1907 / 105 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

S

Störung dieses Bestrebens der Annäherung, sie möge kommen, von woher fie e M wir verlangen eine ruhige, stetige, freundlihe und würdige Politik Frankreich und allen Mächten gegenüber, eine Politik, welche die Gefühle anderer schont, wie wir die gleihe Schonung für uvsere Gefühle verlangen. Die Idee des Friedens ist das leidenschaftliche S i: f e n wird ihrer kulturellen Entwi@cklung erst noch ungeahnten Antrieb geben.

Abg. Hebermann von Sonnenberg (wirts{ch. Vagg.): Du leßten- Worten des Vorredners kann man cum grano sali linen, aber die Tätigkeit der Sozialdemokratie, wie sie si bei uns, wie in aller Welt darstellt, führt nicht zu diesen Zielen. Wenn der Vorredner für die gegenwärtige ernste Lage in der Welt die Fehler unserer. Regierung verantwortlih gemaht und darauf hin- gewiesen hat, daß man in Frankreich ein fal\hes Bild unserer Zustände dadur erzeuge, daß man die Sozialdemokratie den inneren Feind nenne, so würte es mir ein leichtes sein, aus dem Gedächtnis eine lange Neihe von Preßäußerungen der Sozialdemokratie, von Reden innerhalb und au erbalb dieses Hauses ihnen vorzuführen, aus denen die Bes la P A dieser Bezeichnung \ih wohl beweisen ließe. Ich will das nicht, weil ich wünschte, daß die Verhandlungen in diesem Hause heute genau so verliefen wie bei der Heeresvorlage. Der Abg. von Vollmar wolle bedenken, daß vor den Wahlen man es anders las und anders spra als heute. Wenn der Abg. Noske neulich bei der Beratung der Heeret vorlage mit beinahe begeistert klingenden Worten die Bereitwilligkeit der Sozialdemokratie erklärte, teilzunehmen an einem Kampfe, der Deutschland aufgezwungen würde, so wollen wir das ruhig einmal vollständig ernst nehmen als einen Anfang zur Besserung. Wenn diese Besserung in nationaler Be- ziehung bei der Sozialdemokratie anhält, dann wird man auch fürderhin fle niht als den inneren Feind bezeihnen. Der Abg. von Vollmar hat in der ihm eigenen E Weise die „persönliche Politik“ verantwortlich gemacht für die Stellung, die wir heute in der Welt einnehmen, für den Mangel an Freundschaft. Jch glaube, daß ein jeder, der eine Persönlichkeit hat und in der Lage wäre, seine Ansichten durhzuseyen, bemübßt sein würde, auch der Abg. von Vollmar, seine Anschauungen vorzutragen, in der Ueber- zeugung, daß sie rihtig sind. Soll nun der einzige, der von Gottes und Rechts wegen in Deutschland persönliche Politik treiben darf, etwa daran verhindert werden? Es hätte ja manches anders gemacht werden fönnen, aber das muß man doch um der Gerechtigkeit willen zugestehen, daß diese „persönlihe Politik“ niemals das ver- \äaumt hat, worauf das Volk Anspruch hatte, nämlich uns fkriegsbereit und woaffenfähig zu erhalten. Nach dieser Nichtung ist nichts versäumt und so wollen wir nit über die Ur- fahen nachdenken, sondern die Verhältnisse nehmen, wie sie sind. Wenn Deuschland sich an den Debatten über die Nüstungen im Haag beteiligte, so rürde das herbeigeführt werden, was der Abg. voa Vollmar vermeiden will. Wir durhshauen das Spiel und machen es nit mit. Beteiligten wir uns an den Debatten, so würde es zur Ab- lehnung kommen, und dann würde man versuhen, uns etnen Strick zu drehen. Wir können dem Reichskanzler dankbar sein für die Erklärung, daß man die Herren im Haag in der Ab- rüstungsfrage unter sich lassen und sie auf einen toten Strang laufen lassen will. Zur Refolution des Grafen Hompesch können wir noch nit Stellung nehmen. Es wäre ja ganz gut, wenn uns periodisch Mitteilung gemaht würde über den Stand der auswärtigen Dinge. Im ganzen aber ist die Forderung nicht erfüllbar. Man weiß ja, was es mit solchen Weißbüchern auf sich hat. Man bekommt nur das zu lesen, was man mitteilen kann. Es sind zum Teil fremde Geheimnisse, die man nicht preisgeben will. Ebenso wie der Chef einer Firma seinen Untergebenen niht plößlih seine Geheim- bücher vorlegen wird, so kann auch der Chef einer Regierung unmöglih alle Einzelheiten mitteilen. Unser Volk ist ent- \{lossen, gleich weit entfernt von Kleinmut und Vebermut, wenn es sein fann, im Frieden, wenn es sein muß, auch im Kriege seinen hohen Zielen zuzushreiten. Jh glaube, daß die Nuhe, mit der der Reichstag die leßte Rede ändert daran nichts den Dingen ins Auge schaut, erfreulich wirken wird. Der Vorredner weiß sehr wohl, wie man vor dem Kriege von 1870 in Frankreich es verstanden hat, die Leidenschaften zu einem Kriege zu entfesseln. Aehn- lihe Symptome können wir auch heute bemerken. Erinnern Sie sich an die Leichtsinnigkeit, mit der die französishe Regierung 1870 die verständigen klaren Ausführungen ihres damaligen Militärbevoll- mä@tigten Stoffel über den Zustand der deutschen Armee einfa un- gelesen liegen ließ. Denken Sie auch an die Brüskierung des Auslandes. Es wäre bedauerlih, wenn zwei Völker in einen Krieg gerieten, die, wenn sie einig wären, die sicherste Garantie für den MWeltfrieden wären. Der Abg. Semler hat das Wort vom Krieg einmal ausgesprohen und da sollte Frankreih doch wenigstens dem Rechnung tragen, daß man hier darüber nachdenkt. Es jollte au die Konsequenzen bedenken, daß, wenn von einem Zweibunde der eine Partner uns angreift, man sih dann an den anderen Partner halten könnte. Der berühmte kcanke Mann in Europa ist wohl jeßt der Nachbar im Osten. In einem Koalitionskriege wären wir mit dem größten Teil unserer Kräfte frei für den Westen. Oester- rei ift troy aller Wirren im Innern im Falle eines Krieges für uns ein sehr werlvoller Bundesgenosse. Die österreichishe Armee reiht vollkommen aus, uns die Hände gegen einen Gegner frei- zuhalten. Gott bewahre uns vor der Zeit, wo wir hier im Parlament etwa verantwortlih für die auswärtige Politif wären. Denn fo ernste und wichtige Fragen sind nicht von einer Vielheit zu entscheiden. Mir ist von der Friedenszesellshaft heute ein Traktätchen zugeshickt, dessen serttimentaler Auffassung ih mih niht arscließen kann. Da halte ih mich lieber an den heute zitierten Ausspruch des Präsidenten Roosevelt und an Schillers Wort: Auch der Krieg hat seine Ehre. Wenn das Traktäthen aber weiter davon spricht, daß im Falle eives Krieges unsere Küsten blockiert würden und daß wir dann keine Nahrungsmittel haben würden, so sind doch nach der Weisheit der Regierungen und der Entschlossenheit der Mehrheit dieses Hauses unsere Getreideproduktion und Viehproduktion sicher- gestellt. Den Waffen der Feinde werden wir nicht erliegen, dem Hunger hätten wir erliegen können. Jett aber ist dafür gesorgt, daß wir den nötigen Unterhalt sür unser Volk im Inlande erzeugen fönnen. Fa diefer Beziehung können wir einem Weltkrieg ruhig entgegen-

