1864 / 279 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährli in gleicher Münzsorte mit : ti s ; ed gg l mt fal Grat e 1 n Me n | REG ny ju dem Stain dee Mogdeburs Halber j i je Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße F Ö 2 u er Magdevurg-A alber- L H : Prioritäts „Obligationen soll ein Talon nah beigefügt i gabe bér ausgegebenen Zinscoupons y beziehungsweise Per. S L städter Eisen bahn-Gesellschaft und einen A Stra Die im §. 29 sub 1 al. 2. in den Städten Magdeburg, Braunschweig | werden. 3 | ch beigefügtem Muster beigegeben schreibung, bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Domnau, sowie bei einem zu dem derselben unterm 10. März 1851 mO und Halberstadt angeordnete Vorwahl und Aufstellung einer Wahlkandida- Die Ausreichung neuer Coupons erfolgt an den Präsentanten des renommirien Banquier in" Königsberg und zwar au in beé a6 ben s i irz 150 ertheil- tenliste für den Ausschuß soll künftig wegfallen. Talons, sofern nicht von dem als solchen sich legitimirenden Jnhaber der Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. en landesherrlihen Privilegium. E, V Obligation vorher bei dem Direktorium der Gesellschaft schriftlich Wider- Mit der zur Empfangnahme des Kapitais präsentirten Schuldverschrei- Vom 14. November 1864 g. 33. wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: \spruch erhoben ist. Jm Falle solchen Widerspruchs werden die Coupons bung sind au ch die dazu gehörigen Zins-Coupons der späteren Fälligkeits- Es Der Ausschuß bestebt aus 24 Mitgliedern , welche von der General- | zum Depositorium des Königlichen Stadt- und Kreisgerichts zu Magdeburg termine zurüzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag E Versammlung aus der Zahl derjenigen Actionaire gewählt werden, welche | gebracht , und die streitenden Jnteressenten zur Entscheidung Über den unter vom Kia abgezogen. L A Bas è A Wee I&Gilhelnt, nicht s gen Du Lon s zum Unternehmen der Gesellschaft gehd- | ihnen streitigen Anspruch auf den Rechtsweg verwiesen. je gekündigten Kapital-Beträge, weiche innerya reißig Jahren nach on Gottes Gnaden König von Preußen 2c rigen Eisenbahnen entfernt won, Diese Bestimmung wird auf dem jedesmaligen Talon abgedruckt Rück termine ni cóile die i ; | | Ehe VII. aid V e ‘Ahren, U Sa sendet Vors ee l eltigkeit TEN TxeGneh «e E Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellfchaft in g. 34 wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: U M O ; nit erhobenen Zinsen verjäbren zu Gunsten des Kreises. / bas statutenmäßig berufenen ordentlichen General-Versammlung ihrer Zur Vertretung der Ausschußmitglieder in Verhinderungsfällen oder zu der Prioritäts Obligation der Magdeburg- Halberstädter L Aufgebot A die gat rage verlorener oder vernichteter Schuld- As vom 20. August 1564, laut des über die Verhandlungen bei deren Abgange werden sechs Stellvertreter aus der Zahl der in Magde- Cisenba pa e 6788 L ß t S E Ordnung een 7 G O Protokolles , diejenigen Abän- burg wohnenden Actionaire von U E gewählt. Anhaber empfängt gegen diesen Talon zu der Prioritäts-Obligation a. L. Tit. dl. §3. „V öniglichen Kreisgerichte zu Bar- | S hres unterm 14. Januar 1842 (Gesetz - S L d e f, Zter Ei i 5 e : tenstein. : d Seite 58) landesherrlich Lefidtiaten Ae: E O | 4. 