1907 / 97 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Qualität A A S : m vorigen ußerdem wurden gering mittel gut Verkaufte | ertauss- b | Markttage Spe Ne T e ür 7 April Marktort 7 Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Meng chit 1 Doppel: puiis, 1A ‘Shäbune ete Tag niedrigster | höchster | niedrigster | höchster | niedrigster | höchster [Doppelzentner entner preis unde ¡entner M M M M M Mt M M M unbekannt) Not: Gerste. 20. fr (c 16,60 16,60 16,80 16,80 17,00 17,00 À ä . ° ¿ e R | E a I / / j ; ¿ ¿ ¿ ; ; 2 2 Reife A L . diet fl 2 14,40 16,20 88 1 346 15,30 15,28 | 13.4, 30 Z E O 15,70 16,65 16,65 17,60 17 60 18.50 : ; : : : i g S 16,50 16,50 17,00 17,30 18 00 18,50 ¿ : ; ; ¿ E E 18,00 18,50 19,00 19 50 20,00 20.50 x ¿ 2 S 16.00 16,00 17 00 17.00 17,50 17,50 ; i z G 15,00 16,00 16,00 17.00 17,00 18,00 Z ; i ¿ u e ae a A 90 i j ; i; / : v . 3 Mühen E S s dae 21,00 21,00 a s 94 1972 21,00 20,06 | 13.4. Ï S N 17,04 17,28 18,56 18,80 19,00 19,20 34 618 18,30 18,70 18:4 ; D. 15,00 15,50 E s 18,00 18,50 ; ; i; ; Z C E 17,00 17,40 19 R 10 2 ; / ë G _— i; z i; y : : L L U E 18,40 18,40 19,00 19,00 20,00 20,00 31 590 19,03 20,24 6. 4. : ï On. EEE E 18,80 19,20 19,60 19,60 25 485 19,48 19,65 13. 4. l L Ravensbur R -—— è è ; ; L Ï Saulgau E E 18,20 18,20 19,20 19,20 20,00 20 00 7 135 19,29 20,00 13. 4. j ë R s 46 18,00 18,00 D I x z a Ï c 7 ü Ae a ca S ,00 y ern i ; e é ¿ é ¿ ¿ Arnstadt - S S E 18,40 18,40 18,50 18,60 17 314 18,47 18,99 13. 4. g A 7 17,00 7,00 | 17.4 20. Ne e S —— 17,00 17,00 10 170 é 17, 4 j i Boieay O A 15,80 15,80 16,60 16,60 17,20 17,20 55 909 16,53 15,60 5. 4. : 2 E 17,10 17,10 17,30 17,30 17,50 17,50 : : : i ô 2 C N E 17,80 17,80 19,20 19,20 67 1230 18,50 18,80 17, 4. : Ï Lide E 18,50 18,50 19,20 19,20 21 390 18,75 18,59 17. 4. i ¿ S 18,80 18,80; | 19,00 19,00 19,20 19,20 26 495 19,03 18,40 13. 4. : Brandenburg a. H. . « 17,50 17,50 18,60 18 00 18.50 18,50 L : . 4 ¿ 7 i Frankfurt O. 18,00 18,00 19,00 19.00 20,00 20,00 : i ; # emmin . 16,60 16,60 2 33 16,60 ; ; i j Anklam . S 17,20 17,20 17,42 17,42 10 173 17,30 17,00 13. 4. i: 7 Stettin . = E 18,0 1800 15 270 18,00 17,50 1354 : E E E ti 17,30 1 . . . o 7 r due d U dis t M. s 17,00 17,50 11 190 17,27 1677| 17,4 i ¿ Siarauro f Pom «. + « s 16,80 17,00 17,40 17,50 46 789 17,15 17,04 1.4 : Ï S 15,00 15,00 15,40 15,40 15,80 15,80 9 139 15,40 15,40 17, © Ï Kolberg . 16,00 16,30 16,50 16,80 17,00 17,50 h z n E. 16,00 16,00 E 16,80 16,80 42 689 16,40 16,50 174 é ‘Rummelsburg i. Pomm. . —— 16,00 16,00 _— Se 8 128 16,00 16,50 13. 4: « {Sly i Pomm. «o ] 100 16 E 170 E 1 188 des | B |- C z ; C! 16,00 j ; ; / j j ; L ; obne i d E e dis 16,50 16,50 50 825 16/50 16/00 | 12.4. ¿ Na A 16,20 16,20 16,70 16,70 17,20 17,20 50 835 16,70 16,30 13. 4. 160 ¿ B S 16,40 16,80 16,90 17,10 17,20 17,60 i i: : / O O 16,60 16,60 17,00 17,00 17,20 17,20 150 2 550 17,00 16,60 13. 4, ¿ Bi a E L 16,00 16,20 16,40 16,60 16,80 17,00 : J j i j a O S 17,17 17,17 Le —- 400 6 868 17,17 17,00 13. 4. t C c 16,90 16,90 | 17,30 17,30 17,50 17,50 ¿ ; : ¿ ; f Se E 16,50 16,50 | 17,00 1400 1750 L ; ; ¿ ü - . . . 15,60 i ¡ 1 1 t 1 . J) - - Z Mage N 4 I n 16,40 17,00 432 7214 16,70 16,30 13. 4, 144 : Halberstadt S 18,37 18.71 18,71 19,05 19,05 19,38 ° s : : L ¿ : 2 C 16,75 16,75 18,20 18,50 19,00 19,00 z : C E 19,00 19,00 19,50 20,00 20,00 20,50 Z Se 17,50 17,50 18,00 18,00 18,50 18,50 Î ¿ I 18,00 18,50 | 18,50 19,00 19 00 19,50 G : / L E H = 19,50 20,00 125 9 450 19,60 19,88 17. 4. : L R S 19,50 19,50 20,00 20,00 20,50 20,50 ; : ¿ : T E A 18,50 18,50 18,75 18,75 19,00 19,00 300 5 625 18,75 19,50 13. 4. : : S E 17,90 18,40 60 1090 18,17 18,00 19. 4, 20 2 D R 17,20 18,80 19,00 20,00 21,00 22,00 1263 24 328 19,26 19;72 13.4. : à Sa N a ea 17,27 18,63 | 20,05 20,68 | 20,85 21,02 48 927 19,50 19,49 13. 4. L V = =— - | 18/60 18,80 | 18,90 19,20 : | i 1 E 18,00 18,40 | 18,50 18,80 18,90 19,20 7 lauen i. V. . s 19,00 19,00 | 19,50 19,50 : L : E a --— _—_ 17260 18,00 64 1128 17,76 17,46 13. 4, S «eie s eo o s e] 0080 18,90 | 19,00 19,20 | 19,40 19,40 118 2 254 19,10 19404 | I%& : i c a o =— h 1920| 1920| 2000 20,00 163 3 167 19,43 19,80 15.4 s A: 18,30 18,40 | 18,80 19,00 19,20 19,20 59 1121 18,99 18,83 13; 4 N S 18,60 19,80 2 60 1152 19,20 19,60 13. 4. ; Bi ee n a E S _— 18,60 19,20 | 19,40 19,80 39 767 19,62 19,95 13. 4. Z geda ee A R G 17,70 17,90 | 18,00 1814 | 18,30 18,60 318 5 762 18,12 18,08 13. 4. : C U 18,00 18,00 | 18,20 1820 | 1840 18,40 24 437 18,21 18,73 13. 4. " C =_ 19,00 1900| [1925 19,50 7 135 19,25 19,00 13. 4. , S aa =— 19,50 19,50 | 20,00 20,00 i z E. E 00. 1400 756 12 902 17,07 16,96 13.4, : E =- ch— 160 1420 350 6 010 17,17 17,01 18. 4 350 z E O 1850 | 19,C0 19.00. | 1E | 10,00 : / : : V E 18,50 18,50 —— | 19,50 19,50 L | : j Arnstadt . 18,40 1840 | 1900| 1900 19,60 20,40 35 671 19,16 19,79 13:4 ;

