1864 / 232 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wegen an dänischer Transitgebühr 1 Thlr. 14 Sgr. für die einfache Depesche. Berlin, den 1. Oktober 1864.

Königliche Telegraphen - Direction. Chauvin.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - nund M Medizinal - Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Berlinischen Gymnasium zum grauen Kloster, Dr. M. Sengebusch, ist das Prädikat »Professor« bei- gelegt worden.

Am Gymnasium in Jnsterburg ist die Beförderung des ordent- lichen Albrers Dr. Schwarzlose zum Oberlehrer genehmigt worden

Kriegs - Ministerium. Allerhö chstte Kabinets-Ordre vom 23. September | 1864 betrefsend die Abänderung einiger Be- |

stimmungen über die Versorgung der Jäger im Königlichen Forstdienst. | | |

Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Jch, daß die Aus- siht auf Forstversorgung den Reserve-Jägern vom Jahre 1566 ab {hon nah einer zwölfjährigen Dienstzeit zuerkannt werden darf) hinsichtlih der Feldwebel und Oberjäger bei den Jäger-Bataillonen | bleibt es jedoch bei der bisherigen Bestimmung, wonach der Anspruch auf Forstversorgung von denselben durch eine neunjährige aftive Militairdienstzeit, in welcher aber mindestens cine fünfjährige Dienst- zeit als Oberjäger enthalten sein muß, erworben R E

Behufs des allmäligen Ueberganges ist von jetzt ab bis 1866 die zur Anerkennung der Réserve-Jäger bisher erforderliche Dienstzeit von 15 Jahren alljährlih um ein Jahr zu verringern.

Au soll die Aussicht auf Forstversorgung fünftig nur Per- sonen, welche das 35. Lebensjahr noch nicht zurügelegt haben, zu- erkannt werden und erlöschen, wenn die Expectanten nach vollendetem 40. Lebensjahre weder auf einer etatsmäßigen Stelle im Forstdienste angestellt, noch als Königliche Forsthülfsaufseber _mit mindestens 180 Thlr. jährliher Besoldung dauernd beschäftigt sind.

Um die gegenwärtig bestehende Ueberfüllung der Forstversorgungs- Liste künstig zu vermeiden, ist die Anzahl der zum Dienst auf Er- werbung unbeschränkter Forstanstellungs - Berechtigung zuzulassenden

Jäger angemessen zu beschränken. Denjenigen gelernten Jägern), welche in diese Klasse niht aufgenommen

werden können, soll, in- sofern sie den Dienstverpflihtungen jener sich ebenfalls unterziehen, nach zehnjähriger Dienstzeit ein beschränkter Forstversorgungs-Anspruch zugestanden werden. ,

Mit diesem Anspruch is die Befugniß des Waffengebrauchs, die Glaubwürdigkeit vor Gericht und das Recht der Versorgung auf solchen Königlichen und Kommunal-Forststellen verbunden, zu denen geeignete Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungs-Scheins nicht vorhanden sind. :

Die in Meiner Ordre vom 5. November 1857, für den Fall nicht erlangter Forstversorgung in Aussicht gestellte Entschädigung durch Bewilligung des Civilversorgungs-Scheins nach zurückgelegtem 45. Lebensjahre kann auf solche Jäger nicht ausgedehnt werden, welche hon nah 12 Jahren zur Anerkennung zum Forstversorgungs- Schein gelangen j diesen lehteren ist vielmehr, wenn bei Ablauf des 40. Lebensjahres die ihnen zuerkannte Forstversorgungs-Berechtigung erlischt , der beschränkte Forstversorgungs - Anspruch zu gewähren, dessen Dauer an ein bestimmtes Alter nicht gebunden ist. Dagegen wird das Recht auf Entschädigung dur den Civilversorgungs®- Schein allen denjenigen eingeräumt welche 1864 und 1865 nah vierzehn- und resp. dreizehnjähriger Dienstzeit den Forstversorgungs- Schein empfangen werden. i _ :

Ich beauftrage das Kriegs - Ministerium hiernach das Weitere

zu verfügen. Potsdam, den 23. September 1864.

(gez.) Wilhelm.

(gegengez.) v. Roon.

Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur allgemeinen | Kenntniß gebracht und dabei Folgendes bestimmt: : 1) Die Prüfung derjenigen Forst - Lehrlinge welche die Ab-

siht - haben, auf Forstversorgung zu dienen, wird zu Folge

getroffenen Uebereinkommens mit dem Königlichen Finanz-

Ministerium erst nah Aufnahme derselben in die Jäger - Ba- E

Hinsichtlich Beschaffung der Prü-

taillone abgehalten werden. i fungslofale wird das Militair - Oekonomie - Departement die

erforderliche Anweisung ertheilen.

