1864 / 253 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Weißenfels dur} Sammlung nachträglich 7 Thlr: 20 Sgr. 1089) Landrath8amt zu Beuthen Ob. Schl. durch Sammlung bei Ein- weihung der Synagoge in Tarnowig 16 Thlr. 28 Sgr. 1090) Land- xathsamt zu Weißensee Ertrag eines Concerts zu Henschleben 3 Thlr. 1091) Durch Hrn. Rittergutsbesiger Mathias zu Gr. Brittanin von der litthauishen Mennoniten-Gemeinde 80 Thlr. 1092) Landraths- amt zu Münsterberg, Rest einer Sammlung -18 Thlr. 5 Sgr. 1093) Durch dasselbe, Ertrag einer Sammlung in der Gemeinde Hertwigswalde 13 Thlr. 25. Sgr. 1094) Durch dasselbe von dem Lieutenant Hrn. Liebish und Hrn. Kantor Riediger zu Münsterberg, Ertrag einer Sammlung 80 Thlr. 1095) Landrathsamt zu Wittlich 65 Thlr. Summa 334 Thlr. 18 Sgr. Hierzu die laut leßter Be- fanntmachnng eingegangene Summe von 143,593 Thlr. 7 Sgr. 11 Pf. Summa 143,927 Thlr. 25 Sgr. 11 Pf.

Von den zu obigen Zwecken außerdem vorhandenen Fonds, deren Einnahme laut legter Bekanntmachung 37,757 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. betrug, sind verausgabt: a) laut leyter Bekanntmachung 5169 Thlr. 16 Sgr: 9 Pf., þ) ferner ausgegeben : 232) den Eltern des an seinen Wunden “verstorbenen Grenadiers Huiskens zu Honnepel, Kreis Cleve, 30 Thlr. 233) Der Wittwe Braun zu “Trebbin, “Kreis Teltow, Mutter des an seinen Wunden verstorbenen Sergeanten Braun 24 Thlr. 234) Dem aus dem Lazareth zu Rendsburg entlassenen Grenadier Ludwig Franke aus Liebenfelde, Kreis Soldin, 10 Thlr. 235) Dem verwundeten , Grenadier Wilhelm Gloede aus Nieder- Saaten, Kreis Königsberg N. M.,, 10 Thlr. 236) Dem verwundeten Füsilier Bartholomäus Schukalla aus Bomst 10 Thlr. 237) Dem invaliden Grenadier Mathias Vogelsang zu Nieder-Brüchten, Kreis Erkelenz, 10 Thlr.“ 238) Dem invaliden Sergeanten Wilhelm Vollack zu Landsberg a. W. 10 Thlr. 239) Dem invaliden Grena- dier Emil Louis ‘Richard Till zu Franffurt ‘a. O. 10 Tblr. 240) Dem invaliden Füsilier Friedrih Herrmann Wittke zu Neu- Diekow, Kreis Soldin, 10 Thlr. 241) Dem invaliden Musketier Heinrih Kasan zu Lenker - Hauland, Kreis Buk, 10-7 Thlr. 242) Dem invaliden Gefreiten Johann FriedriÞch Carl Trieb zu Dannhof, Kreis Westpriegniy 10 Thlr. 243) Dem invaliden Musketier Heinrich Koblmeß zu Maulbeerwalde, Kreis West- priegniz 10 Thlr. 244) Dem invaliden Füsilier Paul Lu- brih zu Haynau 10 Thlr. 245) Dem invaliden Gemei- men Johann - Hasenjäger zu Fürstenwalde, Kreis Prenzlau 10 Thlr. 246) Dem invaliden Gemeinen Carl Schmöker zu Gan- deni, Kreis Templin, 10 Thlr. 247) Dem invaliden Musketier Herrmann Bernhard Robert Schumacher zu Zinzow, Kreis Anclam, 10 Thlr. 248) Dem invaliden Musketier Wilhelm Dubois zu Bergholz, Kreis Prenzlau, 10 Thlr. 249) Dem invaliden Füsilier Christian Friedrich Schulz zu Bagemühl, Kreis Prenzlau, 10 Thlr. 250) Dem invaliden Jäger Carl Friedri Heinrich Kiel zu Ernsthof, Kreis Ober -Bärnim, - 10 Thlr. 251) Dem invaliden Kanonier Gottfried Stürmer 11. zu Nantikow, Kreis&-Arns- walde 10 Thlr. 252) Dem invaliden Musketier Heinrih Wilkening zu -Dehme, Kreis Minden 10 Thlr. 253) Dem invaliden Husaren Bernhard Bonkhoff zu Drensteinfurt, Kreis Hamm 10 Thlr. 254) Dem invaliden Füsilier Anton Thielecke zu Eversen , Kreis Höxter 10 Thlr. 255) Dem invaliden Gefreiten Bernhard Anton Jer- wers zu Borghorst, Kreis Steinfurt 10 Thlr. 256) Dem invaliden Füsilier Heinrih Wilhelm Schumacher zu Bunde, - Kreis Herford 10 Thlr. 257) Demi invaliden Husaren Joseph Humpert zu Halbes- wig, Kreis Meschede 10 Thlr. 258) Dem verwundeten Sergeanten Franz Vorpahl zu Mohrin, Kreis Königsberg i. Nm. 10 Thlr. 259) Dem invaliden Hornisten Friedrich Mattush zu Suckow, Kreis West- Priegniß 24 Thlr. 260) Dem invaliden Kanonier Tellers vom Rheinischen Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 8 10 Thlr. 261) Dem Fabrikarbeiter Conrad zu Züllichau, Vater des an seinen Wunden gestorbenen Reservisten Conrad, 20 Thlr. 262) Dem verwundeten S Friedrich Kube zu Stolzenberg, Kreis Landsberg a. W., 10 Thlr. 63) Dem verwundeten Grenadier Herrmann Schmidt aus Garh a. O., Kreis Randow 10 Thlr. 264) Dem verwundeten Füsilier Gustav Sell aus ZJügzer , Kreis D. Crone 10 Thlr. 265) Dem verwunde- ten Gemeinen Gottlieb Wilhelm Wittstock aus Schönfelde , Kreis Ober-Barnim 10 Thlr. 266) Dem Ober - Kommando der alliirten Armee, die Hälfte ciner von dem Kommando des Sachsen-Koburg-Go- thaischen Jnfant.-Reg. zu Gotha dargebrachte Gabe von 41 Thlr. behufs Verwendung für verwundete österreichishe Soldaten mit 20 Thlr. 15 Sgr. 267) Dem verwundeten Grenadier Michael Schröder zu Zägensdorf, Kreis Arnswalde, 10 Thlr., zusammen 5598 Thlr. 1 Sgr. 9 Pf. ‘Bleibt Bestand 32,159 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf. Hierzu obige Ein- nahme der Kronprinz - Stistung 143,927 Thlr. -25 Sgr. 11 Pf. „Summa des Bestandés der eingegangenen Gaben (exkl. der Elber- felder Stiftung, deren Einnahme nach der lezten Bekanntmachung 14/443 Thlr. 15 Sgr. beträgt, 176,087 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf.

