1907 / 92 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. April.

Nr. 1 des 6. Jahrgangs der „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Aufsihtsamts für rivatver- iherung“ vom 1. April 1907 enthält itteilungen ber neuerdings erfolgte Zulassungen zum Geschäfts- betrieb, über Genehmigungen von Geschäftsplan- änderungen und Bestandsveränderungen und die Bestellung von Hauptbevollmächtigten für aus- ländishe Unternehmungen. :

Von den hierauf folgenden 5 O sen gibt der erste den ablehnenden Bescheid wieder, den das Amt auf die An- regung eines Versicherten, allgemein die Prämienzah- [lungstermine, sowohl für die bereits laufenden als auch für neu A E Rd s Versicherungen, auf die Kalenderquartalstage zu verlegen, erteilt at. Ebenso lehnte es das Amt in em zweiten er mitgeteilten Beschlüsse ab, dem Antrag eines zur Wahrung der Jnteressen der Versicherungsnehmer ge ründeten Verbandes Folge zu geben, welcher dahin ging, daß die Versicherungs- E veranlaßt würden, in den Geschäfts- papieren den räumlihen Bereich ihres Betriebs anzugeben. Zur Begründung wird insbesondere bemerkt, daß diese Angaben nur dann zur Erreichung des angestrebten Qs (Ermöglihung der Prüfung, ob etwa ein bedenklicher

uslandsbetrieb stattfinde) dienlih seien, wenn auch der Umfang des in den einzelnen Ländern betriebenen Versicherungs8ges\chäfts mitgeteilt werde. Diese Verhältnisse änderten sih aber erfahrungsmäßig sehr shnell und u. U. in sprunghafter Weise. So bleibe nur übrig, gegebenenfalls bei der Gesellshafi selbst nähere Auskunft einzu- ziehen. Der dritte Beshluß verbreitet sich darüber, ob es im Sinne des 8 108 des e Pa Futere] strafbar sei, wenn deutshe Tierärzte im

nteresse eines ausländishen, im Deutschen eihe nicht zugelassenen Viehversichherungsunter- nehmens die zur Versiherung angemeldeten inländischen Tiere untersuchten, versicherte Tiere im Auftrage der Gesell- pak behandelten, oder die Policen im Auftrage der Gesell-

aft aushändigten. Die Behandlung erkrankter Tiere sei für unbedenklich zu halten. Dagegen könne in der Untersuhung zum Zwel. der Aufnahme in die Versicherung der Tatbestand einer strafbaren Beibilse liegen auth bonme dur die AUs- folgung der Policen der Tatbestand des § 108 des Versicherungsaufsichtsgeseßes erfüllt werden. Jm vierten Beschlusse wird aus Anlaß eines Beschwerdefalls darauf hingewiesen, daß zur Sicherung des Handels mit Schlachtvieh bei der Versiherung eines Tieres pepen Schlachtshäden etwaige Einschränkungen er gewährten Schlachtviehversiherung (z. B. Ausschluß der Finnengefahr) entweder durch Anwendung eines be- sonderen Kennzeichens (Stempel, Ohrmarke) oder wenigstens auf dem Versicherungssheine, den der Käufer sich mit liefern lasse, ersihtlich gemacht werden müßten. Jm leßten Beschlusse wird in Uebereinstimmung mit dem jrheren Standpunkte des Amts dargelegt, daß Orts- rankenkassenverbände nichi als kommunale Körper- [A im Sinne des 8 1807 Abs. 1 Nr. 4 des Bürger- ichen Gesezbuhs und § 59 Abs. 1 Nr. 4 des Versicherungs- aufsichtsgesezes anzusehen seien und somit Darlehen an diese Verbände nicht als eine nah Z 59 des Ver- P SG L gets zulässige Vermögensanlage gelten önnten.

Es folgt eine Senatsentsheidung über die Kün- digungsfrist in der He e E ter und über die Frage, inwieweit es zulässig ist, an die Nichtbeobahtung von Schaden- verhütungsvorschriften den Fortfall der Entschädigung zu knüpfen. Jn ersterer Beziehung wurde unter Hinweis auf die sogenannten Verbandsbedingungen die Herabseßung der 1 bis 2jährigen Kündigungsfrist auf 1 Monat verlangt, und in leßterer eine Saßungsbestimmung, nah der

anz allgemeine Schadensverhütungsvorschriften im Falle threr Nichtbefolgung zur Ablehnung von Versicherungs- ansprühen dienen konnten, beseitigt beziehungsweise durh eine Fassung ersetzt, die klarstellt, daß nur die absihtliche oder grob fahrlässige Uebertretung solher An- ordnungen zur Verwirkung führen kann, welhe der Vor- stand im Einzelfalle zur Beseitigung eines bestimmten gefahrbringenden Zustandes erlassen hat.

Unter „Sonstiges“ werden Verhandlungen über die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung im Sinne des 8 90 Abs. 2 des Versicherungsaufsichts- geseßes bei den zum Prämienreservefonds einer aüsländishen Versicherungsgesellshaft gehören- den Hypotheken und über den Anspruch des Aufsichtsamts auf grundbuhamtlihe Benachrichti- gung von dieser Eintragung mitgeteilt. Die Ver- fügungsbeschränkung war von dem zuständigen Amtsgericht 7 in das Grundbuch eingetragen worden, jedoch die er-

etene Benachrichtigung des Aufsichtsamts abgelehnt worden, weil “es sich nur um eine Vereinbarung im Sinne des 399 des Bürgerlichen Gesehbuchs zwischen Gläubiger und Schuldner, niht aber um

ein dinglihes zu Gunsten des Kaiserlichen Aufsichtsamts be- ründetes Recht 55 der Grundbuchordnung) handele. Auf ie Beschwerde des Amts wurde das Grundbuchamt von dem Landgericht zur Benachrichtigung angehalten. Im Anhange werden 25 gerichtlihe und verwaltungs- erihtlihe Entscheidungen veröffentlicht, welhe Fragen des Versicherungsrechts betreffen.

Deutscher Reichstag. 99. Sigung vom 15. April 1907, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht vou Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Tagesordnung: Fortsezung der zweiten Berolung des Entwurfs eines Gesehes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rehnungsjahr 1907, und zwar: Etat für das Reichsamt des Janern.

Der Sigzung wohnte der Staatssekretär des Jnnern Dr, Graf von Posadowsky-Wehner bei.