20 erhält folgende Fassung: i L at diet Eisenbahn - Gesellschaft Nr. die te Serie Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch 10. März 1851 (Gescz-Sammlu Seite 2 d des ihr unterm Die Sißzungen des Ausschusses werden in der Regel in Magdeburg | Zins - Coupons auf die Jahre 418.. bis 18. -/ sofern dagegen Seitens des soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsc oupons vor Ablauf der vier- | lichen Privilegiums A E ng/ Sie H ertheilten landesberr- Y gehalten, sie fônnen aber auch durch den , die Einladung dazu erlassenden | als solchen legitimirten Jnhabers der Obligation bei dem Gesellschafts-Direk- jährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statt- | zusammengestellt i K L che in den beiden anliegenden Nachträgen (a). DPorsizenden an jedem anderen Orte abgehalten werden, welcher an einer A E kein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist. Jm Falle gehabten Besiß Se Zinscoupons dur Vorzeigung der SVbes@reibung |. die b geitc R j eschlossen hat, wollen Wir diesen „Nachträgen F der Gesellschaft zugehörigen Eisenbahnen belegen ist. solchen iderspruchs werden die Coupons zum Depositoriuum des Königlichen oder sonst in glaubhafter Meise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist ie E landesherrliche Genchmigung hierdurch ertheilen. L N Stadt- und Kreisgerichts zu Magdeburg gebracht, und die streitenden Jnter- de : Betrag der angemeldeten und „bis dabin T voni Dins- x S Urkunde is durch die Geseysammlung bekannt Li Qu E i l 4 es s r R für die Dauer c über den unter ihnen streitigen Anspruch auf den Rechtêweg ver- oupons gegen Quittung ausgezahlt werden. d : R des ihm ertheilten Mandai® funf F ctien zu hinterlegen haf. I: Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins-Coupons bis Urkundlich unier Unserer Höchstei «ht Gi | X. Magdeburg, den Len : 186. zum Schlusse des Jahres 1869 ausgegeben. Für bie fitere Zeit Tebin beigedrucktem Königlichen S Unterschrift und. Qu §. 42 wird bestimmt, daß der Aussc{uß ferner nicht gehalten ist j Das Direktorium A Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. : Gegeben Berlin, den 14 Mepeinbor. 1804 | die Directionsmitglieder aus der Zahl der Ausschußmitglieder zu wählen, der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn - Gesellschaft. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis- | / er 1004, | daß aber auch jedes nicht zum Ausschusse gehörige Directionsmitglied vor t A 5 R ena E bei Mun teppimiielen Banquier in L. S) A | ane p für die Dauer feines Amtes fünf Actien der Gesellschaft zu g ( 1 g des dex älteren Zins- oupons- Serie bei- (L, D. I&VK ilhelm | deponiren haft. wv gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus ändigun ; | X. Allerhöchster Erlaß vom 14. November 1864 der neuen Zinscoupons-Serie an den Jnhaber der Ebi etsgreibang, Graf 4 : | An die Stelle der §. 52—55, 58% 99 65 und 68 treten folgende Be- betreff A (e : ¡ti d N 8 sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. raf von Jhenplig. Graf zur Lippe. | Fimmungen: end die- Bestätigung des Nahtrag® zun Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 4 | 1) Das Direktorium besteht aus neun ordentlichen Mitglicdern. Nüunmt Statut der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. Kreis mit seinem Vermögen. | | ein Ausschußmitglied die Wahl zum Direktor an fo ruht seine erstere Eigenschaft so lange, als seine Stellung als Direktor dauert. Nachdem die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft in ibren Gene-