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.

Der Dur(hs(nittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Ein liegender Strih (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der ktetreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den legten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag. 34. Sißung vom 20. April 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Tagesordnung: Dritte Beratung des Entwurfs eines Ge- eßes, betreffend den Gebührentarif für den Kaiser ilhel m-Kanal, Beratung des Berichts der Rei hs- \huldenkommission vom 15. Februar d. J. und Fortseßung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1907, und zwar Etat für die Reichsjustiz- verwaltung. e E Ueber den Anfang der Verhandlungen ift in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. E Abg. Dr. Iunck (nl.) fortfabrend: Die Regelung der Haftung für Automobilunfälle dürfte der Antrag Malgan zutreffend auf die Grundsätze des Hastpflichtgeseßes basiert haben; wir stimmen dem An- trage zu. Der Aenderung der Haftung des Tierhalters stimmt das Gros unserer Fraktion ebenfalls zu; andere, namentlich neue Elemente wider- streben ihr, weil sie meinen, was dern Automobileigentümer recht ift, foll dem Tierhalter billig sein. Das Verlangen nah Regelung des Zwangs- vergleihs außerhalb des Konkurses empfiehlt sich schon deéhalb, weil im Zwangsverzleih fast immer ein höherer Prozentsaß für die Entschädigung der Gläubiger herauëkommen dürfte als im Konkurse. Dur unser ganzes Justizwesen geht ein starker Nuf nach Reformen. Namentlich wird immer stärker die Wiedereinführung der Berufung verlangt. Es hieße die En der Zeit verkennen, wenn man \ih aus formellen oder finanziellen Gründen diesen Reformen noch länger entgegenstellen wollte. Möge der Zeitpunkt nicht zu fern sein, möge die Strafprozeßreform zu den Gegenständen gehören,

deren Last wir in der nächsten Session ¿zu tragen haben.