Abg. Ho1n- Sachsen (Soz.): Mit dem bisherigen Verlaufe der so¡ialpolitishen Debatte kann niemand zufriedener sein als die Sozial- demofttati?, denn diese Debatte hat ihr sehr shäßbare Waffen in die Hand

altungen; ident G1 do Lo Stolberg bittet um Ruhe. eten fließen von Arbeiterfreundlihkeit und sozial- politischem ForisGrt daun über; nun wollen wir doch mal zusehen, was wirklich zum Ene er Arbeiter und Arbeiterinnen bisher ge- {ehen ist oder beabsichtigt wird. Was ist z. B. auf dem Gebiete der Glasindustrie bisher erreiht worden? Noch immer fehlen Verordnungen, welche die Anbringung von Schußvorrihtungen an den Glas- und

euerungsöfen in den Glashütten befehlen, wélche die Arbeitszeit in den

lashütten einschränken und die Nacht- und Sonntagsarbeit in diesem Betriebe verbieten und eine rihtigere Schichteinteilung vorschreiben. Aber woran es nicht fehlt, das sind Verrufserklärungen der Arbeiter dur die Arbeitgeberverbände, das sind shwarze Listen, worin die Ar- beiter denunziert werden, wodurch sie um Brot und Arbeit gebracht werden, weil sie sich gegen die übermäßige N der Arbeitszeit, gegen unberechtigte Abzüge vom Lohn usw. gewehrt haben. Der in Berlin in der Bülowstraße seinen Siß habende Verband der Arbeit- geber hat in diesem Sinne ein Zirkular an sämtliche deutshen Glas- werke erlassen. (Der Redner zeigt dieses Zirkular vor.) Daß bisher nit mehr zum Schuß der Arbeiter in diesen Betrieben erreicht

peqten. (Im P herrscht lebhafte Bewegung und Privatunter- der Pr [le Part

wurde, liegt auch an der Mitshuld des Zentrums, das jeßt in einem Antrage Hompesch den Erlaß einer Verordnung verlangt, durh die in der Glasindustrie die Dauer der

Arbeit im Sinne des sanitären Normalarbeitstages der Reichs- gewerbeordnung beschränkt und in Glashütten die Arbeit an Sonn- tagen und Festtagen, mit Ausnahme der erforderlichen Hilfsarbeiten zur Unterhaltung der Glasöfen verboten wird. Der Antrag zeigt nur, daß die Sonntagsruhe in den Glashütten noch heute nicht vollständig durchgeführt ist, obwohl sie ohne jede Beeinträchtigung der Betriebe durchgeführt werden kann. Wir verlangen in unserem Antrage, daß auf Grund des § 1206 der Gewerbeordnung eine Verordnung erlassen wird, dur welhe in Glashütten geeignete Schutzvorrichtungen an den Glas- und Feuerungsöfen zu treffen find, die der Starbildung bei ‘den Bläsern und Schmelzern entgegenwirken, sowie durch ausreichende Ventilation (Aufstellung von Cxrhaustoren) für die Arbeiter die Gefahr der Vergiftung durch Teerdämpfe, Kohlenoxydgase und Fluorwasserstoff\äure möglih|t - verhindern. Wir verlangen ferner den Eclaß einer Verordnung, dur welche für die in der Glasindustrie beschäftigten Arbeiter die Dauer der Arbeits- {icht auf 8 Stunden des Tages beschränkt und in Glashütten die Nachtarbeit an den Glas- und Strecköfen behufs Verarbeitung der Glasmasse, sowie die Arbeit an Sonn- und Festtagen mit Ausnahme der erforderlichen Arbeiten zur Unterhaltung der Gas- und Glasöfen verboten wird ; daß an Glas- und Strecköfen, bei denen Schichtwechsel eingeführt ist, die erste Schicht niht vor 4 Uhr Morgens begiant und die zweite niht nah 10 Uhr Abends beendet wird. Die Glas- arbeiter müssen alle Stunden des Tages ununterbrohen in einer unerträglih heißen Temperatur arbeiten, in Räumen ohne genügende Ventilation; in solchen Betrieben müssen die Arbeiter an threr Gesund- heit Schaden nehmen, an ihren Lungen, an ihrem ganzen Drganismus fe müssen vergiftet werden dur die Säuredämpfe, wenn nit dur reihsgeseßlihe Anordnung der Ausbeutung ein Ziel geseßt und das berechtigte Verlanaen der Arbeiterschaft erfüllt wird, welches auf die Verkürzung der Arbeitszeit und die Schaffung geeigneter Schuß- vorrihtungen gerihtet ist. Auch die Fabrikinspektoren haben teil-

weise ch durchaus für den Achtstundentag in diesen Betrieben aus-

gesprochen, sie sind auch der Meinung, daß damit eine Beeinträchti- gung der einheimischen Industrie gegenüber der ausländischen Konkurrenz nit eintreten wird. Die Nachtarbeit m vollständig ver- boten werden. Namentlih in den Großbetrieben bestehen in dieser Be- ziehung nos ganz elende Zustände, indem nicht nur erwachsene, sondern auch jugendliche Arbeiter, und diese für einen ganz erbärmlihen Lohn, nah der {weren Tagesarbeit zu langen Nachtschichten gezwungen sind. Dur Ve1besserung der Einrichtungen in den Glashütten könnte die Nahtarbeit auf ein Mindestmaß beschränkt werden, ja die zuständigen Kreise sind sogar darüber einig, daß die Nachtarbeit ohne Schaden für die Betriebe völlig beseitigt werden könnte. In Frankreih und Belgien geht man mit dem Gedanken um, die Arbeit in den Glas- hütten zu beshränken ; es sind auch dort die Arbeiterorganisationen, die in dieser Beziehung 1uihtunggebend gewesen find. Jch bitte Sie, unserer Resolution zuzustimmen. Die bürgerlichen Parteien, die ben Arbeiterschußz in dieser Session auf ihr Programm geschrieben haben, werden niht umhin können, hier Farbe zu bekennen. Was wir fordern, ist durhaus durchführbar ohne Schaden für die Industrie.