Die bisherige Klasse A. des Jäger - Corps zerfällt künftig in * i

zwei Abtheilungen , welche beide aus gelernten Jägern be-

chen : T Die Klasse A*, alle diejenigen Jäger in sih fassend, welche zum Dienst auf Erwerbung unbeschränkter Forstversor- gungsberechtigung zugelassen werden nnd deshalb zu ‘einer zwölfjährigen Dienstzeit sich verpflichten.

Die Kasse A*, welche durch eine Verpflichtung auf zehn- jährige Diensizeit einen beschränkten Anspruh auf Forstversor- gung , mit dem

Oberjägern befördert und

Z) Diejenigen gelernten Jäger, welche nicht den Klassen A* und * angehören, so wie alle nicht gelernten Jäger, gehören zur Re- serve-Klasse B.

4) Die Anmeldung : bei der Königlichen Hof-Kammer zur künftigen Anstellung im Forstdienst is von den Feldwebeln und Oberjägern, \o wie von solchen Jägern, welche vor Ablauf einer zwölfjährigen Dienstzeit zum unbeschränkten Forstversorgungs - Schein an- erkannt worden sind, spätestens binnen 12 Monaten vom Ausstellungs - Datum desselben ab zu bewirken, widrigenfalls die Abschung von der Forstversorgungs-Lisle erfolgt.

Qagegen haben diejenigen Reserve - Jäger der Klasse A, welche ers mit Ablauf einer zwölfjährigen Dienstzeit den F orst- versorgungsschein zu erwarten haben , jene Anmeldung bereits im Lause ihres achten Dienstjahres zu bewirken. Nur gegen den Nachweis dieser Anmeldung und den, daß eine in Folge derselben ihnen angetragene dauernde Beschäftigung bei der Königlichen Forstverwaltung mit mindestens 10 Thlr. monat- licher Besoldung nicht / abgelehnt worden ist erfolgt die An- erkennung zum Forstversorgungsschein. Individuen , welche die vorstehend gestellten Bedingungen unerfüllt lassen, oder wegen Vergehungen aus dem Königlichen Forstdienst entlassen und gegen die Zeit der Anerkennung zur Forstversorgung in demselben nicht wieder aufgenommen worden sind erhalten nur den beschränkten , für die Reserve - Klasse A? bestimmten Forstversorgungs - Schein. Mangel an ehrliebender Gesinnung ¡, so günstigung weg.

5) Mit dem beschränkten versehen werden :

fällt auch diese Be-

mäßigen Stelle im Forstdienst angestellt , liche Forsthülfsaufseher mit mindestens

Forstversorgungs-Liste gelöscht werden müssen.

verpflichtet sind, versorgungsschein eingebüßt haben. c) Tnhaber des unbeschränkten Forstversorgungs-Scheins oder

Dienstzeit , welche auf tigung resp. die Aussicht leisten,

darauf bereits vor Erlaß des gegenwärtigen Reglements zu- gestanden worden ist. 6) Die Bewilligung

hörden durch diesen Umtausch lichen Dienst erwoarten.

vollendeten zwölften Dienstjahre.

‘An das Kriegs-Ministerium.

| stellt sind, können, insofern ihre Einziehung erfolgt,

die Befugniß des Waffengebrauchs und die Glaubwürdigkeit vor Gericht verbunden sind, erwirbt. Leßtere Klasse wird in die Forstversorgungs-Liste nicht aufgenommen j es fönnen jedoch besonders qualifizirte Jäger dieser Klasse zu *= nach neunjähriger aftiver Dienstzeit zum unbeschränkten Forstversorgungs-Sthein anerkannt werden.

bei einer der Königlichen Regierungen oder F

Bekunden jene Vergehungen einen

Forstversorgungsschein können ferner *

a) Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungsscheins, welche

mit dem vollendeten 40. Lebensjahre weder auf einer etats- noch als König- * 180 Tblr. jährlicher * Besoldung dauernd beschäftigt find, und deshalb in der F

b) Jnhaber des unbeschränkten Forstversorgungsscheines, welche 2 zur Anmeldung im ersten Jahre nah Empfang des Scheins dieselbe unterlassen und deshalb den Forst- F

Reservejäger der Klasse A* von mindestens zehnjähriger die unbeschränkte Anstellungsberech- auf dieselbe freiwillig Verzicht