Dies wird hiermit dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den*23. Oktober 1864.

Der Kriegs - Miniser. In Vertretung: von Glisczinsfi.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Kommandant von Berlin, von Alvensleben, aus der Provin Westfalen. ô

Der General-Major und Commandeur der 2. Garde-Jnfanterie. Brigade, von Alvensleben, von Danzig.

D

Verlin, 26. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Oberst-Lieutenant Stein von Kaminski aggregirt dem, Generalstabe der Armee, zur Anlegung des von des Kaisers von Mexiko Majestät ihm verliehenen Commandeurkreuzes des Ordens von Guadalupe und dem Fürstlih Carolathschen Kammer- Rath Cranz zu Carolath, im Kreise Freistadt, zur Anlegung deg ihm verliehenen, dem Herzoglih sachsen - ernestinishen Hausorden affiliirten Verdienstkreuzes, die Erlaubniß zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Schloß Babelsberg, -26. Oktober. Seine Majestät der König nahmen heute auf Schloß Babelsberg den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths Geheimen Kabinets -Raths Jllaire entgegen und begaben sich hierauf einer Einladung Sr. Hoheit des Herzogs von Braunschweig folgend mittelst Extra- zuges zur Jagd nah Blankenburg im Harz.

Potsdam, 26. Oktober. Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin empfingen gestern den Feldmarschall Grafen Wrangel und speisten bei Jhrer Majestät der Königin Wittwe in Sanssouci.

Seit dem 23. d. M. haben auf der Berlin - Hamburger Eisenbahn Proviantkolonnen - Extrazüge der Königlich preußishen Truppen von Hamburg nah Berlin begonnen und werden noch bis zum 31. d. M. fortgeseßt.