Abg. Dr. von Dirksen (Rp.): Wenn wir den Verlauf der jeßigen Debatte verfolgen, wenn wir erwägen, daß bei der Interpella!ion von Heyl {hon drei Tage ausgiebig über die Sozialpolitik gesprochen ist, und wern wir die Flut der sozialdemokratischen Jnitiativanträge, die auf das Haus herunterregnen, betrachten, so baben wir die Empfindung, daß dieser neue Reichstag mit einem Tropfen sozial- politischen Oeles gesalbt ist, mindestens ebenso wie der vorige. Es besteht daher eine große Majorität für die Lösung fozialpolitischer Aufgaben und es besteht eine Reihe von Materien, die nah der Auffassung aller spruchreif sind. Durch diese beiden Tat- sachen wird die Verstimmung motiviert darüber, daß, wie von einzelnen Parteien betont ist, die verbündeten Regierungen uns noch nicht gerügend Gelegenheit zur Arbeit gegeben haben, Wenn aber die Abgg. Trimborn und Bassermann unseren Arbeitseifer anzuspornen versuchten, indem sie darauf hinwiesen, wir müßten der Sozialdemokratie durch eine intensivere foztalpolitishe Arbeit noch mehr Abbruch tun, so verkenne ih zwar die Nichtigkeit einer solchen Erwägung nicht, möchte aber doh davor warnen, daß wir uns bei der Fortführung der Sozialpolitik allzusehr durch irgend welche Aus- blide auf die Sozialdemokratie leiten lassen. Recht werden wir es den Sozialdemokraten do nie mahen. Diese werden nie zugeben, daß die bürgerlißen Parteien vorangeschritten find, und werden immer mehr verlangen, ihre positive Mitarbeit auf diesem Gebiete aber immer versagen. Wenn ich es dem- nach für unpraktisch - und - unpolitisch halte, sih immer dana umzusehen und zu fragen, ob wir mit dieser oder jener Maß- regel der Sozialdemokratie Anhänger von ihren Fahnen wegreißen, fo möchte ih zur Begründung auf Auslassungen der Sozialdemokratie selbst hinweisen. Der sozialdemokratische „Volkswille" äußert fich dahin, die Ansickt, daf mit der Verschlehterung der sozialen Verhält- nisse die Sozialdemokratie zunehme und umgekehrt mit einer Ver- besserung abnehme, sei falsch und verstoße gegen alle geschichtlichen Erfahrungen. Die Fortführung der Sozialpolitik erwecke niemals Zufriedenheit, sondern nur immer höhere Wünsche. Ein anderes sozial- demokratisches Blatt bezeichnet die Auffassung als vollkommen irrig, als sei die Sozialdemokratie jeyt fast vollständig überwunden und als genüge zu ihrer vollständigen Zershmetterung eine frästige Fortführung der Sozialpolitik. Solche awberun en sollten uns doch vorsichtig machen. Die sozialdemokratishen Forderungen werden mit der Zeit immer mehr wachsen und früher oder später / werden wir doch an den Punkt gelangen, wo wir uns sagen müssen: wir können sie nicht mehr erfüllen. Meine politisGen Freunde legen aber Wert darauf, ihre volle Bereit- willigkeit zu einer Mitwirkung im weitesten Umfange an dem weiteren Ausbau unserer sozialpolitishen Geseßgebung zu erklären. Eine Partei, die die Ehre gehabt hat, einen Freiherrn von Stumm ín ihren Neihen zu haben, fühlt die Verpflichtung, für einen verstärkten Arbeiterschuz und eine materielle und geistige Hebung des Arbeiterstandes einzutreten; aber vor allem auch, wie wir ausdrücklih betonen, für eine Hebung des Mittelstandes, der nah unserer Ansicht des SHohzes mindestens ebenso bedarf wie der YArbeiterstand. Aber gerade weil wir den Wunsch haben, positive und gute Arbeit zu leisten, möhten wir davor warnen, daß wir zu viel und zu weitgehende Auf, aben auf einmal in Angriff nehmen. I erinnere hier an den französishen Ausfpruh: „Qui trop embrasse, mal étreint.“ Nach den maßvollen und überzeugenden Dar- legungen des Staatssekretärs auf die Vorwürfe der Abgg. Basser- mann und Naumann werden wir wohl alle die Empfindung ge- wonnen haben, daß im Reich?amt des Innern tüchtig gearbeitet worden ist, und wir sollten uns lieber fragen, ob niht an uns oder

noch mehr auf sozialpolitishem Gebiete geleistet ist. Die genannten Abgeordneten haben das ja selber zugegeben durch den Hinweis auf den ungesunden Wettkampf zwischen den Parteien, bet dem eine Ein- heitlihkeit nicht zustande gekommen wäre. Wenn wir, anstatt uns gegenseitig Vorwürfe über unser Verhalten bei den Wahlen zu maten, prompter gearbeitet hätten, so wären wir mit dem Etat weiter und Eönnten die verbündeten Regierungen mit Necht zur Vorlegung neue Gesetze auffordern. Ist denn aber der Vorwurf, daß die leßten Jaht? sozialpolitisch ganz unfruchtbar e seien, überhaupt berechtigt ? Der Staatssekretär hat schon auf die große Zahl von Verordnungen S die erlassen find, und ich will auch das Geseß zur Be- ämpfung der gewissenlosen Bauunternehmer nicht unerwähnt lassen, mit dem ein gutes Stück Mittelstandspolitik geleistet ist. ber selbst wenn wir den Erlaß von en Geseßen in den lezten Jahren vermissen, ist denn das einzige Charakteristikum für eine gute Sozialpolitik der Erlaß von Geseßgen? Es kommt wirk- lich nicht darauf an, daß in einem Wettlauf Geseze und Ver- ordnungen geschaffen werden, sondern darauf, daß wir die vielen Ver- ordnungen und Geseßze, die s{chon bestehen, nun sich hineinarbeiten lassen in das Bewußtsein des Volkes. Wenn wir sehen, auf wie vielen Gebieten Untersuhungen angestellt sind, so werden wir an- erkennen müssen, daß doh ein gewisses Quantum positiver Arbeit geleistet ist, in Wählerkreisen ist sogar oft die Bemerkung zu horen, daß hier und da zu s{chnell gearbeitet würde und etwas mehr Einheitlichkeit besser wäre. Nicht auf das Quantum, sondern auf die Qualität kommt es an. Wir dürfen uns nicht sagen lassen, daß unsere Geseze nach zwei bis drei Jahren doch wieder der Abänderung bedürfen, sondern dafür sorgen, daß die von früheren Generationen gemahten Geseße auf Jahrzehnte hinaus in Kraft bleiben. Solange der jeßige Staatssekretär an der Spitze des Neichsamts des Innern steht, wird auch der enragterteste Sozial- politiker die beruhigende Gewißheit haben, daß unsere Sozialpolitik niemals wird einshlafen können. Aber die Erreichung so hoher

Ziele, wie sie der Abg. Naumann entwickelt hat, wird auch ihm nicht möglih scin. Die Ausführungen des Abg. Naumann waren ja von einem gewissen Jdealismus