Aus dem Vorangeschickten ist schon ersichtlich, daß der be- F \hränkte Forstversorgungsschein zugleich in die Stelle des bis- F herigen bedingten tritt : es soll der leytere jedo in solchen = Fällen noch ausgefertigt werden , für welche der Anspruch

des Civil-Versorgungsscheins statt des Forst- F versorgungsscheines kann auch künftig für den Fall beim F Kriegs-Ministerium in Antrag gebracht werden , daß die Be- F einen Vortheil für den König- F

7) Der Uebertritt der Oberjäger und Jäger aller Klassen aus der F Reserve zum zweiten Aufgebot der Landwehr erfolgt mit dem |

Oberjäger, welche bereits vor Ablauf dieser Zeit definitiv ange- von den König- f

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lihen Regierungen zwar reklamirt werden, die Entscheidung hierüber hat jedoch ‘die Jnspection der Jäger und Schüßen nah Maßgabe des Bedürfnisses zu tressen. Berlin, den 28. September 1864. Kriegs - Ministerium. von Roon.

Personal - Veränderungen.

L. Ju der Arntee. Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Den 14. September.

Neumann, Oberst à la suite der 7. Art. Brig. und Mitglied der Art. Prüfungs-Kommission, zum Vorsteher der Versuchs-Kommiss. der Art. Prü- fungs-Kommiss. ernannt. Meißner, überzähl. Major von der 8. Art. Brig. u. fommand. als Adjutant bei der Gen. Jnsp. der Art., unter Stellung à la suite der gen. Brig., zum etatsmäßigen Mitgliede der Art. Prüfungs- Kommission ernannt. Stumpff, Hauptm. à la suite der 3. Art. Brig. und Mitglied der Art. Prüfungs - Kommission, unter Einrangirung in die Z. Art. Brig., als Adjutant zur Gen. Jnsp. der Art. fommandirt. Hoff mann, Hauptm. von der 4. Art. Brig. und kommandirt als Assistent bei der Art. Prüfungs - Kommission, unter Stellung à la suite der 4. Ark. Brig., zum etatsm. Mitgliede der Art. Prüfungs - Kommission ernannt. Braun I]. Hauptm. und Battr. Chef von der Garde-Art. Brig, unter Beförderung zum Maj. und Versezung in die 7. Art. Brig., zum Art. Offiz. vom Play in Saarlouis. Gr. v. Waldersee, Hauptm. von der Garde-Art. Brig., zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Rückheim,/, v. Tauschnih, Port. Fähnrs. von ders. Brig., zu außeretatsm. Sec. Lts. befördert. Hildebrandt, Pr. Lt. von der 2. Art. Brig., zum Hauptm., Kameke, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. v. Wangen- heim, Pr. Lt. von der 4. Art. Brig., zum Hauptm., B artels, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt, Uhde, Port. Fähnr. von ders. Brig., zum außeretatsm. Sec. Lt. befördert. Röckner, Major von der 7. Art. Brig. und Art. Offiz. vom Play in Saarlouis, als Abtheil. Commdr. in die Z. Art. Brig. verseht. v. Friederici-Steinmann, Pr Lt. von Der 4. Art. Brig., unter Beförderung zum Hauptmann, in die Garde-Art. Brig. verseßt. Dienemann, Sec. Lt. von der 7. Art. Brigy Holßghey, Sec. Lt. von der 8. Art. Brig., zu Pr. Lts. befördert. v. Graberg, Barc e- wit, Lüdemann, v. Poncet, v. Fabricius-Tengnagel, von Saldern-Ahlimb, v. Genßkow, Tramniß, außeretatêm. Sec. Lts. von der Garde - Artillerie-Brigade, Stolterforth, Eckardt, Oehl- mann, Kunik, lehterer unter Verseßung zur 6. Artillerie - Brigade, Stein, Michaelis, Fischer, Pulkowski, außeretatsmäßige Sec. Lts. von der 1. Art. Brig. , v. François, Mißtlaff, Oel, Weißenborn, Sculßtze, v. Kleist, Preiß, außeretatsm. Sec. Lts. von der 2. Art. Brig., Eilert, Wygnanki, Langerhannß, Pauls, G em- berg, Stern, v. Seebach, außeretatsm. Sec, Lts. von der 4. Art. Brig., Otto, Schütte- Hoymann, außeretatsmäßige Seconde - Lieutenants von der 5. Artillerie - Brigade, v. Reppert, Gericke, Höhne, Pochhammer, außeretatsmäßige Sec. Lts. von der 6. Art. Brig., Lungershausen, v. Heydweiller, Clawiter, Karwiese, Thiel, Pieper, Wagener, Loebbecke, Bötticher, Gillmeister, Baldo- nius, v. Garssen, Fischer, Strasser, v. Coll, Lauer, Wester- mann, außeretatsm. Sec. Lts. von der 8. Art. Brig. , zu Art. Offiz.

