1907 / 97 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Vorherrschen der freien Advokatur vollauf verstanden, seine Standes- ehre zu wahren; um so mehr muß dieses Ausnahmegeseß gegen ihn zu Fall gebraht werden. Auch der Anwaltsstand arbeitet mit Hins gebung in seinem {weren Amte und stellt uo der Justiz opfer- willig zur Verfügung. Ih habe mit diesen Ausführungen darauf hinwirken wollen, der Freiheit und Wahrhaftigkeit auch in der Justiz zu ihrem Rechte zu verhelfen.

Abg. Dr. Varenhorst (Rp.): Ih muß vor allem gegen eine Ausführung des Abg. Heine Protest erheben. Er hat erklärt, wenn unsere Nichter Klassenjustiz übten, so handle der einzelne Richter gewiß bona fide, aber die den Arbeitern ungünstigen Rechts überzeugungen stellen sh bei ihnen wunderbarerweise immer zur reten Zeit ein. Dies kann nach meiner festen eeres nicht allein bei den Sozialdemokraten, sondern im ganzen Volke niht anders aufgefaßt werden, wie als ein Vorwurf des offenen Rechtsbruches gegen die Richter, und diesen Vorwurt muß ih mit aller Entschiedenheit zurückweisen, mit um so größerer Ecrt\chiedenheit, wenn es der Abg. Heine niht wagt, es offen auszusprechen, sondern wenn hier im Reichstage uns gegenüber Drückebergerei getrieben wird. Was die einzelnen Fragen betrifft, so hat der Staatssckretär des MReichsjustizamt1s uns bei der Be- Breda der Interpellation über die Strafprozeßordnung eingehende

usfunft über den Stand der Strafprozeßordnung gegeben. Auch ih wünsche dringend, daß zu dem Gecshworenen- und Schöffen- dienst au der leine, hlihte Mann aus dem Volke zugezogen wird. Wir wissen ja alle, cin wie tiefes Rechtsempfinden und Rechtsbewufßtsein unserem Volke innewohnt. Wir wünschen, daß ' die Schöffen und Geschworenen nicht nur MNReisekosten, sondern auh Tagegelder erhalten, damit es jedermann möglich ist, au das Ehrenamt eines Schöffen und Geschworenen auszuüben. In der Frage der Ausdehnung der amtsgerihtlihen Zuständigkeit stehe ih im Gegensaß zu dem Abg. Junk. ch wünsche, daß das Amtsgerichtsverfahren nah dem Vorbilde der Gewerbegerichte be- \{leunigt und vor allen Dingen die Zuständigkeit der Amtsgerichte erbeblih erhöht wird. Wir wollen eine besondere Vorlage nah dieser Richtung. Im ehemaligen Königreih Hannover war bereits vor 1866, wo der Geldwert bedeutend höher war, die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf 450 # festgelegt. Durch diese Erhöhung der Zuständigkeit würde gerade der Mittelstand, die Gewerbetreibenden und Landwirte, die Möglichkeit haben, s{hneller zu ihrem Rechte zu kommen. Vor allen Dingen werden auf diese Weise Kosten erspart und das macht für den Mann des Mittelstandes in der Tat sehr viel aus. Daß man den Landgerichten ein größeres Vertrauen ent- egenbringt als den Amtsgerihten, muß ich entschieden bes Hreiten. Die Statistik ergibt, daß die amtsgerihtlihen Urteile weit weniger angefohten werden als die der Landgerichte. Der Amtsrichter steht auch dem Publikum näher. Was die Frage der Zeugnisverweigerung der Neichstagëabgeordneten betrifft, so kann man diese Forderung als eine lex Erzberger bezeihnen ; der Abg. Erzberger wird es mir nicht übel nehmen, wenn ih diefen Ausdruck gebrauche. Der Standpunkt meiner Fraktion geht nun dahin, daß de lege lata, nach dem bestehenden Recht der Reichstagsabgeordnete nicht die Be- fugnis hat, sein Zeugnis zu verweigern. Wäre ihm dieses Necht ge- setlih zugestanden, so müßte es, wie bei den Aerzten und Rechts- anwalten, in den entsprehenden Gesetzen geregelt sein. Wenn nah der Verfassung ein Mitglied des Reichstages wegen seiner Handlungen und Abstimmungen niht zur Verantwortung gezogen werden kann, so ist dabei nicht zu übersehen, daß die Verweigerung des Zeugnisses vor Geriht noch keineswegs ein E S a n ist. Zur Verantwortung gezogen wird vor Gericht nur der Angeklagte. uch mir war es in manchen Fällen niht angenehm, daß ih als Zeuge vor Gericht aussagen mußte, auch dem Abg. Erzberger nehme ich es nit übel, wenn es ihm nicht angenehm war. Aber wenn ih als Zeuge vor Gericht geladen war, so habe ich mir nie gesagt, ich werde zur Verantwortung gezogen. De lege ferenda, allo für eine zukünftige Regelung ist folgendes zu LerdÆtbtigen: Wenn wir dem Reichstag8abgeordneten in Zukunft das Recht geben wollen, wie es der Antrag des Zentrums beabsichtigt, sein Zeugnis zu verweigern, so legen wir ihm auch eine gewisse Pflicht auf, die Pflicht, den Gewährêmann nicht im Stich zu lassen, ihn niht zu nennen, und darin liegt die Gefahr, daß die Abgeordneten nach wie vor bisher mit Material überlaufen und überlastet werden. Das wäre alfo ein Danaergeshhenk für die Reichstagsabgeordneten. Für meine Fraktion ist die Frage mindestens niht {lüssig und von solher Be- deutung, daß sie die Sathe hier nicht in Form einer Resolution behandelt, sondern in einer Kommission genau erörtert sehen möchte. Etwas anders liegt es ih |[preche hier meine persönliche

