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i »großen Entschlusses«, eine andere Hauptstadt statt Roms ia. age par ata Parteien in Jtalien \ich inzwischen beruhigt hätten und endlih auch die stets von der Regierung des Kaisers verfolgte Disposition zur Versöhnung sih in Turin kund ge- geben hätte, so habe die Convention unterzeichnet werden können. Stließlih sagt die Depesche, die beste und sicherste Bürgschaft für das Papsithum liege in der ehrlichen und gewissenhaften Ausführung der Convention, und an einer solchen werde nicht gezweifelt werden können, da die Convention ja die Unterschrift Frankreichs trage. Die Kaiserin is, wie bereits gemeldet, gestern Abend 75 Uhr in St. Cloud wieder eingetroffen. Die »France« fügt hinzu, daß zu gleicher Zeit auch Graf von der Gol und Herr von Bismarck hier anlangten und leßterer heute schon nach Biarrißz weiterrciste, dort aber nur bis zum 15. d. bleiben wird. Prinz Humbert hat in der That, um sich noch persöulih von der Kaiserin verabschieden zu Fönnen, seine Abreise bis auf heute verschoben. Der frühere spanische Kabinets-Präsident; Herr Mon, is auf cinige Tage nah Paris ge- fommen. Die Ankunft der russischen Majestäten in Nizza is auf den 15. d. hinausgeschoben. Das französische Evolutions-Geschwader des Mittelmeers wird, laut »France«, auf der dortigen Rhede parat liegen, um die hohen Gäste mit Flaggen und Salven zu salutiren. Der höchste Civil-Pensionssaß war bisher 6000 Fres. Wie die »France« meldet, wird ein Geseh vorbereitet, welches jenen Saß auf 10,000 Fres. steigert, und zwar für diejenigen Beamten, denen feine Gehaltsabzüge gemacht werden dürfen, wie Präfekten, Staats- räthe, Unter-Präfekten 2c. Den im Gesehe vom 9. Juni 1859 nam- haft gemachten Beamten soll die Pension auf 9000 &Fres. im Magi- mum gesteigert , zugleih arer auch ein Minimum fixirt werden, das immer noch größer sein wird, als die Hälfte des vor dem Nüctritte bezogenen Gehalts, vorausgeseßt natürlich, daß es nicht 9000 Fres. überschreitet. L — 7. Oktober. Jn der diplomatischen Vertretung Frank- reihs im Auslande haben folgende Veränderungen stattgefunden. Es sind ernannt: Benecdetti für Berlin Talleyrand für Petersburg, Reculot für Frankfurt, Mercier für Madrid, Cha- teaubriand für Washington, Massignac für Persien. Spanien. Dem »Bolsa« zufolge will die peruanische Re- gierung nicht auf die Vorschläge Spaniens eingehen. Die Flotte, welche Spanien im Stillen Meere haben wird, wenn die bis jetzt abgesandten Schifse eingetroffen sind, wird aus den Schrauben- Gregatten »Villa de Madrid« von 50, »Resolucion« von 41, » Triunfo« von l, »Blanca« von 37 und »Berenguela« von 37 Kanonen, den Dampf - Korvetten »Virgen de Covadonga« von 2 und »Vencedora« von 3 Kanonen, im Ganzen aus 5 Fregatten und 2 Korvetten mit 206 Kanonen bestehen. Die Regierung beab- sichtigt, noch die Fregatte »Gerona« von 50 Kanonen, die in Car- thagena ausgerüstet wird, und die Panzer - Fregatte »Numancias«, die Anfangs vorigen Monats in Toulon fertig geworden, nah dem
Stillen Ocean zu senden. Y Griechenland. Athen, 1. Oktober. Die Wahl des Prä-
fidenten der National-Versammlung is abermals im Sinne der Re- gierung ausgefallen. Die, die Thronfolge und Regentschaft betref- fenden Artikel der Verfassung wurden angenommen. Die Herzoge von Aumale und Joinville sind hier angekommen.
Türkei. Jn Betreff des gestern erwähnten Libanon-R e- glements ist zu bemerken, daß dasselbe den Armenier Daud Pascha auf weitere fünf Jahre als Gouverneur des Libanon be- stätigt Das Reglement von 1861 wurde in Form eines Kaiser- lichen Fermans an die Notabela sämmtlicher Nationen und Glau- e bens8genossen des Libanongebirges erlassen, und ist als eine Art Con- stitution zu betraten. Es enthält 18 Artikel: eine neue politische Eintheilung des Landes, Reformen in der Administration, Beseiti- gung aller früheren Feudalrehte, Gleichheit der Nationen und Reli- gionen vor dem Geseh. Drusen ; Maroniten , Armenier , Griechen , Metualis erhalten ihre cigenen Scheichs als Gemeindevorsteher, welche gleichzeitig als Richter im Provinzialrath fungiren und in Kriminalfällen das Urtheil sprechen werden.
