1907 / 97 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Vorherrshen der freien Advokatur vollauf verstanden, seine Standes- ehre zu wahren; um so mehr muß dieses Ausnahmegeseß gegen ihn zu Fall gebraht werden. Auch der Anwaltsstand arbeitet mit Hin- gebung in seinem {weren Amte und stellt an der Justiz opfer- willig zur Verfügung. Ih habe mit diesen Ausführungen darauf hinwirken wollen, der Freiheit und Wahrhaftigkeit auch in der Justiz zu ihrem Rechte zu verhelfen.

Akg. Dr. Varenhorst (Ry.): Ih muß vor allem gegen eine Ausführung des Abg. Heine Protest erheben. Er hat erklärt, wenn unsere Richter Klassenjustiz übten, so handle der einzelne Richter gewiß bona fide, aber die den Arbeitern ungünstigen Rechts überzeugungen stellen sich bei ihnen wunderbarerweise immer zur rechten Zeit ein. Dies kann nach meiner festen eeres niht allein bei den Sozialdemokraten, sondern im ganzen Volke niht anders aufgefaßt werden, wie als ein Vorwurf des offenen Rechtsbruches gegen die Richter, und diesen Vorwurt muß ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen, mit um so größerer Ect\chiedenheit, wenn es der Abg. Heine niht wagt, es offen auszusprechen, sondern wenn hier im Reichstage uns gegenüber Drückebergerei getrieben wird. Was die einzelnen Fragen betrifft, so hat der Staatssckretär des Reichsjustizamis uns bei der Be- WreQung der Interpellation über die Stcafyrozeßordnung eingehende

uskfunft über den Stand der Strafprozeßordnung gegeben. Auch ih wünsche dringend, daß zu dem Geschworenen- und Schöffen- dienst auch der kleine, \{chlihte Mann aus dem Volke zugezogen wird. Wir wissen ja alle, ein wie tiefes Rehts8empfinden und Rechtsbewufitsein unserem Volke innewohnt. Wir wünschen, daß * die Schöffen und Geschworenen nicht nur Reisekosten, fondern auch Tagegelder erhalten, damit es jedermann mögli ift, auch das Ehrenamt eines Schöffen und Geshworenen auszuüben. In der Frage der Ausdehnung der amtêgerihtlihen Zuständigkeit stehe ih im Gegensaß zu dem Abg. Junk. Jh wünsche, daß das Amtsgerichtsverfahren nah dem Vorbilde der Gewerbegerichte be- \{leunigt und vor allen Dingen die Zuständigkeit der Amtsgerichte erbBis erböht wird. Wir wollen eine besondere Vorlage nah dieser Richtung. Im ehemaligen Königreih Hannover war bereits vor 1866, wo der Geldwert bedeutend höher war, die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf 450 4 festgelegt. Durch diese Erhöhung der Zuständigkeit würde gerade der Mittelstand, die Gewerbetreibenden und Landwirte, die Möglichkeit haben, s{hneller zu ihrem Rechte zu kommen. Vor allen Dingen werden auf diese Weise Kosten erspart und das mat für den Mann des Mittelstandes in der Tat sehr viel aus. Daß man den Landgerichten ein größeres Vertrauen ent- egenbringt als den Amtsgerihten, muß ich entschieden bes fireiten. Die Statistik ergibt, daß die amtsgerihtlihen Urteile weit weniger angefohten werden als die der Landgerichte. Der Amtsrichter steht auch dem Publikum näher. Was die Frage der Zeugnisverweigerung der Neichstagsabgeordneten betrifft, so kann man diese Forderung als eine lex Erzberger bezeichnen; der Abg. Erzberger wird es mir niht übel nehmen, wenn ich diesen Ausdruck gebrauche. Der Standpunkt meiner Fraktion geht nun dahin, daß de lege lata, na dem bestehenden Recht der Reichstag8abgeordnete niht die Be- fugnis hat, sein Zeugnis zu verweigern. Wäre ihm dieses Necht ge- seßlih zugestanden, so müßte es, wie bei den Aerzten und Rechts- anwalten, in den entsprehenden Gesetzen geregelt sein. Wenn nach der Verfassung ein Mitglied des Reichstages wegen feiner Handlungen und Abstimmungen niht zur Verantwortung gezogen werden kann, so ist dabei niht zu übersehen, daß die Verweigerung des Zeugnisses dor Gericht noch fkeine8wegs ein Zur-Verantwortung-Ziehen ist. Zur Verantwortung gezogen wird vor Gericht nur der Angeklagte. Auch mir war es in manchen Fällen niht angenehm, daß ih als Zeuge vor Gericht aussagen mußte, auch dem Abg. Erzberger nehme ih es nit übel, wenn es ihm niht angenehm war. Aber wenn ih als Zeuge vor Gericht geladen war, so habe ich mir nie gesagt, ich werde zur Verantwortung gezogen. De lege ferenda, also für eine zukünftige Regelung ist folgendes zu berücksichtigen: Wenn wir dem Reichstagsabgeordneten in Zukunft das Recht geben wollen, wie es der Antrag des Zentrums beabsichtigt, sein Zeugnis zu verweigern, so legen wir ihm auch eine gewisse Pflicht auf, die Pflicht, den Gewährämann nicht im Stich zu lassen, ihn niht zu nennen, und darin [iegt die Gefahr, daß die Abgeordneten nach wie vor bisher mit Material überlaufen und überlastet werden. Das wäre alîo ein Danaergeshenk für die Reichstag8abgeordneten. Für meine Fraktion ist die Frage mindestens niht s{chlüssig und von solcher Be- deutung, daß sie die Sache hier nicht in Form einer Nefolution behandelt, sondern in einer Kommission genau erörtert sehen möchte. Etwas anders liegt es ih |prehe hier meine persönliche Ansicht, niht die meiner Fraktion aus beim Zeugniszwang der NRedakteure. Diese Verhältnisse muß man infofern anders beurteilen, weil der Redakteur für alle Veröffentlihungen, die er aus der Hand gibt, strafrechtlih die Verantwortung voll und ganz trägt. Wenn wir dem Redakteur das Recht geben, sein Zeugnis zu verweigern, so haben wir ein gewisses Korrektiv darin, daß wir uns an den Redakteur halten und ihn verant- wortlih maten können. Dies ist für mi persönlich aus\chlaggebend. Die praktische Erfahrung lehrt täglich, daß noch niemals der Zeugnis- zwang zu irgend einem praktishen Ergebnis geführt hat. Die Aerzte und Rechtsanwälte kann man aber nicht zum Verglei beranziehen. Denn wenn jemand einem Redakteur ein Geheimnis übergibt, fo tut er es aus freiem Entschluß, aber zum Arzt und Rechtéanwalt muß man hingehen. Herr Stadthagen, Sie können doch niht sagen, Sie können Ihr eigener Arzt sein! Deshalb muß der Rechtsanwalt und der Arzt das ihm Anvertraute für si be- halten und darf cs niht der Oeffentlichkeit mitteilen. Der Re- folution, betreffend die Bauhandwerkerforderungen , bringen wir durchaus Sympathie entgegen. Der Schuß der Bauhandwerker muß aber nit bloß bei Neubauten, sondern auch bei Umbauten eintreten. Der von mir eingebrahte Antrag, betreffend die Haftung des Tierhalters, beruht auf der Erkenntnis, daß dem Mittelstande mit § 833 des B. G.-B. eine {were Last aufgebürdet wurde, dadurch daß er auffommen soll für Schäden, an deren Verursahung ihn niht ein direktes Verschulden trifft. Das ift ein privilegium odiosum, das zu beseitigen gerade die Sozialdemokraten sich angelegen sein lassen sollten ; aber weil der Landwirt hier der Betroffene ift, büllen fie fich in Schweigen. Es ist damit gerade so wie mit den Schweine- preisen; wenn die steigen, \hreit alles über Agrariertum usw., von den wahren Ursachen der Teuerung, den Scchlachthaus- und Kom- missionsgebühren, \chweigt man. (Zuruf links: Was hat das mit dem Neichsjustizamt zu tun ?) Das hat wohl mit dem Justizamt zu tun, denn die Herren von der Justiz essen doch auch Schweinefleisch. Der Antrag von Malgan liegt auf derselben Linie; ih kann ihn ebenfalls nur zur Annahme empfehlen. Der leßte Juristentag in Kiel hat ih ja leider gegen die Aufhebung des § 833 ausgesprohen, und zwar aus ganz unstihhaltigen Gründen; ih hoffe aber, die Neichs- justizverwaltung wird sich dadur nicht einshüchtern laffen.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Die verbündeten Regierungen {find dur die Beschlüsse des Kieler Juristentags keineswegs eingeschüchtert. (Sehr gut!) Sie stehen nach wie vor auf dem Standpunkt vom vorigen Iahr. Sie könnten allerdings etwas zweifelhaft werden über die Intentionen des Reichstags, wenn man sieht, welWe Behandlung die so lebhaft vom Reichstag gewünshte Vorlage damals erfahren hat. Wir maten diese Vorlage im Februar vorigen Jahres. Obwohl der Reichstag vershiedentlich den größten Wert darauf gelegt hatte, den Gesehz- entwurf zu erbalten, blieb die Vorlage 2 Monate im Hause liegen bis zur ersten Lesung, und nah der ersten Lesung hat das hohe Haus

