1864 / 243 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

thatsächlichen eichnet worden, w für den Zweck nicht als an-

n Vorschristèn, sowie den ¡ andere geeigne geschlagenen bei gemessen erge Den Anträgen Normal - Städt e bezeichneten Wo daselbst bezeichneten g lassen, die Einschähgun dem Gutachten vom stellten Tari

Behufs Feststellung d {hen Woh ten Mieths und Wiederherstellung® weil diese Anträge den eine weitere Folge nicht g Was die Aufstellung

des §. 8 zu 5 des getreuen Stände aner Eigenthümlich Merkmale für ländlichen Wohn der Gleihmäßigkeit in de anderweiter Mer

geseßliche

sprechend te Städte

Prüfung si

treuen Stände für die i hngebäude, ni ewerblichen G g der leh 6. Dezember 1862 f zu bewi es steuerbaren überhaupt von den

werthen entsprechende kosten cin

ben hatten.

Unserer ge führten Geseßzes-

cht aber au für die eben- ebäude maßgebend sein zu teren dagegen nah einem in für diesen Zwet be- rfen und

Nugzungswerthes der städti- für dieselben ermittel- für die Unterhaltungs - treten zu lassen, Vorschriften des Gesehes erden können. chäzungsme es anbet

n der ange

ngebäude

zuwid erlaufen,

egeben w

besonderer Eins rkmale im Sinne

so haben Unsere z Preußen aus etwaigen en u. \. w. ausreichende 7 des Gesetzes bezeichneten rbeiführung Aufstellung

Gebäudesteuerg fannt, daß in der Provin der ländlichen Besigung die Einshäzung der im Ÿ gebäude nicht zu en r Steuerveran

hmen seien, zur He lagung indessen die wendig erachtet.

Vorschläge Ü soweit , als

fmale für noth

Die zu dicsem Zweck gem die durch das Geseh gezogenen darauf beschränken Provinz begrün stellen , oder in stellung einer gr gewisse allgemein an sondern zum Theile ne grundsäge aufste welche Üb heiten in

berschreiten jedoch sie sich nicht Verhältnissen der und festzu- n Vorschristen zur Her- chmäßige Veranlagung smerfmale beizubringen, dersprechende Einschähßungs- gemachten Vorschlägen, obwaltenden Verschieden- Grundbesizes nicht ge- n si als fast unaus- ie Provinz den ande- leichartiges Verhältniß heblich bevorzugt haben

vielmehr wie in Preußen von der Sinne des y. 8 zu und die Veranlagung der im §. 7 de lediglih nah den Oktober 1862

Grenzen in den eigenthümlichen smerkmale aufzusuchen die gesehliche für die g

¡ etwaige in te Einschähgung 1 Anschlusse an ößeren Sicherheit wendbare Eins ue, dem Geseh wi Es hat deshalb den den in der Provinz selbst des ländlichen cinigen Punkte er Anwendung d ber nicht nur in ein u ch zum Theil sehr er n werden können j ch in der Provinz smerkmale im

den Verhältnissen

nügend Rechnung tragen / in führbar darstellen un ren Provinzen gegenÜü gebracht , sondern au würden , keine Folge allen übrigen Ausstellung be 5 des Gesehes Abstand gen a, 0, 11 vei Vorschriften

uud der dazu ergangen den müssen.

Das Gutachten Un der Kreis-Verfassung wird be den weiteren Erörterungen Ü Erwägung kommen.

d bei ihr

Provinzen au sondere Einshäßung ommen, dlihen W der Ausführungs - Anw en Erlasse de

2, Kreis-Ordnung. serer getreuen i den dur

ohngebäu cisung vom 14. s Finanz-Ministers bewirkt wer-

cichneten

ber die Abänderung sih ergeben- sorgfältigen

Stände ü ch das Bedürfniß ber diesen Gegenstand zur

Z. Kleine Kalende. er getreuen lirung der

Stände vom 6. Dezember 1862 fleinen Kalende hat durch das in 8- der Geseysammlung publizirte end die Abänderung des §. 13,

Provinzialrecht8, ihre Erledigung ge-

Die Petition Unser wegen anderweiter Regu Nr. 11 des laufenden Jahrgang ÿ vom 10. März d. J- Qusaÿ 213 des Ostpreu

4. Oftpreußish eren ge

darmen-Reglement. n im Entwurf berathene n- und Korrigenden- sentlicher Uebereinstimmung igt und vollzogen , sowie ing angeordnet worden. dishen Petitionen. en-Fonds.

