser So gegenüber auf dem von Anfang an vertretenen Standpunkte, daß das Hereinströmen auch fremden Kapitals und kaufmännischen Unternehmungsgeistes durhaus wünschenswert und der Gesamtentwicklung der Kolonie nur förderlich ist. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben für Tsingtau einen eigenen Konsul bestellt, der seine Amtstätigkeit am Schlusse des Be- rihtsjahres begonnen hat.

Wenn die wirtshaftliche Entwiklung der Kolonie im Berichts- jahre hiernach als eine durchaus erfreulihe bezeichnet werden darf, fo würde sie, wie die Denkschrift betont, noch erheblih günstiger gewesen [n wenn nicht gewisse, allgemeine Momente die Handelsentwicklung n ganz Ostasien ungünstig beeinflußt hätten. Hierzu gehört ins- besondere der außergewöhnlich hohe Kurs der an der ganzen Küste üblihen Handel8münze, des mexikanishen Dollars. Die Denkschrift führt aus, daß ein selbständiges Vorgehen des Schußgebiets hinsichtlich der Währung nicht in Frage kommen kann, da die räumlih eng begrenzte Kolonie nicht den Charakter eines selbständigen Gebiets hat, thre wesentlih volkswirtshaftliße Rolle vielmehr die eines Transitplaßzes zwishen dem Seehandel einerseits und dem Handel nach und von dem weiten Hinterlande anderseits is und dem- entsprehend auch ihrem Geldwesen und dem des umliegenden wirt- shaftlihen Gebiets angepaßt sein muß. Jede monetäre Isolierung müßte nachteilige Colgen für die wirtshaftlihe Stellung der Kolonie nah sich ziehen. nsbesondere muß es als ausges{chlossen erscheinen, inmitten eines so weiten Gebiets der Silberwährung, wie es bis jeßt noch China bildet, einen einzelnen Handelsplay auf die Basis einer Goldwährung Menn) zu ' stellen. War die deutsche Verwaltung deshalb nicht in der Lage, in der Währung selb eine Aenderung eintreten zu lassen, so war sie doch mit Erfolg bestrebt, unter E fer Währung durch Maßnahmen für die dringend erforderlihe Vermehrung der ÜUmlauf- mittel (Geldsurrogaten) dem Verkehr sowohl innerhalb des Schuß- gebiets als zwischen diesem mit dem Hinterlande sowie den anderen ostasiatishen Handelspläßen zu erleihtern. Nah mehrjährigen Verhandlungen, bei denen mit der Marineverwaltung alle anderen interessierten Ressorts der NReichsverwaltung zu- sammergewinkt haben und das Reichsbankdirektorium in dankenswerter Weise seine Erfahrungen zur Verfügung gestellt hat, ift es nunmehr gelungen, ein befriedigendes Abkommen mit der Deutsh-Asiatischen Bank zu treffen, dur das sowohl die Bedürfnisse des Verkehrs binfichtlih der glalten Einlösung und der Sicherheit der Banknoten als der wünschen8werte Einfluß der öffentlißen Organe zweck3 Ausübung der unbedingt erforderliGen Staatsaufsiht sowie endlih ein angemessener Gewinn für den Fiskus dur eine besondere Banknotenabgabe sichergestelt sind. Der Bank ist hierauf durch Konzession des Reichskanzlers vom 8. Juni 1906 auf die Dauer von 15 Jahren die Befugnis verliehen worden, Banknoten dur ihre im deutshen Gebiete Kiautshou und in China befindlichen Niederlassungen auszugeben. Dur die Bestimmungen dieser Konzession, die in dem Handelskapitel der Denkschrift eingehend dargelegt werden, ist in mehrfacher Hinsicht, namentli hinfichtlich der Sicherstellung der Noten, ein neues System geschaffen, das über seine

eine grundsäßlihe bankpolitishe Bedeutung im Falle ähnlih aufs E Bedürfnisse der überseeischen Feutiean Wirtschaftsentwicklung zu gewinnen.

Die Gesundheitsverhältnisse sind auch im Berichtsjahre - die besten an der ganzen ostasiatishen Küste geblieben. Der Besuch Tsingtaus durch Badegäste war wieder stark. Für Landwirtschaft und Forstkultur war die Witterung äußerst günstig. Die Ernte im Schutzgebiet war deshalb die beste seit langen Jahren. Die Be- ziehungen des deutshen Gouvernements zu den chinesishen Behörden im Hinterlande waren andauernd gut.