getragen, aber ihre materielle Ausführung liegt auf einem anderen Gebiete. Ich glaube, daß er ein wenig dte A der Sozial- demokratie treibt, wenn er so extreme Forderungen stellt. Auf die Ausführungen des Abg. Trimborn will ih nicht näher ein- gehen; er hat auf diesem Ggbiete ein gewisses Privilegium, das er sich durch seine Sachkunde und die große Zähtgkeit, mit der er sich seit Fahren mit dieser Materie beschäftigt hat, erworben hat. Der Staats- sekretär hat uns eine geseßlihe Regelung der Vereins- und Ver- sammlungsfreiheit in Aussicht gestellt. Er hat damit den Wünschen weiter Kreise entsprohen und ih stehe niht an, auch namens meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir vollflommen auf dem Stand- punkt der Regierung stehen. Die jeßigen Bestimmungen sind in der Tat Ueberreste des alten Polizeistaates. Auf dem Gebiete des WVereins- und - Versammlungsrehts is Preußen rückständig und genügt nicht den Anforderungen der modernen Zeit. Eins möchte ih aber ausgeshlossen wissen: ich würde es nicht für rationell oder gerehtfertigt halten, wenn auch Minderjährige zu den politishen Versammlungen zugelassen würden. Jch habe beobachtet, daß bei den Ausführungen des Staatssekretärs, die von liberalem Geiste getragen waren, es gewissermaßen wie ein Frühlings8ahnen dur die Reihen der Linken ging, aber als er erklärte, daß eine selbstverständlihe Vorausseßung des Zustandekommens einer folchen geschlihen Regelung die Garantie wäre, daß die staatlihe Ordnung nit leide, dies wie ein Reif in die Frühlingsnacht fiel. Wir müssen in der Tat auch verlangen, daß das Geseh solcher Kautelen nicht ent- behre. Wir find bereit, uns auf den Boden der Paarung des kon- servativen und liberalen Geistes dadurch zu stellen, daß wir auf ge- wisse rückständige Geseßze verzihten. Jch bin dafür, daß wir die Gesindeordnung über Bord werfen und durch ein Geseh icien, wie es von der linken Seite gewünscht worden ist. ine Aeußerung des Staatssekretärs hat mich überrascht. Er sagte, es sei ihm verdacht worden, daß er die Aufhebung des Verbindungsverbots der voliti)ch:n Vereine angeregt habe. Das is ein Irrtum. Nicht der Erlaß dieses Gesetzes ist ihm verdacht worden, sondern der Zeitpunkt, da gerade die Arbeitswilligenvorlage vom Reichstage in kaun zu qualifizierender Weise behandelt wurde, indem man fie in die Versenkung vershwinden ließ. Was die Zusammenlegung der drei Versicherungsgeseße betrifft, so meine ih, es muß der Unterbau dieser Gesetze erweitert werdén, der Instanzenweg verkürzt und vor allen Dingen die Kosten erheblich verringert werden. Auf die De- tails der Resolution will ih nicht näher eingehen. Den Arbeiter- \chußresolutionen pflihten wir bei mit Ausnahme des Antrages Albrecht, der den Erlaß von Verordnungen in den Walzwerken ver- langt. Das geht zu weit und wir geben dem weniger weitgehenden Antrag Giesberts den Vorzug. Eine zweite Gruppe von Resolutionen besästigt sich mit der Sonntagsruhe. Wir sind im Prinzip selbstver- ständlih für eine verstärkte Heiltghaltung des Sonntags, wenn auch nit im englishen Sinne. Der Sonntag soll namentlich ein Nukhetag für die arbeitende Bevölkerung sein. Wir müssen uns aber dabei vor Auswüchsen, vor einer zu großen Genecalisierung hüten. Man muß streng unterscheiden zwisch@en den verschiedenen lokalen ünd gewerblichen Verhältnissen, zwishen Stadt und Land und bei den Städten zwischen großen, mittleren und Landstädten. Der Sonntag muß dem Landwirt Gelegenheit geben, in die nächste Kreisstadt zu gehen, und es wäre cine sozial falsche Maßregel, dem Betreffenden durch eine zu strenge Soantagßsfeter diese Möglichkeit zu nehmen.

Deshalb wünschen wir, daß bei weiteren Erlässen von Ver- ordnungen über die Sonntagsruhe individualisiert und nicht

generalisiert, niht alles über einen Kamm geshoren wird, denn sonst kann sich der Spruh bewahrheiten: Vernunft wird Un- finn, Wohltat Plage. Es kommt niht nur darauf an, daß auf ge- seßlihem Wege eine Sonntagsruhe gewährt, sondern daß von der Sonntagsruhe ein praktisher und guter Gebrauch gemacht wird. Deshalb müssen den Arbeitern, und namentlich der ländlichen Be- völkerung Hilssmittel an die Hand gegeben werden durch Spielabende und andere Veranstaltungen, einen vernünftigen Gebrauch von der Sonntagsruhe zu machen, damit die Leute niht in die Kneipen gehen. Wos die Sonntagsruhe in der Binnenschiffahrt betrifft, für die der Antrag Bassermann eintritt, so möchte ih drincend wünschen, daß do ein etwas schnelleres Tempo auf diesem Gebicte eingeschlagen werden möchte. Ein Antrag Bassermann beschäftigt sih au mit der Errichtung eines Reich8arbéitsamts. An das Ressort des Staats- fekretärs des Innern werden so größe Aufgaben gestellt, daß es ihm bei der größten Mühe niht möglich ist, mit den vorhandenen Kräften allen Aufgab:n gerecht zu werden, Darum stehe ih diesem Antrage durchaus sympathisch gegenüber, wünsche aber, daß in dieses Amt auh Leute aus der Praxis hineinkommen, damit dec staatliche Einfluß nicht all-‘in maßgebend sei. Meine Freunde sind sür die Resolution Pauli, die die Wiederansammlung eines Reserye- fonds nah den Vorschriften des Gewerdeunfallversiherung8geseßes verlangt. Dies entspriht den Wünschen vieler interessiecten Kreise, die sie seit Jahren an das Parlament gestellt haben. Auf dem Ge- biete der Mittelstandspolitik hat die foziale E lange nit so viel geleistet, wie auf dem Gebicte der Arbeiterfürsorge. Der Staats- sekretär hat im Laufe des leßten Jahres darauf hingewiesen, daß Aeußerungen von ibm in dieser Frage mlißverstanden worden seten. Fedenfalls glaube ih, daß auf dem Gebiete der Mittelstandsgeseß- gebung ein schnelleres Tempo doch fehr wünschenswert wäre. Bor allem ein Gescy zur Sichérung der auhant werker. Mr etentig erfreut sind wir, daß der gewerbliche Mittelstand infolge der lezten Wahlen hier im NReiclstage eine stärkere Vertretung gefunden hat. Wir brauchen diese Heren. Was den kleinen Befähigungsnächweis anbetrifft, so wünschen wir, daß den gevrüften Meistern auch wirllihe reale Vorteile gewährt werden, z. B. dur cine Bevorzugung bei Submissionen, und nicht bloß ber, daß sie tas ausscließlihe Neht zum Halten von Lehrlingen haben. In bezug auf den Antrag Ablaß über das Submissionsverfahren ift au von der Sozialdemokratie anerkannt worden, daß die preußischen