überbaupt feine Veranlaffung mehr genommen, {ih weiter mit der

Sache zu beshäftigen. Da drängt sih natürlich die Frage auf: wie

| ritig!)

denkt der Reichstag über die Satze? Wir machen ja die Vorlage nicht | Hohbaufachs 19 Jahre 7 Monate bis zur etatsmäßigen Anstellung

¡wecks einer Demonstration, sondern damit baldigst ein Geseh zu stande

| Ausgaben „Gehalt

kommt! Ein Entgegenkommen des Reichstags können wir nicht darin erblicken, wenn der Reichstag eine Vorlage, die wir im Februar, und zwar nah vielem Drängen von seiner Seite, einbringen, nah einer kurzen ersten Lesung auf si beruhen läßt während aller Monate, die er noch tagte.

Was nun die Gegenwart betrifft, so bedarf es eines Gesetzes- vorshlages, wie ihn der Herr Abgeordnete wünschte, garnich@t mehr. Es liegt ja der Antrag von Treuenfels vor, der den Inhalt der Re- gierungsvorlage vom vorigen Jahre vollständig wiedergibt. Es bedarf nur des einen, taß die Parteien des Hauses die Gewogenheit haben, in die Beratung dieses Antrags einzutreten, dann ist der Ge]eßentrourf im Gange, ohne Intervention der Regierung. Ich habe schon bei einer früheren Gelegenheit erklärt: unser Grundsatz ist, geseßgeberishe Materien, die den Reichstag hon in Form eines Antrages aus dem Hause beschäftigen, nit von seiten der Regierung noch einmal zur legielatcrishen Erörterung zu stellen. Ich darf dem Herrn Vorredner anheimgeben, das Interesse des hohen Hauses so weit für seinen Ge- danken zu erweckden, daß der Antrag von Treuenfels bald zur Ver- handlurg im Plenum kommt; wir werden dann den Antrag mit großem Interesse unterstüßen. (Bravo !)

Es ist inzwischen gegen 41/2 Uhr geworden.

Vizepräsident Kaempf: Da am Sonnabend die Sigzungen früher {ließen sollen als an anderen Tagen, schlage ich dem Hause vor, ih zu vertagen.

Damit ist das Haus einverstanden.

Persönlich bemerkt der

Abg. Heine (Soz.): Der Herr Staatssekretär hat mir vorgeworfen, ih hätte den Richterstand nach dieser oder jener Nichtung hia beschuldigt. Fh habe ausdrücklich hervorgehoben, daß ih gewisse Rihter und gewisse Urteile angreifen müsse, daß es aber auch eine ganze An- zahl von Richtern und Urteilen anderer Art gäbe. Auf den Vor- wurf, daß ih Dinge im Hause vorbrähte, für die er die Akten nicht habe, erwidere ih: Jh habe vor mehr als 4 Wochen ihm von meiner Absihht, die Breslauer Afffäre zu besprehen, Mitteilung gemaht und ibm auch das Aktenzeichen geschrieben. Der Abg. Varenhorst hat sich erlaubt, mein Auftreten und meine Aeußerungen als Drückebergerei zu bezeihnen. Ih rechte mit ihm darüber nit, aber ih billige ihm die bons Aa, A zu nah dem Grundsaß: Herr, sie wissen nicht, was hie tun:

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberd ing:

Meine Herren! Ich muß um einen Augenblick bitten, damit aus den Worten des Herrn Abg. Heine nit ges{lossen werden könnte, als wenn ih hier etwas gesagt hätte, was den tatsählihen Verhält- nissen niht entspriht. Ich bestätige ihm, daß ih von dem Breslauer Fall vollständig Kenntnis habe, ih babe mir auf seine Mitteilung hin Einst von den Akten verschafft, ich habe aber hier ausdrücklich ausgesprochen, daß ih es ablehnen müßte, auf den Inhalt eines einzelnen Rechtsfalles einzugehen, da das Haus nicht selbst und nicht aus den Akten Kenntnis von dem Gange des Prozesses nehmen kann. Ich habe ausdrücklich erklärt, es sei unmöglich, auf die Aeußerungen des einen Teiles hin dem Hause zuzumuten, \sih ein Urteil zu bilden, so lange nicht der andere Teil, der Gerihtshof und den habe ih hier niht zu vertreten vollständig zum Worte gekommen ist. Das bobe Haus wird mir nicht zumuten, den vollständigen Inhalt eines Prozesses hier vorzutragen, um Ihnen etwa die Möglichkeit zu geben, #ch ein Utteil zu bilden. Dazu ist das Haus nicht da und dazu fehlt ihm auch die Zeit.