Ansicht, niht die meiner Fraktion aus beim Zeugniszwang der Redakteure. Diese Verhältnisse muß man insofern anders beurteilen, weil der Redakteur für alle Veröffentlihungen, die

er aus der Hand gibt, strafrechtlih die Verantwortung voll und ganz trägt. Wenn wir dem Redakteur das Recht geben, sein Zeugnis zu verweigern, so haben wir ein gewisses Korrektiv darin, daß wir uns an den Redakteur halten und ihn verant- wortlich machen können. Dies ist für mi persönlich aus\chlaggebend. Die praktishe Erfahrung lehrt täglich, daß noch niemals der Zeugnis- zwang zu irgend einem praktishen Ergebnis geführt hat. Die Aerzte und Rechtsanwälte kann man aber niht zum Verglei heranziehen. Denn wenn jemand einem Redakteur ein Geheimnis übergibt, fo tut er es aus freiem Entschluß, aber zum Arzt und Rechtsanwalt muß man hingehen. erc Stadthagen, Sie können doch niht sagen, Sie können Ihr eigener Arzt sein! Deshalb muß der Rechtsanwalt und der Arzt das ihm Anvertraute für sih be- halten und darf es niht der Oeffentlichkeit mitteilen. Der Ne- Ras Ar betreffend die Bauhandwerkerforderungen, bringen wir urhaus Sympathie entgegen. Der Schuß der Bauhandwerker muß aber niht bloß bei Neubauten, sondern auch bei Umbauten eintreten. Der von mir eingebrahte Antrag, betreffend die Haftung des Tierhalters, beruht auf der Erkenntnis, daß dem Mittelstande mit 8 833 des B. G.-B. eine {were Last aufgebürdet wurde, dadurch daß er auffommen soll für Schäden, an deren Verursahung ihn niht ein direktes Verschulden trifft. Das ift ein privilegium odiosum,

das zu beseitigen gerade die Sozialdemokraten si angelegen sein

lassen sollten; aber weil der Landwirt hier der Betroffene ist, hüllen fie sih in Schweigen. Es ist damit gerade so wie mit den Schweine- preisen; wenn die steigen, \chreit alles über Agrariertum usw., von den wahren Ursachen der Teuerung, den Sc(hlachthaus- und Kom- missionsgebühren, chweigt man. (Zuruf links: Was hat das mit dem Neichsjustizamt zu tun ?) Das hat wohl mit dem Justizamt zu tun, denn die Herren von der Justiz essen doch auch Schweinefleisch. Der Antrag von Malgan liegt auf derselben Linie; ich kann ihn ebenfalls nur zur Annahme empfehlen. Der leßte Juristentag in Kiel hat sich ja leider gegen die Aufhebung des § 833 ausgesprochen, und zwar aus ganz unstihhaltigen Gründen; ih hoffe aber, die Neichs- justizverwaltung wird fich dadur nicht einshüchtern laffen.

Staatssekretär des Reich3justizamts Dr. Nieberding:

Die verbündeten Regierungen sind durch die Beschlüsse des Kieler Suristentags keineswegs eingeschüchtert. (Sehr gut!) Sie stehen nah wie vor auf dem Standpunkt vom vorigen Iahr. Sie könnten allerdings etwas zweifelhaft werden über die Intentionen des Reichstags, wenn man sieht, welche Behandlung die so lebhaft vom Reichstag gewünschte Vorlage damals erfahren hat. Wir maten E M diese Vorlage im Februar vorigen Jahres. Obwohl der Reichstag P vershiedentlich den größten Wert darauf gelegt hatte, den Gesehz- M entwurf zu erhalten, blieb die Vorlage 2 Monate im Hause liegen

Sache zu beschäftigen. Da drängt sih natürlich die Frage auf: wie denkt der Reichstag über die Saße? Wir machen ja die Vorlage nicht zwecks einer Demonstration, sondern damit baldigst ein Geseh zu stande

* bis zur ersien Lesung, und nach der ersten Lesung hat das hohe Haus | A À überhaupt keine Veranlassung mehr genommen, sich weiter mit der |

kommt! Ein Entgegenkommen des Reichstags können wir nicht darin erblicken, wenn der Reichstag eine Vorlage, die wir im Februar, und zwar nah vielem Drängen von seiner Seite, einbringen, nah einer kurzen ersten Lesung auf \sih beruhen läßt während allex Monate, die er noch tagte.

Was nun die Gegenwart betrifft, so bedarf es eines Gesetzes- vorschlages, wie ihn der Herr Abgeordnete wünschte, garnicht mehr. Es liegt ja der Antrag von Treuenfels vor, der den Inhalt der Re- gierungsvorlage vom vorigen Jahre vollständig wiedergibt. Es bedarf nur des einen, taß die Parteien des Hauses die Gewogenheit haben, in die Beratung dieses Antrags einzutreten, dann ist der Ge}egentrourf im Gange, ohne Intervention der Regierung. Ich habe {hon bei einer früheren Gelegenheit erklärt: unser Grundsatz ist, geseßgeberische Materien, die den Reichstag hon in Form eines Antrages aus dem Hause beshäftigen, nit von seiten der Regierung noch einmal zur legielatcrishen Erörterung zu stellen. Ich darf dem Herrn Vorredner anheimgeben, das Interesse des hohen Hauses so weit für seinen Ge- danken zu erwecken, daß der Antrag von Treuenfels bald zur Ver- handlurg im Plenum kommt; wir werden dann den Antrag mit großem Interesse unterstüßen. (Bravo !)

Es ist inzwischen gegen 41/2 Uhr geworden.

Vizepräsident Kaempf: Da am Sonnabend die Sizungen früher

{ließen follen als an anderen Tagen, schlage ih dem Hause vor, sich zu vertagen.

Damit ist das Haus einverstanden.

Persönlich bemerkt der

Abg. Heine (Soz.): Der Herr Staatssekretär hat mir vorgeworfen, ih hätte den Richterstand nah dieser oder jener Nichtung hin beschuldigt. Fh habe ausdrücklich hervorgehoben, daß ich gewisse Rihter und gewisse Urteile angreifen müsse, daß es aber auh eine ganze An- zahl von Richtern und Urteilen anderer Art gäbe. Auf den Vor- wurf, daß ih Dinge im Hause vorbrähte, für die er die Akten nicht habe, erwidere ih: Jch habe vor mehr als 4 Wochen ihm von meiner Absihht, die Breslauer Affäre zu besprehen, Mitteilung gemaht und ihm au das Aktenzeichen geschrieben. Der Abg. Varenhorst hat {ih erlaubt, mein Auftreten und meine Aeußerungen als Drükebergerei zu bezeichnen. Ich rehte mit ihm darüber nit, aber ih billige ihm die boa Me E zu nah dem Grundsatz: Herr, sie wissen nicht, was hie tun!