Stände vom 1. Dezember welchen erfreulichen n seit der Be- , und daß die durch den dieses Fonds dem n zu befördern, in dem Regierungs-Bezirk Verstärkung des Wir finden auch gegen einmonatliche steuer zu Chaussee- Periode n, wollen erweiterte tel erwarten ; sobald das ial - Prämien - Fonds in seiner

es Lan treuen Stände Einrichtung des Lan von Uns in we {chlüssen genehm die Gesehsammli

Das von Uns Reglement ü wesens in O mit den ständischen Be dessen Publica

stpreußen ist

tion durch Auf die stän

Provinzial- Aus der Petition Unserer getreuen Wir mit Befriedigung er ausscebau in der Provinz en-Fonds genommen 15 Jahren/ besch Bildung

Prämi

1862 haben Aufshwung der Ch gründung des Provi vorläufig au Erlaß vom 23. J Que, die Unterne Maaße entsprochen hat y nigsberg das Bedürfniß sih Prämien - Fonds Bedacht Antrag, trag der Klassen - und fklassifi bauprämien nah durch ses Jahre aber die näheren Bedürfniß überhau Maß der Unzuläng

nzial-Prämi f die Dauer von uni 1854 genehmigte hmung von Chausseeb aute daß auch für den herausstellt j zu nehmen. diesem Bezirke zirten Einkommen fünfzehnjährigen den dürfe, nichts zu erinner

auf eine

Ablauf der forterhoben wer Anträge über pt erforderlichen lichkeit des Provinz

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Verhältnissen ent- eil die vor-

vorläufig bestimmten Begrenzung sich vollständig wird übersehen

lassen. 5 D Landwehr-Pferdegelder-Fonds®. Auf die Petition vom 3. Dezember 1862 eröffnen Wir Unsern getreuen Ständen, daß gegen die darin anderweit beantragte Ueber- - lassung der eigenen Verwaltung des beim Staatsschaye verwalteten sogenannten Landwehrpferdegelder - Fonds zur Selbstverwaltung sich Nichts zu erinnern findet, daß aber den in Betreff der Einrichtung der künftigen provinzialständischen NVerwaltung gestellten besonderen Anträgen diejenigen Bedenken entgegenstehen, welche in einer Unseren getreuen Ständen durch Unseren Kommissarius mitzutheilenden Denk- schrift näher ausgeführt sind. Jn diese Denkschrift sind auch An- deutungen hinsichtlih des Weges aufgenommen, auf welchem die verschiedenartigen und entgegengeseßten Interessen voraussichtlich allein werden ausgeglichen werden fönnen, und Unser Kommissarius ist ermächtigt , demgemäß Bchufs definitiver anderweiter Regelung der Angelegenhcit mit Unseren getreuen Ständen in Verhandlung zu treten. Z. Eisenbahnen. Auf die Petition vom 4. Dezember 1862 wegen Förderung verschiedener Eisenbahnprojekte eröffnen Wir Unseren getreuen Stän- den , wie die Staatsregierung ihr Jnteresse für eine direkte Verbin- dung der Ostbahn bei Dirschau mit der Hintexpommerschen Eisen- bahn in der Gegend von Belgard durch die inzwischen erfolgte Er- örterung und landesherrliche Genehmigung dieses Projekts bethätigt, auch die Herbeiführung ciner weiteren Verbindung der beiden ge- nannten Eisenbahnen von Cöslin über Stolp nah Danzig nicht aus dem Auge gelassen hat. Für die ferner befürworteten Eisen- bahnen von Königsberg nach Thorn und von der Ostbahnstree Marienburg - Güldenboden zur Landesgrenze in der Richtung auf Warschau liegen die Vorarbeiten, und zwar für die lehtere Bahn bereits in beiden zur Sprache gebrachten Linien, zur vorschriftsmäßi- gen Prüfung vor deren Ergebniß zunächst abzuwarten is. Für eine Eiscubahn von Insterburg nach Angerburg haben dagegen selbst die zunächst betheiligten Kreise bisher kein näheres Interesse bethätigt) weshalb dieses Projekt einstweilen der weiteren Entwickelung vor- behalten bleibt. 4 Oeffentlichkeit derSigungen derProvinzial-Landlage. Dem Antrage in der Petition vom 4. Dezember 1862, die

Zeit nicht stattgeben können.