sehen. Die Friedensliebe unseres Kaisers steht fest. Wenn man im

Ausland etwa der tôrihten Ansicht ist, daß wir dur innere Fehden in der Verteidigung des Landes gestört wären, so wird man sich darin täuschen. :

8 Schrader (fr. Vgg.): Ih will mih auf einige kurze zusammenfassende Bemerkungen beschränken. Von allen Seiten ift die Friedensliebe Deutschlands betont, auf der anderen Seite aber feine Wehrhaftigkeit. Leßtere ist sogar mit besonderer Schärfe hervorgehoben worden. Auch der Abz. boa Liebermann hat vom Frieden gesprochen, aber mit Kriegswogen geschlossen. Ich glaube, bei der heutigen politishen Situation is das nicht ange- messen. Nicht die Völker sind es, die Krieg wollen, fondern nur einzelne. Erfreulich is es, daß heute von allen Seiten die Kritik zurückgestellt is. Auch wir haben gewiß dieses oder jenes an der auswärtigen Politik auszuseßen, aber wir wollen bet dieser Gelegenheit nur das hervorkehren, worin wir einig find, daß nämlich unser Vaterland eine feste und unangreifbare Stellunz hat und daß wir uns nicht über alle fleinen Ereignisse und Angriffe, die ich in der Ane zeigen, zu ereifern brauhen. In gewissem Sinne steht Deutschland allerdings isoliert da, aber alle Aktionen, die in leßter Zeit vorgenommen sind, betrafen Dinge, an denen wir ein unmittel- dares Interesse niht haben. Man hat u. a. von Persien gesprochen. Die Hauptsache sind und bleiben für uns doch die Verhältnisse in Europa. Unser Erdteil blieb von Kriegen verschont; die Kriege, welche ausgefohten worden sind, haben sich in fernen Gebieten abgespielt und keine maiklihe Wirkung a:f Europa gehabt. Aber es bleibt bestchen, daß ein Krieg das größte nationale Unglück wäre, welches uns treffen könnte. Darum fürchte ich auch die Haager Konferenz niht; sollte Deutschland es ab- lehnen, die A E zu disfkutieren, so wird auch daraus fein Unglück entstehen. Bisher ijt keine Formel gefunden worden

und es denkt auch keiner daran, sie zu finden, die irendwit auf die Rüstungsverhältnisse der einzelnen Mächte angewendet werden könnte. Dem Standpunkt, den der Kanzler in der Frage nun einmal eingenommen hat, entgegenzutreten, halte ih nicht für richtig. Allerdings hätte ja eine Verhandlung darüber vielleiht den einen Erfolg, die Einsiht zu stärken, daß man auf Schiedsgerichte, auf Vermenschlihung des Seekrieges mit aller Kraft hinarbeiten muß. Ueber die äußeren politishey Verhältnisse hat der Kanzler manches gesagt und manches nit gesagt. Nicht alles kann in jedem Augenblick gesagt werden, das geschieht in keinem Lande. Der Antrag des Zentrums verlangt aber auch gar nicht eine Offenlegung in diesem absoluten Maße. Ih weise nur darauf hin, daß z. B. in England do in viel umfassenderem Maße über die diplomatischen Angelegenheiten das Parlament unterrihtet wird. Wir find im Reichstage in der allergrößten Mehrheit mit der Regierung einig in der Beurteilung dessen, was ist und was geschehen soll; und selbst die Sozialdemokratie hat durch ihre Haltung dargetan, daß innere Schwierigkeiten uns beim Ausbruch eines Krieges nicht entgegentreten würden. Das is eine Aenderung des alten soztaldemokratischen Standpunkts, die übrigens {hon seit längerer Zeit erkennbar geworden ist. „Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern.“ Auch der Abg. Liebermann von Sonnenberg ist nicht mehr so kriegerisch wie früher aufgetreten. Mit einer ruhigen, stetigen Politik werden wir \{ließlich erreihen, was wir erreihen wollen, die möglichste Sicherung des Friedens. |

Aba Zimmermann (d. Reformp.): Nachdem der Reichskanzler über die Shädlichkeit des vielen Nedens gesprochen hat, werde ih mih äußerst kurz fassen. Ich bin im wesentlihen mit dem Vorredner einverstanden ; aber ich glaube offfen ausfprehen zu müssen, daß es nicht bloß Sozialdemokraten und Chauvinisten sind, welhe die auswärtige Politik Deutschlands mit Miß- trauen verfolgen, sondern noch weite gebildete Kreise des Volkes, die wiederholt ernste Bedenken haben äußern müssen, ob nit dur die Fehler, Unzulänglichkeiten und Plößlichkeiten unserer heutigen Diplomatie jene politische Konstellation herbeigeführt worden ist, die wir heute beklagen und die jene politishe Einkreisung Deutsch- lands zur Folge gehabt hat. Wir sehen uns noch immer der Zidzackpolitik gegenüber. Auf dem Gebiete der auswärtigen Politik hat sih die Geschlossenheit und das Zielbewußtsein der Ne- gierung niht so gezeigt wie bei den leßten deutschen Neichstags- wahlen. Tiefgehende Unzufriedenheit is ins Volk hHineingelragen worden durch die Verleihung des Schwarzen Adlerordens an den Fünsten von Monaco. Wenn der Fürst sch in Frank- reih als unseren diplomatishen Vermittler aufspieli und wenn das der Wahrheit entspriht, so muß ih doch sagen: wie herrlich weit baben wir es doch gebracht! Wir glauben an die deutshe Volkskraft und daran, daß im Notfalle auch das deutsche Schwert den Knoten zershneiden kann, den diplomatische Ränke gegen den unbequemen Emporkömmling knüpfen. Der Resolution des Grafen Hompesh werden wir zustimmen. Der Reichstag ist früher mehr als billig ausgeshaltet worden, er muß darauf dringen, daß ihm mehr als früher Material über die internationalen Beziehungen zugeht. Die Haager Friedenskonferenz mag vielleicht eine verdienstlihe Sache sein; wenn aber uns da ungebührlihe Zumutungen gestellt werden, dann muß der deutshe Vertreter nicht bloß s{chweigen , sondern es aussprechen, daß er diese Heuchlerpolitik durchshaut. Wir wollen den Frieden, aber wir wollen uns der Waffen, ihn auf- recht zu erhalten, niht begeben. Der Kanzler hat heute eigentlich sehr wenig gesagt; ich übe daran keine Kritik, schlieze mich vielmehr seinem Programm einer ruhigen, stetigen auswärtigen Politik an. Von einer solchen haben wir in den leßten Jahren recht wenig gemerkt ; hoffentlih wird fle jeßt bei uns einkehren, das wird für unsexe Entwicklung von segenßreihster Bedeutung sein, denn wir knüpfen dann an an jene große Zeit, von der Felix Dahn sagte: „Einst trieb anders man das Spiel ; wir sprahen wenig, taten viel!“ E