Nach einer Korrespondenz der »A. A. Ztg.« aus Konstanti- nopel, den 26. September, hat sich die Regierung in Anbetracht der sehr häufigen, ganze Stadttheile Konstantinopels verheerenden Feuers- brünste endlih entschlossen, das Projekt des frühern Ministers der öffentlichen Arbeiten, Suwfet Pascha, zu adoptiren. Die Neubau- ten Stambuls sollen fortan in Stein aufgeführt werden. Nur den Unbemittelten in entfernteren Vorstädten ist es erlaubt, auch Holz- häuser zu bauen. — Endlich werden die Lager der T\cherkessen bei Trapezunt und Samsun theilweise aufgehoben: 4000 sind in das Jnnere Anatoliens geschickt worden , während die Transport- dampfer »Malakoff« und »Chachper« im Laufe vergangener Woche 6324 Köpfe hier landeten, die nach Banderma, Jsmid, Rodosto und Smyrna bestimmt sind. Jn der leßtern Stadt werden dieselben mit der Eisenbahn in das Jnnere nah Ephesus und Aidin gebracht werden. Der General-Gouverneur von Smyrna hat zu Gunsten dieser Unglüclichen eine Subscriptionsliste eröffnet. Die Kriegsfre- gatte »Taif« und gemiethete Dampfer sind nach Samsun abgefahren, um die Emigranten aufzunehmen.
Nußland und Polen Auf Grund eines Kaiserlichen Ukases ist hinsichtlich der Naturalisation von Ausländern in Rußland ein von Sr. Majestät dem Kaiser genehmigter Erlaß des Staatsraths veröffentliht worden. Von den Bestimmungen dieses Erlasses geben wir nach der »Nordd. Allg. Ztg.« folgenden Auszug :
e Die Naturalisation als Russe wird erst alsdann ertheilt, nachdem der Ausländer sich in Rußland niedergelassen hat. 2) Ein Ausländer, wel. cher sich in Rußland niederzulassen wünscht, hat seine desfallsige Erklärung bei dem Chef derjenigen Provinz abzugeben, in welcher er sich eintragen zu lassen oder scinen Wohnfiy zu nehmen gedenkt. Dabei hat er gleich-
zeitig diejenigen Beschäftigungen anzuzeigen, welhe er in feiner Heimath gehabt hat, und diejenigen, welhe er in Rußland zu übernehmen beabsichtigt. Der Provinzial - Chef ertheilt ihm darauf
eine Bescheinigung über die von ihm abgegebene Erklärung. Von dem Tage der Ausstellung dieser Bescheinigung an wird der Ausländer als an- sässig in Rußland angesehen , ohne jedoch gleichzeitig aufzuhören , bis zu sei= ner Naturalisation als Ausländer betrachtet zu werden und allen hinsichtlich der Ausländer in Kraft bestehenden Gesehen unterworfen zu sein. 3) Ein Ausländer kann erst nah fünfjährigem Aufenthalt in Rußland seine Na- turalisation als Russe beantragen. Eine Abkürzung der Frist findet nur in gewissen Fällen statt. 4) Verheiratheten Ausländerinnen kann die Naturalisation allein ohne ihren Ehemann: nicht verliehen wer- den. 5) Das Gesuh um Naturalisgtion muß. bei dem Minister des Jnnern angebracht werden und folgende Angaben enthalten: a) Die Orte, anu welchen der Bittsteller während der ganzen Dauer seines Aufenthalts in Rußland domizilirt gewesen ist, die Beschäftigungen, welche er gehabt hat und die Bescheinigungen über seinen Erwerbs8zweig, soweit er solche beibringen kann; b) die Klasse und die Corporation, in welche er sih eintragen zu [assen wünscht und berechtigt ist; e) die Stadt, wo er den Eid zu leisten wünscht; d) endlih, wenn eine Abkürzung der Dauer des vorgängigen Aufenthalts nachgesucht wird, die gesezlihen Gründe zur Unterstühung dieses Anspruchs. Dem Gesuch sind beizufügen: aa) Die Papiere über den bürgerlichen Stand des Bitistellers. Dieselben müssen dem Gebrauche seines Heimathlandes entsprechend ausgefertigt und durch dessen diplomatischen Agenten und das auswärtige Ministerium , oder wenn keine russische Agenten in seinem Hei- mathlande vorhanden sind, durch das Ministerium selbst beglaubigt sein ; bb) Eine Bescheinigung über den vorgänzigen Aufenthalt in Rußland. Ausländer, welche nach den Gesehen ihrer Heimath der Militairpflicht unter- liegen , haben außerdem, wenn sie Unterthanen einer derjenigen Mächte sind, mit welchen Verträge über Auslieferung reklamirter Militair- pflichtiger abgeschlossen worden, durh eine Bescheinigung ihrer Regie- rung den Nachweis zu führen, daß fic, wenn sie aus dem bisherigen Unter- thanen-Verbande ausscheiden wollen, ihrer Militairpflicht genügt haben, oder davon befreit find. 6) Die Naturalisation wird durch Ableistung des Un- terthaneneides vollzogen. 