Der Denkschrift find in diesem Jahre wieder eine Anzahl von Abbildungen, die ein anschaulihes Bild der baulichen Entwicklung von Tsingtau geben, sowie ein eingehender Plan der Stadt und ihrer Umgebung beigefügt.

Der dem Reichstag zugegangene Ergänzungsetat fordert 7 500 000 M zur Hilfeleistung aus nlag von Ver- [lusten ae der Eingeborenenaufstände für den gesamten Bereich des jüdwestafrikanishen Schußgebiets- und -30 000 M zu Beihilfen für Beamte und Militärpersonen sowie deren Hinterbliebene, für Verluste an Jnventarien, Materialien 2c.

Der von der Hilfeleistungskommission festgestellte Schaden ein- \chließlich 316 653 #4 erst häßungsweise veranshlagten Schadens be- trägt zufolge der Nachweisungen insgesamt 13 043 756,64 A Hiervon gehen ab für bereits bewilligte Hilfeleistung 5 000 000 6, als Wert des berteilten Beuteviehs 383 912 und als Schaden der Siedlungs- gesellshaft, die zur Berücksichtigung nicht mehr in Frage kommt, 145372 A Es bleibt somit ein ungedeckter Schaden von 7 514 472 M oder rund 7 500000 A Für Beihilfen an Beamte sind dur den dritten Nachtrag zum Etat für 1904 bereits 25000 M be- willigt worden. Diese Summe hat sich niht als ausreichend erwiesen, um den Geschädigten und deren Hinterbliebenen wenigstens insoweit Ersay für Verluste an Inventarien, Materialien usw. zu gewähren, als dies zur Sicherung ihrer wirtshaftlihen Lage notwendig erscheint. Zu diesem Zwecke sind weitere 30000 erforderli. Der Gesamt- schaden der Beamten usw. für Verluste an Inventarien usw. beträgt, soweit er von der Hilfeleistungskommission mit festgestellt worden ifl, über 128 000

Dem Ergänzungsetat ist ein Bericht der Hilfeleistungs- kommission über die Verwendung der bereits zur Verteilung gelangten Mittel beigegeben.

Danach gelangten die Hilfeleistungsgelder bisher hauptsächlich unter vier Vrlälebenen Gesichtspunkten zur Verwendung, und zwar, nach der wirschaftlihen Erwünschtheit und Zweckmäßigkeit geordnet: 1) für die Wiederanshaffung der geraubten und zerstörten Betriebsmittel, 2) für die Gründung eines neuen vorübergebenden Erwerbes, solange die Unsicherheit tkm Lande eine Rückkehr zum alten Wirtschaftsbetrieb, vor allen Dingen der Farmerei, nit zuließ, 3) zur Shuldentilgung und 4) zur Fristung des Lebensunterhalts. Der Bericht - geht auf die Gesihts- punkte näher ein, nah denen die Hilfeleistung an die Farmer erfolgte und noch zu erfolgen hat. Von den gesamten für die Hilfeleistung bisher bewilligten Mitteln is ein bedeutender Betrag überhaupt noch nicht zur Auszahlung gelangt, s\ondern - bis auf weiteres reserviert geblieben. Es handelt #sch hier. um Ausländer, wirtschaftlihe Doppelbetriebe und noch nicht festgestellte Schäden. Für den größten Teil der geshädigten Ausländer im Norden hat das Auswärtige Amt Hilfeleistung genehmigt, die Ausländer im Süden haben noch nichts erhalten. Ferner sind der Vorlage Nachweisungen der angemeldeten und festgestellten Schaden- summen sowie der bewilligten und befürworteten Hilfeleistungen im Norden und Süden des Schutzgebietes beigegeben. In diesen Nach- weisungen sind die bedachten Farmer namentlich aufgeführt, ebenso die Beträge, die sie erhalten. Jm Norden wurden bisher verans{hlagt 3 006155 #4, für den Süden 2276 801 M

Statistik und Volkswirtschaft.

Die endgültigen Ergebnisse der außerordentlihen Vieh- zählung vom 1. Dezember 1906 für den preußischen Staat.