Abg. Dr. Semler (nl.): Der Abg. von Vollmar begegnet sich in der Angst vor dem Aussprechen einer offenen Meinung lediglih mit der offiziósen Presse. Als der französische Journalist mir bekannt ge- macht wurde, hätte ih mi ja entschließen können, gar nichts zu sagen, aber yon allen Seiten ist ja dem Herrn eine Meinung gesagt worden und ih habe au in der politishen Situation keine Veranlassung gesehen, meine Meinung nicht zu sagen, und dann habe ih es natürlih au offen getan. Der Abg. von Vollmar kritisiert, was von meiner Aeußerung überseßt und nicht genau im „Berliner Tageblatt“ gestanden hat. Er meinte, wie kann man so aufreizend reden? Ich werde den Text veröffentlihen lassen, dann wird man bei etwas Nachdenken finden, daß gerade der Wunsh nah Frteden der Vater dieser meiner Aeußerung ist; ih habe damit keineswegs „Del ins Feuer gegossen“. Fn Deutschland ist es immer noch erlaubt gewesen, ein offenes Wort zu sagen, das nehme ich auch für mich in Anspruch, gleichviel, ob es dem Abg. von Vollmar oder der offiziösen Presse nicht gefällt.

Vizepräsident Kaempf: Die Liste der Nedner, die [ih zu diesem Teil zum a O haben, ist er|chöpft. (Abg. von Vollmar bittet ums Wort.

Abg. von Vollmar (Soz.): Ih stelle dem Abg. Semler gegen- über fest, daß ih allerdings niht nach dem französischen Original zitiert habe, aber uus dem einfahen Grunte, weil das Original hier niht zu haben ist, sondern nah dem Bericht des „Berliner Tage- blatts", der nur einige Auslassungen enthält, im übrigen aber, wie mir versichert wird, das Richtige trifft. Ih habe niht das Wort gebrauht, daß der Abg. Semler die Tendenz hätte, zu heßen oder aufzureizen, sondern einfah von der Tatsache gesproÞen, daß seine Nede als aufreizend in Frankreih empfunden worden wäre.

Damit schließt die Diskussion über die auswärtige Politik, Nah 6 Uhr wird die Fortseßung der Beratung auf Mittwoch 1 Uhc vertagt.

—————

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 56. Sißung vom 30. April 1907, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißung, in der die erste Beratung des Entwurfs eines Eisenbahnanleihegeseßes (Sekundärbahnvorlage) in Verbindung mit der Besprehung der Denkschrift über die Entwicklung und Förderung des Kleinbahnwesens fortgeseßt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Eickho ff (fr. Volkép.) macht, wie kurz wiederholt sei, auf den Zusammenstoß eines Güterzuges mit einem Arbeitszuge auf der Holzdorf-Rittershausener Strecke aufme:ksam; die Strecke sei abschüssig, und infolgedessen sei das Blocksignal überfahren worden. Namenloses Unglück hätte geshehen können, wenn es sich um Personenzüge gc- handelt hätte. Die dort befinslihe Brücke müsse mit einem dritten Gleise ausgestattet werden.

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach:

Die Untersuhung über den traurigen Unfall bet Langerfeld ist noch nicht abgeschlossen. Soweit es in der Zentralstelle bekannt iste hat er si aber im wesentlihen so zugetragen, wie es der Herr Abg. Eickhoff dargestellt hat. Es ist ein Güterzug mit einem Arbeitszug zusammengefahren, der aus einer anderen Nichtung anlangte, und dieser Unfall hat sich hart vor dem Viadukt, zum Teil auf dem Viadukt selber abgespielt.

Welche Maßnahmen zu treffen sein werden, um derartigen Vor- kommnissen vorzubeugen, kann heute noch nicht bestimmt ausgesprochen

werden. Jedenfalls werden die Anregungen, die der Abg. Eickhoff gegeben hat, mit in den Kreis der Erwägungen gezogen werden.

Was den Ausbau des zweiten Gleises für die Strecke Remscheid— Solingen betrifft, so find die Mittel hierzu im vorigen Jahre be- willigt, und wenn der Angriff der Arbeiten bis heute noch nit erfolgt ist, so beruht das auf Schwierigkeiten, die bis jeßt noch nicht zu über- winden waren. Der Ausbau wird aber mit allen Kräften gefördert. werden.

Abg. Wallenborn (Zentr.) bittet um Erschließung der Eifel dur Eisenbahnlinien.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Herr Abg. Wallenborn hat \sich durchaus einverstanden erklärt mit etnem der Hauptgrundsäge, der allen Vorlagen der Staatsbahn-

gelegen hat, daß in erster Linie die verkehrsärmeren Gegenden berüd- sichtigt werden follen. Herr Abg. Prieye hat es seinerzeit unter etner fritishen Würdigung der Vorlage bemängelt, daß volkreihe Gegenden nit so berücksihtigt werden wie volksarme und hat sich damit in gewissen Gegensaß gebraht zu Herrn Wallenborn. Ih muß den Ausführungen des Herrn Abg. Prieze entgegentreten. Ich glaube, daß die Staatseisenbahnverwaltung auf dem rihtigen Wege gewesen ist, wenn sie vorwiegend und an erster Stelle prüft, welche verkehr8- ärmeren Gegenden zu berücksihtigen sind. Da kommen zunächst in Frage die Gebirgsgegenden, die Hohe Rhön, für die die diesjährige Vorlage die Strecke Geisa—Tann vorsieht, die Eifel, der Westerwald. und unser Osten. (Sehr richtig) Wenn ih gestern mit- teilen konnte, daß von den umfangreihen Bahnbauten der lezten Jahrzehnte 60% auf die seckchs östlihen Provinzen entfielen, so beweist das, daß gerade der Gesichtspunkt, daß die verkehcsärmeren Gegenden berüdcksihtigt werden sollen, immer entsheidend gewesen ist. Dabei wird auch die Staa1sregierung vere bleiben bei den ferneren Vorlagen zum Segen des Landes. (Bravo!)