7) Ausländerinnen, welche russische Unterthanen heirathen, eben so die Frauen von Ausländern, welche si in Rußland na- turalisiren lassen, werden dur diesen Akt russische Unterthaninnen, ohne selbst einen Eid zu leisten. Wittwen und geschiedene Ehefrauen behalten die Unterthanenschaft ihrer Ehemänner bei. 8) Ausländer, welche als russi- sche Unterthanen naturalisirt sind, erlangen dadurch alle Rechte und Pflich- ten, welche mit demjenigen Stande, dem sie zugetheilt worden, verbunden sind, ohne daß ein Unterschied zwischen ihnen und den eingeborenen Unter- thanen besteht. «
Von der polnishen Gränze, 6. Oktober, wird der »Osts.- Ztg.-« berichtet: »Jn der Woywodschast Sandomir sind in voriger Woche wieder einige kriegsrechtliche Hinrichtungen vollstreckt worden. In Slupca wurden ein Lakai und ein Wirthschafts\chreiber und in Opoczno sogar fünf Personen gehängt. Die Hingerichteten waren überführt, zu einer Bande Hänge - Gendarmen gehört und meh- rere Mordthaten verübt zu haben. — Jm Krakauischen wurden Ende voriger Woche mehrere Gutsbesißer verhaftet und nah Radom abgeführt, um vor das dortige Kriegsgericht gestellt zu werden. Zwei andere Gutsbesißer, die Gebrüder Wonsowicz aus Oftoza , wurden vom Kriegsgericht in Kielce , der cine zu 4 Jahren Zivangsarbeit, der andere zu lebenslänglichem Militairdienst ver- urtheilt. Jn Olkucz befinden \sich noch 150 Personen wegen poli- tischer Vergehen in Haft. Die meisten sind Jnternirte aus öster- reichischen Festungen, die auf eigenes Verlangen an Rußland ausge- liefert sind. Sie werden so lange gefangen gehalten , bis der Grad ihrer früheren Verschuldung ermittelt ist. Hat si herausgestellt, daß Jemand außer seiner Betheiligung am Aufstande kein weiteres Verbrechen begangen hat , so wird er sofort in seine Heimath entlassen. — Die Gutsbesißer im Krakauischen haben
eine Loyalitäts - Adresse an den Kaiser übersandt, die mit 118 Unterschriften bedeck war. — Durch den Kaiserlichen Ukas vom 11. vorigen Monats is in Warschau die
Gründung cines vollständigen russischen Schulsystems, bestehend in cinem siebenklassigen Gymnasium, einer vierklassigen höhern Töchter- shule und einer Elementarschule für Kinder beiderlei Geschlechts, an- geordnet, Der jährliche Etat dieser drei Schulen ist auf 40,020 SR. festgeseßt und auf den Staatsschaÿ des Königreichs angewiesen. Jn der unirten Diözese Chelm, im Gouvernement Lublin, die von Ru- thenen bewohnt ist, sollen durchweg russische Schulen, d. h. Schulen mit russischer Unterrichts\sprache, errichtet werden. — In Warschau ist am 27. v. M. wieder ein Aufruf des revolutionairen Stadtchefs erschienen, in welchem die Einwohner aufgefordert werden, an die \ich legitimirenden Steuererheber wieder pünktlich die Nationalsteuer zu zah- lenj die Quittungen sollen die blaue Farbe haben. Der offizielle
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»Dziennik Warszawsêki« spricht die Hoffnung aus, daß diesc Steuer einnehmer die Thüren und die Taschen verschlossen finden werden. -— Jn der Provinz Posen ist in diesen Tagen wieder ein, wie es scheint, politisher Mord verübt worden. Das Opfer desselben ist der bäuerliche Wirth Reimann (ein Deutscher) in Wilcza, im Kreise Pleschen, der am 2, d. M. unweit seines Wohnortes in einer Scho- nung mit zershmettertem Schädel erbängt gefunden wurde. Der Unglückfliche, der eine Wittwe und 9 unversorgte Kinder hinterlassen hat, hatte im vorigen Jahre einen für die Insurgenten bestimmten Waffentransport der Behörde angezeigt und dadurch den Haß der polnischen Bevölkerung auf sih geladen. Er hatte noch furz vor seiner Ermordung den Strick der polnischen National-Regierung Zzu- ges{ickt erhalten.