E)

; f l 9 »9:4j j ; L E, Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- Ñ Se wle L L Mad | 9) Von den Directionsmitgliedern müssen wenigstens fünf in Magde- j [ Domnau den ten 18 Statute der Magdeb E berstädter Ei hurg ihren Wohnsiß haben. f : ral - Versammlungen vom 159. Dezember 1362 und vom 29. Juli (Stempel.) Gesellschaft ädter Eisenbahn- | 3) Für die auswärtigen Mitglieder hat der Ausschuß zwei der in 1864 die Abänderung der YY. 43 und 57 ihres unterm 20. August Die ständische Kommission des Friedländer Kreises. 1 | Magdeburg wohnenden Ausschußmitglieder als Stellvertreter zu sub- 1844 bestätigten Statutes (Geseg - Sammlung für 1844 Seite 419) Anmerkung. _ | Fituiren, welche an den Sigungen des Direktorii Theil nehmen. - | beshlossen hat, will IJch dazu Meine Genehmigung ertheilen und Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen. Nackte h 1% L | In denjenigen Sigzungen, an welchen die auswärtigen Mitglieder den nebst Anlagen wieder beigefügten Nachtrag (a.) zum Geselle / | T iden afen g r A A aut 1864 abgehaltenen außerordent- | Theil nehmen, steht den Substituten nur eine berathende Stimme zu. \hafts-Statute hiermit bestätigen. Dieser Mein Erlaß ist nebst dem” Provinz Preußen. Regierungs-Bezirk Königsberg. städter Eisenbahn - Gesell g der Actionaire der Magdeburg - Halber-. |} Für den Fall, daß nur eln auswärtiges Mitglied zu vertreten ist! hat | Statut-Nachtrage durch die Geseyg-Sammlung bekannt zu machen Erster (bis Qins-Coupon l. S rh dütfirissen: an n fp eine den veränderten Verhältnissen und Be- ] der Ausschuß bei der Wahl der Stellvertreter zu bestimmen, wem von Berlin, den 14. November 1864 \ qw der KRreis-Obligation des Friedländer Kreises. .| worden ist y Sin icn L E S L bee Ln | n endaitn Aceétion Si IEn M E MiolenS d A - -

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E ars 8 über Thaler zu fün Qi i l , ; ( \ Von den Directionsmitgliedern müssen wenigstens drei ihre Thâtig- ) ee D E R E Aw E bestätigte Statut vom 13. Sep- h fTeit ausschließlich der Gesellschaft widmen und dürfen feine gewerblichen | IGilhelm. Hama j ih m ung von 1 42 pagina 58) durch nachfolgende Be- j Nebengeschäfte oder besoldete Nebenämter übernehmen. 4 : | ingen abgeändert respektive ergänzt: J 4) Eins der Directionsmitglieder muß die erforderliche technische Quali- Der -Tnhaber dieses Zins - Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe ck 4 : | fication haben, um zugleich die Functionen des Betriebs-Direttors und vom e bis und späterhin die Zinsen der D den §§. 21 und 22 wird zusäglich bestimmt: j Ober-Jngenieurs übernehmen zu können. vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom bis “Für zerrisjene, oder sonst unbrauchbar gewordene Actien und Oöliga- 5) Diejenigen drei Directionsmitg!ieder, welche sich aus\cließlich den mit (in Buchstaben) Thalern E der Gesellschaft (mit Einschluß der durch Erwerb der Magdeburg- | Geschäften des Direktoriums widmen sollen, können auf eine Reihe von bei der Kreis - Kommunal - Kasse zu Domnau. Wittenbergeschen und Cöthen - Bernburger Bahn - überkommenen Actien zwölf Jahren gewählt werden, und der Ausschuß fann ihnen Pensions- | Domnau, den -.-. ten 18... e Nane) fönnen nach freiem Ermessen des Direktorii unter fort- | Ansprüche einräumen. | (Stempel.) aufenden und mit spezieller Anführung der bisherigen, nunmchr in Weg- | Die übrigen Mitglieder werden je auf drei Jabre gewählt. | : fall fommenden Nummern neue Actien respektive Obligationen A j 6) Der Ausschuß überträgt den Vorsiy im Direktorio ¡e auf einen : Nawhtrag | |

Graf von Jhenpliy. Graf zur®Lippe.

| | | An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten und den Justiz-Minister.

a,

Die ständische Kreis-Kommission des Friedlaender Kreises, tat d | : igt werden | Qeitraum von drei Jahren und bestimmt die Reihenfolge der Stellvertre-

