1864 / 233 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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j Angekommen: Se. Excellenz der Wirklihe Gehcime Rath und Präsident des Haupt-Bank-Direktoriums ¡ von Lamprecht/, aus Heidelberg.

Verlin, 3. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der von des. Kaisers von Rußland Majestät ihnen ver-

lichenen Orden zu ertheilen, und zwar: des St. Andreas-Ordens:

dem General der Jnfanterie von Werder, Oberbefehlshaber des 1., 2, 57 und 6. Armee-Corp® j

des St. Alexander-Newsky-Orden® mit Brillanten:

dem General der Jnfanterie von S hack, kommandirenden Ge- neral des 4. Armec-Corps)

des St. Wladimir- Ordens vierter Klasse: dem Hauptmann Baron von Forstner, Plaßmajor in Potsdam j

des St. Annen-Ordens erster Klasse:

dem Gencral - Lieutenant Grafen von Monts, Direktor der Kriegs-Akademie, und : dem General-Lieutenant von Voigts- R het, Commandeur der

7. Division j

des St. Annen-Ordens zweiter Klasse mit Brillanten und Schwertern :

dem Flügel-Adjutanten Major Freiherrn von Lo ëj des St. Annen-Ordens zweiter Klasse:

dem Obersten Petersen, Chef des Generalstabes 2. Armee-Corps),

dem Obersten von Treskow, Commandeur des Brandenbur- gischen Oragoner-Regiments Nr. 2)

dem Obersten von Koßhe, Commandeur des 1. Magdeburgischen Infanterie-Regiments Nr. 26,

dem Obersten von Blanckensee, Commandeur des 3. Magde- burgischen Infanterie-Regiments Nr. 66,

dem Obersten von Bothmer, Commandeur des 4. Magdebur- gischen Infanterie-Regiments Nr. -67)

dem Obersten von Treskow; Commandeur des 2. Magdeburgi- \hen Infanterie-Regiments Nr. 27,

dem Obersten Krug von Nidda, Commandeur des Magde- burgischen Oragoner-Regiments Nr. 6,

dem Obersten von Randow; Direktor des großen Militair-

Waisenhauses zu Potsdam, dem Oberst-Lieutenant von Tresckow, Commandeur des West-

preußischen Ulanen-Regiments Nr. 1 und

dem Oberst - Lieutenant von Vegesa, aggregirt dem 1. Leib- Husaren - Regimen: Nr. 1 und fommandirt zur Dienst-

leistung bei der Abtheilung für die persönlichen Angelegen- heiten im Kriegs-Ministerium j

des St. Annen-Ordens dritter QTA es.

dem Major von Stojentin vom 3. Thüringischen Infanterie-

- Regiment Nr. 71, dem Hauptmann La urin vom 6. Pommerschen Infanterie - Re-

giment Nr. 49, dem Rittmeister Klo ckmann vom Ostpreußischen Ulanen „Reg i-

ment Nr. 8, dem Hauptmann Leonhardi vom 3. Pommerschen Jnfanterie-

Regiment Nr. 14, und

dem Hauptmann v.on ossa vom 1. Oberschlesischen Infanterie- Regiment Nr. 22 und fommandirt als Adjutant bei dem Ober-Kommando des 1., 2.1 9. und 6. Armee-Corps j

des St. Stanislaus-Ordens erster Klasse:

dem General - Major Eri ch/ Commandeur der 13. Jnfanterie- Brigade, |

dem General à la suite, General-Major von Boyen,

dem General - Major Hann von W eyhern, Commandeur der

7. Kavallerie-Brigade, dem General - Major von Gordôn/ Commandeur der 14. Jn-

fanterie-Brigade, und i dem General - Major Colomier Commandeur der Garde - Ar-

tillerie-Brigade j des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit der i Krone: / dem Oberst-Lieutenant v on Oerhyen, Commandeur des Magde- burgischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 4; dem Oberst - Lieutenant von Döring, Abtheilungs - Chef im großen Generalstabe,