9. Zinsgewinnantheile

pro 1863/64.

Provinzial - Hülfsfasse auch noch pro 1863

aus den Kriegsjahren 1806/15 unter

und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Schloß Babelsberg, den 17. September 1864.

I&ilhelim.

von Bodelschwingh. von Roon. Graf von Jhenpliÿ. von Mübler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

Landtagsabschiced für die in dem Jahre 1863 ver- sammelt gewesenen Provinzialstände des Herzog“: thums Schlesien, der Grafschaft Glaß und des Markgrafthums Ober-Lausiß. Vom 17. September 1864,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

gewesenen Provinzial-Landtages den nachstehenden Bescheid :

Oeffentlichkeit der Landtags -Sißzungen zu gestatten, haben Wir zur | der Provinzial - Hülfskasse Y

Auf die Anträge Unserer getreuen Stände in der Petition vom F

5. Dezember 1862 haben Wir genehmigt, daß die zur Prämiirung F der Sparkassen - Juteressenten bestimmten Zinsgewinn - Antheile der F und 1864 zur Unter- f

stüßung der in der Provinz vorhandenen hülfsbedürstigen Veteranen F den in der Ordre vom F

21. Januar 1861 bezeichneten Modalitäten verwendet werden dürfen. | Qu Urkund djeser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir f

den gegenwärtigen Landtags - Abschied Höchsteigenhändig vollzogen |

ertheilen Unsern getreuen Ständen des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glay und des Markgrafthums Ober-Lausiß Unsern gn H digsten Gruß, und ertheilen hiermit auf die Uns vorgelegten Erklä- [ rungen und Anträge des im Jahre 1863 außerordentlich versammelt

Die Unseren getreuen Ständen mittelst der Propositionen von j 15. November 1862 und 2. September 1863 im Entwurf vorg“ F legten beiden Verordnungen, betreffend die Einrichtung und Verwal- tung des Landarmen- und Korrigendenwesens , eines Theils in dem F Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glaß, andern Theils in Unseren Markgrafthum Ober-Lausity, haben Wir untex Berüfsichtigung der stän F dischen Gutachten vom 5. Dezember 1862 und 6./7. November 106 | auf Grund der §§. 9—11 dés Gesches über die Armenpflege voM 31. Dezember 1842 (Geseg-Sammlung Seite 8) vollzogen, gleich zeitig auch dem Separat-Vertrag nebst Abschlußprotokoll vom osten April d. J, über die Ueberlassung der Corrections-Anstalt zu Scheid niß und des Landarmenhauses zu Creußburg an die Landarmel

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Verbände des Herzogthums Schlesien und der Grafschaft i

einer auf die Pensionirung der übergehenden S AALER Ea 14

züglichen Maßgabe, Unsere Bestätigung ertheilt und die Veröffent-

ues, Hs Ta in der Gesez-Sammlung, des

eparat-Vertrages in den Regierungs- Ä i E gierungs-Amtsblättern der Provinz

Die Feststellung der dem Landarmen-Verbande der Ober-Lausiß wegen der verordneten Uebernahme der Correctionslast bei den bis- herigen Erörterungen- staatsseitig in Aussicht gesiellten Entschädigung wird im Wege weiterer Verhandlung mit den Kommunalständen der Ober - Lausiß erfolgen. Die darüber hinausgehenden Entschädi- gungs - Ansprüche der leßteren haben bei Feststellung der Regulative als zur Berücksichtigung geeignet niht anerkannt werden können j es soll jedoch, so weit diese Ansprüche auf besondere Rechtstitel gestüßt werden und nicht etwa bei der vorbehaltenen Verhandlung \ich noch beheben sollten, dem Ober-Lausiter Landarmen - Verbande unbenom- men bleiben , dieserhalb den Rechtsweg zu beschreiten. Unser Landtags - Kommissarius isst beauftragt, über die hierbei als [eitend angenommenen Gesichtspunkte, so wie über die Motive, aus denen die iín dem Gutachten des XVII. Provinzial - Landtages vom T. November 1863 sub 11, geäußerte Besorgniß wegen Beeinträch- tigung des verfassungsmäßigen Selbstverwaltungsrechts und des Entschädigungs-Anspruchs der Ober-Lausiy von Uns nicht für be- gründet hat erachtet werden können, Unsere getreuen Stände mit erläuternder Eröffnung zu versehen. Eine gleihe Eröffnung wird dem Kommunal - Landtage der Ober - Lausiy gemacht werden, und müssen bierdurch die in dem Gutachten vom 7. November 1863 sub 1 und 2 wegen der Gerechtsame der Ober-Lausit ausgesproche- nen Verwahrungen als erledigt betrachtet werden.