Königsberg, 25. Oktober. Die Eisenbahn von Königs- berg nach Pillau soll noch vor Ablauf dieses Jahres und zwar

»Das

- spätestens zum 1. Dezember dem Verkehr übergeben werden.

Danzig, 25. Oktober. Das »Dampfb.« meldet:

Uebung8geschwader (Fregatte Niobe, Briggs Rover und Mus. /

quito) wird morgen unter Segel gehen und hat Ordre, zunächst sich in Kiel vor Anker zu legen. «

Posen, 25. Oktober. Zu der gestrigen General-Versammlung der Mitglieder der alten Landschaft hatte sich, meldet die »Pos. Ztg. « eine betiächtliche\Zahl von Gutsbesizern aus der Provinz einge- funden. Die Berathungen , welche gestern unter dem Vorsih des Ober- präsidenten Dr. Horn, als Königl. Kommissarius begannen, werden sih auf folgende Punkte erstrecken: Bezeichnung der Grundsätze, nah denen beim Austritt von Mitgliedern des alten Verbandes die Thei- lung zwischen beiden Perioden erfolgen soll und Beschlußfassung über die Theilnahme der Mitglieder an dem eigenthümlichen Fond, wo- für die General-Direktion der Landschaft ein entsprechendes Projekt zur Genehmigung vorlegen wird; ferner auf einen Antrag auf Gründung einer ländlichen Kreditbank für die Provinz. Außerdem erfolgt die Revision beider Landschaftskassen, die Wahl zweier Ge- neralräthe und ihrer Stellvertreter und die Wabl von sechs Räthen für das Kollegium der Provinziallandschaft.

__ Breslau, 24. Oktober. Jn der 11. Plenar - Sihung des 18. \chlesischen Provinzial - Landtages am 19. Oktober wurde das Referat über die Verwaltung der provinzialständishen Bi- bliothek vorgetragen und unter Anderm beschlossen: für den Zeit- raum 1565— 1866 die Summe von 200 Thlr. für Zwecke der Bi- bliothek zu genehmigen und die für die Beschaffung der stenogra- phischen Berichte erforderlichen Mittel in den Etat der Büreau-Be- dürfnisse aufzunehmen. Bei der Berathung Über die Jrren-Pflege- Anstalt in Bunzlau wurde beschlossen: nochmals die Bitte um Gewährung einer höheren, den so sehr vermehrten Bedürsnissen Rech- nung tragenden Beihülfe für die Anstalt bei Bunzlau an die hohe Staatsregierung zu richten: »die Anzahl der Pfleglinge noch um 70 Köpfe zu vermehren.« Zu dem Referat über die Provin zial- HÜlfs- Kasse übergehend, beshloß der Landtag: »dem Direktorio der Provinzial-Hülfs-Kasse über richtige Rechnungslegung für den Zeitraum vom 1. Juli 1862- bis 30. Juni 1864 Decharge zu er- theilen und für die umsichtige und erfolgreihe Verwaltung die dan- kendste Anerkennung auszusprechen.« Aus den Ueberschüssen der Provinzial-Hülfs- Kasse stehen dem Landtage 34,990 Thlr. S Sgr. 6 Pf. zur Verfügung. Nachdem der Landtag sich ent- lossen hatte, der Gesinde-Prämiirung keine Fonds mehr zuzuwen- den, wurde diese Summe wie nachstehend vertheilt:

1) der Blinden-Unterrichts- Anstalt zu Breslau 3800 Thlr., 2) der Augenkranken-Heilanstalt zu Breslau 800 Thlr., 3) der Taubstummen- Anstalt zu Breslau 2100 Thlr., 4) der Taubstummen-Anstalt zu Liegniß 1100 Thlr., 5) der Taubstummen-Anstalt zu Ratibor 1500 Thlr., 6) der selben als Bauunterstüzung 2000 Thlr, 7) dem Samariter-Ordenöstift zu Cräschwiß 1300 Thlr, 8) dem Verein für Geschichte und Alterthum

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Schlesiens 300 Thlr., 9) den bei der Provinzial-Hilfskasse beschäftigten Generallandschaftsbeamten außerordentliche Remuneration für die abge- [aufene Verwaltungsperiode 500 Thlr., 10) an die Jrren-Pflegeanstalt bei Bunzlau als Beitrag zu den Bau- und Einrichtungskosten 15,000 Thlr., 11) an die Rettungshäuser der Provinz, zur Disposition des Hrnck Ober- Präsidenten 4000 Thlr., 12) an die evangelische Schullehrer-Wittwen- und MWaisen-Anstalt 500 Thlr., 13) an die katholische desgl. 500 Thlr., 14) an die Kronprinzstiftung 1500 Thlr. Der Ueberrest per 90 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. aber der Disposition des nächsten Landtages vorbehalten.