ernannt. Den 15. September.

v. Lewißki, Major und Chef der Provinzial-Tnvaliden-Comp. für Ost- und Wesipreußen, eine der beiden im Invalidenhause bei Berlin vakan- ten Comp. Chefs-Stellen verliehen. v. Diezelski, Pr. L. mit dem Char. als Hauptm. vom Jnvalidenhause zu Stolp, unter Versegung zur Provin- zial-TJnvaliden-Comp. für Ost- und Westpreußen, mit der Alibrunia derselben

beauftragt. Den 20. September.

Bertram, Pr. Lt. vom 4. Thür. Inf. Regt. Nr. 72, von dem Ver- hältniß als Assistent bei dem Kadettenhause in Potsdam entbunden und unter Stellung à la suite des Regts, zum Militairlehrer bei dems. Kadet- tenhause ernannt. v. Flotow, Pr. Lt. vom 1. Westpreuß. Gren. Regt, Nr. 6, von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Pots- dam entbunden und zugleih zur Dienstleistung als Assistent bei demselben Kadettenhause kommandirt. v. Ranyau, Pr. Lt. vom 1, Garde-Regt. z. F, Emmerich, Sec. Lt. vom Pommerschen Füs. Regiment Nr. 34, v. Manstein, Sec. Lt. vom 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, Beeliß, Sec. -Lt. vom Leib-Gren. Regt. (1. Brandenb.) Nr. 8 zum 1. Oktober c. von ihrem Kommando zur Dienstleistung, ersterer als Comp. Führer, bei der Unteroff. Schule in Potsdam, entbunden. Gr. v. Schlieffen,- Pr. Lt. vom 1. Garde-Regt. zu Fuß, v. Clausewiß, Sec. Lt. vom 1 Ober- \chlesishen Jnf. Regt. Nr. 22, Walther, Sec. Lt. vom 4. Niederschles. Fnf. Regt. Nr. 51, v. Schroeder, Sec. Lt. vom 2. Magdeburg. Inf. Regt, Nr. 27, zum 1. Oktober e. zur Dienstleistung , ersterer als Comp. Führer, bei der Unteroff. Schule in Potsdam kommandirt. Bliesener, Hauptm. à la suite der 3. Jng. Jnsp. und Lehrer an der Kriegsschule in Engers, unter Entbindung von diesem Verhältniß in die 3. Ingenieur - Inspection, Chevalier, Pr. Lt. von der 3. Jngenieur - Juspection , unter Stellung à la suite dieser Jnspection , als Lehrer zur Kriegsschule in Engers verseßt. Hutier, Hauptm. à la suite der 2. Jng. Jnsp. und Lehrer an der Kriegs-

dem Dienst-Verhältniß bei dem Garde-Pion. Bat., vorläufig zur Dienst- leistung als Lehrer bei der Kriegsschule in Erfurt, kommandirt. : Den 21. September.

v, Voigts- Rhet, Major vom Generalstabe der 3. Div., zum großen Generalstabe, v. Quistorp, Major vom großen Generalstabe, zum Gene- ralstabe der Z. Div. verseßt.

Bei der Land wh % i Den 14. September.

Schierhorn, Vice-Feldw. vom 1. Bat. (Stendal) 1. Magdeb. Regts, Nr. 26, Kaul, Vice-Feldw. vom 2. Bat. (Torgau) 2. Thür. Regts. Nr. 39, zu Sec. Lts. bei der Art. 1. Aufg. befördert.

B, Abschiedsbewilligungen 2c.

2 Den 14. September.

Frhr. v. Stockmar, Sec. Lt. von der Garde-Art. Brig., ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiz. der Art. 1. Aufg. des 2. Bats. (Magdeb.) 2. Garde-Landw. Regts. übergetreten. Eggert, Hauptm. von der 1. Art. Brig, mit Pens. und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Rohlwes, Sec. Lt. von der 3. Art. Brig., ausgeschieden und zu den be- urlaubten Offizieren der Art. 1. Aufg. des 1. Bats. (Spandau) 3, Bran- denburgischen Landw. Regts. Nr. 20 übergetreten. Grunwald, Pr. Li. von der 5. Art. Brig, unter dem geseßlichen Vorbehalt entlassen.