Die Mittheilung Unseres Landtags-Kommissarius wird sih zu- gleih auf die Gründe erstrecken, aus denen einzelne Modificationen der von Unseren getreuen Ständen befürworteten Fassung der bei- den Verordnungen, resp. der Zusay zu dem Separat - Vertrage vom 30. April d. I. für erforderlich haben erachtet werden müssen.

Den Beschlüssen des XVII. Provinzial-Landtages wegen Wahl und Bevollmächtigung eines Ausschusses zu den demselben nah dem Gutachten vom 7. November 1863 übertragenen Funktionen , ferner wegen Erhebung einer Provinzial-Abgabe zur Bestreitung der Kosten des Corrections8wesens und wegen der {on vom 1. Januar d. J. ab interimistish für ständische Rechnung zu führenden Verwaltung der Anstalten zu Schweidniß und Creußburg, haben Wir bereits durch Unsere dem erwähnten Aus\chuß mitgetheilte Ordre vom 15. Februar d. J. Folge gegeben. Hinsichts der unter Nr. 4 des Gutachtens vom 7. November v. J. für wünschenswerth erklärten Erwerbung der Klostergebäude zu Trebniy wird den etwanigen wei- teren Anträgen Unserer getreuen Stände, im Verfolg der dem Aus- {chuß deshalb gemachten Eröffnungen, entgegengeschen werden.

j Den nah Nr. 5 desselben Gutachtens getroffenen Wahlen der ständischen Mitglieder und deren Stellvertreter für die Landarmen- Directionen der Landarmen-Verbände des Breslauer, Liegnißer und Oppelner Regierungs-Bezirks wollen Wir hierdurch Unsere Bestäti- gung ertheilen.

Die Ausführung dieses für die Jnteressen der Provinz wie des Staats gleich wichtigen Regulirungswerkes, dessen Qustandekommen zu nicht geringem Theil dem einsihtsvollen Entgegenkommen Un- serer getreuen Stände zu verdanken ist und Unserer landesherrlichen Fürsorge zur besonderen Genugthuung gereiht, wird von Unseren Behörden thunlichst beschleunigt werden, und Wir sprechen gern die Zuversicht aus, daß Unsere getreuen Stände auch der weiteren Durch- Ps des Werkes mit der bisherigen Bereitwilligkeit förderlich sein

en.

Die einzelnen, dieserhalb der Beschlußfassung Unserer getreuen Stände noch bedürfenden Punkte werden Ba oe nft Land- tags-Kommissarius näher bezeichnet werden.

*Su Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir den gegenwärtigen Landtags-Abschied Höchsteigenhändig vollzogen und verbleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 17. September 1864.

(L, S) Wilhelm.

Graf Iten pliht.

von Bodelshwingh. von Roon. von Selchow.

von Mühler. Graf zur Lippe. Graf Eulenburg.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und General - Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Wussow, von Frankfurt a. O.

_Se. Excellenz der General - Lieutenant und Präses im Marine- Ministerium, von Rieben, von Danzig. Der General - Major und Commandeur der 5s. Infanterie-Bri-

gade, von Alvensleben, von Stettin.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Mini Graf zu Eulenburg, nah Merseburg. E T Lee

Berlin, 14. Oktober. Se. Majestä i

N ; 14 i j jestät der König hab -

g geruht: dem Regierungs-Rath Meier zu d cedbindite bie rlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Maje-

stät ihm verliehenen St. Stani ' y ] ne 4e erihéilen: Stanislaus - Ordens zweiter Klasse mit der

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 13. Oktober. Se. Königliche

Hoheit der Kronprinz hielt gestern in der Spandauer Stad CU ; t- Forst eine Jagd ab, zu welcher etwa 20 Herr a Potsdam Einladungen iva hatten. S EN Be

Heute Vormittag nahm Höchsiderselbe die Meldung des Kaiser-

lih Königlich österreichishen General-Maj

T «Majors von Baumgarten ent- gegen und empfing den Ober - Stabs - i s Süröler aus: Potsdam: und Regiments - Arzt Dr.