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberd ing:

Meine Herren! Ich muß um einen Augenblick bitten, damit aus den Worten des Herrn Abg. Heine nit ges{lossen werden könnte, als wenn ih hier eiwas gesagt hätte, was den tatsählihen Verhält- nissen nit entspricht. Ich bestätige ihm, daß ih von dem Breslauer Fall vollständig Kenntnis habe, ih babe mir auf seine Mitteilung hin Einsicht von den Akten verschafft, ih habe aber hier ausdrücklich ausgesprochen, daß ih es ablehnen müßte, auf den Inhalt eines einzelnen Rechtsfalles einzugehen, da das Haus nit selbst und nicht aus den Akten Kenntnis von dem Gange des Prozesses nehmen kann. Fch habe ausdrücklih erklärt, es sei unmögli, auf die Aeußerungen des einen Teiles hin dem Hause zuzumuten, \sich ein Urteil zu bilden, so lange nit der andere Teil, der Gerihtshof und den habe ich hier niht zu vertreten vollftändig zum Worte gekommen ist. Das hobe Haus wird mir nicht zumuten, den vollständigen Inhalt eines Prozesses hier vorzutragen, um Ihnen etwa die Möglichkeit zu geben, #ich ein Utteil zu bilden. Dazu i das Haus niht da und dazu fehlt ihm auch die Zeit.

BVizepräsident Kaempf: Die Debatte is wieder eröffnet. Es liegt ein Antrag Mugdan auf abermalige Vertagung vor.

Der Antrag wird angenommen.

Persönlich erklärt der

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Wirtsh. Ver.): Der Abg. Ablaß hat einen Zwischenruf von mir mißverstanden und daraus einen ganz halilofen Angriff gegen s abgeleitet. Mein Zwischenruf lautete : Ja, unter der Bedingung einer besonderen Formel für die Juden! Wenn der Abg. Ablaß die früheren Verhandlungen über die konfessionelle Eidesformel im Hause gelesen hätte, würde er auch diefen meinen Standpunkt kennen. Aus seinem mir {wer erklärlißen Miß- verständnis heraus hat er mir unterstellt, ih wollte eine ernst e Sale ins Lcherliche ziehen. Das muß ich entschieden zurückweisen. Ich halte es für eine sehr ernste Sache, wenn man, um die Gewissens- bedenken von einigen Zehntausend zu \{chonen, den Vorschlag macht, die religiöse Eidesformel abzuschaffen, die für Millionen von Protestanten und von Katholiken eine Gewissensfache ist.

Aba. Heine (Soz.): Der Staatssekretär beruft sich darauf, daß die Akten im Breslauer Fall niht vorgelegt worden seien. Ich lege die Beschlüsse hier auf den Tisch des Hauses nieder.

Abg. Dr. Varenhorst (Rp.): Ich acceptiere gern, wenn der Abg. Heine mir als Richter die bona fides zugesteht, aber ih möchte ihm vor» halten, daß es ihm nicht mögli ist, die Sachen so objektiv wie ein Richter zu beurteilen.

Abg. Abl a ß (fr. Volksp.): Wenn der Abg. von Liebermann bloß eine konfessionelle Gidesformel für die Juden haben will, so habe ich ihn allerdings mißverstanden. Jh war nicht der Meinung, daß der Abg. von Liebermann MU e wäre, der für die berehtigten Forderungen der Juden jemals eintritt.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Wirts. Ver.): Darin irrt der Abg. Ablaß ganz und gar, wenn er das bei mir für un- möglih bält. Er würde eben meinen Zwishenruf verstanden haben, wenn er jene früheren Reichstagsverhandlungen gelesen hätte.

Schluß 4/, Uhr. Nächste Sißzung Montag 2 Uhr. (Kleinere Vorlagen; Ba der Etatsberatung: Reichs- justizverwaltung und Heeresverwaltung.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 48, Sigung vom 20. April 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißzung ist in der vorgestrigen | Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus seßt die zweite Beratung des Etats der Bau- verwaltung und zwar die bei dem Titel der dauernden Ausgaben „Gehalt des Ministers“ übliche allgemeine Be- sprehung fort.

Abg. Schmidt - Warburg (Zentr.) trägt, wie kurz wiederholt sei, Wünsche zu Gunsten der höheren technishen Beamten der Bau- verwaltung vor.

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenba ch:

Meine Herren! Die Ansiellungsverhältnifse der höheren Be- amten des Hochbau- und Wasserbaufahßs haben \sich in den lehten Fahren sehr wesentlich verbessert. (Abg. von Pappenheim: Sehr richtig!)) Noch im Jahre 1901 mußten die höheren Beamten des | Holhbaufahs 10 Jahre 7 Monate bis zur etatsmäßigen Anstellung

' warten, während sie im Jahre 1907 nur 5 Jahre 5 Monate zu

warten brauhten. Noch günstiger liegen die Verhältni

2 Monate warten mußten, im Jahre 1907 nur noch 4 Jah 5 Monate. (Hört! hört!) Aus diesen Zahlen ist obne vas erkennbar, daß die Anregung meines Herrn Vorredners zur Zeit f A dringliche ift. E

Der Herr Vorredner meinte, in meinem Herzen läge ein unbe shriebenes Blatt. Meine Herren, dieses Blatt i} beschrieben W auf diesem Blatte steht, daß ich von Wohlwollen für alle Beamte meines Ressorts durhdrungen bin, für die höheren, für die mitt für die unteren. Jch glaube, daß der Etat, der dem Hohen Ha diesem Jahre vorgelegt ist, den Beweis dafür liefert.

Die Frage, die der Herr Vorredner anregte, ob ein Teil der diâtarishen Beschäftigungszeit auf das Besfoldungsdtenstalter anzu: rechnen sei, kann niht für mein Ressort allein geregelt werden sie begreift alle Ressorts und würde daher im Staatsministerium erwogen werden müssen. Es wird sich ja zur Behandlung dieser Frage Ge, legenheit bieten, wenn die Vorlage wegen der organishen Regelun der Dienstgehälter dem Staatsministerium vorliegen wird. Í

Abg. Dr. Lotichius (nl.) rihtet an den Minister die B in Erwägung zu ziehen, ob es sich nicht empfehlen dürfte, fir Arbeiter der Bauverwaltung eine Pensionskasse zu errichten, Dies sei bis jeßt noch nicht geschehen, aber derartige Kassen beständen bereits für die Arbeiter anderer Königlicher Verwaltungen, so z. B. für die Arbeiter der Eisenbahnverwaltung.

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Es besteht die Absiht, ‘eine Pensionskasse für die Bauarbeiter einzurihten. Die Vorarbeiten sind in vollem Gange; das Material liegt zur Zeit einem versiherungêtehnis{hen Sas

[eren, use in

verständigen vor, der prüfen foll, unter welGen Bedingungen die Kase |

lebensfähig zu machen ist. Es ist zu hoffen, daß in diesem Jahre die Angelegenheit zu einem günstigen Abschluß gelangt.