Schweden und Nortvegen. Stockholm, 3. Oktober. Der bevorstehende 50 jährige Gedenftag der Gründung der \chwedisch-norwegishen Union (4. November 1814) wird in den vereinigten Königreichen, wie man der »Nat. Z.« schreibt, auf das Glänzendste gefeiert werden. Hier, in Christiania und in Gotben- burg werden vorzugsweise große Vorbereitungen getroffen. Nach Christiania sind von Seiten des Magistrats 12 Stockholmer Depu- tirte eingeladen worden, um den Festlichkeiten des 4. November bei- zuwvohnen. Außerdem hat der König verfügt, daß am Unionstage in sämmtlichen Städten sowie am darauf folgenden Sonntage in sämmtlichen Landkirchen ein außerordentlicher Dankgottesdienst ab- gehalten werden soll. —
Aus Norwegen meldet man von schweren Ueberschwemmungen. Die Poststraße zwishen Mandal und Christians\sand stand, der »Stavanger Amtstidende« zufolge, am 24. v. M. 10 bis 12 Fuß unter Wasser und die kostbare Brücke Über den Mandalself. wurde sammt der Telegraphenleitung zerstört.
Dáuemark. Kopenhagen, 5. Oktober, Jn beiden Ab- theilungen des Reichstages haben, wie schon berichtet, die Bauern- freunde Adreßentwürfe eingebraht, welche sih für die Wieder- herstellung des später durch die Gesammtstaatsversassung modifizirten Grundgesehes für das Königreich Dänemark vom 5. Juni 1849 in seiner ursprünglichen Gestalt aus\spre{hen. Der im Volksthing beantragte Entwurf lautet nach einer formellen Einleitung:
»Sollte unser Vaterland sih den schweren und s{merzlichen Bedin- gungen unterwerfen, welhe von einem Üübermächtigen Geinde aufgestellt werden, so ist es die Ueberzeugung des Reichstags - Volksthings, daß Ew. Majesiät und das dänische Volk diesen Forderungen nur in Anbetracht der unumgänglihen Nothwendigkeit weichen werden. Allergnädigster König! Sollte es der unerforschliche Wille der Vorsehung sein, uns so große und schwere Opfer aufzuerlegen, das sogar ein großer Theil unserer dänischreden- den Mitbürger der fremden Botmäßigkeit überliefert würde, so kann Däne- mark sicherlih nur in dem innigsten Qusammenwirken zwischen König und Volk Trost und Hoffnnng für die Zukunft erblicken. Wenn König und Volk einträchtig und ohne Vorbehalt sich über die Aufrechthaltung und Be- festigung eines nationalen und unabhängigen Staatsdaseins und über die Aufrechthaltung der Freiheit unter dem Grundgeseße vom 5. Juni 1849 in dessen ursprünglicher Gestalt und Ausdehnung einigen, so wird es sich her- ausstellen, daß Einigkeit stark macht. Alsdann werden die tiefen Wunden, welche unserem Vaterlande zugefügt worden sind, unter Gottes Veistand geheilt werden und wiederum bessere Tage hereinbrehen. Genehmigen Ew. Majestät die allerunterthänigste Versicherung des Volksthings, daß wir in E mit Ew. Majestät für das Wohl des Vaterlandes arbeiten verden. «
In der Adresse des Landsthings heißt es:
»Der Landsthing des Reichstages will nicht die Befriedigung uner- wähnt lassen, mit welcher es die Königl. Thronrede vernommen Dat Das Landsthing hofft auch auf bessere Tage für unser Vaterland, sobald König und Volk sich um unsere nationale Unabhängigkeit und um die Aufrechthaltung der Freiheit unter dem Grundgeseßhe vom 5. Juni 1849 in dessen ursprünglichem Jnhalt und Umfang vereinigen. «
Hiernah is die in Nr. 235 mitgetheilte Depesche des Wolff- schen Büreau's, welche besagte, daß in der Adresse keine Erwäh- nung des Staatsgrundgesezes vom 5. Juni 1849 vorkomme , zu berichtigen.