Ferner wurde beschlossen, Se. Excellenz den Herrn Ober-Präsidenten zu ersuchen, diejenige Summe feststellen zu lassen, welche die Provinz Schlesien ohne Konkurrenz der Ober-Lausiß bisher aus ihren eigenen Mit- teln zur Gründung und Unterhaltung derjenigen gemeinnüßigen Jnstitute aufgebracht habe, welche von der Ober-Lausiß mitbenußt werden und mit

den Vertretern der Ober-Lausiz die Rückzahlung dieser Summen zu verein-

baren, welche der Provinzial-Hülfskasse Überwiesen werden sollen.

Um die Kräfte der ungemein in Anspruch genommenen Provinzial- Hülfskasse zu verstärken, wurde beschlossen : Se. Majesiät den König aller- unterthänigst zu bitten, der Provinzial-Hülfskasse unter den in einem vor- gelegten Statuten - Entwurf angegebenen Modalitäten die Befugniß zur Ausgabe von Noten im Betrage von 400,000 Thlrn. Allergnädigst zu verleihen.

So wie, wenn wider Erwarten obiger Antrag die Allerhöchste Sanction nicht erhalten- sollte: Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, der Provinzial-Hülfskasse Allergnädigst die Befugniß zu verleihen, verzins- liche Obligationen ausgeben zu dürfen.

Die beiden betreffenden Entwürfe zu den Regulativen wurden be- ratben und mit kleinen Abänderungen genehmigt, auch die Direction der Provinzialkasse ermächtigt, die nöthigen Vereinbarungen mit der Staats- regierung in Bezug auf etwa von derselben bei den Regulativen verlang- ten Abänderungen zu treffen.

In der 12ten Plenarsizung, am 20. Oktober, machte der Herr Landtags - Marschall der Versammlung Mittheilung von der Ant- wort, welche ihm auf die am 18ten d. M. an Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen gerichtete Glückwunsch - Adresse auf telegraphishem Wege zugegangen. Diese Antwort, deren Vorlesung die Versamm- lung stehend entgegennahm, lautete:

Aus dem Palais Berlin, den 19. Oktober 1864.

Tch bitte dein versammelten Provinzial-Landtage meinen aufrichtigen Dank für die eben erhaltene des gestrigen Doppelfestes gedenkende Glück- wunscch- Adresse auszusprechen.

Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

) Gegendenkschriften verlesen und von der Versammlung genehmigt. Demnächst wurde zum ersten Gegenstand der Tagesordnung und zwar zu der in der lehten Sihung abgebrochenen Berathung über die Petition, die von dem ersten ritterschaftlichen Abgeordneten für Oels im Namen der Stände des dortigen Kreises um Gewährung eines Darlehns von 80,000 Thlr. zum Bau der rechten Oderuferbahn eingebracht, übergegangen. Der Ausschuß hatte die Ablehnung wegen gänzlichen Mangels an Mitteln empfohlen, und es war daher schon gestern von dem genannten ritterschaftlihen Abgeordneten unter Zurük- ziehung des ursprünglichen Antrages ein- neuer, dahin lautend:

»Der hohe Landtag wolle die Geneigtheit aussprechen, in dem Falle, wenn sih innerhalb zweier Jahre in der Provinzial - Darlehnsfasse die Mittel darbieten sollten, durch Ueberführung der erforderlichen Mittel aus der Provinzial - Darlehnskasse in die Provinzial - Hilfskasse den Ständen des Oelser Kreises die Summe von 80,000 Thlr. als ein Darlehn zum Bau der rechten Oderuferbahn zu gewähren «, L

eingebracht worden. Dieser von dem Antragsteller begründete An-

Hierauf wurden mehrere

| trag wurde, nachdem sih mehrere Redner theils dafür , theils da- | gegen ausgesprochen, und nachdem ein neuer von dem zweiten ritter- | schaftlichen Abgeordneten für Oels eingebrachter und dahin gehender