Ich bin auch mit Herrn Puieye nah anderen Richtungen nicht cin- verstanden. Er wollte die Staatseisenbahnverwaltung dafür veranto wortlich machen, daß die Zechen, weil wir nicht die Bahnen bauen, die zum Aufschluß der Gegend erforderli sind, an Arbeite: - mangel leiten und außer stande sind, die erforderliche Eisenbahn- betriebsfohle zu liefern. Meine Herren, ih glaube, wenn Sie im Saarbrücker Revier eine Umschau halten, und wenn Sie gerade nah dem Hunsrück schauen, werden Sie finden, daß die Staatsregierung. in reichem Maße in dieser Beziehung ihren Verpflihtungen nach- gekommen is. (Sehr richtig!) Wir müssen selbstverständlich alljährlich eine \harfe Sichtung der zahlreichen Wünsche vornehmen, die an uns wegen des Baues von Bahnen herantreten. Es if nicht leiht, objektiv das Richtige zu treffen. Sie können aber sicher sein, daß die Staatseifenbahnverwaltung auf das äußerste bemüht ist, wirkli den Bedürfnissen des Landes entsprehend vorzugehen. Auch muß ih die Königliche Eisenbahndirektion Saarbrüdcken da- gegen in Schuy nehmen, daß fie den Prejekten im Saar- brüder Revier lau gegenüberstehe. Ebenso muß ich in Abrede ftellen, daß die mangelhafte Förderung der Projekte darauf zurückzuführen sei, daß ein Mangel an tehnischen Arbeitskräften vor- handen sei. Jn dieser Beztehung ist seitens der Staateeisenbahn- verwaltung mit allen Mitteln nachgeholfen worden. Wir haben die Direktionea so weit mit Arbeitskräften ausgestattet, als sie verlangen konnten. (Beifall.)

Abg. von Bülow - Homburg (nl.) wünscht ten Bau einer Eisenbahn Weßzlar—Albshausen—Grävenwiesbach.

Abg. Stanke (Zentr.) bedauert, daß die Linie Annaberg—Hultschin, deren Notwendigkeit er {on mehrmals betont und Een habe, auc in der diesjährigen Vorlage noch nicht enthalten set.

Abg. Gerhardus (Zentr.) empfiehlt zur Verbindung der Wester- wa!dbahn mit der NRuhr-Siegbahn eine Linie Daaden—Marienberg, oder Korb— Wissen. Große Mineralshäße des Westerwaldes harrten noch der Erschließung.

N Abg. E En (nl.) wünscht den Bau der Linien 1) Bessel— Witten, 2) Langendreer—Merklinde, 3) Castrop—Ranseel— Datteln zwecks ciner direkten Verbindung des Wuppertaler Industriebezinks und des Castroper Kohlenreviers mit dem Dortmund-Emskanal und der Erleichterung des Güterwagenausgleichs zwishen Norden und Süden, im östlichen westfälishen Jndustriebezirk unter Entlastung der Bahn- hôfe Hagen, Bochum und Dortmund. i

Abg, Glagel (nl.) empfiehlt erneut den Bau einer vollgleisigen Nebenbahn von Koadjuthen über Peteraten, Timstern, Nattkischken, Mantwillaten nah Gudden. Wenn er (Redner) Eisenbahnminister wäre, wünde er die Bahn sofort bauen, so wichtig sei die Er- \{ließung der äußersten Bezirke Ostpreußen

Abg. Dr. vonSavigny (Zentr.) weist wie in früheren Jahren auf die Neformbedürfstigkeit der Verkehrsverhältnisse des Kreises Büren hin und empfiehlt eine Linie Büren—Fürstenberg—Lichtenau; auch die Stadt Lippstadt müsse nah Paderborn bessere Verbindung erhalten.

Abg. Dr. Dahlem (Zentr.) wünscht im allgemeinen ein rascher: 8 Tempo für den Ausbau von einmal projektierten Bahnen und empfiehlt im \pefellen Verbindungen der Westerwaldbahn nah Lahn und Nhein.

Abg. von Schmeling (kons.) empfiehlt eine Bahn Stolp- münde—Schlawe.

Abg. L Witt (Zentr.) regt zur Hebung der Verkehrsverhältnisse des Kreises Ibbenbüren eine Linie von Bergish-Gladbah nah Wipper- fürth an.

burg— Montabaur durch das Gelbachtal nah Nassau. :

Abg. Spilgies (kons.) bemerkt, daß man die innere Kolonisation des Ostens durch nichts so befördern könne wie durh Bahnbauten ; in Oflpreußen i die \chwierigen Verhältnisse hon zu einer Ab- wanderung geführt.

Abg. v 2 Strombeck (Zentr.) wünscht Aufschließung des Nordens und Ostens der Monarchie durch den Bau von weiteren Nebenbahnen; im besonderen empfiehlt er Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im

Kreise Worbis. Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach:

Bodungen—Worbis allgemeine Vorarbeiten stattfinden sollen.

ohne Bahnen sei.

¡i \chnellere Verbindung nah Kiel zu erhalten.

Abg. Graf von St rach w it- Bertelsdorf (Zentr.) bittet für Stadt. und Kreis Groß-Strehlißz, von dieser Stadt aus eine Bahn nah Kandrzin

* zu führen, damit der Kreis eine Verbindung an die Breslau-Oder- berger Bahn auch nah der anderen Seite hin erhalte.

verwaltung wegen Erweiterung des Staatseisenbahnneßes zu Grunde

Abg. Cahbensly (Zentr.) wünscht den Ausbau der Strecke Laubus- O Eshbah nah Oberbrechen, ebenso eine Verbindung von Oberbrehen nach Dauborn über Kirberg, weiter Fortführung der Strecke Wester» [#

Dem Herrn Vorredner darf ih mitteilen, daß für Heiligenstadt— E Schwebda ausführlihe Vorarbeiten angeordnet werden zur Gewinnung l * einer siheren Grundlage zur Beurteilurg des Projekts, ferner daß für F

Abg. S cherre (freikons.) richtet an den Minister die dringende Biite, für seinen heimatlihen Kreis Eckartsberga einzutreten, der bisher ganz. f

Abg. Dr. geho (B. d. L) befürwortet lebhaft die Weiterführung' der Sa#bahn eestcemünde—Bederkesa über letzteren Ort hinaus, un

Abg. Holtz (freikons.) empfiehlt, eine direkte Verbindung zwischen Schwe s A asfowiß, die im wirtschaftlihen und strategischen Suterefe geboten set. j

Abg. Dr. am Zeh nhoff Ge weist auf die mangelhaften NVerkehrsverhältnisse des armen Eifelgebirges hin und bittet lebhaft um eine gründliche Reform derselben.