: Den 23. September. :

v. Kirhbach, Major a. D. und Militair-Referent bei der Abtheilung für das Jnvalidenwesen im Kriegs-Ministerium, die ihm einstweilen Über- tragenen Geschäfte des zweiten vortragenden Raths definitiv übernommen. v. Blücher, Major a. D., früher Hauptm. und Comp. Chef im Brandenb. Inf. Regt. Nr. 64, zur Zeit zur Dienstleistung im Kriegs-Ministerium herangezogen, mit den Geschäften eines dritten vortragenden Raths bei der Abtheilung für das Jnvalidenwesen im Kriegs-Ministerium beaustragt.

Beamte der Militair - Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

: E Den d. September.

Kurowsfi, Lazareth-Jnsp. in Jülich, nah Luxemburg verseßt. Korth, Kasernen-Jnsp. in Koblenz, mit Wahrnehmung der Lazareth - Insp. Stelle in Jülih, Prüfer, Lazareth-Jnsp. in Koblenz, mit Wahrnehmung einer Kasernen-Jnsp. Stelle daselbst beauftragt.

Den 7. September. __Desay, Kasernen-Tnsp., zum Rendanten des Jnvalidenhauses zu Ber- lin ernannt. Hoefig, Kasernen-Jnsp. in Königsberg i. /Pr., nach Stettin Falk, Kasernen-Jnsp. in Stettin, nah Berlin verseßl.

: Den 18. September.

Lehder, Zahlm. Aspirant vom Füs. Bat. des 4. Rhein. Jnf. Regts. Nr. 30, zum Zahlm. 1. Klasse bei diesem Bat., Raake, Zahlm. Aspirant vom Rhein. Kür. Regt. Nr. 8, zum Zahlm. 1. Klasse beim 2. Bat. des Hohenzoll. Füs. Regts. Nr. 40 ernannt.

Den 241. September. Menger, Üüberzähliger Jntendantur-Assessor, vom. V. zum 1. Armee- Corps versetzt. IL. Fn der Marine, Dffiziere 2€C. A. Ernennungen, Besörderungen, Verseßungen. Den 16. September.

v. Ramin, Hauptm. vom See-Bataill., zum Comp. Chef ernannt. Freund, Sec. Lt. von dems. Bat., zum Pr. Lt. befördert. Butterlin, Frhr. v. Schleiniß, Krause, Razeburg, Gr. v. Waldersee, Beyer, Frhr. v. Reibnißt, Lts. zur See, zu Capitain-Lts., Goekexr, Hollmann, Heusner, v. Treuenfeld, Matthesen, Unter-Lts. zur See, zu Lts, zur See befördert. v. Blanc, Pr. Lt. à la suite des 2. Pomm. Gren. Regts. (Colberg) Nr. 9 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Marine, unter Belassung in diesem Kommando zum Hauptm. à la suite des Regts. befördert,

B. Abschiedsbewilligungen. Den 16. September. Hoffmann, Auxiliar-Offiz., der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 1. Oktober. Seine Königliche Hoheit der Kronprinz pürschte gestern früh im Königlichen Wildpark und empfing dann den Jnspecteur der Jäger und Schügen, Oberst Grafen zu Dohna.

Breslau, 29. September. Heute wurde die General - Synode der evangelish-lutherishen Kirche in Preußen hierselb eröffnet und durch feierlichen Gottesdienst und gemeinschaft- liches Abendmahl eingeleitet. Die Wichtigkeit dieser Synode, schreibt die »Prov.-Ztg. f. Schl.-, liegt darin, daß ein Streit, der seit vier Jahren zwischen den Geistlichen der lutherishen Kirche wegen des Kirchenregiments entstanden is, beigelegt werden soll. Von Laien werden zugegen sein: aus Pommern Herr von Thadden - Trieglaff und Graf Wartensleben, aus Breslau Herr Professor Huschke und Dr, Brachmann ; außerdem auch noch Professor Münchmayer.

Erfurt, 28. September. Heute gegen Mittag rückten die zu den Herbstübungen abwesend gewesenen Truppentheile der Garnison hier wieder ein. Die vom Magistrat aufgestellte und vorgelegte Gemeinde-Wählerliste weist 2855 Wahlberechtigte nah, wovon auf die

\hule in Erfurt, vorläufig zur Dienstleistung bei der 2. Jng. Insp., Weber, Prem. Lt, von der 1. Jngen. Jnspection, unter Entbindung von

1. Wablabtheilung 70, auf die 2. 493 und auf die 3. 2192 kommen.