Antrag: »Der hohe Landtag autorisirt das Direktorium der Dar- lehnskasse für den Fall, daß die Mittel vorhanden sind, dem Kreise

Ï Oels ein Darlehn bis auf Höhe von 70,000 Thlr. in den Jahren

1865 und 1866 zu bewilligen, und zwar direkt oder durch Vermit-

| telung der Provinzial-Hülfskasse« nah lebhafter Debatte mit großer

Majorität war abgelehnt worden, mit überwiegender Stimmen- mehrheit zum Beschluß erhoben. Hierauf kam die Petition der

| Herren Kramsta und Genossen Namens mehrerer nieder-

{lesisher Gruben - Gewerkschaften , betreffend die Gewährung eines Darlehns von 150,000 Thlr. aus der Provinzial - Hülfskasse zum Zweck des Baues der Gebirgsbahn zur Diskussion und wurde abgelehnt. Nachdem hiernächst noch mehrere Adressen an Se. Ma- jestät den König und Gegendenkschristen an den Herrn Landtags- Kommissarius von den betreffenden Referenten waren verlesen und

genehmigt, wurde zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung, näm-

lich der Petition der \{lesischen Drainage-Gesellschaft, betressend die Uebernahme einer Garantie einer Jahres-Dividende von 35 pCt. für einen Betrag von 500,000 Thir.- der von der Gesellschaft auszu-

| gebenden Actien zu Lasten der Provinz zur Förderung der Drainage

übergegangen, aber die Petition abgelehnt. Hiernächst kam der leßte Gegenstand der Tagesordnung zur Berathung. Derselbe betrifft den Antrag dreier ritterschaftlicher Abgeordneten und zwar des 1. ritter- \haftlichen Abgeordneten für Oels, des 2. ritterschaftlichen Abgeord- neten für Brieg und des 2. ritterschaftlichen Abgeordneten für Glaß,

welcher die Gebäudesteuer zum Gegenstand hat, und dahin lautet: nachdem der im Jahre 1862 versammelt gewesene XVI. Provinzial-

Landtag in seiner Sihung vom 29, November der Staatsregierung das

Vertrauen ausgesprochen, daß ‘bei den Einschäßungèn zur Gebäudesteuer den Reinerträgen der ländlichen Grundstücke nicht ein allzuhervorragendes durch die gesezlichen Vorschriften nit geradezu gebotenes Gewicht werde beigelegt werden, ist in dem Allerhöchsten Landtags-Abschiede vom 28sten Oktober 1863 eine diesfällig beruhigende Zusicherung ertheilt worden. Die Stände aber haben die Wahrnehmung gemacht, und glauben das- mit Bedauern gegen die hohe Königliche Staatsregierung aussprechen zu müssen, daß in den diesfalls ergangenen ministeriellen Anweisungen den zu den Gebäuden gehörenden ländlihen Grundstücken und den Rein- erträgen derselben bei Einschäßung der Gebäudesteuer ein Gewicht beige- legt worden, das nach ihret Auffassung über den Qweck und die Absicht des Gebäudesteuergesezes weit hinausführt, und die Gebäudesteuer auf dem Lande zu einem Zuschlage zur Liegenschaftssteuer macht. Die Stände geben sich der Hoffnung hin, es werde der hohen Staatsregierung. gefallen, nach dieser Richtung hin eine Modifizirung der ergangenen Jn- struction herbeizuführen.

Der betreffende Aus\chuß hat anerkannt, daß der Antrag ein vorwiegend provinzielles Interesse beschäftige und deshalb der Be- \{lußfassung des hohen Landtages unterbreitet werden dürfe ; derselbe hat ferner anerkannt, daß die ländlihen Gebäude bezüglich der Ein- shähzung zur Gebäudesteuer und zwar dadur überbürdet worden seien, daß die Einshäßungs-Kommissionen auf Grund ministerieller Jnstructionen den zu den Gebäuden gehörenden Grundstücken und Reinerträgen einen Einfluß eingeräumt, welcher in dem an sich klaren Geseg selbst nicht vorgesehen sei, und si einstimmig dahin ausge- sprochen, daß dit ergangene ministerielle Jnstruction mit dem Gesehe nicht in Einklang zu stehen scheine. Der Aus\{chuß erkennt demnach in dieser Richtung hin die volle Berechtigung und Begründung des gestellten Antrages an, erflärt sich aber gleihwohl aus Gründen der Zwecmäßigkeit und Opportunität unter Hervorhebung spezieller Gründe für die Ablehnung des Antrages; diese erfolgte hiernächst nach einer längeren Debatte auch mit Stimmenmajorität.