Abg. Dr. So (nl.) erbittet den Bau der Strecke Tarnowißz— Gleiwiß. Die diesmalige Vorlage werfe für Neubeschaffung von Betriebsmitteln nur 21 Millionen aus, das sei doch Angen des Güterwagenmangels ungenügend. Wolle man erst wieder auf Kalami- täten warten? Wenn es sein müsse, so dürfe man niht davor zurückshrecken und müsse 150 Millionen ausseßen. .

Abg. Dr. Lotichius (nl.) bemerkt, daß die Bahn von Nastätten nah dem Rhein und der Lahn sih {hon zu rentieren beginne.

Sätabaa olger (freikons.) empfiehlt eine Bahn Herleshausen—Uslar nhagen.

Abg. Fink (nl.) regt eine direkte Verbindung zwishen Hannover und Celle an, um den hon längst notwendigen direkten Schnellzugs- verkehr Hannover— Hamburg zu ermöglichen. Auch zwischen Hannover und Hildesheim gebe es keine direkte Bahnlinie.

Abg. Ftischbeck (fr. Volksp.) kommt auf die gestrigen Angriffe des Abg. Freiherrn von Erffa gegen den Reichstagsabgeordneten Dr. Müller-Meiningen zurück, der die Vernachlässigung der thüringischen Bahnverhältnisse beklagt hatte; der Abg. Dr. Müller werde Gelegenheit nehmen, ih dagegen zu verwahren. Weiter wünsht Redner, daß die Verbindung zwischen Le und Lie n die jeßt einen groben Umweg bedeute, direkt über Goldberg bas au etner Bahn Hir|ch- b:rg—Goldberg geführt werde.

Abg. Linz (Zentr.) tritt für die Erschließung des Kreises Cochem, und zwar sowohl nach der Mosel wie nach der Eifelbahn zu, ein.

Abg. Nehbel (konf.) wünscht eine Linie von Neidenburg nah Gilgenburg.

Abg. Metzner (Zentr.) beklagt die Verkehrsverhältnisse auf der pon der Firma Lenz betriebenen Bahn Gogolin—Neustadt, wo man für 42 km 4 Stunden brauße. Im Interesse der Allgemeinheit müsse der Minister a einschreiten. Ferner bittet er, daß zur Verbindung zwischen Neisse und Neustadt das alte Projekt festgehalten und nickcht zu Gunsten eines Privalunternehmers eine neue Trace Neisse—Steinau—Zülz geführt werde.

Geheimer Oberregierungsrat Kabierske entgegnet, daß ein Prolett Neisse—Zülz nicht vorliege ; selbstverständlich werde die Eisen-

ahnverwaltung ntemals lediglich zu Gunsten eines Unternehmers ein Projekt umändern.

_ Abg. von Brockhausen (kons.) macht auf die Verkehrsverhält- nisse Hinterpommerns aufmerksam, wo nur eine einzige Vollbahn bisher existiere. Jm besonderen bittet Redner um den Bau einer Linie Negenwalde- =Schivelbein.

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach: "5

Wenn ih gestern einleitend darauf hinweisen durfte, in welhem Umfange die Staatseisenbahnverwaltung in den leßten Jahrzehnten vorgegangen ist, um das Staatseisenbahnneß auszubauen und zum Nutzen der einzelnen Lantesteile neue Bahnen zu schaffen, so bin ih durch den Verlauf der Debatte gestern und heute darüber belehrt worden, s\ofern ih es nicht bereits war, daß diese Aufgaben der Staatseisenbahnverwaltung noch lange nit erfüllt find (sehr richtig! rets), daß sie fie noch Jahrzehnte beschäftigen werden, und daß wir vorauésichtlich zu einem wirklißen Beharrungszustande angesichts des fortshreitenden Verkehrs und der \sich s\teigernden Bedürfnisse kaum gelangen werden.

Wenn ih auf die einzelnen Wünsche, die bier überzeugend vor- getragen wurden, niht geantwortet habe, To ergibt ch das aus der Natur der Sache. Sie können aber sicher sein, meine Herren, daß alle diese Wünsche einer sehr eingehenden Prüfung und Würdigung unterzogen werden, und Sie können aus der Vergangenheit wohl die Hoffnung \chöpfen, daß überall dort, wo ein Verkehrsbedürfnis vor- liegt und nachgewiesen wird, auch eingegriffen werden wird. Sie können ferner das Vertrauen haben, daß bei der Auswahl der Pro- jekte die Staatsregierung wie bisher bemüht sein wird, sachlich zu prüfen und zu handeln. (Lebhafter Beifall.)

Die Vorlage wird der Budgetkommission überwiesen. Damit ist die Tagesgrdnung erschöpft.

Schluß gegen 33/4 Uhr. Nächste Sißzung Mittwoch L E) (Pensionsgeseß; Richterbesoldungsgeseß; Petitionen ; nträge.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist nachstehender Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen zugegangen:

Erster Abschnitt. Geltungsbereih des Gesetzes,

8& 1. In den durh landesberrlihe Verordnung bestimmten Ge- meinden findet im Falle eines Neubaues zu Woh=- oder gewerblichen Zwecken eine Sicherung der Bauforderungen nach den Vorschriften dieses Geseßzes statt, Neubau ist die Erritung etnes Gebäudes auf einer Baujtelle, die zur Zeit der Erteilung der Bau- erlaubnis unbebaut oder nur mit Bauwerken untergeordneter Art beseßt is und sch während der leßten drei Jah1e in dem gleichen Zustande befunden hat. Verzögert sich der Wiederaufbau eines zer- 11örten Gebäudes derart, M ein Neubau im Sinne des Abs. 2 vor- liegt, so kann, wenn das Gebäude gegen die Zerstörung versichert war und der Versicherer nach den Versiherungsbestimmungen nur ver- pflichtet ist, die Entshädigungsfumme zur Wiederherstellung des ver- sicherten Gebäudes zu zahlen, die Landeszentralbehörde bestimmen, daß die Vorschriften dieses Geseßes auf den Wiederaufbau keine An- wendung finden.