Vizepräsident Kaempf: Die Debatte ist wieder eröffnet. Es liegt ein Antrag Mugdan auf abermalige Vertagung vor.

Der Antrag wird angenommen.

Persönlich erklärt der

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Wirts. Ver.): Der Abg. Ablaß hat einen Zwischenruf von mir mißverstanden und daraus einen ganz halilofen Angriff gegen s abgeleitet. Mein Zwischenruf lautete : Ja, unter der Bedingung einer besonderen Formel für die Juden! Wenn der Abg. Ablaß die früheren Verhandlungen über die konfessionelle Eidesformel im Hause gelesen hätte, würde er auch diesen meinen Standpunkt kennen. Aus seinem mir \{hwer erklärlißen Miß- verständnis beraus hat er mir unterstellt, ich wollte eine ernst e Saße ins Lcherliche ziehen. Das muß ih entschieden zurückweisen. Ich halte es für eine sehr ernste Sache, wenn man, um die Gewissens- bedenken von einigen Zehntausend zu {honen, den Vorshlag mat, die religiöse Eidesformel abzuschaffen, die für Millionen von Protestanten und von Katholiken eine Gewissensfache ist.

Abg. Heine (Soz.): Der Staatssekretär beruft sih darauf, daß die Akten im Breslauer Fall niht vorgelegt worden seien. Ich lege die Beshlüfse hier auf den Tish des Hauses nieder.

Abg. Dr. Varenhor s (Rp.): Ich acceptiere ft, wenn der Abg. Heine mir als Richter die bona fides zugesteht, aber ih möchte ihm vor- halten, daß es ihm nit möglich ist, die Sachen so objektiv wie ein Richter zu beurteilen.

Abg. Abla § (fr. Volksp.): Wenn der Abg. von Liebermann bloß eine konfessionelle Eidesformel für die Juden haben will, so habe ich ihn allerdings mißverstanden. Jch war nicht der Meinung, daß der Abg. von Liebermann derjenige wäre, der für die berehtigten Forderungen der Juden jemals eintritt.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Wirts. Ver.): Darin irrt der Abg. Ablaß ganz und gar, wenn er das bei mir für un- möglih bält. Er würde eben meinen Zwischenruf verstanden haben, wenn er jene früheren Reichstagsverhandlungen gelesen hätte.

Schluß 48/4 Uhr. Nächste Sizung Montag 2 Uhr. (Kleinere Vorlagen; Fortsezung der Etatsberatung: Reichs- justizverwaltung und Heeresverwaltung.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 48, Sigung vom 20. April 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sizung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus segt die zweite Beratung des Etats der Bau- verwaltung und zwar die bei dem Titel der dauernden es Ministers“ übliche allgemeine Be- sprehung fort,

Abg. Shmivt - Warburg (Zentr.) trägt, wie kurz wiederholt set, Wünsche zu Sunsten der höheren technischen Beamten der Bau- verwaltung vor.

Minifter der óffentlihen Arbeiten Breitenba ch:

Meine Herren! Die Arslellungsverhältnifse der Höheren Be- amten des Hohbau- und Wasserbaufaßs haben \sich in den lehten Fahren sehr wesentlich verbessert. (Abg, von Pappenheim: Sehr Noth im Fahre 1901 mußten die höheren Beamten hes

warten, währen sie im Aahre 1907 nur 5 Jahre 5 Monate zu !

warten brauhten. Noch günstiger liegen die Verhältnisse f höheren Beamten des Wafserbaufachs, die im Jahre 1901 11

5 Monate. (Hört! hört!) Aus diesen Zahlen ist obne weiter erkennbar, daß die Anregung meines Herrn Vorredners zur Zeit u dringliche ift. t

Der Herr Vorredner meinte, in meinem Herzen läge ein unbe schriebenes Blatt. Meine Herren, diefes Blatt is beshrieben, uy auf diesem Blatte steht, daß i von Wohlwollen für alle Beamto, meines Ressorts durhdrungen bin, für die höheren, für die mittleren für die unteren. Jch glaube, daß der Etat, der dem Hohen Hause in diesem Jahre vorgelegt ist, den Beweis dafür liefert.

Die Frage, die der Herr Vorredner anregte, ob ein Teil der diätarishen Beschäftigung8zeit auf das Besoldungsdienstalter anzu: renen sei, kann niht für mein Ressort allein geregelt werden, sie begreift alle Ressorts und würde daher im Staatsministerium erwogen werden müssen. Es wird sih ja zur Behandlung dieser Frage Ge, legenheit bieten, wenn die Vorlage wegen der organischen Regelung der Dienstgehälter dem Staatsministerium vorliegen wird.

Abg. Dr. Lotichius (nl.) rihtet an den Minister die Bitte,

in Erwägung zu ziehen, ob es sih nicht empfehlen dürfte, für die Pensionskasse zu errichten. Diez

Arbeiter der Bauverwaltung eine

sei bis jeßt noch nicht geschehen, aber derartige Kassen beständ j für die Arbeiter anderer Königlicher Veroetiraes so L Bre Arbeiter der Eisenbahnverwaltung.

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Es bestcht die Absicht, ‘eine Pensionskasse für die Bauarbeiter einzurihten. Die Vorarbeiten sind in vollem Gange; das Material liegt zur Zeit einem versiherungetehnischen Sag:

verständigen vor, der prüfen foll, unter welhen Bedingungen die Kase |

lebensfähig zu machen ist. Es ist zu hoffen, daß in diesem Jahre die Angelegenheit zu einem günstigen Abs{chluß gelangt.