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dem Oberst-Lieutenant v on Besser, Commandeur des Magde- burgischen Husaren-Regiments Nr. 10;

dem Oberst-Lieutenant von Hontheim, Commandeur des Mag- deburgischen Kürassier-Regiments Nr. 7, und i

dem Oberst-Lieutenant von Wedell, Commandeur des Rheini-

schen Dragoner-Regiments Nr. 9j

des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse:

dem Major von Colomb, Commandeur des Magdeburgischen Jäger-Bataillons Nr. 4;

dem Flügel - Adjutanten Major Prinzen zu Hohenlohe-Jn- gelfingen,

dem Flügel - Adjutanten , stein,

dem Major Steinbrüc von der Mark vom Brandenburgi- hen Dragoner-Regiment Nr. 2, und

dem Major von Erckert vom 2. Garde-Regiment zu Fußj

des St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse:

dem Seconde-Lieutenant von Trotha vom 6. Pommerschen In-

fanterie-Regiment Nr. 49, : dem Seconde-Lieutenant von Müller vom 1. Brandenburgischen

Ulanen-Regiment (Kaiser von Rußland) Nr. 3, und dem Seconde-Lieutenant Treu vom 2. Leib-Husaren-Regiment

Nr. 2, so wie

zur Erinnerung an den beendigten Feldzug im Kaukasus gestifteten, eisernen Kreuzes:

dem Rittmeister Freiherrn Senfft von P ilsach vom 3. Garde- Ulanen-Regiment.

Major Grafen Finck von Findcken-

des)

Bekanntmachung.

Die erste tägliche Kariolposi von Berlin nah Schoeneberg wird vom 16. Oktober c. ab nicht mehr um 8, sondern um 7 Ubr

Morgens aus Berlin abgelassen werden. Berlin, den 30. September 1864.

Der Ober - Post - Direktor.

Nichtamtliches.

Gerlin,. 3. Oktober. Se. Majestät der König sind der »Karlsruher Ztg.« zufolge am 29sstten Abends 7 Uhr in Baden eingetroffen. Der Großherzog und die Frau Großherzogin hatten sich zum Empfange Sr. Majestät an den Bahnhof begeben und geleiteten den hohen Gast im Großherzog“ lichen Wagen zu Jhrer Majestät der Königin. Da Se. Majestät der König incognito reisen wollte, war unterwegs jeder offizielle Empfang unterdlieben. Außer dem Großherzog und der Frau Großherzogin hatten sich zur Begrüßung des Königs am Bahnhof eingefunden: Prinz und Prinzessin von Hessen, Prinz Eduard von Sachsen-Weimar, der französishe Botschaster in Berlin Herr v. Tal- leyrand, Lord Loftus/, der Königlich spanische Gesandte in Berlin Mís\r. Rances y Villamuera viele dort anwesende Preußen, o wie der Stadtdirektor ‘und der Bürgermeister.

Beide Königliche Majestäten brachten mit der Großherzoglichen Familie, einigen Verwandten und den Hofstaaten den Geburtstag der Königin und kehrten Abends nah Baden zurü. (

eber den Ausflug in die schöne Gegend von Bühl und Achern meldet die » Karlsr. Ztg: « : Die Burg Windeck war das Ziel, und außer- dem wurden noch das Turenne-Dénkmal bei Sasbach; das Erlen- bad, Sasbachwalden / und Ällenau berührt; in Achern wurde dinirt, und Abends nach der Rückkehr der Thee bei Jhrer Majestät der Königin in Baden ‘cingenommen. Der Prinz Friedrich von Hessen mit Gemahlin, sowie der Prinz Eduard von Sachsen «Weimar nahmen an diesem Ausfluge Theil. :

Potsdam, 2. Oktober. Se. Kön igli {he Hoheit der Kron prinz wohnte heute Vormittag dem Gottesdienste in dexr Frieden®- firche bei, nahm dann mehrere militairische Meldungen entgegen

Vreufßen.

und begleitete nah 1 Uhr Jhre Königliche Hoheit die Frau Kron- F

prinzessin auf der ersten Spazierfahrt, welche Höchstdieselbe machte.

Breslau, 1. Oktober. tholischen Schulschwestern unter

worden.

zu unterrichten und auszubilden, die Vorbereitungskosten für solche

Candidatinnen zu decken, welche der Genossenschaft der Schulschwestern |

auf dem Lande bei Achern zu |

Die von der Oberin der armen fa- M dem Namen »St. Augustinus | Stiftung« hierselbst begründete Unterrichts - und Wohlthätigkeits- F anstalt ist der »Prov. Z. f. Schles. zufolge landesherrlih genehmigt F Die Anstalt hat den Zweck, Candidatinnen des Lehramts F

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beizutreten beabsichtigen und Kranke und unfähige gewordene Schul- \chwestern der Diözese zu verpflegen.