Nachdem das Königliche Statistishe Landesamt bereits Ende Januar d. I. das vorläufige Ergebnis der leßten Viehzählung bekannt gegeben hat, veröffentliht cs nunmehr in der „Stat. Korr.“ das end- gültige. Beide Ergebnisse unterscheiden fch der Gesamtzabl der ermittelten verschiedenen Biehgattungen nah nit wesentli von ein- ander. Es wurden nämlich endgültig festgestellt : Gehöfte überhaupt 3657316 (beim vorläufigen Ergebnis 3 677 097), Gehöfte mit Viehstand 2571670 (2582951), viehbesißende Haushaltungen 3281346 (s3 287 983), ferde 3018443 (3021087), Rinder 11646908 (11 630 672), Schafe 5 435 053 (5 426 851), Schweine 15 355 959 (15 334 762). Die Unterschiede find also in der Tat nicht groß. Der Hauptwert des endgültigen Grgebnifses gegen- über dem vorläufigen liegt aber auch nicht in dieser genaueren Fest- stellung des tatsählich vorhandenen Viehbestandes, sondern im Na ch- weise seiner Unterarten. Die naÿhfolgende Uebersicht enthält die in Betracht kommenden Zahler für den Staat; zur Vergleichung sind die entsprehenden Ergebnisse des Jahres 1904 daneben gestellt worden. Nicht in allen Zeilen gms beide Zählungen mit einander vergleihbar; wo es nicht der Fall ift, weist eine entsprehende An-

konkrete ôrtlihe Anwendung hinaus möglicherweise imstand: sein wird,

Es wurden ermittelt :

4) von 1902 auf 1906.

Was zunächst die Gehöfte mit Viehstand und dke f mad h enden aushaltungen betrifft, so können beide niht mit dem Ergebnis der ählung im Jahre 1904 verglichen werden, da in diesem auch die tegen gezählt wurden, die Zahl der Gde mit Vieh und die der

viehbesißenden Haushaltungen daher selbstverständlih damals größer

ersheinen mußte als im Jahre 1906, in dem diese Viehgattung nicht Can wurde, Wohl aber ist die Vergleichung mit dem Jahre 1902

merkung jede#mal darauf hin.

Zu- (+) oder Abnahme (—)

am 1, Dezember von 1904 auf 1906

1906 E) I cen in Mt ä ü b L E a ae o eia 3657316 358 j 08 E E e N U S 2571 670 1) 2 477 638 4) S 94 032 ©) 4 3,80 Be ens S SLLEL DEUIE (L aften) U T 3 281 346 1) 8 154 121 ‘) + 127 225 4) + 403 I. Pferde, einschlie litärpferde: : E i : 5 1) Unter 3 Jahre alte Pferde, einshließlich Fohlen . ... 425 112 420 360 + 47 92 + 1,13 2) 0 SAbee alle Und Cltere Per oed 2 593 331 2 544 048 + 49283 + 1,94 überhaupt. 3 018 443 2 964 408 -+- §4035 + 1,82 I. Rindvieh: . A

| 2) Sunepi 1 ua "R bis 1 (noch nicht 1) Jahr alt . . 1 668 B80 5) 1 841 859 : ungvieh von F Fahr nod) n ar a O2 0 18 E A zusammen noch nicht 1 Jahr altes Rindvieh . ... 2 939 784 2596211 343 573 a 13,23 3) Jungyieh von 1 bis 2 (noch nicht 2) Jahre alt . . 1691 858 1794 471 102 613 _— 5,79 s 2 Jahre alte und ältere See ere una Ae i ¿2 e ü s e F T us 092 + DO i U a nnen . « DLO C 20 Ü Di 129 un P 5) 2 Jahre alte und ältere Kühe, Färsen e pry K E E ee T m T Lo

ITI. Schafe:

H Pater 1 g i Siunmess sas 10 U ( ¿ 4

L überhaupt. . / §435 053 5 660 529 ‘225 476 Kd IV. Schweine: A

1 t ahr alte, eins{ließlih Ferkel ........ 8 392 050 6 572 442 +1819 608 + 27.69 2 bis 1 (nos nit 1) Gbr a C Can 4 921 493 4 199 222 + 722271 + 17,20 0) 1 SUUC OUE ub E ana C 2 042 416 1 792 235 + 250 181 + 13,96 überhaupt. . . 15355 959 18 363 899 +2 792 060 - 282,22.

1) nach der Zählung von 1902. ?) Kälber unter 3 Monate alt. ?) Jungviehß von 3 Monaten bis noch nicht 1 Jahr alt.

mögli, die denn au in der vorstehenden Uebersiht dur(geführt ist. Danach haden sich die pieddeitarien Dautdaltungen noch etwas stärker vermehrt als die Gehdfte mit Viebftand, m. a. W., die Gewohnheit, Vieh zu halten, hat breitere Sichten der Bevölkerung erfaßt,

Bei den Pferden erstreckt si die überhaupt nicht starke Ver- mehrung ziemlich a) auf alle Unterarten. be det den jüngeren Altersklafsen 1,13 v, H., bei den älteren 1,94 v. H.