Auf dem Gebiete der Gesetzgebung ist jeder Mann seines Glückes Schmied ; das môge auch der Süaatésekretär bedenken, der damit

seinem Ruhm ein weiteres Ruhmesblatt hinzufügen könnte. Die Strafrechtsreform wird gegenwärtig von einer Kommission von Hochszullehrern bearbeitet. Cs möchte sh doch empfehlen, auch für dieses Gebiet eine große Kommission zu berufen, die in größerer Oeffentlichkeit die Reform vorbereitet; das künftige Strafrecht darf kein Juristenreht sein. Der vorige Reichstag hat \ch lebhaft mit der Gntlastung des Neichsgerichts beschäftigt. Die lex Hage- mann hat zwar etwas, aber nicht gründliÞ geholfen. Der Strafsenat ift noch immer mit 12—1300 Sawhen das Jahr befaßt; das macht auf die Woche üter 30 Sachen, damit können Referent und Korreferent nicht fertig werden. Wenn die Reform der Strafprozeßordnung so vor sh gehen foll, wie der Staatssekretär geschildert hat, so würdzn nur die Revisionen gegen die Urteile der Straffammern an das Neichsgeriht kommen, die ganze Materie der Vergehen, und gerade die wichtigsten, würden von der Tätigkeit des Neichsgerichts ausgeshaltet werden. Man hat des- halb niht ohne Sarkasmus gesagt, daß es _sich dann nit sowohl um cine Entlastung als um eine Entlaffung des Neichsgerichts handeln würde. Jn Zivilsachen hat die Erhöhung der Streitsumme auf 2509 M zweifellos zy einer gewissen Entlastung zunächst geführt, aber die Zahl der Sachen wächst bereits wieder. Der Augenblick ist vorauëzusehen, wo die Belastung wieder die gleihe sein wird wie bisher; hat man doch son jeßt Termine in den Zivilfenaten anberaumt, die für Ende des Jahres anstehen. Mit dem Begrün- | dung8zwang hat man auch kein Meisterstück geleistet. Er hat im | wesentlihen seinen Zweck verfehlt. In letzter Linie wird doch zur wirklichen Entlastung nihts übrig bleiben als entweder die Nevisions- summe nohmals zu erhöhen oder einen neuen Senat zu schaffen, was

mir nah der Verteilung der Streitsahen nah Materien niht mehr so gefährlich ersheint. Füc die Ziviljustiz hat der Oberbürgermeister Aditkes bekanntlih schr \{ätbare Anregungen gegeben, die nicht unter- gehen werden. Im übrigen brauen wir den Engländern nicht nach- zulaufen, sondern können unser gutes fkodifiziertes Recht mit gutem Net vorziehen, eberso die Regelung unseres Gerichtékostenwesens ; wir fônnen auch mit gutem Grunde die Einteilung des Anwalts-

standes in sol@e, die nur mit dem Gericht, und solche, die nur mi den Parteien verkehren, ablehnen, sollten uns au nit dur dat englische Beispiel von der Wiedereinführung der VBerusung in Strafsachen abhalten lassen, für die sich neuerdings gerade 18 England auch eine lebhafte Bewegung geltend macht. Die Resorm unseres Zivilprozesses wird ja im wesentlichen in einer Autdehnuns der Kompetenz der Amtsgerichte bestehen. Die erste Instanz unsere Gerichtsverfassung findet eine durchaus verschiedenartige Entscheidung; einerseits hat man Gewerbegerihte und Kaufmannsgerichte ge[cha!en, auch mit der Motivieruna, daß dem Amtsrichter die prakti! Ía Verhältnisse zu fern ständen, und- andererseits will man die Kompe!tri der Amtsgerichte jeßt erhöhen. Erforderlich wird - dabei gleid- zeitig mindestens -auch eine Reform des Verfahrens im E einer \chleunigeren Erledigung der Streitsahen. In Betra le fäme doch au, daß die Erhöhung der Kompetenz der AmtsgeriŸ!! etwa auf 800 M die Einnahme der Nechtsanwalte bei den Oberlant® gerihten schr stark, vielleiht auf die Hälfte, vermindern wü? Jedenfalls ist es dankbar zu begrüßen, daß der Staatssekretär d Gesetzentwurf den Anwaltskammern zur Aeußerung vorgelegt d; denn der Anrwaltsstand hat \sich in der Oeffentlichkeit eine Que erobert, bie man \{lechterdings nicht ignorieren darf. Auf die ert \chaftlichen Verhältnifse dieses Standes muß Rücksicht genom werden. Vielleicht empfiehlt es sih, bei dieser Gelegenbe® Kompetenz der Ehrengerihte der Anwalte zu erweitern, den Anw die Nechtsprehung in Ehrenfachen allein zu überlassen. Die g deuts&e Nechtéfrage, insbesondere die deutshe Strafrehtsfrage, M ie wiederholt als eine Klassenrehtsfrage bezeihnet worden. &% 5, Zivilrehtsfrage trifft diese Behauptung keinesfalls zu. Dur Nechtsfrage geht der Grundzug, den wirtshaftlih Schwachen C über den wirtschaftliÞ Starken zu helfen. Ich kann dafür eint Neihe Reichsgerichtéentsheidungen anführen, z. B. hinsichtlich E \{ränkung der Wirkung der Konkurren;klaufel, hinsichtlich de 64 siherungsrehtes der Arbeiter, hinsihtlich des Boykotts, bir sun der Entscheidung über den sogenannten Sympathiestreik, 4 Reichsgeriht nit als gegen die gute Sitte verstoßend erachtet bat, ®