Düsseldorf, 2. Oktober. Heute Mittag 12 Uhr is nah ab- gehaltenem Gottesdienste in der fatholishen und der evangelischen Hauptkirche der 17. Rheinische Provinzial-Landtag in dem Stände- saale des hiesigen Schlosses in üblicher feierliher Weise durch den Königlichen Landtags-Kommissariu®, Wirklichen Geheimen Rath und Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Herrn von Pommer-Esche, er- ffnet worden.

Coblenz, 1. Oktober. Ueber das Erinnerungsdenkmal der Erbauung der festen Eisenbahnbrücke über den Rhein bringt die » Elberf. Ztg.« Folgendes: »Das Monument, welches in einer auf zwei Treppenstufen und einem viereckigen Postamente ruhenden Säule mit \höônem Capitale besteht, auf deren Spiße der Königliche Aar seine majestätischen Schwingen entfaltet, hat im Ganzen eine Höhe von 28 Fuß; und verdankt, wie bereits so viele Schôn- heiten unserer neuen Rheinufer - Anlagen, seine Entstehung abermals der Munifizenz Jhrer Majestät der Königin Augusta, und wurde auch aus diesem Grunde die Errich- tung derart beschleunigt, daß selbes am gestrigen hohen Geburtsfeste unserer erhabenen Landesmultter seine Vollendung erhielt. Auf der vorderen Seite des Sokels, gerade gegenüber dem Denkmal von Max von Schenkendorf, befindet sich folgende Jnschrift : »Unter der Regierung KOENIG WILHELM 1. erfolgte anno MDCCCLXII am XI. November die Grundsteinlegung, anno MDCCCLXIV am IX. Mai die feierliche Einweibung der als würdiges Denk- mal vaterländischer Kunst und Ansdauer von der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft gebauten Coblenzer Rheinbrücke.« Die im Fundament bereits vollendete, das Monument umgebende Ter- rasse wird demnächst auch noch mit einer passenden Einfriedigung versehen werden. i

Arnsberg, 30. September. Die Stadtverordneten haben jüngst beschlossen , eine Petition an das Handels-Ministerium zu richten, daß dasselbe die Bergisch - Märkische Eisenbahn-Gesellschaft zur Uebernahme des Baues unserer Ruhrbahn veranlassen möge j ferner den am 2. Oktober zusammentretenden Provinzial - Landtag zu Münster und die Königliche Regierung um geneigte Unterstüßung dieser Petition zu ersuchen j die Bergisch-Märkische Eisenbahn um Aus- funft darüber zu bitten, ob sie eine Uebernahme unserer Bahn in Aussicht stellen und unter welchen Bedingungen ein baldiger Bau- angriff eintreten Tönne/j endlich cine Mittheilung über die Lage die- ser Angelegenheit an sämmtliche Magistrate und Amtsverwaltungen des Ruhrthales von Meschede abwärts bis Schwerte mit der Auf- forderung zu erlassen, sich zu gemeinsamem Handeln mit der städti- \hen Behörde zu vereinigen und auch ihrerseits die wichtige Sache dur ähnliche Petitionen zu unterstüßen. (Cöln. Z.) G

Hamburg, 1. Oktober. Die » Hamb. Börs. Halle« beginnt beute die Besprehung der Stellung Hamburgs zum Zollverein und weist auf die Nothwendigkeit hin, bei Zeiten darauf Bedacht zu neh- men, auf dem eigenen Territorium sich einen Fuß im Zollgebiete zu fichern und die vom Jollvereine gebotenen Vortheile mit denen der zollfreien Hafenstädte zu kombiniren. Sic verlangt daher, daß Ham- burg mit einem Theile des Gebiets, der wesentlich von den beiden neuen Eisenbahnen, der künstigen hannoverschen und der Lübecker Bahn zu begrenzen sein würde, in den Zollverein trete.