& 2, Die Vorsthriften dieses Geseßes finden keine Anwendung auf Grundstücke des Fiskus und solche Grunbstücke, welche etner Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlihen Rechts ge- hören oder einem dem öffentlichen Verkehre dienenden Bahn- unternehmen gewidmet sind, sowie auf Grundstücke, die nah landesherrliher Verordnung ein Grundbuchblatt nur auf Antrag erhalten. Das Gleiche gilt von den Grundstücken eines Landes- Herrn und den Grundstückcn, welche zum Hausgut oder Familiengut einer landesherrlichen Familie, der Fürstlichen Familie Hohenzollern, der Familie des vormaligen Hannoverschen Königshauses, des vor- maligen Kurhessischen, des vormaligen Herzoglich Nassauischen oder des Herzoglih Holsteinishen Fürftenhauses gehören.

Zweiter Abschnitt. Baubeginn.

§ 3. Vor dem Beginne des Baues ist auf dem Grundbuchblatte der Baustelle der Vermerk, daß das Grundstück bebaut werden soll (Bauvermerk), einzutragen. Bildet die Baustelle nur einen Teil eines Grundstücks, so ist sie von dem Grundstück abzushreiben und als selbständiges Grundstück einzutragen. Mit der Eintragung des Bau- vermerkes erwerben die Baugläubiger den Anspruch auf Eintragung einer Hypothek für ihre Bauforderungen (Bauhypotbek); der Bau- E die Wlikung einer Vormerkung zur Sicherung dieses

nspruh3.

§ 4. Die Einiragung eines Bauvermerks unterbleibt, wenn in Höhe eines Betrags, der nah dem Ermessen der Baupolizeibehörde den vierten Teil der voraussihtlih entstehenden Baukosten erreicht,

Serie durch Hinterlegung von Geld oder Wertyapteren ges eistet ift. :

§ 5. Die Baupolizeibehörde darf die Bauerlaubnis nur erteilen, wenn nach § 4 Sicherheit geleistet is oder wenn der Bauvermerk eingetragen ist und entweder die dem Bauvermerke vorgehenden Be- lastungen den Baustellenwert niht übersteigen oder in Höhe des Veberschusses Sicherheit durch Hinterlegung von Geld oder Wert- papteren geleistet ist.

8 6. Bei der Feststellung der Belastungen kommen nur in Ansatz: 1) Hwpolhelen und Grundschulden mit ihrem Kapitalbetrag und zweljährigen Zinsen; 2) Rentenschulden und \olche Reallasten, welche die Leistung von Geldrenten zum Gegenstande haben, mit ihrer Ablösungssumme; 3) nicht ablösbare Geldrenten mit ihrem nach § 9 der Zivilprozeßordnung zu berechnenden Werte; 4) die nach dem öffentlihen Rechte auf dem Grundstücke lastende Mng zur Leistung von Beiträgen für die Kosten der Herstellung einer Straße oder eines Abzugskanals; der Betrag dieser Lasten wird von der Baupolizeibehörde geschäßt sofern er nicht bereits in einem amtlichen Verfahren festgestellt it. Rechte, die durch Ein- tragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs gesichert sind, stehen eingetragenen Rechten gleih. Zu einer Rangänderung, dur die dem Bauvermerke der Vorrang vor anderen Rechten eingeräumt wird, genügt an Stelle der Einigung des zurücktretenden und des vortretenden Berechtigten die Erklärung des zurücktretenden Berechtigten gegenüber dem Grundbuchamte.

. Die Grundsäße für die Bemessung des Baustellenwerts und das Feststellungsverfahren werden durch landesherrlihe Ver- ordnung bestimmt. «

8, Die Eintragung des Bauvermerkes erfolgt auf Ersuchen der Baupolizeibehörde. Von der EGiutragung hat das Grundbuchamt der Baupolizeibehörde Os zu mahen. In der Mitteilung ist der Gesamtbetrag der im § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeihneten, dem Bau- vermerke vorgehenden Belastungen anzugeben.

& 9. Der Bauvermerk wird gelö\{cht, wenn dem GBrundbuchamt eine Bescheinigung der Baupolizeibehörde vorgelegt wird, daß vor dem Beginne des Baues die Bauerlaubnis erloschen oder daß nachträglich vor dem Beginne des Baues gemäß § 4 Sicherheit geleistet worden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Baupolizeibehörde das auf Ein- tragung des Bauvermerkes gerichtete Ersuchen vor dem Beginne des

Baues zurücknimmt. Dritter Abschnitt. Baugläubiger.

S 10. Baugläubiger sind die an der Herstellung des Gebäudes"

auf Grund etnes Werk- oder Dienstvertrags Beteiligten sowie dte- lexigen, welche zur Herstellung des Gebäudes Sachen geliefert haben, ofern die Werk-, Dienst- oder Lieferungsverträge von dem Eigen- tümer der Baustelle oder für seine Rehnung ge\chlossen worden find. Dem Eigentümer der Baustelle steht glei, wer den Bau mit Zu- stimmung des Eigentümers als Bauherr ausführt.

§ 11, Hat der Eigentümer die Herstellung des Gebäudes oder eines einzelnen Teiles des. Gebäudes einem Unternehmer übertragen und war ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, daß dem Unternehmer die zu der Herstellung erforderlihen Mittel niht zu Gebote standen oder daß dieser niht die Abfiht hatte, die aus der Herstellung für thn erwachsenden Verbindlichkeiten in vollem Umfange zu erfüllen, so sind die im §10 Saß 1 bezeichneten Personen auch dann Baugläubiger, wenn die Verträge von tem Unternehmer oder im Falle der Weiterübertragung der Herstellung an andere Unternehmer von einem solchen anen worden sind. Den yon einem Unternehmer gel Verträgen stehen Verträge gleich, die für seine Nechnung geschlossen worden sind. Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn ein Bauherr, der ten Bau mit Zu- flimmung des Eigentümers ausführt, die Herstellung des Gebäudes oder eines Teiles des Gebäudes einem Unternehmer übertragen hat; es genügt jedo, wenn dem Eigentümer einer der im Abs. 1 Sah 1 bezeichneten Umstände bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit un- bekannt war.

& 12. Als Bauforderunt gilt nur der Anspru eines Bau- gläubigers auf die in Geld vereinbarte Vergütung; der Anspru kommt nur insoweit in Betracht, als die Leistung in den Bau ver- wendet, worden ist. Ist diese Verwendung nicht vollständig erfolgt, so ist die vereinbarte Vergütung in dem Verhältnisse herabzusetzen, in welchem bei dem Abschlusse des Vertrags der Wert der vereinbarten Leistung zu dem Werte der in den Bau berwendeten Leistung gestanden haben würde.

8& 13. Wird bei der Vereinbarung einer Vergütung die übliche Vergütung offenbar in erheblihem Maße überschritten, so kann jeder Beteiligte verlangen, daß die Forderung als Bauforderung nur in Vin t Betrags berüdsihtigt wird, welcher dem üblichen Preise ent|prit.