vielmehr an dem verflossenen Reichstag etwas Schuld liegt, daß nicht

Vorschriften auf diesem Gebiete durhaus nahahmenswert find, Wir

i ffen daß auch die Marine- und die Heeresverwaltung, die ’ictigsten und aus\{laggebenden Verwaltungen auf diesem Gebiete, v ver preußishen Eisenbahnverwaltung anschließen. Bei [hen Bestimmungen kommt es vor allen Dingen auf deren ihtige Handhabung an. Es is ja begreiflih, daß es für die Be- ¡örden unbequemer ist, statt mit einer großen Firma mit 20 und ebr fleinen irmen zu tun zu haben. Diese Unbequemlichkeiten lten aber die betreffenden Behörden niht abhalten ih meine namentlih die Marine- und Militärverwaltung —, ihre Lieferungen seinen Firmen zu übertragen. Natürlih kann es au Ausnahme- éêlle geben, in denen man groen irmen den Vorzug geben muß. So wurde mir in meinem Wahlkreise in einer Versammlung in TGalau versichert, die Schuhmacher hätten mit der Firma Tippelskirch "ute Erfahrungen gemacht, denn dieje hätte ihre Aufträge auch an die kleinen Städte weiter verteilt. Der Redner wendet sich sodann g?gen lusführungen des Abg. Hue, der ihm vorgeworfen hatte, daß er durch ‘ine Ausführungen über die Genossenshaftsbäckeret in e bei einer anderen Gelegenheit das Niveau des Reichstags herabgedrückt habe. Der Redner zitiert das Volksblatt für Anhalt-Vessau vom 19. Februar 1907, um zu beweisen, daß seine früheren Dar- legungen über diese Genossenschaftsbäckerei durchaus den Tat- sahen entsprechen. Der Ausdruck: „Der Mittelstand soll bankerott werden“ habe tatsächlich in der Zeitung gestanden, für die Bo ck verantwortlih ist. Bo ck habe diese Aeußerung abgedruckt, ohne dazu Stellung zu nehmen; es habe sich keineswegs um cin „Eingesandt“ gehandelt, wie behauptet wurde. Fn bezug auf die von den Arbeitern an die Arbeiterorganisationen N geleisteten Beiträge, auf die {on früher bei der Besprehung der Tätigkeit des Reichsverbandes zur Bekämpfung der Sozial- vemokratie hingewiesen worden ist, führt Redner folgendes aus: Jch habe mir die Mühe genommen, der Sa®e auf den Grund zu gehen, und ich habe gefunden, daß Gehälter von 2500, 3000 und über 4000 \ an Parteibeamte gezahlt werden. Das Gehalt des Partei- sekretärs ist auf dem Parteitag in Bremen auf Antrag des Betreffenden über die Köpfe der Delegierten hinaus von 3600 auf 4200 46 erhöht worden. (Der Redner gibt noh weitere statistishe Daten.) Der Fürst Bismark E hat mit Recht seinerzeit darauf hingewiesen, daß eine Stellung in der Sozialdemokratie viel einträglicher wäre als die eines Schmiedes oder Zimmermanns. Diese Gehälter stammen lediglich aus den Taschen der Arbeiter. Wie wenig man in der Partei felbst geneigt ist, den Erhöhungen solcher Beiträge zuzustimmen, ergibt sich z. B. aus einem Bericht der Post vom 15. November, wonach über die Erhöhung des Parteifonds um 5 F pro Mann und Morat Beschluß gefaßt worden t. Daß diese Beiträge keineswegs freiwillig gezahlt werden, ergibt id aus Briefen, die ich von Arbeitern aus meinem Waklkrei!e nah meiner Rede vom 11. März erhalten habe. (Der Nednec zitiert diese Briefe, worin es z. B. heißt, es müsse ein wohltuendes Gefübl hervorrufen, wenn sih in dem Zeitalter der Phrasendrescherei jemand finde, der offen die Verhältnisse zur Sprache bringe, und worin es weiter heißt, die Arbeiter, die aus dem Spreewalde nah Berlin kommen, stehen so unter dem Zwange, daß sie der sozialdemokratishen Organisation beitreten müßten, wenn sie überhaupt Arbeit bekommen wollten Das find Stimmen aus dem Volke, die beweisen, welhe Gefühle gegen den fozialdemokratisGWen Zwang in weiten S Schichten der Nation bestehen. Ein weiterer Beweis dafür ist auch ein Flugblatt aus Frankfurt a. M., worin gesagt wird, daß Arbeiter gegen ihre Ueberzeugung Beiträge für die Gewerkschaft geleistet haben. Der „Vorwärts“ beschäftigt sich in einem Artikel mit meiner letzten Rede, worin er urter anderem sagt, daß mein Blick durch sozial- politische Kenntnisse nicht getrübt wäre und daß ih Verleumdungen gegen die Sozialdemokratie \{chleuderte. Acht Tage später widmet er dem Abg. von Heyl und mir volle 35 Spalten und sagt, ih hätte ÿ mich nur durch einen {mählihen Rückzug vor einem Ordnungsruf des Präfitenten gerettet und es würde mir noch die verdiente Züchtigung zuteil werden. Wenn ich auch einen Ordnungsruf \chmerz;lih empfinden würde, fo kann ich mir doch Fälle denken, wo ih mich, um Ihnen (zu den Sozialdemokraten) die Wahrheit zu sagen, mit Bewußtsein einem Ordnungsruf ausseßte ; also vor einem, Ordnungsruf habe ih keine Angst. Darauf hat dann der Abg. Bebel, offenbar angeregt dur diesen Artikel des Abg. Stadthagen, mir die verdiente Züchtigung in einer Nede zuteil werden lassen, in der er das Wort „Gemeinheit“ so geschickt vorbrahte, daß er k inen Ordnungsruf deëwegen erhielt. Wenn ein Mann, der | seit 40 Jahren im parlamentarishen Leben steht und seine Zunge in j der Gewalt hat, gegen einen Mann wie mich, der sich nichts vor- zuwerfen hat, so vorgeht, fo ist das eine Verleßung des parla- mentarischen Anstandes, und wenn sie auch niht dem Ordnungsruf unterlag, fo müssen wir uns einen solhen Ton doch verbitten. Es wäre traurig, wenn es Sitte würde, wie es der Abg. Bebel getan hat, hier die persönlichen Beziehungen heranzuziehen; es ist bisher niht gesehen. Jch glaube, der Abg. Bebel würde es auch sehr ge- Z \{chmadlos finden, wenn ih, weil er von Hause aus Drechslermeister war, sagte, er hâtte si sehr ungehobelt benommen. Ich möchte ihm anraten, wenn er sich an mir oder einem anderen Mitgliede | reiben will, sih niht an dem Abg. Stadthagen ein Beispiel zu nehmen. Dieser mag vielleicht für Getreidespekulation und für die Aufstellung von Liquidationen mustergültig sein, aber für den guten Ton nicht. i t iterteil und Beifall rechts, große Unruhe und Zurufe bei den ozialdemokraten. Vizepräsident Dr. Paasche bittet um Ruhe.) Da ift es denn doch angenehmer, sich mit einem Gegner wie dem } Abg. Heine zu messen, der ein sharfes Rapier führt, als mit cinem | Gegner mit Waschbesen oder übelduftenden Eimern. (Erneute Unruhe bei den Sozialdemokraten. Abg. Geyer ruft: Feine Manteren !) Das sind Manieren, die Jhrer würdig sind. Die Sozialdemokraten haben Gelegenheit genommen, zu versichern, daß von irgend einem N Zwange gar keine Rede sein könne. Der Abg. Bebel sagte selber, wir | geten volle Freiheit, wir wollen politishe Freibeit für jedermann ; ih mißbillige jeden Boykott. Wenn das wahr wäre, müßte Bebel sehr geringen Einfluß in seiner Partei haben, denn toto die hôren wir Klagen über den persönlichen Terrorismus der Sozialdemokraten. (Der Redner verliest Berichte über folhe Fälle.) Das sind Dokumente, die beweisen, daß Tausende und aber Tausende gezwungen unter der Fuchtel der Sozialdemokratie leben, und es wäre Zeit, daß endlih daran ge- fingen würde, fie von dieser Fuchtel zu besreten. Noch viel {limmer t der Terrorismus, der von fozialdemokratishen Arbeitern in rein börperlicher Weise ausgeübt wird. Sie kennen die häßlihen Szenen, die sich beim Hamburger Hafenstreik zucetragen haben. (Der Redner teilt | nach Zeitungsberihten Vorgänge, bei denen es zu Ausschreitungen und Körperverleßungen gekommen ist, mit.) Meine politischen [reunde haben in der vorigen Session einen Antrag eingebracht, der die Regieru g um Vorlegung eines Geseßes zum Schuße der Arbeitswilligen erjuhte. Wir haben darauf verzichtet, diesen Ferrag zu wiederholen, obwohl bi den Etatsberatungen im bgeordnetenhause darauf hingewiesen is, wie notwendig solche esezlihen Maßnahmen sind. Wir müssen uns aber die faye vorlegen: wollen wir folchen Terroris8mu3 und physischen wang gegen patriotisch gesinnte arbeitswillige Arbeiter weiter even lassen, oder diese dem Patrictismus erhalten? leine Freunde sind allerdiags niht gewillt, durh dik und dünn zu gehen, weder den Utopien des Abg. Naumann noch dem launischen mperament des Abg. Trimborn zu folgen. Aber wir wollen die materielle Wohlfahrt der arbeitenden Bevölkerung heben. Der Graf ojadowsky hat sih selbst eincn Staatsselretär für die Soztalpolitik genannt, ein Ehrentitel, den ihm niemand bestreiten wird. Aber Snlo hoffen wir, das er ein Staat6sekretär gegen die Auöwüchse der ozialdeniokratie sein wird und daß die Behörden alles tun erden, um die Arbeitswilligen zu {üzen. Jch glaube, wenn wir E im Gesetzgebungs- und im Verwaltungswege nicht erreichen en, dann müssen wir die Rechtsprehung ändern. Ih will met den Scharfmacher \plelen, aber hier muß etwas gesehen. ber hoffen, daß der Staatssekcetär unbeirrt von reh18 und links, feier auch ton der Mitte unsere Anregungen prüft und danach Sue legislatorischen S Tnoien trifft. Wir wollen un'ere oztalpolitif fortentwickeln in ruhiger, stetiger Wise, ohne nervöse ast und ohne Zutun der Sozialdemokratie,

Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: :

Ich’ möchte nur auf die lezten Ausführungen des Herrn Vor- redners kurz antworten und rein \achlich klarlegen, wie im einzelnen der Schuß der Arbeitswilligen gestaltet werden kann.

Jeder retlich denkende Mensch, der den Grundsaß der persön- lihen Freiheit im bürgerlichen Leben hochhält, muß es verurteilen, daß auf dem Gebieie des Arbeitsmarktes Zwang geübt wird gegen irgend jemand, um ihn dadurch zu veranlassen, gewisse Maßnahmen zu ergreifen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Wenn man aber im besonderen alle diese Fälle von unberechtigtem Zwang gegen Arbeitswillige, gegen Mitarbeiter, wie solhe in der Presse und im Parlament so häufig vorgeführt werden, näher prüft, so wird man immer finden, daß dieselben s{chon jeßt meist unter das bestehende Gese fallen. (Lebhafte Zustimmung links.) Daß sie aber niht verfolgt werden können ih habe eine Reihe solcher Fälle aktenmäßig vor Augen gehabt —, liegt in den meisten Fällen nicht daran, daß die geseßlihen Strafvorschriften niht ausreihend wären, sondern darin, daß sehr häufig \sich \{chließlich kein Kläger findet und, was noch häufiger ist, kein Zeuge (Lebhafte Zustimmung rechts, Widerspruh von den Sozialdemokraten), und daß, wenn solche flagranten Fälle, wie man sie häufig in der Presse liest und wie sie mirauc bisweilen anonym mitgeteilt werden, von den zuständigen Behörden verfolgt werden, die ganze Sache unter den Fingern zerrinnt. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Weil es nichts ist! Lebhafter Widerspruch rechts.) Herr Abgeordneter, verzeihen Sie mir! Häufig habe ih allerdings den Eindruck gehabt: weil der Beschädigte nicht den Mut hat, die Klage öffentlich avfrecht zu halten (Lebhafte Zurufe), dann aber auch, weil die Zeugen niht den Mut hatten, sich zu melden und Zeugnis abzulegen so liegt es. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Daraus folgere ih aber jeßt, daß au neue geseßlihe.Maßregeln an der Sach- lage wahrscheinli nit viel ändern würden. (Sehr richtig! links.) Es kommt vielmehr darauf an, daß sich die Geshädigten zusammentun und gemeinschaftliß gegen einen folhen ungeseßlihen Zwang Front machen und die Hilfe in Anspru nehmen, die Staatsanwalt und Polizei ihnen gewähren muß, wenn die Behauptungen des Verrufs, der Nötigung, der Erpressung, der Körperverleßung wirklich zutreffend find. Es mögen vielleiht auch noch ein paar Fälle auf der Grenzlinie liegen, die mit deut jeßigen Strafgeseß zu erfassen rechtli} s{chwierig ift. Aber das Reichsjustizamt ist ja im Begriff, den Entwurf eines neuen Strafgeseßbuches aufzustellen, wie Ihnen ja allen bekannt ist; dabei wird au die Frage zu prüfen sein, ob es möglich und not- wendig ist, die Paragraphen, die gerichtet sind gegen Ehrverleßung, gegen Erpressung, gegen Verruf, juristisch klarer zu fassen, als sie bisher gefaßt sind. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Fch bin allerdings durch Erfahrung wird man klug; und wenn man an einer so verantwortlihen Stelle steht wie ih hier, dann lernt man, versichere ih Ihnen, jeden Tag zu im öffent- lihen Leben der Ansicht : vielfahe Vorgänge haben {ih ereignet, die sehr bedauerlich sind und unzweifelhaft den Charakter tragen, die Freiheit des einzelnen auf dem Arbeitsmarkt ungeseßlichß und in einer Weise, die in einem Nechtsftaat unzulässig ist, zu beschränken. Aber ih würde es troßdem für sehr falsch halten zu dieser Ansicht bin ih gekommen —, jeßt mit anderen Maßregeln vor- zugehen als mit folhen, die auf Grund eines allgemeinen Strafgesezes gegen jeden gelten, (Lebhafte Zustimmung links.) Wollen wir gegen ungeseßlihen Zwang einschreiten, so müssen wir das allgemeine Strafgeseh, wenn es noch nihcht genügen sollte, was mir aber persönlich zweifelhaft geworden “ist fo müssen wir das allgemeine Strafgeseß zutreffender und klarer fassen; bei Beratung des Entwurfs eines neuen Strafgeseßbuch3 werden Sie reihlich Gelegenheit zu Kritik und Anträgen haben. Sache der Verwaltungsbehörden, der Gerichtösbehörden muß cs sein, die strafbaren Fälle, die zu ihrer Kenntnis kommen, auch nachdrücklich zu verfolgen und demjenigen, der sh niht felbst wehren kann, den Schutz angedeihen zu kassen, auf den jeder Staattbürger im Interesse seiner individuellen Freiheit unzweifelhaft Anspruh hat. Wenn aber häufig und damit {ließe i} Angriffe gegen die Verwaltungs- behörden, gegen die Gerichte gerichtet werden, daß sie nicht gegen solche Beschränkungen der persönlihen Freiheit einschreiten, fo liegt die Ursache nit daran, daß ein Geseß nicht da ist, auch nit darin, daß die Behörden lässig sind, ihre Pflicht nicht tun, sondern die Ursache liegt dann daran, daß schließlih weder ein Kläger, noch ein Zeuge da ist. (Beifall.)