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Heiren! Es ist mir einigermaßen {wer gefallen, bei der ille der Anträge, die zu unserem Etat vorliegen, hier Antwort zu hen in einer Weise, die auf allen Seiten des Hauses befriedigen T Wollte ih meine Antwort auf fämtlihe Anträge bis dahin yrschieben, wo aus allen Teilen des Hauses Aeußerungen zu diesen An- jrágen eingegangen sind, dann, glaube ih, würde ih eine sachliche gisfussion schr wenig unterstüßen. Wollte ich umgekehrt jeten An- {09 sobald er von einem der Herren Redner aus dem Hause berührt orden ift, meinerseits sofort aufgreifen, dann, glaube ich, würde ih penjenigen Herren unrecht tun, die ihrerseits den Antrag unterstüßt haben, oder den Wunsch haben, zu ihm zu sprechen.

Fch glaube, meine Herren, in diesem Dilemma komme ih am esten dem Sinne des hohen Hauses entgegen, wenn ih die Anträge behandle, fobald die beteiligten Parteien ih geäußert

n, oder, wenn die Anträge nur von einer Partei auêgegangen sind, sobald diese Partei und noch ein anderer Redner aus dem Hause sih qfgesprohen haben. Insoweit werde ih in diesem Augenblick au die Anträge vornehmen.

Meine Hexren, da kommt zunächst der Antrag, der gestellt ift unter m Namen des Herrn Abg. Bassermann wegen eines Geseßentwurfs über die Bauhandwerkerforderungen. Dieser Geseßentwurf ist, wie Sie wifsen, h der vorigen Session bereits vorgelegt worden, konnte aber nicht yehr zur Beratung kommen. Wenn er diesesmal tros des lebhaften Gunsches der Netchsverwaltung, die s{chwierige Materie endlih au (unal im Reichstage selbft ershöpfend zur Diskussion zu bringen, jiht wieder vorgelegt worden ist, so hat das seinen Grund in den jumens der verbündeten Regierungen getroffenen Dispositionen, nah welden größere Gesetzentwürfe, die jeßt im Frühjahr ihren Abschluß ¡iét mehr finden könnten, in dieser Session auch nicht eingebracht wrden sollen. Ueber die Gründe dieser Disposition habe ih mi ¡iht zu äußern; ih habe sie nicht zu vertreten. Aber, meine Herren, Sie können fich darauf verlassen, daß, sobald die Gelegenbeit gegeben i, größere Vorlagen wieder dem Hause zugehen zu laffen, der Geseß- ntwurf über den Shuß der Bauhandwerker einer derjenigen sein vicd, die an erster Stelle stehen. (Bravo!)

J komme dann zu den Anträgen über die Regelung der Pflicht d Staates, für die Amtshandlungen seiner Beamten dem Pritvat- mana gegenüber einzustehen. Zu dieser Frage liegen zwei Anträge vor, der eine von dem Herra Grasen Hompesch und Genossen, der udere von dem Herrn Abg. Bassermann. Wir stehen in der Nelhs- verwaltung nicht auf dem Standpunkt, den der Kerr Abg. Bassermann innimmt. Wir stehen nah wie „vor auf dem Standpunkt, dec im Jahre 1896 nach Abschluß des Bürgerlichen Geseßbuhs eingenommen wurde übereinstimmend vom Reichstag und von den verbündeten Re- gierungen, ir stehen auf dem Standpunkt, daß es Sache der Einzelstaaten ist, die Haftung ihrer Beamten dem Publikum gegen- iber zu regeln, daß es aber au Sache des Reiches ist, in dieser Beziehung eine gesezliGe Ordnung eintreten zu lasen für die Reichzbeamten. Nun, meine Herren, ist dieser Standpunkt inzwischen, wenn ih sagen soll, praktis ratifiziert worden bon einem großen Teil der Einzelstaaten. Es würde nicht richtig sein, wenn man annehmen wollte, daß in dieser Beziehung von seiten der einzelnen Bundesfsiaaten noch nihts geschehen sei. Ebenso irrig wäre es, anzunehmen, daß die Reichsregierung die Materie habe auf h beruhen lassen. Keins von beiten trifft zu. Jn den einzelnen Bundesstaaten ist die Sache zum Teil bereits geregelt worden dur das Einführungsgeseß zum Bürgerlichen Geseßbuch. Wir Haben gegenwärtig einen, den Gesichtspunkten der Neichstagsrefolution vom Jihre 1896 entgegenkommenden Rehtszustand in Bayern, in Sachsen, in Württemberg, in Baden, in Elsaß-Lothringen, in Hessen, in Sachser- Veimar und auch wobl noch in einzelnen anderen kleinen Staaten. Die Regelung - in diesen einzelnen Staaten ist, wie der Herr Wg. Dr. JIunck mit Recht hervorgehoben hat, nicht überein- fimmend ausgefallen und kann infolgedcssen zu manchen kleinen praftishen Schwierigkeiten und Ausstellungen wohl Veranlassung