& 14. Sobald festgestellt ist, daß baupoltzeilihe Bedenken, das Gebäude in Gebrauch zu nehmen, nit bestehen, hat die Baupolizei- behörde dies binnen zwei Wochen in dem für ihre Bekanntmachuygen bestimmten Blatte zu veröffentlihen. In gleicher Weise hat die Bau- polizeibehörde, wenn auf Antrag eines Beteiligten festgestellt ist, daß die Bauerlaubnis nah dem Beginne des Baues erloschen ift, dies zu veröffentlihen. Ift ein Bauvermerk eingetragen, so hat die Bau- polizeibehörte die gemäß Abs. 1 erfolgte Veröffentlihung dem Grund- buchamt unverzüglich mitzuteilen. Fnnerhalb einer Frist von zwet Monaten, die mit der Einrückung der Bekanntmachung in das zu ihrer Veröffentlihung dienende Blatt beginnt, können die Bau- gläubiger auf Grund des Bauvermerkes ißre Bauforderungen bei dem Grundbuhamt anmelden; in der Bekanntmachung soll hierauf hin- gewiesen werden.

8 15. Die Anmeldung einer Bauforderung i nur wirksam, wenn bis zum Ablaufe der Anmeldungsfrist die schrifiliche Zu- stimmung des Eigentümers zur Anmeldung oder eine gegen den Eigentümer ergangene, die Anmeldung zulafsende einstweilige Ver- fügung bei dem Grundbuchamt eingereiht wird. Das Grun dbuchamt hat, fobald eine Anmeldung wirksam geworden ist, dem An- meldenden eie Bescheinigung über die Anmeldung zu er- teilen. Für die Erlassung der einstweilizen Verfügung ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke die Baustelle belegen ist. Glaubhaft zu machen sind: 1) der von dem Anmeldenden geschlossene Vertrag; 2) die Verwendung seiner Leistungen in den Bau und bei teilweiser Verwendung der nah § 12 zu berechnende Betrag der Bau- forderung; 3) wenn der Vertrag niht mit dem Eigentümer ge- \hlossen ist, die Voraussetzungen, unter denen nah den §8 10, 11 der Vertrag einem mit dem Eigentümer geschlossenen Vertrage gleichsteht.

& 16. Die Zurücknahme etner Anmeldung bedarf der für Ein- tragungsbewilligungen in der Grundbuhordnung vorgeschriebenen Form. Der Zurücknahme einer Anmeldung steht es gleih, wenn dem Grund- buhamte nahgewiesen wird, daß für die angemeldete Forderung Sicher- heit durch P eaung von Geld oder Wertpapieren geleistet ist. Das Grundbuchamt hat auf Antrag dem Anmeldenden eine Frift zu bestimmen, binnen welcher dieser dem Grundbuchamte die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die Erhebung der Klage wegen seiner Forderung nachzuweisen hat. Nah dem Ablaufe der Frist hat das Grundbuhamt auf Antrag die Rückgabe der Sicherheit anzuordnen, wenn nit inzwishen die Erhebung der Klage nachgewiesen ist. Auf das Verfahren finden die Vo:schriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geispregeie Anwendung. Gegen den Beshluß. durch welchen der Antrag auf Bestimmung etner Frist abgelehnt wtrd, steht dem Antrag- steller, gegen die Entscheidung über die Rückgabe der Sicherheit beiden Teilen die \ofortige Be Ge zu; die Entscheidung über die Nück- gabe tritt erst mit der Rechtskraft in Wirksamkeit.

Vierter Abschnitt.

Bauhypothek. Baugeldhypothek,

8 17, Liegen bet dem Ablaufe der Anmeldungsfrist wirksame Anmeldungen nicht vor, so wird der Bauvermerk von Amts wegen gelö\cht. Mit dieser Löschung erlisht der Anspru der Baugläubiger auf Eintragung der Bauhypothek. Sind bis zum Ablaufe der

e Bauforderungen wirksam angemeldet, so wird für sie von mts wegen unter Löshung des Bauvermerks eine als Bau- bypothek zu bezeihnende Hypothek eingetragen. Mit der Ein- tragung entsteht die Hypothek. Die Bauhypothek gilt als teh g G V auch wenn sie im Grundbuche nicht als solhe bezeichnet ist. Bei der Eintragung der DoLdEporper find außer ihrem Gesamtbetrage die den einzelnen Baugläubigern zustehenden Teils beträge anzugeben. Zinsen der Bauforderungen werden nicht berück- sichtigt. Ist gemas § 5 Sihherheit geleistet, so vermindert sich der Betrag der Bauhypothek um den Betrag der Sicherheit unter verhältnismäßiger Herabseßung der den einzelnen Baugläubigern zu- stehenden Teilbeträge.

§ 18. Soweit im Falle des § 11 die von einem Unternehmer angemeldete Bauforderung die Vergütung für Leistungen mitumfaßt, für welche auch von einem Nachmanne des Unternehmers eine Bau- forderung angemeldet ist, gebührt nur dem Nachmann ein Anteil an der Bauhypothek. Jst ungewiß, ob hiernah dem Vor- mann ein Anteil an der Bauhypothek gebührt, so hat das Grund- buchamt für den Vormann und für den Nahmann einen Anteil an der Bauhypothek und gleichzeitig einen-Widerspruh einzutragen. Wird ein Nahmann durch einen Vormann befriedigt, so geht in Höhe des gezahlten Betrags der Anteil des Nahmanns an der Bauhypothek auf die N des ene E der Daub

; ehrere bei der Eintragung der Bauhypothek berück- sihtigte Bauforderungen haben unter H gleihen Rang. Ver- wandelt si ein Teil der Bauhypothek in eine dem Eigentümer des Grundstücks zufallende Grundschuld, so kann diese niht zum Nateile der den Baugläubigern verbleibenden Bauhypothek geltend gemacht werden. Die Vorschrist des Abs. 2 findet entsprehende Anwendung, wenn ein Teil der Bauhypothek in eine gewöhnlihe Hypothek, eine Grundschuld oder Rentenshuld umgewandelt oder wenn an die Stelle einer Bauforderung, für welhe die Bauhypothek besteht eine andere Forderung geseßt wird.

§ 20. Der Rang der Bauhypothek gegenüber anderen Rechten bestimmt si, unbeschadet der Vorschriften über Baugeldhypotheken, nah der Eintragung des Bauvermerks. Nießbrauhs- und Wohnungs- rehte stehen jedoch der Bauhypothek im Range nach. Der Rang der Bauhypothek foll bei ihrer Eintragung ersihtlich gemacht werden.