Abg. von Böhlendorff-Kölp in (kons.): In den Binnenschiff, fahrtskreisen namentlich unter den Kahnschiffern wird vielfa über die Höhe der Hafengebühren geklagt. Allerdings sind die Tarife im einzelnen ganz niedrig, aber wenn man alles zusammenre(net, so haben doch die Schiffer, namentlich die kleinen Kahnschiffer, mit [ehr hohen Spesen zu rechnen. Einnahmen sollen aus den Hasfengeldern nit erzielt werden, sondern nur die Unkosten sollen herauskommen. Daraufhin sollten na menilich in Greifswald und Wolgast die Gebühren von neuem geprüft werden. S&lteßlich sind alle Erwerbszweige daran beteiligt, Kaufleute, Landwirte usw. haben mit der Kahnschiffahrt zu tun. Es liegt eine große Ungerechtigkeit darin, daß die Gebühren nach der Eichung des Schiffs berehnet werden, nicht nah der wirklichen Ladung ; ist nit voll geladen, so muß dennoch nah dem ganzen Rauminhalt bezahlt werden. Eine fernere Ungerechtigkeit ist, daß die Schiffe bei der Fahrt über das Stettiner Haff 50 cm Bordhöhe haben müssen, daß die Eichung aber nur mit 25 ecm Bordhöhe rechnet; die Schiffe können also hon wegen der eigenen Sicherheit auf dem Hafen nit voll laden, müssen aber nach ihrem Rauminhalt die Gebühren zahlen. Insbesondere bitte ih die Regierung, dem Uecker- Kanal mehr Aufmerksamkeit zu schenken und durch Baggerungen zu verbessern, Es kommen wesentlich wirtshaftlihe Interessen in Frage, z. B. die großen Holztransporte. Schließlich mache ih auf die Uebelstände an der Fähre Swinemünde—Ostswine aufmerksam. Bei dem starken Ver- kehr, namentli auch Fremdenverkehr, müßten diese fiskalischen Fähren eigenilich zu den besten gehören. Der Betrieb seitens des Pächters ist zwar ausgezeichnet, der Mann tut alles, was er kann, aber die ganze Einrichtung ist mangelhaft. Hoffentlich wird ein neuer Fährdampfer gebaut. Bei dem Abschluß eines neuen Fährvertrages muß auf die Interessen des Publikums mehr Nücksiht genommen werden; die Arbeiter können z. B. nicht so lange auf die Beförderung warten. Ich stelle auch anheim, ob nicht die Benußung der Fähre überhaupt r (edexmann frei zu machen ist. Vor Jahr und Tag hat man den

arif ermäßigt ; hoffentlih wird man es nicht wieder damit herauf- gehen wollen, dann hätte ih ja umsonst geredet. Man könnte viel- leiht für die Fremden einen höheren Tarif erheben, aber au dai würde verkehr8ershwerend sein.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikonf.): Eigentli@ hatte ih die Absicht, über die Organisation der Wasserbauabteilung längere Ausführungen zu machen, aber solche Ausführungen können bei dem Stand der Sache jeßt keinen praktishen Nußen haben, sondern nur einen akademishen Charakter tragen, und bei der Lage unserer Etatsberatung empfiehlt es sih nicht, die Zeit mit akademischen Betrachtungen in Anspruch zu nehmen. Jh verzichte daher auf das Wort. :

Abg. Gerhardus (Zentr.) bittet die Regierung um eine nähert Interpretation der im § 16 des Kanalgeseßes von 1905 bezeichneten Zwecke für das dort dem Staate zugebilligte Enteignungsreht, [owi um Auskunft, in welhem Umfange die Staatsregierung von diesem Rechte Gebrauch zu machen denkt. Weite Kreise, führt er aus, haben ein lebhafte? Interesse an einer solhen Auskunft, zumal der Termin für die Aub übung des Enteignungsrechts {on abgelaufen ist. Es bestehen über den Umfang des Enteignungsrehts erheblihe Zweifel und Wider sprüche, besonders in der Richtung, ob der Staat in Ausübung diese Rechts auch Spekulation8gewinne machen dürfe, und wie weit der Krei der öffentlihen und sozialen Interessen zu stecken sei, welche hierdurd gewahrt werden sollen. Ebenso wie im Herrenhause darüber 18 vorigen Jahre kein Zweifel geblieben war, ist au innerbalb des A geordnetenhaujes kein Bedenken vorhanden, daß mit Rücksicht auf d zu erstrebenden sozialen und wirtshaftlihen Zwecke, die volle Sympathie verdienen, der Kreis der Unternehmungen auf Grund de § 16 möglichst weit zu stecken sei, und daß au das Abgeordnetenbaut ih Mehrforderungen der Staatsregierung in dieser Beziehung 1! ympathish gegenüberstellen wird.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Der § 16 des Wasserstraßengeseßt

hat der Regierung über das gewöhnlihe Maß hinaus das Ret s geben, bei den neuen Kanälen auch solhe Grundstücke zu enteign die nur mittelbar mit dem Kanal in Verbindung stehen. Die Gin fügung des § 16 wurde erst von der Kanalkommission dieses Hauses im Einverständnis mit der Regierung vorgenommen, wodel me von der Erwägung ausging, daß es wirtschaftlih angezeigt !el dit durch das Kanalwerk entstehende Wertsteigerung der Gru stücke zu vermeiden und eine ungesunde Bodenspekulation zu verhinded und dadurch es der Verwaltung zu ermöglichen, in jeder SE die zweckmäßizste Linienführung des Kanals im Inte von Landwirtschaft und Industrie siherzustellen. Es sind S für den NRhein-Herne-Kanal 6 Millionen für diesen Grunder= besonders zur Verfügung gestellt worden, während für den Kand Rhein-Hannover niht besondere Summen dafür eingestellt wurder, Bei den Verhandlungen im Herrenhause ergab si volle l? einstimmung zwischen den beiden Häusern über die Zweckmäs! L eines folchen Vorgehens. Von den 6 Millionen für den - het erne-Xanal sind bereits über 4 Millionen verwendet worden, E

at sich herausgestellt, daß es wünschenswert wäre, mehr als ®?

lionen zur Verfügung zu haben. Die beiden Kanaldirektio Efsen und Hannover find zu Vorschlägen aufgefordert, wie nad zu selben Grundsäßen der Grunderwerb für den Kanal D Hannover in Betracht kommen könnte. Voraussichtlich wird #2,

dieser Session oder in der nähsten dem Hause eine Vorlage 24 zugehen, die jene Grundsäße und die in der Kanalkommil!0" Hauses gemachten Ausführungen beachtet. aut Abg. von Arnim-Züsedom (kons.): Namens meiner Lena erkläre ih, dah wir auch die für die Enteignungen bei dem Bau des X, Bevergern - Hannover notwendigen PVittel bewilligen werde. T, rbr bezug auf hie prage der Errihtung eines befonderen L rad ministeriums habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Abs