bieten. Aber, meine Herren, tn unserem lieben deutshen Vaterlande |

müssen wir mit solchen Dingen rechnen, solange wir den partikular- rtlihen Standpunkt für einen großen Teil des öffentlihen Lebens ufrecht erhalten und die beteiligten Interessen, sowie sie von dem hartikfularen Rechtsstandpunkt aus die einzelnen Staaten s{chühen wollen, von seiten des Reiches unberührt zu lassen*wünshen. Wir bren niht gegen den Wunsch der einzelnen Staaten hier vorgehen ; wenn sie glauben, sie regeln in ihren Grenzen eine gewisse Materie um besten selbst, so müssen wir ihnen das überlassen, solange und l0weit wir glauben, daß die Interessen des Neichs nicht vital berüh:t werden. Das ist der Standpunkt, auf dem die Reichsverfassung beruht, ind an dem wünschen die verbündeten Regierungen nicht zu rütteln. Vos nun diejenigen Staaten: betrifft, welhe eine Gesetzgebung auf diesem Gebiete noch nit haben, so stehen an erster Stelle das Reich ind Preußen. Wir haben, nachdem der Reichstag und der Bundesrat uh Abshluß des Bürgerlihen Geseßbuhs sih in dem Gedanken der Resolution verständigt hatten, die ich schon erwähnt hatte, unsererseits

lfort die nötigen Schritte getan, um cine Gesetzgebung für die ! Kehtöverhältnisse innerhalb der Reichsverwaltung herbeizuführen. ir haben uns aber überzeugen müssen, daß es richtiger sei, auf ; iesem Gebiete mit der Regelung der Materie in Preußen vorzugehen. ! Vie preußische Regierung hat demgemäß bereits im Jahre 1898 in | Uebereinstimmung mit der Neichsverwaltung die Regelung dieser ! frage in die Hand genommen, und bereits im Jahre 1900 ist diese

Ufgabe im preußischen Abgeordnetenhause mals hat die iproen, eine

diskutiert

geseßlihe Ordnung herbeizuführen,

worden, | preußische Regierung die Geneigtheit au9- ! allerdings |

E dem Vorbehalt einer höheren Prüfung des gerade für Preußen | r weitshihtigen Stoffes und unter Hervorhebung der großen |

wierigkeiten, die eine gerechte und gleihmäßige Regelung für aanz ußen auf diesem Gebiete mit ih bringt. Die Arbeiten für die bereitung eines Gesetzentwurfs sind nun seit elniger Zeit, anderen lélatorishen Aufgaben gegenüber, die dringlicher ershienen, zurück-

en, Ste sind aber neuerdings wieder kräftig aufgenommen. Die | ‘ten wissen vielleiht, daß auch im preußishen Abgeordnetenhause |

“l Anfrage an die Regierung geri{chtet worden ist, wie es mit dieser ge stehe, und ich nehme an, taß in der nächsten Zeit von seiten

k egierung im preußishen Abgeordnetenhause eine Erklärung ab- | wen wird, die erkennen läßt, daß die Sache mit Ernst und Ent-

denheit verfolgt wird, Sobald nun in Preußen die Sache ihre ung gefunden hat, werden wir in der Neichs-

verwaltung sofort vorgehen. Wir stehen auf dem Stand- punkt, daß das Reih auf diesem Gebiete mit einer gesegz- lien Ordnung nicht zurückstehen kann, wenn für die Landeë- beamten in einzelnen Bundesstaaten diese Verhältnisse dur Gesetz geregelt sind. Das Publikum darf in den Einzelstaaten den Handlungen der Reichsbeamten gegenüber niht s{chlechter stehen, wie den Landesbeamten gegenüber, wenn es sich um eine Entshädigung handelt, dieser Gesichtspunkt wird nach meiner Ueberzeugung die Reichêverwaltung unbedingt nötigen, mit der Anerkennung der staat- lihen Haftpflicht vorzugehen. Ich glaube, die Herren werden {ih daraus überzeugen, daß wir niht willens sind, diese Sache einshlafen ¿u lassen.