Abg. von Böhlendorff-Kölp in (kons.): In den Binnenschif, fahrtskreisen namentli unter den Kahnschiffern wird vielfa über die Höhe der Hafengebühren geklagt. Allerdings sind die Tarife im einzelnen ganz niedrig, aber wenn man alles zusammenre(net, fo haben do die Schiffer, namentlich die kleinen Kahnschiffer, mit fehr hohen Spesen zu rechnen. Einnahmen sollen aus den Hafengeldern nit erzielt werden, sondern nur die Unkosten sollen herauskommen. Daraufhin sollten na- mentlich in Greifswald und Wolgast die Gebühren von neuem geprüft werden. S({lteßlich sind alle Erwerb8zweige daran beteiligt, Kaufleute, Landwirte usw. haben mit der Kahnschiffahrt zu tun. Es liegt eine große Ungerechtigkeit darin, daß die Gebühren nah der Eichung des Schiffs berehnet werden, nicht nah der wirklihen Ladung ; ist nit voll geladen, so muß dennoch nah dem ganzen Rauminhalt bezahlt werden. Eine fernere Ungere(ßtigkeit ist, daß die Schiffe bei der Fahrt über das Stettiner Haff 50 cm Bordhöhe haben müssen, daß die Eichung aber nur mit 25 ecm Bordhöhe rechnet; die Schiffe können also hon wegen der eigenen Sicherheit auf dem Hafen nit voll laden, müssen aber nach ihrem Rauminhalt die Gebühren zahlen. Insbesondere bitte ich die Regierung, dem Uecker- Kanal mehr Aufmerksamkeit zu senken und durch Baggerungen zu verbessern, Es kommen wesentlich wirtschaftliße Interessen in Frage, z. B. die großen Holztransporte. Schließlih mache ih auf die Uebelstände an der Fähre Swinemünde—Ostswine aufmerksam. Beit dem starken Ver- kehr, namentlich au Fremdenverkehr, müßten diefe fiskalischen Fähren eigenilich zu den besten gehören. Der Betrieb seitens des Pächters ist zwar au8gezeihnet, der Mann tut alles, was er kann, aber die ganze Einrichtung ist mangelhaft. Hoffentlich wird ein neuer Fährdampfer gebaut. Bei dem Abschluß eines neuen Fährvertrages muß auf die Interessen des Publikums mehr Nücksiht genommen werden; die Arbeiter können z. B. nicht fo lange auf die Beförderung warten. Ich stelle au anheim, ob nit die Benußung der Fähre überhaupt fer (eruun frei zu machen ist. Vor Jahr und Tag hat man den

arif ermäßigt ; hoffentlih wird man jeßt nit wieder damit herauf: gehen wollen, dann bätte ih ja umsonst geredet. Man könnte viel- leiht für die Fremden einen höheren Tarif erheben, aber au das würde verkehrs8erschwerend fein.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikonf.): Eigentlih hatte ih die Absicht, über die Organisation der Wasserbauabteilung längere Ausführungen zu machen, aber solche Ausführungen können bei dem Stand der Sache jeßt keinen praktischen Nußen haben, sondern nur einen akfademishen Charakter tragen, und bei der Lage unserer Etatsberatung empfiehlt es sich nicht, die Zeit mit akademischen Betrachtungen in Anspruch zu nehmen. Jch verzite daher auf das Wort. j;

Abg. Gerhardus (Zentr.) bittet die Regierung um eine nähere Interpretation der im § 16 des Kanalgesezes von 1905 bezeichneten Zwecke für das dort dem Staate zugebilligte Enteignungsrecht, sowit um Auskunft, in welhem Umfange die Staatsregierung von diesem Rete Gebrauch zu machen denkt. Weite Kreise, führt er aus, haben ein lebhafte Interesse an einer solhen Auskunft, zumal der Termin für die Aub- übung des Enteignungsrechts {on abgelaufen ist. Es besteben über den Umfang des Enteignungsrechts erheblihe Zweifel und Wider sprüche, besonders in der Richtung, ob der Staat in Ausübung dieses Rechts au Spekulationsgewinne machen dürfe, und wie weit der Kreis der öffentlihen und sozialen Interessen zu stecken sei, welche hierdurd gewahrt werden sollen. Ebenso wie im Herrenhause darüber 10 vorigen Jahre kein Zweifel geblieben war, ist auch innerbalb des Ab geordnetenhaujes kein Bedenken vorhanden, daß mit Rücksicht auf di zu erstrebenden sozialen und wirtschaftlißen Zwecke, die volle Sympathie verdienen, der Kreis der Unternehmungen auf Grund deé

16 möôglichst weit zu stecken sei, und daß auch das Abgeordnetenhaus? ich Mehrforderungen der Staatsregierung in dieser Beziehung sehr ympathish gegenüberstellen wird.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Der § 16 des Wasserstraßengesettt hat der Regierung über das gewöhnlihe Maß hinaus das Ret 0 geben, bei den neuen Kanälen auch solhe Grundstücke zu enteignet die nur mittelbar mit dem Kanal in Verbindung stehen. Die Gin fügung des § 16 wurde erst von der Kanalkommission dieses Hauseë im Einverständnis mit der Regierung vorgenommen, wobei m von der Erwägung ausging, daß es wirtschastlich angezeigt [el die durch das Kanalwerk entstehende Wertsteigerung der Grund- stücke zu vermeiden und eine ungesunde Bodenspekulation zu verhin und dadurch es der Verwaltung zu ermöglichen, in jeder Wellt die zweckmäßiaste Linienführung des Kanals im Inter von Landwirtschaft und Industrie ficherzustellen. Es find i für den Rhein-Herne-Kanal 6 Millionen für diesen Grunder? besonders zur Verfügung gestellt worden, während für den Kandi Rhein-Hannover nicht besondere Summen dafür eingestellt N Bei den Verhandlungen im Herrenhause ergab fi volle le t einstimmung zwischen den beiden Häusern über die Zwedmißis, eines solhen Vorgehens. Von den 6 Millionen für den e Pun sind bereits über 4 Millionen verwendet worden, Mil at ih herausgestellt, daß es wünschenswert wäre, mehr als 6 # lionen zur Verfügung zu haben. Die beiden Kanaldirektion Efsen und Hannover sind zu Vorschlägen aufgefordert, wie nad lut selben Grundsäßen der Grunderwerb für den Kanal D Hannover in Betracht kommen könnte. Voraussichtlih wird n. dieser Session oder in der nähsten dem Hause eine Vorlage dai lugehen, die jene Grundsäße und die in der Kanalkommissi0" Hauses gemachten Ausführungen beachtet.