§ 21. Wird eine dem Bauvermerk im Range nachstehende Hypothek zu Gunsten eines Gläubigers eingetragen, welher die Ge- währung von Baugeld übernommen hat, so gelten für diese Hypothek, falls sie bet der Eintragung als Baugeldhypothek bezeichnet ift, die Vorschriften der §§ 22 bis 24. Eine Baugeldhypothek soll nur eins E des wenn der Baugeldvertrag bei dem Grundbuchamt eingere :

§ 22. Der Baugeldhypothek gebührt der Vorrang vor der Bau- bypothek, soweit durch eine in Anrehnung auf das Baugeld geleistete gnd eine Bauforderung getilgt worden ift; das Gleiche gilt in

nsehung einer Zahlung, die in Anrechnung auf das Baugeld an den Eigentümer în Höhe einer von diesem getilgten Bauforderung bewirkt worden ist. Hat die Bauforderung nicht bestanden, so gebührt der Baugeldhypothek gleihwohl der Vorrang, es sei denn, daß dem Baugeldgeber zur Zeit seiner Zahlung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war, daß die Forderung nicht bestanden hat; dem Nichtbestehen einer Bau- forderung steht es gleichß, wenn ein Nahmann für dieselbe Leistung eine Bauforderung hat und der Vormann nicht überausreichende Mittel zur Befriedigung der Forderungen seiner Nahmänner verfügt oder nicht die Absicht hat, diese Forderungen in vollem Umfange zu befriedigen. Der Vorrang der Baugeldbypothek erstreckt sich auf Zinsen bis fünf vom Hundert und auf die im § 1118 des Bürger- lichen Geseßbuhs bezeichneten Kosten.

& 23. Auf Antrag des Baugeldgebers bestellt das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Baustelle gelegen ist, einen Treuhänder. Die durch Vermittlung oder auf Anweisung des Treuhänders geleisteten Zahlungen begründen den Vorrang vor der Bauhypothek. Der Treu- bänder darf die Zahlung nur vermitteln oder anweisen, soweit der Baugeldgeber nah Maßgabe des § 22 zur Zahlung mit Wirkung gegen die Baugläubiger berehtigt ist. Der Treuhänder hät die rets lihe Stellung eines Pflegers; an die Stelle des Vormundschafts8- gerichts tritt das im Abs. 1 bezeihnete Amtsgeriht. Der Treuhänder ist für die Erfüllung der thm obliegenden Pflichten allen Beteiligten verantwortlich. Eine Pflicht zur Uebernahme des Amts besteht Abt Der Treuhänder kann von dem Baugeldgeber für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen. Vor der Festsegun soll das Amtsgeriht den Baugeldgeber, soweit tunlih, hören. Dur Anordnung der Landesjusiizverwaltung können die dem Amtsgericht in Ansehung der Treuhänder obliegenden Verrichtungen für mehrere Amtsgerichtébezi1ke einem Amtsgericht übertragen werden.

§ 24. Soweit von dem Treuhändex in öffentlich beglaubigter Form bescheinigt wird, daß Zahlungen dur seine Vermittlung oder auf seine Anweisung geleistet worden sind, hat das Grundbuchamt auf Antrag des Baugeldgebers den Vorrang der Baugeldbypothek vor der Bauhypothek in das Grundbuch einzutragen.

& 25, Wird die Zwangéversteigerung oder die Zwangsverwaltung des Grundftücks angeordnet, ehe die Bauhbypothek eingetragen ift, so kann jeder Baugläubiger, welcher seine TEOS O TELUIO wirksam an- gemeldet hat, Befriedigung aus dem Grundstücke verlangen, wie wenn die Bauhypotbek eingetragen wäre.

8 26. Der Versteigerungstermin darf niht auf einen früheren O als zwei Wochen nah dem Ablaufe der Anmeldungsfrist estimmt werden. Hatte je Zeit der Veröffentlihung des Ver- steigerungstermins die Anmeldungsfrist noch nicht begonnen, so be- ginnt sie mit dieser Veröffentlichung. Ist eine dieser Vorschriften verleßt, so ist der Zuschlag zu versagen. Gegen die Erteilung des Zuschlags is Beschwerde zulässig.

& 27. Vas Grundbuchamt hat nach der Eintragung des Voll- streckung8vermerks und, wenn zu diesem Zeitpunkte die Anmeldungs- frist noch nicht abgelaufen ist, nach dem Ablaufe dieser Frist dem Vollstreckungsgeriht eine NAELE Abschrift der wirksamen An- meldungen zu erteilen. Baugläub afer! für die nach der Mitteilung des Grundbuchamts eine wiiksame Anmeldung vorliegt, stehen für das Nollstreckungsverfahren Gläubigern, die zur Zeit der Eintragung des Bollstreckungsvermerks im Grundbuch eingetragen waren, glei.

28. Soweit durch ein Urteil der Widerspruch eines Bau- gläubigers gegen die Aufnahme der Forderung cines anderen Bau- gläubigers in den Verteilungsplan rechtskräftig als begründet anerkannt ist, wirkt das Urteil für alle Baugläubiger. Der Le P Es Baugläubiger kann Erstattung derjenigen KURRA en, die von dem Prozeßgegner nicht beizutreiben nd, aus dem bei der Verteilung auf die Baugläubiger entfallenden Betrag insoweit verlangen, als infolge des Widerspruchs der Anteil des Prozeßgegners an diesem Betrage weggefallen oder vermindert ift. Ist der Arodeigeauer ein Nahmann, so kann die Erstattung nur den- jenigen Baugläubigern gegenüber verlangt werden, denen der Wegfall oder die Verminderung des Anteils des Nahmanns zum Vorteil

gereicht. Fünfter Abschnitt.

Sicherheitsleistung.

& 29. Eine gemäß § 4 oder § 5 geleistete Sicherheit haftet den Baugläubigern in der gleihen Weise, wle ihnen im Falle der Ein- tragung einer Baubypothek kraft dieser Hypothek das Grundstück haftet. Im Falle des § 5 bemißt ih der auf die einzelnen Baus- forderungen entfallende Anteil an der Sicherheit nah dem bei der Eintragung der Bauhypothek berüdcksihtigten Betrag r dann A p Bauforderung nach der Eintragung zum Tei getilgt worden ift. Z

ê 30. Ist nah § 4 Sicherheit geleistet, so kann jeder Beteiligte die Gröffnung eines Verteilungsverfahrens in Ansehung der Sicher- heit beantragen, Lan die im § 14 Abs. 1 bestimmte Veröffentlichung der Baupolizeibehdrde erfolgt ist. Wird der Antrag von einem - läubiger gestellt, so hat der Gläubiger die \{riftlihe ustimmung des

P En beizubringen oder seine Bauforderung nah Maßgabe des & 15 Abs. 2 glaubhaft zu machen.