(Namen.) A

0A , , w , E j And 4A : , f p

Dieser Zins-Coupon is ungültig, wenn t Pier i jedoch jährlich nur ein Mal, und zwar Ende Dezember, F tung im Vorsiße. / A E S rzugehen. / 7) Das Direktorium führt die Geschäfte nach einer vom Ausf\chusje

dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah- Alle bis 15. D | i: ase E, ; e bis 15. Dezember jeden Jahres eingegangenen mit den zu kas» mit dem Direktorio zu vereitibarenden Geschäftsordnung. Ist eine Verein- Die §8. 43 und 57 des Statuts vom Jahre 1844 werden aufgehoben. |

ren, vom Ablauf des Kalenderjahrs der : sirenden Actien oder Obligationen zu begleitenden Gesuche werden unter | barung auf anderem Wege nicht herbeizuführen, so treten zu diesem Be-

Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird. : ; En O di Rail und P durch ein Directionsmitglied erledigt : hufe beide Gesellschafts-Vorstände (Ausschuß und D zu Ad : ch Kassirung (Ver rennung) der unbrauchba ‘V RKollegio zusammen in welchem der Vorsigende des Ausschusses die Ber- A j A R iet Provinz Preußen. ¿MRQUAN S eRns Königsberg. 0 Me A iaung, der neuen Papiere geschicht 4s L e Ì A uitet und nach Stimmenmehrheit entschieden wird. ats Jm Jolle ine B N I Ae P Talon i Notars, welcher über den ganzen Hergang einen Akt aufzune : Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsiyende. M E N « L D T a zur Kreis-Obligation des Friedlaender Kreises. Die Nummern sowohl der verbrannten , als der A Laz iliat \ 8) Zur Gültigkeit follegialischer Beschlüsse gehört die Anwesenheit Gegenpande ist die Direction fals bie ee R E EntsGevoua Papiere werden durch die Zeitungen bekannt gemacht G i ‘von mindestens fünf Mitgliedern des Direktorii. Verwaltungsrathes nicht beruhigen nvill/ berechtigt - eine gemischte Konferenz I A Î Am. Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor- zu verlangen , in welcher die streitige ¿Frage von sämmtlichen anwesenden m. 6 77 / Mitgliedern des Verwattungsrathes und der Direction nach Stimmenmehr-

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Die Bestimmung des g. 24 wird alinea 2 dahin abgeändert: den i i i Obligation des Friedlaender Kreises Die General - Versammlungen werden künftig in Alétiduës abs-- J E 9) ‘Die schriftlichen Ausfertigungen werden unter der Unterschrift »Di- heit een wird. E d d dedfi di gehalten, Y I reftoriuum der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft« von dem Betrifft die Beschlußfassung den unter es §. 41 ge” E i: : dachten Gegenstand, so habén si die betreffenden Directions®s-

d gie Ge A : eh 4 _Thaler ä 5 Prozent Zinsen, e Setie Zins -Soupon ür die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der E [I Rorsikenden , oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter allein chchtet i ( Kreis-Kommunal-Kasse zu Domnau, sofern dagegen Seitens des als solchen F. 25. wird aufgehoben und erhält folgende Fassung : 4 f r : E jedoch E ene Urkunde eine Verpflichtung der Ge- Mitglieder vor der Abstimmung zu entferne... ¿en An ; j h e et werden , so bedarf sie zu ibrer Gültigkeit außerdem der Den Vorsiy in der gemischten Konferenz führt der Vorsizende des Ver- : 1a waltungsrathes, dessen Votum auch bei Stimmengleichheit den Ausschlag

legitimirten Jnhabers der Obligation fein Widerspruch ergangen ist den ‘General-Versammlungen können nur solhe Actionaire Theil F chaf \

i i E Actionaire Theil Î sellschaft kegründ |

Domnau, den ten nehmen, die ; P h E s E ralielur j 4 Eee eee e N Unterschrift zweier anonen P O Smitgliengr: : giebt. Zur Gültigkeit eines Beschlusses einer gemischten Konferenz ist nöthig,