nte Abga. yon eut

Arnim-Züsedom (kons.): Namens meiner F

erkläre ih, daß wir auch die für die Enteignungen bei dem Bau des n annover notwendigen Mittel bewilligen werden. rcbav rage der Errichtung eines hbefonderen j

ih den Eindruck gewonnen, daß der

Bevergern - g Waf

auf die Abg. #2

n minifteriums ha

höheren Beamten des Wafserbaufahs, die im Jahre 1801 11 e

en Ausführungen nicht im Auftrage seiner Fraktion ge- jn aben scheint ; denn die Ausführungen seines Parteifreundes id befanden fich wenigstens insoweit niht in Uebereinstimmung h als dieser die Wasserbauabteilung zwar vom Ministerium der W lichen Arbeiten abtrennen wollte, aber nicht als besonderes visterium, sondern als Abteilung des Handelsministeriums. Auch M err Fritsch die niht schiffbaren Flüsse dem Landwirtschafts- P sterium zuweisen, während Herr Krause auch diese seinem be- eren Ministerium zudahte. Bei der Bedeutung, die der i Dr. Krause als Vorsißender des Vereins zur Hebung Fluß- und Kanalschiffahrt genießt, halte ih es erforderlih, unsere Stellungnahme in dieser Sache zulegen. 04 bei Beratung der Kanalvorlage waren tir, lo el ih, bemüht gewesen, den Wasserbau dem Landwirtschafts- Wi erium zu überweisen; denn das hätte den Vorteil gehabt, daß hei den schiffbaren Teilen der Flüsse die Meliorationen vom geihtspunkt der Landesmelioration aus mit Sicherheit hätten suurteilt werden Fönnen. Wir hatten von dem Antrag Abstand ge- ummen, und zwar {on deshalb, weil dem Landwirtschaftsministerium inläufi3 niht die geeigneten tehnishen Kräfte zur Verfügung ge- anden hätten. Nachdem nun aber die Wasserstraßen genehmigt vorden find, halten wir eine radikale Aenderung für unangebracht, ostens wäre sie unpraktish, und zweitens wäre sie im öffentlichen und landwirtschaftlihen Interesse zweifellos nicht geboten. Deswegen perden wir den Wünschen des Abg. Dr. Krause nachdrück- lihen Widerstand entgegensezen und uns vorbehalten, eventuell für geforderte Mittel nah ernstliher rsuna zu verweigern. Wir (auben, daß bei Konzentration der Wasserbausachen in einem be- uderen Ministerium Wünsche der Erbauung neuer Kanäle zum Schaden dr Landwirtschaft sich geltend machen müssen und werden, und bitten die Regierung, es bei dem bisherigen Zustande zu belassen.

Abg. Fritsch (nl.) bemerkt zur Nichtigstellung, daß er keines- vegs vrinzipaliter den Wasserbau dem Handels8ministerium zugeteilt wen wolle, er habe die Frage vielmehr ganz ofen gelassen,

Das Gehalt des Ministers wird bewilligt.

Bei den Besoldungen für die Oberbauräte und Bau- inspekt oren bedauert

Abg. Kindler (fr. Volksp.), daß der Minister die Frage einer Regelung der Anstellungsverhältnisse der Bauinspektoren als nicht mehr dringlih hingestellt habe. Warum lasse man nicht auch den Bauinspektoren den Titel Negierungsbaumeister, den sie vor der Anstellung besäßen ? Man habe das geringe Gehalt der höheren teh- jishen Beamten entschuldigen wollen mit dem Hinweis auf die hohen Spesengelder bei Reisen. Aber diese würden doch nicht überall ge- blt und blieben ja auch bei der Pension unberücksihtigt. 1903 habe der damalige Minister ausdrücklich hervorgehoben, daß kein Unterschied hinsichtlich der Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit zwischen den tehnischen ind juristishen Beamten bestehe; dann dürfe ein solcher Unterschied aber au nicht im Gehalt bestehen.

Abg. Kaute (Zentr.) fragt an, ob die Einrichtung der Landes- hauinspektoren mit eigenem Dezernat, die man offenbar nur ein- geführt e um Bauratsfítellen zu sparen, noch weiter ausgebildet werden solle.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Kindler bezeichnete die höheren tehnishen Beamten meines Ressorts als die Aschenbrödel der Berwaltung. Dem muß ich widersprehen; sie sind es ebensowenig wie die Mitglieder und Beamten administrativer Vorbildung. Auch {f die Auffassung, daß der überwiegende Teil dieser Beamten s\ich in «ner durchaus unselbständigen Stellung befinde, nicht zutreffend. Diejenigen höheren tehnishen Beamten, die die lokalen Stellen ver- walten, haben ein hohes Maß von Selbständigkeit und Unabhängigkeit ; diejenigen aber, die den Behörden des Landes zugeteilt sind, find in den Organismus der Behörden eingegliedert.

Was nun den Wunsch des Herrn Vorredners betrifft, daß die Undesbauinspektorstelen in weiterem Umfange in Regierungs- und Baurats\tellen umgewandelt werden möchten, so darf ih darauf hinweisen, daß der diesjährige Etat ja die Umwandlung von 5 \olher Stellen vorsieht. Es ift, aber nicht möglich, den Vünschen in vollem Umfange zu enisprehen, da ein großer Teil dieser Stellen ja nur für vorübergehende Tätigkeiten gedacht ist.

Was den weiteren Wunsch betrifft, daß ein Teil der Negierungs- und Bauratstellen in Oberbauratstellen umgewandelt werden möchten, so weise ih darauf hin, daß wir in der Wasserbauverwaltung bereits ÿ Oberbauratstellen haben. Ob es mögli sein wird, auch für die Hohbauverwaltung Oberbauratstellen zu schaffen, will ich in Erwägung jichen. Das ift aber eine Frage, die auch die anderen Ressorts sehr wesentlih mitbetrifft.

Abg. Dr. Arendt (freikons.): Anzuerkennen is, daß in der leßten Zeit manches für die höheren technischen Beamten ge- {ehen ist. Aber es bleibt doch noch manches zu wünschen übrig. So werden durch die jegt \hneller erfolgende Anstellung die jüngeren Bauinspektoren in Vorteil gegenüber den älteren gebracht. Dieser Uebelstand kann nur durch Anrehnung der Wartezeit beseitigt werden. Jh freue mich, daß die von mir früher angeregte Aenderung des Titels der Bauinspektoren jeßt so vielfah unterstüßt wird. Der Litel Regierungsbaumeister ist ein {chönerer und trifft die Sache besser, während der Titel Bauinspektoren zu Mißverständnissen ver- anlaßt und die Stellung dieser Beamten herabdrükt. Deshalb sollte endlih die Aenderung des Titels stattfinden. An kaum eine andere Veamtenklasse als diese tritt in demselben Maße die Versuchung heran, in hohbezahlte Privatstellungen überzugehen. Wenn der Staat da- hinter wesentli zurückbleibt, werden dem Staate die tüchtigsten Kräfte entzogen. Ih hoffe, daß wir endlich in künftigen Etatsberatungen unsere Freude darüber aus\prehen können, daß den langgehegten Wünschen der Beamten Rechnung getragen ist. Das liegt im Interesse niht nur der Beamten, sondern auch des Staats selbst.