Ich komme zu der Frage des Zeugniszwangs, die shon von zwei Rednern berührt worden ist und die in einer Refolution des Herrn Abgeordneten Bassermann zur Prüfung des Hauses gebracht wurde. Ih habe verschiedene Male und so häufig im Reichstag bereits die Ehre gehabt, zu dieser Frage zu sprechen, daß ih mich in diesem Augenblick niht weiter darüber ergehen möchte, um so weniger, als es in jedem Falle geboten sein wird, in der Strafprozeß- ordnung diese Materie zu ordnen. So viel kann ich sagen, daß die verbündeten Regierungen nicht die Absicht haben, bor der Strafprozeßordnung gewissermaßen ein interimistisches Gesetz über diese Frage einzubringen. Jh glaube nicht und auch darüber habe ich früher bereits Gelegenheit gehabt, mih hier im Hause näher auszusprehen —, daß die Verhältnisse so liegen, daß eine dringliche Behandlung des Problems nötig wäre (hört, hört! links); bei einer vorsihtigen, sahgemäßen, in Ruhe erwogenen Anwendung der be- stehenden Bestimmungen können sich keine Schwierigkeiten ergeben, die uns nôtigen follten, in eine Regelung dieser Frage einzutreten außer- halb tes Rahmens der Prozeßordnung.

Was die gegenwärtigen Verhältnisse anbetrifft, meine Herren, so habe ich bereits im vorigen Jahre erklärt, daß ih nur dringend wünschen könnte, daß die Gerichte bei der Handhabung der hier ein- \{chlagenden Vorschriften der Strafprozeßordnung mit aller Umsicht in größter Objektivität vorgehen möchten, um niht berechtigte Be- schwerden hervorzurufen. (Sehr gut !)

Meine Herren, die Reichsverwaltung und insbesondere auch der Herr Reichskanzler stehen allen Gedanken einer chikandösen, ungerechten und parteiishen Behandlung der Presse auf diesem Gebiete voll- ständig fern, und die Reichverwaltung [wie auch der Herr Reichs- kanzler können nur wünschen, daß die Gerichte fich ihrer Pflicht auf diesem Gebiete behutsam sich zu verhalten in jedem einzelnen Falle bewußt sein mögen. Jch glaube, dann werden wir mit dem gegen- wärtigen Rechtszustand sehr wohl auskommen, und die Reform der Strafprozeßordnung wird uns ja die Gelegenheit bieten, den Gegen- stand abshließend zu erörtern.

Daß wir niemals so weit mit der Beseitigung des Zeugnis- zwanges gehen werden, wie in einem Teil dieses Hauses gewünscht wird, und wie ja die Presse au es zum großen Teil wünscht, darüber habe ich niemals ein Geheimnis walten lassen. Die verbündeten Negierungen stehen auf dem Standpunkt, und fie werden auf dem Standpunkt stehen bleiben, daß an erster Stelle die Aufrehterhaltung der Rechtsordnung (sehr richtig! rechts) und nicht die Wünsche der Prefse in dieser Frage entscheidend sind (sehr rihtig! rechts, Heiterkeit links), und diesen Standpunkt, den die Parteien in diesem Hause, abgesehen von den Herren der Sozialdemokratie, bis zum Jahre 1895 bei der Beratung der Strafprozeßnovelle ausnahmelos festgehalten haben, auch die Partei festgehalten hat, in deren Namen der Herr Abg. Bassermann seinen Antrag eingebracht hat, der, lediglich nah seiner Fassung beurteilt, eine sehr viel weiter gehende Tragweite er- halten könnte, werden die verbündeten Regterungen unter allen Um- ständen festhalien.

Das, meine Herren, habe ih zu den Anträgen zu sagen, die ih in diesem Auzenblick zu besprehen mich für berechtigt halte. Ich komme nun zu den einzelnen Fragen, die der Herr Abg. Junck hier an mi gerichtet hat. Er hat die Strafprozeßordnung berührt, über die ih neulih die Ehre hatte, dem hohen Hause eine Mitteilung zu machen. Er hat geglaubt, betonen zu müssen, daß die Erledigung dieser Frage, der Abs{chluß dieser Reform in besonderem Grade dring- lih sei, und hat den Appell an mich gerihtet, i möchte meinerseits alles tun, um den Abschluß der Reform zu beschleunigen. Meine Herren, ich kann dem Herrn Abgeordnetén darauf nur ezwidern, daß ih mit ihm über die Unerläßlihkeit und Dringlichkeit dieser Reform vollständig einig bin. Die Frage hat die ösffentliße Meinung in Deutschland seit fo vielen Jahren beschäftigt, daß au nah der Ansicht des Herrn Reichskanzlers, {on um die öffentlihe Meinung zu beruhigen, endlich cin Abschluß durch ein neues reformatorisches Gesetz herbeigeführt werden muß.