Abg. Dr. Pott hoff (fr. Vgg.): Aus den Schlußworten des Abg. von Dirksen, die ich durchaus billigen kann, ziehe ih doch einen anderen Schluß als er, nämli den, daß wir, da wir Sozialpolitik tieiben wollen, ohne Nücksicht auf die Sozialdemokraten, niht weniger, sond:rn mehr tun follten, als bisher für die Arbeiterschaft geschehen ist. Der Abg. von Dirksen Hat ganz überflüssigerweise über eine Stunde dazu verwendet, in seiner Weise die Sozialdemokratie zu be- kämpfen, während wir uns hier doch mit der Erörterung der sozialpolitishen Aufgaben der Gegenwart und Zukunft zu be- schäftigen hätten. Wenn er eine längere Zeit auf den Nachweis verwendete, daß die Soztaldemokcaten Terrorismus treiben, so lag darin doch eine gewisse Einseitigkeit. Jeder von uns wird im stande sein, Beisptele von Terrorismus anzusüh1nen, der von anderen als von Sozialdemokraten, etwa vom Bunde der Landwirte und von anderer Seite geübt worden is ; in dieser Beziehung ift eben nicht auf einer Seite allein gesündigt worden. Auf die Pensionsversiche- rung der Privatbeamten gehe ih heute niht ausführlih ein, da abs zuwarten sein wird, was die Privatangestellten auf die Denk- \hrifi des Neihs8amts des Jnnern antworten werden; nur das muß schon jeyt betont werden, daß diese Denkschrift kein allgemein gültiges Bild von den Zuständen auf diesem Gebiete gibt, denn die Statistik, auf der fie sich aufbaut, is wesentli nur eine Statistik der organisierten Privatangestellten. Auch die Kostenberehnung der Pensionsversiherung ist mit großer Vorsicht aufzunehmen. Jmmerhin aber gibt die Denkschrift doch die Hoffnung, daß auf diesem Gebiete etwas geshehen wird und daß auch bei der Zusammenlegung der drei großen Versicherung8zweige die JIgateressen dieser Kategorie Berücksichtigung Ren werden. Es ist ein Geseß über den unlauteren Wettbewerb in Aussicht gestellt worden; ich halte mit Nücksicht auf die Konkurrenzklausel usw. für notwendig, daß auch die Vertreter der Angestellten rechtzeitig gebört werden. Die Gewerbegerihte müssen eine Erweiterung ihrer Kom- petenz dahin erhalten, daß die Angestellten bis zu 5000 4 vor ihnen

Recht zu nehmen haben; eine Konsequenz davon wäre die ent« \sprehende Kompetenzerweiterung für die Kaufmannsgerichte. Sehr

. praktish würde sein, wenn man die Handelskammern zu pazritätischen

Kammern für sozialpolitishe Fragen von Reichs wegen ausbaute dur P gena einer Angestelltenabteilung und einer Arbeiterabteilung. Die Konkurrenzklausel ist für die tausmänntes und techuischea An- stellten eins der s{limmsten Uebel und ein Hohn auf das soziale

Je Recht ; sie ist eine Hemmung der Persönlichkeit, eine Hinderung des Fortkommens aus reinen Vermözensrücksichten. r Abg. von Dirkfen

will energisch den Schuß der Arbeitswilligen; er sollte do gerade den cédtowilikier Technikern die Möglichkeit - thre Kenntnisse und ihre Arbeitswilligkeit entsprehend zu verwerten. In dieser Beziehung versündigen fich die Arbeitgeber gegen frühere Angestellte dur die auf lange Jahre wirkende Konkurrenz- klaufel weit mehr als organisierte Arbeiter gegen Arbeitswillige. Der für die technischen Angestellten zu machende Fortschritt sollte sih niht auf die unter die Gewerbeordnung fallenden Angehörigen dieser Kategorie beshränken ; au die in der Schiffahrt usw. tätigen Angestellten, ebenso die im ösöffentlihen Dienst befindlichen, sollten darunter begriffen werden, wenigstens sollte der Staats- sekretär den Versuch machen, hierüber eine Verständigung unter den Einzelstaaten herbeizuführen. N doch neuerdings manche Reichs- ämter angefangen, Beamte auf Kündigung anzustellen. Bei vielen Behörden, so bei den Eisenbahndirektionen usw. werden Gewerbe- ordnung und Handelsgeseßbuch bezüglißh der Urlaubsgewährung, der Krankheitsents{hädigung usw. diesen tehnishen Angestellten gegenüber, soweit sie niht etatsmäßig sind, gar nicht beachtet. Die Angestellten im öffentlihen Dienste müssen mindestens die gleihe Fürsorge erhalten, wie das Geseg sie für die Privatunternehmer vor- schreibt. Den Arbeitern wurden in allen staatlihen Betrieben in leßter Zeit Teuerungszulagen gewährt ; die“ tehnishen und Bureau- beamten, die weder Beamte noch Arbeiter sind, find bis jeßt ganz leer ausgegangen. Ein großer und wihtiger Schritt zur Vereinheit- lihung unseres Nechtes it uns angekündigt, cin Reichsvereins - und Versammlungsrecht. Der Graf Posadowsky hat si als ein konservativer Politiker bekannt. Ueber das, was zur Aufrehterhal1ung der öffent- lihen Ordnung und Sicherheit erforderli ist, darüber werden wir Liberalen uns mit einem konservativen englischen Lord viel eher verständigen, als mit dem Abg. von Dirksen oder mit einem preußishen Shußmann. Hoffentlich werden wir uns aber auch mit ihm verständigen können. Das Koalitionsrecht muß völlig frei und unbehindert hingestellt werden. Auch für die Staatsbeamten muß in dieser Richtung volle Vereinsfreiheit statuiert werden und Eingriffe in die staatsbürger- lihe Freiheit der Beamten, wie sie in neuerer Zeit von ver- schiedenen preußischen Ministern beliebt roorden sind, werden durch die neue MNeichsgeseßzgebung unmögli zu machen sein. Der Abg. Semler ging am Sonnabend auch auf die Maßregelung der Schiffs- offiziere wegen ihrer Zugehörigkeit zu ihren Berufsvereinen ein. Jh begreife nicht, wie Unternehmer fo verblendet sein können, das Falsce di-ses Vorgehens nicht einzusehen ; wenn Arbeiter dergleihen tun, fo ist man glei mit dem Ausdruck „Erpressung“ bei der Hand. Wenn heute Zehntausende von Kaufleuten bei den Wahlen nit mit den Liberalen, son- dern mit dem Bunde der Landwirte gehen, so ist ihr Mangel an sozialem Verständnis daran {huld. In den leßten Tagen hat man uns von der Rechten mit einem gewissen Erstaunen bestätigt, daß au wir für die Wünsche des Handwerkers und des Mittelstandes ein offenes Ohr haben. Diese Auffassung ift irrtümlih; wir haben dieses Jaterefse \{on oft in Anträgen dokumentiert. Die Ausführung des Staats- sekretärs über den Hausierhandel führt mich zu der Erwähnung, daß die Erteilung von Wandergewerbesheinen in den verschiedenen Bundes\taaten verschieden gehandhabt wird. In der Pfalz werden chon jungen Leuten yon 16 bis 17 Jahren für das ganze Reich geltende Wandergewerbescheine ausgestellt. Ganz abgesehen von der Frage, ob nit damit, daß .16- bis 17 jährige Mädthen allein in den Großstädten hausieren ehen, gewisse sittliße Ge- fahren verbunden sind, {eint mir der Wunsh der lippe- shen und walbeckshen Hausierer, daß sle nit \{lechter als die Pfälzer gestellt werden, berechtigt zu sein. Im Gastwirtsgewerbe wird geklagt über die Bundesratsverordnung von 1902 über die Ruhezeit der Gastwirtsgehilfen. Die Verordnung, fo wird gesagt, sei einfach nicht durchführbar, und man wünscht eine andere Verteilung der Ruhezeit ohne deren Verkürzung. Man will si sogar unter Umständen mit einer Verlängerung der Ruhezeit ein- verstanden erklären. Die Verordnung sollte revidiert werden.