Abg. Engelbrecht eva L die Ueberwachung der Strom- bauten und des Deichwesens brauen wir selbständige Wasserbau- inspektoren. Leider kann diese Klasse der Beamten nur langsam in höhere Stellen aufrücken, weil ihre Zahl nur klein ist. Jh wünschte zu einer tsseren Ausbildung dieser Beamten, daß sle mehrere Jahre an der

ordseeküste tätig sind und Ebbe und Flut praktisch kennen lernen,

Und daß ihnen ferner Gelegenheit gegeben werde, die Wasserbau-

tse genheiten in Holland zu studieren, wo die zu |lgente Meeres-

lit (iders umfangreih is, und daher eine sehr hohe Wasserbau-

esteht.

Y Abg. Kindler tritt nochmals für die Gleichstellung der tehnischen eamten mit den Verwaltungsbeamten ein.

wn den Besoldungen der Regierungsbausekretäre

d Berichterstatter Abg. Br ütt auf die Erklärung der Regierung in aub Kommission hin, wona die Baukontrolle behufs größeren Bau- unt etshußes dur Vermehrung der Beamten verbessert werden oll demseiben Sinne au auf die Gemeinden hingewirkt werden

V Bei den Besoldungen der verschiedenen Klassen der asserbaubeamten liegen Petitionen vor von den Wehr- as Schleusenmeistern Ambach und Genossen in Emden mi a. D. um Gehaltserhöhung und Me A unter die ltileren Beamten und von dem Strommeister Ulbert in torkow um Verseßung der Strommeister unter die mittleren agten Erhöhun ihres Gehaltes und ihrer Nebenbezüge n Besserstellung Tr trommeisteranwärter. Die Kommission

ir die Petitionen der Regierung als Material zu über- weisen.

Abg.Lüdick e (freikons.): Ich möchte dieAufmerk samkeit desMinisters auf die Verhältnifse der L hinlenkén, die leider nicht in die Klasse der Wafserbaubeamten aufsteigen können. Man follte ihnen das dadurch ermöglichen, daß man sie zur B der Wasserbau- beamten zuläßt, wenn sie sich einige Jahre in threm Dienste bewährt haben. Es handelt \ich da um alte verdiente Soldaten. Ferner ist das Tage- geld von 1 4 für die Tätigkeit der Strommeister außerhalb ihres Wohnortes zu gering; namentlich leiden sie darunter, wenn sie mehrere Tage außerhalb beschäftigt sind, und das trifft namentlih die Strom- meisteranwärter, welhe häufig außerhalb beshäftigt werden. Man sollte die Strommeister aus der Klasse der Unterbeamten herausheben und zu Subalternbeamten I1. Klasse machen.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Die Strommeister sind von vorn- herein als gehobene Beamte mit höherem Gehalt ausgestattet worden. Sie werden ohne tehnishe Prüfung als Strommeister angestellt, während die Wasserbaubeamten erst angestellt werden nah einer Vorbildung von drei Jahren. An eine Gleichstellung der beiden Beamtenklassen kann niht gedacht werden; ihre Funktionen sind verschieden. Dieser Etat enthält bereits eine Aufbesserung der Sirommeister.

Abg. Ern (fr\. Vgg.) tritt gleichfalls für eine Aufbesserung der Strommeister ein.

Abg. Dr. Brandt (nl.) bittet, bei der allgemeinen Gehaltsauf- besserung für die Beamten auch die Shleusenmeister zu bedenken.

Die Petitionen werden der Regierung als Material überwiesen.

Bei dem Uu von 44000 # zu außerordentlichen Unterstüßungen für höhere und mittlere Beamte bittet

Abg. Busch (Zentr.), diesen Titel in zwei getrennte für die höheren und für die mittleren Beamten zu zerlegen, damit das Haus über- sehen könne, was für jede Kategorie gegeben werde, und eventuell au höhere Summen einzustellen.

Bei dem Fonds von 46 000 /6 zur Remunerierung außer- gewöhnlich verdienstvoller Leistungen von Baubeamten teilt

Berichterstatter Abg. Brütt mit, daß in der Kommission der Regierungsvertreter folgende Erklärung abgegeben habe: „Im n\chluß an die Gehaltsaufbesserung von 1897 sind durch den Etat von 1899 alle Remunerationsfonds für höhere Verwaltungsbeamte beseitigt. Es ift aber bestehen geblieben der Remunerationsfonds für höhere tehnishe Beamte im Bereih der Bauverwaltung und auch der Eisenbahnverwaltung, wobei davon ausgegangen wurde, daß diese Beamten darauf hingewiesen werden follen, auf technishe Ver- befserungen zu sinnen und auch Erfindungen zu mahen. Es könnte ja den Beamten, die ihre Kräfte so besonders anspannten, im Wege der Beförderung gelegentlih eine Genugtuung dafür gewährt werden, au durch Ordensautzeihnungen. Vielfah war das aber niht mög- lih, und de8halb ist dieser Fonds erhalten geblieben. In dem Etat für 1906 ist er vergrößert worden in Rücksicht darauf, daß bei der wasserwirtshaftlihen Vorlage sehr hohe Anforderungen au an die tehnishen Beamten gestellt werden sollten. Verteilt wird der Fonds nach Grundsäßen, die sich aus der Titelbezeihnung ergeben und ferner aus der Erläuterung des entsprehenden Titels in dem Etat für 1906. Es wird in jedem Jahre geprüft, welhe von den Baubeamten außergewöhnliche Leistungen bewiesen haben, und danach wird der Fonds verteilt. Nur “die vortragenden Näte im Ministerium find von ihm ausgeschlossen. Ebenso wird bei der Vermehrung des Fonds verfahren werden, wobet entsprehend der Begründung in dem Etat von 1906 besondere Nüksicht S wird - auf solche, die {ih in besonders verantwortungsvoller Stellung befinden.“

Bei den Ausgaben für die Unterhaltung der See- häfen usw. weist N

Abg. Dr. Gör ck (nl.) auf Mißstände des Hafens von Büsum hin und gibt anheim, ob nicht stait der Verbesserungsarbeiten lieber gleih ein großer Fischereihafen gebaut werden könne. Bisher sei verhältnismäßig wenig für die Fischerei an der Westküste von Schleswig-Holstein 0e/Veven, Es wäre gegenüber den Ausgaben für Geestemünde nur eine ausgleichende Gerechtigkeit, wenn man auch für die late an dieser Küste, die meist Segelfischerei set, mehr täte.