E (Stempel.) „In denselben haben die Jnhaber von je fünf Actien eine Sti E XII. Vi P : 0A : Die ständische Kommission des Friedlaender Kreises. jedo kann Niemand mehr als 20 Stiinitièa Zicab dabin Tr B g. 58 wird dahin beschräntt daß die Direktoren nur dann vom Aus» | 208 R Mitglieder des Der l hre Sti 1 E aan t R Anmerkung. 2 Bei Zählung der Actien werden die eigenen mit den aus Vollmaächt Ï usse genöthigt werden können ihr Amt niederzulegen, wenn sie dessen | für sid! A m u E Zah E A D N 1) Die Namens - Unterschriften der Mitglieder der Kommission können vertretenen zusammengerenet. Ì Beschlüsse unbeachtet lassen oder sich weigern , einen derselben zur Ausfüh- | _, M gleicher eise. wr g er C 7 er diejenigen GVegelt- mit Lettern oder Facsimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder —_ AOEE stimmberechtigte Actionair kann sich durch einen anderen, von N rung zu bringen. stände berathen wu beschlossen E e nas D. J hand. e Der BEMONe oh mit bie ga Namens - Unterschrift eines Control- ihm a schriftlicher Vollmacht versehenen Actionair vertreten lassen. ; XII. samen Bos A Gele E anheimgegeben sind. ‘beamten verjehen, werden. Die verfassungsmäßigen Beschlüsse der G -V L L a z / i | : 06 E O 2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattseite unter den ohne Rüsicht e die Wabl w A: olle Abtiokal varen M 5:29 wird aufge Die von den hohen Regierungen ernannten drei Directions-Mitglieder beiden lehten Zins-Coupons mit davon abweichenden Lettern in nach- bindliche Kraft. f" E Er / A A erhalten aus der Gesellschafts-Kasse keine Vergütung für ihre Mühwaltung, stebender Art abzudrucken : V i IV. : O T Aclén LAriba voû Prioritäts-Obliga- den gewählten Mitgliedern dagegen wird für jedes Jahr bei dem Anfange | P: R a A u M und erhält folgende Fassung: : tio 4 n N N ebnig-Dalberstäbtte Eisenbahn-Gesellschaft desselben dund Pee munecation aubgeseht Genehmigung der dre! E Action i ral - Thei : » F : | l aur : E, ; iu hat sich an T dige Ube E R e aat (d: abi : vom 10. März 1891. Reisekosten und andere Auêlagen werden sämmtlichen Directions - Mit- bei den von dem Direktorio zu bestimmenden Beamten der Gesellschaft Die Bestimmungen des g. 2 alinea 2 des Privilegii wegen Emission | gliedern und Stellvertretern aus" der Gesellschaftskasse erstattet. ; n als Jnhaber von fünf oder mehr Actien zu legitimiren und erhält hierauf von Prioritäts-Obligationen der Magdeburg-Halberstädter Cisenbahn-Gesell- Der Verwalt ungsrath ist ermächtigt, Denjenigen D / eine Eintrittskarte, auf welcher die Anzahl der ihm ebührenden Sti / schaft vom 10. März 1851 bezüglich der Ausreichung neuer Zin8coupons rections -Mitgliedern, welche mindestens zwölf Jahre hinter- vermerkt ist. n 0 en S NMOE zu den prozentigen Magdeburg - Halberstädter Prioritäts-Obligationen wer- einander ihre ganz? Thätigkeit der Gesells ch aft gewidmet ‘den hierdurch dahin ergänzt , respektive abgeändert. i haben, oder welche vor Ablauf dieses Zeitraumes bei Aus- t; Den fortan zur Ausgabe kommenden Serien von Zinscoupons dieser | übung dien stlich er Functionen verunglücken und dadur h

zum Statute der Thüringischen Ejsenbahn-Gesellschaff.

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An deren Stelle treten folgende Vorschristen : §. 43

9, Zins-Coupon. 10. Zins-Coupon.