„Nachdem hierauf noch von dem Referenten die Adresse an Se. Mazestät den Köni; wegen Auszahlung des der Oberlausiß an dem Gonds der Darlehnskasse {ustehenden Antheils und wegen Verlänge- rung der Amortisationsfrist, für die den Deichverbänden gewährten Darlehne um fernere aht Jahre, verlesen und genehmigt worden, wurde die Sißung geschlossen.

Jn der 13.-Plenarsizung vom 21. Oktober haben außer dem Vortrag mehrerer Denkschriften weitere Verhandlungen nicht stattge- funden, sondern is der Schluß des Landtags unter den üblichen Feierlichkeiten erfolgt.

_ Magdeburg, 25. Oktober. Zur Gründung eines land- wirthschaftlichen Vereins fürMagdeburg und Umgegend war, nach Mittheilung des »Magdb. Corr.«, gestern Vormittag 11 Uhr von mehreren größeren Grundbesigern und landwirthschaft= lichen Industriellen eine Versammlung hierher berufen worden, zu welcher sih gegen 70 Grundbesiger eingefunden hatten. Der Ober- präsident unserer Provinz, Herr v. Wißtleben, nahm persönlih an der Versammlung Theil und betheiligte sich auch lebhaft an der Debatte. Das Ergebniß derselben war die Annahme des von Hrn. v. Nathusius entworfenen Statuts, das in Folge des Antrags des Herrn Hasselbach von vielen Ánwesenden unterzeichnet wurde. Die eigentliche Constituirung des Vereins soll in ciner demnächst zu berufenden General - Versammlung stattfinden. Bis dahin werden die Unterzeichner der Einladung zu dieser Versammlung die Geschäste in Händen behalten.

Merseburg. Aus der am 17. Oktober stattgefundenen 9ten Plenarsizung des sächsishen Provinziallandtages entnehmen wir Folgendes :

Es famen zunächst Z Petitionen zum Vortrag. Die Petition der Stadtgemeinde Wiehe auf Erbauung einer kurzen Chausscestrecke von Wiehe bis Roßleben aus Staatsmitteln wurde abgelehnt. Die 3 Ge- meinden Barleben, Olvenstedt und Ebendorf, unweit Magdeburg, hatten auf Abänderung der geseßlichen Bestimmungen in Tragung der Kosten für gemeine Schulen angetragen. Der Landtag erkannte das den Petitionen zu Grunde liegende Bedürfniß einer Aenderung der jeßt üb- lichen , die Forensen ganz befreienden Aufbringungsweise an , hielt jedo dafür , daß einer Uebernahme eines Theils der Last auf die Gemeinde- Kasse im Wege des Gemeindebeschlusses Nichts entgegenstehe und dann durch eine Vereinigung der verschiedenen Aufbringungsarten überall ein angemessenes Verhältniß herzustellen sei. Er beschloß daher, diese Petition dem Herrn Ober - Präsidenten mit dem Ersuchen zu überreichen, daß er die Königliche Regierung anweisen möge, die Ge- meinden in Regelung der Sache in diesem Sinne zu unterstüßen. Eine dritte Petition, von einigen Mitgliedern des Landtags ausgehend , bat; die geseßlichen Bestimmungen über Einführung von Hundesteuern dahin abzuändern, daß dieselben für* größere Bezirke zusammen, statt allein für einzelne Gemeinden, eingerichtet werden könnte. Nachdem die Vor- frage, ob ein provinzielles Bedürfniß vorliege, bejaht war, nahm der Landtag einen dahingehenden Antrag an, eine Abänderung der unzu- a IeR "v akatiatis Bestimmungen der Staatsregierung zur Erwägung zu empfehlen.

Es erstattete sodann der vierte Auss{huß sein Gutachten über den Uebergang einiger ehemals sächsischer Ortschaften im 1. Jerichowschen; Mansfelder See-, Saal- und Worbiser Kreise aus der säch- sischen in die Magdeburger Land-Feuer-Societät. Der Ansicht, daß. die Uebergangsbestimmungen nicht in Form einer Vereinbarung zwischen den beiden aus Qweckmäßigkeitsgründen über die Saché einverstandenen Gesellschaften, sondern einer Königlichen Verordnung. zu fassen seien, s