Geheimer Regierungsrat Dr. Tull erwidert, daß der Fischerei- hafen in Büsum erst nach dem Wunsche der Interessenten ausgebaut und im vorigen Jahre vollendet sei. Die Uebelstände, welche der Bor- redner erwähnte, seien der Verwaltung nicht bekannt; wenn Versan- dungen eingetreten seien, würden sih diese durch Baggerungen be- seitigen lassen; jedenfalls würde die Angelegenheit geprüft werden.

Abg. Hammer (kons.): Der Abg. Gyßling ist heute auf die gestrige Debatte zurückgekommenz ih konnte nicht anwesend sein und werde das Stenogramm abwarten, um event. später darauf zu erwidern. Der Abg. Eckert wollte heute die Regulierung der unteren Nuthe zwishen Neuendorf und Potsdam befürworten. Da er an der parlamentarischen Fahrt nach Marienburg teilnimmt, will ich das an seiner Stelle tun. Die Nuthe von der Cisenbahn- brüde von Neuendorf bis zur Cinmündung in die Havel wird seit vielen Jahren für die Schiffahrt benußt und_ ist teilweise von den interessierten Kreisen reguliert worden. Es {webt aber ein Prozeß um die Anerkennung der Nuthe als eines [iffbaren Flusses. Ich bitte die Regierung, die Schiffbarkeit anzuerkennnn. Für die obere Nuthe hat eine Baufirma bereits ein Regulierungsprojekt aus- gearbeitet ; ih bitte die Regierung, gleich ganze Arbeit zu machen und his Trebbin zu regulieren. Die Interessenten sollen Beiträge leisten, und fo lassen sich große Vorteile erzielen, wenn die Regulierung stattfindet. Die Terrains befinden sich zum großen Teil in den 4 der Eisenbahnverwaltung und werden sih gut verwerten lassen.

Geheimer Oberregierungörat Bredow: Es muß immer geprüft werden, welhem Zweck ein Gewässer dient. Die Regierung unter- hält nur die Straßen für die durhgehende Schiffahrt, die untere Nuthe stellt sh aber ledigli als ein Bast dar. Es müssen also die privaten Interessenten und Gemeinden eintreten, aber die Regierung will das Projekt möglichst fördern. Die Frage der Regulierung der oberen Nuthe wird mit Wohlwollen geprüft werden, wenn die Inter- effsenten durch Beiträge ihr Interesse an der Sache bezeugen.

die

Bei den Ausgaben der Unterhaltung für Binnengewässer tritt

Abg. Gberhard (kons.) für eine Verbesserung der Oderfähre bei Malt ein.

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Die Staatsbehörden stehen dem Bau einer Oder- brüde bei Maltsch durchaus wohlwollend gegenüber. Der Regierungs- präsident is beauftragt, mit den Interessentenkreifen, und zwar mit allen zu verhandeln. Die Oderstrombauverwaltung hat den ferneren Auftrag, diejenigen Ersparnisse zu veranschlagen, die dem Staat durch den Fortfall der Oderfähre erwachsen werden. Sie sehen, die Sache ist auf dem besten Wege. (Bravo!)

Abg. yon Oldenburg (kons.): Die Anwohner der Weichsel und

Nogat hat es lebhaft beunruhigt, daß der Etat keine Forderung für die Regulierung der Nogat enthält. Nachdem die Varibfel auf-

nahmesähig gemacht ist für die Wasser der Weichsel und Nogat, ist nit zu ersehen, warum die Nogat nit regulitert wird. Als 1888 V roße Hochwasserkatastrophe durh den Durhbruch bei Jonasdorf ent- fand, wurden der Regierung für den Ausbau der Weichsel und Nogat die Mittel zur Verfügung gestellt, und die Deitichverbände übernahmen von den erforderlihen 20 Millionen 7 Millionen unter der Bedingung, daß ein Eiswehr in der oberen Nogat hergestellt werden würde. Diese Bedingung |s bis heute nicht erfüllt, und die Deichverbände wollen nun nichts zahlen, weil die Regierung dieser Verpflichtung niht nahkommt. Vielleicht ist die Angelegenheit dur die Krankheit und den Tod des Ministers Budde ver- zögert. Für die Nogat-Regulierung find drei Vorschläge in Ausficht

enommen. Mit einer Coupierung der Nogat würde die landwirtschaft- ihe Bevölkerung einverstanden sein. -Sie würde nur 1,5 Millionen kosten, und da noch Geld vorhanden ist, würden nur 300 600 #4 zu- zulegen sein. Die ländlihe Bevölkerung legt auf den Wasserweg keinen großen Wert, zumal er im Winter meist zufriert ; aber aus all- gemeinen Gründen is auch die landwirtshaftlihe Bevölkerung mit der Schiffbarmachung einverstanden. Daran find die Städte Königs- berg, Pillau, Graudenz, Culm, Thorn usw. interessiert. Während wir Wasserstaßen größten Umfangs bauen, ist es ein Unikum, daß die Wafferstraße der Nogat künstlih durch den Bau des Pieckler Kanals ruiniert worden ist. Die Wasserstraße von Thorn nach Königsberg hat aufgehört, weil das Nogatwasser zu flach geworden ist. Man glaubte das Nogatwasser zu brauen, um den Schiffahrtskanal nach Pillau offen zu halten. Aber das läßt si auch dur Baggern machen. Schon eine Million Zentner Transport würden die Anlagen der Nogat verzinsen, aber es werden sogar sehr große Transporte stattfinden. Ich bitte also, die Nogat bis zur Einmündung in die Weichsel {chi|- bar zu machen, damit der Wasserweg Thorn—Königsberg wieder her- E wird. Der Minister will in diesem Jahr Westpreußen be- uhen und wird dabei dasfelbe Bild von der Sache bekommen. Durch die Regulierung der Nogat würden die Anwohner von der großen Sorge vor Uebershwemmungen befreit.