ür die f

2 Monate warten mußten, im Jahre 1907 nur noh 4 2E

en Ausführungen nicht im Auftrage seiner Fraktion ge- ie atr aen scheint ; denn die Ausführungen seines Parteifreundes Bd befanden sich wenigstens insoweit nicht in Uebereinstimmung dan als dieser die Wasserbauabteilung zwar vom Ministerium der Wlihen Arbeiten abtrennen wollte, aber niht als besonderes terium, sondern als Abteilung des Handelsministeriums. Auh N herr Fritsch die nit s{iffbaren Flüsse dem Landwirt schafts- injfterium zuweisen, während Herr Krause auch diese seinem be- V eren Ministerium zudahte. Bei der Bedeutung, die der o Dr. Krause als Vorsitzender des Vereins zur Hebung 19 Fluß- und Kanalschiffahrt genießt, halte ih es de erforderlih, unsere Stellungnahme in dieser Sache E legen. 1904 bei Beratung der Kanalvyorlage waren twvir, wi i, bemüht gewesen, den Wasserbau dem Landwirtschafts- sterium zu überweisen; denn das hätte den Vorteil gehabt, daß P i den shiffbaren Teilen der Flüsse die Meliorationen vom g ihtspunkt der Lande8melioration aus mit Sicherheit hätten surteilt werden können. Wir hatten von dem Antrag Abstand ge- umen, und zwar hon deshalb, weil dem Landwirtschaftsministerium trláufiz niht die geeigneten tehnishen Kräfte zur Verfügung ge- funden hätten. Nachdem nun aber die Wasserstraßen Focbntsät rden find, halten wir eine radikale Aenderung für unangebracht, astend wäre sie unpraktisch, und zweitens wäre sie im öffentlichen und landwirtshaftlihen Interesse zweifellos niht geboten. Deswegen eden wir den Wünschen des Abg. Dr. Krause nachdrück- sien Miderstand entgegensezen und uns vorbehalten, eventuell für geforderte Mittel nah ernstliher A zu verweigern. Wir (auben, daß bei Konzentration der Wasserbausahen in einem be- onderen Ministerium Wünsche der Erbauung neuer Kanäle zum Schaden per Undwirt schaft fich geltend machen müssen und werden, und bitten die Regierung, es bei dem bisherigen Zustande zu belassen. Abg. Frit\ch (nl.) bemerkt zur Richtigstellung, daß er keines- wegs prinzipaliter den Wasserbau dem Handelsministerium zugeteilt vifen wolle, er habe die Frage vielmehr ganz ofen gelassen.

Das Gehalt des Ministers wird bewilligt.

Bei den Besoldungen für die Oberbauräte und Bau- inspektoren bedauert

Abg. Kindler (fr. Volksp.), daß der Minister die Frage einer Regelung der Anstellungsverhältnisse der Bauinspektoren als nicht mehr dringlih hingestellt habe. Warum lasse man nicht auch den Bauinspektoren den Titel Negierungsbaumeister, den sie vor der Anstellung besäßen ? Man habe das geringe Gehalt der höheren tech- ilden Beamten entshuldigen wollen mit dem Hinweis auf die hohen Spesengelder bei Reisen. Aber diese würden doch nicht überall ge- zahlt und blieben ja au bet der Pension unberüdcksihtigt. 1903 habe der damalige Minister ausdrücklich hervorgehoben, daß kein Unterschied hinsichtlich der Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit zwischen den technischen und juristishen Beamten bestehe ; dann dürfe ein solcher Unterschied aber auh niht im Gehalt bestehen.

Abg. Kaute (Zentr.) fragt an, ob die Einrichtung der Landes- hauinspektoren mit eigenem Dezernat, die man offenbar nur ein- geführt los um Baurats\tellen zu sparen, noch weiter ausgebildet werden solle.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Kindler bezeihnete die höheren tehnishen Beamten meines Ressorts als die Aschenbrödel der Verwaltung. Dem muß ih widersprehen; sie sind es ebensowenig wie die Mitglieder und Beamten administrativer Vorbildung. Auch {s die Auffassung, daß der überwiegende Teil dieser Beamten \ich in einer durchaus unselbständigen Stellung befinde, nicht zutreffend. Diejenigen höheren tehnishen Beamten, die die lokalen Stellen ver- walten, haben ein hohes Maß von Selbständigkeit und Unabhängigkeit ; diejenigen aber, die den Behörden des Landes zugeteilt sind, find in den Organismus der Behörden eingegliedert.

Was nun den Wunsch des Herrn Vorredners betrifft, daß die Undesbauinspektorstellen in weiterem Umfange in Regierungs- und Bauratss\tellen umgewandelt werden möchten, so darf ih darauf hinweisen, daß der diesjährige Etat ja die Umwandlung von 5 solher Stellen vorsieht. Es i, aber nicht mögli, den Vünschen in vollem Umfange zu enisprechen, da ein großer Teil dieser Stellen ja nur für vorübergehende Tätigkeiten gedacht ift.

Was den weiteren Wunsch betrifft, daß ein Teil der Negierungs- und Bauratstellen in Oberbauratstellen umgewandelt werden möchten, so weise ich darauf hin, daß wir in der Wasserbauverwaltung bereits 9 Oberbauratstellen haben. Ob es möglih sein wird, au für die Hohbauverwaltung Oberbauratstellen zu schaffen, will ich in Erwägung ¡ichen Das i} aber eine Frage, die auch die anderen Ressorts sehr wesentlih mitbetrifft.

Ag. Dr. Arendt (freikons.): Anzuerkennen is, daß in der leßten Zeit manches für die höheren tehnischen Beamten ge- {ehen ist. Aber es bleibt doch noch manches zu wünschen übrig. So werden durch die jest \{chneller erfolgende Anstellung die jüngeren Bauinspektoren in Vorteil gegenüber den älteren gebracht. Dieser Uebelstand kann nur durch Anrehnung der Wartezeit beseitigt werden. Ih freue mich, daß die von mir früher angeregte Aenderung des Titels der Bauinspektoren jeßt so vielsah unterstüßt wird. Der Titel Regierungsbaumeister ist ein {chönerer und trist die Sache besser, während der Titel Bauinspektoren zu Mißverständnissen ver- anlaßt und die Stellung dieser Beamten herabdrückt. Deshalb sollte endlih die Aenderung des Titels stattfinden. An kaum eine andere Veamtenklasse als diese tritt in demselben Maße die Versuchung heran, in hohbezahlte Privatstellungen überzugehen. Wenn der Staat da- hinter wesentli zurückbleibt, werden dem Staate die tüchhtigsten Kräfte entzogen. Ich hoffe, daß wir endlich in künftigen Etatsberatungen unsere Freude darüber aus\prehen können, daß den langgehegten