Dasselbe Blatt zeigt das unerwartete Ableben des Scenats- Secretairs Herrn Dr. Karl Wilhelm Asher an. Derselbe, am 20. November 1798 in Hamburg geboren, von 1820 an Hambur- gischer Advokat, wurde 1534 Kriminal-Aktuar, im Oktober 1843 der Berlin-Hamburger Eisenbahn zugeordnet, fungirte 1848 als Proto- follführer der Rath- und Bürger-Deputation und ward 1861 zum Secretair des Senates erwählt. Er war ein tüchtiger Jurist, beson- ders üm Kriminalfache ausgezeichnet , besaß aber auch ausgezeichnete und ausgebreitete Kenntnisse auf dem Gebiete der Volkswirthschaft, der Statistik und der Handelspolitik, wovon er durch seine journali- stischen und selbstständigen Arbeiten vielfache Proben abgelegt hat. __ Bremen. Bremerhaven, 1. Oktober. Die österreichischen Kriegsschiffe, die Fregatte »Schwarzenberg« und die Panzerfregatte »Don Juan d'Austria« sowie die preußische Dampfsfcorvette »Victorias« sind heute von der Rhede nach See gesegelt. (Wes. Z.

Jütland, Die Bekanntmachung des Generals von Falcken- stein, betreffend das Verbot der Einfuhr auf den dänischen Jnseln verzollter Waaren in Jütland, lautet in 2xtens0 wie folgt:

__»Nachdem die Liquidationen über die von Jütland der alliirten Armee gelieferten Verpflegungsgegenstände pro August d. J. von der größten Zahl der Amtsstellen eingegangen , läßt sich übersehen , daß die Jntraden Jüt- lands, welche für den August zur Vereinnahmung gelangt sind, bei Wei- tem nicht ausreichen, um diese Liquidationen den Fricedenspräliminarien entsprechend zu berichtigen, und muß daher darauf “Bedacht ge- nommen werden, dem Lande alle die Einkünfte zu sichern , welche demselben zukommen. Die über den Verkehr zwischen Jütland und den übrigen Theilen der dänischen Monarchie amtlich gesammelten Nach- richten haben nun herausgestellt, daß die Versorgung Jütlands mit aus- ländischen zollpflichtigen Waaren in großem Umfange übet außerhalb Jüt- lands belegene Handelspläße Dänemarks geschieht, und zwar in der Weise, daß diese Waaren in jenen Handelsplägen zur Verzollung gebracht und so-

dann na Jütland ohne weitere Zollentrichtung „eingeführt werden. Den Kassen Jütlands entgehen hierdurh die ihnen a E Soflaanakmen: und sehe ih mi dadur veranlaßt, hiermit zu bestimmen, daß vom 1.-Of- tober d. J. an alle Waaren, welche im Zolltarife mit einem Zoll belegt sind, bei ihrer Einfuhr in Jütland ohne alle Rüefsicht auf ihre Herkunft zur * S gezogen werden. Aarhuus, 24. September 1864. (gez.) v. Falcken-

: Hessen. Kassel, 30. September. Die auf heute wieder einberufene Landesvertretung ist pünktlih eingetroffen ; eine öffentliche Sigzung hat aber noch nicht stattgefunden. Gleichzeitig mit den Ständen is nun auch der Kurfürstliche Hof, der sich bis jet auf der Wilhelmshöhe befunden, wieder in Kassel eingezogen.

G (t. L)

Baden. Karlsruhe, 1. Oktober. Die hiesige Zeitung be- merft in Betreff eines Artikels der »Frankf. Postztg.«, wonach in » Karlsruhe « bestimmte Mittheilungen über eine beabsichtigte Reise des Kaisers der Franzosen nach Baden erfolgt sein sollen, daß der Großherzoglichen Regierung gegenüber keine solche Communicationen stattgefunden haben.

In einem anderen Artikel bringt das offizióse Blatt über das Programm der deutschen Fortschrittspartei in Baden folgende Auslafsung :

Der »Beobachter« druckt einen Artikel der » Heidelberger Zeitung« ab, worin Grundzüge zu einem Programm der deutschen Fortschrittspartei in Baden aufgezählt werden , die angeblich von dem Ausschuß des National- vereins in Karlsruhe aufgestellt und zur Besprehung von Gesinnungsgenossen ausgeseßt sein sollen. Unter denselben findet sih auch der folgende Saß: »Wir erklären es für unsere Aufgabe , den vollständigen Ausbau der badi- {hen Verfassung, die Schaffung des wahren Rechtsstaats zu verfolgen , und das Ministerium Lamey-Roggenbach in nationalen und freiheitlichen Bestrebungen thatkräftig zu unterstützen. «