Es wird erinnerlih sein, daß im Laufe des Zrühjahres , als der General-Lieutenant von Falcken stein aus strategischen Grün- den die von den Engländern erbaute Eisenbahnbrücke über die Gudenau in die Luft sprengen und außerdem in mehreren jütländi- shen Gegendea Eisenbahnschienen aufreißen, so wie einzelne Lokomo- ven theilweise zerstören ließ, in hiesigen und später in englischen Blättern die Behauptung auftauchte, der preußische General habe in Jütland muthwilligerweise Eigenthum zum Werthe von Hundert- tausenden Thalern vernichtet Jett stellt sih inzwischen die Unwahr- heit dieser Angabe heraus, und zwar nach der Angabe des dä- nischen Finanzministers, Konferenzrathes David. Derselbe veranschlagt namlich in dem an den dänischen Reichstag gerichteten Ftnanzvor- schlage für das nächste Finanzjahr »die auf den Befehl des preußi- hen Ober - Generals an der jütländischen Eisenbahn ausgeführten verschiedenen KZerstörungen sammt der Sprengung der Eisenbahn- brüde über die Gudenaa zu höchstens 60,000 Thlr. R.-M. (== 45,000
haler preuß.)«
Telegraphische Depescheu aus dem Wolff {en Telegraphen-Büreau.
Paris, Sonnabend , 8. Oktober , Morgens. Der heutige »Moniteur« bestätigt die bereits gestern gemeldeten Ernenuungen im diplomatischen Corps und bringt außerdem noch folgende neue Ernennungen: Bourrée zum Gesandten in Lissabon, Gobineau in Athen, Bondy in Kassel.
—___———————————— vid
kunst und Bissenschaft.
J Veranlassung eines Vorschlages des im Gebiete der höheren Geodäsie ausgezeichneten Generals Baeyer wird, wie die »N. Pr. Ztg. « berichtet, demnächst und zwar am 15. Öftober hier in Berlin eine G e- neralfkonferenz von Sachverständigen fast aller curopäischen Staaten zu- jammentreten , theils um über die Modalitäten der beabsichtigten und von allen Seiten als wissenschaftlich wichtig anerkannten mitteleuropäischen Grad- messung von Palermo bis Drontheim sich zu verständigen , theils um sich persönlich kennen zu lernen. Bereits sind aus dieser Zahl folgende Herren
angemeldet: __Aus Belgien: Oberst Diedenhoven, Dirigent der belgischen ZTriangulation. Aus Hannover: Dr. Schering, Professor der Mathe-
matik in Göttingen; Dr. Wittstein, Professor in Hannover; Gum- prehcht, Hauptmann im Generalstabe. Aus Hessen - Kassel: Kaupert, Vorstand des topographischen Büreaus in Kassel; Dr. Bör\ch, Lehrer an der polytechnischen Schule in Kassel. Aus H essen-Darmstadt: Dr. Hügel, Geheimer Ober - Steuer - Rath in Darmstadt. Aus Jtalien: Schiaparelli, Direktor der Sternwarte in Mailand; Donati, Direktor der Sternwarte in Glorenz; De “Gasparis, Direktor der Sternwarte in Neapel. Aus Oesterreich: v. Fligely, General-Major und Direktor des militair-geographischen Instituts; Dr. von Littrow, Direktor der Sternwarte in Wien; Dr. Herx, Professor an dem polytechnischen Jn- stitut. Aus Schweden und Norwegen: Dr. Lindhagen, Professor und Akademiker in Stockholm; Dr. Fearnley, Direktor der Sternwarte in Christiania. Aus Mecklenburg: Paschen, Geheimer Kanzleirath und Mitglied der Direction der Landesvermessung in Schwerin. Aus Rußland für das Königreih Polen: von Blaremberg, General-Lieutenant und Direktor des Kriegskartendepots in Petersburg; Dr. Döllen, Hofrath und Astronom an der Sternwarte in Pulkowa. Aus Sachsen: Dr. J. Weisbach, Ober - Bergrath und Professor an der Berg - Aka- demie in Freiberg; Dey. Bruhns, Direktor der Sternwarte in Leipzig ; Nagel, Prof. der Geodäsie an der polytechnischen Schule in Dresden. Aus Sachsen-Gotha: Dr. Hansen, Geheimer Rath und Direktor der Stern- warte in Gotha. Aus der Schweiz: Dr. Hirsch, Direktor der Stern- warte in Neuenburg. :
Zu hoffen bleibt noch das Erscheinen von folgenden Herren: Le Verrier, Direktor der Pariser Sternwarte und Leiter der französischen Cooperationen zu der mitteleuropäischen Gradmessung; Dr. Schönfeldt, Direktor der Manheimer Sternwarte; Dr. Lamont, Professor der Astro- nomie und Direktor der Münchener Sternwarte; Dry. Kaiser, Professor der Astronomie und Direktór der Sternwarte in Leyden. Ferner ein Abgeord- neter für Württemberg an Stelle des verstorbenen Professor Dr. Zech in Tübingen.