Präsident Graf Udo zu Stolberg bringt den Wuns ver- schiedener Abgeordneten zum Ausdruck, daß diesmal über die Re- folutionen shon nah Schluß der allgemeinen Debatte in zweiter Lesung abgestimmt werde.

Abg. Jun ck (nl.): Die Abgg. Raab und Rieseberg haben eine Denkschrift über die bisherige Wirkung des Geseßes über den un- lauteren Wettbewerb verlangt. Ich glaube, einer jolhen Denkschrift bedarf es nicht. Es wäre mögli, sofort ein Gesetz über diese Materie vorzulegen. Die Rechtsprehung der höchsten Gerichtshöfe auf dem Gebiete des Zivilrechts - sheint mir sozial außerordentli segensreih zu sein. Eine große Beunruhigung hat ein Urteil des Reichsgerichts über das Autverkaufswesen in bezug auf das Nacihschieben von Waren hervorgerufen. Das Nachschieben von Waren bei Ausverkäufen sollte geseßlih überhaupt verboten werden. Man könnte auch dur Präventivvorschrifsten dem Ausverkaufswesen entgegentreten. Vielleicht könnte man jeden, der ausverkaufen will, zwingen, die Ware, die er verkaufen will, genau anzugeben, damit er nicht Ware nach\chieben kann. Meine Freunde find der Meinung, daß jeder Staat verloren ist, der seinen Mittelstand verloren hat ; sie sind des- halb bereit, für den Mittelstand zu sorgen, soweit es mit ihrer Ueberzeugung verträglih ift. Ueber Mangel an Sympathie in diesem Hause kann sich ja der Mittelstand niht beshweren. Am Sonnabend haben drei Vertreter des Mittelstandes hier gesprohen. Zum Mittelstand gehören sowohl Beamte wie Gewerbetreibende; ihre Interessen lassen sich deshalb nicht immer vereinigen; die Interessen des ländlihen und städtischen Mittelstandes, z. B. in der Frage der Fleishversorgung, gehen augeinander. Um dem Mittelstande zu helfen, gibt es verschiedene Mittel, so den kleinen Befähigungsnachweis und die Sicherung der Bauhandwerker. Solchen Gesetzen beizustimmen, find wir durchaus bereit. Wir halten es nicht für illiberal, die Ausübung eines Ge- werbes nur dem zuzugestehen, der von der Sache etwas versteht, also den Meistern. Der Mittelstand kann auh auf dem Gebiete der Fachausbildung gefördert werden. Im Kampfe zwishen Groß- und Kleinbetrieb wird immer der Tüchtigste siegen. Auf dem Wege des Vereins- und Versammlungsrechtes sind wir nah der Rede tes Staatssekretärs {on eiwas weiter gekommen. Der Reichskanzler sagte seinerzeit nur, er denke an ein liberales Vereins- und Versammlurgêre&t. Der Staatssekretär sagte, er beshäftige ch mit einem folcken liberalen Gesez. Eine solche Be- schäftigung ist eigentli überflüssig, denn die Sehe ist spruchreif. Das sächsische Vrreins- und Versammlungsrecht allerdings bedaure ih nicht als cempfehlenswert hinstellen zu können, wohl ader das württem- bergishe und befssis@e. Meinungen kann man nicht dur Polizei- maßregeln bekämpfen. Ein Reichs. Vereins» und Versammlungs- geseß sollte sich auf wenige Paragraphen desräzuk:n; man könnte darauf verzihten, Versammlungen polizeilich anzumelden. Die Polizei kann ja aus freien Stüdcken hinkommen und tut sie es einmal nicht, fo ist es auch kein Unglüd. Es genügt, geteglih

festzulegen , daß Versammlungea uicht dem Strafgetes zuwider laufen. Ueber die Zulassung der Minderiährigen derridt in

meiner Partei Meinungsvers@iedendeit. Aber die große Mehrheit ift bereit, den Aus\sckluß der Minderjährigen fallen zua laffen. Es wäre doch ungereht, Studenien von 19 oder B Jahren oder Arbeiter, die längst selbständig geworden find, ron Vurfammlungen aus- prnn. Au das Geseg über die BerusMwereine sieht ja eine Altersgrenze von 16 Jabren vor. Hoffentlich fällt kein Reif in der Früblingsnac&t auf die Blüte des Vereins«+ und Beekammmlungügeiehes, das der Reichskanzler und der Staatsfekretär uns versprochen haden. Ueber das Berufsvereinsgeses, das der Staatssekretär für brauchbar erklärt hat, sind viele meiner Freunde in meinem Wabhl-

kreise sebr enttäuscht gewesen. dêge das neue V und Verfamwlungtgeses iu Gegenjap dazu ein wirkli

liberales werden, namentièd ua der éfentlich-rechtlichen Seite din. Diese Regelung ist besonders ia kezug auf die Erweiterurg des Koalitiousrechtes von Wichtigkeit, das durch die gerihtliche Auslegung des § 153 der Gewerdeordnung eingeengt ist. Es fehlt an einer St1gfaudrodung gegen denjeniges, der jemand e dterhe ill, f geber,

sich zu koalieren, die Strafandrobung fedlt gegen den Ardi Le as Arbeiter verdinderu will, fck mit anderen Arbeitern zu koalieren.