Nach meinem Verhalten in dieser Frage, der ich seit mehr als 10 Jahren nahe stehe, glaube ich, daß das Haus die Ueberzeugung haben darf, daß ich immer bestrebt gewesen bin, die Reform zu fördern, daß ih auch weiter bestrebt sein werde, alles zu tun, was in der verfassungsmäßigen Macht der Neichsverwaltung steht, um die Neform vorwärts zu bringen. Wenn Zeiten eingetreten sind, in denen anscheinend die Reform nur langsam vorwärts ging, ja, meine Herren, über alle verfassungsmäßigen Elemente in der Geseßgebung des Reichs hat die Reichsverwaltung nicht zu gebieten, und wir müssen den einzelnen Faktoren, die in ter Frage mitzureden haben, nun einmal die Zeit gönnen, die sie notwendig zu haben glauben, um zU einer gewissenhaften Durhprüfung der Sache zu gelangen. Aber ich kann den Hercen jeßt sagen, daß, nadem vor einiger Zeit die Königlich preußische Regierung sihch über die wesentlihen Grundlagen der künftigen Reform im allgemeinen, wie ih glaube im Einverständnis mit den übrigen Bundesregtierungen, {chlüsg gemacht hat, nunmehr bereits alle einzelnen positiven Meformvorshläge von seiten der Neichsjustizverwaltung den Bundesregierungen vorgelegt worden sind,

' und daß wir alles tun werden, die Entschlteßungen der Regterungen

über diese Vorschläge baldigst herbeizuführen. Tas wird aber na meiner Ueberzeugung ich will auch darüber

! ofen \prechen bis zur nähften Session niht mögli fein. Das

würde auch der Sache gar nihts nützen; denn das Haus wird in der nächsten Session so viel geseßgeberisches Material bekommen, daß an eine Durchberatung oder auch nur vorläufige Grörterung der Straf- prozefiordnung gar nicht gedaht werden kann. (Hört! hört!) Und, wenn Ske bedenken, meine Herren, daß wir erst im Laufe dieses Sommers Gelegenheit haben werden, mit den einzelnen Bundes- regierungen das Detail der Neform, das außerordentlich weilshihtig ist, zu ‘diskutieren, dann können Ste nicht eine Vorlage erwarten, die

bis zum Beginn der nähsten Session den Bundescat bereits passiert hat.

Der Herr Vorredner hat sodann die Frage an mi gerichtet, wie es mit der Reform des materiellen Strafrechis stehe, und hat, wie ih ihn verstanden habe, einer gewissen Besorgnis darüber Autdruck ges- geben, daß eine Kommission, die zur Zeit tätig ist, um einen vor- läufigen Entwurf für ein neues Strafgeseßbuch aufzustellen, vielleicht nicht fo arbeiten könnte, wie das der Förderung des Werkes au der öffentli®en Meinung gegenüber nüßlich wäre. Ich verstehe den Herrn Vorredner vielleiht nicht unrihtig, wenn ich annehme, daß einige mißtrauishe Aeußerungen, die vor kurzem in die Presse lanziert Ech find, nah dieser Richtung hin seine Besorgnis wachgerufen

aben.

Meine Herren, nun liegt die Sache folgendermaßen. Wir haben, um die Strafrehtsreform baldmöglihst auf einen praktishen Boden zu bungen, noch bevor das wifsenshaftlihe Komitee, welhes fich mit den theoretischen Unterlagen der Reform beschäftigt, seine Arbeiten abgeschlofsen hat, eine kleine Kommission berufen, welche einen erften Entwurf für ein neues Strafgeseßbu aus8arbeiten soll; denn irgend eine Unterlage von praktisGer Gestaltung muß vorhanden sein, wenn die Reformvorschläge für ein neues Strafrecht weiterer Prüfung unter- zogen werden follen.

Diese Kommission, meine Herren, ist berufen von der Reichs- justizverwaltung im Einverständnis mit dem preußischen und mit dem bayerishen Herrn Justizminister, und die Zusammensetzung dieser Kommission beruht auf den Wünschen dieser Herren, von denen ih überzeugt bin, daß fie alles daransezen wollen, um die Reform zu fördern. Daß die Arbeit dieser ersten Kommission keine abschließende - sein kann, das versteht sich bei der großen Bedeutung der Reform ganz von selbft. Jh habe keine Zweifel darüber, daß diesem Ent- wurfe, defsen Aufstellung wir entgegensehen, ein weiterer folgen wird ; ih möchte fast annehmen, daß es auch bei diesem zweiten Entwurfe noch nit sein Bewenden haben wird. Der Herr Vorredner hat also kein Recht, aus der Tätigkeit der Kommission, die gegenwärtig arbeitet, irgend etwas herzuleiten für die Gestaltung des neuen Straf- geseßbuhs, wie sie Jhnen später von den'verbündeten Regierungen vor- gelegt werden soll.