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Der Nogatregulierung und dem Nogatabschlusse habe ich von Anfang an meine besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Sie soll den Schlußstein des großen Negulierung3werkes an der Unter- weihsel bilden. Es wird bekannt sein, daß bereits im Jahre 1903 von der Weichselstrombauverwaltung eine ausführliche Denkschrift über die Durhführung der Nogatregulierung vorgelegt worden ist. Diese Denkschrift hat unter den beteiligten Ressorts zu sehr eingehenden Verhandlungen geführt. Es wird gelingen, im Laufe dieses Frühjahrs diese Verhandlungen zum Abschluß zu bringen. Es ist in Aussicht genommen, die Nogat dur eine Schleuse abzuschließen und sie mit drei Staustufen zu versehen, um sowohl die Wasserstraße zu erhalten, wie Herr Abg. von Oldenburg es wüns(t, als auch die Grundwasser- verhältnisse in der Niederung im Interesse der Landeskultur und der Landes8- meltioration zu regeln. Es ist mein fester Entshluß, diese Frage, die seit Jahren die beteiligten Kreise und Gegenden lebhaft interessiert, und die von einer ganz besondecen Bedeutung ist, zu einem baldigen Abschluß zu führen und damit Vorsorge zu treffen, daß die Bewohner der Nogatniederung vor den Gefahren des Eisganges und der Ueber- flutung dauernd geschüßt werden. (Bravo!)

Bei dem Fonds von 144000 zur Bekämpfung der Hochwasser- und Eisgefahr regt Abg. Puttfarken (nl.) eine Vermehrung der Eisbrecher auf der

an.

Ministerialdirektor von Do emming erwidert, daß man nah 18 jährigen Erfahrungen mit den bisher vorhandenen Eisbrehern nicht zu befürhten brauche, den Gefahren der Eisbildung auch weiterhin nicht erfolgreich entgegentreten zu können. Av“ während der beiden Eisperioden dieses Winters sei man in Hamc c gut damit fertig geworden. Eine Vermehrung unseres Eisbrecherpärks werde also nicht nôtig sein, vielleiht könne ciner der älteren Eisbreher umgebaut R Via die sogenannten Spülbagger hätten zur Zufriedenheit gearbeitet.

Der Rest der dauernden Ausgaben wird bewilligt.

Bei den einmaligen und außerordentlichen Aus- gaben, und zwar bei dem Titel „Nachregulierung der größeren Ströme 15. Rate 400000 4“, macht

Abg. Dr. Hauptmann (Zentr.) darauf aufmerksam, daß dur die Vershmälerung der Fahrrinne des Rheins vermittels An- \{üttungen, Verbauung von Buchten 2c. man ja zwar eine Ver- tiefung der Fahrrinne èrreiht habe, daß aber dadurch auch der Strom seine Schnelligkeit vergrößert habe. Dadurch fließe aber au das Wasser des Stromes \schneller ab. Um den möglihen Folgen ent- gegenzutreten, solle man auß am Rhein Wasserreservoire anlegen.

Bei dem Titel „Ausbau von Strombauwerken auf der Oderstrecke Natibor—Kosel“ fragt

Abg. Stanke (Zentr.) an, ob noch das Projekt der Errichtung eines Stauweihers oberhalb von Ratibor bestehe.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Es hat ursprünglich die Absicht be- standen, ein großes Staubecken als Reservoir für das ganze Ddertal zu errichten, man hat aber diesen Plan wieder fallen gelassen, weil man nit zugeben wollte, daß deshalb eine ganze Reihe von Dörfern unter Wasser geseht werden sollte.

Bei den Ausgaben von 900000 # zum Bau von 3 Schleppzugschleusen in der kanalisierten Oder bei ben Stau- stufen Groß-Döbern, Frauendorf und Oppeln beantragen die Abgg. Dr. Volÿ (nl.), von Heyking (kons.) und Dr. Wagner (freikons.), die dritte Schleuse anstatt bei Oppeln bei Januschkowiß zu errichten. :

Abg. Nadbyl (Zentr.) fragt an, ob durch den Bau dieser Schleusen der Oppelner Hafen beeinträchtigt würde, und ob die Umwandlung dieses Hafens in einen Umschlagshafen noch zu erwarten sei.

Abg. Dr. Volt: Wir haben den Antrag gestellt, die dritte der genannten Schleusen zunächst bei Januschkowih zu errihten und erst später die bei Oppeln nachfolgen zu lassen. Es ist naturgemäß, daß bei der Neissemündung und beim Koseler Hafen eine kolossale An- fammlung von Schiffen entsteht, und der Verkehr nah dem Koseler Hafen wird sh immer mehr |teigern. Es ist nun ganz gleich, in welcher Reihenfolge die für die obere Oder vorgesehenen 12 Scleusen gebaut werden. Deshalb haben wir gebeten, zunächst die bei Janusch- kowitz zu bauen, weil diese manchem Uebelstand abhelfen dürfte. Die Wünsche des Vorredners für den Oppelner Hafen unterstüße ih. Wir bedauern, daß der Umbau in einen Umschlagshafen fo langsam geht, weil es mögli ist, daß der dafür von der Industrie au8geworfene Beitrag durch die Langsamkeit des Umbaues verloren gehen kann.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Namens der Bauverwaltung kann ih den Vorschlag nur befürworten, um die jeßt bei Kosel so starken Ansammlungen von Schiffen zu vermeiden. Der Minister ift auch bereit, die Umwandlung des Oppelner Hafens in einen Umschlags- hafen vorzunehmen, wenn die Stadt Oppeln bereit ift, die Hälfte der Kosten dafür zu übernehmen.

Der Antrag Volÿ wird angenommen.

Bei den Ausgaben für den Neubau der Glienicker Brüe, 753 000 M, hat die Kommission beantragt, diese Brücke in einer Gesamtbreite von 21 m anstatt 15 m herzustellen, weil dort ein starker Automobilverkehr zu erwarten lei, und zwei Straßenbahngleise gelegt werden müßten.

Der Antrag wird ohne Debatte angenommen.

Bei den Ausgaben von 371 500 H zur Begradigung der Ems zwischen Papenburg und Leer regen die

Abgg. von Hagen (Zentr.) und Or. Lotz (parteilos) einen ODurchstih der Ems an der Krümmung bei Hilkenborg an. E

Unterstaats\sekretär Dr. Holle: Der Fluß bat allerdings zwischen Papenburg und Leer starke Krümmungen, welche die Schiffahrt er- \{weren. Es ist seit Jahren der Wuns der Interessenten, daß drei Krümmungen dur(stochen werden. Ein Durchstih bei Hilkenborg ift bereits fertig, hat aber noch nit eröffnet werden können. Am 12. März 1906 trat eine Sturmflut ein, wie sie in dieser Höhe noh niht vorher gewesen ist. Die Flut hat die Deiche überflofsen, und der NRegierungspräsident hat nun die Deichverbände angewiesen, die

Deiche bohwasserfrei zu machen, da sie niht mebr als hochwasfserfret anzusehen seien. Die Wasserbauverwaltung ist bereit, für etwaige