ünschen der Beamten Rechnung getragen ist. Das liegt im Interesse niht nur der Beamten, sondern au des Staats selbst. b Abg. Engelbrecht (freikons.): Für die Ueberwachung der Strom- auten und des Deichwesens brauchen wir selbständige Wasserbau- nspektoren. Leider kann diese Klasse der Beamten nur langsam in höhere tellen aufrücken, weil ihre Zahl nur klein ist. Jh wünschte zu einer tsseren Ausbildung dieser Beamten, daß sie mehrere Jahre an der Nordseeküste tätig sind und Ebbe und Flut praktish kennen lernen, Und daß ihnen ferner Gelegenheit gegeben werde, die Wasserbau- tse genheiten in Holland zu studieren, wo die zu | gende Meeres- heir ders umfangreich is, und daher eine sehr hohe Wasserbau- esteht. Y Abg. Kindler tritt nohmals für die Gleichstellung der tehnischen tamten mit den Verwaltungsbeamten ein.

Fi den Besoldungen der Regierungsbausekretäre

Weis

d Berichterstatter Abg. Br ütt auf die Erklärung der Regierung in h Kommission hin, wona die Baukontrolle behufs größeren Bau- und cetshußes durch Vermehrung der Beamten verbessert werden A demseiben Sinne auh auf die Gemeinden hingewirkt werden

V Bei den Besoldungen der verschiedenen Klassen der n sserbaubeamten liegen Petitionen vor von den Wehr- N Schleusenmeistern Ambach und Genossen in Emden iu a. D. um Gehaltserhöhung und L unter die leren Beamten und von dem Strommeijter Ulbert in ordow um Verseßung der Strommeister unter die miltleren mten A ihres Gehaltes und ihrer Nebenbezüge

Besserstellung er Strommeisteranwärter. Die Kommission

Ma die Petitionen der Regierung als Material zu über- weljen.

Abg.Lüdicke (freikons.): Jh möchte dieAufmerksamkeit desMinisters auf die Verhältnisse der Strommeister hinlenken, die leider nicht in die Klasse der Wasserbaubeamten aufsteigen können. Man sollte ihnen das dadurch ermöglichen, daß man sie zur Aa der Wasserbau- beamten zuläßt, wenn sie si einige Jahre in threm Dienste bewährt haben. Es handelt ih da um alte verdiente Soldaten. Ferner ist das Tage- geld von 1 H für die Tätigkeit der Strommeister außerhalb ihres Wohnortes zu gering ; namentli leiden sie darunter, wenn sie mehrere Tage außerhalb beschäftigt sind, und das trifft namentlich die Strom- meisteranwärter, welche häufig außerhalb beschäftigt werden. Man sollte die Strommeister aus der Klasse der Unterbeamten herausheben und zu Subalternbeamten 11. Klasse machen. :

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Die Strommeister sind von vorn- herein als gehobene Beamte mit höherem Gehalt ausgestattet worden. Sie werden ohne technische Prüfung als Strommeister angestellt, während die Wasserbaubeamten erst angestellt werden nah einer Vorbildung von drei Jahren. An eine Gleichstellung der beiden Beamtenklassen kann niht gedaht werden; thre Funktionen sind verschieden. Dieser Etat enthält bereits eine Aufbesserung der Strommeister.

Abg. Ern (frs. Vgg.) tritt gleichfalls für eine Aufbesserung der Strommeister ein.

Abg. Dr. Brandt (nl.) bittet, bei der allgemeinen Gehaltsauf- befserung für die Beamten auch die Schleusenmeister zu bedenken.

Die Petitionen werden der Regierung als Material überwiesen.

Bei dem Fonds von 44000 # zu außerordentlichen Unterstüßungen für höhere und mittlere Beamte bittet

Abg. Bus (Zentr.), diesen Titel in zwei getrennte für die höheren und für die mittleren Beamten zu zerlegen, damit das Haus über- sehen könne, was für jede Kategorie gegeben werde, und eventuell au höhere Summen einzustellen.

Bei dem Fonds von 46 000 #6 zur Remunerierung außer- gewöhnlich verdienstvoller Leistungen von Baubeamten teilt Berichterstatter Abg. Brütt mit, daß in der Hon der Regierungsvertreter folgende Erklärung abgegeben habe: „Im n\{luß an die Gehaltsaufbesserung von 1897 sind dur den Etat von 1899 alle Remunerationsfonds für höhere Verwaltungsbeamte beseitigt. Es ift aber bestehen geblieben der Remunerationsfonds für höhere technishe Beamte im Bereih der Bauverwaltung und auch der Eisenbahnverwaltung, wobei davon ausgegangen wurde, daß diese Beamten darauf hingewiesen werden sollen, auf tehnishe Ver- besserungen zu sinnen und auch Erfindungen zu machen. Es könnte ja den Beamten, die ihre Kräfte so besonders anspannten, im Wege der Beförderung gelegentlih eine Genugtuung dafür gewährt werden, au dur Ordensauézeichnungen. Vielfah war das aber niht mög- li, und deshalb ist dieser Fonds erhalten geblieben. In dem Etat für 1906 ist er vergrößert worden in Rücksicht darauf, daß bei der wasserwirtshaftlihen Vorlage sehr hohe Anforderungen auch an die tehnishen Beamten gestellt werden sollten. Verteilt wird der Fonds nach Grundsäßen, die sich aus der Titelbezeihnung ergeben und ferner aus der Erläuterung des entsprehenden Titels in dem Etat für 1906. Es wird in jedem Jahre geprüft, welche von den Baubeamten außergewöhnliche Leistungen bewiesen haben, und danach wird der Fonds verteilt. Nur “die vortragenden Näte im Ministerium find von ihm ausgeschlossen. Ebenso wird bei der Vermehrung des Fonds verfahren werden, wobet entsprehend der Begründung in dem Etat von 1906 besondere Rücksiht genommen wird - auf solche, die \ih in besonders verantwortungsvoller Stellung befinden.“

Bei den Ausgaben für die Unterhaltung der See- h äfen usw. weist :

Abg. Dr. Gör (nl.) auf Mißstände des Hafens von Büsum hin und gibt anheim, ob nicht statt der Verbesserungsarbeiten [lieber gleih ein großer Fischereihafen gebaut werden könne. Bisher sei verhältnismäßig wenig für die Fischerei an der Westküste von Schleswig-Holstein 0e even, Es wäre gegenüber den Ausgaben für Geestemünde nur eine ausgleichende Gerechtigkeit, wenn man auch für die Be an dieser Küste, die meist Segelfischerei set, mehr täte.