Ich bin auch mit der Andeutung des Herrn Vorredners in dem Punkte ganz einverstanden, daß diese Reform nicht durchgeführt werden kann hinter den bureaukratishen Kulifsen, sondern daß wir unum- gänglih in die Lage kommen werden, die öffentliche Kritik bei diesem Werk heranzuziehen. Jh bin überzeugt, daß ein Werk, wie das neue Strafgeseßbuch, niemals Aussicht haben würde, im Reichs- tag Zustimmung zu finden, wenn es nicht getragen würde von der Sympathie der Mehrheit des deutshen Volkes. (Sehr gut!) Diese aber können wir nicht erreichen, ohne zur rechten Zeit au mit der Arbeit in die Oeffentlichkeit zu treten, und das wird nah meiner Meinung auch geschehen. Vorzeitig noch niht abgeschlossene Vor- arbeiten in die Oeffentlichkeit zu werfen, bloß um eine zum Teil gewiß nit gutwillige Kritik damit zu provozieren und Streit und Verwirrung in die politischen Parteten hineinzutragen, das würde das Werk nicht fördern, sondern nur shädigen. (Sehr richtig!) Wenn wir vorläufig uns in den Mitteilungen der Außenwelt gegenüber vorsihtig verhalten, dann wollen die Herren das niht ansehen als eine Schwäche bureaukratisher Art, sondern als ein wohlbewußtes Vorgehen, das den Zweck verfolgt, das Werk sahlich zu fördern und äußerlihe Hemmungen ihm fernzuhalten.

Meine Herren, der Herr Vorredner ist dann auf die Frage der Entlastung des Reichsgerichts gekommen und hat die Gesetze, die mit Hilfe des vortgen Reichstags vor zwei Jakbren verabschiedet worden sind, um etre Entlastung des Reichsgerichts herbeizuführen, einerc mißbilligenden Kritik unterworfen, indem cer erkläute, dieses geseßgeberihe Werk si wmißraten. Jn diesem Punkte muß ich dem Herrn Vorredner doch entschieden wider- sprehen. Die Gesehgebung, die wir vor zwei Jahren geschaffen haben, ist das gebe ich zu feine in allen Punkten gelungene. Aber, meine Herren, wenn Sie bedenken, unter welhen Schwierig- keiten es überhaupt nur möglich war, zwishen dem Reichstage und den verbündeten Regierungen damals etne Einigung Herzustellen, dann werden Sie es, glaube i, nit rihtig finden, das Werk fo zu be- urteilen, wie es von dem Herrn Vorredner gesehen ist, Wir haben voc ciniger Zeit von seiten der Reichejustizverwaltung den Präsidenten des Reichsgerihts zu einer gutahilihen Aeußerung über die Wirkungen der beiden Gesetze zur Entlastung einerseits der Zivilsenate und anderer- seits der Strafsenate veranlaßt. Der Präsident des Neichsgerichts hat, wie ih glaube, in Uebereinstimmung mit dem Präsidium, keineswegs verkannt, daß die neue Gcseßgebung an Mängeln leidet und auch un- bequeme Folgen nah si zieht, aber er hat dennoch sich so geäußert, daß ih schließen darf, taß, wenn ihm tie Frage vorgelegt werden sollte, ob die Geseße wieder abgeshafft werden sollen, man -im Reichs- gericht sich mit allen Kräften dagegen wehren würde. Im Reichs- gericht sicht man troy aller Mängel diese Gesegebung doch als ein wirksames Mittel an, die Entlastung des Reichsgerichts zu fördern, und wenn die Geseßze niht ganz in der Weise, wie wir es hofften, gewirkt haben, so liegt es zum großen Teil nicht an den Gesetzen selbst, sondern daran, daß in neuerer Zeit der Zufluß von neuem Prozeßstof bei dem Neichsgericht in einer auffälligen und niht erwarteten Weise wieder gestiegen ist; dies ist in ciner Weise geseßten, daß das Reichsgeriht direkt vor eine Katastrophe sich gestellt sehen würde, wenn die Entlastung durch diese Gesetzgebung nicht eingetreten wäre. Der Gerichtshof wäre geradezu unfähig geworden, die an ihn herankommenden Sachen so, wie Ord- nung, Würde und Gerechtigkeit es fordern, zu bewältigen. Ih weiß sehr gut, daß in der Rechtsanwaltschaft des Neichsgerichts diese Ge- seße sehr wenig Spmpathie genießen. Sie haben früher in der Vor- beratung auch den Widerstand der Nechtsanwaltschaft, derjenigen am Neichs ericht wie au der übrigen Rechtsanwaltschaft gefunden. Ih erkenne an, daß die jeßige Rechtslage manche Mißstände und Schwierigkeiten für die Anwaltshaft mit sich bringt. Aber das wird in dieser Frage niht entscheidend sein können; in dteser Frage ist entscheidend, daß wir das Neichsgeriht, das höchste Organ der Rechtspflege in Deutschland, arbeitsfähig erhalten. Da- für wird von allen Seiten ein Opfer verlangt und die Anwaltschaft des Reichsgerihts muß nah dieser Richtung hin Opfer bringen und ih hoffe, sie wird es tun îm Bewußtsein ihrer großen und ernsten Aufgabe.

Meine Herren, ih habe nun noch ein Wort zu sagen zu dem amtsgerichtlihen Prozeß. Sie wissen, daß wir besGäftigt find mit einer