Nach dem Diner ertheilten Jhre Königlichen Hoheiten der

Kronprinz und die Frau Kronprinzessin dem Königlichen G

1d d S i esandte Q Minister bei der hohen Pforte, Grafen Bi eat imon, vor seiner Abreise nah Konstantinopel eine Privat-

Der gestern bereits als abgeschlossen erwähnte Vertrag mit

Bayern , Württemberg ; Hessen - Darmstadt u d

2E un dieser ea P I R Le 8. Juni und 11. Juli d. J. ist von den Bevollmächtigten , licher Zollvereins-Regierungen unterzeichnet worden. E Le Rol fication des Vertrages is eine vierwöchentliche Frist verabredet.

zu den Zollvereinsverträgen vom

Für die Rati-

Breslau, 11. Oktober. Nachdem in der Prozeßsache der Stadt-

gemeinde Breslau wider den Königlichen Fiskus wegen Erstattun der Nachtwächtergehälter durch Ober ttibunalBÄERE vom 7 Juli de entschieden worden, »daß unter Abänderung des Erkenntnisses des Civil-Senats des Königlichen Appellationsgerichts zu Breslau vom 10. Oktober 1863 das Erkenntniß des Königlichen Stadtgerichts zu Breslau vom 9. Januar 1863 wieder herzustellen und die Kosten aller Instanzen, unter Compensation Theile zur Hälfte aufzuerlegen, die auf den Antheil des verklagten Königlichen Fiskus fallenden gerichtlichen aber niederzuschlagen, « hat Magistrat unterm 4. d. M. bei der Königlichen Regierung auf Er- stattung der seit dem 1. April 1850 bis ultimo August 1864 ge- zahlten Gehälter für die Nachtwächter und Nachtwachtbeamten im Gesammtbetrage von 189,142 Thlr. 9 Sgr. 4 Pf. angetragen.

der außergerichtlichen, jedem

13. Oktober. Jn der zweiten Sihung des Provinzial-

Landtags für Schlesien am 3. Oktober fand nach der »Prov.-Zt f. Schlesien « nur Mittheilung der übersandten A bäftlichen 164 lagen und verschiedener Petitionen statt.

Stettin, 13. Oktober. Jn der heutigen Sigung des Pro-

vinziallandtags wurde die von Hrn. v. Bismarck eingebrachte Petition, betreffend den Bau einer T von A tos nach Dammy, zurückgezogen. Die Petition, betreffend den Bau eines Kanals von Cammin nah Colberg, wurde abgelehnt; da- gegen wurde die Petition der Vorsteher der Stettiner Kaufmann- schaft wegen Herstellung der Bahn von Pasewalk nah NeuU- brandenburg einstimmig angenommen.

(Osts.-Ztg.)

Magdeburg, 11. Oktober. Am Îdten d. Mts. war eine große

Zahl ehemaliger Schüler des hiesigen Domgymnasiums, denen sich auch mehrere andere befreundete Männer angeschlossen hatten, ver- sammelt, um den Tag festlih zu begehen, an welchem ihr hoh verehrter, geliebter Lehrer, Direktor a. O. Professor Wigger t, vor 50 Jahren sein Lehramt am Domgymnasium angetreteten hatte. Rom Oktober 1814 an war er, früher selbs Schüler des Gymna- siums, unausgeseßt an demselben als Lehrer thätig gewesen, bis er Ostern 1849 das Direktorat der Anstalt übernahm. Zu Michaelis 1560 war er auf sein Ansuchen und unter Bezeugung der Aller- höchsten Anerkennung in den Ruhestand getreten. Anhänglichkeit seiner Schüler trat in herzerhebender Weise bei der Festfeier hervor, die durh Toaste auf Se. Majestät den König, auf den geliebten Jubilar, so wie auf die übrigen mit anwesenden früheren

Die Liebe und

E auf das Domgymnasium in ernster und heiterer Weise belebt urde. diums, über welche der Jubilar das Nähere bestimmen möchte, ergab zugleich eine sehr erhebliche Summe , die hoffentlich dur Beiträge vem 0 Erscheinen behinderter Schüler noch wesentlich erhöht

erden wird.

Eine Sammlung zum Behuf der Gründung cines Stipen-

Auch die Universität Halle hatte ihre Hochachtung