i: So erwünscht es der Großherzoglichen Regierung sein muß, der Unter- stüßung der einzelnen Parteikreise versichert zu werden, die sih in einem er- regten öffentlichen Leben von selbst| ausscheiden, so muß sie dabei doch als erste Vorausseßung festhalten, daß dabei ihre cigenen Regierungsgrundsähe - geachtet und nicht Ziele verfolgt werden, denen beizustimmen sie selbst außer Stande wäre. Dies Lehtere ist aber mit der Mehrzahl der Aufstellungen des gedachten Programmes der Fall. Eine ganze Reihe der vorgeschlagenen Zielpunkte müßte die Großherzogliche Regierung, und wir denken nicht nur jede Regierung, sondern jeder besonnene Freund einer geordneten, freiheit- lichen und nationalen Entwickelung, sowohl des deutschen Vaterlandes als unseres badischen Heimatlandes, auf das entschiedenste bekämpfen. Unter diesen Umständen würde die Großherzogliche Regierung vorziehen müssen, an e O N der Verfasser des gedachten Programms, vie es die »Heidelberger Zeitung« mittheilt, zu verzi weiter verfolgt ebur Ae, G dic s P I E

Die Regierung hat nunmehr auch das mit den Ständen nicht ohne mannifachen Widerspruch vereinbarte Gesey über eine Anw alts-Ordn ung verkündet; dasselbe soll mit dem 1. Oktober mit den übrigen Reformgesezen in Wirksamkeit treten. Das sehr umfangreiche Geseh is cine Vervollständigung der neueren staatlichen Einrichtungen und wendet die wesentlichen Grundsäßge, welche für lehtere maßgebend waren, auch auf den Stand der Rechtsanwälte an, um diesem eine festere Organisation und eine der Aufgabe und Würde seines Berufs entsprechende Selbstständigkeit zu ver- schaffen. Fortan ist jeder badische NRecht8gelehrte welcher dic oberste juristische Staatsprüfung bestanden und min- destens zwei, Jahre - bei einer Staatsfstelle oder unter Lei= tung eines Rechtsanwalts seine praktische Befähigung dargethan

| hat, zum Eintritt in die Anwaltsrechte berechtigt. Er kann seinen

Wohnsiß frei wählen gn allen Orten, wo Kollegialgerichte sich be- finden, an anderen Orteñ insofern hier die nach den lokalen Bedürf- nissen vom Justizministerium zu bestimmende Zahl der Anwälte nicht überschritten wird. Der Rechtsanwalt darf ohne Rücksicht auf seinen Wohnsiy bei jedem Gericht des Landes eine Clientelschaft übernehmen und unmittelbar vertreten. Sehr ausführlih spricht sich / das Geseg über die Rechte und Pflichten der Anwälte aus. Bezüg- [ich der Organisation des Anivaltstandes bestimmt das Gesch im Wesentlichen Folgendes: Die in dem Bezirk eines Appellationsgerichts ansässigen Anwälte bilden einen Antvaltsverein, der unter der Lei- lung einer aus dessen Mitte gewählten Anwaltskammer steht. Zum Geschäftskreis des Vereins gehört die Berathung über allgemeine An- gelegenheiten der Anwälte des Bezirks und des Landes; die Bewilli- gung der Mittel zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Kosten U d. An der Spitze des gesammten Anwaltständes steht ein Anwaltaus- \{chuß,. der aus den Vorsigenden und zwei Mitgliedern jeder Anwalts- fammer gebildet wird, welche die meisten Stimmen bei ihrer Wahl erhalten haben. Diesem Ausschuß liegt ob: die Erstattung von Gut- achten, welche die Regierung von ihm verlangt, die Vertretung der Interessen des gesammten Standes, insbesondere die Handhabung der Disziplinargewalt über die Anwälte nach den Vorschriften und nähern Bestimmungen des Gesehes. Die Aufsicht über das dienst- lihe und außerdienstliche Verhalten der Anwälte steht den An1walts- kammern und dem Justizministerium zu. Gegenstand dienstpolizei- lihen Einschreitens is jedes dienstliche und außerdienstliche Beneh- men des Anwalts, wodurch er seine Berufspflichten oder die Würde und Ehre des Standes verlegt. Dieses Einschreiten findet nament- lich auch gegen diejenigen statt, welche muthwillige Prozesse führen -

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