Nürnberg, 4. Oktober. Der Verwaltungsausschuß des German i- schen Museums war gestern und heute in außerordentlicher Versamm-- lung hier vereinigt, hauptsächlich zur Wahl eines 1. Vorstandes der Anstalt. Nach Bekanntgabe der Rücktritts-Erklärung des seitherigen 1. Vorstandes, Geheimen Raths Michelsen, durch den Verweser der Vorstandschaft, Bibliothekar Dr. Frommann, schritt man zu den einleitenden Verhand- lungen der Wahl. Der Ehren-Vorstand theilte die ziemlich reichlichen Er- gebnisse seiner Aufforderung zu Meldungen um die erledigte Stelle mit, so wie mehrere andere Mitglieder Kandidaten vorshlugen. Um mit möglichster Umsicht vorzugehen, beschloß man, die Wahl gegenwärtig noch nicht vorzu- nehmen, sondern zu weiteren Vorbereitungen eine Wabhl-Kommission nieder- zuseßen. Derselben wurde Befugniß ertheilt, erforderlichen Falls zu neuen Meldungen aufzufordern und geeignete Vorschläge zu machen. Bis zur Wahl des 1. Vorstandes wurde Bibliothekar Dr. Frommaun saßungsgemäß zur Verwesung der Stelle berufen und darauf verpflichtet. Die Rechnungen des Museums pro 1863—64 wurden geprüft, genehmigt und Decharge er- theilt. Der Besißstand des Museums stellt sich gegenwärtig auf beiläufig 342,800 Fl, die Schulden auf 140,000 Fl., so daß ein reines Vermögen von ungefähr 202,000 Fl. sich ergiebt. Die Einnahmen fanden sih im Vergleich zu den Vorjahren befriedigend. — Behufs Beschleunigung -der Herausgabe des mittelalterlichen Hausbuchs wurden geeignete Beschlüsse ge- faßt. Die Facsimile der 34 Kunstblätter liegen bereits vor, der Druck des Textes soll baldmöglichst die Presse verlassen. (N. C.)
Gewerbe- und Handelsnachrichten.
— Seit dem 1, August c. hat der Mühlenversicherungs-Verein im Kreise Bomst (Provinz Posen) seine Thätigkeit unter Leitung des Justizraths Kunze zu Wollstein begonnen. Das Wichtigste aus den Statuten ist Fol- gendes: Der Vercin beruht auf vollständiger Gegenseitigkeit seiner Mitglie- der und es müssen deren wenigstens 100 sein, weun derselbe fortbestehen joll. Nur Bockwindmühlen, deren Besißer wirklihe Müller und die nicht schon
‘anderweit versichert sind, können in den Verein aufgenommen werden Die
Forderungen der Hypothekengläubiger und der Rentenbank werden gesichert. Die Versicherungssumme muß 200 Thlx. unter dem zu ermittelnden ge- meinen Bauwerth bleiben und wird von 100 Thlrn. jährlich 10 Sgr. Bei-
trag gezahlt und ein Antrittsgeld von 2 Thalern. Alle 6 Jahre findet eine Revision der Taxen statt, um den Werth der ver- sicherten Mühlen im Auge zu behalten. Es kann aber auch in-
nerhalb dieser Zeit eine neue Taxe aufgenommen werden, wenn sich der Werth der Mühle augenscheinlich verändert hat, Bei Unzulänglichkeit des