Geheimer Regierungsrat Dr. Tull erwidert, daß der Fischerei- hafen in Büsum erst nach dem Wunsche der Interessenten ausgebaut und im vorigen Jahre vollendet sei. Die Uebelstände, welche der Vor- redner erwähnte, seien der Verwaltung nicht bekannt; wenn Versan- dungen eingetreten seien, würden sih diese dur Baggerungen be- seitigen lassen; jedenfalls würde die Angelegenheit geprüft werden.

Abg. Hammer (kons): Der Abg. Gyßling ist heute auf die gestrige Debatte zurückgekommen; ih konnte niht anwesend sein und werde das Stenogramm abwarten, um event. später darauf zu erwidern. Der Abg. Eckert wollte heute die Regulierung der unteren Nuthe zwishen Neuendorf und Potsdam befürworten. Da er an der parlamentarishen Fahrt nach Marienburg teilnimmt, will ich das an seiner Stelle tun. Die Nuthe von der Cisenbahn- brüdcke von Neuendorf bis zur Einmündung in die Havel wird seit vielen Jahren für die Schiffahrt benußt und_ ist teilweise von den interessierten Kreisen reguliert worden. Es s{hwebt aber ein Prozeß um die Anerkennung der Nuthe als eines [hiffbaren Flusses. Fch bitte die Regierung, die Schiffbarkeit anzuerkennnn. Für die obere Nuthe hat eine Baufirma bereits ein Regulierungsprojekt aus- gearbeitet ; ih bitte die Regierung, gleich ganze Arbeit zu machen und bis Trebbin zu regulieren. Die Kuteressenten sollen Beiträge leisten, und fo lassen sich große Vorteile erzielen, wenn die Regulierung stattfindet. Die Terrains befinden sich zum großen Teil in den a der Eisenbahnverwaltung und werden sih gut verwerten assen.

Geheimer Oberregierungörat Bredow: Es muß immer geprüft werden, welhem Zweck ein Gewässer dient. Die Regierung unter- bält nur die Straßen für die durhgehende Schiffahrt, die untere Nuthe stellt sih aber lediglih als ein Hafen dar. Es müssen alfo die privaten Interessenten und Gemeinden eintreten, aber die Regierung will das Projekt möglichst fördern. Die Frage der Regulierung der oberen Nuthe wird mit Wohlwollen geprüft werden, wenn die Inter- effsenten durch Beiträge ihr Interesse an der Sache bezeugen.

Bei den Ausgaben der Unterhaltung für die Binnengewässer tritt

Abg. Eberhard (kons.) für eine Verbesserung der Oderfähre bei Malt ein.

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Die Staatsbehörden stehen dem Bau einer Oder- brüde bei Maltsch durchaus wohlwollend gegenüber. Der Regierungs- präsident is beauftragt, mit den JInteressentenkreisen, und zwar mit allen zu verhandeln. Die Oderstrombauverwaltung hat den ferneren Austrag, diejenigen Ersparnisse zu veranschlagen, die dem Staat durch den Fortfall der Oderfähre erwachsen werden. Sie sehen, die Sache ist auf dem besten Wege. (Bravo!)

Abg. yon Oldenburg (kons.): Die Anwohner der Weichsel und Nogat hat es lebhaft beunruhigt, daß der Etat keine Forderung für

die Regulierung der Nogat enthält. Nachdem die eihsel auf- nahmesähig gemacht ist für die Wasser der Weichsel und Nogat, ist nicht

zu ersehen, warum die Nogat nicht regulitert wird. Als 1888 die große Hohwasserkatastrophe dur den Durchbruch bei Jonadsdorf ent- stand, wurden der Regierung für den Ausbau der Weichsel und Nogat die Mittel zur Verfügung gestellt, und die Detchverbände übernahmen von den erforderlihen 20 Millionen 7 Millionen unter der Bedingung, daß ein Eiswehr in der oberen Nogat hergestellt werden würde. Diese Bedingung s bis heute nicht erfüllt, und die Deichverbände wollen nun nichts zahlen, weil die Regierung dieser Verpflichtung niht nahkommt. Vielleicht ist die Angelegenheit dur die Krankheit und den Tod des Ministers Budde ver- zögert. Für die Nogat-Negulterung find dret Vorschläge in Aussicht

enommen. Mit einer Coupierung der Nogat würde die landwirtschaft- ihe Bevölkerung einverstanden sein. -Sie würde nur 1,5 Millionen kosten, und da noch Geld vorhanden ist, würden nur 300 000 zu- zulegen sein. Die ländlihe Bevölkerung legt auf den Wasserweg keinen großen Wert, zumal er im Winter meist zufriert; aber aus all- gemeinen Gründen ift auch die landwirtshaftlißhe Bevölkerung mit der Schiffbarmachung einverstanden. Daran find die Städte Königs- berg, Pillau, Graudenz, Culm, Thorn usw. interessiert. Während wir Wasserstaßen größten Umfangs bauen, ist es ein Unikum, daß die Wasserstraße der Nogat künstlih durch den Bau des Pieckler Kanals ruiniert worden ist. Die Wasserstraße von Thorn nach Königsberg hat aufgehört, weil das Nogatwasser zu flach geworden ist. Man glaubte das Nogatwasser zu brauchen, um den Schiffahrtskanal nah Pillau ofen zu halten. Aber das läßt sich auch dur Baggern machen. Schon eine Million Zentner Transport würden die Anlagen der Nogat verzinsen, aber es werden sogar sehr große Transporte stattfinden. Ich bitte also, die Nogat bis zur Einmündung in die Weichsel \chiffs- bar zu machen, damit der Wasserweg Thorn—Königsberg wieder her- 3 wird. Der Minister will in diesem Jahr Westpreußen be- uchen und wird dabei dasfelbe Bild von der Sache bekommen. Durch die Regulierung der Nogat würden die Anwohner von der großen Sorge vor Uebershwemmungen befreit.

Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Der Nogatregulierung und dem Nogatabschlusse habe ich von Anfang an meine besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Sie soll den Schlußstein des großen Negulierung5werkes an der Unter- weichsel bilden. Es wird bekannt sein, daß bereits im Jahre 1903 von der Weichselstrombauverwaltung eine ausführliche Denkschrift über die Durchführung der Nogatregulierung vorgelegt worden ist. Diese Denkschrift hat unter den beteiligten Ressorts zu sehr eingehenden Verhandlungen geführt. Es wird gelingen, im Laufe dieses Frühjahrs diese Verhandlungen zum Abschluß zu bringen. Es ist in Aussicht genommen, die Nogat dur eine Schleuse abzuschließen und sie mit drei Staustufen zu versehen, um sowohl die Wasserstraße zu erhalten, wie Herr Abg. von Oldenburg es wünscht, als auch die Grundwasser- verhältnisse in der Niederung im Interesse der Landeskultur und der Landes melioration zu regeln. Es ist mein fester Entschluß, diese Frage, die seit Jahren die beteiligten Kreise und Gegenden lebhaft interessiert, und die von einer ganz besondecen Bedeutung ist, zu einem baldigen Abschluß zu führen und damit Vorsorge zu treffen, daß die Bewohner der Nogatniederung vor den Gefahren des Eisganges und der Ueber- flutung dauernd geschüßt werden. (Bravo!)

Bei dem Fonds von 144 000 # zur Bekämpfung der Hochwasser- und Eisgefahr regt “l Abg. Puttfarken (nl.) eine Vermehrung der Eisbreher auf der e an. Ministerialdirektor von Do emming erwidert, daß man nah 18 jährigen Erfahrungen mit den bisher vorhandenen Eisbrechern nit zu befürhten brauche, den Gefahren der Eisbildung auch weiterhin nit erfolgreich entgegentreten zu können. Auch während der beiden Eisperioden dieses Winters sei man in Hamburg gut damit fertig geworden. Eine Vermehrung unseres Eisbrecherparks werde also nicht nôtig sein, vielleiht könne einer der älteren Eisbreher umgebaut

werden. Auch die sogenannten Spülbagger hätten zur Zufriedenheit gearbeitet.

Der Rest der dauernden Ausgaben wird bewilligt.

Bei den einmaligen und außerordentlichen Aus- gaben, und zwar bei dem Titel „Nachregulierung der größeren Ströme 15. Rate 400000 4M“, macht

Abg. Dr. Hauptmann (Zentr.) darauf aufmerksam, daß dur die Vershmälerung der Fahrrinne des Rheins vermittels An- \{üttungen, Verbauung von Buchten 2c. man ja zwar eine Ver- tiefung der Fahrrinne érreiht habe, daß aber dadurch auch der Strom seine Schnelligkeit vergrößert habe. Dadurch fließe aber auch das Wasser des Stromes \chneller ab. Um den möglichen Folgen ent- gegenzutreten, solle man auch am Rhein Wasserreservoire anlegen.

Bei dem Titel „Ausbau von Strombauwerken auf der Oderstrecke Ratibor—Kosel“ fragt

Abg. Stanke (Zentr.) an, ob noch das Projekt der Errichtung eines Stauweihers oberhalb von Ratibor bestehe.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Es hat ursprünglich die Absicht be- standen, ein großes Staubeckden als Reservoir für das ganze Ddertal zu errihten, man hat aber diesen Plan wieder fallen gelassen, weil man nicht zugeben wollte, daß deshalb eine ganze Reihe von Dörfern unter Wasser geseßt werden sollte.

Bei den Ausgaben von 900000 # zum Bau von 3 Schleppzugschleusen in der kanalisierten Oder bei ben Stau- stufen Groß-Döbern, Frauendorf und Oppeln beantragen die Abgg. Dr. Volt (nl.), von Heyking (kons.) und Dr. Wagner (freikons.), die dritte Schleuse anstatt bei Oppeln bei Januschkowiß zu errichten. :

Abg. Nadbyl (Zentr.) fragt an, ob dur den Bau dieser Schleusen der Oppelner Hafen beeinträhtigt würde, und ob die Umwandlung dieses pa in einen Umschlagshafen noch zu erwarten sei.

Abg. Dr. Volt: Wir haben den Antrag gestellt, die dritte der genannten Schleusen zunähst bei Janushkowiß zu errihten und erst später die bei Oppeln nachfolgen zu lassen. Es ist naturgemäß, daß bei der Neissemündung und beim Koseler Hafen eine kolossale An- fammlung von Schiffen entstcht, und der Verkehr nah dem Koseler Hafen Wes ih immer mehr jteigern. Es ist nun ganz gleich, in welcher Reihenfolge die für die obere Oder vorgesehenen 12 Schleusen gebaut werden. Deshalb haben wir gebeten, zunächst die bei Janusch- kowiyz zu bauen, weil diese manchem Uebelstand abhelfen dürfte. Die Wünsche des Vorredners für den Oppelner Hafen unterstüße ih. Wir bedauern, daß der Umbau in einen Umschlagshafen so langfam geht, weil es mögli ist, daß der dafür von der Industrie au8geworfene Beitrag durch die Langsamkeit des Umbaues verloren gehen kann.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Namens der Bauverwaltung kann ih den Vorschlag nur befürworten, um die jeßt bei Kosel so starken Ansammlungen von Schiffen zu vermeiden. Der Minister ift auch bereit, die Umwandlung des Oppelner Hafens in einen Ums\chlags8- hafen vorzunehmen, wenn die Stadt Oppeln bereit ist, die Hälfte der Kosten dafür zu übernehmen.

Der Antrag Voly wird angenommen.

Bei den Ausgaben für den Neubau der Glienidcker Brücke, 753 000 #, hat die Kommission beantragt, diese Brücke in einer Gesamtbreite von 21 m anstait 15 m herzustellen, weil dort ein starker Automobilverkehr zu erwarten fei, und zwei Straßenbahngleise gelegt werden müßten.

Der Antrag wird ohne Debatte angenommen.

Bei den Ausgaben von 371 500 F zur Begradigung der Ems zwishen Papenburg und Leer regen die

Abgg. von Hagen (Zentr.) und Dr. Loß (parteilos) einen Ourhstih der Ems an der Krümmung bei Hilkendorg an. :

Unterstaatss\ekretär Dr. Holle: Der Fluß hat al erdings zwischen Papenburg und Leer starke Krümmungen, welche die Schiffahrt er- s{weren. Es ist seit Jahren der Wunsch der Interessenten, daß drei Krümmungen durhstohen werden. Ein Durchstih bei Hilkenborg ist bereits fertig, hat aber noch nicht eröffnet werden kdnnen. N ret 12. März 1906 trat eine Sturmflut ein, wie fie in dieser Höhe noh nicht vorher gewesen ist. Die Flut hat die Deiche üderflofsen, und der Regierungspräsident hat nun die Deichverbände angewiesen, die

Deiche hochwasserfrei zu machen, da sie nicht mehr als hohwasserfrei anzusehen seien. Die Wasserbauverwaltung Ut bereit, für etwaige